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1501/2026

Anpassung des Bebauungsplans im Bereich Alter Markt zur Ermöglichung von Außengastronomie

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.07.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 17.09.2026, TOP 4.2

Anlage 2 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Eingabe

2413 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit stelle ich einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW mit dem Ziel, den bestehenden 
Bebauungsplan aus dem Jahr 1995 für den Bereich Alter Markt in Köln zu überprüfen und 
zeitgemäß anzupassen. 
Sachverhalt: 
Ich betreibe am Alter Markt ein Einzelhandelsgeschäft in Form einer Chocolaterie. Die Nutzung 
entspricht formal der derzeit festgesetzten Art der baulichen Nutzung. Allerdings wird uns seit 
Jahren die Genehmigung einer Außengastronomiefläche (Terrasse) mit Verweis auf den 
bestehenden Bebauungsplan verwehrt. 
Der zugrunde liegende Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1995 und bildet die heutige 
städtebauliche Realität am Alter Markt nicht mehr angemessen ab. 
Begründung: 
1. Veränderte Nutzung und städtebauliche Entwicklung
Der Alter Markt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem zentralen touristischen und
gastronomischen Standort in Köln entwickelt. Außengastronomie ist prägend für das Stadtbild
und die Aufenthaltsqualität.

2 Ungleichbehandlung und fehlende Nachvollziehbarkeit 
Nach unserer Wahrnehmung bestehen im Umfeld bereits gastronomische Nutzungen und 
Außenterrassen. Die restriktive Auslegung gegenüber unserem Betrieb ist daher nicht 
nachvollziehbar und wirft Fragen der Gleichbehandlung auf. 
3 Wirtschaftliche Benachteiligung 
Die Untersagung einer Außengastronomie führt zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber 
anderen Betrieben am gleichen Standort. 
4 Veraltete Planungsgrundlage 
Ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1995 kann die heutigen Anforderungen an Nutzungsmischung, 
Tourismus und Aufenthaltsqualität nicht mehr ausreichend berücksichtigen. 
\ 
Antrag: 
I eh beantrage, / 
1. den Be�ngsplan für den Bereich Alter Markt hinsichtlich der Zulässigkeit von
illßrngiistronomie zu überprüfen,
2. eine Anpassung oder Änderung des Bebauungsplans einzuleiten, die zeitgemäße Nutzungen -
insbesondere
Außengastronomie - ermöglicht,
3. kurzfristig zu prüfen, inwieweit bereits im bestehenden Rechtsrahmen (z. 8. durch Befreiungen)
praktikable
Lösungen geschaffen werden können.
Ziel: 
Ziel dieses Antrags ist es, eine sachgerechte, zeitgemäße und gleichbchandelnde Regelung für 
alle Gewerbetreibenden am Alter Markt zu schaffen und die Attraktivität dieses zentralen Platzes 
weiter zu stärken. 
Ich bitte um Beratung und Entscheidung dieses Antrags in den zuständigen politischen Gremien 
der Stadt Köln. 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3375 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
79/26 
Vorlagen-Nummer 
 1501/2026 
Freigabedatum 02.06.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anpassung des Bebauungsplans im Bereich Alter Markt zur Ermöglichung von 
Außengastronomie  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) dankt dem Petenten für die Eingabe. 
 
Von einer Änderung des Bebauungsplanes wird auf Grund der untenstehenden Erläuterungen 
abgesehen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Zu den vom Petenten vorgetragenen Aspekten betreffend der planungsrechtlichen Situation 
der Außengastronomie am Alter Markt wird wie folgt Stellung genommen: 
 
1. Planungsrechtliche Situation 
Der Gastronomiebetrieb befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des seit dem 
20.07.2005 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 67452/14 (1. Änderung). Für den betref-
fenden Bereich setzt der Bebauungsplan ein besonderes Wohngebiet (WB) mit weitergehen-
der Nutzungsgliederung, einer Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0, geschlossener fünfgeschos-
siger Bauweise, einer maximal zulässigen Gebäudehöhe von 25 m sowie gestalterischen Vor-
gaben fest. 
Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung sind im Erdgeschoss des Vorhabenstandortes Lä-
den (mit Ausnahme von Sexshops) sowie Geschäfts- und Büroräume zulässig. Schank- und 
Speisewirtschaften können dagegen lediglich ausnahmsweise zugelassen werden. 
Für die beabsichtigte Außengastronomie wäre daher zunächst eine genehmigungsfähige Nut-
zung als Gaststätte erforderlich. Genau hierin liegt die planungsrechtliche Problematik: 
Aufgrund der bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der hierzu ergangenen 
Rechtsprechung kann eine neue Gaststätte nur dann zugelassen werden, wenn an anderer 
Stelle eine bestehende gastronomische Nutzung dauerhaft aufgegeben und durch eine an-
dere Nutzung ersetzt wurde. 
 
2. Städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplanes 
Die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Entwicklungsziele entsprechen weiter-
hin den planerischen Zielvorstellungen der Stadt Köln. Ziel des Bebauungsplanes ist es insbe-
sondere die Steuerung der Nutzungsdurchmischung im Bereich Alter Markt sowie die Begren-
zung weiterer gastronomischer Nutzungen zugunsten anderer innenstadtrelevanter Funktio-
nen. 
Vor diesem Hintergrund wird kein Erfordernis gesehen, ein Änderungsverfahren für den Be-
bauungsplan einzuleiten. 
 
3. Gleichbehandlung und bestehende Nutzungen 
Die bestehenden gastronomischen Nutzungen und Außenterrassen beruhen auf jeweils ei-
genständigen genehmigungsrechtlichen Grundlagen. Hieraus kann kein unmittelbarer An-
spruch auf Gleichbehandlung im Sinne einer weiteren Genehmigung abgeleitet werden. Jeder 
Einzelfall ist auf Grundlage der jeweils geltenden planungsrechtlichen Vorgaben gesondert zu 
prüfen. 
 
4. Prüfung von Befreiungen oder Ausnahmen  
Die Möglichkeiten zur Erteilung von Ausnahmen oder Befreiungen wurden geprüft. Aufgrund 
der Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie der hierzu bestehenden Rechtsprechung be-
stehen jedoch keine Voraussetzungen, um die beabsichtigte Nutzung zuzulassen.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

655 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bestehendes Planungsrecht ist anzuwenden. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch den 
Gesetzgeber nicht vorgesehen und ist im konkreten Fall auch nicht zielführend.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Alter Markt

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Details

Vorlagen-Nr.
1501/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.07.2026
Erstellt
21.05.2026 09:14