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222127

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung des Brückenbelages auf sechs Pontonbrücken in der Bonner Rheinaue

Beschlussvorlage: Einleitung 28.10.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe, Sitzung am 23.11.2022, TOP 5.10

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

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Beschlussvorlage: Einleitung 
öffentlich 
222127 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
66 Tiefbauamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung 
des Brückenbelages auf sechs Pontonbrücken in 
der Bonner Rheinaue 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und 
Vergabe 
23.11.2022 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziff. 3.5 der Vergabeordnung für 
das Bauvorhaben „Erneuerung des Brückenbelages auf sechs Pontonbrücken 
im Freizeitpark Rheinaue Bonn“ wird zugestimmt. 
  
 
Begründung 
Die Holzbeläge der Pontonbrücken sind nicht mehr verkehrssicher zu 
unterhalten und weisen einen nicht ausreichenden oder sogar ungenügenden 
Bauwerkszustand auf. Es sind vielfältige Schadstellen sowie zahlreiche zu 
große Spalte zwischen den Bohlen entstanden. Durch die Spalte dringen 
Wasser, Schmutz und Tausalze auf die darunterliegende Stahlkonstruktion und 
schädigen diese nachhaltig. Die Holzbohlen weisen darüber hinaus einen 
alterungsbedingten, verwitterten Zustand auf, der unter anderem zu einer 
deutlich verminderten Griffigkeit führt. Insbesondere bei feuchter Witterung 
besteht eine erhöhte Sturzgefahr, die durch die gemeinsame Nutzung durch 
Fuß- und Radverkehr und die damit einhergehenden Begegnungs- und 
Ausweichsituationen verschärft wird und insbesondere die verkehrssichere 
Nutzung für Radfahrende deutlich beeinträchtigt. Die oben genannten Schäden 
beeinträchtigen vor allem die Nutzbarkeit und die Dauerhaftigkeit der jeweiligen 
Bauteile und führen mittelfristig zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit 
des gesamten Bauwerks. Eine Schadensausbreitung und Folgeschädigungen 
anderer Bauteile sind zu erwarten, eine Schadensbeseitigung ist kurzfristig 
erforderlich. Eine entsprechende Instandsetzung bzw. Ertüchtigung der 
bestehenden Bohlenbeläge aus Holz durch den Austausch einzelner Bohlen, 
wie bisher ausgeführt, ist nicht mehr wirtschaftlich. Die bestehenden 
Bohlenbeläge werden daher ausgebaut und durch neue Beläge an gleicher 
Stelle ersetzt, Verstärkungen der Unterkonstruktion sind nicht erforderlich. 
  
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Seite 2  
 
 
——
Geplante Erneuerung bzw. Ertüchtigung: Die geplante Maßnahme sieht im 
Wesentlichen den Ersatz der Holzbohlenbeläge durch rutschfeste Beläge und 
einige Nebenarbeiten wie Herstellung der Übergangsbereiche des 
Brückenüberbaus und grobes Entrosten von Flanschoberseiten vor. 
  
Zweck und Nutzung: Im Zuge der Erneuerung der Holzbeläge werden die 
Beeinträchtigungen hinsichtlich der Standfestigkeit, Verkehrs-sicherheit und 
Dauerhaftigkeit behoben. 
 
 
Die Bestimmungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung 
werden erfüllt. 
  
  
 
Vergabeart 
 
X öffentlich  offen (EU)  aufgeforderte Firmen 
 beschränkt  nichtoffen (EU)  mit öffentlichem  
Teilnahmewettbewerb 
 Freihändig bzw. 
Verhandlungsvergabe  Verhandlungsverfahren (EU)  Abweichung von der  
vorgeschriebenen Vergabeart 
 
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung  Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto 
 
 X VOB  UVgO  VgV 03.2023 – 06.2023 430.000 € 
 
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / 
Finanzposition (investiv) 
CO-Kontierung 
(konsumtiv) / 
Finanzstelle (investiv) 
1.12 Ingenieurbauwerke 521130 6601510 
 
Verpflichtungsermächtigungen 
 
Verwendung von Haushaltsresten Mittel 
  
ja x nein  ja x nein  freigegeben x vorgesehen 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

23.11.2022 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe
TOP 5.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
222127
Typ
Beschlussvorlage: Einleitung
Datum
28.10.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40