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V/0772/2009

Pflegestützpunkte in Münster

Vorlagen 17.11.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2009, TOP 16.1

Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage V/0772/2009/1

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Beschlussvorlage

14466 Zeichen

V/0772/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Pflegestützpunkte in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
03.12.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
09.12.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat nimmt den in der Begründung erläuterten rechtlichen Rahmen, die Aufgaben und 
Funktionen der Pflegestützpunkte nach § 92c SGB XI sowie den aktuellen Verhandlungsstand 
in Münster zur Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt,  
- nach diesen Maßgaben Verträge mit den Pflegekassen über Einrichtung und Betrieb zweier 
Pflegestützpunkte zu schließen, 
- ferner den Rat und die zuständigen Fachausschüsse über das Ergebnis zu unterrichten 
sowie zur Jahresmitte 2011 im Rahmen eines Erfahrungsberichtes über die Erprobungszeit 
im Jahr 2010 zu berichten. 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen.  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage und rechtlicher Rahmen 
Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversi-
cherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) sieht die Einrichtung von Pflegestützpunkten in 
gemeinsamer Trägerschaft der Pflege- und Krank enkassen sowie der nach Landesrecht zu be-
stimmenden Stellen für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe und für die 
Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII vor, soweit die oberste Landebehörde dies 
Vorlagen-Nr.: 
V/0772/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulze auf´m Hofe 
Ruf: 
492 50 25 
E-Mail: 
SchulzeaufmHofe@stadt-
muenster.de  
Datum: 
20.11.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0772/2009 
bestimmt. Durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten haben die beteiligten Akteure die Mög-
lichkeit, durch umfassende Versorgungs- und Betreuungskonzepte ihre Zusammenarbeit zum Nut-
zen der betroffenen Pflegebedürftigen zu intensivieren. In die Arbeit der Pflegestützpunkte sollen 
Selbsthilfegruppen, ehrenamtlich Engagierte, kirchliche sowie sonstige religiöse und gesellschaftli-
che Träger und Organisationen eingebunden werden.  
In der Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Nordrhein-Westfalen vom 
28.04.2009 ist festgelegt, dass auf Kassenseite der jeweils federführende Landesverband der 
Pflegekassen die Verhandlungen zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes führt. Beauftragte Kas-
se für die Stadt Münster ist die AOK Westfalen-Lippe. Bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten 
ist auf vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen zurückzugreifen. Dies sind in Nordrhein-
Westfalen die von den Kommunen getragenen Angebote zur kommunalen Pflegeberatung gemäß 
§ 4 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen (PfG NRW), bei den Pflegekassen die Beratungsan-
gebote nach §§ 7, 7a SGB XI.  
Bereits in der Start- und Erprobungsphase der Pflegestützpunkte in Nordrhein-Westfalen ist eine 
gemeinsame Personalausstattung durch Kassen und Kommunen im Stützpunkt vorzusehen.  
Es besteht keine Verpflichtung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. Werden sie eingerichtet, 
sind die Vorgaben der Rahmenvereinbarung über die Pflegestützpunkte in Nordrhein-Westfalen 
zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Kranken- und Pflegekassen 
sowie den kommunalen Spitzenverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen zu erfüllen. 
 
2. Aufgaben und Funktionen von Pflegestützpunkten 
Die Pflege- und Krankenkassen richten die Pflegestützpunkte ein. Diese haben darauf hinzuwir-
ken, dass sich die nach Landesrecht zur bestimm enden Stellen (Kommunen) sowie die im Land 
tätigen Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung und die im Land zugelasse-
nen und tätigen Pflegeeinrichtungen an den Stützpunkten beteiligen. Bei der Einrichtung von Pfle-
gestützpunkten ist auf vorhandene, geeignete und vernetzte Beratungsstrukturen zurückzugreifen. 
Doppelstrukturen sind zu vermeiden. 
Gemeinsame Träger der Pflegestützpunkte sind die Pflege- und Krankenkassen und die nach Lan-
desrecht zu bestimmenden Stellen. In § 4 der Empfehlungen nach § 92c Abs. 9 Satz 3 SGB XI 
über die Arbeit und Finanzierung von Pflegestützpunkten vom 03.08.2009 werden insbesondere 
folgende Aufgabenbereiche beschrieben: 
- Eine umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten 
nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- und lan-
desrechtlichen vorgesehenen Sozialleistungen und sonstiger Hilfsangebote. 
- Die Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kom-
menden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen me-
dizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote ein-
schließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen. 
- Die Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und 
Betreuungsangebote. 
Die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte sind trägerunabhängig und wettbewerbsneutral zu 
erbringen. Ziel der Pflegestützpunkte ist die Vernetzung von wohnortnahen Auskunfts-,  Bera-
tungs-, Koordinierungs- und Hilfsangeboten rund um die Pflege und die Verbesserung der Koope-
ration der verschiedenen Leistungsträger und Leistungserbringer. 
Die Träger des Pflegestützpunktes, die eingebundenen Selbsthilfegruppen, die sonstigen ehren-
amtlich tätigen Personen und Gruppen sowie die kirchlichen und gesellschaftlichen Träger und 
Organisationen sollen sich in angemessenen Abständen über die Arbeit des Stützpunktes beraten 
und ggf. Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Beratungs- und Versorgungsangebote abge-
ben.

- 3 - 
V/0772/2009 
3. Verfahren der Einrichtung 
Nach der Rahmenvereinbarung über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Nordrhein-
Westfalen gem. § 92c Abs. 8 SGB XI richten die Pflege- und Krankenkassen unter Beteiligung der 
Kreise und kreisfreien Städte Stützpunkte zur Information und Beratung Ratsuchender ein. Sie 
schließen für die jeweils konkrete Einrichtung der Pflegestützpunkte Verträge ab. Die vertraglichen 
Vereinbarungen sollen ermöglichen, dass Pflegestützpunkte in räumlich-organisatorische Anbin-
dung an bestehende Angebote der Pflege-/Krankenkassen oder der Kommunen errichtet werden. 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten nehmen ihren Beratungsauftrag 
unbeschadet der Leistungsentscheidungen der Pflege-/Krankenkassen sowie der Träger der Al-
tenhilfe und der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII wahr.  
Die Federführung zur Organisation des Verfahrens zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in den 
Kreisen und kreisfreien Städten obliegt grundsätzlich der Pflegekasse mit den meisten Pflegebe-
dürftigen in der Kommune. Errichtungsbeauftragte Kasse für die Stadt Münster ist die AOK Regio-
naldirektion Münster, Coesfeld, Warendorf. Als Vereinbarungspartner haben die Pflegekassen und 
Kommunen bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten eng und vertrauensvoll zusammenzuarbei-
ten. Die Pflegestützpunkte sind barrierefrei und behindertengerecht einzurichten. 
In der bis zu zweijährigen Start- und Erprobungsphase soll die regelhafte Personalausstattung 
(Präsenzkräfte) grundsätzlich aus zwei Vollzeitstellen bestehen. Über die Einbindung der Wohnbe-
ratungsangebote erfolgt eine Verständigung.  
In der Start- und Erprobungsphase sollen maximal drei Stützpunkte je Kreis bzw. kreisfreie Stadt 
eingerichtet werden. Einer soll in Anbindung an die räumlich/organisatorischen Strukturen der 
Kommunen und grundsätzlich zwei in räumlich/organi satorischer Anbindung an die Strukturen der 
Pflege-/Krankenkassen erfolgen.  
 
4. Finanzierung von Pflegestützpunkten 
Nach § 92c Abs. 4 SGB XI tragen die Einrichtungsträger ihre Personal- und Sachkosten selbst. Für 
die Anschubfinanzierung stehen nach jeweiligem Bedarf pro Pflegestützpunkt bis zu 45.000,00 € 
zur Verfügung. Dieser Betrag wird um jeweils 5.000,00 € erhöht, wenn Mitglieder von Selbsthilfe-
gruppen, ehrenamtliche und sonstige zum bürgerschaftlichen Engagement bereite Personen und 
Organisationen nachhaltig in die Tätigkeit des Stützpunktes einbezogen werden. Voraussetzung 
für die Förderung ist ein von den Kranken- und Pflegekassen und den Kommunen als gemeinsame 
Träger unterschriebener Stützpunktvertrag. Die Beantragung der Anschubfinanzierung erfolgt bei 
dem vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen einzurichtenden 
Landeszentrum für Pflegeberatung. Mit der Bestätigung zum Pflegestützpunkt, die auch unabhän-
gig von einer Beantragung der Anschubfinanzierung re sultieren kann, erfolgt die Akkreditierung als 
Pflegestützpunkt im Sinne der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Pflegestützpunkten in 
Nordrhein-Westfalen gem. § 92c Abs. 8 SGB XI. Die Träger erwerben das Recht, die Bezeichnung 
„Pflegestützpunkt  Nordrhein-Westfalen“ unter Einbeziehung des Landeswappens zu führen und 
diese an dem Gebäude, in dem sich die Räumlichkeiten des Pflegestützpunktes befinden kenntlich 
zu machen. 
 
5. Zielvorgaben der Stadt Münster 
Pflegestützpunkte sollen eine wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige 
sein. Aus den Erfahrungen des Informationsbüros Pflege des Sozialamtes und der Modellstütz-
punkte zeigt sich deutlich, dass die präventive Beratung für Menschen mit beginnendem Hilfebe-
darf, die noch über keine Pflegestufe verfügen, inzwischen über 50 % der Beratungstätigkeit aus-
macht. Mit der Pflegeberatung, der Wohnraumanpassungsberatung und der Fachstelle Hilfen beim 
Umzug im Informationsbüro Pflege verfügt die Stadt Münster über eine anerkannte trägerunab-
hängige Beratungsstelle. Der neu eingerichtete Fachdienst für Senioren und Pflegebedürftige im 
Sozialamt sowie die Freiwillenagentur mit dem Projekt ‚Von Mensch zu Mensch’ beraten und un-
terstützen zugehend wohnortnah und stadtteilorientiert  im Rahmen der Altenhilfe und der Hilfe zur

- 4 - 
V/0772/2009 
Pflege nach dem SGB XII. In der Bündelung und Darstellung der bestehenden Angebotspalette auf 
der Grundlage der Onlinedatenbank des Informationsbüros Pflege, mit der Kapazitätenkoordinati-
on für freie Dienstleistungen und Plätze im Bereich der ambulanten, teilstationären und vollstatio-
nären Pflegeeinrichtung, liegen die Grundvoraussetzungen für eine wohnortnahe und stadtteilori-
entierte Einzelfall- und weitergehende Basis- und Spezialberatung für Ratsuchende in Münster. 
Ausgangslage in den Gesprächen und Verhandlungen mit den Pflegekassen ist die Fortführung 
und Weiterentwicklung dieser Standards. Für ratsuchende Pflegebedürftige sowie von Pflegebe-
dürftigkeit bedrohten Menschen und ihrer Angehörigen erfolgt die Beratung weiterhin kostenneut-
ral.  
Die Fortsetzung der intensiven Zusammenarbeit mi t der Gerontopsychiatrischen Beratungsstelle 
und dem Demenz-Servicezentrum Münster in Tr ägerschaft der Alexianer Krankenhaus GmbH so-
wie die Einbindung der Selbsthilfekontaktstelle Münster und der Freiwilligenagentur mit dem Pro-
jekt ‚Von Mensch zu Mensch’ ist erklärtes Ziel der Stadt Münster und wird in der Gestaltung des 
Stützpunktvertrages entsprechend berücksichtigt. 
Richtungsweisend bei der Umsetzung des Stützpunktvertrages des Sozialamtes ist ebenso, dass 
auf der Grundlage des jetzigen Beratungsangebotes im Informationsbüro Pflege Kostenneutralität 
im Sach- und Personalkostenbereich erzielt wird. Der in Aussicht stehende Zuschuss von bis zu 
50.000,00 € pro Stützpunkt soll moderat und zweckgebunden für den weiteren Ausbau bei der 
Erfassung, Koordinierung und Vernetzung quartiersbezogener Unterstützungsangebote eingesetzt 
werden.  
 
6. Aktueller Verhandlungsstand 
Nach aktuellem Planungsstand können im ersten Quartal 2010 zwei Pflegestützpunkte in Münster 
errichtet werden. Vorgesehen ist das Informationsbüro Pflege des Sozialamtes der Stadt Münster 
im Gesundheitshaus, Gasselstiege 13, als kommunaler Pflegestützpunkt sowie die Geschäftstelle 
der AOK, Königsstr. 18/20 als Stützpunkt der Pflegekassen. 
Im Rahmen der weiteren Gespräche und Verhandlungen mit den Pflegekassen sollen die bürger- 
und dienstleistungsorientierten Öffnungszeiten des Informationsbüros Pflege beibehalten werden. 
Vorgesehen ist darüber hinaus ein wechselseitiger Personalaustausch, wie in der Allgemeinverfü-
gung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten vorgesehen, für jeweils drei mal drei Stunden zwi-
schen dem Stützpunkten der Pflegekasse und der Stadt Münster in den Kernzeiten der Beratung. 
Fallkonferenzen werden mit den Trägern und weiteren Kooperationspartnern im Einzelfall bei Be-
darf vereinbart. 
Ebenso ist die Initiierung eines Beirates mit den beteiligten Kassen, der Stadt Münster sowie den 
Kooperationspartnern nach Beendigung der Probephase vorgesehen. Auf der Basis der gesam-
melten auswertbaren Daten und den Erkenntnisgewinnen aus der gemeinsamen Beratungs- und 
Netzwerktätigkeit kann die Gestaltung der Zusammenarbeit und des Stützpunktvertrages entspre-
chend modifiziert werden. 
 
7. Weiteres Verfahren 
Mit den Pflegestützpunkten wird ein neues Informations- und Beratungsarrangement im Aufgaben-
sektor Pflege bereitgestellt, an dessen Konzeption und Betrieb die Stadt Münster beteiligt ist. Städ-
tische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden innerhalb eines festgelegten wöchentlichen Stun-
denkontingents in dem anderen Stützpunkt mitwirken. Diese und die übrigen Einzelregelungen 
werden in den Stützpunktverträgen zwischen den örtlichen Pflegekassen und der Stadt noch ver-
einbart. 
 
Die dargestellten Zielvorgaben der Stadt Münster werden mit Blick auf die bereits bestehenden 
Angebotsqualitäten im Rahmen der Pflegeberatung nach § 4 LfG NW für die zukünftigen Pflege-
stützpunkte nach den Vorgaben des Gesetzgebers, Beratungsleistungen gebündelt aus einer 
Hand, quartiersorientiert, auch im Rahmen zugehender vertiefender Beratungstätigkeit und Fallbe-
gleitung anzubieten, weiter konsequent verfolgt.

- 5 - 
V/0772/2009 
 
Die Verwaltung wird der Pflegekonferenz, weiteren zuständigen Gremien sowie dem Ausschuss 
für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung über die abschließenden Ergebnisse der Stütz-
punktvereinbarungen berichten. Ebenso erfolgt nach Beendigung der Erprobungsphase, voraus-
sichtlich im zweiten Halbjahr 2011, ein Erfahrungsbericht über den Entwicklungsstand der Pflege-
stützpunkte. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Ergänzungsvorlage V/0772/2009/1

2577 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0772/2009/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Schulze auf´m Hofe 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Pflegestützpunkte in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.12.2009 Rat Entscheidung
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat nimmt den in der Begründung erläuterten rechtlichen Rahmen, die Aufgaben und 
Funktionen der Pflegestützpunkte nach § 92c SGB XI sowie den aktuellen Verhandlungsstand 
in Münster zur Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt,  
- nach diesen Maßgaben Verträge mit den Pflegekassen über Einrichtung und Betrieb zweier 
Pflegestützpunkte zu schließen, 
- ferner den Rat und die zuständigen Fachausschüsse über das Ergebnis zu unterrichten 
sowie zur Jahresmitte 2011 im Rahmen eines Erfahrungsberichtes über die Erprobungszeit 
im Jahr 2010 zu berichten. 
 
3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, 
im Rahmen der Erprobungsphase die Einrichtung eines weiteren Pflegestützpunktes 
voranzutreiben. Hierbei ist eine sozialräumliche Orientierung vorzunehmen und die 
Idee eines mobilen Stützpunktes mit einzubeziehen. 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf der Grundlage des aktuellen Verhandlungsstandes mit 
den Pflegekassen, zwei Pflegestützpunkte in Münster einzurichten, keine Kosten entstehen.   
 
 
 
Begründung: 
 
Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung lag zur Sitzung am 03.12.09 ein 
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL vor, im Rahmen der Erprobungsphase 
492 50 25 
 
E-Mail: 
SchulzeaufmHofe@stadt-
muenster.de  
Datum: 
04.12.2009 
V/0772/2009/1

- 2 - 
V/0772/2009/1 
die Einrichtung eines weiteren Pflegestützpunktes voranzutreiben. Hierbei ist eine sozialräumliche 
Orientierung vorzunehmen und die Idee eines mobilen Stützpunktes mit einzubeziehen. 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung beschloss daraufhin einstimmig, 
dem Rat die Annahme des geänderten Beschlussvorschlages in der Fassung des Änderungsan-
trages der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, zu empfehlen. 
Die Verwaltung wird in den Gesprächen mit den Pflege- und Krankenkassen auf die Einrichtung 
eines dritten Pflegestützpunktes, möglichst in mobiler Form, hinwirken. Über die Ergebnisse wird 
sie dem Rat und den Ausschüssen berichten. Soweit der Stadt Münster dadurch Kosten entstehen 
sollten, wird die Verwaltung die erforderlichen Beschlüsse rechtzeitig vorbereiten. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

01.12.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2009 Hauptausschuss
TOP 17.1 Vorberatung
Zur Sitzung
09.12.2009 Rat
TOP 16.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Königsstraße 18
  • Gasselstiege 13

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0772/2009
Typ
Vorlagen
Datum
17.11.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37