Regionalrat Köln

V/0332/2006

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 496 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlage 05.05.2006

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V-0332-2006-Anlage-1-Stellungnahmen.pdf

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3637 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 332/2006 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 496: 
Hiltrup – Landwirtschaftsverlag / östlich Hülsebrockstraße 
 
Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabe nbezogenen Bebauungsplanes Nr. 496 wurden fol-
gende Stellungnahmen abgegeben: 
 
1. Eine Eingeberin ist Miteigentümerin des nördlich  an das Baugebiet angrenzenden unbebauten Grund-
stücks Gemarkung Hiltrup, Flur 28, Flurstück 2125, da s im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 374 als 
reines Wohngebiet mit einer überbaubaren Grundstück sfläche für ein Einfamilienhaus ausgewiesen ist. 
Bisher sei das Grundstück durch „Gewohnheitsrecht“ über das Flurstück Nr. 35 erschlossen. 
 
Da dieses Flurstück nunmehr in das Eigentum des Land wirtschaftsverlages übergegangen sei und in 
den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes N r. 496 mit einbezogen werde, sei die Erschlie-
ßung des Flurstücks 2125 nicht (mehr) gewährleistet. Es wird angeregt, durch planerische Vorkehrun-
gen die Erschließung des v.g. Grundstücks dauerhaft zu sichern. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
 
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 496 w ird die Erschließungssituation des Eingeber-
grundstücks im rechtlichen Sinne nicht verändert, da auch nach den Festsetzungen des Bebauungspla-
nes Nr. 374 eine Erschließung des in Rede stehenden Grundstücks nur über die Einräumung eines 
Wegerechtes bzw. durch die Eintragung einer entsprechenden Baulast gesichert wäre. 
 
Die Eingeberin steht diesbezüglich in Verhandlungen  mit dem Landwirtschaftsverlag, der – wie die Ein-
geberin selbst einräumt – zu einer konstruktiven Lö sung in dieser Angelegenheit bereit ist und der Ein -
geberin eine schriftliche Vereinbarung zur Regelung  eines Wegerechtes angeboten hat, die bisher je-
doch nur einseitig (Landwirtschaftsverlag) unterzeichnet wurde. 
 
In Kenntnis dieser Eingabe ist der Landwirtschaftsv erlag darüber hinaus bereit, eine entsprechende 
Verpflichtung in den zwischen Stadt und Vorhabenträ ger abzuschließenden Durchführungsvertrag im 
Sinne einer ergänzenden Regelung mit aufzunehmen. D em Anliegen der Eingeberin, zu einer gesi-
cherten Regelung zu kommen, wird damit entsprochen. 
 
Der Anregung wird im Rahmen des Durchführungsvertra ges zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
gefolgt. Somit erübrigt sich eine Beschlussfassung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. 
 
 
2. Die Eingeber sind Eigentümer des Gebäudes Kardin alstraße 54, das jenseits der Hülsebrockstraße 
dem geplanten Bauvorhaben des Landwirtschaftsverlages gegenüber liegt. 
 
Die Eingeber beziehen sich konkret auf die geplante  Übergangsbrücke zwischen  Alt- und Neubau des 
Landwirtschaftsverlages, die vermutlich in transparenter Bauweise ausgeführt werde. Die Nutzer dieser 
Verbindungsbrücke hätten insoweit einen ungehindert en Einblick in den Gartenbereich der Kardinal-
straße 54, was zu einer erheblichen Störung der Pri vatsphäre führen würde. Vor diesem Hintergrund 
wird eine blickdichte Ausführung (z.B. getöntes Glas) angeregt. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
 
Durch die Breite der Hülsebrockstraße, einschließlich  des vorhandenen Bestandes an Großbäumen er-
gibt sich ein Abstand zwischen geplanter Brücke und Garten von ca. 30,0 m. 
Vor dem Hintergrund der örtlichen Situation ist ein e Beeinträchtigung durch Einsichtnahme über das in 
Stadtlagen übliche Maß hinaus nicht gegeben. Im Übri gen ergibt sich eine potentielle Einsichtnahme-
möglichkeit nicht nur von der Verbindungsbrücke aus , sondern im Prinzip von jedem Bürofenster des 
geplanten Verwaltungsgebäudes. 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1).

Beschlussvorlage

3399 Zeichen

V/0332/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 496: 
Hiltrup - Landwirtschaftsverlag / östlich Hülsebrockstraße 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.06.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
08.06.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
21.06.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird 
der nachfolgenden Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
Nr. 496: Hiltrup – Landwirtschaftsverlag / östlich Hülsebrockstraße nicht gefolgt: 
 
1.1 Die geplante Übergangsbrücke zwischen Alt- und Neubau des Landwirtschaftsverlages 
in blickdichter Ausführung zu erstellen (Anlage 1, Punkt 2). 
 
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 496: Hiltrup – Landwirtschaftsver-
lag / östlich Hülsebrockstraße wird aufgrund der §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch und 
der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen. 
 
Die Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 496 wird e-
benfalls beschlossen. 
 
Mit der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 496 tritt der Bebauungs-
plan Nr. 374: Hiltrup – An der Christuskirche / Kastanienallee / Marktallee / Hülsebrockstraße, 
soweit er vom Bebauungsplan Nr. 496 überlagert wird, teilweise außer Kraft. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei-
teren Folgekosten. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0332/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.05.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0332/2006 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplane Nr. 496 beinhaltet den Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan. Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschlie-
ßungsaufwand entsprechend dem Durchführungsvertrag. 
 
 
Begründung: 
1. Der Rat der Stadt Münster hat am 29.06.2005 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes Nr. 496 beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 06.03. bis 
zum 06.04.2006 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dar-
gestellten Stellungnahmen vorgetragen, über die entsprechend dem Beschlussvorschlag 1 
Beschluss gefasst werden soll. 
 
2. Da der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 496 aufgrund der obenstehen-
den Beschlussvorschläge nicht geändert oder ergänzt werden soll, kann somit auch der Sat-
zungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst werden (Beschlussvor-
schlag 2). 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 496 überplant teilweise den Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes Nr. 374. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes tritt dieser Plan, 
soweit er von dem neuen Plan überlagert wird, teilweise außer Kraft. Die Festsetzungen in 
den übrigen Bereichen können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Plan (verkleinert)

V-0332-2006-Anlage-3-Planverkleinerung.pdf

92 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 332/2006 
Bebauungsplan Nr. 496 
-Verkleinerung-  
Maßstab: 1:1000

Beratungsverlauf (4)

01.06.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2006 Hauptausschuss
TOP 25.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2006 Rat
TOP 23.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 496 (amtlicher Umring) amtlich
  • Hülsebrockstraße 1
  • Kastanienallee
  • Marktallee
  • An der Christuskirche

Bebauungsplan Nr. 496

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Landwirtschaftsverlag / Östlich Hülsebrockstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0332/2006
Typ
Vorlage
Datum
05.05.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37