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V/0682/2010

Bewerbung der Stadt Münster als "Fairtrade-Stadt" im Rahmen der internationalen Kampagne "Fairtrade-Towns" des Vereins "TransFair e.V."

Vorlagen 07.09.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2010, TOP 22

Kriterienkatalog

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Kriterienkatalog

4942 Zeichen

www.fairtradetowns.de 
Fünf Kriterien, um „Fairtrade-Stadt“, 
„Fairtrade-Kreis“ oder „Fairtrade-
Gemeinde“ zu werden 
 
 
 
1. Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der 
Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-
Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet 
werden. Es wird die Entscheidung getroffen, als Stadt/Gemeinde/Kreis 
den Titel „Fairtrade Stadt“ (bzw. Gemeinde/Kreis) anzustreben.  
•  Diese Entscheidung wird über die kommunalen Kommunikationswege kommuniziert.  
•  Kommunale Kommunikationswege sind z.B. Homepage, Gemeindenachrichten etc. 
Hier muss regelmäßig, d.h. einmal im Quartal, eine Berichterstattung erfolgen. 
•  Muster für Beschlussvorlagen und eine Begründung (z.B. Lokale Agenda 21 / 
Millenniumsziel Armutsbekämpfung) sind auf www.fairtradetowns.de   erhältlich.  
•  Weitere Produkte, die sich für die Verwendung im Rathaus eignen, sind: Fairtrade-
Tee, -Orangensaft, - Zucker, - Honig, - Kekse, - Schokolade, - Kakao. Unter 
www.transfair.org   steht eine Übersicht der Fairtrade-Produkte zur Verfügung  
 
 
2. Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur 
„Fairtrade-Stadt“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert. 
•  Um erfolgreich zu sein, sollte die Steuerungsgruppe aus Vertretern verschiedener 
Zielgruppen bestehen. Mindestens sollten jeweils folgende Bereiche vertreten sein:  
o Städtische Verwaltung  
o (Einzel-)Handel, z.B. ein Vertreter eines Weltladens  
o Eine Welt, z.B. ein Vertreter einer Lokalen Agenda 21-Gruppe.  
Zudem sind Vertreter aus anderen Bereichen wünschenswert:  
o Kirchen und Nichtregierungsorganisationen  
o Schulen und Vereine 
o Medien. 
•  Wenn der Titel „Fairtrade-Stadt“ erreicht ist, kann die lokale Steuerungsgruppe daran 
mitwirken, die Kommune durch kreative Ideen und Aktionen sogar zur „Hauptstadt 
des Fairen Handels“ zu machen (siehe gesonderte Information hierzu).

www.fairtradetowns.de 
3. In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus 
Fairem Handel angeboten und in Cafés und Restaurants werden 
Fairtrade-Produkte ausgeschenkt. 
•  Die Anforderung bei der Umsetzung ist gestaffelt:  
 
•  Ab Frühjahr 2009 wird unter www.fairtradetowns.de  ein Einkaufsführer auf der 
Website geführt, in den die Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomiebetriebe von 
der Steuerungsgruppe eingepflegt werden. Diese Seite kann auch für die eigene 
Werbung auf den Stadteigenen Seiten genutzt werden.  
•  Wie kommt die Steuerungsgruppe an Zahlen zur Statusermittlung?  
o Im Amt für Wirtschaftsförderung nach aktuellen Listen fragen 
o Zählung von Einzelhandelsgeschäften  und Gastronomiebetrieben, z.B. im 
Rahmen einer Schulaktion 
o Briefe an Unternehmen / Supermärkte / Ketten  
o Vorhandene Einkaufsführer auswerten.

www.fairtradetowns.de 
 
•  Lokale Einzelhandelsgeschäfte, in denen Fairtrade-Produkte angeboten werden, sind: 
o 800 Weltläden bundesweit  
o Bioläden, Reformhäusern, Naturkostläden 
o Unabhängige Lebensmittelgeschäfte  
o Warenhäuser wie Karstadt, KaDeWe 
o Supermärkte wie Kaisers Tengelmann, Coop, Metro (real, Kaufhof, C&C), 
Rewe, toom, Penny, E-Center, Neukauf, Aktiv, Globus, Edeka, Handelshof, Hit, 
Kaufland, Tegut, Jibi-Märkte, Citti-Märkte, Familia-Märkte, Fegro  
o Drogeriemärkte Budnikowsky und Rossmann  
o Blumen Risse und Blumen 2000 
o Discounter wie Lidl, Aldi Süd, Penny.  
•  Gastronomische Betriebe, die Fairtrade-Produkte ausschenken, sind z.B:  
o Studentenwerke, Mensen 
o Kantinen & Kaffeeautomaten (in Universitäten, Firmen oder Behörden) 
o Hotels, Restaurants, Cafés und Bäckereien 
o Filialen mit Kaffeeausschank(z.B. von Tchibo, Starbucks) 
 
 
4. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen 
werden Fairtrade-Produkte verwendet werden und es werden dort 
Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt.  
•  Bei einer Einwohnerzahl ≤ 200.000 muss jeweils eine Schule, ein Verein und eine 
Kirche gewonnen werden. Bei ≥ 200.000 sind es jeweils zwei. 
•  Einmal pro Jahr sollte eine Aktion durchgeführt werden.  
•  Beispiel: Eine „Fairtrade-Schule“ engagiert sich für den Fairen Handel. Das bedeutet, 
dass sie jungen Menschen vermittelt, wie Handel funktioniert und wie der globale 
Handel gerechter werden kann. Die Schule verkauft und nutzt Fairtrade-Produkte, so 
weit es geht und führt Aktivitäten zum Thema „Fairtrade“ durch.  
 
 
5. Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur 
Fairtrade-Stadt. 
•  Mit dem Aktionsleitfaden auf www.fairtradetowns.de  werden zahlreiche 
Hilfestellungen geboten wie vorgefertigte Pressemitteilungen, Fotos und Geschichten  
•  Ergebnis sollten mindestens 4 Artikel pro Jahr sein. 
 
Am Ziel: 
Nach Erfüllung aller Kriterien und Prüfung durch TransFair e.V. wird der Titel 
„Fairtrade Stadt“  (bzw. Gemeinde/Kreis) für zunächst 2 Jahre vergeben. Danach erfolgt eine 
Überprüfung, ob die Kriterien weiterhin erfüllt sind.

Beschlussvorlage

9198 Zeichen

V/0682/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bewerbung der Stadt Münster als "Fairtrade-Stadt" im Rahmen der internationalen Kampagne 
"Fairtrade-Towns" des Vereins "TransFair e.V." 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.09.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
29.09.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster beteiligt sich an der Kampagne „Fairtrade-Towns“ des Vereins „TransFair – 
Verein zur Förderung des Fairen Handels mit der Dritten Welt e.V.“ und strebt den Titel 
„Fairtrade - Stadt“ an.  
 
2. Mit dieser Entscheidung beschließt die Stadt Münster gleichzeitig, dass bei allen Rats- und 
Ausschusssitzungen sowie im Bereich des Büros des Oberbürgermeisters Kaffee und ein wei-
teres Produkt aus Fairem Handel verwendet werden.  
 
3. Zur Erlangung des Titels „Fairtrade-Stadt“ verpflichtet sich die Stadt Münster, Maßnahmen zu 
ergreifen, damit folgende, im Kriterienkatalog der Kampagne (s. Anlage) zusätzlich geforder-
ten Bedingungen erfüllt werden: 
 
• Bildung einer lokalen Steuerungsgruppe, die auf dem Weg zur „Fairtrade - Stadt“ die Aktivi-
täten vor Ort koordiniert, 
• Angebot gesiegelter Produkte des Fairen Handels in den lokalen Einzelhandelsgeschäften 
und Ausschank von Fairtrade-Produkten in Cafés und Restaurants, 
• Verwendung von Fairtrade-Produkten in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen 
und Kirchen und die Durchführung von Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“, 
• Unterrichtung der örtlichen Medien über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade - 
Stadt“. 
 
4. Sobald alle Kriterien erfüllt sind, wird die Verwaltung beauftragt, die Bewerbung der Stadt 
 Münster als „Fairtrade-Stadt“ beim Verein „TransFair e.V.“ einzureichen. 
 
5. Mit der Bewerbung um den Titel „Fairtrade-Stadt“ ist die Anregung des Beirates für kommuna-
le Entwicklungszusammenarbeit vom 20.05.2010 (lfd. Nr. 66/2010) erledigt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0682/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Rietkötter 
Ruf: 
492-6051 
E-Mail: 
Rietkoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.09.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0682/2010 
II. Kosten/Folgekosten: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Beschluss dieser Vorlage geringfügige Mehrkos-
ten entstehen, die durch das lfd. Jahresbudget finanziert werden. Zusätzliche Mittel werden nicht 
beantragt. Der Ankauf fair gehandelten Kaffees für Rats- und Ausschusssitzungen sowie für den 
Kantinenbedarf betragen jährlich ca. 2000 €. 
 
 
Begründung: 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 20.05.2010 be-
schlossen, eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NW an den Rat der Stadt Münster 
zu richten mit der Forderung, dass die Stadt Münster im Rahmen ihrer Möglichkeiten verstärkt den 
Ausbau des Fairen Handels fördert und sich um den Titel „Fairtrade-Stadt“ bewirbt. Die Anregung 
wurde in der Sitzung des Rates am 09.06.2010 unter der lfd. Nr. 66/2010 bekannt geben. 
 
Dem Beschluss des Beirates vorausgegangen waren mehrere Vorgespräche der Verwaltung (Amt 
des Rates und des Oberbürgermeisters, Personal- und Organisationsamt) mit Vertretern des Bei-
rates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit und der Arbeitsgruppe kommunales Beschaf-
fungswesen (ein Zusammenschluss verschiedener M ünsteraner Eine-Welt-Initiativen, die sich in-
tensiv mit dem Thema „Faires Beschaffungswesen in Kommunen“ beschäftigt). Ergebnis dieser 
Gespräche war, dass eine Bewerbung der Stadt Münster um den Titel „Fairtrade-Stadt“ von allen 
Beteiligten als aussichtsreich angesehen wird. 
 
Mit der Unterzeichnung der Millenniumserklärung des deutschen Städtetages (V/0560/2007) hat 
die Stadt Münster ihren Willen geäußert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Verwirklichung der 
Millenniumsentwicklungsziele mitzuwirken und sich in diesem Zusammenhang für ein faires Be-
schaffungswesen in der Verwaltung einzusetzen. Die Beteiligung an der Kampagne „Fairtrade 
Towns“ stellt einen weiteren Baustein in der Unterstützung des Fairen Handels und der Gewinnung 
örtlicher Akteure und würde Münster zum Mitglied einer weltweiten Kampagne, an der sich bisher 
550 Städte in 17 Ländern beteiligen, machen.  
 
Die Verwaltung unterstützt daher das Anliegen der Eine-Welt-Initiativen und empfiehlt dem Rat, 
der Anregung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit zu folgen. 
 
Zum Hintergrund:
 
 
Die Kampage „Fairtrade-Town“ startete im Jahr 2000 in Großbritannien. Dort gibt es mittlerweile 
380 Fairtrade-Towns. Die Kampagne wurde inzwischen ausgeweitet auf 17 Länder weltweit. 
Fairtrade-Towns sind z.B. London, Dublin, Rom, Brüssel, Wien und Koppenhagen (u.a. auch unse-
re Partnerstadt York). Seit Januar 2009 können sich auch deutsche Städte bewerben. Die ersten 
Fairtrade-Städte sind u.a. Saarbrücken, Neuss, Dortmund und Bonn. Die Auszeichnung wird für 
zwei Jahre verliehen. Danach wird erneut geprüft, ob die Kriterien erfüllt sind.  
 
Träger der Kampagne „Fairtrade-Stadt“ für Deutschland ist der Verein TransFair, Verein zur Förde-
rung des Fairen Handels mit der „Dritten Welt“ (Sitz in Köln). Der Verein vergibt das Fairtrade-
Siegel für fair gehandelte Produkte mit dem Ziel, benachteiligte Produzentenfamilien in Afrika, 
Asien und Lateinamerika zu fördern und durch den Fairen Handel ihre Lebens- und Arbeitsbedin-
gungen zu verbessern. TransFair wird von 35 Institutionen aus den Bereichen Entwicklungspolitik, 
Kirche, Verbraucherschutz, Frauen, Bildung und Soziales getragen. Darüber hinaus unterstützen 
die EU, die Bundesregierung, Parteien und viele engagierte Einzelpersonen den Verein. 
 
Bedingung für die Verleihung des Titels sind folgende 5 Kriterien: 
 
1. ein Ratsbeschluss, dass die Stadt Münster den Titel einer Fairtrade-Stadt anstrebt und bei al-
len Rats- und Ausschusssitzungen sowie im Bereich des Büros des Oberbürgermeisters 
Fairtrade Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet,

- 3 - 
V/0682/2010 
2. die Einrichtung einer lokalen Steuerungsgruppe, die auf dem Weg zur Fairtrade-Stadt die Akti-
vitäten vor Ort koordiniert,  
3. im Falle Münsters als einer Stadt mit einer  Einwohnerzahl von über 280.000 der Nachweis von 
39 Einzelhandelsgeschäften und 20 Cafés und Restaurants, in denen gesiegelte Produkte aus 
Fairem Handel angeboten werden,  
4. das Vorhandensein von jeweils zwei Schulen, Vereinen und Kirchengemeinden, die sich ver-
pflichtet haben bzw. verpflichten, Fairtrade-Produkte zu verwenden und Bildungsaktivitäten 
zum Thema Fairer Handel durchzuführen,   
5. eine vierteljährliche Berichterstattung der örtlichen Medien über alle Aktivitäten auf dem Weg 
zur Fairtrade-Stadt.   
 
Die vorgenannten Kriterien werden in Münster bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitestgehend erfüllt.  
 
Zu Ziffer 1 des Kriterienkatalogs: 
Die Stadt Münster hat im Dezember 2006 ihre Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien dahinge-
hend ergänzt, dass bei Ausschreibungen und Beschaffungen nur noch solche Produkte Berück-
sichtigung finden sollen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Damit hat sich 
die Stadt Münster bereits für ein faires Beschaffungswesen ausgesprochen, was durch diesen Be-
schluss bestätigt würde. Mit der Reform des Vergaberechts im April 2009 hat der Bund die nötige 
Rechtssicherheit für eine konsequente Ausrichtung des gesamten öffentlichen Einkaufs nach sozi-
alen Kriterien geschaffen. 
(Anmerkung: Die übrigen Vorgaben der Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien der Stadt Müns-
ter, wie z.B. die Beachtung des Umweltschutzes, behalten ihre Gültigkeit und sind wie bisher ent-
sprechend zu beachten.) 
 
Zu Ziffer 2 des Kriterienkataloges: 
Die Steuerungsgruppe setzt sich zusammen aus Vertretern des Beirates für kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit, der Münsteraner Eine-Welt-Initiativen und des Einzelhandels. Begleitet 
würde die Arbeit der Gruppe durch das Amt des Rates und des Oberbürgermeisters (Geschäftstel-
le des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit) und dem Personal- und Organisati-
onsamt (Bereich Beschaffung). Bei Bedarf können Vertreterinnen und Vertreter aus Kirchen, Nicht-
regierungsorganisationen, Schulen, Vereinen und der Medien hinzugezogen werden.  
 
Aufgabe der Steuerungsgruppe, die organisatorisch dem Beirat für kommunale Entwicklungszu-
sammenarbeit angebunden wird, ist die Vorbereitung der Bewerbung um den Titel „Fairtrade-
Stadt“. Bei erfolgreicher Bewerbung koordiniert die Steuerungsgruppe Aktionen zum fairen Handel, 
sucht neue Unterstützer und wirkt ggf. dabei mit, dass sich Münster um den Titel „Hauptstadt des 
fairen Handels“ bewirbt. 
 
Zu den Ziffern 3 - 5 des Kriterienkataloges: 
Erste, nicht abschließende Recherchen haben ergeben, dass in Münster bereits 33 Geschäfte fair 
gehandelte Produkte verkaufen. 11 Cafés und Restaurants bieten fair gehandelte Produkte an. Die 
Eine-Welt-Initiativen werden entsprechende Informationsarbeit leisten, um weitere Geschäfte und 
Cafés einzubeziehen. Die Vorgaben für Schulen, Vereine und Kirchen werden bereits erfüllt. Die 
erforderliche Berichterstattung in den Medien kann gewährleistet werden.  
 
gez. 
Lewe 
 
Anlagen: 
Kriterienkatalog des Vereins TransFair e.V.

Beratungsverlauf (2)

29.09.2010 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2010 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0682/2010
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37