V/0777/2013
Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zum geplanten 6-streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven von Bau-km 41-028,80 bis Bau-km 30+450,00 im Planfeststellungsverfahren
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Stellungnahme Stadt Münster
22719 Zeichen
Anlage 1
zur Vorlage V/0777/2013
Stellungnahme
der Stadt Münster
zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
von der Anschlussstelle Münster/Nord
bis zur Anschlussstelle Greven von
Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00
Inhaltsverzeichnis
Stellungnahme der Stadt Münster
Anhang zur Stellungnahme
Anhang 1: Übersichtspläne
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00)
10.10.2013 1
Lfd.
Nr.
Abschnitt Nr.
im
BWV
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung
1 Allgemein
Verkehrsuntersu-
chung
Die zur Stellungnahme vorliegende Verkehrs-
untersuchung zum 6-streifigen Ausbau der A 1
hat den Bearbeitu ngsstand „Aachen,
08.12.2009“ und berücksichtigt den Autobahn-
abschnitt Münster/Nord bis Greven. Aus Sicht
der Stadt Münster müssen die Verkehrsunter-
suchung und die darauf aufbauenden Lärmbe-
rechnungen zwingend überarbeitet und aktua-
lisiert werden.
Unter Berücksichtigung der aufgeführten An-
merkungen ist aus Sicht der Stadt Münster
eine Verkehrssteigerung von über 40 % für
den Autobahnabschnitt der A 1 zwischen
Münster Nord und Greven auf fast 85.000
Kfz/24h im DTV für die kommenden 12 Jahre
fachlich nicht nachvollziehbar.
Auf Seite vier der Untersuchung wird dokumen-
tiert, wie aus den Verkehrserhebungen der Jahre
2005 und 2008 eine steigende Verkehrsentwick-
lung für die A1 prognostiziert wird, die in dieser
Form nicht nachvollzogen werden kann. Für die-
sen Autobahnabschnitt wurden seit 1995 im
Rahmen der Bundesverkehrswegezählung fol-
genden Verkehrsbelastungen ermittelt:
Jahr DTV
1995 62.008
2000 66.777
2005 57.757
2008* 60.072
2010 60.453
*Analysebelastung laut Verkehrsuntersuchung
Die Datenreihe der Bundesverkehrswegezählun-
gen zeigt für die A1 ein relativ stabiles Ver-
kehrsaufkommen für die vergangenen 15 Jahre.
Die Verkehrsbelastungen liegen in einer Größen-
ordnung um die 60.000 Kfz/24h im DTV. Eine
leicht steigende Verkehrsentwicklung kann für den
Zeitraum von 2005 bis 2010 beobachtet werden.
Die hieraus abzuleitende Basisentwicklung für die
Prognose 2025 liegt jedoch deutlich unter den
Steigerungswerten aus der vorliegenden Ver-
kehrsuntersuchung aus dem Jahr 2009. Aus die-
sem Grund sollten die Ergebnisse der Bundesver-
kehrswegezählung 2010, die unter anderem auch
deutlich niedrigere SV-Anteile ausweist – 17,9 %
in 2010 gegenüber 19,7 % in 2008 - im weiteren
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00)
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Lfd.
Nr.
Abschnitt Nr.
im
BWV
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung
Verfahren berücksichtigt werden.
Die Prognoseberechnungen für die „allgemeine
Verkehrsentwicklung“, wie sie hier im Gutachten
genannt wird, müssten auf der Grundlage der
aktuellen Datenlage zu deutlich niedrigen Ver-
kehrsbelastungswerten führen.
Darüber hinaus wird in dem Gutachten(Seite 10
und 11) sehr differenziert das projektinduzierte
Verkehrsaufkommen durch Gewerbe-, Industrie-
und Wohnungsbauentwicklungen bis 2025 in den
Gemeinden im Umfeld der A 1 berechnet. Die
Verkehrsdaten 2025 werden dann anschließend
aus der Summe der „allgemeinen Verkehrsprog-
nose“ und dem „projektinduziertem Verkehrsauf-
kommen“ gebildet. Dies ist aus Sicht der Stadt
Münster methodisch sehr kritisch zu sehen, weil:
• Die allgemeine Verkehrsprognose und die
projektinduzierte Verkehrsprognose sind
zwei unterschiedliche Berechnungsver-
fahren um Verkehrsentwicklungen zu
prognostizieren. Im optimalen Fall sollten
beide Berechnungsverfahren zum glei-
chen Ergebnis führen. Es ist fachlich je-
doch nicht zulässig die Ergebnisse unter-
schiedlicher Berechnungsverfahren zu ei-
ner Gesamtprognose aufzuaddieren, da
dies folglich zu überhöhten Prognoseer-
gebnissen führt.
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00)
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Lfd.
Nr.
Abschnitt Nr.
im
BWV
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung
• Die Erfahrungen der letzten 20 Jahre bei
der Stadt Münster haben gezeigt, dass
projektinduzierte Verkehre aus neuen
Gewerbe-, Industrie und Wohnungsbau-
entwicklungen nur zu einem relativ gerin-
gen Prozentsatz Kfz-Neuverkehre auslö-
sen. Vielmehr handelt es sich um Ver-
kehrsverlagerungen. Die vorliegende Un-
tersuchung erweckt den Anschein, dass
die projektinduzierten Verkehre zu 100
Prozent als Neuverkehre angesetzt wur-
den. Dieser Ansatz sollte nach Ansicht
der Stadt Münster geprüft werden.
• Grundsätzlich sind die Strukturansätze zu
überprüfen. Auffällig ist der Ansatz von 3
Mio. Fluggästen pro Jahr, die für den
Flughafen Münster/Osnabrück angesetzt
wurden. Aufgrund der tatsächlichen Ent-
wicklung (stetig sinkendes Fluggastauf-
kommen) ist zumindest diese Annahme
zu korrigieren.
2
Allgemein Kultur- und sonstige
Sachgüter
(Erläuterungsbericht
Punkt 5.7)
Im Bereich des geplanten Straßenausbaus
befinden sich zwei Bodendenkmäler gemäß §
2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.
Nördlich des Rastplatzes Pluggenheide liegt
die Münstersche Stadtlandwehr (Objekt-Nr.
50-52), südlich des genannten Rastplatzes der
Max-Clemens-Kanal (Objekt-Nr. 7). Die Lage
der beiden Bodendenkmäler geht aus der bei-
gefügten Karte hervor.
Bei der Realisierung des Vorhabens im Bereich
der beiden Bodendenkmäler sind daher folgende
Auflagen zu berücksichtigen.
Der Baubeginn ist der Stadt Münster/ Städtischen
Denkmalbehörde (Tel. 0251/492-6148;
0171/3383564) oder der LWL-Archäologie für
Westfalen vier Wochen vor Baubeginn anzuzei-
gen.
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00)
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Lfd.
Nr.
Abschnitt Nr.
im
BWV
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung
Erdarbeiten müssen archäologisch begleitet wer-
den. Diese gilt insbesondere für den flächigen
Bodenabtrag im Bereich der Münsterschen Stadt-
landwehr (Objekt Nr. 51), der nur unter Aufsicht
der Städtischen Denkmalbehörde oder der LWL-
Archäologie für Westfalen und mit geeigneter
Technik durchgeführt werden darf. Der Städti-
schen Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie
für Westfalen muss vor Ort die Möglichkeit gege-
ben werden, auftretenden Funde und Befunde zu
bergen sowie zu dokumentieren. Die Kosten dafür
trägt nach den Bestimmungen des Denkmal-
schutzgesetzes der Verursacher (§ 29.1).
Für die anderen Bereiche des Straßenausbaus
gilt folgender Hinweis:
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können je-
derzeit neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtli-
che Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaf-
fenheit) entdeckt werden. Gemäß § 15 DSchG
NRW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals
unverzüglich der Stadt/ Städtischen Denkmalbe-
hörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen anzuzei-
gen. Die Fundstelle ist nach § 16 Abs. 1 DSchG
NRW unverändert zu erhalten.
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00)
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Lfd.
Nr.
Abschnitt Nr.
im
BWV
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung
3 41+028,8 -
30+450
1 5.1-
5.13
Wildschutzzaun
Die Stadt Münster ist im Bauwerksverzeichnis
als bisheriger und zukünftiger Eigentümer bzw.
Unterhaltungspflichtiger zu streichen.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik
Deutschland (Bundesstraßenverwaltung)
4
36+536 -
36+739
16 5.6 Lärmschutzanlage Die Ausführung der Lärmschutzmaßnahmen
im Bereich des Rastplatzes Plugger Heide
sollte überprüft werden.
Der vorhandene private Lärmschutzwall und die
geplante Lärmschutzwand in Höhe des Rastplat-
zes Plugger Heide bilden keine durchgehende
Schutzeinrichtung. Es entsteht aufgrund des
Dienstweges eine Öffnung von ca. 60m. Die Aus-
wirkungen auf das Baugebiet werden hinterfragt.
5 36+051 -
35+345
21 5.6-5.8 Lärmschutzanlage
Die Stadt Münster würde eine bauliche Aus-
führung des geplanten Lärmschutzwalls be-
grüßen, die eine spätere Erweiterung/ Aufsto-
ckung zulassen würde.
Die Stadt Münster sieht perspektivisch, auf der
Grundlage des FNP, eine weitere Wohnbauent-
wicklung in Sprakel vor. In wie weit hierfür zukünf-
tig ergänzende Lärmschutzmaßnahmen erforder-
lich werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt
noch nicht beurteilt werden.
6 35+275 –
35+070
29 5.7-5.8 Lärmschutzanlage Die Stadt Münster würde eine bauliche Aus-
führung des geplanten Lärmschutzwalls be-
grüßen, die eine spätere Erweiterung/ Aufsto-
ckung zulassen würde.
Die Stadt Münster sieht perspektivisch, auf der
Grundlage des FNP, eine weitere Wohnbauent-
wicklung in Sprakel vor. In wie weit hierfür zukünf-
tig ergänzende Lärmschutzmaßnahmen erforder-
lich werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt
noch nicht beurteilt werden.
7 34+207 36 5.9 1) Bundesstraße 219
„Aldruper Straße)
Die Stadt Münster ist im Bauwerksverzeichnis
als bisheriger und zukünftiger Eigentümer bzw.
Unterhaltungspflichtiger zu streichen.
Die Unterhaltungsträgerschaft obliegt der Bundes-
republik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung)
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00)
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Lfd.
Nr.
Abschnitt Nr.
im
LBP
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung
8 40+470 bis
40+780
12.2.1 Ausgleichsflächen Im Bereich Baukm 40+470 bis 40+780 befin-
den sich östlich der Autobahn Kompensations-
flächen des Landesbetriebes Straßenbau.
Diese dürfen durch den Ausbau der A1 nicht
dauerhaft in Anspruch genommen werden.
Gegen eine temporäre Beanspruchung beste-
hen aus Sicht der Unteren Landschafsbehörde
keine Bedenken sofern die Beeinträchtigungen
wieder kompensiert werden und keine Verklei-
nerung der bestehenden Kompensationsflä-
chen erfolgt.
An Hand der Lagepläne ist nicht zuerkennen, ob
hier eine dauerhaft Inanspruchnahme von beste-
henden Kompensationsflächen erfolgt.
9
36+090 12.2.6 Ausgleichsflächen Im Bereich Baukm 36+090 ist auf der Ostseite
der Autobahn eine RKB vorgesehen. Die ge-
samte Einrichtung ist so zu verlagern, dass
eine Kompensationsfläche der Stadt Münster
nicht beansprucht wird.
Die hier beanspruchte Fläche ist im rechtskräfti-
gen B-Plan 459 „Sprakel nördlich Landwehr (östl.
Teilbereich)“ als Kompensationsmaßnahme fest-
gesetzt. Diese wird in 2014 realisiert. Der hier
ebenfalls vorgesehene Lärmschutzwall wurde bei
der Ausweisung berücksichtigt und kann weiter
verfolgt werden. Der Bau des RKB beansprucht
jedoch die Kompensationsfläche so dass das
Becken mit seinen Einrichtungen verlagert werden
muss.
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00)
10.10.2013 7
Lfd.
Nr.
Abschnitt Nr.
im
LBP
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung
10
36+700 12.2.6 Erweiterung der
Rastanlagen
Sowohl auf der West- wie auch auf der Ostsei-
te der A1 sind die Erweiterungsflächen der
Rastplätze mit einem Gehölzstreifen von min-
destens 10 m Breite landschaftsgerecht einzu-
grünen. Für die Eingrünung sind auch Bäume
1. Ordnung zu verwenden für deren Entwick-
lung ein ausreichender Raum auf eigenem
Grundstück vorhanden sein muss.
Mit einer Breite von 5 m ist die derzeitig geplante
Eingrünung der erweiterten Rastplätze im Lage-
plan dargestellt. Für einen Schutz des Land-
schaftsbildes und der Wohlfahrtwirkungen an-
grenzender Landschaftsräume verfügt sie damit
nicht über ausreichenden Entwicklungsraum. Bei
einer Breite von 5 m entwickelt eine Pflanzung
keinen Schutz vor den Unruhen des Rastplatzes.
Die Bewegungen der KFZ, insbesondere der
LKW-Verkehre wirken sich damit unnötig auf den
Landschaftsraum aus und verunsichern die Fauna
dieses Raumes insbesondere im Winter durch die
Lichtkegel vom Rastplatz und die ständigen Be-
wegungen. Um dies zu verhindern sind die Ge-
hölzstreifen auf mindestens 10 m Breite zu ver-
größern sowie mit Bäumen 1. Ordnung zu be-
pflanzen. Die Tiefe der Anpflanzungsfläche muss
in der Lage sein dauerhaft eine Einbindungsfunk-
tion zu übernehmen, ohne dass z. B. aus Rück-
sicht auf nachbarschaftliche Belange die Entwick-
lung der Straucharten und Bäume durch Rück-
schnitt behindert wird.
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00)
10.10.2013 8
Lfd.
Nr.
Abschnitt Nr.
im
LBP
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung
11
13.2.1 Wassertechnische
Unterlagen (Über-
sichtsblatt)
Grundsätzliche Hinweise Oberflächengewäs-
ser, Grundwasser
• Gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz sind
Arbeiten, die so tief in den Boden eindrin-
gen, dass sie sich unmittelbar oder mittel-
bar auf die Bewegung, die Höhe oder die
Beschaffenheit des Grundwassers auswir-
ken können, der Unteren Wasserbehörde
einen Monat vor Beginn der Arbeiten an-
zuzeigen (Ansprechpartner Herr Klose,
Tel. 0251 492 6784).
• Der Anzeige sind Unterlagen beizufügen in
denen die Auswirkungen auf das Grund-
wasser, das Absenkverfahren, sowie der
Umfang und die Auswirkungen der Absen-
kung auf das Umfeld beschrieben werden.
• Grundsätzlich ist für eine
Grundwasserentnahme zur bauzeitlichen
Grundwasserabsenkung eine
wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8,9
und 10 Wasserhaushaltsgesetz bei der
Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
• Sind im Rahmen der bauzeitlichen
Grundwasserabsenkung nur geringe
Mengen Grundwasser zu entnehmen,
kann die Grundwasserentnahme von hier
auch als erlaubnisfreie Benutzung des
Grundwassers gemäß § 46
Wasserhaushaltsgesetz eingestuft werden
(Ansprechpartner Herr Klose, Tel. 0251
492 6784).
• Im Zuge der geplanten Baumaßnahme
werden zur Ableitung und Rückhaltung des
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00)
10.10.2013 9
Lfd.
Nr.
Abschnitt Nr.
im
LBP
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung
anfallenden Niederschlagswassers Mulden
angelegt. Eine hinreichende Dichtheit der
Mulden gegenüber dem anstehenden
Grundwasser ist in den Unterlagen nicht
beschrieben. In Abhängigkeit vom Ver-
schmutzungspotential des einzuleitenden
Wassers, des Grundwasserstandes und
der Wasserdurchlässigkeit der unterhalb
der Mulden anstehenden Böden, ist eine
mögliche Beeinträchtigung des Grundwas-
sers zu ermitteln und darzulegen. Hierzu
sind hydrogeologische Untersuchungen im
Bereich der Mulden erforderlich. Sofern
ohnehin beabsichtigt ist, die Mulden zum
Schutz des Grundwassers abzudichten,
bestehen gegen die vorgesehene Planung
keine Bedenken.
• Das über die Böschungen breitflächig ab-
geleitete und dort teilweise versickernde
Oberflächenwasser darf kein RCL-Material
durchströmen.
• Während der Bauausführung ist dafür Sor-
ge zu tragen, dass keine Gewässerverun-
reinigungen eintreten. Das Einleiten von
Sedimenten ist durch geeignete Maßnah-
men zu verhindern. Sofern Schäden in den
Gewässern auftreten sind diese zeitnah
auf Kosten des Maßnahmeträgers zu be-
seitigen.
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00)
10.10.2013 10
Lfd.
Nr.
Abschnitt Nr.
im
LBP
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung
12
13.2.1 Wassertechnische
Unterlagen
Blatt Nr: 8 und 9
• Im Bereich der Stadtgrenze Münster tan-
giert die geplante Baumaßnahme das
Überschwemmungsgebiet der Aa. Aus
dem Entwurf ist nicht ersichtlich, ob hier-
durch Hochwasser-Rückhalteraum verlo-
ren geht. Sofern Rückhalteraum verloren
geht, ist dieser auszugleichen. Weiterhin
ist zu beachten, dass im Überschwem-
mungsgebiet kein RCL-Material eingebaut
werden darf.
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00)
10.10.2013 11
Lfd.
Nr.
Abschnitt Nr.
im
LBP
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung
13 Unter-
lage
11
11.2
Blatt 1
- 2
Lärmtechnische Un-
terlagen
Grundsätzliches zum Lärmschutz
Die Verwendung von offenporiger Asphalt-
deckschicht (OPA) auf Höhe der Ortschaft
Sprakel (34+500 bis 36+900) als aktive Schall-
schutzmaßnahme wird ausdrücklich begrüßt.
Die OPA führt flächendeckend zu gleichblei-
benden Pegelminderungen in der Ortschaft
Sprakel, die Dämpfungswirkung von Lärm-
schutzwällen und -wänden nehmen hingegen
mit der Entfernung zur Autobahn ab. Dier OPA
gewährleistet somit, dass auch an Wohnge-
bäuden in größerer Entfernung zur Autobahn,
im Planzustand mit Lärmschutzmaßnahmen
Pegelminderungen von 5 dB(A) auftreten.
Ausdehnung des Bereiches mit Flüsterasphalt
Im südlichen und nördlichen Anschluss zur
Ortslage Sprakel befinden sich einzelne Wohn-
gebäude im Außenbereich, die über dem nächt-
lichen Schwellenwert des enteignungsgleichen
Eingriffs liegen (Aldruper Straße 77/77a im Nor-
den und Am Max-Klemens-Kanal 216 im Sü-
den) bzw. im Bereich der verfassungsmäßigen
Zumutbarkeitsschwelle von nachts 60 dB(A)
(jeweils weitere 4 Wohngebäude im Norden und
Süden Obj.-Nr. 335, 337, 338, 427, 345, 346,
383, 384). Für die beiden Wohngebäude, die
über dem enteignungsgleichen Schwellenwert
liegen, sind im Gutachten Kosten für aktiven
Lärmschutz (Wand) aufgeführt. Es ist die Frage,
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00)
10.10.2013 12
Lfd.
Nr.
Abschnitt Nr.
im
LBP
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung
ob durch eine Verlängerung der Teilstrecke mit
OPA-Straßenbelag nach Norden und Süden
nicht geringere Kosten für aktiven Schallschutz
entstehen würden. Der Schallschutz würde an
den oben genannten acht weiteren Wohnge-
bäuden ebenfalls zu Pegelminderungen führen.
Es soll daher eine weitere Variante mit aktivem
Lärmschutz durch Verlängerung der Aus-
baustrecke mit OPA-Straßenbelag untersucht
werden.
Beurteilungspegel für B-Plan Gebiet 459/559
„Nördlich der Landwehr“ (westlicher und östli-
cher Teil)
Die Baufelder der Bebauungspläne sind in das
Planfeststellungsverfahren als Immissionsorte
mit einzubeziehen.
Abwägung der planbedingten Verkehrszunah-
men außerhalb des baulichen Eingriffs
In Folge der Baumaßnahme wird eine
verkehrliche Belastung von ca. 84.000 Kfz/Tag
für das Jahr 2025 prognostiziert und das
Verkehrsaufkommen liegt damit 10.000 Kfz/Tag
über den Prognosen des
Planfeststellungsverfahrens aus dem Jahr 1999
zum Ausbau der BAB1 zwischen AK Münster
Süd und AS Münster Nord. Da die Zunahme
des Verkehrs in dem südlich angrenzenden
Teilstück der BAB1 daher mehr als unerheblich
sein wird und ein eindeutiger
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00)
10.10.2013 13
Lfd.
Nr.
Abschnitt Nr.
im
LBP
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung
Ursachenzusammenhang zwischen
planfestgestellten Straßenbauvorhaben und
erwarteter Verkehrszunahme außerhalb dieses
Straßenabschnitt besteht, ist die dortige
Verkehrszunahme in die Abwägung
einzustellen (siehe hierzu BVerwG 17.03.2005,
4 A 18.04).
14 Unter-
lage
14
Luftschadstoff-
gutachten
Überschreitungen der Grenzwerte nach der 39.
BImSchV sind auch unter konservativen
verkehrlichen Annahmen im Umfeld des
Ausbaus der BAB1 nicht zu erwarten, daher
bestehen keine Bedenken.
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A1
(Abschnitt 4.2 von Bau-km 41+028,80 bis Bau-km 30+450,00)
10.10.2013 14
Lfd.
Nr.
Abschnitt Nr. im
GEV
Plan-
Nr.
Bezeichnung Stellungnahme der Stadt Münster Begründung
15 039+276
0+00
156.01
159.01
10.1 Gasselstiege
Im Bereich der Querung der Gasselstiege ist
auf der Ostseite der Fahrbahn die vorüberge-
hende Inanspruchnahme von Teilflächen aus
den Grundstücken Gemarkung Münster Flur
83 Nrn. 50 und 51 vorgesehen. Es sind ent-
sprechende Vereinbarungen zu treffen.
16
36+090 10.6 Regenklärbecken Im Bereich der Brücke über die A1 mit der
Straße Landwehr in Sprakel ist ein Regenklär-
becken auf dem städtischen Grundstück Ge-
markung St.Mauritz Flur 57 Nr. 53 vorgesehen.
Die gesamte Einrichtung ist zu verlagern (sh.
auch lfd. Nr. 9).
In diesem Bereich sind auch vorübergehende
Inanspruchnahmen vorgesehen, die einer ver-
traglichen Regelung bedürfen.
Das Grundstück ist für Ausgleichsmaßnahmen
gebunden.
Die zu erwerbenden bzw. vorübergehend in An-
spruch zu nehmenden Flächen sind verpachtet.
17 10.6 Landwehr
Unmittelbar südlich der Brücke A1/ Landwehr
befindet sich auf der Ostseite der Fahrbahn
auf dem Grundstück Gemarkung St.Mauritz
Flur 55 Nr. 65 ein Lärmschutzwall. Zum Zwe-
cke der Schüttung und Bepflanzung ist mit der
Fa. Strabag ein Gestattungsvertrag abge-
schlossen worden.
18 034+033
068.01 10.8 Sprakelweg Bei der vorübergehenden in Anspruch zu
nehmenden Teilfläche des Grundstückes Ge-
markung St.Mauritz Flur 42 Nr. 61 ist sicher zu
stellen, dass die Anfahrbarkeit des Hauses
Sprakelweg 19 auch während der Bauarbeiten
gewährleistet ist. Der Eingriff in den Baum-
/Strauchbestand entlang des Weges ist so
gering wie möglich zu halten.
Anhang 1
zur Stellungnahme
der Stadt Münster
Blatt 1 (7)
2
Anhang 1
zur Stellungnahme
der Stadt Münster
Blatt 2 (7)
9
4
16
17
10
Anhang 1
zur Stellungnahme
der Stadt Münster
Blatt 3 (7)
6
5
3
Anhang 1
zur Stellungnahme
der Stadt Münster
Blatt 4 (7)
7
Anhang 1
zur Stellungnahme
der Stadt Münster
Blatt 5 (7)
8
Anhang 1
zur Stellungnahme
der Stadt Münster
Blatt 6 (7)
15
Anhang 1
zur Stellungnahme
der Stadt Münster
Blatt 7 (7)
18
Beschlussvorlage
6163 Zeichen
V/0777/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zum geplanten 6-streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven von Bau-km 41-028,80 bis Bau-km 30+450,00 im Planfeststellungsverfahren Beratungsfolge 14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 19.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster stimmt der offen gelegten Planung für den 6 -streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven im Grundsatz zu. 2. Die Stadt Münster gibt entsprechend der Anlage 1 ihre Stellungnahme zum Planfestste l- lungsentwurf der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven ab. Begründung: zu 1.: Der Abschnitt 4.2 mit einer Länge von ca. 10,6 km beginnt in Bau -km 41+028,80, ca 1,2 km nör d- lich der Anschlussstelle Münster -Nord und verläuft westlich des münsterschen Stadtteils Spr akel. Im Bau-km 34+000 endet das Stadtgebiet Münster. Die Baumaßnahme umfasst: Die symmetrische Verbreiterung der A1 von vier auf sechs Fahrstreifen Die Anhebung der Gradiente bis ca. 1,50m Höhe auf 800 m Länge Kapazitätserhöhung der Ratsplätze „Sandrup“ und „Plugger Heide“ für den Schwerverkehr Neubau von elf Brückenbauwerken Verbreiterung von zwei Brückenbauwerken Vorlagen-Nr.: V/0777/2013 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 10.10.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0777/2013 Umbaumaßnahmen zur Böschungssicherung an fünf Bauwerken Erstellung von aktiven Lärmschutzeinrichtungen Anpassung von Betriebszufahrten/Notzufahrt Neugestaltung der Entwässerungseinrichtungen Verlängerung vorh. Durchlässe Erneuerung von Schutzeinrichtungen Erneuerung des Fernmeldekabels und der Notrufsäulen Für den Streckenabschnitt zwischen der AS Münster -Nord und AS Greven ergaben die Berec h- nungen für den Prognosehorizont 2025 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) von 84.643 Kfz/24h. Die Planung des Landesbetriebs Straßenbau NRW sieht vor, dass die A1 einen 2- bahnigen Querschnitt mit getrennten, jeweils 3 -streifigen Fahrbahnen je Fahrtrichtung erhält. G e- mäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) wurde ein Regelquerschnitt von 36,0 0m gewählt. Zum Schutz der angrenzenden Stadtteile vor Verkehrslärm sind umfangreiche Lärmschutzma ß- nahmen in Form von Lärmschutzwällen und –wänden, sowie ergänzenden passiven Lärmschut z- maßnahmen vo rgesehen. Zudem wird in Abschnitten ein Straßenbelag als o ffenporiger Asphalt (OPA-Belag) mit einer lärmmindernden Wirkung von mindestens 5 dB (A) ausgeführt und bei der lärmtechnischen Berechung entsprechend berücksichtigt. Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein lan d- schaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt worden. Hierin sind für die unvermeidbaren Beeinträch- tigungen durch die Straßenbaumaßnahme die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Insgesamt beträgt der voraussichtliche Flächenbedarf für die Baumaßnahme - für Straßenbauzwecke inkl. Entwässerungseinrichtung ca. 9,02 ha - für Kompensationsmaßnahmen ca. 26,05 ha Gesamtflächenbedarf ca. 35,97 ha zu 2.: Die Planung für den 6 -streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis A n- schlussstelle Greven von Bau -km 41+028,80 bis Bau -km 30+450,00 hat in der Zeit vom 11.09.2013 bis 10.10.2013 offen ausgelegen. Die Verwaltung legt mit den in der Anlage 1 formulierten Einwendungen und Anregungen ihre offizielle Stellungnahme zur offen gelegten Ausbaubauplanung der A1 von der Anschlus s- stelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven im Planfeststellungsverfahren zur A1 vor. Die Verwaltung hat diese Stellungnahme am 24.10.2013 unter dem Vorbehalt des noch ausst ehenden Ratsbeschlusses der Anhörungsbehörde / Bezirksregierung übergeben, da auch die Stadt Münster als Träger öffentlicher Belange an die gesetzlichen Fristen gebunden ist. Die für den S treckenabschnitt zwischen der AS Münster -Nord und AS Greven vorliegende Ve r- kehrsuntersuchung weist für den Prognosehorizont 2025 eine Zunahme um etwa 41 % auf fast 85.000 Kfz/24h im DTV aus. Diese Prognosewerte können fachlich nicht nachvollzogen werden. Daher wird im Rahmen der Stellungnahme eine Aktualisierung und Überarbeitung der Verkehrsun- tersuchung und der darauf aufbauenden Lärmberechnungen seitens der Stadt Münster gefordert. Die in der Verkehrsuntersuchung prognostizierten Werte würden zudem etwa 10.000 Kfz/24h über den Prognosen des Planfeststellungsverfahrens aus dem Jahr 1999 zum Ausbau der BAB1 zw i- schen AK Münster Süd und AK Münster Nord liegen. In diesem Fall müssten die dortigen Lär m- schutzeinrichtungen nachgebessert werden. - 3 - V/0777/2013 Die Verwendung ei ner offenporigen Asphaltdeckschicht (OPA) auf Höhe der Or tschaft Sprakel (34+500 bis 36+900) als aktive Schallschutzmaßnahme wird au sdrücklich begrüßt. Die OPA führt flächendeckend zu gleichbleibenden Pegelminderungen in der Ortschaft Sprakel und gewährleistet somit, dass auch an Wohngebäuden in größerer Entfernung zur Autobahn im Planz ustand mit Lärmschutzmaßnahmen Pegelminderungen von 5 dB(A) auftreten. Seitens der Stadt Münster wird daher vorgeschlagen, für den südlichen und nördlichen Anschluss zur Ortslage Sprakel eine weite- re alternative Variante mit aktivem Lärmschutz durch Verlängerung der Ausbaustrecke mit OPA - Straßenbelag zu untersuchen. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: (1) Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung der A1
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (5)
- Aldruper Straße 77
- Sprakelweg 19
- Am Max-Klemens-Kanal 216
- Pluggenheide
- Gasselstiege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0777/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37