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V/0489/2018

Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015

Vorlagen 23.05.2018

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Anlage A

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Ansehen

Prüfungsbericht-Gesamtabschluss-2015-Arbeitsversion

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1619 Zeichen

Anlage A zur V/0489/2018 
Kurzüberblick 
 
Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel: 
- Information des Rates und der Bevölkerung 
 
 
Teilziele: 
- Vermittlung eins Überblicks über die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Münster 
 
- Über die zugrunde liegende Prüfung wird bestätigt, dass der Gesamtabschluss ein den tatsäch-
lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzge-
samtlage der Stadt Münster zeigt. 
 
 
Zielerreichung: 
- Auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilten uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerks wird die Ordnungsmäßigkeit des aufgestellten Gesamtabschlusses der Stadt 
Münster zum 31.12.2015 vom Rat bestätigt. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein

Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Nach § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss auf sei-
ne Recht- und Ordnungsmäßigkeit hin zu prüfen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Prüfungsbericht-Gesamtabschluss-2015-Arbeitsversion

159905 Zeichen

Bericht 
 
 über die Prüfung des 
 
 Gesamtabschlusses der Stadt Münster  
 
 zum 31.12.2015 
 
 
 
 
 
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 08/18 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Wolbecker-Straße 284 
48155 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
e-Mail:  revision@stadt-muenster.de

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 08/18 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
1 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 4 
2 Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 4 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 5 
3.1 Gegenstand der Prüfung ......................................................................................................... 5 
3.2 Art und Umfang der Prüfung ................................................................................................... 5 
4 Grundsätzliche Feststellungen .................................................................................................... 6 
4.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses ........................................................... 6 
4.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Vertreter ........................................................ 6 
4.3 Unregelmäßigkeiten ................................................................................................................ 7 
5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung im Gesamtabschluss.................. 7 
5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................................. 7 
5.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung ............................................... 7 
5.1.2 Vorjahresabschluss ............................................................................................................. 8 
5.1.3 Konsolidierungskreis ........................................................................................................... 9 
5.1.4 Gesamtabschlussstichtag ................................................................................................. 11 
5.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Teilabschlüssen,                                                                             
 die in den Gesamtabsch luss einbezogenen wurden ........................................................ 11 
5.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen ............................................................................................. 12 
5.1.7 Gesamtabschlussbuchführung .......................................................................................... 13 
5.1.8 Beurteilung des Gesamtabschlusses ................................................................................ 14 
5.2 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ............................................................................ 14 
5.2.1 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ........................................................................ 14 
5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen ................................................................................. 14 
6 Bestätigungsvermerk .................................................................................................................. 14 
 
 
Anlage:  Gesamtabschluss der Stadt Münster 
  -Gesamtergebnisrechnung 
  -Gesamtbilanz 
  -Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung 
  -Gesamtlagebericht

BBeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeess  GGeessaammttaabbsscchhlluusssseess  ddeerr  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  zzuumm  3311..1122..22001155  44 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 08/18 
 
1 Vorbemerkungen 
 
Mit der Einführung des Neuen Kommunal en Finanzmanagements (NKF) haben alle 
Kommunen in Nordrhein-Westfalen neben dem Einzelabschluss jährlich einen Gesamt-
abschluss aufzustellen. Wie ein Konzernabsch luss fasst der Gesamt abschluss die Rech-
nungsergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche mit denen der Kernverwaltung 
zusammen. Damit soll ein umfassendes und der tatsächlichen Aufgabenerledigung ent-
sprechendes Bild über die wirtschaftlic he Lage und die Entwicklung der Kommune ein-
schließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche entstehen und zwar so, als wäre der 
gesamte Konzern ein einzi ges Unternehmen. Die Result ate aus wechselseitigen Leis-
tungsbeziehungen und gesellschafts rechtlichen Einflüssen werden im Gesamtabschluss 
dabei weitestgehend eliminiert. 
 
Der Gesamtabschluss zum 31.12.2015 wurde am 27.09.2017 vom Kämmerer aufgestellt 
und vom Oberbürgermeister bestätigt. 
 
Danach nahm der Rat der Stadt Münster in  seiner Sitzung am 18.10.2017 den Gesamt-
abschluss zur Kenntnis und verwies ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prü-
fung (V/0686/2017). Der Gesamtabschluss des Jahres 2015 wurde mit einer Verspätung 
von mehr als neun Monaten vorgelegt. Rechtsfolgen sieht das Haushaltsrecht nicht vor. 
 
 
2 Prüfungsauftrag 
 
Gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist der Gesamtabschluss vom Rech-
nungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den ta tsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der 
Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. 
 
Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschrif-
ten und die sie ergänzenden Satzungen und s onstigen ortsrechtlichen Bestimmungen 
beachtet worden sind. 
 
Der Gesamtlagebericht ist darauf  zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang 
steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-
, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der  Gemeinde erwecken. Der Rechnungs-
prüfungsausschuss greift dabei gemäß § 103 GO auf das AWR als örtliche Rechnungs-
prüfung zurück. 
 
In die Prüfung müssen die Jahresabschlü sse der verselbst ändigten Aufgabenbereiche 
nicht einbezogen werden, wenn diese nach gesetzlichen Vorschriften geprüft worden 
sind, was bei den städtischen Beteiligungen,  Sondervermögen und rech tlich unselbstän-
digen Stiftungen regelmäßig der Fall ist. 
 
Über Art und Umfang der Prüfung durch das  AWR sowie über das Ergebnis der Prüfung 
ist nach § 116 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 101 Ab s. 2 bis  8 GO NRW ein Prüfungsbericht 
zu erstellen, in den der Bestätigungsve rmerk oder der Vermerk über seine Versagung 
aufzunehmen ist. 
 
Die Handreichung für Kommunen, 7. Aufl age, enthält im Abschnitt 1.1.3 zu 
§ 103 GO NRW Empfehlungen, wie die Prüfung des Gesamtabschlusses im kommunalen 
Bereich zu organisieren und durchzuführen ist.

BBeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeess  GGeessaammttaabbsscchhlluusssseess  ddeerr  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  zzuumm  3311..1122..22001155  55 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 08/18 
 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
3.1 Gegenstand der Prüfung 
 
Gegenstand der Prüfung war der Gesamtab schluss der Stadt Münster zum 31.12.2015 
einschließlich Lagebericht und Anhang. Das AW R prüfte hier gemäß § 116 Abs. GO 
NRW, ob bei der Aufstellung des Gesamtab schlusses - bestehend aus Bilanz, Ergebnis-
rechnung, Lagebericht, Anhang mit Kapitalf lussrechnung – die für die Rechnungslegung 
geltenden gesetzlichen Vorschriften einsch ließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger 
Buchführung eingehalten wurden. 
 
 
3.2 Art und Umfang der Prüfung 
 
Die Prüfung durch das AWR ist gemäß § 103 GO NRW und § 116 Abs. 6 GO NRW i.V.m. 
§ 101 Abs.
 2 bis 8 GO NRW durchgeführt worden. Dabei lehnte das AWR die Prüfung an 
die vom Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) fe stgestellten Grundsätze ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung an und stützt si ch auf die vom IDW entwickelten besonderen 
Grundsätze für die Durchführung von Konz ernabschlussprüfungen (einschließlich der 
Verwertung der Tätigkeit von Teilabschlussprüfern) - IDW PS 320 n.F. Daneben beachte-
te das AWR die Empfehlungen des Innenminis teriums zur Prüfung kommunaler Gesamt-
abschlüsse. 
 
Das AWR plante die Prüfung und führte sie so durch, dass ein hinreichend sicheres Urteil 
darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Gesamtabschluss und der 
Gesamtlagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. 
 
Die Prüfung umfasste insbesondere die  
 
-formalen Aspekte 
-Abgrenzung des Konsolidierungskreises im Jahr 2015 
-Plausibilität von Meldedateien der voll zu konsolidierenden Unternehmen 
-Einhaltung des Einheitsgrundsatzes bei Stichtag, Ausweis und Bewertung 
-Übernahme der Formularabschlüsse (Reporting Packages) in die Konzernbuchführung 
-Plausibilität von Anpassungsbuchungen 
-Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen, i.E. 
-Kapitalkonsolidierung 
-Schuldenkonsolidierung 
-Aufwands- und Ertragskonsolidierung 
-Anwendung der At-Equity-Bewertung 
-Einbezug von Beteiligungen nach der At-Cost-Methode 
-Vollständigkeit und Verständlichkeit des Konzernanhangs 
-Ordnungsmäßigkeit der Kapitalflussrechnung 
-Wahrheitsgehalt der Darstellungen im Lagebericht 
 
Sofern einzelne Abschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen 
durch andere Abschlussprüfer geprüft wurden, überzeugte sich das AWR von der Einhal-
tung der Voraussetzungen zur Weiterverwendung dieser Ergebnisse.

BBeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeess  GGeessaammttaabbsscchhlluusssseess  ddeerr  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  zzuumm  3311..1122..22001155  66 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 08/18 
 
Den Gesamtanhang prüfte das AWR darauf, ob die gesetzlich gef orderten Angaben voll-
ständig und zutreffend sind. 
 
Die Angaben im Gesamtlagebericht wiederum wurden auf Plausibilität und Übereinstim-
mung mit den während der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen überprüft. Daneben ver-
gewisserte sich das AWR davon, dass der Gesamtlagebericht mit den Kernaussagen der 
konsolidierten Abschlüsse in Einklang steht. 
 
Die Prüfung wurde im Zeitraum von der 03. KW - 11. KW 2018 durchgeführt. 
 
Die Berichterstattung über die Prüfung ist nach örtlichen Bedürfnissen eigenverantwortlich 
auszugestalten (vgl. Anmerkung der Handrei chung 1.1.3.4.3. zu  § 103 GO NRW). Hin-
sichtlich Form und Inhalt des Prüfungsberichtes orientiert sich das AWR an den Grunds-
ätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei  (Konzern-)Abschlussprüfungen (IDW PS 
450), beschränkt sich hierbei allerdings auf die wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung. 
 
 
4 Grundsätzliche Feststellungen 
 
4.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses 
 
Der Gesamtabschluss setzt sich aus den gesetzlich geforderten Elementen zusammen: 
 
- Gesamtbilanz 
- Gesamtergebnisrechnung 
- Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung  
 
Darüber hinaus wird er durch einen Gesamtlagebericht ergänzt. 
 
Mit dem Gesamtabschluss wird ein Gesamtüberblick über die wirtschaftliche Lage und die 
Entwicklung der Stadt Münster als ein einheitliches Unternehmen gegeben. 
 
 
4.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Vertreter 
 
Der Lagebericht entspricht den ges etzlichen Vorschriften des § 51 GemHVO. Er steht im 
Einklang mit dem Gesamtabschluss sowie den während der Prüfung gewonnenen Er-
kenntnissen. 
 
Der Lagebericht vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Lage und der voraussicht-
lichen Entwicklung der Stadt Münster unter  Einbindung der versel bständigten Aufgaben-
bereiche. Die wesentlichen C hancen und Risiken der künfti gen Entwicklung sind zutref-
fend dargestellt.

BBeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeess  GGeessaammttaabbsscchhlluusssseess  ddeerr  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  zzuumm  3311..1122..22001155  77 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 08/18 
 
Folgende Informationen sollten aus Sicht des AWR besonders hervorgehoben werden: 
 
- Die Gesamtbilanzsumme stieg um rd. 11,0 Mi o. € auf 4.069,3 Mio. €. Hiervon entfällt 
ein Anteil von 18 % auf das Eigenkapital. 
 
- Die ordentlichen Gesamterträge betragen im Be richtsjahr rd. 1.589 Mio. €. Gegenüber 
dem Vorjahr kommt es nur zu einer geringen Steigerung von rd. 1,0 Mio. €. 
 
- Die ordentlichen Gesamtausgaben hingegen sti egen im Vergleich zum Vorjahr um 
50 Mio. € auf 1.559 Mio. €. 
 
- Im Ergebnis dieser Entwicklung sinkt das  Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 
um rd. 50 Mio. € auf 29 Mio. €. Im Vorj ahr betrug das Ergebnis an dieser Stelle noch 
rd. 79 Mio. €. 
 
- Die Belastungen aus dem Finanzer gebnis i.H.v. -30,7 Mio. € fi elen im Berichtsjahr um 
38,6 Mio. € niedriger aus.  
 
- In Folge dessen errechnet sich für das Haushaltsjahr 2015 ein Gesamtfehlbetrag von 
rd. -1.361 TEUR. Dem steht im Vorjahr  ein Überschuss von rd. 2.530 TEUR gegen-
über. 
 
 
4.3 Unregelmäßigkeiten 
 
Die Prüfung des AWR erstreckt sich gem. § 116 Abs. 6 GO NRW auch darauf, ob die ge-
setzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen 
Bestimmungen beachtet worden si nd. Hierbei beschränkte sich das AWR auf die Einhal-
tung derjenigen Rechnungslegungsnormen, die für die Au fstellung des Gesamtabschlus-
ses und des Gesamtlageberichtes maßgeblich sind.  
 
Neben der Fristüberschreitung bei der Aufste llung des Gesamtabschlusses erkannte das 
AWR während seiner Prüfung des Gesamtabschlusses keine weiteren Sachverhalte, über 
die an dieser Stelle zu berichten wäre. 
 
 
5 Feststellungen und Erläuterungen zu r Rechnungslegung im Gesamtabschluss 
 
5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
 
5.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung 
 
Auf den Gesamtabschluss sind gemäß § 49 Ge mHVO die zentralen Vorschriften zum 
Aufbau und Inhalt von Bilanz, Ergebnisr echnung, zur Bewertung von Vermögen und 
Schulden sowie zum jährlichen Abschluss - §§ 32 bis 38, 41 bis 43 und 47 GemHVO - 
entsprechend anzuwenden, soweit seine Eigenart keine Abweichungen bedingt oder 
nichts anderes bestimmt ist. 
 
Die Art der Zusammenfassung von Rec hnungsergebnissen der Kernverwaltung mit de-
nen der verselbständigten Aufgabenbereiche wird im § 50 GemHVO geregelt. Dabei rich-
ten sich die Konsolidierungsmethoden wi ederum nach den Vorschriften des Handels-
rechts.

BBeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeess  GGeessaammttaabbsscchhlluusssseess  ddeerr  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  zzuumm  3311..1122..22001155  88 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 08/18 
 
Eine städtische Gesamtabschlussrichtlinie beinhaltet darüber hinaus  grundsätzliche An-
weisungen. Sie ist für die Stadt Münster und die voll zu konsolidierenden Aufgabenberei-
che verbindlich. 
 
Der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2015 steht im Einklang mit den ge-
setzlichen Bestimmungen und der gültigen Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Münster. 
 
Ferner hatte das Innenministerium NRW im Jahr 2009 ein Modellprojekt „NKF-
Gesamtabschluss“ initiiert, um aus einer modellhaften Umsetzung der gesetzlichen An-
forderungen des § 116 GO NRW Leitlinien für di e Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur 
Integration der komplexen Beteiligungsstrukt uren in eine konsolidierte Gesamtrechnung 
für den Konzern Kommune zu entwickeln. In diesem Modellprojekt wirkten die Landes-
hauptstadt Düsseldorf, die Städte Essen, So lingen und Lippstadt sowie der Kreis Unna 
als Modellkommunen mit. Das Modellprojekt wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft fachlich begleitet. Im Ergebnis entstand ei n Leitfaden, der als Arbeitshilfe diente, 
um notwendige Entscheidungen bei der Aufs tellung eines kommunalen Gesamtabschlus-
ses zu treffen. 
 
Der Leitfaden ist dabei weder eine Rechtsvorsch rift noch ein verbindlicher Erlass des In-
nenministeriums. Gleichwohl griff die Verwal tung der Stadt Münster im Bedarfsfall auf die 
Handlungsempfehlungen des Modellp rojektes zurück, um die für die Kommunalverwal-
tung aufgezeigten Vereinfachungsmöglichkeiten zu nutzen. 
 
 
5.1.2 Vorjahresabschlüsse 
 
Der Rat der Stadt Münster bestätigt e den vom AWR geprüften und mit dem uneinge-
schränkten Bestätigungsve rmerk versehenen Gesamtabschluss zum 31.12.2011 in der 
Sitzung vom 17.06.2015 und erteilte dem Ober bürgermeister für den Gesamtabschluss 
2011 die entsprechende Entlastung (Vorlage V/0456/2015). 
 
Auf den Gesamtabschluss sind gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW die Bestimmungen des 
§ 96 GO NRW entsprechend anzuwenden. Danac h ist der Gesamtabschluss unverzüg-
lich nach seiner Bestätigung durch den Rat der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffent-
lich bekannt zu machen. 
 
Die Stadtverwaltung zeigte der Aufsic htsbehörde den festgestellten Gesamtabschluss 
2011 mit Schreiben vom 25.08.2015 an. Eine Rückmeldung lag bis zum Prüfungszeit-
punkt noch nicht vor.  
 
Die Bekanntmachung des fest gestellten Gesamtabschlusses 2011 fand im Amtsblatt 58 
Jg. – Nr. 15 – 11.09.2015 H 1208 B statt. 
 
Für die Gesamtabschlüsse 2012, 2013 und 2014 machte die Verwaltung von der Verein-
fachungsregelung gem. dem Gesetz zur Be schleunigung der Aufstellung kommunaler 
Gesamtabschlüsse Gebrauch. Danach wur den diese Gesamtabschlüsse dem Rat der 
Stadt Münster lediglich zur Kenntnis gegeben. Auf eine Pr üfung und auf eine Bestätigung 
durch den Rat kann verzichtet werden. 
 
Nach dem Schreiben der Bezirksregierung vom 11.04.2016 sind die Gesamtabschlüsse 
der Jahre 2012 bis 2014 in der vom Oberbürger meister bestätigten Entwurfsfassung der 
Anzeige des geprüften und vom Rat bestätigten Gesamtabschlusses 2015 beizufügen.  
 
Der geprüfte und bestätigte Gesamtabschluss 2015 legitimiert damit auch die vorherge-
henden Entwürfe und bildet damit die Grundlage für die zukünftigen Gesamtabschlüsse.

BBeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeess  GGeessaammttaabbsscchhlluusssseess  ddeerr  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  zzuumm  3311..1122..22001155  99 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 08/18 
 
5.1.3 Konsolidierungskreis 
 
Das Beteiligungsmanagement prüft für jeden Abschluss aufs Neue, ob die Beteiligungen 
der Stadt Münster in den Gesamtabschlu ss einzubeziehen sind und welche Methode ggf. 
dabei anzuwenden ist. 
 
Die Art des Einbezugs wird durch § 50 Ge mHVO vorgegeben. Danac h sind verselbstän-
digte Aufgabenbereiche voll zu konsolidieren,  wenn sie entweder unter der einheitlichen 
Leitung der Stadt Münster stehen oder von der Stadt Münster beherrscht werden (Con-
trol-Konzept). Sofern die Stadt Münster hingegen nur einen maßgeblichen Einfluss auf die 
verselbständigten Aufgabenbereiche ausübt, ist die At-Equity-Methode anzuwenden. 
 
Wird weder ein beherrschender noch ein maßgeblicher Einfluss seitens der Stadt Münster 
ausgeübt, werden die verselbständigten Aufgabenbereiche im Gesamtabschluss mit ihren 
fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) bewertet. 
 
Wenn die verselbständigten Au fgabenbereiche für die Verpf lichtung, ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Fi-
nanzlage der Gemeinde zu vermitteln, v on untergeordneter Bedeut ung sind, müssen sie 
nicht im Gesamtabschluss k onsolidiert, sondern können mit ihren Anschaffungskosten 
einbezogen werden. 
 
Die Frage der Wesentlichkeit wurde auf der Grundlage von folgenden Verhältniszahlen 
beurteilt: 
 
- Anteil der Beteiligung am Gesamtanlagevermögen 
- Anteil der Beteiligung am Gesamteigenkapital 
- Anteil der Beteiligung am Fremdkapital 
- Anteil der Beteiligung an den ges amten Verbindlichkeiten 
- Anteil der Beteiligung an der Bilanzsumme aller betroffenen Beteiligungen 
- Anteil der Beteiligung an den gesamten Erträgen 
- Anteil der Beteiligung an den gesamten Aufwendungen 
 
Lagen die Anteile einer Beteiligung unter 3 % bzw. bei mehreren Beteiligungen unter 5 %, 
so wurden die betreffenden Beteiligungen im Ge samtabschluss mit ihren fortgeführten 
Anschaffungskosten erfasst, anderenfalls erfolgte ein Einbezug at equity. 
 
Bei der Vollkonsolidierung werden Vermögensgegenstände, Sc hulden, Rechnungsab-
grenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten der einbezogenen Unternehmen 
nach einer Neubewertung unter Berücksichti gung der Vorgaben des NKF in voller Höhe 
in den Gesamtabschluss aufgenommen. 
 
Zur Vermeidung von Doppelerfassungen erfordert die Vollkonsolidierung eine Kapitalkon-
solidierung, eine Schuldenkonsolidierung so wie die Verrechnung von sich entsprechen-
den Aufwendungen und Erträgen. 
 
Demgegenüber vereinfacht die At-Equity-M ethode den Einbezug des verselbständigten 
Aufgabenbereiches, indem der Beteiligungsbuchwert um die Entwicklung des anteiligen 
Eigenkapitals am beteiligten Tochterunternehmen fortgeschrieben und dieser Wert in den 
Gesamtabschluss übernommen wird.

BBeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeess  GGeessaammttaabbsscchhlluusssseess  ddeerr  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  zzuumm  3311..1122..22001155  1100 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 08/18 
 
Beim Gesamtabschluss 2015 setzt sich der Konsolidierungskreis neben der Stadt Müns-
ter aus folgenden Unternehmen zusammen: 
 
◊ Verbundene Unternehmen / voll zu konsolidieren: 
 
 GA 2011 GA 2015 
Stadtwerke Münster GmbH-Teilkonzern Voll Voll 
Wohn- und Stadtbau GmbH Voll Voll 
AWM Voll Voll 
 
Alle drei Unternehmen sind sowohl hinsichtlich ihres Einzelwertes (> 3%) als auch in ihrer 
Gesamtheit von Bedeutung (>5%) und bilden daher  den Kreis der voll zu konsolidieren-
den Unternehmen.  
 
◊ Assoziierte Unternehmen / Bewertung At-Equity-Methode: 
 
 GA 2011 GA 2015 
citeq at equity at equity 
Städtische Bühnen Münster at equity at equity 
Messe und Cong. Centrum Halle Münsterland GmbH at equity at equity 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH at equity at equity 
 
Sämtliche nach der At-Equity-Methode berücksich tigte Unternehmen si nd hinsichtlich ih-
rer Einzelwerte (< 3%) zwar als von unt ergeordneter Bedeutung einz ustufen. Die Ge-
samtheit aller Unternehmen überstieg allerdings den Grenzwert von 5 %, so dass die vier 
oben genannten Unternehmen nicht at cost sondern at equity einbezogen wurden. 
 
◊ Einbezug at cost: 
 
 Anteil 
% GA 2011 GA 2015 
aus dem Kreis der  
verbundenen Unternehmen 
   
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH 100,00 at cost at cost 
Münster Marketing 100,00 at cost at cost 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 85,00 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der assoz. Unternehmen    
GML Gewerbepark Münster 
Loddenheide GmbH 33,33 at cost at cost 
Airport Park FMO GmbH 33,33 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der übrigen Beteiligun-
gen 
   
RELIGIO Westfälisches Museum  
für religiöse Kultur GmbH 10,00 at cost at cost  
IStG GmbH 10,00 at cost at cost 
Chemisches und Veterinäruntersu-
chungsamt Münster-Emscher-Lippe 6,25 --- at cost 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 4,02 at cost at cost 
Westfälisches Pferdemuseum GmbH 1,00 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der Sondervermögen    
Hüfferstiftung ----- at cost at cost 
Stiftung Generalarmenfonds ----- at cost at cost 
Friedrich und Irmgard  
Buschmann Stiftung ----- at cost at cost

BBeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeess  GGeessaammttaabbsscchhlluusssseess  ddeerr  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  zzuumm  3311..1122..22001155  1111 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 08/18 
 
Die Gesellschaften RELIGIO Westfälisches Mu seum für religiöse Kultur GmbH, IStG 
GmbH, Regionalverkehr Münsterland GmbH und Westfälisches Pf erdemuseum GmbH 
wurden wegen ihres niedrigen Beteiligungsanteils (<  20 %) nur at cost, d.h. mit ihren An-
schaffungswerten in den Gesamtabschluss einbezogen. 
 
Die übrigen Unternehmen aus dem Krei s der verbundenen Unternehmen (beherrschen-
der Einfluss, > 50%) sowie die Unternehmen aus dem Kreis der assoziierten Unterneh-
men (20-50 %) wurden wegen ihrer unter geordneten Bedeutung at cost im Gesamtab-
schluss berücksichtigt. Gleiches gilt für die unselbständigen Stiftungen. 
 
Aus Sicht des AWR ist die Vorgehensweise zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises 
nicht zu beanstanden. Gegenüber der letz ten Prüfung ergaben sich, abgesehen von der 
städtischen Beteiligung an dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münster-
Emscher-Lippe keine Veränderungen. Die Berechnungen waren übersichtlich und nach-
vollziehbar belegt. Die diesbezüglichen A ngaben im Gesamtabschluss entsprechen den 
tatsächlichen Gegebenheiten.  
 
 
5.1.4 Gesamtabschlussstichtag 
 
Der Gesamtabschlussstichtag 31.12.2015 entsp richt dem Stichtag des Mutterunterneh-
mens Stadt Münster. Die J ahresabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe wurden 
alle gesetzesgemäß auf di esen Stichtag aufgestellt und auf dieser Grundlage in den Ge-
samtabschluss einbezogen. 
 
Bei den assoziierten Betrieben, die nach der At-Equity Methode einbezogen werden, 
kann gem. § 50 Abs. 3 GemHVO i.V.m. § 312 Abs 6 HGB der jeweils letzte Jahresab-
schluss herangezogen werden, auch wenn der St ichtag – wie im Fall der Städtischen 
Bühnen Münster - abweicht. Ein Zwischenab schluss brauchte für den Gesamtabschluss 
2015 folglich nicht erstellt zu werden. 
 
 
5.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Teilabsch lüssen, die in den Gesamtabschluss 
einbezogenen wurden 
 
Die Jahresabschlüsse der verselbs tändigten Aufgabenberei che brauchen gemäß 
§ 116 Abs. 7 GO NRW nicht in die Prüf ung des AWR einbezogen werden, wenn diese 
nach gesetzlichen Vorschriften bereits geprüft worden sind. Das AWR vergewisserte sich 
daher davon, dass sämtliche Abschlüsse berei ts einer gesetzlichen Abschlussprüfung 
durch eine Wirtschaftsprüfung unterzogen wurden. Es lagen Prüfungsberichte mit einem 
jeweils uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vor. 
 
Ferner impliziert der bei Aufstellung des Gesamtabschlusses zu beachtende Grundsatz 
der Einheitlichkeit Regeln, wie die Einz elabschlüsse der vers elbständigten Aufgabenbe-
reiche beschaffen sein müssen, damit sie zu einem Summenabschluss zusammenge-
fasst werden können. Etwaige Bilanzier ungsunterschiede sind zur Wahrung des Grund-
satzes der Einheitlichkeit in den Ko mmunalbilanzen und der Ergebnisrechnung nach den 
geltenden Regelungsvorschriften des NKF anzupassen, um das  Zahlenwerk der in den 
Gesamtabschluss einzubeziehenden Bereiche fü r die Erstellung des Summenabschlus-
ses zu vereinheitlichen. 
 
Die für den Gesamtabschuss relevanten Über leitungsrechnungen der voll zu konsolidie-
renden Betriebe wurden im Rahmen einer erweit erten Jahresabschlussprüfung bereits ei-
ner kritischen Durchsicht dur ch den jeweiligen Wirtschaftsprüf er der Tochtergesellschaft 
unterzogen.

BBeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeess  GGeessaammttaabbsscchhlluusssseess  ddeerr  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  zzuumm  3311..1122..22001155  1122 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 08/18 
 
Sie bestätigten, dass die Überleitungen auf NKF in Übereinstimmung mit den Vorschriften 
des § 116 GO NRW und der dazu beschlossenen Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt 
Münster erstellt wurden.  
 
Aus diesem Grunde unterzog das AWR die Fo rmularabschlüsse der voll konsolidierten 
Betriebe nur noch einer weiteren Plausibilitätsprüfung. 
 
Hierbei hinterfragte das AWR die Angaben zur Anpassung der Abschlüsse an die im 
Konzern Stadt Münster gelt enden Bilanzierungs- und Bewertungs richtlinien sowie die di-
versen Umgruppierungen. 
 
Während die Angaben zur Anpassung der Abschlüsse im Fall der Wohn- und Stadtbau 
Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH und der St adtwerke Münster GmbH 
(Teilkonzern) in sich schlüssig und nachvollz iehbar waren, erforderte der Bericht der 
AWM zusätzliche Erklärungen für die vorgenommenen Bewertungsanpassungen. 
 
Das AWR empfiehlt daher, zukünftig darauf zu  achten, dass in den Berichten der Toch-
tergesellschaften alle in den Meldedat en vorgenommen Veränderungen in nachvollzieh-
barer Weise erklärt werden. 
 
 
5.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen 
 
Im Anhang des Gesamtabschlusses wurden die jeweiligen Konsolidierungsmethoden 
wahrheitsgemäß erläutert. 
 
Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Ver-
gleichbare Vermögenspositionen im Konsolidierungskreis wurden einheitlich auf der 
Grundlage des NKF bewertet. Ansonsten wurden betriebsspezifische Besonderheiten aus 
den Einzelabschlüssen übernommen. Danach wu rden die Kapitalverflechtungen der in 
den engeren Konsolidierungskreis einbezogenen Betriebe untereinander aufgelöst, um 
eine Doppelerfassung der korrespondierenden Werte im Gesamtabschluss zu vermeiden. 
Die durch die Kapitalkonsolidierung ent standenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden 
über einen Zeitraum von 15 Jahren erfolgswirksam aufgelöst. 
 
Die Schuldenkonsolidierung bew irkte ordnungsgemäß eine Elim inierung von wechselsei-
tigen Ausleihungen, Forderungen, Rückstell ungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsab-
grenzungsposten. 
 
Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskons olidierung wurden untereinander entstandene 
Aufwendungen und Erträge gegeneinander aufgerechnet.  
 
Von einer Eliminierung der Zwischenergebnisse  sah man gemäß § 50 GemHVO i.V.m. 
§ 304 HGB ab, weil davon auszugehen war, dass die Aufarbeitung etwaiger Zwischener-
gebnisse für die Vermittlung eines den tats ächlichen Verhältnissen entsprechenden Bil-
des der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Be-
deutung ist. 
 
Die Kapitalkonsolidierung, die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie 
die Eliminierung von Aufwendungen und Ertr ägen wurden sachgerecht durchgeführt und 
dokumentiert. Auftretende Differenzen wurden durch den Abgleich von Salden so weit wie 
möglich aufgeklärt.

BBeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeess  GGeessaammttaabbsscchhlluusssseess  ddeerr  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  zzuumm  3311..1122..22001155  1133 
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Die Beteiligungen der Stadt Münster an den Unte rnehmen citeq, Westfälischer Zoologi-
scher Garten GmbH, das Theat er Münster und die Messe und Congress Center Halle 
Münsterland GmbH wurden jeweils mit dem auf die Stadt Münste r am 31.12.2015 entfal-
lenden Anteil am Eigenkapital des Unternehmens bilanziert.  
 
Diese Beteiligungen wurden damit im Gesa mtabschluss den städtischen Maßgaben ent-
sprechend at equity bewertet. 
 
 
 
5.1.7 Gesamtabschlussbuchführung 
 
Das NKF verpflichtet die Kommunen nicht dazu, den Gesamtabschluss auf der Grundlage 
einer eigenständigen Gesamtbuchf ührung aufzustellen, in der  die einzelnen Geschäfts-
vorfälle des Konzerns Stadt  Münster wie für den Einzelabschluss sachlich und zeitlich 
geordnet nachgehalten werden. Viel mehr wird bei der Aufstellung des Gesamtabschlus-
ses auf die vorliegenden Einzelabschlüsse  der einbezogenen Betriebe zurückgegriffen 
und es werden verschiedene Anpassungen vorgenommen. 
 
Gleichwohl sind die jeweiligen Arbeitsschri tte zur Aufstellung des  Gesamtabschlusses 
klar und verständlich zu dok umentieren, denn die Anfor derungen an die Dokumentation 
der Aufstellung des Gesamtabschlusses ergeben sich aus dem Bedeutungszusammen-
hang des § 116 Abs. 6 GO NRW. 
 
Das AWR kann bestätigen, dass der Gesamtabschluss des Jahres 2015 sachgerecht aus 
den Einzelabschlüssen der einbezogenen Betriebe entwickelt wurde. 
 
Es gibt eine Richtlinie für den Gesamtabsch luss, in der die einzelnen Arbeitsschritte und 
Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabsch lusses festgelegt wurden. Sie enthält da-
neben die zentralen Vorgaben für eine einhei tliche Kontierung und Bewertung. Diese 
Maßgaben wurden bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2015 beachtet. 
 
Zur Steuerung und Überwachung der Konsolidier ungsschritte setzt die Verwaltung seit 
dem Haushaltsjahr 2015 das Softwareprodukt Luc aNet (Version 10) ein. Dem AWR liegt 
eine Bescheinigung über eine aktuelle Softwarepr üfung vor, die durch die Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft KPMG AG auf der Grundlage des IDW PS 880 durchgeführt wurde. Die 
Prüfung beachtete u.a. die im Schreiben des Bundesfinanz ministeriums (BMF) vom 
14.11.2014 veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsgem äßen Führung und Aufbewah-
rung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in  elektronischer Form. 
 
Nach den Ergebnissen der Prüfung ermöglicht die geprüfte Software mit hinreichender 
Sicherheit und bei sachgerechter Anwendung eine ordnungsgemäße Konsolidierung. 
 
Aus Sicht des AWR ist sichergestellt, dass der vorliegende Gesamtabschluss 2015 das 
Ergebnis eines geordneten und syst emgestützten Aufstellungsverfahrens ist. Die Aufbe-
reitung und Vereinheitlichung der in den Ab schluss einbezogenen Einzelabschlüsse, die 
Übernahme der Rechnungsergebnisse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen waren 
nachvollziehbar dokumentiert und nicht zu beanstanden. 
 
Im Bereich der At-Equitiy-Bewertung ste llte das AWR einzelne Fehlbuchungen fest. Sie 
beeinträchtigen die Kernaussagen des Ge samtabschlusses aber nur in unbedeutender 
Weise, weshalb man in Abstimmung mit der Verwaltung von Berichtigungen absah.

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5.1.8 Beurteilung des Gesamtabschlusses 
 
Die Gesamtabschluss 2015 umfasst die Ge samtbilanz, die Gesamtergebnisrechnung, 
den Anhang mit Kapitalflussrechnung und den Lageber icht. Bei der Aufstellung des Ge-
samtabschlusses beachtete die Verwaltung die gesetzlichen Vorschriften. 
 
Die Gesamtergebnisrechnung sowie die Gesa mtbilanz wurden ordnungsgemäß aus den 
einbezogenen Jahresabschlüssen entwickel t. Die angewendeten Konsolidierungsmaß-
nahmen entsprechen den gesetz lichen Vorschriften und die Konsolidierungsmaßnahmen 
wurden sachgerecht durchgeführt und dokumentiert. 
 
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 bes tätigt den in der Ratssitzung am 
18.10.2017 vorgelegten Abschluss. Der vom Ra t festzustellende Gesamtabschluss nebst 
Anhang und Lagebricht sind diesem Prüfbericht beigefügt. 
 
Der Gesamtanhang enthält alle gesetzlich geforderten Erläuterungen und Angaben. Die 
Gesamtkapitalflussrechnung gibt einen Überblick über den am 31.12.2015 bestehenden 
Finanzmittelfonds und die Zahlungsströme, die zur Veränderung des Finanzmittelfonds 
gegenüber dem Vorjahr führten. 
 
Der Aufbau der Kapitalflussrechnung entspricht den Empfehlungen des Deutschen Rech-
nungslegungsstandards und vermittelt den cash -flow aus der laufenden Geschäftstätig-
keit, den cash-flow aus der Investitionstäti gkeit sowie den cash flow aus der Finanzie-
rungstätigkeit.  
 
Die Kapitalflussrechnung wurde derivativ, d.h. durch Zusammenrechnung der Kapital-
flussrechnungen der einbezogenen Unternehmen ermi ttelt. Hierbei berücksichtigte die 
Verwaltung soweit wie möglich die Auswir kungen auf die Gesamtbilanz und Gesamter-
gebnisrechnung, die sich bei den Konsolidierungsmaßnahmen ergaben. 
 
 
5.2 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 
 
5.2.1 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 
 
Die Bilanzsumme des Gesamtabschlusses beläuft sich am Stichtag 31.12.2015 auf 
4.069.340.024,82 € (Vorjahr: 4.057.868.865,41 €). 
 
Im Haushaltsjahr 2015 schließt die Gesamt ergebnisrechnung der Stadt Münster mit ei-
nem Fehlbetrag i.H.v. -1.361.442,24 € (Vorjahr: +2.530.554,09 €) ab. 
 
 
5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 
 
Ansatz- und Bewertungsunterschiede in den Jahresabschlüssen der in den Konzernab-
schluss einbezogenen Unternehmen wurden für den Gesamtabschluss der Stadt Münster 
zum 31.12.2015 vereinheitlicht. Die Gemei ndehaushaltsverordnung NRW stellt die maß-
geblichen Ansatz- und Bewertungsgrundlagen für den vorliegenden Gesamtabschluss 
dar. 
 
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Anhang hinreichend erläutert. 
 
 
6 Bestätigungsvermerk

Gesamtergebnisrechnung 
 vom 01.01. – 31.12.2015

2015 2014
EUR EUR
1. Steuern und ähnliche Abgaben 513.920.772,19 479.261.320,16
2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 124.117.531,32 142.508.250,24
3. + Sonstige Transfererträge 15.596.084,26 13.699.848,49
4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 154.887.993,82 154.371.957,52
5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 547.645.185,03 545.929.703,46
6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 166.315.136,20 143.751.159,05
7. + Sonstige ordentliche Erträge 64.474.506,69 85.461.946,04
8. + Aktivierte Eigenleistungen 13.592.318,96 12.485.749,46
9. +/- Bestandsveränderungen -11.707.862,12 10.403.121,13
10. = Ordentliche Erträge 1.588.841.666,35 1.587.873.055,55
11. - Personalaufwendungen 319.861.967,41 304.529.566,86
12. - Versorgungsaufwendungen 21.654.153,33 24.364.989,23
13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 458.887.348,43 478.132.527,22
14. - Bilanzielle Abschreibungen 136.801.018,34 124.247.157,47
15. - Transferaufwendungen 492.044.130,93 469.696.609,37
16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen 130.212.794,99 107.722.227,26
17. = Ordentliche Aufwendungen 1.559.461.413,43 1.508.693.077,41
18. = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 29.380.252,92 79.179.978,14
19. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 0,00 730,41
19. + Beteiligungserträge -678.008,80 411.202,62
20. + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 4.456.507,53 4.558.622,93
21. - Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen -179.145,52 0,00
22. - Zinsaufwendungen- und sonstige 
Finanzaufwendungen 34.699.339,41 74.255.405,42
23. = Gesamtfinanzergebnis -30.741.695,16 -69.284.849,46
24. = Ordentliches Gesamtergebnis -1.361.442,24 9.895.128,68
25. + Außerordentliche Erträge 0,00 3.888.130,52
26. - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 11.252.705,11
27. = Außerordentliches Gesamtergebnis 0,00 -7.364.574,59
28. = Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag /
Ordentliches Gesamtergebnis -1.361.442,24 2.530.554,09
Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster 2015

Gesamtbilanz 
 zum 31.12.2015

Gesamtanhang 
 mit Kapitalflussrechnung

- 1 - 
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag 
 
Die Stadt Münster hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und der Gemein-
dehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GemHVO NRW) einen Einzelab-
schluss und als Mutterunternehmen einen Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vor-
schriften des Handelsgesetzbuches (HGB) anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt.  
 
Das Geschäftsjahr für den Konzern und für die voll  zu konsolidierenden Betriebe entspricht dem 
Kalenderjahr. 
 
Bei den assoziierten Unternehmen wurde der jeweils letzte Jahresabschluss zugrunde gelegt. 
 
Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.  
 
Die Betragsangaben erfolgen in Euro. 
 
 
II. Angaben zum Konsolidierungskreis 
 
Der Konsolidierungskreis besteht neben der Stadt  Münster aus einem Sondervermögen und zwei  
voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Eigenbetrieb) Münster 100,00  
Stadtwerke Münster GmbH Münster 100,00 
Wohn+Stadtbau GmbH Münster 100,00 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH wurde auf Teilkonzernebene in den Gesamtabschluss einbez o-
gen. Dadurch sind über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH die folgenden G e-
sellschaften als verbundene Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den Konsolidi e-
rungskreis des Gesamtabschlusses gelangt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
münsterNETZ GmbH  Münster 100,00 
Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH Münster 100,00 
Westfälische Bauindustrie GmbH Münster   99,00 
Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG Münster 100,00 
Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH i. G. Münster 100,00 
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG Löningen 100,00 
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH Münster 100,00

- 2 - 
Folgende sieben verbundene Unternehmen wurden gem. § 116 Abs. 3 GO und § 296 Abs. 2 
HGB nicht als voll zu konsolidierende Unternehmen mit einbezogen, weil deren Einfluss auf die 
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage (VSEF-Lage) des Konzerns – auch zusammen-
gefasst mit allen Sondervermögen, verbundenen Unternehmen und unselbstständigen Stiftungen – 
von untergeordneter Bedeutung ist:  
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH Münster 100,00 
citeq (Eigenbetrieb) Münster 100,00  
Münster Marketing (Eigenbetrieb) Münster 100,00 
Theater Münster (Eigenbetrieb) Münster 100,00  
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Münster 92,09  
Wirtschaftsförderung Münster GmbH Münster 85,00 
GML Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH Münster 66,66 
 
Die Beurteilung erfolgte unter Berücksichtigung der jeweiligen aktuellen Jahresabschlüsse. 
 
Bei einer Gesamtbetrachtung aller als unbedeutend eingestuften Unternehmen im Konzern ( ver-
bundene und assoziierte Unternehmen) ergab sich, dass die festgelegte Wesentl ichkeitsgrenze 
von 5 % hinsichtlich der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage erreicht  wurde 
und damit die untergeordnete Bedeutung einzelner Kriterien geringfügig nicht mehr gegeben war. 
Daher wurden die citeq, das Theater Münster  sowie die Messe und Congress Centrum Ha lle 
Münsterland GmbH, für die nach § 116 Abs. 3 GO und § 296 Abs. 2 HGB ein Einbeziehung s-
wahlrecht besteht (welches nicht ausgeübt wurde)  und die Voraussetzungen für die Einbezi ehung 
als ein assoziiertes Unternehmen erfüllt sind, „at equity“ in den Gesamtabschluss einbezogen. 
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurde die Westfälische Fernwärm e-
versorgung GmbH mit einem Anteil der Stadtwerke Münster GmbH am Kapital in Höhe von 
50,00 % als anteilsmäßig konsolidiertes Gemeinschaftsunternehmen in den Konsolidierungs-
kreis des Gesamtabschlusses aufgenommen. 
 
Folgende assoziierte Unternehmen  wurden im Gesamtabschluss  „at equity“ (Fortschreibung 
des Beteiligungsbuchwertes) berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
citeq (Eigenbetrieb) Münster 100,00  
Theater Münster (Eigenbetrieb) Münster 100,00  
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Münster 92,09  
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH Münster 45,41  
 
Über den Konzernabschl uss der Stadtwerke Münster GmbH wurden die folgenden assoziierten  
Unternehmen „at equity“ einbezogen:

- 3 - 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
smart OPTIMO GmbH & Co. KG Osnabrück   46,00 
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH Osnabrück   50,00 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Greven   35,06 
items GmbH Münster   32,19 
Nederlands-Duitse Internet Exchange B. V. Enschede   50,00 
 
Das folgende assoziierte Unternehmen wurde gem. § 50 Abs. 3 GemHVO i.V.m. § 311 Abs. 2 
HGB aufgrund seiner untergeordneten Bedeutung im Gesamtabschluss nicht „at equity“ sondern 
zu Anschaffungskosten „at cost“ berücksichtigt. 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Airport Park FMO GmbH Greven 33,33 
 
Weitere „at cost“ bewertete Unternehmen sind: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH Münster 100,00 
Münster Marketing (Eigenbetrieb) Münster 100,00 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH Münster 85,00 
GML Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH Münster 66,66 
RELiGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH Telgte 10,00 
Institut für vergleichende Städtegeschichte GmbH 
(IStG gGmbH) 
 
Münster 
 
10,00 
Chemisches u. Veterinäruntersuchungsamt Münsterland- 
Emscher-Lippe 
 
Münster 
 
6,25 
Regionalverkehr Münsterland GmbH Münster 4,02 
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH Münster 1,00 
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster  GmbH wurden die folgenden Gesellscha f-
ten „at cost“ berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH* Borkum        49,90 
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG* Münster 25,00 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH Lippstadt 14,13 
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Troisdorf 7,75 
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH Troisdorf 7,75 
Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG Essen 1,96 
 
*In Ausübung der Wahlrechte nach § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB sowie § 311 Abs. 2 HGB wurde auf 
eine Einbeziehung der beiden assoziierten Unternehmen als solche verzichtet.

- 4 - 
 
Über die Wohn+Stadtbau wurde die folgende Gesellschaft als „at cost“ bewertetes Unternehmen 
berücksichtigt:  
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH Münster 100,00 
 
Gem. § 116 Abs. 3 GO und § 296 Abs. 2 HGB wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlus-
ses durch die Wohn+Stadtbau verzichtet, da der Einfluss des oben genannten verbundenen U n-
ternehmens auf die VSEF-Lage eines etwaigen Konzerns von untergeordneter Bedeutung wäre. 
 
 
III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden 
 
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Neubewertungsmethode (§ 50 Abs. 1, 2 GemHVO 
i.V.m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB) angewandt. Dabei erfolgte die Verrechnung der Anteile mit dem 
Eigenkapital auf der Grundlage der fortgeführten Wertansätze zum Zeitpunkt der erstm aligen Ein-
beziehung der Konzernbetriebe in den Gesamtabschluss.  
 
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1,  2 GemHVO i.V.m. § 303 Abs. 1 HGB 
durch Eliminierung der Ausleihungen und Forderungen mit den entsprechenden Rückste llungen 
und Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben sowie der Rechnungsabgrenzung sposten. 
Bürgschaften und sonstige finanzielle Verpflichtungen wurden ebenfalls zu Gunsten ver bundener 
Unternehmen bereinigt. 
 
Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1, 2 GemHVO (siehe Handrei-
chung zu § 50 GemHVO) i.V.m. § 304 Abs. 2 HGB bei den voll zu konsolidierenden und den asso-
ziierten Unternehmen abgesehen. Die Ermittlung und Fortführung der Wertansätze erfordert einen 
unverhältnismäßig hohen Aufwand und ist nach einer über schlägigen Verprobung für die V SEF-
Lage von untergeordneter Bedeutung.  
 
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1, 2 GemHVO i.V.m. § 305 
Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfal-
lenden Aufwendungen. 
 
Die assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz, auf der Grundlage der Wertansät ze 
zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens in den Gesamta b-
schluss, mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode).

- 5 - 
IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Betriebe wurden für den Gesamtabschluss entsprechend 
den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich ei nheitlich nach den bei der Stadt Münster geltenden  
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt , sofern deren Auswirkungen für die Vermit t-
lung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der VSEF -Lage des „Konzerns 
Kommune“ nicht von untergeordneter Bedeutung sind (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. §  308 
Abs. 2 Satz 3 HGB).  
 
Eine Anpassung der assoziierten „at equity“ bewerteten Unternehmen an die konzerneinheitlichen 
Ansatz- und Bewertungsmethoden erfolgte in Ausübung des Wahlrechts gem. § 312 Abs. 5 HGB 
nicht.  
 
Im Einzelnen wurden im Konzern folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: 
 
Die Immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs - oder Herstellungskosten, 
vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 
3 und 17 Jahren), bewertet.  
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um line-
are Abschreibungen (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen 3  und 80 Jahren), angesetzt. 
In begründeten Fällen wurde von den voll zu konsolidierenden Unternehmen die degressive A b-
schreibung, teilweise mit Übergang zur linearen Methode, vorgenommen. Die Abschreibungen des 
3. Bauabschnitts der ZDM II werden auf Basis des ermittelten verbleibenden Restverfüllvol umens 
leistungsabhängig vorgenommen. In Fällen von betriebsspezifischen Besonderheiten und in Fällen 
von einer untergeordneten Bedeutung für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 
2 S. 3 HGB verzichtet worden. 
 
Bei der Stadt Münster wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit A nschaffungskosten bis 
410,00 EUR (ohne Vorsteuer) gem. § 33 Abs. 4 GemHVO grundsätzlich im Anschaffung sjahr voll 
abgeschrieben. Ebenso wurde bei den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster verfahren . Bei der 
Wohn+Stadtbau wurden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu 150,00 EUR  im 
Zugangsjahr voll und Vermögensgegenstände mit  Anschaffungskosten ab 150,00 EUR bis 
1.000,00 EUR über 5 Jahre abgeschrieben. Die Stadtwerke Münster verbuchten Vermögensg e-
genstände mit Anschaffungskosten bis 60,00 EUR (ohne V orsteuer) unmittelbar in den Aufwand 
und schrieben Anschaffungskosten zwischen 60,00 und 410,00 EUR im Zugangsjahr voll ab.  Auf-
grund der untergeordneten Bedeutung für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 
2 S. 3 HGB verzichtet worden. 
 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten neben den Material-, den Fertigungs- 
und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendigen Materialgemein-  und Fertigungsge-
meinkosten. Wurden Wahlrechte zur Ermittlung der Herstellungskosten bei den Konzernbetri eben 
anderweitig ausgeübt, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF-Lage auf eine Anpas-

- 6 - 
sung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden.  Die Stadtwerke Münster haben im G e-
schäftsjahr 2013 die Bilanzierungsrichtlinien zur Aktivierung von Verteilungsanlagen zur Vermit t-
lung eines die  tatsächlichen Verhältnisse  besser darstellenden Bildes der Vermögens - und E r-
tragslage in Anlehnung an das EnWG neu gefasst. Bei den Herstellungskosten für selbst erstel lte 
Anlagen wurden die Zuschläge f ür Lager- und Regiegemeinkosten auf 20 % festgelegt. Insbeson-
dere werden Erneuerungsmaßnahmen im bestehenden Netz, die eine Länge von 200 Metern und 
mehr erreichen, aktiviert. Ferner wurden die Nutzungsdauern im Jahr 2014 für das Stromnetz von 
25/35 Jahre auf 40 Jahre und für das Gasnetz von 30 Jahre auf 55 Jahre festgelegt/erhöht.  
 
Die Finanzanlagen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Soweit die Grün-
de für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, ist entsprechend § 253 
Abs. 5 HGB zugeschrieben worden. Die Ausleihungen wurden zum Nennwert bewertet.  
 
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu fortgeführten 
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu gleitenden Durchschnittspreisen oder zum niedr i-
geren Börsen- oder Marktpreis, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.  Die Bewer-
tung der unfertigen Leistungen entspricht den en der selbsterstellten Anlagen. Für bestimmte Vor-
räte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren ermittelt. Aufgrund 
des hohen Ermittlungsaufwandes , betriebsspezifischer Besonderheiten und aufgrund untergeor d-
neter Bedeutung für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet 
worden. Die den Stadtwer ken Münster unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 TEHG  
i.V.m. § 8 i.V.m. § 7 ZuG sind mit dem Wert von 1 EUR ausgewiesen. Erworbene Emiss ionsrechte 
wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ( Marktwert) zum 
Bilanzstichtag bewertet.  
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag akt iviert. Allen 
erkennbaren Risiken wurde durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. 
 
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Ansc haffungskosten bzw. zum 
niedrigeren Wert am Abschlussstichtag. 
 
Disagios wurden soweit erkennbar aktivisch abgegrenzt. 
 
Das nach § 75 Abs . 3 GO bestehende Wahlrecht zur Bildung einer Ausgleichsrücklage wurde in 
Anspruch genommen.  
 
Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investitionen wurden als Sonderpos-
ten ausgewiesen. Zugänge von Sonderposten im Berichtsjahr wurden mit den Nennbeträgen pas-
siviert. Die Auflösung erfolgte -  mit Ausnahme des Sonderpostens für den Gebühren ausgleich - 
nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten Abschreibungssätze.  Die unter-
nehmens- und branchenspezifische Besonderheit bei den  Abfallwirtschaftsbetrieben Münster hin-
sichtlich der „Sonderposten aus DSD -Überschüssen“ wurde unter den sonstigen Sonderpos ten 
abgebildet.

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Für Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszei t-
raumes, die nach dem Kommunalabgabengesetz innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden 
müssen, wurde ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet. 
 
Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung er kennbaren Risiken ist durch 
die Bildung von Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not-
wendigen Betrags ausreichend Rechnung getragen worden. 
 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Versor-
gungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden mit dem nach versiche-
rungsmathematischen Verfahren ermittelten Teilwert auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 
5 % angesetzt.  Bei geringfügigen Abweichungen des Rechnungsz insfußes bei Konzernbetrieben 
kann dieser aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB beibehalten  
werden. Eine Bewertungsanpassung bei der Wohn+Stadtbau hat nicht stattgefunden. 
 
Beihilfeansprüche von Beamten wurden als prozentualer Aufschlag zur Pensionsrückstellung be-
rücksichtigt, der sich als Durchschnittswert der letzten 3  Jahre aus dem Ver hältnis der gezahlten 
Beihilfeleistungen zu dem Volumen der gezahlten Beamtenbesoldung errechnet. 
 
Die Bilanzposition Rückstellungen für Deponien und Altlasten beinhaltet im W esentlichen die 
Kosten der Nachsorge/Rekultivierung der Zentralen Mülldeponien Münster ( ZDM) I und II. Der 
Wert basiert auf einem Gutachten von der ECONUM Unternehmensberatung GmbH aus 2009. Die 
gebührenrechtliche Refinanzierung der in der Vergangenheit noch nicht erwirtschafteten Rückstel-
lungsanteile wurde in 2015 abgeschlossen. Deponierückstellungen werden mit dem nach vernün f-
tiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger 
Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. In 2012 wurde die Bewertungsmethodik zur Ermittlung 
der Deponierückstellungen verfeinert, indem die Rückstellung für Zwecke der Bewertung in mehre-
re Teilrückstellungen entsprechend der Einzelverpflichtungen aufgeteilt und jeweils eine gesonder-
te Restlaufzeit zugeordnet wurde. Der jeweilige Erfüllungsbetrag der Verpflichtung ist mit dem j e-
weiligen laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst worden.  
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bzw. bei den voll zu konsolidierenden 
Unternehmen mit dem Erfüllungsbetrag  angesetzt. Aufgrund untergeordneter Bedeutung für die 
VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden.

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V. Angaben zu Posten der Gesamtbilanz 
 
1. Aktiva 
 
Anlagevermögen 
 
Anlagevermögen 31.12.2015 31.12.2014 
TEUR TEUR 
Immaterielle Vermögensgegenstände 95.531 104.352 
Sachanlagen 3.450.617 3.438.204 
Finanzanlagen 116.617 120.880 
Gesamt 3.662.765 3.663.436 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2015 31.12.2014 
TEUR TEUR 
Geschäfts- oder Firmenwerte 83.578 95.153 
Sonstige immaterielle  
Vermögensgegenstände 11.953 9.199 
Gesamt 95.531 104.352 
 
Die Immateriellen Vermögensgegenstände verringerten sich aufgrund der Abschreibung des Ge-
schäfts- oder Firmenwertes aus der Kapitalkonsolidierung. Es wurde eine Nutzungsdauer von 
insgesamt 15 Jahren zugrunde gelegt. 
 
Die Sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen entgeltlich 
erworbene Lizenzen, Konzessionen (u.a. Wegerecht) und ähnliche Rechte sowie Anwendersof t-
ware. Zugänge sind vor allem im Bereich Konzessionen und ähnliche Rechte zu verzeichnen.  
 
 
Sachanlagen 
 
Sachanlagen 31.12.2015 31.12.2014 
TEUR TEUR 
Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte 233.349 234.090 
Bebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte 1.136.777 1.104.452 
Infrastrukturvermögen 1.785.661 1.783.585 
Bauten auf fremden Grund und Boden 2.104 805 
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 14.134 14.108 
Maschinen und technische Anlagen, Fahr-
zeuge 123.908 127.612 
Betriebs- und Geschäftsausstattung 54.352 58.813 
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im 
Bau 100.332 114.739 
Gesamt 3.450.617 3.438.204 
 
Die Aufgliederung der erfassten Sachanlagen ergibt sich aus der Gesamtbilanz.

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Das Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 12.413 TEUR.  
Im Berichtsjahr erfolgten Zugänge im Bereich Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rech-
te in Höhe von 32.325 TEUR, die im Wesentlichen aus dem Zukauf von Objekten im Berichtsjahr 
resultieren.  
Beim Infrastrukturvermögen ist eine Erhöhung um 2 .076 TEUR im Vergleich zum Jahr 2014  zu 
verzeichnen. Die Erhöhung in den Bereichen Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgungsanla-
gen sowie bei den Abfallbeseitigungsanlagen durch den Kauf der Anlagen der MBRA und Nachak-
tivierungen bei der Technik des Blockheizkraftwerks  wurde durch Reduzierungen bei den Entwäs-
serungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie dem Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Ver-
kehrslenkungsanlagen nahezu komplett kompensiert, weil die Abschreibungen in diesem B ereich 
höher als die Ersatzinvestitionen und Neuzugänge waren. 
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau verringerten sich um 14.407 TEUR im Vergleich 
zum Vorjahr. Von den zu Jahresbeginn als Anlagen im Bau gekennzeichneten Investitionen konnte 
ein höherer Prozentsatz als im Vorjahr  abgeschlossen und in die Anlagenrechnung einbezogen 
werden. Diese Erhöhung der  Aktivierungsquote führte zu einem gesunkenen Bestand im  Bereich 
der Anlagen im Bau. 
 
Finanzanlagen 
 
Finanzanlagen 31.12.2015 31.12.2014 
TEUR TEUR 
Anteile an verbundenen Unternehmen 30.369 25.910 
Anteile an assoziierten Unternehmen 36.433 39.470 
Übrige Beteiligungen 6.907 10.644 
Sondervermögen 4.267 4.180 
Wertpapiere des Anlagevermögens 26.260 24.406 
Ausleihungen 12.381 16.270 
Gesamt 116.617 120.880 
 
Bei den Anteilen an verbunden Unternehmen handelt es sich um die Beteiligungen an der Wir t-
schaftsförderung Münster GmbH (23 .263 TEUR), der Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH 
(3.600 TEUR), der GML Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH (3.459 TEUR) und der Thea-
terhaus Pumpenhaus gGmbH (46 TEUR). Bei den genannten Gesellschaften wurde von dem Ein-
beziehungswahlrecht nach § 116 Abs. 3 GO , § 296 Abs. 1 Nr. 3 HG B und § 296 Abs. 2 HGB  Ge-
brauch gemacht und daher wurden diese nicht als voll zu konsolidierende Unternehmen in den 
Gesamtabschluss mit einbezogen. 
 
Der Posten Anteile an assoziierten Unternehmen beinhaltet alle Unternehmen, die über die „at 
equity“ Bewertung entsprechend in den Konzernabschluss einbezogen wurden (siehe dazu Punkt 
II. Angaben zum Konsolidierungskreis S. 1 ff.).  
Wesentliche gehaltene übrige Beteiligungen bestehen an der GREEN GECCO Beteiligungsg e-
sellschaft mbH & Co. KG (4.420 TEUR) und an der Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung (1.306 
TEUR).  
 
Als Sondervermögen werden im Wesentlichen die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in Höhe 
von 3.949 TEUR (Vorjahr: 3.870 TEUR) ausgewiesen.

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Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten zwei langfristig gehaltene Spezialfonds, den 
Westfälische-Versorgungs-Rücklage-Fond (WVR -Fond) und den Versorgungs - und Sanierung s-
fond (VUS-Fond).  
 
Der Posten Ausleihungen beinhaltet im Wesentlichen Ausleihungen an Unternehmen, mit denen 
ein Beteiligungsverhältnis besteht u.a. ein Darlehen an die FMO in Höhe von 5.890 TEUR.  Die 
sonstigen Ausleihungen beinhalten die an die Sparkasse Münsterland Ost verpfändeten  Festgeld-
guthaben. Diese resultieren aus der Auflösung des zur Absicherung der Altersteilzeitbürgschaft der 
Sparkasse Münsterland Ost bestehenden Wertpapierdepots.  Des Weiteren bestehen niedrig ver-
zinsliche Mitarbeiterdarlehen, Kleingartendarlehen, Darlehen für junge und kinderreiche Fami lien 
und Gemeindebaudarlehen. 
 
 
Umlaufvermögen 
 
Vorräte 
 
Vorräte 31.12.2015 31.12.2014 
TEUR TEUR 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 10.393 6.914 
Waren 41.104 40.040 
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistun-
gen 16.753 24.075 
Fertige Erzeugnisse 0 50 
Geleistete Anzahlungen 0 0 
Emissionsrechte 60 160 
Gesamt 68.310 71.239 
 
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ergab sich eine Bestandserhöhung  in Höhe von 3.479  
TEUR. Diese resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Bewertung der unter den Vorräten aus-
gewiesenen Ersatzteile und Lager materialien für Erzeugungsanlagen, die bisher ergänzend plan-
mäßig entsprechend der Nutzungsdauer der Erzeugungsanlagen abgeschrieben wurden, zur A n-
passung an das tatsächliche Verbrauchsverhalten der Bewertung des anderen Lagermaterials 
angepasst wurde. Aus dieser Bewertungsanpassung ergab sich ein Ertrag aus Zuschreibungen in 
Höhe von 3,3 Mio. EUR. 
 
Bei den Waren werden im Wesentlichen zum Verkauf gehaltene Grundstücke und Bauten ausge-
wiesen.  
 
Der Bes tand an unfertigen Leistungen verringerte sich um 7 .322 TEUR im Wesentlichen auf-
grund der im Ber ichtsjahr fertiggestellten und an die Bürgergenossenschaft „Unsere Münster 
Energie eG“  veräußerten Windparks Nienberge-Roxel und Amelsbüren, die während der Baupha-
se als „unfertige Leistungen“ bilanziert und 2015 als Bestandsveränderung gebucht wurden.

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Der Posten CO2-Emissionsrechte verringerte sich um 100 TEUR. 
 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
 
Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände 
31.12.2015 31.12.2014 
TEUR TEUR 
Forderungen 89.189 86.399 
Sonstige Vermögensgegenstände 34.001 24.454 
Gesamt 123.190 110.853 
 
Die Forderungen in Höhe von 8 9.189 TEUR (Vorjahr: 8 6.399 TEUR) erhöhten sich um 2.790 
TEUR. Der Posten beinhaltet öffentlich-rechtliche Forderungen (Gebühren, Beiträge und Steuern), 
Forderungen aus Transferleistungen (z.B. E rstattungsansprüche aus Sozialhilfe und J ugendhilfe 
u.a.) und Privatrechtliche Forderungen (z.B. Verkauf, Vermietung und Verpachtung, Eintrittsgelder 
u.a.), sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen . In den Forderungen aus Energie-  und 
Wasserlieferungen ist der abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese-  und Bilanzstichtag enthalten, 
der mit den aufgelaufenen Abschlagszahlungen saldiert wurde.  
 
In den Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 3 4.001 TEUR (Vorjahr: 24.454 TEUR) 
sind im Wesentlichen enthalten: 
- Forderungen an das Finanzamt   
- Rückforderung SGB II  
- Überzahlte Betriebskosten  
- Amtshilfe PSCD  
- Erstattung Mehrwertsteuer von Remondis für Kauf MBRA 
- Ausstehende Gutschriften des Übertragungsnetzbetreibers 
 
Wertpapiere des Umlaufvermögens 
 
Die Position Wertpapiere des Umlaufvermögens weist wie im Vorjahr einen Saldo von 0 EUR aus.   
 
Liquide Mittel 
 
Die Liquiden Mittel in Höhe von 1 57.351 TEUR (Vorjahr: 161. 736 TEUR) betreffen im Wesentl i-
chen Festgelder, Schulgirokonten, Bankguthaben und Kassenbestände.  
 
 
Aktive Rechnungsabgrenzung 
 
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 7.119 
TEUR auf 57. 724 TEUR. Darin enthalten sind  Disagios in Höhe von 435 TEUR (Vorjahr: 4 39 
TEUR). 
Die Erhöhung des aktiven Rechnungs abgrenzungspostens ist weitestgehend darauf zurückzufüh-
ren, dass - anders als im Vorjahr - die im Dezember 2015 für Januar 2016 ausgezahlten Betriebs-

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kostenzuschüsse des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien i.  H. v. 5,5 Mio. € abgegrenzt 
wurden. 
 
Der Posten setzt sich aus folgenden Sachverhalten zusammen: 
 
- Geleistete Zuwendungen für die Errichtung von Parkhäusern und sonstigen Baumaßnahmen. 
 
- Vor Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach 
diesem Stichtag darstellen.  Im Wesentlichen sind dies Zahlungen des Arbeitslosengeldes II 
(Jobcenter), der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten für Januar 2016  und Zahlungen 
für den Bereich Sozial- und Jugendhilfe. 
 
 
2. Passiva 
 
Eigenkapital 
 
Allgemeine Rücklage 
 
Die Allgemeine Rücklage beträgt 662.131 TEUR (Vorjahr: 689.108 TEUR). Die Verringerung re-
sultiert im Wesentlichen aus der Korrektur der Bewertungsanpassung für die Forderung aus der 
Einstandsverpflichtung für die ZDM I und II der AWM gegenüber der Stadt Münster, die in Höhe 
von 16.548 TEUR gegen die Gewinnrücklagen gebucht wurde.  
Des Weiteren wird die allgemeine Rücklage durch ergebnisneutrale Konsolidierungsbuchungen 
zur Erstellung des Gesamtabschlusses beeinflusst, die s ich ebenfalls insgesamt verringernd aus-
wirkten. 
 
Sonderrücklage 
 
In gleicher Höhe wie die Akt ivierung der Finanzanlage Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung 
wurde die Sonderrücklage mit 1.306 TEUR (Vorjahr: 1.306 TEUR) gebildet, um der Nutzungsbe-
schränkung aus dem Stiftungsgeschäft und Stiftungsrecht  und der damit verbundenen Beschrän-
kung des Eigenkapitals Rechnung zu tragen. 
 
Ausgleichsrücklage 
 
Die im Rahmen der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) der Stadt Münster einmal ermittelte und gebi l-
dete Ausgleichsrücklage gem. § 75 Abs. 3 GO beträgt 66. 060 TEUR (Vorjahr: 41.644 TEUR). 
Die Ausgleichsrücklage dient zur Deckung von Fehlbeträgen in der Ergebnisrechnung. Solange 
Fehlbeträge durch Mittel der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, gilt der jeweilige 
städtische Haushalt insgesamt als ausgeglichen. Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr resultiert 
aus dem Jahresüberschuss 2014 der Stadt Münster in Höhe von 24.416 TEUR.  
 
Bilanzgewinn

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Der Bilanzverlust beläuft sich auf -1.361 TEUR (Vorjahr: 6.496 TEUR). 
 
Für 2015 wurde auf eine Gewinnverwendungsrechnung  verzichtet, da auch aus Sicht der  GPA 
eine solche für den Gesamtabschluss als nicht sinnvoll erachtet wurde, so dass im Jahr 2015 der 
Jahresfehlbetrag dem Bilanzverlust entspricht.  
 
Sonderposten 
 
Die Sonderposten zum 31.12. 2015 belaufen sich insgesamt auf 1.356.970 TEUR (Vorjahr: 
1.372.953 TEUR). Sie verringerten sich um 15.983 TEUR. 
 
Es werden Zuwendungen und Beiträge von insgesamt 1.3 37.340 TEUR (Vorjahr: 1.3 04.619 
TEUR) als Sonderposten ausgewiesen, di e im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maß-
nahmen geleistet wurden und nicht frei verwendet werden dürfen. Die Auflösung der Sonderposten 
wird entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorgenommen. 
Der Sonderposten für Zuwendungen enthält auch Pauschalzuwendungen u.a. die Investitionspau-
schale, die Schul- und Bildungspauschale, die Sport- und die Feuerschutzpauschale. Die Baukos-
tenzuschüsse für das Strom - und Gasnetz wur den im Vorjahr  unter den sonstigen Sonderpo sten 
ausgewiesen und in 2015 in die Position Sonderposten aus Zuwendungen umgegliedert. Hi eraus 
ergibt sich eine Erhöhung des Postens um 52.352 TEUR.  Die Sonderposten, die aus Beitr ägen 
finanziert wurden (im Wesentlichen Kanalbaubeiträge und Beiträge nach dem Baugesetzbuch bzw. 
Kommunalabgabengesetz), werden auf der Grundlage von pauschalierten Bezuschlagung ssätzen 
für Neuanschaffungen gebildet.  
 
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 11.812 TEUR ( Vorjahr: 8.822 
TEUR) wird gebildet, um die Verpflichtungen aus Kostenüberdeckungen der Gebührenhaushalte, 
die gem. § 6 KAG an den Gebührenzahler zurückzuführen sind, in der Bilanz offen auszuweisen.  
Die Überschüsse sind innerhalb einer Frist von vier Jahren nach ihrer Entstehung an die Gebüh-
renpflichtigen zurückzuführen. Der Posten erhöhte sich um 2.990 TEUR. Dies resultiert im Wesent-
lichen aus den Gebührennachkalkulationen für 2015. 
 
Die Sonstigen Sonderposten in Höhe von 7.818 TEUR (Vorjahr: 59 .511 TEUR) umfassen im 
Wesentlichen Sonderposten für rechtlich unselb stständige Stiftungen, erhaltene Gelder für Aus-
gleichs- und Ersatzmaßnahmen,  Stellplatzablösebeträge und Entgelte für den Hochzeitswald 
Münster. Die Verringerung des Postens resultiert aus der oben erläuterten Umgliederung der Bau-
kostenzuschüsse zu den Sonderposten aus Zuwendungen.

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Rückstellungen 
 
Die Pensionsrückstellungen in Höhe von 508. 373 TEUR ( Vorjahr: 492.926 TEUR) beinhalten 
Verpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften , weiterhin zusatzversorgungsrechtliche R i-
siken und Deputatverpflichtungen. In Folge weiterer Zuführungen zum bereits vorhandenen B e-
stand erhöhten sich die Pensionsrückstellungen um 15.447 TEUR.  
 
Ausgewiesen werden Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien in 
Höhe von 52.086 TEUR (Vorjahr: 55.640 TEUR). Die ausgewiesenen Rückstellungen berücksich-
tigen sämtliche Stilllegungs- und Nachsorgeverpflichtungen aus dem Betrieb der Zentraldeponien 
Münster I und II (ZDM I und II). 
  
Die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 6 .112 TEUR (Vorjahr: 8.457 TEUR) wurden im 
Wesentlichen gebildet für: 
- Hochbaumaßnahmen (u. a. Schulen, sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude) 
- Tiefbau (u. a. Verkehrsflächen (z. B. Fahrbahnen, Radwege, Gehwege)) 
- Kleininstandhaltungen und Modernisierungen 
- Grünflächen und Umwelt 
 
Die Steuerrückstellungen in Höhe von 10.770 TEUR (Vorjahr: 8.506 TEUR) betreffen im Wesent-
lichen die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Strom- und Erdgassteuer. Der An-
stieg in Höhe von 2.264 TEUR resultiert überwiegend aus erwart eten höheren Zahlungen aus der 
Abrechnung der Strom - und Erdgassteuer sowie einer Zuführung von 509 TEUR für mögliche 
Steuerverpflichtungen der Betriebe gewerblicher Art.  
 
Auf die Ermittlung der passiven latenten Steuern wurde im Gesamtabschluss verzichtet, da dies 
von nachrangiger Bedeutung ist und hierzu der entstehende Aufwand zur Berechnung und Fortfüh-
rung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht. (Praxisleitfaden zur Aufstel lung eines NKF-
Gesamtabschlusses, 4. Auflage, August 2009, S. 170 ff.) 
 
Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 106 .897 TEUR (Vorjahr: 92.505 TEUR) nahmen im 
Wesentlichen durch die Erhöhung der Drohverlustrückst ellungen zu. Dabei wurde ein Betrag von 
10.183 TEUR allein für Risiken für Kredite in Schweizer Franken zugeführt , die die Stadt Münster 
im Portfolio hat. Diese Maßnahme wurde erforderlich, da die Schweizer Notenbank am 23.01.2015 
den seit dem Jahr 2011 bestehenden Mindestkurs von 1,20 Franken überraschend aufgegeben 
hat, was an den Börsen zu großen Schwankungen geführt hat. Desweiteren wurde ein Betrag in 
Höhe von 4,0 Mio. EUR für Kosten für betriebliche Umstrukturierungen eingestellt. 
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen: 
- Drohverlustrückstellungen  
- Urlaubs-/Überstundenansprüche  
- Altersteilzeitverpflichtungen 
- Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM)-Abrechnung  
- ausstehende Eingangsrechnungen

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Verbindlichkeiten 
 
Die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten werden in einem Verbindlichkeiten-
spiegel zusammengefasst dargestellt. 
 
Gesamtverbindlichkeitenspiegel (ergänztes Muster § 47 GemHVO NRW) 
 
    mit einer Restlaufzeit von   
Art der Verbindlichkeit 31.12.2015 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 31.12.2014 
  EUR EUR EUR EUR EUR 
Verbindlichkeiten aus Kredi-
ten für Investitionen 1.043.004.365,22 56.233.742,59 198.199.367,72 788.571.254,91 1.025.659.557,94 
Verbindlichkeiten aus Kredi-
ten zur Liquiditätssicherung 13.845.260,49 13.845.260,49 0,00 0,00 12.476.656,64 
Verbindlichkeiten aus Vor-
gängen, die Kreditaufnah-
men wirtschaftlich gleich-
kommen 779.861,25 35.188,68 136.343,45 608.329,12 2.096.655,29 
Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen 85.309.025,47 83.609.817,36 1.444.384,73 254.823,38 95.195.477,03 
Sonstige Verbindlichkeiten 83.254.565,46 37.510.510,26 25.860.697,79 19.883.357,41 87.493.240,02 
Summe aller  
Verbindlichkeiten 1.226.193.077,89 191.224.519,38 225.640.793,69 809.317.764,82 1.222.921.586,92 
 
Durch Grundpfandrechte besicherte Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 181 .745 TEUR 
(Vorjahr: 161.813 TEUR). Weiterhin wurde durch Übertragung einer Photovoltaik -
Freiflächenanlage deren Finanzierungsdarlehen in Höhe von 5.182 TEUR abgesichert. 
 
Der Posten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen betrifft ausschließlich Kredite, die 
aufgrund von Investitionsmaßnahmen aufgenommen wurden.  Der Bestand zum 31.12.2015  be-
trägt 1.043.004 TEUR und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr (1.025.660 TEUR) nur geringfügig.  
 
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betreffen fast ausschließlich einen 
in Schweizer Franken aufgenommenen Kredit , unverändert gegenüber dem Bilanzstichtag 
31.12.2014, in Höhe von 15.000.000 Schweizer Franken. Durch den im Vergleich zum Vorjahr 
veränderten Wechselkurs ergibt sich eine Erhöhung der Bilanzposition um 1.369 TEUR.  
 
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, beinhalten im W e-
sentlichen Verpflichtungen aus Leibrentenverträgen, die aus dem Ankauf von Grundstücken resu l-
tieren. Durch den Tod zweier Anspruchsberechtigter im Jahr 2015 verringerte sich der Bestand. 
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entstammen dem laufenden Geschäfts-
verkehr. Die Verminderung resultiert vornehmlich aus dem Strom- und Gasbezug und aus EEG-
Umlagen an Übertragungsnetzbetreiber. 
 
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen enthalten: 
- Investitionszuwendungen von Bund, Land und übrigen Bereichen, die noch nicht

- 16 - 
  zweckentsprechend verwendet wurden  
- Stellplatzablösebeträge  
- Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern  
- Überzahlungen aus der Leistungsabrechnung  
- Ausgleichszahlungen bei Umlegungen nach BauG  
- Altfälle SGB II  
- unklare Einzahlungen und erhaltene Anzahlungen  
- Verbindlichkeiten aus Beiträgen 
 
Der Rückgang in diesem Bereich resultiert im Wesentlichen aus geringeren Investitionszuwendun-
gen und  Verminderungen in den Positionen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt  sowie Ver-
bindlichkeiten aus Beiträgen. 
 
 
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 
 
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 73.803 TEUR (Vorjahr: 65.408 TEUR) 
beinhaltet als wesentliche Positionen vorausgezahlte Netzentgelte für das Strom - und Gasnetz, 
Anzahlungen, die erst im Folgejahr als Forderungen verbucht werden können, Gebühren für Grab-
nutzungen, erhaltene Investitionszuschüsse und Stellplatzablösebeträge. 
 
 
3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Haftungsverhältnisse 
 
Es bestehen Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkei-
ten in Form von Bürgschaften /Patronatserklärungen in Höhe von 43. 061 TEUR (Vorjahr: 50.971 
TEUR) sowie in Form von Grundschulden in Höhe von 18.529 TEUR (Vorjahr: 16.287 TEUR).  
 
Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH , Greven,  soll aufgrund eines Gesellschafterbe-
schlusses zu einem Finanzierungskonzept in den nächsten Jahren durch Erhöhung des Eigenkapi-
tals und durch Gesellschafterdarlehen in seiner Finanzkraft gestärkt  werden. Die bürgschaftsgesi-
cherten Dar lehen soll en abgelöst werden.  Die Gesellschafter haben bereits die Beschlüsse zur 
Umsetzung der ersten Tranchen des Finanzierungskonzeptes bis einschließlich 2017 gefasst.  Un-
ter der Voraussetzung, dass auch die weiteren verpflichtenden Beschlüsse ebenso wie diese ge-
fasst werden, ist  eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaften bei Umsetzung der positiven En t-
wicklungsprognose nicht zu erwarten.  
 
Die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH hat im Vorjahr ein Darlehen über 2.700 TEUR mit ei-
ner Laufzeit von 15 Jahren und im Jahr 2015 ein weiteres Darlehen über 2.000 TEUR mit einer 
Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen. Die se Darlehen werden durch die drei Hauptgesellschafter 
– die Kreise Warendorf und Soest sowie die Stadtwerke Münster – verbürgt. Aufgrund eines E r-
gebnisübernahmevertrages ist das Risiko einer Inanspruchnahme nahezu auszuschließen.

- 17 - 
 
 
Finanzielle Verpflichtungen 
 
Es bestehen Verpflichtungen aus Fehlbeträgen Gebühren rechnender Bereiche nach § 6 Komm u-
nalabgabengesetz in Höhe von 427 TEUR (Vorjahr: 334 TEUR) sowie noch nicht erhobene Beiträ-
ge aus fertig gestellten Erschließungsanlagen nach § 44 II Nr. 7 G emHVO in Höhe von 907 TEUR 
(Vorjahr: 162 TEUR). 
 
Finanzielle Verpflichtungen bis zu einer Höchstgrenze von 9.800 TEUR können sich aus der Betei-
ligung an der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG d urch die Investitionen in 
Projekte zur regenerat iven Energieerzeugung ergeben. Die Höhe ist von den jeweils erworbe nen 
Projekten abhängig und beträgt zum Bilanzstichtag 4.400 TEUR. 
 
Die Gesellschafter des Beteiligungsunternehmens FMO  Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, 
Greven, haben ihre Absicht erklärt, die Finanzausstattung des FMO mittelfristig  durch die Zufüh-
rung von Eigenkapital und die Gewährung von Gesellschafterdar lehen zu stärken. Aus dem G e-
sellschafterbeschluss über das Finanzierungskonzept vom 18.12.2014 ergibt sich für die Stadtwer-
ke Münster für 2016 eine Verpflichtung in Höhe von 5.900 TEUR, die als Darlehen am 15.01.2016 
an den FMO geleistet wurde. 
 
Aus Miet-, Pacht- und Leasing-Verträgen mit einer Laufzeit zwischen 1 und 5 Jahren resultieren 
jährliche Verpflichtungen in Höhe von 2.023 TEUR (Vorjahr: 1.647 TEUR). Weiterhin besteht aus 
geschlossenen Dienstleistungsverträgen zur Durchführung von Messstellenbetrieb und Mes s-
dienstleistungen eine Zahlungsverpflichtung für das Jahr 2016  in Höhe von 8.300 TEUR wie be-
reits im Vorjahr. 
 
Im Investitionsbereich bel aufen sich die Bestellverpflichtungen auf 8.283 TEUR (Vorjahr: 10 .115 
TEUR).  
 
Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sondervertrags - und 
Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unternehme rischer Risikovor-
sorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie im Wert von 1 61.100 TEUR 
geschlossen worden.  
 
 
VI. Angaben zu Posten der Gesamtergebnisrechnung 
 
1. Ordentliche Erträge 
 
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben resultieren sämtlich aus Erträgen der Ker n-
verwaltung. Im Wesentlichen sind hier die Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an der Einkom-
men- und Umsatzsteuer sowie die Grundsteuer enthalten. Hinzu kommen Leistungen aus der Um-
setzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Leistungen nach dem Familienleistungsaus-

- 18 - 
gleich. Sämtliche Positionen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr. Vor allem die Erträge aus 
Gewerbesteuer konnten signifikant gesteigert werden, aber auch die Erträge aus dem Gemeinde-
anteil an der Eink ommensteuer, die nur geringen Schwankungen unterliegen, haben sich in den 
letzten Jahren stetig nach oben entwickelt. Ursächlich hierfür ist neben der bundesweit positiven 
Entwicklung der Einkommensteuer auch der Wechsel des f ür den Verteilungsschlüssel geltenden 
steuerlichen Basisjahrs auf das Jahr 2010. Folgende Tabelle zeigt den Aufriss auf die Positionen 
Steuern und Ähnliche Abgaben: 
 
Steuern und ähnliche Abgaben 2015 2014 
TEUR TEUR 
Steuern 496.739 463.981 
Ähnliche Abgaben 17.182 15.280 
Gesamt 513.921 479.261 
 
 
In den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe von 124,1 Mio. EUR (Vorjahr: 142,5 
Mio. EUR), die fast ausschließlich aus der Kernverwaltung resultieren , sind im Wesentlichen die 
Zuwendungen und Umlagen der Jugendhilfe mit 50,9 Mio. EUR (Vorjahr: 48,2 Mio. EUR), die Auf-
lösung von Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 27,1 Mio. EUR (Vorjahr: 26,8 Mio. EUR) 
und die Sonstigen Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe von 22,1 Mio EUR (Vorjahr: 
21,1 Mio. EUR) enthalten. Der Mehrertrag im Bereich der Jugendhilfe ist vor allem durch erhöhte 
Landeszuweisungen für die Offene Ganztagsschule entstanden. Zusätzlich wurden in der Anlagen-
rechnung verstärkt erhaltene investive Landeszuwendungen ertragswirksam aufgelöst, welches zu 
erhöhten Erträgen aus der ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten führte. 
 
 
Die Sonstigen Transfererträge in Höhe von 1 5,6 Mio. EUR (Vorjahr: 13,7 Mio. EUR) resultieren 
ausschließlich aus der Kernverwaltung und setzen sich aus dem Ersatz von Leistungen der Soz i-
alhilfe in Höhe von 10, 6 Mio. EUR ( Vorjahr: 8,8 Mio. EUR) und dem Ersatz von Leistungen der 
Jugendhilfe in Höhe von 4,9 Mio. EUR ( Vorjahr: 4,8 Mio. EUR) zusammen. Im Bereich des Job-
centers (Grundsicherung nach dem SGB II)  konnten verstärkt offene Rückzahlungsfor derungen 
eingezogen werden, was zu einem Mehrertrag führte. 
 
 
Der Posten Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 154,9 Mio. EUR (Vorjahr: 154,4 
Mio. EUR) setzt sich aus Gebühren und Beiträgen zusammen. 
 
 
Die Privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 547,6 Mio. EUR (Vorjahr: 545,9 Mio. EUR), 
wovon alleine 470,4 Mio. EUR auf den Teilkonzern der Stadtwerke Münster GmbH entfallen, teilen 
sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche auf: 
- Versorgungs- und Verkehrsbereich  
- Mieten, Pachten, Erbbauzinsen  
- Immobilienbewirtschaftung und -verkauf   
- Abfallverwertung und -abfuhr

- 19 - 
- BGA DSD + Containerdienst  
- Betreuungstätigkeit  
 
 
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen  betragen insgesamt 1 66,3 Mio. EUR ( Vorjahr: 
143,8 Mio. EUR). Ein Großteil der V erbesserung in Höhe von 22,5 Mio. EUR konnte im Bereich 
Übrige soziale Leistungen (ohne SGB II)  erzielt werden. Hinter dieser Position verbergen sich u n-
ter anderem die Kostenerstattungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
(AsylbLG). Aufgrund der im letzten Jahr stark angestiegenen Flüchtlingszahlen wurde die Landes-
zuweisung für die Aufnahme und Unterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz deut lich 
erhöht, außerdem erhielt die Stadt Münster zusätzlich Entlastungsmittel des Bundes. Diesen höhe-
ren Erträgen stehen allerdings  auch höhere Aufwendungen für die Leistungsgewährung gegen-
über.  
 
 
Die Sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von 64, 5 Mio. EUR (Vorjahr: 85,5 Mio. EUR) bein-
halten im Wesentlichen: 
- Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen   
- Erträge aus der Veräußerung von Anlagegegenständen und Umlaufvermögen  
- Erstattung von Körperschaftsteuern  
- Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen  
- Erträge aus der Auflösung der Wertberichtigung auf Lagermaterial und Ersatzteile von Erzeu-
gungsanlagen  
- Mieten und Pachten 
- Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten 
Die Abnahme ergibt sich vor allem dadurch, dass im Berichtsjahr die Erträge aus der Auflösung 
von Rückstellungen, die Erstattung von Körperschaftsteuern und die Zinsen für Gewerbesteuer-
nachforderungen deutlich niedriger ausfielen als im Vorjahr. 
 
 
2. Ordentliche Aufwendungen 
 
In den Personal- und Versorgungsaufwendungen sind Zuführungen in die Pensionsrückstellun-
gen in Höhe von 20. 722 TEUR (Vorjahr: 19.070 TEUR) enthalten. Folgende Tabelle gibt einen 
Überblick über die Einzelpositionen: 
 
Personal- und  
Versorgungsaufwendungen 
2015 2014 
TEUR TEUR 
Löhne und Gehälter 
 
243.446 
 
233.426 
Soziale Abgaben 39.184 37.665 
Aufwendungen für Altersversorgung und 
Unterstützung 37.232 33.438 
Versorgungsaufwendungen 21.654 24.365 
Gesamt 341.516 328.894

- 20 - 
 
Die Aufwendungen für Sach-  und Dienstleistungen in Höhe von 4 58,9 Mio. EUR ( Vorjahr: 
478,1 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen: 
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Energie/Wasser/Abwasser)  
- Bezogene Waren und Leistungen  
- Unterhaltung des Infrastrukturvermögens/bebauter Grundstücke   
- Bewirtschaftung bebauter Grundstücke  
- Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen  
- IT-Dienstleistungen  
- Schülerbeförderungskosten  
- Fertigung/Vertrieb/Waren  
- Sanierung und Rekultivierung ZDM I und II   
Die Verringerung des Postens resultiert im Wesentlichen aus  der Abnahme an Aufwendungen für 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sowie für bezogene Leistungen. Auch die 
Abnahme in den Bereichen Verwaltungs - und Betriebsaufwendungen sowie Aufwand Sanierung 
und Rekultivierung ZDM I + II trägt zu einer Gesamtverminderung der Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen um 19,2 Mio. EUR bei. 
 
 
Die den B ilanziellen Abschreibungen zu Grunde liegenden Nutzungsdauern weichen in Einzel-
fällen von der NKF Rahmentabelle und den örtlichen Nutzungsdauern der Stadt Münster ab. Au f-
grund des Wesentlichkeitsgrundsatzes/Einfluss es auf die VSEF- Lage wurde eine Anpassung der 
Nutzungsdauern der Verwaltungsgebäude erforderlich (§ 308 Abs. 2 S. 3 HGB ). Die Höhe der Ab-
schreibungen insgesamt beträgt 136 ,8 Mio. EUR ( Vorjahr: 124,2 Mio. EUR). Die Erhöhung resul-
tiert im Wesentlichen zum einen aus der restlichen Wertberichtigung auf das Darlehen an die G e-
meinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG in Höhe von 6,4 Mio. EUR. Zum anderen 
erfolgte eine Kapitalerhöhung bei der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH  zu Beginn des 
Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 3,8 Mio. EUR  und daraus resultierend eine außerplanmäßige 
Abschreibung des Buchwertes der Finanzbeteiligung. Beide Sachverhalte wurden im Vorjahr unter 
den sonstigen Finanzaufwendungen ausgewiesen. 
 
Der Posten Transferaufwendungen in Höhe von 4 92,0 Mio. EUR (Vorjahr: 469,7 Mio. EUR) be-
trifft im Wesentlichen die Bereiche: 
- Grundsicherung nach dem SGB II  
- Kinder-/Jugendhilfe  
- übrige soziale Leistungen  
- Landschaftsumlage  
- Zuwendungen an BBP und MM 
- Gewerbesteuerumlage  
- Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit  
Die Zunahme der Transferaufwendungen wird im Wesentlichen durch einen Anstieg der übrigen 
sozialen Leistungen, aber auch durch höhere Kosten der Grundsicherung nach dem SGB II (Ar-
beitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Heizung, Eingliederungsleistungen und Kosten des

- 21 - 
Bildungs- und Teilhabepakets ) sowie  durch einen Anstieg der Aufwendungen für die Land-
schaftsumlage und den Bereich Kinder- und Jugendhilfe begründet. 
 
 
In den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 130,2 Mio. EUR (Vorjahr: 107,7 Mio. 
EUR) sind im Wesentlichen enthalten: 
- Zuführung Rückstellung für drohende Verluste  
- Mieten/Pachten/Erbbauzinsen  
- Aufwendungen bezogene Leistungen Verwaltung und Vertrieb  
- IT-Dienstleistungen  
- Steuern vom Einkommen und Ertrag  
- Versicherungen  
- Zinsen für Gewerbesteuererstattung  
- Werbung und Inseration  
- Prüfungs- und Beratungskosten  
- KWK-Zahlungen an Übertragungsnetzbetreiber und Betreiber von KWK-Anlagen  
Die Erhöhung des Postens erg ibt sich vor allem durch die Bildung von Drohverlustrückstellungen. 
Diese wurden zum einen in Höhe von 10,2 Mio. EUR gebil det, um die Wechselkursrisiken für Kr e-
dite in Schweizer Franken abzudecken. Zum anderen wurde ein Betrag von 4,0 Mio. EUR für Kos-
ten für betriebliche Umstrukturierungen eingestellt. Auch die Positionen Steuern vom Einkomm en 
und Ertrag, Zinsen für Gewerbesteuer erstattung, Betriebliche Steueraufwendungen und Mi e-
ten/Pachten/Erbbauzinsen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr und tragen damit zur G e-
samterhöhung bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen bei. 
 
 
3. Gesamtergebnis 
 
Das Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt 29.380 TEUR (Vorjahr: 79.180 TEUR) 
und verringerte sich somit um 49 .800 TEUR im Vergleich zum Vorjahr ; einer nur unwesentlichen 
Erhöhung der or dentlichen Erträge um 969 TEUR steht ein Anstieg der or dentlichen Aufwendun-
gen um 50.768 TEUR gegenüber.  
 
 
Das Gesamtfinanzergebnis beläuft sich auf -30.742 TEUR (Vorjahr: -69.285 TEUR). Das Ergeb-
nis wird im Wesentlichen durch die Zinsaufwendungen in Höhe von 34.699 TEUR (Vorjahr: 36.568 
TEUR) beeinflusst. Die Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich daraus, dass Sachver-
halte, die im Jahr 2014 im Bereich der sonstigen Finanzaufwendungen gezeigt wurden, in 2015 
unter der Position „Bilanzielle Abschreibungen“ und damit im Ergebnis der laufenden Geschäftstä-
tigkeit ausgewiesen werden. Diese betreffen im Wesentlichen eine außerplanmäßige Wertberichti-
gung des Gesellschafterdarlehens der BLACK GEKKO -Beteiligung in Höhe von  6,4 Mio. EUR 
(Vorjahr: 31,9 Mio. EUR) sowie die außerplanmäßig wertberichtigte Kapital erhöhung bei der FMO 
mit jeweils 3,8 Mio. EUR.

- 22 - 
Das Außerordentliche Gesamtergebnis beträgt 0 TEUR (Vorjahr: -7.365 EUR). Der Vorjahre s-
wert resultierte aus den finanziellen Auswirkungen der Unwetterkatastrophe im Juli 2014. 
 
 
Es ergibt sich insgesamt ein Gesamtjahresergebnis in Höhe von -1.361 TEUR (Vorjahr:  
2.531 TEUR). Die Verringerung des Ergebnisses aus der laufenden Geschäftstätigkeit  wurde 
durch eine Verbess erung des Gesamtfinanzergebnisses und des außerordentlichen Gesamter-
gebnisses fast kompensiert, was in Summe zu einer  Verringerung des Gesamtjahresergebnisses 
in Höhe von 3.892 TEUR führt. 
 
 
 
VII. Sonstige Angaben 
 
Im Jahresdurchschnitt 2015 waren im Konzern 7.187 Mitarbeiter (Vorjahr: 7.014) beschäftigt. 
 
 
VIII. Erweiterung des Gesamtanhangs  
 
Mit Hilfe der Kapitalflussrechnung kann dargestellt werden, wie ein Unternehmen finanzielle Mit-
tel in der vergangenen Abrechnungsperiode erwirtschaftet hat und welche Investitions - und Finan-
zierungsmaßnahmen erfolgten. 
 
Die Kapitalflussrechnung (nach DRS 2) stellt sich wie folgt dar:  
 
      2015 2014 
      TEUR TEUR 
1. +/- Ordentliches Ergebnis vor a.o. Posten des Konzerns (einschl. 
Ergebnisanteil von Minderheitsgesellschaftern) -1.361 9.895 
2. +/- Ab-/Zuschreibungen auf Gegenstände des AV 141.033 165.973 
3. +/- Zu-/Abnahmen der Rückstellungen 26.205 -8.934 
4. +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -57.601 -61.778 
5. -/+ Gewinn/Verlust aus Anlagenabgängen -6.482 -4.640 
6. -/+ Zu-/Abnahme der Vorräte, Forderungen sowie and. Aktiva, die 
nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen 
sind -16.527 -3.664 
7. +/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten sowie and. Passiva, die 
nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen 
sind -5.730 3.972 
8. +/- Ein-/Auszahlungen aus a.o. Posten 0 -7.365 
9. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 79.537 93.459 
        
10.   Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Sachanlagevermö-
gens 3.299 4.938 
11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -140.929 -134.950 
12. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des immateriellen Anla-
gevermögens 24 0 
13. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagever-
mögen -751 -2.964 
14. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Finanzanlagevermö- 11.633 3.600

- 23 - 
gens 
15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -11.919 -7.654 
16. + Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unterneh-
men und sonstigen Geschäftseinheiten 0 0 
17. - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unterneh-
men und sonstigen Geschäftseinheiten 0 0 
18. + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i.R. der kurz-
fristigen Finanzdisposition 0 46 
19. - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i.R. der kurz-
fristigen Finanzdisposition 0 0 
20. + Einzahlungen für Sonderposten aus Zuwendungen u. Beiträ-
gen sowie sonstigen Sonderposten 30.257 24.620 
21. - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 9.074 2.362 
22. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit -99.312 -110.002 
        
23.   Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0 0 
24. - Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesell-
schafter 0 0 
25. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Auf-
nahme von (Finanz-) Krediten 18.713 34.120 
26. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und Krediten -1.317 -75.045 
27. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 17.396 -40.925 
        
28.   Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -2.379 -57.468 
29. - Abgang von Zahlungsmitteln aus Verpfändung von Festgeld-
guthaben 0 -4.545 
30. +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte 
Änderungen des Finanzmittelfonds 0 0 
31. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 161.736 223.276 
32. +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln -2.007 473 
33. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 157.350 161.736 
 
Der Finanzmittelfond im Berichtsjahr setzt sich aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei 
Kreditinstituten in Höhe von 157.351 TEUR und Kontokorrentkrediten in Höhe von 1 TEUR z u-
sammen.  
 
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit , der  die Innenfinanzierung der laufenden 
Geschäftsaktivitäten widerspiegelt, weist in 2015 mit 79.537 TEUR einen positiven Wert auf. Dies 
bedeutet, dass aus dem operativen Bereich des Unternehmens genügend Einzahlungen zugeflos-
sen sind, um die Auszahlungen des laufenden Geschäfts zu decken.  
 
Ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit besagt, dass mehr investiert als deinvestiert 
wurde. Die Zahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von -99.312 TEUR konnten nicht durch den 
positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 79.537 TEUR kompensiert 
werden.   
Ein positiver Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ( 17.396 TEUR) verdeutlicht, in welcher 
Höhe Finanzierungsmittel dem laufenden Geschäft bzw. den Investitionen zugeflossen sind. 
 
In Summe ergibt sich aus den oben genannten Bereichen in 2015 eine zahlungswirksame Verän-
derung des Finanzmittelfonds in Höhe von -2.379 TEUR und insgesamt ein Zahlungsmittelbestand

- 24 - 
bzw. Finanzmittelfonds am Ende der Periode in Höhe von 157. 350 TEUR. Der Liquiditätsbestand 
in 2015 hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (161.736 TEUR) um 4.386 TEUR verringert.

Gesamtlagebericht

- 1 - 
   
   
 
Vorbemerkung 
 
Mit dem vorliegenden Gesamtabschluss legt die Stadt Münster den sechsten konsolidierten Ab-
schluss vor. Dem Gesamtabschluss ist gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW 
unter Beachtung ordnungsgemäßer Buchführung ein Gesamtlagebericht beizufügen. Der Gesamt-
lagebericht hat das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild hinsichtlich der Vermögens -, 
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage einschließlich der Betriebe zu erläutern. 
 
 
Geschäftsverlauf 
 
Die deutsche Wirtschaft ist weiter gewachsen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt stieg 2015 
im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 %. Eine robuste Binnenkonjunktur hat dabei die schwächere E x-
portdynamik kompensiert. Während im ersten Quartal auch die Exporte noch Impulse lieferten, war 
zuletzt vor allem der Konsum die tragende Säule der Konjun ktur. Der private Konsum nahm dank 
steigender Beschäftigungszahlen und wachsender Einkommen deutlich zu.  Diese gesamtwir t-
schaftliche Situation wirkt sich auch auf die Geschäftsentwicklung in Münster aus. 
 
Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Münster hängt im Wesentlichen mit den Ergebnis-
sen aus folgenden Bereichen zusammen: 
Im Bereich Gemeindesteuern und ähnliche Abgaben wurde der Planansatz erreicht. Das Ge-
werbesteueraufkommen stieg im Verglei ch zum Vorjahr um 11,9 Mio. EUR, die Erträge aus dem 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 16,5 Mio. EUR. 
 
Der Bereich Energie- und Wasservertrieb entwickelte sich im Berichtsjahr insgesamt zufrieden-
stellend. Im Strommarkt konnte der Absatz gegenüber dem Vorjahr gehalten werden. Zu der stabi-
len Entwicklung haben insbesondere der Stromvertrieb in die Region Münsterland sowie die weiter 
positive Entwicklung des Ökostroms beigetragen, wo durch die Rückgänge in einzelnen Kunden-
segmenten im Stammmarkt Münster aufgefangen werden konnten.  Im Gasvertrieb konnte die ab-
gesetzte Menge gegenüber dem witt erungsbedingt schwachen Vorjahr gesteigert werden. Der 
Witterungsverlauf hat sich insbesondere im ersten Quartal 2015 dem statistischen Normaljahr wi e-
der angenähert, aber die der Planung zugrunde liegenden durchschnittlichen Temperaturen konn-
ten aufgrund des überdurchschnittlich warmen vierten Quartals nicht erreicht  werden. Im Wärm e-
vertrieb konnte bei leicht steigender A nzahl an Kunden die abgesetzte Menge gesteigert werden. 
Auch hier hat dazu der bereits darg estellte Witterungsverlauf beigetragen. Im Wasservertrieb blieb 
die im Berichtsjahr abgesetzte Menge nahezu konstant. Die konjunkturelle Entwicklung wirkte sich 
weiterhin nur in begrenztem Maß auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns Stadtwerke Münster 
aus, da das Vertriebs- und Versorgungsgebiet stark vom Handels - und Dienstleistungssektor s o-
wie von Privatkunden geprägt ist. Lediglich der Absatz an die Geschäftskunden zeigt eine stärkere 
Abhängigkeit von der Konjunkturentwicklung.

- 2 - 
   
   
 
Eine weitere Aufgabe der Stadtwerke Münster ist der öffentliche Personennahverkehr . Die An-
zahl der Fahrgäste erreichte 41,6 Mio.  (Vorjahr: 39,6 Mio.)  und stellt damit einen neuen Spitz en-
wert auf. Diese positive Entwicklung basiert weiterhin wesentlich auf dem Zuspruch der Kunden zu 
den angebotenen Abos und dabei vor allem dem e-Ticket. 
 
Im Bereich Vermietung erzielte die Wohn+Stadtbau GmbH, die vorrangig die Zwecksetzung einer 
sicheren und sozial verantwortlichen Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung 
verfolgt, ein positives Ergebnis. Für den Erfolg des Geschäftsjahres  (Jahresüberschuss i. H. v. 
5,89 Mio. EUR) sind die verbesserten Ergebnisse aus dem Finanzierungsbereich, der Hausbewirt-
schaftung und der Verkaufstätigkeit entscheidend. Nach wie vor ist der Wohnungsmarkt in Münster 
von einer sehr hohen Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen geprägt, die nicht befriedigt wer-
den kann. Auf diesem angespannten Markt hat die Wohn +Stadtbau auch im Geschäftsjahr 2015 
einen wesentlichen Beitrag zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für die Einwohner von 
Münster geleistet. Sie stellte dem Markt insgesamt 140 neu gebaute Wohnungen zur Verfügung.  
Die ungebrochen hohe Nachfrage nac h Mietwohnungen führte dazu, dass zum 31.12.2015 keine 
Wohnung länger als drei Monate leer stand. Auch die Kündigungsquote hat sich gegenüber dem 
Vorjahr weiter reduziert. Neuvermietungen im Bereich Gewerbevermietungen sind derzeit intensiv 
zu betreuen. Di e Mietpreise sind noch stabil, Preisveränderungen halten sich in Grenzen. Leer-
stände, die über einen Zeitraum von drei Monaten hinausgingen, gab es zum 31.12.2015 nicht.  
 
Im Bereich Abfallentsorgung und Straßenreinigung war auch im Jahr 2015 weiterhin die Siche-
rung sozialverträglicher Gebühren für die hoheitlichen Kernaufgaben Abfallentsorgung und Str a-
ßenreinigung unter Beibehaltung bürgerorientierter Dienstleistungsangebote e ines der Kernziele. 
Insgesamt bewegt sich die kommunale Abfallwirtschaft  aber weiterhin in einem angespannten 
Wettbewerbsverhältnis mit der privaten Entsorgungswirtschaft.  Insbesondere die wirtschaftlich 
unsichere Situation mit den Dualen Systemen bezüglich der Umsetzung der Verpackungsentsor-
gung führte im abgelaufenen Jahr auch für di e Abfallwirtschaftsbetriebe ( AWM) zu praktischen 
Beeinträchtigungen. Am 13.11.2015 legte das Bundesministerium für Umwelt, Natur schutz, Bau 
und Reaktorsicherheit (BMUB) den Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz vor. Dieser Arbeitsen t-
wurf fällt aber selbst hinter die unzureichenden Eckpunkte der Regierungskoalition zurück und ver-
schlechtert absehbar die Rechtspositionen und Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen. En t-
sprechend wurde er  sowohl von den drei kommunalen Spitzenverbänden als auch vom Ver band 
kommunaler Unternehmen abgelehnt. 
Für die anstehende Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes hat die AWM frühzeitig erste 
Maßnahmen veranlasst. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass bestehende Verträge mit 
den Betreibern Stadtwerke Münster GmbH und REMONDIS GmbH & Co. KG für die B ehandlung 
der Bio- und Restabfälle in den Jahren 2015 und 2016 auslaufen. Der Rat hat am 11.02.2015 die 
AWM beauftragt, den Betrieb der mechanisch-biologischen Restabfallaufbereitungsanlage (MBRA) 
zum 01.06.2015 zu übernehmen. Dieser Betriebsübergang wurde zum 01.06.2015 erfolgreich 
durchgeführt. Der Eigenbetrieb der Anlage führt gegenüber dem Planansatz zu erheblichen Ei n-
sparungen. Der Volllastbetrieb des neuen Blockheizkraftwerkes (BHKW) konnte nach durchgeführ-
ten Restarbei ten an der Automatisierungs - und Steuerungstec hnik im April 2015 aufgenommen 
werden. Die geplanten Eigenstromversorgungen der Sickerwasserreinigungsanlage, der Deponie

- 3 - 
   
   
 
sowie der Hauptkläranlage konnten im März/April 2015 aufgenommen werden. Im Dezember 2015 
wurde auch die MBRA an die Eigenstromversorgung angeschlossen.  
 
 
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage 
 
Vermögens- und Schuldengesamtlage 
 
Nachfolgend wird eine Analyse der Vermögens - und Kapitalstruktur des Konzerns Stadt Münster 
zum 31.12.2015 im Vergleich zum Vorjahr dargestellt und erläutert. 
 
 
Gesamtbilanz 
Aktiva 
31.12.2015 31.12.2014 Veränderung 
Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
1. Anlagevermögen 3.663 90 3.663 90 0 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 96 1 104 2 -8 
1.2 Sachanlagen 3.450 85 3.438 85 12 
1.3 Finanzanlagen 117 3 121 3 -4 
2. Umlaufvermögen 348 9 344 9 4 
2.1 Vorräte 68 2 71 2 -3 
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegenstände 123 3 111 3 12 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 0 0 0 
2.4 Liquide Mittel 157 4 162 4 -5 
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 58 1 51 1 7 
  Summe Aktiva 4.069 100 4.058 100 11 
       Gesamtbilanz 
Passiva 
31.12.2015 31.12.2014 Veränderung 
Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
1. Eigenkapital 728 18 739 18 -11 
1.1 Allgemeine Rücklage 662 16 689 17 -27 
1.2 Sonderrücklagen 1 0 1 0 0 
1.3 Ausgleichsrücklage 66 2 42 1 24 
1.4 Bilanzgewinn -1 0 7 0 -8 
2. Sonderposten 1.357 33 1.373 34 -16 
3. Rückstellungen 684 17 658 16 26 
4. Verbindlichkeiten 1.226 30 1.223 30 3 
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 74 2 65 2 9 
  Summe Passiva 4.069 100 4.058 100 11 
 
 
Die Gesamtbilanzsumme ist zum 31. Dezember 2015 um 11 Mio. EUR auf 4.069 Mio. EUR gestie-
gen. 
 
Das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen setzt sich wie im Vorjahr zu 9 0 % aus langfristig 
orientiertem Anlagevermögen zusammen . Das Sachanlagevermögen mit 3.45 0 Mio. EUR stieg 
gegenüber dem Vorjahr um 12,4 Mio. EUR. Bei den Sachanlagen stellt das Infrastrukturverm ögen

- 4 - 
   
   
 
(Brücken, Tunneln, Gleisanlagen,  Entwässerungs- und Abwasserbeseitig ungsanlagen, Straßen-
netz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen) den größten Anteil dar. Die Finanzanla-
gen i. H. v. 117 Mio. EUR sanken im Vergleich zum Vorjahr um 4 Mio. EUR. 
 
Zehn Prozent der Gesamtbilanzsumme werden durch das Umlaufvermögen und durch den ARAP 
dargestellt. Dabei entfallen 68 Mio. EUR auf Vorräte, 123 Mio. EUR auf Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände, 157 Mio. EUR auf Liquide Mittel und 58 Mio. EUR auf den aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten. 
 
Die auf der Passivseite  dargestellte Kapitalstruktur der Gesamtbilanz gibt Auskunft über die Fi-
nanzierung des Vermögens des Gesamtkonzerns. Die Eigenkapitalquote 1 beträgt im Berichtsjahr 
wie im Vorjahr 18 %. Der Hauptbestandteil des Eigenkapitals ist dabei die allgemeine Rücklage  in 
Höhe von 662 Mio. EUR (Vorjahr: 689 Mio. EUR). Im Berichtsjahr wurde ein Bilanzverlust in Höhe 
von 1,4 Mio. EUR erzielt. 
Eine wesentliche Position auf der Passivseite sind die Sonderposten für Zuwendungen und Beiträ-
ge in Höhe von 1.33 7 Mio. EUR. Hintergrund ist, dass das Sachanlagevermögen in vielen Fä llen 
durch Erschließungsbeiträge und Zuwendungen des Bundes und des Landes mit finanziert wurde. 
In der Bilanz sind diese Förderungen als Sonderposten auszuweisen und entsprechend der Nut-
zungsdauer des bezuschus sten Vermögensgegenstandes erfolgswirksam aufzul ösen. Weitere 
wesentliche Passivposten sind Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in Höhe von 1.043  
Mio. EUR (1.026 Mio. EUR im Vorjahr)  und Pensionsrückstellungen in H öhe von 508 Mio. EUR 
(493 Mio. EUR im Vorjahr).

- 5 - 
   
   
 
Ergebnisgesamtlage  
 
Das Gesamtergebnis stellt sich wie folgt dar: 
 
Gesamtergebnisrechnung 2015 2014 Veränderung 
Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
Steuern und ähnliche Abgaben 514 32 479 30 35 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen  124 8 143 9 -19 
Sonstige Transfererträge 16 1 14 1 2 
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 155 10 154 10 1 
Privatrechtliche Leistungsentgelte 548 34 546 34 2 
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 166 10 144 9 22 
Sonstige ordentliche Erträge 64 4 85 5 -21 
Aktivierte Eigenleistungen 14 1 13 1 1 
Bestandsveränderungen -12 -1 10 1 -22 
Ordentliche Gesamterträge 1.589 100 1.588 100 1 
Personalaufwendungen 320 20 305 19 15 
Versorgungsaufwendungen 22 1 24 2 -2 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 459 29 478 30 -19 
Bilanzielle Abschreibungen 137 9 124 8 13 
Transferaufwendungen 492 31 470 30 22 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 130 8 108 7 22 
Ordentliche Gesamtaufwendungen 1.559 98 1.509 95 50 
Gesamtergebnis der laufenden Geschäfts-
tätigkeit 29 2 79 5 -50 
Beteiligungsergebnis -0,5 0 0,5 0 -1 
Zins- und sonstiges Finanzergebnis -30 -2 -70 -4 40 
Außerordentliches Ergebnis 0 0 -7 0 7 
Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag -1,4 0 2,5 0 -4 
 
 
Die Ordentlichen Gesamterträge stiegen im Berichtsjahr kaum (um ca. 1 Mio. EUR) auf 1.589 
Mio. EUR. Den betragsmäßig höchsten Anteil an den ordentlichen Gesamterträgen ha ben wie in 
den Vorjahren die Privatrechtlichen Leistungsentgelte mit 34 % sowie Steuern und ähnliche Abg a-
ben mit 32 %. Die Privatrechtlichen Leistungsentgelte lagen im Berichtsjahr in etwa auf dem Vo r-
jahresniveau. Die Position Steuern und ähnliche Abgaben ist um 35 Mio.  EUR gestiegen. Diese 
Steigerung setzt sich z u einem großen Teil aus den ggü. dem Vorjahr gestiegenen Gewerbesteu-
ererträgen (11,9 Mio. EUR) und dem gestiegenen Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (16,5 
Mio. EUR) zusammen. 
Die Steigerung bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen um 22 Mio. EUR auf 166 Mio. 
EUR liegt u. a. an den Erstattungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs gesetz. Hier 
wurde die Landeszuweisung für die Aufnahme und Unterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahme-
gesetz deutlich erhöht. Zudem erhielt die Stadt Münster zusätzlich Entlastungsmittel des Bundes. 
Ferner gab es im Bereich des Immobilienmanagements erhebl iche Erstattungen des Landes für 
Landesunterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung. Diesen höheren Erträgen stehen allerdings höhe-

- 6 - 
   
   
 
re Aufwendungen für die Leistungsgewährung gegenüber , womit hier die Steigerung der Tran s-
feraufwendungen erklärt wird. 
  
Die Ordentlichen Gesamtaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 5 0 Mio. EUR auf 
1.559 Mio. EUR. Wie im letzten Jahr setzen sie sich in Bezug auf die Gesamterträge im Wesentl i-
chen aus den Aufwendungen für Sach-  und Dienstleistungen mit 29 %, den Transferauf wendun-
gen mit 31 % und den Personalaufwendungen mit 20 % zusammen. Die Erhöhung der Ordentl i-
chen Gesamtaufwendungen resultiert zum einen aus den um 22 Mio. EUR auf 492 Mio. EUR g e-
stiegenen Transferaufwendungen im Sozial bereich. Dies wurde u. a. bereits unt er den Ordentli-
chen Gesamterträgen erläutert. Des Weiteren resultiert die Erhöhung aus dem gestiegenen Au f-
wand im Bereich Kinder, Jugend und Familie. 
 
Das Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit sinkt um 50 Mio. EUR auf 29 Mio. EUR im 
Berichtsjahr und liegt damit aufgrund gestiegener Aufwendungen (50 Mio. EUR) deutlich unter 
dem Gesamtergebnis des Jahres 2014 in Höhe von 79 Mio. EUR. Das Zins- und sonstige Finan-
zergebnis verbesserte sich um 40 Mio. EUR . Dies resultiert aus den Abschreibungen auf Finanz-
anlagen, die 2014 bei den Stadtwerken Münster geringer ausfielen und in 2015 nicht mehr un ter 
den Sonstigen Finanzaufwendungen, sondern unter den bilanziellen Abschreibungen ausgewiesen 
werden. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtjahresfehlbetrag i. H. v. 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: Gesamt-
jahresüberschuss i. H. v. 2,5 Mio. EUR). 
 
Finanzgesamtlage  
 
Zur Darstellung von Herkunft und Verwendung der Finanzmittel des abgelaufenen Geschäftsjahres 
wird auf die nach DRS 2 (Deutsche Rechnungslegungs Standards) erstellte Kapitalflussrechnung 
des Gesamtkonzerns (siehe Gesamtanhang 2015), sowie auf die NKF – Kennzahlen zur Finanzla-
ge verwiesen. 
 
 
NKF – Kennzahlenset NRW 
 
Die Kennzahlen dienen der Analyse folgender Bereiche: 
 
• Gesamtsituation 
• Vermögenslage 
• Finanzlage 
• Ertragslage

- 7 - 
   
   
 
Nr. Kennzahl Analyse 
 
Wert 
2015 
in % 
 
Wert 
2014 
in % 
 
Wert 
2013 
in % 
 
Wert 
2012   
in % 
             Hauswirtschaftliche Gesamtsituation   
1. Aufwandsdeckungsgrad Die ordentlichen Aufwendungen werden vollstän-
dig durch die ordentlichen Erträge gedeckt. 
 
102 
 
105 
 
104 
 
98 
 
2. Eigenkapitalquote 1 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals 
am Gesamtvolumen der Bilanz. 
Je höher diese Kennzahl ist, desto tendenziell 
unabhängiger ist man von Fremdkapitalgebern. 
Die durchschnittliche Eigenkapitalquote in 
Deutschland liegt bei 20-30%. 
 
18 
 
18 
 
18 
 
19 
 
3. Eigenkapitalquote 2 
Zusätzlich zum "echten" Eigenkapital werden hier 
die Sonderposten (Zuschüsse und Beiträge) dem 
Gesamtvolumen gegenübergestellt. 
 
51 
 
50 
 
50 
 
51 
 
4. Überschussquote/Fehlbetragsquote 
Das negative Gesamtergebnis von 1,4 Mio. EUR 
macht ca. 0,2 % der Summe aus der Allgemeinen 
Rücklage, Sonderrücklage und Ausgleichsrücklage 
aus. 
 
0 
 
0 
 
2 
 
7 
             Kennzahlen zur Vermögenslage 
5. Infrastrukturquote 44 % des gesamten Vermögens sind langfristig in 
der Infrastruktur gebunden. 
 
44 
 
44 
 
43 
 
44 
 
6. Abschreibungsintensität 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das 
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen 
Aufwendungen gegenüber. Das ordentliche  
Ergebnis wird mit einem Anteil von 9 % durch 
Abschreibungen belastet. 
 
9 
 
8 
 
9 
 
9 
             Kennzahlen zur Finanzlage 
7. Anlagendeckungsgrad 2 
Der Anlagendeckungsgrad 2. Grades gibt darüber 
Auskunft, inwieweit das Anlagevermögen durch 
langfristiges Kapital gedeckt ist.  
 
94 
 
93 
 
93 
 
92 
 
8. Liquidität 2. Grades 
Die Liquidität 2. Grades gibt an, inwieweit die 
Forderungen und flüssigen Mittel die kurzfristigen 
Verbindlichkeiten decken. 
 
80 
 
79 
 
93 
 
79 
 
9. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten  
beträgt ca. 5 % an der Gesamtbilanzsumme. 
 
5 
 
5 
 
6 
 
5 
 
10. Zinslastquote 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung aus 
Finanzaufwendungen zusätzlich zu den  
Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 
besteht. 
 
2 
 
5 
 
3 
 
3 
             Kennzahlen zur Ertragslage 
11. Steuerquote Die Kennzahl gibt den Anteil der Steuererträge an 
den gesamten ordentlichen Erträgen wieder. 
 
32 
 
30 
 
31 
 
31 
 
12. Zuwendungsquote 
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der Erträge 
aus Zuwendungen an den gesamten ordentlichen 
Erträgen dar. 
 
8 
 
9 
 
9 
 
6 
 
13. Personalintensität I 
Die Personalintensität I stellt den Anteil der  
Personalaufwendungen an den gesamten  
ordentlichen Aufwendungen dar. 
 
21 
 
20 
 
20 
 
20 
 
14. Personalintensität II 
Die Personalintensität II stellt den Anteil der  
Personalaufwendungen an den gesamten  
ordentlichen Erträgen dar.  
 
20 
 
19 
 
19 
 
20 
 
15. Sach- und Dienstleistungsintensität 
Die Kennzahl gibt den Anteil, der durch Sach- und 
Dienstleistungen Dritter im Verhältnis zu den 
gesamten ordentlichen Aufwendungen entstanden 
ist, wieder. 
 
29 
 
32 
 
31 
 
33 
 
16. Transferaufwandsquote 
Die Kennzahl stellt den Anteil der Transfer-
aufwendungen an den gesamten ordentlichen  
Aufwendungen dar. 
 
32 
 
31 
 
30 
 
29

- 8 - 
   
   
 
Nachtragsbericht 
 
Vorgänge von besonderer Bedeutung,  die nach dem Schluss  des Geschäftsjahres 2015 eine 
maßgebliche Auswirkung auf die Ertrags -, Finanz- oder Vermögenslage des Gesamtkonzerns g e-
habt hätten, lagen nicht vor. 
 
 
Chancen und Risiken  
 
Die Vertreter der Stadt Münster in den zuständigen Organen der Beteiligungsgesellschaften ver-
folgen alle relevanten Vorgänge und Entwicklungen. Über wichtige Ereignisse wird dem Dezernen-
ten für Beteiligungen und dem Verwaltungsvorstand berichtet.  
 
Weiterhin wird durch das unterjährige Finanzcontrolling der Stadt Münster  die Entwicklung der 
Ertrags- und Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Durch die vier-
teljährliche Konzernberichterstattung wird dem Haupt - und Finanzausschuss regelmäßig über die 
Entwicklung in den steuerungsr elevanten U nternehmen berichtet . Über die Konzern- Scorecard 
wird für die steuerungsrelevanten Unternehmen ein Überblick über die Steuerungsgrößen wie 
Leistungszielerreichung, Bestandssicherheit, Nachhaltigkeit und Rentabilität unter Zugrundelegung 
der jeweiligen Jahresabschlüsse gegeben. 
 
Im Fokus des unterjährigen Finanzcontrollings der Stadt Münster stehen vor allem die risikobehaf-
teten Aufwands- und Ertragsbereiche. So wird  vor allem die Entwicklung der Steuereinnahmen, 
insbesondere die Gewerbesteuer und der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig 
analysiert, da diese Einnahmen einen  wesentlichen Einfluss auf das Jahresergebnis der Stadt  
Münster und das Gesamtergebnis haben. Die Aufwandsseite ist geprägt durch die vielfältigen Her-
ausforderungen, die sich als Folge der wachsenden Stadt Münster, einschließlich der Aufnahme 
und I ntegration der Zuflucht suchenden Menschen, ergeben. Hierzu gehören insbesondere die 
Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau 
der Angebote für Kinder und Jugendliche und die schulische Versorgung. Aber auch die entspr e-
chende Anpassung der Sozialangebote und die Leistungsgewährung in diesem Bereich führen zu 
steigenden Aufwänden. Die notwendige Anpassung und Erweiterung der Infrastruktur wir d die oh-
nehin sehr angespannte Haushaltssituation ebenfalls zusätzlich belasten.  
 
Eine Risikoposition für die Haushaltswirtschaft stellen die Kreditverbindlichkeiten in Schweizer 
Franken (CHF) aufgrund der Wechselkursentwicklungen dar. Das Kreditportfolio der Stadt Münster 
enthält Teilbeträge, die in Schweizer Franken aufgenommen wurden. Das Jahresergebnis 2015 
wurde aufgrund der Wechselkursentwicklung mit rd. 20,9 Mio. EUR belastet. Obwohl insbesondere 
durch die Bildung der Drohverlustrückstellung (rd. 10,0 Mio. EUR) entsprechende Vorsorge getrof-
fen worden ist, ist die weitere Entwicklung sehr genau und zeitnah zu beobachten.  Kreditaufnah-
men in Fremdwährung sind bis auf weiteres nicht mehr geplant, vielmehr wird grundsät zlich ein 
Abbau des Kreditportfolios in CHF angestrebt.

- 9 - 
   
   
 
Das Risikomanagementsystem der Stadtwerke Münster sieht die kontinuierliche Risikoidentifik a-
tion, -klassifizierung und - bewertung durch die Risikoverantwortlichen, aktive Risikosteuerungs-
maßnahmen, die Einrichtung eines Frühwarnsystems  sowie die Überwachung und Überprüfung 
der Angemessenheit und Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems vor. Die Beteiligun-
gen der Stadtwerke Münster werden in das Risikomanagementsystem einbezogen. 
 
Mit der Novellierung des KWK -Gesetzes Ende 2015 wur de zudem mit Wirkung ab 2016 die bis 
dahin infolge des Strompreisverfalls schwere wirtschaftliche Schieflage des hochmodernen, um-
weltfreundlichen und technisch effizienten GuD -Kraftwerks zumindest bis einschließlich 2019 be-
seitigt, indem der Gesetzgeber im  Sinne der Energiewende eine Förderung für hocheffiziente B e-
standsanlagen eingeführt hat. 
 
Ein Risiko aus 2015 bestand in der Belastung der Stadtwerke- Bilanz durch die für die kommenden 
Jahre erforderlichen  Eigenkapitalzuführungen an die Beteiligung Flugha fen Münster/Osnabrück 
GmbH (FMO). Inzwischen konnte über Ratsbeschlüsse festgelegt werden, dass die zukünftigen 
Kapitalzuführungen an den FMO durch entsprechende Einlagen der Stadt Münster in die Kapital-
rücklage der Stadtwerke Münster kompensiert werden. 
 
Es konnte mehreren der in der Prognose für das Geschäftsjahr 2015 aufgeführten Risiken inzwi-
schen erfolgreich begegnet werden.  So gelang Ende 2015 der rechtswirksame Ausstieg aus dem 
verlustreichen Engagement beim Gemeinschafts -Steinkohlekraftwerk Black Ge kko. Ab 2016 sind 
die Stadtwerke Münster nun vollständig von der Notwendigkeit entlastet, jährl ich erhebliche  
Drohverlustrückstellungen für Black Gekko zuzuführen. 
 
Positive Sondereffekte für das Ergebnis 2016 lassen sich hingegen weiterhin aus dem Verkauf von 
Hafengrundstücken der Stadtwerke erzielen. Nach wie vor existiert eine gute Nachfrage nach di e-
sen attraktiven Lagen und es wird auch in 2016 über diverse Grundstückstransaktionen mit poten-
ziellen Käufern verhandelt werden. 
 
Die Wohn+Stadtbau verfolgt ein laufendes aktives Risikomanagement, um wesentliche R isiken 
frühzeitig erkennen zu können. Ein wesentlicher Bestandteil der Risikosteuerung geht mit einer 
mehrjährigen Wirtschaftsplanung einher. Operative Kennzahlen aus der Hausbe wirtschaftung, ein 
regelmäßiges Projektcontrolling im Neubaubereich, ein Liquiditätsmanagement sowie ausgewählte 
Bilanzkennzahlen und Soll -Ist-Abgleiche bilden die Basis für das monatliche Berichtswesen und 
die Risikosteuerung.  
Verschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft beeinflussen die wir t-
schaftliche Lage von Wohnungsunternehmen, da diese Vorgaben unter anderem zu Kostensteig e-
rungen bei den Modernisierungen und der Neubautätigkeit führen. 
 
Viele Analysen des Wohnungsmarktes kommen zu demselben Ergeb nis, dass Münster mehr 
Wohnraum benötigt. Für die Wohn+Stadtbau bedeut et dies für die kommenden Jahre verstärkte 
Investitionen in den Neubau.

- 10 - 
   
   
 
Das Projektentwicklungsgeschäft nimmt bei der Wohn+Stadtbau einen hohen Stellenwert ein. 
Zahlreiche Neubauvorhaben für den Eigenbestand sowie diverse Bauträgermaßnahmen erfordern 
eine ständige Steuerung und Kontrolle. Besondere Risiken resultieren aus Kostenüberschreitun-
gen und terminlichen Verschiebungen sowie Insolvenzen von Handwerkern, da sie das wirtschaf t-
liche Ergebnis maßgeblich beeinträchtigen können. Diese Bereiche werden laufend überwacht. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster verfügen über ein in sich geschlossenes und alle Unter-
nehmenseinheiten umfassendes und dokumentiertes Risikomanagementsystem  (RMS), welches 
in das Qualitätsmanagement eingebunden ist. Das Risikomanagement bei den Abfallwirtschaftsbe-
trieben Münster besteht aus den drei aufeinander aufbauenden Abschnitten der Risikoinventur, der 
Risikobewertung sowie der Risikofrüherkennung (definierte Kennzahlen und Toleranzgrenzen) und 
-handhabung. Alle erkannten Risiken für das Unternehmen werden kontinuierlich beo bachtet und 
bewertet.  
Die Struktur des Risikomanagementsystems wurde 2015 und wird auch noch 2016 zwecks besse-
rer Handhabbarkeit insgesamt überarbeitet. Unterstützend wurde dazu eine neue Softwarelösung, 
basierend auf dem Managementinformationssystem der AWM, konzipiert, welche die Strukturen 
und Prozesse des RMS abbildet. Zurzeit findet eine Risikoinventur statt, in der sämtliche Risiken 
überprüft und ggf. neu bewertet werden. Der Katalog der Frühwarnindikatoren und Gegenmaß-
nahmen wird ebenfalls überarbeitet. 
 
Im laufenden Prozess lässt sich feststellen, dass die aktuelle Risikobewertung inkl. Prüfung der 
Frühwarnindikatoren und der Einschätz ung der getroffenen Gegenmaßnahmen zum jetzigen Zei t-
punkt keine Risiken erkennen lassen, die den Fortbestand der AWM gefährden. 
 
Die Risikoaspekte der Beteiligungsunternehmen werden durch das bei der Gesamtkonzernmutter 
bestehende Beteiligungsmanagement angemessen berücksichtigt. Die Arbeit des Beteiligungsm a-
nagements wird durch das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision regelmäßig überprüft. 
 
 
Prognosebericht  
 
Das Jahresergebnis der Stadt Münster von -12,2 Mio. EUR führt zu einem weiteren Abbau des 
Eigenkapitals. Auch der Haushaltsplanentwurf 2017 weist in allen Jahren der mittelfristigen Ergeb-
nisplanung so hohe Defizite aus, dass bei zusätzlichen Belastungen die Genehmigungsfähigkeit 
des Haushalts durch die Bezirksregierung Münster gefährdet ist. 
 
Diese Haushaltsentwicklung kann aus heutiger Sicht nur durch weitere immense Konsolidierung s-
anstrengungen gestoppt werden. Der Rat hat daher im Dezember 2015 den Startschuss für eine 
neue nachhaltige Sanierungsstrategie gegeben. 
 
Im Jahr 2015 haben die Stadtwerke Münster ihre Unternehmensstrategie analysiert. Die strategi-
sche Säule „Infrastrukturdienstleister für die Region“ weiterentwickelt zum „Diens tleister für eine 
intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruktur“. Dies greift insbeson dere die neuen

- 11 - 
   
   
 
Anforderungen aus der Digitalisierung der Energiewende, somit die Themat iken von Smart Grids 
und Smart Metering, aber auch die Zukunftsperspektive eines elektromobilen öffentlichen Pers o-
nennahverkehrs auf. 
Die strategische Säule der Entwicklung kommunaler Mehrwertdienste wurde unverändert bestätigt. 
Die tragende Plattform für die Weiterentwicklung kommunaler Mehrwertdienstleistungen ist weiter-
hin die elektronische Stadtwerke Pluscard. Parallel wird an der Erweiterung der Pluscard zur Tou-
ristik-Card gearbeitet. 
Die strategische Säule des Ausbaus Erneuerbarer Energien wurde um das Thema der Energieeffi-
zienz ergänzt. Die Ausbaustrategie für die regenerative Erzeugung wird mit dem Schwer punkt auf 
der Windenergie an Land weiterverfolgt. 
 
Ende Februar 2016 hat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende seine erste Lesung im 
deutschen Bundestag durchlaufen. Auf die Energieversorger werden mit der Umsetzung des G e-
setzes nicht unerhebliche Prozessveränderungen und zusätzlich Kosten zukommen, da hohe I n-
vestitionen in neue, zusätzliche  IT-Systeme und die Zählerinfrastruktur erforderlich sind. Im G e-
gensatz zum noch schwer zu kalkulierenden Kostenvolumen hat der Gesetzgeber den Energiever-
sorgern aber bereits eine feste Preisobergrenze vorgegeben, die aus heutiger Perspektive kaum 
kostendeckend sein kann. 
 
Die Wohn+Stadtbau erwartet aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum und des guten Zu-
stands des eigenen Bestands auch weiterhin eine gute und positive Entwicklung. 
 
Als kommunales Wohnungsunternehmen nimm t Wohn+Stadtbau auch künftig in Münster eine 
zentrale Rolle bei der Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum für breite Schichten der Bevöl-
kerung ein. Dabei kommt dem Neubau von Wohnungen eine wesentliche Bedeutung zu.  Auch an 
der Entwicklung der beiden zur  Veräußerung stehenden Kasernenflächen in Münster  wird die 
Wohn+Stadtbau beteiligt. 
 
Die Wohn+Stadtbau ist für die nächsten Jahre gut aufgestellt mit wirtschaftlich solidem Fundament 
und klarer Strategie. Das Unternehmen verfügt damit über die Voraussetzungen, sich den wac h-
senden Anforderungen und den vielfältigen Aufgaben der Wohnungsbranche zu stellen. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster planen für das Wirtschaftsjahr 2016 einen Jahresüber-
schuss von 3,3 Mio. EUR. 
 
Die Gebühren der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung werden in 2016 nicht erhöht.  
 
Das bereits 1986 erarbeitete Abfallwirtschaftskonzept zur Umsetzung der kommunalen abfallwir t-
schaftlichen Ziele wird in der Regel alle fünf Jahre fortgeschrieben. Das fortgeschriebene Gesamt-
konzept wurde dem Rat der Stadt Münster am 11. Februar 2015 vorgelegt. Da die bestehenden 
Verträge mit den Betreibern Stadtwerke Münster und REMONDIS GmbH & Co. KG für die B e-
handlung der Bio-  und Restabfälle in den Jahren 2015 und 2016 auslaufen, sind einige wesentl i-
che Maßnahmen erforderlich. Im Zeitraum 2015/2016 wird die MBRA umgebaut.

- 12 - 
   
   
 
 
Für 2016 werden insgesamt Investitionen von 15, 7 Mio. EUR prognostiziert. U. a. sind Um - und 
Neubaumaßnahmen an der MBRA zur Behandlung von Bio- und Grünabfällen sowie Investitionen 
in die Instandsetzung der Vergärungsanlage von insgesamt 9,5 Mio. EUR vorgesehen. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster waren und sind jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Ver-
pflichtungen nachkommen zu können. 
 
 
Organe und Mitgliedschaften 
 
Folgende Angaben der Gesamtkonzernmutter werden gem. § 116 Abs. 4 GO NRW i.V.m. § 70 GO 
NRW für den Verwaltungsvorstand und die Ratsmitglieder gemacht.  
 
Verwaltungsvorstand 
 
Name, Vorname Ausgeübter Beruf 
Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereinigungen, 
Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in öffentlich-
rechtlicher oder privat-rechtlicher Form 
Lewe, 
Markus 
Oberbürgermeister ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Gesellschafterversammlung) 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im Hauptausschuss) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (2. Stellv. Vorsitzender im Risiko-
ausschuss) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im Verwaltungsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied in der Zweckverbandsversammlung) 
Schultheiß, 
Hartwig 
Stadtdirektor ∗ Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Regionalverkehr Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied in der Gesellschafterversammlung)   
∗ AirportPark FMO GmbH  (Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)  
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)   
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung) 
∗ Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)      
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)    
∗ Westfälische Verkehrsgesellschaft (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied in der Verbandsversammlung) 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmberechtig-

- 13 - 
   
   
 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im 
Aufsichtsrat) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches beratendes 
Mitglied im ÖPNV-Beirat)   
Heuer,  
Wolfgang 
Stadtrat 
 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied) 
∗ ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Bei-
rat) 
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Beirat) 
∗ Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung West-
falen-Lippe (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der 
Verbandsversammlung) 
∗ Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der 
Verbandsversammlung) 
Reinkemeier, 
Alfons 
Stadtkämmerer  
 
 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat)                                                                                                                                                                                                                 
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat)  
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversamm-
lung) 
∗ ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Bei-
rat) 
∗ Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der Ver-
bandsversammlung)                                                                                                                                                                      
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
in der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversamm-
lung vom 06.05. bis zum 19.09.2015) 
Dr. Hanke, 
Andrea-Katharina 
Stadträtin ∗ Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 28.02.2015)  
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat bis 28.02.2015) 
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmberechtig-

- 14 - 
   
   
 
tes Mitglied in der Gesellschafterversammlung bis 28.02.2015)  
Paal, 
Thomas 
Stadtrat ∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Aufsichtsrat bis 16.09.2015) 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Beirat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH  (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 16.09.2015)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
Wilkens, 
Cornelia 
 ∗ Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversam m-
lung ab 16.09.2015)  
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied in der Gesellschafterversammlung ab 16.09.2015) 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Beirat ab 16.09.2015)  
Peck, 
Matthias 
 ∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 16.09.2015)  
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Aufsichtsrat ab 16.09.2015) 
 
Ratsmitglieder 
 
Name, Vorname Ausgeübter Beruf 
Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereinigungen, 
Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in öffentlich-
rechtlicher oder privat-rechtlicher Form 
Atalan, 
Ali 
Dipl. Sozialwissen-
schaftler 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 25.03.2015) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung bis 
11.12.2015) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung bis 11.12.2015) 
Baumann, 
Frank 
Programmierer ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberec htigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat)                                                                                                                                                                                            
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)                                                                                                                                                      
Beitelhoff, 
Horst Karl 
Groß- und Außen-
handelskaufmann 
(selbst.) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechti gtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
Bennink, 
Helga 
Diplom-Geologin ∗ Westfälische Bauindustrie GmbH  (Stellv. stimmberec htigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH  (Stellv. Vorsit-
zende im Aufsichtsrat)  
∗ Wohn+Stadtbau GmbH  (Stellv. Vorsitzende im Aufsichtsrat)

- 15 - 
   
   
 
Berding, 
Georg 
Schulleiter a. D., 
Dipl. Volkswirt 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Stellv. Vorsitzender im 
Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
Berens, 
Jörg 
Referent Öffentlich-
keitsarbeit 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Bloch, 
Olaf 
Beamter ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Börgel, 
Peter Laurenz 
Dipl. Ing. FH, Dipl. 
Kfm., Unternehmer  
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH  (Orden-
tliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Buddenbäumer, 
Heinz Georg  
Diplomagraringeni-
eur  
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
Dähne, 
Susanne 
Diplom Geographin ∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden GmbH, (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Dreßen, 
Olaf  
Rechtsanwalt  
Dr. Erber, 
Dietmar  
Diplom-Chemiker ∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Verwaltungsrat, im Risikoausschuss und in der 
Zweckverbandsversammlung, stellv. Stimmberechtigtes Mit-
glied im Hauptausschuss)

- 16 - 
   
   
 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat) 
Fastermann, 
Thomas  
Angestellter ∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Vorsitzender im 
Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Feldmann, 
Doris 
Dipl. Sozialpädago-
gin 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 16.09.2015) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat bis 16.09.2015 ) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat bis 16.09.2015) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 16.09.2015) 
Gotthal, 
Sven 
Angestellter ∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Hagemann, 
Philipp 
Rechtsanwalt  
Halberstadt,  
Richard-Michael 
Industriebuchbinder ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Hartmann, 
Gilbert  
Bankkaufmann ∗ CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat) 
Heinemann,  
Jens Christian 
Office Manager / 
Büroleiter 
∗ CeNTech GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat)

- 17 - 
   
   
 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. Vorsitzender 
im Aufsichtsrat) 
Herwig, 
Marius 
Student  
Hort, 
Lilia 
Gestaltungstechni-
sche Assistentin 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Beirat bis 14.01.2015) 
Joksch, 
Gerhard  
Stadtplaner, 
Berater 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
Dr. Jung, 
Michael  
Studienrat ∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH  (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. Stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung, im Verwaltungs-
rat, im Hauptausschuss und 3. Stellv. Vorsitzender im Risi-
koausschuss) 
Kattentidt,  
Christoph 
Dipl. Sozialarbeiter  
Kemper, 
Annette  
Lehrerin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kersting, 
Mathias 
 
Betriebswirt ∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im 
Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Vorsitzender im Auf-
sichtsrat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kirgil, 
Fatma 
 
  
Kleine Borgmann, 
Bruno  
Lehrer am Berufskol-
leg 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Kleyboldt, 
Michael 
Studiendirektor ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberec htigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland Ost  (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Verwaltungsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. Stimmberechtigtes

- 18 - 
   
   
 
Mitglied im Aufsichtsrat bis 11.02.2015) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. Stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat bis 11.02.2015) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat bis 11.02.2015) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. Stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat bis 11.02.2015) 
Koch, 
Marianne  
Geschäftsführende  
Gesellschafterin/  
Unternehmerin 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Köhn, 
Raimund  
Soziologe ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Köhnke, 
Katharina 
Studentin ∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kollmann, 
Thomas 
Angestellter ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
Kubig-Steltig, 
Gabriele  
Dipl. Kauffrau, selb-
ständig 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. Vorsitzende im Auf-
sichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied der Zweckverbandsversammlung und im Verwal-
tungsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
Leiße, 
Jan 
Immobilienmakler ∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Leschniok, 
Stefan 
Rechtsanwalt ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Liekefedt, 
Hedwig 
Lehrerin ∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)

- 19 - 
   
   
 
Loschelder, 
Christel 
Erzieherin, 
Traumpädagogin 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechti gtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Moll, Christian 
 
Dipl. Volkswirt  
Möllemann-
Appelhoff, 
Carola  
Studienrätin ∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordentl i-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied in der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Möllers, 
Jutta  
Diplom-Pädagogin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Naegels-Kramm, 
Anne 
Studentin  ∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung bis 08.09.2015) 
Neumann, Hans Dachdeckermeister 
(selbständig) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Nicklas, 
Andreas  
Rechtsanwalt ∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Dr. Ozan, 
Didem 
Fachfrau für Öffent-
lichkeitsar-
beit/Redakteurin  
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 
Peters, 
Carsten  
Geschäftsführer ∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechti gtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH  (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Vorsitzender im Auf-
sichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Pohlmann, 
Franz 
 
Dipl.-Agraringenieur  
Powroznik,  
Pascal 
Studienreferendar ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Raffloer, 
Uwe 
Architekt  
Reiners, 
Otto  
Referatsleiter ∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)

- 20 - 
   
   
 
∗ Sparkasse Münsterland Ost  (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung, stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat, im Hauptaus-
schuss und im Risikoausschuss) 
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Reismann, 
Karin  
Rentnerin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Reuter, 
Jürgen  
Architekt ∗ Wohn+Stadtbau GmbH  (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH  (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Rietenberg, 
Sylvia 
Sozialarbeiterin ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Rohleder, 
Tim  
Politologe, wiss. 
Mitarbeiter MdB 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Beirat) 
Sagel, 
Rüdiger 
Dipl.-Ingenieur ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches  
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Schiller, 
Martin 
Kaufmann  
Schliemann, 
Josef 
Gemeindedirektor 
a.D. 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmberechtig-

- 21 - 
   
   
 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Aufsichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Schmanck, 
Johannes 
Selbständiger ∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmb e-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Schulze Wintzler, 
Anne  
Verbraucherberate-
rin 
 
Seyfferth, 
Petra  
Wissenschaftliche  
Mitarbeiterin 
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordentl i-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat)   
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Stähler, 
Angela 
Hausfrau ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Steinmann, 
Ludger 
Dipl. Geograf, Dipl. 
Umweltwissenschaft-
ler 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Dr. Stein-Redent, 
Rita  
Wissenschaftliche  
Mitarbeiterin 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Suuck, 
Julia 
Sonderpädagogi-
sche Lehrkraft 
 
Varnhagen, 
Hans  
Dachdeckermeister ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ MCC Halle Münsterland GmbH  (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Vilhjalmsson, 
Wendela-Beate  
Lehrerin i.R. ∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Beirat) 
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat)

- 22 - 
   
   
 
∗ Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat ab) 
∗ Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung) 
von den Berg, 
Dieter  
Bereichsdirektor a.D. ∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat bis 01.10.2015) 
∗ Religio Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat 
bis 01.10.2015) 
von Göwels,  
Walter  
Dipl.-Kfm., 
selbst. Versiche-
rungsfachmann 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Vorsitzender im Aufsichts-
rat) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
von Olberg,  
Robert  
Angestellter ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Weber, 
Stefan  
IT-
Unternehmensbera-
ter 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung, im Verwaltungsrat 
und im Hauptausschuss, stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Risikoausschuss) 
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wenzel, 
Manfred 
Elektrotechnik-
Meister/Projektleiter 
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Aufsichtsrat) 
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Winkel, Maria Kauffrau in der 
Grundstücks- und 
Wohnungswirtschaft 
∗ Sparkasse Münsterland Ost  (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied der Zweckverbandsversammlung, stellv. Stim m-
berechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat) 
∗ Stadtwerke Münster GmbH (2. Stellv. Vorsitzende im Auf-
sichtsrat) 
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung bis 
11.11.2015) 
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat)

Abkürzungsverzeichnis 
 
 
Abs.    Absatz 
AV    Anlagevermögen 
AWK    Abfallwirtschaftskonzept 
AWM    Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
AWR    Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
a. o.    außerordentlich  
BauGB   Baugesetzbuch 
BBP    Bühnenbewirtschaftungsplan 
BGB    Bürgerliches Gesetzbuch 
BHKW    Blockheizkraftwerk 
BMUB    Bundesministerium f. Umwelt, Naturschutz, Bau u. Reaktorsicherheit 
B. V.    Besloten Vennootschap 
bzw.    beziehungsweise 
ca.    circa 
CHF    Schweizer Franken 
CO2    Kohlenstoffdioxid 
DRS    Deutscher Rechnungslegungs Standard 
Dr.    Doktor 
DSD    Duales System Deutschland 
EDV    Elektronische Datenverarbeitung 
EEG    Erneuerbare-Energien-Gesetz 
ehw    Energiehandelsgesellschaft West mbH 
EigVO    Eigenbetriebsverordnung 
EnWG    Energiewirtschaftsgesetz 
EUR    Euro 
e. V.    eingetragener Verein 
ff.    fortfolgende  
FMO    Flughafen Münster/Osnabrück 
gem.    gemäß 
GemHVO NRW  Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein Westfalen 
ggf.    gegebenenfalls 
GmbH    Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
GML    Gewerbepark Münster-Loddenheide 
GO NRW   Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen 
GPA    Gemeindeprüfungsanstalt 
GuD    Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerk 
HGB    Handelsgesetzbuch 
IT    Informationstechnik 
i. G.    in Gründung 
i. R.     im Rahmen 
i. V. m.    in Verbindung mit 
KAG    Kommunalabgabengesetz  
KG    Kommanditgesellschaft 
KonTraG   Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich 
KWK    Kraft-Wärme-Kopplung 
MBRA    mechanisch-biologische Restabfallaufbereitungsanlage 
MCC    Messe und Congress Centrum 
Mio.    Million 
MM    Münster Marketing 
NKF    Neues kommunales Finanzmanagement 
NRW    Nordrhein-Westfalen 
ÖPNV    Öffentlicher Personennahverkehr 
OLG    Oberlandesgericht 
PPP    Public Private Partnerships

rd.    rund 
RMS    Risikomanagementsystem 
RWTH    Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule 
SGB II    Sozialgesetzbuch II 
TEHG    Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 
u.    und 
u. a.    unter anderem 
VGM    Verkehrsgemeinschaft Münsterland 
VSEF-Lage   Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 
WLE    Westfälische Landeseisenbahn 
ZDM     Zentrale Mülldeponie Münster 
ZuG    Zuteilungsgesetz 
z. Z.    zurzeit

Beschlussvorlage

4353 Zeichen

V/0489/2018 
V/0489/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfung s-
ausschusses wird der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2015 mit einer Bilan z-
summe von 4.069.340.024,82 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag von 1.361.442 ,24 € be-
stätigt (§ 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2. Der Gesamtjahresfehlbetrag 2015 von 1.361.442,24 € wird mit der Allgemeinen Rücklage ver-
rechnet. 
 
3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für den Gesamtabschluss 2015 Ent-
lastung erteilt. 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 2 des NKF -Einführungsgesetzes i. V. m. § 116 Abs. 1 GO NRW haben die Gemeinden zum 
Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen. 
 
Den mit Datum vom 27.09.2017 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister b e-
stätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 e inschließlich Gesamtlagebericht und 
Gesamtanhang hat der Rat in der Sitzung am 18.10.2017 (Vorlage Nr. V/0686/2017) zur Kenntnis 
genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gemäß § 116 Abs. 6 
GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsauss chuss den Gesamtabschluss, dabei bedient er sich der 
örtlichen Rechnungsprüfung. 
 
Der Gesamtabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze or d-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ve rmö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision 
 
30.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Frohne 
Telefon: 492 1400 
FrohneK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0489/2018 
Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen war auch 
die Beurteilung, ob der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht (§  116 Abs. 6 
GO NRW). 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 durchgeführt und über die Prüfung 
den als Anlage 1 bei gefügten Bericht erstellt. Nach dem Ergebnis der Prüfung beläuft sich der G e-
samtjahresfehlbetrag 2015 auf 1.361.442,24 €. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Im 
Einzelnen wird dazu auf den Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der  Vorlage 
V/0686/2017 versandten Unterlagen zum Gesamtabschluss 2015 verwiesen. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 den Bericht über die Prüfung 
des Gesamtabschlusses eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wirtschaftlichkeitsprü-
fung und Revision formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk angeschlossen und dem Rat 
empfohlen, den aufgestellten Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2015 gemäß § 116 
Abs. 1 GO NRW zu bestätigen. 
 
Nach § 116 Abs. 6 i. V. m . 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Pr ü-
fungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prü-
fungsergebnis Stellung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durc h-
sicht des Prüfungsberichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. 
Abdeckung des Gesamtjahresfehlbetrages 
 
Nach § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des 
Gesamtabschlusses auch über die Behandlu ng des Gesamtjahresfehlbetrages i. H. v. 1.361.442,24  
€. Dieser wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufste l-
lung des Gesamtabschlusses (§ 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung bringt zum 
Ausdruck, dass auf Grund des vorgelegten Gesamtabschlusses und der vorgenommenen Prüfung 
keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
 
Anlage: Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2015

Beratungsverlauf (2)

04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wolbecker Straße 284
  • Loddenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0489/2018
Typ
Vorlagen
Datum
23.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37