V/0502/2017
Projekt "NaSa": Externe Ämteruntersuchungen und Projekte städtischer Tochtergesellschaften
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Berichtsvorlage
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V/0502/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Betrifft
Projekt "NaSa": Externe Ämteruntersuchungen und Projekte städtischer Tochtergesellschaften
Beratungsfolge
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
12.07.2017 Rat Bericht
Bericht:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 zu der Vorlage V/0700/2015 grun dlegende B e-
schlüsse zur nachhaltigen Haushaltssanierung bei der Stadt Münster („NaSa“) gefasst. Danach
soll die bisherige eher zeitpunktorientierte und anlassbezogene Haushaltskonsolidierung durch
einen dauerhaften Prozess ersetzt werden. Idealtypisch wird der städtische Haushalt in der We i-
se entwickelt und gesteuert, dass eine haushalts - und finanzpolitische Flexibilität im Interesse
aktueller und in sbesondere auch künftiger Generationen dauerhaft gewährleistet ist. Dies soll
durch einen dreistufigen Prozess erreicht werden:
■ Schritt 1: Überprüfung des Aufgabenbestandes durch
- Aufgabenzweckkritik = soll eine Aufgabe auch zukünftig wahrgenommen werden?
- Aufgabenvollzugkritik = kann die Aufgabenerfüllung wirtschaftlicher und kostengünst i-
ger erfolgen?
■ Schritt 2: regelmäßig zwischen Verwaltung und Rat abgestimmter Katalog der Aufgaben
und Dienstleistungen
■ Schritt 3: Einvernehmlich abgestimmte Ausrichtung zwischen Verwaltung und Rat über
künftige Handlungsfelder
Zur Vorbereitung des Schrittes 1 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, einen Zeit- und Maß-
nahmenplan für eine systematische, verwaltungsweite Aufgabenkritik aufzustellen und ab 2016 in
die Umsetzung einzusteigen. Mangels interner Ressourcen bei der Verwaltung wurden für exte r-
ne Leistungen zur fachlichen Begleitung und Moderation der Maßnahmen für die Jahre 2016 bis
2018 jeweils 300 Tsd. € zur Verfügung gestellt.
Ferner hat der Rat auch anerk annt, dass für eine nachhaltige Haushaltssanierung auch die stä d-
tischen Beteiligungen Beiträge in verlässlichem Umfang zu erbringen haben. Für entsprechende
Untersuchungen wurden 200 Tsd. € zur Verfügung gestellt.
Vorlagen-Nr.:
V/0502/2017
Auskunft erteilt:
Herr Schetter
Ruf:
492-2000
E-Mail:
Schetter@stadt-muenster.de
Datum:
31.05.2017
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0502/2017
Zur Umsetzung dieser Ratsbeschlüsse hat die Verwaltung ein NaSa-Projektteam gebildet, in dem
federführend das Amt für Finanzen und Beteiligungen (Amt 20) und das Personal - und Organisa-
tionsamt (Amt 10) sowie das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (Amt 14) und der IT-
Dienstleister citeq (eigenbetriebsähnliche Einrichtung) vertreten sind.
Zeit- und Maßnahmenplan
Für eine systematische Aufgabenkritik der Verwaltung sollen schwerpunktmäßig alle Ämter und
Einrichtungen untersucht werden, die relevante Budgetgrößen gemessen am städtischen Hau s-
haltsvolumen aufweisen. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Verwaltung s-
bereiche (sh. Legende der Ämternummerierung rechts), die bis einschließlich 2018 durch externe
Beratungsunternehmen untersucht werden sollen.
Im Rahmen der Untersuchungen sollen die externen Beratungsunternehmen gemeinsam mit
dem jeweiligen Fachamt E mpfehlungen und Maßnahmenvorschläge für Optimie rungspotentiale
zur nachhaltigen Haushalt ssanierung und -konsolidierung herausarbeiten. Als Grundlage dazu
sollen die Unternehmen vor allem
■ Analysen zur Wirtschaftlichkeit des Amtes inkl. der Kosten- und Erlösstruktur erstellen,
■ Grundlagen und Daten für Best-Practice- und Benchmarkvergleiche liefern und
■ eine Aufgabenkritik (Zweck- und Vollzugkritik, s.o.) durchführen.
Um Potentiale zur Verwaltungsmodernisierung zu identifizieren, sollen dabei insbesondere auch
Ideen und Themen berücksichtigt werden, mit denen die Weiterentwicklung der Verwaltung im
Sinne einer zukunftsgerichteten, kommunalen Dienstleisterin voran getrieben werden kann . So-
weit dies für einzelne Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge erforderlich ist, sollen die Ber a-
tungsunternehmen auch Konzepte zur Umsetzung vorlegen.
Die Untersuchungen der Ämter / Einrichtungen werden jeweils in Projektform organisiert; Beteilig-
te sind das jeweilige Fachamt / Dezernat, das NaSa-Projektteam sowie das jeweilige Beratungs-
unternehmen. Das NaSa-Projektteam ist Auftraggeber und Berichtsinstanz für die i m Rahmen
der Untersuchungen zu erbringenden Leistungen.
Nach der aktuellen Planung – Grundlage: Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 02. Febru-
ar 2017 – sollen die Untersuchungen in dem nachfolgenden zeitlichen Ablauf erfolgen.
■ 2016:
– Personal- und Organisationsamt (Amt 10)
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– Amt für Finanzen und Beteiligungen (Amt 20)
– Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
– Sportamt (Amt 52)
■ 2017:
– Sozialamt (Amt 50)
– Tiefbauamt (Amt 66)
– Ämter und Einrichtungen mit kulturellem Bezug
(Kulturamt, Stadtbücherei, Westfälische Schule für Musik, Stadtmuseum, Stadtarchiv,
Villa ten Hompel)
■ 2018:
– Feuerwehr (Amt 37)
– Amt für Schule und Weiterbildung (Amt 40)
– Jobcenter (Amt 59)
– Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Amt 67)
Die Verwaltung hat die Projektaufträge zur Untersuchung der für 2016 vorgesehenen Ämter im
Frühsommer 2016 ausgeschrieben und vergeben. Die Untersuchung der Ämter 10 und 20 wurde
wegen der grundsätzlich vergleichbaren Rollen als Querschnitt sämter als gemeinsames Projekt
geplant und durchgeführt. Für die Untersuchung der Ämter 51 und 52 wurden jeweils eigenstä n-
dige Projekte mit separaten externen Beratungsaufträgen aufgesetzt.
Die Projekte begannen im 3. Quartal 2016, beim Sportamt aus zeitlichen Gründen im 4. Quartal.
Untersuchung des Personal- und Organisationsamtes (Amt 10) und des Amtes für Finanzen und
Beteiligungen (Amt 20)
Die Ämter 10 und 20 sind maßgeblich verantwortlich für die Durchführung der Ämterunters u-
chungen im Rahmen der n achhaltigen Haushaltssanierung (NaSa). Damit stehen die Ämter in
der Pflicht, sich denselben Prüfungen durch Externe zu unterziehen wie andere Verwaltungsb e-
reiche, auch wenn die jeweiligen Amtsbudgets keine bedeutende Relevanz für den städtischen
Haushalt haben: Bei einem Haushaltsvolumen von knapp 1,2 Mrd. € beträgt der Anteil lediglich
1,2% (Amt 10) und 0,8% (Amt 20), vgl. die nachfolgende Abbildung.
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Die obige Ringdarstellung zeigt, dass das Aufwandsbudget beider Ämter – wie bei Querschnitts-
bereichen typisch – vornehmlich im Bereich Personal und Versorgung liegt. Relevante Verbe s-
serungspotentiale sind folglich in den Bereich Strukturen, Stellen und Ablauforganisation zu ve r-
muten. Entsprechend ergaben sich die Schwerpunkte der Untersuchun gen im Rahmen des Pr o-
jektes.
Im Rahmen ihrer Analyse hat die Unternehmensberatung sowohl die Personalausstattung als
auch ein Mengengerüst an spezifischen aufwandsprägenden Merkmalen beider Ämter erhoben.
Der Personalbestand jeweils wurde zu Aufgabenbünde ln zusammengefasst und das dort eing e-
setzte Personal anhand der aufwandsprägenden Merkmale bemessen. Durch dieses Vo rgehen
wurden Kennzahlen erstellt, welche eine Vergleichbarkeit mit den Benchmarkzahlen der Unte r-
nehmensberatung sicherstellen. Die auf dies e Weise entwickelten Kennzahlen wurden mit Ve r-
gleichszahlen aus ehemaligen Mandaten des Beratungsunternehmens und öffentlichen Benc h-
markzahlen, z.B. der Gemeindeprüfanstalt NRW und des sächsischen Rechnungshofes, vergl i-
chen. Aus ehemaligen Mandaten der Unt ernehmensberatung wurden Kommunen der Größe n-
klasse 1 und 2, haup tsächlich aus NRW, herangezogen. In diesem Verfahren wurden die dann
mitgeteilten Minimal- und Maximalwerte des Benchmarks ermittelt.
Die Benchmarkanalysen des Beratungsunternehmens ergaben, dass die Personalausstattung in
den Ämtern 10 und 20 insgesamt angemessen ist, um Kernaufgaben zu erledigen. Es stehen
jedoch keine Ressourcen zur Verfügung, um zusätzliche Aufgaben und steigende Fallzahlen zu
bewältigen.
Ergebnisse Personal- und Organisationsamt
Die Qualität der Aufgabenerfüllung in Kernbereichen der Organisationsentwicklung kann beim
Amt 10 optimiert werden. Darüber hinaus stellt sich aus Beratersicht die vorhandene IT -
Ausstattung als unzureichend dar. Auf der Grundlage von Potentia lanalysen zur mittel- bis lang-
fristigen Haushaltskonsolidierung empfiehlt das Beratungsunternehmen die Umsetzung der nach-
folgenden Maßnahmen im Amt 10, die sich insbesondere mit der bisherigen Aufgabenwahrne h-
mung und den Prozessabläufen befassen. Die Maßna hmen greifen neben Möglichkeiten der D i-
gitalisierung auch Veränderungen im Aufgabenverständnis und dem Rollenverständnis des A m-
tes 10 auf:
■ Digitalisierung der Geschäftsprozesse zur Beihilfebearbeitung (Einführung Beihilfe
NRW plus) und Vereinfachung der Prüfschritte
■ Übertragung der Kindergeldbearbeitung auf die Familienkasse der Bundesagentur
für Arbeit
■ Entwicklung eines gesundheits - und motivationsorientierten Fehlzeitenmanag e-
ments im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
■ Prozessoptimierung durc h weitere Digitalisierung der Verfahren für Recruitment,
Personalverfügungen, Krankschreibungen, Urlaubsanträgen und Aktenführung
■ Neuausrichtung der Organisationsentwicklung zur Optimierung der Steuerungs -
unterstützung
■ Attraktivierung des Ideenmanagements / Vorschlagswesens
■ Modifizierung der Berechnung der Pensionsrückstellungen für Beamte
■ Prüfung der Binnenorganisation im Amt 10 nach Umsetzung der beschriebenen
Maßnahmen
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Die Umsetzung der Empfehlungen setzt teilweise projektbezogenen Aufwand voraus, so d ass
sich die wirtschaftlichen Effekte vollständig erst in späteren Jahren realisieren lassen. Unter der
Annahme, dass die erforderlichen Projekte ab dem Jahr 2018 aufgegriffen werden, geht die Ve r-
waltung nach interner Kalkulation von den nachfolgenden Potentialen aus (Angaben in Tsd. €, "+"
= Haushaltsentlastung, "-" = Haushaltsbelastung):
Jahr 2018 2019 2020 2021 ff.
wirtschaft- + 5.406 * -170 -10 + 523
liche Aus-
wirkung
* inkl. Einmaleffekt aus der Reduzierung der Pensionsrückstellungen
Ergebnisse Amt für Finanzen und Beteiligungen
Zu den Kernbereichen des Amtes 20 gehören u.a. die Haushaltsplanung und -steuerung, das
Haushaltscontrolling, die Anlagenbuchhaltung und der Jahresabschluss. Die dazugehörigen G e-
schäftsprozesse sind dezentral organisiert. Dies führt aus Beratersicht zu erhöhtem Koordinat i-
onsaufwand im Amt und zu Qualitätseinbußen bei der Aufgabenerfüllung. Der Belegfluss bei der
Geschäftsbuchhaltung, der Zahlungsabwicklung und der Vollstreckung weist insbesondere in
Verbindung mit einer angepas sten IT-Ausstattung die größten Effizienzr eserven im Amt 20 auf.
Für eine qualifizierte Priorisierung von Maßnahmen, die zur Weiterentwicklung und Optimierung
der Geschäftsprozesse im Amt 20 und in der gesamten Verwaltung geeignet sind, hat der Ber a-
ter Potentialvermutungen erarbeitet und auf dieser Grundlage die nachfolgenden Handlungsth e-
men vorgeschlagen.
■ Schaffung eines einheitlichen, verwaltungsweiten Forderungsmanagements
■ vollständige Digitalisierung der Rechnungsbearbeitung
■ Weiterentwicklung der Qualitätssicherung bei der Veranlagung zur Grundsteuer
■ Weiterentwicklung der Strukturen und Geschäftsprozesse bei den Jahresa b-
schlussarbeiten sowie zur Haushaltsbearbeitung und -bewirtschaftung
Ebenso wie bei den Maßnahmen des Amtes 10 sind auch beim Amt 20 v orab projektbezogene
Aufwände zur Implementierung erforderlich, so dass die wirtschaftlichen Effekte vol lständig erst
in späteren Jahren realisiert werden können. Unter der Annahme, dass die erforderlichen Proje k-
te ab dem Jahr 2018 aufgegriffen werden, geht die Verwaltung nach interner Kalkulation von den
nachfolgenden Potentialen aus (Angaben in Tsd. €, "+" = Haushaltsentlastung, "-" = Haushaltsbe-
lastung):
Jahr 2018 2019 2020 2021 2022 ff
wirtschaft- -238 -185 + 108 + 79 +430
liche Aus-
wirkung
Nach Abschluss sämtlicher Implementierungsmaßnahmen sind dauerhafte Haushaltsentlastu n-
gen in Höhe von rund 430 Tsd. € kalkuliert.
Die Verwaltung beabsichtigt, sämtliche Beraterempfehlungen für die Ämter 10 und 20 u m-
zusetzen.
Untersuchung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
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Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) bewirtschaftet ein sich entsprechend se i-
nes Aufgabenbildes äußerst dynamisch entwickelndes Haushaltsvolumen mit stetig steigenden
Zuschussbedarfen, die aus dem Gesamthaushalt gedeckt werden müssen. Die nachfolgende
Grafik stellt das Budget des Amtes 51 mit den Haushaltsplandaten für 2017 dar.
In ihrer Untersuchung hat das Beratungsunternehmen in einem ersten Schritt die relevanten Auf-
gabenbereiche in Form einer Globalanalyse anhand von Haushalts - und Fachbenchmarks unter-
sucht:
■ Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
■ Kinder- und Jugendarbeit
■ Förderung von benachteiligten jungen Menschen
■ Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien
■ Familienförderung
Ergebnisse Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Hieraus ergaben sich erste Potentiale auf der Einnahmenseite (Gebührensatzungen KiTa und
OGS) und auf der Ausgabenseite (Zuschüsse für Offene Kinder - und Jugendarbeit, Jugendsozi-
alarbeit / Drogenhilfe, Angebote für Familien). Die Personalausstattung im Amt 51 wird vom Bera-
ter als sachgerecht bewertet.
In Abstimmung mit der Verwaltung hat der Berater in einem zweiten Schritt die Bereiche "Hilfen
zur Erziehung" und "offene Kin der- und Jugendarbeit (Einrichtungen in städtischer sowie freier
Trägerschaft)" weite rgehend geprüft und daraus weitere Empfehlungen abgeleitet. Auf dieser
Grundlage beabsichtigt die Verwaltung, die nachfolgenden Maßnahmen mit Wirkung ab 2018
umzusetzen:
■ Anpassung der Geschwister -Kind-Regelung bei den KiTa -Gebühren ab dem Ki n-
dergarten-Jahr 2017/18;
wirtschaftliche Auswirkungen: Mehreinnahmen 1,2 Mio. € p.a.
■ weitere Etablierung von Integrationshelfer -Pools an den Schulen als Einglied e-
rungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche;
wirtschaftliche Auswirkungen: Minderausgaben 150 Tsd. € p.a.
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■ Reduzierung der Zuschüsse für Angebotsstunden in städtischen Einrichtungen der
OKJA, die nicht der Kinder- und Jugendarbeit zuzuordnen sind;
wirtschaftliche Auswirkungen: Minderausgaben 150 Tsd. € p.a.
Darüber hinaus hat das Beratungsunternehmen weiter gehende Empfehlungen ausgesprochen,
die aus Sicht der Verwaltung zunächst nicht aufgegriffen werden sollen:
Beraterempfehlung
Wirtschaftliche
Auswirkung Anmerkung / Erläuterung
Erhöhung der Elternbeiträge für
die Offene Ganztagsschule
210 bis 420
Tsd. € p.a.
gemäß Beratervorschlag insbesondere
durch Herabsenkung der Einkommens-
grenze für beitragsfreie Nutzung;
zur Vorlage 0065/2017 hat der Rat eine
Erhöhung der Elternbeiträge für die OGS in
den Einkommensgruppen über 75.000 €
von 170 € mtl. auf 180 € mtl. mit Wirkung
per 01.08.2017 beschlossen; geschätzte
Jahreswirkung 74 Tsd. € p.a.
Zuschüsse in der Jugendsozial-
arbeit / Drogenhilfe
Minderaufwand
100 bis 200
Tsd. € p.a.
mittel- bis langfristiger Effekt durch Identifi-
kation von Redundanzen in der Angebots-
struktur, auch zu den in anderen Produkt-
gruppen vorgehaltenen Angeboten
Zuschüsse bei Angeboten für
Familien
Minderaufwand
90 bis 180 Tsd.
€ p.a.
durch aufgabenkritische Analyse des vor-
gehaltenen Standards, um Redundanzen
in der Angebotsstruktur, auch zu den in
anderen Produktgruppen vorgehaltenen
Angeboten zu identifizieren
Schließung der Einrichtung Maxi-
Turm / Maxi-Sand
Minderaufwand
93 Tsd. € p.a.
nachhaltiges pädagogisches Konzept frag-
lich; Schließung wird aus konzeptionellen
und wirtschaftlichen Gründen empfohlen;
alternativ anderweitige Finanzierung prüfen
Schließung der Einrichtung Kin-
dertreff am Pötterhoek
Minderaufwand
16 Tsd. € p.a.
sehr geringe Angebotsstunden, sehr gerin-
ger Kostendeckungsgrad; primäre Ziel-
gruppe entspricht Zielgruppe OGS, die
stetig ausgebaut wird; Schließung wird aus
konzeptionellen und wirtschaftlichen Grün-
den
Reduzierung der Personalkos-
tenzuschüsse für freie Träger
Offener Kinder- und Jugendarbeit
Minderaufwand
173 bis 370
Tsd. € p.a.
unter Berücksichtigung der Wirtschaftlich-
keit sowie der Vergleichbarkeit der Situati-
on von freien Trägern (hier zum Großteil
kirchliche Einrichtungen) in Vergleichs-
kommunen empfiehlt der Berater, die Per-
sonalkostenzuschüsse stufenweise ent-
sprechend seiner Referenzwerte zu
reduzieren
Einstellung der finanziellen För-
derungen unter 10.000 € p.a. an
freie Träger der Offenen Kinder-
und Jugendarbeit
Minderaufwand
19 Tsd. € p.a.
nachhaltige pädagogische und präventive
Effekte sind bei regelmäßig geringfügigen
Förderungen zu hinterfragen (vor allem
gastronomische Angebote); Kompensation
durch Bündelung der Angebote
Untersuchung des Sportamtes (Amt 52)
Das Haushaltsbudget des Sportamtes (Amt 52) wird zu einem bedeutenden Te il bestimmt durch
Aufwendungen für die Infrastruktur von Sporteinrichtungen, also insbesondere Mieten und I n-
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standhaltungen. Die entsprechenden Aufwandspositionen werden vom Amt für Immobilienm a-
nagement verantwortet und unterliegen insofern nicht Gestaltung s- und Steuerungspotentialen
des Sportamtes.
Die nachfolgende Grafik stellt das Budget des A mtes 52 mit den Haushaltsplandaten für 2017
dar.
Die Frage der zukünftigen Führung des Bäderbetriebs wurde bewusst nicht im Rahmen der U n-
tersuchung betrachtet.
Im Rahmen seiner Istaufnahme und -analyse hat das Beratungsunternehmen schwerpunktmäßig
die Angebote und die Infrastruktur des städtischen Sportbereichs untersucht. Die Darstellung und
Aufbereitung detaillierter Kosten-und Erlösübersichten für relevante Einrichtungen des Sportam-
tes werden empfohlen.
Im Bäderbereich stellt der Berater fest, dass Betriebsoptimierungen zur wirtschaftlichen Entwick-
lung der einzelnen Anlagen und Bäder noch nicht in Gänze verfolgt wurden, z.B. wurden Optimie-
rungsmaßnahmen aus dem con.pro-Bädergutachten bislang kaum berücksichtigt.
Die in den vergangenen rund 15 Jahren durch verschiedene Gutachten und Haushaltskonsolidie-
rungsrunden aufgezeigten Optimierungspotentiale geben aus Beratersicht nur noch einen geri n-
gen Spielraum im Sinne von Einsparungen, sofern die strategische und infrastrukturelle Ausric h-
tung zur Förderung des Sports in Münster beibehalten werden soll. Vor diesem Hintergrund liegt
der Schwerpunkt der vom Berater vorgeschlagenen Maßnahmen eher auf der Verbesserun g der
Einnahmenseite: die Stadt Münster würde hier ihre Position verbessern, indem sie die Nu t-
zer/innen oder die Begünstigten stärker an der Finanzierung der Sportinfrastruktur beteiligt bzw.
Kostenbeiträge für die Nutzung der Sportinfrastruktur erhebt. Ko nsequenterweise würde damit
das „Sport machen“ in Münster teurer und ggf. unattraktiver – allerdings sind viele andere Ko m-
munen genau diesen Weg gegangen, um ihre Haushaltssituation zu verbessern.
Ergebnisse Sportamt
Die Verwaltung beabsichtigt, die nachfolgenden Maßnahmen mit Wirkung ab 2018 umzuse t-
zen:
■ Erhebung eines Nutzungsentgelts für die Großsporthalle Berg Fidel;
wirtschaftliche Auswirkungen: Mehreinnahmen 50 Tsd. € p.a.
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■ Verkauf der Namensrechte an der Großsporthalle Berg Fidel;
wirtschaftliche Auswirkungen: Mehreinnahmen 30 Tsd. € p.a.
■ Verkauf der Namensrechte des Stadions an der Hammer Straße;
wirtschaftliche Auswirkungen: Mehreinnahmen 150 Tsd. € p.a.
Darüber hinaus hat das Beratungsunternehmen weiter gehende Empfehlungen ausgesprochen,
die aus Sicht der Verwaltung zunächst nicht aufgegriffen werden sollen:
Beraterempfehlung
Wirtschaftliche
Auswirkung Anmerkung / Erläuterung
Erhebung von Nutzungs-
entgelten für die Gymnastik-
hallen, Turn- und Sporthallen,
die von Vereinen genutzt
werden, die Mitglied im
Stadtsportbund Münster sind
eine Gebühr von 0,40 €
je Nutzungsstunde
führt zu Mehreinnah-
men in Höhe von 80
Tsd. € p.a.
(zum Vergleich: die
Stadt Osnabrück er-
hebt eine Gebühr von
2,00 € je Nutzungs-
stunde);
dem stehen für die
Gebührenverwaltung
zusätzliche Personal-
aufwendungen von 40
Tsd. € gegenüber
Regelmäßige Anpassung der
Nutzungsentgelte für Gym-
nastikhallen, Turn- und
Sporthallen und deren Nut-
zergruppen, die nicht im
Stadtsportbund organisiert
sind, im Turnus von 2 Jahren
Der Vorschlag wurde bereits auf-
gegriffen: zur Vorlage 0911/2016
hat der Rat eine Erhöhung der Ent-
gelte für die Nutzung städtischer
Sportstätten ab dem 1.1.2017 ein-
schl. einer Anpassung im Turnus
von maximal 2 Jahren beschlos-
sen; geschätzte Wirkung ab
1.1.2019: Mehreinnahmen in Höhe
von 12 Tsd. €
Reduzierung der Ausgaben
für Sportfördermittel entweder
durch pauschale Reduzie-
rung der Mittelzuweisung
oder durch Erhöhung der
Eigenbeteiligungen der
Sportvereine
Mehreinnahme 150
Tsd. € p.a. (bei 5%iger
Pauschalkürzung)
Bei den Sportfördermitteln handelt
es sich grundsätzlich um eine frei-
willige Aufgabe der Stadt gegen-
über dem Stadtsportbund (Ratsbe-
schluss) bzw. den Vereinen
(Schlüsselgewaltverträge). Risiken
bestehen u.a. in der Aufkündigung
der Verträge zur Überlassung von
20 kommunalen Sportanlagen an
die Vereine. Daher empfiehlt der
Berater, das mögliche Potenzial
nicht oder nur sehr vorsichtig zu
realisieren
Schließung von Sportplätzen,
die eine sehr geringe Auslas-
tung aufweisen und im Ver-
hältnis zur maximalen Nut-
zungsfläche eine geringe
Anzahl an Wettkampfmann-
schaften beheimaten
Minderaufwand
20 Tsd. € p.a. (Unter-
haltung der Flächen)
Der Berater verweist darauf, dass
die Sportanlage Eichendorf mo-
mentan keine reguläre Belegung
durch Wettkampfmannschaften
aufweist und nur im geringfügigen
zeitlichen Rahmen als Ausweich-
fläche genutzt wird.
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Beraterempfehlung
Wirtschaftliche
Auswirkung Anmerkung / Erläuterung
Die Sportanlage Coerheide kann
aus Beratersicht mit Blick auf die
Relation „vorhandene Spielfelder
vs. gemeldete Wettkampfmann-
schaften“ als sehr gering ausgelas-
tet bezeichnet werden.
Bäderbetrieb:
Regelmäßige Anpassung
der Eintrittspreise für Hal-
len- und Freibäder
Anpassung der Eintritts-
preisstruktur mit dem Ziel
einer Reduzierung der an-
gebotenen Vergünstigungs-
tarife
Anpassung des Angebotes
in den Tagesrandzeiten
Angebotserweiterung für
freizeitorientierte Badegäste
Prüfung der Organisation
der Bäderreinigung und der
Reinigungskosten
Nutzung von Vermark-
tungskanälen der Stadtwer-
ke Münster
Die Vorschläge sollen im Rahmen
der geplanten Einrichtung der ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung
"Bäder" und der damit verbundenen
Fragen der Betriebsführung geprüft
werden.
Mit der Vorlage V/0299/2017 wird
dem Rat zur Sitzung am 12. Juli
2017 eine Änderung der Bädertari-
fe und der Tarifstruktur für die städ-
tischen Hallen- und Freibäder vor-
geschlagen.
Zusammenfassung der Ämteruntersuchungen 2016
Die oben beschrie benen Maßnahmen der Ämter 10, 20, 51 und 52, deren Umsetzung die Ve r-
waltung vorschlägt, sollen zunächst in die sog. „Eckdaten“ (vgl. Vorlage V/0571/2017) sowie in
den En twurf des Haushaltsplan 2018 ff. sowie in den Stellenplan 2018 übernommen werden.
Dies führt nach aktuellem Stand zu haushaltswirtschaftlichen Effekten gemäß der nachfolgenden
Übersicht (Angaben in Tsd. €).
2018 2019 2020 2021 ab 2022
Erträge 1.520 1.667 2.026 2.491 2.601
Aufwendungen - 5.377 293 199 160 - 82
Saldo + 6.897 + 1.374 + 1.827 + 2.331 + 2.683
Darüber hinaus wird die Verwaltung Beraterempfehlungen, die zunächst nicht aufgegriffen we r-
den sollen, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 verwenden, sofern sich ungeplante
Haushaltsbelastungen ergeben sollten, für die eine an derweitige Deckung nicht geschaffen we r-
den kann.
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Weiteres Vorgehen zur Ämteruntersuchung
Für die externen Untersuchungen der Ämter und Einrichtungen mit kulturellem Bezug, des Soz i-
alamtes und des Tiefbauamtes wurden die entsprechenden Projektaufträge im 2. Quartal 2017
ausgeschrieben und vergeben, die Projekte sind jeweils im Juni 2017 gestartet. Soweit Projek t-
ergebnisse bereits im laufenden Jahr vorliegen sollten, werden die haushaltswirtschaftlichen E f-
fekte in die Haushaltsberatungen 2018 ff. eingebracht.
Projekte städtischer Gesellschaften
Stadtwerke Münster GmbH
Untersuchung extern vergebener Dienstleistungen auf Insourcingpotenzial (make or buy)
und/oder Kosteneinsparungspotenzial
Inhalt des laufenden Projektes ist die Analyse des Insourci ng-Potenzials von z ur Zeit mehr-
heitlich extern vergebenen Abrechnungsdienstleistungen. Ziel ist es, eine Prozessverschla n-
kung zu erreichen und damit die Kosten zu senken.
Im Projekt-Fokus stehen somit:
■ Qualität (Fehleranfälligkeit und Durchlaufzeiten)
■ Kosten
■ Transparenz (Monitoring / Berichtswesen)
Die Analy sephase läuft unter Begleitung eines IT -Spezialisten. Erste Berechnungen gehen
von einem Einsparpotential von bis zu 240 Tsd. € aus. Im Anschluss wird ein Soll -Konzept
für die Abrechnungsprozesse e rstellt. Die Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen ist für
2018 vorgesehen.
Verbesserung des Störungs - und Unterhaltungsmanagements Haltestellen mit besonderem
Fokus auf Wartehallen
Die Stadtwerke Münster möchte den Kunden eine qualitativ hochwertige Hal testellen-
Infrastruktur anbieten, ist dabei allerdings nur für einen kleinen Teil der Haltestellenausrüstung
selbst verantwortlich. Die Wartehallen werden zentral von einem externen Dienstleister im
Rahmen des bestehenden Werberechtsvertrages mit der Stadt Münster unterhalten. Die Qua-
lität der Wartehallen-Unterhaltung wird nach Abstimmung mit der Stadt Münster und dem ex-
ternen Dienstleister nun durch ein Monitoring der Stadtwerke überwacht. Dies betrifft die g e-
forderten Qualitäten genauso wie die einzuhalte nden Fristen. Die Stadtwerke versprechen
sich von einer eventuellen Übernahme der Wartehallen Kundenbindungsvorteile, da der Z u-
stand der Wartehäuschen in der Vergangenheit häufig Anlass zu Beschwerden bot und ein ak-
tives Agieren gegenüber dem externen Dienstleister ggf. ohne zusätzliche Kosten des Stad t-
konzerns die Qualität der Wartehallen verbessern kann.
Andere Gewerke, die eher die Nebenanlagen betreffen, werden von verschiedenen Ämtern
der Stadt Münster verantwortet. In den Abstimmungsgesprächen konnte n die Zuständigkeiten
der Ämter klar definiert und zeitnahe Behebungen von Störungen und Verunreinigungen im
Rahmen des normalen Tagesdienstes sichergestellt werden. So müssen weniger Störungen
durch die Stadtwerke behoben werden. Als Folge werden schätzun gsweise Arbeitsleistun-
gen in Höhe von 20 T€/Jahr eingespart.
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Optimierung der Planungs - und Bauprozesse – von den Schnittstellen mit der Stadt bis zur
Baudurchführung
Ziel des Projektes ist die nachhaltige Verbesserung des Prozesses von der Planung notwe n-
diger Baumaßnahmen, Abstimmung mit verschiedenen Bereichen und Ämtern der Stadt
Münster, der Arbeitsvorbereitung und Ausführung sowie des technischen und kaufmännischen
Abschlusses bis zur Aktivierung.
In der Phase 1 wurde die Erfassung der Ist-Prozesse für
■ Jahresplanung
■ Entwurfs- und Ausführungsplanung
■ Durchführung inkl. kaufmännischer Abwicklung und Abschluss
■ Vermessung und Dokumentation
■ Nachträge
■ Anlagenbau
abgeschlossen.
Zurzeit läuft die Phase 2, in der die Soll-Prozess-Workshops stattfinden, mit denen die zukünf-
tigen Abläufe und Verfahren auf Grundlage der Soll -Prozess-Vorschläge festgelegt und eine
nachhaltige Qualitätssicherung sichergestellt werden sollen. Ab Mitte Juni 2017 startet die 3.
Phase. Hier erfolgt die Erstellung der Umsetzungsplanung mit einer entsprechend terminierten
Maßnahmenplanung.
Nach derzeitigem Stand der Prozessanalysen und diskutierten Änderungsvorschlägen kann
eine Kostenreduzierung von ca. 75 Tsd. € p.a. durch optimierten Personaleinsatz bei
vollständiger Umsetzung der Maßnahmen realisiert werden. Der Abschluss des Projektes
ist für Ende Juli/Anfang August 2017 geplant. Die Umsetzung der neu erarbeiteten Hauptpr o-
zesse soll ab 01.01.2018 erfolgen.
Optimierung Fuhrparkmanagement
Zurzeit unterhalten die Stadtwerke eine Vielzahl von PKW ohne Sonderausstattung. Die heuti-
gen Möglichkeiten des Car -Sharing würden es erlauben, alle geeigneten Fahrzeuge im Ko n-
zern der Stad t Münster zusammenzufassen und den Mobilitätsbedarf über eine existierende
Verleih-Organisation (Stadtteilauto) zu decken. Somit könnte eine Vielzahl von Dienstfahrze u-
gen mit wenig Laufleistungen durch eine geringere Anzahl von Leihfahrzeugen mit effizient er
Auslastung ersetzt werden. Voraussetzung ist deshalb ein wachsendes Car -Sharing Angebot,
welches auch die Absichten des ÖPNV unterstützt (Kombination ÖPNV/Car -Sharing). Die di-
rekten Aufwendungen für die jetzigen Fahrzeuge entfallen, stattdessen entstehe n Aufwendun-
gen für die Entleihung . Die Stadtwerke erwarten für sich einen Nettoeffekt in Höhe von ca.
60 Tsd. € p.a. Der Ausbau des Car -Sharing unterstützt zudem die PlusCard-Aktivitäten des
ÖPNV.
Beratergespräche zur Fuhrparkanalyse (Stadt/Stadtwerke) und zu möglichen Synergien zur
Reduzierung des allgemeinen Fuhrparkbestande s ha ben stattgefunden. Die die darauf au f-
bauende Untersuchung soll im 3. Quartal 2017 starten. Mit Ergebnissen wird zum Ende des
Jahres gerechnet.
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
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V/0502/2017
Gemeinsam mit externen Beratern sollen Potentiale zur Optimierung der Liegenschaftsverwal-
tung für das Messe und Congress Centrum erarbeitet werden. Die Gesamtausgaben für die Li e-
genschaften sollen bei gesicherter Qualität und angemessener Werterhaltung reduziert werden,
Erträge sollen gesteigert werden. Ansatzpunkte dazu sind u.a. die Optimierung der Arbeitsteilung
zwischen der Stadt Münster und der Betreibergesell schaft und die Identifikation strategischer
kostenreduzierender Maßnahmen.
Auf der Grundlage der aktuell laufenden Gespräche und Analysen mit exter nen Beratern so llen
Ergebnisse bis Ende 2017 als Grundlage für Entscheidungen zur weiteren Vorgehensweise vo r-
liegen.
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
Im Allwetterzoo Münster soll eine Untersuchung der wärmeseitigen Verbräuche des sog. „Nord-
strangs“ (einer von zwei ze ntralen Stränge für die Energie versorgung) der bestehenden Na h-
wärmetrasse im Zoo erfolgen. Die Analyse der Gebäude hinsichtlich energetischer Einsparmö g-
lichkeiten ist Bestandteil der Erhebung. Hieraus soll dann ein nachhaltiges Konzept mit regenera-
tiver Wärmeversorgung entstehen. Dabei ist auch der Verlust aus der zentralen Wärmeverso r-
gung des Zoos zu berücksichtigen. Nach der Erhebu ng der Daten sollen die „Ist“ -Kosten für die
Energie ermittelt werden und in einer Vergleichsrechnung bewertet werden. Hierfür ist eine Ko s-
tenschätzung für die energetische Sanierung der Gebäude erforderlich.
Die Verbrauchsdaten des Allwetterzoos werden bis Ende Juni 2017 erhoben. Im zweiten Halbjahr
2017 wer den die Möglichkeiten der Sanierung identifiziert und bewertet. An Hand des Orang -
Utan-Hauses wurde bereits eine Beispielrechnung erstellt, die Einsparpotentiale aufzeigt.
Das Gesamtprojekt soll bis Ende 2017 abgeschlossen werden. Hieraus ergeben sich Energiekos-
ten für einen wesentlichen Teilbereich der Wärmeversorgung des Allwetterzoo s, dem Kosten für
eine energetische Sanierung der Gebäude des Nordstrangs sowie die reduzierten Energiekosten
gegenüberzustellen sind. Die Ergebnisse sind dann kaufmännisch zu bewerten. Im weiteren Ver-
lauf ist z u klären, wie der Finanzbedarf für die Sanierung (Förderprogramme / Stadt Münster)
gedeckt werden kann. Es wird insgesamt mit einer Reduzierung des Gesamtverbrauchs in Höhe
von 20 % gerechnet.
I.V. I.V.
gez. gez.
Alfons Reinkemeier Wolfgang Heuer
Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Hammer Straße
- Pötterhoek
- Coerheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0502/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37