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V/0914/2017

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2018

Vorlagen 16.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 25.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4111 Zeichen

V/0914/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2018 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.11.2017 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2018“ wird beschlossen (An-
lage). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung 
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allge-
mein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, sondern 
privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, sofern keine 
individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leis-
tenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von 
verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0914/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Dornseif 
Ruf: 
60 52 16 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
13.11.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0914/2017 
Personalkosten 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngr uppen wurden anhand der Durchschnitts -
sätze für das Jahr 2016 – aufgestellt durch das Personal - und Organisationsamt – einschließlich ei-
nes Verwaltungs - und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnitts -
kostensatzes resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und 
ausgezahlten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mita rbeiter 
und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand. 
 
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen 
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt um 
2,5% auf 31,09 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 sinkt um 0,7% auf 36,77 Euro 
und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 sinkt um 0,4% auf 38,25 Euro. 
 
 
Sachkosten 
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts -, Werkstatt- und 
Betriebskosten. Für die Kalkulati on der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der Betriebsa b-
rechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine Verä n-
derungen der Stundensätze. 
 
Anfahrtspauschale für Straßenreinigung  
 
Zum 01.01.2018 führen die Abfallwirtschaftsbetriebe eine Anfahrtspauschale in Höhe von 21,00 Euro 
ein. Bislang sind die Kosten für die Fahrt zum Einsatzort auf die erbrachte Leistung ohne b esonderen 
Hinweis aufgeschlagen worden. Für zusätzliche Transparenz wird der Aufwandsposten für die Anfahrt 
zukünftig gesondert als eigene Rechnungsposition erscheinen. 
 
Entgelte für die Annahme von Abfällen 
 
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen 1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den 
Behandlungskosten der Wertstoffsortier - und der Biovergärungsanlage einschließlich des Verwa l-
tungs- und Betriebskostenzuschlages. Für die Annahme von Abfällen zur Verwertung 2 in der Abfall-
behandlungsanlage am Entsorgungszentrum Münster ist für AWM -Kunden ein privatrechtliches En t-
gelt in Höhe von 190,00 Euro/to festgelegt.  
 
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif nachrichtlich der Anlage beigefügt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlage: Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2018 
 
 
 
  
                                                
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis f) und h) bis i) 
2 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. g)

Anlage

3479 Zeichen

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0914/2017 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2018 Nachrichtlich: Tarif des Vorjahres
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen
Münster in seiner Sitzung am 13.12.2017 beschlossen. der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 14.12.2016
beschlossen.
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privat-
rechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen:
I. Personalkosten je Stunde I. Personalkosten je Stunde
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4
Normalstunde: 38,25 € 36,77 € 31,09 € 35,83 € 34,54 € 28,28 €
1/6 Stundensatz 6,38 € 6,13 € 5,18 € 5,97 € 5,76 € 4,71 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,30 € 3,20 € 2,96 € 3,15 € 3,05 € 2,83 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,30 € 3,20 € 2,96 € 3,15 € 3,05 € 2,83 €
Sonntags 25% 4,12 € 4,00 € 3,70 € 3,93 € 3,81 € 3,53 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,77 € 5,59 € 5,18 € 5,51 € 5,34 € 4,95 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 22,26 € 21,57 € 20,00 € 21,24 € 20,58 € 19,08 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen.
II. Sachkosten je Stunde: II. Sachkosten je Stunde:
Anfahrtspauschale Kehrmaschine 21,00 €        -.-
je 1/6 
Stunde je Stunde
je 1/6 
Stunde je Stunde
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 € 2,00 € 12,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 € 1,67 € 10,00 €
Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 € 4,00 € 24,00 €
Kehrmaschine 4,00 € 24,00 € 4,00 € 24,00 €
Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 € 4,50 € 27,00 €
Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 € 2,25 € 13,50 €
Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 € 4,50 € 27,00 €
III. Allgemeines III. Allgemeines
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz
zugrunde gelegt.
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif
nicht berücksichtigt sind.
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen
a) Altholz A I - III a) Altholz A I - III 90,00 €/t
b) Altholz A IV b) Altholz A IV 130,00 €/t
c) Wurzelstöcke c) Wurzelstöcke 45,00 €/t
d) Styropor 60,00 €/t
d) Flachglas e) Flachglas 60,00 €/t
e) Reifen f) Reifen 2,50 €/Stück
f) Grünabfälle g) Grünabfälle 45,00 €/t
g) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertun 190,00 €/t
h) Mineralwolle i) Mineralwolle 195,00 €/t
i) Asbestabfälle j) Asbestabfälle 140,00 €/t
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
Zeitzuschläge je Stunde:
90,00 €/t
130,00 €/t
45,00 €/t
70,00 €/t
2,50 €/Stück
45,00 €/t
190,00 €/t
195,00 €/t
140,00 €/t

Beratungsverlauf (3)

30.11.2017 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 31.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 25.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0914/2017
Typ
Vorlagen
Datum
16.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37