V/0225/2025
Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote der Eichendorffschule Angelmodde (OGS)
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Anlage 1_OGS-Kriterienkatalog
3208 Zeichen
Stand, 01.08.2023
Interessensbekundungsverfahren
für die außerunterrichtlichen Angebote der
Offenen Ganztagsschulen (OGS)
Die Fachlichkeit des Trägers und sein pädagogisches Konzept werden anhand der nachfol-
genden Auswahlkriterien ausgewertet. Den Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards
und Orientierungsrahmen zugrunde gelegt:
Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in M ünster
Entsprechende Erlasse des Landes NRW in den aktuel l gültigen Fassungen
Pädagogisches Konzept/Leistungsbeschreibung
Das Konzept, das die gesetzlichen Grundlagen (BASS) , aktuelle gesellschaftlichen Erforder-
nisse und die Grundhaltung des Trägers sowie dessen Arbeitsweisen verdeutlicht, muss vor-
liegen und ist Grundvoraussetzung für die Trägerschaft einer OGS.
Querschnittsaufgaben
Der Zuzug und die Integration von Migrantinnen und Migranten stellen an Träger der OGS
besondere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barrieren müssen gemeistert, schnelle
und kompetente Integrationsangebote erarbeitet und entwickelt werden. Gleiches gilt für die
Themen der Inklusion von Kindern mit Behinderungen und der Genderthematik.
Informelle und soziale Bildung als Querschnittsthem a ist grundsätzlich enthalten. Zentrales
Ziel von Bildung ist die Befähigung des Kindes, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortli-
ches Leben zu führen und umfassend am sozialen und ökonomischen Leben und der gesell-
schaftlichen Entwicklung partizipieren zu können.
Mitbestimmung
Der freie Träger der OGS soll ein beteiligungsorientiertes, pädagogisches Konzept mit einem
angemessenen Maß an Partizipation darlegen.
Kooperationsstrukturen
Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Ein-
richtung ermöglichen die Nutzung von Synergien, die die Wirtschaftlichkeit einer OGS erhö-
hen. Sozialraumbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt und wei-
terentwickelt, wenn die Akteure des Sozialraums sich hierzu entsprechend vernetzen.
Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen
Die Anforderungen an Träger der Offenen Ganztagsschulen befinden sich, analog zur gesell-
schaftlichen Entwicklung, laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit
neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus dies em Grund ist eine funktionierende
und sich weiterentwickelnde Trägerstruktur eine not wendige Voraussetzung für den Betrieb
einer OGS.
Implementierte Qualitätsentwicklungs- und Sicherung sprozesse mit inkludierten Verfahrens-
abläufen in Bezug auf den Kinderschutz und die Zusa mmenarbeit mit der städtischen OGS-
Fachberatung ist ein notwendiger Standard.
Besondere Merkmale des Trägers
Bei diesem Kriterium können weitere besondere Angebote des Trägers in die Bewertung ein-
fließen, die über die zuvor benannten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgedeckt wer-
den, jedoch eine Bereicherung für die Angebote der OGS darstellen. Gleichzeitig kann der
Punkt der gewünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksich-
tigt werden sowie besondere Anforderungen, welche a us den Bedarfen der Schule und des
Stadtteils entstehen.
Anlage 2 Bewerbung_SEHT_Eichendorffschule
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Konzeption für das außerschulische Angebot der Offenen Ganztagsschule im Rahmen der Überleitung der OGS der Eichendorffschule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 1 Inhalt 1 Einleitung ...................................................................................................................................3 1.1 Trägerbeschreibung ............................................................................................. 3 1.2 Leitprinzipien und besondere Trägermerkmale .................................................. . 9 2 Grundlagen und Ziele der Offenen Ganztagschule (OGS) .............................................. 10 2.1 Rechtliche Grundlagen ....................................................................................... 10 2.2 Ziele ..................................................................................................... .............. 11 2.3 Finanzierung ..................................................................................................... . 13 3 Struktur der OGS .................................................................................................................... 13 3.1 Betreuungszeiten .................................................. ............................................ 14 3.2 Mittagessen .................................................. ................................................... .. 14 3.3 Personal .................................................. ................................................... ....... 15 3.4 Räume .................................................. ................................................... .......... 16 3.5 Ferienbetreuung ................................................................................................ 17 4 Pädagogische Leistungsbereiche des SEHT Münster e. V. ................................................. 18 4.1 Lernzeit .................................................. ................................................... ........ 18 4.3 Freispiel (und ganzheitliche Förderung) ............................................................. 20 4.4 Angebote und Arbeitsgemeinschaften ................................................................ 21 4.5 Individuelle Förderung .................................................. .................................... 23 4.6 Partizipation ..................................................................................................... . 24 4.7 Inklusion und Integration .................................................. ................................ 25 4.8 Digitalisierung ................................................................................................... 26 5 Weitere pädagogische Angebote .......................................................................................... 27 6 Kooperation und Vernetzung ................................................................................................ 28 6.2 Schulintern ..................................................................................................... ... 29 6.3 Innerhalb von SEHT Münster e. V. ....................................................................... 30 6.4 Extern im Sozialraum ......................................................................................... 31 6.5 Stadt Münster .................................................................................................... 31 7 Qualitätsmanagement ........................................................................................................... 32 7.1 Strukturqualität .................................................. .............................................. 32 7.2 Prozessqualität .................................................................................................. 35 7.3 Ergebnisqualität ................................................................................................ 36 SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 2 7.4 Personal .................................................. ................................................... ....... 36 7.5 Arbeitsschutz ..................................................................................................... 39 7.6 Kinderschutz................................................... ................................................... 40 8. Perspektiven .......................................................................................................................... 42 SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 3 1 Einleitung Offene Ganztagsschule steht für gute Bildung, Erziehung und Begleitung. Kontinuität in der Betreuung gibt Familien Sicherheit in der Lebensplanung, eröffnet Chan cengleichheit und eine sichere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Offene Ganztagsschule befindet sich seit ihrer Einführung in einem kont inuierlichen Qualitäts- und Weiterentwicklungsprozess. Dies danken die Kin der und ihre Familien mit stetig steigenden Anmeldezahlen. Offene Ganztagsschule ist mehr als Betreuung. Schule wird zum Le bensraum, zu einem Sozialraum im Sozialraum. Für manche Kinder bedeutet Offene Ganztagsschule einmal am Tag ein warmes Essen, einen ruhigen sicheren Ort zum Lernen und Spielen sowie Menschen, die ihnen zuhören und Zeit schenken. 1.1 Trägerbeschreibung SEHT Münster e. V. ist ein anerkannter Träger der Kinder-, Jugend- un d Eingliederungshilfe mit derzeit ca. 135 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter:innen sowie ca. 4 5 Übungsleiter:innen bzw. Honorarkräften. SEHT Münster e. V. entstand 1992 aus einer Gruppe engagierter Eltern un d ist heute eine renommierte Selbsthilfegruppierung mit rund 250 Mitgliedern. Wir beraten und begleiten Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im Besonderen vertreten wir junge Menschen mit Teilleistungsschwächen, Aufmerksa mkeits- störungen, Lern- und Entwicklungsstörungen, Fetalem-Alkohol-Syndrom, Autismus- Spektrum-Störungen, seelischen Behinderungen, emotionalen/sozialen En twicklungs- SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 4 auffälligkeiten und weiteren individuellen Beeinträchtigun gen mit dem Ziel eines selbstbestimmten Lebens mit vollständiger gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe. Unsere Angebote sind inklusiv und offen für alle interessierten Menschen. Von unserem Wissen um Besonderheiten und deren ganzheitlicher Betrachtung profitieren alle Kinder und Jugendlichen. SEHT Münster e. V. ist seit 1994 anerkannt als freier Träger der Jugendhilfe. SEHT Münster e. V. ist weltanschaulich und konfessionell unabhängig u nd Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW sowie Mitglied der Landes- und Bundesvereinigung von SeHT. Über die Mitgliedschaft im Paritätischen ist SEHT Münster e. V. angebunden an die entsprechenden Fachberatungen. Unsere besondere Expertise für die Übernahme der Offenen Ganztagsschule (OGS) SEHT Münster e. V. zeichnet sich durch vielschichtige Fachd ienste im Kinder- und Jugendbereich aus. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Gan ztagsbetreuung und in der engen Kooperation mit Schulen. Als Träger der nachfolgenden Angebote bringen wir besondere Expertise für die Übernahme der OGS mit: • Ganztagsbetreuungsangeboten o OGS ▪ Trägerschaft der OGS Albert-Schweitzer-Schule seit 2009 ▪ Trägerschaft der OGS der Peter-Wust-Schule seit dem 01.10.2024 ▪ Trägerschaft der OGS der Overbergschule seit dem 01.02.2025 ▪ Verwaltung des Förderbudgets der OGS der Erich-Kästner-Schule ▪ OGS-Ferienbetreuung SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 5 o Ganztag in der Sekundarstufe ▪ 13 plus Betreuung in der Albert-Schweitzer-Schule seit 2006 ▪ Schulsozialarbeit im Ganztag des Geschwister-Scholl- Gymnasiums seit 2019 • Schulsozialarbeit seit 2011 o Albert-Schweitzer-Schule o Erich-Kästner-Schule o Gesamtschule Münster Mitte o Realschule im Kreuzviertel o Geschwister-Scholl-Realschule o Geschwister-Scholl-Gymnasium (Schule des Gemeinsamen Lernens) o Schillergymnasium (Schule des Gemeinsamen Lernens) o Pascal-Gymnasium • Schulbegleitung seit 2017 im Schulalltag und in den Ganztagsangeboten o Albert-Schweitzer-Schule im Poolmodell o Anne-Frank-Berufskolleg o Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 6 o Geschwister-Scholl-Gymnasium o Geschwister-Scholl-Realschule o Hans-Böckler-Berufskolleg o Margaretenschule o Mauritzschule o Overbergschule o Pascal-Gymnasium o Peter-Wust-Schule o Erich-Kästner-Schule o Realschule im Kreuzviertel • Förderinseln seit Oktober 2024 o Overbergschule o Peter-Wust-Schule (ab 01.05.2025) • Jugendsozialarbeit mit o Freizeitgruppen o Bildungsangeboten o Ferienbetreuung o Offenen Angeboten in den Ferien o Beratung zu Fragen verschiedener Entwicklungsauffälligkeiten sowie rund um gesellschaftliche und soziale Teilhabe o Projekten zur Armutsprävention „Mädchen fragen – Mädchen wissen“ o Projekten zur Armutsprävention „Jungen fragen – Jungen wissen“ o Kinderrechteworkshops • Projekten zur politischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 7 o Projekt JIPA – Jugendliche inklusiv politisch aktiv seit 2012 bis heute o Projekt „Kommunalpolitische Beteiligung aller Jugendlichen“ Unterstützung der Jugendratswahlen 2020/21 • Familienunterstützendem Dienst seit 2013 o Pflegeberatung o Individuelle Unterstützung für Familien mit einer/einem Angehörigen mit einer Behinderung (0-99 Jahre) • Beratungs- und Weiterbildungsangeboten sowie Elternaustauschgruppen o Infoforum o Elternforum • Kinderschutzfachkräften • Deeskalationstrainer nach ProDeMa SEHT Münster e. V. ist ein stadtweit agierender Träger mit Schwerpunkt im Osten Münsters. Vor vielen Jahren hat SEHT Münster e. V. den Arbeitskreis Mauritz-Ost mit aufgebaut, sich für die Belange der Familien im Stadtteil engagiert und ist somit als verlässlicher Partner im Sozialraum bekannt und eingebunden. Durch die Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule an der Albert-S chweitzer-Schule seit 2009 bringt SEHT Münster e. V. bereits fünfzehn Jahre Erfahrung in der Offenen Ganztagsschule mit und verfügt über weitreichende Angebotsstrukturen. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 8 Darüber hinaus ist SEHT Münster e. V. in der Trägerkonferenz OGS und im Qualitätszirkel Offene Ganztagsschule in Münster vertreten und wirkt bei der Erstellun g der Qualitätsstandards aktiv mit. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 9 1.2 Leitprinzipien und besondere Trägermerkmale Das Motto des SEHT Münster e. V. „Mit Schwächen stark sein“ ist richtungsweisend fü r das pädagogische Handeln in der OGS. In Achtung vor der Würde des Menschen heißen wir alle Kinder mit Respekt und Toleranz gegenüber ihrer Individualität, ihren Besonderheiten und Verschiedenheiten willkommen und setzen alles daran diesen Anspruch auch in der offenen Ganztagsschule zu realisieren. Wir verstehen Schwächen und Verschiedenheiten als Chance und Entwicklungsaufgabe. Mit den vorhandenen Ressourcen bieten wir Kindern die bestmöglichen Be treuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebote. Um das Ziel der vollen gese llschaftlichen Teilhabe zu erreichen, werden formelle und informelle Bildungsprozesse gestalt et, die Kindern die Möglichkeit ganzheitlicher Entfaltung ihrer Talente und bestmöglicher F örderung ihrer Schwächen bieten. An diesen Prozessen werden Kinder aktiv und gleichberechtigt beteiligt. “Hilf mir es selbst zu tun!” In der Umsetzung der Bildungsprozesse orientieren wir uns an dem Le itsatz von Maria Montessori. Zwischen den Fachkräften der OGS, den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften wird eine wertschätzende Erziehungspartnerschaft zum Wohle der Kinder angestrebt. Dieses Vorhaben ist auf die Bereitschaft zum Dialog angewiesen, sodass SEHT Münst er e. V. bestrebt ist, mit allen Beteiligten die Konzeption der Offenen Ganztagsschule fortlaufend zu präzisieren und weiterzuentwickeln. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 10 2 Grundlagen und Ziele der Offenen Ganztagschule (OGS) 2.1 Rechtliche Grundlagen Seit mehreren Jahrzehnten wird der Prozess der Öffnung von Schule in die Gesellschaft umgesetzt. Die Übernahme von Ganztagsbetreuungsaufgaben in das Schul gesetz spiegelt diese Öffnung wieder. Die Bedarfe der Erziehungsberechtigten an Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben den Prozess vorangetrieben. Der Runderlass zur Offenen Ganztagsschule gibt die Rahmenbedingung en vor und fordert genau diese Öffnung von Schule in die Gesellschaft um ein „a ttraktives, qualitativ hochwertiges und umfassendes örtliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot“ (siehe Runderlass 12-63 Nr. 2, 2.1 Satz 1) zu entwickeln. Dazu gehört die Beteiligung von außerschulischen Partner:in nen und unterschiedlichen Professionen an der pädagogischen Arbeit sowie die Erschließung und Nutzung des Sozialraums. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 11 Die rechtlichen Grundlagen für die Offenen Ganztagsschulen setzen sich aus den folgenden Vorgaben zusammen: • § 9 Absatz 3 Schulgesetz • Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.20 03 / Erlass 11 – 02 Nr. 19 (ABl. NRW. S. 43) • Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 31.07.20 08 / Erlass 11 – 02 Nr. 9 (ABl. NRW. S. 403) • Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 14.12.2020 / Erlass 11 – 02 Nr. 37 (ABl. NRW. 12/20) • Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.20 10 / Erlass 12 – 63 Nr.2 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) • „Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in Münster 2019“, die auf dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.20 10 / Erlass 12 – 63 Nr.2 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) basieren 2.2 Ziele Übergeordnete Ziele (gemäß der Landesregierung NRW) • Verbesserung der Bildungsqualität und der individuellen Förderung u nd Entwicklung • Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem sicheren Gefühl für all e Beteiligten • Ganztagsangebote aus einer Hand unter dem Dach der Schule SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 12 Strukturziele • Gewährleistung eines sanften Übergangs der städtischen Leitung des Offe nen Ganztages zur Trägerschaft des SEHT Münster e. V. unter Einbezug des Kollegiums, der Schülerschaft, der Erziehungsberechtigten und eine fortlaufende multiprofessionelle Zusammenarbeit mit allen Kooperationspartner:innen • Erhalt von erprobten Systemen und professionelle Weiterentwicklung von neuen Konzepten zur Gewährleistung einer verlässlichen pädagogischen Betreuung mit fachlich qualifiziertem Personal Leistungsziele • Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwick lung formell wie informell fördern (z.B. Freispiel, ganztägige Umsetzung von Förderpläne n, Soziales Lernen) • Individuell fördern um Benachteiligungen zu vermeiden oder abzub auen und Befähigung der Kinder, ein selbstbestimmtes Leben zu führen • Kulturelle, kreative, musische, sportliche und soziale Angebote in Ko operation mit anderen Sozialpartner:innen sicherstellen • Rahmenbedingungen und Personalressourcen für Hausaufgabenbetreuung/ individuelle Lernzeiten sicherstellen • Erziehungsberechtigte bei der Erziehung achten, beraten und unte rstützen, sodass durch verlässliche Zusammenarbeit eine Erziehungspartnerschaft entsteht • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt schaffen und erhalten mit Teilnahme an kulturellen, musischen, sportiven und gemeinwohlorientierten Angeboten • gemeinsames Mittagessen • Partizipation der Kinder SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 13 • Wertschätzung persönlicher und kultureller Diversitäten Qualitätsziele • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl d urch ein einheitlich abgestimmtes Verfahren • Qualitätsentwicklung und -sicherung durch kontinuierliche, fachliche Weiterentwicklung und Erhalt kontinuierlicher Beziehungen dur ch gute Mitarbeiter:innenentwicklung und -förderung 2.3 Finanzierung Der Schulträger, die Stadt Münster, übernimmt die Raum-, Sach-, O verhead- und Personalkosten zu 100%. Die im Betreuungsvertrag mit den Erziehungsberech tigten vereinbarten Elternbeiträge werden durch die Stadt Münster erhoben. Der Betreuungsvertrag wird zwischen SEHT Münster e. V. und den Erzi ehungsberechtigten der an der OGS teilnehmenden Kinder geschlossen. Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder in das Angebot der OGS treffen der Träger, die Schulleitung und die Koordination der OGS in Rücksprache. 3 Struktur der OGS Der Offene Ganztag ist in Ganztagsklassen organisiert. Das Angebot erfolgt nach einem festen Konzept, das neben einem gemeinschaftlichen warmen Mittagessen in nerhalb der eigenen Gruppenkonstellation und der Lernzeit, genügend Raum für Freispiel und Arbeitsgemeinschaften vorsieht. Um eine verlässliche Verzahnung zwischen Unterricht und den Offenen Ganztagsangeboten zu gewährleisten wird viel Wert auf eine enge Kooperationsstruktur gelegt. Hierfür erfolgen regelmäßige Rücksprachen zwischen Schulleitung, Lehrkräften, der Koord ination der OGS und weiteren pädagogischen Fachkräften der OGS sowie regelmäßig e Teamsitzungen, SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 14 Teilnahme an Schulkonferenzen, Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und gemeinsame Fallbesprechungen. 3.1 Betreuungszeiten Die Anmeldungen für die Betreuungsangebote laufen über die Sekre tariate der jeweiligen Schulen. Dort sind die Betreuungsverträge hinterlegt. Betreut wird normalerweise: • Montag bis Freitag bis 16:00 Uhr • An unterrichtsfreien Tagen (bewegliche Ferientage, schulinterne Fortbildungen etc.) von 08:00 Uhr bis 16:00 • In der OGS-Ferienbetreuung von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr bzw. 16:00 • In der so genannten Randzeitenbetreuung ab 7:15 Uhr nach Bedarf und Personalressourcen an der jeweiligen Schule Freistellungen von der Teilnahme an der OGS können für Therapien , Familienereignisse, außerschulische Sport- und Bildungsangebote über die Koordinat ion der OGS durch die Schulleitung genehmigt werden. Die Anträge für diese einmaligen oder regelmäßigen Freistellungen müssen schriftlich eingereicht werden. 3.2 Mittagessen Die Ausgestaltung des Mittagessens richtet sich nach den Gegeb enheiten und technischen sowie räumlichen Möglichkeiten der jeweiligen Schule. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 15 Das Mittagessen ist Bestandteil des pädagogischen Konzepts. Kinder we rden an der Auswahl des Essens und an verschiedenen Diensten das Mittagessen betreffend partizipativ so weit wie möglich beteiligt . Die pädagogischen Mitarbeiter:innen achten auf ein angenehmes Klima und eine angemessene Tischkultur. 3.3 Personal Fachlich qualifizierte Betreuung, Erziehung und Bildung set zen fachlich und persönlich qualifiziertes Personal voraus. Dazu gehören Maßnahmen der Personalentwick lung, der Ausbildung und Personalbindung. Die gelingt unter anderem durch t arifliche Bezahlung und kontinuierliche Anstellungsverträge. Die Teamzusammensetzung orientiert sich an der Anzahl der Kind er, sodass SEHT Münster e. V. analog zu den Qualitätsstandards OGS der Stadt Münster eine Gruppenleitung pro 25 Kindern beschäftigt. Dazu kommen pro Gruppe 20,5 Stunden Unterstützungskraft. Ab der 4. Gruppe ist die Koordination der OGS freigestellt vom Gruppendienst. Das Kernteam wird von Lehrkräften, Praktikant:innen, Honorarkräften und Mitarbeiter:innen im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen S ozialen Jahr unterstützt. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 16 SEHT Münster e. V. stellt die fachliche Qualifizierung des Personals für die OGS sicher. Sowohl im Sinne der Beschäftigten als auch der Schüler:innen ist es ein übergeordnetes Ziel, Kontinuität in den Beschäftigungsverhältnissen zu halten. Der Verein stellt für die Notwendigkeit einer Krankheits- oder Abwe senheitsvertretung schnellstmöglich eine fachgerechte Vertretung sicher. SEHT Münster e. V. ist erfahren in der Personalgestellung (nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L/TV-H) und daran interessiert, bestehende Personalstrukturen in der OGS beizubehalte n, sodass für die Kinder vertraute Bezugspersonen bestehen bleiben. Gemeinsame Teamsitzungen sind beim SEHT Münster e. V. im Sinne ein er stetigen Qualitätssteigerung und einem positiven Austausch obligatorisch. Des Weit eren gibt es Supervisionsangebote, die Möglichkeit der angeleiteten Kollegialen Fallberatung und die Möglichkeit, sich über das interne und externe Fortbildungsprogramm k ontinuierlich weiterzubilden. 3.4 Räume Die Offene Ganztagsschule ist ein Erfolgskonzept. Dies stellt sich in jährlich wachsenden Teilnahmezahlen dar. Schulen sind für diesen wachsenden räumli chen Bedarf unterschiedlich gut ausgebaut. Darauf hat SEHT Münster e. V. als Träger keinen Einfluss. Um die Bedarfe der Kinder auf Rückzugsorte, Spielflächen und gute Lern- und Essensumgebungen sicher zu stellen, entwickelt SEHT Münster e. V. mit den OGS-Teams und der jeweiligen Schulleitung die vorhandenen Raumnutzungskonzepte stetig weiter. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 17 3.5 Ferienbetreuung SEHT Münster e. V. bietet seit vielen Jahren umfassende ganztägige OGS- Ferienangebote für Schüler:innen mit und ohne Inklusionsbedarf an. Alle OGS-Kinder können sechs Wochen ganztägige Ferienbetreuung i n ihrer Schule in Anspruch nehmen. Die Zeiten werden vom Träger der OGS nach Rücksprache mit der Stadt Münster festgelegt und sind für die Erziehungsberechtigten verlässl ich. Die Ferienbetreuungszeiten können im Herbst für das laufende Schuljahr gebucht werden. Die Betreuung wird nach Möglichkeit an der jeweiligen Sch ule durchgeführt. Den Kindern vertraute Mitarbeiter:innen werden ergänzt durch Honorarkräfte oder Kooperatione n mit Kinder- und Jugendeinrichtungen vor Ort. Viele Kinder genießen es, dass sie in den Ferien ungestört un d zeitlich sehr flexibel den Tagesablauf gestalten und viele Stunden am Stück spielen können. Der Sozialraum Schule bietet ihnen ganz neue Möglichkeiten. Neben langen Freispielz eiten gibt es Angebote und ggf. Ausflüge, in deren Gestaltung die Kinder einbezogen werden. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 18 4 Pädagogische Leistungsbereiche des SEHT Münster e. V. Im Zwölften Kinder- und Jugendbericht (2005, S.83) heißt es: „Bildung ist ein aktiver Prozess, in dem sich das Subjekt eigenständig und selbsttätig in der Auseinandersetzung mit der sozialen, kulturellen und natürlichen Umwelt bildet. Bildung des Subjekts in diesem Sinne braucht folglich Bildungsgelegenheiten durch eine bildu ngsstimulierende Umwelt und durch die Auseinandersetzung mit Personen. Bildung erfolg t dabei in einem Ko- Konstruktionsprozess zwischen einem lernwilligen Subjekt und seiner sozialen Umwelt.“ In diesem Sinne versteht sich SEHT Münster e. V. zu einer ganzhei tlichen Betrachtung der Kinder verpflichtet und verknüpft in der Offenen Ganztagsschule formale, non-formale und informelle Bildungsprozesse miteinander. Nachfolgend werden grundlegende Leistungsbereiche des regelmäßigen Tagesablaufs in der OGS vorgestellt. 4.1 Lernzeit Eine besonders wichtige Schnittstelle zwischen Schule und dem Offenen Ganztag stellt die Lernzeit dar. Wir sehen eine gelingende Ausgestaltung der Lernz eit als gemeinschaftlichen Prozess von Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und OGS-Mitarbeiter:innen , sodass besonderer Wert auf festgelegte Kommunikationswege für den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten gelegt wird. In den Hausaufgabenhefte n der Schüler:innen werden wichtige Informationen für die Erziehungsberechtigten festgehalten, um den direkten Informationsaustausch zu gewährleisten. Die Lernzeit findet unter pädagogisch fachlicher Begleitung mit ei ner festen Betreuungsperson statt. In den Ganztagsklassen findet an drei Tagen auch Nachmittagsunterricht statt, wodurch das Lernen gleichmäßig auf den ganzen Tag verteilt wird. Es wird berücksichtigt, dass Hausaufgaben die individuelle Förd erung unterstützen SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 19 sollen, sodass Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein, Selbstwirksamkeit und Rücksichtnahme ebenso Bestandteil des Lernprozesses sind, wie Gena uigkeit und Konzentration. Die konstante Betreuungsperson schafft eine ruhige und vert raute Arbeitsatmosphäre. Falls die Schüler:innen einzelne Aufgaben nich t verstanden haben, werden diese erneut erklärt und es wird Unterstützung angeboten. Di e Schüler:innen werden dazu angeleitet Probleme eigenständig zu lösen. Bei komplex en Schwierigkeiten werden die Erziehungsberechtigten und die Lehrer:innen informiert. Die Konzeption der Lernzeit sieht vor, dass zu Hause keine schriftlic hen Aufgaben mehr erledigt werden müssen. 4.2 Gemeinsames Mittagessen Das gemeinsame, warme Mittagessen ist fester Bestandteil des pädagogi schen Konzeptes. Hier haben die Kinder die Möglichkeit die Erlebnisse des Vormittags a uszutauschen. Dabei geht es neben einer ausgewogenen Mahlzeit auch um das Erlernen gemeinsamer Tischkultur und der Wertschätzung kulturell unterschiedlicher Essen sgebräuche. Aus Rücksicht auf die muslimischen Schüler:innen wird komplett auf S chweinefleisch verzichtet. Die Teilnahme am Mittagessen ist für die Schüler:innen verpflichtend, die persönliche Essensmenge kann von den Schüler:innen selbst bestimmt werden. Aktuelle gesetzliche Hygienebestimmungen werden dabei eingehalten. Das Mittagessen wir d von einem regionalen Caterer geliefert. Individuelle Belange (wie z.B. U nverträglichkeiten, Allergien oder die Zugehörigkeit zu anderen Glaubensgemeinschafte n) werden SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 20 berücksichtigt. Ebenso wird auf frische Rohkost, Obst und Salat großer Wert gele gt. Rohkost, Obst und Salat werden auch als Snack im Nachmittag zur Verfügung gestellt. Bei der Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten (Tischdecken, Abräumen etc.) können die Kinder beteiligt werden. 4.3 Freispiel (und ganzheitliche Förderung) Kinder benötigen nach den vorstrukturierten Rahmenbedingungen des Unte rrichts die Möglichkeit, zur individuellen Entfaltung und Gestaltung. Raum für frei es Spielen gehört somit zur Struktur des Offenen Ganztags. Gleichzeitig trägt das Freispiel zum Erwerb sozialer Kompetenzen bei. Die Freispielphasen können die Schüler:innen nach ihren Vorlieben im Innen- oder Außenbereich, für sich oder mit anderen, nutzen. Pädagogische Fachkräfte stehen dabei z. B. mit moti vierenden Spielmaterialien oder ergänzenden Regeln unterstützend zur Verfügung. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 21 4.4 Angebote und Arbeitsgemeinschaften Im Sinne ganzheitlicher - auch informeller - Bildung ist es in der Offenen Ganztagsschule von besonderer Bedeutung, dass Kinder die Möglichkeiten haben, eigene Inte ressen zu vertiefen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln oder Neues auszuprobieren. Hierfür wird ein vielfältiges Angebot an Arbeitsgemeinschaften aus dem sportlichen, naturpädagogischen, musischen, kreativen, literarischen bis hin zum multimedialen Bereich z ur Verfügung gestellt. Gemeinsam mit den Kooperationspartner:innen wird ein Kurs angebot entwickelt, im Zentrum dieser Überlegungen stehen die Interessen und die individuellen Bedarfe der Kinder. Hier einige Beispiele aus den letzten 15 Jahren OGS: Kreativität, Gestaltung und Musik • Filzen • Verschiedene Drucktechniken • Töpfern • Jahreszeitliches Basteln • Theater-AG • Rapp-AG • Trommel-AG Sport und Bewegung • Gruppenspiele • Fußball • Tanzen • Psychomotorik • Heilpädagogisches Reiten SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 22 Alltagskompetenzen und Ökologie • Gärtnern • Wald-AG • Fahrradwerkstatt • Holzwerkstatt • Nähen • Kochen • Backen • Ab ins Viertel-AG • Wir gehen in die Stadtbücherei • Busfahrtraining Ankommen in der OGS und Identitätsentwicklung • Patenprojekt • Ich baue mir eine Höhle/ein Nest (Projekt für Kinder mit Flucht- und Migrationserfahrungen) • Spürsinn-Projekt in Kooperation mit dem Kinderschutzbund • Kinderrechte Workshops SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 23 Neu aufgenommen werden so genannte „Mint-Angebote“, die wir mit freundlicher Unterstützung der Westfalen AG realisieren können. Hier handelt es sich um AGs, die die Fähigkeiten der Kinder in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik entwickeln und fördern sollen. Eine Vernetzung mit den Bildungsangeboten des SEHT Münster e. V. i st möglich. Damit die Angebote zu den Bedarfen der Kinder passen, erfolgt jedes Jahr eine Interessensabfrage der Schüler:innen. Die Arbeitsgemeinschaften können partizipativ mit ki ndgerechten Evaluationsmethoden beurteilt werden. 4.5 Individuelle Förderung Die Individuelle Förderung jedes Kindes wird insbesondere durch das Multiprofessionelle Team des Offenen Ganztags gewährleistet. Auf diese Weise kann situati onsspezifisch bestmöglich auf die Bedürfnisse jedes Kindes eingegangen werden. Sprachbildung ist ebenso Teil der individuellen Förderung in der Offe nen Ganztagsschule, sodass außerunterrichtliche Angebote sprachsensibel und sprachbewusst umgesetz t werden. Für Kinder mit heilpädagogischem Unterstützungsbedarf werden in der O ffenen Ganztagsschule spezielle Förderangebote entwickelt bzw. umgesetzt angeboten, die sich aus vielfältigen Bereichen wie z.B. Motorik, Wahrnehmung oder Konzentration zusammensetzen. Durch den regelmäßigen multiprofessionellen Austau sch in der Offenen Ganztagsbetreuung wird sichergestellt, dass individuelle Förderplän e von Schüler:innen ganztägig umgesetzt werden. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 24 Für die Umsetzung der individuellen Förderangebote stehen der Offe nen Ganztagsschule sowohl Sachmittel wie Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien als auch ein Förderbudget für schulbezogene Projekte zu. 4.6 Partizipation Wir sehen Kinder nicht als Empfänger:innen von Leistungen, Hilfeang eboten oder Wissen, sondern als selbstwirksame „Subjekte ihres Lebens“. Dafür ist es erforderlich , sie in allen Themenfeldern, die sie betreffen, zu beteiligen und zu bestärken. Wir verstehen Schule als eigenen Sozialraum. Damit Kinder sich in ihrem Sozialraum wohlfühlen können, ist es wichtig ihnen entwicklungs- und a ltersbezogene Partizipations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten anzubieten. SEHT Münster e. V. fühlt sich durch seinen Ursprung als Selbsthilfeverein in besonderer Weise dazu verpflichtet, im Di alog mit den Kindern gemeinsame Entscheidungen in der Ganztagesbetreuung zu treffen und sie dabei zu unterstützen, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. • Auswahl von AGs • Gestaltung von Räumen • Auswahl von neuem Spielmaterial • Reparatur von Spielgeräten • Gruppenrunden • Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien Die Kinder erleben, dass ihre Gefühle und Meinungen ernst gen ommen werden und sie ein wichtiger Bestandteil der Gemeinschaft sind. Durch das Erleben von Se lbstwirksamkeit werden Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen gestärkt. Partizipation zu realisieren, bedeutet als Erstes, die Voraussetzunge n für Teilhabe zu schaffen. Mögliche Beteiligungsmodelle und -methoden hierzu werde n im SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 25 Partizipationskonzept der Offenen Ganztagsschule in Zusammenarbeit mi t den Schüler:innen festgehalten und fortlaufend weiterentwickelt und aktualisiert. Institutionalisierte Partizipationsmodelle können je nach Partizipa tionsmodell der jeweiligen Schule Gruppenräte, gewählte OGS-Vertreter:innen etc. sein. 4.7 Inklusion und Integration Die Entstehung und das Leitbild zeigen, dass sich SEHT Münster e. V. durch besondere Inklusionssensibilität auszeichnet: Wir engagieren uns für die Entwic klung inklusiver Haltung, Strukturen und Praktiken und setzen uns für die Rechte von Me nschen mit Besonderheiten/Behinderungen und ihrer Familien ein. Als Träger der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe für Famil ien mit Kindern und Heranwachsenden, die Besonderheiten in der Entwicklung im Sinne von Teilleistungsschwächen, Wahrnehmungsproblematiken, AD(H)S, Lern- und Leistungsschwierigkeiten, autistischen Verhaltensauffälligkeiten , emotionalen und/oder sozialen Schwierigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufwe isen, setzen sich unsere Mitarbeiter:innen in der OGS in besonderer Weise für eine Le rnumgebung ein, die Heterogenität, Diversität und Vielfalt wertschätzt und fördert. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 26 Seit vielen Jahren bieten wir vielfältige inklusive Gruppen- und Ferienangebote sowie Projekte an, die die Angebote der OGS ergänzen. Um Synergieeffekte zu nutzen bieten wir Mitarbeiter:innen der OGS hier die Möglichkeit der Stundenaufstockung. Durch bereits bestehende Kooperationen mit dem Fachdienst der Schulbegl eitung des SEHT Münster e. V. ist eine enge Verzahnung z. B. zwischen Schu lbegleitungen und Betreuung in der OGS gewährleistet. 4.8 Digitalisierung Die Digitalisierung der Gesellschaft ist in den letzten Jahrzehnte n rasant angestiegen. Hier hat die Digitalisierung der Schulen nur langsam Fahrt aufgenommen. Die Corona-Pandemie hat hier viele Schwachstellen im schulischen System aufgezeigt, aber auch viel in Bewegung gebracht, was die technische Ausstattung und deren Nutzung angeht. OGS ist ein Teil von Schule. Für die OGS stellen sich mit d er Digitalisierung verschiedene Themen • Digitale Ausstattung und Qualifizierung der Mitarbeiter:innen • Nutzung von Medien und Technik in der Lernzeit SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 27 • Fragen nach digitalem Kinderschutz (Umgang mit Handys in der OGS, M obbing über soziale Medien, Kinderschutz im Netz etc.) • Nutzung von Medien und Technik in den AGs (Foto-Projekte, Fi lmen unter Anleitung, OGS-Blogs etc.) • Analoge Kontrapunkte zur Medienflut in Form von Echtzeiterlebnissen zur Stärkung der Resilienz • Digitale Angebote zur Elternarbeit (digitale und hybride Elternabende , Online- Elterngespräche etc.) 5 Weitere pädagogische Angebote An der Eichendorffschule sind neben der OGS noch weitere Angebote etabliert. Dazu gehören die Schulsozialarbeit und die Schulbegleitung. Schulbeglei tung stellt ein weiteres wesentliches pädagogisches Angebot dar und ist in der Vernetzung von Hilfeleistungen eine Maßnahme der Eingliederungshilfe. SEHT Münster e.V. beschäftigt derzeit me hr als 80 Schulbegleiter:innen an verschiedenen Schulen in Münster u nd kann auf Erfahrungen im Poolmodell an der Albert-Schweitzer-Schule zurückgreifen. Die enge Zusammenarbeit in einer Schule ermöglicht effektive und effiziente Hilfen sowie präventive und partizipative Angebote für Kinder und Familien im Stadtteil. Hilfen aus einer Hand können besseren Kinderschutz sicherstellen und ermöglichen d ie Umsetzung von Bildungsgerechtigkeit und Teilhabechancen. Diese Erfahrungen bringen wir aus der pädagogischen Arbeit an den mit uns kooperierenden Schulen mit. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 28 6 Kooperation und Vernetzung SEHT Münster e. V. ist ein stadtweit agierender Träger mit einem Schwe rpunkt im Osten Münsters. Durch die langjährige Arbeit sind wir umfassend vernetzt und verfügen über gute Kenntnisse in der regionalen wie überregionalen Kinder- und Jug endhilfelandschaft. Wir arbeiten mit vielen Institutionen und Einrichtungen in und um Münster zusammen und vermitteln professionell weiter. Ein Kooperationskonzept für den Sozialraum wir d gegebenenfalls mit der Schulleitung, der OGS Koordinator:in und bei Bedarf mit weiteren in dem Sozialraum tätigen Trägern erstellt. 6.1 Erziehungspartnerschaft Wertschätzung, Transparenz und regelmäßiger Informationsaustausch bilden für uns die Grundlage einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den Erziehungsberech tigten. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass eine enge Kooperation zwischen Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und Mitarbeiter:innen der OGS une rlässlich ist. Hier sind viele kreative Formate entstanden um notfalls direkte Kontakte minimieren zu können. Um Kommunikation mit und Partizipation von Eltern und Erziehungsberechtig ten zu ermöglichen, legen wir großen Wert auf eine wertschätzende Haltung. Familien und Kinder leben in sehr unterschiedlichen sozialen und persönlichen Situa tionen. Wir legen großes Bemühen darauf positiv und stärkend in Kontakt zu treten um Erziehung sberechtigte zu ermutigen sich am Austausch und an den Entwicklungsprozessen zu beteiligen. Auf besondere Bedürfnisse der Erziehungsberechtigten (Sprachkenntnisse, Lesefähigkeit o. ä.) wird bei der Übermittlung wichtiger Informationen soweit wie möglich eingegangen. Positive Begegnungen werden ermöglicht durch Schulfeste, Tage der Offenen Tür in der OGS oder Elterncafés. Hier können Eltern und Erziehungsberechtigte ak tiv mitwirken und Verantwortung übernehmen. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 29 Die Angebotsstruktur der Offenen Ganztagsschule ermöglicht den Erzie hungsberechtigen eine aktive Beteiligung am Schulleben, die wir sehr begrüßen. Sie können Verantwortung übernehmen für Themen und aktiv das Programm mitgestalten. Partizipation ist bei der Gestaltung der Bildungs- und Freizeitangebote in der OGS erwünscht. Der Betreuungsvertrag für die OGS regelt die Rahmenbedingungen fü r die kooperative Zusammenarbeit. Hinzukommen der regelmäßige Austausch über niedrigschwell ige Informationskanäle wie Hausaufgabenhefte, Elterninformationsbriefe über die Schulhomepage, Emails oder Tür-und-Angel-Gespräche beim Bringen un d Abholen der Kinder. Das Beratungsangebot des SEHT Münster e. V. erstreckt sich hierbei auch auf Entwicklungsfragen, Sorgen oder Weitervermittlungen von Unterstützungsan geboten außerhalb des Schulkontextes. 6.2 Schulintern Schulinterne Kommunikation erstreckt sich auf unterschiedliche Bereiche. Auf kurzen schnellen Informationswegen müssen täglich notwendige Orga nisationsinfos sicher und verlässlich weitergegeben werden. Andere Themen wie z. B. Konzeptentwicklungen erfordern Zeit zum Austausch, Nachdenken und Vereinbaren. Dafür gibt es unterschiedliche Strukturen, die das Zusammenarbeiten auf Auge nhöhe verdeutlichen. Diese werden im Einzelfall mit den beteiligten Akte ur:innen gemeinsam besprochen. • Dailys ermöglichen kurze Aktualisierungen für den jeweiligen Tag • Die OGS-Koordination ist in den wichtigen Schulgremien vertreten SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 30 • Regelmäßiger Austausch zwischen Schulsozialarbeit und OGS-Koordination, ggf. je nach Schule multiprofessionelle Teamgespräche zu besonderen Fragestellungen und/oder Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf • Nach Absprache Teilnahme der Schulleitung an den OGS-Teamsitzungen • Jahresgespräche zwischen Träger, Schulleitung und OGS-Koordination • Einsatz der Lehrkräftestunden in der OGS (Lernzeit, Hausaufgabenbetreu ung, Förderangebote usw.) • Themenbezogene gemeinsame Fortbildungen bzw. Thementage zur Verbesserung der Qualität und der Kooperation • Arbeit in multiprofessionellen Teams 6.3 Innerhalb von SEHT Münster e. V. SEHT Münster e. V. stellt als Träger die Fachberatung und konzeptionelle Weiterentwicklung der schulischen Angebote und Hilfen sicher. Regelmäßige Koordi nationsgespräche zwischen Fachberatung und OGS-Koordination, das Eingebundensein der O GS- Koordination in ein Team aus Koordinationskräften der anderen Fachber eiche bei SEHT Münster e. V. erweitert den Blick auf Kinder und Strukturen. Die Vermi ttlung zu anderen Hilfen und Beratungsangeboten hat kurze Wege. Erziehungsberechtigte mit besonderen Fragen und Bedarfen können inter n an Fachberatungen weitervermittelt werden. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 31 6.4 Extern im Sozialraum SEHT Münster e. V. nimmt den Sozialraum der jeweiligen Schule in den Blick und arbeitet mit den relevanten Kooperationspartner:innen zusammen. Fachlich erfolgt stadtweite Kooperation. SEHT Münster e. V. arbeitet mit Kinde r- und Jugendeinrichtungen, Schulpsychologie, dem Kommunalen Sozialdienst, d em Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Kinderschutzambulanzen, Pflege kassen, Beratungsstellen, Ärzt:innen und Therapeut:innen, psychiatrischen Angeboten, heilpädagogischen Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereinen usw. zusammen. 6.5 Stadt Münster Die fachliche Arbeit von SEHT Münster e. V. ist geprägt von langjährig er Zusammenarbeit mit der Stadt Münster. Von den Anfängen des Offenen Ganztags bis hin zu flächen- deckendem Ausbau und perspektivisch dem Rechtsanspruch auf offene Ganztagsschule ist SEHT Münster e. V. sowohl in der AG Schulnahe Jugendhilfe als au ch bei der Entwicklung der Qualitätsstandards der offenen Ganztagsschule im Qualitätszirkel akti v dabei. Hier werden gemeinsame Absprachen getroffen, neue Entwicklungen diskutie rt und Haltungen formuliert. Die OGS-Koordination nimmt an den Facharbeitskreisen und stadtteil bezogenen Arbeitskreisen teil. Zusätzlich ist SEHT Münster e. V. in verschiedenen AGs der Stadt vertre ten und führt regelmäßig Gespräche mit der verantwortlichen Kommunalpolitik. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 32 7 Qualitätsmanagement SEHT Münster e. V. legt großen Wert auf eine prozesshafte Qualitätsentwic klung, sodass Arbeitsstrukturen und Verfahren stetig an gesellschaftliche und fachli che Veränderungen angepasst und weiterentwickelt werden. Zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität und eine r hohen Fachlichkeit im Offenen Ganztag setzen wir folgende interne und externe Standards. 7.1 Strukturqualität Innerhalb von SEHT Münster e. V. Fachberatung • Leitungstreffen • Facharbeitskreis OGS des Paritätischen NRW Koordination der OGS • OGS Koordinationstreffen 14-tägig • OGS Leitungssupervision 4-6 x jährlich) • SEHT Münster e. V. Koordinationstreffen 1x monatlich OGS-Team • OGS-Teamsitzungen für Gruppenleitungen wöchentlich • OGS-Teamsitzungen für Gruppenleitungen und Unterstützungskräften 14-tägig • OGS-Teamsitzungen mit Schulbegleitungen monatlich • Teamtag 2x jährlich Auf Anfrage • Thematische Fachberatung SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 33 • Konzeptentwicklung in der Steuergruppe Innerhalb der Schule OGS-Koordination • Dailys • Lehrkräftekonferenz • Schulpflegschaft • Schulkonferenz • Ggf. Steuerungsgruppe/Krisenteam • Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit • Zusammenarbeit mit Schulbegleitung • Zusammenarbeit mit Sekretariat und Hausmeister:innen OGS-Gruppenleitungen • Stufen- oder Klassenteams • Schulbegleitungen • Ggf. Klassenpflegschaften • Nach Absprache Teilnahme an Eltern- Kind-Tagen SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 34 Auf Stadtebene Träger • Mitwirkung in der AG nach §78 SGB VIII, Schulnahe Jugendhilfe, Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit sowie Hilfen zur Erziehung • Mitwirkung in den AGs der Kommission zur Förderung der Inklusion in der Stadt Münster • Teilnahme an stadtweiten und stadtteilbezogenen Facharbeitskreisen Fachberatung • U-AG Schulnahe Jugendhilfe • Trägerübergreifende AG Bündelung von Fortbildungsangeboten • Thematische Qualitätszirkel trägerübergreifend Koordination der OGS • Facharbeitskreis OGS • OGS-Fachtag trägerübergreifend OGS-Team • OGS Fachtag trägerübergreifend SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 35 7.2 Prozessqualität Die Qualität der Abläufe in der Praxis zur Sicherstellung der Qualität Ganztagsbetreuung OGS ist sichergestellt durch festgelegte Abläufe. • Protokollierte regelmäßige Teamsitzungen aller Mitarbeiter:innen in der OGS • Protokollierte Dienstbesprechung Schulleitung/Steuergruppe/OGS- Koordination • Führen von Beobachtungs- und Dokumentationsbögen zu den Kindern • Bedarfsgerechte Konzeptfortschreibung und Anpassung an sich wandelnde Gegebenheiten in der OGS • Arbeiten mit dem Qualitätskreislauf (Konzeptentwicklung, Erprobung und Bewertung, Reflexion, Weiterentwicklung) • Themenbezogene schulübergreifende Treffen (Sanfter Übergang Kita-Schu le, Gemeinsames Lernen etc.) • Kollegiale Fallberatung • Supervision • Trägerinterne und externe Fortbildungen • Ergänzende eigene Fachberatungen zum Gemeinsamen Lernen o Autismus o AD(H)S o LRS o Dyskalkulie o Fetales Alkoholsyndrom und weitere Themen • Dokumentation von Prozessen und Leistungen • Erstellung von Jahresberichten SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 36 7.3 Ergebnisqualität • Halbjährliche Evaluation der Angebote durch Kinder, Fachkräfte und Anbieter:innen • Fragebogen zur Evaluation der Teamzufriedenheit • Elterncafés zum Austausch • Regelmäßiger Austausch mit den Erziehungsberechtigten • Bereitstellung eines Beschwerdemanagements für Mitarbeiter:innen, Adressat:innen und Erziehungsberechtigte • Evaluation der Beschwerden • Reflektion der Anmeldezahlen zu OGS und Ferienbetreuung 7.4 Personal Die Mitarbeiter:innen gestalten die Betreuungssituationen maßgeblich mit. Daher ist es von enormer Wichtigkeit schon bei der Personalauswahl darauf zu achten, geeignetes Personal auszuwählen, um eine positive Erziehungs- und Bildungskultur zu g estalten und präventiv Gefahrenpotenzial zu minimieren. Eine ausreichende Personalausstattung ist nötig, um Kindern mit der notwendigen Gelassenheit, Ruhe und Empathie zu begegnen und unerwünschtem Ve rhalten durch Überforderung und Erschöpfung vorzubeugen. Gleichzeitig sollen Strukturen geschaffen werden, die für das Personal transparent sind und für alle einen Konsens über präventive Gewaltschutzmaßnahmen bieten. D ie konkreten Maßnahmen werden im Nachfolgenden genannt und näher beschrieben . In Zeiten des Fachkräftemangels benötigen die Mitarbeitergewinnung, -bindung und -qua lifizierung besondere Bedeutung. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 37 Ausschreibung und Einstellung In der Ausschreibung einer Stelle wird auf das Leitbild und da s Rechte- und Schutzkonzept des Vereins SEHT Münster e. V. hingewiesen. Die Bewerbung wird von der Personalabteilung und der Leitung bzw. Geschäftsführung auf eventuelle Lücken im Lebenslauf geprüft. Diesen Lücken wird dann nachgegangen. Personalverantwortliche sprechen die Prävention von Gewalt und den Bereich des Kinderschutzes im Bewerbungsgespräch an. In diesem Gespräch wird weiter auf die Haltung, das Leitbild, das Rechte- und S chutzkonzept, sowie den Verhaltenskodex eingegangen. Es werden Fragestellungen au s diesen Bereichen thematisiert und den Bewerber:innen die Möglichkeit gegeben die e igene Haltung bzw. ihr Reflektionsvermögen darzustellen. Diese Fragen können genutzt werden, um die fachliche Eignung und Persönlichkeit vor einer möglichen Einstellung zu prüfen. Den Bewerber:innen wird eine Hospitation in der OGS angeboten. Hier kann die Eignung des/der Bewerber:in in der Praxis überprüft werden. Während der Einarbeitungs- und Probezeit werden regelmäßig Gesprä che mit den neuen Mitarbeiter:innen geführt. Hier werden unter anderem Grenzen und Gefahrensituationen sowie Unter- bzw. Überforderungssituationen thematisiert. Weiter wird beleuchtet, ob d ie Mitarbeiter:innen Unterstützungsmöglichkeiten von Kolleg:innen oder Fortbi ldungen benötigen und/oder annehmen. Ausbildung, Qualifizierung und Bindung von Mitarbeiter:innen Mitarbeiter:innen sind das höchste Gut. Wir bringen ihnen Respekt und Wertschätzung für ihre tägliche Arbeit entgegen. SEHT Münster e. V. hat eine lange Tradition in der Anleitung, Ausbildung und Weiterbildung von Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und (dualen) Studierenden. Wir se tzen uns engagiert ein für Mitarbeiter:innen, die sich nachträglich, über den zweiten Bildungsweg oder berufsbegleitend weiter qualifizieren möchten. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 38 In Teamsitzungen und Entwicklungsgesprächen für Mitarbeiter:innen erfa ssen wir die Arbeitszufriedenheit sowie die Potenziale und Weiterentwicklun gswünsche der Mitarbeiter:innen. Hier findet auch die gemeinsame Fortbildungsplanung st att. So kann jederzeit auf aktuelle Themen und Ereignisse fachlich eingegangen werden. Supervision, kollegiale Fallberatung und Fortbildungsangebote unters tützen die gute fachliche Arbeit des Teams. Wir stellen tarifliche Bezahlung und ein Angebot zur Altersvorso rge sicher. Dazu kommen freiwillige Leistungen wie Jahressonderzahlung, Radleasing-Angebot, Jobticket etc. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Zur Umsetzung des Schutzauftrages ist die Einholung eines erweite rten polizeilichen Führungszeugnisses bei Neueinstellungen sowie in regelmäßigen Abstän den von fünf Jahren bei Mitarbeiter:innen ein essentieller Bestandteil des Personal auswahlverfahrens und des Rechte- und Schutzkonzepts. Durch die Vorlage eines e rweiterten Führungszeugnisses wird verhindert, dass Personen beschäftigt werden, die wegen e iner Straftat gegen die Fürsorge- und Erziehungspflicht, die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen der Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt wurden (§72a, SGB VIII, §30a BZRG). Impfschutz Aktuelle geltende Regelung zum Impfschutz und Gesundheitsschutz in Schule werden vom Träger umgesetzt. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 39 7.5 Arbeitsschutz In den Zeiten der Corona-Pandemie hat der Arbeitsschutz für Mitarbeiter:innen an zentraler Bedeutung gewonnen. Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln sind Bestandtei l des Alltags geworden. Zu den Aufgaben von SEHT Münster e. V. als Arbeitgeber gehört • Die Sicherstellung des Arbeitsschutzes in Kooperation mit Schule und Stadt Münster • Die Arbeitssicherheit und das Gesundheitsmanagement durch ergänze nde Besuche am Arbeitsplatz • Ein festgelegtes Verfahren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM- Verfahren) • Die Vermittlung zu Angeboten der Berufsgenossenschaft SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 40 7.6 Kinderschutz SEHT Münster e.V. bietet fortlaufende und verpflichtende Fortbildungen zu den Themen Schutz vor (sexualisierter) Gewalt an. Medien- und sexualpädagogische Angebote können nach Bedarf mit erfahrenen Kooperationspartner:innen initiiert werden. Die Angebote sind auf die Erfordernisse von Schüler:innen mit und ohne Förderbedarf abgest immt. SEHT Münster e.V. arbeitet thematisch mit dem Kinderschutzbund Münster, Zartbitter Münster e.V., pro familia Münster, 360 Grad Sexualität, sowie freiberuflichen Ref erent:innen zusammen. SEHT Münster e.V. hält drei ausgebildete Kinderschutzfachkräfte und einen Deeskalationstrainer in Ausbildung vor. Die Kinderschutzfachkräfte von SEHT Münster e.V. führen partizipative Kinderrechteworkshops an Regel- und Förderschul en mit den Schüler:innen durch, um diese für ihre eigenen Rechte zu sensibilisieren. Unsere Fachkräfte stehen bei Fragen oder Beratungen zum Thema Kindersc hutz für Familien oder Lehrkräfte zur Verfügung. Sie beraten ebenfalls bei Ver dachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung. Bei der generellen Sicherung des Kindeswohls arbeitet SEHT Münster e. V. gemäß § 8a SGB VIII in Verbindung mit § 42 Abs. 6 SchulG, NRW nach standardisierte n Verfahrensabläufen mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder , Jugendliche und Familien zusammen. Dies ist in der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung des Kindeswohls zwischen den Grundschulen im Stadtgebiet Münster, dem A mt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien (Stand 7.11.2014) “ schriftlich festgehalten. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 41 Im Sinne des Teilhabestärkungsgesetzes hat SEHT Münster e. V. ein Rechte- und Schutzkonzept erstellt, über das alle Mitarbeiter:innen informiert sind und dessen Maximen für sie handlungsweisend sind. Der dazugehörige Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter:innen verbin dlich. Sie unterzeichnen diesen Kodex mit ihrem Namen. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 42 Im Sinne der systematischen Gewaltprävention werden regelmäßige Fortbild ungen u. a. zum Deeskalationsmanagement, Prävention und Schutz vor (sexualisierte r) Gewalt angeboten. 8. Perspektiven Gesellschaftspolitisch stehen in den nächsten Jahren große Aufg aben zur Lösung an. In 2026 soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit umfänglichen Ferienbetreuungsansprüchen umgesetzt werden. Dies erfordert in Zeiten des Fachkräftemangels große Anstrengung sowohl auf politischer Ebene als auch vor Ort in den einzelnen Schulen und bei den Umsetzenden, den Jugendhilfeträgern. Zur Sicherstellung der Betreuung während der Schulzeit und in den Ferien werden wir mit den Mitarbeiter:innen individuelle Arbeitszeitmodelle entwickeln. Die Zukunft wird inklusiven und integrativen Teams gehören, die sowohl inte rnes als auch externes „Training on the Job“, ermöglichen. Die heute schon entwickelte n neuen Ausbildungsmodelle sind Schritte in die richtige Richtung. Inklu sive und integrative Teams spiegeln die gesellschaftliche Realität und die Lebenswirklichkeit vieler Kinder wieder. Dazu gehören Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit. Das Modell „Eine Schule – ein Träger“, ein Zukunftsmodell, dessen Umsetzung wir mi t der Stadt Münster anstreben, dient der schnellen Vernetzung und Kooperation. „Eine Schule - ein Träger“ ermöglicht durch die Bündelung der Leistungen in d er Kinder - und Jugendhilfe kurze Wege in der Information, in der Beratung von Erziehungsberechtigten und Fachkräften, in der Vernetzung versch iedener Unterstützungsangebote. SEHT Münster e.V. Bohlweg 10 48147 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Elisabeth Leifheit Frederike Burhorst 43 „Eine Schule – ein Träger“ ermöglicht die Verknüpfung verschiedener Arbeitsbereiche in einer Stelle, sodass Mitarbeiter:innen von diesen Stellen auskömmlich leben können und eine eigene soziale Sicherung erlangen. Bei Fragen und Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an: Philipp Saager Fachberatung Schulnahe Jugendhilfe und Koordination Schulbegleitung 0176-81483203 saager@seht-muenster.de Elisabeth Leifheit Geschäftsführender Vorstand 0251-67432106 0172-1556920 leifheit@seht-muenster.de Titel Beschreibung Name Titel
Anlage 2 Bewerbung_Kolping_Eichendorffschule
48375 Zeichen
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Konzept
Offene Ganztagsangebote
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1.Vorbemerkung ............................................................................................................................ 3
2. Leitbild ....................................................................................................................................... 4
3. Ziele und Grundsätze .................................................................................................................. 5
3.1 Sprache und Kommunikation .......................................................................................................... 6
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik ....................................................... 6
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten ................................................................................ 8
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe .................................................................................................... 8
3.5 Ernährung und Gesundheit .............................................................................................................. 9
3.6 Kulturelle Bildung ............................................................................................................................ 9
3.7 Natur und Umwelt ......................................................................................................................... 10
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan ................................................................................................... 10
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung .................................................................................. 10
4. Rahmenbedingungen ............................................................................................................... 11
4.1 Betreuungszeiten und Ferien ........................................................................................................ 11
4.2 Gestaltung der Gruppen ................................................................................................................ 12
4.3 Partizipation ................................................................................................................................... 12
4.4 Kooperationen ............................................................................................................................... 13
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern .................................................................................................... 14
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule ......................................................................................... 14
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger .......................................................................................... 15
4.8 Zusammenarbeit mit der Kommune, den Glaubensgemeinschaften, Vereinen und anderen
Schulen ................................................................................................................................................. 15
5. Personal ................................................................................................................................... 15
5.1 Leitung, Koordination .................................................................................................................... 15
5.2 Qualifikation des Personals ........................................................................................................... 15
5.3 Personaleinsatz .............................................................................................................................. 15
5.4 Fortbildung des Personals ............................................................................................................. 16
6. Kinderschutz ............................................................................................................................ 16
7. Qualitätssicherung ................................................................................................................... 17
8. Besondere Merkmale des Trägers ............................................................................................. 18
9. Perspektive .............................................................................................................................. 18
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1.Vorbemerkung
Ausgehend vom Schwerpunkt „Entschieden für Familie“ sieht das Kolpingwerk Diözesanverband
Münster Angebote der Übermittags- und Ganztagsbetreuung auch im Kontext der verbesserten
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jedoch müssen Schule und
Erziehung in erster Linie das Wohl des Kindes im Blick behalten. Unter diesem Gesichtspunkt sollten
die Angebote so gestaltet sein, dass sie die Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihrer
sozialen Reife fördern.
Die offene Ganztagsgrundschule „soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe
und weiteren außerschulischen Trägern ein neues Verständnis von Schule entwickeln. Sie sorgt für
eine neue Lernkultur zur besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die
Zusammenarbeit von Lehrkräften mit anderen Professionen.“ (RdErl. Punkt 1.1)
Das Kolping-Bildungswerk ist anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
In unserem Konzept orientieren wir uns an dem Modell „QUIGS 2.0 – Primar, Qualitätsentwicklung in
Ganztagsschulen“ und greifen Inhalte der einzelnen Module des Modells auf.
Das Kolping-Bildungswerk kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland.
Wir sind Träger der offenen Ganztagsgrundschule an der
Verbundgrundschule Milte-Einen
Brigidenschule Legden-Asbeck
Antonius Grundschule Darfeld
Sebastian Grundschule Osterwick
der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schulstandorten
der Schulsozialarbeit an 6 Schulstandorten
der sozialpädagogischen Betreuung in einem Internat
sowie einer U3-Betreuung
Die Mensa bzw. Essensausgabe organisieren wir an neun Standorten im Bereich Kita und Schule.
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2. Leitbild
Das Kolping Bildungswerk ist Teil des weltweiten Kolpingwerkes, das heute mit rund 450.000
Mitgliedern in mehr als 50 Ländern der Erde auf allen Kontinenten vertreten ist. Allen Kolping-
Einrichtungen gemeinsam ist der programmatische Anspruch ihrer Arbeit, den Adolph Kolping, der
große deutsche Sozialreformer, schon vor 150 Jahren geprägt hat:
„Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch.“
Eine Leitlinie, die auch die Aufgaben der Kolping-Bildungswerke prägt. Unter Bildung verstehen wir
einen den ganzen Menschen umfassenden lebenslangen Prozess, der den Menschen befähigen soll,
über die eigene persönliche Entfaltung hinaus zu einer aktiven Teilhabe am sozialen, politischen und
wirtschaftlichen Leben zu gelangen. Unsere Grundlage ist das Leitbild des Kolpingwerkes
Deutschland.
In unseren Angeboten geht es um mehr als Wissensvermittlung, es geht um einen ganzheitlichen
Bildungsansatz, um ein ganzheitliches Verständnis des Menschen. Es geht um Herz und Verstand. Wir
sehen den Menschen mit seinen Bedürfnissen und Interessen in seiner konkreten Lebenssituation. Wir
sehen ihn sowohl in seiner Individualität als auch in seinen sozialen Beziehungen. Für uns und die
Gestaltung unserer Bildungsangebote folgt daraus eine Haltung
die geprägt ist von Glaubwürdigkeit
partnerschaftlichem Umgang
Verbindlichkeit
Zuverlässigkeit.
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt aus dieser Überzeugung heraus Verantwortung für Familien
und ihre Kinder. Mit der Übernahme der Trägerschaft der pädagogischen Übermittagsbetreuung
sichert sie den Kindern eine qualitative Vielfalt von Lern-, Handlungs-, Welt- und Ich-Erfahrungen, um
sie für das Leben jetzt und in der Zukunft stark zu machen. Alle Freizeit- und Förderangebote sollen
moralische, kulturelle und religiöse Werte sowie soziale Kompetenzen vermitteln und dienen der
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes.
Mit den vielfältigen Angeboten werden somit auch Familien entlastet und unterstützt und sie bietet
gerade Frauen eine Erleichterung für die Teilhabe am beruflichen, sozialen und auch kulturellen
Leben.
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3. Ziele und Grundsätze
Mit unserem Angebot verfolgen wir das Ziel, Kinder individuell zu fördern – auf der Grundlage ihrer
jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und lebensweltlichen Rahmenbedingungen.
Offene Ganztagsangebote sollen die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder stärken. Die
Kinder erhalten im Rahmen der Angebote die Möglichkeit, an einer erweiterten Form von Förderung
und Betreuung teilzunehmen. Betreuung in diesem Kontext bietet den Kindern abwechslungsreiche
und altersgemäße Beschäftigungs- und Förderangebote.
Kinder brauchen für ihre Entwicklung verlässliche Strukturen mit verlässlichen Freiräumen, Raum für
eigenständige Aktivitäten und Welterkundungen, auch in der Begegnung mit anderen Kindern. Kinder
wollen Wissen und Können erwerben und benötigen dabei Unterstützung, Anleitung und
Anerkennung durch die Erwachsenen.
Kinder haben Begabungen, von denen sie selbst oft nichts wissen oder ahnen, auch ihre Eltern nicht.
Sie brauchen das Erlebnis, dass ihnen jemand durch Wertschätzung und Förderung ihre Fähigkeiten
entlockt oder ihnen hilft, neue Begabungen zu entdecken. Vor allem Kinder, die zu Hause und in
ihrem Umfeld wenig herausgefordert und wenig bestätigt werden, können nicht immer das
Selbstvertrauen entwickeln, das erforderlich ist, um auch mit eher schwierigen Situationen
umzugehen. Kinder brauchen Ermutigung bei Misserfolg und Schwierigkeiten und Anerkennung bei
Erfolg.
Das Ganztagsangebot eröffnet neue Spielräume für soziales Lernen und praktisches Erproben und
Erfahren, es bietet vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder. Dabei können spezifische Neigungen und
Interessen der Kinder verstärkt berücksichtigt werden und so den individuellen Bedürfnissen der
Kinder und der Entwicklung von Selbstwirksamkeit besser gerecht werden.
Leitziele sind:
Erweiterung von Handlungskompetenzen im Gruppenleben, Stärkung von sozialen und
emotionalen Kompetenzen (Konfliktlösungsstrategien).
Stabilisierung und weitere Festigung von erworbenen schulischen Fertigkeiten und
Kenntnissen (durch gezielte Förderung).
Erweiterung von musischen, sportlichen und kreativen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Stärkung der Selbstverantwortung hinsichtlich der persönlichen Entwicklung (Kinder stark
machen).
Ausbau und Kräftigung von lebenspraktischen Fertigkeiten (Kochen, Hygiene).
Integration, Vermeidung von Ausgrenzung (andere Kulturen kennen lernen und akzeptieren).
Stärkung der positiven Gesamtpersönlichkeit des Kindes, auch im Hinblick auf die
Geschlechteridentität.
Die Übermittagsbetreuung und das Angebot der Ganztagsbetreuung…
ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung und individuelle Förderung (z.B. Förderung
zur Behebung individueller Lernschwächen);
bietet Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine ergänzende Gestaltung des Schulalltages;
sorgt für ein umfassendes pädagogisches Angebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der
Kinder und der Eltern orientiert (Freizeitangebote, Hausaufgabenbetreuung, usw.);
entlastet bei Bedarf die Eltern, die einer Berufstätigkeit nachgehen müssen/ wollen;
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zielt auf besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für
Kinder mit besonderen Begabungen ab sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung;
will sprachliche Unterstützung für ausländische Kinder geben.
Über die regulären Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote für alle Kinder können bei Bedarf
spezielle Fördermöglichkeiten vereinbart werden, z.B.
besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für Kinder
mit besonderen Begabungen sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung.
Schulsozialarbeit (niederschwelliger Beratungsansatz – Angebote für Kinder als auch Eltern
und Lehrer*innen müssen individuell am jeweiligen Bedarf orientiert entwickelt werden).
Lernberatung ("Lernen lernen").
3.1 Sprache und Kommunikation
Sprache ist Mittel zum Zweck; Sprache übermittelt Anliegen und Wünsche, schafft Austausch und
Umgangsformen. Ohne gemeinsame Sprache findet jedoch kein Austausch statt. Ohne gemeinsame
Sprache ist nur begrenzt eine Gemeinsamkeit zu schaffen. Die Entwicklung einer gemeinsamen
Sprache und eines gemeinsamen „Tons“ („Der Ton macht die Musik.“) wird von Kindern geradezu
erwartet, denn sie wollen – unabhängig vom „Ton“ ihrer Äußerungen – in der Gemeinschaft der
Großen und in ihrer Bezugsgruppe akzeptiert und verstanden werden.
Der Umgang und die Kommunikation in der Gruppe bietet zusätzliche Räume, Sprache ganzheitlich zu
erfahren, systematische Hilfen zu geben, Methoden der Aneignung zu entwickeln und sich über
Sprache auszutauschen. So erleben die Kinder Problemlösestrategien und Alternativen, wie man sich
selbst zu helfen weiß. Wenn sich Kinder gefragt und verstanden fühlen, beteiligen sie sich,
identifizieren sich mit der Gruppe, tragen zur Atmosphäre bei, haben weniger Angst und erlangen
soziale Kompetenzen.
Als eine pädagogische Leitlinie dient die „Gewaltfreie Kommunikation“ nach Marshall B. Rosenberg.
Die pädagogischen Mitarbeiter*innen der OGS werden an zwei Tagen im Schuljahr weitergebildet,
sodass nachhaltig erworbene Kenntnisse umgesetzt und bestehende weiter ausgebaut und gefestigt
werden können.
Hier finden wir die Ansätze für unsere professionelle innere Haltung zu den Eltern und den Kindern.
Weiterhin bietet uns die „Gewaltfreie Kommunikation“ in der Methodik und Didaktik die Leitlinie den
alltäglichen und herausfordernden Situationen in einer guten Balance zu begegnen.
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik
Vorbemerkung:
„Das Ziel „Wir werden eine inklusive“ Schule ist sicherlich ein eher diffuses und nicht klar
abzugrenzendes Ziel, das Unsicherheiten und vor allem Konflikte schürt (Mays, 2016, S. 74). Es muss
also im Hinblick auf die Entwicklung einer inklusiven Schulkultur darum gehen, schrittweise zu
erreichende realistische Meilensteine in klar abgegrenzten Zeitfenstern zu diskutieren und zu
verabreden. …“ QUA-LiS NRW (Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule,
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Inklusive Schulkultur – Arbeitshilfe mit den Reflexionsbögen und Impulsen für die schulische Praxis,
Soest 11/2020, S.8).
Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, folgen wir dem QUA-LiS NRW und der Grundschule und
beziehen uns hier auch, wie das Institut, auf den Reflexionskreis (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
& Schubert, 2014)
Grundsätzlich streben wir eine Arbeitsgruppe an, in der sich alle Akteure dieser Schule
zusammenfinden. Hier soll es im ersten Schritt um eine Erfassung gehen, was es an der Schule bereits
gibt und wie die bisherigen Erfahrungen gewesen sind. Im folgenden Schritt muss festgehalten
werden, was wir für eine weitere Entwicklung an der Schule brauchen. Hier ist für uns besonders
interessant, die bisherigen Kooperationen zwischen Schule und Ganztag zu betrachten. An welchen
Stellen brauchen wir eine primäre Weiterentwicklung, ggf. mit einem externen Coaching oder einer
Prozessbegleitung. An dieser Stelle ist es von besonderer Bedeutung, Bezugspersonen sowohl im
Schulalltag als auch im Ganztag als durchgehende Begleitpersonen zu installieren, z.B. in Form von
Schulbegleiter*innen, Integrationskräften oder OGS-Mitarbeiter*innen mit erweiterten
Aufgabenbereichen. Hier gilt es eine genaue Vereinbarung für die gesonderten Aufgaben zu treffen.
Eine nachhaltige Weiterentwicklung im laufenden Prozess sichert eine Arbeitsgruppe, die sich
regelmäßig trifft und Erfahrungen austauscht sowie schwierige Situationen benennt und abbaut.
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3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten
Auch hier gilt es gemeinsam eine abgestimmte Integration zwischen Lehrerschaft und Ganztag für die
Kinder mit Migrationshintergrund zu gestalten. Hier bietet sich eine Begleitung teilweise /
stundenweise am Vormittag und in den Differenzierungskursen etc. durch OGS-Mitarbeiter*innen an.
Somit haben die Kinder eine erwachsene Person sowohl im Vormittags-, als auch im
Nachmittagsbereich als Bezugsperson. Dies fördert eine positive verlässliche Beziehungsarbeit und
eine stetige Begleitung der Kinder, stellt aber auch ein Bindeglied zwischen den beiden Bereichen
dar, wodurch eine gut abgestimmte Kooperation zwischen Lehrerschaft und OGS-Bereich unterstützt
wird. Eine verbindende Stelle, die nicht nur den Blick auf die schulischen Inhalte hat, sondern eine
positive Haltung zu den unterschiedlichen kulturellen Identitäten mit sich bringt, hilft den Kindern
sich in unseren Welten zurecht zu finden. Des Weiteren kann diese*r Mitarbeiter*in schwierige
Situationen erkennen und dazu beitragen diese abzubauen. Besonders bei entstehenden Konflikten
kann diese Person aufgrund der Präsenz viel früher agieren und vermitteln.
Ein genaues Konzept für diese übergreifende Tätigkeit sollte mit Schule erarbeitet werden. Hier wird
vor allem die Frage zu stellen sein, was (neu) zugewanderte Kinder in der (Ganztags-) Grundschule
brauchen.
Sprachkurse
ein wertschätzendes Gegenüber
Verständnis
Sicherheit
Angenommen sein
Willkommen sein
Nur einige Stichwörter, die eine Richtung für die inhaltliche Arbeit einer solchen Kraft zeigen. Hier gilt
es zu erfassen, wo stehen wir, was haben wir schon, was läuft gut, was nicht und wo wollen wir hin.
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe
Kinder lieben Bewegung und brauchen Bewegung gemäß ihrem natürlichen Bewegungsdrang.
Bewegung, Spiel und Sport sind Grundlagen für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung
eines Kindes. Durch vielfältige Bewegungsangebote werden diese Entwicklungsprozesse positiv
beeinflusst. Kinder entdecken sich, ihre Umgebung und ihre soziale Rolle durch Laufen, Springen,
Kämpfen, Schwimmen, Werfen, Klettern, Rollen und Spielen zusammen mit Freunden.
Auf der anderen Seite gibt es bei vielen Kindern ernsthafte motorische Probleme. Es gibt Kinder, die
kaum Gelegenheit haben, sich auf der Straße, in der Natur zu bewegen, mit anderen Kindern Sport zu
treiben. Übergewicht und andere ernährungsbedingte Probleme, eingeengte räumliche Verhältnisse
im Wohnumfeld und auch eine unzureichende Wahrnehmung der eigenen körperlichen
Befindlichkeit beeinträchtigen Kinder in ihrem natürlichen Bewegungsdrang. Das wirkt sich auf
Lernfreude und Lernverhalten im Unterricht aus.
Mädchen und Jungen zeigen Interesse für viele verschiedene Sportarten und brauchen
Gelegenheiten, diese kennen zu lernen und herauszufinden, welche am besten zu ihren Fähigkeiten
passen. Dies spielt zum einen im Sportunterricht eine wichtige Rolle, aber auch im
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außerunterrichtlichen Schulsport und Angeboten zu Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag. Hier
können die außerunterrichtlichen Bewegungsinteressen der Schülerinnen und Schüler verstärkt
Berücksichtigung finden. Die Kinder können ermutigt werden, auch sogenannte
geschlechtsuntypische Sportarten zu erproben.
Hierfür werden zwei pädagogische Mitarbeiter*innen zu Übungsleiter*innen im Breitensport über
den Landessportbund ausgebildet. Damit wird gewährleistet, dass eigene Sportangebote für die
Bedarfe und Wünsche der Kinder umgesetzt werden. Durch die Vorgabe des Landessportbunds
müssen die Übungsleiter*innen nach Erwerb der Lizenz alle vier Jahre an einer Weiterbildung
teilnehmen, womit die Qualitätssicherung für diesen Bereich gesichert ist. Es beinhaltet zudem die
Chance sich immer wieder neuen Themen und Bereichen zu widmen und somit über eine
Weiterentwicklung im Bewegungsbereich sowie auch im erlebnispädagogischen Bereich die
Angebote der OGS zu ergänzen. Ein weiterer Schritt ist es zu den Sportvereinen ein Netzwerk
aufzubauen und die Vereine dafür zu gewinnen, ihre Angebote für die Kinder vor Ort anzubieten.
Da sich die Grundschule mit dem Offenen Ganztag zu einem Lebensort entwickelt hat, dürfen die
Angebote nicht nur im dynamischen Bereich liegen, sondern die Kinder müssen auch sichere Räume
und Angebote haben, in denen sie sich zurückziehen können mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Ruhe
und Ausgeglichenheit anzubieten. In der Praxis heißt dies, einen „Ruheraum oder -räume“ je nach
Bedarf zur Verfügung zu stellen. Hier gilt es auch den Kinderschutz zu berücksichtigen. Diese
„Ruhenischen“ werden auch auf dem Außengelände benötigt z.B. durch Sitzecken im Schatten, die
natürlich begrenzt sind, oder auch durch „outdoor Liegekissen“ als Angebote zum Ausruhen und zum
Dösen. Hierzu ergänzend sollten Angebote wie Traumreisen, Entspannungsübungen, etc. einen
festen Bestandteil haben.
3.5 Ernährung und Gesundheit
Essen und Trinken in der Schule ist heute unverzichtbarer Bestandteil des Schulalltags und
gleichzeitig verlagert sich der Einfluss auf die Essgewohnheiten und die Ernährungsbildung
zunehmend von der Familie in die Betreuungseinrichtung.
Gemeinsame Mahlzeiten vermitteln den Kindern ein Gemeinschaftsgefühl und leisten einen
wichtigen Beitrag zum sozialen Lernen. Die Mahlzeiten werden von gemeinsam erarbeiteten Regeln
und Ritualen bestimmt.
Es wird gemeinsam der Tisch gedeckt, gemeinsam gegessen und gemeinsam abgeräumt. Die
gemeinsamen Mahlzeiten sind der Ort nach einem Schultag, an dem Kinder reden, Erlebtes erzählen,
Fragen stellen und vieles mehr – ein buntes Treiben mit Regeln und Ritualen für die Mittagspause der
Kinder, gemeinsam mit den Erwachsenen.
3.6 Kulturelle Bildung
Kulturelle Bildung setzt heute nicht mehr nur auf das Anschauen und Hören, sondern auf die eigenen
Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen. „Anfassen erlaubt“– die Mitwirkung bei Konzeption und
Gestaltung – das ist der entscheidende Schritt zu einer kulturellen Bildung für Kinder, die die Kinder
gerade dadurch überzeugt, dass sie kulturelle Bildung von und mit Kindern ist.
Die Beteiligung der Kinder an der Auswahl, der Konzeption und der Ausgestaltung ist unverzichtbar,
in der außerschulischen Jugendarbeit und inzwischen auch in Schulen erprobt. Heterogenität ist eine
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Chance. Kulturelle Bildung kann gezielt Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, mit
besonderen Begabungen wie auch mit Behinderungen ansprechen und gemeinsame Lern- und
Kulturerfahrungen unterstützen und zur Integration beitragen.
3.7 Natur und Umwelt
Durch gezielte Angebote werden den Kindern unmittelbare Naturerfahrungen, Kenntnisse über
Umweltphänomene und deren Hintergründe, Gelegenheit zu Experimenten und zum Erlernen eines
vernünftigen Umgangs mit Ängsten, Risiken und vor allem der Vielfalt, der sich oft genug
widersprechenden Informationen der Medien ermöglicht.
Es werden Gruppen angeboten, in denen sich die Kinder ausführlicher mit den Themen befassen, an
denen sie freiwillig aus eigener Motivation heraus teilnehmen. Die Gruppen werden von den
Mitarbeiter*innen angeleitet und begleitet. Hier wird eine Zusammenarbeit beispielsweise mit dem
verorteten NABU und anderen angestrebt. Dies bildet eine gute Basis, um aktuelle Themen zu Natur
und Umwelt in Münster und Umgebung den Kindern näher zu bringen.
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan
Mit der Frage, welchen Nutzen in der heutigen Zeit Hausaufgaben haben und wie sie umgesetzt
werden, beschäftigen sich immer mehr wissenschaftliche Studien in den letzten Jahrzehnten. Auch
wir versuchen diese Ergebnisse und Erkenntnisse im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen. Ein
wichtiges Ziel und die Vorgabe für die OGS ist es, dass die Kinder der Ganztagsbetreuung in der Regel
ihre Aufgaben in den dafür vorgesehenen und vorgegebenen Zeiten bei uns erledigen.
Die Hausaufgabenbetreuung ist keine Nachhilfe, dennoch unterstützen wir die Kinder dort in den
Bereichen, in denen sie es benötigen. Die Kinder sollen in der Regel ihre Aufgaben selbständig
erarbeiten.
Wir fördern die Gruppen- und die Teamarbeit in den Betreuungszeiten, in denen sich die Kinder bei
gleichen Aufgaben finden und ein förderlicher gegenseitiger Austausch stattfindet. In bestimmten
überfordernden Situationen bilden die betreuenden Erwachsenen eine Lerngruppe und lösen dann
gemeinsam mit den Kindern die Aufgaben. Weiterhin soll es genug Raum und Ruhe geben, um
ungestört in die Einzelarbeit zu gehen.
Die Arbeit mit einem Tagesplan und einem Wochenplan ist für die OGS ein großer Vorteil, so kann mit
vielen Situationen viel flexibler umgegangen werden, z.B. bei internen Angeboten für die Kinder
während der OGS-Zeit. Darüber hinaus kann die Motivation und Eigenverantwortung bei den Kindern
gestärkt werden. Die OGS wird sich in diesem Zusammenhang mit den Vorgaben der Schule
abstimmen und austauschen und ihr Angebot entsprechend anpassen und ergänzen.
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung
Die Grundschulen haben eine umfassende Verkehrserziehung während der Schulzeit und auch dort
sehen wir unsere Verantwortung in der Kooperation mit der Grundschule und den Kindern und Eltern.
Die morgens erworbenen Fähigkeiten im Parcours können am Nachmittag freiwillig wiederholt und
damit gefestigt werden. Auch die Motivation bei den Kindern durch das Vorführen erworbener
Fähigkeiten den Eltern gegenüber wird gesteigert. In gemeinsamen ergänzenden Einheiten können die
Kinder sich besser auf die Umwelt vorbereiten.
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4. Rahmenbedingungen
Ein verlässliches und somit gelungenes Angebot stützt sich auf die gesicherte Basis von
organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden in den Kooperationsverträgen festgehalten.
Sie dienen zur Überprüfung des pädagogischen Konzepts.
4.1 Betreuungszeiten und Ferien
Das Angebot der Offenen Ganztagsschule bietet eine tägliche Betreuung an. Die Rahmenbedingungen
gibt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Runderlass
vor:
„5.1 Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1
SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens
drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Er
erhöht sich in erweiterten gebundenen Ganztagsschulen in der Regel auf jeweils mindestens vier
Unterrichtstage mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Die Teilnahme aller Schülerinnen und
Schüler ist in diesem Zeitrahmen verpflichtend.
Gebundene und erweiterte gebundene Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I führen über den für
alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Zeitrahmen hinaus weitere außerunterrichtliche
Angebote durch, zum Beispiel nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen. Die Teilnahme der
Schülerinnen und Schüler an diesen Angeboten ist in der Regel freiwillig. Die Schule kann diese
Angebote für einen Teil der Schülerinnen und Schüler als verpflichtend erklären. RdErl. d. Ministeriums
für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)“
Ein Betreuungsplan wird mit der Schulleitung und dem kommunalen Träger vereinbart. Als Grundlage
hierfür werden die bestehenden Zeiten als Basis gesehen und geklärt, welche weiteren Bedarfe von
den Eltern mit integriert werden sollten. Dies beinhaltet auch eine Frühbetreuung und Modelle der
bis Mittagsbetreuung.
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt,
gewährleistet.
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert,
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert.
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt
02/11 S. 85)“
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4.2 Gestaltung der Gruppen
Gruppe als Grundstruktur: Kinder brauchen Strukturen. Um dem gerecht zu werden gehören die
Kinder einer festen Gruppe an, die den Kindern Halt, Orientierung und ein Gefühl der Zugehörigkeit
bietet. Die Gruppen werden möglichst von festen Bezugspersonen geführt.
Die Gruppengröße einer Gruppe wird vom Angebot selbst beeinflusst. In der Regel findet die
Einteilung Hausaufgaben bzw. Lernzeiten und Essen in feste Gruppe statt, während bei Sport- und
Theatergruppen und Chöre es zu ganz anderen verbindliche Gruppen kommt. Außerdem ist es
möglich, besondere Leistungen z.B. bei speziellen Projekten gegen einen Kostenbeitrag zu öffnen.
Natürlich lassen sich nicht alle Bedürfnisse sofort erfassen und viele Geschehnisse im Alltag wird das
Team vor neue Herausforderungen und Bedarfe stellen. Hier wird durch die Begleitung des Kolping-
Bildungswerkes beraten und es werden weitere benötigte Angebote installiert. Grundlegend sind hier
auch die finanziellen Ressourcen in den nächsten Jahren. Auch tarifliche Entwicklungen im
Personalwesen müssen hier berücksichtigt werden. Genauso pädagogische Entwicklungen und die
Veränderung von Standards, die die finanziellen Ressourcen zusätzlich belasten. Hier sehen wir uns
im Gespräch, um die Möglichkeiten und Ressourcen der Investitionen für die Zukunft gemeinsam zu
gestalten.
Ausgehend von den oben genannten Handlungsfeldern können beispielhaft praxisbezogene folgende
Angebote durchgeführt werden:
Angebote zur Konfliktlösung bzw. in der Art von „Coolnesstraining“
Aufklärung und Suchtprävention
Einheiten zu Erlebnispädagogik für eine positive Ausrichtung der Gruppendynamik, dem
Selbstwert und der Selbsteinschätzung
besondere kreative und musische Angebote im Bereich Tanzen, Werken, Malen und
Basteln
Selbstbehauptungskurse
Ausflüge in die Natur
Erste Hilfe für Kinder
Themenbezogene Projektwochen, die z.B. auf dem Sachkundeunterricht aufbauen
Theater- und Zirkuspädagogik
4.3 Partizipation
Aus unserer Sicht als außerschulischer Partner der Kinder- und Jugendarbeit besteht konkret die
Anforderung, den Grad von Freiwilligkeit, Wahlmöglichkeiten und Orientierung an den Interessen der
Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Denn die Ermöglichung von Partizipation ist ein Grundprinzip
unseres pädagogischen Handelns. Unser Ansatz ist geprägt von dem Leitgedanken, dass Kinder
Subjekte ihres eigenen Entwicklungs- und Bildungsprozesses sind.
Freiwilligkeit, die Ausrichtung der Angebote an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern sowie
ihre Beteiligung an der Ausgestaltung der Angebote sind daher pädagogische Gebote, um ihre
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Selbsttätigkeit zu ermöglichen und damit zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung beizutragen. Als Träger
der Kinder und Jugendhilfe sind wir nach SGB VIII auch als Träger von Ganztagsangeboten dazu
verpflichtet.
Die Vorgaben sollen mit einem oder mehreren OGS-Kinderteams umgesetzt werden, die sich zu
bestimmten Themen in Begleitung und Anleitung treffen. Die Kinder können sich selbst zu den
Themen melden, bei denen sie mitarbeiten möchten, aber auch angesprochen werden von anderen
Kindern oder Mitarbeiter*innen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich projektorientiert und sendet ggf.
zu bestimmten Treffen in der Schule Abgesandte, die nach einer Vorbereitung zu einzelnen Themen
die Kinder der OGS vertreten (Mitbestimmungsrecht). Der Vorteil eines OGS-Kinderteams gegenüber
anderen Formen von Vertretungsgruppen ist, dass Kinder nicht ein ganzes Jahr die Vertreter sein
müssen, aber auch länger im Team als ein Schuljahr mitarbeiten können. Ein weiterer Vorteil besteht
darin, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, wenn es möchte, ein mitwirkender Teil von Partizipation
und Entwicklung an der Schule zu werden.
Die Basis, um die Themen mit den Kindern zu erarbeiten soll bei größeren Aufgaben die Methode
„Zukunftswerkstatt“ angelehnt an R. Jungk, R. Lutz und N. Müllert sein. Die Methode
„Zukunftswerkstatt“ motiviert Kinder im besonderen Maße und kann dabei gleichzeitig komplexe
Themen gut erarbeiten. An vielen Schulen sind schon eigene Modelle zur Mitbestimmung vorhanden.
Hier werden wir vor Ort besprechen, welche Angebote sich etabliert haben und welche ergänzt
werden ggf. verändert werden sollten.
Oft stellt sich aus unterschiedlichen Gründen die Partizipation im Alltag als Herausforderung dar und
diese, wenn sie einmal installiert ist, beizubehalten. Für viele Kinder ist Schule und OGS ein Lebensort
geworden, der die Wochenarbeitszeit eines Erwachsenen zum Teil übertrifft. Kinder verbringen bis zu
45 Stunden dort, je nach Schul- und Betreuungszeiten. Umso wichtiger ist es, den Kindern
beispielsweise selbst bestimmte Wochenplanungen einzuräumen. Zur alltäglichen Partizipation zählt
auch ein Beschwerdemöglichkeit für die Kinder, um sich Gehör zu verschaffen, z.B. mit einem
klassischen Beschwerdekasten.
4.4 Kooperationen
Ganztagsschule muss an den Bedarfen und der Lebensrealität der Kinder, Jugendlichen und Familien
ansetzen. Das bedeutet auch, sich vom reinen Lern- zum Lebensort zu entwickeln, sich dem
Sozialraum und außerschulischen Bildungspartnern zu öffnen und Zeiten und Räume für das Erleben
von Freizeit, Autonomie und Mitbestimmung zu öffnen. Für die Angebote im offenen Ganztag sind
das Know-how und die pädagogische Perspektive weiterer Partner hilfreich und stützend. Die Träger
und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, also Jugendeinrichtungen und Jugendverbände sind für
Ganztagsschulen wichtige potenzielle Partner. Sie können ihr umfangreiches Wissen zu den
Lebenslagen von Kindern und einen breiten Methodenschatz zur Gestaltung informeller und
nonformaler Lernangebote einbringen. Bei der Planung und Durchführung der Angebote sollten
somit örtliche Vereine und Verbände mit einbezogen werden. So können Sportangebote in
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden. Jugendverbände könnten ebenso
Angebote am Nachmittag durchführen.
Im Vorfeld ist es notwendig, Vorgespräche mit möglichen Kooperationspartnern und insbesondere
mit der Schule zu führen. In diesen und in späteren Gesprächen müssen Vorgehensweisen
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gemeinsam geplant werden. Dies hat zudem einen Lerneffekt, denn alle Beteiligten können von den
anderen Kooperationspartnern lernen.
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Fachkräfte stehen den Eltern für Gespräche zur Verfügung. Elternabende und Kennenlern-
Nachmittage werden durchgeführt, nach Bedarf finden Elterngespräche statt. Die Eltern werden
durch unterschiedliche Informationen und Elternabende über den Inhalt und die Organisation einer
OGS sowie über die durch eine Anmeldung resultierenden Verpflichtungen ausführlich informiert. Es
ist wichtig, mit den Eltern einen möglichst engen Kontakt zu haben und sie begleitend oder, wenn
möglich, sie engagierend an der OGS teilhaben zulassen. Der Austausch mit ihnen kann im direkten
Kontakt oder auch bei Telefonaten erfolgen.
Aus Erfahrung empfinden viele Eltern gesetzte Elterntermine für die OGS eher als Belastung und /
oder Störung im Familienalltag. Diese Erfahrung zeigt uns, dass wir als Angebot andere Wege finden
müssen, die uns mit den Eltern motiviert zusammenführen. Um mit den Eltern in den Kontakt zu
kommen und zu bleiben, sollen die Veranstaltungen, Termine und Gespräche in den Alltag der
Familie gut integriert werden können. So sollten Angebote für Eltern auch direkt im Anschluss an die
OGS-Betreuung stattfinden, an denen Eltern Geschwisterkinder ggf. mitbringen können und dürfen.
Es ist selbstverständlich, die Rückmeldungen der Eltern über das eigene Kind, Kritik, Wünsche etc.
ernst zu nehmen und konstruktiv zu bewerten. Diese Transparenz führt zu einem hohen Maß an
Zufriedenheit und gewährleistet eine erfolgversprechende Zusammenarbeit. Im Anschluss an das
tägliche Betreuungsangebot werden die Kinder von ihren Eltern oder anderen, von den Eltern
bestimmten Personen, an der Schule abgeholt. Wenn die Kinder den Heimweg allein antreten sollen,
benötigen die Mitarbeiter*innen eine schriftliche oder telefonische Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten.
Um eine gute Kooperationsbasis mit den Eltern zu schaffen und zu halten, gilt es, eine bestmögliche
Transparenz zum OGS-Angebot herzustellen und dies in allen Bereichen. Denkbar sind Begleitungen
im OGS-Alltag, Mitgestaltung durch den Elternbeirat (genau aufzeigen, welche Aufgaben hat der
Elternbeirat und wann sind die Termine), Erfragen von Bedarfen, Wünschen und Bewertungen zum
Angebot der OGS (Evaluation).
Zum Erfassen der Zufriedenheit der Eltern bietet sich ein Fest zum Ende eines Schuljahres an, an dem
Familien mitwirken und teilnehmen können. Dies bietet eine gute Möglichkeit ins Gespräch zu
kommen und einen kleinen Fragebogen zu Bedarfen, Wünschen und Bewertungen anonym zur
Verfügung zu stellen.
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule
Wir streben eine innere bereichsspezifische Kooperationskultur mit der Grundschule auf allen
Ebenen an. Dies beinhaltet für uns einen engen Austausch und Abstimmung mit der Schulleitung, den
Lehrkräften und weiteren pädagogischen AkteurInnen (wie beispielsweise Schulsozialarbeiter*innen,
Integrationspädagog*innen und Schulbegleiter*innen).
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4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger
Zwischen dem Schulträger und dem Kolping-Bildungswerk findet ein regelmäßiger Austausch über die
Umsetzung des Angebotes, die Finanzierung sowie die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit statt.
4.8 Zusammenarbeit mit der Kommune, den Glaubensgemeinschaften, Vereinen und anderen
Schulen
Eine gezielt ausgerichtete Zusammenarbeit mit der Kommune muss ggf. bei Bedarf für besondere
Projekte erarbeitet werden.
Bei der Planung und Durchführung der Angebote innerhalb des OGS-Angebotes sollen örtliche
Vereine und Verbände sowie andere Schulen mit einbezogen werden. So können Sportangebote in
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden, sowie Jugendverbände ihre Angebote am
Nachmittag durchführen können.
5. Personal
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des offenen Ganztagsangebotes ist fachlich
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz wird quantitativ und qualitativ den
Anforderungen entsprechend gestaltet. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den
arbeitsrechtlichen Anforderungen.
5.1 Leitung, Koordination
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt
die Einstellung des Personals in Absprache mit der Schulleitung und dem Schulträger,
die Verwaltung und Koordination der Kooperationspartner,
die Dienst- und Fachaufsicht,
die Weiterentwicklung des Konzepts,
die Weiterentwicklung der Kooperationen,
die Evaluation zur Qualitätssicherung,
die Öffentlichkeitsarbeit,
weitere Qualifizierungen des Personals.
Die Leitung der OGS ist das Bindeglied zwischen der Verwaltung des Kolping-Bildungswerkes, der
Schulleitung und den Mitarbeitenden vor Ort. Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden mit den
Beteiligten festgelegt und transparent kommuniziert.
5.2 Qualifikation des Personals
Die Qualifikation des Personals sowie die Intensität des jeweiligen Personaleinsatzes richten sich nach
dem Förder- und Betreuungsbedarf der Kinder und welches Vorgrabenprofil umgesetzt werden soll.
5.3 Personaleinsatz
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Das Kolping-Bildungswerk wird den Personaleinsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie er
bisher durch den bisherigen Träger der OGS vorgenommen wurde, fortführen und regelmäßig mit
dem Personal, der Schulleitung und dem Schulträger reflektieren und bedarfsorientiert anpassen.
Teamsitzungen
1x pro Monat trifft sich das Team der OGS zum Dienst-/ Fachgespräch mit dem Träger. Hier findet der
direkte Austausch über konkrete pädagogische und organisatorische Fragen und Absprachen statt.
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt
02/11 S. 85)“
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt,
gewährleistet.
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert,
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert.
Vertretungsregelungen
Die Vertretung wird mit den vorhandenen Kräften ggf. über Stundenkontingente vertraglich geregelt.
Für Notfälle hält das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster Personal im Bereich Kinder und
Jugendarbeit, Familienbildung und berufliche Bildung vor.
5.4 Fortbildung des Personals
Die Fortbildung und weitere Qualifizierung des Personals wird vom Kolping-Bildungswerk
bedarfsgerecht geplant. Dazu wird der Fortbildungsbedarf gemeinsam mit den Mitarbeitenden und
unter Einbeziehung der Schule erhoben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an den
Fortbildungsangeboten, Teamgesprächen und Konferenzen des Kolping-Bildungswerkes sowie an
externen Angeboten entsprechend der Fortbildungsplanung teil. Im Bedarfsfall können spezielle
Fortbildungsbedarfe auch durch die Kolping-Akademie angeboten werden.
6. Kinderschutz
Der Landtag hat bereits 2006 mit § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG) beschlossen, dass von der
Schule jedem „Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen“ ist. Nordrhein-
Westfalen schuf damit als erstes Bundesland in einem Schulgesetz eine dem § 8a SGB VIII (Kinder-
und Jugendhilfegesetz) entsprechende Regelung. Zentrale Grundlage ist das in § 5 Abs. 2 (SchulG)
enthaltene Leitbild der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Das 2012 in Kraft getretene
Bundeskinderschutzgesetz konkretisiert und erweitert die bestehenden Regelungen zum
Kinderschutz. Es nennt ausdrücklich die Aufgaben aller Personen, die sich der Erziehung von Kindern
widmen. Auch die Aufgaben der Lehrkräfte im Kinderschutz werden formuliert. Hierzu gehören unter
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anderem, dass sie bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung die
Situation mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen und ggf. den Personensorgeberechtigten erörtern und
auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken. Die Jugendämter haben einen Beratungsauftrag.
Durch entsprechende Fortbildungen und Arbeitshilfen sollen die pädagogischen Fachkräfte
Handlungssicherheit beim Erkennen gewichtiger Anhaltspunkte und im weiteren gesetzlich
vorgeschriebenen Verfahren erhalten. In außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten nehmen
pädagogische Fachkräfte vielfältige Facetten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr.
Eine Chance und auch eine Herausforderung liegt darin, in der Ganztagsschule den
multiprofessionellen Blick von Lehr- und Fachkräften zu nutzen, um Gefährdungssituationen aus dem
Nahbereich und sozialen Umfeld von Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu erkennen und
entsprechend zu handeln.
Das Kolping-Bildungswerk handelt entsprechend der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte
Gewalt des Bistums Münster und schult alle Mitarbeitenden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
offenen Ganztag müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
7. Qualitätssicherung
Das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster ist Träger der freien Jugendhilfe und seit 2008
im Bereich der Offenen Ganztagsschule und Schulsozialarbeit aktiv. Seit 2007 ist die Kolping-
Bildungswerk DV Münster GmbH als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen
Weiterbildung nach AZAV sowie nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Das Kolping-Bildungswerk hält eine leistungsfähige Verwaltung vor, die die pädagogischen Angebote
und Maßnahmen in ihren Abläufen unterstützt. Arbeitsplätze sind mit modernen Arbeitsmitteln
ausgestattet. Die Mitarbeiterinnen werden mit Laptop und Handy ausgestattet und in die technische
Infrastruktur (Mail-Server, zentrale Terminverwaltung, online-Dokumentenmanagementsystem)
eingebunden. Die regelmäßige Fortschreibung des Schulungsplanes sichert die hohe Qualifikation der
Mitarbeitenden.
Um eine hohe Qualität unserer Angebote zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen, handeln wir
einheitlich und koordiniert. Unser Qualitätssicherungskonzept enthält deshalb die folgenden
Bestandteile:
einheitliche und verbindliche Information
Schnittstellenmanagement
klare Definition der Qualitätsstandards &-ziele
einheitliche Arbeitsunterlagen, Dokumente, Ordnungsmittel und Formulare
Qualifikation des Personals
eindeutige Benennung, Zuordnung und Abgrenzung der Zuständigkeiten
Planung, Anleitung und Kontrolle
Grundsatz einheitlichen Handelns
Weiterbildung des Personals
Evaluation
Verstetigung durch Weiterentwicklung.
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Verbindliche und allgemeingültige Unterlagen (z.B. Angebotskonzeption) werden in einem
Maßnahmeordner innerhalb unseres Dokumentenmanagementsystems hinterlegt und sind dort für
alle in der Maßnahme tätigen Mitarbeitenden zugänglich. Wir stellen sicher, dass alle Akteure auf
der Grundlage des gemeinsamen Konzeptes und unter Beachtung der verbindlichen und
allgemeingültigen Unterlagen arbeiten. Darüber hinaus werden Schnittstellen, insbesondere mit den
Kooperationspartnern definiert und beschrieben, um den Informationsfluss zu gewährleisten.
Mit den beteiligten Fachkräften finden regelmäßig Teamsitzungen statt. Unter anderem werden die
Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern und sich daraus ergebene Konsequenzen besprochen. Die
Teamsitzungen werden protokolliert. Die Dokumentenlenkung für diese Maßnahme erfolgt über
unser Dokumentenmanagementsystem „roXtra“.
Alle Arbeits- und Ablaufprozesse unterliegen einer permanenten Evaluation. So werden die Prozesse
und deren Ergebnisse ständig optimiert, Schwachstellen beseitigt und Fehler von vornherein
vermieden. Durch Audits werden die Dokumente und Unterlagen auf Aktualität und Effizienz
überprüft. Sie bilden somit den integralen Bestandteil einer systematischen Qualitätssicherung und
verpflichten gleichzeitig die Mitarbeiter*innen zu einer einheitlichen Umsetzung der Konzeption.
8. Besondere Merkmale des Trägers
Als besonderes Merkmal des Kolping Bildungswerks ist zu nennen, dass es berufliche
Bildungsangebote über die Kolping-Akademie gibt, welche perspektivisch ggf. bei Bedarf ausgeweitet
und ergänzt werden. Hierzu zählt z.B. die Qualifikation für Ganztagskräfte im Primarbereich und der
Sekundarstufe I. An anderen Schulen stellen wir die Personalien für Schulsozialarbeit bis hin zum
Mensateam.
9. Perspektive
Das Kolping Bildungswerk legt einen hohen Wert darauf, dass das Konzept flexibel bleibt, um sich
möglichst schnell auf die Bedürfnisse der Kinder und der Schule/Schulleitung und Kommune
ausrichten und einstellen zu können. Aus den Erfahrungen lernen, Zufriedenheit erfragen, eigenes
Handeln reflektieren, neues ausprobieren und sich den Bedürfnissen zu stellen, damit wird sich der
Ganztag weiterhin positiv und nachhaltig entwickeln.
Des Weiteren wird das Kolping-Bildungswerk zukünftig eine Qualifizierung bzw. eine Ausbildung zum
Integrationshelfer/Inklusionsassistenten anbieten und zur Verfügung stellen können.
Aufgrund von anstehenden Veränderungen zum Anspruch auf einen Platz in der OGS könnten dies
mittelfristig zu Veränderungen im Personalbereich führen. Dies gilt es vorzubereiten und sich gut
aufzustellen. Einer dieser Schritte wird es sein, die Mitarbeiter*innen auszubilden, fachlich
vorzubereiten und nachhaltig zu schulen.
Um den wachsenden Herausforderungen und Bedürfnissen unserer Gesellschaft gerecht zu werden
und zu bestehen, möchten wir mit unserem Unternehmen wachsen und bei dem Thema
Trägerpluralität bzw. Trägervielfalt unsere Angebote erweitern. Diese suchen wir vor allem im
schulischen Kontext als auch im Vorschulbereich.
Anlage A
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Anlage A zur V/0225/2025 Kurzüberblick Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit dem Schulkonferenzbeschluss einstimmig vor, dem Träger SEHT Münster e.V. die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der Eichen- dorffschule Angelmodde zum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) zu übertragen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A-R/0039/2016 „Qualitätsoffensive die gute (offene) Ganz- tagsschule“ beauftragt, ein Gesamtkonzept der Offenen Ganztagsschulen zu entwickeln und mehr als 25% der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft anerkannter freier Träger der Jugendhilfe überzuleiten. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 26.08.2020 mit der Vorlage V/330/2020 beschlossen, alle Offenen Ganztagsschulen sukzessive in die freie Trägerschaft zu überführen. Mit dem Erreichen dieser Werte verfolgen wir die ISM Leitziele: „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstan- dorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“. Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal- ten (§24 Absatz 4 SGB III). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite- ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien- tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus- gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied- lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför- derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familien-freundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qualitative Ausbau von Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort mit Blick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung von Kindern an Grund- und Förderschulen.
Beschlussvorlage
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V/0225/2025 V/0225/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote der Eichendorffschule Angelmodde (OGS) Beratungsfolge 03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der Eichen- dorffschule Angelmodde, Eichendorffstraße 36, zum Schuljahr im SJ 2026/2027 ab dem 01.08.2026 dem Jugendhilfeträger SEHT Münster e.V. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Zeile 11 15 Personalaufwendungen Transferaufwendungen 2026 333.110 Ab dem 01.08.2026 2027 ff 733.500 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 in der o.g. Produkt- gruppe veranschlagt. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 26.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schild Telefon: 492-5143 SchildK@stadt-muenster.de - 2 - V/0225/2025 Begründung: 1. Ausgangslage Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0330/2020 die sukzessive Überleitung der Offenen Ganztagsschulen zu den Trägern der freien Jugendhilfe beschlossen. Die freien Jugendhilfeträger haben seitdem die Möglichkeit, ihr grundsätzliches und verbindliches Interesse an einer Übernahme der Trägerschaft einer oder mehrerer Offener Ganztagsschulen in Münster zu bekunden. In diesem Interessensbekundungsverfahren werden die letzten fünf von den derzeit 46 Offenen Ganztagsschu- len in Münster in die freie Trägerschaft übergeleitet. Die Träger wurden über die Überleitungsabsicht der Schulen informiert und konnten sich darauf be- werben. Um die Schul- und Elternbeteiligung sicherzustellen, wurde das Ergebnis der Trägerauswahl vor der Beratung in den politischen Gr emien in der Schulkonferenz vorgestellt. Der anschließende Schulkonferenzbeschluss der Eichendorffschule Angelmodde ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. 2. Eichendorffschule Angelmodde Die Eichendorffschule Angelmodde wird als Gemeinschaftsgrundschule im Stadtbezirk Südost, Stadt- teil Angelmodde geführt. Die Aufnahmekapazität hat der Rat der Stadt Münster auf drei Eingangs- klassen festgelegt. Der Unterricht wird jahrgangsbezogen erteilt. Im Schuljahr 2024/25 besuchen 301 Schüler*innen in 12 Klassen (je 3 Klassen pro Jahrgang) die Eichendorffschule Angelmodde, davon nehmen 293 Kinder (97,3 %) an den Angeboten der OGS teil. Eine Bis -Mittag-Betreuung ist nicht eingerichtet. Die Offene Ganztagsschule zeichnet sich durch ihre sogenannte n „Ganztagsklassen“ aus und ermöglicht den Kindern einen rhythmisierten Tagesablauf, der sich an ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten orientiert. Die Kinder werden derzeit in 12 Klassen und gleichermaßen 12 OGS - Gruppen unterrichtet und betreut. Alle Personalstellen im Bereich der OGS sind besetzt. 3. Bewerbungen Im Dezember 2024 wurden alle interessierten Träger über die Absicht, die Schule zum zweiten Schulhalbjahr 2025/2026 (01.02.2026) an einen Träger der freien Jugendhilfe überzuleiten, schriftlich informiert. Die Träger hatten bis zum 07.02.2025 die Möglichkeit, ihr Konzept anhand des in der An- lage 1 angefügten Kriterienkatalogs einzureichen. Folgende Träger haben sich beworben: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) RV Münsterland e.V. 1972 wurde der Arbeiter -Samariter-Bund als Stützpunkt in Münster gegründet. Die Arbeit des ASB umfasst heute vielfältige Aufgabenfelder. Dazu gehören: die ambulante Pflege, die Fahr - und Ein- satzdienste, die Flüchtlingshilfe, Integrationsprojekte, Inklusionsprojekte, Erste -Hilfe-Angebote, Kin- der- und Jugendhilfe, die Hebammenzentrale sowie ehrenamtliche Tätigkeiten wie im Bereich des Katastrophenschutzes, der Kältehilfe, den beiden Rettungshundestaffeln, in der Senior*innen - und Jugendarbeit sowie dem Wünschewagen. Der Verein ist als OGS-Träger noch nicht in Münster tätig, hat sich aber seit einigen Jahren als Kooperationspartner innerhalb der Ferienbetreuung im Südosten der Stadt und an der Hermannschule kompetent engagiert. Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. wurde 1969 gegründet und ist anerkannter Jugendhil- feträger. Der Verband unterhält ein breites Hilfe- und Beratungsangebot, um die Menschen in Müns- ter in den unterschiedlichsten Lebenslagen zu unterstützen. Die Hilfen wer den stadtteilorientiert in sieben Beratungsstellen vor Ort angeboten, davon eine in Gievenbeck. Der Träger ist mit dem 01.08.2024 an neun Offenen Ganztagsschulen als Träger der außerunterrichtlichen Angebote in Münster tätig. Darüber hinaus ist er mit eine m breit aufgestellten Fachbereich „Schulnahe Jugendhil- fe“ als Träger an seinen Schulstandorten mit den Förderinseln, der Schulsozialarbeit und der Einglie- derungshilfe beauftragt. - 3 - V/0225/2025 Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH Das Kolpingwerk Diözesan verband Münster ist ein katholischer Sozialverband mit rund 38.500 Mit- gliedern in 250 Kolpingfamilien (Stand 2018). Damit ist das Kolpingwerk Münster der mitgliederstärks- te Diözesanverband Deutschlands. Das Kolping-Bildungswerk ist ein anerkannter Träger der Jugend- hilfe und kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland. Es ist Träger der offenen Ganz- tagsschule an der Verbundgrundschule Milte -Einen und der Brigidenschule Legden -Asbeck. Es ist zudem beauftragt mit der pädagogischen Übermittagsbe treuung in der Sekundarstufe an 11 Schul- standorten, für Schulsozialarbeit an sechs Schulstandorten und der sozialpädagogischen Betreuung in einem Internat. Als OGS-Träger ist das Kolping-Bildungswerk in Münster bislang nicht tätig. SEHT Münster e.V. SEHT Münster e.V. ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe. Er versteht sich als Verein für Selbst- hilfe, Begleitung und Beratung von Familien mit Kindern und Heranwachsenden, die Besonderheiten in der Entwicklung im Sinne von Teilleistungsschwächen, Wahrnehmu ngsproblematiken, AD(H)S, Lern- und Leistungsschwierigkeiten, autistischen Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen und/oder sozialen Schwierigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufweisen. Der Träger bietet in- klusiven Ferien-, Freizeit- und Bildungsangebote und ist an Schulen in den Bereichen der Eingliede- rungshilfe, der Schulsozialarbeit in verschiedenen Schulformen, einer inklusiven Ganztagsbetreuung und mit Projekten im Übergang Schule/Beruf tätig. SEHT Münster e.V. ist ab dem kommenden Schul- jahr OGS-Träger an fünf Offenen Ganztagsschulen in Münster. Die Verwaltung und die Schulleitung haben die eingereichten Konzepte gesichtet. Für die Auswahl der Bewerbungen waren hierbei die in der Anlage 1 beigefügten Kriterien handlungsleitend. Von allen Bewerbern werden die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen OGS-Qualitätsstandards akzeptiert und in ihren Konzeptionen umgesetzt. Alle Träger haben ein Konzept vorgelegt, das die wesentlichen Eckpunkte ihrer pädagogischen Ausrichtung darlegt: - Pädagogisches Grundverständnis / Leitbild - Gesundheitsförderung - Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern - Kinderschutz - Querschnittsaufgaben der Jugendhilfe - Sozialraumorientierung - Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 4. Auswahlverfahren Nach dem Bewerbungsschluss und der Sichtung der eingereichten Unterlagen wurde von Schullei- tung und Verwaltung entschieden, den ASB Regionalverband Münsterland e.V., den Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und SEHT Münster e.V. für ein Bew erbungsgespräch einzuladen. Am 08.05.2025 wurde mit den Trägern auf Grundlage des Kriterienkatalogs ein strukturiertes Bewer- bungsgespräch geführt. 5. Gesamtbewertung / Fazit Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen gemeinsamen vor, SEHT Münster e.V. die Träger- schaft für die außerunterrichtlichen Angebote (OGS) in der Eichendorffschule Angelmodde zu über- tragen. Diesem Vorschlag wurde in der Schulkonferenz am 15.05.2025 einstimmig gefolgt. Der Schulkonferenzbeschluss liegt der Verwaltung vor. Der Träger hat im Bewerbungsverfahren seine erworbene Kompetenz im Bereich der OGS sehr fun- diert dargestellt, seine Leistungen überzeugend präsentiert und insbesondere seine hohe Motivation überzeugend dargestellt, das besondere OGS-Konzept der Eichendorffschule Angelmodde fortzuset- - 4 - V/0225/2025 zen und weiter zu entwickeln. Die Zustimmung des Rates vorausgesetzt, übernimmt der Träger damit die OGS-Verantwortung zum Schuljahr 2026/2027 ab dem 01.08.2026 an sechs Offenen Ganztagsschulen in Münster. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 Kriterienkatalog Anlage 2 Bewerbungen Hinweis: Die umfangreichen Bewerbungsunterlagen der einzelnen Träger (Anlage 2) stehen ausschließlich als pdf-Dateien im Ratsinformationssystem der Stadt Münster als Do wnload unter der Vorlagennummer V/0225/2025 zur Verfügung.
Anlage 2 Bewerbung_Caritas_Eichendorffschule
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Bewerbung um die Trägerschaft der Offenen
Ganztage an der Idaschule, der Eichendorffschule
und der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule
caritas-ms.de
Wir bewerben uns bewusst auf alle Schulen im Stadtteil Gremmendorf/Angelmodde, weil wir hier die besondere
Chance sehen, Systeme miteinander im besten Sinne zu verknüpfen: Eine möglichst intensive Kooperation und
Zusammenarbeit unter Bewahrung der jeweiligen Eigenständigkeit.
1. Die Caritas Münster als großer Träger der Jugendhilfe
Gute Betreuung und Unterstützung von Kindern in der Offenen Ganztagsschule ist uns ein großes Anliegen. Mit der
Caritas Münster bekommen Sie einen Träger, der die Ansprüche an eine hochwertige Betreuung im Offenen Ganztag
flexibel und quartiersorientiert insbesondere vor dem Hintergrund gemeinsamer Ferienbetreuung und
Vertretungskonzepten umsetzt.
Seit 2016 ist die Caritas Münster Träger von Offenen Ganztagen an Schulen mit inzwischen 8 Standorten. Zu unserem
Angebotsportfolio gehören neben dem Offenen Ganztag auch die Schulsozialarbeit , die heilpädagogische Arbeit
der Förderinseln (10 Standorte) und die Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe (zurzeit 42 Hilfen). Seit
dem 01.01.2025 sind wir außerdem als Träger für das gesamte Jugendhilfeteam an der Kompass -Schule, einem
intensivpädagogischen Lernort, fachlich und inhaltlich zuständig.
Neben den Angeboten in der Schulnahen Jugendhilfe ist die Caritas Münster in weiteren Feldern der Kinder - und
Jugendhilfe aktiv. Wir halten seit über 50 Jahren ein dichtes Netz an Angeboten der Jugendhilfe in Münster vor, das
stetig weiterentwickelt wurde und sich immer wieder an den Lebenswelten der Menschen in Münster ausrichtet.
Über den Caritasverband für die Diözese Münster e.V. ist die Caritas Münster zudem an die entsprechende
Fachberatung für Träger angebunden.
2. Besonderheiten der Caritas Münster als Träger des Offenen Ganztags an Grundschulen
Wir haben durch die Überleitungen der letzten Jahre viel Erfahrung für die notwendigen Prozesse und hilfreichen
Schritte gesammelt, um die Teams transparent zu informieren und im Übergang zu begleiten.
Wir haben in unserer Abteilung Strukturen aufgebaut, die die Fachlichkeit und Professionalität der
Koordinator:innen und der Teams vor Ort unterstützen und weiterentwickeln. Alle beteiligten Fachabteilungen
arbeiten konstruktiv und über kurze Wege zusammen , so dass die Prozesse in den Offenen Ganztagen gut
unterstützt werden. Es gibt eine stetige inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung durch die Rückmeldungen
der Akteur:innen vor Ort. So können wir soziale Teilhabe und ein gutes Bildungs- und Betreuungsprogramm festigen
und stetig weiter verbessern.
Die Kinder profitieren somit von gefestigten und etablierten Strukturen und Prozessen, die den Mitarbeitenden vor
Ort mehr Zeit für den direkten Kontakt mit den Kindern ermöglich.
Zusätzlich vervollständigen wir unser Profil um folgende Besonderheiten:
Ausbau einer ganzheitlichen Jugendhilfe an Grundschulen
Wir als großer Träger der Jugendhilfe unterstützen Schulen, indem wir päd agogische Themen aufnehmen, die über
den Schulalltag hinausgehen.
Leitend ist für uns dabei unser Zielbild „1 Schule – 1 Träger“, das wir an immer mehr Schulen umsetzen und
perspektivisch an allen Standorten verfolgen.
Aufgrund unseres breitschichtigen Angebots entstehen dadurch Synergieeffekte wie feste Ansprechpartner:innen,
pädagogische Fachlichkeit und Haltungen, gemeinsame Fortbildungen, Kooperationen und Projekte, bestmögliche
Kontinuität über den gesamten Tag. Auch eine teilweise zeitliche oder personelle Verschränkung der Angebote
unterstützt diesen Effekt (z.B. wenn OGS -Mitarbeiter:innen mit in der Schulbegleitung eingesetzt sind oder wenn
die Schulbegleitungen in Kooperation mit dem Ganztag auch Kinder am Nachmittag begleiten und unterstützen).
2 Bewerbung um die Trägerschaft OGS an den Grundschulen in Gremmendorf/Angelmodde
Dies eröffnet nicht nur dem Offenen Ganztag einen erheblichen Vorteil, sondern auch allen weiteren beteiligten
Akteuren an der Schule.
Wir setzen dabei zudem auf die enge Zusammenarbeit mit unseren Fachabteilungen, um die Bedürfnisse und
Sorgen von Familien bearbeiten zu können und Inhalte niederschwellig weiterzugeben . Durch die große
Angebotspalette der Caritas Münster können dadurch sogar Fachabteilungen einbezogen werden, die über die
Jugendhilfe hinausgehen.
Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen
Im neuen Erlass ist die Arbeit mit Ehrenamtlichen vorgesehen. Wir glauben, dass die Einbeziehung von
Ehrenamtlichen in der Schule ein großes Potential hat.
Die Koordination oder stellvertretende Koordination entwickeln in Zusammenarbeit mit uns ein Modell für die
Arbeit der Ehrenamtlichen vor Ort, so dass alle davon profitieren können.
Wir haben eine eigene Stabsstelle „Ehrenamt“, die Qualitätsstandards entwickelt hat, bei der Auswahl von
Ehrenamtlichen unterstützt und Schulungen anbieten kann.
Vorteile von Ehrenamtsarbeit an Schule:
• Gewinn für Kinder
• Unterstützung von Familien durch Patenschaften
• Balou und Du als Projekt
• Die Kinder bekommen ein Rollenmodell, dass man sich freiwillig engagieren kann
• Die Ehrenamtlichen lernen Teilhabe an Gemeinschaft und Engagement
• Ausgewählte Projekte und Unterstützungen sind möglich wie z.B. Lesen, Vorlesen, Bastelangebote je nach
Leidenschaft und Schwerpunkt der Ehrenamtlichen
3. OGS in Gremmendorf/Angelmodde aus einer Hand – unsere Gründe für die Bewerbung
auf alle Schulen im Stadtteil
Jede Schule hat ihre eigene Geschichte, ihren eigenen Charakter, ihre Kultur und pädagogisches Profil. Das wollen
wir nicht antasten.
Wir haben uns nach reiflicher Überlegung entschieden, uns als Träger für alle drei Schulen zu bewerben , denn wir
sehen hier die besondere Chance, drei Systeme miteinander im besten Sinne zu verknüpfen: Eine möglichst
intensive Kooperation und Zusammenarbeit unter Bewahrung der jeweiligen Eigenständigkeit. Das ist ein längerer
Prozess, für den wir gerne begeistern und gemeinsam mit den Beteiligten vor Ort entwickeln würden. Dabei ist uns
wichtig, diese Zusammenarbeit gemeinsam zu gestalten und die Besonderheit jeder Schule zu erhalten.
Eine Zusammenarbeit der drei Schulen könnte konkret bedeuten:
Allgemeines
• Ein abwechslungsreiches Angebot für die Kinder am Nachmittag durch Verschränkung der AG -Angebote,
Aufbau eines AG -Pools und von AG -Konzepten, die individuell an den Schulen genutzt und umgesetzt
werden können, Nutzung von Anbietern/Angeboten an allen Standorten
• Möglichkeit der Entwicklung schulübergreifender Projekte
• Möglichkeit der engen Kooperation in der Ferienbetreuung
• Möglichkeit eines Vertretungskonzepts
• Nutzung von Synergien im Bereich Fort- und Weiterbildung für Mitarbeitende
• Gemeinsame fachliche Teamtage
Enge Kooperation der OGS-Koordination:
• Kollegiale Absprachen zu allen die OGS betreffenden Themen sowohl strukturell als auch inhaltlich
• kollegialer Austausch zur Festigung der eigenen Rolle und Fachlichkeit sowie bei Themen der
Teamentwicklung
• eine Bereichsleitung unserer Abteilung ist für alle drei Schulstandorte verantwortlich, dort werden alle
Themen gebündelt und können auf kurzem Wege angesprochen und bearbeitet werden
• die enge Kooperation bewährt sich gerade an einem anderen Standort, an dem wir zwei Schulen in
Trägerschaft haben
3 Bewerbung um die Trägerschaft OGS an den Grundschulen in Gremmendorf/Angelmodde
Zusätzlich bieten wir als Caritas Münster weitere Kooperationsmöglichkeiten:
• Einbindung bzw. Nutzung unserer Infrastruktur, zum Beispiel der Beratungsstelle Angelmodde
• Gemeinsame Gestaltung und Konzeption des Übergangs von der Kita in die Schule mit dem
Familienzentrum Kita Miriam
• Projekthafte Einbeziehung des Altenzentrums Kardinal-von Galen-Stift (z.B. Briefe AG)
• Einbindung und Zusammenarbeit mit den Angeboten und Akteuren aus dem Sozialraum für die
Kinder/Familien der Schulen (z.B. Sportvereine, freiwillige Feuerwehr, Bücherei, Pfadfinder etc.)
FAZIT
Wir halten es für ein Modell der Zukunft, im Stadtteil vernetzt zu denken und die Kooperationsmöglichkeiten
einer gemeinsamen Trägerschaft für 3 Schulen in einem Sozialraum zu nutzen und weiterzuentwickeln.
Wir als Caritas Münster bieten als etablierter Träger von Offenen Ganztagen gute Grundlagen und Strukturen,
um dieses Konzept gemeinsam mit den Akteuren vor Ort zu konzipieren und umzusetzen.
4 Bewerbung um die Trägerschaft OGS an den Grundschulen in Gremmendorf/Angelmodde
Offener Ganztag
Rahmenkonzept der Caritas Münster
5 Bewerbung um die Trägerschaft OGS an den Grundschulen in Gremmendorf/Angelmodde
Inhalt
1. Trägerbeschreibung ............................................................................................................. 7
2. Der Offene Ganztag als integrierter Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe der Caritas
Münster ................................................................................................................................... 7
3. Rahmenbedingungen und Organisation ......................................................................... 8
3.1 Auftrag und Zielsetzung .............................................................................................. 9
3.2 Personal ........................................................................................................................ 10
3.3 Anmeldung und Betreuungszeiten ......................................................................... 10
3.4 Mittagsverpflegung ..................................................................................................... 11
3.5 Räume ............................................................................................................................ 11
4. Einblicke in pädagogische Handlungsfelder ............................................................... 11
4.1 Mittagessen .................................................................................................................. 11
4.2 Lernzeit .......................................................................................................................... 12
4.3 Freispiel ......................................................................................................................... 12
4.4 Angebote ....................................................................................................................... 13
4.5 Identität und Integration .......................................................................................... 14
4.6 Digitalisierung .............................................................................................................. 14
4.7 Musik .............................................................................................................................. 15
4.8 Ökologie ........................................................................................................................ 15
4.9 Partizipation ................................................................................................................. 15
5. Ferienbetreuung ................................................................................................................. 16
6. Kooperation ......................................................................................................................... 16
6.1 Mit Eltern ....................................................................................................................... 16
6.2 Innerhalb der Schule ................................................................................................. 17
6.3 Innerhalb der Caritas ................................................................................................. 17
6.4 Mit anderen Organisationen, Trägern und Verbänden ..................................... 18
6.5 Mit der Stadt Münster ................................................................................................ 18
7. Qualitätssicherung ............................................................................................................. 18
7.1 Einbindung der OGS in das Qualitätsmanagement der Caritas Münster……18
7.2 Qualität in Bezug auf das Personal ........................................................................ 18
7.3 Kinderschutz ................................................................................................................ 19
7.4 Qualität über Strukturen ........................................................................................... 19
8. Zukunftsmusik und Ausblick ............................................................................................ 20
8.1 1 Schule – 1 Träger ...................................................................................................... 20
8.2 OGS als sozialraumorientiertes Angebot .............................................................. 20
6 Bewerbung um die Trägerschaft OGS an den Grundschulen in Gremmendorf/Angelmodde
8.3 Trägerinterne Fortbildungen ................................................................................... 20
8.4 Schulübergreifende Zusammenarbeit ................................................................... 21
8.5 Diversität ....................................................................................................................... 21
8.6 Nachhaltigkeit .............................................................................................................. 21
8.7 Kultursensibilität ........................................................................................................ 21
8.8 Hybride Elternformate ............................................................................................... 22
8.9 Mobbing, Gewaltprävention, Umgang mit Gewalt zwischen Kindern ............ 22
7 Bewerbung um die Trägerschaft OGS an den Grundschulen in Gremmendorf/Angelmodde
caritas-ms.de
Bewerbung um die Trägerschaft der Offenen Ganztage an der
Idaschule, der Eichendorffschule und der Annette-von-Droste-
Hülshoff-Schule
Unterstützende, wertschätzende, respekt- und vertrauensvolle Beziehungen sind
keine Sozialromantik, sondern unbedingte Grundlage dafür, dass Lernen und
Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler gelingen können.
(Kuhn/Fischer, 2014, S. 8, STEG-Studie)
1. Trägerbeschreibung
Die Caritas Münster setzt sich aus dem Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und seinen angeschlossenen
Gesellschaften zusammen. Neben der Kinder - und Jugendhilfe werden auch Angebote aus dem Bereich der
Altenhilfe, Fort- und Weiterbildung, Sozialen Beratung, Wohnungslosenhilfe und Jugendberufshilfe angeboten.
Der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. ist als Wohlfahrtsverband anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
Er hält seit über 50 Jahren ein dichtes Netz an Angeboten der Jugendhilfe in Münster vor, das stetig weiterentwickelt
wurde und sich immer wieder an den Lebenswelten der Menschen in Münster ausrichtet.
Über den Caritasverband für die Diözese Münster e.V. ist die Caritas Münster an die entsprechende Fachberatung
für Träger angebunden. Hierüber erfolg en insbesondere die fachliche und wirtschaftliche Fachberatung und die
regelmäßige Fortbildung der Mitarbeitenden.
Die Caritas Münster beschäftigt auf dem Stadtgebiet ca. 1.000 hauptberufliche Mitarbeitende. Sie verfügt über eine
leistungsfähige Verwaltung, die insbesondere die Aufgaben der Personalabrechnung, -entwicklung und des
Recruitings, sowie die finanztechnische Bewirtschaftung hochwertig sicherstellen kann. Für die Arbeitsverhältnisse
kommen die arbeitsvertraglichen Richtlinien der deutschen Caritas (AVR Caritas) zur Anwendung. Darüber sind eine
betriebliche Altersvorsorge über die KZVK, eine Jahressonderzahlun g, sowie ein Leistungsentgelt gesichert. Zudem
bietet die Caritas Münster ihren Mitarbeiter:innen zusätzlich ein Jobbike (Leezenleasing), ein Jobticket,
Einkaufsvorteile, betriebliches Gesundheitsmanagement mit verschiedenen Angeboten und ein
Lebensarbeitszeitkontomodell an.
2. Der Offene Ganztag a ls integrierter Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe der Caritas
Münster
Das Leitbild der Caritas Münster formuliert unseren Zugang zu den Menschen eindeutig: „ Unser Anliegen ist das
Wohlergehen der Menschen, materiell, körperlich, geistig und seelisch. Wir stärken die Selbsthilfekräfte der
Menschen, fördern ihre Selbstständigkeit, achten und sichern ihre Würde und Selbstbestimmung. (…) Wir nehmen
jeden Menschen in seiner Einmaligkeit an, achten und berücksichtigen Unterschiede in Religion, Nationalität,
Geschlecht, Alter und Ethnie sowie körperlichen und geistigen Besonderheite n, unabhängig von sozialer Stellung
und politischer Anschauung. (…)“
Um diese Ziele zu erreichen, muss die Caritas in der Lebenswelt von Familien präsent sein. Der Offene Ganztag ist
mittlerweile zu einem wichtigen Teil dieser Lebenswelt geworden und so ist es konsequent, dass wir dort an
entscheidender Stelle mitgestalten möchten. Wir wollen Kindern im Ganztag Räume schaffen, sich und ihre Umwelt
spielerisch zu entdecken. Wir nehmen Kinder als einzigartige Personen an , mit ihrer Biografie, ihrem ethnischen
Hintergrund, ihrer Familie und ih rem Lebensumfeld. Wir helfen mit, eine Basis für die Entwicklung von
Selbsteffizienz und Resilienz zu schaffen.
8 Bewerbung um die Trägerschaft OGS an den Grundschulen in Gremmendorf/Angelmodde
Wir wollen Bildungs - und Entwicklungsanreize schaffen, den individuellen Lebensbedingungen und Bedürfnissen
der Kinder entgegenkommen, und: w ir möchten, dass Kinder bei uns Freunde finden, Spaß haben, gerne
miteinander spielen und arbeiten, sich sicher und gehalten fühlen, sich streiten und vertragen und den Ganztag als
guten Teil ihres Lebens empfinden. So etwas schafft man nicht allein. Deshalb sind Zuverlässigkeit, Transparenz
und von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit mit den staatlichen, kirchlichen und anderen Kooperationspartnern
für uns von großer Bedeutung. Ganz zentral sind dabei unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sie sind das
wertvollste Potential der Caritas: Sie prägen die Leistungsfähigkeit, die Kultur und das Ansehen des Verbandes. Wir
legen Wert auf hohe Fachlichkeit, entwickeln uns weiter, arbeiten wirtschaftlich und nachhaltig. In der Struktur der
Caritas Münster ist der Offene Ganztag ein großer Bereich in der 2023 gegründeten Abteilung Schulnahe Jugendhilfe.
In dieser Abteilung sind alle Aufgaben der Jugendhilfe, die an Schulen stattfinden, gebündelt:
• OGS inklusive der Ferienbetreuung
• Förderinseln (Heilpädagogisch an Grundschulen)
• Schulsozialarbeit
• Schulbegleitung
• Kompass-Schule (intensivpädagogischer Lernort)
Darüber hinaus gibt es eine sehr enge Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugend - und Familienhilfen mit
Erziehungsberatungsstelle, ambulanter und teilstationärer Jugendhilfe, so das s fachliches Wissen auch bei
massiven Verhaltensweisen von Kindern abrufbar ist. Die Vernetzung dieser Hilfen in einer Abteilung ist eingeübt
und der entsprechende fachliche Austausch ist kollegialer Alltag. Durch die genaue Kenntnis solcher Hilfen beim
OGS-Personal sind passgenaue Hinweise an Eltern und die Anbahnung von niedrigsc hwelligem Kontakt jederzeit
auch kurzfristig möglich. Die intensive Nutzung dieser Ressourcen soll durch die Entwicklung von Intervisions- und
Supervisionskonzepten an der Schnittstelle von OGS und Jugendhilfe sichergestellt werden.
Ähnliches gilt auch für die enge Verzahnung mit dem großen Migrationsdienst der Caritas Münster, der auf kurzem
Weg für die Fachberatung der Mitarbeiter:innen zur Verfügung steht und nicht nur hilft Sprachbarrieren zu
überwinden und das wertschätzende Miteinander verschiedener Kulturen z u fördern, sondern auch konkrete
Projekte etwa zur Antidiskriminierung anzustoßen.
Die Caritas Münster übernahm 2016 ihren ersten Offenen Ganztag in der jetzigen Kompass -Schule. Im Jahr 2017
kamen die Ganztage der Paul-Schneider-Grundschule in Kinderhaus und der Matthias -Claudius-Schule in Handorf
hinzu.
Die Mitarbeiter:innen sind mittlerweile fast alle aus der Gestellung in einen Arbeitsvertrag bei der Caritas
gewechselt. Die Möglichkeit, zusätzlich zur Arbeit im Ganztag im Vormittagsbereich als Schulbegleiter zu fungieren,
wird zunehmend ermöglicht und g enutzt. Damit können wir die hauptamtlichen Teilzeitarbeitsverhältnisse mit
mehr Stunden versorgen. Die OGS -Koordinator:innen kooperieren in einem Gremium mit der Bereichsleitung
Schulnahe Jugendhilfe. In diesem Bereich finden sich auch die anderen schulnahen Dienste wie die Schulbegleiter,
die Schulsozialarbeit und die Förderinseln. Untereinander besteht ein strukturell abgesicherter Austa usch und
gemeinsame Fortbildungen.
In Zukunft soll sich die OGS noch stärker als Teil eines Netzwerks präsentieren: vielfältig verknüpft mit den Akteuren
im Stadtteil, als Standort verschiedener Beratungsangebote und mit einem modernen Raumkonzept, das
Elternarbeit und -bildung bedarfsgerecht umsetzt. Dies soll zunehmend auch als digitale Medienbildung erfolgen.
Insgesamt soll die OGS in der Kommunikation mit den Eltern und Netzwerkpartnern den d igitalen Wandel als
Einrichtung aufgreifen und in den OGS -Alltag integrieren. Für die pädagogisch e Arbeit bedeutet dies, die Kinder
aktiv zu begleiten, sich die digitale Welt zu erschließen und nutzbar zu machen. Als weiteren Schwerpunkt soll sich
der Ganztag als Jugendhilfe-OGS entwickeln. Eingebettet in die vielfältigen Jugendhilfe-Dienste der Caritas Münster
soll hier Jugendhilfe -Knowhow strukturell in die Arbeit einfließen, und so das gängige Konzept der Fachberatung
erweitern.
3. Rahmenbedingungen und Organisation
Die Rahmenbedingungen für den Offenen Ganztag an Grundschulen in NRW ist im Runderlass des Ministeriums
für Schule und Weiterbildung weitestgehend festgelegt. Trotzdem gibt es Spielraum, wie Träger innerhalb dieses
Rahmens agieren und wie sie diesen auslegen.
9 Bewerbung um die Trägerschaft OGS an den Grundschulen in Gremmendorf/Angelmodde
3.1 Auftrag und Zielsetzung
Die Offene Ganztagsschule (OGS) bietet außerunterrichtliche Angebote in Ergänzung zum planmäßigen
Schulunterricht an. Kinder können das Angebot der OGS sowohl im Anschluss an den Unterricht, an beweglichen
Ferientagen sowie bei Bedarf auch in den Schulferien ganztägig wahrnehmen. In Kooperation mit einer Vielzahl
von Partnern, insbesondere aus der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports und der Kultur soll sie zur Erfüllung des
Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags eine entsprechende Förderung für alle Kinder, insbesondere auch
aus bildungsbenachteiligten Familien, ermöglichen. Die offene Ganztagsschule eröffnet Schülerinnen und
Schülern Hilfen zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und unterstützt Eltern bei der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf und in ihrer Erziehungsarbeit (angelehnt an den Runderlass des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung vom 23.12.2010).
Was bedeutet das für den Offenen Ganztag?
Miteinander:
• Gestaltung der Offenen Ganztagsschule zu einem Lebens - und Aufenthaltsort, an dem sich Kinder und
Mitarbeiter:innen wohlfühlen und entwickeln können
• Zugehörigkeit erfahren durch Gruppen- und Gemeinschaftserleben
• Erleben und T olerieren von Vielfalt im Sinne von unterschiedlichen individuellen und kulturellen
Voraussetzungen von Kindern und Mitarbeiter:innen durch Vorleben, Gespräche, Diskussion, gelingende
Konfliktklärung, AGs
• Freies Spielen mit Freunden, Erweiterung des Bezugskreises durch gruppenübergreifende und offene Angebote
am Nachmittag
Entwicklung:
• Räume schaffen sowohl für Bewegung als auch für Rückzug und Entspannung
• Förderung von Selbstkompetenzen durch Gruppe, Freispiel und Angebote (Selbstvertrauen, -bewusstsein, -
ständigkeit, -wirksamkeit, -kritik, -beherrschung)
• Unterstützung bei dem Erlernen und Entwickeln von Eigenverantwortung und -Initiative z.B. durch
Partizipationsstrukturen
• Erlernen von Verantwortungsübernahme für andere (z.B. Patenprojekte, Pausenbuddies) und für die Natur (z.B.
Gartenprojekte, Tiere, Pflanzen in Räumlichkeiten)
Freizeit und Bildung:
• Förderung und Erhaltung der Lernfreude und -motivation durch Unterstützung und Begleitung in den
Lernzeiten, Schaffung von anregenden Gesprächen und Situationen
• Schaffung von vielfältigen und unterschiedlichen Kommunikationsmöglichkeiten, -anlässen und -
erfordernissen für sprachliches und geistiges Lernen
• Verzahnung von schulischem Vor - und Nachmittag zur ganzheitlichen Erziehung und Bildung durch
Kooperationsstrukturen und Absprachemöglichkeiten
Eltern:
• Einbeziehung der Eltern/Erziehungsberechtigten für gelingende Erziehungs- und Bildungspartnerschaften über
verschiedene Einbeziehungsmöglichkeiten (z.B. OGS -Elternveranstaltungen, Beteiligung an Festen, Mitwirkung
bei Verantwortungsübernahme im Ganztag)
• Verlässliche Betreuung für die beteiligten Familien
10 Bewerbung um die Trägerschaft OGS an den Grundschulen in Gremmendorf/Angelmodde
3.2 Personal
Die Caritas Münster beschäftigt im Offenen Ganztag analog den Münsterstandards OGS pro 25 Kindern eine
Gruppenleitung, die mindestens eine erzieherische Ausbildung haben muss. Die Koordination wird von einer
sozialpädagogischen Fachkraft übernommen, die je nach Größe des Ganztages für ihre Aufgaben freigestellt wird.
Daneben werden als Unterstützung je nach Räumen und Konzept des Offenen Ganztages unterschiedliche
Stundenkontingente an studentische oder berufsfremde Mitarbeiter:innen vergeben.
Dabei achten wir auf eine möglichst große Zahl von Unterstützungskräften mit einem Stundenkontingent von 20,5
Stunden. So wird das Team den Ansprüchen der Kinder auf feste Bezugspersonen und Beziehungskontinuität
gerecht, stellt aber auch genügend Personal und Angebote für die verschiedenen Bedürfnisse der Kinder zur
Verfügung. Je nach Anzahl der Kinder, die den Ganztag besuchen, braucht es eine bestimmte Anzahl von
Mitarbeiter:innen, um für die Kinder ansprechbar zu sein und sie durch den Tag zu begleiten.
Die Fachaufsicht wird von der Bereichsleitung Schulnahe Jugendhilfe der Caritas Münster ausgeübt. Sie ist für die
inhaltliche und strukturelle Qualität und Weiterentwicklung des Offenen Ganztages mit verantwortlich.
Honorarkräfte ergänzen das festangestell te Personal und führen spezielle Angebote am Nachmittag durch. Alle
Mitarbeiter:innen werden in einem Einarbeitungskonzept an die pädagogische Arbeit und die jeweiligen Aufgaben
ihrer Stelle herangeführt.
Die für den Offenen Ganztag zur Verfügung stehenden Lehrer:innenstunden können sowohl für die fachliche
Begleitung der Ler nzeit im Tandem mit OGS -Kräften als auch für Bildungs - oder Freizeitangebote am Nachmittag
genutzt werden. G erade die letztere Möglichkeit führt zu informellen Kontakt - und Beziehungsmöglichkeiten zu
Kindern, was die Lehrer:in-Kind-Beziehung im Unterricht stärken kann.
3.3 Anmeldung und Betreuungszeiten
Die Anmeldung für den Offenen Ganztag läuft über das Sekretariat der jeweiligen Schule, wo die Betreuungsverträge
der Caritas Münster hinterlegt sind. Die Betreuungszeiten sind üblicherweise:
• OGS: nach der 4. Stunde bis 15:00 Uhr oder 16:00 Uhr
• Bis Mittagsbetreuung: je nach Schule bis 13 Uhr oder Ende der 6. Stunde
• Unterrichtsfreie Tage: 8:00 Uhr – 16:00 Uhr
• Ferien: 6 Wochen Betreuung von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
• Randzeitenbetreuung je nach Bedarf und Personalkapazitäten an den jeweiligen Schulen ab 7:30 Uhr oder bis
17:00 Uhr
Für außerschulische Bildungsangebote, Therapien und Förderangebote oder außerordentliche familiäre Ereignisse
können die Schüler:innen nach Absprache mit der Schulleitung und Koordination freigestellt werden. Regelmäßige
oder einmalige Ausnahmen können schriftlich beantragt werden, die OGS-Koordination und Schulleitung stimmen
sich über die Prüfung der Anträge ab.
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3.4 Mittagsverpflegung
Es gibt täglich ein warmes Mittagessen für alle OGS -Kinder, je nach Schule als Warmanlieferung oder frisch
zubereitet nach cook & freeze Verfahren im Konvektomaten. Es wird auf Wünsche der Kinder sowie auf
Ausgewogenheit, Auswahlmöglichkeiten, Berücksichtigung kultureller und gesundheitlicher Hintergründe geachtet.
Auch ökologische Komponenten sowie ein regionaler Bezug sind uns wichtig umzusetzen. Neben dem warmen Essen
gibt es täglich frisches Obst und Gemüse. Wasser steht den Kindern jederzeit zur Verfügung.
Die Caritas Münster unterstützt die Schulen nach Wunsch bei der Weiterentwicklung des Verpflegungskonzepts und
der Mittag essensgestaltung (z.B. über veränderte Raumnutzungskonzepte, zusätzliche Warmanlieferung für
bestimmte Gruppen).
Die Kosten für das Mittagessen belaufen sich derzeit auf 55€ pro Monat. Das Mittagessen wird zusätzlich zum OGS-
Beitrag bezahlt.
3.5 Räume
Die Grundschulen in Münster haben sehr unterschiedliche räumliche Voraussetzungen, auf die die Caritas wenig
Einfluss hat. Sie unterstützt die OGS -Teams bei der Weiterentwicklung ihrer Raumkonzepte in Absprache mit der
Schulleitung. So können z.B. über die Doppelnutzung von Klassenräumen oder anderen Arealen weitere
Möglichkeiten für Spiel, Entspannung, Rückzug und Entzerrung gefunden und ausgestattet werden.
4. Einblicke in pädagogische Handlungsfelder
Die Konzeption der Caritas für Offene Ganztage versteht sich als grundlegendes Rahmenkonzept, das sich nach den
Erfordernissen und Gegebenheiten vor Ort, den Bedürfnissen und Bedarfen der Kinder sowie den Ressourcen der
Mitarbeiterschaft weiterentwickelt und entsprechend fortgeschrieben wird. Dies geschieht in einem gemeinsamen
Prozess mit dem Team an der jeweiligen Schule, der Fachberatung der Caritas und in enger Rückkopplung mit der
Schulleitung.
4.1 Mittagessen
Das Mittagessen stellt eine wichtige Zeit im Tagesablauf dar. Es dient nicht nur der Nahrungsaufnahme und dem
Sattwerden, sondern ist im Idealfall eine Zeit der Pause, des Gesprächs, des Zuhörens, des miteinander Lachens
und Teilens.
Es sollte ein angemessen großer Raum und genügend Zeit zur Verfügung stehen, so dass die Kinder in Ruhe essen
können und jede Klasse/Stufe eine bestimmte Essenszeit zur Verfügung hat. Begleitet werden die Kinder von
Bezugsmitarbeiter:innen, die sich sowohl um eine ruhige Atmosphäre kümmern als auch um das Erlernen von
Abläufen, Tischkultur und Tischgesprächen.
Die Kinder werden in die Auswahl des Mittagessens mit einbezogen und übernehmen Verantwortung bei der
Erledigung von bestimmten Abläufen und Aufgaben (z.B. Hände waschen, Geschirr wegbringen, Platz saubermachen,
nachmittags Rohkost und Obst verteilen).
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4.2 Lernzeit
Eine weitere wichtige Struktur am Nachmittag ist Lernzeit. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, ihre
„Hausaufgaben“ oder Wochenpläne zu erledigen, Dinge nachzuarbeiten oder vorzubereiten, sodass sie zu Hause
möglichst nicht mehr viel Schulisches zu erledigen haben. Dies entlastet Elternhäuser, da die Hausaufgaben oft ein
Konfliktthema zwischen Eltern und Kindern sind.
Es gibt definierte Lernzeiten, die entweder in der Schule vereinheitlicht oder pro Jahrgang festgelegt sind. Die Zeiten
sind für Kinder unterschiedlicher Jahrgänge verschieden. So kann die verbleibende Zeit bei den Kindern der
Schuleingangsphase noch dazu genutzt werden, den Nachmitta g zu besprechen und zu schauen, ob jedes Kind
etwas zu tun oder jemanden zum Spielen hat.
In der Lernzeit sollen die Kinder so selbstständig wie möglich arbeiten und so viel Unterstützung wie nötig
bekommen. Sie werden dabei von pädagogischen Mitarbeiter:innen und Lehrer:innen begleitet. Ziel der Lernzeit ist
das Lernen von Selbstständigkeit bezogen auf die Vollständigkeit und Organisation der Arbeitsmaterialien, das
Bearbeiten der Aufgaben.
Die Eltern sind wichtige Personen bei der Unterstützung von Lernprozessen und der Motivation ihrer Kinder. Sie
werden über das Hausaufgabenheft von Lehrkräften und OGS -Mitarbeiter:innen informiert und bekommen ein
Feedback über die Arbeitsweise ihres Kinde s. Wenn Kinder besondere Schwierigkeiten haben oder spezielle
Unterstützung b enötigen wird gemeinsam mit Leh rer:in, Eltern und gegebenenfalls Schulleitung über Lösungen
oder weitere Hilfen nachgedacht und gesprochen.
4.3 Freispiel
Dem freien Spiel wird in der OGS ein großer Stellenwert eingeräumt. Zum einen brauchen die Kinder nach einem
Vormittag mit Unterricht und Lernangeboten, dem Mittagessen und der Lernzeit einen Rahmen, in dem sie
selbstbestimmt entscheiden können, was sie wo und mit wem tun möchten. Kinder möchten nicht immer unter
direkter Beobachtung von Erwachsenen sein, sondern sich ihre eigenen Nischen schaffen.
Zum anderen lernen die Kinder im freien Spiel viel über sich selbst und andere:
• Soziales Lernen (z.B. Fairness, Gemeinschaft, Zusammenhalt, Konflikte, Vertrauen, unte rschiedliche Rollen
bekleiden, Führen und Folgen)
• Emotionales Lernen (z.B. Kennenlernen negativer und positiver Gefühle, sich lebendig fühlen, Hilfe erfahren
und Hilfe geben, Frustration aushalten, Unterstützung suchen bei Kindern oder Erwachsenen)
• Naturwissenschaftliche Erfahrungen machen (z.B. beim Bauen Hebelgesetze verstehen, beim Spielen mit
Wasser den Aggregatzustand „flüssig“ erleben, mathematische Gesetze beim Ballspiel erkennen )
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4.4 Angebote
Für die Gestaltung ihres Nachmittags können die Kinder aus einem breiten Angebot schöpfen und entweder ihren
Interessen nachgehen oder neue Erfahrungen machen. Es gibt tägliche, offene Angebote, die für die Kinder frei
wählbar sind und in der Regel von uns eren Mitarbeiter:innen vorbereitet und durchgeführt werden. Daneben gibt
es die Möglichkeit, sich für AGs anzumelden, die wöchentlich stattfinden und über einen bestimmten Zeitraum mit
einer festen Gruppe laufen. Diese werden größtenteils von Honorarkräfte n oder in Kooperation mit Vereinen,
Organisationen und Verbänden durchgeführt und über das Förderbudget finanziert. Es werden verschiedenste
Themen angeboten, die als Ideen von den Kindern kommen, vom OGS-Team oder seitens der Lehrer:innen oder der
Schulleitung angeregt werden.
Hier einige Beispiele aus verschiedenen Schulen:
Bewegung • Fußball
• Tanzen/Zumba
• Schwimmen
• Motopädie
• Reiten
• Schulhofspiele
Kreativität • Bandprojekt
• Töpfern
• Buchgestaltung
• Digitale Stop-Motion-Filme
• Tonstudio
Lebenspraktisch/
Ökologisch
• Kochen und Backen
• Gärtnern im Schulgarten (Obst- und Gemüseanbau)
• Holzwerkstatt
• Fahrradwerkstatt
• Müll-AG
Emotional/ Sozial • Therapeutisches Reiten
• Tiergestützte Pädagogik (z.B. Therapiehundeteam)
• Motopädie
Geschlechtsspezifisch • Jungenfußball
• Mädchenfußball
• Mädchengruppe (Identität und Rolle)
• Spezielle Angebote für Jungen je nach Bedarf in der Gruppe
Die Kinder wählen selbst, was sie gerne tun möchten, ob sie sich verpflichten wollen oder zunächst von Tag zu Tag
entscheiden. Die OGS -Mitarbeiter:innen achten darauf, einzelne Kinder unter Umständen für bestimmte Projekte
zu begeistern, besonders, wenn Ki nder noch Unterstützungsbedarfe haben. So könnten Kinder, die motorische
Schwierigkeiten haben, an Bewegungsangeboten teilnehmen oder über die Motopädie ihre Fähigkeiten erweitern.
Kinder, die sich schwertun im Lesen oder Rechnen könnten über andere Angebo te spielerisch ihre Kompetenzen
erweitern (z.B. beim Backen Rezepte Lesen; Zutaten zusammenrechnen; Waage benutzen; aufschreiben, wer
welchen Pizzabelag wünscht etc.) Kinder mit größeren Bedarfen können über die Kooperation mit der
Förderinselkraft (die an vielen Schulen schon vorhanden ist) eine intensivere Unterstützung bekommen z.B.
hinsichtlich Wahrnehmung, emotionaler Stabilität, sozialem Lernen.
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4.5 Identität und Integration
Die Identität der Kinder setzt sich durch verschiedene Merkmale zusammen, die stark vom soziokulturellen
Hintergrund, aber auch von der Geschlechterrolle geprägt sind. Das betrifft jedes Kind, diejenigen mit einer
sogenannten Migrationsvorgeschichte jedoch besonders. Dazu gehört eine sprachliche Förderung, aber auch, dass
ein besonderes Augenmerk auf kulturelle Integration gelegt wird, ohne dabei die in der Familie gelebte Kultur außer
Acht zu lassen.
Aus diesem Grund soll die Sensibilität der Teams gezielt dahingehend gefördert werden, dass sie Unterschiede
wahrnehmen, eventuell entstehende Schwierigkeiten frühzeitig erkennen. Das Ziel soll sein, Methoden zu nutzen,
um diese Probleme anzugehen, aber au ch mit der nötigen Fachkompetenz unterstützen zu können, wenn es nötig
ist.
Das Thema Genderidentität nimmt in der öffentlichen Wahrnehmung einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Dies
ist auch in Schulen zunehmend der Fall. Die Aspekte der geschlechtlichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler
betreffen und prägen auch das Leben in Schule und OGS. Deshalb müssen diese auch in der Arbeit der OGS -Teams
ernstgenommen und bearbeitet werden, sodass sich die Identität der Kinder auch in dieser Hinsicht wertschätzend
begleitet entfalten darf.
Die meisten Grundschulen sind inzwischen Schulen des gemeinsamen Lernens. Kinder mit unterschiedlichsten
persönlichen, familiären und kulturellen Vorgeschichten besuchen gemeinsam den Unterricht und den Offenen
Ganztag. Dort müssen dementsprechend sowohl B ildungsangebote aus dem Vormittag aufgegriffen, fortgesetzt
oder vertieft, als auch Angebote geschaffen werden, die Unterstützungs - und Förderungscharakter haben.
Schulische Förderpläne können am Nachmittag weitergeführt oder berücksichtigt werden. Das mul tiprofessionelle
Team der Schule, an dem auch die OGS -Koordination teilnimmt, bespricht die Bedarfe und
Unterstützungsmöglichkeiten einzelner Kinder.
Wenn es eine Förderinselstelle an der Schule gibt, kann für einzelne Kinder eine heilpädagogische Unterstützung
am Nachmittag angeboten werden, insbesondere bzgl. Wahrnehmung, emotionaler Stabilisierung oder sozialem
Lernen. Hier wird besonders auf einen sicheren Rahmen, feste Strukturen , Orientierung und Vertrauen geachtet.
Die Kinder bekommen die Möglichkeit, sich selbst besser kennenzulernen, sich auszuprobieren und zu lernen, im
Rahmen der OGS mit An- und Herausforderungen zurechtzukommen.
Absprachen zur Einbeziehung der Eltern sind wichtig, damit eine Transparenz über die Arbeit mit dem Kind
hergestellt wird und die Eltern im besten Fall ihr Kind auch zu Hause angemessen unterstützen können.
4.6 Digitalisierung
Digitale Medien haben auch schon im Grundschulalter teilweise einen hohen Stellenwert und üben einen Einfluss
auf kindliche Sichtweisen, Haltungen und Wertvorstellungen aus. Oft haben die Erwachsenen wenig Ahnung und
Vorstellung von den „Influencer:innen“ und Inhalten, die die Kinder im Netz ansehen.
Grundsätzlich geht es auch beim Benutzen von digitalen Inhalten darum, zu kommunizieren, die Welt zu entdecken,
sich zu messen, zu lernen, sich selbst darzustellen. Dies alles geschieht allerdings im Wesentlichen ohne körperlich-
sinnliche Erfahrungen und oft ungefiltert und ohne Begleitung durch Erwachsene.
Wir nutzen die positiven Aspekte der Medien über Angebote, die zum kreativen Umgang mit ihnen anregen (z.B.
Malen, Filmen, Fotografieren, Gestalten und E ntwickeln). Wir begleiten die Kinder kritisch und nutzen
Gesprächsmöglichkeiten, die sich aus den Erzählungen der Kinder ergeben. Neue Medien werden als Möglichkeit
bei der Lernzeit eingesetzt z.B. für die Recherche zu bestimmten Themen. Die gute Ausstattu ng des Vormittags mit
Tablets kann hier in Absprache mit den Lehrer:innen genutzt werden.
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Unsere OGS-Teams werden geschult, Wissen über Medien und Inhalte zu bekommen und eine eigene Haltung zu
entwickeln, die es ihnen ermöglicht, eine informierte Mittlerrolle zum Elternhaus für Gespräche über dieses Thema
einzunehmen.
Wichtig ist eine gute Abstimmung mit der Schule, um die genutzten Softwarelösungen der Schule auch in der OGS
aktiv unterstützen zu können, die Schülerinnen und Schüler sollen auch bei den Hausaufgaben gut in Bezug auf
digitales Lernen unterstütz t werden, wenn dies von der Schule vorgegeben ist. Diesbezüglich richtet sich das
Fortbildungsangebot im Bereich Digitalisierung für unsere Mitarbeitenden auch an den digitalen Angeboten der
jeweiligen Schule aus.
4.7 Musik
Viele Schulen nehmen an den Projekten JeKiSS (Jedem Kind seine Stimme) oder JeKi (Jedem Kind sein Instrument)
teil. Diese Musikalität setzen wir am Nachmittag über Projekte fort (wie z.B. ein Bandprojekt oder darüber, da ss
Singen auch als gemeinschaftsstiftende und Spaß machende Aktion im Nachmittag integriert wird). Dafür finden
wir Honorarkräfte, Kooperationspartner:innen aus den Stadtteilen oder nutzen die Fähigkeiten und Interessen
unserer eigenen Mitarbeiter:innen.
4.8 Ökologie
Nachhaltigkeit und ein sensibler, ressourcenschonender Umgang mit der Natur sind vielen Kindern schon in der
Grundschule ein wichtiges Anliegen. Wir nutzen vorhandene Schulgärten für Projekte. Gemüse und Obst kann
angebaut und der Wachstums- und Gedeihprozess vom Säen/Pflanzen bis zum Ernten miterlebt werden. Die Kinder
lernen biologische und ökologische Zusammenhänge kennen. Nahegelegene Wälder oder Naturgebiete werden für
Ausflüge zum Naturerleben und zum Erfahren von Natur als Entspannungs- und Kraftquelle genutzt.
4.9 Partizipation
Mit der Teilnahme am Offenen Ganztag wird die Schule für Kinder von einem Lern - zu einem Lebensort. Die
altersangemessene Beteiligung der Kinder am Schulleben ist ein wichtiger Wohlfühlfaktor. Wenn Kinder sich an der
Schule den ganzen Tag grundsätzlich wohlfühlen, hat das eine starke Wirkung auf das Gelingen der Grundschulzeit.
Die Kinder werden im Offenen Ganztag auf unterschiedliche Weise miteinbezogen:
• Tägliche Runde nach der Lernzeit über strukturelle Themen (was am Tag oder in der Woche wichtig ist, welche
Angebote nachmittags s tattfinden, wer wann wohin geht etc.) und persönliche Themen (wer möchte mit wem
spielen, hat jeder jemanden zum Spielen, gibt es unbearbeitete Konflikte oder Spannungen, die noch geklärt
werden müssen etc.)
• Beteiligung an der Auswahl und Neubestellung von Spielmaterial
• Beteiligung an Mittagessenswünschen
• Kinderkonferenzen mit Klassen- oder OGS-Sprecher:innen
• Verantwortungsübernahme für bestimmte Aufgaben (z.B. beim Mittagessen)
Grundsätzlich unterstützen wir das OGS-Team dabei, eine Haltung zu entwickeln oder weiter auszubauen, die auch
im alltäglichen, informellen oder unstrukturierten Kontakt gut hinhört und Gelegenheiten für Beteiligung und
Selbstwirksamkeit auch beiläufig und selbstverständlich in den Alltag einbaut.
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5. Ferienbetreuung
Alle OGS - Kinder haben einen Anspruch auf 6 Wochen Ferienbetreuung. Die Zeiten werden pro Schulstandort
festgelegt und sind für die Eltern verlässlich. Wenn es der Sozialraum erlaubt, gibt es eine Kooperation zwischen
den Grundschulen und den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Auch mit den Kitas und Kindergärten im
Einzugsgebiet soll sich nach Möglichkeit abgestimmt werden. Es gibt eine Abfrage im Herbst eines jeden Jahres für
den Bedarf im Schuljahr. Daran bemisst sich der Personalbedarf, der mi t einer Gruppe eigener Fach - und
Unterstützungskräfte sowie mit Honorarkräften, studentischen Mitarbeiter:innen und Kooperationspartner:innen
möglichst aus dem Stadtteil abgedeckt wird.
Die Betreuung wird an der jeweiligen Schule durchgeführt. Die Kinder und Mitarbeiter:innen sollen eine schöne und
entspannte Zeit zusammen gestalten und verbringen. Viele Kinder genießen den veränderten Tagesablauf, die
ruhigere Atmosphäre und die Tatsache , dass sie einfach spielen können. Es finden Angebote und Ausflüge statt,
sodass die Kinder eine abwechslungsreiche Zeit in den Ferien erleben können. Auch hier w erden die Kinder im
Vorfeld miteinbezogen, sodass ihre Vorschläge und Wünsche ins Programm eingebaut werden können.
6. Kooperation
Eine gute inhaltliche und strukturelle Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren an Schule trägt wesentlich
zum Gelingen von Schulkarrieren für Kinder als auch zu einem guten Schulklima bei. Wenn das gelingt, fühlen
Kinder sich wohl, sehen Eltern die Schule als vertrauenswürdigen Partner für die Themen der Kinder/der Familie
an, engagieren sich Mitarbeiter:innen.
6.1 Mit Eltern
Für eine gelingende Erziehungs - und Bildungspartnerschaft ist eine gute Kooperation zwischen Eltern, Fach - und
Lehrkräften von grundlegender Bedeutung. Die Fachkräfte der Schule stehen in der Verantwortung, auf Eltern,
unabhängig von ihrer Situation, wertschätzend, offen und freundlich zuzugehen. Wenn die Eltern eine positive
Haltung gegenüber der Schule haben , wirkt sich das in der Regel positiv auf die Kinder und die Arbeit mit ihnen
aus. Eltern sollen nicht ihrer Erziehungsverantwortung enthoben , sondern am Entwicklungsprozess ihrer Kinder
beteiligt werden. Dafür ist regelmäßiger, transparenter und zeitnaher Austausch zwischen Fachkräften und Eltern
notwendig, der nach Möglichkeit wenig anklagend, sondern beschreibend gestaltet werden sollte. Unterschiedliche
Informations- und Zugangswege stellen sicher, dass Eltern auch erreicht werden, wenn sie nicht alphabetisiert sind,
kein Deutsch können oder selten an der Schule präsent sind.
Auf unterschiedliche Art und Weise können die Eltern in den Ganztag einbezogen werden:
• Einbindung in Gremien (z.B. OGS-Sprecher:innen in regelmäßigem Austausch mit der OGS-Koordination)
• Aktive Mitwirkung oder Verantwortungsübernahme für bestimmte Themen im Offenen Ganztag, Einbindung in
die konzeptionelle Weiterentwicklung (z.B. Teilnahme und/oder Mitgestaltung von Festen, Aktionen, Ausflügen)
• Partizipation bei der Weiterentwicklung der Bildungs- und Freizeitangebote
• Individuelle Gesprächsangebote (z.B. beim Elternsprechtag, „Tür - und Angelgespräche“ in Abholsituationen,
terminierte Elterngespräche zu bestimmten Themen bezüglich der Kinder)
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6.2 Innerhalb der Schule
An der Grundschule gibt es unterschiedliche Berufsgruppen mit unterschiedlichen Aufgabenfeldern. Für eine gute
inhaltliche pädagogische Arbeit im Offenen Ganztag ist eine flüssige und transparente Zusammenarbeit und
Kommunikation von großer Bedeutung. Wenn alle Informationen gut ineinandergreifen können Kinder möglichst
einheitlich in ihren Themen, Entwicklungspotentialen und Entwicklungsaufgaben unterstützt werden. Verschiedene
Strukturen sind dabei hilfreich:
• In einem Jour -fixe treffen sich Schulleitung und OGS -Koordination zu den gemeinsamen Themen und
Fragestellungen und als Schnittstelle in die jeweiligen Teams
• Die OGS-Koordination nimmt an den relevanten Gremien der Schule teil (Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft,
Schulkonferenz)
• Die Schulleitung besucht zu abgesprochenen Zeiten oder zu nachgefragten Themen das OGS -Team
• Lehrer:innenstunden werden im Offenen Ganztag eingesetzt für die Lernzeitbegleitung oder für pädagogische
Angebote
• Es gibt ein multiprofessionelles Team (Sonderpädagogik, Schulsozialarbeit, Heilpädagogik, Schulleitung, OGS -
Leitung), welches gemeinsam auf Kinder mit besonderem Bedarf guckt, Aufgaben, Zuständigkeiten und
Absprachen trifft und weitertransportiert
• Berufsübergreifende gemeinsame Fortbildungen oder pädagogische Thementage erhöhen die Qualität der
Zusammenarbeit und ein Miteinander auf Augenhöhe
• Es gibt feste Ansprechpartner:innen im Ganztag für jede Klasse
6.3 Innerhalb der Caritas
Als Träger nimmt die Caritas Münster über die Bereichsleitung „Schulnahe Jugendhilfe“ die Fachberatung und
inhaltliche Weiterentwicklung des OGS-Konzepts in ihre Verantwortung. Die OGS-Koordinatoren haben wöchentlich
ein Team mit der Fachberatung, welches zum großen Teil per Videokonferenz durchgeführt wird. Die jeweiligen
OGS-Teams werden in größeren Abständen und zu bestimmten pädagogischen Themen besucht.
Die Bereichsleitung ist in trägerinterne Gremienstrukturen eingebunden und der Abteilung „Jugend - und
Familienhilfen“ zugeordnet. Dadurch ergeben sich vielfältige Effekte, die den Kindern und Familien im Offen en
Ganztag zu Gute kommen. Unter anderem gibt es die Möglichkeit, bedarfsgerechte Beratungs - und
Unterstützungsangebote z.B. aus der Erziehungsberatungsstelle, den Frühen Hilfen, der Schuldnerberatung, dem
Migrationsdienst, der Suchtberatung, den teilstationären oder ambulanten erzieherischen Hilfen, g egebenenfalls
unter Einbeziehung des KSD zu vermitteln.
18 Bewerbung um die Trägerschaft OGS an den Grundschulen in Gremmendorf/Angelmodde
6.4 Mit anderen Organisationen, Trägern und Verbänden
Die Caritas arbeitet sowohl im Sozialraum der Schule als auch darüber hinaus mit unterschiedlichen
Kooperationspartner:innen zusammen. Die Vernetzung im Stadtteil mit Kulturschaffenden, Verbänden, Vereinen
und Organisationen sorgt dafür, dass Kinder und Fa milien die Möglichkeiten zu Bildung, Vereinsleben, Kunst und
Kultur kennen und nutzen lernen. Mit freien Trägern, der Stadt Münster als öffentlicher Jugendhilfeträger in, der
Schulpsychologie und dem KSD sowie Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen arbeiten wir zusammen, um Eltern
und Kinder in schwierigen Situationen bedarfsgerecht und bestmöglich unterstützen zu können. Auch außerhalb
des Sozialraums gibt es Anbieter von unterschiedlichen A ktivitäten, mit denen wir kooperieren, um den Kindern
breitgefächerte Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten bieten zu können.
6.5 Mit der Stadt Münster
Es gibt eine langjährige und kooperative Zusammenarbeit in unterschiedlichen Zusammenhängen mit der Stadt
Münster. Diese dient der inhaltlichen Auseinandersetzung und Weiterentwicklung des Offenen Ganztages, der
Diskussion aktueller Themen mit evtl. Handlungsableitung sowie der Qualitätssicherung:
• Trägerkonferenzen mit der Stadt Münster und freien OGS-Trägern
• Facharbeitskreise für OGS-Koordinator:innen
• Inhaltliche Gremienarbeit zu bestimmten Themen
• Teilnahmemöglichkeiten am städtischen Fortbildungsprogramm
• Entwicklung gemeinsamer Absprachen und Haltungen
7. Qualitätssicherung
Um die fachliche Arbeit stets auf einem hohen Niveau und dem aktuellen Stand des Wissens halten zu können,
werden verschiedene Maßnahmen der Qualitätssicherung durchgeführt. Auch für den Kinderschutz sind festgelegte
Verfahrensabläufe ein notwendiger Standard in Bezug auf Qualität und zeitnahes Handeln.
7.1 Einbindung der OGS in das Qualitätsmanagement der Caritas Münster
Qualitätsmanagement bewerten wir als einen wesentlichen Erfolgsfaktor. Mit dem zentralen
Qualitätsmanagementsystem der Caritas Münster werden Festlegungen zur Unternehmenspolitik, zu Zielen und
Strukturen, zu systematischen Abläufen, zu Prozessen sowie zu Überprüfungs- und Überwachungsmaßnahmen
getroffen. Damit soll eine ständige Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen als auch interner Abläufe
erreicht werden. Ein wichtiges Ziel ist, die Qualität der Arbeit in den Bereichen, Einrichtungen und Dienst en auf
einem hohen Niveau zu halten und an der Kunden- und Mitarbeitendenzufriedenheit auszurichten. Zur Bearbeitung
der Themen wurde eine Arbeitsstruktur etabliert, in der Mitarbeitende je nach Thema aus verschiedenen Teams
oder innerhalb eines Teams zusammenkommen und Verfahren und Konzepte erarbeiten.
In Bezug auf die Arbeit im offenen Ganztag bedeutet d ies, dass einheitliche Qualitätsgrundsätze definiert und
regelmäßig überprüft werden. Inhalte und Konzepte der täglichen Arbeit werden innerhalb der Teams reflektiert
und bei Bedarf angepasst.
7.2 Qualität in Bezug auf das Personal
Mitarbeitenden werden regelmäßig Fort- und Weiterbildungen angeboten. Thematische Bedarfe können sich dabei
sowohl aus der täglichen Arbeit als auch aus Neuerungen bei gesetzlichen oder fachlichen Grundlagen ergeben.
Wichtig ist uns dabei die Verzahnung mit der Schule in den Blick zu nehmen, um ggfs. Themen im Bereich der Fort-
und Weiterbildung bündeln zu können.
19 Bewerbung um die Trägerschaft OGS an den Grundschulen in Gremmendorf/Angelmodde
Es werden zudem jährlich Mitarbeitendengespräche mit allen Mitarbeitenden geführt. Diese verbessern die interne
Kommunikation und tragen so zu einer größeren Mitarbeitendenzufriedenheit bei. Zudem kön nen hier Potentiale
erfasst werden, die die Entwicklung der Mitarbeitenden fördert und eine strategische Personalentwicklung möglich
werden lässt.
7.3 Kinderschutz
Die Caritas Münster verfügt über ein eigenes Institutionelles Schutzkonzept zur Sicherung eines grenzachtenden
Umgangs. Dies wird als Anlage zum Konzept mitgesendet.
Die Caritas Münster setzt die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung des Kindeswohls zwischen den
Grundschulen im Stadtgebiet Münster, dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien (Stand 15.07.2015)“ um. Im Schulterschluss mit der Schule (§ 42 Schulgesetz NRW) wertet die OGS nach
§ 8a SGB VIII das Kindeswohl ein. Trägerintern wird eine sogenannte Kinderschutzfachkraft hinzugezogen und alle
Prozessschritte der Vereinbarung werden eingehalten. Eltern/Sorge berechtigte und der Kommunale Sozialdienst
werden wie vorgesehen einbezogen und beteiligt. Trägerintern gibt es für alle Mitarbeiter:innen im Rahmen des
Institutionellen Schutzkonzepts eine Fortbildung zur “Prävention sexueller Gewalt“.
Wenn es zu Anhaltspunkten von Kindeswohlgefährdung kommt, werden in einem abgesprochenen Gremium (z.B.
multiprofessionelles Team der Schule mit OGS-Kraft, OGS -Koordination, Schulsozialarbeit und Schulleitung) die
Fakten zusammengetragen und darüber beraten, welche Schritte folgen. Idealerweise gibt es an der Schule eine:n
Kindeswohlbeauftragte:n, der oder die hinzugezogen werden kann.
7.4 Qualität über Strukturen
Es gibt verschiedene Strukturen innerhalb der Caritas, der Abteilung, des Bereiches und der jeweiligen OGS, die
dafür sorgen, dass die Qualität gesichert und weiterentwickelt werden kann:
Für die Fachberatung • Leitungswerkstatt (Fachberatung, 4 Mal im Jahr)
• Abteilungskonferenz (Fachberatung monatlich)
• Fachausschuss OGS Diözesancaritasverband (6 Mal im Jahr)
für die OGS-Koordination • OGS-Koordinationsteam (mit Fachberatung wöchentlich)
• OGS-Leitungssupervision (4-5 Mal jährlich)
Für das OGS-Team • OGS Teamsitzungen mit Gruppenleitungen und
Unterstützungskräften (wöchentlich)
• OGS-Großteams (4-6 Mal jährlich)
• Fach- oder Teamtag OGS gesamt (1 Mal jährlich)
Bei Bedarf • Fachberatung im OGS -Team (zu bestimmten Themen,
mehrmals im Jahr)
• Steuergruppe OGS zur Weiterentwicklung des Konzepts
20 Bewerbung um die Trägerschaft OGS an den Grundschulen in Gremmendorf/Angelmodde
Dazu gibt es Strukturen über die Stadt Münster zur Qualitätssicherung, an der entweder die OGS-Koordinator:innen,
die Fachberatung oder die Abteilungsleitung Jugend-und Familienhilfen teilnimmt:
Für die Fachberatung • Trägerkonferenz OGS
• Qualitätszirkel zu bestimmten Themen
Für die OGS-Koordination • Facharbeitskreis OGS
• Fachtag OGS für alle Träger
• Fachtag Förderinseln für alle Träger
Für das OGS-Team • Fachtag OGS für alle Träger
Viele dieser Gremien (sowohl der Caritas als auch der Stadt Münster) finden aus Gründen der Zeitersparnis
inzwischen häufig digital statt. Es wird auf einen angemessenen Wechsel zwischen Präsenz - und online -
Veranstaltungen geachtet.
Darüber hinaus nehmen wir mit einer Schule am Projekt „Zukunft Ganztagsbetr euung!“ des BvkE (Bundesverband
katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V) von 2021 – 2023 teil.
8. Zukunftsmusik und Ausblick
Ein Konzept ist niemals ganz fertig und entwickelt sich z.B. aufgrund von entstehenden Bedarfen, beobachtbaren
Phänomenen, Fragen von Kindern, Eltern und Mitarbeiter:innen, geänderten Vorgaben oder neuer fachlicher
Erkenntnisse immer weiter.
Im Folgenden werden Themen beschrieben, die der Caritas Münster als Entwicklungsthemen wichtig sind.
8.1 1 Schule – 1 Träger
Mit der Stadt Münster und der Schule zusammen bauen wir unsere OGS-Standorte sukzessive so aus, dass wir an
den jeweiligen Schulen alle Dienste anbieten, die in schulnaher Jugendhilfe tätig sind (Schulsozialarbeit,
Förderinsel, Schulbegleitung). Dies vereinfacht die Absprachen im Netzwerk, es gibt klare Ansprechpartner:innen,
die Informationen fließen schneller und flüssiger, es sind nicht so viele unterschiedliche Termine nötig.
8.2 OGS als sozialraumorientiertes Angebot
Jede Schule ist verwurzelt in ihrem Quartier mit seinen Menschen, seinen Vereinen, seinen Themen und Strukturen.
Hier gilt es, Akteure zu finden , mit denen die OGS Kooperat ionsmöglichkeiten eingehen kann . Zum einen, um
interessante AGs an Schulen anzubieten, zum anderen, um für die Kinder im Stadtteil niederschwellig
Bildungsangebote zu schaffen, die sich am Bedarf und an den Interessen der Kinder orientieren . Auch braucht es
eine Aufmerksamkeit für die Themen und Probleme, die Eltern im Sozialraum bewegen. Eine Zielperspektive ist es,
die vielfältigen Beratungsangebote der Caritas (z.B. zu de n Themen Geld, Wohnen, Erziehung, Migration und
Familienhilfe) niedrigschwellig für die Eltern nutzbar zu machen. Denkbar sind Formate wie offene Sprechstunden
oder Elterncafes.
8.3 Trägerinterne Fortbildungen
Die Caritas Münster kann über ihr eigenes Fortbildungsinstitut Inhalte für ihre eigenen OGS –Teams anbieten und
diese teilweise auch für die Kolleg:innen andere r Träger öffnen. Die Fortbildungen nehmen die Bedarfe der
Mitarbeiter:innen und die Themen an den Schulen auf und können sowohl in Präsenz s tattfinden als auch digitale
Formate bedienen. Zum Thema „Grenzachtender Umgang“ und „Prävention sexuell übergriffigen Verhaltens“
werden gerade Onlineformate geplant, die Mitarbeiter:innen individuell abrufen kön nen und die dann in einer
Präsenzveranstaltung nachbereitet werden.
21 Bewerbung um die Trägerschaft OGS an den Grundschulen in Gremmendorf/Angelmodde
8.4 Schulübergreifende Zusammenarbeit
Die Caritas Münster ist sehr an schulübergreifender Kooperation interessiert, um Ressourcen gut zu nutzen und zu
steuern. Dieses scheint besonders aktuell und wichtig für Krankheitsvertretungen, bei der Ferienplanung oder
Fortbildungsangeboten.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Personal mit einer bestimmten Fachrichtung übergreifend zu beschäftigen,
um bestimmten Themen der Kinder noch besser begegnen zu können (z.B. Anti -Gewalttraining, Fair streiten,
Theaterprojekte) oder das Personal zu bestimmten Themen zu unterstützen (z.B. heilpädagogische Sicht auf Kinder,
Kommunikation mit Kindern in schwierigen Situationen, Gewalt an Schule, Wichtigkeit von Angeboten für Mädchen
und für Jungen).
8.5 Diversität
Die Gesellschaft in der wir leben verändert sich kontinuierlich und damit auch die Lebenswirklichkeit und die
Bedürfnisse von Kindern. Mit den Familien der Kinder im Austausch zu sein bedeutet nicht nur, den Eltern die
Perspektive der Schule mitzuteilen, oder womöglich Anforderungen zu stellen, sondern umgekehrt für die
Schüler:innen und ihre Familien ansprechbar und offen zu sein und so eine auf Vertrauen und Austausch basierende
wechselseitig positive Beziehung herzustellen. Nur in einer solchen, offenen Atmosphäre und unter
Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse, kann die ganz individuelle positive Entwicklung eines Kindes
stattfinden.
8.6 Nachhaltigkeit
Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 ausgeschrieben. Die Caritas
Münster hat diesbezüglich eine interne Arbeitsgruppe zum Thema Nachhaltigkeit gegründet, die sich diesem Thema
annimmt. Neben kurzfristigen Ma ßnahmen wie zum Beispiel der Müllvermeidung bei Veranstaltungen werden
aktuell auch weitere Maßnahmenpakete aufgelegt, die das Ziel der Klimaneutralität unterstützen.
Ergebnisse der internen Arbeit der Caritas Münster werden zunehmend auch i n den Arbeitsalltag der Offenen
Ganztage einfließen. Im Vordergrund steht dabei der ressourcenschonende Umgang mit Energie und Materialien,
aber auch neue Bildungsprojekte mit weiteren Kooperationsträgern oder die laufende Überprüfung unserer
Lieferanten in Bezug auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit sind wichtiger Bestandteil in diesem Projekt.
8.7 Kultursensibilität
Münster ist, aufgrund vieler Faktoren, sei es durch die Universität oder den Zuzug durch Migranten aus
verschiedensten Ländern, ein immer diverserer Schulstandort geworden und entwickelt sich immer weiter. Der
Bedarf an Kultur- und Sprachmittlung wird immer größer.
Für viele Familien ist der Kontakt zur Schule ihrer Kinder der einzige zum „typischen“ deutschen Alltag. Hier prallen
Welten voller Vorurteile und Missverständnisse aufeinander. Sich zu begegnen, gehört zu werden und gut zu
kommunizieren sind die besten Mö glichkeiten viele Schwierigkeiten auf Augenhöhe zu beheben und Lösungen zu
finden.
Einerseits ist die Erwartung an den Anpassungswillen der Fami lien mit internationalem Hinter grund in unserer
Gesellschaft hoch. Andererseits fühlen sich die Mitarbeiter:innen oftmals im Um gang mit den ihnen fremden
Sprachen und Bräuchen unsicher und wissen nicht an wen sie sich mit ihren Fragen wenden können.
Es ist daher unser Anliegen, Lösungen für Eltern und Betreuer:innen anzubieten und gezielt Ange-bote zu schaffen.
Diese können die Form von Workshops oder Vorträgen haben, aber auch als persönliche Beratung in Gesprächsform
hybrid in Anspruch genommen werd en. Wir haben im Verband eine sozialpädagogische Fachkraft mit jahrelanger
Erfahrung im Bereich der interkulturellen Beratung zur Verfügung, die Teams in dieser Hinsicht schulen kann oder
zu Fallberatungen mit dieser Fragestellung hinzugezogen werden kann.
22 Bewerbung um die Trägerschaft OGS an den Grundschulen in Gremmendorf/Angelmodde
8.8 Hybride Elternformate
Elternabende werden sehr unterschiedlich gut besucht, es scheint in den letzten Jahren schwieriger geworden zu
sein, Eltern abends für bestimmte Themen zu erreichen. Wir können Elternabende online oder hybrid durchführen,
um auch Eltern zu erreichen, die s ich keinen Babysitter leisten können oder aus anderen persönlichen Gründen
lieber nicht in Präsenz teilnehmen möchten.
8.9 Mobbing, Gewaltprävention, Umgang mit Gewalt zwischen Kindern
Die Caritas Münster ist seit längerem in der Gewaltprävention tätig und beschäftigt zwei Mitarbeiter, die sich speziell
diesem Thema widmen. Wir möchten für die Offenen Ganztage in unserer Trägerschaft ein Konzept erarbeiten, wie
mit dem Thema umgegangen w erden kann und welche Strukturen und Methoden hilfreich sind, um Gewalt
vorzubeugen oder mit ihr umzugehen, wenn sie auftaucht.
Dies bezieht sich sowohl auf den Umgang zwischen den Kindern als auch auf die Ebene zwischen Mitarbeitenden
und Kindern (natürliches Machtverhältnis aufgrund von Alter, Größe und Position) und den Umgang der
Mitarbeiter:innen untereinander.
Kontaktdaten für Rückfragen oder Rückmeldungen:
Christina Kleinefenn
Abteilungsleitung Schulnahe Jugendhilfe
Tel 0251 53009-360
Mobil: 0170 5969796
christina.kleinefenn@caritas-ms.de
Wire: @kleinefenn_caritas_ms
Anlage 2 Bewerbung_ASB_Eichendorffschule
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Konzept für die Offenen Ganztagsschule (OGS) der Eichendorffschule in Angelmodde von dem Arbeiter-Samariter-Bund Münsterland e.V. im Rahmen der Überleitung der OGS in eine freie Trägerschaft (Stand Februar 2025) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung/Motivation ......................................................................................................... 1 1.1 WIR für die Eichendorffgemeinschaftsschule in Angelmodde ................................... 1 2. Wer wir sind ........................................................................................................................ 2 2.1 Der Arbeiter-Samariter-Bund ...................................................................................... 2 2.2 Die Geschichte des ASB .............................................................................................. 3 3. Unser Leitbild ..................................................................................................................... 4 3.1 Individualität, Vielfalt und Gemeinschaft ................................................................... 4 3.2 Kinderrechte und Kindeswohl ..................................................................................... 5 3.3 Zusammenarbeit mit den Eltern und Unterstützung für Familien ............................... 5 3.4 Qualitätssicherung und -entwicklung .......................................................................... 5 3.5 Kooperation und Netzwerke ........................................................................................ 6 3.6 Verantwortung als Arbeitgeber ................................................................................... 6 4. Zielsetzungen ...................................................................................................................... 6 4.1 Schulbeschreibung ....................................................................................................... 6 4.2 Ziele ............................................................................................................................. 7 4.2.1 Inklusion und Differenzierung ................................................................................. 7 4.2.2 Partizipation ............................................................................................................. 9 4.3 Zielgruppe .................................................................................................................. 10 4.4 Zusammenfassung ..................................................................................................... 10 5. Konzept der Betreuung/ Struktur ...................................................................................... 11 5.1 Pädagogisches Konzept ............................................................................................. 11 5.2 Struktur der OGS ....................................................................................................... 12 5.2.1 Betreuungszeiten .................................................................................................... 12 5.2.2 Tagesablauf ............................................................................................................ 13 5.3 Ferienangebote ........................................................................................................... 14 5.4 Übergangsgestaltung ................................................................................................. 14 6. Personalstruktur ................................................................................................................ 15 7. Multiprofessionelle Kooperationen .................................................................................. 16 7.1 Professionen und ihre Kooperationen im Ganztag .................................................... 17 7.2 Rolle der Schulleitung ............................................................................................... 17 7.3 Rolle der Koordination .............................................................................................. 17 7.4 gemeinsame Anwesenheit der Professionen und Lehrkräften ................................... 18 8. Qualitätsmanagement ........................................................................................................ 18 8.1 Kinderschutz .............................................................................................................. 19 9. Besondere Trägermerkmale .............................................................................................. 20 9.1 Kinder und Jugendarbeit in Münster ......................................................................... 22 10. Ansprechpartner ............................................................................................................ 23 1 1. Einleitung/Motivation „Jedes Kind ist einmalig“ an diesem Leitbild orientieren sich nicht nur unsere ASB-Kinderta-geseinrichtungen, sondern unsere gesamte Kinder- und Jugendarbeit. Im Mittelpunkt stehen dabei für den ASB die Förderung der individuellen Persönlichkeit und der Stärken des Kindes sowie die Achtung seiner Rechte. Schon mit unseren Ferienbetreuungen, die wir in Kooperation mit der städtischen OGS der Annette- und Ida-Grundschule durchgeführt haben, konnten wir zeigen, dass für uns die Bedürfnisse der Kinder an erster Stelle stehen und wir eine Atmosphäre schaffen, in der sich die Kinder frei entfalten und verwirklichen können. Die OGS ist als Institution im System Schule einzuordnen, in der für die Kinder nach dem täglichen Unterricht ein Raum geschaffen werden soll, in dem sie ohne Leistungsdruck ihr Le-benswelt nach ihrer intrinsischen Motivation erschließen können. Der ASB ist ein erfahrener Anbieter im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und bietet durch seine langjährige Expertise im Bereich der Bildung und Betreuung eine hohe Qualität und ein ausgewogenes Angebot für die Kinder. Ein besonderes Merkmal des ASB ist seit jeher das Thema rund um die „Erste-Hilfe“. Wir wollen Kinder dabei unterstützen sich zu eigenständigen und selbstbewussten Bürger*innen zu entwickeln und sich dabei stets für andere Mitmenschen stark zu machen und zu helfen, wenn Hilfe benötigt wird. 1.1 WIR für die Eichendorffgemeinschaftsschule in Angelmodde Die Übernahme einer Trägerschaft für die OGS in Münster ist noch neu für den ASB Münster-land e.V. Allerdings ist uns die Arbeit in der OGS oder einer Übermittgasbetreuung nicht un-bekannt, da wir bereits die Ferienbetreuungen bis zum vorangegangenen Sommer (2024) ge-meinsam mit dem bestehenden Team des Offenen Ganztags an der Annette-von-Droste-Hüls-hoff-Grundschule in Angelmodde und der Idaschule in Gremmendorf erfolgreich gestalten konnten. Neben der gelungenen Kooperation und der abwechslungsreich gestalteten Ferienbe-treuung hat der ASB Münsterland mit den Schul-AGs an der Hauptschule Wolbeck, der Über-nahme einer Übermitttagsbetreuung an der Erich-Klausener-Realschule, zahlreichen Erste-Hilfe AGs in diversen Schulen und dem Schulsanitätsdienst – wie z.B. an der Mathilde-Anneke-Gesamtschule – weitere Erfahrungswerte im schulischen Bereich sammeln können. Zusätzlich zu diesen Erfahrungen haben wir im Einzugsgebiet der Eichendorffschule in Angelmodde ei-nige Kitas und Großtagespflegen, sodass der ASB als Träger Kindern und ihren Familien be-reits bekannt ist. Neben der Übernahme der OGS an der Eichendorffschule in Angelmodde planen wir auch die Übernahme der OGS an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Grundschule in Angelmodde sowie der Idaschule in Gremmendorf, sodass die Synergieeffekte vielfältig ge-nutzt werden können (AG-Angebote, Personaleinsatz, Beratung, Unterstützung). Damit die Sy-nergieeffekte sinnvoll ausgenutzt werden können, gibt es eine Koordinationskraft, die für alle OGS-Standorte als Ansprechperson dient und Unterstützung für die jeweilige Koordination am Standort bietet. Das Personal ist die wichtigste Ressource für eine gut funktionierende OGS, daher ist es unser Anliegen sichere und attraktive Stellen zu entwickeln, die verschiedene Qualifikationen mit einbeziehen. Die Zusammenarbeit mit Schulbegleitungen und Sonderpädagog*innen der Ei-chendorffschule kann beispielsweise ein wichtiges Element für die passende Gestaltung der OGS-Angebote sowie der individuellen Förderung sein. Für uns hat die bedarfsgerechte 2 Förderung und die Anpassung der Angebote an die jeweilige Schülerschaft oberste Priorität, sodass die Erfahrungswerte des bestehenden Personals eine wichtige Ressource für die Ausge-staltung der OGS sind. Wir brauchen individuelle Lösungen für die Schule und auch für den jeweiligen Mitarbeitenden, die wir gemeinsam entwickeln. Die weitreichende Vernetzung im Stadtteil und darüber hinaus bietet viel Potential für ein breit gefächertes Angebot für die Kinder und ihre Familien. Neben unseren Kitas in Gremmendorf, Angelmodde und Wolbeck haben wir im Stadtteil Pflegebüros, die bei Bedarf Familien bera-tend zu Seite stehen können. Wir bilden Kinder und Jugendliche für den Schulsanitätsdienst aus und fördern damit die Sicherheit und das soziale Engagement an den Schulen ganz nach unserem Leitbild „Wir helfen hier und jetzt“. Wir blicken auf erfolgreichen Kooperationen mit städtischen OGS in Gremmendorf und Angelmodde zurück und wollen nun zukünftig darauf aufbauen und diese erweitern. Wir streben nach einem regelmäßigen und informativen Austausch zwischen den jeweiligen Bildungseinrichtungen: mit der Übernahme der OGS sind wir in dem Bereich von der Kita/Großtagespflege über die Grundschule, die weiterführende Schule und schließlich bis in den Berufseintritt vertreten und haben die Möglichkeit Menschen bei der Entwicklung vom Kleinkind bis zum Erwachsenen zu begleiten und zu unterstützen. Unser Ziel ist demnach die Kommunikation zwischen diesen lebenswegformenden Intuitionen zu optimieren, um die Übergänge für die Kinder so positiv wie möglich zu gestalten. 2. Wer wir sind 2.1 Der Arbeiter-Samariter-Bund Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) ist eine bundesweit tätige, parteipoli-tisch und konfessionell unabhängige gemeinnützige Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation, die von über 1,5 Millionen Mitgliedern unterstützt und getragen wird. Der ASB gliedert sich in den Bundesverband, 16 Landesverbände, 194 Regional-, Kreis- und Ortsverbände und 131 GmbHs. In seiner Gesamtheit beschäftigt der ASB über 50.000 haupt-amtliche sowie mehr als 20.000 ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeiter. Die ehrenamtlichen Mitglieder der gewählten Kontroll- und Beschlussgremien unterstützen die Arbeit des ASB auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Seit seinen Anfängen in der Arbeiterbewegung 1888 hat sich der ASB stets zu einem innovati-ven Dienstleister für gesellschaftlich relevante Aufgaben weiterentwickelt und orientiert sich dabei an den Bedürfnissen der Menschen. Der Arbeiter-Samariter-Bund steht für ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen, Män-nern und Diversen, von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, von Hetero-, Homo- und Transsexuellen, von Menschen mit und ohne Behinderung, jungen und alten Menschen. Vielfalt ist gelebte Realität im ASB. Der ASB gehört zu den Mitgliedern der „Charta der Viel-falt“ und begreift Vielfalt sowohl in arbeitsweltlichen als auch in allgemein-gesellschaftlichen Kontexten als Bereicherung und Chance. Selbstverständlich sind für die Samariterinnen und Samariter ein kultursensibler Umgang und der Respekt vor dem Anderssein. 3 „Mit uns kannst du wachsen.“ An diesem Leitmotiv orientieren sich die Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe des ASB. Der ASB setzt sich für bessere Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien ein. Insbesondere möchte der ASB Kindern ein Aufwachsen mit gleichen Chancen ermöglichen. Dafür bieten die Gliederungen und Gesellschaften des ASB ein vielfältiges Unterstützungs-, Betreuungs- und Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Familien an. ASB als Hilfsorganisation | Aufgabenbereiche ASB als Wohltätigkeitsverein | Aufgabengebiete 2.2 Die Geschichte des ASB Der Arbeiter-Samariter-Bund wurde 1888 in Berlin gegründet und hatte ursprünglich das Ziel, für Arbeiterinnen und Arbeiter soziale Hilfe und Unterstützung zu leisten. Die Gründung er-folgte in einer Zeit, in der die industrielle Revolution in Deutschland zu enormen sozialen Prob-lemen führte. Die Gründer, vor allem sozial engagierte Personen aus verschiedenen politischen und sozialen Bewegungen, wollten in erster Linie bei medizinischen Notfällen, Unfällen und Katastrophen schnelle Hilfe leisten und sich für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbe-dingungen der Arbeiter*innen einsetzen. Altenhilfe und Pflege Hilfe für Senioren Palliative Pflege und Hospizdienste Selbstbestimmt leben bis zu letzte Kinder-, Jugendlich- und Familien-Hilfe Mit uns kannst du wach-sen Angebote für Men-schen mit Behinde-rung Teilhabe und Integration Rettungsdienst und Notfallvorsorge Rettung Zivil- und Katastro-phenschutz Einsatz bei Naturereignis-sen Sanitätsdienst Sicherheit bei Veranstal-tungen Schulsanitätsdienst Jede:r kann helfen Auslandshilfe Weltweite Hilfe für Men-schen in Not Erste-Hilfe-Ausbil-dung Schnell und effektiv Hilfe leisten 4 Im Laufe der Jahre entwickelte sich der ASB zu einer bedeutenden Organisation im Bereich der sozialen Dienstleistungen und Notfallhilfe. Dies umfasste neben der Unfall- und Kranken-hilfe auch den Ausbau von sozialen Diensten wie Altenpflege, Hilfe für Menschen mit Behin-derungen sowie die Integration von Migrant*innen. Die Kinder- und Jugendabteilung des ASB wurde später ins Leben gerufen, um auch den Bedürfnissen der jungen Generation gerecht zu werden. Diese Abteilung wurde besonders nach dem Zweiten Weltkrieg wichtiger, als der ASB seine Aktivitäten ausweitete, um Kinder und Jugendliche in schwierigen sozialen Lagen zu unterstützen. Ziel war es, den jungen Menschen sowohl in der Notfallhilfe als auch in der sozialen Integration und Bildung zu helfen. Zudem wurden Freizeit- und Bildungsangebote geschaffen, um die Jugendlichen zu fördern und in die Gesellschaft zu integrieren. Die Gründung des ASB Münsterlands erfolgte in den 1970er Jahren, als sich der ASB auch in der Region Westfalen stärker etablierte. Die Region Münsterland war zu dieser Zeit von landwirtschaftlich geprägten Strukturen und weniger urbanisierten Bereichen geprägt, was be-sondere Herausforderungen an soziale Organisationen stellte. Die Gründung des ASB Müns-terlands zielte darauf ab, eine regionale Struktur aufzubauen, die in der Lage war, regionale soziale Probleme zu adressieren und Hilfe zu leisten. Der ASB Münsterland engagiert sich seit-dem in vielfältigen Bereichen wie der Rettungs- und Notfallhilfe, der Pflege, der sozialen In-tegration sowie der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Heute ist der ASB ein bundesweit tätiger Verband mit einer breiten Palette von sozialen Diens-ten, der weiterhin auf seine Ursprünge im Bereich der Hilfeleistung und Solidarität setzt und sich kontinuierlich an den gesellschaftlichen Bedürfnissen orientiert. 3. Unser Leitbild 3.1 Individualität, Vielfalt und Gemeinschaft Im Mittelpunkt stehen für uns die Per-sönlichkeit und die Entwicklungsmög-lichkeiten jedes Kindes und Jugendli-chen. Dem Prinzip der „Individualität in der Gemeinschaft“ folgend stärken wir die individuelle Entwicklung und Einzigartigkeit bei gleichzeitiger Zuge-hörigkeit aller zur Gemeinschaft. Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien unabhängig von ihrer Her-kunft, ihrer familialen Lebensform, ih-rer gesellschaftlichen Stellung, ihrer politischen Ausrichtung, ihrem religiö-sen Hintergrund, ihrer finanziellen Situation, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer körperlichen Verfassung. Wir setzen uns für einen offenen und vorurteilsbewussten Umgang mit Vielfalt ein und treten stereotypen, diskriminierenden und ausgrenzenden Verhal-tensweisen und Strukturen aktiv entgegen. 5 3.2 Kinderrechte und Kindeswohl Wesentliche Grundlage unserer Arbeit sind die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Im sozialen Miteinander erfahren und lernen Kinder und Jugendliche, dass sie und andere Menschen gleichermaßen zu achtende Rechte haben. Die aktive Beteiligung, Mitbestim-mung und das Erleben von Selbstwirksamkeit haben einen hohen Stellenwert in unseren Ange-boten. Wir sehen in diesen Anlaufstellen und Beschwerdeverfahren vor. Wir fördern das Erle-ben und Erlernen von demokratischen Kompetenzen und das freiwillige Engagement. Der Er-halt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und nachhaltige Entwicklung sind uns Bildungs- und Erziehungsauftrag und Orientierungsmaßstab für unser eigenes alltägliches Handeln. Wertschätzende, respekt- und vertrauensvolle sowie verlässliche Beziehungen sind die Basis unserer Arbeit. Wir geben Kindern und Jugendlichen Freiräume und Rückzugsmöglichkeiten, die sie für ihre Entwicklung brauchen. Wir wollen, dass sich Kinder, Jugendliche und Eltern bei uns sicher und wohl fühlen. Dazu entwickeln wir einrichtungsbezogene Schutzkonzepte und eine Kultur des achtsamen Umgangs aller miteinander. Zur gewaltfreien Bewältigung von Konflikten und Problemen erarbeiten wir gemeinsame Verfahren. Durch gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen tragen wir zum körperlichen und seelischen Wohlbefinden von Kindern, Jugendlichen und Familien bei. 3.3 Zusammenarbeit mit den Eltern und Unterstützung für Familien Wir beraten, unterstützen und stärken Eltern als wichtigste Bezugspersonen und Experten für ihre Kinder. Im Mittelpunkt der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern steht die gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen. Voraussetzun-gen einer engen Erziehungspartnerschaft sind für uns vertrauensvolle Beziehungen, Klarheit über die jeweilige Rolle und die Verständigung über gemeinsame Entwicklungs- und Erzie-hungsziele. In unseren Angeboten für Familien nehmen wir die jeweilige Familie als Ganzes mit ihren Beziehungs-und Kommunikationsmustern in den Blick. Wir begegnen allen Kindern und ihren Familien mit Wertschätzung und Respekt und setzen uns dafür ein, dass jeder Mensch sein Leben selbstbestimmt gestalten kann. Wir orientieren uns an den Stärken der Menschen und binden die Ressourcen des sozialen Umfelds ein, um „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu geben. 3.4 Qualitätssicherung und -entwicklung Wir erbringen qualitativ hochwertige und professionelle Leistungen mit hohem fachlichem Standard, die den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien entsprechen. Dazu arbeiten wir mit gut ausgebildeten, kompetenten Fachkräften und aktualisieren kontinuierlich unsere Konzepte und Fachstandards. Wir beschreiben Ziele und Kriterien für die Qualität un-serer Angebote, überprüfen deren Umsetzung fortlaufend durch interne und externe Evaluation und entwickeln sie weiter. Wir planen systematisch Zeit und Ressourcen für Selbstreflexion, kollegiale Unterstützung und externe Begleitung von Fachkräften und Teams ein. Wir stellen uns aktiv neuen gesellschaftlichen Aufgaben und Herausforderungen und denken innovativ über Bestehendes hinaus, um permanent passgenaue Angebote zu gestalten. 6 3.5 Kooperation und Netzwerke Wir verstehen uns als sozialer Dienstleister, sozialpolitischer Akteur und als Teil eines Netz-werks zur bestmöglichen Unterstützung von Kindern und ihren Familien. Wir beteiligen uns auf lokaler Ebene an der Gestaltung des sozialen Umfelds und bringen uns als zuverlässiger und professioneller Partner auf allen Ebenen in Kooperationen, Netzwerken und fachpoliti-schen Zusammenhängen ein. Gemeinsam mit Verbänden, Gewerkschaften und anderen Orga-nisationen machen wir uns für gute materielle Rahmenbedingungen für Kinder und ihre Fami-lien sowie für ein gut ausgebautes, qualitativ hochwertiges Bildungs- und Infrastrukturangebot stark. 3.6 Verantwortung als Arbeitgeber Wir schaffen die Rahmenbedingungen für gute und professionelle Arbeit wie angemessene Be-zahlung, regelmäßige Fort- und Weiterbildungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichstellung und gleiche Chancen für Frauen und Männer sind uns ein wichtiges Anliegen. Mitarbeitende sind uns mit ihren Ideen, Kompetenzen und Qualifikationen willkommen und werden mit ihren persönlichen Eigenschaften und beruflichen Erfahrungen respektiert. Unsere Führungskräfte setzen Mitarbeitende entsprechend ihrer Fähigkeiten gezielt ein, gehen wert-schätzend und respektvoll mit ihnen um und sorgen für ein vertrauensvolles Arbeitsklima, in dem konstruktiv mit Fehlern umgegangen wird. Sie schaffen die notwendigen Rahmenbedin-gungen, dass Mitarbeitende sich an Prozessen und Entscheidungen beteiligen können, Gestal-tungsspielräume erhalten und Selbstwirksamkeit erleben. Wir fördern und unterstützen die Zu-sammenarbeit im Team. Die Wertschätzung und Förderung von Vielfalt haben für uns auch bei unseren Mitarbeitenden hohe Priorität. Wir berücksichtigen bei allen Arbeitsabläufen die öko-logische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit und handeln entsprechend. 4. Zielsetzungen 4.1 Schulbeschreibung Die Eichendorffschule in Angelmodde unterrichtet derzeit ca. 300 Schüler*innen in 12 Klassen (drei Klassen in jedem Jahrgang). 293 Kinder nehmen an den Angeboten der OGS teil. Eine Bismittagsbetreuung gibt es aktuell nicht. Die Eichendorffschule ist eine städtische Gemeinschaftsgrundschule, die sich selbst als leben-dig, inklusiv und vielfältig beschreibt und damit ideal zu dem Leitbild des ASB Münsterlands passt. Kinder und Beschäftigte an der Eichendorffschule kommen aus ingesamt 17 Nationen – ein respektvolles Miteinander ist von elementarer Bedeutung. Gemeinsam mit Lehrkräften, Sonderpädagog*innen, Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen und Heilpädagog*innen wird ein unterstützenden Umfeld geschaffen, in dem die Kinder ihr individuelles Potential entfalten kön-nen. 7 Um das soziale Miteinander in der Schule zu unterstützen gibt es den Klassenrat, den Schulrat und den „Magic Circle“, der ein wichtiger Baustein in der sozial-emotionalen Entwicklung der Kinder sein kann, auf die in der Gemeinschaftsschule großen Wert gelegt wird. 4.2 Ziele Die Ziele des Offenen Ganztags an der Eichendorffschule sind vielfältig und orientieren sich an den pädagogischen Anforderungen sowie an den Bedürfnissen der Kinder und Familien. Im Mittelpunkt steht die Förderung einer ganzheitlichen Entwicklung der Kinder, die sowohl ihre schulischen als auch ihre sozialen und emotionalen Kompetenzen stärkt. • Förderung von Lernkompetenzen: Durch gezielte Hausaufgabenbetreuung und indi-viduelle Lernförderung werden die Kinder in ihrer schulischen Entwicklung unterstützt. Dies stärkt ihre Selbstständigkeit und hilft ihnen, erfolgreich und mit Freude zu lernen. • Förderung sozialer Kompetenzen: Der Ganztagsbereich bietet viele Möglichkeiten zur Gruppenarbeit und zur Förderung von Teamarbeit, Konfliktlösungsstrategien und Verantwortungsbewusstsein. Dies geschieht durch gemeinsame Projekte, Gruppenakti-vitäten und die Förderung von Empathie und Rücksichtnahme. • Förderung der kreativen und körperlichen Entwicklung: Ein vielfältiges Freizeit-angebot mit künstlerischen, sportlichen und spielerischen Aktivitäten unterstützt die kreative Entfaltung und stärkt die körperliche Gesundheit der Kinder. • Individuelle Förderung und Inklusion: Besonders wichtig ist uns, dass alle Kinder, unabhängig von ihren sozialen, kulturellen oder besonderen Bedürfnissen, gleichwer-tige Chancen zur Teilhabe am Ganztagsangebot erhalten. 4.2.1 Inklusion und Differenzierung Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit im Kinder- und Jugendbereich ist die Inklusion. Wir sind davon überzeugt, dass jedes Kind, unabhängig von seiner Herkunft, sozialen Situation oder besonderen Bedürfnissen, die gleichen Chancen auf eine umfassende Bildung und Betreu-ung haben sollte. Inklusion und Integration sind Leitprinzipien unserer pädagogischen Arbeit und basieren auf einer Haltung des Respekts, der Akzeptanz und der Förderung von Vielfalt. • Inklusive Angebote: Kinder mit besonderen Bedürfnissen, etwa in der Sprachförde-rung oder mit Lernschwierigkeiten, werden individuell unterstützt. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und Fachkräften. Für Kinder mit sonderpä-dagogischem Förderbedarf bieten wir differenzierte Unterstützung, sowohl bei der Hausaufgabenbetreuung als auch bei den Freizeitaktivitäten. • Sprachförderung: Insbesondere Kinder mit Deutsch als Zweitsprache erhalten spezi-fische Sprachförderung, um ihre sprachlichen Fähigkeiten zu erweitern und die Integra-tion zu fördern. • Kooperationspartner: Zur weiteren Förderung der Inklusion arbeiten wir eng mit ver-schiedenen Partner*innen zusammen, wie z.B. Sprachheilpädagog*innen, Ergothera-peut*innen oder Sozialarbeiter*innen, die den Kindern bedarfsgerechte Unterstützung bieten. • Förderung von Kindern mit Behinderungen: Kinder mit geistigen, körperlichen oder anderen Behinderungen benötigen spezielle Unterstützung. Diese kann durch Förder-materialien, barrierefreie Räume, integrative Hilfen und therapeutische Maßnahmen er-folgen. Wichtig ist dabei eine enge Zusammenarbeit mit Sonderpädagog*innen Thera-peut*innen und Integrationshelfer*innen 8 Abbildung 1: Bild aus eigenem Archiv Pädagogische Maßnahmen zur Förderung der Integration Integration geht über die reine Aufnahme und Akzeptanz hinaus. Es geht darum, dass alle Kin-der aktiv am schulischen Leben teilhaben können, sich eingebunden fühlen und in der Gemein-schaft der OGS wachsen können. Kooperative Lern- und Freizeitangebote: • Gruppenarbeit und Projektarbeit: Kinder aus verschiedenen sozialen, kulturellen und sprachlichen Kontexten arbeiten in gemischten Gruppen zusammen. So wird das Miteinander gefördert, Vorurteile werden abgebaut und Kinder lernen voneinander. Bei gemeinschaftlichen Projekten (z.B. bei kreativen oder naturwissenschaftlichen Aufga-ben) profitieren alle Kinder von der Diversität der Gruppe. • Förderung sozialer Kompetenzen: Inklusion umfasst auch die Förderung von Tole-ranz, Empathie und Konfliktlösungsfähigkeiten. Die pädagogischen Fachkräfte fördern durch gezielte Übungen und durch die eigene Haltung, wie Kinder in einer heterogenen Gruppe respektvoll miteinander umgehen, wie sie Konflikte konstruktiv lösen und wie sie Vielfalt als Bereicherung wahrnehmen können. Integration von Migrantinnen und Migranten Für Kinder mit Migrationshintergrund bedeutet Integration nicht nur die sprachliche Anpas-sung, sondern auch die soziale und kulturelle Eingliederung in die Gemeinschaft. Dazu gehört: • Interkulturelles Lernen: Die OGS kann interkulturelle Feste, Projekttage oder Veran-staltungen anbieten, bei denen verschiedene Kulturen und Traditionen vorgestellt wer-den. Das stärkt das Verständnis und fördert die gegenseitige Wertschätzung. • Elternarbeit: Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund sollten in den Integrati-onsprozess einbezogen werden. Das kann durch regelmäßige Gespräche, mehrsprachige Informationsmaterialien und die Einladung zu schulischen Veranstaltungen geschehen. Eine aktive Elternarbeit trägt dazu bei, dass sich auch die Familien in die Gemeinschaft eingebunden fühlen. Inklusion von Kindern mit Behinderungen • In einer inklusiven OGS müssen Kinder mit Behinderungen so gefördert werden, dass sie die gleichen Chancen wie ihre Mitschüler*innen erhalten. Grundvoraussetzung sind barrierefreie Räume, die Kinder mit körperlichen Einschränkungen erreichen können. 9 Des Weiteren kann eine individuelle Begleitung für Kinder mit besonderen Bedürfnis-sen den Alltag erleichtern. Elementar ist die Kooperation mit Therapeut*innen, um je-des Kind ganzheitlich fordern und fördern zu können. Trotz einer Beeinträchtigung sollte stets die Selbstständigkeit gefördert werden. Wo immer möglich, sollte das Ziel sein, dass Kinder mit Behinderungen Selbstständigkeit erlangen. Dazu gehört, dass sie in der Freizeitgestaltung, beim Erledigen der Hausaufgaben oder beim Umgang mit All-tagsanforderungen unterstützt werden, jedoch immer so, dass ihre eigenen Fähigkeiten gefördert und nicht überfordert werden. 4.2.2 Partizipation Partizipation bezeichnet die aktive Teilnahme von Schüler*innen an Entscheidungsprozessen, die ihr eigenes Lernen und Leben betreffen. Partizipation ist ein zentrales Element unserer pä-dagogischen Arbeit. Sie verleiht Kindern und Jugendlichen nicht nur eine Stimme, sondern sie befähigt auch zu einer verantwortungsvollen und selbstbewussten Gestaltung ihrer schulischen und außerschulischen Lebenswelt. Die Offene Ganztagsschule als erweiterte Lern- und Lebens-welt bietet die Gelegenheit, die schulische Bildung zu intensivieren und gleichzeitig soziale, kreative und individuelle Entwicklungsprozesse zu fördern. Partizipation spielt dabei eine Schlüsselrolle, da sie das Gemeinschaftsgefühl stärkt und die Eigenverantwortung fördert. Partizipation als Recht der Kinder Die Beteiligung der Kinder an Entscheidungen ist nicht nur eine pädagogische Praxis, sondern auch ein Grundrecht, das in der UN-Kinderrechtskonvention verankert ist. Artikel 12 der Kon-vention besagt, dass Kinder das Recht haben, in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört zu werden. Das bedeutet, dass auch in der OGS Kinder und Jugendliche in Entscheidungspro-zesse, die sie betreffen, einbezogen werden müssen. Dazu gehören nicht nur Entscheidungen über den Schulalltag, sondern auch über Freizeitangebote, Gestaltung der Mittagspause, Wahl von Projekten oder die Mitwirkung in Planung und Organisation von Veranstaltungen. Partizipation fördert Selbstbewusstsein und Verantwortung Partizipation unterstützt die Entwicklung von Selbstbewusstsein und Eigenverantwortung. In-dem Kinder in der OGS aktiv mitgestalten können, lernen sie, Verantwortung für eigene Ent-scheidungen zu übernehmen und die Konsequenzen ihres Handelns zu reflektieren. Ein parti-zipativer Ansatz fördert auch die Entwicklung von sozialen Kompetenzen, da Kinder lernen, gemeinsam mit anderen Lösungen zu erarbeiten, Kompromisse einzugehen und Meinungsver-schiedenheiten konstruktiv zu lösen. Partizipation als Teil des pädagogischen Konzepts In der OGS ist Partizipation Element des pädagogischen Konzepts. Sie zeigt sich in verschie-denen Formen: • Mitbestimmung: Schülerinnen und Schüler können über die Gestaltung des Tagesab-laufs mitentscheiden, zum Beispiel bei der Auswahl von AGs, Freizeitangeboten oder bei der Planung von Ausflügen. • Mitwirkung in Gremien: Schülervertretungen oder Mitbestimmungsforen bieten den Kindern die Möglichkeit, aktiv an der Schulentwicklung teilzunehmen. Sie können ihre Anliegen, Vorschläge, Ideen und Wünsche einbringen 10 • Projektarbeit: Wenn Projekte geplant werden, können die Kinder mitbestimmen, was sie lernen, wie sie arbeiten und welche Themen sie vertiefen möchten. So entwickeln sie ein Bewusstsein für eigene Interessen und Fähigkeiten. Demokratie und Mitbestimmung im Alltag Die Offene Ganztagsschule ist ein Ort, an dem Kinder Demokratie und Mitbestimmung prak-tisch erleben können. Sie lernen, dass ihre Stimme zählt und dass sie aktiv Einfluss auf ihre Umgebung nehmen können. Das fördert nicht nur die individuelle Entwicklung, sondern auch ein Verständnis für die Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft. Besonders in der OGS ist dies wichtig, da hier auch viele außerschulische Aktivitäten stattfinden, bei denen die Kinder ihre eigenen Vorstellungen einbringen können – sei es bei der Gestaltung von Freizeitangeboten oder bei der Auswahl von Themen für Gruppenarbeiten. Partizipation als Förderinstrument Ein weiterer wichtiger Aspekt von Partizipation in der OGS ist, dass sie als Förderinstrument dient. Indem Kinder Verantwortung übernehmen und sich an Entscheidungsprozessen beteili-gen, werden ihre sozialen und kommunikativen Fähigkeiten gestärkt. Sie erfahren Selbstwirk-samkeit und erhalten das Gefühl, dass ihre Meinung zählt, was das Selbstvertrauen stärkt. Dies wirkt sich positiv auf ihre schulische Leistung und ihr persönliches Wohlbefinden aus. Kinder, die sich als Teil einer Gemeinschaft erleben, zeigen in der Regel mehr Engagement und Ver-antwortungsbewusstsein in anderen Bereichen ihres Lebens. 4.3 Zielgruppe • Grundschulkinder der Eichendorff-Gemeinschaftsschule • Personensorgeberechtigte der o.g. Grundschulkinder • Kooperationspartner wie bspw. Vereine, andere soziale Träger, Therapeut*innen 4.4 Zusammenfassung Wir wollen eine wertschätzende Atmosphäre schaffen, in der Kinder spielerisch positive Lernerfahrungen sammeln. Im Freispiel sowie bei einzel- und gruppenpädagogischen Angebo-ten werden motorische Kompetenzen, die Sprach- und Ausdrucksfähigkeit und die sozialen Kompetenzen und damit die Selbstwirksamkeit der Kinder gestärkt. Damit wollen wir die Grundvoraussetzung für eine aktive und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben schaffen. Weiterhin tragen Partizipation und die Einbindung der Kin-der, bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen, zu einem demokratischen Bewusstsein bei und stärken das Selbstbild. Während der Hausaufgabenbetreuung werden die individuellen Lernkompetenzen – Konzent-ration, Motivation und Leistungsfähigkeit – gefördert. Für eine ganzheitliche Förderung und nachhaltige Lernfortschritte, ist die Zusammenarbeit der Fachkräfte der OGS mit den Sorgebe-rechtigten sowie den Lehrkräften, Sonderpädagog*innen und Schulbegleitungen von großer 11 Bedeutung. Kinder mit besonderem Förderbedarf durch sozioökonomische Herausforderungen, Fluchterfahrungen, Sprachbarrieren oder Lernschwierigkeiten werden durch ein professionelles Team genauso differenziert gefördert und unterstützt, wie Kinder mit besonderen Begabungen. Integration, Teilhabe, Chancengleichheit und gemeinsames (Voneinander-) Lernen sind unsere Zielsetzungen. 5. Konzept der Betreuung/ Struktur Die Betreuung wird in enger Zusammenarbeit mit der Eichendorffschule organisiert, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Das Betreuungsteam des ASB besteht aus päda-gogisch qualifizierten Fachkräften, die mit einem interdisziplinären Ansatz arbeiten, um die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen. 5.1 Pädagogisches Konzept Das pädagogische Konzept des ASB basiert auf einem integrativen Ansatz, der die schulische Förderung mit einer abwechslungsreichen Freizeitgestaltung kombiniert. Die Betreuung wird nach den Prinzipien der aktiven, erfahrungsorientierten und kindzentrierten Pädagogik gestal-tet. Wir verfolgen dabei folgende Schwerpunkte: • Pädagogische Betreuung: Ein integrativer Ansatz, der sowohl die schulischen Anfor-derungen als auch die individuellen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt. Hierbei set-zen wir auf die Förderung von Schlüsselkompetenzen wie Teamarbeit, Konfliktbewäl-tigung, Selbstorganisation und kreativen Ausdrucksmöglichkeiten. • Hausaufgabenbetreuung und schulische Förderung: Die Hausaufgabenbetreuung findet in einem strukturierten, aber entspannten Rahmen statt. Hierbei unterstützen un-sere Fachkräfte die Kinder individuell oder in kleinen Gruppen. Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung von Lerntechniken, selbstorganisiertem Arbeiten und die syste-matische Wiederholung des Unterrichtsstoffs gelegt. Dabei soll der Spaß am Lernen gefördert werden, indem Lerninhalte in kreative und spielerische Formate überführt werden. • Freizeitgestaltung und Angebote: Neben der Hausaufgabenbetreuung bieten wir ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm an, das kreative, sportliche und entspannende Aktivitäten umfasst. Hierbei kommen u.a. Basteln, Musizieren, Sportarten und Aus-flüge zum Einsatz. Þ Kreative und künstlerische Förderung: Im Ganztagsangebot wird regelmäßig Raum für kreative Tätigkeiten wie Malen, Basteln, Musizieren oder Theaterspielen geboten. Diese Aktivitäten fördern nicht nur die Kreativität, sondern auch die Selbst-wahrnehmung und das Selbstbewusstsein der Kinder. Darüber hinaus gibt es Ange-bote im Bereich Tanz, Kunst und Medienproduktion, die den Kindern helfen, ihre Talente zu entdecken und zu entwickeln. Þ Sport und Bewegung: Bewegung ist ein essenzieller Bestandteil des Ganztagspro-gramms. Im Rahmen des Offenen Ganztags bieten wir eine Vielzahl von sportlichen Aktivitäten wie Fußball, Basketball, Gymnastik, Tanz und gemeinsame Spiele an. 12 Dies fördert die körperliche Gesundheit der Kinder, stärkt Teamgeist und Disziplin und trägt zur Verbesserung der motorischen Fähigkeiten bei. Þ Entspannungsangebote: Um den Kindern eine Balance zwischen Anspannung und Entspannung zu bieten, gibt es regelmäßig Zeit für Ruhe und Erholung. Hierzu ge-hören Angebote wie Yoga, Entspannungstechniken oder auch einfach nur Lese-ecken und ruhige Spiele, die den Kindern helfen, den Alltag zu verarbeiten • Ernährungsangebot: Ein ausgewogenes Mittagessen wird in Kooperation mit der Schulmensa organisiert. Dabei wird auf gesunde und kindgerechte Ernährung geachtet. Zudem wird die Teilnahme am „Schulobst-Programm der Europäischen Union“ vom ASB unterstützt, in dem bei der Auswahl des Mittagsessen darauf Rücksicht genommen wird. 5.2 Struktur der OGS Der Offene Ganztag an der Eichendorffschule ist ein freiwilliges, ganztägiges Betreuungsan-gebot für Familien mit Kindern im Grundschulalter, das Platz für mittlerweile fast 300 Kinder bietet. Es soll diesen Familien ermöglichen und erleichtern, Kindererziehung und Berufstätig-keit in Einklang zu bringen, indem es eine anregende und liebevolle Betreuung der Kinder bis 16:00 Uhr garantiert. Die Betreuung innerhalb der offenen Ganztagsschule (OGS) findet in jahrgangsbezogenen klas-senübergreifenden Gruppen unter der jeweiligen Leitung von pädagogischen Fachkräften. Im Anschluss an den planmäßigen Unterricht im regulären Klassenverband werden den angemel-deten Kindern aus allen Jahrgängen Beschäftigungs- und Förderangebote gestellt, die an den Bildungs- und Erziehungsansprüchen unserer Gesellschaft orientiert sind. Für alle Kinder der OGS gibt es mittags eine warme Mahlzeit. Für die tägliche Portion an fri-schem Obst und Gemüse ist auch gesorgt. Die Hausaufgaben werden in der täglichen Hausaufgabenzeit meist klassenbezogen und unter gemeinsamer Aufsicht von BetreuerInnen und Lehrkräften erledigt. Im Nachmittagsbereich wird ein umfassendes AG-Programm wie Filzen, HipHop oder Fußball angeboten, doch auch die Betreuungsräume in der OGS bieten eine Menge an Beschäftigungs-, Bastel- und Spielmöglichkeiten. 5.2.1 Betreuungszeiten Wir unterscheiden in der Regel zwischen zwei Betreuungsformen: In der Bismittagsbetreuung werden die Kinder in der Zeit von 11:50 Uhr bis maximal 13:20 Uhr betreut. Ein Mittagsessen sowie eine spezielle Hausaufgabenbetreuung, wie sie in der OGS angeboten wird, gibt es hier nicht. Stattdessen werden diverse Spiel- und Bastelangebote ge-stellt, bei denen sich die Kinder entfalten können. Bisher gibt es dieses Betreuungsangebot an der Eichendorffschule nicht. Ob die Betreuungsform eingeführt werden sollte, muss mit dem bestehendem Team, sowie in enger Absprache mit der Schul- und OGS-Leitung abgesprochen werden. 13 Im Offenen Ganztag werden die Kinder – je nach Bedarf – von 11:50 Uhr bis 15:00 Uhr oder bis 16:00 Uhr betreut. Eine Ausweitung der Betreuungszeiten bis 16:30 Uhr oder 17:00 Uhr ist je nach Bedarf auch möglich. 5.2.2 Tagesablauf Der Tagesablauf an der Eichendorffschule könnte folgendermaßen aussehen: Unterrichtsschluss bis Mittagsessen: Die Kinder melden sich bei ihren jeweiligen Gruppenleitungen an, Kinder der ersten Klasse werden von Mitarbeitenden der OGS in den ersten Wochen nach den Sommerferien zunächst noch abgeholt, bis der Tagesablauf von allen Erstklässlern verinnerlicht wurde. Je nach Unter-richtsschluss haben die Kinder vor dem Mittagsessen Zeit für freies Spiel. In den verschiedenen OGS-Räumen, sowie auf dem Schulhof werden kleine und kurzweilige Angebote bereitgestellt, die die Kinder freiwillig nutzen können. Mittagessen Gegessen wird in Gruppen. Entsprechend der Anmeldungen und des Platzes in der Mensa wird die Gruppengröße angepasst. Die Kinder werden beim Essen von den Mitarbeitenden begleitet. Lern- und Hausaufgabenzeit Nach dem Mittagessen (zu einer festgeleg-ten Zeit) haben die Kinder die Gelegenheit mit fachlicher Unterstützung die Hausauf-gaben zu erledigen. Hier haben alle Kinder die Möglichkeit Fragen zu stellen und Un-terstützung zu bekommen. Alle Kinder ha-ben einen festen Arbeitsplatz, an dem sie je nach Klassenstufe zwischen 30min und 45min arbeiten können. Die Unterstützung erfolgt dabei gemeinschaftlich mit Lehr-kräften der Schule, sodass die Förderung aller Kinder gewährleistet werden kann. Freispiel und AG-Angebote Nachdem die Hausaufgaben erledigt wurden, folgt die zweite Freispielphase. Neben dem freien Spielen legen wir Wert darauf, dass die Kinder die Chance erhalten, Neues auszuprobieren, individuelle Fähigkeiten auszubauen, Interessen nachzugehen, zu erkennen oder zu entwickeln. Daher bietet die OGS am Nachmittag diverse Aktivitäten aus dem sportlichen, kreativen, na-turwissenschaftlichen und musischen Bereich abdecken. Alle Angebote orientieren sich an der Lebenswirklichkeit der Kinder und ihren Bedürfnissen. Sie bekommen die Gelegenheit eigene Wünsche und Ideen einzubringen, die dann die Grundlage für die AG-Gestaltung bilden. So könnte es beispielsweise eine Fußball-AG, Tanz-AG, Kreativ-AG, Schach-AG, Werk-AG, For-scher-AG, Garten-AG, Spiel- und Bewegungs-AG und viele andere geben. Die AGs werden von Mitarbeitenden der OGS, Lehrkräften, Kooperationspartnern sowie externen Kräften, wie Sportübungsleiter*innen, Musikleiter*innen oder Kunstpädagog*innen durchgeführt. Zudem wird es eine AG geben, die sich rund um das Thema „Erste-Hilfe“ drehen wird. Hier können Abbildung 2: Bild aus eigenem Archiv 14 Kinder lernen, wie man anderen Menschen in jeglichen Problemsituationen helfen kann. Dabei geht es nicht nur um die klassischen Notfallsituationen, sondern schon um alltägliche Verlet-zungen – Kratzer, Schürfwunden, etc. – Krankheitssymptome oder Sportverletzungen. Kinder entwickeln dabei ein Bewusstsein für soziales Engagement und für die eigenen Möglichkeiten Hilfe zu leisten. 5.3 Ferienangebote Alle Kinder, die in der OGS angemeldet sind, haben im Jahr Anspruch auf sechs Wochen Fe-rienbetreuung. In den Ferien bieten wir den Kindern ein ansprechendes und abwechslungsreiches Programm an. In den vorangegangenen Jahren (bis Sommer 2024) haben wir bereits die OGS-Ferienbe-treuung in Kooperation mit der Ida-Grundschule in Gremmendorf und der Annette-von-Droste-Hülshoff-Grundschule übernommen und blicken hier auf weitreichende Erfahrungen zurück. Auch hier entwickeln wir ein – an die Kinder angepasstes – Programm mit sportlichen, künst-lerischen, musischen und naturwissenschaftlichen Aktivitäten. Freies Spielen, wo sich die Kin-der frei entfalten können, kommt dabei nicht zu kurz. Wir kooperieren stets mit externen Dienst-leistern (NABU, Sportvereine, Musikschule, etc.) um unser Angebot aufstocken zu können. Außerdem bieten wir eine Besichtigung unserer Fahrzeuge an – ob Rettungswagen oder der LKW des Katastrophenschutzes – die Kinder haben die Möglichkeit alles zum Einsatz dieser Fahrzeuge zu erfahren. Unsere ASB-Hüpfburg und unser diverses Material aus den zahlreichen Ferienbetreuungen dürfen selbstverständlich auch nicht fehlen. Ausflüge zum Planetarium, Zoo, Mühlenhof oder zum Kettelerhof können zusätzlich mit in das Programm aufgenommen werden. Neben den OGS-Mitarbeitenden, die je nach ihrer individuellen Lebenssituation frei wählen dürfen, ob sie unterstützen oder frei haben wollen, arbeiten wir in den Ferien mit Honorarkräf-ten oder Übungsleiterkräften – häufig Lehramtsstudierende, die bereits in den Schul-AGs an der Hauptschule Wolbeck oder in der Übermittagsbetreuung arbeiten – zusammen, die innova-tive, kreative und abwechslungsreiche Ideen mitbringen. 5.4 Übergangsgestaltung Kinder erleben mit dem Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule eine starke Veränderung ihrer bisherigen Lebenssituation. Dabei kommen auf die Kinder einige Anforde-rungen zu, die sie in ihren jungen Jahren bewältigen müssen. Selbstvertrauen. Selbstständigkeit, Entscheidungsfreude und Flexibilität sind nur einige von den Eigenschaften, die von den Kin-dern erwartet werden. Dem Übergang von der Kita in die Grundschule wird eine besonders große Bedeutung beigepflichtet. Positiv bewältigte Übergänge stärken das Kind und stellen so-mit eine gute Grundlage und Voraussetzung für gelingende weitere Übergänge im individuellen Lebensweg dar. Künftig müssen sie zunehmend komplexer werdende Übergänge – Wechsel von Lebenssituationen und Bildungsinstitutionen – bewältigen, so dass ein bereits erfolgreich absolvierter Übergang von der Kita in die Grundschule eine prägende Erfahrung sein und als Anhaltspunkt und Stütze dienen kann. 15 Bedenkt man die Tragweite an Konsequenzen, die die Art der Übergangsbewältigung mit sich zieht, wird schnell deutlich, dass eine Kooperation zwischen den Institutionen Kita und Grund-schule unausweichlich ist. Der Austausch über die jeweiligen Bildungskonzepte hinsichtlich des Übergangs bildet dabei das Fundament der Zusammenarbeit. Die Kooperation der Institu-tionen sollte zusätzlich unter Einbeziehung der Eltern passieren. Sie stehen zusammen in der Verantwortung den Übergang für die Kinder anschlussfähig zu gestalten. Die Basiskompeten-zen, über die ein Kind zur Einschulung verfügen sollte, bilden beispielsweise ein grundlegendes Thema, über das sich ausgetauscht werden muss und bei den vermutlich differierenden Ansich-ten zum Vorschein kommen. Transparenz und Kommunikation sind die Voraussetzungen für eine Kooperation, während das Ziel, das Wohl des Kindes zu gewahren, nicht aus den Augen verloren werden darf. Im Rahmen der OGS kann der Übergang wie folgt unterstützt werden: • Die zukünftigen Erstklässler lernen sowohl Räumlichkeiten als auch das Personal bei einem Tag der offenen Tür kennen • Präsentation der Mitarbeitenden der OGS und der Klassenlehrkräfte am ersten Eltern-abend vor den Sommerferien als Team. Information der Eltern über den Ablauf und das Programm der OGS. • Teilnahme der Hausaufgabenbetreuenden der OGS am Kennenlernnachmittag, der vor den Sommerferien stattfindet. An diesem Nachmittag lernen die Kinder ihre zukünftige Klassenleitung (sowie die Hausaufgabenbetreuenden aus der OGS kennen). • Informationen der Eltern, deren Kinder den Offenen Ganztag besuchen im Klassen- verband zum organisatorischen Ablauf in der OGS am Einschulungstag. • Sofern die Kinder nicht in den Klassenräumen verbleiben, Abholung der Kinder aus ihren Klassenräumen nach dem Unterricht und Begleitung in den OGS-Bereich in den ersten Tagen sowie engmaschige Betreuung. 6. Personalstruktur Die fachlich qualifizierte Betreuung, Erziehung und Bildung in der offen Ganztagschule erfor-dert unterschiedliche Maßnahmen und Verfahren der Personalentwicklung und Personalbin-dung. Die Kontinuität der Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen, ist ein übergeordnetes Ziel. Neben den angestellten Mitarbeitenden der OGS arbeiten auch Lehrkräfte in den jeweiligen Gruppen. Durch diese überlappenden Anwesenheitszeiten der Professionen und der Einsatz von Lehrerstunden wird die inhaltliche Verzahnung von Vor- und Nachmittag garantiert. Koordination der OGS Ab der ersten OGS-Gruppe (je 25 Kinder) wird eine Fachkraft (Erzieher*in, Sozialpädagog*in) für die Leitung der Gruppe und die Koordination des Personaleinsatzes und der Angebote des Offenen Ganztags eingesetzt. An der Eichendorffschule besuchen knapp 300 Kinder die OGS, sodass die Stunden für die Koordination aufgestockt bzw. die Koordination für die Verwaltung und Teamleitung der OGS aus dem Gruppendienst freigestellt wird. Die Aufgabenbereiche der Koordination umfassen die Netzwerkarbeit, Führungsverantwor-tung, Personalentwicklung, Pädagogik, Elternarbeit, Zusammenarbeit mit der Schule und die administrativen Tätigkeiten. 16 Gruppenleitung Ab der zweiten OGS-Gruppe wird je eine Gruppenleitung (Erzieher*in, Sozialpädagog*in) ein-gesetzt, die die Verantwortung für eine Gruppe übernimmt, Elterngespräche führt und für die gruppeninternen Angebote verantwortlich ist. Unterstützungskräfte Jede OGS-Gruppe wird mit einer Unterstützungskraft oder Niedrigteilzeitkraft ausgestattet, die die Gruppenleitung unterstützt und den Kindern bei jeglichen Belangen zur Seite stehen. Zusätzliches pädagogisches Personal Neben dem Kernpersonal behalten wir uns vor weitere Mitarbeitende wie • Erzieher*innen im Berufsanerkennungsjahr • Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahren (FSJ) oder Bundesfreiwilli-gendienst (BFD) • Honorarkräfte und/oder Übungsleiter*innen für die Durchführung von AGs und För-derangeboten zu engagieren. Vertretungspool Für die Offene Ganztagsschule wird ein Vertretungspool entwickelt, der für die krankheitsbe-dingte Abwesenheitsvertretung zur Verfügung steht. Dabei können wir unter anderem aus un-seren zahlreichen Kitas, Übermittagsbetreuungen und AG´s Personal schöpfen. Zudem planen wir die Übernahme weiterer Offener Ganztagsschulen in dem Bezirk (Ida-Grundschule in Gremmendorf, Annette-von-Droste-Hülshoff-Grundschule in Angelmodde), sodass wir dann einen großen fachspezifischen Vertretungspool schaffen könnten. Fortbildung Der ASB legt großen Wert darauf, dass sich das Personal regelmäßig weiter- und fortbildet. In unserem ASB-Bildungswerk haben alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen die Möglichkeit sich zu sämtlichen Themen fort- und weiterzubilden. Das ASB-Bildungswerk hat zwei Standorte. Die Seminare können in Köln oder in Barth besucht werden. Neben den Präsenzveranstaltungen bietet das Bildungswerk zahlreiche Online-Formate und blendet learn-ings an, bei denen verschiedene Lern-Formate miteinander kombiniert werden. Dies ermöglicht im oft stressigen Berufsalltag Möglichkeiten orts- und zeitunabhängiges Lernen. Durch die pra-xisnahen Fort- und Weiterbildungen, bedarfsgerechte Seminare und interessante E-Learnings wird die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützt. Viele der Themen im Bereich „Kinder und Jugendhilfe“ drehen sich beispielsweise um das Erkennen und Vorgehen bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII, ein gutes Beschwerdemanagement, Kinderrechte und Partizipation. Aber auch weniger spezifi-zierte Themen wie Kommunikation und Gesprächsführung oder Führen und Leiten finden ihren Platz in dem Seminarangebot unseres Bildungswerks. Im Alltag setzen wir auf regelmäßige und strukturierte Mitarbeitendengespräche, welche dem gegenseitigen Feedback und der Sicherstellung einer guten und langfristigen Zusammenarbeit dienen. 7. Multiprofessionelle Kooperationen Die Offene Ganztagsschule vereint unter ihrem Dach Unterrichts-, Lern-, Spiel-, und Freizeiten sowie Pausen- und Mittagszeiten und verzahnt dies um die curriculare Komponente. Die 17 Gestaltung der unterschiedlichen Elemente erfolgt durch multiprofessionelle Teams, verlässli-che Kooperationsstrukturen und ermöglicht die immanente Forderung nach Verzahnung und Rhythmisierung. 7.1 Professionen und ihre Kooperationen im Ganztag Um die Verzahnung zwischen Unterricht und ergänzenden Elementen des Ganztags verlässlich zu gestalten, kooperieren die Schulleitung und die Koordination des Offenen Ganztags durch: • regelmäßige und institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit zwischen Schullei-tung, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräfte der Offenen Ganztagsschule in Form von wöchentlichen Rücksprachen, Teamsitzungen und Teilnahme an Schulkonferen-zen. • Informationssysteme und Absprachen zwischen Lehrkräften pädagogischen Fachkräf-ten der Offenen Ganztagsschule bezüglich Hausaufgabeninhalten, Arbeitsformen, Dif-ferenzierungsaufträgen und Regeln. • Organisation und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und Projekte. • gemeinsame Fallbesprechungen und Entwicklung von flankierenden Netzwerkstruktu-ren und Hilfen 7.2 Rolle der Schulleitung Die Schulleitung ist zuständig für die Gestaltung und Entwicklung der Offenen Ganztagsschu-len und trägt die pädagogischen Gesamtverantwortung. Sie sichert: • eine klare Aufgabenstruktur und eindeutige Regelung der Zuständigkeiten. • regelmäßige und institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit zwischen Schullei-tung, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften. • ein geregeltes und transparentes Vertretungskonzept. • die Einweisung von externen Mitarbeitenden in die Schulregeln und pädagogischen und erzieherischen Ziele der Schule. 7.3 Rolle der Koordination Die Koordination ist zuständig für die außerunterrichtlichen pädagogischen Belange unter Be-rücksichtigung getroffener Absprachen mit der Schulleitung. Sie sichert: • die Wahrnehmung der Teamleitung für hauptamtlichen Gruppenleitungen und Nied-rigteilzeitkräfte. • die Einarbeitung neuer hauptamtlicher Mitarbeitenden und geringfügig Beschäftigter. • die Planung des Personaleinsatzes sowie Planung von Vertretungsregelungen. • die Weiterentwicklung der außerunterrichtlichen pädagogischen Arbeit unter Berück-sichtigung des Schulprogramms. 18 7.4 gemeinsame Anwesenheit der Professionen und Lehrkräften Die gemeinsame Arbeit von den Mitarbeitenden der OGS und den Lehrkräften ist elementar und unabdingbar, um den Kindern die bestmögliche Bildung und individuelle Förderung zuzu-sichern. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte der offenen Ganztagsschule gestalten gemein-sam ergänzende Lern- und Arbeitsformen und stellen das verbindende Element in der Verzah-nung des Vor- und Nachmittags dar. 8. Qualitätsmanagement Qualitätsmanagement (QM) ist ein wesentlicher Bestandteil jeder modernen Bildungseinrich-tung. Für die Offene Ganztagsschule stellt QM sicher, dass die Bildungs- und Betreuungsange-bote sowohl den Anforderungen des Bildungsplans als auch den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Ziel eines Qualitätsmanagementsystems ist es, kontinuierliche Verbes-serungsprozesse zu etablieren, die sowohl die pädagogische Arbeit als auch die organisatori-schen Abläufe betreffen. Ein wirksames QM-System für die OGS basiert auf einer regelmäßigen Evaluierung der beste-henden Strukturen, der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Angebots und der Einbindung aller relevanten Akteure (Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Eltern und Kinder). Dabei soll die hohe Qualität der Ganztagsbetreuung gewährleistet und eine positive Entwicklung der Kin-der gefördert werden. Ziele des Qualitätsmanagements in der OGS • Förderung der individuellen Entwicklung der Kinder: Das QM soll sicherstellen, dass jedes Kind in seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten bestmöglich gefördert wird. • kontinuierliche Verbesserung der pädagogischen Qualität: Durch regelmäßige Refle-xion und Evaluation der pädagogischen Arbeit sollen Methoden und Ansätze immer wieder hinterfragt und weiterentwickelt werden. • Optimierung der Organisation und des Verwaltungsmanagements: Ein gut strukturiertes QM-System sorgt für effiziente Arbeitsabläufe, klare Verantwortlichkeiten und eine transparente Kommunikation innerhalb des Teams. • Einbindung der Eltern und Kinder: Die Beteiligung von Eltern/Sorgeberechtigten und Kindern an der Weiterentwicklung der OGS-Angebote ist essenziell, um eine ganzheit-liche Qualitätssicherung zu gewährleisten. • Sicherstellung der Verlässlichkeit und Transparenz: Alle beteiligten Akteure (Schule, Träger, Stadt Münster, Eltern) haben klare Einblicke in die Qualität der Leistungen der OGS und der dort angewandten Standards. Grundsätze des Qualitätsmanagements • Partizipation und Mitgestaltung: Qualitätsmanagement in der OGS setzt auf Beteiligung und Einbeziehung aller relevanten Akteure. Dies betrifft sowohl die Kinder als auch die Eltern sowie das pädagogische Team. Ihre Rückmeldungen, Wünsche und Bedürfnisse sind wertvolle Bausteine für die Weiterentwicklung der Angebote. • Prozessoptimierung: Durch die Implementierung von klar strukturierten Prozessen wird sichergestellt, dass die organisatorischen Abläufe effizient und transparent sind. Dabei 19 wird die Qualität der Betreuung und der Angebote durch regelmäßige Reflektion und Anpassung an die Bedürfnisse der Kinder gewährleistet. • Transparenz und Offenheit: Transparenz und Offenheit gegenüber Eltern und anderen Partnern der Schule ist eine Grundvoraussetzung. Ziel ist es, eine offene Kommunika-tion über die Ziele und Maßnahmen des Qualitätsmanagements sowie die Fortschritte und Ergebnisse der Qualitätsentwicklung zu ermöglichen. • Fortbildung und Weiterbildung: Die kontinuierliche Professionalisierung des pädago-gischen Teams ist ein entscheidender Faktor für die Qualität der Arbeit. Fortbildungen zu aktuellen pädagogischen Konzepten und Arbeitsmethoden werden regelmäßig ange-boten werden. 8.1 Kinderschutz Der Schutz von Kindern stellt eine besondere Anforderung dar. Elementar ist die enge Zusam-menarbeit zwischen Schule und OGS, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt. Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls sind über eine Vereinbarung klar geregelt (§ 8a SGB VIII in Verbindung mit § 42 Abs. 6 SchulG, NRW). Nach § 8a SGB VIII sind alle Träger der freien Jugendhilfe verpflichtet, für den organisatorischen Rahmen des Schutzauftrages hinsicht-lich einer Kindeswohlgefährdung zu sorgen. Vor jeder Einstellung wird ein erweitertes Füh-rungszeugnis nach § 72a SGB VIII von allen Mitarbeitenden verlangt. Aufklärung und Sensibilisierung der Fachkräfte ist die Grundlage für ein funktionierendes Schutzkonzept. Die Fachkräfte brauchen einen achtsamen Blick, um potenzielle Kindeswohl-gefährdungen zu erkennen und aufzudecken. Für diese Sensibilisierung sind Schulungen, Fort- und Weiterbildungen notwendig. Des Weiteren haben wir in unseren trägereigenen Kitas einige pädagogische Fachkräfte, die qualifizierte Kinderschutzfachkräfte sind und für Fallberatungen und Einschätzungen dem Per-sonal der OGS zur Verfügung stehen. Im Alltag ist es wichtig, dass die Kinder gut beaufsichtigt sind, ihnen zugehört wird und sie mit ihren Anliegen ernst genommen werden. Nur so können jegliche Anzeichen auf Kindeswohlgefährdung – körperliche Anzeichen, physische Auffällig-keiten, Verhaltensauffälligkeiten – früh erkannt und thematisiert werden. Alle Auffälligkeiten und Hinweise müssen dokumentiert und bei einem dringenden Verdacht an die zuständigen Stellen gemeldet werden. Für die Meldung ist die Kooperation mit dem Amt für Kinder, Ju-gendliche und Familien unabdingbar. Kinderschutz in der OGS ist nicht nur eine rechtliche und organisatorische Verpflichtung, son-dern auch eine ethische Verantwortung, die alle Beteiligten betrifft. Es geht darum, ein Umfeld zu schaffen, in dem Kinder sicher, respektiert und geschützt aufwachsen können. Dies erfordert gut ausgebildete Fachkräfte, klare Verhaltensrichtlinien, präventive Maßnahmen, eine enge Zu-sammenarbeit mit den Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung sowie eine sofortige Reaktion im Falle einer Gefährdung. Nur so kann gewährleistet werden, dass Kinder in der OGS ge-schützt sind und sich optimal entwickeln können. 20 9. Besondere Trägermerkmale Erfahrung und Fachkompetenz im Bereich Bildung und Betreuung Der ASB Münsterland verfügt über jahrelange Erfahrung in der Durchführung von Ganztags-angeboten und der Betreuung von Kindern in unterschiedlichen sozialen und bildungspoliti-schen Kontexten. Der Träger betreut bereits zahlreiche Schulen und Kitas in der Region und hat dadurch fundierte Kenntnisse der besonderen Bedürfnisse von Kindern im schulischen Kon-text sowie der Anforderungen an Ganztagsangebote. Dank dieser umfangreichen Erfahrung kann der ASB Münsterland eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Betreuung und Förderung der Kinder sicherstellen. Er weiß, wie wichtig eine ausgewogene Mischung aus pädagogischer Unterstützung, Freizeitgestaltung und Förde-rung von sozialen Fähigkeiten ist. Personelle Kompetenz und qualifiziertes Fachpersonal Der ASB Münsterland setzt auf hochqualifiziertes Fachpersonal, das regelmäßig fort- und wei-tergebildet wird. Pädagogische Fachkräfte, Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen arbeiten eng zusammen, um die Kinder bestmöglich zu fördern und eine individuelle Betreuung zu ge-währleisten. Durch die Rekrutierung von qualifizierten und erfahrenen Mitarbeitenden garantiert der ASB eine kompetente und empathische Betreuung der Kinder. Dies stärkt die Vertrauensbasis zwi-schen den Kindern, den Eltern und dem Betreuungsteam und fördert ein positives und motivie-rendes Lernumfeld. Integration von sozialen Diensten und Hilfsangeboten Der ASB Münsterland ist nicht nur im Bereich der schulischen Betreuung aktiv, sondern auch in vielen sozialen Bereichen tätig, wie z.B. in der Seniorenbetreuung, der Notfallhilfe oder der Integration von Migrant*innen. Diese Vielfalt an sozialen Diensten ermöglicht es dem ASB, ein inklusives und ganzheitliches Betreuungskonzept zu entwickeln, das auch den sozialen, kul-turellen und emotionalen Bedürfnissen der Kinder gerecht wird. Die Möglichkeit, auch in sozialen und integrativen Fragestellungen Unterstützung zu bieten, ist ein großer Vorteil. Kinder mit verschiedenen kulturellen und sozialen Hintergründen können gezielt unterstützt werden, wodurch Inklusion und Chancengleichheit innerhalb der OGS ge-fördert werden. Dies kommt insbesondere den Kindern zugute, die aus schwierigen sozialen oder familiären Verhältnissen kommen. Starke Partnerschaften und Netzwerke Der ASB Münsterland hat sich in der Region gut vernetzt und arbeitet mit zahlreichen lokalen Partnern zusammen, darunter Jugendämter, soziale Einrichtungen, Beratungsdienste und wei-tere Bildungsträger. Diese weitreichenden Netzwerke ermöglichen es dem ASB, flexibel auf spezifische Bedarfe der Kinder und Familien einzugehen und unterstützende Maßnahmen zu ergreifen. 21 Durch die bestehenden Netzwerke kann der ASB Münsterland den Kindern und Eltern zusätz-liche Hilfsangebote und Beratungsdienste zugänglich machen, falls diese benötigt werden. Dies fördert nicht nur die ganzheitliche Betreuung der Kinder, sondern auch die Unterstützung der Familien im Alltag. Die enge Zusammenarbeit mit externen Fachstellen ermöglicht es auch, auf akute Herausforderungen schnell und professionell zu reagieren. Konzepte der Qualitätssicherung und kontinuierlichen Verbesserung Der ASB Münsterland hat klare Qualitätsstandards und -prozesse für seine Ganztagsangebote entwickelt. Diese beinhalten regelmäßige Evaluationen der pädagogischen Arbeit, Fortbil-dungsmaßnahmen für das Personal und transparente Kommunikationsstrukturen mit den Eltern. Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess sorgt dafür, dass die Qualität der Betreuung und der Angebote immer auf einem hohen Niveau bleibt. Durch die etablierten Qualitätsmanagementprozesse wird sichergestellt, dass die OGS kontinu-ierlich verbessert wird. Eltern und Kinder profitieren von einem klar strukturierten, gut organi-sierten und transparenten Ganztagsangebot. Auch die regelmäßige Reflexion und die Einbin-dung von Elternmeinungen in den Verbesserungsprozess gewährleisten eine hohe Akzeptanz und Zufriedenheit. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit Der ASB Münsterland ist in der Lage, flexibel auf wechselnde Bedürfnisse und Anforderungen zu reagieren. Ob es sich um spezielle pädagogische Konzepte oder kurzfristige Änderungen im Stundenplan handelt, der Träger hat die Fähigkeit, sich schnell und effizient anzupassen. Dies ist insbesondere in einer OGS von Bedeutung, in der individuelle Bedürfnisse und Situationen der Kinder regelmäßig variieren können. Durch diese Flexibilität kann der ASB bei Veränderungen im Schulalltag oder bei besonderen Anforderungen, z. B. in der Betreuung von Kindern mit besonderen Förderbedarfen, schnell reagieren. Dies garantiert, dass die OGS stets auf die aktuellen Bedürfnisse der Kinder und Eltern eingehen kann. Nachhaltigkeit und langfristige Ausrichtung Der ASB Münsterland verfolgt eine nachhaltige und langfristige Strategie, die auf eine dauer-hafte und stabile Qualität der Betreuung abzielt. Als gemeinnütziger Verein ist er nicht gewinn-orientiert, sondern setzt sich für das Wohl der Kinder und Familien in der Region ein. Dies bedeutet, dass der Träger eine langfristige Perspektive bei der Planung und Umsetzung seiner Angebote verfolgt. Die langfristige Ausrichtung des ASB Münsterland sorgt dafür, dass die OGS in Angelmodde nicht nur kurzfristig betreut, sondern auch langfristig auf eine stabile und zuverlässige Betreu-ung zählen kann. Das schafft Vertrauen bei den Eltern und bietet den Kindern eine konstante und verlässliche Bildungs- und Betreuungsperspektive. 22 9.1 Kinder und Jugendarbeit in Münster . • Seit dem Sommer 2024 gestaltet der ASB Münsterland an der Erich-Klausener-Real-schule am Aasee die Übermittagsbetreuung. Hier gibt es einige Parallelen in Bezug auf Strukturen, Ziele und Abläufe zu der Offenen Ganztagsbetreuung. Wir übernehmen die Hausaufgabenbetreuung, begleiten das Mittagessen und stellen diverse Angebote für die schulische Freizeitgestaltung im Nachmittagsbereich. • In unseren Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegen in Angelmodde, Gremmen-dorf, Wolbeck, Kinderhaus, Coerde und in Münsters Zentrum bieten wir Kindern einen Platz, an dem sie sich individuell entfalten und entwickeln können. Ziel ist es, allen Kindern ein partnerschaftliches, demokratisches, tolerantes und gleichberechtigtes Mit-einander zu vermitteln. • Die Familienzentren Grünschleife und Julius-Moses bieten zusätzliche Angebote für Kinder, Eltern und Familien. Die Familie rückt in den Mittelpunkt und wird als Ganzes durch die vielfältigen Beratungs-, Begegnungs- und Vermittlungsangebote angespro-chen. • Im Schulsanitätsdienst ist der Grundgedanke nicht nur, Schüler*innen durch die Aus-bildung zu Schulsanitäter*innen die Möglichkeit zu geben, im Notfall durch erste-Hilfe-Maßnahmen die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Schuls-anitäter*innen lernen viel mehr auch, im Team zu arbeiten und sich eigenverantwortlich zu organisieren. • Bereits seit mehreren Jahren bieten wir, in Kooperation mit der Stadt Münster, ganztä-tige Ferienbetreuungen an mehreren Standorten in Münster an. Auch mit der Ida-Grund-schule in Gremmendorf und der Annette-Grundschule in Angelmodde haben wir bereits erfolgreich einige Ferienbetreuungen gestaltet. Spiel und Spaß steht hier an erster Stelle, doch auch soziale und emotionale Kompetenzen werden hier durch gruppendynamische Spiele und Angebote gefördert. • Wir stellen eine Fülle an AGs an der Hauptschule Wolbeck. In diesem Rahmen können (verborgene) Ressourcen und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen aufgedeckt und gefördert werden. So trägt der ASB ebenfalls zur Entwicklung einer (beruflichen) Per-spektive bei. • Im Jugendverband des ASB Münsterland, der Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ), werden sinnvolle und unter-haltsame Freizeitaktivitäten angeboten: Seminare, Ta-gungen, Workshops und vie-les mehr. Die Arbeit der ASJ orientiert sich an den Bedürf-nissen und Interessen junger Menschen. Jede*r kann spie-lerisch und mit Spaß soziales Engagement entwickeln. Wichtig sind hier die Förderung der Gemeinschaft von Kindern und Jugendlichen un-tereinander sowie deren Selbstbewusstsein und Toleranz. • Wir begleiten und betreuen Mitarbeiter*innen, die ein freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten. Während eines FSJ/BFD erhalten junge Men-schen die Gelegenheit innerhalb der sozialen Tätigkeitsfelder des ASB ganz praktische Erfahrungen zu sammeln und einen ausgiebigen Einblick in die Berufswelt zu erhalten. Abbildung 3: Bild aus eigenem Archiv 23 10. Ansprechpartner Für Rückfragen, Anmerkungen, Ergänzungen oder Wünsche stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Marcus Paul Dirk Winter Fachbereichsleitung Kinder und Jugend Geschäftsführer Geschäftsstelle Münster Geschäftsstelle Münster Gustav-Stresemann-Weg 62 Gustav-Stresemann-Weg 62 48155 Münster 48155 Münster Tel: (0251) 2897-381 Tel: (0251) 2897-111 Mail: m.paul@asb-muenster.de
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (4)
- Eichendorffstraße 36
- Bohlweg 10
- Gustav-Stresemann-Weg 62
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0225/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.04.2025
- Erstellt
- 14.04.2025 09:50