V/0177/2018
Bebauungsplan Nr. 595 - Beschluss zur Aufstellung
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Anlage A
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Anlage A zur Vorlage Nr. V/0177/2018 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich des geplanten Wohngebietes südlich der Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde und für die südlich angrenzende Hofstelle im Stadtteil Hiltrup Ost. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage soll das Ziel, neuen und bezahlbaren Wohnraum zu entwickeln, verfolgt wer- den. Erstes Teilziel hierbei ist es, die rechtliche Grundlage für ein neues Wohngebiet zu schaffen und zugleich durch die Einbeziehung der benachbarten Hofstelle die Bewältigung von planerischen Konflikten mit der heranrückenden Wohnbebauung zu ermöglichen. Die Sicherung und Entwicklung des Plangebietes setzt ein durch den Rat der Stadt Münster am 17.05.2017 beschlossenes Teilziel des Baulandprogramms 2017-2025 um (Vorlage Nr. V/0215/2017/1). Das Plangebiet wird dort unter der Kennziffer 862-03 geführt und unter der Baureife 2020 gelistet. Dabei sollen 250 neue Wohneinheiten entstehen. Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt betrifft das Thema Demografie im Sinne des im VV am 21.12.2010 verabschiedeten Fragenkatalogs: 1. Ist bei der Planung, dem Projekt, der Konzeptentwicklung (der Vorlage) eine Auseinanderse t- zung mit dem Thema ‚demografischer Wandel und seine Folgen ’ erfolgt, gibt es einen Bezug zur künftigen demografischen Entwicklung der Gesamtstadt/des Stadtteils und sind ggf. in e i- nem Startgespräch die Aspekte des demografischen Wandels, ggf. unter Beteiligung der en t- sprechenden Fachämter berücksichtigt worden? Antwort: Bei dem dieser Vorlage zugrundeliegenden Baulandprogramm 2017-2025 (Vorlage Nr. V/0215/2017/1, s.o.) spielt die künftige demografische Entwicklung eine zentrale Rolle. 2. Gibt es Zielkonflikte zu den Kernaussagen des Handlungskonzeptes demografischer Wandel? Antwort: Nein. 3. Inwieweit ist die kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Planung von Bedeutung? Antwort: Nach der Fortschreibung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) für den Zeitraum 2015 – 2025 (Vorlage Nr. V/0979/2016) steigt die Bevölkerung im Stadtteil Angel- modde von 8.204 Einwohnern auf 8.976 Einwohner (Basisvariante: Dynamischer Wissen- schafts- und Wirtschaftsstandort) bzw. 9.823 Einwohner (Szenario 2: Flüchtlingszuwanderung, erweiterte Variante).
V-0177-2018-Anlage-Plangebiet
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0177/2018 Plangebiet / Maßstab 1:5000 Bebauungsplan Nr. 595
Beschlussvorlage
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V/0177/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup-Ost - Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohngebiet südlich Hiltruper Straße] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 03.05.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.05.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich zwischen Hiltruper Straße und Emmerbach, beiderseits des Albersloher Weges ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebiets liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Angelmodde, Flur 3, Flurstück 1999; Gemarkung Angelmodde, Flur 7, Flurstücke 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 49, Teil des Flurstücks 34; Gemarkung Hiltrup, Flur 24 , Flurstücke 46, 129, 130, 131, 132, 133, 153, 155, 175, 179, 199, 236, 255, 256. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstell ung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s- ten. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 595 ist Bestandteil des städtischen Baulandprogramms 2020. Die Verwaltung wurde hiermit beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Baulandaktivierung am südli- chen Siedlungsrand des Stadtteils Angelmodde zu schaffen. Vorlagen-Nr.: V/0177/2018 Auskunft erteilt: Frau Mannott-Hohnholz / Herr Husmann Ruf: 492 61 96 / 492 61 94 E-Mail: Mannott-Hohnholz@stadt- muenster.de Husmann@stadt-muenster.de Datum: 12.03.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0177/2018 Städtebauliche Ziele der Bauleitplanung sind neben der Entwicklung eines neuen Baugebietes die Standortsicherung der landwirtschaftlichen Hofstelle im südlichen Planbere ich. Zur Vermeidung und Bewältigung möglicher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen der lan d- wirtschaftlichen Hofstelle und der Wohnbebauung ergeben könnten, wird der Bereich des landwir t- schaftlichen Betriebes in den Bereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan miteinbez o- gen. Für die Schaffung des Planungsrechts ist zusätzlich die Änderung des Flächennutzungsplans erfo r- derlich. Das Änderungsverfahren (78. Änderung) wurde bereits eingeleitet (Vorlage Nr. V/0194/2016, mehrere Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 – 2025, Beschluss durch den Rat am 11.05.2016). Das Plangebiet liegt heute im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB). Die in der nordwes t- lichen Ecke des Plangebiets befindliche Straßenkreuzung Albersloher Weg / Osttor / Hiltruper Straße liegt innerhalb des Planverfahrens für den Ausbau des Albersloher Weges zwischen dem Otto - Hersing-Weg und der Kreuzung Osttor / Hiltruper Straße (Bebauungspl an Nr. 526, Vorlage Nr. V/1067/2008, Planungsstand: Aufstellungsbeschluss durch den Rat am 11.02.2009). Bei der E r- arbeitung des Planentwurfs für den Bebauungsplan Nr. 595 werden die Ziele der Ausbauplanung für den Albersloher Weg berücksichtigt. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Plangebiet
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hiltruper Straße
- Albersloher Weg
- Otto-Hersing-Weg
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0177/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.02.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37