V/0955/2008
Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in Münster
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Beschlussvorlage
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V/0955/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in Münster Beratungsfolge 27.01.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 28.01.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 18.02.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 25.02.2009 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Bericht „Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versor- gung von Kindern und Jugendlichen in Münster (Gesundheitsberichte Band 14)“ (Anlage) zur Kenntnis. 2. Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche mit seelischen Störungen Zugang zu bedarfsgerechten, zielgerichteten und vernetzten Hilfen erhalten und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht wird. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, an der Umsetzung der im Bericht aufgeführten Handlungsemp- fehlungen mitzuwirken. Soweit die Umsetzung der Maßnahmen zusätzliche städtische Haus- haltsmittel erfordern sollte, sind gesonderte Beschlüsse zu fassen. II. Kosten/Folgekosten Unmittelbar entstehen durch diese Vorlage keine Kosten. Die kostenrelevante Realisierung von Handlungsempfehlungen setzt gesonderte Umsetzungsbeschlüsse voraus (vgl. Beschlussziffer 3). III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Finanzierung / Mittelbereitstellung erfolgt – sofern erforderlich – im Rahmen gesonderter Vor- lagen zur Umsetzung einzelner Handlungsempfehlungen. Vorlagen-Nr.: V/0955/2008 Auskunft erteilt: Frau Dr. Siemer-Eikelmann Ruf: 492-5358 E-Mail: Siemer-Eikelmann@stadt- muenster.de Datum: 17.12.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0955/2008 Begründung: 1. Ausgangslage Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat mit der Vorlage V/0745/2007 am 04.12.2007 die „Struktur der zukünftigen kommunalen Gesundheitsberichterstattung über die psychiatrische Versorgung in Münster“ beschlossen. Damit wurde zugleich die Verwaltung beauf- tragt, den politischen Gremien im 4. Quartal 2008 einen Bericht zur kinder- und jugendpsychiatri- schen Versorgung in Münster vorzulegen. Dieser Bericht wird hiermit unter dem Fachtit el „Psychiatrische, psychotherapeutische und psycho- soziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Münster“ als Band 14 der Reihe „Gesund- heitsberichte“ (s. Anlage) dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 2. Ziel des Berichts Der vorliegende Bericht beschreibt die Situation von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Stö- rungen in den verschiedenen Versorgungsbereichen. Anhand der Beschreibung und Analyse des Ist-Zustandes in Münster werden sowohl Fortschritte aufgezeigt als auch die weiteren Bedarfe er- mittelt und dargestellt. Dazu ist der Bericht nach Versorgungsbereichen gegliedert und enthält in Kapitel 7 - „Zusammen- fassende Bewertung der Versorgungssituation“ – zudem eine Aufteilung in „Positive Entwicklung“ bzw. „Klärungsbedarf / Verbesserungsmöglichkeiten“. Die im Bericht aufgeführten Handlungsempfehlungen (Überblick s. Kapitel 8) verstehen sich dabei als handlungsorientierte Grundlage für die weitere Zusammenarbeit der beteiligten Akteure vor Ort. Es werden gezielt die Bereiche aufgezeigt, die auch weiterhin städtisches Engagement erfordern. 3. Weiteres Verfahren Für die Umsetzung einzelner Handlungsempfehlungen ist die Stadt Münster in eigener Regie zu- ständig. Insgesamt kommt ihr die Rolle zu, die Maßnahmen der verschiedenen Beteiligten zu ko- ordinieren und zu fördern. In drei Jahren wird den politischen Gremien über die Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung und über den Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen wieder umfassend berichtet. Sofern zwischenzeitlich Einzelmaßnahmen einer politi schen Beschlussfassung bedürfen bzw. aufgrund ihrer Relevanz eine Berichterstattung geboten ist, wird die Verwaltung dies entsprechend aufgrei- fen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Bericht „Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Münster“ (Gesundheitsberichte Band 14)
Anlage: Gesundheitsbericht Band 14
169961 Zeichen
MUNSTER ST ADT
Gesundheitsberichte Band 14
Psychiatrische, psychotherapeutische
und psychosoziale Versorgung von
Kindern und Jugendlichen in Münster
Impressum
Herausgeberin Stadt Münster
Gesundheitsamt
Redaktion Dr. Annette Siemer-Eikelmann
Lydia Hackmann
Fachliche Dr. Eckhard Gollmer
Begleitung Psychi atriekoordination
Text Dr. Annette Siemer-Eikelmann
Lydia Hackmann
Satz und Layout Heike Schaper
Titel-Illustration Livingpage Media Agentur
Druck Werner Stegemöller
Druckhaus, Münster
November 2008, 800
Diese Veröffentlichung erscheint in der Reihe
„Gesundheitsberichterstattung“ des Gesundheitsamtes der Stadt Münster
Gesundheitsberichte Band 14
Psychiatrische, psychotherapeutische
und psychosoziale Versorgung von
Kindern und Jugendlichen in Münster
Inhalt
EINLEITUNG 4
1 Versorgungsaufgaben 5
2 Ambulante Diagnostik und
Behandlung 7
2.1 Allgemeine Aspekte 7
2.2 Ärzte für Kinder- und Jugend
psychiatrie 8
2.3 Kinder- und Jugendlichen
psychotherapeuten 10
2.4 Beratungsstellen und spezielle
Therapieeinrichtungen 16
2.5 Sozialpsychiatrischer Dienst 17
2.6 Bewertung 21
2.7 Handlungsempfehlungen 24
3 Krisen- und Notfallbehandlung 25
3.1 Allgemeine Aspekte 25
3.2 Ambulante Klärung 26
3.3 Stationäre Unterbringung 30
3.4 Bewertung 32
3.5 Handlungsempfehlungen 34
4 Teilstationäre und stationäre
Behandlung 35
4.1 Allgemeine Aspekte 35
4.2 Teilstationäre Behandlung 37
4.3 Stationäre Behandlung 38
4.4 Bewertung 40
4.5 Handlungsempfehlungen 42
5 Rehabilitation und Integration
5.1 Allgemeine Aspekte
5.2 Eingliederungshilfen
5.3 Bewertung
5.4 Handlungsempfehlungen
43
43
44
4 7
49
6 Koordination und Vernetzung
6.1 Allgemeine Aspekte
6.2 Fallbezogene Zusammenarbeit
6.3 Arbeitskreise und Projekte
6.4 Bewertung
6.5 Handlungsempfehlungen
50
50
50
52
54
55
7 Zusammenfassende Bewertung der
Versorgungssituation 56
8 Handlungsempfehlungen
Übersicht 60
LITERATUR
ANHANG
Kinder- und Jugendpsychiatrische
Versorgung in Münster und Umgebung
Fragebogen
Kennzahlen für Münster
Rechtliche Grundlagen
Einleitung
Einleitung
Im Kindes- und Jugendalter wird wie bei Er wachsenen eine Verschiebung von den kör
perlichen hin zu den seelischen Störungen beobachtet.
Die Forschung ist sich nicht sicher, ob von einer allgemeinen Zunahme von psychi
schen Störungen zu sprechen ist oder ob ledig lich ein Polarisierungsprozess stattge
funden hat, bei dem ein größerer Teil der Kinder eher zufriedener, kommunikativer und
glücklicher aufwächst, aber ein kleiner Te il, aufgrund von Mehrfachbelastungen sein
Leiden aggressiver sowohl nach außen als auch gegen sich selbst richtet (Preuss-
Lausitz 2005). Sicher ist, dass in unserer Kultur die Kindheit nicht mehr so vielen allge
meinverbindlichen Ritualen unt erworfen ist. Das ermöglicht ei ne größere Fr eiheit aber
auch eine stärkere Zusammenhanglosigkeit der sozialen Form und damit einhergehend
die Last der Selbstbestimmung auch in ab weichende und krankha fte Entwicklungen
(Schröder 2005).
Bei Kindern und Jugendlichen g ehen seelische Störungen mit erheblichen Beeinträchti
gungen in familiären und sozialen Beziehung en sowie in Schule, Beruf und Autonomie
entwicklung einher. Die Behandlung und Betreuung von psychisch kranken Kindern und
Jugendlichen ist deshalb auch in Münster von großer gesellschaftlicher Relevanz. Dies
zeigt sich bereits als Herausforderung an unseren Schulen.
Mit dem Beschluss über die Vorlage V/0745/2007 wurde die Verwaltung beauftragt, den
Bericht zur kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Münster den politischen
Gremien vorzulegen.
Ziel ist es allen Kindern und Jugendlichen aus Münster mit therapiebedürftigen psychi
schen Störungen ein bedürfnisgerechtes und ve rnetztes Behandlungs- und Betreu
ungsangebot vorzuhalten. Hierzu sind konkrete Vorschläge erarbeitet worden.
Der vorliegende Bericht hätte ohne die Mitwirkung der vielen kinderpsychiatrischen,
psychotherapeutischen und pädagogischen Einrichtungen in Münster nicht erstellt wer
den können. Stellvertretend für alle, bed anken wir uns bei den niedergelassenen Kin
der- und Jugendpsychiatern, den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, der
Kinder- und Jugendpsychiatrischen Universität sklinik, dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien sowie den Einrichtungen der Jugendhilfe.
Hinweisen möchten wir darauf, dass aus Gr ünden der besseren Lesbarkeit von Patien
ten, Ärzten, Therapeuten etc. die Rede ist, obwohl selbstverständlich beide Geschlech
ter gemeint sind.
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Versorgungsaufgaben
1 Versorgungsaufgaben
„Seelische Gesundheit ist notwendige Voraussetzung für eine gute psychosoziale und
psychosomatische Entwicklung und stabile Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und
Jugendlichen. Ihre Förderung ist damit von hohem gesellsch aftlichem Nutzen. Die Prä
vention und Behandlung körperlicher und seelischer Krank heiten von Kindern und Ju
gendlichen muss eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleiben und weiterhin allen Kin
dern und Jugendlichen z ugänglich sein.“ (Bundesarbeits gemeinschaft der Leitenden
Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 2003).
Seit den fünfziger Jahren kommen zahlreiche nationale und internationale wissenschaft
liche Studien zu dem Schluss, dass mindestens 6% aller Kinder und Jugendlichen von
dringend behandlungsbedürftigen psychiatrischen Erkrankunge n betroffen sind. Für 15
– 20% besteht aufgrund von psychischen Störungen fachärztlic her Klärungsbedarf
(Remschmidt 1989).
In Deutschland wurde zwischen 2003 und 2006 die Gesundhe it von Mädchen und Jun
gen bis zum 17. Lebensjahr durch das Robert- Koch-Institut im Rahmen einer großen
repräsentativen Studie an 17.641 Kindern und Jugendlich en aus 167 Städten und Ge
meinden untersucht (Kinder- und Jugendgesundheitssurvey KiGGS). Die psychische
Gesundheit wurde dabei im Rahmen der BELLA-Studie besonders in den Blick ge
nommen. Hier wurden 4199 Familien geso ndert angeschrieben, von denen 70% an der
Untersuchung teilnahmen. Die BELLA-Studie hat festgestellt, dass in Deutschland etwa
9,7% aller Kinder und Jugendlichen eine wahrscheinl ich behandlungsbedürftige psychi
sche Störung haben: Für Münster würde dies bedeuten, dass 1964 Jungen (10,9%) und
1465 Mädchen (8,4%) betroffen wären. Bei 21, 9% der Kinder ergab sich aufgrund von
psychischen Auffälligkeiten ein Diagnostikbe darf: Umgerechnet auf Münster wäre da
nach mit 8024 Kindern und Jugendlichen mit Diagnostikbedarf zu rechnen. (siehe 2.3.2)
(Ravens-Sieberer et al. 2007).
Ängste werden bei 10% der Kinder und Jugend lichen festgestellt. Anzeichen für eine
Depression gibt es bei 5,4% der Kinder und J ugendlichen. Störungen des Sozialverhal
tens liegen bei 7,6% der Kinder und Jugendlichen vor. Eine Aufmerksamkeitsdefizit-
Hyperaktivitätsstörung wird bei 2,2% der Minderjährigen diagnostiziert. Jungen und
Mädchen sind in gleicher Weise von emotio nalen Störungen wie Ä ngsten, Depressio
nen oder sozialem Rückzug betroffen. Jungen im Grundschulalter zeigen häufiger als
Mädchen Symptome, die auch das soziale Um feld oder die Familie erheblich beein
trächtigen können. Dies sind Aufmerksamkeit sstörungen, Hyperaktivität und Disziplin
störungen in der Schule, Wutanfälle oder Zerstörung fremden Eigentums.
Im Bundesdurchschnitt erhalten nur 48% der behandlungsbedürftigen Kinder und Ju
gendlichen die erforderliche Therapie (Ravens-Sieberer et al. 2007).
Deutliche Unterschiede in den Auffälligkeiten und ebenfalls in den Ressourcen der Kin
der und Jugendlichen zeigen si ch bezogen auf den sozioökonom ischen Status der Fa
milien und ihre Migrationsvorgeschichte. Kinder mit einem niedrigen sozioökonomi
schen Status sind häufiger von psychischer Erkrankung betroffen als Kinder mit einem
hohen sozioökonomischen Status. Psychisch au ffällige Kinder kommen deutlich häufi
ger aus Familien, in denen ei n hohes Konfliktpotent ial besteht, aus Familien, in denen
die Erziehenden ihre eigene Kindheit nich t als harmonisch empfunden haben oder aus
Familien, in denen die Partnerschaft der Eltern unglücklich ist. Weiterhin wachsen diese
Kinder häufiger als gesunde Ki nder in einem „Ein-Eltern-Haushalt“ auf und es kommt
häufiger vor, dass ein Elternteil psychisch krank ist.
5
Versorgungsaufgaben
Diese Risikofaktoren wirken kumulativ; das bedeutet, dass mit der Anzahl der Risikofak
toren auch der Anteil der Kinder steigt, die Hinweise auf p sychische Auffälligkeiten zei
gen. Das Auftreten mehrerer Risikofaktoren beeinträchtigt die psychische Gesundheit
von Kindern und Jugendlichen er heblich. Aus diesem Grund so llten Interventionen sich
gezielt an Risikogruppen wenden und über Hilfen informieren
(Ravens-Sieberer et al. 2007).
Kinder und Jugendliche mit ei nem erhöhten Risiko oder einer sich bereits entwickeln
den Symptomatik psychischer Auffälligkeit so llten möglichst frühzeitig erkannt werden,
damit ihnen für eine gesunde Entwicklung rechtzeitig Hilfe und Unterstützung zuteil wird
und die Störung nicht bis ins Erwachsenenalter persistiert (Hölling et al. 2007). Zum
Beispiel erhöhen Angststörungen im Kindesalt er das Risiko einer psychischen Störung
im Erwachsenenalter. Bei einer Zwangsstörung berichten bis zur Hälfte der erwachse
nen Patienten, dass ihre Erkrankung im Kindes- und Jugendalter begonnen hat
(Goletz 2006).
Aufgrund der Ergebnisse der Bindungsforschung un d der Erkenntnisse in der Hirnfor
schung wird heute davon ausgegangen, dass an psychopathologischen Störungen bio
logische, konstitutionelle, entwicklungspsyc hologische und psychoso ziale Wirkfaktoren
beteiligt sind. Das setzt eine hohe Fachkompetenz und Vernetzung bei allen voraus, die
in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verantwortlich tätig sind.
6
Ambulante Diagnostik und Behandlung
2 Ambulante Diagnostik und Behandlung
2.1 Allgemeine Aspekte
Innere Konflikte gehören zur Normalität, ohne die eine höhere Entwicklung der Persön
lichkeit nicht zustande kommt (Anna Freu d 1971). Wenn seelische Belastungen aber
dazu führen, dass Kinder und Jugendliche in ihrer biologischen, kognitiven, emotionalen
und sozialen Weiterentwicklu ng gefährdet sind, benötigen si e psychiatrische, psycho
therapeutische oder psychosoziale Hilfen. Die kinder- und jugendpsychiatrische und
psychotherapeutische Behandlung ist umso wirksamer, je früher sie im Verlauf der see
lischen Störung in Anspruch genommen wird. Sie ist vorwiegend im Sinne der sekundä
ren und tertiären Präventi on wirksam (Linderung von Krankheit und Behinderung, Ver
meidung weiterer Krankheits folgen). Die Mitwirkung der Eltern und die Einbeziehung
der Umwelt sind hierbei unerlässlich.
Vor Therapiebeginn müssen sowohl die gesunden, funktionalen Ich-Anteile des Kindes
als auch die Ressourcen ermittelt werden, die die Umgebung für eine Behandlung zur
Verfügung stellen kann. Ziel einer jeden Therapie ist es, die Bewältigungsmechanismen
des Patienten nutzbar zu machen und die Ent wicklung der kindlichen Persönlichkeit zu
einem sicheren Selbstwerterleben zu unterstützen.
Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlic hen werden häufig zunächst in der
Primärversorgung durch die Schulärzte (häufig Pädiater), niederg elassene Kinderärzte
und Hausärzte festgestellt. Sie überweisen die betroffenen Mädchen und Jungen in Ab
hängigkeit vom Störungsbild an Ärzte für Kinder- und Jugendps ychiatrie, Institutsambu
lanzen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Es werden aber auch psy
chosoziale Beratungsstellen und Jugendhilfeeinrichtungen mit psychologischer Kompe
tenz von seelisch belasteten Minderjährigen und ihren Familien in Anspruch genom
men. Der Sozialpsychiatrische Dienst für Ki nder- und Jugendliche übe rnimmt v. a. dort
wichtige Aufgaben, wo die Pa tienten und ihre Familien z uhause aufgesucht werden
müssen und Unterstützung bei komplexem Hilfebedarf benötigen.
Grundsätzlich ist die ambulante Therapie di e Methode der Wahl bei psychischen Stö
rungen des Kindes- und Jugendalters. Im G egensatz zur stationären Behandlung wer
den im ambulanten Bereich Trennungstraumata vermieden und Ressourcen der Familie
mobilisiert. Soziale Kontakte bleiben erhal ten und Therapieerfolge brauchen nicht von
einer Umgebung in die andere transferiert werden.
2004 waren in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland 2.533 Kin
der- und Jugendlichenpsychotherapeuten und 553 Ärzte fü r Kinder- und Jugendpsychi
atrie und –psychotherapie niedergelassen. 2007 war die Zahl der Fachärzte auf 688
gestiegen (168 in NRW). In den neuen Bundeslän dern ist der Anteil der niedergelasse
nen Kinder- und Jugendpsychiater und der P sychotherapeuten deutlich niedriger. In
den großstädtischen Ballungsrä umen ist er deutlich höher (G esundheitsberichterstat
tung des Bundes 2008).
In Deutschland warten die Patienten durch schnittlich 4,5 Monate auf einen Therapie
platz für die ambulante Kinder- und Jugen dpsychotherapie und zwei Monate auf ein
diagnostisches Erstgespräch. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind maxi
mal sechs Wochen Wartezeit hinzunehmen, wenn hierdurch keine akuten Beeinträchti
gungen entstehen (Robert Koch-Institut 2008).
Die Inanspruchnahme von ambulanter psyc hiatrischer und psychot herapeutischer Un
terstützung ist in der Mittelschicht am stärksten ausgeprägt. Es besteht kein linearer
7
Ambulante Diagnostik und Behandlung
Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der psychischen Störung und der eingeleiteten
Behandlung. Vielmehr werden zum Teil aufwendige Hilfen von subjektiv belasteten Mit
telschichtfamilien in Anspruch genommen, während Jugendliche mit schweren Verhal
tensauffälligkeiten teilweise lange Zeit überhaupt keine Hilfe erhalten. Die Behand
lungsbereitschaft vor allem bei Lern- und Leistungsstörungen nimmt im Durchschnitt mit
dem Bildungsniveau der Eltern zu. Besonders eklatant sind die Zugangshindernisse für
Migrantenfamilien und insbesondere für Flüc htlingskinder (Fegert 2004). Ferner schei
nen psychiatrisch auffällige Jungen häufiger behandelt zu werden als therapiebedürftige
Mädchen (Remschmidt 2006).
2.2 Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
2.2.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlagen
Das Aufgabengebiet der Kin der- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie umfasst
die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitati on von psychischen, psycho
somatischen und neurologischen Störungen bei Kinder, Jugendlichen und Heranwach
senden (Bundesarbeitsgemeinschaft der leit enden Klinikärzte für Kinder- und Jugend
psychiatrie und Psychotherapie).
In der Behandlung kommen a lle Formen der Psychotherapie (siehe 3.3), ferner Phar
makotherapie, Familienberat ung und heilpädagogische Maß nahmen als Einzel- und
Gruppenbehandlung zur Anwendung. Das Fachgeb iet der Kinder- und Jugendpsychiat
rie und Psychotherapie sieht sich dazu in der Pflicht, in wechselseitiger fachlicher Ach
tung mit den nichtärztlichen Therapeuten, d en Institutionen der Jugendhilfe, den Schu
len, der Sozialhilfe, der Arbeitsverwaltung und der Just iz eine dem Kindeswohl verant
wortliche gemeinsame Hilfeplanung und Behandlung sicherzustellen.
Die niedergelassenen Ärzte für Kinder- und Jugendpsych iatrie und Psychotherapie ar
beiten auf der Rechtsgrundlag e des § 27 SGB V, ihre Lei stungen werden durch die
Krankenkassen finanziert.
Zur Förderung einer umfassenden und integr ierten kinder- und jugendpsychiatrischen
Behandlung wurde 1994 zunächst zwischen der kassenärztlichen Bundesvereinigung
und allen Ersatzkassen eine Sozialpsychiatrie-Verei nbarung abgeschlossen, später
entschieden sich regional auch die Primärkassen für analoge Verträge. „Die Sozialpsy
chiatrie-Vereinbarung dient zur Förderung einer qualifizierten sozialpsychiatrischen Be
handlung von Kindern und Jugendlichen in einer ambulanten vertragsärztlichen Versor
gung“ (Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein).
Kinder- und jugendpsychiatrische Praxen mit einer Sozialpsychiatrie-Vereinbarung bil
den aus der somatischen, psychiatrischen und sozialen Diagnostik eine therapeutische
Trias mit integrativen Therapieformen. Ein an der sozial psychiatrischen Versorgung
teilnehmender Arzt muss nach der Sozialpsychiatrie-Verordnung in se inem Praxisteam
einen Heilpädagogen und einen Sozialpädagogen oder eine entsprechende Anzahl von
Mitarbeitern mit vergleichbarer Qualifikation im Umfang von mindestens 1,5 Stellen ver
bindlich beschäftigen.
Die erbrachten Leistungen der Praxis werden nach dem EBM (Einheitlicher Bewer
tungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen) abgerechnet. Dies gilt auch für Leistun
gen, die der Arzt anordnet und bei dem hierfür qualifizierten Mitarbeiter fachlich über
wacht. Zur Erstattung des besonderen Aufw andes, der mit der multiprofessionellen
Betreuung verbunden ist, wird dem teilnehmenden Vertragsarzt eine zusätzliche Kos
tenerstattung vergütet.
8
Ambulante Diagnostik und Behandlung
Die Sozialpsychiatrie-Vereinb arung hat in den letzten Jahren zu einer qual ifizierteren
und umfassenderen ambulanten kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung und
Vernetzung beigetragen.
Nachdem mit der Einführung des Gesundheitsfonds die gesetzlichen Krankenversiche
rungen alle Verträge zur Sozialpsychiatr ie-Vereinbarung zunächst zum Ende des 4.
Quartals gekündigt hatten, scheint eine Weiterführung mittlerweile gewiss. Im Septem
ber 2008 wurde zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den ge
setzlichen Krankenversicherungen (GKV) eine Absichtserklär ung verabschiedet. Diese
besagt, dass die Verhandlungspartner im 4. Quartal 2008 Regelung en zur Weiterfüh
rung der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung auf Bundesebene treff en. Damit für die betrof
fenen Ärzte schon jetzt Planungssicherheit best eht, wurde vereinbart, dass im 1. Quar
tal 2009 die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung wie bislang gilt.
In die Versorgung von psychisch kranken Ki ndern und Jugendlichen ist auch die Insti
tutsambulanz der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie eingebunden. Auf der Grund
lage des § 118 SGB V richtet sie ihre Behandl ung vor allem auf die Patienten aus, die
wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Kr ankheit oder wegen zu großer Entfernung
zu geeigneten Ärzten auf die Behandlung durch das Krankenhaus angewiesen sind.
Seit 2001 dürfen auch Allgemei nkrankenhäuser mit selbstst ändigen, fachärztlich gelei
teten psychiatrischen Abteil ungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung eine Insti
tutsambulanz vorhalten.
Von dem multiprofessionellem Team der Institutsambulanz wird eine komplexe Behand
lungs- und Betreuungsleistung für Patienten erbr acht, die in einer Praxis wegen ihres
besonders hohen psychosozialen Betreuungsbedarfs und häufig er krankheitsbedingter
Rückfälle nicht hinreichend versorgt werden können.
Im Überschneidungsbereich zw ischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Pädiatrie ar
beiten die Sozialpädiatrischen Zentren auf der Grundlage des § 119 SGB V. Sie behan
deln vorrangig Kinder und Jugendliche mit psyc hosozialen Folgen bei chronisch körper
lichen, v. a. neuropädiatrischen, Erkrankungen.
2.2.2 Ausgangslage
In Münster stehen aktuell 10 Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychothera
pie für die ambulante Versorgung von psychisch kranken Minderjährigen zur Verfügung.
Mit 3,7 Fachärzten pro 100.000 Einwohner sind die Behandl ungsmöglichkeiten deutlich
besser als in den umliegenden Kommunen (0 bis 2,1 pro 100.000 Einwohner,
siehe Anhang).
Von den kinderpsychiatrischen Praxen in Müns ter arbeiten vier auf der Grundlage einer
Sozialpsychiatrie-Vereinbarung. Im Gegensatz zu den rein psychiatrisch oder psycho
therapeutisch arbeitenden Fachärzten haben die sozialpsychiatrischen Praxen ein Leis
tungsspektrum, was obligat di e Kooperation mit Bezugsperso nen, Helfern, Therapeu
ten, Lehrern, Ämtern u. a. festlegt. Dies beinhaltet auch die Erstellung eines umfassen
den Behandlungsplanes. Insbesondere Minderj ährige mit komplexem Hilfebedarf und
aus Risikogruppen sollen von der Sozialpsych iatrie-Vereinbarung profitieren. Dies ge
lingt aber häufig nicht in dem gewünschten Maße, weil gerade diese Mädchen und Jun
gen nur durch aufsuchende Hilfen erreichbar sind.
9
Ambulante Diagnostik und Behandlung
Zusätzlich zu den niedergelasse nen Fachärzten ist die Institutsambulanz der Klinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM in die ambulante Diagnostik und Therapie ein
gebunden. Ferner gibt es am Universitätsklinikum ein Sozialpädiatrisches Zentrum.
2.2.3 Planungen
Zwei weitere Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie wollen sich in
Münster niederlassen.
2.3 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
2.3.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlagen
Approbierte Psychotherapeuten haben die „staatliche Erlaubnis “, einen Heilberuf aus
zuüben. Sie verfügen über einen akademischen Abschluss sowie eine psychotherapeu
tische Ausbildung und arbeiten mit Behandlungsverfahren, die sich in wissenschaftli
chen Untersuchungen als wirksam erwiesen haben (Verhaltenstherapie, tiefenpsycho
logische Verfahren, Psychoanalyse). Jede Psychotherapie hat ganz wesentlich eine
Änderung des negativen Selbstkonzeptes, eine Stärkung des Selbstwertgefühls und
eine Verbesserung der sozialen Kompetenz zum Ziel.
Da im Kindes- und Jugendalter entwicklungspsychologische, psychodynamische, ver
haltenstherapeutische und familiensystemische As pekte ineinander gr eifen, ist es be
sonders wichtig, dass Therapeuten über an dere Verfahren mindestens in Grundzügen
Bescheid wissen.
Als niedergelassene Psychotherapeuten für Kinder und Jugend liche arbeiten Ärzte (zu
meist Fachärzte für Kinder und Jugendpsychiatrie), Psychologen oder Diplom-
Pädagogen. Der Bundesausschuss der Ärzt e und Krankenkassen hat entsprechend
dem § 92 SGB V Richtlinien üb er die Durchführung der P sychotherapie entwickelt, in
denen die Grundsätze für eine B ehandlung festgelegt sind. Die Indikationen für eine
Therapie und die anzuwendend en Verfahren sind hier bestimmt. Eine psychotherapeu
tische Behandlung als Krankenkassenleist ung kann aber nur dann erfolgen, wenn die
Motivation des Patienten gesichert ist und seine Behandlung Aussicht auf Erfolg hat.
Ebenfalls Krankenkassenlei stungen sind die im Rahmen der Sozialpsychiatrie-
Vereinbarung geleisteten psychotherapeutischen Hilfen. Diese richten sich insbesonde
re an Kinder aus Familien mit komplexen sozialpädiatrischen und psychiatrischen Prob
lemen und werden von ärztlichen und nichtärzt lichen Mitarbeitern in den Kinder- und
Jugendpsychiatrischen Praxen erbracht, die an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung teil
haben (siehe 2.2.1.).
2.3.2 Ausgangslage
In Münster gibt es nach Auskunft der Ka ssenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe 46
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche, die an der
vertragsärztlichen Versorgung für 43721 Kinder unter 18 Jahr en aus Münster teilneh
men (Stand 17.07.2008). Hinzu kommen zwei Ausb ildungsinstitute sowie eine Instituts
ambulanz.
Die Mehrheit der zugelassenen Psychot herapeuten behandelt sow ohl Erwachsene als
auch Minderjährige. Nur fünf psychol ogische und neun ärzt liche Psychotherapeuten
haben ausschließlich eine Zulassung für die Behandlung von Kindern und Jugendli
chen. Einige der ärztlichen Therapeuten arbeiten überwiegend psychiatrisch und nicht
10
Ambulante Diagnostik und Behandlung
psychotherapeutisch. Aus der vorliegenden Unterlagen der Kassenärztlichen Vereini
gung ist nicht ersichtlich, wie hoch der An teil an psychotherapeutischer Tätigkeit für
Kinder und Jugendliche an der Gesamtarbeitszeit ist. Deshalb sind Vergleiche mit ande
ren Kommunen problematisch.
Bei Berücksichtigung aller psychotherapeuti schen Einrichtungen und Praxen ist es al
lerdings wahrscheinlich, dass in Münster mehr Kinder- und Jugendlichen- Psychothera
peuten tätig sind als im Durchschnitt in NRW, wo 28,7 Therapeuten für 100.000 Ein
wohner unter 18 Jahren zuständig sind (Robert Koch-Institut 2008).
Der Schwerpunkt der psychotherapeutischen Behandlung von Minderjährigen liegt in
verhaltenstherapeutischen Me thoden. 30 Therapeuten in Münster können Verhaltens
therapie als Einzeltherapie be i Kindern und Jugend lichen anbieten, in 16 Praxen ist
Verhaltenstherapie in Gruppen möglich. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
für Kinder und Jugendliche als Einzeltherapie können 22 Therapeuten durchführen, als
Gruppentherapie drei. Ferner können zwei Therapeuten Analytische Psychotherapie als
Einzeltherapie für Kinder und Jugendliche anbieten. Die me isten Therapeuten, die an
der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, integrieren auch andere Therapieformen,
zum Beispiel familientherapeutische Elemente, in die Behandlung. Es können bezogen
auf Münster keine konkreten Aussagen dar über gemacht werden, welche Therapiefor
men aktuell angewandt wer den oder welche Erkrankungen mit welchen Methoden be
handelt werden.
Fragebogen zur psychotherapeutischen Versorgung in Münster (siehe Anlage)
Um die psychotherapeutische Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen in
Münster zu erfassen, wurden alle psychotherapeutisch arbeitenden Ärzte, Psychologen,
Pädagogen und Institutionen, die an der vertragsärztlic hen Versorgung teilnehmen, an
geschrieben und gebeten, Fragen zur Behandlungssituation in ihrer Praxis zu beantwor
ten. Es sollten Angaben darüber gemacht werden, wie viel e Kinder zwischen 3 bis 5
Jahren (Vorschulzeit), wie viele zwischen 6 bis 13 Jahren und wie viele Jugendliche
zwischen 14 und 17 Jahren (jeweils nach Gesch lechtern getrennt) im ersten und im
zweiten Quartal 2008 behandelt wurden. Es wurde erfrag t, ob psychotherapeutische
Gruppen angeboten werden und ob es für die Ki nder und Jugendlichen Wartezeiten für
eine psychotherapeutische Behandlung gibt. Ferner wurde ermittelt, ob auch Kinder und
Jugendliche behandelt werden, die nicht in Münster leben. Auf eine umfassendere Ab
frage wurde zum jetzigen Zeitpunkt verzicht et, um eine möglichst hohe Rücklaufquote
zu erzielen. Aus diesem Grund können noch keine Aussagen zum Diagnosespektrum,
zum sozioökonomischen Status oder zur Migr ationsvorgeschichte der in Münster be
handelten Patienten gemacht werden.
Ergebnisse
47 Therapeuten, Praxen und Institutionen sind angesch rieben worden. 33 von ihnen
haben den Fragebogen zurückgesandt; das entspri cht 70%. Sechs dieser Therapeuten
behandeln zurzeit keine Kinder und Jugendlich en. In drei Praxen ist die psychothera
peutische Behandlung ein Element der sozialpsychiatrischen Behandlung durch ärztli
che und nichtärztliche Ther apeuten. Auch Schätzungen zu den Patientenzahlen waren
möglich und wurden in der Auswertung gleichrangig berü cksichtigt. Ein ärztlicher Kin
der- und Jugendpsychiater mit Sozialpsychiat rie-Vereinbarung konnte nicht berücksich
tigt werden, weil er sich erst im September 2008 kassenärztlich niedergelassen hat.
In den drei Praxen mit einer Sozialpsychi atrie-Vereinbarung werden verschiedene the
rapeutische Gruppen durchgeführt. Es gibt zwei Gruppen zu Selbstsicherheitstraining,
11
Ambulante Diagnostik und Behandlung
vier Gruppen zu Entspannungstechniken und K onzentrationstraining, drei themenzent
rierte Gruppen, eine Gruppe zur Impulskontrolle und eine geschlechtsspezifische
Gruppe.
Von den 24 Psychotherapeuten und Institutionen, die mitgeteilt haben, dass sie zurzeit
in Münster Kinder und Jugend liche ambulant behandeln, ar beiten sechs grundsätzlich
auch mit ihren Patienten in Gruppen. Es wird zurzeit jedoc h nur von einer psychothera
peutischen Praxis eine themenzentrierte Gruppenbehandlung durchgeführt.
Wie viele Kinder und Jugen dliche in den Gruppen behandelt werden, is t nicht erfragt
worden.
Nur drei von 27 Therapeuten und Institutionen, die angeben, zurzeit Kinder und Jugend
liche in Münster zu behandeln, haben keine Wartezeiten für die psychotherapeutische
Behandlung. In zwei Praxen müssen Kinder und Jugendliche sogar länger als 6 Monate
auf einen Therapieplatz warten.
keine Wartezeit
bis zu 4 Wochen
bis zu 3 Monaten
bis zu 6 Monaten
länger als 6 Monate
keine Angaben zur Wartezeit
0
Therapeuten
Abb 1: Wartezeiten bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Münster
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1
In Münster werden gegenwärti g in einem Quartal (aufger undeter Mittelwert des ersten
und zweiten Quartals) von 27 Praxen, Ther apeuten und Instituti onen 2054 Patienten
zwischen 3 und 17 Jahren ambulant psyc hotherapeutisch behandelt. Von diesen Jun
gen und Mädchen werden 667 Patienten psychotherap eutisch in einer Praxis für Kinder
und Jugendpsychotherapie und 1387 Patienten in einer Praxis mit einer Sozialpsychiat
rie-Vereinbarung behandelt. Nur 74% der P sychotherapiepatienten in psychotherapeu
tischen Kinder- und Jugendpraxen und 55% der Psychotherapiepatienten sozialpsychi
atrischer Praxen wohnen in Münster.
12
Gesamt
davon aus Münster
14 bis 17 Jahre
davon aus Münster
6 bis 13 Jahre
davon aus Münster
3 bis 5 Jahre
davon aus Münster
54
382
284
720
96
859
379
1334
0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 1100 1200 1300 1400 1500 1600 1700 1800 1900 2000 2100 2200
461 795
193 228
3
2 56
236 511
88
150
747
1241
421
663
1256
2054
Mädchen Jungen
Abb. 2: Alle psychotherapeutisch behandelten Patienten in Münster in einem Quartal (Mittel des ersten und zweiten
Quartals 2008)
Gesamt
14 bis 17 Jahre
6 bis 13 Jahre
3 bis 5 Jahre 22
52
204
42
364
152
558
0 100 200 300 400 500 600 700 800 900
64
494
204
762
Mädchen Jungen
Abb. 3: Psychotherapiepatient en aus Münster in Praxen mit einer Sozialps ychiatrie-Vereinbarung (Mittel des ersten
und zweiten Quartals 2008)
130
Ambulante Diagnostik und Behandlung
Bei der weiteren Bewertung wurden die au swärtigen Patienten herausgerechnet und
nur die behandelten Minderjährigen aus Münster berücksichtigt.
Unabhängig vom Alter werden in den Praxen, die auf der Grundlage der Sozialpsychiat
rie-Vereinbarung arbeiten, überwiegend Jungen psychother apeutisch behandelt. Bei
den Vorschulkindern liegt der Anteil der Jungen bei 65%, bei den 6 bis 13 Jährigen bei
73% und bei den Jugendlichen zwischen 14 bis 17 Jahren bei 75%.
13
10
106
141
257
14
147
76
237
3 bis 5 Jahre
6 bis 13 Jahre
14 bis 17 Jahre
Gesamt
24
253
217
494
0 100 200 300 400 500 600
Mädchen Jungen
Abb. 4: Psychotherapiepatienten aus Münster in Praxen für Kinder- und Jugendpsychotherapie (Mittel des ersten und
zweiten Quartals 2008)
Ambulante Diagnostik und Behandlung
Bezüglich der Mädchen und Jungen, die eine p sychotherapeutische Behandlung in ei
ner Praxis für Kinder- und Jugendpsyc hotherapie (ohne Sozialpsychiatrie-
Vereinbarung) erhalten, ergibt sich eine auf fallend andere Patientenstruktur. Insgesamt
werden 52% Mädchen und 48% Jungen behandelt. Signifikante Unterschiede zeigen
sich bei der Betrachtung der verschiedenen Altersstufen. Bei den jüngeren Kindern bis
zum Alter von 13 Jahren werden mehr J ungen mit 57% bzw. 58% psychotherapeutisch
versorgt, während bei der Gruppe der Jugendlichen zwischen 14 bis 17 Jahren mit etwa
65% mehr Mädchen in Behandlung sind.
Zur Bewertung der Patientenzahlen nach Alter und Geschlecht sind Untersuchunge n
und Prävalenz-Studien hinzugezogen worden, die die Häufigkeit und Verbreitung von
psychischen Krankheiten im Kindes- und Jugendalter angeben.
In Münster wurde 1997 ein J ahrgang 5-jähriger Kindergartenkinder u. a. im Hinblick auf
ihre psychische Gesundheit untersucht. Es zeigte sich, dass 8,9% der Jungen und 7,1%
der Mädchen im Erleben der Eltern unter psychischen Störungen litten und behand
lungsbedürftig waren (Stadt Münster 1997). Die se Zahlen wurden bei den Vorschulkin
dern zugrunde gelegt.
Für die älteren Kinder können die differenzie rten Zahlen der BELLA-Studie (siehe 1)
hinzugezogen werden: In Deutschland zeig en 10,9% der Jungen und 8,4% der Mäd
chen zwischen 7 bis 17 Jahren behandlung sbedürftige psychische Störungen (Ravens-
Sieberer et al. 2007). Diese Zahlen wurden bei den Kindern und Jugendlichen zwischen
6 und 17 Jahren zu Grunde gelegt.
Wir haben der errechneten Zahl der Kinder und Jugendlichen aus Münster, die wahr
scheinlich von psychischen St örungen betroffen sind, die Ki nder und Jugendlichen ge
genübergestellt, die tatsächlich ambulant psychotherapeutisch behandelt werden.
14
Ambulante Diagnostik und Behandlung
3 bis 5 Jährige 6 bis 13 Jährige 14 bis 17 Jährige
Jungen Mädchen Jungen Mädchen Jungen Mädchen
Kinder mit psychischen
Störungen
in Münster 311 1) 250 1) 1081 2) 803 2) 572 2) 412 2)
Kinder aus Münster
in ambulanter
Psychotherapie 56 32 513 236 228 193
1) Berechnungsgrundlage: Stadt Münster 1997
2) Berechnungsgrundlage: Ravens-Sieberer et al. 2007
Tabelle 1: Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Störungen und solche, die sich in ambulanter psy
chotherapeutischer Behandlung befinden
Die für Münster erhobenen Daten über die aktuell behandelten Kinder und Jugendlichen
bestätigen, dass es geschlechtsspezifische Besonderheiten gibt. Es werden insgesamt
mehr Jungen als Mädchen ambulant psychotherapeutisch behandel t. Jugendliche Mäd
chen profitieren eher von der Psychotherapie in einer p sychotherapeutischen Praxis
(ohne Sozialpsychiatrie-Vereinbarung) als Jungen.
Abb. 5: Anteil der psychotherapeutisch behandelten Patienten an den wahrscheinlich psychisch kranken Kindern und
Jugendlichen aus Münster
Auch wenn noch weitere Ki nder in Münster in irgendeiner Form kinder- und jugendpsy
chiatrische oder -psychotherapeutische Be handlung erhalten, sind die jüngeren Kinder
insgesamt und Mädchen zwischen 6 und 13 Jahren in der ambulanten psychotherapeu
tischen Behandlung unterrepräsentiert.
15
Ambulante Diagnostik und Behandlung
2.3.3 Planungen
Der Bundestag hat am 16.10.2008 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisati
onsstrukturen in der Gesetzlichen Kranken versicherung (GKV-OrgWG) verabschiedet.
Es sieht vor, dass mindestens 20% der niedergelassenen Psychotherapeuten Kinder
und Jugendliche behandeln. B undesweit können sich mehr Psychotherapeuten für Kin
der- und Jugendliche, die an der vertrags ärztlichen Versorgung te ilnehmen, niederlas
sen, so dass sich voraussichtlich die ambulante Versorgungssituation verbessern wird.
(Bundespsychotherapeutenkammer 2008)
2.4 Beratungsstellen und spezielle Therapieeinrichtungen
2.4.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlagen
Ein wichtiger Baustein der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
sind verschiedene Beratungsstellen für Fa milien, Kinder und J ugendliche. Psychisch
kranke Kinder und Jugendlic he werden nicht nur von Ärzten und Psychotherapeuten,
die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehm en, betreut, sondern auch in diesen
Beratungsstellen. Auf der Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
werden Angebote zur Erziehung gemacht, es werden Hilfen bei Verhaltensauffälligkei
ten, Lernbeeinträchtigungen, Entwicklungsst örungen, psychosomatisch-psychiatrischen
Symptomen, Gewalt- und Missbrauchserf ahrungen und individuellen oder familiären
Krisen angeboten. Beratungsstel len, die auch Leistungen der Eingliederungshilfe für
körperlich und geistig behinder te und von Behinderung bedrohte Kinder erbringen, ar
beiten auf der Grundlage des SGB IX.
Aufsuchend ist keine dieser Einrichtungen tätig.
2.4.2 Ausgangslage
Die im Folgenden auf geführten Beratungsangebote (auß er denen des Autismusthera
piezentrums) richten sich nicht primär an seelisch kranke Kinder und Jugendliche. Mög
licherweise werden in den Beratungsstelle n aber auch Minderjährige mit seelischen
Störungen erreicht, die sonst keine Behandlung erfahren. Bei Hinweisen auf einen wei
tergehenden diagnostischen Bedarf oder Behandlungsbedarf können diese Beratungs
stellen an andere Fachdienste weiter vermitteln.
Für einige Familien und Kinder wer den in den Beratungseinrichtungen pädagogisch
therapeutische oder auch psychotherapeuti sche Leistungen angeboten. Eine Aussage
darüber, wie viele Kinder und Jugendliche von diesen berat enden und therapeutischen
Angeboten profitieren oder wie viele Kinder, die möglic herweise psychisch krank sind,
hier gesehen werden, kann nicht getroffen werden.
Als Erziehungsberatungsstellen arbeiten
die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes,
die Beratungsstelle Südviertel für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie
die Psychologische Beratungsstelle der Evangelischen Kirche.
Spezielle Beratungsangebote machen unter anderem folgende Einrichtungen:
Die Krisenhilfe Münster berät Menschen in suizidalen Krisen und unterstützt dabei auch
Kinder und Jugendliche.
Die Ärztliche Kinderschutzambul anz fokussiert die Hilfen auf Kinder und Jugendliche,
die Opfer von (sexueller) Gewalt oder Vernachlässigung geworden sind.
16
Ambulante Diagnostik und Behandlung
Zur Diagnostik und Therapie kommen auch jugend liche Täter, die Kinder sexuell miss
braucht haben.
Zartbitter Münster ist eine Beratungsstelle für Jugendliche ab 14 Jahren mit sexuellen
Gewalterfahrungen.
Bei der Beratungsstelle im Deutschen Kinderschutzbund Münster liegt der Schwerpunkt
der beraterischen und therapeutischen Arbeit auf der Auseinandersetzung mit dem The
menbereich Gewalt.
Das Autismus-Therapiezentrum Münster ist eine beratende und therapeutische Einrich
tung für Menschen mit autistischen Wahrnehmungsbesonderheiten.
Beratung bei Essstörungen für jungen Menschen bis 27 Jahren bietet auch das Diako
nische Werk Münster an.
Die Stadt Münster hält kommunale Beratungsstellen vor, in denen auch Kinder und Ju
gendliche mit seelischen Störungen Unterstützung erhalten.
Die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter des Gesund
heitsamtes unterstützt Familien mit entwicklungsauffälligen und behinderten Kindern ab
der Geburt bis zum Ende der Schulzeit.
In der Schulpsychologischen Beratungsstelle werden Kinder und Jugendliche aus Schu
len in Münster unterstützt.
Jugendliche werden zu Fragen des Suchtmittelmissbrauches und Abhängigkeiten in der
Drogenberatungsstelle der Stadt Münster beraten.
2.4.3 Planungen
Es werden von mehreren Inst itutionen präventive Angebote geplant, z. B. eine themen
zentriete Gruppenbehandlung für Kindern psychisch kranker Eltern (siehe 6.3.1) und
Gruppenangebote bei Essstörungen.
2.5 Sozialpsychiatrischer Dienst
2.5.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlagen
Die kinder- und jugendpsychiatrische Kompet enz im öffentlichen Gesundheitsdienst
(ÖGD) stellt ein wichtiges Element in der ambulanten Versorgung dar. Ziel ist es, an
gemessenen Hilfen für alle verhaltensauffäl ligen und psychisch kranken Kinder und Ju
gendliche in der Kommune sicher zu stellen. Insbesondere sollen die Minderjährigen
und ihre Familien Unterstützung erhalten, die von sich aus nicht in der Lage sind, die
vielfältigen ambulanten und stationären Beratungs- und Behandlungsangebote in An
spruch zu nehmen.
Die Zahl der Ärzte für Kinder- und Jugendpsych iatrie im öffentlichen Gesundheitsdienst
stagniert seit der Mitte der 90er-Jahre. Eigene Kinder- und Jugendpsychiatrische Diens
te mit mehreren Mitarbeitern gibt es über wiegend in den großen Städten. Die Experten
kommission der Bundesregierung sieht für den kinder- und jugendpsychiatrischen
Dienst einer Großstadt mindestens einen Fa charzt, einen Sozialarbeiter und eine halbe
Psychologenstelle vor (Bundesminister für Jugend, Familie, Fr auen und Gesundheit
1988).
In Münster nimmt der Sozialpsychiatrisc he Dienst des Gesundheitsamtes die Aufgaben
der Kinder- und Jugendpsychiatrie im ÖGD wahr.
17
Ambulante Diagnostik und Behandlung
Er arbeitet auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes über den öff entlichen Gesundheits
dienst (§12, §16, §23 ÖGDG) und des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen
bei psychischen Krankheiten NRW (Psych-KG).
Es werden vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen angebot en, die im Be
darfsfall durch Hausbesuche sichergestellt werden. Fachärztliche Beratungen und
Betreuungen der betroffenen Kinder finden auch in ihrem familiären und sozialen Kon
text statt. Notwendige Behandlungen und Therapien werden ver anlasst und koordiniert.
In akuten oder chronischen Belastungssituati onen erfolgen Kriseninter ventionen (siehe
3) Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung wird ggf. eine Krankenhauseinweisung si
chergestellt. In enger Zusammenarbeit mit a nderen Institutionen wird die Mitwirkung an
Hilfeplanprozessen angeboten. Außerdem wer den Gutachten zu verschiedenen Frage
stellungen erstellt und auf regionaler Ebene Ver netzungs- und Koordinierungsaufgaben
wahrgenommen.
2.5.2 Ausgangslage
Mit der Festanstellung einer Ärztin fü r Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychothera
pie erweiterte der Sozialpsychiatrische Die nst des Gesundheitsamtes seit 1999 seine
Angebote für Kinder und Jugendliche. Da zunächst keine zusätzlichen sozialpädagogi
schen und psychologischen Kompetenzen zur Verfügung standen, übernahmen die dort
tätigen Sozialpädagogen auch Aufgaben für diese Zielgruppe.
Der akute Beratungs- und H andlungsbedarf im Bereich der Kinder- und Jugendpsychi
atrie und der Einsatz in belasteten Hochri sikogruppen (z. B. Kinder psychisch kranker
Eltern, Multiproblemfamilien) nahm in den letzten Jahren stetig zu, sodass für die not
wendige präventive Hilfeste llung, Koordinations- und Vernetzungsarbeit sowie Gutach
tentätigkeit immer weniger Zeit zur Verf ügung steht. Seit August 2008 kann durch die
Bewilligung einer halben Sozialpädagogenstelle im Sozialpsychiatrischen Dienst eine
qualitative und quantitative Verb esserung für psychisch belastete Kinder und Jugendli
che erreicht werden. Die Beratungsmöglichkeiten werden erweitert, indem zum Beispiel
zweimal pro Woche eine feste Telefonsprec hstunde vorgehalten wird. Ferner wird das
Berichtswesen verbessert.
Für einen zusätzlichen Personalbedarf (psyc hotherapeutische Fachkraft mit 20 Wo
chenstunden im Rahmen eines freien Dienstvertrages) konnten kommunal bislang noch
keine Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es muss abgewartet werden, ob die Erwei
terung der kinder- und jugendpsychiatrischen Kompetenz im Sozialpsychiatrischen
Dienst ausreicht, um auch die Zukun ftsaufgaben bei der aufsuchenden und zeitaufwen
digen Unterstützung von Familien mit komplexem Hilfebedarf zu bewältigen.
Der kinder- und jugendpsychiatrische Bereic h des Sozialpsychiatrischen Dienstes des
Gesundheitsamtes sucht vor allem die Ki nder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und
deren Familien auf, die aufgrund ihrer emotiona len oder sozialen Bedingungen aktuell
oder dauerhaft nicht in der Lage sind, die erforderliche Maßnahmen selbst einzuleiten.
Manchmal sind umfassende und langfristige Be ratungskontakte in Kooperation mit an
deren Institutionen erforderlich, bis die betroffenen Minderjährigen und ihre Eltern bereit
sind, die notwendigen Hilfen anzunehmen. Gelegentlich reichen auch ein oder zwei Ge
spräche mit dem Kind und seinem Bezug ssystem aus, um eigene Lösungsstrategien
anzuregen und auf diese Weise wichtige Entwicklungsschritte in Gang zu setzen.
Krisensituationen bei seelisch belasteten Kindern und J ugendlichen können durch die
Fachkompetenz der Kinder- und Jugendpsychia terin häufig ambulant geklärt werden.
Nur selten muss eine stati onäre Behandlung unter frei heitsentziehenden Bedingungen
mit einem Sachverständigengutachten veranlasst werden (3.2.2).
18
150 144140139134
116
10299 97
87
51 50 48 52
45
2004 2005 2006 2007 2008*)
Fälle Familien Sprechstd.
Abb. 6: Kinder- und Jugendpsychiatrische Sprechstunden im Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Ju
gendliche und Familien seit 2004
*) Die Zahlen des ersten Halbjahres 2008 wurden auf das ganze Jahr hochgerechnet.
Ambulante Diagnostik und Behandlung
Im Jahr 2007 konnten knapp 10 0 Kinder und Jugendliche, dav on über die Hälfte erst
malig, kinder- und jugendpsychiatrisch im Ge sundheitsamt betreut werden. Im selben
Zeitraum wurden 31 umfassende Gutacht en für verschiedene Auftraggeber (Jugendhil
fe, Gerichte, Schulen u. a.) erarbeitet.
Zusätzlich wird in jedem Bezirk des Kommunalen Sozialdienstes des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien monatlich eine kinder- und jugendpsychiatrische Sprechstun
de angeboten, die auch sozialpädagogisch vom Sozialpsychiatrischen Dienst unter
stützt wird. In den Sprechstunden werden so wohl die Mitarbeiter des Kommunalen So
zialdienstes als auch die Patienten und ihre Bezugspersonen beraten. Die Inanspruch
nahme ist seit 2004 konstant hoch.
2007 fanden in 48 Sprechstunden 140 Bera tungen oder Untersuchungen von Kindern,
Jugendlichen, jungen Volljährigen oder Eltern statt. Diese bezogen sich nahezu in glei
cher Weise auf Mädchen (51%) und Jungen (49%).
Die Sprechstunden werden in d en Stadtbezirken unterschiedl ich in Anspru
ch genom
men. Hierbei können verschiedene Ursachen eine Rolle spie len (Bevölkerungszahl und
Bevölkerungsstruktur, Überrepräsentanz sozialer Problemgruppen u. a.).
Seit 2004 werden in den Bezirken Ost und Hiltrup stets die wenigsten Kinder/Familien in
der kinder- und jugendpsychiatrischen Sprechstunde vorgestellt.
19
4141
25
30
14
29
10 9
17
16 1316
11
7
11
Mitte Nord Ost/Südost Hiltrup West
Fälle Familien Sprechstd.
Abb. 7: Kinder- und Jugendpsychiatrische Sprechstunden im Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Ju
gendliche und Familien in den Stadtteilen im Jahr 2007
44
71
5
19
6
10
davon im Haushalt mit
ihren Kindern
Psychisch kranke
Eltern
100
55
0 20 40 60 80 100
Mütter Väter Mütter u. Väter
Abb. 8: Psychisch erkrankte Patienten mit Kindern im 1. Halbjahr 2008
Ambulante Diagnostik und Behandlung
Bei Kindern psychisch kranker Eltern bemüht sich der Sozialpsychiatrische Dienst in
enger Kooperation mit allen beteiligten Instituti onen das Familiensystem frühzeitig und
ganzheitlich in den Blick zu neh men, damit die notwendigen Hilfen rechtzeitig installiert
werden. Diese Kinder haben ein deutlich höheres Risiko, selb st psychisch zu erkran
ken, insofern wird neben der Versorgung der Eltern auch pr äventive Arbeit in einer
Hochrisikogruppe geleistet (siehe 6.3.1). Selbst wenn die Kinder nicht mit im Haushalt
leben, werden die kranken Eltern mit ihr en vielfältigen Fragen zu r kindlichen Entwick
lung beraten.
Im 1. Halbjahr 2008 wurden im Sozialpsychiatrische Dienst 100 psychisch erkrankte
Mütter und Väter betreut, die insgesamt 167 minderjährige Kinder hatten.
55% der 100 psychisch kranken Eltern lebt en noch mit ihren Kindern in einem gemein
samen Haushalt.
In 44 von 55 Haushalten, in denen psychisch kranke Eltern mit ihren Kindern zusam
menlebten, war die Mutter erkrankt (80%). Es konnte nicht festgestellt werden, in wie
vielen Familien ein gesunder Partner mit im Haushalt wohnte.
20
Ambulante Diagnostik und Behandlung
Die Kinder- und Jugendpsychiaterin des Sozial psychiatrischen Dienstes arbeitet in be
ratender Funktion in verschiedenen Institut ionen mit. Hierbei ergeben sich auch Syner
gieeffekte.
Mit 9 Stunden pro Monat unter stützt sie fachärztlich di e Kinderschutzambulanz des
Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bezüglich der minderjährigen Patienten, die von Ge
walt betroffenen sind oder (sexuelle) Gewalt ausüben.
Ferner ist die Kinder- und Jugendpsychiaterin festes Mitglied im multiprofessionellen
Beratungsgremium (Clearingstelle in der Ki nderschutzambulanz), das einmal pro Wo
che Institutionen bei Verdacht auf sexuelle n Missbrauch, körperlicher und emotionaler
Misshandlung und Vernachlässigung berät (siehe 6.2.1).
Die Mitwirkung der Fachärztin im Bereich der Wiedereingliederungshilfen für Minderjäh
rige, die von seelischer Behinderung bedroht sind, wird ausführlich im Kapitel über kom
plementäre und rehabilitative Hilfen dargestellt (siehe 5).
Darüber hinaus werden Aufgaben der Psychia triekoordination zur Verbesserung der
kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Münster wahrgenommen.
2.5.3 Planungen
Mit den Ärzten und Mitarbeitern des Kinder - und Jugendgesundheitsdienstes sind wei
tere Kooperationsformen geplant, um auf die psychosozialen Problemlagen der Kinder
und Jugendlichen an den Schulen wirkungsvoller eingehen zu können.
2.6 Bewertung
Die ambulante kinder- und juge ndpsychiatrische Versorgung ist in Münster verglichen
mit anderen Städten und Kreisen zu friedenstellend. Es sind aktuell 10 Fachärzte für
Kinder-und Jugendpsychiatrie in Münster ni edergelassen, vier davon gewährleisten ei
ne umfassende Versorgung auf der Grundlage de r Sozialpsychiatrie-Vereinbarung. Mit
3,7 Fachärzten pro 100.000 Einwohner sind die Behandlungsmöglichkeiten deutlich
besser als in den meisten Kommunen (2007 im Bundesdurchschnitt: 0,84 pro 100.000
Einwohner) und auch besser als in den um liegenden Städten und Kreisen. Keine ande
re untersuchte Kommune hat mehr Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie pro
100.000 Einwohner (siehe Anhang). Darüber hinaus ist die Inst itutsambulanz der Klinik
für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM in die ambulante Diagnostik und Therapie
eingebunden. Zudem wollen sich zwei weitere Fachärzte im Stadtgebiet niederlassen.
Auch wenn die niedergelasse nen Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie die umlie
genden ländlichen Regionen mitversorgen, stehen Minderjährigen aus Münster deutlich
mehr ambulante kinderpsychiatr ische Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung als im
bundesdeutschen Durchschnitt. Da die Fachärzt e bislang kaum aufsuchend tätig sind,
werden jedoch die Kinder und Jugendlichen, die von sich aus nicht die notwendige Be
handlung in Anspruch nehmen, nur unzureichend versorgt.
Für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen aus Münster
kann ebenfalls eine gute Versorgungslage festgestellt werden.
Gemessen am Durchschnitt in NRW (28, 7 ambulant tätige Th erapeuten auf 100.000
Einwohner unter 18 Jahren) wü rden 12,5 Therapeuten für die minderjährige Bevölke
rung in Münster erwartet. Tatsächlic h nehmen 46 Kinder- und Jugendlichenpsychothe
rapeuten an der Kassenärztlichen Versorgung in Münster teil. Davon haben 14 Psycho
therapeuten (fünf psychologische und neun är ztliche Therapeuten) ausschließlich eine
Zulassung für die Behandlung von Kindern und Jugendlich en. Vergleiche mit anderen
Kommunen sind problematisch, weil von der Anzahl der niedergelassenen
21
Ambulante Diagnostik und Behandlung
Psychotherapeuten nicht auf die tatsächlich stattfindenden Psychotherapien im Kindes
und Jugendalter geschlossen werden kann.
Deshalb erfolgte eine Befragung zur psychotherapeutischen Ve rsorgung von Kindern
und Jugendlichen in Münster. Von den angeschriebenen 47 Ther apeuten, Praxen und
Instituten nahmen 70% an der Befragung teil (Fragebogen si ehe Anhang). Die Ergeb
nisse wurden mit der errechneten Erkrankungshäufigkeit in Münster verglichen.
Anhand von Untersuchungen und Studien (si ehe 1) kann davon ausgegangen werden,
dass 3429 Kinder und Jugendliche in Münster zwischen 3 und 17 Jahren behandlungs
bedürftige psychische Störungen zeigen. Mindestens 1258 Kinder und Jugendliche aus
Münster waren in einem Quartal des erst en Halbjahres 2008 in ambulanter psychothe
rapeutischer Behandlung. Das bedeutet, dass mindestens 36,7% der bedürftigen Kinder
aus Münster auch behandelt werden. Es mü ssen ferner die Patienten hinzugerechnet
werden, deren behandelnde Psychotherapeuten nicht an der Befragung teilgenommen
haben. Auch die stationären Patienten sind noch nicht einbezogen.
Von den Kindern und Jugendlichen, die in Münster ambulant psychotherapeutisch be
handelt werden, sind etwa zwei Drittel Jungen und ei n Drittel Mädchen. Dies Ergebnis
überrascht nicht. Bereits 1989 stellte Remschmidt in seiner Evaluation zur kinder- und
jugendpsychiatrischen Versorgung fest, dass Jungen in der ambul anten Klientel deut
lich überrepräsentiert sind (Remschmidt 1989). Große Längsschnittstudien haben mitt
lerweile gezeigt, dass Jungen durchweg höhere Raten psychischer Störungen vom
Kleinkindalter bis zum frühen Jugendalter haben. Erst im späten Jugendalter sind Ge
schlechtsunterschiede nicht mehr feststellbar (Ihle et al. 2007). Jungen gelten allgemein
als anfälliger gegen Stressfaktoren. Sie sind häufiger von sozial unerwünschten Störun
gen wie Hyperaktivität (m:w = 8:1) und dissozial-aggressiven Auffälligkeiten (m:w = 4:1)
betroffen und werden deshalb m öglicherweise auch früher von ihren Eltern einer Be
handlung zugeführt.
Die Ergebnisse unserer Befragung weisen daraufhin, dass nur 15,7% der 561 behand
lungsbedürftigen Vorschulkinder aus Münster auch tatsächlich Therapie erhalten. Sie
sind damit gegenüber den anderen Altersgruppen unt errepräsentiert. Wie viele der ver
haltensauffälligen kleinen Kinder allerdings in der Frühförderung, in den Beratungsstel
len und im Sozialpä diatrischen Zentrum psychotherapeutische Unterstützung erfahren,
ist nicht bekannt. Deshalb wird dieses Ergebnis nicht als Unterversorgung interpretiert.
Deutlich wurde bei unserer Befragung, dass Kinder und Jugendliche aus Münster ins
gesamt und bezogen auf Alter und Geschlecht die psychotherapeutischen Angebote in
unterschiedlicher Weise in Anspruch nehmen (siehe 2.3.2). In den Praxen mit einer So
zialpsychiatrie-Vereinbarung werden ins gesamt deutlich mehr Patienten behandelt und
es werden mehr Jungen als Mädchen psychot herapeutisch versorgt. Jugendliche Mäd
chen suchen zumeist reine Psychotherapi e-Praxen (ohne Sozialpsychiatrie-
Vereinbarung) auf.
In den meisten Praxen müssen Kinder und J ugendliche aus Münster mehr als vier Wo
chen, häufig sogar länger al s drei Monate auf einen Psychot herapieplatz warten. Damit
unterscheiden sich Münsteraner Patienten nur unwesentlich vom Bundesdurchschnitt.
Dies entspricht aber bei weitem nicht der vom Bundessozialgericht geforderten maxima
len Wartezeit von sechs Wochen (siehe 2.1).
Die Erziehungsberatungsste llen ergänzen mit ihren p ädagogisch-therapeutischen An
geboten das Behandlungsspektrum in Münster. Auch die speziellen Therapieeinrichtun
gen, die für Autismus, Suizidalität und Gewalterfahrungen störung sspezifische ambu
lante Behandlungen anbieten, tragen zu einer guten ambulanten Versorgung in Münster
bei (siehe 2.4).
22
Ambulante Diagnostik und Behandlung
Die kinder- und jugendpsychiatrische Kompetenz im Sozialpsychiatrischen Dienst des
Gesundheitsamtes wurde im August 2008 um eine halbe Sozialp ädagogenstelle erwei
tert. Hierdurch kann eine qua litative und quantitat ive Verbesserung in der Versorgung
psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher erreicht wer den. Dennoch entspricht die
personelle Ausstattung des Dienstes nach wie vor nicht den Empfehlungen der Exper
tenkommission der Bundesregierung (Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und
Gesundheit 1988). Es ist fraglich, ob die per sonellen kinder- und jugendpsychiatrischen
Ressourcen im Sozialpsychiatrischen Dienst zu künftig ausreichen, um dem stetig zu
nehmenden Beratungs- und Handlungsbedarf bei Hochrisikogruppen (Kinder psychisch
kranker Eltern, Multiproblemfamilien) entsprechen zu können. Insbesondere Hausbesu
che bei Familien, die die er forderlichen psychiatrischen Behandlungsmaßnahmen nicht
selbst einleiten können, sind zeitaufwendig.
Die Inanspruchnahme der kinder- und jugendp sychiatrischen Sprechstunden im Kom
munalen Sozialdienst des Amtes für Kinder , Jugendliche und Familien ist seit 2004
konstant hoch. 2007 wurden 140 Kinder/Fam ilien vorgestellt. Mädchen und Jungen wa
ren annähernd gleich vertreten. Diese Hilfe erreicht Fam ilien aller gesellschaftlichen
Schichten. Sie kommt aufgrund der engen K ooperation mit der Jugendhilfe aber insbe
sondere Minderjährigen in komplexen Problemlagen zugute.
Die Versorgungssituation der Kinder und Ju gendlichen aus Münster mit intellektuellen
Beeinträchtigungen, die auch Psychotherapiebedarf haben, konnte noch nicht näher
untersucht werden. Die Anzahl an Therape uten, die diese Patienten mitbehandeln kön
nen, ist gering. Die Autismusambulanz hält ein Behandl ungsangebot für einen Teil die
ser Personengruppe vor. Die Nachfrage in M ünster steigt jedoch, insbesondere bei
geistig behinderten Minderjährigen und jungen Volljährigen mit traum atischen Belastun
gen und übergriffigem Sexualverhalten.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass für psychisch kranke Kinder und Ju
gendliche aus Münster schon jetzt ein umfa ssendes kinderpsychiatrisches, psychothe
rapeutisches und psychosoziales Behandlungsangebot vorgehalten wird.
Es fehlt an aufsuchenden psychiatrischen Diagnostik- und Beratungsangeboten. Diese
Aufgaben übernimmt bislang ausschließlich der Sozialpsychiatrische Dienst des Ge
sundheitsamtes.
Die noch immer langen Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz bei niedergelassenen
Kinder- und Jugendpsychiatern und –psychother apeuten sind für psychisch hochbelas
tete Kinder nicht tolerabel. Die Unterschie de in der psychotherapeutischen Behandlung
bezüglich Alters- und Geschlechtsverteilung bedürfen der weiteren Klärung.
Bislang gibt es in Münster nur wenige psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten
für Mädchen und Jungen mit geistiger Behinderung. Der genaue Bedarf muss bei dieser
Personengruppe überprüft werden.
23
Ambulante Diagnostik und Behandlung
2.7 Handlungsempfehlungen
Ziel 1
Alle Familien mit seelisch erkrankten Kindern und Jugendlichen aus Münster, die aktu
ell oder dauerhaft nicht in der Lage sind, sich selbst um psychiatrische oder psychothe
rapeutische Hilfen zu bemühen, werden im Rahmen von Hausbesuchen untersucht und
beraten.
Maßnahmen
Mit den niedergelassenen Kinder- und Jugendpsych iatern und mit den Mitarbeitern der
Institutsambulanz der Klinik für Kinde r- und Jugendpsychiatrie des UKM werden Ge
spräche geführt, um eine Verbesserung der aufsuchenden Hilfen zu ermöglichen.
Ziel 2
Die kinder- und jugendpsychiatrische Versor gungssituation in Münster wird weiterhin
dokumentiert.
Maßnahmen
Es wird in drei Jahren er neut ein Bericht zur kinder- und jugendpsychiatrischen Versor
gung in Münster vorgelegt. Es soll dabei ein Thema vertiefend behandelt werden (z. B.
psychisch kranke Kinder mit Migrationsvorge schichte, Kinder psychisch kranker Eltern
oder suchtmittelabhängige Jugendliche).
Ziel 3
Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit intellektueller Behinderung stehen in
Münster ausreichend differenzierte Therapieangebote zur Verfügung.
Maßnahmen
Der psychotherapeutische Bedarf für geistig behinderte Minderjährige aus Münster wird
überprüft. Ggf. werden Vorschläge zur Verbesserung der Versorgungssituation erarbei
tet.
24
Krisen- und Notfallbehandlung
3 Krisen- und Notfallbehandlung
3.1 Allgemeine Aspekte
Kinder und Jugendliche geraten in psychosoziale Über forderungszustände, wenn ihre
individuellen und altersabhängigen Anpassungsprozesse nicht ausreichen, um Entwick
lungsaufgaben und Anforderungen zu bewält igen. Die hieraus entstehenden Notfall-
und Krisensituationen umfassen ein weites Störungsspektrum , das von der akuten Be
lastungsreaktion über Entwicklungs- und Beziehungskonflikte bis hin zu schweren psy
chiatrischen Krankheitsbildern reicht. Suiz idalität und aggressive Erregungszustände
können erschwerend hinzukommen und zu einer Eigen- und Fremdgefährdung führen.
Je jünger die Kinder zum Zeitpunkt ihres ersten Suizidversuches sind, desto höher ist
das Wiederholungsrisiko (Ärzte Zeitung 2000). 2007 starben in Deutschland 575 junge
Menschen zwischen 15 und 25 Jahren durch Se lbstmord, 29 Kinder waren jünger als
15 Jahre (Statistisches Bundesamt 2008).
Die Familie und das soziale Umfeld sind v on der krisenhaften Zuspitzung immer mit
betroffen, sei es als Folge oder als Mitursache.
Die eingeschalteten Institutionen werden au fgrund der Bedrohungssituation, der gerin
gen Planbarkeit und der unmittelbaren Be wertungs- und Handlungsnotwendigkeit in
ihrer Flexibilität und Fachlichkeit maximal gefordert.
Die Leistungsfähigkeit einer Krisen- und Notfallversorgung im Kindes- und Jugendalter
zeigt sich in der Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Schnelligkeit der Dienste.
Vielfach reichen ambulante pädagogisch-therapeutische Hilfeangebote zur Bewältigung
von psychosozialen Krisen aus. Ei n kinderpsychiatrischer Notfall , d. h. eine existentiell
bedrohliche Gefährdungssituat ion aufgrund einer schwerw iegenden psychiatrischen
Störung, erfordert hingegen imme r eine unmittelbare fachär ztliche Beurteilung und In
tervention. Wenn die für notwendig eracht ete psychiatrische Behandlung zumindest
zeitweilig nur innerhalb eines klinischen Sc hutzraumes gelingen kann, ist eine stationä
re Krisenintervention angezeigt. Hierzu ist das Einverständnis der Betroffenen und ihrer
Familien erforderlich.
Freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen auf einer kinder- und
jugendpsychiatrischen Intensivstation (geschützte Station) sind nur dann zulässig, wenn
eine erhebliche Gefahr für den Betroffenen selbst (Selbstgefährdung) oder für die
Rechtsgüter anderer Menschen (Fremdgefährdung) vorliegt und keine altersgemäße
Einsicht in die stationäre Behandlungsnotw endigkeit besteht. „Nachteile oder Schäden
von geringem Gewicht können keinen Freiheits entzug rechtfertigen, dieser wäre unver
hältnismäßig“ (Marschner/Volckart 2001). Es gi lt der Grundsatz, dass bei Zweifeln hin
sichtlich der Gefährdung der Freiheit der Vorrang gegeben werden muss.
Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen ge gen ihren Willen in einer Klinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie ist nur möglic h, wenn sie dort aufg rund ihrer Störung
auch psychiatrisch-psychotherapeutisch behandelt werden können. Eine bloße Verwah
rung und Sicherung ist nicht zulässig.
In jeder Krise liegt eine Chance zur konstr uktiven Veränderung. Voraussetzung ist je
doch, dass die pädagogischen, therapeutischen und psychiatrischen Institutionen ver
antwortlich und abgestimmt - mit ressourcenor ientiertem Blick - kooperieren und der
Verweis an die kinder- und jugendpsychiatrisc he Klinik nicht zum delegierenden Reflex
wird. Bei zugrunde liegenden schweren psychiatrischen Erkrankungen und eindeutiger
25
Abb. 9 : Zusammenarbeit der Institutionen in Krisen- und Notfallsituationen
Krisen- und Notfallbehandlung
Suizidalität ist eine Klinik aufnahme meist unstrittig. Aggressiv und dissozial agierende
Jugendliche hingegen, die durchaus psyc hische Störungen aufweisen können, aber
aktuell nicht von einer Krankenhausbehandlung profitie ren, werden häufig zum Streitfall
zwischen den Helfersystemen. In den Ha ndlungsempfehlungen der Gesundheitskonfe
renz 2001 wurde deshalb gefordert, dass M ädchen und Jungen mit einer dissozialen
Entwicklung nach Möglichkeit an ihrem momentanen Lebensort verbleiben und Krisen
in gemeinsamer kooperativer Sorge von Jugendhilfe und Jugendpsychia trie bearbeitet
werden.
Eine sorgfältige Klärung der Behandlungsindi kation, verbunden mit einer gemeinsam
erarbeiteten differenzierten Zielsetzung, unterstützt die Kinder und Jugendlichen sowie
ihre Eltern bei der Fokussierung auf das R ealisierbare. So ist die Chance vergrößert,
dass Minderjährige die in der Krise gebundene Energie für einen Entwicklungsschritt
nutzen können.
3.2 Ambulante Klärung
3.2.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlagen
Die Begegnung mit Kindern und Jugendlichen in psychosoziale n Krisen gehört sowohl
zum Alltag der Jugendhilfee inrichtungen als auch zum Lei stungsspektrum der kinder
und jugendpsychiatrischen und p sychotherapeutischen Institutionen. Es gibt aber keine
spezialisierten Dienste und Ei nrichtungen, die ausschließlich und jederzeit für Notfall
maßnahmen zur Verfügung stehen.
Die Jugendhilfeeinricht ungen können auf der Rechtsgrundlage des SGB VIII im Rah
men von Hilfen zur Erziehung ( §§ 27-35 SGB VIII) in psychos ozialen Krisensituationen
pädagogisch-therapeutisch tätig werden. Das Jugendamt hat ferner die Möglichkeit, den
physischen und psychischen Schutz von Kindern und Jugendlichen in gefährdenden
Situationen durch eine Inobhutnahme (§ 42 SG B VIII) zu gewährleisten. Erzieherische
Kriseninterventionen stoßen an Grenzen, wenn die psychia trische Behandlungsbedürf
tigkeit im Vordergrund steht und eine akut e Selbst- oder Fremdgefährdung nicht ausge
schlossen werden kann.
Ein kinder- und jugendpsychiatrischer No tfall (Gefährdungssituation und Behandlungs
notwendigkeit aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Störung) bedarf stets der
26
Krisen- und Notfallbehandlung
unmittelbaren kinder- und jugendpsychiatrischen Risikoeinschätzung, Intervention und
ggf. Weitervermittlung.
Diese Aufgaben übernehmen die ki nder- und jugendpsychiatrischen Praxen, die Insti
tutsambulanz der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und das Gesundheitsamt.
In erster Linie stellen di e niedergelassenen Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie die
Akuthilfe sicher. Sie arbeiten auf der Rechtsgrundlage des SGB V, ihre Leistungen wer
den durch die Krankenkassen finanziert. Da die Fachärzte in der Regel keine Hausbe
suche durchführen, sind sie darauf angewiesen, dass sich die Kinder und Jugendlichen
in Begleitung der Personensorgeberechtigten freiwillig in der Praxis vorstellen.
Auch die Mitarbeiter der Institutsambulanz, die auf der Rechtsgrundlage des § 118 SGB
V in die Notfallbehandlung eingebunden si nd, übernehmen nur Kr iseninterventionen
innerhalb der Ambulanz des Krankenhauses.
Anders als bei den Facharztpraxen und der Institutsambulanz klärt der Sozialpsychiatri
sche Dienst des Gesundheitsamtes auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes über den
öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) und des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaß
nahmen bei psychischen Krankheiten (Psych-KG) Krisensituationen oft „vor Ort“. Bei
dem dringenden Verdacht auf eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung erfolgt die psy
chiatrische Untersuchung in enger Kooperation mit der Feuerwehr und der Polizei.
Außerhalb der regulären Dienstzeiten ist ei ne aufsuchende fachärztliche Notfallversor
gung nicht gewährleistet. Bei einer besonder en Gefahrensituation und Eilbedürftigkeit
können die psychisch belasteten Mädchen u nd Jungen jedoch - auch gegen ihren Wil
len - durch die Ordnungsbehörde (diese Funktion übernimmt in Münster die Feuerwehr)
oder die Polizei einem kinder- und jugendpsych iatrisch erfahrenen Arzt zur Untersu
chung „vorgestellt“ werden (§ 9 Psych-KG).
Für die Organisation eines Notdienstes am Mittwochnachmittag und am Wochenende
ist die kassenärztliche Vereinigung zuständ ig, die die kinder- und jugendpsychiatrische
Versorgung durch den all gemeinen ärztlichen Notdienst und den kinderärztlichen Not
dienst als geregelt ansieht.
3.2.2 Ausgangslage
Die Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen in Münster, bei denen im vergangenen
Jahr eine fachkundige (pädagogische, therapeutische, ärztliche) Krisenintervention er
folgte, ist aufgrund der Heterogenität der Notfallsituationen und der Vielzahl der beteilig
ten Helfersysteme nicht zu ermitteln.
Die Mitarbeiter des Kommunalen Sozialdienstes des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien und der Jugendhilfeeinrichtungen in Münster müssen häufig als pädagogische
„Ersthelfer“ akute Krisensituation von Minder jährigen und ihren Familien bewältigen.
Außerhalb der Dienstzeiten kann die Rufbereitschaft des Am tes für Kinder, Jugendliche
und Familien in Anspruch genommen werden.
Auch die Beratungsstellen in Münster sind mit Kriseninterventionen konfrontiert. Die
Krisenhilfe Münster hat beispielsweise 2007 22 Kindern, Juge ndlichen und jungen Voll
jährigen unter 20 Jahren Hilfe in einer akuten Krise angeboten (Krisenhilfe Münster e.V.
2008)
Die zehn Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die die kassenärztliche Versor
gung in Münster sicherstellen, sind während der regulären Pr axiszeiten für Notfallunter
suchungen erreichbar. Falls das Telefon in der Praxis auf den Anrufbeantworter ge
schaltet ist, wird ein umgehender Rückruf zugesichert.
27
Krisen- und Notfallbehandlung
Werktags ab 19:00 Uhr (Ausnahme Mittwoch) ist eine nächtliche Rufbereitschaft einge
richtet, die wöchentlich wechselnde Ha ndy-Nummer wird über den Anrufbeantworter
angesagt. Hiermit sind die Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Organisa
tion des Notdienstes weitestgehend den Handlungsempfehlungen der Gesundheitskon
ferenz 2001 gefolgt.
Bislang werden die niedergelas senen Fachärzte in psychos ozialen Notfallsituationen
allerdings nur selten in Anspruch genommen.
Häufiger werden betroffene Kinder und Jugendliche aus Münste r direkt – ggf. unter Be
teiligung der Feuerwehr und der Polizei - in der Institutsambulanz der Klinik für Kinder-
und Jugendpsychiatrie des UKM vorgestellt. Dies geschieht vermutlich in der Erwartung
einer stationären Unterbringung. Die Erfahrung zeig t jedoch, dass die Minderjährigen,
die notfallmäßig in der Institutsambulanz vorgestellt werden, selten die Kriterien für eine
sofortige Aufnahme erfüllen. Oft besteht bei den Mädchen und Jungen keine Behand
lungsbereitschaft. Ferner ist in der Klinik bereits eine Beruhigung der Problematik einge
treten, sodass Maßnahmen gegen den Willen der Betroffenen nicht mehr notwendig
sind.
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes wird trotz enger personeller
Besetzung im kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich (1 Fachärztin, ½ Sozialarbei
terstelle) vielfach als erste Anlaufstelle in kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallsitu
ationen in Anspruch genommen. Er bietet al s einziger Fachdienst aufsuchende Hilfen
an, d. h. die betroffenen Minderjährigen werden – wenn möglich in Zusammenarbeit mit
dem Kommunalen Sozialdienst des Amtes fü r Kinder, Jugendliche und Familien – dort
psychiatrisch untersucht, wo sie sich aktuell befinden.
In den meisten Fällen kann die krisenhafte Pr oblematik durch eine unmittelbare psychi
atrische Intervention und Beratung der Familie ambulant aufgefangen werden.
In den letzten drei Jahren musste das Ges undheitsamt jährlich nur bei sechs bzw. sie
ben kinder- und jugendpsychiatrischen Notfall patienten dem Familie ngericht aufgrund
der Gefahrensituation eine sofortige stationäre Unterbringung empfehlen und mit einem
sachverständigen Gutachten nach § 1631b BGB (siehe 3.3.1) begründen (Abbildung
10) Die Anzahl der untergebrachten Minderjährigen durch das Gesundheitsamt hat sich
seit der Übernahme der Pflic htversorgung durch das UKM (O ktober 2006) nicht verän
dert. Mit Ausnahme des Jahres 2006 waren stets mehr Jungen als Mädchen betroffen.
28
0
2
4
6 Minderjährige
2003 2004 2005 2006 2007
Gesamt Mädchen Jungen
Abb. 10: Freiheitsentziehende Unterbringungen nach § 1631 b BGB auf Veranlassung des Gesundheitsamtes
Krisen- und Notfallbehandlung
8
Die sechs Minderjährigen, die 2007 auf gutachterliche Empfehlung des Gesundheitsam
tes in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiat rie des UKM unter freiheitsenziehenden
Bedingungen aufgenommen wurden, waren zwischen 9 und 17 Jahre alt. Bei allen
sechs Kindern und Jugendlichen lag eine akut e Eigengefährdung vor, zwei Minderjähri
ge zeigten zusätzlich eine erhebliche Fremdgefährdung. Fünf Mädchen und Jungen
wurden nach der stationären Behandlung in eine Jugendwohngruppe entlassen.
Wie häufig der allgemeine ärztliche Notdienst und der kinderärztliche Notdienst am Wo
chenende Kinder und Jugendliche in seelischen Notlagen untersucht, ist nicht bekannt.
Am Wochenende wird in Münster der für di e erwachsenen psychiatrischen Patienten
vorgehaltene Krisennotdienst im Bedarfsfall auch von Jugendlichen und deren Familien
in Anspruch genommen.
2007 wurden von 535 hilfesuchenden Personen k napp 2% unter 18-jährige junge Men
schen, z. T. im Rahmen eines Hausbesuches, behandelt. Deshalb ist eine weitere Qua
lifizierung der Mitarbeiter des Krisennotdienstes für die Beratung von Kindern, Jugendli
chen und ihren Familien sinnvoll um die Handlungssicherheit der Einsatzteams zu
erhöhen.
3.2.3 Planungen
In Münster hat sich seit dem 01.09.2008 ei n weiterer Arzt für Kinder- und Jugendpsy
chiatrie mit einer Sozialpsychiatrie-Vereinbarung kassenärztlich ni edergelassen. Zwei
weitere Fachärzte planen eine Praxiseröffnung. (siehe 2.2.3)
Der allgemeine ärztliche Notdienst wird von der Kassenärztlichen Vereinigung zurzeit
neu geregelt. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.
Der Fortbestand des psychosozialen Krisennot dienstes, der bislang mit Hilfe der kom
munalen Finanzierung vorgehalten wird und am Wochenende im Einzelfall auch Ju
gendliche versorgt, ist mittelfristig sowohl personell als auch finanziell noch nicht
gesichert.
29
Krisen- und Notfallbehandlung
3.3 Stationäre Unterbringung
3.3.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlagen
Eine stationäre Behandlungsphase sollte nur dann eingeleitet werden, wenn die ambu
lanten Kriseninterventionsm öglichkeiten bei psychisch kranken Kindern und Jugendli
chen nicht zum Erfolg geführt haben. Falls zur Abwehr von Gefa hren eine Behandlung
auf einer geschützten Intensivstation notw endig ist, werden sowohl die Kinder und Ju
gendlichen als auch die Eltern motiviert, dieser Maßnahme freiwillig zuzustimmen.
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind erst dann erforderlich, wenn Minderjährige
– in ihrer Persönlichkeitsentwicklung durch schwerwiegende psychiatrische Stö
rungen existentiell gefährdet sind (z. B. durch Psychosen, Suizidalität, Suchtmit
tel-Intoxikationen, Erregungszustände mit Kontrollverlust, schwere Essstörun
gen),
– krankheits- und / oder entwicklungsbedingt keine Einsicht in die Behandlungs
notwendigkeit zeigen,
– und eine erhebliche Gefahrensituation fü r sie selbst oder andere Personen be
steht.
Freiheitsentziehung ist jeder Eingriff gegen den Willen des Betroffenen in dessen per
sönliche (Fortbewegungs) Freiheit von solcher Dauer und Stärke, dass das Maß alters
gemäßer Freiheitsbeschränkungen überschritten wird (Hummel et al. 2003).
Bei der Anwendung freiheit sentziehender Maßnahmen gegen oder ohne den erklärten
Willen der Betroffenen liegt ei n erheblicher Eingriff in das gesetzlich verankerte Grund
recht der Freiheit der Person vor.
„Die Freiheit der Person ist unverletzlich “(Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz). „Über die Zuläs
sigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden“(Art.
104 Abs. 2 Grundgesetz). Freiheitsentziehung „darf bei einem Kind im Einklang mit dem
Gesetz nur als letztes Mittel und für di e kürzeste angemessene Zeit angewendet wer
den“(Artikel 37 UN-Kinderechtskonvention).
Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt die frei heitsentziehende Unterbringung in der Kli
nik für Kinder- und Jugendpsychiatrie auf Antrag der sorgeberechtigten Eltern beim
Familiengericht (§ 1631b BGB). Es handelt sich um ein zivilrechtliches Genehmigungs
verfahren. Der Richter überprüft, ob die Unterbringung zur fachärztlichen Behandlung
und Gefahrenabwehr des Minderjährigen zwing end notwendig ist und die Eltern ihre
erzieherischen Pflichten im Interesse und zu m Wohle des Kindes ausüben. Falls die
Personensorgeberechtigten trotz dringender Behandlungsindikation eine stationäre Be
handlung ihres Kindes unter fr eiheitsentziehenden Bedingungen nicht veranlassen wol
len, muss das Jugendamt klären, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. In diesem Fall
schlägt es dem Familiengericht vor, in die Elternrechte einzugreifen (§ 1666 BGB) und
das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Ge sundheitsfürsorge auf einen Pfleger zu
übertragen. Dieser kann dann anst elle der Eltern die Unte rbringung beim Familienge
richt beantragen.
Das Familiengericht braucht für seine En tscheidung neben dem Antrag der Sorgebe
rechtigten auch zeitnah das Gutachten eine s sachverständigen Arztes zur psychiatri
schen Erkrankung und Gefährdung des Kindes. Ferner muss der Richter alle Beteiligten
anhören.
30
Krisen- und Notfallbehandlung
Abb.11: Schaubild Freiheitsentziehende Maßnahmen
Anders als bei Erwachsenen erfolgt bei Kindern und Jugendlichen die freiheitsentzie
hende Unterbringung erst nachrangig nach dem „Gesetz über Hilfen und Schutzmaß
nahmen bei psychischen Krankheiten“ (§ 14 P sych-KG). Nur in sehr seltenen Fällen,
wenn die sorgeberechtigten Eltern nicht erreichbar oder nicht handlungsfähig sind, kann
es notwendig werden, dass zur Gefahrenabwehr und im öffentlichen Interesse die frei
heitsentziehenden Maßnahmen auf der rechtlic hen Grundlage des Psych-KGs erfolgen
müssen.
3.3.2 Ausgangslage
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM hat im Oktober 2006 mit der In
betriebnahme der geschützten Int ensivstation (12 Betten) die stationäre Notfallversor
gung der Kinder und Jugendlichen aus der Stadt Münster und aus dem Kreis Steinfurt
übernommen.
2007 wurden auf der Intensivstat ion der Klinik 185 Patient en (aus Münster und Kreis
Steinfurt) mit einer mittler en Verweildauer von 22,20 T agen behandelt, davon waren
64% suizidal. Zehn Mädc hen und Jungen mussten aus Ka pazitätsgründen an andere
Kliniken (Marl-Sinsen, Hamm) weitergeleitet werden.
Im ersten Halbjahr 2 008 blieb die Auslastung der Intens ivstation mit insgesamt 92,5
Notfällen bei einer mittleren Verweildauer v on 25 Tagen konstant hoch. Von den 92,5
Notfallpatienten wurden 33 Kinder und J ugendliche aus Münster (36%) behandelt, das
entspricht – bezogen auf die Einwohnerzahl - in etwa de m Anteil des Pflichtversor
gungsgebietes (38%).
Die Notfallstation der Klinik ist zeitweise überbelegt (14-16 Patienten). Im ersten Quartal
2008 lag der Nutzungsgrad der Station bei 115,7%.
Ein großer Anteil der stationär aufgenommenen Notfall-Patienten wir d freiwillig (mit
Einwilligung der Minderjährigen und ihrer Familien) auf der ge schützten Intensivstation
der Klinik behandelt.
31
Krisen- und Notfallbehandlung
Im ersten Halbjahr 2 008 waren nur knapp die Hälfte (15) der 33 Münsteraner Patienten
unter freiheitsentziehenden Bedingungen auf der Grundlage des § 1631b BGB unterge
bracht. Auf der Rechtsgrundlage des Psych-KG erfolgte in keinem Fall eine Freiheits
entziehung.
Alle stationären Notfälle
im 1. Halbjahr 2008
davon aus
Münster
davon nach §
1631 b BGB
92,5 33 15
Tabelle 2: Notfälle auf der Intensivstation der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM im 1. Halbjahr 2008
3.3.3 Planungen
Um die stationären kinder- und jugendpsychiatri schen Kriseninterventionen und die Ju
gendhilfemaßnahmen besser aufe inander abzustimmen, wir d unter Mitwirkung der
Fachärztin des Gesundheitsamtes seit E nde 2006 eine Kooperationsvereinbarung zwi
schen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien und der Klinik für Kinder- und Ju
gendpsychiatrie des UKM erarbeitet. Die Bete iligten folgen damit der Empfehlung der
Gesundheitskonferenz 2001. Bislang konnten si ch die Kooperationspartner aber noch
nicht auf eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit verständigen.
3.4 Bewertung
Es gibt in Münster zahlreiche pädagogisch e, therapeutische und är ztliche Dienste und
Institutionen, die in der ambulanten Kris enbewältigung von psychisch auffälligen Kin
dern und Jugendlichen mitwirke n und dazu beitragen, dass in den meisten Fällen eine
stationäre Aufnahme in der Klinik für Ki nder- und Jugendpsychiatrie vermieden werden
kann. Damit die Mitarbeiter der Jugendhilfe in der Lage sind, auf die akuten, oft auch
gefährlichen, Problemlagen adäquat einzugehen, benötigen si e eine fachkompetente
Unterstützung und Fortbildung.
Mit zwei weiteren kassenärztlichen Zulass ungen von Kinder- und Jugendpsychiatern in
Münster (demnächst 12 Fachärzte) und den aufsuchenden psychiatrischen Hilfen durch
den Sozialpsychiatrischen Dienst des Ges undheitsamtes wird es werktags möglich
sein, die fachärztliche Notfallversor gung der betroffenen Kinder und Jugendlichen si
cher zu stellen.
Es ist für die betroffenen Familien eine große Hilfe, wenn auch die niedergelassenen
Fachärzte gerade in Krisensituationen die Patienten verstärkt zuhause aufsuchen könn
ten. Die von den Angehör igenverbänden geforderten Haus besuche durch niedergelas
sene Fachärzte und Klinikär zte sind jedoch unter den momentanen ökonomischen Ge
gebenheiten und Abrechnungssystemen nicht zu realisieren (Peukert 2000).
Die niedergelassenen Ärzte fü r Kinder- und Jugendpsychiatrie organisieren in Münster
zusätzlich einen nächtlichen Notfalldienst am Montag, Dienstag, Donnerstag und Frei
tag ab 19:00 Uhr. Sie sind damit den Em pfehlungen der Gesundheitskonferenz 2001
gefolgt. Warum sie bislang jedoch selten in Anspruch genommen werden, bedarf noch
der genaueren Klärung.
Mittwochabend und am Wochenende kann bislang ke ine kinderpsychiatrische Notfall
versorgung sichergestellt werden. Die in di esen Zeiten zuständigen Ärzte des allgemei
nen und kinderärztlichen Notdienstes sind im Umgang mit schweren seelischen Krisen
situationen weniger geübt und werden von betroffenen Mi nderjährigen und deren Fami
lien auch wenig genutzt. Verfah renswege, z. B. bei einer Unterbringung mit Freiheits
entziehung, sind den Ärzten im allgemeinen Notdienst nicht immer bekannt.
32
Krisen- und Notfallbehandlung
Es wundert deshalb nicht, dass die Kinder und Jugendlichen häufiger direkt – ggf. unter
Beteiligung der Feuerwehr und der Polizei – in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychi
atrie des UKM vorgestellt werden. Diese s Vorgehen bedeutet für die Betroffenen und
ihre Familien insbesondere dann eine große Belastung, wenn eine stationäre Aufnahme
nach Einschätzung der Klinikärzte nicht erforderlich ist.
Bislang profitierten zumindest in Einzelfällen psychisch belastete Jugendliche vom kom
munal vorgehaltenen Wochenend-Krisennotdienst für Erwachsene. Deshalb ist die wei
tere Qualifizierung der Mitarbeiter sowie die zukünftige Sicherung dieses fachkompeten
ten ausuchenden Angebotes notwendig.
Ob sich mit der geplanten Neuregelung des ärztlichen Notdienstes auch die kinder- und
jugendpsychiatrische Notfallversorgung außer halb der regulären Praxiszeiten verbes
sern wird, ist ungewiss. Es wäre ein Fort schritt, wenn die mittlerweile zehn (demnächst
zwölf) Fachärzte ihre Rufbereitschaft er weitern und zumindest auch am Mittwoch ab
19:00 Uhr für Notfälle erreichbar wären.
Die stationäre Notfallbehandlung der Münsteraner Kinder und Jugendlichen mit stö
rungsbedingter Selbst- oder Fremdgefährdung ist seit der Übernahme der Pflichtversor
gung durch die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM ortsnah geregelt.
2007 wurden 185 Notfälle statio när im UKM kinder- und jugendpsychiatrisch versorgt.
Die Intensivstation der Klinik (geschützte Station) war zeitweise erheblich überbelegt,
zehn Patienten mussten aus Kapazitätsgr ünden in andere Kliniken verlegt werden.
Auch im ersten Halbjahr 2008 blieb die Au slastung mit insgesamt 92,5 Notfällen kon
stant hoch.
Der Anteil der aufgenommenen Münsteraner Patienten (36%) entspricht im ersten Halb
jahr 2008 – bezogen auf die Einwohnerzahl - nahezu dem Anteil des Pflichtversor
gungsgebietes (38%). Somit kann festgestellt werden, dass es keine Benachteiligung in
der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz in Münster gibt.
Positiv ist anzumerken, dass die meisten Pa tienten freiwillig unter geschützten Bedin
gungen auf der Intensivstation behandelt werden. Im ersten Halbjahr 2008 waren nur 15
von 33 Notfällen unter freiheitsentziehen den Bedingungen auf der Grundlage des §
1631b BGB (siehe 3.3.2) untergebracht.
Gerade in Notfallsituationen verhindern abg estimmte Kooperationsformen und Verfah
rensweisen zwischen der Jugend hilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie unnötige
Zeitverzögerungen in der Hilfegewährung beider Systeme. Zurzeit wird eine Kooperati
onsvereinbarung zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt
Münster und der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM erarbeitet.
33
Krisen- und Notfallbehandlung
3.5 Handlungsempfehlungen
Ziel 4
Ambulante und stationäre Krisendienste u nd Jugendhilfeeinrichtungen werden bei der
Bewältigung psychiatrischer Krisen im Kindes- und Jugendalter unterstützt.
Maßnahmen
Es wird für Mitarbeiter im Krisennotdienst und in Jugendhilfeeinrichtungen ein Informati
onsblatt zu psychiatrischen Notfallsituatione n im Kindes- und Jugendalter erarbeitet. In
diesem sind Verhaltensregeln, Verfahrensweisen und Kooperationspartner dargestellt.
Nach Bedarf werden Fortbildungen zur Problematik angeboten.
Ziel 5
Alle mit seelischen Notfalls ituationen bei Kinder n und Jugendlichen befassten Ärzte
kennen die Verfahrensweisen und gesetzlichen Grundlagen zur stationären Behandlung
unter freiheitsentziehenden Bedingungen.
Maßnahmen
Neben der vom Gesundheitsamt herausgeg ebenen Broschüre zum Unterbringungsver
fahren für Erwachsene werden auch Handl ungsleitlinien für das Kindes- und Jugendal
ter entwickelt.
Ziel 6
Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Jugendhilfeinstitutionen und der Kin
der- und Jugendpsychiatrie ist gesichert.
Maßnahmen
Die geplante Kooperationsvereinbarung wird zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien der Stadt Münster und der K linik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des
UKM im Jahr 2009 verabschiedet.
34
Teilstationäre und stationäre Behandlung
4. Teilstationäre und stationäre Behandlung
4.1 Allgemeine Aspekte
Jede Hospitalisierung von Kindern und Juge ndlichen birgt die Gefahr, dass zusätzliche
seelische Belastungen dur ch Trennungen entstehen, Ress ourcen der Familien unge
nutzt bleiben und Verantwort ung zu früh abgegeben wird (M eng et al. 2002). Deshalb
sollte bei Kindern und Jugendlichen eine st ationäre oder teilstationäre Behandlungs
phase nur dann eingeleitet werden, wenn alle ambulanten Diagnostik-, Kriseninterventi
ons-, und Therapieangebote zu keiner Linderung der Probl ematik geführt haben und
der klinische Rahmen auch tatsächlich ei ne Besserung ermöglichen kann. Je jünger
das Kind ist, desto enger wird die Indikation sstellung für eine stationäre Behandlung
ausfallen.
„Stellt man die Zahl der jährlich gelei steten Klinikbehandlungen der Gesamtbehand
lungsfallzahl pro Jahr gegenüber, so ergibt sich, dass bei lediglich 6% aller von einer
psychischen Erkrankung betroffenen Kinder eine vollstationäre oder teilstationäre Kli
nikbehandlung erforderlich wird“ (Jungmann 2003).
Es ist notwendig, vor dem klinischen Aufenthalt mit einer ambulanten Diagnostik zu prü
fen, ob eine tagesklinische oder stationäre Therapie wirklich angezeigt ist, wie lange sie
ggf. dauern soll und wo die Grenzen der Be handlung liegen. Keinesfalls darf eine stati
onäre Behandlung eine „Verle genheitslösung“ für nicht vorhandene adäquate Betreu
ungsmöglichkeiten von tiefgreifend bindungs gestörten und sozial auffälligen Minderjäh
rigen sein. Diese Entwicklungsdefizite sind auch durch eine intensive stationäre Be
handlung von sechs oder neun Monaten kaum zu korrigieren.
Wenn absehbar ist, dass die Eltern dauerhaft mit der Betreuung und Erziehung ihres
Kindes überfordert sein werden, sollte eine stationäre Jugendhilfemaßnahme mit ambu
lanter therapeutischer Begleitung einer klinischen Behandlung vorgezogen werden.
2006 gab es in Deutschland 131 kinder- und jugendpsychiatrische Fachabteilungen mit
5065 Plätzen (Statistisches Bundesamt 2008). Ein Fünftel davon entfällt auf tagesklini
sche Behandlungsplätze (Bundespsychotherapeutenkammer 2008).
Die Kapazitätsplanung der vo llstationären und tagesklinischen Versorgung im Bereich
der Kinder- und Jugendpsychiatrie richtet sich bislang noch nach der „Bettenmesszif
fer“, die für das gesamte Bundesgebiet et wa sieben Behandlungs plätze auf 100.000
Einwohner und im Versorgungsgebiet Münster sechs Plätze auf 100.000 Einwohner
beträgt (MFJFG 2002). Die Ärztekammern spre chen sich dafür aus, dass zukünftig bei
der Bedarfsberechnung epidemio logische Studien zur Inzidenz (Krankheitshäufigkeit)
und Prävalenz (Krankheitsrate) psychischer Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter
zugrunde gelegt werden.
Kinder und Jugendliche, die in eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psy
chotherapie aufgenommen werden, leiden an schwerwiegend en psychischen Störun
gen, die in der Regel ihren En twicklungsprozess und ihre soziale Interaktionsfähigkeit
tiefgreifend gefährden.
Das Diagnosespektrum von Patienten mit p sychischen Störungen in Fachabteilungen
für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie geht aus der Abbildung 12
hervor.
35
36
0510152025
sonstige Störungen des Kindes- und Jugendalters
(F94 bis 99)
emotionale Störungen (F93)
Störungen des Sozialverhaltens kombiniert mit emotionalen
Störungen (F92)
Störungen des Sozialverhaltens (F91)
hyperkinetische Störungen (F90)
Entwicklungsstörungen (F8)
Intelligenzminderung (F7)
Persönlichkeitsstörungen (F6)
Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen (F5)
sonstige neurotische Störungen (F40 bis 42, F44 bis 48)
Belastungs- und Anpassungsstörungen (F43)
Affektive Störungen (F3)
Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F2)
Störungen durch psychotrope Substanzen (F1)
Organische psychische Störungen (F0)
Prozent Jungen Mädc hen Gesamt
Abb. 12: Diagnoseverteilung von insgesamt 16288 Mädchen und 18388 Jungen mit psychischen Störungen (ICD-10-
Erstdiagnosen F0-9) in Fachabteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie im Jahr 2004.
Teilstationäre und stationäre Behandlung in Münster
Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes 2008
Am häufigsten werden stationär Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen
sowie Belastungs- und Anpassu ngsstörungen diagnostiziert. Bei Betrachtung der Diag-
noseverteilung nach dem Geschlecht fällt bei den Mädchen ein höherer Anteil an Be-
lastungs- und Anpassungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störun-
gen (z. B. Essstörungen), Persönlichkeitsstörungen sowie affektiven Störungen auf. Bei
den Jungen zeigt sich ein deutlich höherer Anteil an hyperkinetischen Störungen und
Störungen des Sozialverhaltens.
Bei Kindern hängt der Erfolg einer stat ionären Behandlung neben dem Schweregrad
der Störung in starkem Maße von der elterlichen Kooperationsbereitschaft ab (Schepker
et al. 2000). Bei der Mehrzahl der Patienten bessert sich die Symptomatik durch die
stationäre Therapie. Am wenigsten profitieren noch immer die Patienten mit ausgepräg-
ten dissozialen Verhaltensweisen (Durkin et al.1975).
Die klinische Behandlung von Kindern und J ugendlichen sollte so ku rz wie eben mög-
lich gehalten werden, um einen Verlust von fa miliären und sozialen Bezügen zu verhin-
dern. Es gibt aber schwere psychiatrische Erkrankungen, wie z. B. Schizophrenien oder
Essstörungen, die aufgrund ihres rezidivierenden und chronischen Verlaufes ein lang-
fristiges Behandlungskonzept benötigen.
Für den Planungszeitraum 2007 gehen die Ärztekammern v on einer durchschnittlichen
stationären Verweildauer von 42 Tagen aus (Ärztekammer Nordrhein 2004).
Teilstationäre und stationäre Behandlung
Teilstationäre und stationäre Behandlung
4.2 Teilstationäre Behandlung
4.2.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlage
Eine teilstationäre Behandlung ist für solche Kinder und Jugendliche indiziert, bei denen
eine ambulante Therapie nicht ausreicht und eine stationäre Behandlung vermieden
oder verkürzt werden soll.
In einer kinder- und jugendpsychiatrischen Tageskl inik werden in der Woche intensive
ärztliche, therapeutische und pädagogische Hilfen angeboten. Die minderjährigen Pati
enten übernachten zuhause, sodass ihre sozi alen Beziehungen erhalten bleiben. Hier
durch können Trennungsängste reduziert, fa miliäre Ressourcen gestärkt und häusliche
Konflikte unmittelbar bearbeitet werden.
Die Behandlung findet auf der Rechtsgrundlage des SGB V statt, die Leistungen wer
den durch die Krankenkassen finanziert.
Für eine erfolgreiche teilstationäre Therapie is t es erforderlich, dass die Tagesklinik in
Wohnortnähe der Patienten liegt und über ein schulisches An gebot verfügt. Außerdem
benötigen die Altersgruppen der jüngeren Sc hulkinder und der Jugendlichen getrennte
Gruppenkonzepte. Es ist nicht vorstellbar, dass Kinder und Jugendliche zwischen 6 und
18 Jahren gemeinsam behandelt werden können.
Prinzipiell können Kinder und Jugendliche aller Diagnosegruppen teilstationär behandelt
werden, mit Ausnahme von Pati enten mit akuter Suizidalitä t, florider Psychose, mani
fester Suchterkrankung oder schweren organischen Komplikationen.
Ungünstig erscheint eine tagesklinische Beh andlung auch, wenn Kind er nicht über ein
ausreichend stabiles soziales Netz verfügen oder mit dem täglichen Wechsel zwischen
zuhause und der Klinik überfordert sind.
4.2.2 Ausgangslage
Die Familientagesklinik des Universitätsklin ikums Münster mit 10 Plätzen ist eine Spe
zialeinrichtung, die nur Säuglinge, Kleinki nder und Vorschulkinder unter 6 Jahren mit
deren Bezugspersonen in der Woche behandelt. Das Konzept ist auf die gesamte Fami
lie ausgerichtet und setzt auf fr ühe familienorientierte Interventionen, um spätere mani
feste psychische Erkrankungen der Kinder zu vermeiden. Die Eltern werden mit ihren
eigenen psychischen Störungsb ildern mitbehandelt. Geschwiste rkinder unter 6 Jahren
können ebenfalls in die Be handlung einbezogen werden. Durc h die Familientagesklinik
gelingt es in Münster, dass Vorschulkinder nur selten vollstationär aufgenommen wer
den müssen.
Die modellhafte Tageseinrichtung war 200 7 mit 99% ausgelastet; 139 Kinder und ihre
psychisch überforderten Eltern wurden behandelt, davon kamen 28,3% aus Münster
(77,8% insgesamt aus dem Versorgungsgebiet Münster und Steinfurt).
Eine Tagesklinik für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr, die
eine unentbehrliche und der stationären Behandlung vorrangige Versorgungsform dar
stellt, gibt es in Münster - im Gegensat z zu fast allen umliegenden Kommunen (siehe
Anlage) – bisher nicht.
37
Teilstationäre und stationäre Behandlung
Hierauf hatte die Gesundheitskonferenz Müns ter bereits 2001 in ihren Handlungsemp
fehlungen hingewiesen. Das Pl anungsverfahren für teilstati onäre Behandlungsplätze in
Münster wurde zwischen den Krankenkassen und dem Universitätsklinikum 2003 eröff
net. Die Verhandlungspartner konnten kein Einvernehmen erzielen. Das Universitätskli
nikum hatte 14 teilstationäre Plätze beantragt, die Krankenkassenverbände sprachen
sich im März 2008 abschließend für sechs Tagesklinikplätze aus. Der Feststellung der
Krankenkassen schloss sich das Ministeriu m für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Landes NRW im Juni 2008 zunächst an. Die Stadt Münster, die niedergelassenen Ärzte
für Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Ge sundheitskonferenz wiesen hingegen auf
den Bedarf für eine zweite Tagesklinik mit mi ndestens 12 Plätzen in Münster hin. Zu
dieser Bedarfseinschätzung kam auch die Bezirksregierung Münster.
Im Juli 2008 legte die Stadt Münster im Rahmen der Anhörung nach § 14 Kranken
hausgestaltungsgesetz (KHGG) gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes NRW fachlich dar, dass in Münster die Einrichtung einer kinder
und jugendpsychiatrischen Tagesk linik mit mindestens 12 Pl ätzen für Schulkinder not
wendig ist.
Im Oktober 2008 entschied das Ministeriu m für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Landes NRW, dass 12 tagesklinische Plätze – zusätzlich zu der schon bestehenden
Familientagesklinik mit zehn Plätzen - an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
des UKM eingerichtet werden.
4.2.3 Planungen
Am Universitätsklinikum Münster wird es 12 teilstationäre Behandlungsplätze für psy
chisch kranke Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr geben.
4.3 Stationäre Behandlung
4.3.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlage
„Die Entscheidung zur Krank enhausbehandlung eines psychi sch kranken Kindes oder
Jugendlichen gründet in aller Regel auf der Überzeugung, dass die psychiatrische und
psychotherapeutische Behandlung zumindest zeit weise nur innerhalb eines klinischen
Schutzraumes gelingen kann“ (Bundesarbeitsgem einschaft der leitenden Klinikärzte für
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie).
Die stationäre Behandlung findet auf der Rechtsgrundlage des § 39 SGB V statt, die
Leistungen werden durch die Krankenkass en finanziert. Eine Krankenhausbehandlung
darf nur in Krankenhäusern erfolgen, die nach § 108 SGB V zugelassen sind. Der Per
sonalbedarf ist in der Verordnung über Ma ßstäbe und Grundsätze für den Personalbe
darf in der stationären Psychiatrie (Psych-PV) geregelt.
Eine kinder- und jugendpsychiatrische Klinik bzw. Abteilung benötigt aus fachlicher
Sicht eine Mindestgröße, um eine ausreichende therapeutische und altersgemäße Bin
nendifferenzierung zu ermöglichen. Sie sollte ferner über ein schulisches Angebot
verfügen.
In aller Regel profitieren die seelisch schwer belasteten Kinder und Jugendlichen von
der klaren Tagesstruktur auf der Station und der wertsc hätzenden Unterstützung durch
das gesamte Pflege- und Behandlungsteam. Hierdurch wird Sicherheit und Orientierung
vermittelt. Die vielfältigen pädagogischen, ärzt lichen und therapeutischen Maßnahmen
38
Teilstationäre und stationäre Behandlung
und Angebote werden auf die Bedürfnisse der Mädchen und Jungen zugeschnitten und
greifen eng ineinander.
Die Interaktion der verschiedenen „Helfer“ hat Modellcharakter für die minderjährigen
Patienten. Neue Problemlös estrategien können im Schonraum der Klinik entworfen,
ausprobiert und geübt werden.
4.3.2 Ausgangslage
Sorgeberechtigte Eltern und ihre psychisch kranken Kinder, die einer stationären Be
handlung zustimmen, können sich für ein Krankenhaus ihrer Wahl entscheiden, solange
dies nicht der ärztlichen Einweisung widerspricht.
Deshalb werden auch Patienten in der Klin ik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des
UKM behandelt, die ihren Wohnsitz nicht im Pflicht- und Regelversorgungsgebiet Müns
ter und Steinfurt haben. Beispielsweise stammen 10 – 15% der Familien aus den an
grenzenden Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf.
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM hat drei vollstationäre Abteilun
gen mit insgesamt 30 Betten:
eine Kindertherapiestation (6 – 12 Jahre) mit 9 Betten (Station 1),
eine Jugendtherapiestation ( 13 – 17 Jahre) mit 9 Betten (Station 2) und
eine Intensivstation (Akutstation, alle Altersgruppen ) mit 12 Betten (Station 3).
Es gibt eine enge Kooperation mit der Helen-Keller-Schule (Schule für Kranke).
Die mittlere Verweildauer auf den Stationen ist entsprechend der unterschiedlichen Be
handlungsziele sehr diskrepant. Auf der Kinder psychotherapiestation werden die Mäd
chen und Jungen im Durchschni tt mehr als viermal so lang e behandelt wie auf der In
tensivstation, bei der die mi ttlere Verweildauer für Kriseni nterventionen nur 3 bis 4 Wo
chen beträgt (siehe 3.3.2).
2007 hatten in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM von allen 256,5
stationären Behandlungs fällen 65 (25,3%) ihren Wohnsitz in Münster. Im 1. Halbjahr
2008 waren es 42 (32%) von 129,5 Patienten.
Auf den beiden offen geführt en Psychotherapiestationen (Kinderstation, Jugendstation)
kamen im selben Zeitraum nur 20-25% aus Münster. In sbesondere die Jugendlichen
aus Münster sind in der stationären psychotherapeutischen Beha ndlung unterrepräsen
tiert (Tabelle 3 und 4).
Stationäre Belegungen in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM
2007 Kinderstation Jugendstation Intensivstation Alle
Gesamtzahl 31 40,5 185 256,5
davon Fälle aus
MS
9 6 50 65
Verweildauer 106,65 80,27 22,20 41,58
Tabelle 3:
Stationäre Belegung 2007
1. Halbjahr 2008 Kinderstation Jugendstation Intensivstation Alle
Gesamtzahl 15 22 92,5 129,5
davon Fälle aus
MS
8 1 33 42
Verweildauer 109 Tage 74 25 43,1
Tabelle 4:
Stationäre Belegung 1. Halbjahr 2008
39
Teilstationäre und stationäre Behandlung
Die Belegungszahlen der Kinder und Jugendlichen aus Münste r unterliegen allerdings
großen Schwankungen, da di e Patienten nicht nach dem Wohnsitz sondern nach der
Dringlichkeit und der Wartezei t stationär aufgenommen werden. So war im 1. Halbjahr
2008 die Belegung durch Münsteraner Patient en auf der Kinderstation mit acht von ins
gesamt 15 Mädchen und Jungen hoch. Auf der Jugendstation hingegen wurde im glei
chen Zeitraum nur ein Minder jähriger aus Münster behandelt, im 3. Quartal 2008 wur
den wieder vier Jugendliche aus Münster versorgt.
In der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatr ie des UKM gibt es mehrmonatige Warte
zeiten. 40-50 Kinder und Jugend liche sind für einen stati onären Behandlungsplatz auf
einer der beiden Psychotherapie stationen (Kinderstation, Jugendstation) angemeldet.
Wie viele davon ihren Wohnsitz in Münster haben, ist nicht bekannt.
Es müssen aber nicht alle stationären p sychiatrischen Behandlungen von Minderjähri
gen aus Münster in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM stattfinden.
Auch auf den 16 Therapieplätzen der Psyc hosomatischen Abteilung der Kinderklinik
des UKM werden Mädchen und Jungen mit Diagnos en aus dem Spektrum der Kinder
und Jugendpsychiatrie stationär behandelt. Fe rner können Jugendliche mit bestimmten
Störungsbildern (z. B. Magersucht, Zwänge, Ängste, Depressionen) nach Einwilligung
der Krankenkasse auch in der EOS-Klinik oder der Dornier-Klinik behandelt werden.
Darüber hinaus werden betroff ene Kinder gelegentlich aus medizinischer Indikation (z.
B. bei schwerer Suchterkrankung, sexuelle r Störung oder intellektueller Minderbega
bung) an andere Fachkliniken mi t Spezialangeboten vermittelt, z. B. an die LWL-Klinik
Marl-Sinsen oder Hamm.
Die Kinderkliniken des St. Franziskus-Hospitals und des Clemenshospitals beschäftigen
eigene psychologische und sozi alpädagogische Fachkräfte, um die dort stationär auf
genommenen Minderjährigen in seelischen Bela stungssituationen fachlich betreuen zu
können. Ferner sind die Klinken den Ha ndlungsempfehlungen der Gesundheitskonfe
renz 2001 gefolgt und haben zur kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik und Kri
senintervention ihrer Pati enten Konsiliarverträge mit ni edergelassenen Fachärzten ab
geschlossen.
4.3.3 Planungen
Da die Einrichtung einer psychiatrischen Tagesklinik für Schulkinder in Münster Vorrang
hatte, wurde der Antrag der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM auf Er
weiterung der stationären Bett enkapazität zunächst zurückgestellt. Das Klinikum sieht
aber weiterhin Bedarf für zusätzliche stationäre Behandlungsplätze.
4.4 Bewertung
Eine tagesklinische Behandlung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche, die eine
unentbehrliche und der stationär en Behandlung vorrangige Ve rsorgungsform darstellt,
fehlt bislang in Münster für Schulkinder bis zum 18. Lebensjahr.
Mit den jetzt vom Ministerium bewilligten 12 teilstationären Beha ndlungsplätzen am U
niversitätsklinikum Münster wird es für diese Altersgruppe eine qualitative und auch
quantitative Verbesserung in der Versorgung geben. Die Tages klinik wird vor allem den
Schulkindern und Jugendlichen aus Münster zu Gute kommen.
Die stationäre Behandlung von Notfallpatienten aus Münster ist gewährleistet
(siehe 3.4).
40
Teilstationäre und stationäre Behandlung
Die stationäre psychotherapeutische Regelve rsorgung von Minderjährigen aus Münster
unterliegt an der Klinik für Kinder- und J ugendpsychiatrie des UKM großen Schwankun
gen, da auch Patienten aus dem Versorgungsgebiet Steinfurt und aus anderen angren
zenden Regionen nach Dring lichkeit und Wartezeit aufgenommen werden müssen.
2007 und im 1. Halbjahr 2008 kamen von allen behandelten Minderjährigen auf den
beiden Psychotherapiestationen (K inderstation, Jugendstation) zwischen 20 und 25%
aus Münster. Insbesondere die Münsteraner Jugendlichen waren in diesem Zeitraum
unterrepräsentiert. Allerdings ist nicht bek annt, wie viele von den stationär therapiebe
dürftigen minderjährigen Patienten auf der Psychosomatischen Abteilung der Kinderkli
nik des UKM (16 Plätze) und in anderen Psyc hotherapeutischen Fachkliniken in Müns
ter behandelt wurden. Die entsprechenden Belegungszahlen liegen noch nicht vor.
Bei Berücksichtigung dieser zusätzlichen Angebote wird der Anteil der Münsteraner
Kinder und Jugendlichen an der stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Behand
lung wahrscheinlich höher liegen.
Der Bedarf an stationären Behandlungsplätz en für Kinder und Jugendliche mit psychi
schen Störungen entspricht jedoch nicht dem Angebot in Münster. Es gibt in der Klinik
für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM mehrmonatige Wartezeiten auf einen The
rapieplatz, was für die psychisch schwer belasteten Mädchen und Jungen nicht tolera
bel ist. Die Familien werden deshalb auch an andere Klinken verwiesen (Marl-Sinsen,
Hamm, Datteln, Bochum), die aber auch ni cht immer schneller aufnehmen können und
vorrangig ihr Versorgungsgebiet berücksichtigen müssen.
Es bleibt abzuwarten, inwiew eit die bewilligte Tagesklinik für Schulkinder und Jugendli
che hier eine Entlastung schaffen kann. Au fgrund der hohen Inanspruchnahme der Kli
nik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM muss aber davon ausgegangen wer
den, dass auch weiterhin ein höherer Bettenbedarf am Universitätsklinikum für stationä
re Therapieplätze besteht.
Die stationäre Behandlung von suchtkranken Jugendlichen kann von der Klinik für Kin
der- und Jugendpsychiatrie des UKM bislang ni cht ausreichend berücksichtigt werden.
Diese Minderjährigen werden zur Entgiftung häufig in den somatischen Kliniken und in
der Erwachsenenpsychiatrie aufgenommen.
An den Kinderkliniken des St. Franziskus-Hospitals und des Clemenshospitals hat sich
durch die Integration kinde r- und jugendpsychiatrischer Ko mpetenz in den letzten Jah
ren die Versorgungssituation für stationär aufgenommene Mi nderjährige positiv entwi
ckelt (siehe 4.3.2).
41
Teilstationäre und stationäre Behandlung
4.5 Handlungsempfehlungen
Ziel 7
Die Tagesklinik für psychiatrisch behandlungsbedürftige Schulkinder und Jugendliche
aus Münster wird von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM in Betrieb
genommen.
Maßnahmen
Die Bewilligung durch das Ministerium für 12 teilstationäre Plätze liegt bereits vor.
Ziel 8
Die Versorgung aller psychiatrisch und psychotherapeutisch stationär behandlungsbe
dürftigen Minderjährigen in Münster ist gewährleistet.
Maßnahmen
Ob und inwieweit durch die Inbetriebnahme der Tagesklinik bereits eine ausreichende
Entlastung der vollstationären kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Müns
ter eingetreten ist, bedarf der weiteren Klärung.
Es wird vorgeschlagen, dass bei Kindern und Jugendlichen aus Münster der Bedarf so
wohl im Bereich der stationären psychotherapeutischen Versorgung als auch im Be
reich der stationären Entgiftung und Entw öhnung bei Suchtmittelkonsum untersucht
wird.
42
Rehabilitation und Integration
5 Rehabilitation und Integration
5.1 Allgemeine Aspekte
In der Kinder- und Jugendzeit stellen psyc hische Störungen eine große Belastung für
die Betroffenen und ihre Familien dar. Wenn bei den minderjährigen Patienten trotz
fachärztlicher und psychother apeutischer Behan dlung Einschränkungen im persönli
chen Wohlbefinden, in der Be ziehungs- und Gemeinschaftsfähigkeit sowie im Leis
tungsverhalten zurückbleiben, ist ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beein
trächtigt. Die alltäglichen altersadäquaten An forderungen werden nicht mehr bewältigt,
die schulische und berufliche Perspektive ist gefährdet.
Rechtzeitige und angemessene psychosoziale Eingliederungshilfen können verhindern,
dass diese Mädchen und Jungen von dauerhaften Benachteiligungen betroffen sind.
Eine (drohende) seelische Behinderung kann weder allein e durch eine medizinische
Diagnose festgestellt werden, noch kann aus einer psychiat rischen Diagnose auf eine
seelische Behinderung geschlossen werden. Erst aus der Zusammenschau der subjek
tiven Problemsicht der betroffenen Familien, der psychiatrischen Diagnose des Kindes
und seiner individuellen un d umweltbedingten psychosozialen Belastungen lässt sich
abschätzen, ob die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bedroht ist.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) berücksichtigt mittlerweile neben der Behinde
rung als Folge der Schädigung gleichwertig die Behinderung als Folge der Umweltbe
dingungen. Sie empfiehlt nach de r Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit (ICF ) eine Einteilung nach Schädigu ng, individueller Akti
vitätsbeeinträchtigung und gesellschaftliche Partizipationseinschränkung (WHO 2005).
Eingliederungshilfen für Ki nder und Jugendliche werden nach § 35a SGB VIII (siehe
5.2.1) überwiegend als ambulant e pädagogische und psychosoz iale Integrationshilfen
gewährt.
Die lerntherapeutischen Hilfen stellen in allen Kommunen wegen der Häufigkeit der An
träge und der nicht immer eindeutigen Zust ändigkeiten ein besonderes Problem dar.
Umschriebene Entwicklungsstörungen sc hulischer Fertigkeiten (Lese-
Rechtschreibstörung, Rechenstörung, kombinierte Störungen schulisch er Fertigkeiten)
sind keine Krankheit, ihre För derung fällt in den Schulbereich . Erst wenn alle schuli
schen Maßnahmen einschließlich der schulp sychologischen Unterstützung erfolglos
geblieben sind und sich aufgr und der permanenten Versagenssituationen psychische
Folgestörungen entwickelt haben (z. B. Rü ckzug, Ängste, Depressionen), können Lern
therapien als Eingliederungshi lfe gewährt werden. Bei behandlungsbedürftigen Krank
heiten muss jedoch vorher auch die Zuständigkeit der Krankenkassen geprüft werden.
Im Bereich der stationären Eingliederungshilfen nach § 35a SG B VIII (siehe 5.2.1). gibt
es bundesweit nur wenige pädagogische Einrichtungen, die sich auf die Integration see
lisch behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlichen spezialisiert
haben.
Die prinzipiell sehr erfolgreiche Heimer ziehung im Rahmen von Hilfe zur Erziehung (§
34 SGB VIII) stößt bei den emotional und psychosozial am stär ksten belasteten Mäd
chen und Jungen an ihre Grenzen. In der stat ionären Jugendhilfe gibt es viele in ihrer
Entwicklung gefährdete Kinder und Jugendliche, die o hne eine sehr intensive pädago
gische Förderung und kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung kaum Chancen auf
eine Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft haben.
43
Rehabilitation und Integration
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklini
kums Ulm ermittelte in einer repräsentativ en Stichprobe, dass in den untersuchten sta
tionären Jugendhilfeeinrichtungen knapp 60% der Kinder und Jugendlichen unter psy
chischen Störungen litten, bei 32% lag mehr als eine Diagnose vor. Nur 12% der betrof
fenen Mädchen und Jungen erhielten Eing liederungshilfen nac h § 35a SGB VIII
(Schmid et al. 2006).
Es ist die gemeinsame Aufgabe der Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und
der Schulen die Integration von Kinder n und Jugendlichen mit einer zu erwartenden
oder eingetretenen seelischen Behinderung zu stärken und die Nutzung individueller
und kollektiver Ressourcen zu fördern (11. Kinder- und Jugendbericht 2002).
5.2 Eingliederungshilfen
5.2.1 Aufgaben und gesetzliche Grundlagen
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde in seiner ersten Änderung 1993 zum Achten
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) um die Aufgabenstellung der Ei ngliederungshilfe nach
§35a erweitert. Damit wurden den Jugendämt ern – neben der Förder ung von Familien
und Hilfen zur Erziehung – die Aufgaben eines Rehabilitationsträgers (§6 SGB IX) für
Kinder, Jugendliche und junge Vo lljährige mit einer see lischen Behinderung zugeord
net.
Wenn kein vorrangiger Leistungsträger (z. B. die Krankenversicherung bei medizini
scher Rehabilitation) zuständig ist, gewährt die öffentliche Jugendhilfe Leistungen für
seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensc hen von der Einschulung
bis zum 21. Lebensjahr, in Einzelfällen auch darüber hinaus.
Die Leistungen der Eingliederun gshilfe für geistig und kör perlich behinderte Kinder und
Jugendliche fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Sozialhilfeträger. Dies
gilt auch für seelisch behinderte Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Die integrativen
Hilfen für Kinder mit frühkindlichem Auti smus, einhergehend mit einer leichten Intelli
genzminderung, fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Sozialhilfe. Nur bei Kindern mit
Asperger-Autismus, bei denen keine kogni tiven Defizite sondern überwiegend psycho
soziale Beeinträchtigungen vorliegen, ist di e Jugendhilfe zuständi g, wenn die Kosten
nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Die verbindliche Kooperation aller Rehab ilitationsträger wird durch § 12 SGB IX gere
gelt.
Mit der letzten Änderung des Kinder- und J ugendhilfegesetzes 2005 steht nicht die Be
hinderung im Fokus sondern di e Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für
das Lebensalter typischen Zustand. Kinder n, Jugendlichen und jungen Volljährigen ist
Eingliederungshilfe zu gewähren, wenn ihre abweich ende seelische Entwicklung mit
hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert und hierdurch die Teilhabe
am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu
erwarten ist.
Es besteht ein Rechtsanspruch der betroffenen Kinder auf Eingliederungshilfen.
Die Aufgabe und das Ziel der Hilfe sowie die Art der Leist ungen richten sich nach den
Bestimmungen des SGB XII (§§ 53, 54, 56, 57 SGB XII).
Die Zuordnung zum Personenkreis des § 35a SGB VIII trifft de r örtliche Träger der Ju
gendhilfe.
44
Rehabilitation und Integration
Für die Feststellung, ob die seelische Störu ng Krankheitswert hat oder auf einer Krank
heit beruht, wird eine Stellun gnahme der Fachkräfte des Gesundheitswesens zugrunde
gelegt. Die Hilfe darf nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht von der Person er
bracht werden, die zur Abklärung einer Leistungspflicht die Begutachtung durchgeführt
hat. Die Diagnostik soll auf der Grundlage der Inte rnationalen Klassifikation psychischer
Störungen (ICD 10) erstellt werden.
Ziel der Eingliederungshilfen ist es, die Folgen einer zu erwartenden oder eingetretenen
seelischen Behinderung zu verhindern, zu beheben, auszugleichen oder zu mildern. Die
medizinischen Erkenntnisse geben wesentliche Hinweise zur Ausgestaltung und realis
tischen Zielsetzung der Eingliederungshilfe. Da Wirksamkeit und Erfolg der Leistungen
in hohem Maße von der Akz eptanz und Mitwirkungsbereitsc haft der beteiligten Perso
nen abhängen, ist eine gemeinsame Problembew ältigung im Hilfeplanverfahren (§ 36
Abs 3 SGB VIII) erforderlich. Die zentralen Maßstäbe bei der Hilfeplanung sind das
Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen (§5 SG B VIII) sowie die fachliche Feststellung,
dass die geplante Maßnahme geeignet und notwendig ist.
Die Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche und unt er besonderen Umständen
auch für junge Volljährige werden in ambulanter, teilstationär er oder stationärer Form
erbracht.
5.2.2 Ausgangslage
In Münster wurde 2005 im Amt für Kinder , Jugendliche und Familien der Fachdienst
Eingliederungshilfen in der Abteilung des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) eingerich
tet. Der Fachdienst war zunächst mit einer halben Stelle ausgestattet, 2006 wurde er
um eine weitere halbe Stelle erweitert. Die beiden Mitar beiter leiten selbstständig und
eigenverantwortlich Hilfen ein, erstellen Hilfe- und Gesamt pläne und beraten die Kolle
gen in den Sozialbezirken des KSD. Der Fac hdienst ist zuständig in Fällen, deren allei
nige Anspruchsgrundlage der § 35a SGB VIII ist.
Seit 2006 finden regelmäßig einmal pro Monat fallbezogene Beratungen mit der Kinder-
und Jugendpsychiaterin des Gesundheitsamtes statt. Dabei wer den die vorliegenden
ärztlichen Berichte und Gutachten auf ihre Schlüssigkeit überprüft. Mehrfachuntersu
chungen können so vermieden und die notwend igen und geeigneten Maßnahmen zeit
nah einrichtet werden. Die Zahl der vom Ge sundheitsamt erstellten ausführlichen Gut
achten konnte auf diese Weise zum Wohle der Patienten reduziert werden.
Der Fachdienst kann ambulante Eingliederungshilfen in Form von aufsuchender Famili
entherapie, intensivpädagogischer Einzelfallhilfe, ambulant betreutem Wohnen, Autis
mustherapie, lerntherapeutischen Angebote, Motopädie u. a. einleiten und begleiten.
45
Rehabilitation und Integration
79
72
59
15
118
2005 2006 2007
Amb. Eingliederungshilfe davon junge Volljährige
Abb. 13: Ambulante Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Quelle: Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 2007
Unter Mitwirkung des Fachdienstes, des Gesundheitsamtes, der Schulpsychologie und
einer niedergelassenen Fac härztin wurde 2006 die Anw endung einheitlicher standardi
sierter Testverfahren bei Kindern und Jug endlichen mit umschriebenen Entwicklungs
störungen schulischer Fertig keiten (Lese-Rechtschreibst örung, Rechenstörung) in
Münster festgelegt. Hierdurch konnte bei diesen Störungsbildern eine größere Ver
gleichbarkeit und Einheitlichkeit in der Hilfegewährung erreicht werden.
Teilstationäre und stationäre Eingliederungshilfen werden in Münster in heilpädagogi
schen Tagesgruppen und stationären Wohngruppen de r Jugendhilfe sowie im stationär
betreuten Wohnen geleistet.
45
32
13 11
28
17
2005 2006 2007
Stat. Eingliederungshilfe davon junge Volljährige
Abb. 14: Stationäre Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Quelle: Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 2007
2006 wurde in Münster eine stationäre Wo hngruppe in Trägerschaft des Förderkreises
Sozialpsychiatrie eröffnet (Jugendhaus Piusalle e), die ausschließlich Eingliederungshil
fen für psychisch schwer erkrankte Jugend liche und junge Volljährige aus Münster und
den umliegenden Kommunen anbietet. Das Jugendhaus Piusallee verfügt über 14 Plät
ze (Zimmer) und einen Notplatz. Die Wartezeit für eine Aufnahme beträgt mehrere
Monate.
46
Rehabilitation und Integration
Von den 15 Bewohnern sind aktuell acht zwischen 14 und 18 Jahren. Sie leiden unter
verschiedenen Erkrankungen (schweren Ent wicklungsstörungen, Psychosen, Depressi
onen, Essstörungen u. a.).
Es finden regelmäßig psychoedukative Gr uppenbehandlungen für die jugendlichen Pa
tienten statt. Psychoedukation bedeutet Schulung von Patient en und Angehörigen mit
dem Ziel, die psychische Erkrankung besser zu verstehen, eigene Ressourcen zu er
kennen und Behandlungsmaßnahmen zu unterstützen. Die Elterngruppe trifft sich unter
Leitung von zwei Mitarbeitern der Einrichtung einmal monatlich im Gesundheitshaus.
Das multiprofessionelle Team des Jugendhauses Piusallee wird pädagogisch durch den
Verband Sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE) und fachär ztlich durch eine Kinder
und Jugendpsychiaterin unterstützt.
Neben der Einrichtung in der Pi usallee gibt es in Münster zwei intensiv betreute Wohn
gruppen für Mädchen und junge Frauen mit E ssstörungen. Die Leist ungsanbieter für
ambulante, teilstationäre und stationäre Juge ndhilfe nehmen im Rahmen von Hilfen zur
Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII) auch wichtige Aufgaben zur Eingliederung psychisch be
lasteter Kinder und Jugendlicher wahr. In Münster haben sich weitere Anbieter etabliert,
die ambulant betreutes Wohnen für den oben genannten Personenkreis ermöglichen.
5.2.3 Planungen
Damit Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die von seelischer Behinderung betrof
fen oder bedroht sind, möglichst früh und passgenau schulische Hilfen erhalten, wird
die Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsamt, dem Amt für Kinder Jugendliche
und Familien und den Schulen weiter intensiviert.
5.3 Bewertung
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gibt es seit 2005 den Fachdienst für Ein
gliederungshilfen, der dem Kommunalen Sozialdienst zugeor dnet ist. Weil die Belange
und Bedarfe der Kinder mit schweren seeli schen Störungen differenzierter berücksich
tigt werden, konnte so eine qualitative Verbesserung der Versorgung erreicht werden.
Die Gewährung von lerntherapeutischen Hilfen is t seit dem Jahr 2006 vergleichbar und
einheitlich. Dies konnte durch die Festlegun g auf bestimmte standardisierte Testverfah
ren für umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fe rtigkeiten (Lese- Recht
schreibstörung, Rechenstörung) ermöglicht we rden. Die Arbeitsgem einschaft Integrati
onshilfen folgte damit den Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz 2001.
Das Angebot der stationären Ei ngliederungshilfen konnte in Münster erweitert werden.
In Trägerschaft des Förderkreises Sozialpsychiatrie wurde eine Wohngruppe mit 14
Plätzen (zusätzlich ein Notplatz) eröffnet , die ausschließlich Ei ngliederungshilfen für
psychisch schwer erkrankte Jugendliche und junge Volljährige überwiegend auf der
Grundlage nach § 35a SGB VIII anbietet.
Die Gesundheitskonferenz hatte 2001 in ihren Handlungsempfehlunge n die Einrichtung
einer solchen Wohngruppe empfohlen.
Die pädagogische Beratung des Jugendhauses erfolgt durch den Verbund Sozialthera
peutischer Einrichtungen (VSE). Die gelungene Kooperation vo n pädagogischer und
sozialpsychiatrischer Kompetenz wird dur ch regelmäßige kinder- und jugendpsychiatri
sche Beratungen ergänzt. Die Einrichtung ist i mmer voll belegt und hat mehrmonatige
Wartezeiten.
47
Rehabilitation und Integration
Das Angebot einer psychoedukativen Gruppenbe handlung (siehe 5.2.2), wie sie das
Jugendhaus für ihre Bewohner durchführt, steht in Münste r als ambulantes Unterstüt
zungsangebot für alle Betroffenen nicht zur Verfügung. Auch eine Gruppenbehandlung
für alle belasteten Eltern, die sich mit fachlicher Begleitung über ihre psychisch erkrank
ten Kinder austauschen möchten, gibt es noch nicht.
Es fehlt ferner eine integrative Unterstützung der chronisch psychisch kranken Jugend
lichen durch niederschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass sich die Versorgungssituation von psychisch
erkrankten Kindern und Jugendlichen aus Münster mit Eingliederungsbedarf in den letz
ten Jahren verbessert hat. Es bedarf noch einer weiteren Differenzierung der integrati
ven Angebote, damit alle betroffenen Kinder und Jugendlic hen die Möglichkeit zur
gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erhalten.
48
Rehabilitation und Integration
5.4 Handlungsempfehlungen
Ziel 9
Psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche aus Münster mit drohender oder eingetre
tener seelischer Behinderung erhalten an gemessene, bedarfsgerechte und wirksame
Unterstützungsangebote.
Maßnahmen
Psychisch erkrankte Minderjährige aus Mü nster mit ambulantem Eingliederungsbedarf
erhalten die Möglichkeit an einer psychoed ukativen Gruppe teilzunehmen. Die belaste
ten Eltern können ihre Erfahrungen in einer fachlich geleiteten Elterngruppe austau
schen. Das Gesundheitsamt der Stadt Münster wirkt daran mit, die Bedarfe für diese
Gruppenangebote zu prüfen und ggf. die Realisierung zu fördern.
49
Koordination und Vernetzung
6 Koordination und Vernetzung
6.1 Allgemeine Aspekte
Es besteht eine öffentliche Verantwort ung für das förderliche Aufwachsen von Kindern
und Jugendlichen mit schweren seelischen Störungen. Diese muss von allen gesell
schaftlichen Bereichen, Institutionen und politischen Gremien wahrgenommen werden.
In den letzten Jahren ist die interdiszip linäre Zusammenarbeit zwischen dem Gesund
heitswesen, der Jugendhilfe, den Schulen, der Polizei und Justiz konstruktiver gewor
den. Es ist aber noch eine viel stärkere Vernetzung der Institutionen erforderlich, um für
die wachsenden Aufgaben gesellschaftliche Re ssourcen mobilisieren und Synergieef
fekte nutzen zu können. Delegationske tten und Aufgabenverschiebungen sollten der
Vergangenheit angehören. Die Ve rantwortung für alle psychisch erkrankten Kinder und
Jugendliche sollte in gemeinsamer kooperativer Sorge getragen werden.
Oft basiert eine gute interdisziplinäre K ooperation nur auf dem persönlichen Engage
ment Einzelner. Sie sollte jedoch für alle Beteiligte zum Arbeitsauftrag gehören.
„Angesichts der Komplexität problemveru rsachender Faktoren bei Gesundheitsstörun
gen ist es notwendig, die Grenzen der System e zu überschreiten.“ (11. Kinder- und Ju
gendbericht 2002). Die Kooperation der verschiedenen Professionen erfordert von den
Mitarbeitern in Zukunft ein übergreifendes Fachwissen. Dieses ist durch gemeinsame
Fort- und Weiterbildung sicher zustellen. Wesentlich erschei nt es auch, den Austausch
von Konzepten, Theorien und Arbeitsweisen zu intensivieren.
Die Psychiatriekoordination fü r Kinder und Jugend liche am Gesundheitsamt leistet in
diesem Prozess wichtige Aufgaben. Sie förder t sowohl die strukturelle Vernetzung als
auch die Koordination im Einzelfall.
6.2 Fallbezogene Zusammenarbeit
6.2.1 Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Mit der Clearingstelle der är ztlichen Kinderschutzambulanz des DRK besteht seit 1998
ein multiprofessionelles Beratungsgremium für Fachkräfte aus Münster. In allen Fällen,
in denen Kinder vernachlässigt oder misshandel t werden, in denen sie Opfer sexueller
Gewalt sind, oder in denen ein entsprechender Verdacht besteht, kann eine fachliche
Beratung in Anspruch genommen werden. Zum festen Beratungsteam gehören ein Mit
arbeiter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (Kinderschutz), eine Mitarbei
terin der Polizei (Strafverfolgung), eine Mi tarbeiterin der Ärzt lichen Kinderschutzambu
lanz (Psychotherapie), eine Ärztin des Ge sundheitsamtes (Medizin) und eine Familien
richterin im Ruhestand (Familienrecht). Bei Bedarf findet diese anonymisierte Beratung
der Helfenden einmal in der Woche statt.
50
Koordination und Vernetzung
Die Inanspruchnahme liegt in den letzten Jahren zwischen 20 und 30 Fallberatungen
pro Jahr (siehe Abb. 15).
0
5
10
15
20
25
30
35
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Sitzungen Fälle
Abb. 15: Inanspruchnahme der Clearingstelle in der Kinderschutzambulanz
Am häufigsten wird die Clearingstelle in Anspruch genommen weil Kinder und Jugendli
che von sexueller Gewalt betroffen sind.
50%
20%
10%
20%
Sexuelle Misshandlung Gemischte Misshandlung
Vernachlässigung Körperliche Gewalt
Abb. 16: Beratungsgründe in der Clearingstelle 2007
Die Fachkräfte, die einen Fall zur Beratung in die Clearingstelle einbringen, sind in der
Mehrheit Mitarbeiter des Amtes für Kind er, Jugendliche und Fa milien (43%) sowie
Schulen und Kindergärten (30%). Die Akzeptanz bei den niedergelassenen Kinderärz
ten, Kinder- und Jugendpsychiatern und Therapeuten wächst jedoch.
Die Rückmeldungen zur Beratung sind überwiegend positiv. Bi s zu einem Drittel der
Fälle wurden in den letzten Jahren nach der Teamsitzung zur Anzeige gebracht. In allen
anderen Fällen bestanden vage Hinweise auf Gewalt oder Vernachlässigung. Hier wur
den diagnostische, therapeutische oder familiengerichtliche Schritte eingeleitet. Ein ge-
51
Koordination und Vernetzung
ringer Teil der Kinder benötig te keine weitere Unterstütz ung, weil sich die Verdachts
momente nicht bestätigten.
Die Clearingstelle ist ein einmaliges Modelprojekt in Deutschland. Im April 2008 besuch
te die Bundesjustizministerin Zypris die Ei nrichtung. Seither wird auf der Internetseite
des Justizministeriums mit einem Link auf die Clearingstelle hingewiesen (BMJ).
6.2.2 Schulische Problemlagen
Aufgrund zunehmender Schwierigk eiten der Schulen in der St adt Münster, Kinder und
Jugendliche mit erheblichen ag gressiven Kontrollverlusten und Disziplinschwierigkeiten
im Klassenverband zu unterrichten, wurde im April 2008 ein interdisziplinäres Bera
tungsgremium unter der Feder führung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
eingerichtet. Bei vielen Kindern liegen die Ursachen der massiven sozialen Grenzüber
schreitungen in unzureichend behandelten psychischen Störungen.
Das Beratungsgremium tagt bei Bedarf einmal im Monat. Es setzt sich aus Vertretern
des Schulamtes, der Schulpsychologie, der Schulsozialarbeit, des Kommunalen Sozial
dienstes und des Gesundheitsamtes zusamm en. Lehrer und Mitarbeiter der Stadt
Münster können das Gremium zur Klärung des weiteren Vorgehens anonym in An
spruch nehmen. Ziel ist es, die Situation des auffälligen Schülers und seiner Mitschüler
zu verbessern. Dabei werden die schul rechtlichen, schulpädagogischen und –
psychologischen, ordnungsrechtlichen, jugendhilferechtlichen, medizinischen, therapeu
tischen und gerichtlichen Aspekte bewertet und aufeinander abgestimmt.
Das Beratungsgremium wurde seit April 20 08 für acht Schüler in Anspruch genommen
Alle Kinder hatten psychiatr ische Störungen. Die klar st rukturierten Vorschläge zum
weiteren Vorgehen wurden von den bisherigen Falleinbringern als hilfreich erachtet.
Das Projekt befindet sich noch in der Erpr obungsphase. Anfang 2009 sollen die Erfah
rungen ausgewertet werden.
6.3 Arbeitskreise und Projekte
6.3.1 Kinder psychisch kranker Eltern
Die besonderen Schwierigkeiten von Kinder n psychisch kranker Eltern werden immer
noch wenig beachtet, auch wenn sich in den letzten Jahren vermehrt professionelle Hel
fer, Forschungsgruppen und Angehörigenverbände für sie interessieren.
Kinder psychisch kranker Eltern haben durch die Verschränkung genetischer und psy
chosozialer Belastungsfaktoren ein deutlich höheres Risiko se lbst psychisch zu erkran
ken als Gleichaltrige ohne diese familiären Be lastungen. Sie sind oftmals über einen
langen Zeitraum elterlichen Verhaltensweisen ausgesetzt, die sie weder verstehen noch
verarbeiten können. Dies führt zu einer Verunsicherung in der eigenen Wahrnehmung.
Die Tabuisierung psychischer Erkrankunge n erschwert den offenen Umgang mit den
Folgen der Krankheit der Eltern und verstärkt so die soziale Isolierung der Kinder. Aus
geprägte Schuld- und Verant wortungsgefühle gegenüber dem kranken Elternteil be
lasten den Alltag.
52
Koordination und Vernetzung
Wenn psychisch kranke Eltern nicht in der Lage sind, eine emotional sichere und konti
nuierliche Beziehung zu ihren Kindern aufrecht zu erhalten, können ihre Kinder Störun
gen im Bindungsverhalten und im Ablösungsprozess entwickeln.
Abb. 17: Einflussfaktoren bei psychischen Erkrankungen der Eltern
Die betroffenen Kinder und ihre Familien sind auf ein gut entwickeltes Netzwerk koope
rierender pädagogischer, psychiatrischer und sozialer Helfer angewiesen. Deshalb wur
de 1997 der Münsteraner Arbeitskreis Kinder psychisch kranker Eltern gegründet. Als
Ziel der gemeinsamen Arbeit wurde eine verbesserte interdiszipli näre Kooperation und
Abstimmung der betroffenen Institutionen formuliert, um der komplexen Lebenssituation
von belasteten Familien Rechnung zu tragen.
Der Arbeitskreis setzt sich aus sozial pädagogischen, heilpädagogischen, psychologi
schen und ärztlichen Mitarbeitern der J ugendhilfe, der Erwachs enenpsychiatrie, der
Kinderheilkunde und der Kinder - und Jugendpsychiatrie zusammen und trifft sich vier
bis fünfmal jährlich in den Räumlichkeiten eines freien Jugendhilfeträgers.
Die Teilnehmer des Arbeitskreises haben ein Faltblatt veröffentlicht und Fortbildungen
in Münster initiiert. Mit einem Erhebungsbogen wurden die Wünsche von stationär be
handelten psychisch erkrankten Eltern zur Versorgungssituation ihrer Kinder erfragt.
Das Präventionsprojekt „Auryn“ ist ein Gruppenangebot, bei dem sich Münsteraner Kin
der und Jugendliche mit der seelischen Er krankung ihrer Eltern und den damit verbun
denen Belastungen auseinandersetzen konnten. In einer Reihe von jeweils zehn Grup
pensitzungen erhielten die Ki nder spielerisch und altersgerecht Informationen zur psy
chischen Erkrankung ihrer Eltern. Sie wurd en dazu ermutigt, ihre Gefühle auszudrü
cken, Erfahrungen auszutauschen und Fragen zu stellen. Parallel wurden auch die El
tern begleitet. Von 2003 bis 2006 konnten auf Anregung des Arbeitskreises Kinder psy
chisch kranker Eltern mit Unterstützung der Stiftung Siverdes vier Gruppen verschiede
nen Alters durchgeführt werden. Die Evaluat ion durch die Fachhochschule Münster
während der ersten Gruppenphase zeigte, dass die Kinder von der Gruppe profitierten.
Die Gruppensitzungen wurden von Ärzten und Sozialpädagogen ehrenamtlich durchge
führt. Da intensive persönliche Einzelkontakte zur Vorbereitung und die Begleitung der
Familien erheblich mehr Zeit in Anspruch nahmen, als zunächst angenommen, konnte
das Angebot nicht fortgeführt werden.
Es gibt weiterhin zahlreiche Anmeldungen und Interessierte für das Projekt. Aktuell be
mühen sich der Förderkreis Sozialpsychiatrie und die Erziehungsberatungsstelle Süd
viertel gemeinsam um die langfristige Fo rtführung von Präventi onsgruppen für Kinder
psychisch kranker Eltern aus Münster.
53
Koordination und Vernetzung
6.3.2 Jugend und Sucht
Die Mitarbeiter der Drogenberatungsstelle, des Fachdienstes für Eingliederungshilfen
(beide Amt für Kinder, Jugendliche und Fam ilien) und des Gesundheitsamtes treffen
sich im Arbeitskreis Jugend und Sucht seit 2005 drei bis viermal jährlich, um die inter
disziplinäre Zusammenarbeit zu verbessern. Die Teilnehmer beschäftigen sich vor al
lem mit der Versorgungssituation suchtmittelabhängiger Jugendlicher.
Seit 2007 setzt sich der Arbeitskreis auch vermehrt mit der Prävention bei Kindern dro
genabhängiger Eltern auseinand er. Diese Kinder haben ein hohes Risiko, selbst psy
chisch zu erkranken beziehungsweise such tabhängig zu werden. Sie benötigen die in
tensive Unterstützung mehrerer Instit utionen, damit gesundhe itliche Gefährdungen
frühzeitig erkannt und abgewendet werden können. Hierzu ist eine optimale Vernetzung
erforderlich.
Der Beirat der Ärztlichen Ki nderschutzambulanz des DRK hat 2007 im Rahmen einer
Tagung mit Fachleuten aus allen Bereichen di e Verbesserung der Kooperationsstruktu
ren bei Kindern drog enabhängiger Eltern angeregt. Das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien erarbeitet bereits gemei nsam mit dem Gesundheitsamt Leitli
nien/Handlungsempfehlungen unter Einbeziehung der Ärztekam mer und der substititu
ierenden Ärzte. Es werden Strategien zur Kommunikation der Handlungsempfehlungen
entwickelt und abgestimmt.
6.4 Bewertung
In Münster besteht zwischen den Instituti onen, die an der Versorgung von seelisch be
lasteten und erkrankten Kinder n und Jugendlichen beteiligt sind, in vielen Bereichen
bereits eine gute interdisziplinäre Zusamm enarbeit. Exemplarisch für viele Arbeitsgrup
pen und Gremien werden die nachfolgenden Beispiele für Vernetzung in Münster
genannt.
Die Clearingstelle in der Är ztlichen Kinderschutzambulanz des DRK ist ein beispielhaf
tes Modellprojekt bei Verdachtsfällen von Vernachlässigung, körperlicher oder sexueller
Gewalt.
Hierauf weist das Bundesjustizministerium auf seiner Internetseite hin.
Schüler aus Münster mit störungsbedingten aggressiven Kont rollverlusten profitieren
seit April 2008 von einem multiprofessionell en Beratungsgremium, das Anonymität ge
währleistet und Maßnahmen zur Sicherung des weiteren Schulbesuches vorschlägt.
Durch den 1997 gegründeten Arbeit skreis Kinder psychisch kr anker Eltern konnte er
reicht werden, dass diese Mädchen und Ju ngen in Münster beachtet werden und früh
präventive Hilfen erfahren. Die Fortsetzung der erfolgreichen Gruppenangebote (Auryn-
Gruppen) planen der Förderkreis Sozialpsychiatrie und die Beratungsstelle Südviertel.
Kinder drogenabhängiger Eltern sind ebenfalls in ihrer seelischen Gesundheit beson
ders gefährdet. Frühzeitige präventive Maß nahmen können die psychische Stabilität
fördern. Hierfür ist eine optimale interdisziplinäre Zusammenarbeit erforderlich. Das Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien erarbeite t bereits gemeinsam mit dem Gesund
heitsamt Verfahrensschritte und Strategien, die es 2009 in der Gesundheitskonferenz
vorstellen wird.
54
Koordination und Vernetzung
6.5 Handlungsempfehlungen
Ziel 10
Es gibt in Münster für Kinder psychisch kranker Eltern ein Präventionsprojekt.
Maßnahmen
Die bis 2006 erfolgreich dur chgeführten Präventionsgruppen (Auryn-Gruppen) werden
in gemeinsamer Kooperation vom Förderkreis Sozialpsychiatrie und der Erziehungsbe
ratungsstelle Südviertel fortgesetzt. Das Gesundheitsamt wirkt bei der Projektplanung
beratend mit.
Ziel 11
Kinder von drogenabhängigen Eltern erhalten in Münster die erforderliche Unterstüt
zung. Alle beteiligten Helf ersysteme kooperieren, um eine mögliche Gefährdung früh
zeitig zu erkennen und abzuwenden.
Maßnahmen
Es wird vorgeschlagen, dass sich die Gesundheitskonferenz im Jahr 2009 mit dem The
ma befasst.
55
Zusammenfassende Bewertung der Versorgungssituation
7 Zusammenfassende Bewertung der Versorgungssituation
Seelische Störungen im Kindes- und Jugendalter sind häufig. In Münster muss mit 3429
(9,7%) behandlungsbedürftigen psychisch erkr ankten Kindern und Jugendlichen zwi
schen dem 3. und 17. Lebensjahr gerechnet werden, 8024 (21,9%) haben Diagnostik
bedarf. Die Verantwortung der Kommune für diese Minderjährigen ist in verschiedenen
Landesgesetzen, im Bürgerlichen Gesetzbuch und in Teilen der Sozialgesetzbücher
geregelt (siehe 1).
Ziel ist, dass alle betroffenen Kinder, Jugendliche und deren Familien Zugang zu be
darfsgerechten, zielgerichteten und vernetzten Hilfen haben.
2001 verabschiedete die kommunale Gesundhe itskonferenz Handlungsempfehlungen
zur Verbesserung der kinder- und jugendpsychia trischen Versorgung in Münster. Seit
her konnten qualitative und quantitative Fort schritte in den Behandlungsstrukturen und
–angeboten erreicht werden. Für einige Bereiche der kinder- und jugendpsychiatrischen
Versorgung in Münster wird aber noch weitergehender Handlungsbedarf gesehen.
Positive Entwicklung
Es haben sich mittlerweile 10 Fachärzte im Stadtgebiet nied ergelassen, vier
davon mit umfassender Versorgung auf der Grundlage der Sozialpsychiatrie-
Vereinbarung. Zwei weitere Fachärzte planen die Niederla ssung im Stadtge
biet. Selbst wenn die niedergelassenen Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiat
rie die umliegenden Regionen mitversorgen, sind die psychiatrischen Be
handlungsmöglichkeiten im Kindes- und Jugendalter mit 3,7 Fachärzten auf
100.000 Einwohner deutlich besser als in vielen anderen Kommunen (siehe
2.2.2). Ferner können Kinder und Jugendliche auf ei n differenziertes psycho
therapeutisches Versorgungsangebot zurückgreifen. 70% von 47 angeschrie
benen Psychotherapeuten, Praxen und Inst itutionen nahmen an einer Befra
gung des Gesundheitsamtes teil. Es konnt e ermittelt werden, dass mindes
tens 36,7% der bedürftigen Kinder und Jugendlichen in Münster tatsächlich in
einem Quartal psychotherapeutisch behande lt wurden, hiervon waren zwei
Drittel Jungen und ein Drittel Mädchen (siehe 2.3.2).
Werden die stationär behandelten Patienten und die Kinder und Jugendlichen
in den speziellen Therapieeinrichtungen u nd Beratungsstellen hinzugezählt,
sind in Münster wahrscheinlich mindest ens so viele behandlungsbedürftige
Mädchen und Jungen in p sychiatrischer oder psyc hotherapeutischer Betreu
ung wie im Bundesdurchschnitt (48%). Da 30% der angeschriebenen Psycho
therapeuten nicht geantwortet haben, k ann eher von einer noch höheren Be
handlungsquote ausgegangen werden (siehe 2.6).
Die Notfallversorgung für Kinder und Jugendliche aus Münster mit störungs
bedingter Selbst- oder Fremdgefährdung ist überwiegend gewährleistet. Die
niedergelassenen Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie organisieren an
vier Nächten in der Woche einen Notfall dienst (siehe 3.2.2). Die stationäre
Notfallbehandlung ist seit Inbetriebnahme der Intensivstation (geschützten
Station) an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM ortsnah ge
regelt. Der Anteil der im Klinikum aufgenommenen Patienten mit Wohnsitz in
Münster (36%) entspricht nahezu dem Anteil der Pflichtversorgung (38%)
(siehe 3.3.2).
56
Zusammenfassende Bewertung der Versorgungssituation
Mit den jetzt vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
NRW bewilligten 12 tagesklinischen Be handlungsplätzen am UKM wird die
unentbehrliche Tagesklinik für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen zwi
schen 6 und 18 Jahren in Münster realisiert. Dies bedeutet eine weitere quali
tative und quantitative Verbesserung in der kinder- und jugendpsychiatrischen
Versorgung (siehe 42.2).
An den Kinderklinken des St. Franziskus-Hospitals und des Clemenshospitals
hat sich in den letzten Jahren durch In tegration psychologisch-pädagogischer
Kompetenz sowie durch vertraglic he Vereinbarungen mit Ärzten für Kinder-
und Jugendpsychiatrie die fachkundige Di agnostik und Krisenintervention bei
dort behandelten Minderjährigen verbessert (siehe 4.3.2).
Auch im Bereich der Rehabilitation von psychisch schwer erkrankten Kindern
und Jugendlichen kann eine positive Entwicklung für Münster festgestellt wer
den.
Im Amt für Kinder, Jugendlic he und Familien gibt es seit 2005 einen speziali
sierten Fachdienst für Eingliederungshilfen. Hierdurch we rden die Belange
der Minderjährigen und jungen Volljährigen mit schwersten psychischen Stö
rungen differenziert berücksichtigt, um ihnen eine möglichst optimale Teilhabe
am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Gewährung von lerntherapeutischen Ei ngliederungshilfen ist seit 2006
durch festgelegte Richtlinien vergleichbar und einheitlich.
Die Angebote bei stationär en Eingliederungshilfen ko nnten erweitert und dif
ferenziert werden. Dem Bedarf entspre chend gibt es mittlerweile eine psy
chosoziale Einrichtung in Trägerschaft des Förderkreises Sozialpsychiatrie,
die in Münster erfolgreich stationäre Eingliederungshilfen für Jugendliche und
junge Volljährige mit drohender oder einge tretener seelischer Behinderung
anbietet (siehe 5.2.2).
Die wachsende interdisziplinäre Zu sammenarbeit zwischen den Institutionen
konnte für die Versorgung von seelisch belasteten und erkrankten Minderjäh
rigen in Münster nutzbar gemacht werden.
Die Clearingstelle in der Ärztlichen Ki nderschutzambulanz des DRK wird von
Fachleuten aus Münster bei Verdachtsfällen von Vernachlässigung, körperli
cher oder sexueller Gewalt regelmäßig in Anspruch genommen. Das Bundes
justizministerium weist auf dieses beisp ielhafte Modellprojekt in Deutschland
hin (siehe 6.2.1).
Die Präventionsgruppen für Kinder von psychisch erkrankten Eltern wurden
durch die Initiative des Arbeitskreises Ki nder psychisch kranker Eltern erfolg
reich in Münster eingeführt. Die For tführung der Gruppen wird in gemeinsa
mer Kooperation des Förderkreises Sozialpsychiatrie und der Beratungsstelle
Südviertel geplant (siehe 6.3.1).
Für Kinder und Jugendliche, deren weiterer Schulbesu ch durch Eigen- oder
Fremdgefährdung infolge aggressiver Kontrollverluste in Frage gestellt ist,
kann in Münster seit April 2008 ein mu ltiprofessionelles Beratungsgremium in
Anspruch genommen werden. Der Problem atik liegt oft eine psychische Stö
rung zugrunde. Unter der Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien werden die weiteren Maßnahmen zum Wohl des Schülers und
seiner Umgebung abgestimmt und einvernehmlich geplant (siehe 6.2.2).
57
Zusammenfassende Bewertung der Versorgungssituation
Klärungsbedarf und Verbesserungsmöglichkeiten
Kinder und Jugendliche aus Müns ter nehmen bezogen auf Alter und Ge
schlecht in unterschiedlicher Weise psychotherapeutische Angebote in An
spruch. Vorschulkinder sind unterr epräsentiert. Jungen sind überrepräsen
tiert. Jugendliche Mädchen suchen zumeis t reine Psychotherapiepraxen auf.
Jungen nutzen vorrangig die Praxen mit einer Sozialpsychiatrie-
Vereinbarung. Ob diese Erkenntnisse von relevanter Bedeutung für die Ver
sorgung sind, bedarf der weiteren Klärung (siehe 2.3.2).
Die noch immer langen Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz bei nieder
gelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern und Psychotherapeuten sind
nicht tolerabel.
Viele Kinder und Jugendliche aus Münster warten mehr als vier Wochen,
manche sogar länger als drei Monate auf eine psychotherapeutische Behand
lung. Dies entspricht bei weitem nich t der vom Bundessozialgericht geforder
ten maximalen Wartezeit von sechs Wochen. Inwieweit parallele Anmeldun
gen in mehreren Praxen die Wartezeiten erhöhen, kann nicht festgestellt wer
den (siehe 2.3.2).
Es fehlt an aufsuchenden Diagnostik- und Beratungsangeboten für psychisch
erkrankte Minderjährige und ihre Famili en, die aktuell oder dauerhaft nicht in
der Lage sind, die erforderlic hen Hilfen selbst einzuleiten. Bislang übernimmt
ausschließlich der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes diese
Aufgaben. Eine Beteiligung der nieder gelassenen Kinder- und Jugendpsychi
ater käme vor allem den Familien mit komplexem Hilfebedarf zugute
(siehe 2.6).
Für Kinder, Jugendliche und junge Volljähr ige mit geistiger Behinderung ste
hen in Münster nur wenig differenzierte Therapieangebote zur Verfügung. Der
genaue Bedarf muss noch ermittelt werden (siehe 2.6).
Auf Informationen zur Bewältigung von psychiatrischen Notfallsituationen im
Kindes- und Jugendalter sollten so wohl Mitarbeiter des Wochenend-
Krisennotdienstes als auch Mitarbeiter der Jugendhilfeeinrichtungen zurück
greifen können.
Ärzte benötigen Hinweise zu Verfahr ensweisen und gesetzlichen Grundlagen
zur stationären Behandlung unter freiheitsentziehenden Bedingungen
(siehe 3.4).
Zur Verbesserung der Versorgung in Kr isensituationen wird eine Kooperati
onsvereinbarung zwischen der Klinik für Kinder– und Jugendpsychiatrie des
UKM und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster
verabschiedet (siehe 3.4).
Kinder und Jugendliche aus Münster warten noch immer lange auf einen sta
tionären psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Es bleibt abzuwarten, ob
durch die Einrichtung der Tagesklinik ei ne Entlastung eint ritt. Aufgrund der
hohen Inanspruchnahme der Klinik fü r Kinder- und Jugendpsychiatrie am
UKM ist aber ein Bedarf an weiteren stationären Bett en wahrscheinlich. Zur
Klärung bedarf es einer genaueren Analyse , bei der auch Minderjährige mit
Suchtmittelabhängigkeit berücksichtigt werden sollten (siehe 4.3.2).
58
Zusammenfassende Bewertung der Versorgungssituation
Im Bereich der Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit drohender
oder eingetretener seeli scher Behinderung sind Schulungsgruppen (so ge
nannte psychoedukative Gruppen) zur besseren Bewältigung der psychi
schen Erkrankung bislang nicht allen Patienten und Angehörigen in Münster
zugänglich (siehe 5.3).
Kinder drogenabhängiger El tern sind in ihrer psychischen und körperlichen
Entwicklung besonders gefährdet und auf die enge multiprofessionelle Zu
sammenarbeit der helfenden Institutionen angewiesen. Insbesondere präven
tive Maßnahmen müssen frühzeitig organi siert werden. Das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien ar beitet gemeinsam mit dem Gesundheitsamt an
verbindlichen Kooperationsst rukturen in Münster (siehe 6.3.2). Ziel ist, die
Lebens- und Gefährdungssituation dieser Kinder weiter zu verbessern.
Bei der Würdigung der Versorgungssituation seelisch erkrankter Kinder und Jugendli
cher aus Münster konnten bislang nicht der sozioökonomische Status, die Migrations
vorgeschichte und die wohnra umbezogenen Kriterien berücksichtigt werden. Auch die
Situation von suchtmittelabhängigen Kinder n und Jugendlichen wurde noch nicht aus
reichend untersucht. Hierzu sind vertiefende Analysen erforderlich.
Insgesamt gibt es in Münster ein differenz iertes Angebot für die Behandlung und Reha
bilitation psychisch erkrankter Kinder und J ugendlicher. Hiervon profitieren noch nicht
alle betroffenen Mädchen und Jungen. Fü r aufsuchende und nachgehende Hilfen, Prä
vention und Vernetzung resultieren weitere Aufgaben für die Stadt Münster, in der junge
Menschen gesund aufwachsen und leben sollen.
Die Handlungsempfehlungen für Münster sind in einer Übersicht zusammengestellt
(siehe 8).
59
8
Handlungsempfehlungen - Übersicht
Handlungsempfehlungen - Übersicht
Ziele Maßnahmen
Ambulante Diagnostik und Behandlung
Ziel 1
Alle Familien mit seelisch erkrankten Kindern
und Jugendlichen aus Münster, die aktuell
oder dauerhaft nicht in der Lage sind, sich
selbst um psychiatrische oder psychothera
peutische Hilfen zu bemühen, werden im Rah
men von Hausbesuchen untersucht und bera
ten.
Mit den niedergelassenen Kinder- und Ju
gendpsychiatern und mit den Mitarbeitern der
Institutsambulanz der Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie des UKM werden Gesprä
che geführt, um eine Verbesserung der aufsu
chenden Hilfen zu ermöglichen.
Ziel 2
Die kinder- und jugendpsychiatrische Versor
gungssituation in Münster wird weiterhin do
kumentiert.
Es wird in drei Jahren erneut ein Bericht zur
kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung
in Münster vorgelegt. Es soll dabei ein Thema
vertiefend behandelt werden (z. B. psychisch
kranke Kinder mit Migrationsvorgeschichte,
Kinder psychisch kranker Eltern oder suchtmit
telabhängige Jugendliche).
Ziel 3
Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
mit intellektueller Behinderung stehen in
Münster ausreichend differenzierte Therapie
angebote zur Verfügung.
Der psychotherapeutische Bedarf für geistig
behinderte Minderjährige aus Münster wird
überprüft. Ggf. werden Vorschläge zur Ver
besserung der Versorgungssituation erarbei
tet.
Krisen- und Notfallbehandlung
Ziel 4
Ambulante und stationäre Krisendienste und
Jugendhilfeeinrichtungen werden bei der Be
wältigung psychiatrischer Krisen im Kindes-
und Jugendalter unterstützt.
Es wird für Mitarbeiter im Krisennotdienst und
in Jugendhilfeeinrichtungen ein Informations
blatt zu psychiatrischen Notfallsituationen im
Kindes- und Jugendalter erarbeitet. In diesem
sind Verhaltensregeln, Verfahrensweisen und
Kooperationspartner dargestellt.
Nach Bedarf werden Fortbildungen zur Prob
lematik angeboten.
Ziel 5
Alle mit seelischen Notfallsituationen bei Kin
dern und Jugendlichen befassten Ärzte ken
nen die Verfahrensweisen und gesetzlichen
Grundlagen zur stationären Behandlung unter
freiheitsentziehenden Bedingungen.
Neben der vom Gesundheitsamt herausgege
benen Broschüre zum Unterbringungsverfah
ren für Erwachsene werden auch Handlungs
leitlinien für das Kindes- und Jugendalter ent
wickelt.
Ziel 6
Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen
den Jugendhilfeinstitutionen und der Kinder-
und Jugendpsychiatrie ist gesichert.
Die geplante Kooperationsvereinbarung wird
zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien der Stadt Münster und der Klinik
für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM im
Jahr 2009 verabschiedet.
60
Handlungsempfehlungen - Übersicht
Teilstationäre und stationäre Behandlung
Ziel 7
Die Tagesklinik für psychiatrisch behand
lungsbedürftige Schulkinder und Jugendliche
aus Münster wird von der Klinik für Kinder
und Jugendpsychiatrie des UKM in Betrieb
genommen.
Die Bewilligung durch das Ministerium für 12
teilstationäre Plätze liegt bereits vor.
Ziel 8
Die Versorgung aller psychiatrisch und psy
chotherapeutisch stationär behandlungsbe
dürftigen Minderjährigen in Münster ist ge
währleistet.
Ob und inwieweit durch die Inbetriebnahme
der Tagesklinik bereits eine ausreichende Ent
lastung der vollstationären kinder- und ju
gendpsychiatrischen Versorgung in Münster
eingetreten ist, bedarf der weiteren Klärung.
Es wird vorgeschlagen, dass bei Kindern und
Jugendlichen aus Münster der Bedarf sowohl
im Bereich der stationären psychotherapeuti
schen Versorgung als auch im Bereich der
stationären Entgiftung und Entwöhnung bei
Suchtmittelkonsum untersucht wird.
Rehabilitation und Integration
Ziel 9
Psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche
aus Münster mit drohender oder eingetretener
seelischer Behinderung erhalten angemesse
ne, bedarfsgerechte und wirksame Unterstüt
zungsangebote.
Psychisch erkrankte Minderjährige aus Müns
ter mit ambulantem Eingliederungsbedarf ha
ben die Möglichkeit an einer psychoedukativen
Gruppe teilzunehmen. Die belasteten Eltern
können ihre Erfahrungen in einer fachlich ge
leiteten Elterngruppe austauschen. Das Ge
sundheitsamt der Stadt Münster wirkt daran
mit, die Bedarfe für diese Gruppenangebote
zu prüfen und ggf. die Realisierung zu fördern
.
Koordination und Vernetzung in Münster
Ziel 10
Es gibt in Münster für Kinder psychisch kran
ker Eltern ein Präventionsprojekt.
Die bis 2006 erfolgreich durchgeführten Prä
ventionsgruppen (Auryn-Gruppen) werden in
gemeinsamer Kooperation vom Förderkreis
Sozialpsychiatrie und der Erziehungsbera
tungsstelle Südviertel fortgesetzt. Das Ge
sundheitsamt wirkt bei der Projektplanung be
ratend mit.
Ziel 11 Es wird vorgeschlagen, dass sich die Gesund
heitskonferenz im Jahr 2009 mit dem Thema
Kinder von drogenabhängigen Eltern erhalten befasst.
in Münster die erforderliche Unterstützung.
Alle beteiligten Helfersysteme kooperieren, um
eine mögliche Gefährdung frühzeitig zu erken
nen und abzuwenden.
61
Literatur
Literatur
• Ärztekammer Nordrhein (2004): Stationärer Versorgungsbedarf in der Psychiatrie und
Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psy
chotherapeutische Medizin.
(www.aekno.de/htmljava/b/planung/krankenhausplan_themen.htm#psychiatrie)
• Ärztezeitung 04.10.2000: Je jünger Kinder sind, desto höher ist das Risiko.
• Ärztezeitung 06.10.2008: Zu lange Wartezeiten für Kinder-Psychotherapie.
• Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
und Psychotherapie e. V. (o. J.): Leitlinie – freiheitsbeschränkende und freiheitsent
ziehende Maßnahmen zur Sicherung des Behandlungszieles in der Kinder- und Ju
gendpsychiatrie und Psychotherapie.
(www.bkjpp.de/index.php5?x=/bag_leitlinie.php5&)
• Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
und Psychotherapie e. V. (2003): Anhörung zum Gesundheitssystemmodernisierungs
gesetz (GMG) zu 2. u. a. Einbeziehung der fachärztlichen Versorgung in das Einzelver
tragssystem, Förderung integrierter Versorgungsformen u.a. Weil der Stadt
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• Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) Landesjugendamt Westfalen (Hrsg.) (2007):
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• Schmidt (2004): Verlauf von psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Dt.
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• Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (2008): Geschäftsbericht 2007.
Münster
• Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung: Wohnberech
tigte Bevölkerung nach Stadtbezirken, Geschlecht. Stand: 31.12.2007
• Stadt Münster, Gesundheitsamt (2008): Geschäftsbericht 2006/2007. Münster
• Stadt Münster, Gesundheitsamt (Hrsg.) (2002): Gesundheitsberichte Band 12. Hand
lungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und
der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster. Münster
• Stadt Münster, Gesundheitskonferenz, Arbeitskreis „Kinder- und Jugendpsychiatrische
Versorgung“ (2001): Handlungsempfehlung: Verbesserung der Kinder- und Jugendpsy
chiatrischen Versorgung in Münster. Verabschiedet von der kommunalen Gesundheits
konferenz am 24.10.2001
• Statistisches Bundesamt (2008): Statistisches Jahrbuch 2008. Wiesbaden
• Tölle, Windgassen (2006): Psychiatrie. 14. Auflage. Heidelberg
• Weltgesundheitsorganisation (WHO), Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation
und Information (DIMDI) (Hrsg.) (2005): ICF – Internationale Klassifikation der Funkti
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• Weltgesundheitsorganisation (WHO), Dilling, Mombour, Schmidt (Hrsg.) (2008): Interna
tionale Klassifikation psychischer Störungen. ICD-10 Kapitel V (F). Klinisch
diagnostische Leitlinien. 6. Auflage. Göttingen
64
Anhang
Anhang
Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung
in Münster und Umgebung 66
Fragebogen
67
Kennzahlen in Münster
68
Rechtliche Grundlagen 69
65
Anhang
66
Anhang
Fragen zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung von
Kindern und Jugendlichen in Münster
Behandeln Sie zurzeit in Ihrer Praxis Kinder und Jugendliche (bis unter 18 Jahre)
psychotherapeutisch?
nein
ja
Wie viele Kinder und Jugendliche haben Sie im ersten Quartal 2008 behandelt?
(Anzahl; gegebenenfalls geschätzt) Gesamt
Gesamt Davon Mädchen Davon Jungen
Wie viele Kinder und Jugendliche haben Sie im zweiten Quartal 2008 behandelt?
(Anzahl; gegebenenfalls geschätzt) Gesamt
Gesamt Davon Mädchen Davon Jungen
Sind die Zahlen geschätzt?
nein
ja
Bieten Sie Gruppen für Kinder und Jugendliche an?
nein
ja
Führen Sie zurzeit (in 2008) Gruppen für Kinder und Jugendliche durch?
nein
ja
Gruppen zu Selbstsicherheitstraining
Gruppen zu Entspannungstechniken
Geschlechtspezifische Gruppen
Themenzentrierte Gruppen
______________________________
Gibt es Wartezeiten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern
und Jugendlichen in Ihrer Praxis?
nein
ja
bis zu 4 Wochen
bis zu 6 Monaten
bis zu 3 Monaten
länger als 6 Monate
Behandeln Sie zurzeit auch Kinder und Jugendliche aus dem Umland von Münster?
nein
ja Wie hoch ist der Anteil? ________________________
Bitten senden Sie diesen Fragebogen bis zum 05.09.08 zurück an das Gesundheitsamt
Fax 02 51-4 92 79 28
3 bis 5 Jahre
6 bis 13 Jahre
14 bis unter 18 Jahre
3 bis 5 Jahre
6 bis 13 Jahre
14 bis unter 18 Jahre
67
Anhang
Kennzahlen für Münster
Wohnberechtigte Bevölkerung
Männlich Weiblich Gesamt
Gesamtbevölkerung 132409 147790 280199
0 bis 2 Jahre 3665 3414 7079
3 bis 5 Jahre 3499 3520 7019
6 bis 13 Jahre 9921 9554 19475
14 bis 17 Jahre 5244 4904 10148
3 bis 17 Jahre 18664 17978 36642
Quelle: Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung: Wohnberechtigte Bevölkerung.
Stand: 31.12.2007
Psychisch kranke Kinder und Jugendliche in Münster (Berechnung; siehe 2.3)
Jungen Mädchen Gesamt
3 bis 5 Jährige
mit psychischen
Störungen¹
) 311 250 561
6 bis 13 Jährige
mit psychischen
Störungen²
) 1081 803 1884
14 bis 17 Jährige
mit psychischen
Störungen²
) 572 412 984
Alle 3 bis 17 Jäh
rige mit psychi
schen Störungen
1) 2) 1964 1465 3429
Alle 3 bis 17 Jäh
rige mit diagnos
tischem Bedarf²
) 4087 3937 8024
¹
)
Berechnungsgrundlage: Stadt Münster 1997
²
)
Berechnungsgrundlage: Ravens-Sieberer et al. 2007
68
Anhang
Rechtliche Grundlagen
Bundesrepublik Deutschland
• Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
• BGB: Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 Familienrecht. Abschnitt 2 Verwandtschaft. Titel 5 Elterliche Sorge
• GKV-OrgWG: Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der
gesetzlichen Krankenversicherung
• Psych-PV: Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf
in der stationären Psychiatrie
• SGB IV: Sozialgesetzbuch Viertes Buch. Gemeinsame Vorschriften für die Sozi
alversicherung
• SGB V: Sozialgesetzbuch Fünftes Buch. Gesetzliche Krankenversicherung
• SGB VIII: Sozialgesetzbuch Achtes Buch. Kinder- und Jugendhilfe
• SGB IX: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch. Rehabilitation und Teilhabe behinder
ter Menschen
• SGB XII: Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch. Sozialhilfe
• StGB: Strafgesetzbuch
Land Nordrhein-Westfalen
• KHGG NRW: Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
• ÖGDG: Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
• Psych KG: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krank
heiten
• SchulG NRW: Schulgesetz für das Land Nordrhein-Wesfalen
International
• UN Kinderrechtskonvention: Übereinkommen über die Rechte des Kindes der
Vereinten Nationen
69
70
Gesundheitsberichterstattung in Münster
Mit dem Basisbericht „Das Gesundheitswesen in Münster – Gegenstand und Kooperationsfeld
für Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung“ hat die Stadt Münster im Jahr
1993 einen ersten Schritt zur Realisierung der Gesundheitsberichterstattung getan.
Durch Mitarbeit im Projekt „Kommunale Gesundheitsberichterstattung und regionale
Gesundheitspolitik“ des Public Health Forschungsverbundes NRW an der Universität
Bielefeld wurden weitere Grundlagen für eine systematische Berichterstattung geschaffen.
Ausgehend davon sind folgende Berichte erstellt worden:
1 Grundlagen der kommunalen Psychiatrieplanung in Münster (1994).
Bericht zu den Zukunftsaspekten der psychiatrischen Krankenversorgung bis zum
Jahr 2000. (vergriffen)
2 Gesundheitsbericht über 4-jährige Kindergartenkinder in Münster (1994).
Pilotstudie Teil I. 5 €
3 Gesundheitsbericht über entwicklungsauffällige und behinderte Kinder und
Jugendliche in Münster (1996). 5 €
4 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Erhebungen zum gesundheitlichen
Befinden von Jugendlichen in Münster (1997)
Beobachtungen im Rahmen der Schulentlassuntersuchungen von 327 Schülerinnen
und Schülern der 9. Jahrgangsstufe an sechs weiterführenden Schulen in Münster. 5 €
5 Gesundheitsbericht über 5-jährige Kindergartenkinder (1997)
und Längsschnittstudie (4 und 5-jährige Kinder) sowie Einschulkinder: Zeichnerischer
Ausdruck, Impfstatus und psychische Auffälligkeiten. 10 €
6 „Gesund leben“. Tipps für den Alltag (1997).
Eine Zusammenstellung über gesundheitsprophylaktische Maßnahmen und
lebenspraktische Hilfen, aufgearbeitet in sechs verschiedenen Sprachen
(Informationsschriften, kein Bericht). Einzelexemplare kostenlos.
7 Zur Gesundheitssituation der Flüchtlingskinder in Münster (1997).
Gesundheitsberichte Band 7
Statistische und epidemiologische Darstellung einiger ausgewählter
Gesundheitsindikatoren anlässlich einer Erhebung bei 178 Flüchtlingskindern unter
15 Jahren in allen städtischen Übergangseinrichtungen. 5 €
8 Weniger Kinderunfälle in Haus und Freizeit (1998)
Gesundheitsberichte Band 8
Möglichkeiten der Vorbeugung für Kinder bis zu 6 Jahren in Münster. 5 €
9 Frauen und Medikamente – Gebrauch oder Missbrauch? (1999)
Gesundheitsberichte Band 9
Der Bericht enthält die Dokumentation einer interdisziplinären Tagung und
Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz. 125 Seiten. 7 €
10 Münsteraner sozialpädiatrische Berichte,
Gesundheitsbefinden Kinder und Jugendlicher (Oktober 2000).
Gesundheitsberichte Band 10.
15€
11 Gesundheitsrahmenbericht für die Stadt Münster (2001).
Gesundheitsberichte Band 11.
10 €
12 Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen
Versorgung und der Integration psychisch kranker Menschen in Münster (2002).
Gesundheitsberichte Band 12
Grundlagen der kommunalen Psychiatrieplanung in Münster (2). 5€
13 Fortführung Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen
Versorgung und der Integration psychisch kranker Menschen in Münster (2007)
Gesundheitsberichte Band 13
kostenlos
14 Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung
von Kindern und Jugendlichen in Münster (2008).
Gesundheitsberichte Band 13.
5 €
Die Berichte können beim Gesundheitsamt, 48127 Münster bestellt werden.
Die angegebenen Preise sind incl. Porto und Verpackung.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Piusallee
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0955/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37