V/0115/2018
Wahl von Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion für den beim Amtsgericht zu bildenden Schöffenwahlausschuss
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Beschlussvorlage
2634 Zeichen
V/0115/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Wahl von Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion für den beim Amtsgericht zu bildenden Schöffenwahlausschuss Beratungsfolge 14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.03.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: In den beim Amtsgericht zu bildenden Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen wer- den als Vertrauenspersonen gewählt: 1. _____________________________________ 5. _______________________________ 2. _____________________________________ 6. _______________________________ 3. _____________________________________ 7. _______________________________ 4. _____________________________________ II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0115/2018 Auskunft erteilt: Herr Gudorf Ruf: 492-3305 E-Mail: Gudorf@stadt-muenster.de Datum: 06.02.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0115/2018 Begründung: Der beim Amtsgericht zu bildende Schöffenwahlausschuss wählt aus der Vorschlagsliste, die dem Rat nach Anhörung der Bezirksvertretungen in der Sitzung am 16.05.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt wird, die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2019 – 2023. Der Ausschuss besteht aus der Richterin bzw. dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), dem Haupt- verwaltungsbeamten des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk das Amtsgericht seinen Sitz hat und 7 Vertrauenspersonen als Beisitzerin oder Beisitzer (§ 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsge- setz, GVG). Die Vertrauenspersonen sind gemäß § 40 Abs. 3 GVG vom Rat bis zum 31. Mai jedes fünften Jahres zu wählen. Sie sind aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes mit einer Mehrheit von zwei Drit- teln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates, zu wählen. Analog des Wahlverfahrens für Ausschüsse gem. § 50 Abs. 3 GO NRW ergibt sich für die Fraktionen folgende Verteilung: CDU-Fraktion 3 Vertrauenspersonen SPD-Fraktion 2 Vertrauenspersonen GAL-Fraktion 2 Vertrauenspersonen Im Jahre 2013 hatte der Rat für die Wahl zur Amtsperiode 2014 – 2018 folgende Personen in den Ausschuss gewählt: 1. Ratsfrau Helga Welker (CDU) 5. Herr Felix Echelmeyer (SPD) 2. Ratsfrau Barbara Stober (CDU) 6. Herr Thomas Marczinkowski (GRÜNE) 3. Herr Josef Rickfelder (CDU) 7. Herr Martin Gerhardy (FDP) 4. Ratsfrau Maria Winkel (SPD) I. V. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- V/0115/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.02.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37