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V/0955/2008

Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in Münster

Vorlagen 04.11.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2009, TOP 18

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage: Gesundheitsbericht Band 14

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Ansehen

Beschlussvorlage

4358 Zeichen

V/0955/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.01.2009 Kommission zur Förderung der Integration  
 von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 
28.01.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
18.02.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
25.02.2009 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Bericht „Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versor-
gung von Kindern und Jugendlichen in Münster (Gesundheitsberichte Band 14)“ (Anlage) zur 
Kenntnis. 
 
2. Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche mit seelischen Störungen 
Zugang zu bedarfsgerechten, zielgerichteten und vernetzten Hilfen erhalten und ihnen eine 
gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht wird.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, an der Umsetzung der im Bericht aufgeführten Handlungsemp-
fehlungen mitzuwirken. Soweit die Umsetzung der Maßnahmen zusätzliche städtische Haus-
haltsmittel erfordern sollte, sind gesonderte Beschlüsse zu fassen. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Unmittelbar entstehen durch diese Vorlage keine Kosten. Die kostenrelevante Realisierung von 
Handlungsempfehlungen setzt gesonderte Umsetzungsbeschlüsse voraus (vgl. Beschlussziffer 3). 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Finanzierung / Mittelbereitstellung erfolgt – sofern erforderlich – im Rahmen gesonderter Vor-
lagen zur Umsetzung einzelner Handlungsempfehlungen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0955/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Siemer-Eikelmann 
Ruf: 
492-5358 
E-Mail: 
Siemer-Eikelmann@stadt-
muenster.de  
Datum: 
17.12.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0955/2008 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage  
 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat mit der Vorlage V/0745/2007 
am 04.12.2007 die „Struktur der zukünftigen kommunalen Gesundheitsberichterstattung über die 
psychiatrische Versorgung in Münster“ beschlossen. Damit wurde zugleich die Verwaltung beauf-
tragt, den politischen Gremien im 4. Quartal 2008 einen Bericht zur kinder- und jugendpsychiatri-
schen Versorgung in Münster vorzulegen. 
 
Dieser Bericht wird hiermit unter dem Fachtit el „Psychiatrische, psychotherapeutische und psycho-
soziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Münster“ als Band 14 der Reihe „Gesund-
heitsberichte“  (s. Anlage) dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
2. Ziel des Berichts
 
 
Der vorliegende Bericht beschreibt die Situation von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Stö-
rungen in den verschiedenen Versorgungsbereichen. Anhand der Beschreibung und Analyse des 
Ist-Zustandes in Münster werden sowohl Fortschritte aufgezeigt als auch die weiteren Bedarfe er-
mittelt und dargestellt.  
Dazu ist der Bericht nach Versorgungsbereichen gegliedert und enthält in Kapitel 7 - „Zusammen-
fassende Bewertung der Versorgungssituation“ – zudem eine Aufteilung in „Positive Entwicklung“ 
bzw. „Klärungsbedarf / Verbesserungsmöglichkeiten“. 
 
Die im Bericht aufgeführten Handlungsempfehlungen (Überblick s. Kapitel 8) verstehen sich dabei 
als handlungsorientierte Grundlage für die weitere Zusammenarbeit der beteiligten Akteure vor Ort. 
Es werden gezielt die Bereiche aufgezeigt, die auch weiterhin städtisches Engagement erfordern. 
 
 
3. Weiteres Verfahren
 
 
Für die Umsetzung einzelner Handlungsempfehlungen ist die Stadt Münster in eigener Regie zu-
ständig. Insgesamt kommt ihr die Rolle zu, die Maßnahmen der verschiedenen Beteiligten zu ko-
ordinieren und zu fördern.  
 
In drei Jahren wird den politischen Gremien über die Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung 
und über den Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen wieder umfassend berichtet. Sofern 
zwischenzeitlich Einzelmaßnahmen einer politi schen Beschlussfassung bedürfen bzw. aufgrund 
ihrer Relevanz eine Berichterstattung geboten ist, wird die Verwaltung dies entsprechend aufgrei-
fen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtrat 
 
 
Anlage: Bericht „Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von 
Kindern und Jugendlichen in Münster“ (Gesundheitsberichte Band 14)

Anlage: Gesundheitsbericht Band 14

169961 Zeichen

MUNSTER ST ADT 
Gesundheitsberichte Band 14 
Psychiatrische, psychotherapeutische 
und psychosoziale Versorgung von 
Kindern und Jugendlichen in Münster

Impressum 
Herausgeberin Stadt Münster 
Gesundheitsamt 
Redaktion Dr. Annette Siemer-Eikelmann 
  Lydia Hackmann 
Fachliche Dr. Eckhard Gollmer 
Begleitung Psychi atriekoordination 
Text Dr. Annette Siemer-Eikelmann 
  Lydia Hackmann 
Satz und Layout Heike Schaper 
Titel-Illustration Livingpage Media Agentur 
Druck Werner Stegemöller 
  Druckhaus, Münster 
November 2008, 800 
Diese Veröffentlichung erscheint in der Reihe 
„Gesundheitsberichterstattung“ des Gesundheitsamtes der Stadt Münster

Gesundheitsberichte Band 14 
Psychiatrische, psychotherapeutische 
und psychosoziale Versorgung von 
Kindern und Jugendlichen in Münster

Inhalt 
EINLEITUNG 	 4 
1	 Versorgungsaufgaben  5 
2	 Ambulante Diagnostik und 
Behandlung 7 
2.1 Allgemeine Aspekte	  7 
2.2 Ärzte für Kinder- und Jugend­
psychiatrie 8 
2.3 Kinder- und Jugendlichen­
psychotherapeuten 10 
2.4 Beratungsstellen und spezielle 
Therapieeinrichtungen 16 
2.5 Sozialpsychiatrischer Dienst 17 
2.6 Bewertung 	 21 
2.7 Handlungsempfehlungen 24 
3	 Krisen- und Notfallbehandlung 25 
3.1 Allgemeine Aspekte	  25 
3.2 Ambulante Klärung 	 26 
3.3 Stationäre Unterbringung 30 
3.4 Bewertung 	 32 
3.5 Handlungsempfehlungen 34 
4	 Teilstationäre und stationäre 
Behandlung 35 
4.1 Allgemeine Aspekte	  35 
4.2 Teilstationäre Behandlung 37 
4.3 Stationäre Behandlung 38 
4.4 Bewertung 	 40 
4.5 Handlungsempfehlungen 42 
5 Rehabilitation und Integration 
5.1 Allgemeine Aspekte
5.2 Eingliederungshilfen
5.3 Bewertung 
5.4 Handlungsempfehlungen 
43 
43 
44 
    4 7 
49 
6 Koordination und Vernetzung 
6.1 Allgemeine Aspekte
6.2 Fallbezogene Zusammenarbeit 
6.3 Arbeitskreise und Projekte 
6.4 Bewertung 
6.5 Handlungsempfehlungen 
50 
50 
50 
52 
54 
55 
7 Zusammenfassende Bewertung der 
Versorgungssituation  56 
8 Handlungsempfehlungen
Übersicht 60 
LITERATUR 
ANHANG 
Kinder- und Jugendpsychiatrische 
Versorgung in Münster und Umgebung 
Fragebogen 
Kennzahlen für Münster 
Rechtliche Grundlagen

Einleitung 
Einleitung 
Im Kindes- und Jugendalter wird wie bei Er wachsenen eine Verschiebung von den kör­
perlichen hin zu den seelischen Störungen beobachtet. 
Die Forschung ist sich nicht sicher, ob von einer allgemeinen Zunahme von psychi­
schen Störungen zu sprechen ist oder ob ledig lich ein Polarisierungsprozess stattge­
funden hat, bei dem ein größerer Teil der Kinder eher zufriedener, kommunikativer und 
glücklicher aufwächst, aber ein kleiner Te il, aufgrund von Mehrfachbelastungen sein 
Leiden aggressiver sowohl nach außen als auch gegen sich selbst richtet (Preuss-
Lausitz 2005). Sicher ist, dass in  unserer Kultur die Kindheit nicht mehr so vielen allge­
meinverbindlichen Ritualen unt erworfen ist. Das ermöglicht ei ne größere Fr eiheit aber 
auch eine stärkere Zusammenhanglosigkeit der sozialen Form und damit einhergehend 
die Last der Selbstbestimmung auch in ab weichende und krankha fte Entwicklungen 
(Schröder 2005). 
Bei Kindern und Jugendlichen g ehen seelische Störungen mit erheblichen Beeinträchti­
gungen in familiären und sozialen Beziehung en sowie in Schule, Beruf und Autonomie­
entwicklung einher. Die Behandlung und Betreuung von psychisch kranken Kindern und 
Jugendlichen ist deshalb auch in  Münster von großer gesellschaftlicher Relevanz. Dies 
zeigt sich bereits als Herausforderung an unseren Schulen. 
Mit dem Beschluss über die Vorlage V/0745/2007 wurde die Verwaltung beauftragt, den 
Bericht zur kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Münster den politischen 
Gremien vorzulegen. 
Ziel ist es allen Kindern und Jugendlichen aus Münster mit therapiebedürftigen psychi­
schen Störungen ein bedürfnisgerechtes und ve rnetztes Behandlungs- und Betreu­
ungsangebot vorzuhalten. Hierzu sind konkrete Vorschläge erarbeitet worden. 
Der vorliegende Bericht hätte  ohne die Mitwirkung der vielen kinderpsychiatrischen, 
psychotherapeutischen und pädagogischen Einrichtungen in Münster nicht erstellt wer­
den können. Stellvertretend für alle, bed anken wir uns bei den niedergelassenen Kin­
der- und Jugendpsychiatern, den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, der 
Kinder- und Jugendpsychiatrischen Universität sklinik, dem Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien sowie den Einrichtungen der Jugendhilfe. 
Hinweisen möchten wir darauf, dass aus Gr ünden der besseren Lesbarkeit von Patien­
ten, Ärzten, Therapeuten etc. die Rede ist, obwohl selbstverständlich beide Geschlech­
ter gemeint sind. 
4

Versorgungsaufgaben 
1 Versorgungsaufgaben 
„Seelische Gesundheit ist notwendige Voraussetzung für eine gute psychosoziale und 
psychosomatische Entwicklung und stabile Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und 
Jugendlichen. Ihre Förderung ist damit von hohem gesellsch aftlichem Nutzen. Die Prä­
vention und Behandlung körperlicher und seelischer Krank heiten von Kindern und Ju­
gendlichen muss eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleiben und weiterhin allen Kin­
dern und Jugendlichen z ugänglich sein.“ (Bundesarbeits gemeinschaft der Leitenden 
Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 2003). 
Seit den fünfziger Jahren kommen zahlreiche nationale und internationale wissenschaft­
liche Studien zu dem Schluss, dass mindestens 6% aller Kinder und Jugendlichen von 
dringend behandlungsbedürftigen psychiatrischen Erkrankunge n betroffen sind. Für 15 
– 20% besteht aufgrund von psychischen Störungen fachärztlic her Klärungsbedarf 
(Remschmidt 1989). 
In Deutschland wurde zwischen 2003 und 2006 die Gesundhe it von Mädchen und Jun­
gen bis zum 17. Lebensjahr durch das Robert- Koch-Institut im Rahmen einer großen 
repräsentativen Studie an 17.641 Kindern und Jugendlich en aus 167 Städten und Ge­
meinden untersucht (Kinder- und Jugendgesundheitssurvey KiGGS). Die psychische 
Gesundheit wurde dabei im Rahmen der BELLA-Studie besonders in den Blick ge­
nommen. Hier wurden 4199 Familien geso ndert angeschrieben, von denen 70% an der 
Untersuchung teilnahmen. Die BELLA-Studie hat festgestellt, dass in Deutschland etwa 
9,7% aller Kinder und Jugendlichen eine wahrscheinl ich behandlungsbedürftige psychi­
sche Störung haben: Für Münster würde dies bedeuten, dass 1964 Jungen (10,9%) und 
1465 Mädchen (8,4%) betroffen wären. Bei 21, 9% der Kinder ergab sich aufgrund von 
psychischen Auffälligkeiten ein Diagnostikbe darf: Umgerechnet auf Münster wäre da­
nach mit 8024 Kindern und Jugendlichen mit Diagnostikbedarf zu rechnen. (siehe 2.3.2) 
(Ravens-Sieberer et al. 2007). 
Ängste werden bei 10% der Kinder und Jugend lichen festgestellt. Anzeichen für eine 
Depression gibt es bei 5,4%  der Kinder und J ugendlichen. Störungen des Sozialverhal­
tens liegen bei 7,6%  der Kinder und Jugendlichen vor.  Eine Aufmerksamkeitsdefizit-
Hyperaktivitätsstörung wird bei 2,2% der Minderjährigen diagnostiziert. Jungen und
Mädchen sind in gleicher Weise von emotio nalen Störungen wie Ä ngsten, Depressio­
nen oder sozialem Rückzug betroffen. Jungen im Grundschulalter zeigen häufiger als 
Mädchen Symptome, die auch das soziale Um feld oder die Familie erheblich beein­
trächtigen können. Dies sind Aufmerksamkeit sstörungen, Hyperaktivität und Disziplin­
störungen in der Schule, Wutanfälle oder Zerstörung fremden Eigentums. 
Im Bundesdurchschnitt erhalten nur 48% der behandlungsbedürftigen Kinder und Ju­
gendlichen die erforderliche Therapie (Ravens-Sieberer et al. 2007). 
Deutliche Unterschiede in den Auffälligkeiten und ebenfalls in den Ressourcen der Kin­
der und Jugendlichen zeigen si ch bezogen auf den sozioökonom ischen Status der Fa­
milien und ihre Migrationsvorgeschichte. Kinder mit einem niedrigen sozioökonomi­
schen Status sind häufiger von psychischer  Erkrankung betroffen als Kinder mit einem 
hohen sozioökonomischen Status. Psychisch au ffällige Kinder kommen deutlich häufi­
ger aus Familien, in denen ei n hohes Konfliktpotent ial besteht, aus Familien, in denen 
die Erziehenden ihre eigene Kindheit nich t als harmonisch empfunden haben oder aus 
Familien, in denen die Partnerschaft der Eltern unglücklich ist. Weiterhin wachsen diese 
Kinder häufiger als gesunde Ki nder in einem „Ein-Eltern-Haushalt“ auf und es kommt 
häufiger vor, dass ein Elternteil psychisch krank ist. 
5

Versorgungsaufgaben 
Diese Risikofaktoren wirken kumulativ; das bedeutet, dass mit der Anzahl der Risikofak­
toren auch der Anteil der Kinder  steigt, die Hinweise auf p sychische Auffälligkeiten zei­
gen. Das Auftreten mehrerer Risikofaktoren beeinträchtigt die psychische Gesundheit 
von Kindern und Jugendlichen er heblich. Aus diesem Grund so llten Interventionen sich 
gezielt an Risikogruppen wenden und über Hilfen informieren  
(Ravens-Sieberer et al. 2007). 
Kinder und Jugendliche mit ei nem erhöhten Risiko oder einer sich bereits entwickeln­
den Symptomatik psychischer Auffälligkeit so llten möglichst frühzeitig erkannt werden, 
damit ihnen für eine gesunde Entwicklung rechtzeitig Hilfe und Unterstützung zuteil wird 
und die Störung nicht bis ins Erwachsenenalter persistiert (Hölling et  al. 2007). Zum 
Beispiel erhöhen Angststörungen im Kindesalt er das Risiko einer psychischen Störung 
im Erwachsenenalter. Bei einer Zwangsstörung berichten bis zur Hälfte der erwachse­
nen Patienten, dass ihre Erkrankung im Kindes- und Jugendalter begonnen hat  
(Goletz 2006). 
Aufgrund der Ergebnisse der Bindungsforschung un d der Erkenntnisse in der Hirnfor­
schung wird heute davon ausgegangen, dass an psychopathologischen Störungen bio­
logische, konstitutionelle, entwicklungspsyc hologische und psychoso ziale Wirkfaktoren 
beteiligt sind. Das setzt eine hohe Fachkompetenz und Vernetzung bei allen voraus, die 
in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verantwortlich tätig sind. 
6

Ambulante Diagnostik und Behandlung 
2 Ambulante Diagnostik und Behandlung 
2.1 Allgemeine Aspekte 
Innere Konflikte gehören zur Normalität, ohne die eine höhere Entwicklung der Persön­
lichkeit nicht zustande kommt (Anna Freu d 1971). Wenn seelische Belastungen aber 
dazu führen, dass Kinder und Jugendliche in ihrer biologischen, kognitiven, emotionalen 
und sozialen Weiterentwicklu ng gefährdet sind, benötigen si e psychiatrische, psycho­
therapeutische oder psychosoziale Hilfen. Die kinder- und jugendpsychiatrische und 
psychotherapeutische Behandlung ist umso wirksamer, je früher sie im Verlauf der see­
lischen Störung in Anspruch genommen wird. Sie ist vorwiegend im Sinne der sekundä­
ren und tertiären Präventi on wirksam (Linderung von Krankheit und Behinderung, Ver­
meidung weiterer Krankheits folgen). Die Mitwirkung der Eltern und die Einbeziehung 
der Umwelt sind hierbei unerlässlich. 
Vor Therapiebeginn müssen sowohl die gesunden,  funktionalen Ich-Anteile des Kindes 
als auch die Ressourcen ermittelt werden, die die Umgebung für eine Behandlung zur 
Verfügung stellen kann. Ziel einer jeden Therapie ist es, die Bewältigungsmechanismen 
des Patienten nutzbar zu machen und die Ent wicklung der kindlichen Persönlichkeit zu 
einem sicheren Selbstwerterleben zu unterstützen. 
Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlic hen werden häufig zunächst in der 
Primärversorgung durch die Schulärzte (häufig  Pädiater), niederg elassene Kinderärzte 
und Hausärzte festgestellt. Sie überweisen die betroffenen Mädchen und Jungen in Ab­
hängigkeit vom Störungsbild an Ärzte für Kinder- und Jugendps ychiatrie, Institutsambu­
lanzen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Es werden aber auch psy­
chosoziale Beratungsstellen und Jugendhilfeeinrichtungen mit psychologischer Kompe­
tenz von seelisch belasteten Minderjährigen  und ihren Familien in Anspruch genom­
men. Der Sozialpsychiatrische Dienst für Ki nder- und Jugendliche übe rnimmt v. a. dort 
wichtige Aufgaben, wo die Pa tienten und ihre Familien z uhause aufgesucht werden 
müssen und Unterstützung bei komplexem Hilfebedarf benötigen. 
Grundsätzlich ist die ambulante Therapie di e Methode der Wahl bei psychischen Stö­
rungen des Kindes- und Jugendalters. Im G egensatz zur stationären Behandlung wer­
den im ambulanten Bereich Trennungstraumata vermieden und Ressourcen der Familie 
mobilisiert. Soziale Kontakte bleiben erhal ten und Therapieerfolge brauchen nicht von 
einer Umgebung in die andere transferiert werden. 
2004 waren in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland 2.533 Kin­
der- und Jugendlichenpsychotherapeuten und 553 Ärzte fü r Kinder- und Jugendpsychi­
atrie und –psychotherapie niedergelassen. 2007 war die Zahl der Fachärzte auf 688 
gestiegen (168 in NRW). In den neuen Bundeslän dern ist der Anteil der niedergelasse­
nen Kinder- und Jugendpsychiater und der P sychotherapeuten deutlich niedriger. In 
den großstädtischen Ballungsrä umen ist er deutlich höher (G esundheitsberichterstat­
tung des Bundes 2008). 
In Deutschland warten die Patienten durch schnittlich 4,5 Monate auf einen Therapie­
platz für die ambulante Kinder- und Jugen dpsychotherapie und zwei Monate auf ein 
diagnostisches Erstgespräch. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind maxi­
mal sechs Wochen Wartezeit hinzunehmen, wenn hierdurch keine akuten Beeinträchti­
gungen entstehen (Robert Koch-Institut 2008). 
Die Inanspruchnahme von ambulanter psyc hiatrischer und psychot herapeutischer Un­
terstützung ist in der Mittelschicht am stärksten ausgeprägt. Es besteht kein linearer  
7

Ambulante Diagnostik und Behandlung 
Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der psychischen Störung und der eingeleiteten 
Behandlung. Vielmehr werden zum Teil aufwendige Hilfen von subjektiv belasteten Mit­
telschichtfamilien in Anspruch genommen,  während Jugendliche mit schweren Verhal­
tensauffälligkeiten teilweise lange Zeit überhaupt keine Hilfe erhalten. Die Behand­
lungsbereitschaft vor allem bei Lern- und Leistungsstörungen nimmt im Durchschnitt mit 
dem Bildungsniveau der Eltern zu. Besonders eklatant sind die Zugangshindernisse für 
Migrantenfamilien und insbesondere für Flüc htlingskinder (Fegert 2004). Ferner schei­
nen psychiatrisch auffällige Jungen häufiger behandelt zu werden als therapiebedürftige 
Mädchen (Remschmidt 2006). 
2.2 Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie 
2.2.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlagen 
Das Aufgabengebiet der Kin der- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie umfasst 
die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitati on von psychischen, psycho­
somatischen und neurologischen Störungen  bei Kinder, Jugendlichen und Heranwach­
senden (Bundesarbeitsgemeinschaft der leit enden Klinikärzte für Kinder- und Jugend­
psychiatrie und Psychotherapie). 
In der Behandlung kommen a lle Formen der Psychotherapie (siehe 3.3), ferner Phar­
makotherapie, Familienberat ung und heilpädagogische Maß nahmen als Einzel- und 
Gruppenbehandlung zur Anwendung. Das Fachgeb iet der Kinder- und Jugendpsychiat­
rie und Psychotherapie sieht sich dazu in der Pflicht, in wechselseitiger fachlicher Ach­
tung mit den nichtärztlichen Therapeuten, d en Institutionen der Jugendhilfe, den Schu­
len, der Sozialhilfe,  der Arbeitsverwaltung und der Just iz eine dem Kindeswohl verant­
wortliche gemeinsame Hilfeplanung und Behandlung sicherzustellen. 
Die niedergelassenen Ärzte für Kinder- und Jugendpsych iatrie und Psychotherapie ar­
beiten auf der Rechtsgrundlag e des § 27 SGB V, ihre Lei stungen werden durch die 
Krankenkassen finanziert. 
Zur Förderung einer umfassenden und integr ierten kinder- und jugendpsychiatrischen 
Behandlung wurde 1994 zunächst zwischen der kassenärztlichen Bundesvereinigung 
und allen Ersatzkassen eine Sozialpsychiatrie-Verei nbarung abgeschlossen, später 
entschieden sich regional auch die Primärkassen für analoge Verträge. „Die Sozialpsy­
chiatrie-Vereinbarung dient zur Förderung einer qualifizierten sozialpsychiatrischen Be­
handlung von Kindern und Jugendlichen in einer ambulanten vertragsärztlichen Versor­
gung“ (Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein). 
Kinder- und jugendpsychiatrische Praxen mit einer Sozialpsychiatrie-Vereinbarung bil­
den aus der somatischen, psychiatrischen und sozialen Diagnostik eine therapeutische 
Trias mit integrativen Therapieformen. Ein an der sozial psychiatrischen Versorgung 
teilnehmender Arzt muss nach der Sozialpsychiatrie-Verordnung in se inem Praxisteam 
einen Heilpädagogen und einen Sozialpädagogen oder eine entsprechende Anzahl von 
Mitarbeitern mit vergleichbarer Qualifikation im Umfang von mindestens 1,5 Stellen ver­
bindlich beschäftigen. 
Die erbrachten Leistungen der  Praxis werden nach dem EBM (Einheitlicher Bewer­
tungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen) abgerechnet. Dies gilt auch für Leistun­
gen, die der Arzt anordnet und bei dem hierfür qualifizierten Mitarbeiter fachlich über­
wacht. Zur Erstattung des besonderen Aufw andes, der mit der multiprofessionellen 
Betreuung verbunden ist, wird dem  teilnehmenden Vertragsarzt eine zusätzliche Kos­
tenerstattung vergütet. 
8

Ambulante Diagnostik und Behandlung 
Die Sozialpsychiatrie-Vereinb arung hat in den letzten Jahren zu einer qual ifizierteren 
und umfassenderen ambulanten kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung und 
Vernetzung beigetragen. 
Nachdem mit der Einführung des Gesundheitsfonds die gesetzlichen Krankenversiche­
rungen alle Verträge zur Sozialpsychiatr ie-Vereinbarung zunächst zum Ende des 4. 
Quartals gekündigt hatten, scheint eine Weiterführung mittlerweile gewiss. Im Septem­
ber 2008 wurde zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den ge­
setzlichen Krankenversicherungen (GKV) eine Absichtserklär ung verabschiedet. Diese 
besagt, dass die Verhandlungspartner im 4. Quartal 2008 Regelung en zur Weiterfüh­
rung der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung auf Bundesebene treff en. Damit für die betrof­
fenen Ärzte schon jetzt Planungssicherheit best eht, wurde vereinbart, dass im 1. Quar­
tal 2009 die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung wie bislang gilt. 
In die Versorgung von psychisch kranken Ki ndern und Jugendlichen ist auch die Insti­
tutsambulanz der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie eingebunden. Auf der Grund­
lage des § 118 SGB V richtet sie ihre Behandl ung vor allem auf die Patienten aus, die 
wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Kr ankheit oder wegen zu großer Entfernung 
zu geeigneten Ärzten auf die Behandlung durch das Krankenhaus angewiesen sind. 
Seit 2001 dürfen auch Allgemei nkrankenhäuser mit selbstst ändigen, fachärztlich gelei­
teten psychiatrischen Abteil ungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung eine Insti­
tutsambulanz vorhalten. 
Von dem multiprofessionellem Team der Institutsambulanz wird eine komplexe Behand­
lungs- und Betreuungsleistung für Patienten erbr acht, die in einer Praxis wegen ihres 
besonders hohen psychosozialen Betreuungsbedarfs und häufig er krankheitsbedingter 
Rückfälle nicht hinreichend versorgt werden können. 
Im Überschneidungsbereich zw ischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Pädiatrie ar­
beiten die Sozialpädiatrischen Zentren auf der Grundlage des § 119 SGB V. Sie behan­
deln vorrangig Kinder und Jugendliche mit psyc hosozialen Folgen bei chronisch körper­
lichen, v. a. neuropädiatrischen, Erkrankungen. 
2.2.2 Ausgangslage 
In Münster stehen aktuell 10 Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychothera­
pie für die ambulante Versorgung von psychisch kranken Minderjährigen zur Verfügung. 
Mit 3,7 Fachärzten pro 100.000  Einwohner sind die Behandl ungsmöglichkeiten deutlich 
besser als in den umliegenden Kommunen (0 bis 2,1 pro 100.000 Einwohner, 
siehe Anhang). 
Von den kinderpsychiatrischen Praxen in Müns ter arbeiten vier auf der Grundlage einer 
Sozialpsychiatrie-Vereinbarung. Im Gegensatz zu den rein psychiatrisch oder psycho­
therapeutisch arbeitenden Fachärzten haben die sozialpsychiatrischen Praxen ein Leis­
tungsspektrum, was obligat di e Kooperation mit Bezugsperso nen, Helfern, Therapeu­
ten, Lehrern, Ämtern u. a.  festlegt. Dies beinhaltet auch die Erstellung eines umfassen­
den Behandlungsplanes. Insbesondere Minderj ährige mit komplexem Hilfebedarf und 
aus Risikogruppen sollen von der Sozialpsych iatrie-Vereinbarung profitieren. Dies ge­
lingt aber häufig nicht in dem gewünschten Maße, weil gerade diese Mädchen und Jun­
gen nur durch aufsuchende Hilfen erreichbar sind. 
9

Ambulante Diagnostik und Behandlung 
Zusätzlich zu den niedergelasse nen Fachärzten ist die Institutsambulanz der Klinik für 
Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM in die ambulante Diagnostik und Therapie ein­
gebunden. Ferner gibt es am Universitätsklinikum ein Sozialpädiatrisches Zentrum. 
2.2.3 Planungen 
Zwei weitere Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie wollen sich in 
Münster niederlassen. 
2.3 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 
2.3.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlagen 
Approbierte Psychotherapeuten haben die „staatliche Erlaubnis “, einen Heilberuf aus­
zuüben. Sie verfügen über einen akademischen Abschluss sowie eine psychotherapeu­
tische Ausbildung und arbeiten mit Behandlungsverfahren, die sich in wissenschaftli­
chen Untersuchungen als wirksam erwiesen haben (Verhaltenstherapie, tiefenpsycho­
logische Verfahren, Psychoanalyse). Jede Psychotherapie hat ganz wesentlich eine 
Änderung des negativen Selbstkonzeptes, eine Stärkung des Selbstwertgefühls und 
eine Verbesserung der sozialen Kompetenz zum Ziel. 
Da im Kindes- und Jugendalter  entwicklungspsychologische, psychodynamische, ver­
haltenstherapeutische und familiensystemische As pekte ineinander gr eifen, ist es be­
sonders wichtig, dass Therapeuten über an dere Verfahren mindestens in Grundzügen 
Bescheid wissen. 
Als niedergelassene Psychotherapeuten für Kinder und Jugend liche arbeiten Ärzte (zu­
meist Fachärzte für Kinder und Jugendpsychiatrie), Psychologen oder Diplom-
Pädagogen. Der Bundesausschuss der Ärzt e und Krankenkassen hat entsprechend 
dem § 92 SGB V Richtlinien üb er die Durchführung der P sychotherapie entwickelt, in 
denen die Grundsätze für eine B ehandlung festgelegt sind. Die  Indikationen für eine 
Therapie und die anzuwendend en Verfahren sind hier bestimmt. Eine psychotherapeu­
tische Behandlung als Krankenkassenleist ung kann aber nur dann erfolgen, wenn die 
Motivation des Patienten gesichert ist und seine Behandlung Aussicht auf Erfolg hat. 
Ebenfalls Krankenkassenlei stungen sind die im Rahmen der Sozialpsychiatrie-
Vereinbarung geleisteten psychotherapeutischen Hilfen. Diese richten sich insbesonde­
re an Kinder aus Familien mit komplexen sozialpädiatrischen und psychiatrischen Prob­
lemen und werden von ärztlichen und nichtärzt lichen Mitarbeitern in den Kinder- und 
Jugendpsychiatrischen Praxen erbracht, die an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung teil­
haben (siehe 2.2.1.). 
2.3.2 Ausgangslage 
In Münster gibt es nach Auskunft der Ka ssenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe 46 
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche, die an der 
vertragsärztlichen Versorgung für 43721 Kinder unter 18 Jahr en aus Münster teilneh­
men (Stand 17.07.2008). Hinzu kommen zwei Ausb ildungsinstitute sowie eine Instituts­
ambulanz. 
Die Mehrheit der zugelassenen Psychot herapeuten behandelt sow ohl Erwachsene als 
auch Minderjährige. Nur fünf psychol ogische und neun ärzt liche Psychotherapeuten 
haben ausschließlich eine Zulassung für die Behandlung von Kindern und Jugendli­
chen. Einige der ärztlichen Therapeuten arbeiten überwiegend psychiatrisch und nicht  
10

Ambulante Diagnostik und Behandlung 
psychotherapeutisch. Aus der vorliegenden Unterlagen der  Kassenärztlichen Vereini­
gung ist nicht ersichtlich, wie hoch der An teil an psychotherapeutischer Tätigkeit für 
Kinder und Jugendliche an der Gesamtarbeitszeit ist. Deshalb sind Vergleiche mit ande­
ren Kommunen problematisch. 
Bei Berücksichtigung aller psychotherapeuti schen Einrichtungen und Praxen ist es al­
lerdings wahrscheinlich, dass in Münster mehr Kinder- und Jugendlichen- Psychothera­
peuten tätig sind als im Durchschnitt in NRW,  wo 28,7 Therapeuten für 100.000 Ein­
wohner unter 18 Jahren zuständig sind (Robert Koch-Institut 2008). 
Der Schwerpunkt der psychotherapeutischen Behandlung von Minderjährigen liegt in 
verhaltenstherapeutischen Me thoden. 30 Therapeuten in Münster können Verhaltens­
therapie als Einzeltherapie be i Kindern und Jugend lichen anbieten, in 16 Praxen ist 
Verhaltenstherapie in Gruppen möglich. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 
für Kinder und Jugendliche als Einzeltherapie  können 22 Therapeuten durchführen, als 
Gruppentherapie drei. Ferner können zwei Therapeuten Analytische Psychotherapie als 
Einzeltherapie für Kinder  und Jugendliche anbieten. Die me isten Therapeuten, die an 
der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, integrieren auch andere Therapieformen, 
zum Beispiel familientherapeutische Elemente, in  die Behandlung. Es können bezogen 
auf Münster keine konkreten Aussagen dar über gemacht werden, welche Therapiefor­
men aktuell angewandt wer den oder welche Erkrankungen mit welchen Methoden be­
handelt werden. 
Fragebogen zur psychotherapeutischen Versorgung in Münster (siehe Anlage) 
Um die psychotherapeutische Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen in 
Münster zu erfassen, wurden alle psychotherapeutisch arbeitenden Ärzte, Psychologen, 
Pädagogen und Institutionen, die an der vertragsärztlic hen Versorgung teilnehmen, an­
geschrieben und gebeten, Fragen zur Behandlungssituation in ihrer Praxis zu beantwor­
ten. Es sollten Angaben darüber gemacht werden, wie viel e Kinder zwischen 3 bis 5 
Jahren (Vorschulzeit), wie viele zwischen 6 bis 13 Jahren und wie  viele Jugendliche 
zwischen 14 und 17 Jahren (jeweils nach Gesch lechtern getrennt) im ersten und im 
zweiten Quartal 2008 behandelt  wurden. Es wurde erfrag t, ob psychotherapeutische 
Gruppen angeboten werden und ob es für die Ki nder und Jugendlichen Wartezeiten für 
eine psychotherapeutische Behandlung gibt. Ferner wurde ermittelt, ob auch Kinder und 
Jugendliche behandelt werden, die nicht in Münster leben. Auf eine umfassendere Ab­
frage wurde zum jetzigen Zeitpunkt verzicht et, um eine möglichst hohe Rücklaufquote 
zu erzielen. Aus diesem Grund können noch keine Aussagen zum Diagnosespektrum, 
zum sozioökonomischen Status oder zur Migr ationsvorgeschichte der in Münster be­
handelten Patienten gemacht werden. 
Ergebnisse 
47 Therapeuten, Praxen  und Institutionen sind angesch rieben worden. 33 von ihnen 
haben den Fragebogen zurückgesandt; das entspri cht 70%. Sechs dieser Therapeuten 
behandeln zurzeit keine Kinder und Jugendlich en. In drei Praxen ist die psychothera­
peutische Behandlung ein Element  der sozialpsychiatrischen Behandlung durch ärztli­
che und nichtärztliche Ther apeuten. Auch Schätzungen zu  den Patientenzahlen waren 
möglich und wurden in der Auswertung gleichrangig berü cksichtigt. Ein ärztlicher Kin­
der- und Jugendpsychiater mit Sozialpsychiat rie-Vereinbarung konnte nicht berücksich­
tigt werden, weil er sich erst im September 2008 kassenärztlich niedergelassen hat. 
In den drei Praxen mit einer Sozialpsychi atrie-Vereinbarung werden verschiedene the­
rapeutische Gruppen durchgeführt. Es gibt zwei Gruppen zu Selbstsicherheitstraining,  
11

Ambulante Diagnostik und Behandlung 
vier Gruppen zu Entspannungstechniken und K onzentrationstraining, drei themenzent­
rierte Gruppen, eine Gruppe zur Impulskontrolle und eine geschlechtsspezifische  
Gruppe. 
Von den 24 Psychotherapeuten und Institutionen, die mitgeteilt haben, dass sie zurzeit 
in Münster Kinder und Jugend liche ambulant behandeln, ar beiten sechs grundsätzlich 
auch mit ihren Patienten in Gruppen. Es wird zurzeit jedoc h nur von einer psychothera­
peutischen Praxis eine themenzentrierte Gruppenbehandlung durchgeführt. 
Wie viele Kinder und Jugen dliche in den Gruppen behandelt werden, is t nicht erfragt 
worden. 
Nur drei von 27 Therapeuten und Institutionen, die angeben, zurzeit Kinder und Jugend­
liche in Münster zu behandeln, haben keine Wartezeiten für die psychotherapeutische 
Behandlung. In zwei Praxen müssen Kinder und Jugendliche sogar länger als 6 Monate 
auf einen Therapieplatz warten. 
keine Wartezeit 
bis zu 4 Wochen 
bis zu 3 Monaten 
bis zu 6 Monaten 
länger als 6 Monate 
keine Angaben zur Wartezeit 
0 
Therapeuten 
Abb 1: Wartezeiten bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Münster 
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 
In Münster werden gegenwärti g in einem Quartal (aufger undeter Mittelwert des ersten 
und zweiten Quartals) von 27 Praxen, Ther apeuten und Instituti onen 2054 Patienten 
zwischen 3 und 17 Jahren ambulant psyc hotherapeutisch behandelt. Von diesen Jun­
gen und Mädchen werden 667 Patienten psychotherap eutisch in einer Praxis für Kinder 
und Jugendpsychotherapie und 1387 Patienten in einer Praxis mit einer Sozialpsychiat­
rie-Vereinbarung behandelt. Nur 74% der P sychotherapiepatienten in psychotherapeu­
tischen Kinder- und Jugendpraxen und 55% der Psychotherapiepatienten sozialpsychi­
atrischer Praxen wohnen in Münster. 
12

Gesamt
davon aus Münster 
14 bis 17 Jahre 
davon aus Münster 
6 bis 13 Jahre 
davon aus Münster 
3 bis 5 Jahre 
davon aus Münster 
54 
382 
284 
720 
96 
859 
379 
1334 
0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200 1300 1400 1500 1600 1700 1800 1900 2000 2100 2200 
461 795 
193 228 
3 
2 56 
236 511 
88 
150 
747 
1241 
421 
663 
1256 
2054 
 Mädchen Jungen 
Abb. 2: Alle psychotherapeutisch behandelten Patienten in Münster in einem Quartal (Mittel des ersten und zweiten 
Quartals 2008) 
Gesamt
14 bis 17 Jahre 
6 bis 13 Jahre 
3 bis 5 Jahre 22 
52 
204 
42 
364 
152 
558 
0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 
64 
494 
204 
762 
 Mädchen Jungen 
Abb. 3: Psychotherapiepatient en aus Münster in Praxen mit einer Sozialps ychiatrie-Vereinbarung (Mittel des ersten 
und zweiten Quartals 2008) 
130 
Ambulante Diagnostik und Behandlung 
Bei der weiteren Bewertung wurden die au swärtigen Patienten herausgerechnet und 
nur die behandelten Minderjährigen aus Münster berücksichtigt. 
Unabhängig vom Alter werden in den Praxen, die auf der Grundlage der Sozialpsychiat­
rie-Vereinbarung arbeiten,  überwiegend Jungen psychother apeutisch behandelt. Bei 
den Vorschulkindern liegt der Anteil der Jungen bei 65%, bei den 6 bis 13 Jährigen bei 
73% und bei den Jugendlichen zwischen 14 bis 17 Jahren bei 75%. 
13

10 
106 
141 
257 
14 
147 
76 
237 
3 bis 5 Jahre 
6 bis 13 Jahre 
14 bis 17 Jahre 
Gesamt 
24 
253 
217 
494 
0 100 200 300 400 500 600 
Mädchen  Jungen 
Abb. 4: Psychotherapiepatienten aus Münster in Praxen für Kinder- und Jugendpsychotherapie (Mittel des ersten und 
zweiten Quartals 2008) 
Ambulante Diagnostik und Behandlung 
Bezüglich der Mädchen und Jungen, die eine p sychotherapeutische Behandlung in ei­
ner Praxis für Kinder- und Jugendpsyc hotherapie (ohne Sozialpsychiatrie-
Vereinbarung) erhalten, ergibt sich eine auf fallend andere Patientenstruktur. Insgesamt 
werden 52% Mädchen und 48% Jungen behandelt. Signifikante Unterschiede zeigen 
sich bei der Betrachtung der verschiedenen Altersstufen. Bei den jüngeren Kindern bis 
zum Alter von 13 Jahren werden mehr J ungen mit 57% bzw. 58% psychotherapeutisch 
versorgt, während bei der Gruppe der Jugendlichen zwischen 14 bis 17 Jahren mit etwa 
65% mehr Mädchen in Behandlung sind. 
Zur Bewertung der Patientenzahlen nach Alter und Geschlecht sind Untersuchunge n 
und Prävalenz-Studien hinzugezogen worden, die die Häufigkeit und Verbreitung von 
psychischen Krankheiten im Kindes- und Jugendalter angeben. 
In Münster wurde 1997 ein J ahrgang 5-jähriger Kindergartenkinder u. a. im Hinblick auf 
ihre psychische Gesundheit untersucht. Es zeigte sich, dass 8,9% der Jungen und 7,1% 
der Mädchen im Erleben der Eltern unter  psychischen Störungen litten und behand­
lungsbedürftig waren (Stadt Münster 1997). Die se Zahlen wurden bei den Vorschulkin­
dern zugrunde gelegt. 
Für die älteren Kinder können die differenzie rten Zahlen der BELLA-Studie (siehe 1) 
hinzugezogen werden: In Deutschland zeig en 10,9% der Jungen und 8,4% der Mäd­
chen zwischen 7 bis 17 Jahren behandlung sbedürftige psychische Störungen (Ravens-
Sieberer et al. 2007). Diese Zahlen wurden bei den Kindern und Jugendlichen zwischen 
6 und 17 Jahren zu Grunde gelegt. 
Wir haben der errechneten Zahl der Kinder und Jugendlichen aus Münster, die wahr­
scheinlich von psychischen St örungen betroffen sind, die Ki nder und Jugendlichen ge­
genübergestellt, die tatsächlich ambulant psychotherapeutisch behandelt werden. 
14

Ambulante Diagnostik und Behandlung 
3 bis 5 Jährige 6 bis 13 Jährige 14 bis 17 Jährige  
Jungen Mädchen Jungen Mädchen Jungen Mädchen 
Kinder mit psychischen 
Störungen 
in Münster 311 1) 250 1) 1081 2) 803 2) 572 2) 412 2) 
Kinder aus Münster 
in ambulanter 
Psychotherapie 56 32 513 236 228 193 
1) Berechnungsgrundlage: Stadt Münster 1997 
2) Berechnungsgrundlage: Ravens-Sieberer et al. 2007 
Tabelle 1: Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Störungen und solche, die sich in ambulanter  psy­
chotherapeutischer Behandlung befinden  
Die für Münster erhobenen Daten über die aktuell behandelten Kinder und Jugendlichen 
bestätigen, dass es geschlechtsspezifische Besonderheiten gibt. Es werden insgesamt 
mehr Jungen als Mädchen ambulant psychotherapeutisch behandel t. Jugendliche Mäd­
chen profitieren eher von der  Psychotherapie in einer p sychotherapeutischen Praxis 
(ohne Sozialpsychiatrie-Vereinbarung) als Jungen. 
Abb. 5: Anteil der psychotherapeutisch behandelten Patienten an den wahrscheinlich psychisch kranken Kindern und 
Jugendlichen aus Münster 
Auch wenn noch weitere Ki nder in Münster in irgendeiner Form kinder- und jugendpsy­
chiatrische oder -psychotherapeutische Be handlung erhalten, sind die jüngeren Kinder 
insgesamt und Mädchen zwischen 6 und 13 Jahren in der ambulanten psychotherapeu­
tischen Behandlung unterrepräsentiert. 
15

Ambulante Diagnostik und Behandlung 
2.3.3 Planungen 
Der Bundestag hat am 16.10.2008 das Gesetz  zur Weiterentwicklung der Organisati­
onsstrukturen in der Gesetzlichen Kranken versicherung (GKV-OrgWG) verabschiedet. 
Es sieht vor, dass mindestens 20% der niedergelassenen Psychotherapeuten Kinder 
und Jugendliche behandeln. B undesweit können sich mehr Psychotherapeuten für Kin­
der- und Jugendliche, die an der vertrags ärztlichen Versorgung te ilnehmen, niederlas­
sen, so dass sich voraussichtlich die ambulante Versorgungssituation verbessern wird. 
(Bundespsychotherapeutenkammer 2008) 
2.4 Beratungsstellen und spezielle Therapieeinrichtungen 
2.4.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlagen 
Ein wichtiger Baustein der  psychosozialen Versorgung von Kindern und  Jugendlichen 
sind verschiedene Beratungsstellen für Fa milien, Kinder und J ugendliche. Psychisch 
kranke Kinder und Jugendlic he werden nicht nur von Ärzten und Psychotherapeuten, 
die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehm en, betreut, sondern auch in diesen 
Beratungsstellen. Auf der Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) 
werden Angebote zur Erziehung gemacht, es werden Hilfen bei Verhaltensauffälligkei­
ten, Lernbeeinträchtigungen, Entwicklungsst örungen, psychosomatisch-psychiatrischen 
Symptomen, Gewalt- und Missbrauchserf ahrungen und individuellen oder familiären 
Krisen angeboten. Beratungsstel len, die auch Leistungen der  Eingliederungshilfe für 
körperlich und geistig behinder te und von Behinderung bedrohte Kinder erbringen, ar­
beiten auf der Grundlage des SGB IX. 
Aufsuchend ist keine dieser Einrichtungen tätig. 
2.4.2 Ausgangslage 
Die im Folgenden auf geführten Beratungsangebote (auß er denen des Autismusthera­
piezentrums) richten sich nicht primär an seelisch kranke Kinder und Jugendliche. Mög­
licherweise werden in den Beratungsstelle n aber auch Minderjährige mit seelischen 
Störungen erreicht, die sonst keine Behandlung erfahren. Bei Hinweisen auf einen wei­
tergehenden diagnostischen Bedarf oder Behandlungsbedarf können diese Beratungs­
stellen an andere Fachdienste weiter vermitteln. 
Für einige Familien und Kinder wer den in den Beratungseinrichtungen pädagogisch­
therapeutische oder auch psychotherapeuti sche Leistungen angeboten. Eine Aussage
 
darüber, wie viele Kinder und Jugendliche von diesen berat enden und therapeutischen 
Angeboten profitieren oder wie viele Kinder, die möglic herweise psychisch krank sind, 
hier gesehen werden, kann nicht getroffen werden. 
Als Erziehungsberatungsstellen arbeiten 
die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes, 
die Beratungsstelle Südviertel für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie 
die Psychologische Beratungsstelle der Evangelischen Kirche. 
Spezielle Beratungsangebote machen unter anderem folgende Einrichtungen:
 
Die Krisenhilfe Münster berät Menschen in suizidalen Krisen und unterstützt dabei auch 
Kinder und Jugendliche.
Die Ärztliche Kinderschutzambul anz fokussiert die Hilfen auf Kinder und Jugendliche, 
die Opfer von (sexueller) Gewalt oder Vernachlässigung geworden sind. 
16

Ambulante Diagnostik und Behandlung 
Zur Diagnostik und Therapie kommen auch jugend liche Täter, die Kinder sexuell miss­
braucht haben. 
Zartbitter Münster ist eine Beratungsstelle  für Jugendliche ab 14 Jahren mit sexuellen 
Gewalterfahrungen. 
Bei der Beratungsstelle im Deutschen Kinderschutzbund Münster liegt der Schwerpunkt 
der beraterischen und therapeutischen Arbeit auf der Auseinandersetzung mit dem The­
menbereich Gewalt. 
Das Autismus-Therapiezentrum Münster ist eine beratende und therapeutische Einrich­
tung für Menschen mit autistischen Wahrnehmungsbesonderheiten. 
Beratung bei Essstörungen für jungen Menschen bis 27 Jahren bietet auch das Diako­
nische Werk Münster an. 
Die Stadt Münster hält kommunale Beratungsstellen vor, in denen auch Kinder und Ju­
gendliche mit seelischen Störungen Unterstützung erhalten. 
Die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen  im Kindes- und Jugendalter des Gesund­
heitsamtes unterstützt Familien mit entwicklungsauffälligen und behinderten Kindern ab 
der Geburt bis zum Ende der Schulzeit. 
In der Schulpsychologischen Beratungsstelle werden Kinder und Jugendliche aus Schu­
len in Münster unterstützt. 
Jugendliche werden zu Fragen des Suchtmittelmissbrauches und Abhängigkeiten in der 
Drogenberatungsstelle der Stadt Münster beraten. 
2.4.3 Planungen 
Es werden von mehreren Inst itutionen präventive Angebote geplant, z. B. eine themen­
zentriete Gruppenbehandlung für Kindern psychisch  kranker Eltern (siehe 6.3.1) und 
Gruppenangebote bei Essstörungen. 
2.5 Sozialpsychiatrischer Dienst 
2.5.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlagen 
Die kinder- und jugendpsychiatrische Kompet enz im öffentlichen Gesundheitsdienst 
(ÖGD) stellt ein wichtiges Element in der  ambulanten Versorgung dar. Ziel ist es, an­
gemessenen Hilfen für alle verhaltensauffäl ligen und psychisch kranken Kinder und Ju­
gendliche in der Kommune sicher  zu stellen. Insbesondere sollen die Minderjährigen 
und ihre Familien Unterstützung erhalten, die von sich aus nicht in der Lage sind, die 
vielfältigen ambulanten und stationären Beratungs- und Behandlungsangebote in An­
spruch zu nehmen. 
Die Zahl der Ärzte für Kinder- und Jugendpsych iatrie im öffentlichen Gesundheitsdienst 
stagniert seit der Mitte der 90er-Jahre. Eigene Kinder- und Jugendpsychiatrische Diens­
te mit mehreren Mitarbeitern gibt es über wiegend in den großen Städten. Die Experten­
kommission der Bundesregierung sieht für den kinder- und jugendpsychiatrischen 
Dienst einer Großstadt mindestens einen Fa charzt, einen Sozialarbeiter und eine halbe 
Psychologenstelle vor (Bundesminister für Jugend, Familie, Fr auen und Gesundheit 
1988). 
In Münster nimmt der Sozialpsychiatrisc he Dienst des Gesundheitsamtes die Aufgaben 
der Kinder- und Jugendpsychiatrie im ÖGD wahr. 
17

Ambulante Diagnostik und Behandlung 
Er arbeitet auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes über den öff entlichen Gesundheits­
dienst (§12, §16, §23 ÖGDG) und des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen 
bei psychischen Krankheiten NRW (Psych-KG). 
Es werden vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen angebot en, die im Be­
darfsfall durch Hausbesuche sichergestellt  werden. Fachärztliche Beratungen und 
Betreuungen der betroffenen Kinder finden auch in ihrem familiären und sozialen Kon­
text statt. Notwendige Behandlungen und Therapien werden ver anlasst und koordiniert. 
In akuten oder chronischen Belastungssituati onen erfolgen Kriseninter ventionen (siehe 
3) Bei akuter Eigen- oder  Fremdgefährdung wird ggf. eine Krankenhauseinweisung si­
chergestellt. In enger Zusammenarbeit mit a nderen Institutionen wird die Mitwirkung an 
Hilfeplanprozessen angeboten. Außerdem wer den Gutachten zu verschiedenen Frage­
stellungen erstellt und auf regionaler Ebene Ver netzungs- und Koordinierungsaufgaben 
wahrgenommen. 
2.5.2 Ausgangslage 
Mit der Festanstellung einer Ärztin fü r Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychothera­
pie erweiterte der Sozialpsychiatrische Die nst des Gesundheitsamtes seit 1999 seine 
Angebote für Kinder und Jugendliche. Da zunächst keine zusätzlichen sozialpädagogi­
schen und psychologischen Kompetenzen zur Verfügung standen, übernahmen die dort 
tätigen Sozialpädagogen auch Aufgaben für diese Zielgruppe. 
Der akute Beratungs- und H andlungsbedarf im Bereich der Kinder- und Jugendpsychi­
atrie und der Einsatz in belasteten Hochri sikogruppen (z. B. Kinder psychisch kranker 
Eltern, Multiproblemfamilien) nahm in den letzten Jahren stetig zu, sodass für die not­
wendige präventive Hilfeste llung, Koordinations- und Vernetzungsarbeit sowie Gutach­
tentätigkeit immer weniger Zeit zur Verf ügung steht. Seit August 2008 kann durch die 
Bewilligung einer halben Sozialpädagogenstelle im Sozialpsychiatrischen Dienst eine 
qualitative und quantitative Verb esserung für psychisch belastete Kinder und Jugendli­
che erreicht werden. Die Beratungsmöglichkeiten werden erweitert, indem zum Beispiel 
zweimal pro Woche eine feste Telefonsprec hstunde vorgehalten wird.  Ferner wird das 
Berichtswesen verbessert. 
Für einen zusätzlichen Personalbedarf (psyc hotherapeutische Fachkraft mit 20 Wo­
chenstunden im Rahmen eines freien Dienstvertrages) konnten kommunal bislang noch 
keine Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es muss abgewartet werden, ob die Erwei­
terung der kinder- und jugendpsychiatrischen Kompetenz im Sozialpsychiatrischen 
Dienst ausreicht, um auch die Zukun ftsaufgaben bei der aufsuchenden und zeitaufwen­
digen Unterstützung von Familien mit komplexem Hilfebedarf zu bewältigen. 
Der kinder- und jugendpsychiatrische Bereic h des Sozialpsychiatrischen Dienstes des 
Gesundheitsamtes sucht vor allem die Ki nder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und 
deren Familien auf, die aufgrund ihrer emotiona len oder sozialen Bedingungen aktuell 
oder dauerhaft nicht in der Lage sind, die erforderliche Maßnahmen selbst einzuleiten. 
Manchmal sind umfassende und langfristige Be ratungskontakte in Kooperation mit an­
deren Institutionen erforderlich, bis die betroffenen Minderjährigen und ihre Eltern bereit 
sind, die notwendigen Hilfen anzunehmen. Gelegentlich reichen auch ein oder zwei Ge­
spräche mit dem Kind und seinem Bezug ssystem aus, um eigene Lösungsstrategien 
anzuregen und auf diese Weise wichtige Entwicklungsschritte in Gang zu setzen. 
Krisensituationen bei seelisch  belasteten Kindern und J ugendlichen können durch die 
Fachkompetenz der Kinder- und Jugendpsychia terin häufig ambulant geklärt werden. 
Nur selten muss eine stati onäre Behandlung unter frei heitsentziehenden Bedingungen 
mit einem Sachverständigengutachten veranlasst werden (3.2.2). 
18

150 144140139134 
116 
10299 97 
87 
51 50 48 52 
45 
2004 2005 2006 2007 2008*) 
Fälle Familien Sprechstd. 
Abb. 6: Kinder- und Jugendpsychiatrische Sprechstunden im Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Ju­
gendliche und Familien seit 2004 
*) Die Zahlen des ersten Halbjahres 2008 wurden auf das ganze Jahr hochgerechnet. 
Ambulante Diagnostik und Behandlung 
Im Jahr 2007 konnten knapp 10 0 Kinder und Jugendliche, dav on über die Hälfte erst­
malig, kinder- und jugendpsychiatrisch im Ge sundheitsamt betreut werden. Im selben 
Zeitraum wurden 31 umfassende Gutacht en für verschiedene Auftraggeber (Jugendhil­
fe, Gerichte, Schulen u. a.) erarbeitet. 
Zusätzlich wird in jedem Bezirk des Kommunalen Sozialdienstes des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien monatlich eine kinder- und jugendpsychiatrische Sprechstun­
de angeboten, die auch sozialpädagogisch vom Sozialpsychiatrischen Dienst unter­
stützt wird. In den Sprechstunden werden so wohl die Mitarbeiter des Kommunalen So­
zialdienstes als auch die Patienten und ihre  Bezugspersonen beraten. Die Inanspruch­
nahme ist seit 2004 konstant hoch. 
2007 fanden in 48 Sprechstunden 140 Bera tungen oder Untersuchungen von Kindern, 
Jugendlichen, jungen Volljährigen oder Eltern statt. Diese bezogen sich nahezu in glei­
cher Weise auf Mädchen (51%) und Jungen (49%). 
Die Sprechstunden werden in d en Stadtbezirken unterschiedl ich in Anspru
 ch genom­
men. Hierbei können verschiedene Ursachen eine Rolle spie len (Bevölkerungszahl und 
Bevölkerungsstruktur, Überrepräsentanz sozialer Problemgruppen u. a.). 
Seit 2004 werden in den Bezirken Ost und Hiltrup stets die wenigsten Kinder/Familien in 
der kinder- und jugendpsychiatrischen Sprechstunde vorgestellt. 
19

4141 
25 
30 
14 
29 
10 9 
17 
16 1316 
11 
7 
11 
Mitte Nord Ost/Südost Hiltrup West 
Fälle Familien Sprechstd. 
Abb. 7: Kinder- und Jugendpsychiatrische Sprechstunden im Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Ju­
gendliche und Familien in den Stadtteilen im Jahr 2007 
44 
71 
5 
19 
6 
10 
davon im Haushalt mit 
ihren Kindern 
Psychisch kranke 
Eltern 
100 
55 
0 20 40 60 80 100 
Mütter Väter Mütter u. Väter 
Abb. 8: Psychisch erkrankte Patienten mit Kindern im 1. Halbjahr 2008 
Ambulante Diagnostik und Behandlung 
Bei Kindern psychisch kranker Eltern bemüht  sich der Sozialpsychiatrische Dienst in 
enger Kooperation mit allen beteiligten Instituti onen das Familiensystem  frühzeitig und 
ganzheitlich in den Blick zu neh men, damit die notwendigen Hilfen rechtzeitig installiert 
werden. Diese Kinder haben ein deutlich höheres Risiko, selb st psychisch zu erkran­
ken, insofern wird neben der Versorgung der Eltern auch pr äventive Arbeit in einer 
Hochrisikogruppe geleistet (siehe 6.3.1). Selbst wenn die Kinder nicht mit im Haushalt 
leben, werden die kranken Eltern mit ihr en vielfältigen Fragen zu r kindlichen Entwick­
lung beraten. 
Im 1. Halbjahr 2008 wurden im Sozialpsychiatrische Dienst 100 psychisch erkrankte 
Mütter und Väter betreut, die insgesamt 167 minderjährige Kinder hatten. 
55% der 100 psychisch kranken Eltern lebt en noch mit ihren Kindern in einem gemein­
samen Haushalt. 
In 44 von 55 Haushalten, in denen psychisch  kranke Eltern mit ihren Kindern zusam­
menlebten, war die Mutter erkrankt (80%). Es konnte nicht festgestellt werden, in wie 
vielen Familien ein gesunder Partner mit im Haushalt wohnte. 
20

Ambulante Diagnostik und Behandlung 
Die Kinder- und Jugendpsychiaterin des Sozial psychiatrischen Dienstes arbeitet in be­
ratender Funktion in verschiedenen Institut ionen mit. Hierbei ergeben sich auch Syner­
gieeffekte. 
Mit 9 Stunden pro Monat unter stützt sie fachärztlich di e Kinderschutzambulanz des 
Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bezüglich der  minderjährigen Patienten, die von Ge­
walt betroffenen sind oder (sexuelle) Gewalt ausüben. 
Ferner ist die Kinder- und Jugendpsychiaterin festes Mitglied im multiprofessionellen 
Beratungsgremium (Clearingstelle in der Ki nderschutzambulanz), das einmal pro Wo­
che Institutionen bei Verdacht auf sexuelle n Missbrauch, körperlicher und emotionaler 
Misshandlung und Vernachlässigung berät (siehe 6.2.1). 
Die Mitwirkung der Fachärztin im Bereich der Wiedereingliederungshilfen für Minderjäh­
rige, die von seelischer Behinderung bedroht sind, wird ausführlich im Kapitel über kom­
plementäre und rehabilitative Hilfen dargestellt (siehe 5). 
Darüber hinaus werden Aufgaben der Psychia triekoordination zur Verbesserung der 
kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Münster wahrgenommen. 
2.5.3 Planungen 
Mit den Ärzten und Mitarbeitern des Kinder - und Jugendgesundheitsdienstes sind wei­
tere Kooperationsformen geplant, um auf die psychosozialen Problemlagen der Kinder 
und Jugendlichen an den Schulen wirkungsvoller eingehen zu können. 
2.6 Bewertung 
Die ambulante kinder- und juge ndpsychiatrische Versorgung ist in Münster verglichen 
mit anderen Städten und Kreisen zu friedenstellend. Es sind aktuell 10 Fachärzte für 
Kinder-und Jugendpsychiatrie in Münster ni edergelassen, vier davon gewährleisten ei­
ne umfassende Versorgung auf der Grundlage de r Sozialpsychiatrie-Vereinbarung. Mit 
3,7 Fachärzten pro 100.000 Einwohner sind die Behandlungsmöglichkeiten deutlich 
besser als in den meisten Kommunen (2007 im  Bundesdurchschnitt: 0,84 pro 100.000 
Einwohner) und auch besser als in den um liegenden Städten und Kreisen. Keine ande­
re untersuchte Kommune hat mehr Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie pro 
100.000 Einwohner (siehe Anhang). Darüber hinaus ist die Inst itutsambulanz der Klinik 
für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM in die ambulante Diagnostik und Therapie 
eingebunden. Zudem wollen sich zwei weitere Fachärzte im Stadtgebiet niederlassen. 
Auch wenn die niedergelasse nen Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie die umlie­
genden ländlichen Regionen mitversorgen, stehen Minderjährigen aus Münster  deutlich 
mehr ambulante kinderpsychiatr ische Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung als im 
bundesdeutschen Durchschnitt. Da die Fachärzt e bislang kaum aufsuchend tätig sind, 
werden jedoch die Kinder und Jugendlichen, die von sich aus nicht die notwendige Be­
handlung in Anspruch nehmen, nur unzureichend versorgt. 
Für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen aus Münster 
kann ebenfalls eine gute Versorgungslage festgestellt werden. 
Gemessen am Durchschnitt in NRW (28, 7 ambulant tätige Th erapeuten auf 100.000 
Einwohner unter 18 Jahren) wü rden 12,5 Therapeuten für die minderjährige Bevölke­
rung in Münster erwartet. Tatsächlic h nehmen 46 Kinder- und Jugendlichenpsychothe­
rapeuten an der Kassenärztlichen Versorgung in Münster teil. Davon haben 14 Psycho­
therapeuten (fünf psychologische und neun är ztliche Therapeuten) ausschließlich eine 
Zulassung für die Behandlung von Kindern und Jugendlich en. Vergleiche mit anderen 
Kommunen sind problematisch, weil von der Anzahl der niedergelassenen  
21

Ambulante Diagnostik und Behandlung 
Psychotherapeuten nicht auf die tatsächlich stattfindenden Psychotherapien im Kindes­
und Jugendalter geschlossen werden kann. 
Deshalb erfolgte eine Befragung zur psychotherapeutischen Ve rsorgung von Kindern 
und Jugendlichen in Münster. Von den angeschriebenen 47 Ther apeuten, Praxen und 
Instituten nahmen 70% an der  Befragung teil (Fragebogen si ehe Anhang). Die Ergeb­
nisse wurden mit der errechneten Erkrankungshäufigkeit in Münster verglichen. 
Anhand von Untersuchungen und Studien (si ehe 1) kann davon ausgegangen werden, 
dass 3429 Kinder und Jugendliche in Münster zwischen 3 und 17 Jahren behandlungs­
bedürftige psychische Störungen zeigen. Mindestens 1258 Kinder und Jugendliche aus 
Münster waren in einem Quartal des erst en Halbjahres 2008 in ambulanter psychothe­
rapeutischer Behandlung. Das bedeutet, dass mindestens 36,7% der bedürftigen Kinder 
aus Münster auch behandelt werden. Es mü ssen ferner die Patienten hinzugerechnet 
werden, deren behandelnde Psychotherapeuten nicht an der Befragung teilgenommen 
haben. Auch die stationären Patienten sind noch nicht einbezogen. 
Von den Kindern und Jugendlichen, die in Münster ambulant  psychotherapeutisch be­
handelt werden, sind  etwa zwei Drittel Jungen und ei n Drittel Mädchen.  Dies Ergebnis 
überrascht nicht. Bereits 1989 stellte Remschmidt in seiner Evaluation zur kinder- und 
jugendpsychiatrischen Versorgung fest, dass Jungen in der  ambul anten Klientel deut­
lich überrepräsentiert sind (Remschmidt  1989). Große Längsschnittstudien haben mitt­
lerweile gezeigt, dass Jungen durchweg höhere Raten psychischer Störungen vom 
Kleinkindalter bis zum frühen Jugendalter haben.  Erst im späten Jugendalter sind Ge­
schlechtsunterschiede nicht mehr feststellbar (Ihle et al. 2007). Jungen gelten allgemein 
als anfälliger gegen Stressfaktoren. Sie sind häufiger von sozial unerwünschten Störun­
gen wie Hyperaktivität (m:w = 8:1) und dissozial-aggressiven Auffälligkeiten (m:w = 4:1) 
betroffen und werden deshalb m öglicherweise auch früher von ihren Eltern einer Be­
handlung zugeführt. 
Die Ergebnisse unserer Befragung weisen daraufhin, dass nur 15,7% der 561 behand­
lungsbedürftigen Vorschulkinder aus Münster auch tatsächlich Therapie erhalten. Sie 
sind damit gegenüber den anderen Altersgruppen unt errepräsentiert. Wie viele der ver­
haltensauffälligen kleinen Kinder allerdings in  der Frühförderung, in den Beratungsstel­
len und im Sozialpä diatrischen Zentrum psychotherapeutische Unterstützung erfahren, 
ist nicht bekannt. Deshalb wird dieses Ergebnis nicht als Unterversorgung interpretiert. 
Deutlich wurde bei unserer Befragung, dass Kinder und Jugendliche aus Münster ins­
gesamt und bezogen auf Alter und Geschlecht die psychotherapeutischen Angebote in 
unterschiedlicher Weise in Anspruch nehmen (siehe 2.3.2). In den Praxen mit einer So­
zialpsychiatrie-Vereinbarung werden ins gesamt deutlich mehr Patienten behandelt und 
es werden mehr Jungen als Mädchen psychot herapeutisch versorgt. Jugendliche Mäd­
chen suchen zumeist reine Psychotherapi e-Praxen (ohne Sozialpsychiatrie-
Vereinbarung) auf. 
In den meisten Praxen müssen Kinder und J ugendliche aus Münster mehr als vier Wo­
chen, häufig sogar länger al s drei Monate auf einen Psychot herapieplatz warten. Damit 
unterscheiden sich Münsteraner Patienten nur unwesentlich vom Bundesdurchschnitt. 
Dies entspricht aber bei weitem nicht der vom Bundessozialgericht geforderten maxima­
len Wartezeit von sechs Wochen (siehe 2.1). 
Die Erziehungsberatungsste llen ergänzen mit ihren p ädagogisch-therapeutischen An­
geboten das Behandlungsspektrum in Münster. Auch die speziellen Therapieeinrichtun­
gen, die für Autismus, Suizidalität und Gewalterfahrungen störung sspezifische ambu­
lante Behandlungen anbieten, tragen zu einer guten ambulanten Versorgung in Münster 
bei (siehe 2.4). 
22

Ambulante Diagnostik und Behandlung 
Die kinder- und jugendpsychiatrische Kompetenz  im Sozialpsychiatrischen Dienst des 
Gesundheitsamtes wurde im August 2008 um  eine halbe Sozialp ädagogenstelle erwei­
tert. Hierdurch kann eine qua litative und quantitat ive Verbesserung in der Versorgung 
psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher erreicht wer den. Dennoch entspricht die 
personelle Ausstattung des Dienstes nach wie  vor nicht den Empfehlungen der Exper­
tenkommission der Bundesregierung (Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und 
Gesundheit 1988). Es ist fraglich, ob die per sonellen kinder- und jugendpsychiatrischen 
Ressourcen im Sozialpsychiatrischen Dienst zu künftig ausreichen, um dem stetig zu­
nehmenden Beratungs- und Handlungsbedarf bei Hochrisikogruppen (Kinder psychisch 
kranker Eltern, Multiproblemfamilien) entsprechen zu können. Insbesondere Hausbesu­
che bei Familien, die die er forderlichen psychiatrischen Behandlungsmaßnahmen nicht 
selbst einleiten können, sind zeitaufwendig. 
Die Inanspruchnahme der kinder- und jugendp sychiatrischen Sprechstunden im Kom­
munalen Sozialdienst des Amtes für Kinder , Jugendliche und Familien ist seit 2004 
konstant hoch. 2007 wurden 140 Kinder/Fam ilien vorgestellt. Mädchen und Jungen wa­
ren annähernd gleich vertreten.  Diese Hilfe erreicht Fam ilien aller gesellschaftlichen 
Schichten. Sie kommt aufgrund der engen K ooperation mit der Jugendhilfe aber insbe­
sondere Minderjährigen in komplexen Problemlagen zugute. 
Die Versorgungssituation der Kinder und Ju gendlichen aus Münster mit intellektuellen 
Beeinträchtigungen, die auch Psychotherapiebedarf haben, konnte noch nicht näher 
untersucht werden. Die Anzahl an Therape uten, die diese Patienten mitbehandeln kön­
nen, ist gering. Die Autismusambulanz hält ein Behandl ungsangebot für einen Teil die­
ser Personengruppe vor. Die Nachfrage in M ünster steigt jedoch, insbesondere bei 
geistig behinderten Minderjährigen und jungen Volljährigen mit traum atischen Belastun­
gen und übergriffigem Sexualverhalten. 
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass für psychisch kranke Kinder und Ju­
gendliche aus Münster schon jetzt ein umfa ssendes kinderpsychiatrisches, psychothe­
rapeutisches und psychosoziales Behandlungsangebot vorgehalten wird. 
Es fehlt an aufsuchenden psychiatrischen Diagnostik- und Beratungsangeboten. Diese 
Aufgaben übernimmt bislang ausschließlich der Sozialpsychiatrische Dienst des Ge­
sundheitsamtes. 
Die noch immer langen Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz bei niedergelassenen 
Kinder- und Jugendpsychiatern und –psychother apeuten sind für psychisch hochbelas­
tete Kinder nicht tolerabel. Die Unterschie de in der psychotherapeutischen Behandlung 
bezüglich Alters- und Geschlechtsverteilung bedürfen der weiteren Klärung. 
Bislang gibt es in Münster nur wenige psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten 
für Mädchen und Jungen mit geistiger Behinderung. Der genaue Bedarf muss bei dieser 
Personengruppe überprüft werden. 
23

Ambulante Diagnostik und Behandlung 
2.7 Handlungsempfehlungen 
Ziel 1 
Alle Familien mit seelisch erkrankten Kindern und  Jugendlichen aus Münster, die aktu­
ell oder dauerhaft nicht in der Lage sind, sich selbst um psychiatrische oder psychothe­
rapeutische Hilfen zu bemühen, werden im Rahmen von Hausbesuchen untersucht und 
beraten. 
Maßnahmen 
Mit den niedergelassenen Kinder- und Jugendpsych iatern und mit den Mitarbeitern der 
Institutsambulanz der Klinik für Kinde r- und Jugendpsychiatrie des UKM werden Ge­
spräche geführt, um eine Verbesserung der aufsuchenden Hilfen  zu ermöglichen. 
Ziel 2 
Die kinder- und jugendpsychiatrische Versor gungssituation in Münster wird weiterhin 
dokumentiert. 
Maßnahmen 
Es wird in drei Jahren er neut ein Bericht zur kinder- und jugendpsychiatrischen Versor­
gung in Münster vorgelegt. Es soll dabei ein Thema vertiefend behandelt werden (z. B. 
psychisch kranke Kinder mit Migrationsvorge schichte, Kinder psychisch kranker Eltern 
oder suchtmittelabhängige Jugendliche). 
Ziel 3 
Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit intellektueller Behinderung stehen in 
Münster ausreichend differenzierte Therapieangebote zur Verfügung. 
Maßnahmen 
Der psychotherapeutische Bedarf für geistig behinderte Minderjährige aus Münster wird 
überprüft. Ggf. werden Vorschläge zur Verbesserung der Versorgungssituation erarbei­
tet. 
24

Krisen- und Notfallbehandlung 
3 Krisen- und Notfallbehandlung 
3.1 Allgemeine Aspekte 
Kinder und Jugendliche geraten in psychosoziale Über forderungszustände, wenn ihre 
individuellen und altersabhängigen Anpassungsprozesse nicht ausreichen, um Entwick­
lungsaufgaben und Anforderungen zu bewält igen. Die hieraus entstehenden Notfall-
und Krisensituationen umfassen ein weites Störungsspektrum , das von der akuten Be­
lastungsreaktion über Entwicklungs- und Beziehungskonflikte bis hin zu schweren psy­
chiatrischen Krankheitsbildern reicht. Suiz idalität und aggressive Erregungszustände 
können erschwerend hinzukommen und zu einer Eigen- und Fremdgefährdung führen. 
Je jünger die Kinder zum Zeitpunkt ihres ersten Suizidversuches sind, desto höher ist
das Wiederholungsrisiko (Ärzte Zeitung 2000). 2007 starben in Deutschland 575 junge 
Menschen zwischen 15 und 25 Jahren durch Se lbstmord, 29 Kinder waren jünger als 
15 Jahre (Statistisches Bundesamt 2008). 
Die Familie und das soziale Umfeld sind v on der krisenhaften Zuspitzung immer mit 
betroffen, sei es als Folge oder als Mitursache. 
Die eingeschalteten Institutionen werden au fgrund der Bedrohungssituation, der gerin­
gen Planbarkeit und der unmittelbaren Be wertungs- und Handlungsnotwendigkeit in 
ihrer Flexibilität und Fachlichkeit maximal gefordert. 
Die Leistungsfähigkeit einer Krisen- und Notfallversorgung im Kindes- und Jugendalter 
zeigt sich in der Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Schnelligkeit der Dienste. 
Vielfach reichen ambulante pädagogisch-therapeutische Hilfeangebote zur Bewältigung 
von psychosozialen Krisen aus. Ei n kinderpsychiatrischer Notfall , d. h. eine existentiell 
bedrohliche Gefährdungssituat ion aufgrund einer schwerw iegenden psychiatrischen 
Störung, erfordert hingegen imme r eine unmittelbare fachär ztliche Beurteilung und In­
tervention. Wenn die für notwendig eracht ete psychiatrische Behandlung zumindest 
zeitweilig nur innerhalb eines klinischen Sc hutzraumes gelingen kann, ist eine stationä­
re Krisenintervention angezeigt. Hierzu ist das Einverständnis der Betroffenen und ihrer 
Familien erforderlich. 
Freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen  auf einer kinder- und 
jugendpsychiatrischen Intensivstation (geschützte Station) sind nur dann zulässig, wenn 
eine erhebliche Gefahr für den Betroffenen selbst (Selbstgefährdung) oder für die 
Rechtsgüter anderer Menschen (Fremdgefährdung) vorliegt und keine altersgemäße 
Einsicht in die stationäre Behandlungsnotw endigkeit besteht. „Nachteile oder Schäden 
von geringem Gewicht können keinen Freiheits entzug rechtfertigen, dieser wäre unver­
hältnismäßig“ (Marschner/Volckart 2001). Es gi lt der Grundsatz, dass bei Zweifeln hin­
sichtlich der Gefährdung der Freiheit der Vorrang gegeben werden muss. 
Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen ge gen ihren Willen in einer Klinik für 
Kinder- und Jugendpsychiatrie ist nur möglic h, wenn sie dort aufg rund ihrer Störung 
auch psychiatrisch-psychotherapeutisch behandelt werden können. Eine bloße Verwah­
rung und Sicherung ist nicht zulässig. 
In jeder Krise liegt eine Chance zur konstr uktiven Veränderung. Voraussetzung ist je­
doch, dass die pädagogischen, therapeutischen und psychiatrischen Institutionen ver­
antwortlich und abgestimmt - mit ressourcenor ientiertem Blick - kooperieren und der 
Verweis an die kinder- und jugendpsychiatrisc he Klinik nicht zum delegierenden Reflex 
wird. Bei zugrunde liegenden schweren psychiatrischen Erkrankungen und eindeutiger  
25

Abb. 9 : Zusammenarbeit der Institutionen in Krisen- und Notfallsituationen 
Krisen- und Notfallbehandlung 
Suizidalität ist eine Klinik aufnahme meist unstrittig. Aggressiv und dissozial agierende 
Jugendliche hingegen, die durchaus psyc hische Störungen aufweisen können, aber 
aktuell nicht von einer Krankenhausbehandlung profitie ren, werden häufig zum Streitfall 
zwischen den Helfersystemen. In den Ha ndlungsempfehlungen der Gesundheitskonfe­
renz 2001 wurde deshalb gefordert, dass M ädchen und Jungen mit einer dissozialen 
Entwicklung nach Möglichkeit an ihrem momentanen Lebensort verbleiben und Krisen 
in gemeinsamer kooperativer Sorge von Jugendhilfe und Jugendpsychia trie bearbeitet 
werden. 
Eine sorgfältige Klärung der Behandlungsindi kation, verbunden mit einer gemeinsam 
erarbeiteten differenzierten Zielsetzung, unterstützt die Kinder und Jugendlichen sowie 
ihre Eltern bei der Fokussierung auf das R ealisierbare. So ist die Chance vergrößert, 
dass Minderjährige die in der  Krise gebundene Energie für einen Entwicklungsschritt 
nutzen können. 
3.2 Ambulante Klärung 
3.2.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlagen 
Die Begegnung mit Kindern und Jugendlichen in psychosoziale n Krisen gehört sowohl 
zum Alltag der Jugendhilfee inrichtungen als auch zum Lei stungsspektrum der kinder­
und jugendpsychiatrischen und p sychotherapeutischen Institutionen. Es gibt aber keine 
spezialisierten Dienste und Ei nrichtungen, die ausschließlich und jederzeit für Notfall­
maßnahmen zur Verfügung stehen. 
Die Jugendhilfeeinricht ungen können auf der Rechtsgrundlage des SGB VIII im Rah­
men von Hilfen zur Erziehung ( §§ 27-35 SGB VIII) in psychos ozialen Krisensituationen 
pädagogisch-therapeutisch tätig werden. Das Jugendamt hat ferner die Möglichkeit, den 
physischen und psychischen Schutz von Kindern und Jugendlichen in gefährdenden 
Situationen durch eine Inobhutnahme (§ 42 SG B VIII) zu gewährleisten. Erzieherische 
Kriseninterventionen stoßen an Grenzen, wenn die psychia trische Behandlungsbedürf­
tigkeit im Vordergrund steht und eine akut e Selbst- oder Fremdgefährdung nicht ausge­
schlossen werden kann. 
Ein kinder- und jugendpsychiatrischer No tfall (Gefährdungssituation und Behandlungs­
notwendigkeit aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Störung) bedarf stets der  
26

Krisen- und Notfallbehandlung 
unmittelbaren kinder- und jugendpsychiatrischen Risikoeinschätzung, Intervention und 
ggf. Weitervermittlung. 
Diese Aufgaben übernehmen die ki nder- und jugendpsychiatrischen Praxen, die Insti­
tutsambulanz der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und das Gesundheitsamt. 
In erster Linie stellen di e niedergelassenen Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie die 
Akuthilfe sicher. Sie arbeiten auf der Rechtsgrundlage des SGB V, ihre Leistungen wer­
den durch die Krankenkassen finanziert. Da die Fachärzte in der Regel keine Hausbe­
suche durchführen, sind sie darauf angewiesen, dass sich die Kinder und Jugendlichen 
in Begleitung der Personensorgeberechtigten freiwillig in der Praxis vorstellen. 
Auch die Mitarbeiter der Institutsambulanz, die auf der Rechtsgrundlage des § 118 SGB 
V in die Notfallbehandlung eingebunden si nd, übernehmen nur Kr iseninterventionen 
innerhalb der Ambulanz des Krankenhauses. 
Anders als bei den Facharztpraxen und der Institutsambulanz klärt der Sozialpsychiatri­
sche Dienst des Gesundheitsamtes auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes über den 
öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) und des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaß­
nahmen bei psychischen Krankheiten (Psych-KG)  Krisensituationen oft „vor Ort“. Bei 
dem dringenden Verdacht auf eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung erfolgt die psy­
chiatrische Untersuchung in enger Kooperation mit der Feuerwehr und der Polizei. 
Außerhalb der regulären Dienstzeiten ist ei ne aufsuchende fachärztliche Notfallversor­
gung nicht gewährleistet. Bei einer besonder en Gefahrensituation und Eilbedürftigkeit 
können die psychisch belasteten Mädchen u nd Jungen jedoch - auch gegen ihren Wil­
len - durch die Ordnungsbehörde (diese Funktion übernimmt in Münster die Feuerwehr) 
oder die Polizei einem kinder- und jugendpsych iatrisch erfahrenen Arzt zur Untersu­
chung „vorgestellt“ werden (§ 9 Psych-KG). 
Für die Organisation eines Notdienstes am  Mittwochnachmittag und am Wochenende 
ist die kassenärztliche Vereinigung zuständ ig, die die kinder- und jugendpsychiatrische 
Versorgung durch den all gemeinen ärztlichen Notdienst und den kinderärztlichen Not­
dienst als geregelt ansieht. 
3.2.2 Ausgangslage 
Die Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen in Münster, bei denen im vergangenen 
Jahr eine fachkundige (pädagogische, therapeutische, ärztliche) Krisenintervention er­
folgte, ist aufgrund der Heterogenität der Notfallsituationen und der Vielzahl der beteilig­
ten Helfersysteme nicht zu ermitteln. 
Die Mitarbeiter des Kommunalen Sozialdienstes des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien und der Jugendhilfeeinrichtungen in Münster müssen häufig als pädagogische 
„Ersthelfer“ akute Krisensituation von Minder jährigen und ihren Familien bewältigen. 
Außerhalb der Dienstzeiten kann die Rufbereitschaft des Am tes für Kinder, Jugendliche 
und Familien in Anspruch genommen werden. 
Auch die Beratungsstellen in Münster sind mit Kriseninterventionen konfrontiert. Die 
Krisenhilfe Münster hat beispielsweise 2007 22 Kindern, Juge ndlichen und jungen Voll­
jährigen unter 20 Jahren Hilfe in einer akuten Krise angeboten (Krisenhilfe Münster e.V. 
2008) 
Die zehn Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die die kassenärztliche Versor­
gung in Münster sicherstellen, sind während der regulären Pr axiszeiten für Notfallunter­
suchungen erreichbar. Falls das Telefon in  der Praxis auf den Anrufbeantworter ge­
schaltet ist, wird ein umgehender Rückruf zugesichert. 
27

Krisen- und Notfallbehandlung 
Werktags ab 19:00 Uhr (Ausnahme Mittwoch) ist eine nächtliche Rufbereitschaft einge­
richtet, die wöchentlich wechselnde Ha ndy-Nummer wird über den Anrufbeantworter 
angesagt. Hiermit sind die Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Organisa­
tion des Notdienstes weitestgehend den Handlungsempfehlungen der Gesundheitskon­
ferenz 2001 gefolgt. 
Bislang werden die niedergelas senen Fachärzte in psychos ozialen Notfallsituationen 
allerdings nur selten in Anspruch genommen. 
Häufiger werden betroffene Kinder und Jugendliche aus Münste r direkt – ggf. unter Be­
teiligung der Feuerwehr und der Polizei - in der Institutsambulanz der Klinik für Kinder- 
und Jugendpsychiatrie des UKM vorgestellt. Dies geschieht vermutlich in der Erwartung 
einer stationären Unterbringung.  Die Erfahrung zeig t jedoch, dass die Minderjährigen, 
die notfallmäßig in der Institutsambulanz vorgestellt werden, selten die Kriterien für eine 
sofortige Aufnahme erfüllen. Oft besteht bei den Mädchen und Jungen keine Behand­
lungsbereitschaft. Ferner ist in der Klinik bereits eine Beruhigung der Problematik einge­
treten, sodass Maßnahmen gegen den Willen der Betroffenen nicht mehr notwendig 
sind. 
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes wird trotz enger personeller 
Besetzung im kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich (1 Fachärztin, ½ Sozialarbei­
terstelle) vielfach als erste Anlaufstelle  in kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallsitu­
ationen in Anspruch genommen. Er bietet al s einziger Fachdienst aufsuchende Hilfen 
an, d. h. die betroffenen Minderjährigen werden – wenn möglich in Zusammenarbeit mit 
dem Kommunalen Sozialdienst des Amtes fü r Kinder, Jugendliche und Familien – dort 
psychiatrisch untersucht, wo sie sich aktuell befinden. 
In den meisten Fällen kann die krisenhafte Pr oblematik durch eine unmittelbare psychi­
atrische Intervention und Beratung der Familie ambulant aufgefangen werden. 
In den letzten drei Jahren musste das Ges undheitsamt jährlich nur bei sechs bzw. sie­
ben kinder- und jugendpsychiatrischen Notfall patienten dem Familie ngericht aufgrund 
der Gefahrensituation eine sofortige stationäre Unterbringung empfehlen und mit einem 
sachverständigen Gutachten nach § 1631b  BGB (siehe 3.3.1)  begründen (Abbildung 
10) Die Anzahl der untergebrachten Minderjährigen durch das Gesundheitsamt hat sich
seit der Übernahme der Pflic htversorgung durch das UKM (O ktober 2006) nicht verän­
dert. Mit Ausnahme des Jahres 2006 waren stets mehr Jungen als Mädchen betroffen. 
28

0 
2 
4 
6 Minderjährige 
2003 2004 2005 2006 2007 
Gesamt Mädchen Jungen 
Abb. 10: Freiheitsentziehende Unterbringungen nach § 1631 b BGB auf Veranlassung des Gesundheitsamtes 
Krisen- und Notfallbehandlung 
8 
Die sechs Minderjährigen, die 2007 auf gutachterliche Empfehlung des Gesundheitsam­
tes in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiat rie des UKM unter freiheitsenziehenden 
Bedingungen aufgenommen wurden,  waren zwischen 9 und 17 Jahre alt. Bei allen 
sechs Kindern und Jugendlichen lag eine akut e Eigengefährdung vor, zwei Minderjähri­
ge zeigten zusätzlich eine erhebliche Fremdgefährdung. Fünf Mädchen und Jungen 
wurden nach der stationären Behandlung in eine Jugendwohngruppe entlassen. 
Wie häufig der allgemeine ärztliche Notdienst und der kinderärztliche Notdienst am Wo­
chenende Kinder und Jugendliche in seelischen Notlagen untersucht, ist nicht bekannt. 
Am Wochenende wird in Münster der für di e erwachsenen psychiatrischen Patienten 
vorgehaltene Krisennotdienst im Bedarfsfall auch von Jugendlichen und deren Familien 
in Anspruch genommen. 
2007 wurden von 535 hilfesuchenden Personen k napp 2% unter 18-jährige junge Men­
schen, z. T. im Rahmen eines Hausbesuches, behandelt. Deshalb ist eine weitere Qua­
lifizierung der Mitarbeiter des Krisennotdienstes für die Beratung von Kindern, Jugendli­
chen und ihren Familien sinnvoll um die Handlungssicherheit der Einsatzteams zu  
erhöhen. 
3.2.3 Planungen 
In Münster hat sich seit dem 01.09.2008 ei n weiterer Arzt für Kinder- und Jugendpsy­
chiatrie mit einer Sozialpsychiatrie-Vereinbarung kassenärztlich ni edergelassen. Zwei 
weitere Fachärzte planen eine Praxiseröffnung. (siehe 2.2.3) 
Der allgemeine ärztliche Notdienst wird von der Kassenärztlichen Vereinigung zurzeit 
neu geregelt. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 
Der Fortbestand des psychosozialen Krisennot dienstes, der bislang mit Hilfe der kom­
munalen Finanzierung vorgehalten wird und am  Wochenende im Einzelfall auch Ju­
gendliche versorgt, ist mittelfristig sowohl personell als auch finanziell noch nicht  
gesichert. 
29

Krisen- und Notfallbehandlung 
3.3 Stationäre Unterbringung 
3.3.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlagen 
Eine stationäre Behandlungsphase sollte nur dann eingeleitet werden, wenn die ambu­
lanten Kriseninterventionsm öglichkeiten bei psychisch kranken Kindern und Jugendli­
chen nicht zum Erfolg geführt haben. Falls zur Abwehr von Gefa hren eine Behandlung 
auf einer geschützten Intensivstation notw endig ist, werden sowohl die Kinder und Ju­
gendlichen als auch die Eltern motiviert, dieser Maßnahme freiwillig zuzustimmen. 
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind erst dann erforderlich, wenn Minderjährige 
– 	 in ihrer Persönlichkeitsentwicklung durch schwerwiegende psychiatrische Stö­
rungen existentiell gefährdet sind (z. B. durch Psychosen,  Suizidalität, Suchtmit­
tel-Intoxikationen, Erregungszustände mit Kontrollverlust, schwere Essstörun­
gen), 
– 	 krankheits- und / oder entwicklungsbedingt keine Einsicht in die Behandlungs­
notwendigkeit zeigen, 
– 	 und eine erhebliche Gefahrensituation fü r sie selbst oder andere Personen be­
steht. 
Freiheitsentziehung ist jeder Eingriff gegen den Willen des Betroffenen in dessen per­
sönliche (Fortbewegungs) Freiheit von solcher Dauer und Stärke, dass das Maß alters­
gemäßer Freiheitsbeschränkungen überschritten wird (Hummel et al. 2003). 
Bei der Anwendung freiheit sentziehender Maßnahmen gegen oder ohne den erklärten 
Willen der Betroffenen liegt ei n erheblicher Eingriff in das gesetzlich verankerte Grund­
recht der Freiheit der Person vor. 
„Die Freiheit der Person ist unverletzlich “(Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz). „Über die Zuläs­
sigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden“(Art. 
104 Abs. 2 Grundgesetz). Freiheitsentziehung „darf bei einem Kind im Einklang mit dem 
Gesetz nur als letztes Mittel und für di e kürzeste angemessene Zeit angewendet wer­
den“(Artikel 37 UN-Kinderechtskonvention). 
Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt die frei heitsentziehende Unterbringung in der Kli­
nik für Kinder- und Jugendpsychiatrie auf Antrag der sorgeberechtigten Eltern beim 
Familiengericht (§ 1631b BGB). Es handelt sich um ein zivilrechtliches Genehmigungs­
verfahren. Der Richter überprüft, ob die Unterbringung zur fachärztlichen Behandlung 
und Gefahrenabwehr des Minderjährigen zwing end notwendig ist und die Eltern ihre 
erzieherischen Pflichten im Interesse und zu m Wohle des Kindes ausüben. Falls die 
Personensorgeberechtigten trotz dringender Behandlungsindikation eine stationäre Be­
handlung ihres Kindes unter fr eiheitsentziehenden Bedingungen nicht veranlassen wol­
len, muss das Jugendamt klären, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. In diesem Fall 
schlägt es dem Familiengericht vor, in die Elternrechte einzugreifen (§ 1666 BGB) und 
das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Ge sundheitsfürsorge auf einen Pfleger zu 
übertragen. Dieser kann dann anst elle der Eltern die Unte rbringung beim Familienge­
richt beantragen. 
Das Familiengericht braucht für seine En tscheidung neben dem Antrag der Sorgebe­
rechtigten auch zeitnah das Gutachten eine s sachverständigen Arztes zur psychiatri­
schen Erkrankung und Gefährdung des Kindes. Ferner muss der Richter alle Beteiligten 
anhören. 
30

Krisen- und Notfallbehandlung 
Abb.11: Schaubild Freiheitsentziehende Maßnahmen 
Anders als bei Erwachsenen erfolgt bei Kindern und Jugendlichen die freiheitsentzie­
hende Unterbringung erst nachrangig nach dem „Gesetz über Hilfen und Schutzmaß­
nahmen bei psychischen Krankheiten“ (§ 14 P sych-KG). Nur in sehr seltenen Fällen, 
wenn die sorgeberechtigten Eltern nicht erreichbar oder nicht handlungsfähig sind, kann 
es notwendig werden, dass zur Gefahrenabwehr  und im öffentlichen Interesse die frei­
heitsentziehenden Maßnahmen auf der rechtlic hen Grundlage des Psych-KGs erfolgen 
müssen. 
3.3.2 Ausgangslage 
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM hat im Oktober 2006 mit der In­
betriebnahme der geschützten Int ensivstation (12 Betten) die stationäre Notfallversor­
gung der Kinder und Jugendlichen aus der Stadt Münster und aus dem Kreis Steinfurt 
übernommen. 
2007 wurden auf der Intensivstat ion der Klinik 185 Patient en (aus Münster und Kreis 
Steinfurt) mit einer mittler en Verweildauer von 22,20 T agen behandelt, davon waren 
64% suizidal. Zehn Mädc hen und Jungen mussten aus Ka pazitätsgründen an andere 
Kliniken (Marl-Sinsen, Hamm) weitergeleitet werden. 
Im ersten Halbjahr 2 008 blieb die Auslastung der Intens ivstation mit insgesamt 92,5 
Notfällen bei einer mittleren Verweildauer v on 25 Tagen konstant hoch. Von den 92,5 
Notfallpatienten wurden 33 Kinder und J ugendliche aus Münster (36%) behandelt, das 
entspricht – bezogen auf die Einwohnerzahl - in etwa de m Anteil des Pflichtversor­
gungsgebietes (38%). 
Die Notfallstation der Klinik ist zeitweise überbelegt (14-16 Patienten). Im ersten Quartal 
2008 lag der Nutzungsgrad der Station bei 115,7%. 
Ein großer Anteil der stationär aufgenommenen Notfall-Patienten wir d freiwillig (mit 
Einwilligung der Minderjährigen und ihrer Familien) auf der ge schützten Intensivstation 
der Klinik behandelt. 
31

Krisen- und Notfallbehandlung 
Im ersten Halbjahr 2 008 waren nur knapp die Hälfte (15) der 33  Münsteraner Patienten 
unter freiheitsentziehenden Bedingungen auf der Grundlage des § 1631b BGB unterge­
bracht. Auf der Rechtsgrundlage des Psych-KG erfolgte in keinem Fall eine Freiheits­
entziehung. 
Alle stationären Notfälle 
im 1. Halbjahr 2008 
davon aus 
Münster   
davon nach  § 
1631 b BGB 
92,5 33 15 
Tabelle 2: Notfälle auf der Intensivstation der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM im 1. Halbjahr 2008 
3.3.3 Planungen 
Um die stationären kinder- und jugendpsychiatri schen Kriseninterventionen und die Ju­
gendhilfemaßnahmen besser aufe inander abzustimmen, wir d unter Mitwirkung der 
Fachärztin des Gesundheitsamtes seit E nde 2006 eine Kooperationsvereinbarung zwi­
schen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien und der Klinik für Kinder- und Ju­
gendpsychiatrie des UKM erarbeitet. Die Bete iligten folgen damit der Empfehlung der 
Gesundheitskonferenz 2001. Bislang konnten si ch die Kooperationspartner aber noch 
nicht auf eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit verständigen. 
3.4 Bewertung 
Es gibt in Münster zahlreiche pädagogisch e, therapeutische und är ztliche Dienste und 
Institutionen, die in der ambulanten Kris enbewältigung von psychisch auffälligen Kin­
dern und Jugendlichen mitwirke n und dazu beitragen, dass in den meisten Fällen eine 
stationäre Aufnahme in der Klinik für Ki nder- und Jugendpsychiatrie vermieden werden 
kann. Damit die Mitarbeiter der Jugendhilfe in  der Lage sind, auf die akuten, oft auch 
gefährlichen, Problemlagen adäquat einzugehen, benötigen si e eine fachkompetente 
Unterstützung und Fortbildung. 
Mit zwei weiteren kassenärztlichen Zulass ungen von Kinder- und Jugendpsychiatern in 
Münster (demnächst 12 Fachärzte) und den aufsuchenden psychiatrischen Hilfen durch 
den Sozialpsychiatrischen Dienst des Ges undheitsamtes wird es werktags möglich 
sein, die fachärztliche Notfallversor gung der betroffenen Kinder und Jugendlichen si­
cher zu stellen. 
Es ist für die betroffenen Familien eine große Hilfe, wenn auch die niedergelassenen 
Fachärzte gerade in Krisensituationen die Patienten verstärkt zuhause aufsuchen könn­
ten. Die von den Angehör igenverbänden geforderten Haus besuche durch niedergelas­
sene Fachärzte und Klinikär zte sind jedoch unter den momentanen ökonomischen Ge­
gebenheiten und Abrechnungssystemen nicht zu realisieren (Peukert 2000). 
Die niedergelassenen Ärzte fü r Kinder- und Jugendpsychiatrie  organisieren in Münster 
zusätzlich einen nächtlichen Notfalldienst am  Montag, Dienstag, Donnerstag und Frei­
tag ab 19:00 Uhr. Sie sind damit den Em pfehlungen der Gesundheitskonferenz 2001 
gefolgt. Warum sie bislang jedoch selten in Anspruch genommen werden, bedarf noch 
der genaueren Klärung. 
Mittwochabend und am Wochenende kann bislang ke ine kinderpsychiatrische Notfall­
versorgung sichergestellt werden. Die in di esen Zeiten zuständigen Ärzte des allgemei­
nen und kinderärztlichen Notdienstes sind im Umgang mit schweren seelischen Krisen­
situationen weniger geübt und werden von betroffenen Mi nderjährigen und deren Fami­
lien auch wenig genutzt. Verfah renswege, z. B. bei einer Unterbringung mit Freiheits­
entziehung, sind den Ärzten im allgemeinen Notdienst nicht immer bekannt. 
32

Krisen- und Notfallbehandlung 
Es wundert deshalb nicht, dass die Kinder und Jugendlichen häufiger direkt – ggf. unter 
Beteiligung der Feuerwehr und der Polizei – in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychi­
atrie des UKM vorgestellt werden. Diese s Vorgehen bedeutet für die Betroffenen und 
ihre Familien insbesondere dann eine große Belastung, wenn eine stationäre Aufnahme 
nach Einschätzung der Klinikärzte nicht erforderlich ist. 
Bislang profitierten zumindest in Einzelfällen psychisch belastete Jugendliche vom kom­
munal vorgehaltenen Wochenend-Krisennotdienst für Erwachsene. Deshalb ist die wei­
tere Qualifizierung der Mitarbeiter sowie die zukünftige Sicherung dieses fachkompeten­
ten ausuchenden Angebotes notwendig. 
Ob sich mit der geplanten Neuregelung des ärztlichen Notdienstes auch die kinder- und 
jugendpsychiatrische Notfallversorgung außer halb der regulären Praxiszeiten verbes­
sern wird, ist ungewiss. Es wäre ein Fort schritt, wenn die mittlerweile zehn (demnächst 
zwölf) Fachärzte ihre Rufbereitschaft er weitern und zumindest auch am Mittwoch ab 
19:00 Uhr für Notfälle erreichbar wären. 
Die stationäre Notfallbehandlung der Münsteraner Kinder und Jugendlichen mit stö­
rungsbedingter Selbst- oder Fremdgefährdung ist seit der Übernahme der Pflichtversor­
gung durch die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM ortsnah geregelt. 
2007 wurden 185 Notfälle statio när im UKM kinder- und jugendpsychiatrisch versorgt. 
Die Intensivstation der Klinik  (geschützte Station) war zeitweise erheblich überbelegt, 
zehn Patienten mussten aus Kapazitätsgr ünden in andere Kliniken verlegt werden. 
Auch im ersten Halbjahr 2008 blieb die Au slastung mit insgesamt 92,5 Notfällen kon­
stant hoch. 
Der Anteil der aufgenommenen Münsteraner Patienten (36%) entspricht im ersten Halb­
jahr 2008 – bezogen auf die Einwohnerzahl - nahezu dem Anteil des Pflichtversor­
gungsgebietes (38%). Somit kann festgestellt werden, dass es keine Benachteiligung in 
der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz in Münster gibt. 
Positiv ist anzumerken, dass die meisten Pa tienten freiwillig unter geschützten Bedin­
gungen auf der Intensivstation behandelt werden. Im ersten Halbjahr 2008 waren nur 15 
von 33 Notfällen unter freiheitsentziehen den Bedingungen auf der Grundlage des § 
1631b BGB (siehe 3.3.2) untergebracht. 
Gerade in Notfallsituationen verhindern abg estimmte Kooperationsformen und Verfah­
rensweisen zwischen der Jugend hilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie unnötige 
Zeitverzögerungen in der  Hilfegewährung beider Systeme. Zurzeit wird eine Kooperati­
onsvereinbarung zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt 
Münster und der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM erarbeitet. 
33

Krisen- und Notfallbehandlung 
3.5 Handlungsempfehlungen 
Ziel 4 
Ambulante und stationäre Krisendienste u nd Jugendhilfeeinrichtungen werden bei der 
Bewältigung psychiatrischer Krisen im Kindes- und Jugendalter unterstützt. 
Maßnahmen 
Es wird für Mitarbeiter im Krisennotdienst und in Jugendhilfeeinrichtungen ein Informati­
onsblatt zu psychiatrischen Notfallsituatione n im Kindes- und Jugendalter erarbeitet. In 
diesem sind Verhaltensregeln, Verfahrensweisen und Kooperationspartner dargestellt. 
Nach Bedarf werden Fortbildungen zur Problematik angeboten. 
Ziel 5 
Alle mit seelischen Notfalls ituationen bei Kinder n und Jugendlichen befassten Ärzte 
kennen die Verfahrensweisen und gesetzlichen Grundlagen zur stationären Behandlung 
unter freiheitsentziehenden Bedingungen. 
Maßnahmen 
Neben der vom Gesundheitsamt herausgeg ebenen Broschüre zum Unterbringungsver­
fahren für Erwachsene werden auch Handl ungsleitlinien für das Kindes- und Jugendal­
ter entwickelt. 
Ziel 6 
Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen  den Jugendhilfeinstitutionen und der Kin­
der- und Jugendpsychiatrie ist gesichert. 
Maßnahmen 
Die geplante Kooperationsvereinbarung wird zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien der Stadt Münster und der K linik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des 
UKM im Jahr 2009 verabschiedet. 
34

Teilstationäre und stationäre Behandlung 
4. Teilstationäre und stationäre Behandlung 
4.1 Allgemeine Aspekte 
Jede Hospitalisierung von Kindern und Juge ndlichen birgt die Gefahr, dass zusätzliche 
seelische Belastungen dur ch Trennungen entstehen, Ress ourcen der Familien unge­
nutzt bleiben und Verantwort ung zu früh abgegeben wird (M eng et al. 2002). Deshalb 
sollte bei Kindern und Jugendlichen eine st ationäre oder teilstationäre Behandlungs­
phase nur dann eingeleitet werden, wenn alle ambulanten Diagnostik-, Kriseninterventi­
ons-, und Therapieangebote zu keiner Linderung der Probl ematik geführt haben und 
der klinische Rahmen auch tatsächlich ei ne Besserung ermöglichen kann. Je jünger 
das Kind ist, desto enger wird die Indikation sstellung für eine stationäre Behandlung 
ausfallen. 
„Stellt man die Zahl der jährlich gelei steten Klinikbehandlungen der Gesamtbehand­
lungsfallzahl pro Jahr gegenüber, so ergibt sich, dass bei lediglich 6% aller von einer 
psychischen Erkrankung betroffenen Kinder eine vollstationäre oder teilstationäre Kli­
nikbehandlung erforderlich wird“ (Jungmann 2003). 
Es ist notwendig, vor dem klinischen Aufenthalt mit einer ambulanten Diagnostik zu prü­
fen, ob eine tagesklinische oder stationäre Therapie wirklich angezeigt ist, wie lange sie 
ggf. dauern soll und wo die Grenzen der Be handlung liegen. Keinesfalls darf eine stati­
onäre Behandlung eine „Verle genheitslösung“ für nicht vorhandene adäquate Betreu­
ungsmöglichkeiten von tiefgreifend bindungs gestörten und sozial auffälligen Minderjäh­
rigen sein. Diese Entwicklungsdefizite sind auch durch eine intensive stationäre Be­
handlung von sechs oder neun Monaten kaum zu korrigieren. 
Wenn absehbar ist, dass die Eltern dauerhaft mit der Betreuung und Erziehung ihres 
Kindes überfordert sein werden, sollte eine stationäre Jugendhilfemaßnahme mit ambu­
lanter therapeutischer Begleitung einer klinischen Behandlung vorgezogen werden. 
2006 gab es in Deutschland 131 kinder- und jugendpsychiatrische Fachabteilungen mit 
5065 Plätzen (Statistisches Bundesamt 2008). Ein Fünftel davon entfällt auf tagesklini­
sche Behandlungsplätze (Bundespsychotherapeutenkammer 2008). 
Die Kapazitätsplanung der vo llstationären und tagesklinischen Versorgung im Bereich 
der Kinder- und Jugendpsychiatrie richtet sich bislang noch nach der „Bettenmesszif­
fer“, die für das gesamte Bundesgebiet et wa sieben Behandlungs plätze auf 100.000 
Einwohner und im Versorgungsgebiet Münster sechs Plätze auf 100.000 Einwohner 
beträgt (MFJFG 2002). Die Ärztekammern spre chen sich dafür aus, dass zukünftig bei 
der Bedarfsberechnung epidemio logische Studien zur Inzidenz  (Krankheitshäufigkeit) 
und Prävalenz (Krankheitsrate) psychischer Erkrankungen im  Kindes- und Jugendalter 
zugrunde gelegt werden. 
Kinder und Jugendliche, die in eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psy­
chotherapie aufgenommen werden,  leiden an schwerwiegend en psychischen Störun­
gen, die in der Regel ihren En twicklungsprozess und ihre soziale Interaktionsfähigkeit 
tiefgreifend gefährden. 
Das Diagnosespektrum von Patienten mit p sychischen Störungen in Fachabteilungen 
für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie geht aus der Abbildung 12  
hervor. 
35

36 
0510152025
sonstige Störungen des Kindes- und Jugendalters 
(F94 bis 99)
emotionale Störungen (F93)
Störungen des Sozialverhaltens kombiniert mit emotionalen
Störungen (F92)
Störungen des Sozialverhaltens (F91)
hyperkinetische Störungen (F90)
Entwicklungsstörungen (F8)
Intelligenzminderung (F7)
Persönlichkeitsstörungen (F6)
Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen (F5)
sonstige neurotische Störungen (F40 bis 42, F44 bis 48)
Belastungs- und Anpassungsstörungen (F43)
Affektive Störungen (F3)
Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F2)
Störungen durch psychotrope Substanzen (F1)
Organische psychische Störungen (F0)
Prozent Jungen Mädc hen Gesamt
 
Abb. 12: Diagnoseverteilung von insgesamt 16288 Mädchen und 18388 Jungen mit psychischen Störungen (ICD-10-
Erstdiagnosen F0-9) in Fachabteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie im Jahr 2004. 
Teilstationäre und stationäre Behandlung in Münster 
Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes 2008 
Am häufigsten werden stationär Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen 
sowie Belastungs- und Anpassu ngsstörungen diagnostiziert. Bei Betrachtung der Diag-
noseverteilung nach dem Geschlecht fällt bei den Mädchen ein höherer Anteil an Be-
lastungs- und Anpassungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störun-
gen (z. B. Essstörungen), Persönlichkeitsstörungen sowie affektiven Störungen auf. Bei 
den Jungen zeigt sich ein deutlich höherer  Anteil an hyperkinetischen Störungen und 
Störungen des Sozialverhaltens. 
Bei Kindern hängt der Erfolg einer stat ionären Behandlung neben dem Schweregrad 
der Störung in starkem Maße von der elterlichen Kooperationsbereitschaft ab (Schepker 
et al. 2000). Bei der Mehrzahl  der Patienten bessert sich die Symptomatik durch die 
stationäre Therapie. Am wenigsten profitieren noch immer die Patienten mit ausgepräg-
ten dissozialen Verhaltensweisen (Durkin et al.1975). 
Die klinische Behandlung von Kindern und J ugendlichen sollte so ku rz wie eben mög-
lich gehalten werden, um einen Verlust von fa miliären und sozialen Bezügen zu verhin-
dern. Es gibt aber schwere psychiatrische Erkrankungen, wie z. B. Schizophrenien oder 
Essstörungen, die aufgrund ihres rezidivierenden und chronischen Verlaufes ein lang-
fristiges Behandlungskonzept benötigen. 
Für den Planungszeitraum 2007 gehen die Ärztekammern v on einer durchschnittlichen 
stationären Verweildauer von 42 Tagen aus (Ärztekammer Nordrhein 2004). 
Teilstationäre und stationäre Behandlung

Teilstationäre und stationäre Behandlung 
4.2 Teilstationäre Behandlung 
4.2.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlage 
Eine teilstationäre Behandlung ist für solche Kinder und Jugendliche indiziert, bei denen 
eine ambulante Therapie nicht ausreicht und eine stationäre Behandlung vermieden 
oder verkürzt werden soll. 
In einer kinder- und jugendpsychiatrischen Tageskl inik werden in der Woche intensive 
ärztliche, therapeutische und pädagogische Hilfen angeboten. Die minderjährigen Pati­
enten übernachten zuhause, sodass ihre sozi alen Beziehungen erhalten bleiben. Hier­
durch können Trennungsängste reduziert, fa miliäre Ressourcen gestärkt und häusliche 
Konflikte unmittelbar bearbeitet werden. 
Die Behandlung findet auf der Rechtsgrundlage des SGB V statt, die Leistungen wer­
den durch die Krankenkassen finanziert. 
Für eine erfolgreiche teilstationäre Therapie is t es erforderlich, dass die Tagesklinik in 
Wohnortnähe der Patienten liegt und über ein schulisches An gebot verfügt. Außerdem 
benötigen die Altersgruppen der jüngeren Sc hulkinder und der Jugendlichen getrennte 
Gruppenkonzepte. Es ist nicht vorstellbar, dass Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 
18 Jahren gemeinsam behandelt werden können. 
Prinzipiell können Kinder und Jugendliche aller Diagnosegruppen teilstationär behandelt 
werden, mit Ausnahme von Pati enten mit akuter Suizidalitä t, florider Psychose, mani­
fester Suchterkrankung oder schweren organischen Komplikationen. 
Ungünstig erscheint eine tagesklinische Beh andlung auch, wenn Kind er nicht über ein 
ausreichend stabiles soziales Netz verfügen oder mit dem täglichen Wechsel zwischen 
zuhause und der Klinik überfordert sind. 
4.2.2 Ausgangslage 
Die Familientagesklinik des Universitätsklin ikums Münster mit 10 Plätzen ist eine Spe­
zialeinrichtung, die nur Säuglinge, Kleinki nder und Vorschulkinder unter 6 Jahren mit 
deren Bezugspersonen in der Woche behandelt. Das Konzept ist auf die gesamte Fami­
lie ausgerichtet und setzt auf fr ühe familienorientierte Interventionen, um spätere mani­
feste psychische Erkrankungen der Kinder zu  vermeiden. Die Eltern werden mit ihren 
eigenen psychischen Störungsb ildern mitbehandelt. Geschwiste rkinder unter 6 Jahren 
können ebenfalls in die Be handlung einbezogen werden. Durc h die Familientagesklinik 
gelingt es in Münster, dass Vorschulkinder  nur selten vollstationär aufgenommen wer­
den müssen. 
Die modellhafte Tageseinrichtung war 200 7 mit 99% ausgelastet; 139 Kinder und ihre 
psychisch überforderten Eltern wurden behandelt, davon kamen 28,3% aus Münster 
(77,8% insgesamt aus dem Versorgungsgebiet Münster und Steinfurt). 
Eine Tagesklinik für Kinder  und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr, die 
eine unentbehrliche und der stationären Behandlung vorrangige  Versorgungsform dar­
stellt, gibt es in Münster - im Gegensat z zu fast allen umliegenden Kommunen (siehe 
Anlage) – bisher nicht. 
37

Teilstationäre und stationäre Behandlung 
Hierauf hatte die Gesundheitskonferenz Müns ter bereits 2001 in ihren Handlungsemp­
fehlungen hingewiesen. Das Pl anungsverfahren für teilstati onäre Behandlungsplätze in 
Münster wurde zwischen den Krankenkassen und dem Universitätsklinikum 2003 eröff­
net. Die Verhandlungspartner konnten kein Einvernehmen erzielen. Das Universitätskli­
nikum hatte 14 teilstationäre Plätze beantragt, die Krankenkassenverbände sprachen 
sich im März 2008 abschließend für sechs Tagesklinikplätze aus. Der Feststellung der 
Krankenkassen schloss sich das Ministeriu m für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 
Landes NRW im Juni 2008 zunächst an. Die Stadt Münster, die niedergelassenen Ärzte 
für Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Ge sundheitskonferenz wiesen hingegen auf 
den Bedarf für eine zweite Tagesklinik mit mi ndestens 12 Plätzen in Münster hin. Zu 
dieser Bedarfseinschätzung kam auch die Bezirksregierung Münster. 
Im Juli 2008 legte die Stadt  Münster im Rahmen der Anhörung nach § 14 Kranken­
hausgestaltungsgesetz (KHGG) gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes NRW fachlich dar, dass in Münster die Einrichtung einer kinder­
und jugendpsychiatrischen Tagesk linik mit mindestens 12 Pl ätzen für Schulkinder not­
wendig ist. 
Im Oktober 2008 entschied das Ministeriu m für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 
Landes NRW, dass 12 tagesklinische Plätze  – zusätzlich zu der schon bestehenden 
Familientagesklinik mit zehn Plätzen - an der  Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie 
des UKM eingerichtet werden. 
4.2.3 Planungen 
Am Universitätsklinikum Münster wird es 12  teilstationäre Behandlungsplätze für psy­
chisch kranke Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr geben. 
4.3 Stationäre Behandlung 
4.3.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlage 
„Die Entscheidung zur Krank enhausbehandlung eines psychi sch kranken Kindes oder
Jugendlichen gründet in aller Regel auf der  Überzeugung, dass die psychiatrische und 
psychotherapeutische Behandlung zumindest zeit weise nur innerhalb eines klinischen 
Schutzraumes gelingen kann“ (Bundesarbeitsgem einschaft der leitenden Klinikärzte für 
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie). 
Die stationäre Behandlung findet auf der Rechtsgrundlage des § 39 SGB V statt, die 
Leistungen werden durch die Krankenkass en finanziert. Eine Krankenhausbehandlung 
darf nur in Krankenhäusern erfolgen, die nach § 108 SGB V zugelassen sind. Der Per­
sonalbedarf ist in der Verordnung über Ma ßstäbe und Grundsätze für den Personalbe­
darf in der stationären Psychiatrie (Psych-PV) geregelt. 
Eine kinder- und jugendpsychiatrische Klinik bzw. Abteilung benötigt aus fachlicher 
Sicht eine Mindestgröße, um eine ausreichende therapeutische und altersgemäße Bin­
nendifferenzierung zu ermöglichen. Sie sollte ferner über ein schulisches Angebot  
verfügen. 
In aller Regel profitieren die seelisch schwer belasteten Kinder und Jugendlichen von 
der klaren Tagesstruktur auf der Station und der wertsc hätzenden Unterstützung durch 
das gesamte Pflege- und Behandlungsteam. Hierdurch wird Sicherheit und Orientierung 
vermittelt. Die vielfältigen pädagogischen, ärzt lichen und therapeutischen Maßnahmen 
38

Teilstationäre und stationäre Behandlung 
und Angebote werden auf die Bedürfnisse  der Mädchen und Jungen zugeschnitten und 
greifen eng ineinander. 
Die Interaktion der verschiedenen „Helfer“ hat  Modellcharakter für die minderjährigen
 
Patienten. Neue Problemlös estrategien können im Schonraum  der Klinik entworfen, 
ausprobiert und geübt werden. 
4.3.2 Ausgangslage 
Sorgeberechtigte Eltern und ihre psychisch kranken Kinder, die einer stationären Be­
handlung zustimmen, können sich für ein Krankenhaus ihrer Wahl entscheiden, solange 
dies nicht der ärztlichen Einweisung widerspricht. 
Deshalb werden auch Patienten in der Klin ik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des
 
UKM behandelt, die ihren Wohnsitz nicht im Pflicht- und Regelversorgungsgebiet Müns­
ter und Steinfurt haben. Beispielsweise stammen 10 – 15% der Familien aus den an­
grenzenden Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf. 
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM hat drei vollstationäre Abteilun­
gen mit insgesamt 30 Betten: 
eine Kindertherapiestation (6 – 12 Jahre) mit 9 Betten (Station 1), 
eine Jugendtherapiestation ( 13 – 17 Jahre) mit 9 Betten (Station 2) und 
eine Intensivstation (Akutstation, alle Altersgruppen ) mit 12 Betten (Station 3). 
Es gibt eine enge Kooperation mit der Helen-Keller-Schule (Schule für Kranke). 
Die mittlere Verweildauer auf den Stationen ist entsprechend der unterschiedlichen Be­
handlungsziele sehr diskrepant. Auf der Kinder psychotherapiestation werden die Mäd­
chen und Jungen im Durchschni tt mehr als viermal so lang e behandelt wie auf der In­
tensivstation, bei der die mi ttlere Verweildauer für Kriseni nterventionen nur 3 bis 4 Wo­
chen beträgt (siehe 3.3.2). 
2007 hatten in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM von allen 256,5 
stationären Behandlungs fällen 65 (25,3%) ihren Wohnsitz in Münster. Im 1. Halbjahr
 
2008 waren es 42 (32%) von 129,5 Patienten. 
Auf den beiden offen geführt en Psychotherapiestationen (Kinderstation, Jugendstation)
 
kamen im selben Zeitraum nur 20-25% aus Münster. In sbesondere die Jugendlichen 
aus Münster sind in der stationären psychotherapeutischen Beha ndlung unterrepräsen­
tiert (Tabelle 3 und 4). 
Stationäre Belegungen in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM
 
2007 Kinderstation Jugendstation Intensivstation Alle 
Gesamtzahl 31 40,5 185 256,5 
davon Fälle aus 
MS 
9 6 50 65 
Verweildauer 106,65 80,27 22,20 41,58 
Tabelle 3:  
Stationäre Belegung 2007 
1. Halbjahr 2008 Kinderstation Jugendstation Intensivstation Alle 
Gesamtzahl 15 22 92,5 129,5 
davon Fälle aus 
MS 
8 1 33 42 
Verweildauer 109 Tage 74 25 43,1 
Tabelle 4:  
Stationäre Belegung 1. Halbjahr 2008  
39

Teilstationäre und stationäre Behandlung 
Die Belegungszahlen der Kinder  und Jugendlichen aus Münste r unterliegen allerdings 
großen Schwankungen, da di e Patienten nicht nach dem Wohnsitz sondern nach der 
Dringlichkeit und der Wartezei t stationär aufgenommen werden. So war im 1. Halbjahr 
2008 die Belegung durch Münsteraner Patient en auf der Kinderstation mit acht von ins­
gesamt 15 Mädchen und Jungen hoch. Auf der Jugendstation hingegen wurde im glei­
chen Zeitraum nur ein Minder jähriger aus Münster behandelt, im 3. Quartal 2008 wur­
den wieder vier Jugendliche aus Münster versorgt. 
In der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatr ie des UKM gibt es mehrmonatige Warte­
zeiten. 40-50 Kinder und Jugend liche sind für einen stati onären Behandlungsplatz auf 
einer der beiden Psychotherapie stationen (Kinderstation, Jugendstation) angemeldet. 
Wie viele davon ihren Wohnsitz in Münster haben, ist nicht bekannt. 
Es müssen aber nicht alle stationären p sychiatrischen Behandlungen von Minderjähri­
gen aus Münster in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM stattfinden. 
Auch auf den 16 Therapieplätzen der Psyc hosomatischen Abteilung der Kinderklinik 
des UKM werden Mädchen und Jungen mit Diagnos en aus dem Spektrum der Kinder­
und Jugendpsychiatrie stationär behandelt. Fe rner können Jugendliche mit bestimmten 
Störungsbildern (z. B. Magersucht, Zwänge, Ängste, Depressionen) nach Einwilligung 
der Krankenkasse auch in der EOS-Klinik oder der Dornier-Klinik behandelt werden. 
Darüber hinaus werden betroff ene Kinder gelegentlich aus medizinischer Indikation (z. 
B. bei schwerer Suchterkrankung, sexuelle r Störung oder intellektueller Minderbega­
bung) an andere Fachkliniken mi t Spezialangeboten vermittelt, z.  B. an die LWL-Klinik 
Marl-Sinsen oder Hamm. 
Die Kinderkliniken des St. Franziskus-Hospitals und des Clemenshospitals beschäftigen 
eigene psychologische und sozi alpädagogische Fachkräfte, um  die dort stationär auf­
genommenen Minderjährigen in seelischen Bela stungssituationen fachlich betreuen zu 
können. Ferner sind die Klinken den Ha ndlungsempfehlungen der Gesundheitskonfe­
renz 2001 gefolgt und haben zur kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik und Kri­
senintervention ihrer Pati enten Konsiliarverträge mit ni edergelassenen Fachärzten ab­
geschlossen. 
4.3.3 Planungen 
Da die Einrichtung einer psychiatrischen Tagesklinik für Schulkinder in Münster Vorrang 
hatte, wurde der Antrag der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM auf Er­
weiterung der stationären Bett enkapazität zunächst zurückgestellt. Das Klinikum sieht 
aber weiterhin Bedarf für zusätzliche stationäre Behandlungsplätze. 
4.4 Bewertung 
Eine tagesklinische Behandlung für psychisch  kranke Kinder und Jugendliche, die eine 
unentbehrliche und der stationär en Behandlung vorrangige Ve rsorgungsform darstellt, 
fehlt bislang in Münster für Schulkinder bis zum 18. Lebensjahr. 
Mit den jetzt vom Ministerium bewilligten 12  teilstationären Beha ndlungsplätzen am U­
niversitätsklinikum Münster wird es für diese Altersgruppe eine qualitative und auch 
quantitative Verbesserung in der Versorgung geben. Die Tages klinik wird vor allem den 
Schulkindern und Jugendlichen aus Münster zu Gute kommen. 
Die stationäre Behandlung von Notfallpatienten aus Münster ist gewährleistet  
(siehe 3.4). 
40

Teilstationäre und stationäre Behandlung 
Die stationäre psychotherapeutische Regelve rsorgung von Minderjährigen aus Münster 
unterliegt an der Klinik für Kinder- und J ugendpsychiatrie des UKM großen Schwankun­
gen, da auch Patienten aus dem Versorgungsgebiet Steinfurt und aus anderen angren­
zenden Regionen nach Dring lichkeit und Wartezeit aufgenommen werden müssen. 
2007 und im 1. Halbjahr 2008 kamen von allen behandelten Minderjährigen auf den 
beiden Psychotherapiestationen (K inderstation, Jugendstation)  zwischen 20 und 25% 
aus Münster. Insbesondere die Münsteraner  Jugendlichen waren in diesem Zeitraum 
unterrepräsentiert. Allerdings ist nicht bek annt, wie viele von den stationär therapiebe­
dürftigen minderjährigen Patienten auf der Psychosomatischen Abteilung der Kinderkli­
nik des UKM (16 Plätze) und in anderen Psyc hotherapeutischen Fachkliniken in Müns­
ter behandelt wurden. Die entsprechenden Belegungszahlen liegen noch nicht vor. 
Bei Berücksichtigung dieser zusätzlichen Angebote wird der Anteil der Münsteraner 
Kinder und Jugendlichen an der stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Behand­
lung wahrscheinlich höher liegen. 
Der Bedarf an stationären Behandlungsplätz en für Kinder und Jugendliche mit psychi­
schen Störungen entspricht jedoch nicht dem Angebot in Münster. Es gibt in der Klinik 
für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM mehrmonatige Wartezeiten auf einen The­
rapieplatz, was für die psychisch schwer belasteten Mädchen und Jungen nicht tolera­
bel ist. Die Familien werden deshalb auch an andere Klinken verwiesen (Marl-Sinsen, 
Hamm, Datteln, Bochum), die aber auch ni cht immer schneller aufnehmen können und 
vorrangig ihr Versorgungsgebiet berücksichtigen müssen. 
Es bleibt abzuwarten, inwiew eit die bewilligte Tagesklinik  für Schulkinder und Jugendli­
che hier eine Entlastung schaffen kann. Au fgrund der hohen Inanspruchnahme der Kli­
nik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM muss aber davon ausgegangen wer­
den, dass auch weiterhin ein höherer Bettenbedarf am Universitätsklinikum für stationä­
re Therapieplätze besteht. 
Die stationäre Behandlung von suchtkranken Jugendlichen kann von der Klinik für Kin­
der- und Jugendpsychiatrie des UKM bislang ni cht ausreichend berücksichtigt werden. 
Diese Minderjährigen werden zur Entgiftung häufig in den somatischen Kliniken und in 
der Erwachsenenpsychiatrie aufgenommen. 
An den Kinderkliniken des St. Franziskus-Hospitals und des Clemenshospitals hat sich 
durch die Integration kinde r- und jugendpsychiatrischer Ko mpetenz in den letzten Jah­
ren die Versorgungssituation für stationär aufgenommene Mi nderjährige positiv entwi­
ckelt (siehe 4.3.2). 
41

Teilstationäre und stationäre Behandlung 
4.5 Handlungsempfehlungen 
Ziel 7 
Die Tagesklinik für psychiatrisch behandlungsbedürftige Schulkinder und Jugendliche 
aus Münster wird von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM in Betrieb 
genommen. 
Maßnahmen 
Die Bewilligung durch das Ministerium für 12 teilstationäre Plätze liegt bereits vor. 
Ziel 8 
Die Versorgung aller psychiatrisch und psychotherapeutisch stationär behandlungsbe­
dürftigen Minderjährigen in Münster ist gewährleistet. 
Maßnahmen 
Ob und inwieweit durch die Inbetriebnahme der Tagesklinik bereits eine ausreichende 
Entlastung der vollstationären kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Müns­
ter eingetreten ist, bedarf der weiteren Klärung. 
Es wird vorgeschlagen, dass bei Kindern und Jugendlichen aus Münster der Bedarf so­
wohl im Bereich der stationären psychotherapeutischen Versorgung als auch im Be­
reich der stationären Entgiftung und Entw öhnung bei Suchtmittelkonsum untersucht 
wird. 
42

Rehabilitation und Integration 
5 Rehabilitation und Integration 
5.1 Allgemeine Aspekte 
In der Kinder- und Jugendzeit stellen psyc hische Störungen eine große Belastung für 
die Betroffenen und ihre Familien dar. Wenn bei den minderjährigen  Patienten trotz 
fachärztlicher und psychother apeutischer Behan dlung Einschränkungen im persönli­
chen Wohlbefinden, in der Be ziehungs- und Gemeinschaftsfähigkeit sowie im Leis­
tungsverhalten zurückbleiben, ist ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beein­
trächtigt. Die alltäglichen altersadäquaten An forderungen werden nicht mehr bewältigt, 
die schulische und berufliche Perspektive ist gefährdet. 
Rechtzeitige und angemessene psychosoziale Eingliederungshilfen können verhindern, 
dass diese Mädchen und Jungen von dauerhaften Benachteiligungen betroffen sind. 
Eine (drohende) seelische Behinderung kann weder allein e durch eine medizinische 
Diagnose festgestellt werden, noch kann aus einer psychiat rischen Diagnose auf eine 
seelische Behinderung geschlossen werden. Erst aus der Zusammenschau der subjek­
tiven Problemsicht der betroffenen Familien, der psychiatrischen Diagnose des Kindes 
und seiner individuellen un d umweltbedingten psychosozialen Belastungen lässt sich 
abschätzen, ob die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bedroht ist. 
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) berücksichtigt mittlerweile neben der Behinde­
rung als Folge der Schädigung gleichwertig die Behinderung als Folge der Umweltbe­
dingungen. Sie empfiehlt nach de r Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, 
Behinderung und Gesundheit (ICF ) eine Einteilung nach Schädigu ng, individueller Akti­
vitätsbeeinträchtigung und gesellschaftliche Partizipationseinschränkung (WHO 2005). 
Eingliederungshilfen für Ki nder und Jugendliche werden nach § 35a SGB VIII (siehe 
5.2.1) überwiegend als ambulant e pädagogische und psychosoz iale Integrationshilfen 
gewährt. 
Die lerntherapeutischen Hilfen stellen in allen Kommunen wegen der Häufigkeit der An­
träge und der nicht immer eindeutigen Zust ändigkeiten ein besonderes Problem dar. 
Umschriebene Entwicklungsstörungen sc hulischer Fertigkeiten (Lese-
Rechtschreibstörung, Rechenstörung, kombinierte Störungen schulisch er Fertigkeiten) 
sind keine Krankheit, ihre För derung fällt in den Schulbereich . Erst wenn alle schuli­
schen Maßnahmen einschließlich der schulp sychologischen Unterstützung erfolglos 
geblieben sind und sich aufgr und der permanenten Versagenssituationen psychische 
Folgestörungen entwickelt haben (z. B. Rü ckzug, Ängste, Depressionen), können Lern­
therapien als Eingliederungshi lfe gewährt werden. Bei behandlungsbedürftigen Krank­
heiten muss jedoch vorher auch die Zuständigkeit der Krankenkassen geprüft werden. 
Im Bereich der stationären Eingliederungshilfen nach § 35a SG B VIII (siehe 5.2.1). gibt 
es bundesweit nur wenige pädagogische Einrichtungen, die sich auf die Integration see­
lisch behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlichen spezialisiert 
haben. 
Die prinzipiell sehr erfolgreiche Heimer ziehung im Rahmen von Hilfe zur Erziehung (§ 
34 SGB VIII) stößt bei den emotional und psychosozial am stär ksten belasteten Mäd­
chen und Jungen an ihre Grenzen. In der stat ionären Jugendhilfe gibt es viele in ihrer 
Entwicklung gefährdete Kinder und Jugendliche, die o hne eine sehr intensive pädago­
gische Förderung und kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung kaum Chancen auf 
eine Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft haben. 
43

Rehabilitation und Integration 
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie  und Psychotherapie des Universitätsklini­
kums Ulm ermittelte in einer repräsentativ en Stichprobe, dass in den untersuchten sta­
tionären Jugendhilfeeinrichtungen knapp 60% der Kinder und Jugendlichen unter psy­
chischen Störungen litten, bei 32% lag mehr als eine Diagnose vor. Nur 12% der betrof­
fenen Mädchen und Jungen erhielten Eing liederungshilfen nac h § 35a SGB VIII 
(Schmid et al. 2006). 
Es ist die gemeinsame Aufgabe der Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und 
der Schulen die Integration von Kinder n und Jugendlichen mit einer zu erwartenden 
oder eingetretenen seelischen Behinderung zu stärken und die Nutzung individueller 
und kollektiver Ressourcen zu fördern (11. Kinder- und Jugendbericht 2002). 
5.2 Eingliederungshilfen 
5.2.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlagen 
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde in seiner ersten Änderung 1993 zum Achten 
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) um die Aufgabenstellung der Ei ngliederungshilfe nach 
§35a erweitert. Damit wurden den Jugendämt ern – neben der Förder ung von Familien 
und Hilfen zur Erziehung – die Aufgaben eines Rehabilitationsträgers (§6 SGB IX) für 
Kinder, Jugendliche und junge Vo lljährige mit einer see lischen Behinderung zugeord­
net. 
Wenn kein vorrangiger Leistungsträger (z. B. die Krankenversicherung bei medizini­
scher Rehabilitation) zuständig ist, gewährt die öffentliche Jugendhilfe Leistungen für 
seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensc hen von der Einschulung 
bis zum 21. Lebensjahr, in Einzelfällen auch darüber hinaus. 
Die Leistungen der Eingliederun gshilfe für geistig und kör perlich behinderte Kinder und 
Jugendliche fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Sozialhilfeträger. Dies 
gilt auch für seelisch behinderte Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Die integrativen 
Hilfen für Kinder mit frühkindlichem Auti smus, einhergehend mit einer leichten Intelli­
genzminderung, fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Sozialhilfe. Nur bei Kindern mit 
Asperger-Autismus, bei denen keine kogni tiven Defizite sondern überwiegend psycho­
soziale Beeinträchtigungen vorliegen, ist di e Jugendhilfe zuständi g, wenn die Kosten 
nicht von den Krankenkassen übernommen werden. 
Die verbindliche Kooperation aller Rehab ilitationsträger wird durch § 12 SGB IX gere­
gelt. 
Mit der letzten Änderung des Kinder- und J ugendhilfegesetzes 2005 steht nicht die Be­
hinderung im Fokus sondern di e Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für 
das Lebensalter typischen Zustand. Kinder n, Jugendlichen und jungen Volljährigen ist 
Eingliederungshilfe zu  gewähren, wenn ihre abweich ende seelische Entwicklung mit 
hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert und hierdurch die Teilhabe 
am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu 
erwarten ist. 
Es besteht ein Rechtsanspruch der betroffenen Kinder auf Eingliederungshilfen. 
Die Aufgabe und das Ziel der Hilfe sowie die Art der Leist ungen  richten sich nach den 
Bestimmungen des SGB XII (§§ 53, 54, 56, 57 SGB XII). 
Die Zuordnung zum Personenkreis des § 35a SGB VIII trifft de r örtliche Träger der Ju­
gendhilfe. 
44

Rehabilitation und Integration 
Für die Feststellung, ob die seelische Störu ng Krankheitswert hat oder auf einer Krank­
heit beruht, wird eine Stellun gnahme der Fachkräfte des Gesundheitswesens zugrunde 
gelegt. Die Hilfe darf nach den gesetzlichen  Bestimmungen nicht von der Person er­
bracht werden, die zur Abklärung einer Leistungspflicht die Begutachtung durchgeführt 
hat. Die Diagnostik soll auf der Grundlage der Inte rnationalen Klassifikation psychischer 
Störungen (ICD 10) erstellt werden. 
Ziel der Eingliederungshilfen ist es, die Folgen einer zu erwartenden oder eingetretenen 
seelischen Behinderung zu verhindern, zu beheben, auszugleichen oder zu mildern. Die 
medizinischen Erkenntnisse geben wesentliche Hinweise zur Ausgestaltung und realis­
tischen Zielsetzung der Eingliederungshilfe. Da  Wirksamkeit und Erfolg der Leistungen 
in hohem Maße von der Akz eptanz und Mitwirkungsbereitsc haft der beteiligten Perso­
nen abhängen, ist eine gemeinsame Problembew ältigung im Hilfeplanverfahren (§ 36 
Abs 3 SGB VIII) erforderlich. Die zentralen Maßstäbe bei der Hilfeplanung sind das 
Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen (§5 SG B VIII) sowie die fachliche Feststellung, 
dass die geplante Maßnahme geeignet und notwendig ist. 
Die Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche und unt er besonderen Umständen 
auch für junge Volljährige werden in ambulanter, teilstationär er oder stationärer Form 
erbracht. 
5.2.2 Ausgangslage 
In Münster wurde 2005 im Amt für Kinder , Jugendliche und Familien der Fachdienst 
Eingliederungshilfen in der Abteilung des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) eingerich­
tet. Der Fachdienst war zunächst mit einer halben Stelle ausgestattet, 2006 wurde er 
um eine weitere halbe Stelle  erweitert. Die beiden Mitar beiter leiten selbstständig und 
eigenverantwortlich Hilfen ein,  erstellen Hilfe- und Gesamt pläne und beraten die Kolle­
gen in den Sozialbezirken des KSD. Der Fac hdienst ist zuständig in Fällen, deren allei­
nige Anspruchsgrundlage der § 35a SGB VIII ist. 
Seit 2006 finden regelmäßig einmal pro Monat fallbezogene Beratungen mit der Kinder- 
und Jugendpsychiaterin des Gesundheitsamtes  statt. Dabei wer den die vorliegenden 
ärztlichen Berichte und Gutachten auf ihre  Schlüssigkeit überprüft. Mehrfachuntersu­
chungen können so vermieden und die notwend igen und geeigneten Maßnahmen zeit­
nah einrichtet werden. Die Zahl der vom Ge sundheitsamt erstellten ausführlichen Gut­
achten konnte auf diese Weise zum Wohle der Patienten reduziert werden. 
Der Fachdienst kann ambulante Eingliederungshilfen in Form von aufsuchender Famili­
entherapie, intensivpädagogischer  Einzelfallhilfe, ambulant betreutem Wohnen, Autis­
mustherapie, lerntherapeutischen Angebote, Motopädie u. a. einleiten und begleiten. 
45

Rehabilitation und Integration 
79 
72 
59 
15 
118 
2005 2006 2007 
Amb. Eingliederungshilfe davon junge Volljährige 
Abb. 13: Ambulante Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
Quelle: Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 2007 
Unter Mitwirkung des Fachdienstes, des Gesundheitsamtes, der Schulpsychologie und 
einer niedergelassenen Fac härztin wurde 2006 die Anw endung einheitlicher standardi­
sierter Testverfahren bei Kindern und Jug endlichen mit umschriebenen Entwicklungs­
störungen schulischer Fertig keiten (Lese-Rechtschreibst örung, Rechenstörung) in 
Münster festgelegt. Hierdurch konnte bei diesen Störungsbildern eine größere Ver­
gleichbarkeit und Einheitlichkeit in der Hilfegewährung erreicht werden. 
Teilstationäre und stationäre Eingliederungshilfen werden in  Münster in heilpädagogi­
schen Tagesgruppen und stationären Wohngruppen de r Jugendhilfe sowie im stationär 
betreuten Wohnen geleistet. 
45 
32 
13 11 
28 
17 
2005 2006 2007 
Stat. Eingliederungshilfe davon junge Volljährige 
Abb. 14: Stationäre Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
Quelle: Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 2007 
2006 wurde in Münster eine stationäre Wo hngruppe in Trägerschaft des Förderkreises 
Sozialpsychiatrie eröffnet (Jugendhaus Piusalle e), die ausschließlich Eingliederungshil­
fen für psychisch schwer erkrankte Jugend liche und junge Volljährige aus Münster und 
den umliegenden Kommunen anbietet. Das Jugendhaus Piusallee verfügt über 14 Plät­
ze (Zimmer) und einen Notplatz. Die Wartezeit für eine Aufnahme beträgt mehrere  
Monate. 
46

Rehabilitation und Integration 
Von den 15 Bewohnern sind aktuell acht zwischen 14 und 18 Jahren. Sie leiden unter 
verschiedenen Erkrankungen (schweren Ent wicklungsstörungen, Psychosen, Depressi­
onen, Essstörungen u. a.). 
Es finden regelmäßig psychoedukative Gr uppenbehandlungen für die jugendlichen Pa­
tienten statt. Psychoedukation bedeutet Schulung von Patient en und Angehörigen mit 
dem Ziel, die psychische Erkrankung besser zu verstehen, eigene Ressourcen zu er­
kennen und Behandlungsmaßnahmen zu unterstützen. Die Elterngruppe trifft sich unter 
Leitung von zwei Mitarbeitern der Einrichtung einmal monatlich im Gesundheitshaus. 
Das multiprofessionelle Team des Jugendhauses Piusallee wird pädagogisch durch den 
Verband Sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE) und fachär ztlich durch eine Kinder­
und Jugendpsychiaterin unterstützt. 
Neben der Einrichtung in der Pi usallee gibt es in Münster zwei intensiv betreute Wohn­
gruppen für Mädchen und junge Frauen mit E ssstörungen. Die Leist ungsanbieter für 
ambulante, teilstationäre und stationäre Juge ndhilfe nehmen im Rahmen von Hilfen zur 
Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII) auch wichtige Aufgaben zur Eingliederung psychisch be­
lasteter Kinder und Jugendlicher wahr. In Münster haben sich weitere Anbieter etabliert, 
die ambulant betreutes Wohnen für den oben genannten Personenkreis ermöglichen. 
5.2.3 Planungen 
Damit Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die von seelischer Behinderung betrof­
fen oder bedroht sind, möglichst früh und passgenau schulische Hilfen erhalten, wird 
die Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsamt, dem Amt für Kinder Jugendliche 
und Familien und den Schulen weiter intensiviert. 
5.3 Bewertung 
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gibt es seit 2005 den Fachdienst für Ein­
gliederungshilfen, der dem Kommunalen Sozialdienst zugeor dnet ist. Weil die Belange 
und Bedarfe der Kinder mit schweren seeli schen Störungen differenzierter berücksich­
tigt werden, konnte so eine qualitative Verbesserung der Versorgung erreicht werden. 
Die Gewährung von lerntherapeutischen Hilfen is t seit dem Jahr 2006 vergleichbar und 
einheitlich. Dies konnte durch die Festlegun g auf bestimmte standardisierte Testverfah­
ren für umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fe rtigkeiten (Lese- Recht­
schreibstörung, Rechenstörung) ermöglicht we rden. Die Arbeitsgem einschaft Integrati­
onshilfen folgte damit den Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz 2001. 
Das Angebot der stationären Ei ngliederungshilfen konnte in Münster erweitert werden. 
In Trägerschaft des Förderkreises Sozialpsychiatrie wurde eine Wohngruppe mit 14 
Plätzen (zusätzlich ein Notplatz) eröffnet , die ausschließlich Ei ngliederungshilfen für 
psychisch schwer erkrankte Jugendliche und junge Volljährige überwiegend auf der 
Grundlage nach § 35a SGB VIII anbietet. 
Die Gesundheitskonferenz hatte 2001 in ihren Handlungsempfehlunge n die Einrichtung 
einer solchen Wohngruppe empfohlen. 
Die pädagogische Beratung des Jugendhauses erfolgt durch den Verbund Sozialthera­
peutischer Einrichtungen (VSE). Die gelungene Kooperation vo n pädagogischer und 
sozialpsychiatrischer Kompetenz wird dur ch regelmäßige kinder- und jugendpsychiatri­
sche Beratungen ergänzt. Die Einrichtung ist i mmer voll belegt und hat mehrmonatige 
Wartezeiten. 
47

Rehabilitation und Integration 
Das Angebot einer psychoedukativen Gruppenbe handlung (siehe 5.2.2), wie sie das 
Jugendhaus für ihre Bewohner durchführt, steht in Münste r als ambulantes Unterstüt­
zungsangebot für alle Betroffenen nicht zur Verfügung. Auch eine Gruppenbehandlung 
für alle belasteten Eltern, die sich mit fachlicher Begleitung über ihre psychisch erkrank­
ten Kinder austauschen möchten, gibt es noch nicht. 
Es fehlt ferner eine integrative Unterstützung der chronisch psychisch kranken Jugend­
lichen durch niederschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten. 
Zusammenfassend wird festgestellt, dass sich die Versorgungssituation von psychisch 
erkrankten Kindern und Jugendlichen aus Münster mit Eingliederungsbedarf in den letz­
ten Jahren verbessert hat. Es bedarf noch einer weiteren Differenzierung der integrati­
ven Angebote, damit alle betroffenen Kinder und Jugendlic hen die Möglichkeit zur 
gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erhalten. 
48

Rehabilitation und Integration 
5.4 Handlungsempfehlungen 
Ziel 9 
Psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche aus Münster mit drohender oder eingetre­
tener seelischer Behinderung erhalten an gemessene, bedarfsgerechte und wirksame 
Unterstützungsangebote. 
Maßnahmen 
Psychisch erkrankte Minderjährige aus Mü nster mit ambulantem Eingliederungsbedarf 
erhalten die Möglichkeit an einer psychoed ukativen Gruppe teilzunehmen. Die belaste­
ten Eltern können ihre Erfahrungen in einer fachlich geleiteten Elterngruppe austau­
schen. Das Gesundheitsamt der Stadt Münster wirkt daran mit, die Bedarfe für diese 
Gruppenangebote zu prüfen und ggf. die Realisierung zu fördern. 
49

Koordination und Vernetzung 
6 Koordination und Vernetzung 
6.1 Allgemeine Aspekte 
Es besteht eine öffentliche Verantwort ung für das förderliche Aufwachsen von Kindern 
und Jugendlichen mit schweren seelischen Störungen. Diese muss von allen gesell­
schaftlichen Bereichen, Institutionen und politischen Gremien wahrgenommen werden. 
In den letzten Jahren ist die interdiszip linäre Zusammenarbeit zwischen dem Gesund­
heitswesen, der Jugendhilfe, den Schulen, der  Polizei und Justiz konstruktiver gewor­
den. Es ist aber noch eine viel stärkere Vernetzung der Institutionen erforderlich, um für 
die wachsenden Aufgaben gesellschaftliche Re ssourcen mobilisieren und Synergieef­
fekte nutzen zu können. Delegationske tten und Aufgabenverschiebungen sollten der 
Vergangenheit angehören. Die Ve rantwortung für alle psychisch erkrankten Kinder und 
Jugendliche sollte in gemeinsamer kooperativer Sorge getragen werden. 
Oft basiert eine gute interdisziplinäre K ooperation nur auf dem  persönlichen Engage­
ment Einzelner. Sie sollte jedoch für alle Beteiligte zum Arbeitsauftrag gehören. 
„Angesichts der Komplexität problemveru rsachender Faktoren bei  Gesundheitsstörun­
gen ist es notwendig, die Grenzen der System e zu überschreiten.“ (11. Kinder- und Ju­
gendbericht 2002). Die Kooperation der verschiedenen Professionen erfordert von den 
Mitarbeitern in Zukunft ein übergreifendes  Fachwissen. Dieses ist durch gemeinsame 
Fort- und Weiterbildung sicher zustellen. Wesentlich erschei nt es auch, den Austausch 
von Konzepten, Theorien und Arbeitsweisen zu intensivieren. 
Die Psychiatriekoordination fü r Kinder und Jugend liche am Gesundheitsamt leistet in 
diesem Prozess wichtige Aufgaben. Sie förder t sowohl die strukturelle Vernetzung als 
auch die Koordination im Einzelfall. 
6.2 Fallbezogene Zusammenarbeit 
6.2.1 Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 
Mit der Clearingstelle der är ztlichen Kinderschutzambulanz des DRK besteht seit 1998 
ein multiprofessionelles Beratungsgremium für Fachkräfte aus Münster. In allen Fällen, 
in denen Kinder vernachlässigt oder misshandel t werden, in denen sie Opfer sexueller 
Gewalt sind, oder in denen ein entsprechender  Verdacht besteht, kann eine fachliche 
Beratung in Anspruch genommen werden. Zum festen Beratungsteam gehören ein Mit­
arbeiter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (Kinderschutz), eine Mitarbei­
terin der Polizei (Strafverfolgung), eine Mi tarbeiterin der Ärzt lichen Kinderschutzambu­
lanz (Psychotherapie), eine Ärztin des Ge sundheitsamtes (Medizin) und eine Familien­
richterin im Ruhestand (Familienrecht). Bei Bedarf findet diese anonymisierte Beratung 
der Helfenden einmal in der Woche statt. 
50

Koordination und Vernetzung 
Die Inanspruchnahme liegt in den letzten Jahren zwischen 20 und 30 Fallberatungen 
pro Jahr (siehe Abb. 15). 
0 
5 
10 
15 
20 
25 
30 
35 
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 
Sitzungen Fälle 
Abb. 15: Inanspruchnahme der Clearingstelle in der Kinderschutzambulanz 
Am häufigsten wird die Clearingstelle in Anspruch genommen weil Kinder und Jugendli­
che von sexueller Gewalt betroffen sind. 
50% 
20% 
10% 
20% 
Sexuelle Misshandlung Gemischte Misshandlung 
Vernachlässigung Körperliche Gewalt 
Abb. 16: Beratungsgründe in der Clearingstelle 2007 
Die Fachkräfte, die einen Fall zur Beratung in die Clearingstelle einbringen, sind in der 
Mehrheit Mitarbeiter des Amtes für Kind er, Jugendliche und Fa milien (43%) sowie 
Schulen und Kindergärten (30%). Die Akzeptanz bei den niedergelassenen Kinderärz­
ten, Kinder- und Jugendpsychiatern und Therapeuten wächst jedoch. 
Die Rückmeldungen zur Beratung sind überwiegend positiv. Bi s zu einem Drittel der 
Fälle wurden in den letzten Jahren nach der Teamsitzung zur Anzeige gebracht. In allen 
anderen Fällen bestanden vage Hinweise auf Gewalt oder Vernachlässigung. Hier wur­
den diagnostische, therapeutische oder familiengerichtliche Schritte eingeleitet. Ein ge- 
51

Koordination und Vernetzung 
ringer Teil der Kinder benötig te keine weitere Unterstütz ung, weil sich die Verdachts­
momente nicht bestätigten. 
Die Clearingstelle ist ein einmaliges Modelprojekt in Deutschland. Im April 2008 besuch­
te die Bundesjustizministerin Zypris die Ei nrichtung. Seither wird auf der Internetseite 
des Justizministeriums mit einem Link auf die Clearingstelle hingewiesen (BMJ). 
6.2.2 Schulische Problemlagen 
Aufgrund zunehmender Schwierigk eiten der Schulen in der St adt Münster, Kinder und 
Jugendliche mit erheblichen ag gressiven Kontrollverlusten und Disziplinschwierigkeiten 
im Klassenverband zu unterrichten, wurde im  April 2008 ein interdisziplinäres Bera­
tungsgremium unter der Feder führung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
eingerichtet. Bei vielen Kindern liegen die Ursachen der massiven sozialen Grenzüber­
schreitungen in unzureichend behandelten psychischen Störungen. 
Das Beratungsgremium tagt bei Bedarf einmal im Monat. Es setzt sich aus Vertretern 
des Schulamtes, der Schulpsychologie, der  Schulsozialarbeit, des Kommunalen Sozial­
dienstes und des Gesundheitsamtes zusamm en. Lehrer und Mitarbeiter der Stadt 
Münster können das Gremium zur Klärung des weiteren Vorgehens anonym in An­
spruch nehmen. Ziel ist es, die Situation des auffälligen Schülers und seiner Mitschüler 
zu verbessern. Dabei werden die schul rechtlichen, schulpädagogischen und – 
psychologischen, ordnungsrechtlichen, jugendhilferechtlichen, medizinischen, therapeu­
tischen und gerichtlichen Aspekte bewertet und aufeinander abgestimmt. 
Das Beratungsgremium wurde seit April 20 08 für acht Schüler in Anspruch genommen 
Alle Kinder hatten psychiatr ische Störungen. Die klar st rukturierten Vorschläge zum 
weiteren Vorgehen wurden von den bisherigen Falleinbringern als hilfreich erachtet. 
Das Projekt befindet sich noch in der Erpr obungsphase. Anfang 2009 sollen die Erfah­
rungen ausgewertet werden. 
6.3 Arbeitskreise und Projekte 
6.3.1 Kinder psychisch kranker Eltern 
Die besonderen Schwierigkeiten von Kinder n psychisch kranker Eltern werden immer 
noch wenig beachtet, auch wenn sich in den letzten Jahren vermehrt professionelle Hel­
fer, Forschungsgruppen und Angehörigenverbände für sie interessieren. 
Kinder psychisch kranker Eltern haben durch die Verschränkung genetischer und psy­
chosozialer Belastungsfaktoren ein deutlich höheres Risiko se lbst psychisch zu erkran­
ken als Gleichaltrige ohne diese familiären Be lastungen. Sie sind oftmals über einen 
langen Zeitraum elterlichen Verhaltensweisen ausgesetzt, die sie weder verstehen noch 
verarbeiten können. Dies führt zu einer Verunsicherung in der  eigenen Wahrnehmung. 
Die Tabuisierung psychischer Erkrankunge n erschwert den offenen Umgang mit den 
Folgen der Krankheit der Eltern und verstärkt so die soziale Isolierung der Kinder. Aus­
geprägte Schuld- und Verant wortungsgefühle gegenüber dem kranken Elternteil be­
lasten den Alltag. 
52

Koordination und Vernetzung 
Wenn psychisch kranke Eltern nicht in der Lage sind, eine emotional  sichere und konti­
nuierliche Beziehung zu ihren Kindern aufrecht zu erhalten, können ihre Kinder Störun­
gen im Bindungsverhalten und im Ablösungsprozess entwickeln. 
Abb. 17: Einflussfaktoren bei psychischen Erkrankungen der Eltern 
Die betroffenen Kinder und ihre Familien sind auf ein gut entwickeltes Netzwerk koope­
rierender pädagogischer, psychiatrischer und sozialer Helfer angewiesen. Deshalb wur­
de 1997 der Münsteraner Arbeitskreis Kinder psychisch kranker Eltern gegründet. Als 
Ziel der gemeinsamen Arbeit wurde eine verbesserte interdiszipli näre Kooperation und 
Abstimmung der betroffenen Institutionen formuliert, um der komplexen Lebenssituation 
von belasteten Familien Rechnung zu tragen. 
Der Arbeitskreis setzt sich aus sozial pädagogischen, heilpädagogischen, psychologi­
schen und ärztlichen Mitarbeitern der J ugendhilfe, der Erwachs enenpsychiatrie, der 
Kinderheilkunde und der Kinder - und Jugendpsychiatrie zusammen und trifft sich vier 
bis fünfmal jährlich in den Räumlichkeiten eines freien Jugendhilfeträgers. 
Die Teilnehmer des Arbeitskreises haben ein Faltblatt veröffentlicht und Fortbildungen 
in Münster initiiert. Mit einem Erhebungsbogen wurden die Wünsche von stationär be­
handelten psychisch erkrankten Eltern zur Versorgungssituation ihrer Kinder erfragt. 
Das Präventionsprojekt „Auryn“ ist ein Gruppenangebot, bei dem sich Münsteraner Kin­
der und Jugendliche mit der seelischen Er krankung ihrer Eltern und den damit verbun­
denen Belastungen auseinandersetzen konnten. In einer Reihe von jeweils zehn Grup­
pensitzungen erhielten die Ki nder spielerisch und altersgerecht Informationen zur psy­
chischen Erkrankung ihrer Eltern. Sie wurd en dazu ermutigt, ihre Gefühle auszudrü­
cken, Erfahrungen auszutauschen und Fragen zu stellen. Parallel wurden auch die El­
tern begleitet. Von 2003 bis 2006 konnten auf Anregung des Arbeitskreises Kinder psy­
chisch kranker Eltern mit Unterstützung der Stiftung Siverdes vier Gruppen verschiede­
nen Alters durchgeführt werden. Die Evaluat ion durch die Fachhochschule Münster 
während der ersten Gruppenphase zeigte, dass die Kinder von der Gruppe profitierten. 
Die Gruppensitzungen wurden von Ärzten und Sozialpädagogen ehrenamtlich durchge­
führt. Da intensive persönliche Einzelkontakte  zur Vorbereitung und die Begleitung der 
Familien erheblich mehr Zeit  in Anspruch nahmen, als zunächst angenommen, konnte 
das Angebot nicht fortgeführt werden. 
Es gibt weiterhin zahlreiche Anmeldungen und Interessierte für das Projekt. Aktuell be­
mühen sich der Förderkreis Sozialpsychiatrie und die Erziehungsberatungsstelle Süd­
viertel gemeinsam um die langfristige Fo rtführung von Präventi onsgruppen für Kinder 
psychisch kranker Eltern aus Münster. 
53

Koordination und Vernetzung 
6.3.2 Jugend und Sucht 
Die Mitarbeiter der Drogenberatungsstelle, des  Fachdienstes für Eingliederungshilfen 
(beide Amt für Kinder, Jugendliche und Fam ilien) und des Gesundheitsamtes treffen 
sich im Arbeitskreis Jugend und Sucht seit 2005 drei bis viermal jährlich, um die inter­
disziplinäre Zusammenarbeit zu verbessern. Die Teilnehmer beschäftigen sich vor al­
lem mit der Versorgungssituation suchtmittelabhängiger Jugendlicher. 
Seit 2007 setzt sich der Arbeitskreis auch vermehrt mit der Prävention bei Kindern dro­
genabhängiger Eltern auseinand er. Diese Kinder haben ein hohes Risiko, selbst psy­
chisch zu erkranken beziehungsweise such tabhängig zu werden. Sie benötigen die in­
tensive Unterstützung mehrerer Instit utionen, damit gesundhe itliche Gefährdungen 
frühzeitig erkannt und abgewendet werden können. Hierzu ist eine optimale Vernetzung 
erforderlich. 
Der Beirat der Ärztlichen Ki nderschutzambulanz des DRK hat 2007 im Rahmen einer 
Tagung mit Fachleuten aus allen Bereichen di e Verbesserung der Kooperationsstruktu­
ren bei Kindern drog enabhängiger Eltern angeregt. Das Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien erarbeitet bereits gemei nsam mit dem Gesundheitsamt Leitli­
nien/Handlungsempfehlungen unter Einbeziehung der Ärztekam mer und der substititu­
ierenden Ärzte. Es werden Strategien zur Kommunikation der Handlungsempfehlungen 
entwickelt und abgestimmt. 
6.4 Bewertung 
In Münster besteht zwischen den Instituti onen, die an der Versorgung von seelisch be­
lasteten und erkrankten Kinder n und Jugendlichen beteiligt sind, in vielen Bereichen 
bereits eine gute interdisziplinäre Zusamm enarbeit. Exemplarisch für viele Arbeitsgrup­
pen und Gremien werden die nachfolgenden Beispiele für Vernetzung in Münster  
genannt. 
Die Clearingstelle in der Är ztlichen Kinderschutzambulanz des  DRK ist ein beispielhaf­
tes Modellprojekt bei Verdachtsfällen von Vernachlässigung, körperlicher oder sexueller 
Gewalt. 
Hierauf weist das Bundesjustizministerium auf seiner Internetseite hin. 
Schüler aus Münster mit störungsbedingten aggressiven Kont rollverlusten profitieren 
seit April 2008 von einem multiprofessionell en Beratungsgremium, das Anonymität ge­
währleistet und Maßnahmen zur Sicherung des weiteren Schulbesuches vorschlägt. 
Durch den 1997 gegründeten Arbeit skreis Kinder psychisch kr anker Eltern konnte er­
reicht werden, dass diese Mädchen und Ju ngen in Münster beachtet werden und früh 
präventive Hilfen erfahren. Die Fortsetzung der erfolgreichen Gruppenangebote (Auryn-
Gruppen) planen der Förderkreis Sozialpsychiatrie und die Beratungsstelle Südviertel. 
Kinder drogenabhängiger Eltern sind ebenfalls in ihrer seelischen Gesundheit beson­
ders gefährdet. Frühzeitige präventive Maß nahmen können die psychische Stabilität
 
fördern. Hierfür ist eine optimale interdisziplinäre Zusammenarbeit erforderlich. Das Amt
 
für Kinder, Jugendliche und Familien erarbeite t bereits gemeinsam mit dem Gesund­
heitsamt Verfahrensschritte und Strategien, die es 2009 in der Gesundheitskonferenz 
vorstellen wird.
 
54

Koordination und Vernetzung 
6.5 Handlungsempfehlungen 
Ziel 10 
Es gibt in Münster für Kinder psychisch kranker Eltern ein Präventionsprojekt. 
Maßnahmen 
Die bis 2006 erfolgreich dur chgeführten Präventionsgruppen (Auryn-Gruppen) werden 
in gemeinsamer Kooperation vom Förderkreis Sozialpsychiatrie und der Erziehungsbe­
ratungsstelle Südviertel fortgesetzt. Das Gesundheitsamt wirkt bei der Projektplanung 
beratend mit. 
Ziel 11 
Kinder von drogenabhängigen Eltern erhalten in Münster die erforderliche Unterstüt­
zung. Alle beteiligten Helf ersysteme kooperieren, um eine mögliche Gefährdung früh­
zeitig zu erkennen und abzuwenden. 
Maßnahmen 
Es wird vorgeschlagen, dass sich die Gesundheitskonferenz im Jahr 2009 mit dem The­
ma befasst. 
55

Zusammenfassende Bewertung der Versorgungssituation 
7 Zusammenfassende Bewertung der Versorgungssituation 
Seelische Störungen im Kindes- und Jugendalter sind häufig. In Münster muss mit 3429 
(9,7%) behandlungsbedürftigen psychisch erkr ankten Kindern und Jugendlichen zwi­
schen dem 3. und 17. Lebensjahr gerechnet  werden, 8024 (21,9%) haben Diagnostik­
bedarf. Die Verantwortung der Kommune für diese Minderjährigen ist in verschiedenen 
Landesgesetzen, im Bürgerlichen Gesetzbuch und in Teilen der Sozialgesetzbücher 
geregelt (siehe 1). 
Ziel ist, dass alle betroffenen Kinder, Jugendliche und deren Familien Zugang zu be­
darfsgerechten, zielgerichteten und vernetzten Hilfen haben. 
2001 verabschiedete die kommunale Gesundhe itskonferenz Handlungsempfehlungen 
zur Verbesserung der kinder- und jugendpsychia trischen Versorgung in Münster. Seit­
her konnten qualitative und quantitative Fort schritte in den Behandlungsstrukturen und 
–angeboten erreicht werden. Für einige Bereiche der kinder- und jugendpsychiatrischen 
Versorgung in Münster wird aber noch weitergehender Handlungsbedarf gesehen. 
Positive Entwicklung 
ƒ	 Es haben sich mittlerweile 10 Fachärzte im Stadtgebiet nied ergelassen, vier 
davon mit umfassender Versorgung auf der  Grundlage der Sozialpsychiatrie-
Vereinbarung. Zwei weitere Fachärzte planen die Niederla ssung im Stadtge­
biet. Selbst wenn die niedergelassenen Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiat­
rie die umliegenden Regionen mitversorgen, sind die psychiatrischen Be­
handlungsmöglichkeiten im Kindes- und Jugendalter mit 3,7 Fachärzten auf 
100.000 Einwohner deutlich besser als in vielen anderen Kommunen (siehe 
2.2.2). Ferner können Kinder und Jugendliche auf ei n differenziertes psycho­
therapeutisches Versorgungsangebot zurückgreifen. 70% von 47 angeschrie­
benen Psychotherapeuten, Praxen und Inst itutionen nahmen an einer Befra­
gung des Gesundheitsamtes teil. Es konnt e ermittelt werden, dass mindes­
tens 36,7% der bedürftigen Kinder und Jugendlichen in Münster tatsächlich in 
einem Quartal psychotherapeutisch behande lt wurden, hiervon waren zwei 
Drittel Jungen und ein Drittel Mädchen (siehe 2.3.2). 
Werden die stationär behandelten Patienten und die Kinder und Jugendlichen 
in den speziellen Therapieeinrichtungen u nd Beratungsstellen hinzugezählt, 
sind in Münster wahrscheinlich mindest ens so viele behandlungsbedürftige 
Mädchen und Jungen in p sychiatrischer oder psyc hotherapeutischer Betreu­
ung wie im Bundesdurchschnitt (48%). Da 30% der angeschriebenen Psycho­
therapeuten nicht geantwortet haben, k ann eher von einer noch höheren Be­
handlungsquote ausgegangen werden (siehe 2.6). 
ƒ	 Die Notfallversorgung für Kinder und Jugendliche aus Münster mit störungs­
bedingter Selbst- oder Fremdgefährdung ist überwiegend gewährleistet. Die 
niedergelassenen Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie organisieren an 
vier Nächten in der Woche einen Notfall dienst (siehe 3.2.2). Die stationäre 
Notfallbehandlung ist seit Inbetriebnahme der Intensivstation (geschützten 
Station) an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM ortsnah ge­
regelt. Der Anteil der im Klinikum aufgenommenen Patienten mit Wohnsitz in 
Münster (36%) entspricht nahezu dem Anteil der Pflichtversorgung (38%) 
(siehe 3.3.2). 
56

Zusammenfassende Bewertung der Versorgungssituation 
ƒ	 Mit den jetzt vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes 
NRW bewilligten 12 tagesklinischen Be handlungsplätzen am UKM wird die 
unentbehrliche Tagesklinik für die Gruppe  der Kinder und Jugendlichen zwi­
schen 6 und 18 Jahren in Münster realisiert. Dies bedeutet eine weitere quali­
tative und quantitative Verbesserung in der kinder- und jugendpsychiatrischen 
Versorgung (siehe 42.2). 
An den Kinderklinken des St. Franziskus-Hospitals und des Clemenshospitals 
hat sich in den letzten Jahren durch In tegration psychologisch-pädagogischer 
Kompetenz sowie durch vertraglic he Vereinbarungen mit Ärzten für Kinder- 
und Jugendpsychiatrie die fachkundige Di agnostik und Krisenintervention bei 
dort behandelten Minderjährigen verbessert (siehe 4.3.2). 
ƒ	 Auch im Bereich der Rehabilitation von psychisch schwer erkrankten Kindern 
und Jugendlichen kann eine positive Entwicklung für Münster festgestellt wer­
den. 
Im Amt für Kinder, Jugendlic he und Familien gibt es seit 2005 einen speziali­
sierten Fachdienst für Eingliederungshilfen. Hierdurch we rden die Belange 
der Minderjährigen und jungen Volljährigen  mit schwersten psychischen Stö­
rungen differenziert berücksichtigt, um ihnen eine möglichst optimale Teilhabe 
am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. 
Die Gewährung von lerntherapeutischen Ei ngliederungshilfen ist seit 2006 
durch festgelegte Richtlinien vergleichbar und einheitlich. 
Die Angebote bei stationär en Eingliederungshilfen ko nnten erweitert und dif­
ferenziert werden. Dem Bedarf entspre chend gibt es mittlerweile eine psy­
chosoziale Einrichtung in  Trägerschaft des Förderkreises Sozialpsychiatrie, 
die in Münster erfolgreich stationäre  Eingliederungshilfen für Jugendliche und 
junge Volljährige mit drohender oder einge tretener seelischer Behinderung 
anbietet (siehe 5.2.2). 
ƒ	 Die wachsende interdisziplinäre Zu sammenarbeit zwischen den Institutionen 
konnte für die Versorgung von seelisch belasteten und erkrankten Minderjäh­
rigen in Münster nutzbar gemacht werden.
Die Clearingstelle in der Ärztlichen Ki nderschutzambulanz des DRK wird von 
Fachleuten aus Münster bei Verdachtsfällen von Vernachlässigung, körperli­
cher oder sexueller Gewalt regelmäßig in Anspruch genommen. Das Bundes­
justizministerium weist auf dieses beisp ielhafte Modellprojekt in Deutschland 
hin (siehe 6.2.1). 
Die Präventionsgruppen für Kinder von psychisch erkrankten Eltern wurden 
durch die Initiative des Arbeitskreises Ki nder psychisch kranker Eltern erfolg­
reich in Münster eingeführt. Die For tführung der Gruppen wird in gemeinsa­
mer Kooperation des Förderkreises Sozialpsychiatrie und der Beratungsstelle 
Südviertel geplant (siehe 6.3.1). 
Für Kinder und Jugendliche, deren weiterer Schulbesu ch durch Eigen- oder 
Fremdgefährdung infolge aggressiver Kontrollverluste in Frage gestellt ist, 
kann in Münster seit April 2008 ein mu ltiprofessionelles Beratungsgremium in 
Anspruch genommen werden. Der Problem atik liegt oft eine psychische Stö­
rung zugrunde. Unter der Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien werden die weiteren Maßnahmen zum Wohl des Schülers und 
seiner Umgebung abgestimmt und einvernehmlich geplant (siehe 6.2.2). 
57

Zusammenfassende Bewertung der Versorgungssituation 
Klärungsbedarf und Verbesserungsmöglichkeiten 
ƒ	 Kinder und Jugendliche aus Müns ter nehmen bezogen auf Alter und Ge­
schlecht in unterschiedlicher Weise psychotherapeutische Angebote in An­
spruch. Vorschulkinder sind unterr epräsentiert. Jungen sind überrepräsen­
tiert. Jugendliche Mädchen suchen zumeis t reine Psychotherapiepraxen auf. 
Jungen nutzen vorrangig die Praxen mit einer Sozialpsychiatrie-
Vereinbarung. Ob diese Erkenntnisse von relevanter Bedeutung für die Ver­
sorgung sind, bedarf der weiteren Klärung (siehe 2.3.2). 
Die noch immer langen Wartezeiten auf  einen Behandlungsplatz bei nieder­
gelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern und Psychotherapeuten sind 
nicht tolerabel. 
Viele Kinder und Jugendliche  aus Münster warten mehr als vier Wochen, 
manche sogar länger als drei Monate auf eine psychotherapeutische Behand­
lung. Dies entspricht bei weitem nich t der vom Bundessozialgericht geforder­
ten maximalen Wartezeit von sechs Wochen. Inwieweit parallele Anmeldun­
gen in mehreren Praxen die Wartezeiten erhöhen, kann nicht festgestellt wer­
den (siehe 2.3.2). 
Es fehlt an aufsuchenden Diagnostik-  und Beratungsangeboten für psychisch 
erkrankte Minderjährige und ihre Famili en, die aktuell oder dauerhaft nicht in 
der Lage sind, die erforderlic hen Hilfen selbst einzuleiten. Bislang übernimmt 
ausschließlich der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes diese 
Aufgaben. Eine Beteiligung der nieder gelassenen Kinder- und Jugendpsychi­
ater käme vor allem den Familien mit komplexem Hilfebedarf zugute  
(siehe 2.6). 
Für Kinder, Jugendliche und junge Volljähr ige mit geistiger Behinderung ste­
hen in Münster nur wenig differenzierte Therapieangebote zur Verfügung. Der 
genaue Bedarf muss noch ermittelt werden (siehe 2.6). 
ƒ	 Auf Informationen zur Bewältigung von psychiatrischen Notfallsituationen im 
Kindes- und Jugendalter sollten so wohl Mitarbeiter des Wochenend-
Krisennotdienstes als auch Mitarbeiter der Jugendhilfeeinrichtungen zurück­
greifen können.
Ärzte benötigen Hinweise zu Verfahr ensweisen und gesetzlichen Grundlagen 
zur stationären Behandlung unter freiheitsentziehenden Bedingungen  
(siehe 3.4). 
Zur Verbesserung der Versorgung in Kr isensituationen wird eine Kooperati­
onsvereinbarung zwischen der Klinik für Kinder– und Jugendpsychiatrie des 
UKM und dem Amt für Kinder, Jugendliche  und Familien der Stadt Münster 
verabschiedet (siehe 3.4). 
ƒ	 Kinder und Jugendliche aus Münster warten noch immer lange auf einen sta­
tionären psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Es bleibt abzuwarten, ob 
durch die Einrichtung der Tagesklinik ei ne Entlastung eint ritt. Aufgrund der 
hohen Inanspruchnahme der Klinik fü r Kinder- und Jugendpsychiatrie am 
UKM ist aber ein Bedarf an weiteren stationären Bett en wahrscheinlich. Zur 
Klärung bedarf es einer genaueren Analyse , bei der auch Minderjährige mit 
Suchtmittelabhängigkeit berücksichtigt werden sollten (siehe 4.3.2). 
58

Zusammenfassende Bewertung der Versorgungssituation 
ƒ	 Im Bereich der Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit drohender 
oder eingetretener seeli scher Behinderung sind Schulungsgruppen (so ge­
nannte psychoedukative Gruppen) zur besseren Bewältigung der psychi­
schen Erkrankung bislang nicht allen Patienten und Angehörigen in Münster 
zugänglich (siehe 5.3). 
ƒ	 Kinder drogenabhängiger El tern sind in ihrer psychischen und körperlichen 
Entwicklung besonders gefährdet und auf  die enge multiprofessionelle Zu­
sammenarbeit der helfenden Institutionen angewiesen. Insbesondere präven­
tive Maßnahmen müssen frühzeitig organi siert werden. Das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien ar beitet gemeinsam mit dem Gesundheitsamt an 
verbindlichen Kooperationsst rukturen in Münster (siehe 6.3.2). Ziel ist, die 
Lebens- und Gefährdungssituation dieser Kinder weiter zu verbessern. 
Bei der Würdigung der Versorgungssituation seelisch erkrankter Kinder und Jugendli­
cher aus Münster konnten bislang nicht der sozioökonomische Status, die Migrations­
vorgeschichte und die wohnra umbezogenen Kriterien berücksichtigt werden. Auch die 
Situation von suchtmittelabhängigen Kinder n und Jugendlichen wurde noch nicht aus­
reichend untersucht. Hierzu sind vertiefende Analysen erforderlich. 
Insgesamt gibt es in Münster ein differenz iertes Angebot für die Behandlung und Reha­
bilitation psychisch erkrankter Kinder und J ugendlicher. Hiervon profitieren noch nicht 
alle betroffenen Mädchen und Jungen. Fü r aufsuchende und nachgehende Hilfen, Prä­
vention und Vernetzung resultieren weitere Aufgaben für die Stadt Münster, in der junge 
Menschen gesund aufwachsen und leben sollen. 
Die Handlungsempfehlungen für Münster sind in einer Übersicht zusammengestellt  
(siehe 8). 
59

8 
Handlungsempfehlungen - Übersicht 
Handlungsempfehlungen - Übersicht 
Ziele Maßnahmen 
Ambulante Diagnostik und Behandlung 
Ziel 1 
Alle Familien mit seelisch erkrankten Kindern 
und Jugendlichen aus Münster, die aktuell 
oder dauerhaft nicht in der Lage sind, sich 
selbst um psychiatrische oder psychothera­
peutische Hilfen zu bemühen, werden im Rah­
men von Hausbesuchen untersucht und bera­
ten. 
Mit den niedergelassenen Kinder- und Ju­
gendpsychiatern und mit den Mitarbeitern der 
Institutsambulanz der Klinik für Kinder- und 
Jugendpsychiatrie des UKM werden Gesprä­
che geführt, um eine Verbesserung der aufsu­
chenden Hilfen zu ermöglichen. 
Ziel 2 
Die kinder- und jugendpsychiatrische Versor­
gungssituation in Münster wird weiterhin do­
kumentiert. 
Es wird in drei Jahren erneut ein Bericht zur 
kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung 
in Münster vorgelegt. Es soll dabei ein Thema 
vertiefend behandelt werden (z. B. psychisch 
kranke Kinder mit Migrationsvorgeschichte, 
Kinder psychisch kranker Eltern oder suchtmit­
telabhängige Jugendliche). 
Ziel 3 
Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige 
mit intellektueller Behinderung stehen in 
Münster ausreichend differenzierte Therapie­
angebote zur Verfügung. 
Der psychotherapeutische Bedarf für geistig 
behinderte Minderjährige aus Münster wird  
überprüft. Ggf. werden Vorschläge zur Ver­
besserung der Versorgungssituation erarbei­
tet. 
Krisen- und Notfallbehandlung 
Ziel 4 
Ambulante und stationäre Krisendienste und 
Jugendhilfeeinrichtungen werden bei der Be­
wältigung psychiatrischer Krisen im Kindes- 
und Jugendalter unterstützt. 
Es wird für Mitarbeiter im Krisennotdienst und 
in Jugendhilfeeinrichtungen ein Informations­
blatt zu psychiatrischen Notfallsituationen im 
Kindes- und Jugendalter erarbeitet. In diesem 
sind Verhaltensregeln, Verfahrensweisen und 
Kooperationspartner dargestellt. 
Nach Bedarf werden Fortbildungen zur Prob­
lematik angeboten. 
Ziel 5 
Alle mit seelischen Notfallsituationen bei Kin­
dern und Jugendlichen befassten Ärzte ken­
nen die Verfahrensweisen und gesetzlichen 
Grundlagen zur stationären Behandlung unter 
freiheitsentziehenden Bedingungen. 
Neben der vom Gesundheitsamt herausgege­
benen Broschüre zum Unterbringungsverfah­
ren für Erwachsene werden auch Handlungs­
leitlinien für das Kindes- und Jugendalter ent­
wickelt. 
Ziel 6 
Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen 
den Jugendhilfeinstitutionen und der Kinder- 
und Jugendpsychiatrie ist gesichert. 
Die geplante Kooperationsvereinbarung wird 
zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien der Stadt Münster und der Klinik 
für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM im 
Jahr 2009 verabschiedet. 
60

Handlungsempfehlungen - Übersicht 
Teilstationäre und stationäre Behandlung 
Ziel 7 
Die Tagesklinik für psychiatrisch behand­
lungsbedürftige Schulkinder und Jugendliche 
aus Münster wird von der Klinik für Kinder­
und Jugendpsychiatrie des UKM in Betrieb 
genommen. 
Die Bewilligung durch das Ministerium für 12 
teilstationäre Plätze liegt bereits vor. 
Ziel 8 
Die Versorgung aller psychiatrisch und psy­
chotherapeutisch stationär behandlungsbe­
dürftigen Minderjährigen in Münster ist ge­
währleistet. 
Ob und inwieweit durch die Inbetriebnahme 
der Tagesklinik bereits eine ausreichende Ent­
lastung der vollstationären kinder- und ju­
gendpsychiatrischen Versorgung in Münster 
eingetreten ist, bedarf der weiteren Klärung. 
Es wird vorgeschlagen, dass bei Kindern und 
Jugendlichen aus Münster der Bedarf sowohl 
im Bereich der stationären psychotherapeuti­
schen Versorgung als auch im Bereich der 
stationären Entgiftung und  Entwöhnung bei 
Suchtmittelkonsum untersucht wird. 
Rehabilitation und Integration 
Ziel 9 
Psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche 
aus Münster mit drohender oder eingetretener 
seelischer Behinderung erhalten angemesse­
ne, bedarfsgerechte und wirksame Unterstüt­
zungsangebote. 
Psychisch erkrankte Minderjährige aus Müns­
ter mit ambulantem Eingliederungsbedarf ha­
ben die Möglichkeit an einer psychoedukativen 
Gruppe teilzunehmen. Die belasteten Eltern 
können ihre Erfahrungen in einer fachlich ge­
leiteten Elterngruppe austauschen. Das Ge­
sundheitsamt der Stadt Münster wirkt daran 
mit, die Bedarfe für diese Gruppenangebote 
zu prüfen und ggf. die Realisierung zu fördern
. 
Koordination und Vernetzung in Münster 
Ziel 10 
Es gibt in Münster für Kinder psychisch kran­
ker Eltern ein Präventionsprojekt. 
Die bis 2006 erfolgreich durchgeführten Prä­
ventionsgruppen (Auryn-Gruppen) werden in 
gemeinsamer Kooperation vom Förderkreis 
Sozialpsychiatrie und der Erziehungsbera­
tungsstelle Südviertel fortgesetzt. Das Ge­
sundheitsamt wirkt bei der Projektplanung be­
ratend mit. 
Ziel 11 Es wird vorgeschlagen, dass sich die Gesund­
heitskonferenz im Jahr 2009 mit dem Thema 
Kinder von drogenabhängigen Eltern erhalten befasst. 
in Münster die erforderliche Unterstützung. 
Alle beteiligten Helfersysteme kooperieren, um 
eine mögliche Gefährdung frühzeitig zu erken­
nen und abzuwenden. 
61

Literatur 
Literatur 
•	 Ärztekammer Nordrhein (2004): Stationärer Versorgungsbedarf in der Psychiatrie und 
Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psy­
chotherapeutische Medizin. 
(www.aekno.de/htmljava/b/planung/krankenhausplan_themen.htm#psychiatrie) 
•	 Ärztezeitung 04.10.2000: Je jünger Kinder sind, desto höher ist das Risiko. 
•	 Ärztezeitung 06.10.2008: Zu lange Wartezeiten für Kinder-Psychotherapie. 
•	 Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie 
und Psychotherapie e. V. (o. J.): Leitlinie – freiheitsbeschränkende und freiheitsent­
ziehende Maßnahmen zur Sicherung des Behandlungszieles in der Kinder- und Ju­
gendpsychiatrie und Psychotherapie. 
(www.bkjpp.de/index.php5?x=/bag_leitlinie.php5&) 
•	 Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie 
und Psychotherapie e. V. (2003): Anhörung zum Gesundheitssystemmodernisierungs­
gesetz (GMG) zu 2. u. a. Einbeziehung der fachärztlichen Versorgung in das Einzelver­
tragssystem, Förderung integrierter Versorgungsformen u.a. Weil der Stadt 
•	 Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (Hrsg.) (1988): Empfehlun­
gen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psy­
chiatrischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Bereich 
•	 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2002): Elfter Kin­
der- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leis­
tungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Berlin 
•	 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2001): Zehnter 
Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation von Kindern und die Leis­
tungen der Kinderhilfen in Deutschland. Berlin 
•	 Bundesministerium für Justiz (BMJ) (2008):(www.bmj.bund.de) 
•	 Bundespsychotherapeutenkammer (16.10.2008): GKV-OrgWG 20prozentige Mindest­
quote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beschlossen. 
(www.bptk.de/show/1762428.html) 
•	 Bundespsychotherapeutenkammer (2008): Ambulante Psychotherapie 
(www.bptk.de/suchen/89068.html?searchshow=tagesklinik#aw_autoindex) 
•	 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Münster (2008): Unsere Kinderschutzarbeit in 
Münster Jahresbericht 2007. Münster 
•	 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Kreisverband Münster e.V. (2004-2008): Die Clearing­
stelle. (www.drk-muenster.de/angebot/kinderschutzambulanz/clearing.php) 
•	 Döpfner, Petermann (2008): Diagnostik psychischer Störungen im Kindes- und Jugend­
alter. 2. Auflage. Göttingen 
•	 Durkin, Durkin (1975): Evaluating residentia l treatment programs for disturbed children. 
In: Guttentag, Struening: Handbook of evaluation research, vol 2. Beverly Hills 
•	 Erhart, Hölling, Bettge, Ravens-Sieberer, Schlack (2007): Der Kinder- und Jugendge­
sundheitssurvey (KiGGS): Risiken und Ressourcen für die psychische Entwicklung von 
Kindern und Jugendlichen. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesund­
heitsschutz 50. 
•	 Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung (Hrsg.) 
(2003): Integrative Schulbildung und Unterrichtspraxis. (www.european-agency.org) 
62

Literatur 
•	 Fegert (2004): Sozialpsychiatrie. In: Eggers, Fegert, Resch (Hrsg.): Psychiatrie und Psy­
chotherapie des Kindes- und Jugendalters. Heidelberg 
•	 Freud, A (1971): Wege und Irrwege in der Kindesentwicklung. 2. Auflage. Bern 
•	 Gesundheitsberichtserstattung des Bundes. 2008 (www.gbe-bund.de) 
•	 Goletz (2006): Zwangsstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Genese, Diagnostik, 
Verlauf und Behandlung – aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse. Tagungsskript. Aka­
demie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf 
•	 Hölling, Erhart, Ravens-Sieberer, Schlack (2007): Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern 
und Jugendlichen. Erste Ergebnisse aus dem Kinder- und Jugendgesundheitssurvey 
(KiGGS). Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 50 
•	 Hummel, Jaenecke, Humbert (2003): Die Unterbringung mit Freiheitsentziehung von
Minderjährigen in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie - Ärztliche Entscheidungen 
ohne Berücksichtigung psychodynamischer Folgen? Praxis der Kinderpsychologie und 
Kinderpsychiatrie 52 
•	 Ihle, Laucht, Schmidt, Esser (2007): Geschlechtsunterschiede in der Entwicklung psy­
chischer Störungen. In: Lautenbacher, Güntürkün, Hausmann (Hrsg.) Gehirn und Ge­
schlecht. Berlin 
•	 Jungmann (2003): Anhörungen zum Entwurf des GMG (Gesundheits­
systemmodernisierungsgesetz) 2. Veränderungen bei den Versorgungsstrukturen: Not­
wendigkeit einer regional erreichbaren ambulanten Versorgungsstruktur in der Kinder­
und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie 
•	 Kassenärztliche Bundesvereinigung (2008): Einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztli­
che Leistungen (Stand 4/2008). (www.kbv.de/ebm2008/EBMGesamt.htm) 
•	 Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (o.J.): Sozialpsychiatrie Vereinbarung. 
(www.kvno.de/mitglieder/vertraeg/sozipsyc/index.html) 
•	 Krisenhilfe Münster e.V. (2008): Jahresbericht 2007 
•	 Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) Landesjugendamt Westfalen (Hrsg.) (2007): 
Kompendium Arbeitshilfen. Umgang mit § 35a SGB VIII. Münster 
•	 Marschner, Volckart (2001): Freiheitsentziehung und Unterbringung. München 
•	 Meng, Bilke, Braun-Scharm, Zarotti, Bürgin (2002): Indikation zur stationären jugendpsy­
chiatrischen Behandlung. Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 7 
•	 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit (MFJFG) des Landes Nord­
rhein-Westfalen (Hrsg.)(2002): Krankenhausplan 2001 des Landes Nordrhein-Westfalen. 
Düsseldorf 
•	 Nübling, Reisch, Raymann (2006): Zur psychotherapeutischen und psychosozialen Ver­
sorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher in Baden-Württemberg. Psychothe­
rapeutenjournal 3 
•	 Peukert (2000): Die Sicht der Angehörigen. In: Landesverband Hessen der Angehörigen 
psychisch Kranker eV (Hrsg.) Hessischer Psychiatrie-Tag. Ein sozialmedizinischer Tria­
log. Stand und Perspektiven der Psychiatriereform in Hessen. Eine Dokumentation. 
•	 Preuss-Lausitz (Hrsg.) (2005): Verhaltensauffällige Kinder integrieren. Zur Förderung der 
emotionalen und sozialen Entwicklung. Weinheim, Basel 
•	 Ravens-Sieberer, Wille, Bettge, Erhart (2007): Psychische Gesundheit von Kindern und 
Jugendlichen in Deutschland. Ergebnisse aus der BELLA-Studie im Kinder- und Ju­
gendgesundheitssurvey (KiGGS). Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforschung – Ge­
sundheitsschutz 50 
63

Literatur 
•	 Remschmidt (2006): Versorgungseinrichtungen für psychisch kranke Kinder und Ju­
gendliche. In: Hurrelmann, Laaser, Razum (Hrsg.): Handbuch Gesundheits­
wissenschaften. 4. Auflage. Weinheim, München 
•	 Remschmidt, Schmidt, Poustka (Hrsg.) (2001): Multiaxiales Klassifikationsschema für 
psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters nach ICD-10 der WHO. 4. Auflage. 
Bern 
•	 Remschmidt, Walter (1989): Evaluation kinder- und jugendpsychiatrischer Versorgung. 
Stuttgart 
•	 Robert Koch-Institut (Hrsg.) (2008): Psychotherapeutische Versorgung. Gesundheitsbe­
richterstattung des Bundes Heft 41 
•	 Schepker, Wirtz, Jahn (2000): Verlaufsprädiktoren mittelfristiger Behandlungen in der 
stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie. Praxis der Kinderpsychologie und Kinder­
psychiatrie 49 
•	 Schmid, Fegert (2006): Viel Lärm um nichts? Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Ju­
gendhilfe 1 
•	 Schmidt (2004): Verlauf von psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Dt. 
Ärzteblatt PP Heft 10 
•	 Schröder (2005): Adoleszenz, Konflikt und Lebensbewältigung. Aktuelle Herausforde­
rungen. Vortrag beim Fachtag am 27.10.2005 für Mitarbeiterinnen in FAUB-Lehrgängen. 
(www.bwhw.de/assets/files/vortrag_prof_schroeder.pdf) 
•	 Stadt Münster (Hrsg.) (1997): Kinder- und Jugendgesundheitspflege Gesundheitsbericht 
über 5-jährige Kindergartenkinder. Münster 
•	 Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (2008): Geschäftsbericht 2007. 
Münster 
•	 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung: Wohnberech­
tigte Bevölkerung nach Stadtbezirken, Geschlecht. Stand: 31.12.2007 
•	 Stadt Münster, Gesundheitsamt (2008): Geschäftsbericht 2006/2007. Münster 
•	 Stadt Münster, Gesundheitsamt (Hrsg.) (2002): Gesundheitsberichte Band 12. Hand­
lungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und 
der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster. Münster 
•	 Stadt Münster, Gesundheitskonferenz, Arbeitskreis „Kinder- und Jugendpsychiatrische 
Versorgung“ (2001): Handlungsempfehlung: Verbesserung der Kinder- und Jugendpsy­
chiatrischen Versorgung in Münster. Verabschiedet von der kommunalen Gesundheits­
konferenz am 24.10.2001 
•	 Statistisches Bundesamt (2008): Statistisches Jahrbuch 2008. Wiesbaden 
•	 Tölle, Windgassen (2006): Psychiatrie. 14. Auflage. Heidelberg 
•	 Weltgesundheitsorganisation (WHO), Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation 
und Information (DIMDI) (Hrsg.) (2005): ICF – Internationale Klassifikation der Funkti­
onsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Genf 
•	 Weltgesundheitsorganisation (WHO), Dilling, Mombour, Schmidt (Hrsg.) (2008): Interna­
tionale Klassifikation psychischer Störungen. ICD-10 Kapitel V (F). Klinisch­
diagnostische Leitlinien. 6. Auflage. Göttingen 
64

Anhang 
Anhang 
Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung  
in Münster und Umgebung 66 
Fragebogen 
 67 
Kennzahlen in Münster 
 68 
Rechtliche Grundlagen 69 
65

Anhang 
66

Anhang 
Fragen zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung von 
Kindern und Jugendlichen in Münster 
Behandeln Sie zurzeit in Ihrer Praxis Kinder und Jugendliche (bis unter 18 Jahre)  
psychotherapeutisch? 
… nein 	 … ja 
Wie viele Kinder und Jugendliche haben Sie im ersten Quartal 2008 behandelt? 
(Anzahl; gegebenenfalls geschätzt) Gesamt 
Gesamt  Davon Mädchen Davon Jungen 
Wie viele Kinder und Jugendliche haben Sie im zweiten Quartal 2008 behandelt? 
(Anzahl; gegebenenfalls geschätzt) Gesamt 
Gesamt  Davon Mädchen Davon Jungen 
Sind die Zahlen geschätzt? … nein … ja 
Bieten Sie Gruppen für Kinder und Jugendliche an? 
… nein 	 … ja 
Führen Sie zurzeit (in 2008) Gruppen für Kinder und Jugendliche durch? 
… nein … ja 	 … Gruppen zu Selbstsicherheitstraining  
… Gruppen zu Entspannungstechniken 
… Geschlechtspezifische Gruppen 
… Themenzentrierte Gruppen 
… ______________________________ 
Gibt es Wartezeiten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern  
und Jugendlichen in Ihrer Praxis? 
… nein … ja 	 … bis zu 4 Wochen … bis zu 6 Monaten 
… bis zu 3 Monaten … länger als 6 Monate 
Behandeln Sie zurzeit auch Kinder und Jugendliche aus dem Umland von Münster? 
… nein … ja 	 Wie hoch ist der Anteil? ________________________ 
Bitten senden Sie diesen Fragebogen bis zum 05.09.08 zurück an das Gesundheitsamt  
Fax 02 51-4 92 79 28 
3 bis 5 Jahre 
6 bis 13 Jahre 
14 bis unter 18 Jahre 
3 bis 5 Jahre 
6 bis 13 Jahre 
14 bis unter 18 Jahre 
67

Anhang 
Kennzahlen für Münster 
Wohnberechtigte Bevölkerung 
Männlich Weiblich Gesamt 
Gesamtbevölkerung 132409 147790 280199 
0 bis 2 Jahre 3665 3414 7079 
3 bis 5 Jahre 3499 3520 7019 
6 bis 13 Jahre 9921 9554 19475 
14 bis 17 Jahre 5244 4904 10148 
3 bis 17 Jahre 18664 17978 36642 
Quelle: Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung: Wohnberechtigte Bevölkerung.  
Stand: 31.12.2007 
Psychisch kranke Kinder und Jugendliche in Münster (Berechnung; siehe 2.3) 
Jungen Mädchen Gesamt 
3 bis 5 Jährige 
mit psychischen 
Störungen¹
) 311 250 561 
6 bis 13 Jährige 
mit psychischen 
Störungen²
) 1081 803 1884 
14 bis 17 Jährige 
mit psychischen 
Störungen²
) 572 412 984 
Alle 3 bis 17 Jäh­
rige mit psychi­
schen Störungen
1) 2) 1964 1465 3429 
Alle 3 bis 17 Jäh­
rige mit diagnos­
tischem Bedarf²
) 4087 3937 8024 
¹
)
 Berechnungsgrundlage: Stadt Münster 1997 
²
) 
Berechnungsgrundlage: Ravens-Sieberer et al. 2007 
68

Anhang 
Rechtliche Grundlagen 
Bundesrepublik Deutschland 
•	 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 
•	 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch 
Buch 4 Familienrecht. Abschnitt 2 Verwandtschaft. Titel 5 Elterliche Sorge 
•	 GKV-OrgWG: Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der 
gesetzlichen Krankenversicherung 
•	 Psych-PV: Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf 
in der stationären Psychiatrie 
•	 SGB IV: Sozialgesetzbuch Viertes Buch. Gemeinsame Vorschriften für die Sozi­
alversicherung 
•	 SGB V: Sozialgesetzbuch Fünftes Buch. Gesetzliche Krankenversicherung 
•	 SGB VIII: Sozialgesetzbuch Achtes Buch. Kinder- und Jugendhilfe 
•	 SGB IX: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch. Rehabilitation und Teilhabe behinder­
ter Menschen 
•	 SGB XII: Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch. Sozialhilfe 
•	 StGB: Strafgesetzbuch 
Land Nordrhein-Westfalen 
•	 KHGG NRW: Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 
•	 ÖGDG: Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst 
•	 Psych KG: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krank­
heiten 
•	 SchulG NRW: Schulgesetz für das Land Nordrhein-Wesfalen 
International 
•	 UN Kinderrechtskonvention: Übereinkommen über die Rechte des Kindes der 
Vereinten Nationen 
69

70

Gesundheitsberichterstattung in Münster 
Mit dem Basisbericht „Das Gesundheitswesen in Münster – Gegenstand und Kooperationsfeld 
für Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung“ hat die Stadt Münster im Jahr 
1993 einen ersten Schritt zur Realisierung der Gesundheitsberichterstattung getan. 
Durch Mitarbeit im Projekt „Kommunale Gesundheitsberichterstattung und regionale 
Gesundheitspolitik“ des Public Health Forschungsverbundes NRW an der Universität
 
Bielefeld wurden weitere Grundlagen für eine systematische Berichterstattung geschaffen. 
Ausgehend davon sind folgende Berichte erstellt worden: 
1 Grundlagen der kommunalen Psychiatrieplanung in Münster (1994). 
Bericht zu den Zukunftsaspekten der psychiatrischen Krankenversorgung bis zum 
Jahr 2000. (vergriffen) 
2 Gesundheitsbericht über 4-jährige Kindergartenkinder in Münster (1994). 
Pilotstudie Teil I. 5 € 
3 Gesundheitsbericht über entwicklungsauffällige und behinderte Kinder und 
Jugendliche in Münster (1996). 5 € 
4 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Erhebungen zum gesundheitlichen 
Befinden von Jugendlichen in Münster (1997) 
Beobachtungen im Rahmen der Schulentlassuntersuchungen von 327 Schülerinnen
 
und Schülern der 9. Jahrgangsstufe an sechs weiterführenden Schulen in Münster. 5 € 
5 Gesundheitsbericht über 5-jährige Kindergartenkinder (1997) 
und Längsschnittstudie (4 und 5-jährige Kinder) sowie Einschulkinder: Zeichnerischer
 
Ausdruck, Impfstatus und psychische Auffälligkeiten. 10 € 
6 „Gesund leben“. Tipps für den Alltag (1997). 
Eine Zusammenstellung über gesundheitsprophylaktische Maßnahmen und 
lebenspraktische Hilfen, aufgearbeitet in sechs verschiedenen Sprachen 
(Informationsschriften, kein Bericht). Einzelexemplare kostenlos. 
7 Zur Gesundheitssituation der Flüchtlingskinder in Münster (1997). 
Gesundheitsberichte Band 7 
Statistische und epidemiologische Darstellung einiger ausgewählter 
Gesundheitsindikatoren anlässlich einer Erhebung bei 178 Flüchtlingskindern unter 
15 Jahren in allen städtischen Übergangseinrichtungen. 5 € 
8 Weniger Kinderunfälle in Haus und Freizeit (1998) 
Gesundheitsberichte Band 8 
Möglichkeiten der Vorbeugung für Kinder bis zu 6 Jahren in Münster. 5 € 
9 Frauen und Medikamente – Gebrauch oder Missbrauch? (1999) 
Gesundheitsberichte Band 9 
Der Bericht enthält die Dokumentation einer interdisziplinären Tagung und 
Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz. 125 Seiten. 7 € 
10 Münsteraner sozialpädiatrische Berichte, 
Gesundheitsbefinden Kinder und Jugendlicher (Oktober 2000). 
Gesundheitsberichte Band 10.  
15€ 
11 Gesundheitsrahmenbericht für die Stadt Münster (2001). 
Gesundheitsberichte Band 11. 
10 € 
12 Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen 
Versorgung und der Integration psychisch kranker Menschen in Münster (2002). 
Gesundheitsberichte Band 12 
Grundlagen der kommunalen Psychiatrieplanung in Münster (2). 5€
 
13 Fortführung Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen  
 Versorgung und der Integration psychisch kranker Menschen in Münster (2007) 
Gesundheitsberichte Band 13 
kostenlos 
14 Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung 
von Kindern und Jugendlichen in Münster (2008). 
Gesundheitsberichte Band 13.  
5 € 
Die Berichte können beim Gesundheitsamt, 48127 Münster bestellt werden. 
Die angegebenen Preise sind incl. Porto und Verpackung.

Beratungsverlauf (6)

27.01.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.02.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2009 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
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Details

Vorlagen-Nr.
V/0955/2008
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37