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V/0228/2014

Ausschreibung und Vergabe der Betriebsträgerschaft für die neue Flüchtlingseinrichtung in Roxel, Zum Schultenhof

Vorlagen 04.03.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 53

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

13923 Zeichen

V/0228/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausschreibung und Vergabe der Betriebsträgerschaft für die neue Flüchtlingseinrichtung in Roxel, 
Zum Schultenhof 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.03.2014 Integrationsrat Vorberatung 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der beabsichtigten Übertragung der Trägerschaft für die neue Flüchtlingsein-
richtung in Roxel, Zum Schultenhof, an einen geeigneten Auftragnehmer zu. 
 
2. Die Trägerschaft wird als Ergebnis eines nationalen Ausschreibungsverfahrens vergeben.  
Sie beginnt mit der Betriebsaufnahme der Einrichtung und ist zunächst für drei Jahre befristet. 
 
3. Für die kriteriengeleitete Bewertung zuzulassender Angebote wird ein Bewertungsgremium 
eingesetzt. Die Angebote werden für diese Bewertung anonymisiert. 
 
4. Das Bewertungsgremium setzt sich zusammen aus  
 je einer/m Vertreter/in 
o der Bezirksvertretung Münster-West  
o des Integrationsrates  
 und je einer/m Vertreter/in der im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung  
vertretenen Parteien 
o von der CDU-Fraktion     
o von der SPD-Fraktion  
o von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0228/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0228/2014 
o von der FDP-Fraktion  
o von DIE LINKE.  
 Vertreter der Verwaltung: 
o Thomas Paal, Beigeordneter für Recht, Soziales, Integration, Gesundheit,  
Umwelt- und Verbraucherschutz 
o Dagmar Arnkens-Homann, Leiterin des Sozialamtes 
o Jochen Köhnke, Dezernent für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten 
 
5. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zum Betrieb der Einrichtung, zur Nut-
zung von Gebäude und Außenanlagen sowie zur Finanzierung wird zwischen der Stadt und 
dem Auftragnehmer eine vertragliche Vereinbarung geschlossen. 
 
6. Findet sich in dem Verfahren kein geeigneter Auftragnehmer, übernimmt die Stadt selbst die 
Trägerschaft für die Flüchtlingseinrichtung in Roxel. 
 
7. Die sich aus der Regelung zur Trägerschaft ergebenden finanziellen Konsequenzen für Trans-
ferleistungen (Betrieb durch einen privaten Auftragnehmer) oder den Stellenplan (Betrieb 
durch die Stadt) sind nach Abschluss des Verfahrens darzustellen und den Gremien spätes-
tens zu den Beratungen zum Haushalt 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dem Beschluss über diese Vorlage sind keine unmittelbaren Kosten verbunden. 
 
Die sich aus der späteren Entscheidung über eine Vergabe der Trägerschaft ergebenden finanzi-
ellen Konsequenzen werden gesondert zur Entscheidung vorgelegt und möglichst über Verände-
rungsblätter in die Beratungen zum Entwurf für den Haushalt 2015 gegeben. 
 
 
Begründung: 
 
 
Ausgangslage 
 
Der Rat beschloss am 06.02.2013, in Roxel an der Straße Zum Schultenhof nach dem bestehen-
den Konzept zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen eine Einrichtung für maximal 50 
Flüchtlinge zu errichten (vgl. Vorlage V/0973/2012 „Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in Müns-
ter“). Dies wurde wegen der deutlich ansteigenden Zahl zuziehender Flüchtlinge erforderlich, zu 
deren Unterbringung und Betreuung die Stadt rechtlich verpflichtet ist. 
 
Die Maßnahme zum Bau der Einrichtung wurde durch die Wohn + Stadtbau GmbH ausgeschrie-
ben. Auf Basis der Ergebnisse wurde ein Investor mit der schlüsselfertigen Realisierung beauf-
tragt. In Kürze ist mit der Baugenehmigung zu rechnen, so dass derzeit davon ausgegangen wer-
den kann, dass die Einrichtung wie geplant Ende des Jahres 2014 fertig gestellt wird. Die Stadt 
Münster wird die schlüsselfertige Einrichtung von dem Investor anmieten. 
 
 
Vergabe der Trägerschaft 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Betriebsträgerschaft für die neue Flüchtlingseinrichtung in Roxel, 
Zum Schultenhof, an einen geeigneten Auftragnehmer zu vergeben. Von den derzeit neun betrie-
benen Einrichtungen zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen wird lediglich eine Ein-

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richtung in Trägerschaft eines freien Trägers geführt, die Einrichtung an der Böttcherstraße 3 durch 
den Christlichen Verein Junger Menschen (CVJM) Münster e.V. 
 
Mit der Vergabe der Trägerschaft für die Einrichtung in Roxel wird eine größere Pluralität der An-
gebote erwartet, mit der insbesondere folgende Synergien bzw. Vorteile einhergehen können: 
 Es entsteht eine größere Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen im Arbeitsfeld, 
Wettbewerb und Qualität können gefördert werden. 
 Die Chancen für neue und innovative fachliche Ideen steigen und gute Lösungsansätze können 
verallgemeinert werden. 
 Unterschiedlichen Bedürfnissen und Problemlagen von Flüchtlingen kann differenzierter Rech-
nung getragen werden. 
 
Wenngleich der Koordinierungsaufwand für die gemeinsamen Aufgaben steigt, erwartet die Ver-
waltung für die neue Einrichtung in Roxel, dass die dargestellten Synergien bzw. Vorteile den er-
höhten Aufwand rechtfertigen und die inhaltliche Arbeit befördert wird. Rechtzeitig vor Ablauf von 
drei Jahren sollen die Erfahrungen mit dem Betrieb der neuen Einrichtung ausgewertet und eine 
Entscheidung über die weitere Trägerschaft vorbereitet werden. 
 
Auch für die weiteren anstehenden Projekte zur Schaffung neuer Flüchtlingseinrichtungen wird im 
Einzelfall geprüft, ob die Betriebsträgerschaft vergeben werden soll. Für die mit der Vorlage 
V/0973/2012 „Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in Münster“ zeitgleich beschlossene neue 
Flüchtlingseinrichtung in Wolbeck, Tönskamp, soll die Trägerschaft nicht auf einen Dritten übertra-
gen werden. Vor Ort leben die Menschen bereits im Gebäude bzw. im Containergebäude auf dem 
Gelände des ehemaligen Hofs Buddenbäumer (formell statistischer Bezirk Angelmodde) und sol-
len von dort in die neue Einrichtung umziehen. Das vorhandene und inzwischen gut etablierte Be-
treuungssetting in Regie des Sozialdienstes für Flüchtlinge der Stadt soll im neuen Gebäude am 
Tönskamp fortgesetzt werden. 
 
Dagegen soll für die neue Flüchtlingseinrichtung in Nienberge, die im Neubaugebiet Waltruper 
Weg entsteht (vgl. Vorlage V/0142/201 „Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in Münster - Stand-
ort Nienberge“), die Ausschreibung der Trägerschaft geprüft werden. Dazu sollen die Erfahrungen 
aus dem hier zur Entscheidung anstehenden Verfahren abgewartet und ausgewertet werden. 
 
 
Ausschreibungsverfahren 
 
Die Vergabe der Trägerschaft soll in Form einer öffentlichen Ausschreibung durchgeführt werden. 
 
Zunächst hatte die Verwaltung Ende Mai 2013 über die örtlichen Wohlfahrtsverbände die traditio-
nellen, gemeinnützigen freien Träger über die Planungen zur neuen Einrichtung in Roxel informiert 
und angeboten, dass sie Interessenbekundungen für die Übernahme der Trägerschaft abgeben 
können. Drei Träger hatten daraufhin Angebote abgegeben. Vor einer Entscheidung wurde das 
Verfahren noch einmal unter vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten überprüft. 
 
Die verwaltungsinterne juristische Überprüfung ergab Folgendes: Öffentliche Aufträge über Leis-
tungen (Warenlieferungen und Dienstleistungen) sind nach der Vergabe- und Vertragsordnung für 
Leistungen (VOL/A) in der Regel im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren an 
fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen zu verge-
ben. Bei der Ausschreibung der Trägerschaft für eine Flüchtlingseinrichtung handelt es sich um 
eine nachrangige Dienstleistung im Sinne der VOL/A (Kategorie Nr. 25 des Anhangs 1 Teil B - 
Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen). Für solche speziellen Dienstleistun-
gen ist nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung auch bei Überschreitung der europarechtli-
chen Schwellenwerte keine europaweite Ausschreibung, sondern nur eine Mitteilung des Ergeb-
nisses an eine Verlautbarungsbehörde der Europäischen Union (zweiter Abschnitt der VOL/A EG)

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V/0228/2014 
vorgeschrieben. Die Trägerschaft für eine Flüchtlingseinrichtung ist danach lediglich in einem nati-
onalen Verfahren auszuschreiben.  
 
Das Verfahren unterscheidet sich damit beispielsweise von der Praxis bei der Trägerschaft von 
Kindertageseinrichtungen, weil freie Träger nach dem Jugendhilferecht solche Einrichtungen vor-
rangig betreiben sollen und dafür auch einen Eigenanteil zu tragen haben (§§ 75 SGB VIII; 20 Kin-
derbildungsgesetz NRW). Dass am Betrieb einer Flüchtlingseinrichtung eventuell interessierte Auf-
tragnehmer gemeinnützig sind, ihre Aktivitäten also nicht auf die Erwirtschaftung von Gewinnen 
gerichtet sein mögen, steht der Anwendung des Vergaberechts nicht entgegen. 
 
Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die nationale Ausschrei-
bung fertig stellen und veröffentlichen. Die örtlichen freien Träger, die ihr Interesse an einer Über-
nahme der Trägerschaft erklärt hatten, werden hierüber gesondert informiert. 
 
Da ein formelles VOL-Verfahren durchzuführen ist, entscheidet der Vergabeausschuss abschlie-
ßend über die Auswahl des Anbieters der Leistung. Ferner bedeutet ein solches Verfahren, dass 
neben den traditionellen, gemeinnützigen freien Trägern auch kommerzielle, gewinnorientierte, 
also privatgewerbliche Auftragnehmer Angebote abgeben können. 
 
 
Ausschreibungsinhalte und Auswahlkriterien 
 
Mit der vorgesehenen Ausschreibung soll die sozialarbeiterische und hausmeisterische Betreuung 
sowie integrative Begleitung der Familien in der neuen Flüchtlingseinrichtung in Münster-Roxel mit 
50 Plätzen voraussichtlich ab dem 01.01.2015 für die Dauer von drei Jahren in die Regie eines 
Auftragnehmers übergehen. Das Gebäude soll dafür kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und 
für seine Nutzung sowie die Umsetzung der Leistungen soll ein Vertrag zwischen dem Auftrag-
nehmer und der Stadt Münster abgeschlossen werden. 
 
In die Auswahl zur Entscheidung über die Trägerschaftsvergabe werden nur Bieter gelangen, die 
für die Aufgabe geeignet sind. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind die Zu-
gangsvoraussetzungen, um in den Kreis der zu bewertenden Bieter zu kommen. Dazu werden alle 
Bieter beispielsweise nachweisen bzw. erklären müssen, dass sie qualifiziertes Personal ein-
schließlich qualifizierter Vertretung einsetzen, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes 
einhalten, sich zur Frauenförderung verpflichten. 
 
Die Entscheidung über die Trägerschaftsvergabe soll im Übrigen folgenden Wertungskriterien mit 
folgender prozentualer Gewichtung folgen: 
 Gegenleistungen der Stadt Münster an den Auftragnehmer (wirtschaftlich günstige Angebote) - 
30 % 
 Betreuungskonzept - 30 % 
o Umsetzung der Leitziele und Integrationsanforderungen der Stadt - 13,5 % 
o Sozialarbeiterische Betreuung - 16,5 % 
o Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Vereinbarung als Ausschlusskriterium 
 Organisatorische Anforderungen - 15 % 
o Umsetzung der Unterbringungsverpflichtung, Auszugsmanagement - 6 % 
o Betrieb des Gebäudes, Hausverwaltung, hausmeisterische Aufgaben - 9 % 
 Qualitätssicherung - 15 % 
 Kooperationen, Gemeinwesenarbeit - 10 %

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Angebotsbewertung / Bewertungsgremium 
 
Nach der Submission sind die schriftlich vorgelegten Konzepte zu bewerten. Es handelt sich um 
ein nationales VOL-Verfahren, so dass der Vergabeausschuss abschließend über die Auswahl des 
Auftragnehmers der neuen Flüchtlingseinrichtung in Roxel entscheidet. Inhaltlich fachliche Aspekte 
sollen durch die Einbeziehung von Vertretungen der Gremien, die örtlich und inhaltlich für die neue 
Flüchtlingseinrichtung maßgeblich sind, ausreichend Berücksichtigung finden. 
 
Um die fachlichen und sozialpolitischen Aspekte einer solchen Entscheidung angemessen berück-
sichtigen zu können, schlägt die Verwaltung die Einrichtung eines Bewertungsgremiums vor. Es 
soll die zulässigen Angebote an Hand der den Bietern vor Angebotserstellung bekannt zu geben-
den Kriterien bewerten. Dazu sollen die Angebote nach der Submission und vor der Behandlung 
im Bewertungsgremium anonymisiert werden. Das Bewertungsgremium bietet aus Sicht der Ver-
waltung einen zusätzlichen Schutz der Bieter davor, dass sachfremde Erwägungen in die Auswer-
tung einfließen. 
 
Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Gremien sollen dem Bewertungsgremium Beschäf-
tigte der Fachverwaltung angehören. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Bewertungsgremi-
ums müssen sich zur Verschwiegenheit verpflichten und das Vergaberecht beachten. Ihre Teil-
nahme ist ausgeschlossen, wenn sie mit einem Bieter in einer Beziehung verbunden sind, die mit 
den von ihnen im Gremium zu vertretenden Interessen kollidieren könnte. 
 
 
Ausblick 
 
Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die nationale Ausschrei-
bung zur Übertragung der Betriebsträgerschaft für die neue Flüchtlingseinrichtung in Roxel, Zum 
Schultenhof, an einen geeigneten Auftragnehmer zügig veranlassen. Es ist davon auszugehen, 
dass über die Vergabe so rechtzeitig entschieden werden kann, dass ein neuer Auftragnehmer 
nach entsprechender Vorbereitung und Abstimmung mit der Verwaltung mit Inbetriebnahme der 
neuen Flüchtlingseinrichtung die Trägerschaft übernehmen kann. 
 
Geht aus dem Ausschreibungsverfahren kein geeigneter Auftragnehmer hervor, übernimmt die 
Stadt selbst die rechtlich verpflichtende Aufgabe zur Betreuung der Menschen in der neuen Ein-
richtung. 
 
Je nach Ausgang des Verfahrens werden die finanziellen Voraussetzungen geregelt und den zu-
ständigen Gremien zur Entscheidung - spätestens im Rahmen der Beratungen über den Haus-
halt 2015 - vorgelegt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

12.03.2014 Integrationsrat
TOP 2.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.16 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 55 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 53 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Böttcherstraße 3
  • Tönskamp
  • Zum Schultenhof
  • Waltruper Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0228/2014
Typ
Vorlagen
Datum
04.03.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37