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V/0273/2017

Bebauungsplan Nr. 591: Wolbeck - Eschstraße (zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung)

Vorlagen 27.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2017, TOP 28.4.2

V-0273-2017-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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V-0273-2017-Anlage-Plangebiet

159 Zeichen

STADT ||| MÜNSTER

Amt für
Stadtentwicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung

Anlage zur Vorlage Nr. V/0273/2017

Bebauungsplan Nr. 591 Plangebiet / Maßstab ohne

Beschlussvorlage

3515 Zeichen

V/0273/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 591: Wolbeck - Eschstraße (zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung) 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.05.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Für den Ausbau der Eschstraße zwischen der Münsterstraße und der Ortsumgehung Wolbeck ist 
gemäß § 2 (1) BauGB ein Bebauungsplan unter anderem zur Festsetzung der Verkehrsflächen auf-
zustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke:  
 
Gemarkung Wolbeck-Stadt 
Flur 1, Flurstücke 2600, 3334, 2580; 
Teile der Flurstücke 1226, 2467, 2566, 3333, 3391, 3393, 
 
Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel 
Flur 6, Teile des Flurstücks 819. 
 
Flur 13, Flurstücke 1004, 1006, 1007, 1008, 1011, 1013, 1015, 1017, 1019; 
Teile der Flurstücke 74, 213, 715, 777, 976, 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck sieht vor, dass die Eschstraße an die 
Umgehungsstraße angebunden wird. Die Eschstraße wird somit künftig als Örtliche Einfahrtsstraße 
auch eine Zubringerfunktion zur Ortsumgehung übernehmen und somit zu einer Reduzierung des 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0273/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Koops / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6156 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0273/2017 
Verkehrs im Ortskern Wolbecks beitragen.  
 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung dieser Planungsabsicht zu schaffen 
wurde der Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
aufgestellt. Dieser Plan wurde vom Oberverwaltungsgericht in einem Normenkontrollverfahren für 
unwirksam erklärt da u.a. das Teilstück der schon vorhandenen Eschstraße unter Berücksichtigung 
der Verkehrslärmbewältigung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 533 hätte einbezo-
gen wurden müssen. 
 
Die Verwirklichung des Ausbaus der Eschstraße ist weiterhin ein wichtiger Baustein zu der in der Vor-
lage Nr. 424/2015 (Anlage5) erläuterten Bewältigung der Verkehrsproblematik im Stadtteil Wolbecker. 
Zur planungsrechtlichen Umsetzung des weiterhin bestehenden Planungszieles ist die Aufstellung 
des Bebauungsplanes Nr. 591 erforderlich. Dieser Bebauungsplan umfasst sowohl die Verlängerung 
der Straße erforderlichen Flächen als auch die vorhandenen Teil der Eschstraße. 
 
Der aufzustellende Bebauungsplan überplant z. T. die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 213 
Teilabschnitt I: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 213 Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilab-
schnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördlicher Teil), Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink und Nr. 
415: Wolbeck – Nord – Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße. Mit der Rechtskraft des 
Bebauungsplanes Nr. 591 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise 
außer Kraft. 
 
Die Abgrenzung des aufzustellenden Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Übersichtsplan er-
sichtlich.  
 
i.V. 
 
 
gez.  
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26.4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.05.2017 Rat
TOP 28.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Eschstraße
  • Münsterstraße
  • Telgter Straße
  • Grenkuhlenweg
  • Am Borggarten
  • Umgehungsstraße
  • Silberbrink
  • Goldbrink

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0273/2017
Typ
Vorlagen
Datum
27.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37