V/0961/2016
Bestellung des allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters
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Beschlussvorlage
2537 Zeichen
V/0961/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat I Betrifft Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters Beratungsfolge 09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.11.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Herr Stadtrat Thomas Paal wird mit Wirkung vom 17.11.2016 zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters mit der Dienstbezeichnung „Stadtdirektor“ bestellt. 2. Die Eingruppierung erfolgt gem. § 2 Eingruppierungsverordnung NRW nach Besoldungsgrup- pe B 6. 3. Die Aufwandsentschädigung beträgt gem. §§ 5, 6 Eingruppierungsverordnung NRW zurzeit 315,33 Euro mtl. II. Finanzielle Auswirkungen: Die entstehenden Personalkosten sind im Haushalt veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0961/2016 Auskunft erteilt: Herr Lewe Herr Heuer Ruf: 492-6000 492-7010 E-Mail: lewe@stadt-muenster.de wolfgang.heuer@stadt-muenster.de Datum: 26.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0961/2016 Begründung: Herr Stadtdirektor Hartwig Schultheiß, der bisher die Funktion des allgemei nen Vertreters des Ober- bürgermeisters ausübte, tritt mit Ablauf des 31.10.2016 in den Ruhestand. 1. Gem. § 68 Gemeindeordnung NRW bestellt der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Ver- treter des Bürgermeisters. Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Stadtrat Thomas Paal zum Stadtdirektor zu bestellen. 2. Nach § 2 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung NRW ist der zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters bestellte Beigeordnete in Gemeinden mit 250.001 bis 500.000 Einwoh- nern/innen in die Besoldungsgruppe B 6 oder B 7 einzustufen. Die Höchstgruppe B 7 darf aller- dings nur in Anspruch genommen werden, wenn der Wahlbeamte in dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem er eine ganze Amtszeit geleistet hat (§ 2 Abs. 3 Eingruppierungsverordnung NRW). Für die Besoldung als allgemeiner Vertreter nach § 2 Abs. 3 Eingruppierungsverordnung NRW ist nicht die „ganze Amtszeit“ als Beigeordneter, sondern die als Stadtdirektor maßgeblich. In die deshalb vorgesehene Besoldungsgruppe B 6 ist Herr Paal bereits eingruppiert (Ratsbeschluss vom 11.02.2015). 3. Die Aufwandsentschädigung beträgt gem. § 6 Abs. 1 i.V.m. 5 Abs. 1 Eingruppierungsverordnung NRW zurzeit 315,33 Euro mtl. 4. Nach § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Münster führt der allgemeine Vertreter /die allge- meine Vertreterin des Oberbürgermeisters die Dienstbezeichnung „Stadtdirektor/in“. gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0961/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37