222127
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung des Brückenbelages auf sechs Pontonbrücken in der Bonner Rheinaue
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3480 Zeichen
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 222127 Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung des Brückenbelages auf sechs Pontonbrücken in der Bonner Rheinaue Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziff. 3.5 der Vergabeordnung für das Bauvorhaben „Erneuerung des Brückenbelages auf sechs Pontonbrücken im Freizeitpark Rheinaue Bonn“ wird zugestimmt. Begründung Die Holzbeläge der Pontonbrücken sind nicht mehr verkehrssicher zu unterhalten und weisen einen nicht ausreichenden oder sogar ungenügenden Bauwerkszustand auf. Es sind vielfältige Schadstellen sowie zahlreiche zu große Spalte zwischen den Bohlen entstanden. Durch die Spalte dringen Wasser, Schmutz und Tausalze auf die darunterliegende Stahlkonstruktion und schädigen diese nachhaltig. Die Holzbohlen weisen darüber hinaus einen alterungsbedingten, verwitterten Zustand auf, der unter anderem zu einer deutlich verminderten Griffigkeit führt. Insbesondere bei feuchter Witterung besteht eine erhöhte Sturzgefahr, die durch die gemeinsame Nutzung durch Fuß- und Radverkehr und die damit einhergehenden Begegnungs- und Ausweichsituationen verschärft wird und insbesondere die verkehrssichere Nutzung für Radfahrende deutlich beeinträchtigt. Die oben genannten Schäden beeinträchtigen vor allem die Nutzbarkeit und die Dauerhaftigkeit der jeweiligen Bauteile und führen mittelfristig zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit des gesamten Bauwerks. Eine Schadensausbreitung und Folgeschädigungen anderer Bauteile sind zu erwarten, eine Schadensbeseitigung ist kurzfristig erforderlich. Eine entsprechende Instandsetzung bzw. Ertüchtigung der bestehenden Bohlenbeläge aus Holz durch den Austausch einzelner Bohlen, wie bisher ausgeführt, ist nicht mehr wirtschaftlich. Die bestehenden Bohlenbeläge werden daher ausgebaut und durch neue Beläge an gleicher Stelle ersetzt, Verstärkungen der Unterkonstruktion sind nicht erforderlich. Seite 1 von 2 Seite 2 —— Geplante Erneuerung bzw. Ertüchtigung: Die geplante Maßnahme sieht im Wesentlichen den Ersatz der Holzbohlenbeläge durch rutschfeste Beläge und einige Nebenarbeiten wie Herstellung der Übergangsbereiche des Brückenüberbaus und grobes Entrosten von Flanschoberseiten vor. Zweck und Nutzung: Im Zuge der Erneuerung der Holzbeläge werden die Beeinträchtigungen hinsichtlich der Standfestigkeit, Verkehrs-sicherheit und Dauerhaftigkeit behoben. Die Bestimmungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung werden erfüllt. Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto X VOB UVgO VgV 03.2023 – 06.2023 430.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12 Ingenieurbauwerke 521130 6601510 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 222127
- Typ
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Datum
- 28.10.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40