V/0267/2015/1
Maßnahmen aufgrund steigender Flüchtlingszahlen, Übergangslösung in Pavillonbauweise, Erweiterung der Einrichtung Warendorfer Straße, Anpassen der Personalsituation und Modellprojekt zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördernden Begleitung
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Beschlussvorlage
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V/0267/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Maßnahmen aufgrund steigender Flüchtlingszahlen; Übergangslösung in Pavillonbauweise, Erweiterung der Einrichtung Warendorfer Straße, Anpassen der Personalsituation und Modellprojekt zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördernden Begleitung Beratungsfolge 06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 06.05.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Am Standort Mauritz-Ost, Mondstraße (nördlich der Konradkirche, Anlage 1) wird vorüberge- hend eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise mit 50 Plätzen für Familien errichtet und betrieben, wenn dort die liegenschaftlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden kön- nen. 2. Das Pavillongebäude wird durch einen Investor schlüsselfertig zur Verfügung gestellt. Es wird durch die Stadt Münster angemietet und mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderli- chen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Kooperation mit der Wohn + Stadtbau GmbH neue Bau- und Betriebsformen für Pavillongebäude und Gebäude in Systembauweise zu prüfen und diese alternativ oder für künftige Projekte vorzuschlagen, wenn sie unter Berücksichtigung von Betreuungs- und Bauqualität, Wirtschaftlichkeit sowie Effektivität geeignet sind, schnell und bedarfsgerecht angemessene Unterkunftskapazitäten für Flüchtlinge zu schaffen. Bei dieser Prüfung sind auch die jeweils entstehenden Erschließungs- und die künftigen Unterhal- tungskosten mit einzubeziehen. Vorlagen-Nr.: V/0267/2015/1 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 13.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0267/2015 4. Das in der Anlage 2 gekennzeichnete Gebäude im Bereich der Warendorfer Straße 267 wird als Erweiterung der dortigen neuen Flüchtlingseinrichtung zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingsfamilien mit einer Kapazität für weitere ca. 50 Menschen nach den Plänen des Architekturbüros |A.K.T| Architekten Krych Tombrock (Anlage 3) zurzeit umgebaut. Die diesbe- zügliche Dringlichkeitsentscheidung für die außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erweite- rung der zeitlich befristeten Flüchtlingseinrichtung Warendorfer Straße (Anlage 4) wird gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt. 5. Für die persönliche Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösung werden zusätzliche Mitarbeiter/-innen im Umfang von 0,50 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. S 12 für Sozialarbei- ter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,50 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte befristet für 3 Jah- re ab der Einstellung zunächst überplanmäßig eingesetzt. Anmerkung: Die persönliche Betreuung für die Erweiterung der Flüchtlingseinrichtung Waren- dorfer Straße wurde bereits am 25.03.2015 beschlossen (vgl. Vorlage V/0070/2015/1). 6. Durch den anhaltend starken Zuzug von Flüchtlingen nach Münster mussten auch außerhalb von dauerhaften oder befristeten Flüchtlingseinrichtungen an verschiedenen Stellen des Stadt- gebiets Flüchtlinge in kleineren Einheiten - in angemieteten sowie umgebauten Gebäuden - un- tergebracht werden, die ebenfalls zu betreuen und zu versorgen sind. Hierfür bestehen schon jetzt zusätzliche Personalbedarfe, für die auf der Grundlage des am 10.12.2014 beschlossenen Betreuungsschlüssels weitere 3,50 VZÄ EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpäda- gogen/-innen und 3,50 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte einzusetzen sind. Sie sollen für 3 Jahre ab Einstellung zunächst überplanmäßig eingesetzt werden. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Projekt zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördern- den Begleitung für alleinstehende männliche Flüchtlinge modellhaft für eine Flüchtlingseinrich- tung zu entwickeln, umzusetzen und dessen Wirkungen zu ermitteln. II. Finanzielle Auswirkungen: Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von 726.980 € für den Umbau zur Erweiterung der zeitlich befristeten Flüchtlingseinrichtung Warendorfer Straße entstehen (Anlage 5). Die veranschlagten Auszahlungen für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände des Pavillongebäudes entsprechen dem Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtungen. Bau bzw. Umbau und Einrichtung der vorgeschlagenen Maßnahmen werden voraussichtlich bis zum Jahresende 2015 umgesetzt. Die laufenden Personalaufwendungen sind auf der Basis der durchschnittlichen städtischen Per- sonalkosten für die jeweils vorgesehene Eingruppierung ermittelt. Es wird erwartet, dass die Per- sonalaufwendungen für den Betrieb der neuen Flüchtlingseinrichtungen nach deren Fertigstellung mit Beginn des Jahres 2016 fällig werden. Das zusätzliche Personal aufgrund der schon jetzt erreichten Zunahme der Unterbringungen soll unverzüglich nach einer Beschlussfassung eingestellt werden. Die dafür entstehenden Personal- aufwendungen werden also schon im laufenden Jahr fällig. Die kalkulierten Transferaufwendungen werden für Integrationshilfen z. B. in Kooperation mit freien Trägern sowie zur Umsetzung eines Modellprojekts zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördernden Begleitung für alleinstehende männliche Flüchtlinge erforderlich. - 3 - V/0267/2015 Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 203.590 2016 ff. 398.840 Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 43.170 2016 ff. 74.000 Insgesamt: 2016 ff. 472.840 2015: 246.760 € Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0113 Zentrale Dienste Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2015 8.000 Ausstattung Büroarbeits- plätze Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen 2015 726.980 Warendorfer Straße 263 Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2015 40.330 Mobiliar und Einrichtungs- gegenstände Summe aller Auszahlungen/Saldo 2015 775.310 Die benötigten zusätzlichen Personalressourcen werden zunächst befristet für 3 Jahre ab Einstel- lung bzw. Inbetriebnahme der neuen Kapazitäten überplanmäßig eingesetzt. Zum Stellenplan 2016 wird die Verwaltung für den dann auf Basis der Flüchtlingszahlen inklusive einer mittelfristi- gen Prognose absehbaren Bedarf notwendige Stellenvermehrungen vorschlagen. Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und investi- ven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich wer- denden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstel- lung nach § 83 GO NRW zu. Die endgültige Deckung ist voraussichtlich durch eine Nachtragssat- zung herbeizuführen. Begründung: Die Verwaltung hat die im Beratungsgang beschlossenen Änderungen geprüft und schlägt die neue Beschlussfassung vor. Im Folgenden werden die Änderungsbeschlüsse der Gremien aufge- führt und die Ergebnisse der Prüfungen und Bewertungen durch die Verwaltung dargestellt. - 4 - V/0267/2015 Zu den Beschlusspunkten 1 und 2: Bezirksvertretung Münster-Ost am 23.04.2015 1. Am Standort Mauritz-Ost, Mondstraße (nördlich der Konradkirche, Anlage 1) wird vo- rübergehend eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise mit 50 Plätzen für Familien errichtet und betrieben, wenn dort die liegenschaftlichen Voraussetzungen hierfür ge- schaffen werden können. 2. Das Pavillongebäude wird durch einen Investor schlüsselfertig zur Verfügung gestellt. Es wird durch die Stadt Münster angemietet und mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Die Punkte 1 und 2, die die Beschlussfassung über die Errichtung einer zeitlich begrenz- ten Flüchtlingseinrichtung auf dem Gelände an der Konradkirche beinhalten, sollen in eine separate Beschlussvorlage gefasst werden. Dem Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 23.04.2015 lag der Antrag zugrunde: „Die Beschlussvorlage V/0267/2015 wird in 2 getrennte Vorlagen aufgetrennt und die Maßnahme am Standort Mondstraße, nördlich der Konradkirche, wird gestrichen. Die Punkte 1 und 2, die die Be- schlussfassung über die Errichtung einer zeitlich begrenzten Flüchtlingseinrichtung auf dem Ge- lände an der Konradkirche beinhalten, sollen in eine separate Beschlussvorlage gefasst werden, und die Vorlage V/0267/2015 um diese beiden Punkte gekürzt werden. Die Vorlage V/0267/2015 beinhaltet also nur noch die Punkte 3 bis 7.“ Die Verwaltung rät dringend davon ab, dem Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost zu folgen. Die nicht nachlassenden Zuzugszahlen von Flüchtlingen erfordern schnell weitere Alternativen für die angemessene Unterbringung der zuziehenden Menschen. Die Bedarfe zum Ausbau der Platz- kapazitäten sind drängend, die vorgeschlagenen Maßnahmen erforderlich und deren Realisierung ist so schnell wie möglich anzustreben. Dies wird in der Vorlage im Übrigen bereits ausgeführt. Zur Verdeutlichung: Von Oktober 2014 bis Ende Februar 2015 - der Zeitpunkt, zu dem das Land eine Notunterkunft in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule einrichtete - wurden der Stadt Müns- ter monatlich im Schnitt 140 neue Flüchtlinge zugewiesen. Vor diesem Hintergrund sind alle Maß- nahmen unverzichtbar, durch die zusätzliche Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge geschaffen werden können. In dieser Situation hat der Rat die Verwaltung sogar damit beauftragt, ein weiteres Gebäude auf dem Areal der Oxford-Kaserne zu erschließen und für die mögliche Unterbringung von Flüchtlingen in Reserve zu halten sowie Unterbringungsmöglichkeiten auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne in die Wohnraumversorgung für Flüchtlinge einzubeziehen. In fast jeder der letzten Beratungsketten der Gremien hat die Verwaltung Maßnahmen vorgelegt, um zusätzliche Kapazitäten für Flüchtlinge zu schaffen. Mehrfach war dies auch die Neuerrichtung von Gebäuden in Pavillonbauweise. Bei den geschilderten Zuzugszahlen geht es nach wie vor in erster Linie darum, eine Notfallunterbringung von Flüchtlingen z. B. in Sporthallen zu vermeiden. In dieser sehr drängenden Situation wurde über die Projekte - so wie über das geplante Projekt an der Mondstraße - zwar im Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge vorab informiert. Eine vorherige Be- teiligung der Gremien war und ist aber nicht möglich. Vor diesem Hintergrund wäre es auch nicht vertretbar, bis zu einer Entscheidung über notwendige Maßnahmen sechs Wochen zu verlieren, was einträte, wenn die Beschlussfassung in die nächste Beratungskette verschoben würde. Der Rat hat diese Notwendigkeit auf der einen Seite und die sich daraus ergebenden Wünsche nach weiteren Beteiligungsmöglichkeiten auf der anderen Seite jedoch bereits erkannt und am 25.03.2015 beschlossen, dass bei vergleichbaren Projekten die betroffenen Bezirksvertretungen bei der Umsetzung zu beteiligen sind. Dies wird die Verwaltung aufgreifen und Vorschläge für eine - 5 - V/0267/2015 intensivere Einbindung der Bezirksvertretungen erarbeiten. An dieser Stelle wird darauf hingewie- sen, dass es vor der Inbetriebnahme der Maßnahmen schon regelmäßig zu einer intensiven Infor- mation der örtlichen Akteure über Gebäude, Belegung und Betreuungssituation kommt, die inzwi- schen rege genutzt wird und aus der in letzter Zeit ein breites Netz ehrenamtlicher Unterstützungs- strukturen für die neuen Flüchtlingseinrichtungen entstanden ist. Diese Maßnahmen zur Informati- on werden auch für das geplante Projekt an der Mondstraße organisiert werden. Die Verwaltung hält im Übrigen gerade den Standort Mondstraße als vorübergehende Lösung für eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise mit 50 Plätzen für Familien für besonders gut ge- eignet. Zum einen ist das Engagement der Kirchengemeinde, die von sich aus den Standort ange- boten hat, außergewöhnlich und sehr positiv. Zum anderen bietet der Standort durch seine integra- tive Lage mit umgebender Wohnbebauung und vielen Infrastrukturangeboten, insbesondere sozia- len Angeboten für die Menschen, wie z. B. Schule und Kindertageseinrichtung in der Nachbar- schaft, ausgezeichnete Voraussetzungen für eine gelingende Integration. Zu Beschlusspunkt 3: Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement am 22.04.2015 und Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government am 28.04.2015 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Kooperation mit der Wohn + Stadtbau GmbH neue Bau- und Betriebsformen für Pavillongebäude und Gebäude in Systembauweise zu prüfen und diese alternativ oder für künftige Projekte vorzuschlagen, wenn sie unter Berücksichtigung von Betreuungs- und Bauqualität, Wirtschaftlichkeit sowie Effektivität geeignet sind, schnell und bedarfsgerecht angemessene Unterkunftskapazitäten für Flüchtlinge zu schaffen. Bei dieser Prüfung sind auch die jeweils entstehenden Erschließungs- und die künftigen Unterhal- tungskosten mit einzubeziehen. Gegen den Änderungsvorschlag bestehen keine Bedenken, im Gegenteil. Es geht hier vor allem darum, innovative Lösungen für Bau- und Betriebsformen zu finden, die schnell zu realisieren sind und die eine gute Betreuungs- und Bauqualität, Wirtschaftlichkeit sowie Effektivität bieten. Eine Festlegung auf bestimmte Bauformen - in diesem Fall die Pavillonbauweise - ist in diesem Zu- sammenhang sogar eher kontraproduktiv, weil sie die notwendige Kreativität einschränkt und zu befürchten wäre, dass gerade solche Lösungen nicht genutzt werden, die bislang noch nicht be- kannt waren oder gesehen wurden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Erweiterung des Beschlusspunkts zu beschließen, um für die anstehenden Prüfungen ein möglichst breiteres Spektrum an neuen Lösungen zugrunde zu legen, die Potenzial für schnell realisierbare Wohnmöglichkeiten für Asylbewerberinnen und Asyl- bewerber bergen. Gleichzeitig wird zugesagt, die jeweils entstehenden Erschließungs- und die künftigen Unterhal- tungskosten bei der Prüfung von Lösungen mit einzubeziehen. Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit werden so gemeinsam in den Blick genommen, um vor allem auch den Aspekt der mittel- und langfristigen Belastungen zu erfassen und als ein Ergebnis der Untersuchungen abzubilden. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Mondstraße
- Warendorfer Straße 267
- An der Konradkirche
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Details
- Aktenzeichen
- V/0267/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37