V/0273/2017
Bebauungsplan Nr. 591: Wolbeck - Eschstraße (zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung)
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V-0273-2017-Anlage-Plangebiet
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STADT ||| MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Anlage zur Vorlage Nr. V/0273/2017 Bebauungsplan Nr. 591 Plangebiet / Maßstab ohne
Beschlussvorlage
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V/0273/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 591: Wolbeck - Eschstraße (zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung) Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.05.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Ausbau der Eschstraße zwischen der Münsterstraße und der Ortsumgehung Wolbeck ist gemäß § 2 (1) BauGB ein Bebauungsplan unter anderem zur Festsetzung der Verkehrsflächen auf- zustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Wolbeck-Stadt Flur 1, Flurstücke 2600, 3334, 2580; Teile der Flurstücke 1226, 2467, 2566, 3333, 3391, 3393, Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel Flur 6, Teile des Flurstücks 819. Flur 13, Flurstücke 1004, 1006, 1007, 1008, 1011, 1013, 1015, 1017, 1019; Teile der Flurstücke 74, 213, 715, 777, 976, II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck sieht vor, dass die Eschstraße an die Umgehungsstraße angebunden wird. Die Eschstraße wird somit künftig als Örtliche Einfahrtsstraße auch eine Zubringerfunktion zur Ortsumgehung übernehmen und somit zu einer Reduzierung des Vorlagen-Nr.: V/0273/2017 Auskunft erteilt: Herr Koops / Herr Hülk Ruf: 492 6156 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 03.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0273/2017 Verkehrs im Ortskern Wolbecks beitragen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung dieser Planungsabsicht zu schaffen wurde der Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) aufgestellt. Dieser Plan wurde vom Oberverwaltungsgericht in einem Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt da u.a. das Teilstück der schon vorhandenen Eschstraße unter Berücksichtigung der Verkehrslärmbewältigung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 533 hätte einbezo- gen wurden müssen. Die Verwirklichung des Ausbaus der Eschstraße ist weiterhin ein wichtiger Baustein zu der in der Vor- lage Nr. 424/2015 (Anlage5) erläuterten Bewältigung der Verkehrsproblematik im Stadtteil Wolbecker. Zur planungsrechtlichen Umsetzung des weiterhin bestehenden Planungszieles ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 591 erforderlich. Dieser Bebauungsplan umfasst sowohl die Verlängerung der Straße erforderlichen Flächen als auch die vorhandenen Teil der Eschstraße. Der aufzustellende Bebauungsplan überplant z. T. die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 213 Teilabschnitt I: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 213 Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilab- schnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördlicher Teil), Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink und Nr. 415: Wolbeck – Nord – Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 591 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. Die Abgrenzung des aufzustellenden Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Übersichtsplan er- sichtlich. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (8)
- Eschstraße
- Münsterstraße
- Telgter Straße
- Grenkuhlenweg
- Am Borggarten
- Umgehungsstraße
- Silberbrink
- Goldbrink
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Details
- Aktenzeichen
- V/0273/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37