0974/2026
Umwandlung von zwei Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (Bestimmungsverfahrensverordnung – BestVerfVO)
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 0974/2026 Freigabedatum 02.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umwandlung von zwei Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 81 Nr. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Umwandlung der beiden städtischen katholischen Grundschulen Katholische Grundschule Neufelder Straße, Neufelder Straße, Neufelder Str. 2-4, 51067 Köln (Holweide) Katholische Grundschule Berrenrather Straße Berrenrather Straße 179, 50937 Köln (Sülz) in Gemeinschaftsgrundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027. Ausschuss Schule und Weiterbildung 15.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 27 Abs. 3 Schulgesetz NRW sind be stehende Grundschulen in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Zehntels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden. Die Eltern der Katholischen Grundschule Neufelder Straße sowie der Katholischen Grund- schule Berrenrather Straße haben jeweils in ausreichender Anzahl die Umwandlung der KGS in eine Gemeinschaftsgrundschule beantragt. Die daraufhin gemäß der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) durchgeführten geheimen Abstimmungsverfah- ren ergaben folgende Ergebnisse: Katholische Grundschule Neufelder Straße, Neufelder Straße, Neufelder Str. 2-4, 51067 Köln (Holweide) Für 396 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung der Stimm- zettel ergab, dass 234 Abstimmungsberechtigte dem Antrag auf Umwandlung der Schulart zustimmen. Katholische Grundschule Berrenrather Straße Berrenrather Straße 179, 50937 Köln (Sülz) Für 190 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung der Stimm- zettel ergab, dass 128 Abstimmungsberechtigte dem Antrag auf Umwandlung der Schulart zustimmen. In beiden Katholischen Grundschulen wurde somit die erforderliche Mehrheit zur Umwandlung der Schulart erreicht. Sie sind daher nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) ab dem Schuljahr 2026/2027 in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln. Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW beschließt der Schulträger die Änderung der Schulart. Anlagen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Neufelder Straße 2
- Berrenrather Straße 179
- Straße 17
- Straße 2 4
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Details
- Aktenzeichen
- 0974/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.06.2026
- Erstellt
- 02.04.2026 10:49