V/0914/2017
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2018
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Beschlussvorlage
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V/0914/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Betrifft
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2018
Beratungsfolge
30.11.2017 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.12.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2018“ wird beschlossen (An-
lage).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Begründung:
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allge-
mein geltender privatrechtlicher Entgelte.
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, sondern
privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, sofern keine
individuelle Kostenberechnung erfolgt.
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leis-
tenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von
verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen.
Vorlagen-Nr.:
V/0914/2017
Auskunft erteilt:
Herr Dornseif
Ruf:
60 52 16
E-Mail:
Dornseif@awm.stadt-muenster.de
Datum:
13.11.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0914/2017
Personalkosten
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngr uppen wurden anhand der Durchschnitts -
sätze für das Jahr 2016 – aufgestellt durch das Personal - und Organisationsamt – einschließlich ei-
nes Verwaltungs - und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnitts -
kostensatzes resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und
ausgezahlten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mita rbeiter
und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand.
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt um
2,5% auf 31,09 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 sinkt um 0,7% auf 36,77 Euro
und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 sinkt um 0,4% auf 38,25 Euro.
Sachkosten
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts -, Werkstatt- und
Betriebskosten. Für die Kalkulati on der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der Betriebsa b-
rechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine Verä n-
derungen der Stundensätze.
Anfahrtspauschale für Straßenreinigung
Zum 01.01.2018 führen die Abfallwirtschaftsbetriebe eine Anfahrtspauschale in Höhe von 21,00 Euro
ein. Bislang sind die Kosten für die Fahrt zum Einsatzort auf die erbrachte Leistung ohne b esonderen
Hinweis aufgeschlagen worden. Für zusätzliche Transparenz wird der Aufwandsposten für die Anfahrt
zukünftig gesondert als eigene Rechnungsposition erscheinen.
Entgelte für die Annahme von Abfällen
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen 1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den
Behandlungskosten der Wertstoffsortier - und der Biovergärungsanlage einschließlich des Verwa l-
tungs- und Betriebskostenzuschlages. Für die Annahme von Abfällen zur Verwertung 2 in der Abfall-
behandlungsanlage am Entsorgungszentrum Münster ist für AWM -Kunden ein privatrechtliches En t-
gelt in Höhe von 190,00 Euro/to festgelegt.
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif nachrichtlich der Anlage beigefügt.
I. V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlage: Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2018
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis f) und h) bis i)
2 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. g)
Anlage
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0914/2017 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2018 Nachrichtlich: Tarif des Vorjahres Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen Münster in seiner Sitzung am 13.12.2017 beschlossen. der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 14.12.2016 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privat- rechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Normalstunde: 38,25 € 36,77 € 31,09 € 35,83 € 34,54 € 28,28 € 1/6 Stundensatz 6,38 € 6,13 € 5,18 € 5,97 € 5,76 € 4,71 € Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,30 € 3,20 € 2,96 € 3,15 € 3,05 € 2,83 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,30 € 3,20 € 2,96 € 3,15 € 3,05 € 2,83 € Sonntags 25% 4,12 € 4,00 € 3,70 € 3,93 € 3,81 € 3,53 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,77 € 5,59 € 5,18 € 5,51 € 5,34 € 4,95 € Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 22,26 € 21,57 € 20,00 € 21,24 € 20,58 € 19,08 € Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. II. Sachkosten je Stunde: II. Sachkosten je Stunde: Anfahrtspauschale Kehrmaschine 21,00 € -.- je 1/6 Stunde je Stunde je 1/6 Stunde je Stunde Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 € 2,00 € 12,00 € Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 € 1,67 € 10,00 € Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 € 4,00 € 24,00 € Kehrmaschine 4,00 € 24,00 € 4,00 € 24,00 € Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 € 4,50 € 27,00 € Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 € 2,25 € 13,50 € Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 € 4,50 € 27,00 € III. Allgemeines III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen a) Altholz A I - III a) Altholz A I - III 90,00 €/t b) Altholz A IV b) Altholz A IV 130,00 €/t c) Wurzelstöcke c) Wurzelstöcke 45,00 €/t d) Styropor 60,00 €/t d) Flachglas e) Flachglas 60,00 €/t e) Reifen f) Reifen 2,50 €/Stück f) Grünabfälle g) Grünabfälle 45,00 €/t g) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertun 190,00 €/t h) Mineralwolle i) Mineralwolle 195,00 €/t i) Asbestabfälle j) Asbestabfälle 140,00 €/t Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. Zeitzuschläge je Stunde: 90,00 €/t 130,00 €/t 45,00 €/t 70,00 €/t 2,50 €/Stück 45,00 €/t 190,00 €/t 195,00 €/t 140,00 €/t
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0914/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37