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V/0845/2015

Ausbau einer Bussonderspur an der Weseler Straße im Abschnitt zwischen Kerkheideweg und der vorhandenen Busschleuse in Höhe der Boeselagerstraße (Zustimmung zur Planung)

Vorlagen 15.10.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 02.12.2015, TOP 8.2

Anlage 1 zur Vorlage V-0845-2015

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur Vorlage V-0845-2015

33 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0845/2015

Beschlussvorlage

6837 Zeichen

V/0845/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau einer Bussonderspur an der Weseler Straße im Abschnitt zwischen Kerkheideweg und 
der vorhandenen Busschleuse in Höhe der Boeselagerstraße (Zustimmung zur Planung) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
02.12.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung zum Bau einer Bussonderspur an der Weseler Straße im Abschnitt zwischen dem  
Kerkheideweg und der vorhandenen Busschleuse in Höhe der Boeselagerstraße auf der Grun d-
lage des Verkehrstechnischen Entwurfs vom September 2012 (Anlage 1) wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Ausbaukosten in Höhe von ca. 900.000 € entstehen. 
 
Die Kosten der Baumaßnahme werden im Haushaltsplan 2017 veranschlagt. 
Nach dem Planungsbeschluss wird das Tiefbauamt einen Förderantrag beim Zuschussgeber 
stellen. 
Die Maßnahme ist vom Grundsatz her förderfähig. Wegen einer Vielzahl von Anträgen wird der 
Zuschussgeber die Maßnahme voraussichtlich nicht zeitnah fördern. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
Die Verwaltung hatte aufgrund des Antrages „Verbesserung des Verkehrsflusses der ÖPNV-Linien 
15 und 16 - Einrichtung einer durchgehenden Bussonderspur zwischen Mersmannsstiege und B o-
eselagerstraße (stadteinwärts)“ (Antrag A-W/0010/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Münster-West) die Anlage einer Bussonderspur geprüft . Das Prüfergebnis wurde mit der Bericht s-
vorlage V/0044/2015 der BV-West am 26.02.2015 und dem ASSVW am 12.03.2015 vorgestellt. 
 
Die Verwaltung hatte mit der Vorlage empfohlen, die verkehrliche Entwicklung nach dem U mbau 
des Knotenpunktes Weseler Straße /B 51 (Spinne) abzuwarten und die Planung aufgrund des h o-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0845/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.10.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0845/2015 
hen bautechnischen Aufwandes, der hohen Kosten sowie dem damit einhergehenden Wegfall von 
28 Bäumen zurzeit nicht weiter zu verfolgen. Zudem sei durch den geplanten Umbau der Spinne  
eine Reduzierung des Rückstaus zu erwarten, da die beschlossenen Maßnahmen zu einer deutl i-
chen Leistungssteigerung des Knotenpunktes führen we rden und somit auch ohne Ausbau der 
Bussonderspur von einer gewissen ÖPNV-Beschleunigung auszugehen ist. 
 
Der ASSVW hat sich in sein er Sitzung am 12.03.2015 der Auffassung der Verwaltung nicht ang e-
schlossen und mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 
 
1. Um die ständigen Behinderungen und Verzögerungen der Buslinien Nr. 15 und 16 zu b e-
seitigen, wird zwischen den Einmündungen Mersmann sstiege und Boeselagerstraße als 
Maßnahme der ÖPNV-Beschleunigung baldmöglichst eine Busfahrspur eingerichtet. 
 
2. Die Verwaltung stellt sicher, dass mögliche Fördermittel rechtzeitig eingeworben werden 
 
Die Verwaltung legt nunmehr den Verkehrstechnischen Entwurf zum Bau einer Bussonderspur zur 
Beschlussfassung vor. 
 
Planung 
Wie bereits in der Berichtsvorlage V/0044/2015 dargelegt, wurde im Rahmen der Prüfung des 
CDU-Antrages festgestellt, dass der zurzeit vorhandene stadteinwärtige Rückstau auf der Weseler  
Straße hauptsächlich im Abschnitt zwischen den Einmündungen Kerkheideweg und Boeselage r-
straße entsteht. Aufgrund dessen beschränkt sich die Planung der Bussonderspur ebenfalls auf 
diesen Abschnitt.  
 
Die Planung sieht vor, zwischen der Bushaltestelle „Ker kheideweg“ (stadteinwärts) bis zu der vo r-
handenen Busschleuse in Höhe der Boeselagerstraße eine Bussonderspur in 3,25 m Breite zu 
errichten. Der 2,50 m breite gemeinsame Geh - und Radweg wird im Bereich zwischen der Halt e-
stelle „Kerkheideweg“ und der Brillu x-Einmündung bis an die Grundstücksgrenze verlagert und 
wird mittels eines 2,50 m breiten Grünstreifens von der Fahrbahn getrennt.  
Der vorhandene Höhenunterschied an der Grenze des Geh - und Radweges zum Brillux -
Grundstück erfordert die aufwendige Konstruktion einer Stützmauer. 
 
Die vorhandenen Bäume zwischen der Bushaltestelle und der Zufahrt zu der Tankstelle stehen in 
einer Böschung, die den ca. 1 m Höhenunterschied zwischen den Verkehrsflächen und dem 
Werksgelände ausgleicht. Diese Bäume werden die erfo rderlichen Bautätigkeiten, Auffüllung bzw. 
Abgrabung des Geländes und Setzen von Stützmauern, Belagsarbeiten, etc. nicht überst ehen. Es 
ist davon auszugehen, dass mit Realisierung dieser Baumaßnahme sämtliche 28 Bäume gefällt 
werden müssen.  
 
In den südöst lichen Nebenanlagen, befinden sich auf der gesamten Strecke der geplanten Bu s-
sonderspur eine Vielzahl von Kabeln (sechs Mittelspannungs - ein Niederspannungs-, zwei Info - 
und ein Beleuchtungskabel) sowie eine Wasserleitung. Derzeit ist davon auszugehen, das s diese 
Versorgungsanlagen aufgrund der Planung umgelegt werden müssen. Aus technischer Sicht ha n-
delt es sich hier unter anderem um sehr bedeutsame Kabel (Speisekabel zwischen Umspannanl a-
gen und Schalthäusern), deren Umlegung planerisch sehr anspruchsvoll und mit einem  immensen 
finanziellen Aufwand verbunden ist. Außerdem kreuzt der Gashochdruck-Hausanschluss der Firma 
Brillux auf Höhe der Hausnummer 133 die zukünftige Bussonderspur. Auch die Uml egung dieses 
Hausanschlusses ist sehr kostenaufwendig. 
 
Des Weiteren müssen die vorhandenen Entwässerungsanlagen zum Teil umgelegt und erneuert 
werden. 
 
Die Ausbaukosten werden auf ca. 900.000 € geschätzt. Die Maßnahme ist bislang im Haushalt 
nicht veranschlagt.

- 3 - 
V/0845/2015 
 
Reduktionsvariante 
Die verkehrstechnische Bemessung der Breite der Bussonderspur und des Geh - und Radweges 
erfolgt nach Mindeststandards, die keine Reduzierung zulassen. 
Ein Minderausbau wird auch aus bautechnischer Sicht heraus im Sinne einer Reduktionsvariante 
für den Ausbaubereich nicht in Erwägung gezogen. Zielsetzung ist es, nicht nur Gemeinwohl orien-
tiert zu handeln und die Grundversorgung sicherzustellen, sondern insbesondere auch Mindes t-
standards im Straßenbau im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes einzuhalten. Konkret bedeutet 
dieser Ansatz, nachhaltig die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einz u-
setzenden Mitteln zu erreichen. Es sind somit nicht nur die Herstellungskosten, sondern auch die 
Erhaltungskosten über die Lebensdauer der Anlage zu berücksichtigen. Die wirtschaftlich ste Rela-
tion wird am ehestens gewahrt, indem Mindeststandards im Straßenausbau eingehalten werden. 
 
Als Reduktionsvariante käme daher nur der Verzicht auf die Maßnahme in Betracht. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage1: Verkehrstechnischer Entwurf vom September 2012

Beratungsverlauf (2)

19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Weseler Straße
  • Boeselagerstraße
  • Kerkheideweg
  • Mersmannsstiege

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Details

Aktenzeichen
V/0845/2015
Typ
Vorlagen
Datum
15.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37