V/0332/2006
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 496 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0332-2006-Anlage-1-Stellungnahmen.pdf
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 332/2006 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 496: Hiltrup – Landwirtschaftsverlag / östlich Hülsebrockstraße Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabe nbezogenen Bebauungsplanes Nr. 496 wurden fol- gende Stellungnahmen abgegeben: 1. Eine Eingeberin ist Miteigentümerin des nördlich an das Baugebiet angrenzenden unbebauten Grund- stücks Gemarkung Hiltrup, Flur 28, Flurstück 2125, da s im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 374 als reines Wohngebiet mit einer überbaubaren Grundstück sfläche für ein Einfamilienhaus ausgewiesen ist. Bisher sei das Grundstück durch „Gewohnheitsrecht“ über das Flurstück Nr. 35 erschlossen. Da dieses Flurstück nunmehr in das Eigentum des Land wirtschaftsverlages übergegangen sei und in den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes N r. 496 mit einbezogen werde, sei die Erschlie- ßung des Flurstücks 2125 nicht (mehr) gewährleistet. Es wird angeregt, durch planerische Vorkehrun- gen die Erschließung des v.g. Grundstücks dauerhaft zu sichern. Stellungnahme der Verwaltung: Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 496 w ird die Erschließungssituation des Eingeber- grundstücks im rechtlichen Sinne nicht verändert, da auch nach den Festsetzungen des Bebauungspla- nes Nr. 374 eine Erschließung des in Rede stehenden Grundstücks nur über die Einräumung eines Wegerechtes bzw. durch die Eintragung einer entsprechenden Baulast gesichert wäre. Die Eingeberin steht diesbezüglich in Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsverlag, der – wie die Ein- geberin selbst einräumt – zu einer konstruktiven Lö sung in dieser Angelegenheit bereit ist und der Ein - geberin eine schriftliche Vereinbarung zur Regelung eines Wegerechtes angeboten hat, die bisher je- doch nur einseitig (Landwirtschaftsverlag) unterzeichnet wurde. In Kenntnis dieser Eingabe ist der Landwirtschaftsv erlag darüber hinaus bereit, eine entsprechende Verpflichtung in den zwischen Stadt und Vorhabenträ ger abzuschließenden Durchführungsvertrag im Sinne einer ergänzenden Regelung mit aufzunehmen. D em Anliegen der Eingeberin, zu einer gesi- cherten Regelung zu kommen, wird damit entsprochen. Der Anregung wird im Rahmen des Durchführungsvertra ges zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefolgt. Somit erübrigt sich eine Beschlussfassung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. 2. Die Eingeber sind Eigentümer des Gebäudes Kardin alstraße 54, das jenseits der Hülsebrockstraße dem geplanten Bauvorhaben des Landwirtschaftsverlages gegenüber liegt. Die Eingeber beziehen sich konkret auf die geplante Übergangsbrücke zwischen Alt- und Neubau des Landwirtschaftsverlages, die vermutlich in transparenter Bauweise ausgeführt werde. Die Nutzer dieser Verbindungsbrücke hätten insoweit einen ungehindert en Einblick in den Gartenbereich der Kardinal- straße 54, was zu einer erheblichen Störung der Pri vatsphäre führen würde. Vor diesem Hintergrund wird eine blickdichte Ausführung (z.B. getöntes Glas) angeregt. Stellungnahme der Verwaltung: Durch die Breite der Hülsebrockstraße, einschließlich des vorhandenen Bestandes an Großbäumen er- gibt sich ein Abstand zwischen geplanter Brücke und Garten von ca. 30,0 m. Vor dem Hintergrund der örtlichen Situation ist ein e Beeinträchtigung durch Einsichtnahme über das in Stadtlagen übliche Maß hinaus nicht gegeben. Im Übri gen ergibt sich eine potentielle Einsichtnahme- möglichkeit nicht nur von der Verbindungsbrücke aus , sondern im Prinzip von jedem Bürofenster des geplanten Verwaltungsgebäudes. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1).
Beschlussvorlage
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V/0332/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 496: Hiltrup - Landwirtschaftsverlag / östlich Hülsebrockstraße 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 01.06.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 08.06.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 21.06.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird der nachfolgenden Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 496: Hiltrup – Landwirtschaftsverlag / östlich Hülsebrockstraße nicht gefolgt: 1.1 Die geplante Übergangsbrücke zwischen Alt- und Neubau des Landwirtschaftsverlages in blickdichter Ausführung zu erstellen (Anlage 1, Punkt 2). 2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 496: Hiltrup – Landwirtschaftsver- lag / östlich Hülsebrockstraße wird aufgrund der §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 496 wird e- benfalls beschlossen. Mit der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 496 tritt der Bebauungs- plan Nr. 374: Hiltrup – An der Christuskirche / Kastanienallee / Marktallee / Hülsebrockstraße, soweit er vom Bebauungsplan Nr. 496 überlagert wird, teilweise außer Kraft. Kosten/Folgekosten Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei- teren Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0332/2006 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 09.05.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0332/2006 Der vorhabenbezogene Bebauungsplane Nr. 496 beinhaltet den Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan. Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschlie- ßungsaufwand entsprechend dem Durchführungsvertrag. Begründung: 1. Der Rat der Stadt Münster hat am 29.06.2005 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes Nr. 496 beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 06.03. bis zum 06.04.2006 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dar- gestellten Stellungnahmen vorgetragen, über die entsprechend dem Beschlussvorschlag 1 Beschluss gefasst werden soll. 2. Da der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 496 aufgrund der obenstehen- den Beschlussvorschläge nicht geändert oder ergänzt werden soll, kann somit auch der Sat- zungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst werden (Beschlussvor- schlag 2). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 496 überplant teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 374. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes tritt dieser Plan, soweit er von dem neuen Plan überlagert wird, teilweise außer Kraft. Die Festsetzungen in den übrigen Bereichen können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Plan (verkleinert)
V-0332-2006-Anlage-3-Planverkleinerung.pdf
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 332/2006 Bebauungsplan Nr. 496 -Verkleinerung- Maßstab: 1:1000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 496 (amtlicher Umring) amtlich
- Hülsebrockstraße 1
- Kastanienallee
- Marktallee
- An der Christuskirche
Bebauungsplan Nr. 496
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Landwirtschaftsverlag / Östlich Hülsebrockstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0332/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 05.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37