V/0815/2011
Neue Kita in Mauritz-Ost - Einrichtungs- und Investorenbeschluss
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Beschlussvorlage
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V/0815/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Neue Kita in Mauritz-Ost - Einrichtungs- und Investorenbeschluss Beratungsfolge 17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 23.11.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt dem Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen auf dem Gelände des CVJM - Sozialwerk gGmbH Christlicher Verein junger Menschen, Johannes-Busch- Haus, Merschkamp 23, 48155 Münster, als Investorenmaßnahme zu, mit der Maßgabe, dass die Refinanzierung über die gesetzlichen Mietkostenbezuschussungen durch das Land NRW gem. dem Kinderbildungsgesetz NRW erfolgt (siehe Anlage 1 = Lageplan und Anlage 2 = Raumprogramm). 1.1 Der Bauherr erhält einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 €, davon 100.000 € für die angemessene Ausstattung und 100.000 € für die Gestaltung des Außengeländes. 2. Der Rat stimmt zu, dass dem CVJM die Betriebsträgerschaft der Kindertageseinrichtung übertragen wird und der Träger einen Trägeranteil von 3,5% zu den Betriebskosten über- nimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Beschlüsse zur Sachentscheidung führen im Haushaltsjahr 2011 im Rahmen der Förderung von Kindern in Tagesbetreuung im Teilfinanzplan zu einer einmaligen Auszahlung eines investiven Zuschusses in Höhe von 200.000 €. Ab dem Jahr 2013 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 630.000 € an. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmittel in Höhe von rund 238.000 € gegenüber. Vorlagen-Nr.: V/0815/2011 Auskunft erteilt: Herr Braun Ruf: 492 51 03 E-Mail: BraunO@stadt-muenster.de Datum: 08.11.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0815/2011 III. Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Investitionsmaßnahme 0210 Zusch.z. Ausbau KiTa-Betr. (u3) freier Tr. Auszahlungen 11 Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen 2011 200.000 Der Betrag kann aus dem vorhandenen Ansatz ausge- zahlt werden. Summe aller Auszahlungen/Saldo 200.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2013ff. 238.000 Zeile 15 Transferaufwendungen 2013ff. 630.000 Diese Beträge wurden bei der Kalkulation für die HHAnsätze 2013ff. berück- sichtigt. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: 1. Neubauplanung in Mauritz-Ost 1.1 Aktuelle Versorgung und Errichtungserfordernisse Die Versorgungssituation zum Kindergartenjahr 2011/2012 zeigt, dass sowohl für Kinder unter drei Jahren als auch für Kinder über drei Jahren weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen werden müssen. Die Versorgungsquoten im Bereich Mauritz-Ost stellen sich wie folgt dar: u3-Betreuung: Die Versorgungsquote für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren beträgt 23,2 % (= 54 Plätze für 233 u3-Kinder). Von den 54 u3-Plätzen stehen lediglich 12 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 42 Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung. Die Versorgungsquote von 23,2 % liegt bereits rd. 10 % unter der gesamtstädtischen Betreuungsquote von 31,3%. Mit Neuschaffung der Einrichtung liegt die u3-Versorgungsquote im Wohnbereich bei 32,6 %. - 3 - V/0815/2011 ü3-Betreuung Mit 76,9 % für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren liegt die Versorgungsquote im gesamt- städtischen Vergleich deutlich unter dem Durchschnitt. Der Rechtsanspruch der ü3-Kinder wird zwar immer gesichert. Dieses ist jedoch nur mög lich, in dem die Einrichtungen zusätzliche Kinder aufnehmen und dabei von der Stadt Münster finanziell unterstützt werden. Für eine bedarfsgerech- te Versorgungssituation sowohl für u3- als für ü3-Kinder sind jedoch zwingend weitere Gruppen in neuen Einrichtungen erforderlich. Errichtungserfordernis Aus der Versorgungssituation ergibt sich ein Errichtungserfordernis für neue Kindertages- einrichtungen besonders in Mauritz-Ost. In der Vorlage V/0438/2011 sind die Ausbauerfordernisse von Kita-Plätzen dargelegt worden. Für Mauritz-Ost ist auf die bestehende Versorgungssituation hingewiesen worden. Ebenfalls hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Ausbauer fordernisse der Bezirksvertretung Münster- Ost mit Bezug auf eine entsprechende Anfrage (siehe Stellungnahme zur A-O/0013/2011 vom 05.07.2011 in der BV-Sitzung vom 08.09.2011) dargelegt. In allen Bedarfsplanungen sind weitere Kindertagesbetreuungsangebote in Kitas begründet worden. Der Neubau der Kindertageseinrichtung als Investorenmaßnahme auf dem Gelände des CVJM Sozialwerk gGmbH Christlicher Verein junger Menschen, Johannes-Busch-Haus, Merschkamp 23, dient deshalb sowohl dem erforderlichen u3-Ausbau als auch der notwendigen Schaffung von Plätzen für Kinder im Alter von über drei Jahren entsprechend der demografischen Entwicklung und den Rechtsanspruchserfordernissen. Parallel zu dieser Investorenlösung werden im Wohnbe- reich weitere Kitaplanungen geprüft. 1.2 Maßnahmeplanung Die neue Kindertageseinrichtung in Mauritz-Ost wird als viergruppige Einrichtung mit insgesamt 75 Plätzen (davon 22 für Kinder unter drei Jahren und 53 Kinder über drei Jahren) errichtet. Die Fer- tigstellung der Einrichtung ist für Anfang 2013 geplant. Das Raumprogramm bietet die Möglichkeit für flexible und bedarfsgerechte Angebote für Kinder- gartenkinder wie auch für unter dreijährige Kinder und orientiert sich an den einschlägigen Raum- empfehlungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Die Versorgungssituation für die Kinder von 0 bis 5 Jahren im Wohnbereich wird dadurch erheblich verbessert. Auf der Grundlage der aktuellen Kinderzahlen ergibt sich rechnerisch ab 2013 eine Quote von rd. 32,6 % für Kinder unter drei Jahr en und 100,4 % für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Die Entwicklung des Kindertagesbetreuungsangebotes im gesamten Wohnbereich wird durch die- se Maßnahme gestärkt. Die Sicherung des aktuellen Rechtsanspruchsbereichs für Kinder ab 3 Jahren eröffnet in Abhängigkeit von der Bedarfsentwicklung sowie der demographischen Entwick- lung mittelfristig Perspektiven für weitere Umstrukturierungen. 1.3 Investorenplanung Der CVJM ist Eigentümer des Grundstücks, auf der die neue Einrichtung errichtet werden soll und ist dazu bereit, an diesem Standort als Bauherr eine viergruppige Kindertageseinrichtung zu errich- ten. Mit dem Bau wird im Jahre 2012 begonnen werden. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich Anfang 2013. Die Investition wird über die im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und seinen Verordnungen geregelte Mietförderung refinanziert. - 4 - V/0815/2011 Die Gewährung eines einmaligen, städtischen Zuschusses für die Beschaffung einer angemesse- nen Erstausstattung und für die Gestaltung der Außenfläche ist notwendig, da eine Refinanzierung dieser Kosten im Rahmen der Baumaßnahme nicht möglich ist. 2. Betriebsträgerschaft Der CVJM ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, der bereits mit zwei Einrichtungen im Stadtgebiet Münster vertreten ist (Roxel: Familienzentrum Anne-Jacobi-Haus; Gremmendorf: Fa- milienzentrum Janusz-Korczak-Haus). Am vorgesehen Standort der neuen Einrichtung betreibt der CVJM darüber hinaus direkt angren- zend an die für die Kindertageseinrichtung beplante Fläche das Johannes-Busch-Haus als Stadt- teilhaus mit Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Kita soll auf dem Grundstück des CVJM zu den Kibiz-konformen Bedingungen errichtet werden. Die Entwicklungsplanung liegt damit im städtischen Ausbauinteresse und den ges ellschaftlichen u3-Entwicklungserfordernissen (siehe V/0437/2011 und Kita-Bericht 2011) Der CVJM ist als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sowie durch die bereits betriebenen Einrichtungen, sehr gut geeignet, die neue Einrichtung in Mauritz-Ost als Träger zu betreiben und dazu einen vergleichbaren Trägeranteil zu den bestehenden Einrichtungen in Höhe von 3,5 % zu leisten Fazit: Mit der Inbetriebnahme der Einrichtung wird in Mauritz-Ost eine bedarfs- und fachgerechte Einrich- tung geschaffen, die mit ihren Angeboten und Möglichkeiten die bestehenden Einrichtungen er- gänzt, die Versorgungssituation verbessert und für veränderte und wachsende Bedarfe Raum schafft. I. V. gez. Dr. Hanke Beigeordnete Anlagen: 1 Lageplan 2 Raumprogramm
Anlage 1: Lageplan
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LAGEPLAN für die neue Kindertageseinrichtung in Münster-Ost Merschkamp 23, 48155 Münster
Anlage 2: Raumprogramm
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RAUMPROGRAMM
für die neue Kindertageseinrichtung in Münster-Ost
Merschkamp 23, 48155 Münster
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIb = 25 Kinder - 3 - 6 J.
Alle u.a. qm-Angaben sind
Mindestgrößen.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben
Mietvoraussetzungen:
9,62 € im KiTa-Jahr 2011/2012
(jhrl. Steigerung = + 1,5 %)
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 715 qm
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 82.539,60 €
(9,62 x 715 x 12)
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 4 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlafraum 2 20 40
der zus. Schlafraum ermöglicht
gfs auch eine 2. G-II-Gruppe
A7 Schlafraum u3 3 18 54
A8 Mehrzweckraum 1 55 55
ca. 4 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
486
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 15 15
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
A14 Beratungsraum 1 15 15
79
Kindertageseinrichtung gesamt 565
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
für diese Flächen sind noch
ca. 150 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
C1 Außen-/Spielfläche
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
ca.
1.200
alle Funktionen sind darin
enthalten
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Ergänzungsvorlage V/0815/2011/1 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Vorlagen-Nr.: V/0815/2011/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Philipp Ruf: Betrifft Neue Kita in Mauritz-Ost - Einrichtungs- und Investorenbeschluss Beratungsfolge 19.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 01.02.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 08.02.2012 Hauptausschuss Vorberatung 08.02.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt dem Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen auf dem Gelände des CVJM - Sozialwerk gGmbH Christlicher Verein junger Menschen, Johannes-Busch- Haus, Merschkamp 23, 48155 Münster, als Investorenmaßnahme zu, mit der Maßgabe, dass die Refinanzierung über die gesetzlichen Mietkostenbezuschussungen durch das Land NRW gem. dem Kinderbildungsgesetz NRW erfolgt (siehe Anlage 1 = Lageplan und Anlage 2 = Raumprogramm). 1.1 Der Bauherr erhält einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 €, davon 100.000 € für die angemessene Ausstattung und 100.000 € für die Gestaltung des Außengeländes. 1.2 Ferner wird ein Zuschuss in Höhe von 60.000 € für die Verbesserung der verkehrli- chen Situation im Zusammenhang mit der Bring- und Abholsituation der Kita-Kinder aufgewandt. Diese Maßnahme ist erforderlich, um auf die nachbarschaftlichen Be- lange einzugehen, die sich aus den stattgefundenen Gesprächen mit den Anwohne- rInnen ergeben haben. 2. Der Rat stimmt zu, dass dem CVJM die Betriebsträgerschaft der Kindertageseinrichtung übertragen wird und der Träger einen Trägeranteil von 3,5% zu den Betriebskosten über- nimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Beschlüsse zur Sachentscheidung führen im Haushaltsjahr 2012 im Rahmen der Förderung von Kindern in Tagesbetreuung im Teilfinanzplan zu einer einmaligen Auszahlung eines investiven Zuschusses in Höhe von 200.000 € und eines Zuschusses in Höhe von 60.000 € zur Verbesse- rung der verkehrlichen Situation. 492 51 11 E-Mail: PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 11.01.2012 V/0815/2011/1 - 2 - Ab dem Jahr 2013 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 630.000 € an. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmittel in Höhe von rund 238.000 € gegenüber. III. Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Investitionsmaßnahme 0210 Zusch.z. Ausbau KiTa-Betr. (u3) freier Tr. Auszahlungen 11 Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen 2012 260.000 Der Betrag kann aus dem vorhandenen Ansatz ausge- zahlt werden. Summe aller Auszahlungen/Saldo 260.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2013ff. 238.000 Diese Beträge wurden bei der Kalkulation für die HHAnsätze 2013ff. berück- sichtigt. Zeile 15 Transferaufwendungen 2013ff. 630.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt. Begründung: Zur Abstimmung mit den nachbarschaftlichen Belangen haben am 30.11.2011 und am 16.01.2012 zwei Nachbarschaftsversammlungen stattgefunden. In diesen Gesprächen ging es besonders um die Erörterung der bereits bestehenden und sich ergebenden verkehrli- chen Situation. Die Anwohner erklärten grundsätzlich, dass sie sich nicht gegen eine neue Kita aussprechen. Es ist ihnen aber wichtig, die neue verkehrliche Situation im Zusammen- hang mit den bereits bestehenden An- und Abfahrten und der sich ergebenden Bring- und Abholsituation zu bewerten und verkehrsverträglich zu optimieren. Zur verkehrsverträglichen Gestaltung der Bring- und Abholsituation wird von den Anwoh- nern als unabdingbar angesehen, den Verkehr insgesamt optimal zu berücksichtigen und V/0815/2011/1 - 3 - V/0815/2011/1 dazu Lösungen auf den vorhandenen Flächen zu entwickeln. Ein weiteres Verkehrsauf- kommen am Merschkamp soll vermieden werden. Unter anderem ist es erforderlich, den Bring- und Abholverkehr auf der bereits bestehenden Parkfläche am Johannes-Busch-Haus zu ermöglichen. (sh. Lageplan). Die vorhandene Bewegungsfläche mit den bestehenden Stellplätzen soll dazu erweitert werden. Damit diese Erweiterung erfolgen kann, sind die vorhanden zwei Garagen-Gebäude zu ent- fernen. Da diese Gebäude vom Johannes-Busch-Haus als Garagen genutzt werden, sind dafür Er- satzräume an anderer Stelle auf dem Gelände zu schaffen. Für diese Verlagerung sind in- vestive Folgekosten in Höhe von voraussichtlich 60.000 € zusätzlich zu den bisher geplan- ten Kosten aufzuwenden. I. V. gez. Dr. Hanke Beigeordnete Anlagen: Lageplan und Grundrisse
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Merschkamp 23
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0815/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37