Mandari Insight

V/0492/2011

Zweiter Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie "Ein neues Südbad ist das Ziel"

Vorlagen 30.06.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 34

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

11898 Zeichen

V/0492/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zweiter Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie "Ein neues Südbad ist das 
Ziel" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.07.2011 Hauptausschuss Bericht
13.07.2011 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Bisheriger Sachstand: 
 
 
1. Aufgrund des politischen Antrages vom 02.03.2010 „Ein neues Südbad ist das Ziel“ soll 
von der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie über die Möglichkeiten der Errichtung eines 
neuen Hallenbades an der Stelle des ehemaligen Südbades erstellt werden.  
 
2. Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen am 16.11.2010 und 
dem Sportausschuss am 18.11.2010 einen Zwischenbericht zum Stand der Machbar-
keitsstudie gegeben (öffentliche Berichtsvorlage V/0820/2010 vom 02.11.2010).  
 
3. Der Hauptausschuss hat am 25.05.2011 beschlossen, die Option eines privatfinanzierten 
Multifunktionsbades in die Machbarkeitsstudie einzubeziehen (öffentliche Beschlussvorla-
ge V/0286/2011 vom 12.05.2011). 
 
4. Der Hauptausschuss hat am 25.05.2011 darüber hinaus zur Kenntnis genommen, dass 
sich durch die Entscheidung zu 3. die Präsentation der Ergebnisse der Machbarkeitsstu-
die bis zur Sitzung des Rates am 21.09.2011 verschiebt und hat die Verwaltung beauf-
tragt, dem Rat zu seiner Sitzung am 13.07.2011 in einem Zwischenbericht den aktuellen 
Stand der Machbarkeitsstudie darzustellen.     
 
5. Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2011 diese Vorlage als Tischvorlage 
zur Kenntnis erhalten. Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Mitte ist die Vorlage per Post 
zugesandt worden.    
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0492/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Reher 
Ruf: 
492-5220 
E-Mail: 
Reher@stadt-muenster.de 
Datum: 
29.06.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0492/2011 
 
Weitere Entwicklungen: 
 
Auf den Sachstand aus der Berichtsvorlage V/0820/2010 vom 02.11.2010 wird verwiesen. Fol-
gende Entwicklungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie haben sich 
seitdem ergeben:  
 
1. Das Sportamt hat am 18.11.2010 ein Gespräch mit dem Stadtsportbund Münster e.V. ge-
führt, um Aussagen über weitergehende Nutzungsbedarfe der Mitgliedsvereine und denk-
bare Beteiligungsformen oder Fördermöglichkeiten (z.B. Nutzungsentgelte, Beteiligung an 
Betriebs- und Investitionskosten) zu bekommen. Das Ergebnis des Gesprächs lässt sich 
wie folgt zusammenfassen:  
 
- Zur Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten der Mitgliedsvereine und für die 
Ausweitung des Kursangebotes des Bildungswerkes wird ein grundsätzlicher Be-
darf für ein weiteres Bad gesehen. Um einen echten Mehrwert zu erzielen, muss 
das neue Bad ein 50 m-Becken aufweisen. Das wäre u. a. Voraussetzung dafür, 
dass Münster Landesstützpunkt Schwimmen werden könnte.   
 
- Sinnvoll wäre zusätzlich ein Lehrschwimmbecken besonders für Kurse, die z.B. 
das Bildungswerk anbietet.  
 
- Zur Optimierung des Angebotes wäre eine flexible Nutzung des Schwimmbeckens 
erforderlich (Hubboden). 
 
- Wünschenswert ist ein „Veranstaltungsbad“ mit Tribüne, um den Vereinen Wett-
kämpfe etc. zu ermöglichen. Ideal (aber nicht zwingend) wären in diesem Zusam-
menhang 8 Bahnen à 50 m. Auch diese Maßgabe wäre für ein Ziel Landesstütz-
punkt wichtig.  
 
- Unter diesem Blickwinkel wäre auch ein großzügiges Raumangebot unter dem 
Dach des neuen Bades sinnvoll (Gymnastik, Schulungsräume etc.). 
 
- Der technische Betrieb eines neuen Bades darf nicht ehrenamtlich durch Vereine 
erfolgen, sondern muss von der Stadt Münster maßgeblich geleistet werden.   
 
2. Die Verwaltung hat allen Schulen Münsters durch eine schriftliche Abfrage die Möglichkeit 
gegeben, sich zu denkbaren Nutzungsmöglichkeiten eines neuen Hallenbades zu äußern, 
sowohl mit Blick auf den regulären Schulschwimmbetrieb, als auch auf ein weitergehen-
des Begleitangebot. Das Ergebnis der Umfrage ist wie folgt zusammenzufassen: 
 
- Insgesamt haben sich 49 von 81 Schulen zurück gemeldet (knapp 61%). 
 
- Davon haben 18 Schulen Interesse an einem neuen Hallenbad bekundet (22 
%).  
 
- Unter diesen 18 Schulen sind 10 Schulen, die vorher im Südbad geschwom-
men sind. Der Anteil der Schulen, die nicht im Südbad schwammen und jetzt 
ein Interesse an einem neuen Hallenbad äußern, liegt also bei knapp 10 %. 
 
- 5 der 10 Schulen, die früher im Südbad schwammen, haben kein Interesse an 
einem neuen Hallenbad.  
 
- Das Interesse der früheren „Südbadschulen“ ist nachvollziehbar, weil sich de-
ren Situation durch Verlagerung in andere Bäder absehbar verschlechtert (z.B. 
weitere Fahrwege).

3 
V/0492/2011 
 
- Das Interesse der 8 Schulen, die nicht im Südbad schwammen, bezieht sich 
sowohl auf eine Ausweitung des Angebotes, z.B. durch zusätzliche Schwimm-
AG’s oder Angebote im offenen Ganztag, aber auch auf eine Verbesserung 
der grundsätzlichen Schulschwimmsituation.  
 
Im Ergebnis ist festzustellen, dass nur ein geringer Anteil der Schulen, nämlich 18, über-
haupt ein Interesse an einem neuen Hallenbad äußert (22 %). Dabei ist nachvollziehbar, 
dass die Schulen, die früher im Südbad geschwommen sind, in der Mehrzahl sind. Insge-
samt sind die Gründe für das gezeigte Interesse nicht existenzieller Art (keine Schule 
muss auf das Schulschwimmen verzichten), sondern zielen entweder auf den Willen zur 
Rückkehr in alte Strukturen oder eine Ausweitung des außerschulischen oder freiwilligen 
schulischen Angebotes ab.  
 
3. Die Verwaltung hat zur Frage einer Mitfinanzierung des Vorhabens durch Anteile Dritter 
Möglichkeiten einer Landes- und Bundesförderung geprüft.   
 
Landesmittel:  
 
Unter Beteiligung des Vereins Südbad e.V. hat die Verwaltung ein Gespräch bei der 
Energie Agentur NRW geführt, um die auf Landesebene existierenden Förder- und Finan-
zierungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen.  
 
Es gibt grundsätzliche Fördermöglichkeiten nach dem „Progress-Programm“, in dem be-
sonders auch Sonderprojekte, wie es ein neues Hallenbad mit einem entsprechenden in-
novativen Konzept wäre („Leuchtturmprojekte“), Berücksichtigung finden könnten.  
 
Die Fördermittel sind in ihrer jährlichen Gesamthöhe beschränkt. Förderzeitraum ist in al-
ler Regel von Mitte Februar bis Ende Oktober. Gefördert werden max. 15 % der Kosten-
differenz zwischen den Erstellungskosten für ein Standard-Bad und ein Passivhaus-Bad. 
Darüber hinaus wird der Einbau technischer Bausteine (Solar, Wind …) gefördert.  
 
 Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss das Projekt konkret sein: Es müss-
te ein Ratsbeschluss zur Erstellung des neuen Bades gefasst worden sein und darüber 
hinaus die Planung das Bauantragsstadium erreicht haben.  
 
Die Energie Agentur NRW weist darauf hin, dass über den Bereich der Landesförderung 
hinaus Möglichkeiten der Förderung aus Bundesmitteln bestehen könnten. Eine Förde-
rung auf EU-Ebene wird nicht gesehen.   
 
Bundesmittel 
 
Denkbare Bundesmittel zur Förderung eines neuen Hallenbades könnten im Rahmen der 
Förderinitiative Energieoptimiertes Bauen (EnOB) des Bundesministeriums für Wirtschaft 
und Technologie (BMWi) zur Verfügung stehen. Auf die schriftliche Anfrage teilt der Pro-
jektträger dieser Maßnahme, das Forschungszentrum Jülich, schriftlich mit, dass dem 
Leitbild des Projektes „Gebäude der Zukunft“ entsprechend innovative Demonstrations-
vorhaben vorrangig mit Nutzungen außerhalb des Wohnbereiches gefördert werden kön-
nen. Dazu zählen auch Freizeitschwimmbäder. Der Projektträger Jülich teilt jedoch mit, 
dass er „im Bereich Freizeit- Schwimmbäder bereits einige geförderte Vorhaben nachwei-
sen kann“, und daher „in erster Näherung eine weitere Passivhaus Schwimmhalle für 
nicht aussichtsreich hinsichtlich einer Förderung durch das BMWi“ hält.

4 
V/0492/2011 
 
 
4. Standortaussagen:  
 
Für den Standort Inselbogen werden durch die Verwaltung 3 Varianten mit Anforderungs-
profilen an öffentliche Bäder geprüft.  
• Sportbad (6 Bahnen 50 m, Tribüne, optional Sprunganlage mit 5 m Plattform) 
• Schul- und Vereinsbad (2 Bahnen 50 m und 4 Bahnen 25 m, Lehrschwimm-
becken) 
• Stadtteilbad (5 Bahnen 25 m, Lehrschwimmbecken, Kleinkinderbereich) 
 
Volumen und Flächenbedarf der Badvarianten nehmen in der genannten Reihenfolge ste-
tig ab. Unterschreitungen der Raumbedarfe gem. der KOK-Richtlinie für den Bäderbau 
sind, wie beim Passivhausbad üblich, dabei bereits berücksichtigt. 
 
Alle 3 Varianten sind grundsätzlich am Standort Inselbogen realisierbar. Das Sportbad 
stellt die Obergrenze dar, könnte (an dem Standort) aber nicht wesentlich durch wün-
schenswerte zusätzliche Raumbedarfe für ein Wettkampfbad ergänzt werden. 
 
Lediglich ein Stadtteilbad böte auf dem Grundstück Inselbogen noch größere Flächen für 
zusätzliche ergänzende Nutzungen eines Investorenmodells. Ob diese Flächenanteile für 
ein tragfähiges, betriebswirtschaftliches Konzept ausreichen wird geprüft. 
 
Bauordnungsrechtlich wären alle 3 Varianten bei städtebaulicher Einfügung in die umge-
bende Bebauung grundsätzlich genehmigungsfähig.  
 
Zur Planungsoptimierung würde an dem denkmalpflegerisch und städtebaulich sensibeln 
Standort, wegen der technischen Anforderungen an ein Passivhausbad und der zu erwar-
tenden Investitionssumme ein ggf. europaweites Wettbewerbsverfahren unter Arbeitsge-
meinschaften von Architekten und haustechnischen Fachplanern erforderlich. 
 
 
5. Technische Information zum Passivhausbad: 
 
Durch passivhaustypische Dämmkonstruktionen in den Außenbauteilen lässt sich theore-
tisch in solchen Bädern eine deutlich höhere Innenraum-Luftfeuchte ohne Tauwasseraus-
fall auf den Bauteiloberflächen realisieren. Damit wird eine wesentliche Energieeinspa-
rung für die Entfeuchtung erreicht. Lüftung und Entfeuchtung stellen die größten Energie-
bedarfe in Bädern dar, dem folgen die Beckenwassererwärmung und der Duschwarm-
wasserbedarf. Der Wärmeverlust über die Gebäudehülle hat einen, im Vergleich dazu, 
eher geringen Anteil. 
 
Ein Schwimmbadklima mit (im Passivhausbad) ca. 65-75% Luftfeuchte wird allerdings nur 
noch vom Schwimmer mit feuchter Hautoberfläche als angenehm bzw. behaglich wahr-
genommen. D.h. für andere Nutzungen (Kleinkinder- und Ruhezonen, Zuschauerberei-
che, Personal und Aufsichtsbereiche etc.) müssten separate, raumlufttechnisch abge-
trennte, Bereiche hergestellt werden. 
 
Weiterhin werden an den beiden im Bau befindlichen Passivhausbadprojekten (Bamberg 
und Lünen) sonstige Energiesparmaßnahmen gefördert und erprobt: 
 
• Infragestellung aller bau- und haustechnischen Normen, Überprüfung auf Energieein-
sparpotentiale bei abweichenden Sonderausführungen

5 
V/0492/2011 
 
• Reduzierte Umkleide- und Duschplatzanzahl und andere Abweichungen von den 
Richtlinien für den Bäderbau (KOK), um möglichst kompakte Baukörper mit minimier-
ten Nebenflächen zu erhalten 
• Reduktion der Verdunstungsfläche durch neuartige Rinnenausbildung 
• Besucherzahlabhängige Regelungen für Lüftung- und Beckendurchströmung 
• Experimenteller Materialeinsatz (z.B. hochdämmende Glaskonstruktionen etc. ) 
• Wärmebedarfsdeckung weitgehend aus erneuerbaren Energieformen (Biogas BHKW, 
Holzhackschnitzel) 
• Integrale Planungsansätze u.v.m. 
 
Die Ergebnisse werden bei beiden Bädern in einem mehrjährigen Monitoring begutachtet, 
um die Realisierbarkeit der theoretischen A nnahmen im Betrieb zu überprüfen. Aus den 
Ergebnissen könnte im Weiteren eine Veränderung der bisherigen technischen Regeln im 
Bäderbau folgen. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse ist frühestens ab 2014/15 zu 
rechnen. 
 
Ausblick/weiteres Verfahren:
 
 
Das Sportamt wird – wie im Beschluss des Hauptausschusses vom 25.05.2011 vorgesehen – die 
Option eines privatfinanzierten Multifunktionsbades in die weitere Recherche zur Machbarkeits-
studie einbeziehen und dem Rat in seiner Sitzung am 21.09.2011 die Studie präsentieren, um 
dadurch die Grundlage für einen Verfahrensbeschluss zu schaffen.  
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

13.07.2011 Hauptausschuss
TOP 29 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.07.2011 Rat
TOP 34 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Inselbogen

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0492/2011
Typ
Vorlagen
Datum
30.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37