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V/0288/2019

Außerplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 0801 "Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten".

Vorlagen 20.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2019, TOP 30

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3962 Zeichen

V/0288/2019 
V/0288/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 0801 "Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten" für die Verlagerung der Sportstätten des "Shotokan-Karate-Dojo Münster e. V." 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für die Verlagerung der Sportstätten des Vereins „ Shotokan-Karate-Dojo Münster e. V“ wird in der 
Produktgruppe 0801 – „Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten“ eine neue Investitionsma ß-
nahme 4400 - Verlagerung Shotokan - eingerichtet. Für diese Invest itionsmaßnahme werden außer-
planmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 1.647.900 EUR bereitgestellt. Die Deckungsmittel stammen 
aus dem konsumtiven Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801, wo die Haushaltsmittel veranschlagt 
sind. Der außerplanmäßigen Auszahlung wird gemäß § 83 GO NRW zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und -stätten    
Investitionsmaßnahme 4400 Verlagerung Shotokan 2019 1.647.900  
Summe aller Einzahlungen ./.Auszahlungen (Saldo)  1.647.900  
 
Deckung: 
Minderaufwendungen im Teilergebnisplan in der Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, 
Sportanlagen und -stätten“, Zeile 15 – Transferaufwendungen. In dem Ansatz der Zeile sind die Mittel 
für die Verlagerung der Vereinssportstätten enthalten. 
 
Sportamt 
 
22.03.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Willnath 
Telefon: 492-5200 
Willnath@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0288/2019 
 
Begründung: 
 
Die mit den Vorlagen 
  
V/0236/2017 – öffentliche Beschlussvorlage zu 2. Städt. Gesamtschule –Übernahme und Bereitstellung der 
Kosten für die Erstellung einer baugenehmigungsreifen Planung zur Verlagerung des Sportve r-
eins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. (Shotokan), 
 
V/0975/2018 – nichtöffentliche Beschlussvorlage zu 2. Städt. Gesamtschule Ost –Verlagerung des Sportver-
eins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. zur Realisierung einer 4-fach Sporthalle für die Ge-
samtschule (Stadtbezirk Mitte), 
 
V/1059/2018 – öffentliche Beschlussvorlage zur Errichtung der 2. Städt. Gesamtschule – Umbau der Fürstin-
von-Gallitzin-Schule zum Oberstufenhaus und zur Kindertageseinrichtung, Freianlagen zweiter 
 Bauabschnitt – Zustimmung zur Vorentwurfsplanung 
 
beschlossenen Mittel zur Verlagerung der Sportstätten von „Shotokan -Karate-Dojo Münster e. V.“   
von insgesamt 1.647.900 € sind im aktuellen Haushaltsplan im konsumtiven Teilergebnisplan der 
Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten“ etatisiert. 
 
Nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind Zuschüsse an Dritte 
investiv zu veranschlagen, w enn die Gemeinde keinen Vermögensgegenstand aktivieren kann, j e-
doch die Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung verbunden 
ist. Diese Bedingung ist durch die Bestimmungen der Bewilligungsbescheide des Sportamtes  im Zu-
sammenhang mit der Verlagerung der Sportstätten von „Shotokan -Karate-Dojo Münster e. V.“ erfüllt . 
Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein -Westfalen) ist die 
Zuwendung als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und entsprechend der  Erfüllung der Ge-
genleistungsverpflichtung aufzulösen (analog zur Abschreibung bei Vermögensgegenständen). 
 
Da es sich bei de r geänderten Veranschlagung um eine Investitionsm aßnahme handelt, die bisher 
nicht im Haushaltsplan aufgeführt ist, ist  diese zusätzlich in der Produktgruppe „0801 - 
Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten“ einzurichten. Die Haushaltsmittel für diese Maßnahme 
sind außerplanmäßig bereitzustellen (umzuschichten), d ie Deckung smittel stehen im konsumtiven 
Budget der Produktgruppe 0801 zur Verfügung.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.04.2019 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0288/2019
Typ
Vorlagen
Datum
20.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37