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V/0177/2018

Bebauungsplan Nr. 595 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 26.02.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2018, TOP 31.1.1

Anlage A

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V-0177-2018-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2746 Zeichen

Anlage A zur Vorlage Nr. V/0177/2018 
 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich des 
geplanten Wohngebietes südlich der Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde und für die südlich 
angrenzende Hofstelle im Stadtteil Hiltrup Ost.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage soll das Ziel, neuen und bezahlbaren Wohnraum zu entwickeln, verfolgt wer-
den.  
Erstes Teilziel hierbei ist es, die rechtliche Grundlage für ein neues Wohngebiet zu schaffen und 
zugleich durch die Einbeziehung der benachbarten Hofstelle die Bewältigung von planerischen 
Konflikten mit der heranrückenden Wohnbebauung zu ermöglichen.  
Die Sicherung und Entwicklung des Plangebietes setzt ein durch den Rat der Stadt Münster am 
17.05.2017 beschlossenes Teilziel des Baulandprogramms 2017-2025 um (Vorlage 
Nr. V/0215/2017/1).  
Das Plangebiet wird dort unter der Kennziffer 862-03 geführt und unter der Baureife 2020 gelistet. 
Dabei sollen 250 neue Wohneinheiten entstehen.  
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine 
Kosten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt betrifft das Thema Demografie im Sinne des 
im VV am 21.12.2010 verabschiedeten Fragenkatalogs:  
1. Ist bei der Planung, dem Projekt, der Konzeptentwicklung (der Vorlage) eine Auseinanderse t-
zung mit dem Thema ‚demografischer Wandel und seine Folgen ’ erfolgt, gibt es einen Bezug 
zur künftigen demografischen Entwicklung der Gesamtstadt/des Stadtteils und sind ggf. in e i-
nem Startgespräch die Aspekte des demografischen Wandels, ggf. unter Beteiligung der en t-
sprechenden Fachämter berücksichtigt worden? 
Antwort: Bei dem dieser Vorlage zugrundeliegenden Baulandprogramm 2017-2025 (Vorlage 
Nr. V/0215/2017/1, s.o.) spielt die künftige demografische Entwicklung eine zentrale Rolle.  
2. Gibt es Zielkonflikte zu den Kernaussagen des Handlungskonzeptes demografischer Wandel?  
Antwort: Nein. 
3. Inwieweit ist die kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Planung von Bedeutung?  
Antwort: Nach der Fortschreibung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) für den 
Zeitraum 2015 – 2025 (Vorlage Nr. V/0979/2016) steigt die Bevölkerung im Stadtteil Angel-
modde von 8.204 Einwohnern auf 8.976 Einwohner (Basisvariante: Dynamischer Wissen-
schafts- und Wirtschaftsstandort) bzw. 9.823 Einwohner (Szenario 2: Flüchtlingszuwanderung, 
erweiterte Variante).

V-0177-2018-Anlage-Plangebiet

85 Zeichen

Anlage zur Vorlage Nr. V/0177/2018 
Plangebiet / Maßstab 1:5000 Bebauungsplan Nr. 595

Beschlussvorlage

3498 Zeichen

V/0177/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup-Ost - Hiltruper Straße / Albersloher Weg / 
Emmerbach [Wohngebiet südlich Hiltruper Straße] 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
03.05.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.05.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung:  
 
Für den Bereich zwischen Hiltruper Straße und Emmerbach, beiderseits des Albersloher Weges ist 
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß 
der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen folgende Grundstücke:  
Gemarkung Angelmodde, Flur 3, Flurstück 1999;  
Gemarkung Angelmodde, Flur 7, Flurstücke 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 49, Teil des Flurstücks 34;  
Gemarkung Hiltrup, Flur 24 , Flurstücke 46, 129, 130, 131, 132, 133, 153, 155, 175, 179, 199, 236, 
255, 256.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Aufstell ung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s-
ten.  
 
 
Begründung:  
 
Der Bebauungsplan Nr. 595 ist Bestandteil des städtischen Baulandprogramms 2020. Die Verwaltung 
wurde hiermit beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Baulandaktivierung am südli-
chen Siedlungsrand des Stadtteils Angelmodde zu schaffen.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0177/2018 
Auskunft erteilt: 
Frau Mannott-Hohnholz /  
Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 96 / 492 61 94 
E-Mail: 
Mannott-Hohnholz@stadt-
muenster.de  
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.03.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0177/2018 
 
Städtebauliche Ziele der Bauleitplanung sind neben der Entwicklung eines neuen Baugebietes die 
Standortsicherung der landwirtschaftlichen Hofstelle im südlichen Planbere ich. Zur Vermeidung und 
Bewältigung möglicher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen der lan d-
wirtschaftlichen Hofstelle und der Wohnbebauung ergeben könnten, wird der Bereich des landwir t-
schaftlichen Betriebes in den Bereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan miteinbez o-
gen.  
 
Für die Schaffung des Planungsrechts ist zusätzlich die Änderung des Flächennutzungsplans erfo r-
derlich. Das Änderungsverfahren (78.  Änderung) wurde bereits eingeleitet (Vorlage Nr.  V/0194/2016, 
mehrere Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Fortschreibung des 
Baulandprogramms 2016 – 2025, Beschluss durch den Rat am 11.05.2016).  
 
Das Plangebiet liegt heute im planungsrechtlichen Außenbereich (§  35 BauGB). Die in der nordwes t-
lichen Ecke des Plangebiets befindliche Straßenkreuzung Albersloher Weg  / Osttor / Hiltruper Straße 
liegt innerhalb des Planverfahrens für den Ausbau des Albersloher Weges zwischen dem Otto -
Hersing-Weg und der Kreuzung Osttor  / Hiltruper Straße (Bebauungspl an Nr.  526, Vorlage 
Nr. V/1067/2008, Planungsstand: Aufstellungsbeschluss durch den Rat  am 11.02.2009). Bei der E r-
arbeitung des Planentwurfs für den Bebauungsplan Nr. 595 werden die Ziele der Ausbauplanung für 
den Albersloher Weg berücksichtigt.  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Plangebiet

Beratungsverlauf (5)

19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Rat
TOP 31.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hiltruper Straße
  • Albersloher Weg
  • Otto-Hersing-Weg
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0177/2018
Typ
Vorlagen
Datum
26.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37