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V/0502/2017

Projekt "NaSa": Externe Ämteruntersuchungen und Projekte städtischer Tochtergesellschaften

Vorlagen 31.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 15

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0502/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Projekt "NaSa": Externe Ämteruntersuchungen und Projekte städtischer Tochtergesellschaften 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
12.07.2017 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 zu der Vorlage V/0700/2015 grun dlegende B e-
schlüsse zur nachhaltigen Haushaltssanierung bei der Stadt Münster („NaSa“) gefasst. Danach 
soll die bisherige eher zeitpunktorientierte und anlassbezogene Haushaltskonsolidierung durch 
einen dauerhaften Prozess ersetzt werden. Idealtypisch wird  der städtische Haushalt in der We i-
se entwickelt und gesteuert, dass eine haushalts - und finanzpolitische Flexibilität im Interesse 
aktueller und in sbesondere auch künftiger Generationen dauerhaft gewährleistet ist. Dies soll 
durch einen dreistufigen Prozess erreicht werden: 
 
■ Schritt 1: Überprüfung des Aufgabenbestandes durch 
- Aufgabenzweckkritik = soll eine Aufgabe auch zukünftig wahrgenommen werden? 
- Aufgabenvollzugkritik = kann die Aufgabenerfüllung wirtschaftlicher und kostengünst i-
ger erfolgen? 
■ Schritt 2: regelmäßig zwischen Verwaltung und Rat abgestimmter Katalog der Aufgaben 
und Dienstleistungen 
■ Schritt 3: Einvernehmlich abgestimmte Ausrichtung zwischen Verwaltung und Rat über 
künftige Handlungsfelder 
 
Zur Vorbereitung des Schrittes 1 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, einen Zeit- und Maß-
nahmenplan für eine systematische, verwaltungsweite Aufgabenkritik aufzustellen und ab 2016 in 
die Umsetzung einzusteigen. Mangels interner Ressourcen bei der Verwaltung wurden für exte r-
ne Leistungen zur fachlichen Begleitung und Moderation der Maßnahmen für die Jahre 2016 bis 
2018 jeweils 300 Tsd. € zur Verfügung gestellt. 
 
Ferner hat der Rat auch anerk annt, dass für eine nachhaltige Haushaltssanierung auch die stä d-
tischen Beteiligungen Beiträge in verlässlichem Umfang zu erbringen haben. Für entsprechende 
Untersuchungen wurden 200 Tsd. € zur Verfügung gestellt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0502/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Schetter 
Ruf: 
492-2000 
E-Mail: 
Schetter@stadt-muenster.de 
Datum: 
31.05.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0502/2017 
 
Zur Umsetzung dieser Ratsbeschlüsse hat die Verwaltung ein NaSa-Projektteam gebildet, in dem 
federführend das Amt für Finanzen und Beteiligungen (Amt 20) und das Personal - und Organisa-
tionsamt (Amt 10) sowie das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (Amt 14) und der IT-
Dienstleister citeq (eigenbetriebsähnliche Einrichtung) vertreten sind. 
 
 
Zeit- und Maßnahmenplan 
 
Für eine systematische Aufgabenkritik der Verwaltung sollen schwerpunktmäßig alle Ämter und 
Einrichtungen untersucht werden, die relevante Budgetgrößen gemessen am städtischen Hau s-
haltsvolumen aufweisen. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Verwaltung s-
bereiche (sh. Legende der Ämternummerierung rechts), die bis einschließlich 2018 durch externe 
Beratungsunternehmen untersucht werden sollen. 
 
 
 
 
Im Rahmen der Untersuchungen sollen die externen Beratungsunternehmen gemeinsam mit 
dem jeweiligen Fachamt E mpfehlungen und Maßnahmenvorschläge für Optimie rungspotentiale 
zur nachhaltigen Haushalt ssanierung und -konsolidierung herausarbeiten. Als Grundlage dazu 
sollen die Unternehmen vor allem  
■ Analysen zur Wirtschaftlichkeit des Amtes inkl. der Kosten- und Erlösstruktur erstellen, 
■ Grundlagen und Daten für Best-Practice- und Benchmarkvergleiche liefern und 
■ eine Aufgabenkritik (Zweck- und Vollzugkritik, s.o.) durchführen. 
 
Um Potentiale zur Verwaltungsmodernisierung zu identifizieren, sollen dabei insbesondere auch  
Ideen und Themen berücksichtigt werden, mit denen die Weiterentwicklung der Verwaltung  im 
Sinne einer zukunftsgerichteten, kommunalen Dienstleisterin voran getrieben werden kann . So-
weit dies für einzelne Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge erforderlich ist, sollen die Ber a-
tungsunternehmen auch Konzepte zur Umsetzung vorlegen. 
 
Die Untersuchungen der Ämter / Einrichtungen werden jeweils in Projektform organisiert; Beteilig-
te sind das jeweilige Fachamt / Dezernat, das NaSa-Projektteam sowie das jeweilige Beratungs-
unternehmen. Das NaSa-Projektteam ist Auftraggeber und Berichtsinstanz für die i m Rahmen 
der Untersuchungen zu erbringenden Leistungen. 
 
Nach der aktuellen Planung – Grundlage: Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 02. Febru-
ar 2017 – sollen die Untersuchungen in dem nachfolgenden zeitlichen Ablauf erfolgen. 
 
■ 2016: 
 –  Personal- und Organisationsamt (Amt 10)

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V/0502/2017 
 
 –  Amt für Finanzen und Beteiligungen (Amt 20) 
 –  Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) 
 –  Sportamt (Amt 52) 
 
■ 2017: 
 –  Sozialamt (Amt 50) 
 –  Tiefbauamt (Amt 66) 
 –  Ämter und Einrichtungen mit kulturellem Bezug  
     (Kulturamt, Stadtbücherei, Westfälische Schule für Musik, Stadtmuseum, Stadtarchiv, 
     Villa ten Hompel) 
 
■ 2018: 
 –  Feuerwehr (Amt 37) 
 –  Amt für Schule und Weiterbildung (Amt 40) 
 –  Jobcenter (Amt 59) 
 –  Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Amt 67) 
 
 
Die Verwaltung hat die Projektaufträge zur Untersuchung der für 2016 vorgesehenen Ämter im 
Frühsommer 2016 ausgeschrieben und vergeben. Die Untersuchung der Ämter 10 und 20 wurde 
wegen der grundsätzlich vergleichbaren Rollen als Querschnitt sämter als gemeinsames Projekt 
geplant und durchgeführt. Für die Untersuchung der Ämter 51 und 52 wurden jeweils eigenstä n-
dige Projekte mit separaten externen Beratungsaufträgen aufgesetzt. 
 
Die Projekte begannen im 3. Quartal 2016, beim Sportamt aus zeitlichen Gründen im 4. Quartal. 
 
Untersuchung des Personal- und Organisationsamtes (Amt 10) und des Amtes für Finanzen und  
Beteiligungen (Amt 20) 
 
Die Ämter 10 und 20 sind maßgeblich verantwortlich für die Durchführung der Ämterunters u-
chungen im Rahmen der n achhaltigen Haushaltssanierung (NaSa). Damit stehen die Ämter in 
der Pflicht, sich denselben Prüfungen durch Externe zu unterziehen wie andere Verwaltungsb e-
reiche, auch wenn die jeweiligen Amtsbudgets keine bedeutende Relevanz für den städtischen 
Haushalt haben: Bei einem Haushaltsvolumen von knapp 1,2 Mrd. € beträgt der Anteil lediglich 
1,2% (Amt 10) und 0,8% (Amt 20), vgl. die nachfolgende Abbildung.

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V/0502/2017 
 
Die obige Ringdarstellung zeigt, dass das Aufwandsbudget beider Ämter – wie bei Querschnitts-
bereichen typisch –  vornehmlich im Bereich Personal und Versorgung liegt. Relevante Verbe s-
serungspotentiale sind folglich in den Bereich Strukturen, Stellen und Ablauforganisation zu ve r-
muten. Entsprechend ergaben sich die Schwerpunkte der Untersuchun gen im Rahmen des Pr o-
jektes. 
 
Im Rahmen ihrer Analyse hat die Unternehmensberatung sowohl die Personalausstattung als 
auch ein Mengengerüst an spezifischen aufwandsprägenden Merkmalen beider Ämter erhoben. 
Der Personalbestand jeweils wurde zu Aufgabenbünde ln zusammengefasst und das dort eing e-
setzte Personal anhand der aufwandsprägenden Merkmale bemessen. Durch dieses Vo rgehen 
wurden Kennzahlen erstellt, welche eine Vergleichbarkeit mit den Benchmarkzahlen der Unte r-
nehmensberatung sicherstellen. Die auf dies e Weise entwickelten Kennzahlen wurden mit Ve r-
gleichszahlen aus ehemaligen Mandaten des Beratungsunternehmens und öffentlichen Benc h-
markzahlen, z.B. der Gemeindeprüfanstalt NRW und des sächsischen Rechnungshofes, vergl i-
chen. Aus ehemaligen Mandaten der Unt ernehmensberatung wurden Kommunen der Größe n-
klasse 1 und 2, haup tsächlich aus NRW, herangezogen. In diesem Verfahren wurden die dann 
mitgeteilten Minimal-  und Maximalwerte des Benchmarks ermittelt. 
 
Die Benchmarkanalysen des Beratungsunternehmens ergaben,  dass die Personalausstattung in 
den Ämtern 10 und 20 insgesamt angemessen ist, um Kernaufgaben zu erledigen. Es stehen 
jedoch keine Ressourcen zur Verfügung, um zusätzliche Aufgaben und steigende Fallzahlen zu 
bewältigen. 
 
 
 Ergebnisse Personal- und Organisationsamt 
 
Die Qualität der Aufgabenerfüllung in Kernbereichen der Organisationsentwicklung kann beim 
Amt 10 optimiert werden. Darüber hinaus stellt sich aus Beratersicht die vorhandene IT -
Ausstattung als unzureichend dar. Auf der Grundlage von Potentia lanalysen zur mittel- bis lang-
fristigen Haushaltskonsolidierung empfiehlt das Beratungsunternehmen die Umsetzung der nach-
folgenden Maßnahmen im Amt 10, die sich insbesondere mit der bisherigen Aufgabenwahrne h-
mung und den Prozessabläufen befassen. Die Maßna hmen greifen neben Möglichkeiten der D i-
gitalisierung auch Veränderungen im Aufgabenverständnis und dem Rollenverständnis des A m-
tes 10 auf: 
 
■ Digitalisierung der Geschäftsprozesse zur Beihilfebearbeitung (Einführung Beihilfe 
NRW plus) und Vereinfachung der Prüfschritte 
■ Übertragung der Kindergeldbearbeitung auf die Familienkasse der Bundesagentur 
für Arbeit 
■ Entwicklung eines gesundheits - und motivationsorientierten Fehlzeitenmanag e-
ments im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements 
■ Prozessoptimierung durc h weitere Digitalisierung der Verfahren für Recruitment, 
Personalverfügungen, Krankschreibungen, Urlaubsanträgen und Aktenführung 
■ Neuausrichtung der Organisationsentwicklung zur Optimierung der Steuerungs -
unterstützung 
■ Attraktivierung des Ideenmanagements / Vorschlagswesens 
■ Modifizierung der Berechnung der Pensionsrückstellungen für Beamte 
■ Prüfung der Binnenorganisation im Amt 10 nach Umsetzung der beschriebenen 
Maßnahmen

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V/0502/2017 
 
Die Umsetzung der Empfehlungen setzt teilweise projektbezogenen Aufwand voraus, so d ass 
sich die wirtschaftlichen Effekte vollständig erst in späteren Jahren realisieren lassen. Unter der 
Annahme, dass die erforderlichen Projekte ab dem Jahr 2018 aufgegriffen werden, geht die Ve r-
waltung nach interner Kalkulation von den nachfolgenden Potentialen aus (Angaben in Tsd. €, "+" 
= Haushaltsentlastung, "-" = Haushaltsbelastung): 
 
Jahr  2018  2019  2020  2021 ff. 
 
wirtschaft- + 5.406 * -170  -10  + 523 
liche Aus- 
wirkung 
   * inkl. Einmaleffekt aus der Reduzierung der Pensionsrückstellungen 
 
 
 Ergebnisse Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
Zu den Kernbereichen des Amtes 20 gehören u.a. die Haushaltsplanung und -steuerung, das 
Haushaltscontrolling, die Anlagenbuchhaltung und der Jahresabschluss. Die dazugehörigen G e-
schäftsprozesse sind dezentral organisiert. Dies  führt aus Beratersicht zu erhöhtem Koordinat i-
onsaufwand im Amt und zu Qualitätseinbußen bei der Aufgabenerfüllung. Der Belegfluss bei der 
Geschäftsbuchhaltung, der Zahlungsabwicklung und der Vollstreckung weist insbesondere in 
Verbindung mit einer angepas sten IT-Ausstattung die größten Effizienzr eserven im Amt 20 auf. 
Für eine qualifizierte Priorisierung von Maßnahmen, die zur Weiterentwicklung und Optimierung 
der Geschäftsprozesse im Amt 20 und in der gesamten Verwaltung geeignet sind, hat der Ber a-
ter Potentialvermutungen erarbeitet und auf dieser Grundlage die nachfolgenden Handlungsth e-
men vorgeschlagen. 
 
■ Schaffung eines einheitlichen, verwaltungsweiten Forderungsmanagements 
■ vollständige Digitalisierung der Rechnungsbearbeitung 
■ Weiterentwicklung der Qualitätssicherung bei der Veranlagung zur Grundsteuer  
■ Weiterentwicklung der Strukturen und Geschäftsprozesse bei den Jahresa b-
schlussarbeiten sowie zur Haushaltsbearbeitung und -bewirtschaftung 
 
Ebenso wie bei den Maßnahmen des Amtes 10 sind auch beim Amt 20 v orab projektbezogene 
Aufwände zur Implementierung erforderlich, so dass die wirtschaftlichen Effekte vol lständig erst 
in späteren Jahren realisiert werden können. Unter der Annahme, dass die erforderlichen Proje k-
te ab dem Jahr 2018 aufgegriffen werden, geht die Verwaltung nach interner Kalkulation von den 
nachfolgenden Potentialen aus (Angaben in Tsd. €, "+" = Haushaltsentlastung, "-" = Haushaltsbe-
lastung): 
 
Jahr  2018  2019  2020  2021  2022 ff 
 
wirtschaft- -238  -185  + 108  + 79  +430 
liche Aus- 
wirkung 
 
Nach Abschluss sämtlicher Implementierungsmaßnahmen sind dauerhafte Haushaltsentlastu n-
gen in Höhe von rund 430 Tsd. € kalkuliert. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, sämtliche Beraterempfehlungen für die Ämter 10 und 20 u m-
zusetzen. 
 
 
Untersuchung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)

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V/0502/2017 
 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) bewirtschaftet ein sich entsprechend se i-
nes Aufgabenbildes äußerst dynamisch entwickelndes Haushaltsvolumen mit stetig steigenden 
Zuschussbedarfen, die aus dem  Gesamthaushalt gedeckt werden müssen. Die nachfolgende 
Grafik stellt das Budget des Amtes 51 mit den Haushaltsplandaten für 2017 dar. 
 
 
 
In ihrer Untersuchung hat das Beratungsunternehmen in einem ersten Schritt die relevanten Auf-
gabenbereiche in Form einer Globalanalyse anhand von Haushalts - und Fachbenchmarks unter-
sucht: 
■ Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
■ Kinder- und Jugendarbeit 
■ Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
■ Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
■ Familienförderung 
 
 
 Ergebnisse Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Hieraus ergaben sich erste Potentiale auf der Einnahmenseite (Gebührensatzungen KiTa und 
OGS) und auf der Ausgabenseite (Zuschüsse für Offene Kinder - und Jugendarbeit, Jugendsozi-
alarbeit / Drogenhilfe, Angebote für Familien). Die Personalausstattung im Amt 51 wird vom Bera-
ter als sachgerecht bewertet.  
 
In Abstimmung mit der Verwaltung hat der Berater in einem zweiten Schritt die Bereiche "Hilfen 
zur Erziehung" und "offene Kin der- und Jugendarbeit (Einrichtungen in städtischer sowie freier 
Trägerschaft)" weite rgehend geprüft und daraus weitere Empfehlungen abgeleitet. Auf dieser 
Grundlage beabsichtigt die Verwaltung, die nachfolgenden Maßnahmen mit Wirkung ab 2018 
umzusetzen: 
■ Anpassung der Geschwister -Kind-Regelung bei den KiTa -Gebühren ab dem Ki n-
dergarten-Jahr 2017/18; 
 wirtschaftliche Auswirkungen: Mehreinnahmen 1,2 Mio. € p.a. 
■ weitere Etablierung von Integrationshelfer -Pools an den Schulen als Einglied e-
rungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche; 
 wirtschaftliche Auswirkungen: Minderausgaben 150 Tsd. € p.a.

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V/0502/2017 
 
■ Reduzierung der Zuschüsse für Angebotsstunden in städtischen Einrichtungen der 
OKJA, die nicht der Kinder- und Jugendarbeit zuzuordnen sind; 
 wirtschaftliche Auswirkungen: Minderausgaben 150 Tsd. € p.a. 
 
Darüber hinaus hat das Beratungsunternehmen weiter gehende Empfehlungen ausgesprochen, 
die aus Sicht der Verwaltung zunächst nicht aufgegriffen werden sollen: 
 
Beraterempfehlung 
Wirtschaftliche 
Auswirkung Anmerkung / Erläuterung 
Erhöhung der Elternbeiträge für 
die Offene Ganztagsschule 
210 bis 420 
Tsd. € p.a. 
gemäß Beratervorschlag insbesondere 
durch Herabsenkung der Einkommens-
grenze für beitragsfreie Nutzung; 
zur Vorlage 0065/2017 hat der Rat eine 
Erhöhung der Elternbeiträge für die OGS in 
den Einkommensgruppen über 75.000 € 
von 170 € mtl. auf 180 € mtl. mit Wirkung 
per 01.08.2017 beschlossen; geschätzte 
Jahreswirkung 74 Tsd. € p.a. 
Zuschüsse in der Jugendsozial-
arbeit / Drogenhilfe 
Minderaufwand 
100 bis 200 
Tsd. € p.a. 
mittel- bis langfristiger Effekt durch Identifi-
kation von Redundanzen in der Angebots-
struktur, auch zu den in anderen Produkt-
gruppen vorgehaltenen Angeboten 
Zuschüsse bei Angeboten für 
Familien 
Minderaufwand 
90 bis 180 Tsd. 
€ p.a. 
durch aufgabenkritische Analyse des vor-
gehaltenen Standards, um Redundanzen 
in der Angebotsstruktur, auch zu den in 
anderen Produktgruppen vorgehaltenen 
Angeboten zu identifizieren 
Schließung der Einrichtung Maxi-
Turm / Maxi-Sand 
Minderaufwand 
93 Tsd. € p.a. 
nachhaltiges pädagogisches Konzept frag-
lich; Schließung wird aus konzeptionellen 
und wirtschaftlichen Gründen empfohlen; 
alternativ anderweitige Finanzierung prüfen 
Schließung der Einrichtung Kin-
dertreff am Pötterhoek 
Minderaufwand 
16 Tsd. € p.a. 
sehr geringe Angebotsstunden, sehr gerin-
ger Kostendeckungsgrad; primäre Ziel-
gruppe entspricht Zielgruppe OGS, die 
stetig ausgebaut wird; Schließung wird aus 
konzeptionellen und wirtschaftlichen Grün-
den 
Reduzierung der Personalkos-
tenzuschüsse für freie Träger 
Offener Kinder- und Jugendarbeit 
Minderaufwand 
173 bis 370 
Tsd. € p.a. 
unter Berücksichtigung der Wirtschaftlich-
keit sowie der Vergleichbarkeit der Situati-
on von freien Trägern (hier zum Großteil 
kirchliche Einrichtungen) in Vergleichs-
kommunen empfiehlt der Berater, die Per-
sonalkostenzuschüsse stufenweise ent-
sprechend seiner Referenzwerte zu 
reduzieren 
Einstellung der finanziellen För-
derungen unter 10.000 € p.a. an 
freie Träger der Offenen Kinder- 
und Jugendarbeit 
Minderaufwand 
19 Tsd. € p.a. 
nachhaltige pädagogische und präventive 
Effekte sind bei regelmäßig geringfügigen 
Förderungen zu hinterfragen (vor allem 
gastronomische Angebote); Kompensation 
durch Bündelung der Angebote 
 
 
Untersuchung des Sportamtes (Amt 52) 
 
Das Haushaltsbudget des Sportamtes (Amt 52) wird zu einem bedeutenden Te il bestimmt durch 
Aufwendungen für die Infrastruktur von Sporteinrichtungen, also insbesondere Mieten und I n-

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V/0502/2017 
 
standhaltungen. Die entsprechenden Aufwandspositionen werden vom Amt für Immobilienm a-
nagement verantwortet und unterliegen insofern nicht Gestaltung s- und Steuerungspotentialen 
des Sportamtes.  
 
Die nachfolgende Grafik stellt das Budget des A mtes 52 mit den Haushaltsplandaten für 2017 
dar. 
 
 
 
 
Die Frage der zukünftigen Führung des Bäderbetriebs wurde bewusst nicht im Rahmen der U n-
tersuchung betrachtet. 
 
Im Rahmen seiner Istaufnahme und -analyse hat das Beratungsunternehmen schwerpunktmäßig 
die Angebote und die Infrastruktur des städtischen Sportbereichs untersucht. Die Darstellung und 
Aufbereitung detaillierter Kosten-und Erlösübersichten für relevante Einrichtungen des Sportam-
tes werden empfohlen.  
 
Im Bäderbereich stellt der Berater fest, dass Betriebsoptimierungen zur wirtschaftlichen Entwick-
lung der einzelnen Anlagen und Bäder noch nicht in Gänze verfolgt wurden, z.B. wurden Optimie-
rungsmaßnahmen aus dem con.pro-Bädergutachten bislang kaum berücksichtigt. 
 
Die in den vergangenen rund 15 Jahren durch verschiedene Gutachten und Haushaltskonsolidie-
rungsrunden aufgezeigten Optimierungspotentiale geben aus Beratersicht nur noch einen geri n-
gen Spielraum im Sinne von Einsparungen, sofern die strategische und infrastrukturelle Ausric h-
tung zur Förderung des Sports in Münster beibehalten werden soll. Vor diesem Hintergrund liegt 
der Schwerpunkt der vom Berater vorgeschlagenen Maßnahmen eher auf der Verbesserun g der 
Einnahmenseite: die Stadt Münster würde hier ihre Position verbessern, indem sie die Nu t-
zer/innen oder die Begünstigten stärker an der Finanzierung der Sportinfrastruktur beteiligt bzw. 
Kostenbeiträge für die Nutzung der Sportinfrastruktur erhebt. Ko nsequenterweise würde damit 
das „Sport machen“ in Münster teurer und ggf. unattraktiver – allerdings sind viele andere Ko m-
munen genau diesen Weg gegangen, um ihre Haushaltssituation zu verbessern. 
 
 
 Ergebnisse Sportamt 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die nachfolgenden Maßnahmen mit Wirkung ab 2018 umzuse t-
zen: 
■ Erhebung eines Nutzungsentgelts für die Großsporthalle Berg Fidel; 
wirtschaftliche Auswirkungen: Mehreinnahmen 50 Tsd. € p.a.

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V/0502/2017 
 
■ Verkauf der Namensrechte an der Großsporthalle Berg Fidel; 
wirtschaftliche Auswirkungen: Mehreinnahmen 30 Tsd. € p.a. 
■ Verkauf der Namensrechte des Stadions an der Hammer Straße; 
wirtschaftliche Auswirkungen: Mehreinnahmen 150 Tsd. € p.a. 
 
Darüber hinaus hat das Beratungsunternehmen weiter gehende Empfehlungen ausgesprochen, 
die aus Sicht der Verwaltung zunächst nicht aufgegriffen werden sollen: 
 
Beraterempfehlung 
Wirtschaftliche 
Auswirkung Anmerkung / Erläuterung 
Erhebung von Nutzungs-
entgelten für die Gymnastik-
hallen, Turn- und Sporthallen, 
die von Vereinen genutzt 
werden, die Mitglied im 
Stadtsportbund Münster sind 
eine Gebühr von 0,40 € 
je Nutzungsstunde 
führt zu Mehreinnah-
men in Höhe von 80 
Tsd. € p.a.  
(zum Vergleich: die 
Stadt Osnabrück er-
hebt eine Gebühr von 
2,00 € je Nutzungs-
stunde); 
dem stehen für die  
Gebührenverwaltung 
zusätzliche Personal-
aufwendungen von 40 
Tsd. € gegenüber 
 
Regelmäßige Anpassung der 
Nutzungsentgelte für Gym-
nastikhallen, Turn- und 
Sporthallen und deren Nut-
zergruppen, die nicht im 
Stadtsportbund organisiert 
sind, im Turnus von 2 Jahren 
 Der Vorschlag wurde bereits auf-
gegriffen: zur Vorlage 0911/2016 
hat der Rat eine Erhöhung der Ent-
gelte für die Nutzung städtischer 
Sportstätten ab dem 1.1.2017 ein-
schl. einer Anpassung im Turnus 
von maximal 2 Jahren beschlos-
sen; geschätzte Wirkung ab 
1.1.2019: Mehreinnahmen in Höhe 
von 12 Tsd. € 
Reduzierung der Ausgaben 
für Sportfördermittel entweder 
durch pauschale Reduzie-
rung der Mittelzuweisung 
oder durch Erhöhung der 
Eigenbeteiligungen der 
Sportvereine 
Mehreinnahme 150 
Tsd. € p.a. (bei 5%iger 
Pauschalkürzung) 
Bei den Sportfördermitteln handelt 
es sich grundsätzlich um eine frei-
willige Aufgabe der Stadt gegen-
über dem Stadtsportbund (Ratsbe-
schluss) bzw. den Vereinen 
(Schlüsselgewaltverträge). Risiken 
bestehen u.a. in der Aufkündigung 
der Verträge zur Überlassung von 
20 kommunalen Sportanlagen an 
die Vereine. Daher empfiehlt der 
Berater, das mögliche Potenzial 
nicht oder nur sehr vorsichtig zu 
realisieren 
Schließung von Sportplätzen, 
die eine sehr geringe Auslas-
tung aufweisen und im Ver-
hältnis zur maximalen Nut-
zungsfläche eine geringe 
Anzahl an Wettkampfmann-
schaften beheimaten 
Minderaufwand 
20 Tsd. € p.a. (Unter-
haltung der Flächen) 
Der Berater verweist darauf, dass 
die Sportanlage Eichendorf mo-
mentan keine reguläre Belegung 
durch Wettkampfmannschaften 
aufweist und nur im geringfügigen 
zeitlichen Rahmen als Ausweich-
fläche genutzt wird.

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V/0502/2017 
 
Beraterempfehlung 
Wirtschaftliche 
Auswirkung Anmerkung / Erläuterung 
Die Sportanlage Coerheide kann 
aus Beratersicht mit Blick auf die 
Relation „vorhandene Spielfelder 
vs. gemeldete Wettkampfmann-
schaften“ als sehr gering ausgelas-
tet bezeichnet werden. 
Bäderbetrieb: 
 Regelmäßige Anpassung 
der Eintrittspreise für Hal-
len- und Freibäder 
 Anpassung der Eintritts-
preisstruktur mit dem Ziel 
einer Reduzierung der an-
gebotenen Vergünstigungs-
tarife 
 Anpassung des Angebotes 
in den Tagesrandzeiten 
 Angebotserweiterung für 
freizeitorientierte Badegäste 
 Prüfung der Organisation 
der Bäderreinigung und der 
Reinigungskosten 
 Nutzung von Vermark-
tungskanälen der Stadtwer-
ke Münster 
 Die Vorschläge sollen im Rahmen 
der geplanten Einrichtung der ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung 
"Bäder" und der damit verbundenen 
Fragen der Betriebsführung geprüft 
werden. 
 
Mit der Vorlage V/0299/2017 wird 
dem Rat zur Sitzung am 12. Juli 
2017 eine Änderung der Bädertari-
fe und der Tarifstruktur für die städ-
tischen Hallen- und Freibäder vor-
geschlagen. 
 
 
Zusammenfassung der Ämteruntersuchungen 2016 
 
Die oben beschrie benen Maßnahmen der Ämter 10, 20, 51 und 52, deren Umsetzung die Ve r-
waltung vorschlägt, sollen zunächst in die sog. „Eckdaten“ (vgl. Vorlage V/0571/2017) sowie in 
den En twurf des Haushaltsplan 2018 ff. sowie in den Stellenplan 2018 übernommen werden. 
Dies führt nach aktuellem Stand zu haushaltswirtschaftlichen Effekten gemäß der nachfolgenden 
Übersicht (Angaben in Tsd. €).  
 
 
2018 2019 2020 2021 ab 2022
Erträge         1.520         1.667         2.026         2.491         2.601
Aufwendungen       - 5.377            293            199            160            - 82
Saldo      + 6.897      + 1.374      + 1.827      + 2.331      + 2.683
 
 
 
Darüber hinaus wird die Verwaltung Beraterempfehlungen, die zunächst nicht aufgegriffen we r-
den sollen, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 verwenden, sofern sich ungeplante 
Haushaltsbelastungen ergeben sollten, für die eine an derweitige Deckung nicht geschaffen we r-
den kann.

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V/0502/2017 
 
 
Weiteres Vorgehen zur Ämteruntersuchung 
 
Für die externen Untersuchungen der Ämter und Einrichtungen mit kulturellem Bezug, des Soz i-
alamtes und des Tiefbauamtes wurden die entsprechenden Projektaufträge  im 2. Quartal 2017 
ausgeschrieben und vergeben, die Projekte sind jeweils im Juni 2017 gestartet. Soweit Projek t-
ergebnisse bereits im laufenden Jahr vorliegen sollten, werden die haushaltswirtschaftlichen E f-
fekte in die Haushaltsberatungen 2018 ff. eingebracht. 
 
 
 
Projekte städtischer Gesellschaften 
 
 Stadtwerke Münster GmbH 
 
Untersuchung extern vergebener Dienstleistungen auf Insourcingpotenzial (make or buy) 
und/oder Kosteneinsparungspotenzial 
 
Inhalt des laufenden Projektes  ist die Analyse des Insourci ng-Potenzials von z ur Zeit mehr-
heitlich extern vergebenen Abrechnungsdienstleistungen. Ziel ist es, eine Prozessverschla n-
kung zu erreichen und damit die Kosten zu senken. 
 
Im Projekt-Fokus stehen somit: 
■ Qualität (Fehleranfälligkeit und Durchlaufzeiten) 
■ Kosten 
■ Transparenz (Monitoring / Berichtswesen)  
 
Die Analy sephase läuft unter Begleitung eines IT -Spezialisten. Erste Berechnungen gehen 
von einem Einsparpotential von bis zu 240 Tsd. €  aus. Im Anschluss wird ein Soll -Konzept 
für die Abrechnungsprozesse e rstellt. Die Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen ist für 
2018 vorgesehen.  
 
 
Verbesserung des Störungs - und Unterhaltungsmanagements Haltestellen mit besonderem 
Fokus auf Wartehallen 
 
Die Stadtwerke Münster möchte den Kunden eine qualitativ hochwertige Hal testellen-
Infrastruktur anbieten, ist dabei allerdings nur für einen kleinen Teil der Haltestellenausrüstung 
selbst verantwortlich. Die Wartehallen werden zentral von einem externen Dienstleister  im 
Rahmen des bestehenden Werberechtsvertrages mit der Stadt Münster unterhalten. Die Qua-
lität der Wartehallen-Unterhaltung wird nach Abstimmung mit der Stadt Münster und dem ex-
ternen Dienstleister nun durch ein Monitoring der Stadtwerke überwacht. Dies betrifft die g e-
forderten Qualitäten genauso wie die einzuhalte nden Fristen. Die Stadtwerke versprechen 
sich von einer eventuellen Übernahme der Wartehallen Kundenbindungsvorteile, da der Z u-
stand der Wartehäuschen in der Vergangenheit häufig Anlass zu Beschwerden bot und ein ak-
tives Agieren gegenüber dem externen Dienstleister ggf. ohne zusätzliche Kosten des Stad t-
konzerns die Qualität der Wartehallen verbessern kann. 
 
Andere Gewerke, die eher die Nebenanlagen betreffen, werden von verschiedenen Ämtern 
der Stadt Münster verantwortet. In den Abstimmungsgesprächen konnte n die Zuständigkeiten 
der Ämter klar definiert und zeitnahe Behebungen von Störungen und Verunreinigungen im 
Rahmen des normalen Tagesdienstes sichergestellt werden. So müssen weniger Störungen 
durch die Stadtwerke behoben werden. Als Folge werden schätzun gsweise Arbeitsleistun-
gen in Höhe von 20 T€/Jahr eingespart.

12 
V/0502/2017 
 
 
Optimierung der Planungs - und Bauprozesse – von den Schnittstellen mit der Stadt bis zur 
Baudurchführung 
 
Ziel des Projektes ist die nachhaltige Verbesserung des Prozesses von der Planung notwe n-
diger Baumaßnahmen, Abstimmung mit verschiedenen Bereichen und Ämtern  der Stadt 
Münster, der Arbeitsvorbereitung und Ausführung sowie des technischen und kaufmännischen 
Abschlusses bis zur Aktivierung. 
 
In der Phase 1 wurde die Erfassung der Ist-Prozesse für 
■ Jahresplanung 
■ Entwurfs- und Ausführungsplanung 
■ Durchführung inkl. kaufmännischer Abwicklung und Abschluss 
■ Vermessung und Dokumentation 
■ Nachträge 
■ Anlagenbau 
 
abgeschlossen. 
 
Zurzeit läuft die Phase 2, in der die Soll-Prozess-Workshops stattfinden, mit denen die zukünf-
tigen Abläufe und Verfahren auf Grundlage der Soll -Prozess-Vorschläge festgelegt und eine 
nachhaltige Qualitätssicherung sichergestellt werden sollen. Ab Mitte Juni 2017 startet die 3. 
Phase. Hier erfolgt die Erstellung der Umsetzungsplanung mit einer entsprechend terminierten 
Maßnahmenplanung.   
 
Nach derzeitigem Stand der Prozessanalysen und diskutierten Änderungsvorschlägen kann 
eine Kostenreduzierung von ca. 75 Tsd. € p.a. durch optimierten Personaleinsatz bei 
vollständiger Umsetzung der Maßnahmen  realisiert werden. Der Abschluss des Projektes 
ist für Ende Juli/Anfang August 2017 geplant. Die Umsetzung der neu erarbeiteten Hauptpr o-
zesse soll ab 01.01.2018 erfolgen.  
 
 
Optimierung Fuhrparkmanagement 
 
Zurzeit unterhalten die Stadtwerke eine Vielzahl von PKW ohne Sonderausstattung. Die heuti-
gen Möglichkeiten des Car -Sharing würden es erlauben, alle geeigneten Fahrzeuge im Ko n-
zern der Stad t Münster zusammenzufassen und den Mobilitätsbedarf über eine existierende 
Verleih-Organisation (Stadtteilauto) zu decken. Somit könnte eine Vielzahl von Dienstfahrze u-
gen mit wenig Laufleistungen durch eine geringere Anzahl von Leihfahrzeugen mit effizient er 
Auslastung ersetzt werden. Voraussetzung ist deshalb ein wachsendes Car -Sharing Angebot, 
welches auch die Absichten des ÖPNV unterstützt (Kombination ÖPNV/Car -Sharing). Die di-
rekten Aufwendungen für die jetzigen Fahrzeuge entfallen, stattdessen entstehe n Aufwendun-
gen für die Entleihung . Die Stadtwerke erwarten für sich einen  Nettoeffekt in Höhe von ca. 
60 Tsd. € p.a.  Der Ausbau des Car -Sharing unterstützt zudem die PlusCard-Aktivitäten des 
ÖPNV. 
 
Beratergespräche zur Fuhrparkanalyse (Stadt/Stadtwerke) und zu möglichen  Synergien zur 
Reduzierung des allgemeinen Fuhrparkbestande s ha ben stattgefunden. Die die darauf au f-
bauende Untersuchung soll im 3. Quartal 2017  starten. Mit Ergebnissen wird zum Ende des 
Jahres gerechnet. 
 
 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH

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V/0502/2017 
 
Gemeinsam mit externen Beratern sollen Potentiale zur Optimierung der Liegenschaftsverwal-
tung für das Messe und Congress Centrum  erarbeitet werden. Die Gesamtausgaben für die Li e-
genschaften sollen bei gesicherter Qualität und angemessener Werterhaltung reduziert werden, 
Erträge sollen gesteigert werden. Ansatzpunkte dazu sind u.a. die Optimierung der Arbeitsteilung 
zwischen der Stadt Münster und der Betreibergesell schaft und die Identifikation strategischer 
kostenreduzierender Maßnahmen. 
 
Auf der Grundlage der aktuell laufenden Gespräche und Analysen mit exter nen Beratern so llen 
Ergebnisse bis Ende 2017 als Grundlage für Entscheidungen zur weiteren Vorgehensweise vo r-
liegen. 
 
 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
 
Im Allwetterzoo Münster soll eine Untersuchung der wärmeseitigen Verbräuche des sog. „Nord-
strangs“ (einer von zwei ze ntralen Stränge für die Energie versorgung) der bestehenden Na h-
wärmetrasse im Zoo erfolgen. Die Analyse der Gebäude hinsichtlich energetischer Einsparmö g-
lichkeiten ist Bestandteil der Erhebung. Hieraus soll dann ein nachhaltiges Konzept mit regenera-
tiver Wärmeversorgung entstehen. Dabei ist auch der Verlust aus der zentralen Wärmeverso r-
gung des Zoos zu berücksichtigen. Nach der Erhebu ng der Daten sollen die „Ist“ -Kosten für die 
Energie ermittelt werden und in einer Vergleichsrechnung bewertet werden. Hierfür ist eine Ko s-
tenschätzung für die energetische Sanierung der Gebäude erforderlich. 
 
Die Verbrauchsdaten des Allwetterzoos werden bis Ende Juni 2017 erhoben. Im zweiten Halbjahr 
2017 wer den die Möglichkeiten der Sanierung identifiziert und bewertet. An Hand des Orang -
Utan-Hauses wurde bereits eine Beispielrechnung erstellt, die Einsparpotentiale aufzeigt.  
Das Gesamtprojekt soll bis Ende 2017 abgeschlossen werden. Hieraus ergeben sich Energiekos-
ten für einen wesentlichen Teilbereich der Wärmeversorgung des Allwetterzoo s, dem Kosten für 
eine energetische Sanierung der Gebäude des Nordstrangs sowie die reduzierten Energiekosten 
gegenüberzustellen sind. Die Ergebnisse sind dann kaufmännisch zu bewerten. Im weiteren Ver-
lauf ist z u klären, wie der Finanzbedarf  für die Sanierung (Förderprogramme / Stadt Münster) 
gedeckt werden kann. Es wird insgesamt mit einer Reduzierung des Gesamtverbrauchs in Höhe 
von 20 % gerechnet. 
 
 
 
I.V. I.V. 
 
gez. gez. 
 
Alfons Reinkemeier Wolfgang Heuer 
Stadtkämmerer Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 15 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hammer Straße
  • Pötterhoek
  • Coerheide

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Details

Aktenzeichen
V/0502/2017
Typ
Vorlagen
Datum
31.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37