V/0469/2018
Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes von Gerhard Richter in der Dominikanerkirche, Durchführung weiterer Umnutzungs- und Sanierungsmaßnahmen
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Dominikanerkirche Kostenschätzung - Altar Restaurierung und Konservierung Anlage 3.3 Kostenschätzung Kostengruppe/Gewerk Brutto 100 Grundstück Summe 100 0,00 200 Herrichten und Erschließen Summe 200 0,00 300 Baukonstruktion Summe 300 205.046,20 400 Technische Installation Summe 400 0,00 500 Außenanlagen Summe 500 0,00 600 Ausstattung Summe 600 0,00 700 Baunebenkosten Anteil KG 200 + 300 + 400 + 600 Summe 700 41.009,24 Gesamtkosten 100 - 700 246.055,44 gerundet 250.000,00 Stand: 2018-05-22 1 2018-05-23 Kosten Altar
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V/0469/2018 – Anlage 1 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 08:00 08:30 09:00 09:30 10:00 10:30 11:00 11:30 12:00 12:30 13:00 13:30 14:00 14:30 15:00 15:30 16:00 16:30 17:00 17:30 18:00 18:30 19:00 19:30 20:00 20:30 21:00 21:30 22:00 freier Zugang zu Kunstwerk und in die Dominikanerkirche Zeitraum für mögliche Veranstaltungen (Auf- und Abbauzeiten berücksichtigen) Zeitraum für ein schulpädagogisches Angebot
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V/0469/2018 - Anlage 2
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Dominikanerkirche Kostenschätzung - Umbau und Erweiterung Anlage 3.1 Kostenschätzung Kostengruppe/Gewerk Brutto 100 Grundstück Summe 100 0,00 200 Herrichten und Erschließen Summe 200 0,00 300 Baukonstruktion Summe 300 1.110.400,00 400 Technische Installation Summe 400 825.600,00 500 Außenanlagen Summe 500 8.200,00 600 Ausstattung Summe 600 116.500,00 700 Baunebenkosten Anteil KG 200 + 300 + 400 + 600 Summe 700 618.210,00 Gesamtkosten 100 - 700 2.678.910,00 gerundet 2.700.000,00 Stand: 2018-05-22 1 2018-05-23 Kosten Umbau
Anlage A
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Anlage A zur V/0469/2018 Kurzüberblick Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0812/2017/1: „Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes von Gerhard Richter in der Dominikanerkirche“ hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung beauf- tragt, das Kunstwerk des Künstlers Gerhard Richter in der Dominikanerkirche zu realisieren. Mit der feierlichen Eröffnung am 17.06.18 beginnt gleichzeitig der Ausstellungsbetrieb. Gleichzeitig hat der Rat die Verwaltung aufgefordert ein Sanierungs- und Nutzungskonzept für die Dominikanerkirche zu erstellen. Mit dieser Vorlage wird die künftige Nutzung als Veranstaltungs- ort und der Ausstellungsbetrieb dargestellt sowie die notwendigen Sanierungs- und Umbaumaß- nahmen der Dominikanerkirche beschrieben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die folgenden Ziel aus den Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess ver- folgt: Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstra h- lung entwickeln Wir werden das un verwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Zielerreichung: Mit dieser Vorlage wird die Voraussetzung geschaffen, die Dominikanerkirche unter den Anforde- rungen des Denkmalschutzes und des entstandenen Kunstwerkes zu einem Veranstaltungsort in der Innenstadt von Münster zu entwickeln. Durch diese Vorlage ist es möglich, Fördermittel beim Land NRW zu beantragen. Finanzierung Produktgruppe: 0102 0111 Geschäftsführung für politische Gremien Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Liegt nicht vor.
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Dominikanerkirche Kostenschätzung - Instandsetzung an Dach und Fach Anlage 3.2 Kostenschätzung Kostengruppe/Gewerk Brutto 100 Grundstück Summe 100 0,00 200 Herrichten und Erschließen Summe 200 0,00 300 Baukonstruktion Summe 300 670.610,00 400 Technische Installation Summe 400 0,00 500 Außenanlagen Summe 500 8.500,00 600 Ausstattung Summe 600 0,00 700 Baunebenkosten Anteil KG 200 + 300 + 400 + 600 Summe 700 169.777,50 Gesamtkosten 100 - 700 848.887,50 gerundet 850.000,00 Stand: 2018-05-22 1 2018-05-23 Kosten Dach + Fach
Beschlussvorlage
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V/0469/2018 V/0469/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes von Gerhard Richter in der Dominikanerkirche; Durchführung weiterer Umnutzungs- und Sanierungsmaßnahmen Beratungsfolge 12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 12.06.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e- hinderungen Vorberatung 13.06.2018 Kulturausschuss Vorberatung 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flä- chenmanagement Vorberatung 20.06.2018 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 04.07.2018 Rat Entscheidung Dezernat V Amt für Immobilienmanagement Amt für Stadtentwicklung/ -planung und Verkehrs- planung 01.06.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Tschöpe Herr Meyer Telefon: 492-2306/-7057 Tschoepe@stadt- muenster.de MeyerF@stadt-muenster.de - 2 - V/0469/2018 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Bericht über den aktuellen Stand der Installation des Kunstwerkes von Gerhard Richter in der Dominikanerkirche zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Konzept für die künftige Nutzung der Dominikanerkirche als Ausstellungsraum für das Kunstwerk von Gerhard Richter und Veranstaltungsort zu. 3. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, die für die Realisierung des unter B e- schlusspunkt 2 benannten Nutzungskonzeptes erforderlichen Sanierungs-, Umnutzungs- und Er- gänzungsmaßnahmen durch- und einen Baubeschluss hierzu herbeizuführen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung und Denkmalschutz für das Pr o- grammjahr 2019, auf der Bas is des vorhandenen Gebietsbezuges (Aktives Zentrum Münster - Innenstadt) für die erforderlichen Umnutzungs - und Sanierungsmaßnahmen (insbes. Barrierefre i- heit und energetische Sanierung) im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau - Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. 5. Der Rat der Stadt Münster bestätigt auf der Grundlage des einstimmigen Beschlusses vom 29.06.2016 zur Vorlage V/0300/2016 und des Beschlusses vom 22.03.2017 zur Vorlage V/0122/2017 „Städtebauförderung: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Münster - Innenstadt“ die Darstellung des Förderprojektes „Dominikanerkirche“ und ersetzt damit die bish e- rigen Darstellungen zur Dominikanerkirche im Integrierten Handlungskonzept gem. den Inhalten dieser Vorlage Finanzielle Auswirkungen 6. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass - für die Sanierungs -, Umnutzungs - und Ergänzungsmaßnahmen zur Realisierung des unter Beschlusspunkt 2 benannten Nutzungskonzeptes investive Auszahlungen in Höhe von 3.700.000 Euro erforderlich sind, - die Förderquote in der Städtebauförderung für Münster derzeit 60% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen beträgt, - auf der Basis der in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen der Ausstellungsb e- trieb im Jahr 2018 aus den für die Beaufsichtigung des Kunstwerkes bereit gestellten Hau s- haltmitteln gesichert ist, - für die personelle Betreuung des Ausstellungsbetriebs unter den in der Begründung darg e- stellten Rahmenbedingungen in 2019 Aufwendungen in Höhe von 80.000 Euro jährlich anfa l- len, - die Verwaltung den Finanzbedarf für die Umsetzung des unter Beschlusspunkt 2 benannten Nutzungskonzeptes in den Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2019 aufnehmen wird, - die Verwaltung zu den Haushaltsberatungen 2020 einen Vorschlag zur dauerhaften Sich er- stellung der erforderlichen, insbesondere personellen und finanziellen Ressourcen für den Ausstellungs- und Veranstaltungsbetriebs ab dem Jahr 2020 erarbeiten wird und zusammen mit der Nutzungsordnung der Dominikanerkirche dem Rat der Stadt Münster zur B eschluss- fassung vorlegen wird. Finanzierung/Mittelbereitstellung Der Finanzbedarf für die Umsetzung des Konzeptes zur künftigen Nutzung der Dominikanerkirche als Ausstellungsraum für das Kunstwerk von Gerhard Richter und Veranstaltungsort ist im Haushalt s- plan-Entwurf 2019 wie folgt zu veranschlagen: - 3 - V/0469/2018 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0102 Geschäftsführung für politi- sche Gremien Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf- wendungen 2019 80.000 Begründung Zu 1: Realisierung des Kunstwerks von Gerhard Richter Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0812/2017/1: „Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes von Gerhard Richter in der Dominikanerkirche“ hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, das Kunstwerk des Künstlers Gerhard Richter in der Dominikanerkirche zu realisieren. Die Entscheidung, das Pendel in den Gestaltungszusammenhang eines neuen Kunstwerks zu stellen, ist durch Gerhard Richter erst aus der Wahl des Ortes erwachsen. Nach seinen Vorgaben wurden in den vergangenen Monaten die Bestandteile des Kunstwerkes e r- stellt und in der Dominikanerkirche installiert. Die Kuppel, die Vierung und die flankierenden Wandfl ä- chen bilden hierfür den Raum für das Kunstwerk Zwei Graue Doppelspiegel für ein Pendel (Werkverzeichnis Nr. 953), 2018 bestehend aus drei Teilen: Für das Foucault‘sche Pendel ist eine nicht magnetische Metallkugel (Ø 22 cm, 48 kg) an e i- nem Edelstahlseil (3 mm) in der Vierungskuppel befestigt; die Pendellänge (vom Aufhäng e- punkt des Seiles bis zur Unterseite der Pendelkugel) beträgt 28,71 m. In der Kuppel ist die Konstruktion für den Charron -Ring sichtbar, durch den das Pendelseil g eführt ist. Der Charron-Ring (Innendurchmesser ca. Ø 7 cm) wirkt durc h Reibung einer von der Erdrotation unabhängigen elliptischen Eigenbewegung des Pendels entgegen. Die Schwingungsebene des Pendels (ca. Ø 400 cm) ist äquivalent zur Bewegung des Pendels konkav gewölbt und erhält dadurch eine skulpturale Komponente. Sie besteht aus Grauwacke, einem 380 Millionen Jahre alten Sedimentgestein. Die Grauwacke im inneren Teil der Ebene Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Investitionsmaß- nahme Dominikanerkirche Umnut- zungs- und Sanierungs- maßnahmen Auszahlungen 2019 1.000.000 2020 2.700.000 Summe aller Auszahlungen 3.700.000 - 4 - V/0469/2018 ist imprägniert und farblich ein Graubraun. Der äußere Kranz ist unbehandelt, hellgrau und zeigt eine 360° Winkelmaßskalierung, in Zwölferschritten graviert. Der Nullpunkt der Skala liegt auf der Längsachse der Kirche und weist nach Westen. Die Rückseiten der vier hochrechteckigen Glasbahnen (je 600 x 134 x 1 cm) wurden vollfl ä- chig in Grau emailliert. Die Vorderseiten sind mit einer Verspiegelung be dampft. Die Bahnen sind mit 4 cm Abstand diptychonartig zu zwei Paaren gruppiert und mittels einer Halterung „schwebend“ an den Seitenschiffwänden, das Pendel rahmend angebracht. Die Emaillierung umfasst drei unterschiedliche Grautöne. Zwei Glasbahnen sind identisch dunkelgrau. Die bei- den anderen Glasbahnen zeigen je einen hellen Grauton. Im Vergleich zur Vorlage V/0812/2017/1 ist es im Verlauf des Projektes zu Abweichungen vom En t- wurf und der Planung gekommen. So hat sich Gerhard Richter dazu entschieden, das Pendel unmit- telbar in der Kuppel zu verankern und auf eine Stahlkonstruktion zu verzichten. Zudem war zunächst keine Gestaltung der Bodenplatte vorgesehen, die nun durch den Künstler vorgenommen worden ist. Darüber hinaus wurde die Orgel abgebaut und bis zu ihrem Verkauf eingelagert. Im Zuge der baulichen Planungen wurde die Entscheidung getroffen, dass notwendige Malerarbeiten, die Sanierung der Elektroinstallation und die Modernisierung der Beleuchtung sinnvollerweise erst mit der Sanierung der Dominikanerkirche durchgeführt werden können. Der Rat hat für die Realisierung des Kunstwerkes und begleitende Maßnahmen finanzielle Mittel in Höhe von 650.000 € zur Verfügung gestellt (vgl. V/0812/2017/1). Hiervon konnten 600.000 € als Drittmittel durch Spenden und finanzielle Zuwendungen eingeworben werden. Unter Berücksichtigung der dargestellten Änderungen an der Entwurfsplanung ist das zur Verfügung gestellte Budget ausre i- chend. Das Kunstwerk selbst wird in die Bilanz der Stadt Münster aufgenommen, da eine Einbringung in eine bestehende oder zu gründende Stiftung für die Nutzung einer optimalen steuerlichen Lösung der Schenkung nicht erforderlich ist. Eröffnung und Ausstellungsbetrieb der Dominikanerkirche Die feierliche Eröffnung der Dominikanerkirche für den Besichtigungsbetrieb des Kunstwerkes ist für Sonntag, 17. Juni 2018 vorgesehen. An diesem Tag wird das Kunstwerk erstmals für die Öffentlic h- keit zugänglich sein. Um das Kunstwerk bereits unmittelbar nach seiner Realisierung zugänglich zu machen, sol l die D o- minikanerkirche zunächst als Ausstellungsraum für das Kunstwerk geöffnet werden. Nach Beend i- gung der Umbau - und Sanierungsmaßnahmen entsteht dann in Verbindung mit dem Kunstwerk ein neuer Veranstaltungsort in der Mitte Münsters. Die Dominikanerkirche und das Kunstwerk werden zunächst von Dienstag bis Sonntag von 11 bis 18 Uhr für das Publikum zugänglich sein. Der Öffnungsbetrieb wird sichergestellt durch ein Team von Honorarkräften im Kulturamt, die sowohl Aufsicht führen als auch Informationen zu m Kunstwerk, zur Dominikanerkirche und allen relevanten Zusammenhängen für das Publikum leisten. Das Personal wird jeweils in Doppelbesetzung anw e- send sein, sodass eine durchgängige Öffnung und ausreichende Informationskapazitäten gewährleis- tet sind. Zur Gewährleistung der dargestellten Öffnungszeiten wird im Haushalt 2019 eine Veranschlagung von voraussichtlich etwa 80.000 Euro notwendig sein. Da die Planung auf Erfahrungswerten basiert, die im Rahmen anderer Ausstellungsprojekte gewonnen worden sind, kön nen Anpassungen der Öf f- nungszeiten bzw. der eingesetzten Aufsicht im laufenden Betrieb noch erforderlich werden. Mit Beschluss der Vorlage V/0821/2017/1 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, „ob zur Beau f- sichtigung des Kunstwerkes ab 2019 auch Arbei tsplätze für Menschen deren Eingliederung in den normalen Arbeitsmarkt besonders schwierig ist, wie z. B. Menschen mit einer Behinderung oder Men- - 5 - V/0469/2018 schen mit besonderen Vermittlungshemmnissen eingerichtet werden können“. Die Verwaltung wird die Phase zwischen der Eröffnung und dem Abschluss des Umbaus nutzen, um auf der Basis der in dieser Zeit gemachten Erfahrungen eine Prüfung und Bewertung vorzunehmen und dem Rat gege n- über zu berichten. Zu 2: Künftige Nutzung der Dominikanerkirche als Ausstellungsraum und als Veranstaltungs- ort nach dem Umbau Das installative Kunstwerk Gerhard Richters wird von den Besuchern und Besucherinnen als eine offene, gleichermaßen räumlich wie zeitlich bedingte Begegnung mit verschiedenen Elementen e r- lebt. Die daraus entstehenden v ielfältigen Erfahrungen und Erlebnisse geben einen Impuls für eine Nutzung des Kirchenraumes als Ort für Veranstaltungen. Es liegt im ausdrücklichen Interesse von Gerhard Richter, den Raum der Kirche durch sein Kunstwerk nicht zu musealisieren. Seine Insta llati- on soll im Zusammenspiel mit einer kulturellen Nutzung der Dominikanerkirche stets zugänglich und erfahrbar werden. Öffnungszeiten der Dominikanerkirche Um das Kunstwerk für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soll eine Nutzungsmischun g aus Veranstaltungen und einem freien Zugang zum Kunstwerk ermöglicht werden. Hierzu werden allgemeine Öffnungszeiten, Veranstaltungszeiten und spezielle Zeiten für ein schulpädagogisches Angebot vorgesehen. Eine schematische Darstellung der Nutzungsmischung ist in Anlage 1 abgebildet. Da davon auszugehen ist, dass die Dominikanerkirche mit dem installierten Kunstwerk dauerhaft ein großes Interesse in der Bevölkerung sowie bei Touristen hervorrufen wird, sind verlässliche und plan- bare Öffnungszeiten notwendig. Es ist vorgesehen, den Kirchenraum nach dem Umbau zwischen Mittwoch bis Sonntag sowie an Fe i- ertagen zwischen 11:00 bis 18:00 Uhr für Besucher und Besucherinnen zu öffnen. Damit öffnet die Dominikanerkirche an den Tagen mit der höchsten Passantenfrequenz in der Innen- stadt von Münster, jedoch einen Tag weniger als in der Phase vor dem Umbau der Kirche. Hierdurch wird eine bessere Nutzbarkeit der Dominikanerkirche als Veranstaltungsort ermöglicht, da im Rahmen dieser allgemeinen Öffnungszeiten die Dominikanerkirche ausschließlich für den Besuch des Kirchen- raums und des Kunstwerkes geöffnet wird. Andere Aktivitäten wie Auf - und Abbau für Veranstaltu n- gen bzw. Veranstaltungen selbst oder andere Teilnutzungen des Kirchenraumes sollen nur außerhalb dieser Öffnungszeiten durchgeführt werden. Vorgesehene Nutzungen: Grundsätzlich lassen sich die Nutzungen der Dominikanerkirche in vier Kategorien unterteilen. 1. Allgemeiner Ausstellungsbetrieb Der Kirchenraum und das Kunstwerk sollen nach dem Umba u allen Menschen in Münster offen stehen. Um dies zu gewährleisten, wird der Zugang zum Kirchengebäude auch künftig ohne Ei n- tritt zugänglich sein. Zudem soll ein Augenmerk auf die behindertengerechte Nutzung des Ki r- chenraumes gelegt werden und neben einem rollstuhlgerechtem Eingang auch eine barrierefreie Toilette vorgehalten sowie eine induktive Hörschleife (Höranlage) für Menschen mit Hörbehinde- rung verlegt werden (vgl. Begründung zu 3.). Für die Besucher und Besucherinnen werden Informationsmaterialien über das Kunstwerk und seine Bedeutung, das physikalische Experiment sowie über die Dominikanerkirche als Denkmal zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird das Angebot bestehen, Führungen gegen Entgelt zu buchen. - 6 - V/0469/2018 2. Künstlerische und kulturelle Veranstaltungen Die Dominikanerkirche in der Innenstadt von Münster wurde in den vergangenen Jahren häufig als Ort für Veranstaltungen unterschiedlicher Art und Qualität genutzt. Mit der Installation des Kunstwerkes und dem Abschluss der Umbaumaßnahmen soll das Kirch engebäude daher auch wieder für künstlerische und kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen und insbesondere auch experimentellen Formaten einen Raum geben. Im Vordergrund stehen hierbei vielfältige ku l- turelle Veranstaltungen, die mit der Bedeutung d es Gebäudes als Denkmal und des Kunstwerkes vereinbar sind. Hierzu können musikalische, literarische oder performative Darbietungen ebenso zählen wie experimentelle Filmkunst oder Vorträge. Die besondere Akustik, die baulichen Geg e- benheiten sowie die Wirku ng des Kunstwerkes sind hierbei Herausforderung und Alleinstellung s- merkmal zugleich. Um die Dominikanerkirche als Ort für künstlerische und kulturelle Veranstaltungen nutzen zu kö n- nen, ist der Kirchenraum unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkm alschutzes und des Kunstwerkes herzurichten. So bedarf es einer Verkürzung der Nachhallzeiten und akust i- schen Optimierung ebenso wie die Installation einer geeigneten Beleuchtung und Beheizung. Darüber hinaus sind mobile Bühnenelemente sowie Mobiliar ebens o notwendig wie ausreichend sanitäre Anlagen, ein Vorbereitungsraum für ein mögliches Catering, Lagerräume und ein Ba cks- tagebereich sowie Garderobe (vgl. Begründung zu 3.). 3. Gesellschaftliche Veranstaltungen Mit den Umbaumaßnahmen entsteht nicht nur ein Or t für künstlerische und kulturelle Nutzungen, sondern auch ein Ort an dem auch gesellschaftliche Veranstaltungen stattfinden können. So bi e- tet sich das Kirchengebäude auch für Hearings, kleinere Tagungen oder Empfänge an. Damit entwickelt sich die Dominika nerkirche zu einem Forum für die Bevölkerung von Münster, in dem wissenschaftliche wie gesellschaftliche Diskurse möglich sind. 4. Schulpädagogische Angebote In der Dominikanerkirche besteht die Möglichkeit einer Auseinandersetzung mit der eigenen Stadtgeschichte und Heimat ebenso wie mit zeitgenössischer Kunst. Um diese Möglichkeit päd a- gogisch und didaktisch zu nutzen, wird die Verwaltung die Entwicklung eines schulpädagogischen Angebots prüfen. Hierfür eignen sich im Besonderen die Vormittagsstunden, in denen die Domini- kanerkirche exklusiv für die Schülergruppen zur Verfügung stehen könnte. Durch die Installation des Kunstwerkes von Gerhard Richter sowie um dem besonderen Charakter der ehemaligen Kirche gerecht zu werden, werden die Nutzungsmöglichkeiten zugleich beschränkt. Folgende Nutzungen sind daher ausgeschlossen: kommerzielle Angebote (Werbeveranstaltungen, Warenpräsentationen, Verkaufs - oder ko m- merzielle Marketingaktionen o.ä.) Kunstausstellungen und künstlerische Installationen Veranstaltungen von Parteien, Fraktionen und vergleichbaren Gruppen, Organisationen, Ak t- euren und Personen Veranstaltungen mit rein privatem Charakter Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen wird die Verwaltung eine Nutzungsordnung für die Nu t- zung der Dominikanerkirche als Veranstaltungsstätte erarbeiten, die dem Rat vor Abschluss der U m- bauphase zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Parallel dazu wird die Verwaltung die erforderlichen Ressourcen aufzeigen und auf der Basis der unter Ziffer 1 im Abschnitt „Eröffnung und Ausstellungs- betrieb der Dominikanerkirche“ aufgezeigten Rahmenbedingungen und mit den im Jahr 2018 zu sammelnden Erfahrungen mit dem Ausstellungsbetrieb sowie in Verbindung mit den notwendigen Ergänzungen für einen Veranstaltungsbetrieb einen Vorschlag zur Umset zung und Finanzierung vor- legen. - 7 - V/0469/2018 Zu 3: Umbau- und Sanierungsmaßnahmen Um die Dominikanerkirche als Ausstellungsraum für das Kunstwerk sowie für Veranstaltungen nutzen zu können und dauerhaft als Denkmal zu erhalten, sind umfangreiche, zum Teil bis zur Klärung der weiteren Verwendung der Kirche seit Jahren aufgeschobene Baumaßnahmen für Sanierung, Instand- setzung und Restaurierung sowie zum Umbau für die nachhaltige Realisierung der neuen Nutzungen erforderlich. Mithilfe einer externen Beauftragung des A rchitekturbüros Fritzen und Müller -Giebeler wurden ve r- schiedene Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung der vorgenannten Nutzungsziele und Sanierung s- anforderungen untersucht. Unter Berücksichtigung aller Belange und der Kosten wurde die in der Anlage 2 abgebildete bauliche/architektonische Konzeption entwickelt. Da es sich bei der Dominikanerkirche um eins der hochrangigsten Baudenkmäler der Stadt Münster handelt, liegen dem Konzept die folgenden denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen zugrunde. Die besondere Innenraumqualität der barocken Basilika schließt jegliche Einbauten, auch technische Elemente wie beispielsweise Lüftungskanäle, die in den Luftraum eingreifen oder die Proportionen des Raums verändern würden, aus. Außen weist das Hauptportal zwar nicht meh r die ursprüngliche barocke Stufenanlage auf, dennoch ist der Anbau einer barrierefreien Rampe hier mit Rücksicht auf die Gesamtgestaltung der Westfassade ausgeschlossen. Veränderungen und funktionale Anpassu n- gen sind dagegen möglich und sinnvoll im Bereic h der Sakristei, des Zugangs von der Salzstraße (barrierefreier Zugang) und des Chorraums. Der wertvolle und für Westfalen bedeutende Barockaltar, der seit 1903 Eigentum der Stadt Münster ist, soll durch Entfernung der in den 1960er Jahren eingezogenen T rennwand zum Kirchenschiff wie- der erlebbar gemacht werden. Der Raum vor dem Altar kann als Bühne, Podium oder dergleichen genutzt werden. Dabei soll es möglich sein, bei Bedarf den Altar durch vertikale Kulissen zu verd e- cken. Die Stufenanlage unmittelbar a m Altar kann entfernt werden. Als separater Zugang kann der südliche Turmeingang von der Salzstraße dienen. Für das Hauptportal ist ein geeigneter innenliegender Windfang notwendig. Als barrierefreier Zugang kann dauerhaft der südliche Turmeingang herger ichtet werden; dies hat den Vorteil, dass dann st u- fenlos sowohl der Kirchenraum als auch die Bühne im Chorraum erreicht werden können. Sämtliche Nebenfunktionen wie WC -Anlage, ein Raum für das Aufsichtspersonal bzw. Catering, Stuhllager, Technik etc. kön nen nur im Bereich der nördlich angrenzenden Sakristei untergebracht werden. Um die Wege von Besuchern und Personal trennen zu können, ist ein neuer Wanddurc h- bruch (Tür) in der Nordwand der Kirche denkbar. Die zu ergänzenden Bauteile und Ausstattungsobjek te sollen den besonderen baukunsthistorischen Charakter der Kirche wahren, werden aber gleichzeitig die Vorgaben zur Barrierefreiheit, energet i- schen Sanierung und öffentlichen Nutzbarkeit, so weit wie denkmalpflegerisch vertretbar und baulich möglich, erfüllen. Zugleich soll eine eigenständige architektonische Gestaltungsaussage im Zusa m- menspiel mit den Um -, Aus- und ggf. Anbauten im Bereich der Sakristei entwickelt werden, die der Bedeutung und dem hohen Anspruch an die künftige Nutzung der Dominikanerkirc he gerecht wird. Diesem Anspruch müssen auch die Art und die Elemente der haustechnischen Ausstattung gerecht werden. Dasselbe gilt für erforderliche konstruktive Maßnahmen sowie für Schadenssanierung und Oberflächengestaltung. Für alle Teilaufgaben, Hinz ufügungen und Veränderungen ist eine integrierte, stimmige Lösung im Sinne einer Gesamtgestaltung notwendig, die sowohl denkmalgerecht ist als auch einen eigenständ i- gen und anspruchsvollen neuen architektonischen Beitrag leistet. Es werden keine historisie renden Nachahmungen erwartet, sondern zeitgemäße Konstruktionen und Materialien, die sich in die oben beschriebene Architektur der Kirche einfügen. - 8 - V/0469/2018 Umbaumaßnahmen im Innenraum und Erweiterung der Dominikanerkirche, sowie im Bereich der Sakristei Voraussetzung für die künftige Nutzung des Kirchenraumes als Ausstellungsraum und Versam m- lungsort wie unter 2 beschrieben ist die Erweiterung der Dominikanerkirche zum Innenhof Sozialg e- richt/Polizei und eine Aufstockung der Sakristei, um die fehlende Infrastruktur unterzubringen. Geplant sind in der Erweiterung der Dominikanerkirche notwendige WC -Anlagen (barrierefrei) und eine Garderobe unterzubringen. Die Erschließung der Nebenräume erfolgt vom Kirchenraum, hierfür wird eine Verbindung in Form eines Türdurchbruches geschaffen. Mit dem Umbau und der Aufstockung der Sakristei werden dort Bereiche für Catering, ein Backstag e- bereich für Veranstaltungen und im 1. Obergeschoss ein Mehrzweckraum geschaffen (vgl. Anlage 2). Die interne Erschließung der Kellerräume und des Obergeschosses wird durch einen Aufzug und eine Treppe sichergestellt. Der ehemalige Kirchenraum wird genauso wie die für Besucher und Besuch e- rinnen zugänglichen Nebenräume (z.B. WC) grundsätzlich barrierefrei hergerichtet. Im Rahmen des Umba us und der Aufstockung der Sakristei wird ebenfalls eine Fassadensanierung durchgeführt. Bei der jetzigen Fassade aus den 1970er Jahren handelt es sich um eine zweischalige Verblendfassade ohne Dämmung. Diese wird durch eine neue Verblendfassade ersetzt ge mäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Der provisorische barrierefreie Eingang an der Salzstraße soll durch einen vollständig barrierefreien und repräsentativen Zugang ohne Stufe oder Rampe ersetzt werden, der gleichzeitig auch die barri e- refreie Erreichbarkeit des Chorraumes ermöglicht. Dies wird durch den Einbau eines Plattformliftes erreicht, mit dem auch die Kellerräume erreicht werden. Die sanierungsbedürftige Treppenanlage vor dem Nebeneingang der Sakristei wird abgestimmt auf das Gesamtkonzept erneuert. Neben einem neuen Windfang wird im Kirchenraum auf weitere Einbauten verzichtet. Im Innern der Kirche ist die Installation einer Fußbodenheizung erforderlich, um zukünftig konstante Temperaturen erreichen zu können , die aktuell durch die B eheizung durch die vorhandenen Lü f- tungsschächte nicht in ausreichendem Maße sichergestellt wird. Die bestehende Lüftungsanlage wird umgebaut, erweitert und modernisiert, um den Anforderungen eines Versammlungsortes gerecht zu werden. Heizkörper als Einbaut en in der Kirche kommen aus Gründen der gestalterischen Unvereinbarkeit von Heizkörpern mit den Elementen des Kunstwerks nicht in Frage. Dabei bietet sich die Gelegenheit, auch den Aspekt der energetischen Sanierung / Ertüchtigung zu berücksichtigen und en tsprechende Maßnahmen vorzusehen, die eine Optimierung des Energieeinsatzes ermöglichen, gleichzeitig aber auch im Hinblick auf die Betriebskosten zu einer Reduzierung für die zukünftige Nutzung führen. Unterstützt werden die vorbeschriebenen energetischen Maßnahmen durch die Ertüchtigung der blei- verglasten Fensterelemente, dies geschieht durch eine Vorsatzschale, die außen vor den Fenstern angebracht wird und im Innenraum nicht wahrnehmbar ist. Im Zuge des Einbaus der Fußbodenheizung wird eine induktive Höranlage (Hörschleife) in den Fu ß- boden des Kirchenraumes eingebaut. Hierbei handelt es sich um eine technische Einrichtung, mit der Audiosignale wie Musik oder Redebeiträge in Veranstaltungsräumen für schwerhörige Personen zu- gänglich gemacht werden können. Für die Veranstaltungen ist eine Verbesserung der Akus tik für Sprache/Vorträge und Musik/Konzerte erforderlich. Hierzu müssen die vorhandenen extrem langen Nachhallzeiten gemindert werden. Dies soll zum einen durch akustisch wirksame Bespannung der Wände und zum anderen durch ausg e- suchte Lautsprecher erreicht werden, hierfür soll für den Kirchenraum durch einen Akustiker ein en t- sprechendes Konzept erarbeitet und umgesetzt werden. Nach der Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen werden noch Bauunterhaltungsarbeiten wie Anstrich des Innenraumes der Kirche, Erneueru ng der Elektroinstallation und Installation der Nac h- - 9 - V/0469/2018 richtentechnik (unter Beachtung der Energieeinsparmöglichkeiten) durchgeführt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die seit der Übernahme der Kirche durch die Stadt im Jahre 2006 bekannt sind, bisher jedoch immer zurück gestellt worden sind, da es noch kein abgestimmtes Konzept für die z u- künftige Nutzung der Kirche gab. Für die zukünftige Nutzung wird die erforderliche Einrichtung, zum Beispiel Tische und Stühle, eine mobile Bühne, ein Cateringbereich neu beschafft. Die Kosten hierfür sind berücksichtigt worden. Die vorgestellten Maßnahmen tragen zu einer dauerhaften öffentlichen Nutzbarkeit der Dominikane r- kirche bei, so dass dieses wertvolle kulturhistorische Gebäude mit seinem (neuen) Kunstwerk und den weitergehenden Nutzungsmöglichkeiten (Veranstaltungen) für alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Besucher grundsätzlich uneingeschränkt nutzbar sein wird. Die Kosten für die vorgenannten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf 2.600.000 €. Instandsetzung an Dach und Fach Bei den Arbeiten an Dach und Fach handelt es sich ebenfalls um Instandsetzungsmaßnahmen, die seit der Übernahme der Kirche bekannt sind und jetzt im Rahmen der Umnutzung durchgeführt we r- den müssen. Dabei bietet sich die Gele genheit, auch den Aspekt der energetischen Sani e- rung/Ertüchtigung zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Im Einzelnen soll die Dacheindeckung der geneigten Dachflächen erneuert werden, da diese an einigen Stellen Undichtigkeiten aufweist, die sich auch im Kircheninnenraum zeigen; zudem hat das Ziegeldach bei dem letzten Sturm (Friederike) massive Schäden davon getragen. sollen die Flächen oberhalb der Gewölbe im Dachraum gedämmt werden, dieses dient ebenfalls zur Optimierung des Energieeinsatzes. sollen die Fugen am Verblend - und Bruchsteinmauerwerk saniert und Risse im Leibungsbereich der Fenster instandgesetzt werden. Diese Instandsetzung sollte vor dem Anstrich der Kirche erfo l- gen. für die vorgenannten Arbeiten muss die Kirche eingerüstet werden. sollen die Grundleitungen erneuert werden. Diese Maßnahme ist für die geplanten WC -Anlagen in der Erweiterung der Kirche erforderlich, um die erforderlich Querschnitte zu erreichen. Diese Instandsetzungsmaßnahmen stehen im Zusammenhang mit den vorbeschriebenen Umba u- maßnahmen im Innenraum und der Erweiterung der Dominikanerkirche im Bereich der Sakristei . So ist der Anstrich des Kirchraumes nur sinnvoll und nachhaltig, wenn im Vorfeld die Dachflächen erneu- ert worden sind. Die Kosten für die vorgenannten Instandsetzungsmaßnahmen belaufen sich auf 850.000 Euro. Restaurierung Hochaltar Seit Jahren ist bekannt, dass der Hochalter in der Dominikanerkirche konserviert und restauriert we r- den muss. Bereits 2013 wurde der Altar untersucht und die Schäden sind dokumentiert worden. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine Notsicherung durchgeführt worden, um noch größere Schäden zu ver- hindern und den Altar bis zur Restaurierung zu sichern. Im Rahmen der umfangreichen Maßnahmen, die in der Kirche durchgeführt werden, soll der Altar nun umfassend konserviert und restauriert werden. Die Maßnahmen am Altar sind eigenständig und u n- abhängig von der Herrichtung der Dominikanerkirche zu sehen, sollten aber zeitlich parallel erfolgen um zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Kirchenraumes ebenfalls erlebbar zu sein. Die Oberfläche wird erst trocken gereinigt und lose aufliegende Staubablagerungen werden abg e- nommen, danach erfolgt eine feuchte Nachreinigung. Im Anschluss an diese Arbeiten erfolgt die Res- taurierung der Altarfassung, hier werden Fehlstellen gekittet und retuschiert. Diese Arbeiten können nur von einem Gerüst auf der Vorder- und Rückseite des Altares durchgeführt werden. - 10 - V/0469/2018 Um den Altar vor äußeren Einflüssen wie UV-Strahlen zu schützen, werden die bleiverglasten Fenster im Chorraum ebenfalls, wie vor beschrieben, ertüchtigt: Hierbei wird die äußere Vorsatzschale mit Sonnenschutzverglasung ausgeführt. Die Kosten für die vorgenannten Restaurierungsmaßnahmen belaufen sich auf 250.000 Euro. Somit ergeben sich Gesamtkosten für Umbau, Erweiterung, Sanierung, Instandsetzung und Resta u- rierung des Altares in Höhe von 3.700.000 Euro (vgl. Anlage 3 tabellarische Darstellung der Kosten). Ankauf der Sakristei sowie weiterer Nebenflächen Ein Teil der erforderlichen Maßnahmen – Aufstockung Sakristei, Überbauung eines Teils des Par k- platzes des Behördenstandortes Alter Steinweg – betrifft Teilflächen der nördlich an die Kirche a n- grenzenden Liegenschaft des Eigentümers Land NRW/BLB NRW. Daher werden die an gestrebten Umbaumaßnahmen als Anlass genommen, derzeit einen Direktankauf mit dem Eigentümer zu erö r- tern. Das Ministerium der Finanzen des Landes NRW steht einem Erwerb durch die Stadt Münster positiv gegenüber. Zeitplan Mit der Eröffnung der Dominikanerkirche am 17.06.2018 wird das Kunstwerk in den kommenden M o- naten wie unter Ziffer 1 dargestellt der Öffentlichkeit zugänglich sein. Mit dem Beginn der dargestellten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen wird im zweiten Halbjahr 2019 gerechnet. Der Starttermin is t abhängig vom Bescheid über eine mögliche städtebauliche Förderung des Landes NRW. Über die konkreten Maßnahmen und die Zeitplanung der Bautätigkeiten wird der Rat mit einem Ba u- beschluss im Rahmen einer gesonderten Vorlage im Jahr 2019 entscheiden. Ebens o wird dem Rat 2019 eine Nutzungsordnung für die Dominikanerkirche zur Beschlussfassung vorgelegt. Da die Umbaumaßnahmen sehr umfänglich sind, ist eine temporäre Schließung der Kirche unu m- gänglich, um bspw. unter anderem die Fußbodenheizung und die damit verbundenen Arbeiten durch- führen zu können. Nach Möglichkeit soll dies im ersten Quartal 2020 geschehen, da in den ersten Monaten des Jahres mit einem geringeren Besucheraufkommen zu rechnen. Ziel ist es, bis zum Sommer 2020 die Dominikanerkirche als Veranstaltungs- und Ausstellungsort wieder zu eröffnen. Zu 4 und 5: Beantragung von Fördermitteln der Städtebauförderung und der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Münster Innenstadt Mit der Beschlussfassung zur Vorlage V/0812/2017/1 hat der R at der Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, für die erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen Fördermittel zu beantragen. In dem unter der Begründung zu 3 vorgestellten weiteren Ablauf ist die Beantragung von Fördermi t- teln grundsätzlich vorgesehen. Es ist sichergestellt, dass vor einer Entscheidung zu möglichen (Städ- tebau-)Fördermitteln nicht mit den Sanierungs - und Umbaumaßnahmen begonnen wird. Sollte sich hier jedoch eine zeitliche Verzögerung ergeben, die nicht im Einflussbereich der Stadt Müns ter liegt, wird die Verwaltung ggf. einen vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmebeginn beantragen um den Fortgang des Projektes nicht zu verzögern. Eventuell muss die Stadt Münster dann in Erwartung der Fördermittel kurzfristig die Maßnahme in Teilen vorfinanzieren. Städtebauförderung Zur Förderung des Städtebaus gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz. Nach § 164b Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) geschieht das auf der Grundlage - 11 - V/0469/2018 einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderf ä- higkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förd erschwerpunkte und nähere Auswahl -kriterien. Verwal- tungsvereinbarung und Förderrichtlinien steuern so die programmatische Zielsetzung. Die Gemei n- den sind im Rahmen ihrer Planungshoheit für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen zuständig. Das Land Nordrhein -Westfalen hat dazu im Jahr 2008 die Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) erlassen. Darin ist geregelt für welche Maßnahmen grundsätzlich eine Förderung in Betracht kommen könnte. Zu den einzelnen Fördertatbeständen sind dann ergänzende Voraussetzungen, Vorgaben und Hinweise enthalten. Ein Förderschwerpunkt für die Stadtentwicklung und Stadterneuerung in Nordrhein -Westfalen ist die Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besond erer Be- rücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege insbesondere auch in den Historischen Stadt - und Ortskernen einschließlich der Wiedernutzung i n- nenstadtnaher Flächen. Bundesfinanzhilfen können danach für Ma ßnahmen bewilligt werden, die Bestandteil einer Gesam t- maßnahme für ein Fördergebiet sind und wegen des städtebaulichen Charakters einer gemeindlichen Vorbereitung in der Gesamtverantwortung der Gemeinde (Ratsbeschluss) bedürfen. Diese Prinzipien sind in den folgenden Städtebauförderungsgebieten erfüllt: Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB); Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB); Programmgebiet Stadtumbau (§ 171a und b BauGB); Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB); Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB); Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). Neben den Kernanliegen setzt NRW ergänzend folgende Förderschwerpunkte: Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum) Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung ko m- munaler Gebäude als Gegenstand der Städtebauförderung Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Entwicklung in der Innenst adt für zusammenhä n- gende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel einen Gebietsbezug „Aktives Zentrum Münster - Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB beschlossen. Darauf aufbauend wurde 2008 auch eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Handlu ngskonzept für den Bereich „Aktives Stadt - und Ortsteilzentrum Münster-Innenstadt“ vorgelegt. Aufgrund einer Vielzahl aktueller Entwicklungen und Projekt war es erforderlich, diese Punkte in das Integrierte Handlungskonzept mit aufzunehmen und das Konzept insgesamt zu aktualisieren. Dieses Integrierte Handlungskonzept wurde fortgeschrieben und ist vom Rat der Stadt Münster am 22.03.2017 beschlossen worden. Die Inwertsetzung der Dominikanerkirche mittels einer Lichtinstallation ist bereits im Rahmen der Städtebauförderung bewilligt worden. Sie wird aktuell vorbereitet und soll noch im Jahr 2018 umg e- setzt werden. Aufgrund ihrer Lage in den Fußgängerbereichen sowie ihrer besonderen innenräuml i- chen Qualität und Anlage bietet die Dominikanerkirche ein großes Pot ential für unterschiedlichste Nutzungsmöglichkeiten, die ebenso der Bedeutung und Repräsentanz des Baudenkmals wie auch dem hochzentralen Standort gerecht werden. Die Installation des Foucault’schen Pendels von Gerhard Richter in der Dominikanerkirche wir d aktu- ell mit rund 100.000 Euro aus dem Fördertopf des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des La n- des NRW unterstützt. - 12 - V/0469/2018 In dem o.g. Integrierten Handlungskonzept ist die Baumaßnahme Dominikanerkirche bereits seit ein i- gen Jahren als zukünftiger Bedarf enthalten und auch in dem jährlichen Bericht der Stadt zur Städt e- bauförderung in Münster wird die Dominik anerkirche als mögliches Förder projekt gem. Ziffer 11, A b- satz 3, benannt. Sobald mit dieser Vorlage eine abschließende Entscheidung zur zukünftigen Nu t- zung getroffen ist, wird die Stadt versuchen, mögliche Städtebaufördermittel zur Sicherung dieser Nutzung zu beantragen. Ergänzend zum Kunstobjekt und zur Lichtinstallation ist auch der Kultu r- standort der Dominikanerkirche als öffentlicher Raum grundsätzli ch förderfähig. Dazu ist es erforde r- lich, dass das Integrierte Handlungskonzept Münster -Innenstadt, mit Stand vom 22.03.2017, erneut aktualisiert und fortgeschrieben wird, was mit dem Beschluss zu dieser Vorlage ebenfalls vollzogen wird. Die Fördervoraussetzungen Gebietsbezug und Integriertes Handlungskonzept sowie die grundsätzl i- chen baulichen und technischen Entwürfe / Details liegen bereits vor, so dass für eine mögliche Fö r- derung der Dominikanerkirche nur noch ergänzende Angaben beispielsweise zum Nutz ungskonzept erforderlich wären. Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln ist eine vorherige Sicherstellung der Finanzierung (vgl. Beschlusspunkt 5 dieser Vorlage) der zu fördernden Maßnahme durch den Antrag- steller. Denkmalförderung Für die denkmalbedingten Maßnahmen, insbesondere für die Instandsetzungs - und Restaurierungs- maßnahmen, sollen Förderanträge beim Land NRW und bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) gestellt werden. In mehreren Vorgesprächen hat die DSD bereits ihre Bereitschaft signalisiert, das Projekt finanziell zu unterstützen. Voraussetzung ist jeweils die Umsetzung der denkmalpfleger i- schen Zielsetzung in hoher fachlicher Qualität und enger Abstimmung der bestandssichernden Ma ß- nahmen sowie der baulich -gestalterischen Ergänzungen mit der Denkmalbehörde. Es wird darauf hingewiesen, dass extern vergebene Planungsleistungen im Gegensatz zu verwaltungsintern e r- brachten Planungen förderfähig sind. Zu 6.: Entstehende Kosten Die Baukosten in Höhe von 3.700. 000 € setzen sich zusammen aus Kosten für Umbau, Erweiterung, Instandsetzung, Sanierung der Kirche und der Sakristei und Restaurierung des Altares. Weiter ist die Ausstattung der Kirche für die zukünftige Nutzung als Ausstellungs - und Versammlungsstätte mit in die Kosten eingeflossen. Die einzelnen Maßnahmen sind unter Punkt 3 beschreiben. Sofern das Land NRW dem Antrag Dominikanerkirche vollumfänglich folgt, könnten maximal 60% der zuwendungsfähigen Kosten im Bereich der Städtebauförderung durch das Land NRW (Förderpr o- gramm Aktive Zentren) im Rahmen einer Bewilligung übernommen werden. Ob und inwieweit das Land als Fördergeber allen Projektbestandteilen folgt und ob ggf. Teile aus der Denkmalförderung des Landes finanziert werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt nich t abschließend gesagt we r- den. Die Verwaltung wird diesbezüglich hier im Vorfeld der Antragstellung noch Gespräche mit der Bezirksregierung Münster und dem Land führen. Für den allgemeinen Ausstellungsbetrieb der Dominikanerkirche entstehen Kosten für das Aufsichts- personal in Höhe von 80.000€ im Jahr 2019 (vgl. Punkt 2). Darüber hinaus werden Aufwendungen ab dem Jahr 2020 entstehen, über die im Rahmen der Beratungen des Haushaltsplanes 2020 und der mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu entscheiden ist. Darüber hinaus werden ab dem Jahr 2020 für die Sicherstellung des freien Zugangs zum Kunstwerk, für die Betreuung von zusätzlichen Veranstaltungen und für die Gewährung des Zugangs für die Durchführung schulpädagogischer Angebote weitere dauerhafte Kosten entstehen. Hier ist mit einem Betrag von ca. 250.000 € zu kalkulieren, der in Abhängigkeit einer eigenen Aufgabenwahrnehmung - 13 - V/0469/2018 oder der Beauftragung Dritter als Sachkosten oder als Personalkosten für städtische Planstellen zu veranschlagen sein wird. Die Verwaltung wird nach Konkretisierung des vorstellbaren Ausstellungs - und Veranstaltungsbetriebes ab dem Jahr 2020 dem Rat neben der Nutzungsordnung auch die en t- sprechenden finanziellen Konsequenzen für die Beratungen des Haushaltsplanes 2020 und die mi t- telfristige Ergebnis- und Finanzplanung zeitnah zu den Haushaltsberatungen 2020 vorlegen. I.V. I.V. gez. gez. Peck Wilkens Stadtrat Stadträtin Anlagen: - Belegungsplan - Lageplan - Kostenplan
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Salzstraße
- Alter Steinweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0469/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37