V/0726/2023
Überleitung der Jugendhilfe an der Kompass-Schule in die Trägerschaft der freien Jugendhilfe
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Beschlussvorlage
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V/0726/2023 V/0726/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Überleitung der Jugendhilfe an der Kompass-Schule in die Trägerschaft der freien Jugendhilfe Beratungsfolge 13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 13.02.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 15.02.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfeleistungen an der Kompass-Schule zum 01.08.2024 (Schuljahr 2024/2025) dem Kinder- und Jugendhilfeträger Caritas- verband für die Stadt Münster e.V. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0603 Förderung von benachteiligten jungen Menschen Zeile 11 15 Personalaufwendungen Transferaufwendungen 2024 112.930 ab 01.08.2024 2025 275.680 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 in der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 31.01.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Nees Telefon: 492-5123 Nees@stadt-muenster.de - 2 - V/0726/2023 Begründung: 1. Ausgangslage Seit Gründung der Richard-von-Weizsäcker-Schule als Kooperation von Schule und Jugendhilfe ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in der Kompass-Schule tätig. Aktuell sind dort 4,25 VZÄ beschäftigt. Seit 2016 ist der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. als Träger der offenen Ganztagsschule in der Kompass-Schule (damalige Richard-von-Weizsäcker-Schule, Beckstraße, V/0085/2016) tätig. Darüber hinaus führt das Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH als Tochtergesellschaft der Caritas an der Kompass-Schule die werkpädagogischen Angebote durch (vgl. V/0436/2017). 2020 wurde die Primar- und Sekundarstufe I der Richard-von-Weizsäcker-Schule sowie die „Villa In- terim“ am Bröderichweg 36 zu einem gemeinsamen schulischen Lernort „Kompass-Schule“ für Schü- ler*innen der Jahrgänge 1 bis 10 mit einem besonders ausgeprägten, intensivpädagogischen Bedarf (§ 15 AO-SF) an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung gem. § 132 SchulG zusammengelegt (V/0085/2016 und V/0200/2019). Neben den Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen des Landes ist die Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster dort tätig. Somit arbeiten Fach- und Lehrkräfte aus den Bereichen Sonderpädagogik, Fachkunde, Schulpsychologie und Jugendhilfe an der Kompass-Schule interdiszip- linär zusammen. Die Schüler*innenschaft hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Viele Schüler*innen haben einen hohen Unterstützungsbedarf in der sozial-emotionalen Entwicklung (gem. § 15 AO-SF – NRW). Die Erfahrungen der letzten drei Jahre zeigen weiterhin, dass die Problemlagen der Schüler*innen sehr komplex sind. Nur durch intensive, individuelle Förderung gelingt hier eine Rückführung in das Regelschulsystem. Der schulische Lernort hat sich zu einem außerordentlichen intensivpädagogischen Kompetenzzent- rum entwickelt. Durch die Häufigkeit der individuellen Krisen und der intensiven Unterstützungsbedar- fe der Schüler*innen ergibt sich ein hohes Maß an Abstimmung für die einzelnen Förderpläne und Interventionen. Dies gelingt den tätigen Institutionen aufgrund der vielen Schnittstellen nur mit einem sehr hohen zeitlichen Aufwand. Es zeigt sich, dass die Leistungen vor Ort stärker gebündelt werden müssen. Ziel ist es, dass eine Leitungskraft der Jugendhilfe die Jugendhilfeleistungen vor Ort koordiniert. Dadurch kann die fachliche Begleitung der sozialpädagogischen Fachkräfte an der Kompass-Schule ohne Reibungsverluste besser gewährleistet werden. Auf das Überleitungsverfahren mit Interessensbekundungen der Jugendhilfeträger wird an dieser Schule bewusst verzichtet, da der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. bereits seit 2016 an der Kompass-Schule umfangreiche Jugendhilfeleistungen erbringt. 2. Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. ist ein wichtiger Kooperationspartner in der Kompass- Schule. Er ist sowohl als OGS-Träger als auch als Anbieter von weiteren sozialpädagogischen Ange- boten (Beratungsstellen, therapeutische Tagesgruppen, Erziehungshilfen, Schulsozialarbeit) in der Jugendhilfe etabliert. Mit dem Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH als Tochtergesellschaft wird zusätzlich die Expertise im Übergang Schule - Beruf abgedeckt. Der Caritasverband für die Stadt - 3 - V/0726/2023 Münster e.V. verfügt über einen hohen Erfahrungswert in der fachlichen Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. 3. Fazit Die Schulleitung und die Verwaltung einschließlich der Beschäftigten der Jugendhilfe vor Ort schla- gen im hohen Konsens vor, dem Caritasverband für die Stadt Münster e. V die Trägerschaft für die bisherigen öffentlichen Jugendhilfeleistungen an der Kompass-Schule zu übertragen. Die Kompass-Schule gewinnt mit der Überleitung erheblich mehr Zeitressourcen, die dadurch stärker in der Förderung der Schüler*innen eingesetzt werden können. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0726/2023 Kurzüberblick Die Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfeleistungen an der Kompass-Schule (ein schulischer Lernort mit intensivpädagogischer Unterstützung im Bereich emotionale und soziale Entwicklung) soll zum 01.08.2024 (Schuljahr 2024/2025) dem Caritasverband für die Stadt Münster e.V. über- tragen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Überleitung ist es, die Jugendhilfeleistungen vor Ort stärker zu bündeln. Eine Leitungs- kraft der Jugendhilfe soll vor Ort koordinieren. Dadurch kann die fachliche Begleitung der sozial- pädagogischen Fachkräfte an der Kompass-Schule ohne Reibungsverluste besser gewährleistet werden. Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick- lungsstandorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge- sellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0603 Förderung von benachteiligten jungen Menschen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Migration
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Beckstraße
- Bröderichweg 36
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Details
- Aktenzeichen
- V/0726/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2024
- Erstellt
- 06.12.2023 16:20