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V/0726/2023

Überleitung der Jugendhilfe an der Kompass-Schule in die Trägerschaft der freien Jugendhilfe

Vorlagen 16.01.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2024, TOP 29

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5459 Zeichen

V/0726/2023 
V/0726/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Überleitung der Jugendhilfe an der Kompass-Schule in die Trägerschaft der freien Jugendhilfe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   13.02.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.02.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfeleistungen an der 
Kompass-Schule zum 01.08.2024 (Schuljahr 2024/2025) dem Kinder- und Jugendhilfeträger Caritas-
verband für die Stadt Münster e.V. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0603 Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
   
 
Zeile 11 
15 
Personalaufwendungen 
Transferaufwendungen 
2024 
 
112.930 
 
ab 01.08.2024 
 
   2025 275.680  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 in der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
31.01.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Nees 
Telefon: 492-5123 
Nees@stadt-muenster.de

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V/0726/2023 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Seit Gründung der Richard-von-Weizsäcker-Schule als Kooperation von Schule und Jugendhilfe ist 
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in der Kompass-Schule tätig. Aktuell sind dort 4,25 VZÄ 
beschäftigt. 
 
Seit 2016 ist der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. als Träger der offenen Ganztagsschule in 
der Kompass-Schule (damalige Richard-von-Weizsäcker-Schule, Beckstraße, V/0085/2016) tätig. 
Darüber hinaus führt das Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH als Tochtergesellschaft der Caritas 
an der Kompass-Schule die werkpädagogischen Angebote durch (vgl. V/0436/2017).  
 
2020 wurde die Primar- und Sekundarstufe I der Richard-von-Weizsäcker-Schule sowie die „Villa In-
terim“ am Bröderichweg 36 zu einem gemeinsamen schulischen Lernort „Kompass-Schule“ für Schü-
ler*innen der Jahrgänge 1 bis 10 mit einem besonders ausgeprägten, intensivpädagogischen Bedarf 
(§ 15 AO-SF) an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale 
Entwicklung gem. § 132 SchulG zusammengelegt (V/0085/2016 und V/0200/2019).  
 
Neben den Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen des Landes ist die Schulpsychologische 
Beratungsstelle der Stadt Münster dort tätig. Somit arbeiten Fach- und Lehrkräfte aus den Bereichen 
Sonderpädagogik, Fachkunde, Schulpsychologie und Jugendhilfe an der Kompass-Schule interdiszip-
linär zusammen. 
 
Die Schüler*innenschaft hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Viele Schüler*innen haben 
einen hohen Unterstützungsbedarf in der sozial-emotionalen Entwicklung (gem. § 15 AO-SF – NRW). 
Die Erfahrungen der letzten drei Jahre zeigen weiterhin, dass die Problemlagen der Schüler*innen 
sehr komplex sind. Nur durch intensive, individuelle Förderung gelingt hier eine Rückführung in das 
Regelschulsystem.  
 
Der schulische Lernort hat sich zu einem außerordentlichen intensivpädagogischen Kompetenzzent-
rum entwickelt. Durch die Häufigkeit der individuellen Krisen und der intensiven Unterstützungsbedar-
fe der Schüler*innen ergibt sich ein hohes Maß an Abstimmung für die einzelnen Förderpläne und 
Interventionen. Dies gelingt den tätigen Institutionen aufgrund der vielen Schnittstellen nur mit einem 
sehr hohen zeitlichen Aufwand. Es zeigt sich, dass die Leistungen vor Ort stärker gebündelt werden 
müssen.   
 
Ziel ist es, dass eine Leitungskraft der Jugendhilfe die Jugendhilfeleistungen vor Ort koordiniert. 
Dadurch kann die fachliche Begleitung der sozialpädagogischen Fachkräfte an der Kompass-Schule 
ohne Reibungsverluste besser gewährleistet werden.  
 
Auf das Überleitungsverfahren mit Interessensbekundungen der Jugendhilfeträger wird an dieser 
Schule bewusst verzichtet, da der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. bereits seit 2016 an der 
Kompass-Schule umfangreiche Jugendhilfeleistungen erbringt. 
 
 
2. Caritasverband für die Stadt Münster e.V.  
 
Der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. ist ein wichtiger Kooperationspartner in der Kompass-
Schule. Er ist sowohl als OGS-Träger als auch als Anbieter von weiteren sozialpädagogischen Ange-
boten (Beratungsstellen, therapeutische Tagesgruppen, Erziehungshilfen, Schulsozialarbeit) in der 
Jugendhilfe etabliert. Mit dem Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH als Tochtergesellschaft wird 
zusätzlich die Expertise im Übergang Schule - Beruf abgedeckt. Der Caritasverband für die Stadt

- 3 - 
V/0726/2023 
Münster e.V. verfügt über einen hohen Erfahrungswert in der fachlichen Zusammenarbeit mit dem 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.   
 
 
3. Fazit 
 
Die Schulleitung und die Verwaltung einschließlich der Beschäftigten der Jugendhilfe vor Ort schla-
gen im hohen Konsens vor, dem Caritasverband für die Stadt Münster e. V die Trägerschaft für die 
bisherigen öffentlichen Jugendhilfeleistungen an der Kompass-Schule zu übertragen.  
 
Die Kompass-Schule gewinnt mit der Überleitung erheblich mehr Zeitressourcen, die dadurch stärker 
in der Förderung der Schüler*innen eingesetzt werden können.   
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen:  
Anlage A

Anlage A

1711 Zeichen

Anlage A zur V/0726/2023 
Kurzüberblick 
Die Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfeleistungen an der Kompass-Schule (ein schulischer 
Lernort mit intensivpädagogischer Unterstützung im Bereich emotionale und soziale Entwicklung) 
soll zum 01.08.2024 (Schuljahr 2024/2025) dem Caritasverband für die Stadt Münster e.V. über-
tragen werden.   
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Überleitung ist es, die Jugendhilfeleistungen vor Ort stärker zu bündeln. Eine Leitungs-
kraft der Jugendhilfe soll vor Ort koordinieren. Dadurch kann die fachliche Begleitung der sozial-
pädagogischen Fachkräfte an der Kompass-Schule ohne Reibungsverluste besser gewährleistet 
werden.  
Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt:  
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick-
lungsstandorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge-
sellschaft 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0603 Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja   Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Migration

Beratungsverlauf (5)

13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Beckstraße
  • Bröderichweg 36

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Details

Aktenzeichen
V/0726/2023
Typ
Vorlagen
Datum
16.01.2024
Erstellt
06.12.2023 16:20