V/0492/2011
Zweiter Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie "Ein neues Südbad ist das Ziel"
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Berichtsvorlage
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V/0492/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Zweiter Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie "Ein neues Südbad ist das Ziel" Beratungsfolge 13.07.2011 Hauptausschuss Bericht 13.07.2011 Rat Bericht Bericht: Bisheriger Sachstand: 1. Aufgrund des politischen Antrages vom 02.03.2010 „Ein neues Südbad ist das Ziel“ soll von der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie über die Möglichkeiten der Errichtung eines neuen Hallenbades an der Stelle des ehemaligen Südbades erstellt werden. 2. Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen am 16.11.2010 und dem Sportausschuss am 18.11.2010 einen Zwischenbericht zum Stand der Machbar- keitsstudie gegeben (öffentliche Berichtsvorlage V/0820/2010 vom 02.11.2010). 3. Der Hauptausschuss hat am 25.05.2011 beschlossen, die Option eines privatfinanzierten Multifunktionsbades in die Machbarkeitsstudie einzubeziehen (öffentliche Beschlussvorla- ge V/0286/2011 vom 12.05.2011). 4. Der Hauptausschuss hat am 25.05.2011 darüber hinaus zur Kenntnis genommen, dass sich durch die Entscheidung zu 3. die Präsentation der Ergebnisse der Machbarkeitsstu- die bis zur Sitzung des Rates am 21.09.2011 verschiebt und hat die Verwaltung beauf- tragt, dem Rat zu seiner Sitzung am 13.07.2011 in einem Zwischenbericht den aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie darzustellen. 5. Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2011 diese Vorlage als Tischvorlage zur Kenntnis erhalten. Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Mitte ist die Vorlage per Post zugesandt worden. Vorlagen-Nr.: V/0492/2011 Auskunft erteilt: Herr Reher Ruf: 492-5220 E-Mail: Reher@stadt-muenster.de Datum: 29.06.2011 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0492/2011 Weitere Entwicklungen: Auf den Sachstand aus der Berichtsvorlage V/0820/2010 vom 02.11.2010 wird verwiesen. Fol- gende Entwicklungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie haben sich seitdem ergeben: 1. Das Sportamt hat am 18.11.2010 ein Gespräch mit dem Stadtsportbund Münster e.V. ge- führt, um Aussagen über weitergehende Nutzungsbedarfe der Mitgliedsvereine und denk- bare Beteiligungsformen oder Fördermöglichkeiten (z.B. Nutzungsentgelte, Beteiligung an Betriebs- und Investitionskosten) zu bekommen. Das Ergebnis des Gesprächs lässt sich wie folgt zusammenfassen: - Zur Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten der Mitgliedsvereine und für die Ausweitung des Kursangebotes des Bildungswerkes wird ein grundsätzlicher Be- darf für ein weiteres Bad gesehen. Um einen echten Mehrwert zu erzielen, muss das neue Bad ein 50 m-Becken aufweisen. Das wäre u. a. Voraussetzung dafür, dass Münster Landesstützpunkt Schwimmen werden könnte. - Sinnvoll wäre zusätzlich ein Lehrschwimmbecken besonders für Kurse, die z.B. das Bildungswerk anbietet. - Zur Optimierung des Angebotes wäre eine flexible Nutzung des Schwimmbeckens erforderlich (Hubboden). - Wünschenswert ist ein „Veranstaltungsbad“ mit Tribüne, um den Vereinen Wett- kämpfe etc. zu ermöglichen. Ideal (aber nicht zwingend) wären in diesem Zusam- menhang 8 Bahnen à 50 m. Auch diese Maßgabe wäre für ein Ziel Landesstütz- punkt wichtig. - Unter diesem Blickwinkel wäre auch ein großzügiges Raumangebot unter dem Dach des neuen Bades sinnvoll (Gymnastik, Schulungsräume etc.). - Der technische Betrieb eines neuen Bades darf nicht ehrenamtlich durch Vereine erfolgen, sondern muss von der Stadt Münster maßgeblich geleistet werden. 2. Die Verwaltung hat allen Schulen Münsters durch eine schriftliche Abfrage die Möglichkeit gegeben, sich zu denkbaren Nutzungsmöglichkeiten eines neuen Hallenbades zu äußern, sowohl mit Blick auf den regulären Schulschwimmbetrieb, als auch auf ein weitergehen- des Begleitangebot. Das Ergebnis der Umfrage ist wie folgt zusammenzufassen: - Insgesamt haben sich 49 von 81 Schulen zurück gemeldet (knapp 61%). - Davon haben 18 Schulen Interesse an einem neuen Hallenbad bekundet (22 %). - Unter diesen 18 Schulen sind 10 Schulen, die vorher im Südbad geschwom- men sind. Der Anteil der Schulen, die nicht im Südbad schwammen und jetzt ein Interesse an einem neuen Hallenbad äußern, liegt also bei knapp 10 %. - 5 der 10 Schulen, die früher im Südbad schwammen, haben kein Interesse an einem neuen Hallenbad. - Das Interesse der früheren „Südbadschulen“ ist nachvollziehbar, weil sich de- ren Situation durch Verlagerung in andere Bäder absehbar verschlechtert (z.B. weitere Fahrwege). 3 V/0492/2011 - Das Interesse der 8 Schulen, die nicht im Südbad schwammen, bezieht sich sowohl auf eine Ausweitung des Angebotes, z.B. durch zusätzliche Schwimm- AG’s oder Angebote im offenen Ganztag, aber auch auf eine Verbesserung der grundsätzlichen Schulschwimmsituation. Im Ergebnis ist festzustellen, dass nur ein geringer Anteil der Schulen, nämlich 18, über- haupt ein Interesse an einem neuen Hallenbad äußert (22 %). Dabei ist nachvollziehbar, dass die Schulen, die früher im Südbad geschwommen sind, in der Mehrzahl sind. Insge- samt sind die Gründe für das gezeigte Interesse nicht existenzieller Art (keine Schule muss auf das Schulschwimmen verzichten), sondern zielen entweder auf den Willen zur Rückkehr in alte Strukturen oder eine Ausweitung des außerschulischen oder freiwilligen schulischen Angebotes ab. 3. Die Verwaltung hat zur Frage einer Mitfinanzierung des Vorhabens durch Anteile Dritter Möglichkeiten einer Landes- und Bundesförderung geprüft. Landesmittel: Unter Beteiligung des Vereins Südbad e.V. hat die Verwaltung ein Gespräch bei der Energie Agentur NRW geführt, um die auf Landesebene existierenden Förder- und Finan- zierungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen. Es gibt grundsätzliche Fördermöglichkeiten nach dem „Progress-Programm“, in dem be- sonders auch Sonderprojekte, wie es ein neues Hallenbad mit einem entsprechenden in- novativen Konzept wäre („Leuchtturmprojekte“), Berücksichtigung finden könnten. Die Fördermittel sind in ihrer jährlichen Gesamthöhe beschränkt. Förderzeitraum ist in al- ler Regel von Mitte Februar bis Ende Oktober. Gefördert werden max. 15 % der Kosten- differenz zwischen den Erstellungskosten für ein Standard-Bad und ein Passivhaus-Bad. Darüber hinaus wird der Einbau technischer Bausteine (Solar, Wind …) gefördert. Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss das Projekt konkret sein: Es müss- te ein Ratsbeschluss zur Erstellung des neuen Bades gefasst worden sein und darüber hinaus die Planung das Bauantragsstadium erreicht haben. Die Energie Agentur NRW weist darauf hin, dass über den Bereich der Landesförderung hinaus Möglichkeiten der Förderung aus Bundesmitteln bestehen könnten. Eine Förde- rung auf EU-Ebene wird nicht gesehen. Bundesmittel Denkbare Bundesmittel zur Förderung eines neuen Hallenbades könnten im Rahmen der Förderinitiative Energieoptimiertes Bauen (EnOB) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Verfügung stehen. Auf die schriftliche Anfrage teilt der Pro- jektträger dieser Maßnahme, das Forschungszentrum Jülich, schriftlich mit, dass dem Leitbild des Projektes „Gebäude der Zukunft“ entsprechend innovative Demonstrations- vorhaben vorrangig mit Nutzungen außerhalb des Wohnbereiches gefördert werden kön- nen. Dazu zählen auch Freizeitschwimmbäder. Der Projektträger Jülich teilt jedoch mit, dass er „im Bereich Freizeit- Schwimmbäder bereits einige geförderte Vorhaben nachwei- sen kann“, und daher „in erster Näherung eine weitere Passivhaus Schwimmhalle für nicht aussichtsreich hinsichtlich einer Förderung durch das BMWi“ hält. 4 V/0492/2011 4. Standortaussagen: Für den Standort Inselbogen werden durch die Verwaltung 3 Varianten mit Anforderungs- profilen an öffentliche Bäder geprüft. • Sportbad (6 Bahnen 50 m, Tribüne, optional Sprunganlage mit 5 m Plattform) • Schul- und Vereinsbad (2 Bahnen 50 m und 4 Bahnen 25 m, Lehrschwimm- becken) • Stadtteilbad (5 Bahnen 25 m, Lehrschwimmbecken, Kleinkinderbereich) Volumen und Flächenbedarf der Badvarianten nehmen in der genannten Reihenfolge ste- tig ab. Unterschreitungen der Raumbedarfe gem. der KOK-Richtlinie für den Bäderbau sind, wie beim Passivhausbad üblich, dabei bereits berücksichtigt. Alle 3 Varianten sind grundsätzlich am Standort Inselbogen realisierbar. Das Sportbad stellt die Obergrenze dar, könnte (an dem Standort) aber nicht wesentlich durch wün- schenswerte zusätzliche Raumbedarfe für ein Wettkampfbad ergänzt werden. Lediglich ein Stadtteilbad böte auf dem Grundstück Inselbogen noch größere Flächen für zusätzliche ergänzende Nutzungen eines Investorenmodells. Ob diese Flächenanteile für ein tragfähiges, betriebswirtschaftliches Konzept ausreichen wird geprüft. Bauordnungsrechtlich wären alle 3 Varianten bei städtebaulicher Einfügung in die umge- bende Bebauung grundsätzlich genehmigungsfähig. Zur Planungsoptimierung würde an dem denkmalpflegerisch und städtebaulich sensibeln Standort, wegen der technischen Anforderungen an ein Passivhausbad und der zu erwar- tenden Investitionssumme ein ggf. europaweites Wettbewerbsverfahren unter Arbeitsge- meinschaften von Architekten und haustechnischen Fachplanern erforderlich. 5. Technische Information zum Passivhausbad: Durch passivhaustypische Dämmkonstruktionen in den Außenbauteilen lässt sich theore- tisch in solchen Bädern eine deutlich höhere Innenraum-Luftfeuchte ohne Tauwasseraus- fall auf den Bauteiloberflächen realisieren. Damit wird eine wesentliche Energieeinspa- rung für die Entfeuchtung erreicht. Lüftung und Entfeuchtung stellen die größten Energie- bedarfe in Bädern dar, dem folgen die Beckenwassererwärmung und der Duschwarm- wasserbedarf. Der Wärmeverlust über die Gebäudehülle hat einen, im Vergleich dazu, eher geringen Anteil. Ein Schwimmbadklima mit (im Passivhausbad) ca. 65-75% Luftfeuchte wird allerdings nur noch vom Schwimmer mit feuchter Hautoberfläche als angenehm bzw. behaglich wahr- genommen. D.h. für andere Nutzungen (Kleinkinder- und Ruhezonen, Zuschauerberei- che, Personal und Aufsichtsbereiche etc.) müssten separate, raumlufttechnisch abge- trennte, Bereiche hergestellt werden. Weiterhin werden an den beiden im Bau befindlichen Passivhausbadprojekten (Bamberg und Lünen) sonstige Energiesparmaßnahmen gefördert und erprobt: • Infragestellung aller bau- und haustechnischen Normen, Überprüfung auf Energieein- sparpotentiale bei abweichenden Sonderausführungen 5 V/0492/2011 • Reduzierte Umkleide- und Duschplatzanzahl und andere Abweichungen von den Richtlinien für den Bäderbau (KOK), um möglichst kompakte Baukörper mit minimier- ten Nebenflächen zu erhalten • Reduktion der Verdunstungsfläche durch neuartige Rinnenausbildung • Besucherzahlabhängige Regelungen für Lüftung- und Beckendurchströmung • Experimenteller Materialeinsatz (z.B. hochdämmende Glaskonstruktionen etc. ) • Wärmebedarfsdeckung weitgehend aus erneuerbaren Energieformen (Biogas BHKW, Holzhackschnitzel) • Integrale Planungsansätze u.v.m. Die Ergebnisse werden bei beiden Bädern in einem mehrjährigen Monitoring begutachtet, um die Realisierbarkeit der theoretischen A nnahmen im Betrieb zu überprüfen. Aus den Ergebnissen könnte im Weiteren eine Veränderung der bisherigen technischen Regeln im Bäderbau folgen. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse ist frühestens ab 2014/15 zu rechnen. Ausblick/weiteres Verfahren: Das Sportamt wird – wie im Beschluss des Hauptausschusses vom 25.05.2011 vorgesehen – die Option eines privatfinanzierten Multifunktionsbades in die weitere Recherche zur Machbarkeits- studie einbeziehen und dem Rat in seiner Sitzung am 21.09.2011 die Studie präsentieren, um dadurch die Grundlage für einen Verfahrensbeschluss zu schaffen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Inselbogen
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0492/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37