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V/0238/2023

Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 der Kommunalen Stiftungen

Vorlagen 22.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2023, TOP 40

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 2

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

11516 Zeichen

V/0238/2023 
V/0238/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 der Kommunalen Stiftungen 
 
 
Beratungsfolge 
 
   31.08.2023 Stiftungskommission Vorberatung 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in der Anlage beigefügten Jahresabschlüsse zum 31.12.2022  der von der Stadt Münster ver-
walteten rechtlich selbstständigen Stiftungen 
 Magdalenenhospital 
 Siverdes 
 Vereinigte Pfründnerhäuser 
 Pfründnerhaus Kinderhaus 
 Bürgerwaisenhaus 
und der rechtlich unselbstständigen Stiftungen 
 Friedrich und Irmgard Buschmann 
 Generalarmenfonds 
sowie der Eigentümergemeinschaften 
 288 Wohnungen Münster-Coerde 
 Altenzentrum Klarastift 
 Altenwohnungen Finkenstraße 
werden festgestellt. 
 
2. Für die Prüfung der Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2023 der Kommunalen Stiftungen wird 
die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, bestellt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Der städt. Haushalt ist lediglich hinsichtlich der rechtlich unselbstständigen Stiftungen betroffen. De-
ren Jahresüberschüsse bzw. -fehlbeträge werden in der Produktgruppe 1701 „Rechtlich unselbst-
Geschäftsstelle der 
Kommunalen Stiftungen  
 
15.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Westphal 
Telefon: 492-5902 
Westphal@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0238/2023 
ständige Stiftungen“ in einer Summe in der Zeile 07 „Sonstige ordentliche Erträge“ bzw. in Zeile 16 
„Sonstige ordentliche Aufwendungen“ ausgewiesen.   
 
Begründung: 
 
1. Geschäftsjahr 2022 
Gemäß der Geschäftsanweisung für die von der Stadt Münster verwalteten Stiftungen legt die 
Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen dem Rat als Stiftungsvorstand die testierten Ja h-
resabschlüsse für die o. g. sieben Stiftungen und die drei Eigentümergemeinschaften für das 
Geschäftsjahr 2022 vor. Einige wesentliche Einflussfaktoren des zurückliegenden Geschäftsjah-
res werden nachfolgend skizziert. 
  Die wirtschaftlichen Eckdaten sind in tabellarischer Form den Einzelabschlüssen als Anlage 1 
vorangestellt. Die als Anlage 2 beigefügten Jahresabschlüsse umfassen jeweils die Bilanz, die 
Gewinn- und Verlustrechnung, den Geschäftsbericht der Geschäftsstelle sowie den Bestäti-
gungsvermerk des Abschlussprüfers. 
  Vermögensverwaltung: Immobilien und Kapital 
Das Eigenkapital aller städtisch verwalteten (Sozial)Stiftungen beträgt zum 31.12.202 2 rd. 64 
Mio. Euro und ist zu rd. 50 % in Immobilien und zu rd. 50 % in Wertpapieranlagen investiert. 
 
Mit ihren insgesamt rd. 97 0 Wohn- und Gewerbeeinheiten haben die Kommunalen Stiftungen 
im zurückliegenden Geschäftsjahr Mieterträge in Höhe von rd. 4, 9 Mio. Euro generiert. Mit rd. 
190.000 Euro haben Erbbauzinsen und mit rd. 35.000 Euro die Pachten für vier Kleingartenan-
lagen im Stiftungsvermögen zum Jahresergebnis beigetragen. 
 
Rd. 550.000 Euro wurden im Rahmen von Instandhaltung smaßnahmen in den Werterhalt des 
Immobilienvermögens reinvestiert. Sondermaßnahmen in der Bauunterhaltung von insgesamt 
rd. 900.000 Euro entfielen mit  weiteren rd. 650.000 Euro insbesondere auf die erforderliche 
Fassadensanierung des Gesundheitshauses an der Gasselstiege. 
Anfang Mai 2022 hat die grundständige Sanierung der Seniorenwohnanlage an der Finkenstra-
ße begonnen; die Fertigstellung der 25 öffentlich geförderten und 22 frei finanzierten Wohnun-
gen ist für den Herbst 2023 geplant. 
  
Die Kapitalanlagen der Kommunalen Stiftungen in der externen Vermögensverwaltung weisen 
im Jahr 2022 einen Rückgang von rd. 7 % aus. Grund für die negative Entwicklung sind neben 
Kursverlusten an den Aktienmärkten auch das deutlich gestiegene Zinsniveau an den Kapital-
märkten. Diese Zinssteigerungen führten zu temporären Verlusten im Rentenportfolio, die im 
Zeitablauf bis zur Fälligkeit der Anla gen allerdings wieder aufgeholt werden. Im Aktienportfolio 
wurde nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine das Risiko aktiv reduziert, so dass die Kurs-
rückgänge innerhalb der Vermögensverwaltung im Vergleich zur Marktentwicklung geringer 
ausgefallen sind. 
Über die externe Verwaltung des liquiden Stiftungskapitals hinaus hat die Stiftung Vereinigte 
Pfründnerhäuser in den Jahren 2010 und 2011 rd. 520.000 Euro in die Gewinnung von Solar-
energie aus Photovoltaikanlagen auf stiftungseigenen Dächern im Stadtteil Coerde investiert. 
Die jährliche Rendite liegt bei rd. 6 %. 
Im Jahr 2018 hat sich die Stiftung Siverdes mit 300.000 Euro an dem genossenschaftlichen 
Windenergie-Projekt Münster-Amelsbüren II beteiligt. In den ersten zehn Jahren erfolgt hier eine 
Verzinsung von 2,5 %. 
 Stiftungszweckerfüllung 
Ihre Stiftungszwecke haben die Kommunalen Stiftungen im Jahr 202 2 mit insgesamt rd. 
510.000 Euro umgesetzt. Damit konnten in den zentralen Handlungsfeldern „Bürgerschaftliches 
Engagement und Freiwilligenarbeit“, „Leben im Alter“ und über die „Mitmachkinder“ im Hand-
lungsfeld Chancen für Kinder auch im dritten „Corona-Jahr“ weiterhin einige soziale und zivilge-
sellschaftliche Akzente für Münster gesetzt werden.

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V/0238/2023 
Eine wichtige Säule kommunalen Stiftungshandelns ist die FreiwilligenAgentur Münster mit ihrer 
FreiwilligenAkademie als Infrastruktureinrichtung im Sektor „Engagement-Förderung“. 
Die FreiwilligenAgentur ist seit dem Jahr 2017 auch in die Einführung und Umsetzung der Eh-
renamtskarte NRW für Münster eingebunden. 
Weitere fördernde und operative Stiftungsschwerpunkte liegen bei den Stadtteilinitiativen „Von 
Mensch zu Mensch“ und den „Mitmachkindern“. 
Die „Mitmachkinder“ sind ein Förderprogramm der Kinder- und Jugendhilfestiftung Bürgerwai-
senhaus. Das Spendenaufkommen durch Privatpersonen und Unternehmen hat im Berichtsjahr 
rd. 150.000 Euro betragen (2021: rd. 210.000 Euro - aufgrund von zwei zusätzlichen Groß-
spenden). 
Das finanzielle Fördervolumen liegt - auch aufgrund einer längeren Vakanz der Koordinations-
kraft im Pa tenprogramm - bei insgesamt rd. 100.000 Euro. Nicht verbrauchte Zuwendungen 
werden zur Finanzierung zukünftiger Förderungen der Projektrücklage zugeführt. 
Die Stiftung Bürgerwaisenhaus ist dennoch stets auf externe Zuwendungen zur Unterstützung 
des Stiftungsanliegens, die Teilhabechancen von Kindern mit Armutsrisiko zu verbessern, an-
gewiesen. 
Der „Deutschsommer“, ein Ferienprogramm zur intensiven Sprach - und Bildungsförderung für 
Drittklässler, hat im Jahr 2022 mit 36 Kindern als Halbtagsangebot stattgefunden. 
 Jahresergebnisse der Eigentümergemeinschaften der Kommunalen Stiftungen 
Die drei Eigentümergemeinschaften sind ein Zusammenschluss von Stiftungen für den Betrieb 
von (Sozial-)Wohnungen bzw. Seniorenwohnanlagen. 
 
Die Vermögensverwaltung der Eigentümergemeinschaft der 288 Wohnungen im Stadtteil Coer-
de ermöglicht mit dem Geschäftsjahr 2022 eine Gewinnausschüttung an die beteiligten Stiftun-
gen von insgesamt rd. 980.000 Euro. 
 
Die Eigentümergemeinschaft der Seniorenwohnungen am Altenzentrum Klarastift (Wohnungen 
am KlaraPark) hatte vor fünf Jahren aufgrund des Abrisses von Altgebäuden - für zwei Neubau-
ten - Sonderabschreibungen von rd. 700.000 Euro zu verbuchen. Der dadurch entstandene 
Verlustvortrag beträgt mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 noch rd. 240.000 Euro (2021: 
rd. 400.000 Euro). 
 
Die Seniorenwohnanlage an der Finkenstraße  weist im Kontext der beginnenden Sanierung 
insbesondere durch Leerstände, noch planmäßige Abschreibungen und Unterstützungsleistun-
gen für die Umzüge von Mieterinnen und Mieter im Berichtsjahr ein Defizit von rd. 90.000 Euro 
aus. Dieses wird durch eine Entnahme aus der Rücklage für Instandhaltung ausgeglichen. 
 Jahresergebnisse der Kommunale Stiftungen 
Insbesondere die negativen Ergebnisse aus der Wertpapierverwaltung des Jahres 2022 haben 
die Erfolgsrechnungen der Kommunalen Stiftungen beeinflusst (s. auch Geschäftsberichte zu 
den jeweiligen Jahresabschlüssen in der Anlage 2).  
 
Die Stiftung Magdalenenhospital hat als (ehemalige) Gesellschafterin der Unternehmensgruppe 
Klarastift die Belastungen aus der wirtschaftlichen Schieflage der Einrichtung seit dem Jahr 
2018 sowie die Auswirkungen der zum 01.04.2022 vertraglich fixierten Transaktion auf die St. 
Franziskus-Stiftung zu verkraften.  
Die Stiftung weist mit dem Jahresabschluss 2022 einen Verlustvortrag von rd. 4,4 Mio. Euro aus 
(2021: rd. 4,6 Mio. Euro). Dieser ist wirtschaftlich und auch stiftungsrechtlich aus den Erträgen 
der Vermögensverwaltung wieder auszugleichen. Somit ist eine Ausweitung der Stiftungsaktivi-
täten in dem Handlungsfeld „Leben im Alter“ in den nächsten Jahren nicht möglich. 
 
Die Stiftung Siverdes kann mit dem Abschluss des Geschäftsjahres 2022 den bestehenden 
Gewinnvortrag von rd. 280.000 Euro auf rd. 390.000 Euro weiter ausbauen.

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V/0238/2023 
Der Gewinnvortrag der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser reduziert sich von rd. 550.000 Euro 
auf rd. 460.000 Euro.  
 
Die Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus weist mit dem Jahresabschluss 2022 einen Gewinnvor-
trag von rd. 80.000 Euro aus (2021: rd. 120.000 Euro).  
 
Für die Stiftung Bürgerwaisenhaus reduziert sich der bestehende Mittelvortrag von rd. 215.000 
Euro auf rd. 100.000 Euro. 
 
Der Gewinnvortrag der Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung beträgt mit dem Jahresab-
schluss 2022 noch rd. 10.000 Euro (2021: rd. 60.000 Euro). 
 
Die Stiftung Generalarmenfonds ist durch den „Verlust“ ihrer einzigen Immobilie an der Garten-
straße im Jahr 2009 noch immer beeinträchtigt; der zunächst hohe Mittelvorgriff beträgt zu Ende 
des Jahres 2022 noch rd. 100.000 Euro (2021: rd. 90.000 Euro). 
 
Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen verwaltet seit 2017 auch die rechtlich selbst-
ständige Hermann Höping Kinder -Stiftung (Vorlage V/1011/2017). Diese wurde m it einem 
Grundstockkapital von zunächst 50.000 Euro errichtet. Aufgrund der nur geringfügigen Erträge 
aus der Kapitalanlage erfüllt der Stifter seinen satzungsmäßigen Zweck über Zuwendungen an 
„die Mitmachkinder“ für musikalische Förderungen. 
 
Die Curacon GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Münster, hat die Jahresabschlüsse der 
Stiftungen und ihrer Eigentümergemeinschaften nach § 317 HGB unter Beachtung der vom 
Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Ab-
schlussprüfungen geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Die Prüfberichte 
zu den Jahresabschlüssen 2022 stehen in der Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen zur 
Einsichtnahme zur Verfügung. 
 
2. Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlüsse 2023 
Die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Münster wird mit den Abschlüssen 
2023 im nächsten Jahr ihre zehnte Jahresabschlussprüfung bei den Kommunalen Stiftungen 
durchführen. Die Transaktion des Klarastifts von der Stiftung Magdalenenhospital auf den neu-
en Betriebsträger wird erst im aktuell laufenden Geschäftsjahr abgeschlossen sein, so dass vor 
dem Hintergrund der komplexen Gemengelage ein Wechsel der mit der Materie vertrauten 
Wirtschaftsprüfer noch nicht angezeigt ist. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Zusammenfassung wirtschaftliche Eckdaten 
Anlage 2 – Jahresabschlüsse zum 31.12.2022 
Die Anlage 2 können Sie unter 
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/infobi.php 
einsehen; bitte das entsprechende Gremium, die Sitzung und die Vorlage wählen.

Anlage A

937 Zeichen

Anlage A zur V/0238/2023 
Kurzüberblick 
Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 der kommunal verwalteten Stiftungen und ihrer Eigen-
tümergemeinschaften durch den Rat als Stiftungsvorstand. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Nachweis über den Erhalt und die Mehrung des Stiftungsvermögens und Nachweis über die Stif-
tungszweckerfüllungen gemäß der individuellen Stiftungssatzungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die kommunal verwalteten Stiftungen setzen mit ihren Aktivitäten in den Handlungsfeldern „Bür-
gerschaftliches Engagement und Freiwilligenarbeit“, „Wohnen und Leben im Alter“ und mit dem 
Stiftungsfonds Mitmachkinder soziale und zivilgesellschaftliche Akzente in Münster

Anlage 2

143100 Zeichen

Jahresabschluss 2022 
 
der 
 
Stiftung Magdalenenhospital 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2022 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2022 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2022 Stiftung Magdalenenhospital
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A k t i v a P a s s i v a------------- -----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 15.101.668,98 15.101,7
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche II. Rücklagen
     Rechte mit Wohnbauten 19.030.752,31 19.585,8 1. F reie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 1.399.525,00 1. 399,5
2. Einrichtung und Ausstattung 5.044,00 19.035.796,31 6 ,0 2. Rücklage für Instandhaltung 1.060.114,64 1.107,4
3. Rücklage für Investitionen 171.200,00 171,2
II. Finanzanlagen 4. Rücklage für Betriebsmittel 130.000,00 130,0
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 5. Rücklage für P rojekte    120.000,00 2.880.839,64 120,0
      Altenzentrum Klarastift gGmbH  0,00 0,0
      Sozialholding Klarastift GmbH  0,00 0,0 III. Stif tungsfonds
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit 1. "Hüfferstiftung " 201.447,47 194,7
    denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2. "Stif tung Wohnverbund Westfalenfleiß" 46.143,56 46,2
       Wohnungen Münster-Coerde  520.642,11 528,6 3.  "E rbschaft L." 2.763.689,93 3.011.280,96 2.763,7
       Altenwohnungen Finkenstrasse  659.375,00 0,0
3. Beteiligungen 1,00 0,0 IV. Mittelvorgriff/-vortrag
-4.392.012,55 16.601.777,03 -4.635,1
4. Sonstige Ausleihungen  84.363,16  1.264.381,27  20. 300.177,58 84,4
B. Sonderposten aus Zuschüssen und
B. Umlaufvermögen     Zuweisungen zur Finanzierung
I. Forderungen und sonstige     des Sachanlagevermögens               21.500,00 22,0
    Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Liefgerungen und Leistungen 95.687,9 8 39,9 C. Rückstellungen 1.058.060,00 1.441,4
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 
       einem Jahr: EUR 0,00 (i. V. TEUR 0,0)
D. Verbindlichkeiten
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit 1. Verbindlichkeit en gegenüber Kreditinstituten 8.585.416,38 9.058,7
    denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 98.282,3 2 47,4      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als        Jahr: EUR 478.290,81 i. Vj. TEUR 473,3)
       einem Jahr: EUR 0,00 (i. V. TEUR 0,0) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
3. Sonstige Vermögensgegenstände 278.539,20 615,8      und Leistungen 42.030,92 143,6
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. V. TEUR 0,0) 472.509,50        Jahr: EUR  42.030,92 (i. Vj. TEUR 143,6)
3. Verbindlichkeiten gegenüber
II. Wertpapiere 4.462.934,20 3.897,2     verbundenen Unternehmen 0,00 24, 1
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem 
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten         Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 24,1)
Guthaben bei Kreditinstituten 1.164.821,52 6.100.265,2 2 2.626,1 4. Sonstige Verbindlichkeiten 92.936,70 8.720. 384,00 343,4
     - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.278,23 1,3        Jahr: EUR 92.936,70 (i. Vj. TEUR 343,4)
____ ___________ _______ ____ ___________ _______
26.401.721,03 27.432,5 26.401.721,03 27.432,5
====  ===========  ======= ====  ===========  =======

Jahresabschluss 2022 Stiftung Magdalenenhospital
Anlage 2
Ist Plan Ist
2022 2022 2021
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 1.709.089,16 1.484.003,00 2.179.147,47
        - davon aus verbundenen Unternehmen
       EUR 82.246,80 (i.V. TEUR 78,9)         
  2. Sonstige betriebliche Erträge 6.149,75 0,00 0,00
  3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 500,00 500,00 702.5 39,00
  4. Aufwendungen für bezogene Sach- und
      Dienstleistungen
      a) Verwaltungsbedarf 206.321,36 212.408,00 223.779,12
      b) Steuern, Abgaben, Versicherungen 3.154,16 1.900,00 3.798 ,29
      c) Instandhaltung 163.594,38 271.000,00 1.602.508,80
  5. Abschreibungen auf Sachanlagen und
      immaterielle Vermögensgegenstände 557.652,50 377.670,00 4.79 4.052,42
  6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 101.431,42 33.200,00 691.9 11,35
  7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 162.252,30 14.950,00 312.08 7,02
  8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
       auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 300.589,34 463.560,00 1 6.406,46
  9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 266.424,86 122.160,00 140 .579,00
10. Ergebnis Vermögensverwaltung 278.823,19 17.555,00 -4.279.261, 95
11. Aufwendungen im Sinne des Stiftungszweckes
      - Von Mensch zu Mensch  48.695,13  80.000,00  80.294,98
      - Umzugshilfen  25.382,55  40.000,00  16.167,70
      - Taschengeldbörse  2.279,97  0,00  1.485,85
76.357,65 120.000,00 97.948,53
12. Jahresfehlbetrag/-überschuss 202.465,54 -102.445,00 -4.377.210,4 8
13. Zuführung zum Stiftungskapital 0,00 0,00 514.864,12
14. Auflösung von Rücklagen 123.682,17 198.000,00 3.693.163,88
15. Zuführung zu Rücklagen 83.107,65 126.750,00 103.212,68
16. Mittelvortrag Vorjahr -4.635.052,61 -4.635.052,61 -3.332.929,21
17. Mittelvorgriff/-vortrag -4.392.012,55 -4.666.247,61 -4.635.052,61
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022
_____________________________________

Jahresabschluss 2022  Stiftung Magdalenenhospital 
  
Geschäftsbericht  
Stiftungszweck und Aktivitäten 
Der Zweck der Stiftung Magdalenenhospital ist die Förderung des Wohlfahrts- und  
Gesundheitswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Bereich der 
Altenhilfe. 
Im Eigentum der Stiftung Magdalenenhospital stehen 190 Altenwohnungen in verschiedenen 
Stadtteilen sowie - bis zur Wirksamkeit des Erbbaurechtsvertrags mi t der St. Rochus Hospital 
Telgte GmbH - Grundstücke und Gebäude des Heim- und Pflegebereichs Klarastift. 
Die ehemals rechtlich unselbstständige Hüfferstiftung wird seit dem Jahr 2018 als Namensfonds 
unter dem Dach der Stiftung Magdalenenhospital verwaltet ; seit 2019 auch die zuvor ebenfalls 
rechtlich unselbstständige Stiftung Wohnverbund Westfalenfleiß . Seit dem Jahr 20 20 zählt als 
dritter Stiftungsfonds auch die Erbschaft eines münsterschen Bürgers in Höhe von r d. 2,8 Mio. 
Euro zum Stiftungsvermögen. Der Nachlass besteht aus einer Immobilie im St adtteil Mauritz, 
Anteilen an Immobilienfonds sowie Wertpapiervermögen.  
Der Schwerpunkt der Stiftungsaktivitäten umfasst diverse H ilfestellungen zum Thema „Leben im 
Alter“. Sie erfolgen zurzeit mit dem Nachbar schaftsprojekt “V on Mensch zu Mensch “, der 
„Taschengeldbörse“ sowie dem Förderprogramm „Umzugshilfen“. 
Beteiligungen 
Die Stiftung Magdalenenhospital war bis zum 01.04.2022 alleinige Gesellschafte rin der Altenzent-
rum Klarastift gGmbH, der Ambulante Dienste Klarastift GmbH und der Sozialho lding Klarastift 
GmbH. Das Beteiligungskapital von ursprünglich rd. 1,4 Mio. Euro musste - im Kontext des Trans-
aktionsprozesses auf den neuen Träger - in den Jahr en 2019 und 2020 wertberichtigt und voll-
ständig abgeschrieben werden. 
Die vertragliche Umsetzung der Übertragung der Gesellschaftsanteile auf  die St. Franziskus-
Stiftung Münster bzw. deren Tochtergesellschaft, die St. Rochus-Hospital T elgte GmbH, ist zum 
01.04.2022 erfolgt. Danach ist diese Inhaberin von 74,9 % der Geschäftsanteile an der Altenzent-
rum Klarastift gGmbH; die Stadt Münster ist mit 24,1 % der Anteile Minderheits gesellschafterin 
(siehe auch nichtöffentliche Vorlage Nr. V/ 0822/2021 „Zukunftssicherung der Unternehmensgrup-
pe Klarastift; Eckpunkte der Transaktion“). 
Die Gebäude des Heim- und Pflegebereichs wurden veräußert und an den Grundstücken ein  Erb-
baurecht bestellt. Die Entstehung des Erbbaurechts und damit die Übergabe von Grundstück und 
Gebäude an die Erbbaurechtsnehmerin ist im Geschäftsjahr 2022 noch nicht abschließend erfolgt. 
Eigentümergemeinschaften mit anderen Stiftungen bestehen zu folgenden Objekten: 
 
Eigentümergemeinschaft Anteil in % Beteiligungskapital 
in Euro 
Altenwohnungen Finkenstraße 50 %      659.375    
288 Wohnungen Münster-Coerde 10 %      520.642 
Jahresergebnis 2022 
Die Vermögensverwaltung der Stiftung Magdalenenhospital weist im Berichtsjahr 2022 einen 
Überschuss von rd. 280.000 Euro aus (2021: Fehlbetrag von rd. 4,3 Mio. Euro). 
Erträge: Die Mieterträge für die Stiftungsimmobilien betragen insgesamt rd. 1,1 Mio. Euro. Die 
Pachten für zwei Kleingartenanlagen und Einnahmen aus Erbbauzinsen sind in Höhe von insge-
samt rd. 100.000 Euro Bestandteil der Jahresrech nung. Mit rd. 375.000 Euro sind für das Jahr 
2022 noch einmal Pacht und Mieten für die Gebäude des Klarastifts ertragswirksam.  
An der Gewinnausschüttung der Eigentümergemeinschaft „288 Wohnungen Münster -Coerde“ 
partizipiert die Stiftung Magdalenenhospital mit rd. 100.000 Euro.  
Die Wertpapiere in der externen Vermögensverwaltung  verzeichnen nach dem erfolgreiche n 
Vorjahr im Jahr 2022 einen - überwiegend durch Abschreibungen bedingten - Verlust  von rd. 
320.000 Euro (Vorjahr: Gewinn von rd. 260.000 Euro).

Jahresabschluss 2022  Stiftung Magdalenenhospital 
Aufwendungen: Der Verwaltungsbedarf von rd. 210.000 Euro beinhaltet Aufwendungen für z. B. 
die Wohnungs- und die Kapitalverwaltung, die Erstellung des Wirtschaftsplans und des Jahresab-
schlusses, inklusive dessen Prüfung sowie anteilig Personalkosten der Geschäftsstelle und Kosten 
der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit der Kommunalen Stiftungen. 
Die Instandhaltungsaufwendungen betragen im Geschäftsjahr 2022 rd. 160.000 Euro. Dabei hat 
die laufende Bauunterhalt ung für die 11 stiftungseigenen Wohnanlagen einen Anteil von rd. 
120.000 Euro. Als Sondermaßnahmen sind mit rd. 50.000 Euro die Erneuerung der Aufzugsanlage 
in der Seniorenwohnanlage Emsländer Weg sowie weitere Badsanierungen in de n Seniorenwoh-
nungen An der Alten Kirche erfolgt. 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen  der Stiftung Magdalenenhospital belaufen sich im 
Jahr 2022 auf rd . 100.000 Euro ( 2021: rd. 690.000 Euro). Sie beinhalten mit rd. 50.000 Euro 
nochmals Kosten für betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratungsleistungen im Zusammen-
hang mit dem Transaktionsprozess des Klarastifts.  
Die Aufwendungen im Sinne des Stiftungszwecks haben im Jahr 2022 eine Gesamtsumme von 
rd. 80.000 Euro (2021: 100.000 Euro).  
Die Stiftung Magdalenenhospital setzt sich für das Wohlergehen älterer und hilf sbedürftiger Men-
schen ein. Sie unterstützt Angebote, die es Menschen ermöglichen, selbstbestimmt und  selbst-
ständig in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Kern der Stiftungszweckerfüllung ist das Nachbar-
schaftsprojekt „Von Mensch zu Mensch“, das mit einem Volumen von rd. 50.000 Euro finanziert 
wurde. Fachlich eingebunden ist hier die „Taschengeldbörse“; ein Projekt, in dem Jugendliche g e-
gen ein kleines Entgelt Seniorinnen und Senioren bei einfachen, ungefährlichen un d haushaltsna-
hen Tätigkeiten gelegentlich unterstützen. Der Aufwand für die Projektkoordination betrug rd. 2.000 
Euro.  
„Umzugshilfen“ wurden in Höhe von rd. 25.000 Euro gewährt. 
Der Jahresüberschuss der Stiftung Magdalenenhospital beläuft sich für das Geschäftsjahr 2022 
auf rd. 200.000 Euro (2021: Fehlbetrag von rd. 4,4 Mio. Euro). 
Die Stiftung Magdalenenhospital weist - nach Saldierung en des Verlustvortrages aus dem Vorjahr 
mit den Rücklagenzuführungen und -auflösungen - mit de m Jahresabschluss zum 31.12.2022 ei-
nen Verlustvortrag von rd. 4,4 Mio. Euro aus. 
Ausblick 
Die Wirtschaftsplanung 2023 kalkuliert als Ergebnis der Vermögensverwaltung einen Überschuss 
von rd. 520.000 Euro . Projekt- und Programmaktivitäten in Höhe von rd. 120.000 Euro sind Be-
standteil der Planungen. 
Der mit dem Jahresabschluss 2022 ausgewiesene Verlust könnte - unter ansonsten unveränderten 
Bedingungen - danach um rd. 600.000 Euro zurückgeführt werden. 
Der Abschluss der Transaktion des Klarastifts von der Stiftung Magdalenenhospital auf den neuen 
Träger der Einrichtung wird voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr 2023 erfolgen. Die starken 
wirtschaftlichen Belastungen durch ihre ehemalige Beteiligung an den Klarastift-Gesellschaften 
werden die Stiftung auch in der Ausgestaltung ihrer Stiftungszweckerfüllung noch f ür eine lange 
Zeit sehr beeinträchtigen.     
Münster, 25. April 2023 
 
 
Markus Mitschke 
Leitung Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Stiftung Magdalenenhospital, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Magdalenenh ospital, Münster, - bestehend aus der 
Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 
1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Über einstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)  festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Ve rantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage  für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Ja hresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusse s, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrecht lichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von  wesentlichen - beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren ha-
ben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenh ang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf  der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtlich e Gegebenheiten entgegenstehen.  
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, 
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss bein-
haltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherhe it, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom  Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen 
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesen tlich angesehen, wenn vernünftigerweise 
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von  Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter 
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reak-
tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet 
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu die nen. Das Risiko, dass wesentliche fal-
sche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Ver stößen höher als bei Unrichtigkeiten, 
da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen , beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-
nen. 
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfun gsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzli chen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertr etern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführu ng der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. F alls wir 
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage de r bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Untern ehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir währe nd unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 26. April 2023 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2022 
 
der 
 
Stiftung Siverdes 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2022 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2022 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2022 Stiftung Siverdes
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A k t i v a P a s s i v a------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 16.678.667,87 16.678,7
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche II. Rücklagen
    Rechte mit Wohnbauten 8.247.016,69 8.489,2 1. Freie  Rücklage nach § 62 Abs.1 Nr. 3 AO 2.941.515,27 2.726,4
2. Einrichtung und Ausstattung 35.243,00 46,6 2. Rücklage  für Instandhaltung 207.353,40 207,3
3. Anlagen im Bau  1.381.610,22 9.663.869,91 728,9 3. R ücklage für Projekte 447.422,48 3.596.291,15 459,4
II. Finanzanlagen III. Mittelvortrag/-vorgriff 451.751,54 20.726.710,56 275,5
1. Ausleihungen an Unternehmen, mit
    denen ein Beteiligungsverhältnis besteht B. Rückstell ungen
36.800,00 21,2
      Wohnungen Münster-Coerde  3.384.172,71 3.436,2
      Gesundheitshaus C. Verbindlichkeiten
2. Beteiligungen 500,00 0,5 1. Verbindlichkeiten gegenü ber Kreditinstituten 2.815.927,78 2.876,5
3. Sonstige Ausleihungen 300.000,00 3.684.672,71 13.348. 542,62 300,0      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 61.35,76 (i. Vj. TEUR 60,6)
B. Umlaufvermögen 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
    und Leistungen 7.227,71 78,0
I. Forderungen und sonstige  Vermögensgegenstände    
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
1. Forderungen aus Lieferungen         Jahr: EUR 7.227,71 (i. Vj. TEUR 78,0)
     Leistungen 108.346,22 355,5 3. Sonstige Verbindlichk eiten 51.487,23 44,6
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 0,00  (i. Vj. TEUR 0,0)        Jahr: EUR                  (i. Vj. TEUR 160,8) 2.874.642,72
2. Forderungen aus vergebenen Darlehen 85.729,52 96,3
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.102,95 5,5
       Jahr: EUR 79.291,41 (i. Vj. TEUR 85,7) ____
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit
    denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 638.835,06 308,3
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
       Jahr: EUR 0,00  (i. Vj. TEUR 0,0)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 39.795,71 84,6
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
       Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 872.706,51
II. Wertpapiere 7.909.526,08 8.074,9
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei Kreditinstituten 1.504.925,10 10.287.157,69 1.429,2
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.555,92 22,9____ ___________ _______ ____ ___________ _______
23.644.256,23 23.373,1 23.644.256,23 23.373,1
====  ===========  ======= ====  ===========  =======

Jahresabschluss 2022 Stiftung Siverdes
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022______________________________________
Ist Plan Ist
2022 2022 2021
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 1.815.032,77 1.641.710,00 1.605.585,37
       - davon aus verbundenen Unternehmen:
       EUR 568.251,43 (i.Vj. TEUR 534,6)              
  2. Zuschüsse, Spenden, Freiwilligenagentur 93.350,00 74 .000,00 79.110,00
  3. Sonstige betriebliche Erträge 4.578,13 3.900,00 118 .174,87
  4. Aufwendungen
      Sach- und Dienstleistungen
      a) Hausbetriebskosten 32.238,27 24.000,00 27.353,70
      b) Verwaltungsbedarf 221.496,12 211.058,00 211.28 3,55
      c) Instandhaltung 254.086,72 484.000,00 178.359,64
      d) Steuern, Abgaben, Versicherungen 2.640,37 600, 00 4.446,13
      e) Personaldienstleistungen 31.684,07 39.630,00 20. 230,00
  5. Aufwendungen aus der
      Zuführung zu Verbindlichkeiten 0,00 0,00 5.000,00
  6. Abschreibungen auf Sachanlagen und
      immaterielle Vermögensgegenstände 253.572,00 259. 072,00 253.575,00
  7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 51.443,74 53.10 0,00 41.812,25
  8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 304.877,50 26. 900,00 820.060,62
  9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
      auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 423.122,59 6 52.230,00 28.095,81
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 247.672,22 41.660, 00 64.611,78
11. Ergebnis der Vermögensverwaltung 699.882,30 -18.840 ,00 1.788.163,00
12. Aufwendungen im Sinne des Stiftungszweckes
      - Förderung bürgerschaftlicher
         Selbst- und Mithilfe  38.229,12  100.000,00  3 4.696,79
      - FreiwilligenAgentur  154.509,06  190.000,00  1 71.015,43
      - Hilfen zur Familienplanung  14.240,20  25.000 ,00  13.944,76
      - FreiwilligenAkademie  66.522,87  90.000,00  81 .284,62
      - Projekt Ehrenamtskarte  46.966,77  35.000,00  4 0.027,13
      - Freiwilligenkoordination 
         Mitmachkinder/Zuschuss  0,00  0,00  55.000,00
320.468,02 440.000,00 395.968,73
13. Jahresüberschuss 379.414,28 -458.840,00 1.392.194,27
14. Auflösung von Rücklagen 267.018,02 405.000,00 215.33 3,11
15. Zuführung zu Rücklagen 470.151,25 405.000,00 811.92 2,36
16. Mittelvorgriff Vorjahr 275.470,49 275.470,49 -520. 134,53
17. Mittelvorgriff/-vortrag 451.751,54 -183.369,51 275 .470,49

Jahresabschluss 2022  Stiftung Siverdes 
 
Geschäftsbericht 
 
Stiftungszweck und Aktivitäten 
 
Der Stiftungszweck der Stiftung Siverdes ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und die selbst-
lose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 
Gemäß ihrer Satzung erfolgt die Zweckerfüllung insbesondere durch die Schaffung und Förderung 
von Hilfsangeboten und Diensten für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder 
seelischen Zustandes oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe Anderer angew iesen 
sind; auch die Bereitstellung von entsprechenden Einrichtungen verwirklicht den Stiftungszweck. 
Zum Vermögen der Stiftung Siverdes gehören unter anderem 44 Seniorenwohnungen, eine größe-
re Anzahl weiterer Sozialwohnungen sowie im Stadtteil Mecklenbeck ein Wohnprojekt mit der Leit-
idee “Wohnen für Jung und Alt“ . Ein Haus an der Theißingstraße ist als Übergangseinrichtung für 
Migrantinnen an das städtische Sozialamt vermietet. Die Stiftung Siverdes ist seit dem Jahr 202 1 
alleinige Eigentümerin der Immobilie „Gesundheitshaus“ an der Gasselstiege. 
 
Mit der FreiwilligenAgentur, der FreiwilligenAkademie und der finanziellen Unterstützung münste r-
scher Selbsthilfegruppen hat die Stiftung Siverdes besonders die Förderung von  freiwilligem En-
gagement in ihrem Fokus. Seit dem Jahr 2018 vergibt die FreiwilligenAgentur zusammen mit dem 
städtischen „Bürgeramt“ auch die Ehrenamtskarte NRW.  
 
Beteiligungen 
 
Eigentümergemeinschaften mit anderen Stiftungen bestehen zu folgenden Objekten: 
 
Eigentümergemeinschaft Anteil in % Beteiligungskapital 
in Euro 
288 Wohnungen Münster-Coerde 65 % 3.384.173 
 
Jahresergebnis 2022 
 
Das Ergebnis der Vermögensverwaltung der Stiftung Siverdes weist für das Gesch äftsjahr 2022 
einen Überschuss von rd. 700.000 Euro aus (2021: rd. 1,8 Mio. Euro). 
 
Erträge: Unter den Umsatzerlösen sind Miet- und Erbbauzinserträge in Höhe von insgesamt rd. 
1,2 Mio. Euro erfolgswirksam. Mit rd. 640.000 Euro profitiert die Stiftung Siverdes als Mehrheitsei-
gentümerin zusätzlich von der Gewinnausschüttung der Eigentümergemeinschaft „288 Wohnun-
gen Münster-Coerde“. 
Unter den „Zuschüssen und Spenden“ ist mit 35.000 Euro der städtische Zuschuss für die fac h-
lich-konzeptionelle Steuerung der Ehrenamtskarte NRW für Münster ausgewiesen, m it 14.000 Eu-
ro hat die Sparkasse Münsterland Ost Aktivitäten der FreiwilligenAgentur un terstützt. Rd. 43.000 
Euro wurden für die Umsetzung des Landesförderprogramms NRW „2.000 x 1.000 Euro für das 
Engagement“ vereinnahmt.  
Die Wertpapiere in der externen Vermögensverwaltung  verzeichnen nach einem erfolgreiche n 
Vorjahr im Jahr 2022 einen - überwiegend durch Abschreibungen bedingten - Ve rlust in Höhe von 
rd. 380.000 Euro (Vorjahr: Gewinn von rd. 715.000 Euro).  
 
Aufwendungen: Der Verwaltungsbedarf von rd. 220.000 Euro umfasst Positionen für z. B. die 
Wohnungs- und die Kapitalverwaltung, die Erstellung des Wirtschaftsplan s und des Jahresab-
schlusses, inklusive dessen Prüfung sowie anteilig Personalkosten der Geschäftsstelle und Kosten 
der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit der Kommunalen Stiftungen. 
Der Instandhaltungsaufwand von insgesamt rd. 250.000 Euro für die Stiftungsimmobilien um-
fasst als Sondermaßnahme die weitere Sanierung von Holzfassaden- und Sichtschutzelementen 
und Balkonen sowie Fensteraustausche an der Wohnanlage „Christoph-Bernhard-Graben“.

Jahresabschluss 2022  Stiftung Siverdes 
Die im Herbst 2021 begonnene, dringend erforderliche Fassadensanierung des Gesundheitshau-
ses an der Gasselstiege wird mit insgesamt rd. 1,4 Mio. Euro als Investition (nachträgliche An-
schaffungskosten) gewertet und bilanziell unter „Anlagen im Bau“ ausgewiesen. Die se Aufwen-
dungen werden über entsprechende Abschreibungen in die zukünftigen Gewinn- und Verlustrech -
nungen der Stiftung Siverdes anteilig einfließen. 
 
Die Aufwendungen für Stiftungsaktivitäten summieren sich im Jahr 2022 auf insgesamt rd. 380.000 
Euro (2021: rd. 400.000 Euro). 
Zentraler Kern der Zweckerfüllung sind die Infrastruktureinrichtungen FreiwilligenA gentur und 
FreiwilligenAkademie. Die Aufwendungen der FreiwilligenAgentur betragen im Berichtsjahr rd. 
155.000 Euro (2021: rd. 170.000 Euro). 
Die FreiwilligenAkademie hat im Jahr 2022 Aufwendungen in Höhe von rd. 70.000 Euro verur-
sacht. Die Zahl der Teilnehmenden bleibt durch die Umstellung der Fortbildungs- un d Informati-
onsangebote auf Online-Formate auch in „Corona-Zeiten“ weiter konstant.  
     
Das weitere Förderengagement der Stiftung Siverdes liegt in der bürgerschaft lichen Selbst- und 
Mithilfe mit Aufwendungen von rd. 40.000 Euro sowie in den „Hilfen zur Familienplanung“ mit ver-
ausgabten Mitteln in Höhe von rd. 14.000 Euro. 
 
Der Jahresüberschuss der Stiftung Siverdes beträgt im Geschäftsjahr 2022 rd. 380.000 Euro 
(2021: rd. 1,4 Mio. Euro). Davon werden der Kapital stärkenden Freien Rücklage gemäß § 62 Abs. 
1 Nr. 3 AO 215.000 Euro zugeführt. Nach den Verrechnungen mit den Projektrücklagen beträgt der 
Gewinnvortrag der Stiftung Siverdes zum 31.12.2022 rd. 450.000 Euro (Vorjahr: 275.000 Euro). 
 
Ausblick 
 
Die Wirtschaftsplanung rechnet für die Vermögensverwaltung der Stiftung S iverdes im Geschäfts-
jahr 2023 mit einem Überschuss von rd. 800.000 Euro. Aktivitäten zur Stiftungszweckerfüllung sind 
mit rd. 440.000 Euro veranschlagt. Mit dem Jahresabschluss 2023 wird der bestehende Gewinn-
vortrag unter ansonsten unveränderten Bedingungen weiter ausgebaut werden.  
 
 
Münster, 25. April 2023 
 
 
Markus Mitschke 
Leitung Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Stiftung Siverdes, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Siverdes, Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 
31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 
bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren ha-
ben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, 
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss bein-
haltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen 
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise 
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter 
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reak-
tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet 
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche fal-
sche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, 
da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-
nen. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir 
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 26. April 2023 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2022 
 
der 
 
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2022 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2022 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2022 Stiftung Vereinigte Pfründnerhä user
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A k t i v a P a s s i v a
------------ ---------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 8.748.431,03 8.748,4
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche II. Ergebnisrü cklagen
    Rechte mit Wohnbauten  885.062,95 908,0 1. Freie R ücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 1.189.432,00 1.189, 4
2. Technische Anlagen  220.898,00  1.105.960,95 248,4 2 . Rücklage für Investitionen 1.310.000,00 1.210,0
3. Rücklage für Instandhaltung 180.000,00 2.679.432,0 0 160,0
II. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an Unternehmen, mit III. Mittelvortr ag 456.785,96 11.884.648,99 550,3
    denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
      288 Wohnungen Münster-Coerde 1.041.283,71 1.057 ,3 B. Rückstellungen
      Altenwohnungen Finkenstraße 659.375,00 0,0 1. Ste uerrückstellungen 2.079,00 0,9
      Wohnungen Altenzentrum Klarastift 3.043.325,65 4.743.984,36 5.849.945,31 3.043,3 2. Sonstige Rückstel lungen 13.200,00 15.279,00 9,6
B. Umlaufvermögen C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      Kreditinstituten 496.000,19 508,1
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.024, 30 0,0       - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
      - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als         Jahr: EUR 12.743,13 (i. Vj. TEUR 12,1)
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.214,50 18,8
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit        - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
    denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 209.764 ,64 616,1           Jahr: EUR 4.214,50 (i. Vj. TEUR 18,8)
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
        einem Jahr: EUR 0,00  (i. Vj. TEUR 0,0)     mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 0 0,0
3. Sonstige Vermögensgegenstände 35.307,26 10,1       - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem 
      - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als         Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 250.096,20 4. Sonstige Verbindlichkeiten 14.719,45 10, 7
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
II. Wertpapiere 5.305.355,12 5.591,1         Jahr: EUR 14.719,45 (i. Vj. TEUR 10,8) 514.934,14
___
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei Kreditinstituten 1.008.706,70 6.564.158, 02 931,2
IV. Rechnungsabgrenzungsposten 758,80 0,7____ ____________ _______ ____ ____________ _______
12.414.862,13 12.406,2 12.414.862,13 12.406,2
====  ===========  ====== ====  ===========  ======

Jahresabschluss 2022 Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser
Anlage 2
Ist Plan Ist
2022 2022 2021
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 389.511,41 363.826,00 364.714,07
       - davon aus verbundenen Unternehmen:
       EUR 196.564,64 (i.Vj. TEUR 174,8)              
  2. Sonstige betriebliche Erträge 1.153,50 0,00 0,08
  3. Aufwendungen für bezogene Sach- und
       Dienstleistungen
       a) Verwaltungsbedarf 77.197,53 73.586,00 71.249, 00
       b) Aufwendungen für Instandhaltung
            und Instandsetzung 4.943,90 10.000,00 14.866 ,46
       c) Steuern, Abgaben, Versicherungen 18.338,04 13. 950,00 15.515,72
  4. Abschreibungen auf Sachanlagen und
      immaterielle Vermögensgegenstände 50.472,00 50.47 2,00 50.472,00
  5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
        - davon aus verbundenen Unternehmen:
          EUR 0,00 (i.Vj. TEUR 0,0)                                3.246,34 3.800,00 6.181,88
  6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
        - davon aus verbundenen Unternehmen:
           EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,0)                                205.089,52 13.250,00 564.301,22
  7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
      auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 270.739,01 3 28.930,00 16.917,74
  8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
        - davon aus verbundenen Unternehmen:
           EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,0)                                 144.283,84  8.960,00  20.516,10
  9. Jahresüberschuss 26.533,77 -112.622,00 733.296,47
        Davon : 
         - Ergebnis Vermögensverwaltung -(9.493,50) -(1 43.634,00) (704.177,19)
         - Ergebnis Photovoltaikanlage (36.027,27) (31 .012,00) (29.119,28)
10. Zuführung zu Rücklagen 120.000,00 120.000,00 354.70 0,00
11. Mittelvortrag Vorjahr 550.252,19 550.252,19 171.65 5,72
12. Mittelvortrag 456.785,96 317.630,19 550.252,19
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022
______________________________________

Jahresabschluss 2022  Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser 
 
Geschäftsbericht 
 
Stiftungszweck und Aktivitäten 
 
Der Stiftungszweck der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser ist die Förde rung des 
Wohlfahrtswesens und die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Umsetz ung 
wird insbesondere durch den Bau, die Bereitstellung und die Unterhaltung von Wohnmöglichkeiten 
und Betreuungseinrichtungen sowie die Schaffung und Förderung von Hilfsangeboten und 
Diensten für Personen verwirklicht, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen  oder seelischen 
Zustandes oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe Anderer angewiesen sind. 
Die Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser besitzt zehn Reihenhäuser, die an kind erreiche Familien 
vermietet werden, und ist Miteigentümerin von rd. 22 0 Seniorenwohnungen. Gemeinsam mit der 
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus gehören ihr auf dem Gelände des KlaraParks 159 Wohnungen. 
 
Beteiligungen 
 
Eigentümergemeinschaften mit anderen Stiftungen bestehen zu folgenden Objekten: 
 
Eigentümergemeinschaft Anteil in % Beteiligungskapital in Euro 
Altenwohnungen Finkenstraße 50 %          659.375 
288 Wohnungen Münster-Coerde 20 %       1.041.284 
Wohnungen KlaraPark 60 %       3.043.326 
 
Jahresergebnis 2022 
 
Die Vermögensverwaltung der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser weist für das Jahr 2022 - zu-
sammen mit dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „Photovoltaikanlagen“ - einen Überschuss von 
rd. 27.000 Euro aus (2021: rd. 730.000 Euro). 
 
Erträge: Unter den Umsatzerlösen der Stiftung wurden die Mieteinnahmen für die Reihenhäuser 
im Stadtteil Gievenbeck, die Pacht für einen Kleingarten sowie Erbbauzi nsen in Höhe von insg e-
samt rd. 110.000 Euro verbucht . Von ihrem Anteil an der Eigentümergemeinschaft „288 Wohnun-
gen Münster-Coerde“ profitiert die Stiftung in Höhe von rd. 1 97.000 Euro an deren Gewinnaus-
schüttung.  
Die Wertpapiere in der externen Vermögensverwaltung  verzeichnen nach dem erfolgreiche n 
Vorjahr im Jahr 2022 einen - überwiegend durch Abschreibungen bedingten - Verlus t von rd. 
240.000 Euro (2021: Gewinn von rd. 500.000 Euro).  
 
Das Ergebnis aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Solarstromgewinnung mit Photo-
voltaikanlagen auf stiftungseigenen Dächern im Stadtteil Coerde beträ gt - mit korrespondierenden 
Aufwendungen saldiert - rd. 36.000 Euro (2021: rd. 30.000 Euro). 
 
Aufwendungen: Verwaltungsaufwendungen von rd. 77.000 Euro beinhalten u. a. den Aufwand 
für die Wohnungs- und Vermögensverwaltung, für die Erstellung des Wirtschaftsplan s und des 
Jahresabschlusses, einen Anteil an den Personalkosten der Geschäftsstelle sowie anteilige Kos-
ten der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit der Kommunalen Stiftungen. 
 
Stiftungsaktivitäten: Eigene fördernde oder operative Stiftungsaktivitäten hat die Stiftung Vereinigte 
Pfründnerhäuser noch nicht wieder entfaltet. Dies ist für die nahe Zukunft auf der Basis eines Stra-
tegieprozesses geplant.  
 
Mit 100.000 Euro werden planmäßig die Investitionsrücklage sowie mit 20.000 Euro die Rücklage 
für Instandhaltung weiter aufgebaut. 
Der bestehende Gewinnvortrag reduziert sich zum 31.12.2022 von rd. 550.000 auf rd. 460.000 
Euro.

Jahresabschluss 2022  Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser 
 
 
Ausblick 
 
Die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2023 kalkuliert ein Ergebnis der Vermögensverwaltung von rd. 
235.000 Euro. Zuführungen zur Investitions- und Instandhaltungsrücklage von zusammen 120.000 
Euro tragen weitere Vorsorge für die Finanzbedarfe zukünftiger Investitionsvorhaben und San ie-
rungsmaßnahmen der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser. 
 
 
Münster, 25. April 2023 
 
 
Markus Mitschke  
Leitung Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser, Münster, - bestehend 
aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren ha-
ben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, 
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss bein-
haltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen 
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise 
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter 
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reak-
tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet 
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche fal-
sche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, 
da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-
nen. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir 
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 26. April 2023 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2022 
 
der 
 
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus  
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2022 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2022 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2022 Stiftung Pfründnerhaus Kinderhau s
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A k t i v a P a s s i v a------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 4.086.239,84 4.086,2
I. Sachanlagen  880.875,40 895,8
II. Ergebnisrücklagen
II. Finanzanlagen 1. Freie Rücklagen 401.277,00 401,3
Ausleihungen an Unternehmen, mit 2. Rücklage für Inve stitionen 0,00 0,0
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3. Rücklage für Instandhaltung 305.402,71 706.679,71 305,4
   288 Wohnungen Münster-Coerde 260.321,06 264,3
   Wohnungen Altenzentrum Klarastift 2.028.884,11 2.28 9.205,17 2.289.205,17 2.028,9 III. Mittelvortrag
76.398,77 4.869.318,32 120,6
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige B. Rückstellungen 9.300,00 6,1
   Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen C. Verbindlichkeiten
     und Leistungen 1. Verbindlichkeiten aus
    - davon mit einer Restlaufzeit von mehr    Lieferungen und Leistungen 428,40 7,9
      als einem Jahr EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,0) 13.137,06 9,6       - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem 
1. Forderungen gegen Unternehmen,         Jahr: EUR 428,40 (i. Vj. TEUR 7,9)
    mit denen ein Beteiligungs- 2. Verbindlichkeiten gegenüber 
    verhältnis besteht 57.941,16 23,7     Kreditinstitu ten 373.834,38 380,8
      - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als       - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem 
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)         Jahr: EUR 6.992,44 (i. Vj. TEUR 6,9)
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.374,13 251,9 3. Sons tige Verbindlichkeiten 7.581,23 85,9
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 72.452,35        Jahr: EUR 7.581,23 (i. Vj. TEUR 85,9) 381.844,01
____
II. Wertpapiere 1.539.367,20 1.733,3
III. Kassenbestand,
     Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei Kreditinstituten 478.562,21 2.090.381,76 1 86,7
____ __________ ______ ____ __________ ______
5.260.462,33 5.394,2 5.260.462,33 5.394,2
====  ==========  ====== ====  ==========  ======

Jahresabschluss 2022 Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus
Anlage 2
Ist Plan Ist
2022 2022 2021
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 79.721,53 75.401,00 75.117,31
       - davon aus verbundenen Unternehmen:
         EUR 41.123,40 (i. Vj. TEUR 39,5)             
  2. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 0,00 1.464,10
  3. Aufwendungen für bezogene Sach- und
      Dienstleistungen
      a) Verwaltungsbedarf 45.670,82 51.390,00 43.472,52
      b) Aufwendungen für Instandhaltung
          und Instandsetzung 1.856,50 15.000,00 2.814,25
      c) Steuern, Abgaben, Versicherungen 460,11 0,00 806,82
  4. Abschreibungen auf Sachanlagen und
      immaterielle Vermögensgegenstände 14.894,00 14.858,00 14.893,24
  5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 347,36 0,00 1.365,43
       - davon aus verbundenen Unternehmen:
          EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,0)
  6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 63.248,46 4.810,00 174.785,45
  7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
      auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 77.828,03 123.050,00 4.930,98
  8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 46.162,49 5.670,00 9.076,96
  9. Ergebnis der Vermögensverwaltung/
      Jahresüberschuss/-fehlbetrag -44.249,32 -129.757,00 174.006,66
10. Auflösung Rücklagen 0,00 15.000,00 0,00
11. Zuführung zu Rücklagen 0,00 0,00 208.000,00
12. Mittelvortrag Vorjahr 120.648,09 120.648,09 154.641,43
13. Mittelvortrag 76.398,77 5.891,09 120.648,09
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022
___________________________________

Jahresabschluss 2022  Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 
 
Geschäftsbericht 
 
Stiftungszweck und Aktivitäten 
Der Zweck der Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus ist die Schaffung und Förder ung von 
Hilfsangeboten und Diensten für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistig en oder 
seelischen Zustandes oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe anderer angew iesen 
sind. Der Ursprung dieser Stiftung liegt im ehemaligen Leprosenhaus Kinderhaus, dahe r gilt zur 
Erhaltung des historischen Stiftungszwecks die besondere Förderung von Personen mit 
epidemischem Krankheitsbild. 
Zum Stiftungsvermögen gehören eine Seniorenwohnanlage mit zehn Wohnungen im  Stadtteil 
Kinderhaus sowie in Eigentümergemeinschaft mit der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser 1 59 
Wohnungen am „KlaraPark“. 
 
Beteiligungen 
 
Eigentümergemeinschaften mit anderen Stiftungen bestehen zu folgenden Objekten: 
Eigentümergemeinschaft Anteil in % Beteiligungskapital 
in Euro 
288 Wohnungen Münster-Coerde   5 %    260.321 
Wohnungen KlaraPark 40 % 2.028.884 
 
Jahresergebnis 2022 
 
Die Vermögensverwaltung weist für das Jahr 2022 einen Fehlbetrag von rd. 40.000 Euro aus 
(2021: Überschuss von rd. 170.000 Euro). 
Erträge: Unter den Umsatzerlösen werden neben den Mieterträge n aus der „Wohnanlage Kirch-
hoffweg“ mit rd. 30.000 Euro der anteilige Gewinn aus der Eigentümergemeinschaft von 288 Woh-
nungen im Stadtteil Coerde in Höhe von rd. 50.000 Euro ausgewiesen.  
Die Wertpapiere in der externen Vermögensverwaltung  verzeichnen nach dem erfolgreiche n 
Vorjahr im Jahr 2022 einen - überwiegend durch erfolgte Abschreibungen beding ten - Verlust von 
rd. 70.000 Euro (2021: Gewinn von rd. 150.000 Euro).  
Aufwendungen: Die Verwaltungskosten von rd. 45.000 Euro beinhalten Aufwendungen für u. a. die 
Vermögensverwaltung, für die Erstellung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses i nklusi-
ve dessen Prüfung sowie einen Anteil an den Personalkosten der Geschäftsstelle der Komm una-
len Stiftungen. 
Stiftungsaktivitäten: Eigene fördernde oder operative Stiftungsakt ivitäten hat die Stiftung Pfründ-
nerhaus Kinderhaus noch nicht wieder entfaltet. Dies ist für die nahe Zukunft auf d er Basis eines 
Strategieprozesses geplant.  
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 44.000 Euro reduziert den bestehenden Gewinnvortrag von rd. 
120.000 Euro zum 31.12.2022 auf rd. 80.000 Euro. 
Ausblick 
Die Wirtschaftsplanung 2023 rechnet - kaufmännisch vorsichtig - mit einem leicht positiven Ergeb-
nis der Vermögensverwaltung, das den Gewinnvortrag in seiner jetzigen Höhe belassen wird. 
 
Münster, 25. April 2023 
 
 
Markus Mitschke 
Leitung Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus, Münster, - bestehend aus 
der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren ha-
ben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, 
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss bein-
haltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen 
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise 
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter 
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reak-
tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet 
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche fal-
sche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, 
da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-
nen. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir 
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 26. April 2023 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2022 
 
der 
 
Stiftung Bürgerwaisenhaus 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2022 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2022 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2022 Stiftung Bürgerwaisenhaus
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A k t i v a P a s s i v a
------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR  EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 3.939.507,74 3.939,5
I. Sachanlagen II. Ergebnisrücklagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte      1. Freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 544.8 10,00 544,8
    und Bauten einschließlich der Bauten      2. Rücklage für Instandhaltung 165.000,0 0 165,0
    auf fremden Grundstücken                     2.011.033,87 2.058,3      3. Rücklage  für Projekte 246.066,59 199,4
2. Einrichtung und Ausstattung 123.695,00 2.134.728,87 138,6 III. Stiftungsfonds
      1. Stiftung Zumsande Plönies 7.245,75 7,2
B. Umlaufvermögen       2. Monika Behrend Stiftung 278.314,52 278,3
      3. Junge MINT-Forscher 100.000,00 80,0
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
IV. Mittelvortrag   96.218,74 5.377.163,34 215,6
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.285,30 6,3
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als B. Sonderposten aus Zuschüssen und
       einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)     Zuweisungen zur Finanzierung
2. Sonstige Vermögensgegenstände 4.240,68 2,7     des Sachanlagevermögens              144.540,00 159,8
      - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)
C. Rückstellungen 10.300,00 7,5
II. Wertpapiere 3.130.788,49 3.242,8 D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten        und Leistungen 3.429,39 28,3
Guthaben bei Kreditinstituten 699.911,35 3.836.225,82 1.039,8      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 3.429,39 (i. Vj. TEUR 28,3)
C. Rechnungsabgrenzungsposten 890,11 0,9 2. Sonstige Verbindlichkeiten 436.412,07 439.841,46 864,0
     - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 436.412,07 (i. Vj. TEUR 864,0)
____ __________ ______ ____ __________ ______
5.971.844,80 6.489,4 5.971.844,80 6.489,4
====  ==========  ====== ====  ==========  ======

Jahresabschluss 2022 Stiftung Bürgerwaisenhaus
Anlage 2
Ist Plan Ist
2022 2022 2021
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 129.517,71 129.100,00 95.132,00
  2. Zuschüsse/Förderpreise/Spenden 168.043,41 120.000,00 2 84.384,45
  3. Sonstige betriebliche Erträge 1.030,18 1.200,00 1.2 00,00
  4. Erträge aus der Auflösung von Sonder-
       posten und Verbindlichkeiten 15.275,00 15.275,00 10.185,00
  5. Aufwendungen für bezogene Sach- und
       Dienstleistungen
       a) Verwaltungsbedarf 71.477,99 70.330,00 67.277,83
       b) Aufwendungen für Instandhaltung
            und Instandsetzung 7.894,06 3.000,00 2.484,35
       c) Steuern, Abgaben, Versicherungen 1.030,32 250,00 1.910,83
       d) Erbbauzinsen 1.730,22 1.730,00 1.730,22
  6. Abschreibungen auf immaterielle
      Vermögensgegenstände des Anlage-
      vermögens und Sachanlagen 49.113,24 49.340,00 33.8 69,58
  7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 127.669,54 8.5 70,00 366.346,09
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 410,76 0,00 1.75 5,43
  9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
      auf Wertpapiere des Umlaufvermögens  176.684,91  269.820,00  9.828,34
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  84.392,22  0,00  7 .862,92
45,5
11. Ergebnis Vermögensverwaltung 48.802,12 -120.325,00 6 30.528,04
12. Aufwendungen im Sinne des Stiftungszweckes
      Projekt "Mitmachkinder"  58.560,64  60.000,00  7 4.849,85
      Projekt "DeutschSommer"  42.798,55  50.000,00  45 .896,31
      Projekt "Junge Mint-Forscher"  97,00  0,00  0,00
13. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -52.654,07 -230.325,00 509. 781,88
14. Zuführung zu Stiftungskapital  20.000,00  0,00  20. 000,00
15. Auflösung Rücklagen  0,00  25.000,00  0,00
15. Zuführung zu Rücklagen  46.684,22  35.000,00  359.0 18,29
16. Mittelvortrag Vorjahr  215.557,03  215.557,03  84. 793,44
17. Mittelvortrag 96.218,74 -24.767,97 215.557,03
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022
____________________________________

Jahresabschluss 2022  Stiftung Bürgerwaisenhaus 
 
Geschäftsbericht 
Stiftungszweck und Aktivitäten 
Der Zweck der Stiftung Bürgerwaisenhaus umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von Einrich-
tungen sowie die Schaffung und Förderung von Hilfsangeboten und Diensten für Kinder  und J u-
gendliche, Hilfen zur Lebenswegplanung und die Förderung sonstiger Maßnahmen der Jugendhilfe 
– insbesondere auch der Bildung. 
Nach dem Verkauf des Grundstückareals an der Schulstraße an die Stadt Mün ster bestand der 
Immobilienbesitz der Stiftung ausschließlich in dem Gebäude „Melchersstraße 55“, das seit 2002 
an die Kinderschutzambulanz des Deutschen Roten Kreuzes vermietet ist. Im Jahr 2021  ist der 
Neubau eines Frauenhaus es hinzugekommen, das die Stiftung als Investor für den Trägerverein 
(und die Stadt Münster) errichtet hat. 
Nach Aufhebung der rechtlich selbstständigen Stiftung Zumsande-Plönies wird deren Vermögen 
seit 2013 unter dem Dach der Stiftung Bürgerwaisenhaus im Rahmen eines Namen sfonds verwal-
tet. Durch eine Erbschaft ist im Jahr 2016 als weiterer Namensfonds die „Monika Behrend Stiftung“ 
hinzugekommen, deren Erträge für die Bildung von Mädchen und Frauen verwendet  werden sol-
len. Im Jahr 2018 wurde von einem Stifter-Ehepaar der Grundstock für d en Stiftungsfonds „Junge 
MINT-Forscher“ gelegt. Hier bilden Einzelförderungen in den Bereichen Mathematik, Informatik, 
Naturwissenschaft und Technik den Schwerpunkt. 
 
Beteiligungen 
Keine 
 
Jahresergebnis 2022 
 
Das Ergebnis der Vermögensverwaltu ng der Stiftung Bürgerwaisenhaus weist für das Jahr 2022 
einen Überschuss von rd. 50.000 Euro aus (2021: rd. 630.000 Euro). 
Erträge: Die Umsatzerlöse in Höhe von rd. 130.000 Euro betreffen die Mieterträge der Kinde r-
schutzambulanz für die I mmobilie „Melchersstraße“ sowie erstmals ganzjährig auch die Erträge 
aus der Vermietung des neu errichteten Frauenhauses. 
Als zweckgebundene Zuwendungen zum „Stiftungsprogramm Mitmachkinder“ sind im Be-
richtsjahr insgesamt rd. 150.000 Euro (2021: rd. 2 10.000 Euro) zu verzeichnen, darunter mit 
50.000 Euro die ausdrückliche Förderung des Projektes „Deutschsommer“. Zusätzlich haben wie-
der viele Privat- und Firmenspenden in größeren Einzelbeträgen oder auch  kleineren Dauerspen-
den die Aktivitäten der Mitmachkinder gefördert. 
Mit 20.000 Euro ist im Berichtsjahr eine weitere Zustiftung zum Stiftungsf onds „Junge MINT -
Forscher“ erfolgt. 
Die Wertpapiere in der externen Vermögensverwaltung  verzeichnen nach dem erfolgreiche n 
Vorjahr im Jahr 2022 einen - überwiegend durch Abschreibungen bedingten - Verlus t von rd. 
160.000 Euro (2021: Gewinn von rd. 320.000 Euro).  
Aufwendungen: Die Verwaltungskosten von rd. 70.000 Euro umfassen Aufwendungen z. B. für 
die Wohnungs- und Vermögensverwaltung, für die Buchführung, die Erstellung des W irtschafts-
plans und des Jahresabschlusses inklusive dessen Prüfung, anteilige Personalkosten der G e-
schäftsstelle sowie einen Anteil an der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit der Kommunalen Stiftun -
gen. 
 
Ihren Stiftungszweck hat die Stiftung Bürgerwaisenhaus auch im Corona-geprägten Jahr 2022 mit 
noch rd. 100.000 Euro (2021: rd. 120.000 Euro) im Wesentlichen über die „Mitmachkinder“ verwirk-
licht. 
Das Fördervolumen für die außerschulische Teilnahme von Kindern aus Armutsfamilien an Sport- 
und Kulturangeboten hat rd. 40.000 Euro betragen (2021: 30.000 Euro); das Patenprogramm hat 
aufgrund der rund halbjährigen Stellenvakanz seiner Koordination Aufw endungen v on nur rd. 
20.000 Euro verursacht.

Jahresabschluss 2022  Stiftung Bürgerwaisenhaus 
Der „Deutschsommer“, ein dreiwöchiges Ferienprogramm zur intensiven Sprach- und Bildungsför-
derung für Kinde r in der dritten Grundschulklasse konnte mit 36 Kindern als Halbtagsangebot im 
Berichtsjahr stattfinden und hat Aufwendungen in Höhe von rd. 40.000 Euro verursacht.  
Der Jahresfehlbetrag der Stiftung Bürgerwaisenhaus beläuft sich zum 31.12. 2022 auf rd. 50.000 
Euro (2021: Jahresüberschuss von rd. 500.000 Euro).  
Mit 20.000 Euro wurde der Stiftungsfonds „Junge MINT-Forscher“ erhöht, dessen Kapital inzwi-
schen 100.000 Euro beträgt. Den Projektrücklagen für das „Förderprogramm Mitmachkinder“ und 
den „Deutschsommer“ werden insgesamt rd. 50.000 Euro zugeführt; d iese Rücklagen betragen 
nunmehr rd. 140.000 und 110.000 Euro. 
Der bestehende Gewinnvortrag der Stiftung Bürgerwaisenhaus reduziert sich zum 31.12 .2022 von 
rd. 215.000 Euro auf noch rd. 100.000 Euro. 
 
Ausblick 
 
Die (vorsichtige) Wirtschaftsplanung geht für das Geschäftsjahr 2023 von einem Ergebnis der 
Vermögensverwaltung von rd. 30.000 Euro aus. Für die „Mitmachkinder“ sind 65.000 Euro ver an-
schlagt und für das Sommerferienprojekt „Deutschsommer“ 70.000 Euro. Mit dem Jahresabschluss 
2022 wird sich der bestehende Gewinnvortrag unter ansonsten unveränderten Bedingung en auf 
dem „Niveau 2021“ halten. 
Die Förderaktivitäten der Stiftung Mitmachkinder waren bedingt durch die Corona-Pandemie in den 
letzten drei Jahren eingeschränkt. Um die individuellen Fördermöglichkeiten in de n drei Säulen 
„Förderprogramm, Patenprogramm und Deutschs ommer“ allerdings mit dem - unter „normalen“ 
Umständen - wachsenden Bedarf auch zukünftig gewährleisten zu können, ist die Akquise verläss-
licher Drittmittel unumgänglich. Aus den Stiftungserträgen allein sin d die dargestellten Aktivitäten 
nicht zu finanzieren. Daher wird auch das Fundraising kontinuierlich intensi viert, um gravierende 
Einschnitte in den Unterstützungsleistungen für Kinder aus Familien mit nur gering en Einkommen 
zu vermeiden. Hierzu wurde ein umfassender Strategieprozess mit dem Schwerpunkt Wir kungs-
orientierung gestartet. 
 
 
Münster, 25. April 2023 
 
 
Markus Mitschke 
Leitung Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Stiftung Bürgerwaisenhaus, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Bürgerwaisenhaus, Münster, - bestehend aus der Bi-
lanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 
1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren ha-
ben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, 
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss bein-
haltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen 
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise 
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter 
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reak-
tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet 
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche fal-
sche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, 
da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-
nen. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir 
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 26. April 2023 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2022 
 
der 
 
Eigentümergemeinschaft 
288 Wohnungen Münster-Coerde 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2022 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2022 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2022 Eigentümergemeinschaft 288 Wohnungen Münster-Co erde
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A k t i v a P a s s i v a-------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Sachanlagen I. Beteiligungskapital
Grundstücke 4.034.092,94 4.034,1 1. Vereinigte Pfründnerhäuser 1.041.283,71 1.057,3
Gebäude 2.391.441,00 6.425.533,94 2.645,8 2. Pfründnerhaus Kinderhaus 260.321,06 264,3
3. Magdalenenhospital 520.642,11 528,6
B. Umlaufvermögen 4. Siverdes 3.384.172,71 5.206.419,59 3.436,2
I. Forderungen und sonstige
   Vermögensgegenstände    
II. Mittelvorgriff 0,00 5.206.419,59 0,0
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 87.747,85 81,2
      - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als B. Rückstellungen 600,00 0,6
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)
3. Sonstige Vermögensgegenstände C. Verbindlichkeiten
    - davon mit einer Restlaufzeit von mehr 431.799,97 0,0 1. Verbindlichkeiten gegenüber
      als einem Jahr EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,00)      Kreditinstituten 1.164.106,29 1.336,5
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kredit-         Jahr: EUR        (i. Vj. TEUR 172,3)
     instituten und Schecks                     2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.826,96 0,6
Guthaben bei Kreditinstituten 415.518,68 935.066,50 341,0       - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
____         Jahr: EUR 602,14 (i. Vj. TEUR 0,6)
3. Verbindlichkeiten gegenüber
     Gesellschafter 982.823,18 474,2
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
        Jahr: EUR 982.823,18 (i. Vj. TEUR 474,2)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 3.824,42 3,8
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
        Jahr: EUR 3.824,42 (i. Vj. TEUR 2,9) 2.153.580,85
____ ___________ ______ ____ ___________ ______
7.360.600,44 7.102,1 7.360.600,44 7.102,1
====  ===========  ====== ====  ===========  ======

Jahresabschluss 2022 Eigentümergemeinschaft 288 Wohnungen Mü nster-Coerde    
Anlage 2
Ist Plan Ist
2022 2022 2021
EUR EUR EUR
 1. Umsatzerlöse 1.628.181,12 1.559.600,00 1.517.890,56
 2. Aufwendungen für bezogene Sach- und
     Dienstleistungen
     a) Verwaltungsbedarf 106.484,25 101.200,00 106.604 ,71
     b) Hausbetriebskosten 12.432,45 14.000,00 13.482,75
     c) Instandhaltung 246.827,53 270.000,00 234.642,08
 3. Abschreibungen immaterielle Vermögens-
     gegenstände des Anlagevermögens und
     Sachanlagen 254.369,00 254.370,00 254.371,00
 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 10.853,48 20.000,00 17.728,39
 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3,30 0,00 0,00
 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  14.394,53  14.400 ,00  16.828,65
 7. Ergebnis Vermögensverwaltung 982.823,18 885.630,00 8 74.232,98
 8. Anteiliges Ergebnis für die
     beteiligten Stiftungen        982.823,18 885.63 0,00 874.232,98
 9. Jahresfehlbetrag/-überschuss 0,00 0,00 0,00
10. Mittelvorgriff/-vortrag Vorjahr 0,00 0,00 0,00
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022
______________________________________

Jahresabschluss 2022 Eigentümergemeinschaft 288 Wohnungen Münster-Coerde 
 
 
Geschäftsbericht 
 
 
Stiftungszweck und Beteiligungsverhältnisse 
 
Die Eigentümergemeinschaft besteht in Form von 288 Sozialwohnungen im Stadtteil Coerde für 
die nachfolgend genannten Stiftungen: 
 
Eigentümerstiftungen Anteil in % Beteiligungskapital 
in Euro 
Siverdes  65 %   3.384.173 
Vereinigte Pfründnerhäuser  20 %   1.041.284 
Magdalenenhospital  10 %      520.642 
Pfründnerhaus Kinderhaus    5 %      260.321 
Stiftungskapital gesamt       100 %   5.206.420 
 
Jahresergebnis 2022 
Das Ergebnis aus der Bewirtschaftung der 288 Sozialwohnungen im Stadtteil C oerde weist ein en 
Überschuss von rd. 980.000 Euro aus (2021: rd. 870.000 Euro). 
 
Mieterträge konnten in Höhe von rd. 1,6 Mio. Euro verbucht werden. Der Instandhaltungsauf-
wand von rd. 2 47.000 Euro beinhaltet neben der sukzessiven Auswechslung von Bodenbelägen, 
die in Abstimmung mit der Wohn- und Stadtbau GmbH bei Mieterwechseln durchg eführt wird, als 
Sondermaßnahme mit rd. 70.000 Euro die weitere Sanierung von Betondächern der Tiefgaragen. 
 
Der Jahresüberschuss wird als Gewinnbeteiligung anteilig an die vier Eigentümerstiftungen ausge-
schüttet.  
 
Ausblick 
 
Die Vermögensverwaltung der knapp 300 Wohnungen weist mit den Planungen für das Geschäfts-
jahr 2023 einen Überschuss von rd. 970.000 Euro aus, der wieder in die Erfolgsrechnungen der 
beteiligten Stiftungen einfließen wird.  
 
Münster, 25. April 2023 
 
 
Markus Mitschke 
Leitung Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Eigentümergemeinschaft 288 Wohnungen Münster-Coerde, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Eigentümergemeinschaft 288 Wohnungen Münster-Coerde, 
Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ge-
sellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrecht-
lichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. 
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung 
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant-
wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entge-
genstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, 
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss bein-
haltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen 
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise 
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter 
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reak-
tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet 
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche fal-
sche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, 
da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-
nen. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Eigentümergemeinschaft abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen 
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind 
wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss 
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil 
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum 
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Ge-
gebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit 
nicht mehr fortführen kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 26. April 2023 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2022 
 
der 
 
Eigentümergemeinschaft Altenzentrum Klarastift  
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2022 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2022 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2022 Eigentümergemeinschaft Altenzentr um Klarastift
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A k t i v a P a s s i v a
------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Sachanlagen I. Beteiligungskapital
Grundstücke 544.265,09 544,3 1. Vereinigte Pfründnerhäuser (60%) 3 .043.325,65
Gebäude, Außenanlagen  10.757.030,00 11.113,4 2. Pfründnerhaus Ki nderhaus (40%) 2.028.884,11 5.072.209,76 5.072,2
Anlagen im Bau  0,00 11.301.295,09 0,0
II. Ergebnisrücklagen
B. Umlaufvermögen Rücklage für Instandhaltung 126.305,32 126,3
I. Forderungen und sonstige III. Mittelvorgriff/-vortrag -243.231,61 4.955.283,47 -399,0
    Vermögensgegenstände  
Sonstige Vermögensgegenstände 3.796,27 264,7 B. Sonderposten aus Z uschüssen und
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als      Zuweisungen zur Finanzierung
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)      des Sachanlagevermögens              757.016,00 773,3
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kredit- C. Rückstellungen 7.910,00 6,4
     instituten und Schecks                          
Guthaben bei Kreditinstituten 148.088,30 151.884,57 87,7 D. Verbindli chkeiten
____ 1. Verbindlichkeiten gegenüber
     Kreditinstituten 5.656.931,63 5.806,2
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
        Jahr: EUR 149.392,78 (i. Vj. TEUR 149,3)
2. Verbindlichkeiten aus
     Lieferungen und Leistungen 26.479,81 75,4
     - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 26.479,81 (i. Vj. TEUR 71,0)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 22.000,00 521,3
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
        Jahr: EUR 22.000,00 (i. Vj. TEUR 521,3)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 27.558,75 28,0
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
        Jahr: EUR 27.558,75 (i. Vj. TEUR 28,0) 5.732.970,19
____ ___________ ______ ____ ___________ ______
11.453.179,66 12.010,1 11.453.179,66 12.010,1
====  ===========  ====== ====  ===========  ======

Jahresabschluss 2022 Eigentümergemeinschaft Altenzentrum Kla rastift
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022_____________________________________
Ist Plan Ist
2022 2022 2021
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 803.545,82 831.100,00 847.539,19
  2. Sonstige betriebliche Erträge 5,55 0,00 987,80
  3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 16.339,00 16.340,00 16.339,00
  4. Aufwendungen für bezogene Sach- und
      Dienstleistungen
      a) Hausbetriebskosten 55.971,95 68.400,00 67.664,37
      b) Verwaltungsbedarf 61.125,82 59.700,00 61.726,7 1
      c) Instandhaltung 117.132,45 169.000,00 286.259,83
  5. Abschreibungen auf Sachanlagen und
       immaterielle Vermögensgegenstände 363.498,00 362 .500,00 362.579,67
  6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.106,44 6.900, 00 11.311,96
  7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  64.287,43  69.06 0,00  68.404,73
  8. Ergebnis Vermögensverwaltung 155.768,28 111.880,00 6.918,72
  9. Jahresüberschuss 155.768,28 111.880,00 6.918,72
10. Mittelvorgriff/-vortrag Vorjahr - 398.999,89 - 39 8.999,89 - 405.918,61
11. Mittelvorgriff - 243.231,61 - 287.119,89 - 398.999 ,89

Jahresabschluss 2022  Eigentümergemeinschaft Wohnungen KlaraPark 
 
 
Geschäftsbericht 
 
Stiftungszweck und Beteiligungsverhältnisse 
 
Mit der Fertigstellung von zwei Neubauten im nördlichen Bereich des Klarastift s im Jahr 2019 be-
finden sich insgesamt rd. 190 - überwiegend öffentlich geförderte - Mi etwohnungen auf dem Ge-
lände des „KlaraParks“. Zusätzlich gehört zur Eigentümergemeinschaft der gewerblich genutzte 
Bereich des „Aqua Vitalis“ und seit dem Jahr 2017 die zweizügige Kindertagesstätte „Klaras Kin-
derhaus“. 
 
Beteiligt an dieser Eigentümergemeinschaft sind die nachfolgend genannten Stiftungen: 
 
Eigentümerstiftungen Anteil in % Beteiligungskapital 
In Euro 
Vereinigte Pfründnerhäuser 60 % 3.043.326 
Pfründnerhaus Kinderhaus 40 %                2.028.884 
Stiftungskapital gesamt        100 % 5.072.210 
 
Jahresergebnis 2022 
 
Das Ergebnis der Vermögensverwaltung der Wohnungen am KlaraPark weist einen Jahresüber-
schuss von rd. 155.000 Euro aus (2021: rd. 7.000 Euro). 
Die Umsatzerlöse betragen insgesamt rd. 800.000 Euro. Nach Sondermaßnahmen der Instand-
haltung im letzten Jahr (neuer Aufzug und Erneuerung en von elektrischen Unterverteilung und der 
Heizungsanlagentechnik) betragen die Instandhaltungsaufwendungen im Geschäftsjahr 2022 
rd. 120.000 Euro (2021: rd. 290.000 Euro).  
Die nicht umlagefähigen Hausbetriebskosten und Verwaltungsaufwendungen belaufen si ch auf 
insgesamt wieder rd. 120.000 Euro. 
Der Verlustvortrag der Eigentümergemeinschaft kann zum 31.12.2022 von rd. 400.000 Euro auf 
rd. 240.000 Euro reduziert werden . Ursächlich für diese n „Mittelvorgriff“ waren Sonderabschrei-
bungen von rd. 690.000 Euro für fünf Altgebäu de, die im Zuge der beiden Neubauten im nördli-
chen Areal im Jahr 2017 abgerissen wurden.  
 
Ausblick 
 
Die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2023 kalkuliert ein negatives Ergebnis aus der Vermögens-
verwaltung von rd. 170.000 Eu ro. Ursächlich hierfür sind erforderliche Fensteraustausche, die als 
Sondermaßnahme der Instandhaltung das Ergebnis mit 300.000 Euro zusätzlich belasten. 
 
 
Münster, 25. April 2023 
 
 
Markus Mitschke 
Leitung Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Eigentümergemeinschaft Altenzentrum Klarastift, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Eigentümergemeinschaft Altenzentrum Klarastift, Münster, 
– bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für 
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ge-
sellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrecht-
lichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. 
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung 
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant-
wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entge-
genstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, 
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss bein-
haltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen 
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise 
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter 
– falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Re-
aktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeig-
net sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche 
falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, 
da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-
nen. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Eigentümergemeinschaft abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen 
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind 
wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss 
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil 
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum 
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Ge-
gebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit 
nicht mehr fortführen kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 26. April 2023 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2022 
 
der 
 
Eigentümergemeinschaft 
Altenwohnungen Finkenstraße 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2022 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2022 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2022 Eigentümergemeinschaft Altenwohnung en Finkenstraße
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A k t i v a P a s s i v a
------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Sachanlagen I. Beteiligungskapital
1. Grundstücke 154.247,05 154,2 1. Vereinigte Pfründne rhäuser (50%) 659.375,00
2. Gebäude 345.137,00 383,5 2. Magdalenenhospital (50%) 65 9.375,00 1.318.750,00 0,0
3. Anlagen im Bau 2.579.654,91 3.079.038,96 122,9
II. Ergebnisrücklagen
B. Umlaufvermögen Rücklage für Instandhaltung 627.509,15 713,8
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Mittelvortrag 0,00 1.946.259,15 0,0
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 57.069,67 17,1
      - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als B. Verb indlichkeiten
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 1. Verbindli chkeiten gegenüber
     Kreditinstituten
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten       - davon mit einer Restlaufzeit von bis
Guthaben bei Kreditinstituten 108.046,25 165.115,92 36,1          zu einem Jahr EUR 20,000,00 (i.Vj. TEUR 0,00) 1.208 .543,81 0,0
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
    und Leistungen 89.351,92 0,0
     - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 89.351,92 (i. Vj. TEUR 0,0)
____ __________ _____ ____ __________ _____
3.244.154,88 713,8 3.244.154,88 713,8
====  ==========  ===== ====  ==========  =====

Jahresabschluss 2022
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022_____________________________________
Ist Plan Ist
2022 2022 2021
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 14.140,15 0,00 95.884,66
  2. Aufwendungen für bezogene Sach- und
      Dienstleistungen
      a) Verwaltungsbedarf 18.047,41 1.100,00 15.459,83
      b) Hausbetriebskosten 13.969,25 0,00 4.866,12
      c) Instandhaltung 2.061,34 0,00 13.478,04
  3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
       gegenstände des Anlagevermögens 
       und Sachanlagen 38.349,00 38.350,00 38.349,00
  4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 18.718,53 0,00 35.729,77
  5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.284,33 9.210,00 0,00
  6. Ergebnis Vermögensverwaltung/
       Jahresüberschuss -86.289,71 -48.660,00 -11.998,10
  7. Auflösung von Rücklagen 86.289,71 48.660,00 11.998,10
  8. Zuführung zu Rücklagen 0,00 0,00 0,00
  9. Mittelvortrag 0,00 0,00 0,00
Eigentümergemeinschaft Altenwohnungen Finkenstraße

Jahresabschluss 2022  Eigentümergemeinschaft Altenwohnungen Finkenstraße 
 
 
 
Geschäftsbericht 
 
 
 
Stiftungszweck und Beteiligungsverhältnisse 
 
Die Eigentümergemeinschaft besteht in Form von 47 Altenwohnungen in der  Finkenstraße für die 
nachfolgend genannten Stiftungen: 
 
Eigentümerstiftungen Anteil in % Anteil am Beteiligungskapital 
in Euro 
Vereinigte Pfründnerhäuser 50 % 659.375 
Magdalenenhospital 50 % 659.375 
Stiftungskapital gesamt      100 % 1.318.750    
 
 
Jahresergebnis 2022 
 
Das Ergebnis aus der Verwaltung der Seniorenwohnanlage an der Finkenstraße weist eine n Jah-
resfehlbetrag von rd. 86.000 Euro aus (2021: Fehlbetrag von rd. 12.000 Euro).  
Der sukzessive und sozial verträglich erfolgte Freizug der Seniorenwohnanlage für die anstehende 
Sanierung führt im Jahr 2022 zu Mieterlösen von nur noch rd. 14.000 Euro bis zum B aubeginn 
Anfang Mai. Zusätzlich haben finanzielle Unterstützungsleistungen für die Umzüge der Mieterinnen 
und Mieter noch einmal zu Aufwendungen in Höhe von rd. 19.000 Euro geführt; planmäßige Ab-
schreibungen sind in Höhe von rd. 40.000 Euro angefallen und Hausbetriebskosten von rd. 14.000 
Euro.  
Der Jahresfehlbetrag von rd. 90.000 Euro wurde durch eine entsprechende Auflösung der Instand-
haltungsrücklage ausgeglichen; diese beläuft sich danach zum 31.12.2022 auf rd. 630.000 Euro. 
 
 
Ausblick 
 
Die Wohnanlage aus dem Jahr 1969 wird - mit 25 öffentlich geförderten  und 22 frei finanzierten 
Mietwohnungen - vollumfänglich saniert und wird energetisch auf den Energiestandard KfW 70 EE 
(Erneuerbare-Energien-Klasse) gebracht. Die rd. 7,7 Mio. Euro teure Sanierung erfolgt in Zusam-
menarbeit mit der Wohn- und Stadtbau GmbH und wird voraussichtlich bis Herbst 2023 andauer n. 
Auch zukünftig wird die Wohnanlage Seniorinnen und Senioren gewidmet sein.  
 
 
Münster, 25. April 2023 
 
 
Markus Mitschke 
Leitung Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Eigentümergemeinschaft Altenwohnungen Finkenstraße, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Eigentümergemeinschaft Altenwohnungen Finkenstraße, 
Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ge-
sellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrecht-
lichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. 
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung 
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant-
wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entge-
genstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, 
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss bein-
haltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen 
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise 
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter 
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reak-
tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet 
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche fal-
sche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, 
da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-
nen. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Eigentümergemeinschaft abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen 
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind 
wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss 
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil 
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum 
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Ge-
gebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit 
nicht mehr fortführen kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 26. April 2023 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2022 
 
der 
 
Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2022 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2022 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2022 Friedrich und Irmgard Buschmann Stif tung
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A k t i v a P a s s i v a------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 2.374.674,22 2.374,7
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche II. Ergebnisrücklagen
    Rechte mit Wohnbauten 1.574.284,00 1.619,6 1. Freie R ücklagen § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 533.217,24 533,2
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 145,00 1.574.429,00 0, 2 2. Rücklage für Instandhaltung 93.600,00 109,6
B. Umlaufvermögen III. Mittelvortrag 9.419,51 3.010.910,97 63,8
 
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände B. Rückstellungen 7.100,00 4,6
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22.770,02 17 ,2
 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als C. Verbindlichkeiten
    einem Jahr: EUR 0,00  (i. V. TEUR 0,0) 1. Verbindlichkeiten gegenüber
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.459,35 1,4      Kreditinst ituten 723.727,23 733,0
 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als       -  davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
    einem Jahr: EUR 0,00  (i. V. TEUR 0,0)         J ahr: EUR 9.348,02 (i. V. TEUR 9,2)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
II. Wertpapiere 1.787.523,33 1.943,5      und Leistungen 1.398,13 6,7
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kredit-        Jahr: EUR 1.398,13 (i. V. TEUR 6,7)
      instituten und Schecks                       3. Sonstige Verbindlichkeiten 691,12 0,5
Guthaben bei Kreditinstituten 349.479,28 2.161.231,98 23 6,6       - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 691,12 (i. V. TEUR 0,5) 725.816,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten
8.166,47 7,6____ __________ ______ ____ __________ ______
3.743.827,45 3.826,1 3.743.827,45 3.826,1
====  ==========  ====== ====  ==========  ======
Anlage 1

Jahresabschluss 2022 Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung
Anlage 2
Ist Plan Ist
2022 2022 2021
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 107.674,25 107.300,00 110.331,51
  2. Sonstige Erträge 43,63 0,00 0,00
  3. Aufwendungen für bezogene Sach- und
      Dienstleistungen
      a) Hausbetriebskosten 460,76 900,00 465,83
      b) Verwaltungsbedarf 36.416,05 34.600,00 34.758,21
      c) Aufwendungen für Instandhaltung
            und Instandsetzung 16.023,59 35.000,00 27.797,13
      d) Steuern, Abgaben, Versicherungen 485,95 0,00 900,57
  4. Abschreibungen 45.378,00 45.380,00 45.647,00
  5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.481,11 5.600,00 3.291, 76
  6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 70.987,62 5.320,00 198 .181,00
  7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
      auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 80.769,66 130.150,0 0 5.270,03
  8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 65.849,20 19.050,00 23.2 00,88
  9. Ergebnis Vermögensverwaltung -69.158,82 -158.060,00 167.181,1 0
10. Aufwendungen im Sinne des Stiftungszweckes
      Veeh-Harfen Projekt 1.250,00 3.000,00 450,00
      Bewohnerbezogene Aktivitäten 0,00 3.000,00 2.540,00
1.250,00 6.000,00 2.990,00
11. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -70.408,82 -164.060,00 164.191,10
12. Auflösung von Rücklagen 16.000,00 34.600,00 0,00
13. Zuführung zu Rücklagen 0,00 0,00 105.700,00
14. Mittelvortrag Vorjahr 63.828,33 63.828,33 5.337,23
15. Mittelvortrag 9.419,51 -65.631,67 63.828,33
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022
____________________________________

Jahresabschluss 2022  Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 
 
 
 
Geschäftsbericht 
Stiftungszweck und Aktivitäten 
Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 1999 aus dem ererbten Vermögen von Frau Irmgard Klara 
Buschmann die nicht rechtsfähige „Friedrich und Irmgard Buschma nn Stiftung“ errichtet. Im Rah-
men ihrer Stiftungszweckerfüllung widmet sich die Stiftung alten und  bedürftigen Menschen im 
Stadtgebiet. Insbesondere soll der Stiftungszweck durch psychosoziale, Pflege  ergänzende und 
kommunikative Hilfen für pflegebedürftige ältere Menschen erfüllt werden. 
Zum Stiftungsvermögen gehört seit 2007 das Irmgard Buschmann Haus, in dem 19 an Demenz 
Erkrankte in zwei Wohngemeinschaften leben. In den sechs auf dem Grundstück befindlichen Ap-
partements haben Angehörige die Möglichkeit, in unmittelbarer Nachbarschaft zu leben. 
Beteiligungen 
Keine 
Jahresergebnis 2022 
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist als Ergebnis der Vermögensverwaltung einen Fehlbe-
trag von rd. 70.000 Euro aus (2021: Überschuss von rd. 170.000 Euro). 
Erträge: Die Mieterträge des Irmgard Buschmann Hauses liegen erneut bei rd. 110.000 Euro. 
Die Wertpapiere in der externen Vermögensverwaltung  verzeichnen nach dem erfolgreiche n 
Vorjahr im Berichtsjahr 2022 einen - überwiegend durch Abschreibungen bedingten - Verlust von 
rd. 70.000 Euro (Vorjahr: Gewinn von rd. 180.000 Euro).  
Aufwendungen: Die Verwaltungsaufwendungen belaufen sich auf rd. 36.000 Eu ro und beinhal-
ten Positionen z. B. für die Wohnungs- und Kapitalverwaltung, die Er stellung des Wirtschaftsplans 
und des Jahresabschlusses inklusive dessen Prüfung sowie einen Anteil an den Personalkosten 
der Geschäftsstelle und an den Kosten der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit der Kommunalen Stif-
tungen.  
Der Instandhaltungsaufwand für das Irmgard Buschmann Haus hat im Berichtsjahr rd. 16.000 
Euro betragen (2021: rd. 30.000 Euro). 
Aufwendungen im Sinne des Stiftungszwecks sind in Höhe von rd. 1.300 Euro  fü r das „Veeh -
Harfen-Projekt“ erfolgt. 
Der Jahresfehlbetrag beträgt rd. 70.000 Euro; in Höhe des Instandhaltungsaufwands i st eine Ent-
nahme aus Instandhaltungsrücklage erfolgt, die sich danach auf noch rd. 94.000 Euro beläuft. Sal-
diert mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres beträgt der Mittelvortrag der Friedrich und Irmgard 
Buschmann Stiftung zum 31.12.2022 rd. 10.000 Euro. 
Ausblick 
Die (vorsichtige) Wirtschaftsplanung für das Jahr 2023 rechnet - bei Stiftungsaktivitäten in Höhe 
von 2.500 Euro - mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 25.000 Euro. Dieser würde - aufgrund korres-
pondierender Aufwendungen für die Bauunterhaltung des Irmgard Buschmann Hauses - du rch 
eine entsprechende Auflösung der Instandhaltungsrücklage wieder ausgeglichen werden. 
Münster, 25. April 2023 
 
 
Markus Mitschke 
Leitung Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung, Münster, - beste-
hend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren ha-
ben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, 
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss bein-
haltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen 
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise 
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter 
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reak-
tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet 
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche fal-
sche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, 
da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-
nen. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir 
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 26. April 2023 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2022 
 
der 
 
Stiftung Generalarmenfonds 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2022 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2022 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2022 Stiftung Generalarmenfonds
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A k t i v a P a s s i v a------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Sachanlagen I. Stiftungskapital 883.062,61 883,1
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 73.094,29 73,1
II. Ergebnisrücklagen
B. Umlaufvermögen 1. Freie Rücklagen § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 257.830,00 257,8
I. Forderungen und sonstige 2. Rücklage für Projekte 45.6 67,91 303.497,91 45,7
   Vermögensgegenstände     
Sonstige Vermögensgegenstände 21.431,01 0,5 III. Mittelv orgriff -104.447,14 1.082.113,38 -86,9
  - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
     einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) B. Rückstellungen
4.930,00 3,3
II. Wertpapiere 862.585,64 810,7 C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten     und Leistungen 879,82 6,0
Guthaben bei Kreditinstituten 130.985,05 1.015.001,70 22 4,8      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
_____        Jahr: EUR 879,82 (i. Vj. TEUR 6,0)
2. Sonstige Verbindlichkeiten 172,79 1.052,61 0,1
     - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 172,79 (i. Vj. TEUR 0,1)
____ _________ _____ ____ _________ _____
1.088.095,99 1.109,1 1.088.095,99 1.109,1
====  ==========  ===== ====  ==========  =====

Jahresabschluss 2022 Stiftung Generalarmenfonds
Anlage 2
Ist Plan Ist
2022 2022 2021
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 39.251,47 37.510,00 37.509,14
  2. Zuschüsse/Spenden 0,00 0,00 0,00
  3. Sonstige betriebliche Erträge 5,86 0,00 0,00
  4. Aufwendungen für bezogene Sach- und
       Dienstleistungen
       a) Verwaltungsbedarf 11.901,78 10.320,00 12.120, 20
       b) Steuern, Abgaben, Versicherungen 223,36 0,00 405,21
  5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 32.440,58 1.57 0,00 84.857,42
  6. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
      auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 44.751,93 69 .640,00 2.523,04
  7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 82,84 0,00 3.547 ,22
  8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 21.779,83 0,00 2.1 48,07
  9. Ergebnis Vermögensverwaltung -7.041,83 -40.880,00 1 01.622,82
10. Aufwendungen im Sinne
      des Stiftungszweckes
      - Einzelfallhilfe für Bedürftige 10.506,19 15.0 00,00 5.135,23
11. Jahresfehlbetrag/-überschuss -17.548,02 -55.880,00 96.4 87,59
12. Auflösung Rücklagen 10.506,19 15.000,00 5.135,23
13. Zuführung zu Rücklagen
       a) Freie Rücklagen nach 
           § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 0,00 0,00 33.870,00
       b) Rücklage für Projekte 10.506,19 15.000,00 5.135 ,23
14. Mittelvorgriff Vorjahr -86.899,12 -86.899,12 -149. 516,71
15. Mittelvorgriff -104.447,14 -142.779,12 -86.899,12
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022_____________________________________

Jahresabschluss 2022  Stiftung Generalarmenfonds 
 
 
 
Geschäftsbericht 
 
Stiftungszweck und Aktivitäten 
Der Zweck der rechtlich unselbstständigen Stiftung Generalarmenfonds liegt in der Förderung des 
Wohlfahrtswesens und der selbstlosen Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Schaffung und Förderung von Hilfsangeboten und 
Diensten für Personen verwirklicht, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zu-
standes oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe Anderer angewiesen sind. Weiterhin 
wird der Stiftungszweck durch die Gewährung finanzieller Einzelfallhilfen f ür Personen in una b-
weisbaren Notsituationen erreicht, die über den Rahmen der gesetzlichen Sozialhilfe hinausgehen. 
Mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrags im Juni 2012 hat die Stiftung General armenfonds 
das Grundstücksareal „Gartenstraße 84 – 92“ an die Wohn- und Stadtbau GmbH übertragen. Au f-
grund ihrer geringen Kapitalausstattung konnte sie das Grundstück nicht selbst entwickeln. 
Beteiligungen 
Keine 
Jahresergebnis 2022 
 
Das Ergebnis der Vermögensverwaltung der Stiftung Generalarmenfonds beläuft sich im G e-
schäftsjahr 2022 auf einen Fehlbetrag von rd. 7.000 Euro (2021 : Überschuss von rd. 100.000 Eu-
ro). 
 
Erträge: Die Umsatzerlöse von rd. 39.000 Euro betreffen die jährlichen Erbbauzinsen für das Stif-
tungsgrundstück an der Gartenstraße. 
Die Wertpapiere in der externen Vermögensverwaltung  verzeichnen nach dem erfolgreiche n 
Vorjahr im Jahr 2022 einen - überwiegend durch Abschreibungen bedingten - Verlust von rd. 
40.000 Euro (Vorjahr: Gewinn von rd. 75.000 Euro).  
 
Aufwendungen: Der Verwaltungsbedarf von rd. 12.000 Euro umfasst Positionen für z. B. die 
Vermögensverwaltung, die Erstellung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses , inklusive 
dessen Prüfung sowie anteilige Personalkosten der Geschäftsstelle und Anteile der Ko sten für die 
allgemeine Öffentlichkeitsarbeit der Kommunalen Stiftungen. 
 
Stiftungszweckerfüllung: Diverse Einzelfallhilfen hat die Stiftung Generalarmenfonds im Jahr 2022 
in Höhe von rd. 10.000 Euro gewährt. 
 
Der bestehende Verlustvortrag von rd. 90.000 Euro erhöht sich durch den Jahresfehlbetrag zum 
31.12.2022 auf rd. 100.000 Euro. 
Ausblick 
Die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2023 geht von einem Überschuss aus der Vermögensverwal-
tung von rd. 30.000 Euro aus, der den Verlustvortrag der Stiftung Generalarmenfonds entspre-
chend reduzieren wird. 
 
Münster, 25. April 2023 
 
 
Markus Mitschke  
Leitung Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Stiftung Generalarmenfonds, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Generalarmenfonds, Münster, - bestehend aus der 
Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 
1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren ha-
ben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, 
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss bein-
haltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen 
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise 
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter 
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reak-
tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet 
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche fal-
sche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, 
da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-
nen. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir 
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 26. April 2023 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Anlage 1

9830 Zeichen

Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Blatt 1
1. Entwicklung der für Stiftungszwecke zur Verfügung stehenden Mittel
Ergebnis Ergebnis- Zuführung/ Zuführung zu Ergebnis Für Stiftungszwecke verwendete Mittel Entwicklung Mittelvortrag/-vorgriff
Vermögens- anteile an Auflösung  Rücklage § 62 Vermögens-
verwaltung Eigentümer- Rücklagen Abs.1 Nr 3 AO verwaltung Mittel- Mittel-
ohne Anteile gemein- Instandhaltg. und Stiftungs- nach Auflösung Aufwen- Zuführung vortrag/ vortrag/
an Eigentü- schaften Betriebsmittel kapital Veränderung Rücklagen dungen Rücklagen Gesamt Zwischen- -vorgriff -vorgriff
mergemein. Nutzungsgeb. Rücklagen Projekte Projekte Projekte ergebnis 01.01.2022 31.12.2022
Kapital
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Selbständige Stiftungen
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser * -170,1 196,6 -120,0 0,0 -93,5 0,0 0,0 0,0 0,0 -93,5 550,3 456,8
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus -93,3 49,1 0,0 0,0 -44,2 0,0 0,0 0,0 0,0 -44,2 120,6 76,4
Stiftung Magdalenenhospital 173,8 98,3 40,6 0,0 312,7 76,4 76,4 69,7 69,7 243,0 -4.635,0 -4.392,0
  Stiftungsfonds 6,7 0,0 0,0 0,0 6,7 0,0 0,0 6,7 6,7 0,0 0,0 0,0
Stiftung Bürgerwaisenhaus 28,8 0,0 0,0 0,0 28,8 0,0 101,5 46,7 148,2 -119,4 215,6 96,2
  Stiftungsfonds 20,0 0,0 0,0 -20,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Stiftung Siverdes -38,9 638,8 0,0 -181,8 418,1 267,0 320,5 255,0 308,5 109,6 275,5 385,1
Gesamt -73,0 982,8 -79,4 -201,8 628,6 343,4 498,4 378,1 533,1 95,5 -3.473,0 -3.377,5
Unselbständige Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds -7,0 0,0 0,0 0,0 -7,0 10,5 10,5 10,5 10,5 -17,5 -86,9 -104,4
Buschmann Stiftung -69,2 0,0 16,0 0,0 -53,2 0,0 1,2 0,0 1,2 -54,4 63,8 9,4
Gesamt -76,2 0,0 16,0 0,0 -60,2 10,5 11,7 10,5 11,7 -71,9 -23,1 -95,0
Eigentümergemeinschaften
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 982,8 -982,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
EG Altenwohnungen Finkenstraße -86,3 0,0 86,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
EG Altenzentrum Klarastift 155,8 0,0 0,0 0,0 155,8 0,0 0,0 0,0 0,0 155,8 -399,0 -243,2
Gesamt 1.052,3 -982,8 86,3 0,0 155,8 0,0 0,0 0,0 0,0 155,8 -399,0 -243,2
    * Im Ergebnis Vermögensverwaltung der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser ist das Ergebnis aus dem Betrieb der Fotovoltaikanlage
      (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) in Höhe von TEUR 36,0 enthalten.

Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Blatt 2
2. Gegenüberstellung Stiftungskapital zu langfristigem Vermögen
Sachanlagen/ Beteiligung nicht in 
Stiftungs- Freie Finanzanlagen des Beteiligung Altenzentrum Immobilien
kapital/ Rücklage Nutzungs- Stiftungs- Anlagevermögens an Eigentü- Klarastift GmbH/ angelegtes
Stiftungs- nach § 62 gebundenes kapital ./. Darlehen mer gemein- Sozialholding Stiftungs-
fonds Abs. 1 Nr. 3 AO Kapital gesamt ./. Sonderposten schaften Klarastift GmbH kapital
Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO
Selbständige Stiftungen
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser 8.748,4 1.189,4 0,0 9.937,8 610,0 4.744,0 0,0 4.583,8
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 4.086,2 401,3 0,0 4.487,5 507,1 2.289,2 0,0 1.691,2
Stiftung Magdalenenhospital 15.101,7 1.399,5 0,0 16.501,2 10.428,9 1.264,4 0,0 4.807,9
  Stiftungsfonds 2.894,2 57,9 0,0 2.952,1 0,0 0,0 0,0 2.952,1
Stiftung Bürgerwaisenhaus 3.939,5 544,8 0,0 4.484,3 1.990,0 0,0 0,0 2.494,3
  Stiftungsfonds 385,0 0,0 0,0 385,0 0,0 0,0 0,0 385,0
Stiftung Siverdes 16.678,7 2.908,2 0,0 19.586,9 6.848,0 3.684,7 0,0 9.054,2
Gesamt 51.833,7 6.501,1 0,0 58.334,8 20.384,0 11.982,3 0,0 25.968,5
Unselbständige Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds 883,1 257,8 0,0 1.140,9 73,1 0,0 0,0 1.067,8
Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 2.374,7 533,2 0,0 2.907,9 850,7 0,0 0,0 2.057,2
Gesamt 3.257,8 791,0 0,0 4.048,8 923,8 0,0 0,0 3.125,0
Eigentümergemeinschaften
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 5.206,4 0,0 0,0 5.206,4 5.261,4 0,0 0,0 -55,0
EG Altenwohnungen Finkenstraße 1.318,8 0,0 0,0 1.318,8 1.870,5 0,0 0,0 -551,7
EG Altenzentrum Klarastift 5.072,2 0,0 0,0 5.072,2 4.887,4 0,0 0,0 184,8
Gesamt 11.597,4 0,0 0,0 11.597,4 12.019,3 0,0 0,0 -421,9
Stiftungskapital langfristig gebundenes Vermögen

Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Blatt 3
3. Gegenüberstellung der Wirtschaftsjahre 2019 bis 2022
Für Stiftungszwecke verwendete Mittel
einschließlich Auflösung und 
Zuführung Rücklagen
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist
2019 2020 2021 2022 2019 2020 2021 2022 2019 2020 2021 2022
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Selbständige Stiftungen
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser * 473,2 198,5 733,3 26,5 0,0 0,0 0,0 0,0 148,3 171,6 550,3 456,8
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 140,5 49,0 174,0 -44,2 0,0 0,0 0,0 0,0 122,1 154,6 120,6 76,4
Stiftung Magdalenenhospital -1.149,6 -1.778,1 -4.286,0 272,1 144,1 144,9 4,9 69,7 -1.339,5 -3.332,9 -4.635,0 -4.392,0
  Stiftungsfonds 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 0,0 0,0 0,0 0,0
Stiftung Bürgerwaisenhaus 439,0 195,8 610,5 28,8 304,0 214,1 264,3 148,2 103,1 84,8 215,6 96,2
  Stiftungsfonds 20,0 20,0 20,0 20,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Stiftung Siverdes 1.203,0 714,3 1.788,2 599,9 428,0 603,9 450,4 308,5 -22,8 -520,1 275,5 385,1
Gesamt 1.132,8 -593,8 -953,3 909,8 882,8 969,6 726,3 533,1 -988,8 -3.442,0 -3.473,0 -3.377,5
Unselbständige Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds 59,6 27,6 101,6 -7,0 5,4 9,0 5,1 10,5 -158,9 -149,5 -86,9 -104,4
Buschmann Stiftung 24,3 -26,2 167,2 -69,2 5,5 4,9 3,0 1,2 6,0 5,3 63,8 9,4
Gesamt 83,9 1,4 268,8 -76,2 10,9 13,9 8,1 11,7 -152,9 -144,2 -23,1 -95,0
Eigentümergemeinschaften
EG Altenwohnungen Kirchhoffweg ** 3,1 -5,3 0,0 0,0 0,0 0,0
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 789,1 822,4 874,2 982,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
EG Altenwohnungen Finkenstraße 21,8 6,9 -12,0 -86,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
EG Altenzentrum Klarastift 83,8 101,7 6,9 155,8 0,0 0,0 0,0 0,0 -507,6 -405,9 -399,0 -243,2
EG Gesundheitshaus *** -65,0 -1.327,9 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamt 832,8 -402,2 869,1 1.052,3 0,0 0,0 0,0 0,0 -507,6 -405,9 -399,0 -243,2
   * Im Ergebnis Vermögensverwaltung der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser ist das Ergebnis aus dem Betrieb der Fotovoltaikanlage (wirtschaftlicher Geschäftsbe-
      trieb) in Höhe von TEUR +31,1 im Jahresabschluss 2019, von TEUR  + 32,8 im Jahresabschluss 2020, von TEUR + 29,1im Jahresabschluss 2021 und von 
      TEUR 36,0 im Jahresabschluss 2022 enthalten. 
  ** Alleiniger Eigentümer der Eigentümergemeinschaft Kirchhoffweg wurde zum 1. Januar 2021 die Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus.
*** Alleiniger Eigentümer der Eigentümergemeinschaft Gesundheitshaus wurde zum 1. Januar 2021 die Stiftung Siverdes.
Ergebnis Vermögensverwaltung Mittelvortrag/-vorgriff

Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Blatt 4
Rücklage Bankgut- Kurzfristig Bankguthaben
für Instand- Rücklage Summe Bankgut- haben/Wert- angelegtes ./. Rücklagen
haltung/In- für Mittel- Rücklagen/ haben/Wert- papiere ./. Stiftungs- ./. Stiftungs-
vestitionen Projekte vortrag Mittelvortrag papiere Rücklagen kapital kapital
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Selbständige Stiftungen
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser 1.490,0 0,0 456,8 1.946,8 6.314,0 4.367,2 4.583,8 -216,6
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 305,4 0,0 76,4 381,8 2.017,9 1.636,1 1.691,2 -55,1
Stiftung Magdalenenhospital 1.231,3 120,0 0,0 1.351,3 2.616,5 1.265,2 4.807,9 -3.542,7
  Stiftungsfonds 0,0 59,1 0,0 59,1 3.011,2 2.952,1 2.952,1 0,0
Stiftung Bürgerwaisenhaus 165,0 246,1 96,2 507,3 3.445,2 2.937,9 2.494,3 443,6
  Stiftungsfonds 0,0 0,5 0,0 0,5 385,5 385,0 385,0 0,0
Stiftung Siverdes 207,4 447,4 385,1 1.039,9 9.414,4 8.374,5 9.054,2 -679,7
Gesamt 3.399,1 873,1 1.014,5 5.286,7 27.204,7 21.918,0 25.968,5 -4.050,5
Unselbständige Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds 0,0 45,7 0,0 45,7 993,6 947,9 1.067,8 -119,9
Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 93,6 0,0 9,4 103,0 2.137,0 2.034,0 2.057,2 -23,2
Gesamt 93,6 45,7 9,4 148,7 3.130,6 2.981,9 3.125,0 -143,1
Eigentümergemeinschaften
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 0,0 0,0 0,0 0,0 415,5 415,5 -55,0 470,5
EG Altenwohnungen Finkenstraße 627,5 0,0 0,0 627,5 108,0 -519,5 -551,7 32,2
EG Altenzentrum Klarastift 126,3 0,0 0,0 126,3 148,1 21,8 184,8 -163,0
Gesamt 753,8 0,0 0,0 753,8 671,6 -82,2 -421,9 339,7
Rücklagen/Stiftungskapital
4. Gegenüberstellung Bankguthaben/Wertpapiere zu Rücklagen und kurzfristig angelegtem Stiftungskapital

Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Blatt 5
Betriebsmit- Bankguthaben
Betriebs- Kurz- telrücklage ./. Rücklagen Kurzfristige
mittel- fristige ./. Kurzfristige ./. Stiftungs- Verbind- Mittel-
rücklage Forderungen Forderungen kapital lichkeiten vorgriff
Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO
Selbständige Stiftungen
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser 0,0 250,8 -250,8 -216,6 34,2 0,0
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 0,0 72,4 -72,4 -55,1 17,3 0,0
Stiftung Magdalenenhospital 130,0 473,7 -343,7 -3.542,7 1.193,0 -4.392,0
  Stiftungsfonds 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Stiftung Bürgerwaisenhaus 0,0 6,4 -6,4 443,6 450,0 0,0
  Stiftungsfonds 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Stiftung Siverdes 0,0 781,3 -781,3 -679,7 101,6 0,0
Gesamt 130,0 1.584,6 -1.454,6 -4.050,5 1.796,1 -4.392,0
Unselbständige Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds 0,0 21,4 -21,4 -119,9 5,9 -104,4
Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 0,0 32,4 -32,4 -23,2 9,2 0,0
Gesamt 0,0 53,8 -53,8 -143,1 15,1 -104,4
Eigentümergemeinschaften
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 0,0 519,6 -519,6 470,5 990,1 0,0
EG Altenwohnungen Finkenstraße 0,0 57,1 -57,1 32,2 89,3 0,0
EG Altenzentrum Klarastift 0,0 3,8 -3,8 -163,0 84,0 -243,2
Gesamt 0,0 580,5 -580,5 339,7 1.163,4 -243,2
Abstimmung Bilanzlage/Kurzfristige Forderungen
Gegenüberstellung Betriebsmittelrück-
5. Abstimmung Bilanz

Beratungsverlauf (4)

31.08.2023 Stiftungskommission
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Hauptausschuss
TOP 33 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Rat
TOP 40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Finkenstraße 659
  • Theißingstraße
  • Schulstraße
  • Melchersstraße 55
  • Gartenstraße 84
  • Christoph-Bernhard-Graben
  • An der Alten Kirche
  • Gasselstiege
  • Emsländer Weg
  • Kirchhoffweg
  • Kinderhaus 260

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Details

Aktenzeichen
V/0238/2023
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2023
Erstellt
17.04.2023 15:58