V/0877/2008
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2009
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Beschlussvorlage
4171 Zeichen
V/0877/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Betrifft
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2009
Beratungsfolge
19.11.2008 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
04.12.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
10.12.2008 Hauptausschuss Vorberatung
10.12.2008 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2009“ wird beschlossen
(Anlage 1)
II. Kosten/Folgekosten
Keine
Begründung:
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NW obliegt dem Rat neben der Festsetzung
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung
allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte.
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, son-
dern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so-
fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt.
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu
leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme
von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen.
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnitts-
sätze für das Jahr 2008 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich
eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlags ermittelt. Weiterhin ist auch die tarifvertragliche
Steigerung um 2,8 % für 2009 in den Stundensätzen enthalten. Verglichen mit den Personalkosten
Vorlagen-Nr.:
V/0877/2008
Auskunft erteilt:
Herr Dornseif
Ruf:
60 52 16
E-Mail:
Dornseif@awm.stadt-muenster.de
Datum:
27.10.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0877/2008
des Vorjahres steigen die Sätze aufgrund der in 2008 beschlossenen Tarifsteigerung (2008: + 50 €
Einmalzahlung, + 3,1 %; 2009: +2,8 %) durchschnittlich um 6,18 Prozent.
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt-
und Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der Be-
triebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Trotz der gestiegenen Treibstoffkosten
bleiben die meisten Stundensätze auf Vorjahresniveau, lediglich bei den Großfahrzeugen (Lkw
über 7,5 to und Pressmüllwagen) schlagen die gestiegenen Kraftstoffpreise mit durchschnittlich
1,19 % aufgrund der hohen Verbrauchsmengen dieser Kfz durch.
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen
1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus
den Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünabfallkompostierungsanlage einschließ-
lich des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages. Diese Entgelte verändern sich gegenüber
den Vorjahrespreisen nicht.
Für die Annahme von Abfällen zur Verwertung
2 in der MBRA Münster wird für AWM Kunden ein
privatrechtliches Entgelt in Höhe von 170,00 Euro/to festgelegt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe wer-
den ermächtigt, dieses Entgelt zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit um bis zu 20 % zu verändern
(siehe dazu auch Ratsvorlage 0387/2005/1. Erg.
).
Aufgrund der Zusammensetzung enthalten Gewerbeabfälle zur Verwertung erfahrungsgemäß kei-
nen organisch nutzbaren Feinkornanteil für die biologische Stufe der MBRA. Mengen zur Ablage-
rung auf der Zentraldeponie fallen somit nicht an. Da die derzeitige Gebühr 230,00 Euro/to beträgt
und hierin ein Anteil von 60 Euro/to für die Ablagerung enthalten ist, ist eine Reduzierung um die-
sen Anteil gerechtfertigt. Das Entgelt in Höhe von 170 Euro/to errechnet sich aus der Restmüllge-
bühr von 230 Euro/to abzüglich Ablagerungskosten von 60 Euro/to.
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif als Anlage 2 beigefügt
I. V.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlagen: Tarife 2009 und 2008
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis h) und j)
2 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. i)
Anlage 2
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Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0877/2008 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2008 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 12.12.2007 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte G07 G06 G04 Normalstunde: 32,15 € 29,46 € 25,49 € 1/6 Stundensatz 5,36 € 4,91 € 4,25 € Handwerker Fahrer Hilfskräfte G07 G06 G04 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,54 € 2,46 € 2,27 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,54 € 2,46 € 2,27 € Sonntags 25% 3,18 € 3,08 € 2,84 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,45 € 4,31 € 3,97 € Feiertagsarbeit 135% 17,18 € 16,61 € 15,32 € Die Berechnung der Zeitzuschläge basiert auf den vom Personal- und Organisationsamt vorgegebenen Durchschnittssätzen ohne Berücksichtigung des anteiligen Verwaltungskostenzuschlages. Die Zeit- zuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde in EURO je Stunde in EURO Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,50 € 9,00 € Lkw bis 7,5 t 1,50 € 9,00 € Lkw über 7,5 t 3,80 € 22,80 € Kehrmaschine 3,00 € 18,00 € Kleinkehrmaschine 3,10 € 18,60 € Pressmüllwagen 3,90 € 23,40 € Zeitzuschläge je Stunde: Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0877/2008 III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Die Entgelte zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung a) Altholz A I - III b) Altholz A IV c) Wurzelstöcke d) Wertstoffgemische e) Styropor f) Flachglas g) Reifen h) Grünabfälle i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM j) Mineralfaserabfälle Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. 60,00 €/t 125,00 €/t 70,00 €/t 250,00 €/t 45,00 €/t 195,00 €/t 130,00 €/t 60,00 €/t 60,00 €/t 2,50 €/Stück
Anlage 1
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0877/2008 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2009 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 10.12.2008 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte G07 G06 G04 Normalstunde: 34,33 € 30,97 € 27,18 € 1/6 Stundensatz 5,72 € 5,16 € 4,53 € Handwerker Fahrer Hilfskräfte G07 G06 G04 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,73 € 2,64 € 2,44 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,73 € 2,64 € 2,44 € Sonntags 25% 3,41 € 3,30 € 3,05 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,77 € 4,62 € 4,27 € Feiertagsarbeit 135% 18,39 € 17,80 € 16,45 € Die Berechnung der Zeitzuschläge basiert auf den vom Personal- und Organisationsamt vorgegebenen Durchschnittssätzen ohne Berücksichtigung des anteiligen Verwaltungskostenzuschlages. Die Zeit- zuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde in EURO je Stunde in EURO Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,50 € 9,00 € Lkw bis 7,5 t 1,50 € 9,00 € Lkw über 7,5 t 3,90 € 23,40 € Kehrmaschine 3,00 € 18,00 € Kleinkehrmaschine 3,10 € 18,60 € Pressmüllwagen 4,00 € 24,00 € Zeitzuschläge je Stunde: Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0877/2008 III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung a) Altholz A I - III b) Altholz A IV c) Wurzelstöcke d) Wertstoffgemische e) Styropor f) Flachglas g) Reifen h) Grünabfälle i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM j) Mineralfaserabfälle Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2009 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. 150,00 €/t 45,00 €/t 170,00 €/t 130,00 €/t 60,00 €/t 60,00 €/t 2,50 €/Stück 30,00 €/t 60,00 €/t 70,00 €/t
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0877/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.10.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37