V/0288/2019
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 0801 "Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten".
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Beschlussvorlage
3962 Zeichen
V/0288/2019 V/0288/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Außerplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 0801 "Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten" für die Verlagerung der Sportstätten des "Shotokan-Karate-Dojo Münster e. V." Beratungsfolge 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für die Verlagerung der Sportstätten des Vereins „ Shotokan-Karate-Dojo Münster e. V“ wird in der Produktgruppe 0801 – „Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten“ eine neue Investitionsma ß- nahme 4400 - Verlagerung Shotokan - eingerichtet. Für diese Invest itionsmaßnahme werden außer- planmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 1.647.900 EUR bereitgestellt. Die Deckungsmittel stammen aus dem konsumtiven Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801, wo die Haushaltsmittel veranschlagt sind. Der außerplanmäßigen Auszahlung wird gemäß § 83 GO NRW zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und -stätten Investitionsmaßnahme 4400 Verlagerung Shotokan 2019 1.647.900 Summe aller Einzahlungen ./.Auszahlungen (Saldo) 1.647.900 Deckung: Minderaufwendungen im Teilergebnisplan in der Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten“, Zeile 15 – Transferaufwendungen. In dem Ansatz der Zeile sind die Mittel für die Verlagerung der Vereinssportstätten enthalten. Sportamt 22.03.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Willnath Telefon: 492-5200 Willnath@stadt-muenster.de - 2 - V/0288/2019 Begründung: Die mit den Vorlagen V/0236/2017 – öffentliche Beschlussvorlage zu 2. Städt. Gesamtschule –Übernahme und Bereitstellung der Kosten für die Erstellung einer baugenehmigungsreifen Planung zur Verlagerung des Sportve r- eins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. (Shotokan), V/0975/2018 – nichtöffentliche Beschlussvorlage zu 2. Städt. Gesamtschule Ost –Verlagerung des Sportver- eins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. zur Realisierung einer 4-fach Sporthalle für die Ge- samtschule (Stadtbezirk Mitte), V/1059/2018 – öffentliche Beschlussvorlage zur Errichtung der 2. Städt. Gesamtschule – Umbau der Fürstin- von-Gallitzin-Schule zum Oberstufenhaus und zur Kindertageseinrichtung, Freianlagen zweiter Bauabschnitt – Zustimmung zur Vorentwurfsplanung beschlossenen Mittel zur Verlagerung der Sportstätten von „Shotokan -Karate-Dojo Münster e. V.“ von insgesamt 1.647.900 € sind im aktuellen Haushaltsplan im konsumtiven Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten“ etatisiert. Nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind Zuschüsse an Dritte investiv zu veranschlagen, w enn die Gemeinde keinen Vermögensgegenstand aktivieren kann, j e- doch die Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung verbunden ist. Diese Bedingung ist durch die Bestimmungen der Bewilligungsbescheide des Sportamtes im Zu- sammenhang mit der Verlagerung der Sportstätten von „Shotokan -Karate-Dojo Münster e. V.“ erfüllt . Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein -Westfalen) ist die Zuwendung als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und entsprechend der Erfüllung der Ge- genleistungsverpflichtung aufzulösen (analog zur Abschreibung bei Vermögensgegenständen). Da es sich bei de r geänderten Veranschlagung um eine Investitionsm aßnahme handelt, die bisher nicht im Haushaltsplan aufgeführt ist, ist diese zusätzlich in der Produktgruppe „0801 - Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten“ einzurichten. Die Haushaltsmittel für diese Maßnahme sind außerplanmäßig bereitzustellen (umzuschichten), d ie Deckung smittel stehen im konsumtiven Budget der Produktgruppe 0801 zur Verfügung. In Vertretung gez. Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0288/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.03.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37