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V/0469/2018

Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes von Gerhard Richter in der Dominikanerkirche, Durchführung weiterer Umnutzungs- und Sanierungsmaßnahmen

Vorlagen 25.05.2018

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469-2018_A3-3

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Ansehen

469-2018_A1

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Ansehen

469-2018_A2

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Ansehen

469-2018_A3-1

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

469-2018_A3-2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

469-2018_A3-3

541 Zeichen

Dominikanerkirche 
Kostenschätzung - Altar Restaurierung und Konservierung 
Anlage 3.3 
Kostenschätzung 
Kostengruppe/Gewerk Brutto 
100 Grundstück 
Summe 100 0,00 
200 Herrichten und Erschließen 
Summe 200 0,00 
300 Baukonstruktion 
Summe 300 205.046,20 
400 Technische Installation 
Summe 400 0,00 
500 Außenanlagen 
Summe 500 0,00 
600 Ausstattung 
Summe 600 0,00 
700 Baunebenkosten 
Anteil KG 200 + 300 + 400 + 600 
Summe 700 41.009,24 
Gesamtkosten 100 - 700 246.055,44 
gerundet 250.000,00 
Stand: 2018-05-22 1 2018-05-23 Kosten Altar

469-2018_A1

443 Zeichen

V/0469/2018 – Anlage 1  
 
 
 
 
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
08:00
08:30
09:00
09:30
10:00
10:30
11:00
11:30
12:00
12:30
13:00
13:30
14:00
14:30
15:00
15:30
16:00
16:30
17:00
17:30
18:00
18:30
19:00
19:30
20:00
20:30
21:00
21:30
22:00
freier Zugang zu Kunstwerk und in die Dominikanerkirche
Zeitraum für mögliche Veranstaltungen (Auf- und Abbauzeiten berücksichtigen)
Zeitraum für ein schulpädagogisches Angebot

469-2018_A2

22 Zeichen

V/0469/2018 - Anlage 2

469-2018_A3-1

548 Zeichen

Dominikanerkirche 
Kostenschätzung - Umbau und Erweiterung 
Anlage 3.1 
Kostenschätzung 
Kostengruppe/Gewerk Brutto 
100 Grundstück 
Summe 100 0,00 
200 Herrichten und Erschließen 
Summe 200 0,00 
300 Baukonstruktion 
Summe 300 1.110.400,00 
400 Technische Installation 
Summe 400 825.600,00 
500 Außenanlagen 
Summe 500 8.200,00 
600 Ausstattung 
Summe 600 116.500,00 
700 Baunebenkosten 
Anteil KG 200 + 300 + 400 + 600 
Summe 700 618.210,00 
Gesamtkosten 100 - 700 2.678.910,00 
gerundet 2.700.000,00 
Stand: 2018-05-22 1 2018-05-23 Kosten Umbau

Anlage A

2126 Zeichen

Anlage A zur V/0469/2018 
Kurzüberblick 
Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0812/2017/1: „Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes von 
Gerhard Richter in der Dominikanerkirche“ hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung beauf-
tragt, das Kunstwerk des Künstlers Gerhard Richter in der Dominikanerkirche zu realisieren. Mit 
der feierlichen Eröffnung am 17.06.18 beginnt gleichzeitig der Ausstellungsbetrieb. 
 
Gleichzeitig hat der Rat die Verwaltung aufgefordert ein Sanierungs- und Nutzungskonzept für die 
Dominikanerkirche zu erstellen. Mit dieser Vorlage wird die künftige Nutzung als Veranstaltungs-
ort und der Ausstellungsbetrieb dargestellt sowie die notwendigen Sanierungs- und Umbaumaß-
nahmen der Dominikanerkirche beschrieben.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die folgenden Ziel aus den Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess ver-
folgt: 
 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstra h-
lung entwickeln 
 Wir werden das un verwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 
Zielerreichung: 
Mit dieser Vorlage wird die Voraussetzung geschaffen, die Dominikanerkirche unter den Anforde-
rungen des Denkmalschutzes und des entstandenen Kunstwerkes zu einem Veranstaltungsort in 
der Innenstadt von Münster zu entwickeln.  
Durch diese Vorlage ist es möglich, Fördermittel beim Land NRW zu beantragen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102  
0111 
Geschäftsführung für politische Gremien 
Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Liegt nicht vor.

469-2018_A3-2

546 Zeichen

Dominikanerkirche 
Kostenschätzung - Instandsetzung an Dach und Fach 
Anlage 3.2 
Kostenschätzung 
Kostengruppe/Gewerk Brutto 
100 Grundstück 
Summe 100 0,00 
200 Herrichten und Erschließen 
Summe 200 0,00 
300 Baukonstruktion 
Summe 300 670.610,00 
400 Technische Installation 
Summe 400 0,00 
500 Außenanlagen 
Summe 500 8.500,00 
600 Ausstattung 
Summe 600 0,00 
700 Baunebenkosten 
Anteil KG 200 + 300 + 400 + 600 
Summe 700 169.777,50 
Gesamtkosten 100 - 700 848.887,50 
gerundet 850.000,00 
Stand: 2018-05-22 1 2018-05-23 Kosten Dach + Fach

Beschlussvorlage

41811 Zeichen

V/0469/2018 
V/0469/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes von Gerhard Richter in der Dominikanerkirche; 
Durchführung weiterer Umnutzungs- und Sanierungsmaßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   12.06.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e-
hinderungen 
Vorberatung 
   13.06.2018 Kulturausschuss Vorberatung 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  Flä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   20.06.2018 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
   21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Dezernat V 
Amt für 
Immobilienmanagement 
Amt für Stadtentwicklung/ 
-planung und Verkehrs-
planung 
 
01.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Tschöpe 
Herr Meyer 
Telefon: 492-2306/-7057 
Tschoepe@stadt-
muenster.de 
MeyerF@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0469/2018 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Bericht über den aktuellen Stand der Installation des 
Kunstwerkes von Gerhard Richter in der Dominikanerkirche zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Konzept für die künftige Nutzung der Dominikanerkirche 
als Ausstellungsraum für das Kunstwerk von Gerhard Richter und Veranstaltungsort zu. 
 
3. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, die für die Realisierung des unter B e-
schlusspunkt 2 benannten Nutzungskonzeptes erforderlichen Sanierungs-, Umnutzungs- und Er-
gänzungsmaßnahmen durch- und einen Baubeschluss hierzu herbeizuführen.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung und Denkmalschutz für das Pr o-
grammjahr 2019, auf der Bas is des vorhandenen Gebietsbezuges (Aktives Zentrum Münster -
Innenstadt) für die erforderlichen Umnutzungs - und Sanierungsmaßnahmen (insbes. Barrierefre i-
heit und energetische Sanierung) im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -
Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. 
 
5. Der Rat der Stadt Münster bestätigt auf der Grundlage des einstimmigen Beschlusses vom 
29.06.2016 zur Vorlage V/0300/2016 und des Beschlusses vom 22.03.2017 zur Vorlage 
V/0122/2017 „Städtebauförderung: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Münster -
Innenstadt“ die Darstellung des Förderprojektes „Dominikanerkirche“ und ersetzt damit die bish e-
rigen Darstellungen zur Dominikanerkirche im Integrierten Handlungskonzept gem. den Inhalten 
dieser Vorlage  
 
Finanzielle Auswirkungen 
 
6. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass  
- für die Sanierungs -, Umnutzungs - und Ergänzungsmaßnahmen zur Realisierung des unter 
Beschlusspunkt 2 benannten Nutzungskonzeptes investive Auszahlungen in Höhe von 
3.700.000 Euro erforderlich sind, 
- die Förderquote in der Städtebauförderung für Münster derzeit 60% der zuwendungsfähigen 
Kosten für investive Maßnahmen beträgt,  
- auf der Basis der in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen der Ausstellungsb e-
trieb im Jahr 2018 aus den für die Beaufsichtigung des Kunstwerkes bereit gestellten Hau s-
haltmitteln gesichert ist, 
- für die personelle Betreuung des Ausstellungsbetriebs unter den in der Begründung darg e-
stellten Rahmenbedingungen in 2019 Aufwendungen in Höhe von 80.000 Euro jährlich anfa l-
len,  
- die Verwaltung den Finanzbedarf für die Umsetzung des unter Beschlusspunkt 2 benannten 
Nutzungskonzeptes in den Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2019 aufnehmen wird, 
- die Verwaltung zu den Haushaltsberatungen 2020 einen Vorschlag zur dauerhaften Sich er-
stellung der erforderlichen, insbesondere personellen und finanziellen Ressourcen für den 
Ausstellungs- und Veranstaltungsbetriebs ab dem Jahr 2020 erarbeiten wird und zusammen 
mit der Nutzungsordnung der Dominikanerkirche dem Rat der Stadt Münster zur B eschluss-
fassung vorlegen wird. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Der Finanzbedarf für die Umsetzung des Konzeptes zur künftigen Nutzung der Dominikanerkirche als 
Ausstellungsraum für das Kunstwerk von Gerhard Richter und Veranstaltungsort ist im Haushalt s-
plan-Entwurf 2019 wie folgt zu veranschlagen:

- 3 - 
V/0469/2018 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0102 Geschäftsführung für politi-
sche Gremien 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
2019 80.000  
 
 
 
Begründung 
Zu 1: Realisierung des Kunstwerks von Gerhard Richter 
Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0812/2017/1: „Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes von 
Gerhard Richter in der Dominikanerkirche“ hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, 
das Kunstwerk des Künstlers Gerhard Richter in der Dominikanerkirche zu realisieren.  
Die Entscheidung, das Pendel in den Gestaltungszusammenhang eines neuen Kunstwerks zu stellen, 
ist durch Gerhard Richter erst aus der Wahl des Ortes erwachsen.  
Nach seinen  Vorgaben wurden in den vergangenen Monaten die Bestandteile des Kunstwerkes e r-
stellt und in der Dominikanerkirche installiert. Die Kuppel, die Vierung und die flankierenden Wandfl ä-
chen bilden hierfür den Raum für das Kunstwerk  
 
Zwei Graue Doppelspiegel für ein Pendel  (Werkverzeichnis Nr. 953), 2018 
 
bestehend aus drei Teilen:  
 
 Für das Foucault‘sche Pendel ist eine nicht magnetische Metallkugel (Ø 22 cm, 48 kg) an e i-
nem Edelstahlseil (3 mm) in der Vierungskuppel befestigt; die Pendellänge (vom Aufhäng e-
punkt des Seiles bis zur Unterseite der Pendelkugel) beträgt 28,71 m. In der Kuppel ist die 
Konstruktion für den Charron -Ring sichtbar, durch den das Pendelseil g eführt ist. Der 
Charron-Ring (Innendurchmesser ca. Ø 7 cm) wirkt durc h Reibung einer von der Erdrotation 
unabhängigen elliptischen Eigenbewegung des Pendels entgegen. 
 Die Schwingungsebene des Pendels (ca. Ø 400 cm) ist äquivalent zur Bewegung des Pendels 
konkav gewölbt und erhält dadurch eine skulpturale Komponente. Sie besteht aus Grauwacke, 
einem 380 Millionen Jahre alten Sedimentgestein. Die Grauwacke im inneren Teil der Ebene 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Investitionsmaß-
nahme 
 Dominikanerkirche Umnut-
zungs- und Sanierungs-
maßnahmen 
   
  Auszahlungen 2019 1.000.000  
   2020 2.700.000  
Summe aller Auszahlungen  3.700.000

- 4 - 
V/0469/2018 
ist imprägniert und farblich ein Graubraun. Der äußere Kranz ist unbehandelt, hellgrau und 
zeigt eine 360° Winkelmaßskalierung, in Zwölferschritten  graviert. Der Nullpunkt der Skala 
liegt auf der Längsachse der Kirche und weist nach Westen.  
 Die Rückseiten der vier hochrechteckigen Glasbahnen (je 600 x 134 x 1 cm) wurden vollfl ä-
chig in Grau emailliert. Die Vorderseiten sind mit einer Verspiegelung be dampft. Die Bahnen 
sind mit 4 cm Abstand diptychonartig zu zwei Paaren gruppiert und mittels einer Halterung 
„schwebend“ an den Seitenschiffwänden, das Pendel rahmend angebracht. Die Emaillierung 
umfasst drei unterschiedliche Grautöne. Zwei Glasbahnen sind  identisch dunkelgrau. Die bei-
den anderen Glasbahnen zeigen je einen hellen Grauton.  
Im Vergleich zur Vorlage V/0812/2017/1 ist es im Verlauf des Projektes zu Abweichungen vom En t-
wurf und der Planung gekommen. So hat sich Gerhard Richter dazu entschieden,  das Pendel unmit-
telbar in der Kuppel zu verankern und auf eine Stahlkonstruktion zu verzichten. Zudem war zunächst 
keine Gestaltung der Bodenplatte vorgesehen, die nun durch den Künstler vorgenommen worden ist. 
Darüber hinaus wurde die Orgel abgebaut und bis zu ihrem Verkauf eingelagert. 
Im Zuge der baulichen Planungen wurde die Entscheidung getroffen, dass notwendige Malerarbeiten, 
die Sanierung der Elektroinstallation und die Modernisierung der Beleuchtung sinnvollerweise erst mit 
der Sanierung der Dominikanerkirche durchgeführt werden können. 
Der Rat hat für die Realisierung des Kunstwerkes und begleitende Maßnahmen finanzielle Mittel in 
Höhe von 650.000 € zur Verfügung gestellt (vgl. V/0812/2017/1). Hiervon konnten 600.000 € als 
Drittmittel durch Spenden und finanzielle Zuwendungen eingeworben werden. Unter Berücksichtigung 
der dargestellten Änderungen an der Entwurfsplanung ist das zur Verfügung gestellte Budget ausre i-
chend. Das Kunstwerk selbst wird in die Bilanz der Stadt Münster aufgenommen, da eine Einbringung 
in eine bestehende oder zu gründende Stiftung für die Nutzung einer optimalen steuerlichen Lösung 
der Schenkung nicht erforderlich ist.  
Eröffnung und Ausstellungsbetrieb der Dominikanerkirche 
 
Die feierliche Eröffnung der Dominikanerkirche für den Besichtigungsbetrieb des Kunstwerkes ist für 
Sonntag, 17. Juni 2018 vorgesehen. An diesem Tag wird das Kunstwerk erstmals für die Öffentlic h-
keit zugänglich sein.  
 
Um das Kunstwerk bereits unmittelbar nach seiner Realisierung zugänglich zu machen, sol l die D o-
minikanerkirche zunächst als Ausstellungsraum für das Kunstwerk geöffnet werden. Nach Beend i-
gung der Umbau - und Sanierungsmaßnahmen entsteht dann in Verbindung mit dem Kunstwerk ein 
neuer Veranstaltungsort in der Mitte Münsters.  
Die Dominikanerkirche und das Kunstwerk werden zunächst von Dienstag bis Sonntag von 11 bis 18 
Uhr für das Publikum zugänglich sein. 
 
Der Öffnungsbetrieb wird sichergestellt durch ein Team von Honorarkräften im Kulturamt, die sowohl 
Aufsicht führen als auch Informationen zu m Kunstwerk, zur Dominikanerkirche und allen relevanten 
Zusammenhängen für das Publikum leisten. Das Personal wird jeweils in Doppelbesetzung anw e-
send sein, sodass eine durchgängige Öffnung und ausreichende Informationskapazitäten gewährleis-
tet sind.  
Zur Gewährleistung der dargestellten Öffnungszeiten wird im Haushalt 2019 eine Veranschlagung 
von voraussichtlich etwa 80.000 Euro notwendig sein. Da die Planung auf Erfahrungswerten basiert, 
die im Rahmen anderer Ausstellungsprojekte gewonnen worden sind, kön nen Anpassungen der Öf f-
nungszeiten bzw. der eingesetzten Aufsicht im laufenden Betrieb noch erforderlich werden.  
 
Mit Beschluss der Vorlage V/0821/2017/1 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, „ob zur Beau f-
sichtigung des Kunstwerkes ab 2019 auch Arbei tsplätze für Menschen deren Eingliederung in den 
normalen Arbeitsmarkt besonders schwierig ist, wie z. B. Menschen mit einer Behinderung oder Men-

- 5 - 
V/0469/2018 
schen mit besonderen Vermittlungshemmnissen eingerichtet werden können“. Die Verwaltung wird 
die Phase zwischen der Eröffnung und dem Abschluss des Umbaus nutzen, um auf der Basis der in 
dieser Zeit gemachten Erfahrungen eine Prüfung und Bewertung vorzunehmen und dem Rat gege n-
über zu berichten. 
 
Zu 2: Künftige Nutzung der Dominikanerkirche als Ausstellungsraum  und als Veranstaltungs-
ort nach dem Umbau 
 
Das installative Kunstwerk Gerhard Richters wird von den Besuchern und Besucherinnen als eine 
offene, gleichermaßen räumlich wie zeitlich bedingte Begegnung mit verschiedenen Elementen e r-
lebt. Die daraus entstehenden v ielfältigen Erfahrungen und Erlebnisse geben einen Impuls für eine 
Nutzung des Kirchenraumes als Ort für Veranstaltungen. Es liegt im ausdrücklichen Interesse von 
Gerhard Richter, den Raum der Kirche durch sein Kunstwerk nicht zu musealisieren. Seine Insta llati-
on soll im Zusammenspiel mit einer kulturellen Nutzung der Dominikanerkirche stets zugänglich und 
erfahrbar werden.  
 
Öffnungszeiten der Dominikanerkirche 
 
Um das Kunstwerk für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soll eine Nutzungsmischun g 
aus Veranstaltungen und einem freien Zugang zum Kunstwerk ermöglicht werden. Hierzu werden 
allgemeine Öffnungszeiten, Veranstaltungszeiten und spezielle Zeiten für ein schulpädagogisches 
Angebot vorgesehen. 
  
Eine schematische Darstellung der Nutzungsmischung ist in Anlage 1 abgebildet. 
 
Da davon auszugehen ist, dass die Dominikanerkirche mit dem installierten Kunstwerk dauerhaft ein 
großes Interesse in der Bevölkerung sowie bei Touristen hervorrufen wird, sind verlässliche und plan-
bare Öffnungszeiten notwendig.  
Es ist vorgesehen, den Kirchenraum nach dem Umbau zwischen Mittwoch bis Sonntag sowie an Fe i-
ertagen zwischen 11:00 bis 18:00 Uhr für Besucher und Besucherinnen zu öffnen. 
 
Damit öffnet die Dominikanerkirche an den Tagen mit der höchsten  Passantenfrequenz in der Innen-
stadt von Münster, jedoch einen Tag weniger als in der Phase vor dem Umbau der Kirche. Hierdurch 
wird eine bessere Nutzbarkeit der Dominikanerkirche als Veranstaltungsort ermöglicht, da im Rahmen 
dieser allgemeinen Öffnungszeiten die Dominikanerkirche ausschließlich für den Besuch des Kirchen-
raums und des Kunstwerkes geöffnet wird. Andere Aktivitäten wie Auf - und Abbau für Veranstaltu n-
gen bzw. Veranstaltungen selbst oder andere Teilnutzungen des Kirchenraumes sollen nur außerhalb 
dieser Öffnungszeiten durchgeführt werden.  
 
Vorgesehene Nutzungen: 
 
Grundsätzlich lassen sich die Nutzungen der Dominikanerkirche in vier Kategorien unterteilen. 
  
1. Allgemeiner Ausstellungsbetrieb  
Der Kirchenraum und das Kunstwerk sollen nach dem Umba u allen Menschen in Münster offen 
stehen. Um dies zu gewährleisten, wird der Zugang zum Kirchengebäude auch künftig ohne Ei n-
tritt zugänglich sein. Zudem soll ein Augenmerk auf die behindertengerechte Nutzung des Ki r-
chenraumes gelegt werden und neben einem rollstuhlgerechtem Eingang auch eine barrierefreie 
Toilette vorgehalten sowie eine induktive Hörschleife (Höranlage) für Menschen mit  Hörbehinde-
rung verlegt werden (vgl. Begründung zu 3.).  
Für die Besucher und Besucherinnen werden Informationsmaterialien über das Kunstwerk und 
seine Bedeutung, das physikalische Experiment sowie über die Dominikanerkirche als Denkmal 
zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird das Angebot bestehen, Führungen gegen Entgelt zu 
buchen.

- 6 - 
V/0469/2018 
2. Künstlerische und kulturelle Veranstaltungen  
Die Dominikanerkirche in der Innenstadt von Münster wurde in den vergangenen Jahren häufig 
als Ort für Veranstaltungen unterschiedlicher Art und Qualität genutzt. Mit der Installation des 
Kunstwerkes und dem Abschluss der Umbaumaßnahmen soll das Kirch engebäude daher auch 
wieder für künstlerische und kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen und insbesondere 
auch experimentellen Formaten einen Raum geben. Im Vordergrund stehen hierbei vielfältige ku l-
turelle Veranstaltungen, die mit der Bedeutung d es Gebäudes als Denkmal und des Kunstwerkes 
vereinbar sind. Hierzu können musikalische, literarische oder performative Darbietungen ebenso 
zählen wie experimentelle Filmkunst  oder Vorträge. Die besondere Akustik, die baulichen Geg e-
benheiten sowie die Wirku ng des Kunstwerkes sind hierbei Herausforderung und Alleinstellung s-
merkmal zugleich.  
Um die Dominikanerkirche als Ort für künstlerische und kulturelle Veranstaltungen nutzen zu kö n-
nen, ist der Kirchenraum unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkm alschutzes und 
des Kunstwerkes herzurichten. So bedarf es einer Verkürzung der Nachhallzeiten und akust i-
schen Optimierung ebenso wie die Installation einer geeigneten Beleuchtung und Beheizung. 
Darüber hinaus sind mobile Bühnenelemente sowie Mobiliar ebens o notwendig wie ausreichend 
sanitäre Anlagen, ein Vorbereitungsraum für ein mögliches Catering, Lagerräume und ein Ba cks-
tagebereich sowie Garderobe (vgl. Begründung zu 3.). 
 
3. Gesellschaftliche Veranstaltungen 
Mit den Umbaumaßnahmen entsteht nicht nur ein Or t für künstlerische und kulturelle Nutzungen, 
sondern auch ein Ort an dem auch gesellschaftliche Veranstaltungen stattfinden können. So bi e-
tet sich das Kirchengebäude auch für Hearings, kleinere Tagungen oder Empfänge an. Damit 
entwickelt sich die Dominika nerkirche zu einem Forum für die Bevölkerung von Münster, in dem 
wissenschaftliche wie gesellschaftliche Diskurse möglich sind.  
 
4. Schulpädagogische Angebote 
In der Dominikanerkirche besteht die Möglichkeit einer Auseinandersetzung mit der eigenen 
Stadtgeschichte und Heimat ebenso wie mit zeitgenössischer Kunst. Um diese Möglichkeit päd a-
gogisch und didaktisch zu nutzen, wird die Verwaltung die Entwicklung eines schulpädagogischen 
Angebots prüfen. Hierfür eignen sich im Besonderen die Vormittagsstunden, in denen die Domini-
kanerkirche exklusiv für die Schülergruppen zur Verfügung stehen könnte.  
 
Durch die Installation des Kunstwerkes von Gerhard Richter sowie um dem besonderen Charakter 
der ehemaligen Kirche gerecht zu werden, werden die Nutzungsmöglichkeiten zugleich beschränkt. 
Folgende Nutzungen sind daher ausgeschlossen:  
 kommerzielle Angebote (Werbeveranstaltungen, Warenpräsentationen, Verkaufs - oder ko m-
merzielle Marketingaktionen o.ä.) 
 Kunstausstellungen und künstlerische Installationen 
 Veranstaltungen von Parteien, Fraktionen und vergleichbaren Gruppen, Organisationen, Ak t-
euren und Personen 
 Veranstaltungen mit rein privatem Charakter 
 
Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen wird die Verwaltung eine Nutzungsordnung für die Nu t-
zung der Dominikanerkirche als Veranstaltungsstätte erarbeiten, die dem Rat vor Abschluss der U m-
bauphase zur Beschlussfassung vorgelegt wird.  Parallel dazu wird die Verwaltung die erforderlichen 
Ressourcen aufzeigen und auf der Basis der unter Ziffer 1 im Abschnitt „Eröffnung und Ausstellungs-
betrieb der Dominikanerkirche“ aufgezeigten Rahmenbedingungen und mit den im Jahr 2018 zu 
sammelnden Erfahrungen mit dem Ausstellungsbetrieb sowie in Verbindung mit den notwendigen 
Ergänzungen für einen Veranstaltungsbetrieb einen Vorschlag zur Umset zung und Finanzierung vor-
legen.

- 7 - 
V/0469/2018 
Zu 3: Umbau- und Sanierungsmaßnahmen 
Um die Dominikanerkirche als Ausstellungsraum für das Kunstwerk sowie für Veranstaltungen nutzen 
zu können und dauerhaft als Denkmal zu erhalten, sind umfangreiche, zum Teil bis zur Klärung der 
weiteren Verwendung der Kirche seit Jahren aufgeschobene Baumaßnahmen für Sanierung, Instand-
setzung und Restaurierung sowie zum Umbau für die nachhaltige Realisierung der neuen Nutzungen 
erforderlich.  
Mithilfe einer externen Beauftragung des A rchitekturbüros Fritzen und Müller -Giebeler wurden ve r-
schiedene Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung der vorgenannten Nutzungsziele und Sanierung s-
anforderungen untersucht. Unter Berücksichtigung aller Belange und der Kosten wurde die in der 
Anlage 2 abgebildete bauliche/architektonische Konzeption entwickelt.  
 
Da es sich bei der Dominikanerkirche um eins der hochrangigsten Baudenkmäler der Stadt Münster 
handelt, liegen dem Konzept die folgenden denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen zugrunde. 
Die besondere Innenraumqualität der barocken Basilika schließt jegliche Einbauten, auch technische 
Elemente wie beispielsweise Lüftungskanäle, die in den Luftraum eingreifen oder die Proportionen 
des Raums verändern würden, aus. Außen weist das Hauptportal zwar nicht meh r die ursprüngliche 
barocke Stufenanlage auf, dennoch ist der Anbau einer barrierefreien Rampe hier mit Rücksicht auf 
die Gesamtgestaltung der Westfassade ausgeschlossen. Veränderungen und funktionale Anpassu n-
gen sind dagegen möglich und sinnvoll im Bereic h der Sakristei, des Zugangs von der Salzstraße 
(barrierefreier Zugang) und des Chorraums.  
 
Der wertvolle und für Westfalen bedeutende Barockaltar, der seit 1903 Eigentum der Stadt Münster 
ist, soll durch Entfernung der in den 1960er Jahren eingezogenen T rennwand zum Kirchenschiff wie-
der erlebbar gemacht werden. Der Raum vor dem Altar kann als Bühne, Podium oder dergleichen 
genutzt werden. Dabei soll es möglich sein, bei Bedarf den Altar durch vertikale Kulissen zu verd e-
cken. Die Stufenanlage unmittelbar a m Altar kann entfernt werden. Als separater Zugang kann der 
südliche Turmeingang von der Salzstraße dienen.  
 
Für das Hauptportal ist ein geeigneter innenliegender Windfang notwendig. Als barrierefreier Zugang 
kann dauerhaft der südliche Turmeingang herger ichtet werden; dies hat den Vorteil, dass dann st u-
fenlos sowohl der Kirchenraum als auch die Bühne im Chorraum erreicht werden können.  
 
Sämtliche Nebenfunktionen wie WC -Anlage, ein Raum für das Aufsichtspersonal bzw. Catering, 
Stuhllager, Technik etc. kön nen nur im Bereich der nördlich angrenzenden Sakristei untergebracht 
werden. Um die Wege von Besuchern und Personal trennen zu können, ist ein neuer Wanddurc h-
bruch (Tür) in der Nordwand der Kirche denkbar. 
 
Die zu ergänzenden Bauteile und Ausstattungsobjek te sollen den besonderen baukunsthistorischen 
Charakter der Kirche wahren, werden aber gleichzeitig die Vorgaben zur Barrierefreiheit, energet i-
schen Sanierung und öffentlichen Nutzbarkeit, so weit wie denkmalpflegerisch vertretbar und baulich 
möglich, erfüllen. Zugleich soll eine eigenständige architektonische Gestaltungsaussage im Zusa m-
menspiel mit den Um -, Aus- und ggf. Anbauten im Bereich der Sakristei entwickelt werden, die der 
Bedeutung und dem hohen Anspruch an die künftige Nutzung der Dominikanerkirc he gerecht wird. 
Diesem Anspruch müssen auch die Art und die Elemente der haustechnischen Ausstattung gerecht 
werden. Dasselbe gilt für erforderliche konstruktive Maßnahmen sowie für Schadenssanierung und 
Oberflächengestaltung. 
 
Für alle Teilaufgaben, Hinz ufügungen und Veränderungen ist eine integrierte, stimmige Lösung im 
Sinne einer Gesamtgestaltung notwendig, die sowohl denkmalgerecht ist als auch einen eigenständ i-
gen und anspruchsvollen neuen architektonischen Beitrag leistet. Es werden keine historisie renden 
Nachahmungen erwartet, sondern zeitgemäße Konstruktionen und Materialien, die sich in die oben 
beschriebene Architektur der Kirche einfügen.

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Umbaumaßnahmen im Innenraum und Erweiterung der Dominikanerkirche, sowie im Bereich der 
Sakristei 
Voraussetzung für die künftige Nutzung des Kirchenraumes als Ausstellungsraum und Versam m-
lungsort wie unter 2 beschrieben ist die Erweiterung der Dominikanerkirche zum Innenhof Sozialg e-
richt/Polizei und eine Aufstockung der Sakristei, um die fehlende Infrastruktur unterzubringen.  
 
Geplant sind in der Erweiterung der Dominikanerkirche notwendige WC -Anlagen (barrierefrei) und 
eine Garderobe unterzubringen. Die Erschließung der Nebenräume erfolgt vom Kirchenraum, hierfür 
wird eine Verbindung in Form eines Türdurchbruches geschaffen.  
Mit dem Umbau und der Aufstockung der Sakristei werden dort Bereiche für Catering, ein Backstag e-
bereich für Veranstaltungen und im 1. Obergeschoss ein Mehrzweckraum geschaffen (vgl. Anlage 2). 
Die interne Erschließung der Kellerräume und des Obergeschosses wird durch einen Aufzug und eine 
Treppe sichergestellt. Der ehemalige Kirchenraum wird genauso wie die für Besucher und Besuch e-
rinnen zugänglichen Nebenräume (z.B. WC) grundsätzlich barrierefrei hergerichtet.  
 
Im Rahmen des Umba us und der Aufstockung der Sakristei wird ebenfalls eine Fassadensanierung 
durchgeführt. Bei der jetzigen Fassade aus den 1970er Jahren handelt es sich um eine zweischalige 
Verblendfassade ohne Dämmung. Diese wird durch eine neue Verblendfassade ersetzt ge mäß den 
aktuellen energetischen Anforderungen. 
 
Der provisorische barrierefreie Eingang an der Salzstraße soll durch einen vollständig barrierefreien 
und repräsentativen Zugang ohne Stufe oder Rampe ersetzt werden, der gleichzeitig auch die barri e-
refreie Erreichbarkeit des Chorraumes ermöglicht. Dies wird durch den Einbau eines Plattformliftes 
erreicht, mit dem auch die Kellerräume erreicht werden.  Die sanierungsbedürftige Treppenanlage vor 
dem Nebeneingang der Sakristei wird abgestimmt auf das Gesamtkonzept erneuert. 
 
 
Neben einem neuen Windfang wird im Kirchenraum auf weitere Einbauten verzichtet.   
 
Im Innern der Kirche ist die Installation einer Fußbodenheizung erforderlich, um zukünftig konstante 
Temperaturen erreichen zu können , die aktuell durch die B eheizung durch die vorhandenen Lü f-
tungsschächte nicht in ausreichendem Maße sichergestellt wird. Die bestehende Lüftungsanlage wird 
umgebaut, erweitert und modernisiert, um den Anforderungen eines Versammlungsortes gerecht zu 
werden. 
Heizkörper als Einbaut en in der Kirche kommen aus Gründen der gestalterischen Unvereinbarkeit 
von Heizkörpern mit den Elementen des Kunstwerks nicht in Frage. Dabei bietet sich die Gelegenheit, 
auch den Aspekt der energetischen Sanierung / Ertüchtigung zu berücksichtigen und en tsprechende 
Maßnahmen vorzusehen, die eine Optimierung des Energieeinsatzes ermöglichen, gleichzeitig aber 
auch im Hinblick auf die Betriebskosten zu einer Reduzierung für die zukünftige Nutzung führen.  
Unterstützt werden die vorbeschriebenen energetischen Maßnahmen durch die Ertüchtigung der blei-
verglasten Fensterelemente, dies geschieht durch eine Vorsatzschale, die außen vor den Fenstern 
angebracht wird und im Innenraum nicht wahrnehmbar ist. 
 
Im Zuge des Einbaus der Fußbodenheizung wird eine induktive Höranlage (Hörschleife) in den Fu ß-
boden des Kirchenraumes eingebaut. Hierbei handelt es sich um eine technische Einrichtung, mit der 
Audiosignale wie Musik oder Redebeiträge in Veranstaltungsräumen für schwerhörige Personen zu-
gänglich gemacht werden können. 
 
Für die Veranstaltungen ist eine Verbesserung der Akus tik für Sprache/Vorträge und Musik/Konzerte 
erforderlich. Hierzu müssen die vorhandenen extrem langen Nachhallzeiten gemindert werden. Dies 
soll zum einen durch akustisch wirksame Bespannung der Wände und zum anderen durch ausg e-
suchte Lautsprecher erreicht werden, hierfür soll für den Kirchenraum durch einen Akustiker ein en t-
sprechendes Konzept erarbeitet und umgesetzt werden. 
Nach der Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen werden noch Bauunterhaltungsarbeiten wie 
Anstrich des Innenraumes der Kirche, Erneueru ng der Elektroinstallation und Installation der Nac h-

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richtentechnik (unter Beachtung der Energieeinsparmöglichkeiten) durchgeführt. Hierbei handelt es 
sich um Maßnahmen, die seit der Übernahme der Kirche durch die Stadt im Jahre 2006 bekannt sind, 
bisher jedoch immer zurück gestellt worden sind, da es noch kein abgestimmtes Konzept für die z u-
künftige Nutzung der Kirche gab.   
 
Für die zukünftige Nutzung wird die erforderliche Einrichtung, zum Beispiel Tische und Stühle, eine 
mobile Bühne, ein Cateringbereich neu beschafft. Die Kosten hierfür sind berücksichtigt worden.  
 
Die vorgestellten Maßnahmen tragen zu einer dauerhaften öffentlichen Nutzbarkeit der Dominikane r-
kirche bei, so dass dieses wertvolle kulturhistorische Gebäude mit seinem (neuen) Kunstwerk und  
den weitergehenden Nutzungsmöglichkeiten (Veranstaltungen) für alle Bürgerinnen und Bürger sowie 
die Besucher grundsätzlich uneingeschränkt nutzbar sein wird. 
 
Die Kosten für die vorgenannten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf 2.600.000 €. 
 
Instandsetzung an Dach und Fach 
Bei den Arbeiten an Dach und  Fach handelt es sich ebenfalls um Instandsetzungsmaßnahmen, die 
seit der Übernahme der Kirche bekannt sind und jetzt im Rahmen der Umnutzung durchgeführt we r-
den müssen. Dabei bietet sich die Gele genheit, auch den Aspekt der energetischen Sani e-
rung/Ertüchtigung zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen vorzusehen.  
Im Einzelnen  
 soll die Dacheindeckung der geneigten Dachflächen erneuert werden, da diese an einigen Stellen 
Undichtigkeiten aufweist, die sich auch im Kircheninnenraum zeigen; zudem hat das Ziegeldach 
bei dem letzten Sturm (Friederike) massive Schäden davon getragen. 
 sollen die Flächen oberhalb der Gewölbe im Dachraum gedämmt werden, dieses dient ebenfalls 
zur Optimierung des Energieeinsatzes. 
 sollen die Fugen am Verblend - und Bruchsteinmauerwerk saniert und Risse im Leibungsbereich 
der Fenster instandgesetzt werden. Diese Instandsetzung sollte vor dem Anstrich der Kirche erfo l-
gen.  
 für die vorgenannten Arbeiten muss die Kirche eingerüstet werden.     
 sollen die Grundleitungen erneuert werden. Diese Maßnahme ist für die geplanten WC -Anlagen in 
der Erweiterung der Kirche erforderlich, um die erforderlich Querschnitte zu erreichen. 
 
Diese Instandsetzungsmaßnahmen stehen im Zusammenhang mit den vorbeschriebenen Umba u-
maßnahmen im Innenraum und der Erweiterung der Dominikanerkirche im Bereich der Sakristei . So 
ist der Anstrich des Kirchraumes nur sinnvoll und nachhaltig, wenn im Vorfeld die Dachflächen erneu-
ert worden sind.  
Die Kosten für die vorgenannten Instandsetzungsmaßnahmen belaufen sich auf 850.000 Euro. 
 
Restaurierung Hochaltar 
Seit Jahren ist bekannt, dass der Hochalter in der Dominikanerkirche konserviert und restauriert we r-
den muss. Bereits 2013 wurde der Altar untersucht und die  Schäden sind dokumentiert worden. Zu 
diesem Zeitpunkt ist auch eine Notsicherung durchgeführt worden, um noch größere Schäden zu ver-
hindern und den Altar bis zur Restaurierung zu sichern.  
 
Im Rahmen der umfangreichen Maßnahmen, die in der Kirche durchgeführt werden, soll der Altar nun 
umfassend konserviert und restauriert werden. Die Maßnahmen am Altar sind eigenständig und u n-
abhängig von der Herrichtung der Dominikanerkirche zu sehen, sollten aber zeitlich parallel erfolgen 
um zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Kirchenraumes ebenfalls erlebbar zu sein.  
Die Oberfläche wird erst trocken gereinigt und lose aufliegende Staubablagerungen werden abg e-
nommen, danach erfolgt eine feuchte Nachreinigung. Im Anschluss an diese Arbeiten erfolgt die Res-
taurierung der Altarfassung, hier werden Fehlstellen gekittet und retuschiert. Diese Arbeiten können 
nur von einem Gerüst auf der Vorder- und Rückseite des Altares durchgeführt werden.

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Um den Altar vor äußeren Einflüssen wie UV-Strahlen zu schützen, werden die bleiverglasten Fenster 
im Chorraum ebenfalls, wie vor beschrieben, ertüchtigt: Hierbei wird die äußere Vorsatzschale mit 
Sonnenschutzverglasung ausgeführt. 
  
Die Kosten für die vorgenannten Restaurierungsmaßnahmen belaufen sich auf 250.000 Euro. 
 
Somit ergeben sich Gesamtkosten für Umbau, Erweiterung, Sanierung, Instandsetzung und Resta u-
rierung des Altares in Höhe von 3.700.000 Euro (vgl. Anlage 3 tabellarische Darstellung der Kosten). 
 
Ankauf der Sakristei sowie weiterer Nebenflächen 
Ein Teil der erforderlichen Maßnahmen – Aufstockung Sakristei, Überbauung eines Teils des Par k-
platzes des Behördenstandortes Alter Steinweg – betrifft Teilflächen der nördlich an die Kirche a n-
grenzenden Liegenschaft des Eigentümers Land NRW/BLB NRW. Daher werden die an gestrebten 
Umbaumaßnahmen als Anlass genommen, derzeit einen Direktankauf mit dem Eigentümer zu erö r-
tern. Das Ministerium der Finanzen des Landes NRW steht einem Erwerb durch die Stadt Münster 
positiv gegenüber.  
 
Zeitplan 
Mit der Eröffnung der Dominikanerkirche am 17.06.2018 wird das Kunstwerk in den kommenden M o-
naten wie unter Ziffer 1 dargestellt der Öffentlichkeit zugänglich sein.  
Mit dem Beginn der dargestellten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen wird im zweiten Halbjahr 2019 
gerechnet. Der Starttermin is t abhängig vom Bescheid über eine mögliche städtebauliche Förderung 
des Landes NRW.  
Über die konkreten Maßnahmen und die Zeitplanung der Bautätigkeiten wird der Rat mit einem Ba u-
beschluss im Rahmen einer gesonderten Vorlage im Jahr 2019 entscheiden. Ebens o wird dem Rat 
2019 eine Nutzungsordnung für die Dominikanerkirche zur Beschlussfassung vorgelegt.  
Da die Umbaumaßnahmen sehr umfänglich sind, ist eine temporäre Schließung der Kirche unu m-
gänglich, um bspw. unter anderem die Fußbodenheizung und die damit verbundenen Arbeiten durch-
führen zu können. Nach Möglichkeit soll dies im ersten Quartal 2020 geschehen, da in den ersten 
Monaten des Jahres mit einem geringeren Besucheraufkommen zu rechnen. Ziel ist es, bis zum 
Sommer 2020 die Dominikanerkirche als Veranstaltungs- und Ausstellungsort wieder zu eröffnen.  
 
Zu 4 und 5: Beantragung von Fördermitteln der Städtebauförderung und der Fortschreibung 
des Integrierten Handlungskonzeptes Münster Innenstadt 
Mit der Beschlussfassung zur Vorlage V/0812/2017/1 hat der R at der Stadt Münster die Verwaltung 
beauftragt, für die erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen Fördermittel zu beantragen.  
In dem unter der Begründung zu 3 vorgestellten weiteren Ablauf ist die Beantragung von Fördermi t-
teln grundsätzlich vorgesehen.  Es ist sichergestellt, dass vor einer Entscheidung zu möglichen (Städ-
tebau-)Fördermitteln nicht mit den Sanierungs - und Umbaumaßnahmen begonnen wird. Sollte sich 
hier jedoch eine zeitliche Verzögerung ergeben, die nicht im Einflussbereich der Stadt Müns ter liegt, 
wird die Verwaltung ggf. einen vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmebeginn beantragen um 
den Fortgang des Projektes nicht zu verzögern. Eventuell muss die Stadt Münster dann in Erwartung 
der Fördermittel kurzfristig die Maßnahme in Teilen vorfinanzieren.   
Städtebauförderung 
Zur Förderung des Städtebaus gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b 
Grundgesetz. Nach § 164b Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) geschieht das auf der Grundlage

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V/0469/2018 
einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Verwaltungsvereinbarungen werden 
jährlich abgeschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht. 
Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderf ä-
higkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förd erschwerpunkte und nähere Auswahl -kriterien. Verwal-
tungsvereinbarung und Förderrichtlinien steuern so die programmatische Zielsetzung. Die Gemei n-
den sind im Rahmen ihrer Planungshoheit für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen 
Maßnahmen zuständig. 
Das Land Nordrhein -Westfalen hat dazu im Jahr 2008 die Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 
2008) erlassen. Darin ist geregelt für welche Maßnahmen grundsätzlich eine Förderung in Betracht 
kommen könnte. Zu den einzelnen Fördertatbeständen sind dann ergänzende Voraussetzungen, 
Vorgaben und Hinweise enthalten.  
Ein Förderschwerpunkt für die Stadtentwicklung und Stadterneuerung in Nordrhein -Westfalen ist die 
Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besond erer Be-
rücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 
insbesondere auch in den Historischen Stadt - und Ortskernen einschließlich der Wiedernutzung i n-
nenstadtnaher Flächen. 
Bundesfinanzhilfen können danach für Ma ßnahmen bewilligt werden, die Bestandteil einer Gesam t-
maßnahme für ein Fördergebiet sind und wegen des städtebaulichen Charakters einer gemeindlichen 
Vorbereitung in der Gesamtverantwortung der Gemeinde (Ratsbeschluss) bedürfen. Diese Prinzipien 
sind in den folgenden Städtebauförderungsgebieten erfüllt: Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff 
BauGB); Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB); Programmgebiet Stadtumbau (§ 171a 
und b BauGB); Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB); Programmgebiet  Aktive Stadt- und 
Ortsteilzentren (§ 171b BauGB); Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). 
Neben den Kernanliegen setzt NRW ergänzend folgende Förderschwerpunkte: 
 Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum)  
 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen 
 Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung ko m-
munaler Gebäude als Gegenstand der Städtebauförderung  
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Entwicklung in der Innenst adt für zusammenhä n-
gende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel einen Gebietsbezug „Aktives Zentrum Münster -
Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB beschlossen. Darauf aufbauend wurde 2008 auch eine 
Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Handlu ngskonzept für den Bereich „Aktives Stadt - und 
Ortsteilzentrum Münster-Innenstadt“ vorgelegt. Aufgrund einer Vielzahl aktueller Entwicklungen und 
Projekt war es erforderlich, diese Punkte in das Integrierte Handlungskonzept mit aufzunehmen und 
das Konzept insgesamt zu aktualisieren. Dieses Integrierte Handlungskonzept wurde fortgeschrieben 
und ist vom Rat der Stadt Münster am 22.03.2017 beschlossen worden.  
Die Inwertsetzung der Dominikanerkirche mittels einer Lichtinstallation ist bereits im Rahmen der 
Städtebauförderung bewilligt worden. Sie wird aktuell vorbereitet und soll noch im Jahr 2018 umg e-
setzt werden. Aufgrund ihrer Lage in den Fußgängerbereichen sowie ihrer besonderen innenräuml i-
chen Qualität und Anlage bietet die Dominikanerkirche ein großes Pot ential für unterschiedlichste 
Nutzungsmöglichkeiten, die ebenso der Bedeutung und Repräsentanz des Baudenkmals wie auch 
dem hochzentralen Standort gerecht werden.  
Die Installation des Foucault’schen Pendels von Gerhard Richter in der Dominikanerkirche wir d aktu-
ell mit rund 100.000 Euro aus dem Fördertopf des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des La n-
des NRW unterstützt.

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In dem o.g. Integrierten Handlungskonzept ist die Baumaßnahme Dominikanerkirche bereits seit ein i-
gen Jahren als zukünftiger Bedarf enthalten und auch in dem jährlichen Bericht der Stadt zur Städt e-
bauförderung in Münster wird die Dominik anerkirche als mögliches Förder projekt gem. Ziffer 11, A b-
satz 3, benannt. Sobald mit dieser Vorlage eine abschließende Entscheidung zur zukünftigen Nu t-
zung getroffen ist, wird die Stadt versuchen, mögliche Städtebaufördermittel zur Sicherung dieser 
Nutzung zu beantragen. Ergänzend zum Kunstobjekt und zur Lichtinstallation ist auch der Kultu r-
standort der Dominikanerkirche als öffentlicher Raum grundsätzli ch förderfähig. Dazu ist es erforde r-
lich, dass das Integrierte Handlungskonzept Münster -Innenstadt, mit Stand vom 22.03.2017, erneut 
aktualisiert und fortgeschrieben wird, was mit dem Beschluss zu dieser Vorlage ebenfalls vollzogen 
wird.  
Die Fördervoraussetzungen Gebietsbezug und Integriertes Handlungskonzept sowie die grundsätzl i-
chen baulichen und technischen Entwürfe / Details liegen bereits vor, so dass für eine mögliche Fö r-
derung der Dominikanerkirche nur noch ergänzende Angaben beispielsweise zum Nutz ungskonzept 
erforderlich wären.  
Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln ist eine vorherige Sicherstellung der 
Finanzierung (vgl. Beschlusspunkt 5 dieser Vorlage) der zu fördernden Maßnahme durch den Antrag-
steller. 
 
Denkmalförderung 
 
Für die denkmalbedingten Maßnahmen, insbesondere für die Instandsetzungs - und Restaurierungs-
maßnahmen, sollen Förderanträge beim Land NRW und bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz 
(DSD) gestellt werden. In mehreren Vorgesprächen hat die DSD bereits ihre Bereitschaft signalisiert, 
das Projekt finanziell zu unterstützen. Voraussetzung ist jeweils die Umsetzung der denkmalpfleger i-
schen Zielsetzung in hoher fachlicher Qualität und enger Abstimmung der bestandssichernden Ma ß-
nahmen sowie der baulich -gestalterischen Ergänzungen mit der Denkmalbehörde. Es wird darauf 
hingewiesen, dass extern vergebene Planungsleistungen im Gegensatz zu verwaltungsintern e r-
brachten Planungen förderfähig sind. 
 
Zu 6.: Entstehende Kosten 
Die Baukosten in Höhe von 3.700. 000 € setzen sich zusammen aus Kosten für Umbau, Erweiterung, 
Instandsetzung, Sanierung der Kirche und der Sakristei und Restaurierung des Altares. Weiter ist die 
Ausstattung der Kirche für die zukünftige Nutzung als Ausstellungs - und Versammlungsstätte mit in 
die Kosten eingeflossen. Die einzelnen Maßnahmen sind unter Punkt 3 beschreiben. 
Sofern das Land NRW dem Antrag Dominikanerkirche vollumfänglich folgt, könnten maximal 60% der 
zuwendungsfähigen Kosten im Bereich der Städtebauförderung durch das Land NRW (Förderpr o-
gramm Aktive Zentren) im Rahmen einer Bewilligung übernommen werden. Ob und inwieweit das 
Land als Fördergeber allen Projektbestandteilen folgt und ob ggf. Teile aus der Denkmalförderung 
des Landes finanziert werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt nich t abschließend gesagt we r-
den. Die Verwaltung wird diesbezüglich hier im Vorfeld der Antragstellung noch Gespräche mit der 
Bezirksregierung Münster und dem Land führen.  
Für den allgemeinen Ausstellungsbetrieb der Dominikanerkirche entstehen Kosten für das Aufsichts-
personal in Höhe von 80.000€ im Jahr 2019 (vgl. Punkt 2). Darüber hinaus werden Aufwendungen ab 
dem Jahr 2020 entstehen, über die im Rahmen der Beratungen des Haushaltsplanes 2020 und der 
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu entscheiden ist. 
Darüber hinaus werden ab dem Jahr 2020 für die Sicherstellung des freien Zugangs zum Kunstwerk, 
für die Betreuung von zusätzlichen Veranstaltungen und für die Gewährung des Zugangs für die 
Durchführung schulpädagogischer Angebote weitere dauerhafte Kosten entstehen. Hier ist mit einem 
Betrag von ca. 250.000 € zu kalkulieren, der in Abhängigkeit einer eigenen Aufgabenwahrnehmung

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oder der Beauftragung Dritter als Sachkosten oder als Personalkosten für städtische Planstellen zu 
veranschlagen sein wird. Die  Verwaltung wird nach Konkretisierung des vorstellbaren Ausstellungs - 
und Veranstaltungsbetriebes ab dem Jahr 2020 dem Rat neben der Nutzungsordnung auch die en t-
sprechenden finanziellen Konsequenzen für die Beratungen des Haushaltsplanes 2020 und die mi t-
telfristige Ergebnis- und Finanzplanung zeitnah zu den Haushaltsberatungen 2020 vorlegen. 
 
 
I.V.          I.V. 
gez.         gez. 
Peck         Wilkens 
Stadtrat        Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
- Belegungsplan 
- Lageplan 
- Kostenplan

Beratungsverlauf (10)

12.06.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2018 Kulturausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.13 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2018 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 41.1 Vorberatung
Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 43.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Salzstraße
  • Alter Steinweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0469/2018
Typ
Vorlagen
Datum
25.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37