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V/0777/2013

Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zum geplanten 6-streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven von Bau-km 41-028,80 bis Bau-km 30+450,00 im Planfeststellungsverfahren

Vorlagen 14.10.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 25.2

Stellungnahme Stadt Münster

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Stellungnahme Stadt Münster

22719 Zeichen

Anlage 1 
         zur Vorlage V/0777/2013 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahme 
 
der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
von der Anschlussstelle Münster/Nord  
bis zur Anschlussstelle Greven von  
Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00

Inhaltsverzeichnis 
 
 
 
 
Stellungnahme der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anhang zur Stellungnahme 
 
 
Anhang 1: Übersichtspläne

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 
10.10.2013          1 
Lfd. 
Nr. 
 
Abschnitt Nr. 
im 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
1 Allgemein  
 
 
 
 Verkehrsuntersu-
chung 
Die zur Stellungnahme vorliegende Verkehrs-
untersuchung zum 6-streifigen Ausbau der A 1 
hat den Bearbeitu ngsstand „Aachen, 
08.12.2009“ und berücksichtigt den Autobahn-
abschnitt  Münster/Nord bis Greven. Aus Sicht 
der Stadt Münster müssen die Verkehrsunter-
suchung und die darauf aufbauenden Lärmbe-
rechnungen zwingend überarbeitet und aktua-
lisiert werden. 
 
Unter Berücksichtigung der aufgeführten An-
merkungen ist aus Sicht der Stadt Münster 
eine Verkehrssteigerung von über 40 % für 
den Autobahnabschnitt der A 1 zwischen 
Münster Nord und Greven auf fast 85.000 
Kfz/24h im DTV für die kommenden 12 Jahre 
fachlich nicht nachvollziehbar. 
 
 
 
 
 
 
Auf Seite vier der Untersuchung wird dokumen-
tiert, wie aus den Verkehrserhebungen der Jahre 
2005 und 2008 eine steigende Verkehrsentwick-
lung für die A1 prognostiziert wird, die in dieser 
Form nicht nachvollzogen werden kann. Für die-
sen Autobahnabschnitt wurden seit 1995 im 
Rahmen der Bundesverkehrswegezählung fol-
genden Verkehrsbelastungen ermittelt: 
 
Jahr DTV 
1995 62.008 
2000 66.777 
2005 57.757 
  2008* 60.072 
2010 60.453 
 
*Analysebelastung laut Verkehrsuntersuchung 
 
Die Datenreihe der Bundesverkehrswegezählun-
gen zeigt für die A1 ein relativ stabiles Ver-
kehrsaufkommen für die vergangenen 15 Jahre. 
Die Verkehrsbelastungen liegen in einer Größen-
ordnung um die 60.000 Kfz/24h im DTV. Eine 
leicht steigende Verkehrsentwicklung kann für den 
Zeitraum von 2005 bis 2010 beobachtet werden. 
Die hieraus abzuleitende Basisentwicklung für die 
Prognose 2025 liegt jedoch deutlich unter den 
Steigerungswerten aus der vorliegenden Ver-
kehrsuntersuchung aus dem Jahr 2009. Aus die-
sem Grund sollten die Ergebnisse der Bundesver-
kehrswegezählung 2010, die unter anderem auch 
deutlich niedrigere SV-Anteile ausweist – 17,9 % 
in 2010 gegenüber 19,7 % in 2008 - im weiteren

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 
10.10.2013          2 
Lfd. 
Nr. 
 
Abschnitt Nr. 
im 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
Verfahren berücksichtigt werden. 
 
Die Prognoseberechnungen für die „allgemeine 
Verkehrsentwicklung“, wie sie hier im Gutachten 
genannt wird, müssten auf der Grundlage der 
aktuellen Datenlage zu deutlich niedrigen Ver-
kehrsbelastungswerten führen. 
 
Darüber hinaus wird in dem Gutachten(Seite 10 
und 11) sehr differenziert das projektinduzierte 
Verkehrsaufkommen durch Gewerbe-, Industrie- 
und Wohnungsbauentwicklungen bis 2025 in den 
Gemeinden im Umfeld der A 1 berechnet. Die 
Verkehrsdaten 2025 werden  dann anschließend 
aus der Summe der „allgemeinen Verkehrsprog-
nose“ und dem „projektinduziertem Verkehrsauf-
kommen“ gebildet. Dies ist aus Sicht der Stadt 
Münster methodisch sehr kritisch zu sehen, weil: 
 
• Die allgemeine Verkehrsprognose und die 
projektinduzierte Verkehrsprognose sind 
zwei unterschiedliche Berechnungsver-
fahren um Verkehrsentwicklungen zu 
prognostizieren. Im optimalen Fall sollten 
beide Berechnungsverfahren zum glei-
chen Ergebnis führen. Es ist fachlich je-
doch nicht zulässig die Ergebnisse unter-
schiedlicher Berechnungsverfahren zu ei-
ner Gesamtprognose aufzuaddieren, da 
dies folglich zu überhöhten Prognoseer-
gebnissen führt.

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 
10.10.2013          3 
Lfd. 
Nr. 
 
Abschnitt Nr. 
im 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
• Die Erfahrungen der letzten 20 Jahre bei 
der Stadt Münster haben gezeigt, dass 
projektinduzierte Verkehre aus neuen 
Gewerbe-, Industrie und Wohnungsbau-
entwicklungen nur zu einem relativ gerin-
gen Prozentsatz Kfz-Neuverkehre auslö-
sen. Vielmehr handelt es sich um Ver-
kehrsverlagerungen. Die vorliegende Un-
tersuchung erweckt den Anschein, dass 
die projektinduzierten Verkehre zu 100 
Prozent als Neuverkehre angesetzt wur-
den. Dieser Ansatz sollte nach Ansicht 
der Stadt Münster geprüft werden. 
 
• Grundsätzlich sind die Strukturansätze zu 
überprüfen. Auffällig ist der Ansatz von 3 
Mio. Fluggästen pro Jahr, die für den 
Flughafen Münster/Osnabrück angesetzt 
wurden. Aufgrund der tatsächlichen Ent-
wicklung (stetig sinkendes Fluggastauf-
kommen) ist zumindest diese Annahme 
zu korrigieren. 
 
 
2 
 
 
 
 
 
 
 
 
Allgemein   Kultur- und sonstige 
Sachgüter 
(Erläuterungsbericht 
Punkt 5.7) 
Im Bereich des geplanten Straßenausbaus 
befinden sich zwei Bodendenkmäler gemäß § 
2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. 
Nördlich des Rastplatzes Pluggenheide liegt 
die Münstersche Stadtlandwehr (Objekt-Nr. 
50-52), südlich des genannten Rastplatzes der 
Max-Clemens-Kanal (Objekt-Nr. 7). Die Lage 
der beiden Bodendenkmäler geht aus der bei-
gefügten Karte hervor. 
Bei der Realisierung des Vorhabens im Bereich 
der beiden Bodendenkmäler sind daher folgende 
Auflagen zu berücksichtigen. 
 
Der Baubeginn ist der Stadt Münster/ Städtischen 
Denkmalbehörde (Tel. 0251/492-6148; 
0171/3383564) oder der LWL-Archäologie für 
Westfalen vier Wochen vor Baubeginn anzuzei-
gen.

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 
10.10.2013          4 
Lfd. 
Nr. 
 
Abschnitt Nr. 
im 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
 
 
 
 Erdarbeiten müssen archäologisch begleitet wer-
den. Diese gilt insbesondere für den flächigen 
Bodenabtrag im Bereich der Münsterschen Stadt-
landwehr (Objekt Nr. 51), der nur unter Aufsicht 
der Städtischen Denkmalbehörde oder der LWL-
Archäologie für Westfalen und mit geeigneter 
Technik durchgeführt werden darf. Der Städti-
schen Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie 
für Westfalen muss vor Ort die  Möglichkeit gege-
ben werden, auftretenden Funde und Befunde zu 
bergen sowie zu dokumentieren. Die Kosten dafür 
trägt nach den Bestimmungen des Denkmal-
schutzgesetzes der Verursacher (§ 29.1). 
 
Für die anderen Bereiche des Straßenausbaus 
gilt folgender Hinweis:  
 
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte 
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können je-
derzeit neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtli-
che Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch 
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaf-
fenheit) entdeckt werden. Gemäß § 15 DSchG 
NRW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals 
unverzüglich der Stadt/ Städtischen Denkmalbe-
hörde  oder dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen anzuzei-
gen. Die Fundstelle ist nach § 16 Abs. 1  DSchG 
NRW  unverändert zu erhalten.

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 
10.10.2013          5 
Lfd. 
Nr. 
 
Abschnitt Nr. 
im 
BWV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
3 41+028,8 - 
30+450 
1 5.1-
5.13 
Wildschutzzaun 
 
Die Stadt Münster ist im Bauwerksverzeichnis 
als bisheriger und zukünftiger Eigentümer bzw. 
Unterhaltungspflichtiger zu streichen. 
 
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik 
Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) 
 
4 
 
 
 
36+536 - 
36+739 
16 5.6 Lärmschutzanlage Die Ausführung der Lärmschutzmaßnahmen 
im Bereich des Rastplatzes Plugger Heide 
sollte überprüft werden.  
 
Der vorhandene private Lärmschutzwall und die 
geplante Lärmschutzwand in Höhe des Rastplat-
zes Plugger Heide bilden keine durchgehende 
Schutzeinrichtung. Es entsteht aufgrund des 
Dienstweges eine Öffnung von ca. 60m. Die Aus-
wirkungen auf das Baugebiet werden hinterfragt. 
 
5 36+051 - 
35+345 
21 5.6-5.8 Lärmschutzanlage 
 
 
 
Die Stadt Münster würde eine bauliche Aus-
führung des geplanten Lärmschutzwalls be-
grüßen, die eine spätere Erweiterung/ Aufsto-
ckung zulassen würde. 
 
 
 
Die Stadt Münster sieht perspektivisch, auf der 
Grundlage des FNP, eine weitere Wohnbauent-
wicklung in Sprakel vor. In wie weit hierfür zukünf-
tig ergänzende Lärmschutzmaßnahmen erforder-
lich werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt 
noch nicht beurteilt werden.  
6 35+275 – 
35+070 
 
29 5.7-5.8 Lärmschutzanlage Die Stadt Münster würde eine bauliche Aus-
führung des geplanten Lärmschutzwalls be-
grüßen, die eine spätere Erweiterung/ Aufsto-
ckung zulassen würde. 
 
Die Stadt Münster sieht perspektivisch, auf der 
Grundlage des FNP, eine weitere Wohnbauent-
wicklung in Sprakel vor. In wie weit hierfür zukünf-
tig ergänzende Lärmschutzmaßnahmen erforder-
lich werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt 
noch nicht beurteilt werden. 
 
 
7 34+207 36 5.9 1) Bundesstraße 219 
„Aldruper Straße) 
Die Stadt Münster ist im Bauwerksverzeichnis 
als bisheriger und zukünftiger Eigentümer bzw. 
Unterhaltungspflichtiger zu streichen. 
 
Die Unterhaltungsträgerschaft obliegt der Bundes-
republik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung)

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 
10.10.2013          6 
Lfd. 
Nr. 
 
Abschnitt Nr. 
im 
LBP 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
8 40+470 bis 
40+780 
 
 
 
 
12.2.1 Ausgleichsflächen Im Bereich Baukm 40+470 bis 40+780 befin-
den sich östlich der Autobahn Kompensations-
flächen des Landesbetriebes Straßenbau. 
Diese dürfen durch den Ausbau der A1 nicht 
dauerhaft in Anspruch genommen werden. 
Gegen eine temporäre Beanspruchung beste-
hen aus Sicht der Unteren Landschafsbehörde 
keine Bedenken sofern die Beeinträchtigungen 
wieder kompensiert werden und keine Verklei-
nerung der bestehenden Kompensationsflä-
chen erfolgt. 
 
 
An Hand der Lagepläne ist nicht zuerkennen, ob 
hier eine dauerhaft Inanspruchnahme von beste-
henden Kompensationsflächen erfolgt. 
9 
 
 
 
36+090  12.2.6 Ausgleichsflächen Im Bereich Baukm 36+090 ist auf der Ostseite 
der Autobahn eine RKB vorgesehen. Die ge-
samte Einrichtung ist so zu verlagern, dass 
eine Kompensationsfläche der Stadt Münster 
nicht beansprucht wird. 
 
Die hier beanspruchte Fläche ist im rechtskräfti-
gen B-Plan 459 „Sprakel nördlich Landwehr (östl. 
Teilbereich)“ als Kompensationsmaßnahme fest-
gesetzt. Diese wird in 2014 realisiert. Der hier 
ebenfalls vorgesehene Lärmschutzwall wurde bei 
der Ausweisung berücksichtigt und kann weiter 
verfolgt werden. Der Bau des RKB beansprucht 
jedoch die Kompensationsfläche so dass das 
Becken mit seinen Einrichtungen verlagert werden 
muss.

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 
10.10.2013          7 
Lfd. 
Nr. 
 
Abschnitt Nr. 
im 
LBP 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
10 
 
36+700  12.2.6 Erweiterung der 
Rastanlagen 
Sowohl auf der West- wie auch auf der Ostsei-
te der A1 sind die Erweiterungsflächen der 
Rastplätze mit einem Gehölzstreifen von min-
destens 10 m Breite landschaftsgerecht einzu-
grünen. Für die Eingrünung sind auch Bäume 
1. Ordnung zu verwenden für deren Entwick-
lung ein ausreichender Raum auf eigenem 
Grundstück vorhanden sein muss. 
Mit einer Breite von 5 m ist die derzeitig geplante 
Eingrünung der erweiterten Rastplätze im Lage-
plan dargestellt. Für einen Schutz des Land-
schaftsbildes und der Wohlfahrtwirkungen an-
grenzender Landschaftsräume verfügt sie damit 
nicht über ausreichenden Entwicklungsraum. Bei 
einer Breite von 5 m entwickelt eine Pflanzung 
keinen Schutz vor den Unruhen des Rastplatzes. 
Die Bewegungen der KFZ, insbesondere der 
LKW-Verkehre wirken sich damit unnötig auf den 
Landschaftsraum aus und verunsichern die Fauna 
dieses Raumes insbesondere im Winter durch die 
Lichtkegel vom Rastplatz und die ständigen Be-
wegungen. Um dies zu verhindern sind die Ge-
hölzstreifen auf mindestens 10 m Breite zu ver-
größern sowie mit Bäumen 1. Ordnung zu be-
pflanzen. Die Tiefe der Anpflanzungsfläche muss 
in der Lage sein dauerhaft eine Einbindungsfunk-
tion zu übernehmen, ohne dass z. B. aus Rück-
sicht auf nachbarschaftliche Belange die Entwick-
lung der Straucharten und Bäume durch Rück-
schnitt behindert wird.

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 
10.10.2013          8 
Lfd. 
Nr. 
 
Abschnitt Nr. 
im 
LBP 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
11 
 
  13.2.1 Wassertechnische 
Unterlagen (Über-
sichtsblatt) 
Grundsätzliche Hinweise Oberflächengewäs-
ser, Grundwasser 
• Gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz sind 
Arbeiten, die so tief in den Boden eindrin-
gen, dass sie sich unmittelbar oder mittel-
bar auf die Bewegung, die Höhe oder die 
Beschaffenheit des Grundwassers auswir-
ken können, der Unteren Wasserbehörde 
einen Monat vor Beginn der Arbeiten an-
zuzeigen (Ansprechpartner Herr Klose, 
Tel. 0251 492 6784). 
• Der Anzeige sind Unterlagen beizufügen in 
denen die Auswirkungen auf das Grund-
wasser, das Absenkverfahren, sowie der 
Umfang und die Auswirkungen der Absen-
kung auf das Umfeld beschrieben werden. 
• Grundsätzlich ist für eine 
Grundwasserentnahme zur bauzeitlichen 
Grundwasserabsenkung eine 
wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8,9 
und 10 Wasserhaushaltsgesetz bei der 
Unteren Wasserbehörde zu beantragen. 
• Sind im Rahmen der bauzeitlichen 
Grundwasserabsenkung nur geringe 
Mengen Grundwasser zu entnehmen, 
kann die Grundwasserentnahme von hier 
auch als erlaubnisfreie Benutzung des 
Grundwassers gemäß § 46 
Wasserhaushaltsgesetz eingestuft werden 
(Ansprechpartner Herr Klose, Tel. 0251 
492 6784). 
• Im Zuge der geplanten Baumaßnahme 
werden zur Ableitung und Rückhaltung des

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 
10.10.2013          9 
Lfd. 
Nr. 
 
Abschnitt Nr. 
im 
LBP 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
anfallenden Niederschlagswassers Mulden 
angelegt. Eine hinreichende Dichtheit der 
Mulden gegenüber dem anstehenden 
Grundwasser ist in den Unterlagen nicht 
beschrieben. In Abhängigkeit vom Ver-
schmutzungspotential des einzuleitenden 
Wassers, des Grundwasserstandes und 
der Wasserdurchlässigkeit der unterhalb 
der Mulden anstehenden Böden, ist eine 
mögliche Beeinträchtigung des Grundwas-
sers zu ermitteln und darzulegen. Hierzu 
sind hydrogeologische Untersuchungen im 
Bereich der Mulden erforderlich. Sofern 
ohnehin beabsichtigt ist, die Mulden zum 
Schutz des Grundwassers abzudichten, 
bestehen gegen die vorgesehene Planung 
keine Bedenken. 
• Das über die Böschungen breitflächig ab-
geleitete und dort teilweise versickernde 
Oberflächenwasser darf kein RCL-Material 
durchströmen. 
• Während der Bauausführung ist dafür Sor-
ge zu tragen, dass keine Gewässerverun-
reinigungen eintreten. Das Einleiten von 
Sedimenten ist durch geeignete Maßnah-
men zu verhindern. Sofern Schäden in den 
Gewässern auftreten sind diese zeitnah 
auf Kosten des Maßnahmeträgers zu be-
seitigen.

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 
10.10.2013          10 
Lfd. 
Nr. 
 
Abschnitt Nr. 
im 
LBP 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
12 
 
 
  13.2.1 Wassertechnische 
Unterlagen  
Blatt Nr: 8 und 9 
• Im Bereich der Stadtgrenze Münster tan-
giert die geplante Baumaßnahme das 
Überschwemmungsgebiet der Aa. Aus 
dem Entwurf ist nicht ersichtlich, ob hier-
durch Hochwasser-Rückhalteraum verlo-
ren geht. Sofern Rückhalteraum verloren 
geht, ist dieser auszugleichen. Weiterhin 
ist zu beachten, dass im Überschwem-
mungsgebiet kein RCL-Material eingebaut 
werden darf.

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 
10.10.2013          11 
Lfd. 
Nr. 
 
Abschnitt Nr. 
im 
LBP 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
13   Unter-
lage 
11 
 
11.2 
Blatt 1 
- 2 
Lärmtechnische Un-
terlagen 
Grundsätzliches zum Lärmschutz
 
Die Verwendung von offenporiger Asphalt-
deckschicht (OPA) auf Höhe der Ortschaft 
Sprakel (34+500 bis 36+900) als aktive Schall-
schutzmaßnahme wird ausdrücklich begrüßt. 
Die OPA führt flächendeckend zu gleichblei-
benden Pegelminderungen in der Ortschaft 
Sprakel, die Dämpfungswirkung von Lärm-
schutzwällen und -wänden nehmen hingegen 
mit der Entfernung zur Autobahn ab. Dier OPA 
gewährleistet somit, dass auch an Wohnge-
bäuden in größerer Entfernung zur Autobahn, 
im Planzustand mit Lärmschutzmaßnahmen 
Pegelminderungen von 5 dB(A) auftreten. 
 
Ausdehnung des Bereiches mit Flüsterasphalt
 
Im südlichen und nördlichen Anschluss zur 
Ortslage Sprakel befinden sich einzelne Wohn-
gebäude im Außenbereich, die über dem nächt-
lichen Schwellenwert des  enteignungsgleichen 
Eingriffs liegen (Aldruper Straße 77/77a im Nor-
den und Am Max-Klemens-Kanal 216 im Sü-
den) bzw. im Bereich der verfassungsmäßigen 
Zumutbarkeitsschwelle von nachts 60 dB(A) 
(jeweils weitere 4 Wohngebäude im Norden und 
Süden Obj.-Nr. 335, 337, 338, 427, 345, 346, 
383, 384). Für die beiden Wohngebäude, die 
über dem enteignungsgleichen Schwellenwert 
liegen, sind im Gutachten Kosten für aktiven 
Lärmschutz (Wand) aufgeführt. Es ist die Frage,

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 
10.10.2013          12 
Lfd. 
Nr. 
 
Abschnitt Nr. 
im 
LBP 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
ob durch eine Verlängerung der Teilstrecke mit 
OPA-Straßenbelag nach Norden und Süden 
nicht geringere Kosten für aktiven Schallschutz 
entstehen würden. Der Schallschutz würde an 
den oben genannten acht weiteren Wohnge-
bäuden ebenfalls zu Pegelminderungen führen. 
Es soll daher eine weitere Variante mit aktivem 
Lärmschutz durch Verlängerung der Aus-
baustrecke mit OPA-Straßenbelag untersucht 
werden. 
 
 
Beurteilungspegel für B-Plan Gebiet 459/559 
„Nördlich der Landwehr“ (westlicher und östli-
cher Teil) 
Die Baufelder der Bebauungspläne sind in das 
Planfeststellungsverfahren als Immissionsorte 
mit einzubeziehen. 
 
Abwägung der planbedingten Verkehrszunah-
men außerhalb des baulichen Eingriffs 
In Folge der Baumaßnahme wird eine 
verkehrliche Belastung von ca. 84.000 Kfz/Tag 
für das Jahr 2025 prognostiziert und das 
Verkehrsaufkommen liegt damit 10.000 Kfz/Tag 
über den Prognosen des 
Planfeststellungsverfahrens aus dem Jahr 1999 
zum Ausbau der BAB1 zwischen AK Münster 
Süd und AS Münster Nord. Da die Zunahme 
des Verkehrs in dem südlich angrenzenden 
Teilstück der BAB1 daher mehr als unerheblich 
sein wird und ein eindeutiger

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 
10.10.2013          13 
Lfd. 
Nr. 
 
Abschnitt Nr. 
im 
LBP 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
Ursachenzusammenhang zwischen 
planfestgestellten Straßenbauvorhaben und 
erwarteter Verkehrszunahme außerhalb dieses 
Straßenabschnitt besteht, ist die dortige 
Verkehrszunahme in die Abwägung 
einzustellen (siehe hierzu BVerwG 17.03.2005, 
4 A 18.04).  
 
 
14   Unter-
lage 
14 
Luftschadstoff-
gutachten  
 
Überschreitungen der Grenzwerte nach der 39. 
BImSchV sind auch unter konservativen 
verkehrlichen Annahmen im Umfeld des 
Ausbaus der BAB1 nicht zu erwarten, daher 
bestehen keine Bedenken.

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1 
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00) 
10.10.2013          14 
Lfd. 
Nr. 
Abschnitt Nr. im 
GEV 
Plan-
Nr. 
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
15 039+276 
0+00 
156.01 
159.01 
10.1 Gasselstiege 
 
Im Bereich der Querung der Gasselstiege ist 
auf der Ostseite der Fahrbahn die vorüberge-
hende Inanspruchnahme von Teilflächen aus 
den Grundstücken Gemarkung Münster Flur 
83 Nrn. 50 und 51 vorgesehen. Es sind ent-
sprechende Vereinbarungen zu treffen. 
 
 
16 
 
 
36+090  10.6 Regenklärbecken Im Bereich der Brücke über die A1 mit der 
Straße Landwehr in Sprakel ist ein Regenklär-
becken auf dem städtischen Grundstück Ge-
markung St.Mauritz Flur 57 Nr. 53 vorgesehen. 
Die gesamte Einrichtung ist zu verlagern (sh. 
auch lfd. Nr. 9). 
 
In diesem Bereich sind auch vorübergehende 
Inanspruchnahmen vorgesehen, die einer ver-
traglichen Regelung bedürfen. 
 
Das Grundstück ist für Ausgleichsmaßnahmen 
gebunden. 
 
 
 
 
 
Die zu erwerbenden bzw. vorübergehend in An-
spruch zu nehmenden Flächen sind verpachtet. 
 
 
17   10.6 Landwehr 
 
 
Unmittelbar südlich der Brücke A1/ Landwehr 
befindet sich auf der Ostseite der Fahrbahn 
auf dem Grundstück Gemarkung St.Mauritz 
Flur 55 Nr. 65 ein Lärmschutzwall. Zum Zwe-
cke der Schüttung und Bepflanzung ist mit der 
Fa. Strabag ein Gestattungsvertrag abge-
schlossen worden. 
 
18 034+033 
 
068.01 10.8 Sprakelweg Bei der vorübergehenden in Anspruch zu 
nehmenden Teilfläche des Grundstückes Ge-
markung St.Mauritz Flur 42 Nr. 61 ist sicher zu 
stellen, dass die Anfahrbarkeit des Hauses 
Sprakelweg 19 auch während der Bauarbeiten 
gewährleistet ist. Der Eingriff in den Baum-
/Strauchbestand entlang des Weges ist so 
gering wie möglich zu halten.

Anhang 1
zur Stellungnahme
der Stadt Münster
Blatt 1 (7)
2

Anhang 1
zur Stellungnahme
der Stadt Münster
Blatt 2 (7)
9
4
16
17
10

Anhang 1
zur Stellungnahme
der Stadt Münster
Blatt 3 (7)
6
5
3

Anhang 1
zur Stellungnahme
der Stadt Münster
Blatt 4 (7)
7

Anhang 1
zur Stellungnahme
der Stadt Münster
Blatt 5 (7)
8

Anhang 1
zur Stellungnahme
der Stadt Münster
Blatt 6 (7)
15

Anhang 1
zur Stellungnahme
der Stadt Münster
Blatt 7 (7)
18

Beschlussvorlage

6163 Zeichen

V/0777/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zum geplanten 6-streifigen Ausbau der A1 von der 
Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven von Bau-km 41-028,80 bis Bau-km 
30+450,00 im Planfeststellungsverfahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
19.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Stadt Münster stimmt der offen gelegten Planung für den 6 -streifigen Ausbau der A1 
von der Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven im Grundsatz zu.  
 
2. Die Stadt Münster gibt entsprechend der Anlage 1 ihre Stellungnahme zum Planfestste l-
lungsentwurf der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven ab.  
 
 
 
Begründung: 
zu 1.: 
Der Abschnitt 4.2 mit einer Länge von ca. 10,6 km beginnt in Bau -km 41+028,80, ca 1,2 km nör d-
lich der Anschlussstelle Münster -Nord und verläuft westlich des münsterschen Stadtteils Spr akel. 
Im Bau-km 34+000 endet das Stadtgebiet Münster. 
 
Die Baumaßnahme umfasst: 
 Die symmetrische Verbreiterung der A1 von vier auf sechs Fahrstreifen 
 Die Anhebung der Gradiente bis ca. 1,50m Höhe auf 800 m Länge 
 Kapazitätserhöhung der Ratsplätze „Sandrup“ und „Plugger Heide“ für den Schwerverkehr 
 Neubau von elf Brückenbauwerken 
 Verbreiterung von zwei Brückenbauwerken 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0777/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0777/2013 
 Umbaumaßnahmen zur Böschungssicherung an fünf Bauwerken 
 Erstellung von aktiven Lärmschutzeinrichtungen 
 Anpassung von Betriebszufahrten/Notzufahrt 
 Neugestaltung der Entwässerungseinrichtungen 
 Verlängerung vorh. Durchlässe 
 Erneuerung von Schutzeinrichtungen 
 Erneuerung des Fernmeldekabels und der Notrufsäulen 
 
Für den Streckenabschnitt zwischen der AS Münster -Nord und AS Greven ergaben die Berec h-
nungen für den Prognosehorizont 2025 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) von 
84.643 Kfz/24h. Die Planung des Landesbetriebs Straßenbau NRW sieht vor, dass die A1 einen 2-
bahnigen Querschnitt mit getrennten, jeweils 3 -streifigen Fahrbahnen je Fahrtrichtung erhält. G e-
mäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) wurde ein Regelquerschnitt von 36,0 0m 
gewählt. 
 
Zum Schutz der angrenzenden Stadtteile vor Verkehrslärm sind umfangreiche Lärmschutzma ß-
nahmen in Form von Lärmschutzwällen und –wänden, sowie ergänzenden passiven Lärmschut z-
maßnahmen vo rgesehen. Zudem wird in Abschnitten ein Straßenbelag als o ffenporiger Asphalt 
(OPA-Belag) mit einer lärmmindernden Wirkung von mindestens 5 dB (A) ausgeführt und bei der 
lärmtechnischen Berechung entsprechend berücksichtigt. 
 
Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein lan d-
schaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt worden. Hierin sind für die unvermeidbaren Beeinträch-
tigungen durch die Straßenbaumaßnahme die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. 
 
Insgesamt beträgt der voraussichtliche Flächenbedarf für die Baumaßnahme 
 
- für Straßenbauzwecke inkl. Entwässerungseinrichtung     ca.   9,02 ha 
- für Kompensationsmaßnahmen                                          ca. 26,05 ha 
Gesamtflächenbedarf                                                            ca. 35,97 ha 
 
 
zu 2.: 
Die Planung für den 6 -streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis A n-
schlussstelle Greven von Bau -km 41+028,80 bis Bau -km 30+450,00 hat in der Zeit vom 
11.09.2013 bis 10.10.2013 offen ausgelegen. 
 
Die Verwaltung legt mit den in  der Anlage 1 formulierten Einwendungen und Anregungen ihre  
offizielle Stellungnahme zur offen gelegten Ausbaubauplanung der A1 von der Anschlus s-
stelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven  im Planfeststellungsverfahren zur A1 vor. Die 
Verwaltung hat diese Stellungnahme am 24.10.2013 unter dem Vorbehalt des noch ausst ehenden 
Ratsbeschlusses der Anhörungsbehörde / Bezirksregierung übergeben, da auch die Stadt Münster 
als Träger öffentlicher Belange an die gesetzlichen Fristen gebunden ist.  
 
Die für den S treckenabschnitt zwischen der AS Münster -Nord und AS Greven vorliegende Ve r-
kehrsuntersuchung weist für den Prognosehorizont 2025 eine Zunahme um etwa 41 % auf fast 
85.000 Kfz/24h im DTV aus. Diese Prognosewerte können fachlich nicht nachvollzogen werden. 
Daher wird im Rahmen der Stellungnahme eine Aktualisierung und Überarbeitung der Verkehrsun-
tersuchung und der darauf aufbauenden Lärmberechnungen seitens der Stadt Münster gefordert. 
 
Die in der Verkehrsuntersuchung prognostizierten Werte würden zudem etwa 10.000 Kfz/24h über 
den Prognosen des Planfeststellungsverfahrens aus dem Jahr 1999 zum Ausbau der BAB1 zw i-
schen AK Münster Süd und AK Münster Nord liegen. In diesem Fall müssten die dortigen Lär m-
schutzeinrichtungen nachgebessert werden.

- 3 - 
V/0777/2013 
Die Verwendung ei ner offenporigen Asphaltdeckschicht (OPA) auf Höhe der Or tschaft Sprakel 
(34+500 bis 36+900) als aktive Schallschutzmaßnahme wird au sdrücklich begrüßt. Die OPA führt 
flächendeckend zu gleichbleibenden Pegelminderungen in der Ortschaft Sprakel und gewährleistet 
somit, dass auch an Wohngebäuden in größerer Entfernung zur Autobahn im Planz ustand mit 
Lärmschutzmaßnahmen Pegelminderungen von 5 dB(A) auftreten. Seitens der Stadt Münster wird 
daher vorgeschlagen, für den südlichen und nördlichen Anschluss zur Ortslage Sprakel eine weite-
re alternative Variante mit aktivem Lärmschutz durch Verlängerung der Ausbaustrecke mit OPA -
Straßenbelag zu untersuchen. 
 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
(1) Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung der A1

Beratungsverlauf (6)

14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 18.2 Vorberatung
Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 25.2 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (5)

  • Aldruper Straße 77
  • Sprakelweg 19
  • Am Max-Klemens-Kanal 216
  • Pluggenheide
  • Gasselstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0777/2013
Typ
Vorlagen
Datum
14.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37