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V/0115/2018

Wahl von Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion für den beim Amtsgericht zu bildenden Schöffenwahlausschuss

Vorlagen 08.02.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 12.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2634 Zeichen

V/0115/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl von Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion für den beim Amtsgericht  zu bildenden 
Schöffenwahlausschuss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.03.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den beim Amtsgericht zu bildenden Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen wer-
den als Vertrauenspersonen gewählt:  
 
 
1. _____________________________________ 5. _______________________________ 
 
2. _____________________________________ 6. _______________________________ 
 
3. _____________________________________ 7. _______________________________ 
 
4. _____________________________________ 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0115/2018 
Auskunft erteilt: 
Herr Gudorf 
Ruf: 
492-3305 
E-Mail: 
Gudorf@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.02.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0115/2018 
 
 
 
 
Begründung: 
Der beim Amtsgericht  zu bildende Schöffenwahlausschuss wählt aus der Vorschlagsliste, die dem 
Rat  nach Anhörung der Bezirksvertretungen in der Sitzung am 16.05.2018 zur Beschlussfassung 
vorgelegt wird, die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2019 – 2023.  
 
Der Ausschuss besteht aus der Richterin bzw. dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), dem Haupt-
verwaltungsbeamten des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk das Amtsgericht seinen 
Sitz hat und 7 Vertrauenspersonen als Beisitzerin oder Beisitzer (§ 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsge-
setz, GVG).  
 
Die Vertrauenspersonen sind gemäß § 40 Abs. 3 GVG vom Rat bis zum 31. Mai jedes fünften Jahres 
zu wählen. Sie sind aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes mit einer Mehrheit von zwei Drit-
teln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des 
Rates, zu wählen. 
 
Analog des Wahlverfahrens für Ausschüsse gem. § 50 Abs. 3 GO NRW ergibt sich für die Fraktionen 
folgende Verteilung: 
 
CDU-Fraktion  3 Vertrauenspersonen 
SPD-Fraktion 2 Vertrauenspersonen 
GAL-Fraktion 2 Vertrauenspersonen 
 
Im Jahre 2013 hatte der Rat für die Wahl zur Amtsperiode 2014 – 2018 folgende Personen in den 
Ausschuss gewählt: 
 
1. Ratsfrau Helga Welker (CDU) 5. Herr Felix Echelmeyer (SPD) 
2. Ratsfrau Barbara Stober (CDU) 6. Herr Thomas Marczinkowski (GRÜNE) 
3. Herr Josef Rickfelder (CDU) 7. Herr Martin Gerhardy (FDP) 
4. Ratsfrau Maria Winkel (SPD)  
  
 
 
 
I. V.  
 
 
 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9.1 Vorberatung
Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 12.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0115/2018
Typ
Vorlagen
Datum
08.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37