V/0078/2021
Wirtschaftsplan 2021 der citeq
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Beschlussvorlage
3531 Zeichen
V/0078/2021 V/0078/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wirtschaftsplan 2021 der citeq Beratungsfolge 02.02.2021 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 02.02.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.02.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der als Anlage 1 beigefügte Wirtschaftsplan der citeq für das Jahr 2021 wird genehmigt. II. Kosten/Folgekosten Die Finanzierung erfolgt aus dem städt. Haushalt, durch Abrechnung gegenüber den Kooperations- partnern im Rahmen der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und Abrechnung gegenüber Dritten. Begründung: Der als Anlage vorgelegte Wirtschaftsplan der citeq, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Finanz - und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht, basiert auf den Ergebnissen 2019 und den laufenden Rechnungsergebnissen des Jahres 2020. Wesentliche Veränderungen gegenüber 2020 haben sich in folgenden Positionen ergeben: Umsatzerlöse, Materialaufwendungen, Personalaufwendungen, Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen und Zinsergebnis und sind im Wirtschaftsplan detailliert erläutert. citeq 10.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Waterkamp Telefon: 492-1806 Waterkamp@citeq.de - 2 - V/0078/2021 In der mittelfristigen Betrachtung weist der Wirtschaftsplan der citeq in den Jahren 2021 bis 2025 positive Jahresergebnisse aus. Die citeq hat sich bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes an der Höhe der im städtischen Haushalt für die Jahre 2021 bis 2024 bereitgestellten konsumtiven Mittel und an den geplanten Umsatzerlösen mit den ÖrV-Verwaltungen und Dritten orientiert. Darüber hinaus wurden zusätzliche befristete Mittel zur Bewältigung der corona -Pandemie sowie zum Ausbau des D MS in der Stadt Münster bereitge- stellt. Im jetzt vorgelegten citeq -Wirtschaftsplan 2021 werden neben dem laufenden Betrieb des IT - Bestands projektierte IT -Ausbaumaßnahmen im Rahmen von jeweils erstellten Aufwandsprognosen berücksichtigt. Die citeq legt im kommenden Jahr ihre Schwerpunkte auf: Betrieb und den Ausbau der Verwaltungs-IT, insbesondere in den Bereichen: o Dokumentenmanagement o innovative IT-Ausstattungen im Stadthaus 1 einschließlich Bürgerservicezentrum Verbesserung der Internetzugänglichkeit für Bürger/innen und Unternehmen in Münster durch mehrere Förderprojekte. Im Jahr 2025 soll die Stadt Münster eine GigaBit-Stadt sein! Ausbau der Schul-IT in der Stadt Münster Aufrechterhaltung des Verwaltungs- und Schulbetriebs unter Pandemie-Bedingungen. Die Stadt Münster ist auf dem Weg zur Digitalen Verwaltung. Erkennbar ist dieses an der zunehmen- den Anzahl von IT -Lösungen, der immer besseren IT -Arbeitsplatzunterstützung und der Unterstüt- zung des mobilen Arbeitens. Die Digitalisierung wi rkt sich einerseits positiv auf die Verwaltung und die gesamte Stadt Münster aus, der hohe Digitalisierungsgrad führt aber gleichzeitig zu höheren Kos- ten für die wachsende Anzahl der IT -Systeme und für das zusätzliche Personal, das erforderlich ist, um diese Systeme nachhaltig, zuverlässig verfügbar und sicher zu betreiben. Die Zukunftsfähigkeit der Digitalen Stadtverwaltung Münster ist langfristig nur über einen erweiterten IT-Finanzansatz und zusätzliches IT-Personal zu gewährleisten. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Wirtschaftsplan 2021 der citeq
V-0078-2021_Anlage_Wiplan 2021
93165 Zeichen
Wirtschaftsplan
Geschäftsjahr 2021
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster - citeq
Redaktion
Peter Boenigk Holger Waterkamp
Tel.: 0251/492-18 11 0251/492-18 06
Fax: 0251/492-77 10 0251/ 492-7710
e-Mail: boenigk@citeq.de e-Mail: waterkamp@citeq.de
http://www.citeq.de
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Wirtschaftsplan 2021
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ........................................................................................................................................................ 4
1.1 Vorbemerkung zum Wirtschaftsplan ...................................................................................................... 4
1.2 Rechtsgrundlagen .................................................................................................................................. 4
2 Erfolgsplan citeq ............................................................................................................................................. 8
2.1 Teilerfolgsplan – Bereich Stadt Münster ................................................................................................ 9
2.2 Teilerfolgsplan – Bereich Medienentwicklungsplan (MEP) .................................................................10
2.3 Teilerfolgsplan – Bereich Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV)....................................................11
3 Finanz- und Vermögensplan citeq................................................................................................................16
3.1 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Stadt Münster ..............................................................17
3.2 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Medienentwicklungsplan .............................................18
3.3 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich ÖrV ..............................................................................19
3.4 Investitionen .........................................................................................................................................20
3.4.1 citeq .................................................................................................................................................22
3.4.2 Teilbereich Münster .........................................................................................................................22
3.4.3 Teilbereich MEP...............................................................................................................................24
3.4.4 Teilbereich ÖrV ................................................................................................................................25
4 Stellenübersicht 2021 der citeq ....................................................................................................................28
4.1 Personal ...............................................................................................................................................28
4.2 Stellenvermehrungen ...........................................................................................................................29
4.2.1 Unbefristeter Stellenbedarf in 2021 .................................................................................................29
4.2.2 Aufhebung eines kw-Vermerkes ......................................................................................................29
4.3 Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen – ..............................................................29
4.3.1 Team „Digitalisierung“ (18.01) .........................................................................................................29
4.3.2 Team „Digitalisierung“ (18.01) .........................................................................................................29
4.3.3 Team „citeq@school“ (18.02) ..........................................................................................................30
4.3.4 Team „IT-Planung Stadt Münster, Kundenberatung, IT-Standards“ (18.11) ...................................30
4.3.5 Team „Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Einkauf, Lager““ (18.12) ......................................................31
4.3.6 Team „Infoma newsystem“ (18.21) ..................................................................................................31
4.3.7 Team „SAP-Rechnungswesen“ (18.22) ...........................................................................................31
4.3.8 Teams „SAP Personalwirtschaftliche Anwendungen“ und „SAP Zentrale Dienste“ (18.23/18.24) .31
4.3.9 Team „Netz, Infrastruktur“ (18.31) ...................................................................................................32
4.3.10 Teams „Server1“ (18.32) .................................................................................................................32
4.3.11 Team „Client“ (18.33) .......................................................................................................................32
4.3.12 Team Client (18.33) .........................................................................................................................33
4.3.13 Team Server 2 – (18.34) ..................................................................................................................33
4.3.14 Team Server 2 – (18.34) ..................................................................................................................33
4.3.15 Team „IMSWare, Standardprodukte“ (18.41) ..................................................................................34
4.3.16 Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung (18.42) ....................................................34
4.3.17 Team „Web-Entwicklungen und Betrieb“ (18.43) ............................................................................34
4.4 Zahlenmäßige Zusammenfassung und Stellenübersichten ................................................................35
5 Organigramm ................................................................................................................................................38
4
1 Einleitung
1.1 Vorbemerkung zum Wirtschaftsplan
Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2021 stellt die von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq ins-
gesamt zu erbringenden und geplanten Leistungen sowie die dafür notwendigen Ressourcen dar.
Der Erfolgsplan der citeq ist zur besseren Differenzierung der Kundenbereiche „Stadt Münster – Ver-
waltung (MS)“, „Stadt Münster - Medienentwicklungsplan (MEP)“ sowie „Öffentlich-rechtliche Verein-
barung (ÖrV)“ in drei Teilerfolgspläne untergliedert.
Der Umfang der Leistungen wird bestimmt durch die von den jeweiligen Abnehmern vorgegebenen
finanziellen Rahmenbedingungen. Konkret zuständig sind die städtische Finanzverwaltung der Stadt
Münster für die Stadt Münster, das Schuldezernat für den MEP und die jeweils leistungsabnehmenden
Kommunen für die ÖrV, vertreten durch ihre benannten Vertreter im Zentralausschuss der citeq.
Erlöse
Der Bereich MS erzielt Erträge aus den Dienstleistungen für die Ämter und Einrichtungen (einschließ-
lich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und dem Jobcenter) der Stadt Münster.
Der Bereich MEP erstellt Dienstleistungen für die Schulen der Stadt Münster.
Der Bereich ÖrV erbringt Dienstleistungen in interkommunaler Zusammenarbeit für die Stadt Münster,
die Kooperationspartner und Dritte.
Aufwendungen
Den Erlösen der einzelnen Bereiche stehen Aufwendungen gegenüber, die entweder direkt oder indi-
rekt die Ergebnisse der Bereiche beeinflussen.
Personalaufwendungen werden über Arbeitszeitaufzeichnungen auf die einzelnen Bereiche verrech-
net und bilden noch vor den Materialaufwendungen den größten Aufwandsbereich. Die Hochrechnun-
gen für die Personalaufwendungen der citeq - dazu zählen auch die Berechnungen für die Pensions-,
Beihilfe– und Altersteilzeitrückstellungen - erfolgen durch das Personal - und Organisationsamt der
Stadt Münster.
Die Materialaufwendungen haben vor allem durch Wartungs- und Unterhaltungsaufwendungen sowie
eingekaufte Dienstleistungen einen wesentlichen Einfluss auf die Einzelergebnisse der Bereiche.
Dazu zählen auch die Querschnittsleistungen der Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster für die
citeq.
Weitere Material- und sonstige betriebliche Aufwandspositionen haben indirekten Einfluss auf die Ein-
zelergebnisse. Dazu zählen insbesondere die Mietaufwendungen.
Die Abschreibungen umfassen die Wertminderungen von Vermögensgegenständen in den Bereichen.
Die Zinsen beinhalten den Zinsanteil für Pensions- und Beihilferückstellungen.
1.2 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Erste llung des Wirtschaftsplanes 2021 ist die Eigenbetriebsverordnung
(EigVO NRW) in der gültigen Fassung.
Gemäß § 14 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirt-
schaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellen-
übersicht.
5
Der Erfolgsplan gem. § 15 EigVO NRW enthält sämtliche voraussehbaren Erträge und Aufwendun-
gen des Wirtschaftsjahres. Sie basieren auf den erzielten Ergebnissen des Jahres 2019 und den lau-
fenden Rechnungsergebnissen des Jahres 2020. Ferner wurden die heute bekannten und sich bereits
abzeichnenden Tendenzen der kommenden Jahre im vorliegenden Wirtschaftsplan berücksichtigt.
Der Erfolgsplan z eigt neben den Planansätzen 2021 auch die mittelfris tigen Ansätze für die Jahre
2022 bis 2025.
Der Vermögensplan enthält gem. § 16 EigVO NRW alle voraussehbaren Ein- und Auszahlungen des
Wirtschaftsjahres, die sich aus Investitionen (Erne uerung, Erweiterung, Veräußerung) und aus der
Kreditwirtschaft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ergeben sowie die notwendigen Verpflich-
tungsermächtigungen.
Auf der Einnahmenseite des Vermögensplans sind die vorhandenen oder zu beschaffenden De-
ckungsmittel nachzuweisen. Deckungsmittel, die aus dem Haushalt der Gemeinde stammen, müssen
mit den Ansätzen im Haushaltsplan der Gemeinde übereinstimmen.
Die Stellenübersicht enthält gem. § 17 EigVO NRW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für
die tariflichen Beschäftigten einschließlich der Angaben zur Stellenbewertung und Eingruppierung der
Stelleninhaber/innen. Beamte/innen, die bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beschäftigt wer-
den, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht der citeq nur nachrichtlich
anzugeben. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der
tatsächlich besetzten Stellen angegeben. Zusätzlich werden die zeitlich befristeten Projektstellen (lau-
fend und geplant) erläutert.
6
Erfolgsplan 2021 der citeq
Erträge EURO
Umsatzerlöse 40.260.080
Sonstige betriebliche Erträge 120.000
Zinsen und ähnliche Erträge 326.480
Summe Erträge 40.706.560
Aufwendungen EURO
Materialaufwand 14.800.520
Personalaufwand 15.809.200
Abschreibungen 4.907.190
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.718.340
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Kreditmarkt) 1.463.470
Steuern 25.670
Summe Aufwendungen 38.724.390
Planmäßiger Jahresüberschuss 1.982.170
7
Vermögensplan 2021 der citeq
Die Auszahlungen und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgen-
dermaßen dar:
Auszahlungen EURO
Jahresfehlbetrag (Erlöse < Aufwendungen) 0
Investitionen (aus Investitionsplan – Mittelbedarf) 5.785.560
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 4.907.190
Ausschüttung an die Stadt Münster 329.470
Einzahlungen in einen Fonds (Zuführung Pensions- u. Bei-
hilferückstellung + Zinsen Forderung Pensionsrückstellun-
gen)
1.488.770
Entnahmen 0
Summe Auszahlungen 12.510.990
Deckungsmittel EURO
Jahresüberschuss (Erlöse > Aufwendungen) 1.982.170
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 4.907.190
Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen 2.042.640
Investitionszuschuss aus dem städt. Haushalt* 0
Darlehnsauszahlungen (Fremdmittelaufnahme) 3.578.990
Summe Deckungsmittel 12.510.990
Liquiditätsänderung
Veränderung Liquidität 0
0
Münster, den 18.01.2021
Schoenfelder
Betriebsleiter
gez.
Heuer
Stadtrat
gez.
Zeller
Stadtkämmerin
8
2 Erfolgsplan citeq
Gesellschaft: citeq citeq
Nr. Angaben in EURO Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
1 Umsatzerlöse 37.155.800 40.260.080 40.225.640 39.893.780 39.405.600 37.627.030
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0
3 sonstige betriebliche Erträge 37.500 120.000 120.000 102.500 0 0
4 Gesamtleistung 37.193.300 40.380.080 40.345.640 39.996.280 39.405.600 37.627.030
5 Materialaufwand 12.802.530 14.800.520 13.816.490 13.928.220 13.414.750 13.092.420
6 Personalaufwand 15.093.440 15.809.200 16.213.130 16.677.450 16.559.980 16.604.130
7 Abschreibungen 6.889.450 4.907.190 4.653.770 4.270.300 3.958.890 3.619.020
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 1.259.380 1.718.340 1.500.110 1.999.270 1.808.270 1.808.270
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 1.148.500 3.144.830 4.162.140 3.121.040 3.663.710 2.503.190
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 326.480 326.480 326.480 326.480 326.480 326.480
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 1.360.380 1.463.470 1.537.900 1.588.290 1.647.910 1.693.730
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 114.600 2.007.840 2.950.720 1.859.230 2.342.280 1.135.940
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 114.600 2.007.840 2.950.720 1.859.230 2.342.280 1.135.940
17 Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 30.300 24.670 24.670 24.670 24.670 24.670
18 sonstige Steuern 1.200 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000
19 Jahresüberschuss 83.100 1.982.170 2.925.050 1.833.560 2.316.610 1.110.270
9
2.1 Teilerfolgsplan – Bereich Stadt Münster
Gesellschaft: citeq Münster
Nr. Angaben in EURO Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
1 Umsatzerlöse 13.209.060 13.461.710 13.152.900 12.883.530 12.887.690 12.513.820
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0
3 sonstige betriebliche Erträge 37.500 70.000 70.000 52.500 0 0
4 Gesamtleistung 13.246.560 13.531.710 13.222.900 12.936.030 12.887.690 12.513.820
5 Materialaufwand 3.474.330 3.952.750 3.749.660 3.548.010 3.578.410 3.602.790
6 Personalaufwand 6.076.080 5.863.330 5.980.670 6.134.620 6.115.850 6.144.300
7 Abschreibungen 3.117.440 2.482.050 2.474.720 2.358.620 2.068.860 1.733.520
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 447.550 693.210 573.620 573.620 573.620 573.620
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 131.160 540.370 444.230 321.160 550.950 459.590
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 326.480 326.480 326.480 326.480 326.480 326.480
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 400.670 433.330 455.370 470.290 487.950 501.510
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 56.970 433.520 315.340 177.350 389.480 284.560
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 56.970 433.520 315.340 177.350 389.480 284.560
17 Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 9.440 8.730 8.730 8.730 8.730 8.730
18 sonstige Steuern 0 540 540 540 540 540
19 Jahresüberschuss 47.530 424.250 306.070 168.080 380.210 275.290
10
2.2 Teilerfolgsplan – Bereich Medienentwicklungsplan (MEP)
Gesellschaft: citeq MEP
Nr. Angaben in EURO Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
1 Umsatzerlöse 4.768.260 4.346.240 4.346.240 4.346.240 4.346.240 4.346.240
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0
3 sonstige betriebliche Erträge 0 0 0 0 0 0
4 Gesamtleistung 4.768.260 4.346.240 4.346.240 4.346.240 4.346.240 4.346.240
5 Materialaufwand 642.510 491.990 494.040 534.630 534.260 528.980
6 Personalaufwand 1.613.790 1.344.040 1.378.880 1.412.030 1.422.870 1.439.820
7 Abschreibungen 2.237.490 841.180 888.000 1.024.310 1.257.010 1.431.080
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 162.980 156.670 142.390 142.390 142.390 142.390
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 111.490 1.512.360 1.442.930 1.232.880 989.710 803.970
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 0 0 0 0 0 0
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 76.870 53.710 56.440 58.290 60.480 62.160
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 34.620 1.458.650 1.386.490 1.174.590 929.230 741.810
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 34.620 1.458.650 1.386.490 1.174.590 929.230 741.810
17 Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 0 0 0 0 0 0
18 sonstige Steuern 0 120 120 120 120 120
19 Jahresüberschuss 34.620 1.458.530 1.386.370 1.174.470 929.110 741.690
11
2.3 Teilerfolgsplan – Bereich Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV)
Gesellschaft: citeq ÖrV
Nr. Angaben in EURO Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
1 Umsatzerlöse 19.178.480 22.452.130 22.726.500 22.664.010 22.171.670 20.766.970
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0
3 sonstige betriebliche Erträge 0 50.000 50.000 50.000 0 0
4 Gesamtleistung 19.178.480 22.502.130 22.776.500 22.714.010 22.171.670 20.766.970
5 Materialaufwand 8.685.690 10.355.780 9.572.790 9.845.580 9.302.080 8.960.650
6 Personalaufwand 7.403.570 8.601.830 8.853.580 9.130.800 9.021.260 9.020.010
7 Abschreibungen 1.534.520 1.583.960 1.291.050 887.370 633.020 454.420
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 648.850 868.460 784.100 1.283.260 1.092.260 1.092.260
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 905.850 1.092.100 2.274.980 1.567.000 2.123.050 1.239.630
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 0 0 0 0 0 0
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 882.840 976.430 1.026.090 1.059.710 1.099.480 1.130.060
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 23.010 115.670 1.248.890 507.290 1.023.570 109.570
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 23.010 115.670 1.248.890 507.290 1.023.570 109.570
17 Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag 15.230 15.940 15.940 15.940 15.940 15.940
18 sonstige Steuern 0 340 340 340 340 340
19 Jahresüberschuss 7.780 99.390 1.232.610 491.010 1.007.290 93.290
12
Umsatzerlöse
Im Vergleich zum Plan 2020 steigen die Umsatzerlöse der citeq insgesamt um ca. 3.104 T€. Die Um-
satzerlöse in den einzelnen Teilwirtschaftsplänen werden im Folgenden differenziert dargestellt.
Die Umsatzerlöse im Bereich MS steigen im Vergleich zum Plan 2020 um ca. 253 T€. Die Mehr-
erlöse ergeben sich durch Preisanpassungen, neue Hardwareprodukte und durch zusätzliche An-
wendungen.
Die IT-Leistungen der citeq für die Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster werden über die
Teilwirtschaftspläne MS und ÖrV erbracht und zentral über Mietpreise und Pauschalen durch den
städtischen Haushalt finanziert. Vereinbarungsgemäß wird das zentrale Budget jährlich um einen
festen Betrag erhöht, um Preissteigerungen, neue Arbeitsplätze in der Verwaltung, neue und er-
forderliche Maßnahmen sowie tarifliche Anpassungen ausgleichen zu können.
Aufgrund der durch die Corona -Pandemie entstandenen finanziellen Belastungen hat auch die
Stadt Münster umfangreiche Vorgaben hinsichtlich der weiteren Bereitstellung von Haushaltsmit-
teln und auch zur Personalausweitung vorgenommen. Für 2021 wurde vom Verwaltungsvorstand
beschlossen, dass die Vorgaben aus dem Haushaltsjahr 2020 grundsätzlich auch für 2021 gelten
und zusätzliche Stellen in den Ämtern und Einrichtungen nicht eingerichtet werden. Die grundsätz-
liche Fortschreibung der Mittel des Haushaltsjahres 2020 bedeutet, dass bereits für 2020 geplante
Projekte nicht mehr realisiert und neue Projekte für 2021 nur noch eingeschränkt eingeplant wer-
den können.
Über die Fortschreibung des zentralen Budgets hinaus wurden jedoch zeitlich befristet Mittel für
die Bewältigung der Corona-Krise bereitgestellt. Sie sollen gestiegene Kosten u. a. für die Hard -
und Software zur Ausweitung der Tele- und Heimarbeit und des mobilen Arbeitens sowie für die
Einführung von Videokonferenzsystemen decken. Zusätzlich können die Mittel für die IT-Ausstat-
tung der so genannten Corona -Scouts, für die Arbeitsplätze im Impfzentrum Münster sowie für
weitere IT-Maßnahmen verwendet werden, die aus dem Corona-Zusammenhang begründet sind.
Mittel für die Einrichtung eines Dokumentenmanagements wurden ebenfalls über einen VV -Be-
schluss bewilligt. Damit können sowohl Personal- als auch Sachkosten zeitlich befristet finanziert
werden.
Im Bereich MEP sinken die Umsatzerlöse gegenüber dem Plan 20 20 um ca. - 422 T€. Im Wirt-
schaftsplan 2020 wurden Erlöse für die Bereitstellung von Schüler - und Lehrer-iPAD´s durch die
citeq angenommen. Diese Geräte wurden aber durch das Amt für Schule und Weiterbildung direkt
finanziert und führten daher für den MEP-Bereich der citeq nicht zu Umsatzerlösen.
Die Abrechnung der im Schulumfeld durch die citeq erbrachten Leistungen erfolgt gegenüber dem
Amt für Schule und Weiterbildung.
Im Bereich ÖrV steigen die Umsatzerlöse insgesamt um ca. 3.274 T€ gegenüber dem Plan 2020.
Dies ist begründet durch die Abrechnung neuer Anwendungen und Module sowie Preisanpassun-
gen durch z. B. höhere Wartungsaufwendungen oder Leistungserweiterungen.
Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Erträge steigen gegenüber dem Plan 2020 um ca. 83 T€. Sie fallen planmäßig
im Bereich Münster u. a. für Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen und für eine
Zuwendung des Landes NRW für die Breitbandkoordination sowie für die Erstellung von Next Gene-
ration Access-Entwicklungskonzepten (NGA) an.
13
Materialaufwand
Der Materialaufwand erhöht sich gegenüber dem Plan 2020 um ca. 1.998 T€. Er setzt sich zusammen
aus:
Aufwendungen für Hilfs - und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, z. B.: Hilfsstoffe, Strom,
Treibstoffe. Aufgrund von zusätzlichen Büroflächenanmietungen im Dahlweg bzw. Höfflinger Weg
ist zudem mit einem höheren Aufwand für Energie zu rechnen.
Aufwendungen für bezogene Leistungen: Aufwendungen der Fahrzeugunterhaltung, Wartung,
Miete und Aufwendungen für die Unterhaltung immaterieller Vermögensgegenstände , der Be-
triebs- und Geschäftsausstattung, Entsorgungs- und Leasingaufwendungen, der Aufwendungen
für Datenleitungen, Verwaltungskostenerstattungen sowie Porto für Produkte.
Der Aufwand für die Wartungsverträge (Hard- und Software) ist in den vergangenen Jahren durch
Preisanhebungen der SW-Lieferanten zum Teil massiv angestiegen. Dieser Trend wird sich auch
in den Folgejahren fortsetzen. Zudem steigt der Aufwand durch den Abschluss von weiteren War-
tungsverträgen für zusätzliche Hardware und Anwendungen.
Darüber hinaus bieten die SW-Lieferanten zunehmend in neuen Produktversionen Erweiterungen
und Anpassungen an, die aufgrund ihres Funktionszuwachses nicht mehr über die bestehenden
Wartungs- und Pflegeverträge abgedeckt sind. Dabei entsprechen die Kosten der Versions-
sprünge häufig einem Neukauf. Ein Produktwechsel auf eine preiswertere Software ist i. d. R.
keine Alternative, da mit einem Umstieg erhebliche Aufwände und Unwägbarkeiten (Investition,
organisatorische und personelle Veränderungen, Einführungskosten, etc.) verbunden wären.
Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus:
Löhnen und Gehältern: Regelzahlungen, Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen
sowie geldwerte Sachaufwendungen für Beamte und tariflich Beschäftigte. Ferner Dienstaufwen-
dungen für sonstige Beschäftigte und pauschalierte Steuern.
Sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung: Beiträgen zu Ver-
sorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung als auch Beihilfen, Unterstützungsleis-
tungen für Beamte, tariflich Beschäftigte sowie die Zuführung zu den Pensions- und Beihilferück-
stellungen, Versorgungsaufwendungen, Sonderzuwendungen und Beihilfen für Ruhestandsbe-
amte sowie die Beiträge zur Unfallversicherung für tariflich Beschäftigte.
Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden in der Vergangenheit stet s ohne Gehaltstrend be-
rechnet. Die Ergebnisse wichen daher oftmals von den tatsächlichen Werten zum Jahresabschluss
des Jahres ab. Im vorliegenden Wirtschaftsplan wurde mit einem prozentualen Aufschlag auf die Tei-
lewerte in Abhängigkeit von den Tarifverhandlungen für 2021 in Höhe von 1,4% (2022: 1,8%) gerech-
net. Dies allein führt zu einer Erhöhung der Rückstellungen 2021 im Vergleich zur bisherigen Vorge-
hensweise in Höhe von ca. 433 T€.
Die Personalaufwendungen der citeq werden durch das Personal - und Organisationsamt der Stadt
Münster berechnet. Der Personalaufwand wird im Vergl eich zum Plan 20 20 um ca. 716 T€ steigen
und berücksichtigt auch zusätzlichen Personalaufwand für neue bzw. erweiterte Aufgaben.
Tariferhöhungen
Der neue Tarifvertrag ist beschlossen. Er beginnt am 01.09.2020 und läuft 28 Monate bis zum
31.12.2022. Für den 01.04.2021 ist eine Tarifsteigerung von +1,4 % (mind. 50,00 €) vorgesehen.
Zusätzlich gibt es eine Corona -Sonderzahlung, die noch im Dezember 20 20 ausgezahlt werden
soll.
14
Die Corona-Sonderzahlung wird nach Einkommensgruppen gestaffelt ausgezahlt. Bei Teilzeitbe-
schäftigten wird die Corona-Sonderzahlung anteilig ausgezahlt.
Bei den Auszubildenden gibt es einer Erhöhung zum 01.04.2021 von +25,00 € und eine Einmal-
zahlung von 225,00 €.
Besoldungs-/Versorgungserhöhung
Die gesetzliche Besoldungs- und Versorgungserhöhung ab dem 01.01.2021 i. H. v. 1,4 % wurde
in der Personalkostenkalkulation für das Jahr 2021 berücksichtigt.
Rückstellungen
Bei der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen wurde eine Verzinsung von 5,00 %
zugrunde gelegt. Die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit 1,17 % verzinst.
Abschreibungen
Bestandteil dieser Position sind die Abschreibungen auf immaterielles Vermögen (Software), Fahr-
zeuge, Betriebs - und Geschäftsausstattung (u. a. Hardware) und geringwertige Wirtschaftsgüter
(GWG).
Durch die Anwendung des Wahlrechts und unter Berücksichtigung neuer Investitionen, welche die
Abschreibungen beeinflussen, sind diese gegenüber dem Wirtschaftsplan 20 20 um ca. - 1.982 T€
gesunken. Dies trifft vor allem den MEP -Bereich mit ca. - 1.396 T€ durch die Selbstfinanzierung der
Schüler- und Lehrer-iPAD´s durch das Amt für Schule und Weiterbildung.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ werden gegenüber dem Plan 2020 um ca. 459 T€ stei-
gen. Grundsätzlich entstehen zusätzliche Aufwendungen aufgrund der Anmietung von zusätzlichen
Büroflächen und deren Reinigung, die bereits im Jahr 2019 geplant waren aber erst in 2020 ab Juli zu
berücksichtigen waren und in 2021 erstmals ganzjährig Berücksichtigung finden. Der planmäßige Be-
darf an Fortbildung und begleitenden Reisekosten ist dagegen geringer als in 2020.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge ergeben sich, wie bereits in den Vorjahren, aus der Verzinsung der For-
derung für die Pensionsrückstellungen. Diese werden im Bereich Münster vereinnahmt. Die Verzin-
sung der Forderung für Pensionsbeträge beträgt seit dem Jahresabschluss 2009 5,00 % und verän-
dert sich nur, wenn sich die Berechnungsbasis ändert.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Der Zinsaufwand wird voraussichtlich um 103 T€ steigen. Begründet ist dies durch den höheren Aus-
weis der Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensions - und Beihilferückstellungen unter dieser
Position.
Die Investitionen werden u. a. durch Kassenkredite finanziert . Diese sind für die citeq zurzeit sehr
günstig und spielen daher nur eine geringe Rolle.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / sonstige Steuern
Diese Position beinhaltet die Steuern vom Einkommen und Ertrag für Umsätze mit den Betrieben
gewerblicher Art sowie Kfz -Steuern. Der für das Jahr 2021 geplante Betrag entspricht in etwa dem
des Wirtschaftsplans 2020 der citeq.
Jahresüberschuss
Aufgrund der oben beschriebenen Zusammenhänge wird sich insgesamt ein Jahres überschuss in
Höhe von 1.982.170 € ergeben.
Der Teilbereich Münster wird demnach 2021 planmäßig mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
424.250 € abschließen und wird damit über 377 T€ über dem Vorjahr liegen.
15
Der MEP-Bereich wird planmäßig mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.458.530 € abschlie-
ßen und damit das Planergebnis des Jahres 20 20 um 1.424 T€ übersteigen. Der Grund liegt im
Wesentlichen in den Investitionen und damit Abschreibungen für den Bereich MEP in geringwer-
tige Wirtschaftsgüter.
Der ÖrV-Bereich wird voraussichtlich mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 99.390 € abschlie-
ßen und damit um ca. 92 T€ über dem Vorjahr liegen.
16
3 Finanz- und Vermögensplan citeq
Auszahlungen (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025
Jahresfehlbetrag
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0
Investitionen (aus Investitionsplan -
Mittelbedarf) 5.785.560 3.163.250 3.349.740 3.633.450 2.540.030
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 4.907.190 5.852.970 4.270.300 4.325.330 3.619.020
Ausschüttung an die Stadt Münster 329.470 452.910 493.040 196.400 456.650
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen)
1.488.770 1.007.650 1.192.350 920.990 769.340
Entnahmen 0 20.410 158.400 0 51.190
Summe (Auszahlungen) 12.510.990 10.497.190 9.463.830 9.076.170 7.436.230
Deckungsmittel (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025
Jahresüberschuss
(Erlöse > Aufwendungen) 1.982.170 2.925.050 1.833.560 2.316.610 1.110.270
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 4.907.190 4.653.770 4.270.300 3.958.890 3.619.020
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 2.042.640 1.488.770 1.007.650 1.192.350 920.990
Investitionszuschuss aus dem städt.
Haushalt* 0 0 0 0 0
Darlehnsauszahlungen
(Fremdmittelaufnahme) 3.578.990 1.429.600 2.352.320 1.608.320 1.785.950
Einlagen 0 0 0 0 0
Summe (Deckung) 12.510.990 10.497.190 9.463.830 9.076.170 7.436.230
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0
17
3.1 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Stadt Münster
Auszahlungen (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025
Jahresfehlbetrag
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0
Investitionen (aus Investitionsplan -
Mittelbedarf) 3.092.880 1.758.220 1.821.550 1.299.280 1.114.040
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 2.482.050 2.474.720 2.358.620 2.068.860 1.733.520
Ausschüttung an die Stadt Münster 0 97.770 0 0 53.730
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen)
436.510 295.450 349.600 270.050 225.570
Entnahmen 0 20.410 158.400 0 51.190
Summe (Auszahlungen) 6.011.440 4.646.570 4.688.170 3.638.190 3.178.050
Deckungsmittel (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025
Jahresüberschuss
(Erlöse > Aufwendungen) 424.250 306.070 168.080 380.210 275.290
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 2.482.050 2.474.720 2.358.620 2.068.860 1.733.520
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 598.910 436.510 295.450 349.600 270.050
Investitionszuschuss aus dem städt.
Haushalt* 0 0 0 0 0
Darlehnsauszahlungen
(Fremdmittelaufnahme) 2.506.230 1.429.270 1.866.020 839.520 899.190
Einlagen 0 0 0 0 0
Summe (Deckung) 6.011.440 4.646.570 4.688.170 3.638.190 3.178.050
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0
18
3.2 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Medienentwicklungsplan
Auszahlungen (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025
Jahresfehlbetrag
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0
Investitionen (aus Investitionsplan -
Mittelbedarf) 1.152.330 1.088.520 1.278.910 1.708.730 1.326.450
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 841.180 888.000 1.024.310 1.257.010 1.431.080
Ausschüttung an die Stadt Münster 326.360 315.380 0 0 0
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen)
53.870 36.460 43.140 33.330 27.840
Entnahmen 0 0 0 0 0
Summe (Auszahlungen) 2.373.740 2.328.360 2.346.360 2.999.070 2.785.370
Deckungsmittel (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025
Jahresüberschuss
(Erlöse > Aufwendungen) 1.458.530 1.386.370 1.174.470 929.110 741.690
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 841.180 888.000 1.024.310 1.257.010 1.431.080
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 73.910 53.870 36.460 43.140 33.330
Investitionszuschüsse 0 0 0 0 0
Darlehnsauszahlungen
(Fremdmittelaufnahme) 120 120 111.120 769.810 579.270
Einlagen 0 0 0 0 0
Summe (Deckung) 2.373.740 2.328.360 2.346.360 2.999.070 2.785.370
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0
19
3.3 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich ÖrV
Auszahlungen (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025
Jahresfehlbetrag
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0
Investitionen (aus Investitionsplan -
Mittelbedarf) 1.540.350 316.510 249.280 625.440 99.540
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 1.583.960 2.490.250 887.370 999.460 454.420
Ausschüttung an die Stadt Münster 3.110 39.760 493.040 196.400 402.920
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen)
998.390 675.740 799.610 617.610 515.930
Entnahmen 0 0 0 0 0
Summe (Auszahlungen) 4.125.810 3.522.260 2.429.300 2.438.910 1.472.810
Deckungsmittel (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025
Jahresüberschuss
(Erlöse > Aufwendungen) 99.390 1.232.610 491.010 1.007.290 93.290
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 1.583.960 1.291.050 887.370 633.020 454.420
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 1.369.820 998.390 675.740 799.610 617.610
Investitionszuschüsse 0 0 0 0 0
Darlehnsauszahlungen
(Fremdmittelaufnahme) 1.072.640 210 375.180 -1.010 307.490
Einlagen 0 0 0 0 0
Summe (Deckung) 4.125.810 3.522.260 2.429.300 2.438.910 1.472.810
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0
20
3.4 Investitionen
Die Investitionen in der citeq erfolgen betragsmäßig gemäß der Übersicht:
Bezeichnung Investitionen
Münster in €
Investitionen
MEP in €
Investitionen
ÖrV in €
Investitionen
Zentral in €
Software (SW) 257.050 0 1.277.012 79.000
Verteilung Zentral 19.071 6.249 53.680 -79.000
Gesamt SW 276.121 6.249 1.330.692 0
PKW 50.000
Verteilung Zentral 26.880 6.520 16.600 -50.000
Gesamt PKW 26.880 6.520 16.600 0
Technische Ausstattung 340.000 0
Mobiliar inkl. DataCenter 14.280
Rechner-/Serversysteme 727.624 323.970 223.000
Monitore 296.580 125.460 0
Drucker, Plotter, Scanner 59.605 32.900 0
Sonstige DV-Peripheriegeräte 33.196 39.270 240.000
Router, Hub, Switch 153.605 295.000 15.000 575.000
TK-Anlagen, Komponenten 10.000 0
TK-Sonstige Endgeräte 223.300
GWG 314.183 60.520 20.000 0
Zwischensumme BGA 2.158.093 877.120 35.000 1.052.280
Verteilung Zentral 631.789 262.439 158.052 -1.052.280
Gesamt BGA 2.789.882 1.139.559 193.052 0
Gesamt Investition 3.092.883 1.152.328 1.540.344 0
Investitionen - Inhalte
Die aufgeführten Investitionen sind im vorliegenden Wirtschaftsplan vollumfänglich berücksichtigt. Da-
bei handelt es sich im Schwerpunkt um Reinvestitionen für bereits vorhandene Komponenten sowie
die Ausstattung zusätzlicher Arbeitsplätze. Ferner sind der BSI-konforme Ausbau des Firewall-Systems
sowie Investitionen in den Ausbau eines weiteren Serverraums enthalten.
Darüber hinaus sind w esentliche Investitionen im Münster-Bereich geplant: Anwendungsprogramme
und Module für die Ämter der Stadtverwa ltung, die Ausstattung mit neuen Office-Versionen, in ver-
schiedene Techniken und in eine neue VoIP-TK-Anlage.
Im MEP-Bereich sind wesentliche Investitionen geplant für Präsentationstechnik für die moderne Ge-
staltung des Unterrichts in den Schulen.
21
Im ÖrV-Bereich sind wesentliche Investitionen geplant für: die weitere Ausstattung der neu hinzuge-
kommenen Kommunen mit Infoma-Modulen, der weitere Ausbau von SAP -Basis/HCM, der Aufbau/
Installation von eRechnungssystemen sowie der Ersatz/Erweiterung von VOIS, Virtuoso, AUGIAS u.a.
Bezeichnung Investitionen MS Investitionen MEP Investitionen ÖrV Investitionen Zentral
Software (SW)
Fördermittel-DB
novaKANDIS – Basis
ArGIS
VoIP
Selbstverbucher für
Büchereizweigestel-
len
Speicherplatz für Be-
fliegungsdaten
xSuite
AUGIAS Modul
iMikel
SER Doxis
VOIS GEKA
VOIS Online
VOIS TEVIS
IMSWare-Module
FIM
KOMVOR
Accenture
Digitaler Rechnungs-
eingang
codia d.3
Visual Studio
Druck- und Gerä-
temanagement
SAP HCM - Module
axians Infoma - Mo-
dule
BPA
Ausbau SAP-Basis
VMWare-Lizenzen
CommVault-Lizenzen
PKW 2 PKW
Techn. Ausstattung Standortanbindung
RZ-Infrastruktur
Betrieb/Planung Sys-
temräume
Klimaanlage
Stromschienen
USV
Racks im Serverraum
Rechner-/ Server-
systeme
798 (Power) PC
21 All-In-One-Sys-
teme
184 IGEL
197 Notebooks
166 iPAD
1 MS-Server
212 (Power) PC
187 Notebooks
26 IGEL
9 Server
Microsoft-Server
Linux-Server
Virtuelle Server
Reserve-Server
Monitore
1.178 Monitore
Digitale Medien (Ser-
vice-Center)
738 Monitore
Drucker, Plotter,
Scanner
70 verschiedenartige
Drucker
1 Plotter
117 Scanner
131 verschiedenartige
Drucker
20 Scanner
Sonstige DV-Peri-
pheriegeräte
Aufrufanlagen
Grafik-Tablets
8 Beamer
2 USV
77 Beamer SAN-Technik
Router, Hub,
Switch
Router
Switche
WLAN Funknetze
VoIP Gateways
Router
Switche
WLAN Funknetz
Zentrale / dezentrale
Firewallsysteme
Zentrale Firewallsys-
teme
Internet-Router
WAN-MPLS
Firewall DataCenter
RZ-Cisco-Technik
TK-Anlagen, Kom-
ponenten
Ausbau TK-Technik
465 iPhones
GWG (Selbständig
Nutzbare HW / SW
Bis 410 € netto)
Office-Produkte
Kleinsoftware
VoIP Endgeräte
LAN Switche
Telefax-Geräte
diverse
101 iPAD
diverse diverse
22
Erläuterung der wesentlichen Investitions- und Aufwandspositionen
3.4.1 citeq
Die hier aufgeführten Vorhaben haben Einfluss auf alle citeq-Bereiche.
Aufwendungen für die Unterhaltung von Vermögensgegenständen und Dienstleistun-
gen
Durch die Einführung neuer Produkte werden neben den reinen Investitionen, welche Abschreibungen
verursachen, im Regelfall zusätzliche Aufwendungen generiert, die im Planjahr in voller Höhe entste-
hen aber erst in den Folgejahren über die kalkulierten Preise erwirtschaftet werden können. Durch die
Vielzahl der anstehenden Projekte sind diese Aufwendungen voraussichtlich um ca. 2.981 T€ höher
als zum Jahresabschluss 2019. Darin enthalten ist auch eine große Anzahl an Softwarelizenzen , die
für den Zugriff auf die umfangreichen Fachanwendungen, die auf Microsoft-Servern bereitgestellt wer-
den, benötigt werden (sog. TrueUps für verschiedene Microsoft -Software-Produkte: Windows 10,
Windows Server, Exchange usw.). Zudem kommen Hard - und Softwareprodukte, die unterhalb von
250 € netto/Stück gehandelt werden und insofern sofortigen Aufwand darstellen.
Wartungsverträge
Seit einigen Jahren steigen die Kosten der abgeschlossenen Wartungsverträge nach Ablauf der Ver-
tragslaufzeiten kontinuierlich. Die Lieferanten der citeq erhöhen ihre Wartungskosten zwischen 2 - 8%
jährlich. Bereits jetzt liegen Informationen zu Kostensteigerung für die Folgejahre vor . Für Hard- und
Software steigen die Wartungsverträge gegenüber dem Jahresabschluss 2019 für Bestands- und neue
Produkte voraussichtlich um ca. 1.346 T€.
Eine Kündigung der in der Regel nur über die Hersteller/Lieferanten angebotenen Wartungsverträge ist
nicht ratsam, da hierüber auch betriebsnotwendige Anpassungen an rechtliche und technische Ände-
rungen umgesetzt werden.
Gebäude der citeq
Die citeq wächst. Nach einer Verdichtung innerhalb des Raumbestands des seit 2003 angemieteten
citeq-Gebäudes (Umwidmung von Teeküchen und Besprechungsräumen in Büros) hatte die citeq wei-
tere Bauteile des Gebäudes sowie zusätzliche Büroräume im städtisch genutzten Bürogebäude an der
Friedrich-Ebert-Straße 110 angemietet. Im Jahr 2020 wurden für zusätzliche Bedarfe Räume im Ge-
bäude Höfflingerweg 1, bei gleichzeitiger Aufgabe des Standorts Friedrich-Ebert-Straße 110, angemie-
tet, um eine Verteilung der citeq a uf drei Standorte zu vermeiden. In 2021 werden die letzten Teams
des Bereiches 18.4 „Kommunale Anwendungen“ ebenfalls zum Höfflingerweg 1 umziehen, so dass die
Bereiche 18.2 „ERP-Systeme“ und 18.4 „Kommunale Anwendungen“ vollständig am Höfflingerweg 1
untergebracht sind. Ausgelöst durch die Corona-Pandemie wurde auch bei der citeq eine Vielzahl von
Tele- und Heimarbeitsplätzen eingerichtet. Die bisherigen Erfahrungen sind weitgehend positiv, so dass
im Jahr 2021 überprüft wird, ob diese Tendenz dazu führen wird, dass die bisher angenommenen Bü-
roflächenbedarfe künftig nur noch in reduzierter Form benötigt werden.
Datenspeicherung, Datensicherung
Aufgrund der erheblichen Lieferverzögeru ng des SAN konnte dieses erst i m August 2020 installiert
werden. In September und Oktober 2020 erfolgte die SAN Migration.
Für 2021 ist eine Kapazitätserweiterung des SAN geplant. Dies erfolgt entsprechend der dann bekann-
ten Bedarfe.
3.4.2 Teilbereich Münster
Das zentrale Budget für die Abrechnung der Bereitstellung von Hard- und Software sowie Systeme und
Anlagen ist im vorliegenden Wirtschaftsplan auf das Niveau des Wirtschaftsplan s 2020 für 2021 fest-
gesetzt worden.
Durch die Corona-Pandemie bedingt wurden in 2020 viele Home -Office-Arbeitsplätze für Bedienstete
der Ämter der Stadtverwaltung eingerichtet. Die dadurch gebundenen finanziellen Mittel führen dazu,
23
dass Projekte nicht wie geplant umgesetzt werden können. Sollten aufgrund technisch neuer Möglich-
keiten oder durch den Rückbau von Home-Office-Arbeitsplätzen oder aus anderen Gründen Mittel frei
werden, können ggf. in 2021 bisher gestrichene Projekte doch noch gestartet werden.
Die Entwicklung für die Abrechnungsmengen gegenüber dem zentralen Budget vom 4. Quartal 2019
zum 4. Quartal 2020 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Betreute Sys-
teme
4. Quartal
2020
4. Quartal
2019 Differenz
Zentraleinheiten 3.219 3.003 216
Notebooks 744 628 116
ThinClients/IGEL 459 152 307
Mobile Telefonie 667 477 190
Tablets 437 303 134
Monitore 4.676 3.809 867
Drucker 1.490 1.361 129
Die Anzahl der installierten und betreuten IT-Systeme in der Stadt Münster erhöhte sich u.a. durch:
zusätzliche Anwendungen, z. B. Arbeitsschutz oder das OpenData-Portal
die Zunahme der IT-Arbeitsplätze
o durch Ausweitungen des Stellenplans,
o durch den Trend zur Teilzeitarbeit
o durch IT-Komponenten außerhalb der Verwaltungsarbeitsplätze
den umfangreichen Ausbau der Telearbeit
die verstärkte Nutzung mobiler Endgeräte (Smartphones, Tablets)
durch den Ausbau von Home-Office-Arbeitsplätzen bedingt durch die Corona-Pandemie
Telefonanlage
Im Rahmen des Projektes soll die gesamte TK -Infrastruktur auf den neusten Stand gebracht werden.
In diesem Zuge muss die Serverinfrastru ktur, die Virtualisierung, das SAN, die Datensicherung usw.
ausgetauscht werden.
Die neue Hardware soll parallel aufgebaut und die Open Scape Voice inkl. aller Applikationen auf das
neuste Release migriert werden.
Die citeq betreibt für die Stadt Münster eine Open Scape Voice Infrastruktur, Release V.9 mit ca. 4.500
Teilnehmern. Die Open Scape Voice und angeschlossene Applikationen werden auf einer eigenen,
virtualisierten Infrastruktur betrieben.
Die IP Telefone werden im Client Netz betrieben. Eine Tren nung mittels V-LAN erfolgt nicht. Die TK -
Server und Anwendungen werden in eigenen TK-Server Netzen betrieben. Die Netze sind durch Fire-
walls logisch getrennt, jedoch über entsprechende Firewall -Freischaltungen für festgelegte Dienste
durchlässig.
Neben den Unify Applikationen wird der Alarmserver MobiCall von der Fa. New Voice betrieben. Der
Alarmserver wird aktuell im Wesentlichen von der Feuerwehr verwendet. Ein Einsatz auch für andere
Bereiche und Aufgaben ist zu prüfen
Bürgerservicezentrum
Für den Start des Bürgerservicezentrums wurde n umfangreiche Investitionen in Medientechnik, Kas-
senautomaten und eine neue Aufrufanlage umgesetzt. Durch die bauseits begründete Verschiebung
der Eröffnung nach Anfang 2021 wird sich die Inbetriebnahme verzögern. Die Aufrufanlage ist aller-
dings bereits im kleineren Umfang im jetzigen Bürgeramt in Betrieb genommen worden. I n 2021 soll
die dafür verwendete Hard- und Software auch weiteren Ämtern zur Verfügung gestellt werden.
24
Breitbandausbau
Für städtische Gebäude, die im Außenbereich der Stadt angesiedelt und damit nur schwer zu erreichen
sind, wird der Ausbau voraussichtlich zusätzliche Mittel erfordern und erst in 2021 – 2022 abgeschlos-
sen werden. Um die Tiefbaukosten möglichst gering zu halten, wird die citeq m it den Stadtwerken
Münster und auch gemeinsam mit anderen TK-Providern Synergien im Tiefbau erschließen.
3.4.3 Teilbereich MEP
Optimierung und Erweiterung der digitalen Schulinfrastruktur
Der MEP-Bereich ist aktuell durch die intensive Ausweitung der digitalen Unterrichtsform geprägt. Im
Rahmen der Coronakrise haben sich Nutzungsmenge und Anforderungen an die Verfügbarkeit und
Stabilität grundlegend verändert. Die IT-Systeme der citeq stellen die Grundlagen für das Gelingen des
digitalen Heimunterrichts von zehntausenden Schüler*innen. Parallel zur Bereitstellung und Administ-
ration der Infrastruktur hat sich die Anzahl der administrierten Endgeräte in 2020 um zusätzliche 5.000
Geräte erhöht. Durch die Verabschiedung und Umsetzung der bundesweiten Förderprogramme „För-
derung von digitalen Sofortausstattungen“ und „Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“,
sowie durch vermehrte externe Finanzierung von Endgeräten, wird sich die Anza hl der zusätzlichen
Endgeräte absehbar bis Ende Q1 2021 auf über 12.000 Geräte erhöhen. Dieser Prozess wird sich auch
ab Q2 2021 fortführen. Mit der Umsetzung der Vorlage 0312/2020 zum Digitalpakt in den kommenden
4 Jahren wird die digitale Infrastruktur mit einem Finanzvolumen von beinahe 14 Millionen Euro erwei-
tert und aktualisiert.
Die technische- und organisatorische Struktur wird sich diesen maßgeblichen Änderungen in unter-
schiedlicher Hinsicht anpassen müssen und in 2021 und 2022 den Arbeitsschwerpunkt darstellen:
• Weitere Skalierung der verfügbaren Internetbandbreite an den Schulen
• Weitere Skalierung der Kapazität der dezentralen- und zentralen Serversysteme
• Etablierung einer (erweiterten) Supportinfrastruktur für die stark ansteigende Anzahl an digitalen
Endgeräten
• Erweiterung der schulischen WLAN-Infrastrukturen
• Umsetzung unterschiedlicher Maßnahmen zur Optimierung der Verfügbarkeit der IT-Systeme:
o Desaster Simulation und Disaster Recovery
o Vulnerability Management
o Ggf. Zentralisierung einzelner Komponenten
o Herstellung weiterer Redundanzen
o Optimierung des Monitorings und Etablierung automatischer- und manueller Entstö-
rungs- und Kommunikationsprozesse
• Anpassen der Organisationsstruktur des Fachteams citeq@school
Die sich für Schulen und Schulträger ergebenden Aufgabenfelder sind:
• Entwicklung eines Masterplans digitale Bildung
• Breitbandige Anbindung aller noch ausstehenden Schulstandorte
• Entwicklung einer Medienentwicklungsplanung für die städtischen Berufskollegs
• Verschneidung der kommunalen Medienentwicklungsplanung mit den Medienkonzepten der
Schulen: Paradigmenwechsel in der Ausstattung: Technik folgt dem Konzept
• Entwicklung und Begleitung von Pilotprojekten/Flexibilisierung der Ausstattungen nach schulspe-
zifischen Bedarfen
• Einbeziehung von Netzwerkpartnern für den Bereich digitale Bildung (Medienscouts, Projekte zum
Thema Cybermobbing)
• Einbindung und Erschließung von Netzwerkpartnern, wie z. B. Stadtbücherei als Lernort zur Erfül-
lung des Medienkompetenzrahmens
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3.4.4 Teilbereich ÖrV
Serviceportal
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre – in einem zum OZG
zugehörigen Katalog von derzeit 575 im Einzelnen konkret benannten - Verwaltungsleistungen bis zum
Jahr 2022 online zugänglich zu machen.
Die technische Umsetzung soll für die Stadt Münster und die ÖrV-Partnerverwaltungen auf der techni-
schen Basis des Serviceportals der Fa. regioIT Aachen erfolgen. Für viele ÖrV-Kommunen wurde das
Serviceportal im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts eingeführt, welches dann von den Kommunen
in kooperativer Zusammenarbeit, aber jeweils eigener Verantwortlichkeit funktional um Onlineformular-
dienste erweitert wurde.
Nach aktuellen Planungen der Kommunalen Spitzenverbände und des Landes NRW soll in den nächs-
ten Monaten unter dem Namen Kommunalportal NRW zunächst ein Basisportal für kleine Kommunen
entwickelt werden. Das Basisportal soll perspektivisch zu einer vollumfänglichen Gesamtlösung weiter-
entwickelt werden und dann als Leitportal für alle Kommunalverwaltungen in NRW einen Mehrwert
erbringen. Das Land NRW hat bis zum 31.12.2022 die Übernahme der Entwicklungs- und Betriebskos-
ten für alle Kommunalbehörden zugesagt.
Weil die Zeitspanne zur Umsetzung der OZG -Vorgaben bis zum Jahr 2022 mittlerweile knapp wird,
setzt die citeq zunächst auf eine Doppelstrategie: Ausbau der Onlinedienste auf Basis der vorhandenen
Serviceportale und gleichzeitige Förderung des Ansatzes für ein zentrales Landesportal, in das die
heute aufgebauten Dienste, möglichst mit geringem Aufwand migrierbar sein sollen. Über einen even-
tuellen Umstieg wäre zu einem späteren Zeitpunkt auf Basis der weiteren Entwicklung zu entscheiden.
Der Onlinedienst OLAV setzt auf dem Informationsregister für das Meldewesen auf. Hierüber können
eine Reihe von Online Vorgängen von Bürgerinnen und Bürgern online durchgeführt werden. Online -
Vorgänge stehen aus den Bereichen Anträge, Pass- und Personalausweisangelegenheiten, Meldevor-
gängen, Wahlvorbereitung, Wohnungsgeber und Bewohnerparken zur Verfügung.
Die citeq plant – gemäß Kundenanfragen - beginnend mit dem Jahr 2021 die sukzessive Einführung
von OLAV bei Ihren Kunden in der ÖrV. Hierfür ist bereits eine Bedarfsabfrage bei allen Kunden durch-
geführt worden.
Weiterer Ausbau von Funktionen des Dokumentenmanagements
Zentrales Instrument für die Digitalisierung der zuvor organisatorisch optimierten Prozesse in der Ver-
waltung ist das Dokumentenmanagementsystem (DMS). Die citeq setzt hierfür seit Jahren erfolgreich
das System SER Doxis4 ein, unterstützt jedoch auch ander e DMS-Lösungen der ÖrV-Partner durch
die Integration von Fachverfahren, die im Rechenzentrum der citeq betrieben werden.
Mit der Vorlage V/0954/2018 „Digitale Stadt Münster – Stadtverwaltung: Verwaltungsweites Dokumen-
tenmanagementsystem“ wurde im Jahr 2018 ein Programm zur verwaltungsweiten Einführung der E -
Akte (so genanntes DMS -Programm) vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Aufgrund der Be-
schlusslage zum Bau des Stadthauses 4 als „papieraktenfreies“ Gebäude sind die Ämter 50, 59, 64
und 67 dabei prioritär umzusetzen.
Im Oktober 2019 wurde das Projekt zur Einführung der E-Akte im Jobcenter (59) – Stufe 1 – begonnen,
welches kurz vor dem Abschluss steht. Ebenso wurde der Aufbau einer Zentralen Scan -Stelle (ZSS)
im Amt 10 projektiert.
Neben den Ämtern, die in das Stadthaus 4 ziehen sollen, liegen der citeq bereits von mehreren anderen
Ämtern Anfragen zur Digitalisierung der Geschäftsprozesse und damit verbunden der Digitalisierung
größerer Mengen von Akten vor – bspw. von den Ämtern 20 und 23, bei denen diesbezüglich dringen-
der Handlungsbedarf besteht.
Nach einem verspäteten Beginn des DMS-Programms im Jahre 2019 aufgrund verzögerten Personal-
aufbaus wurde in 2020 der strategisch -organisatorische Programmaufbau konkretisiert. Neben der
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Festschreibung der Gremienstruktur wurden insbesondere Priorisierungskriterien für die Umsetzungs-
planung erarbeitet und an Hand bereits entwickelter DMS -Module mögliche E-Akte-Projekttypen und
deren inhaltliche Abgrenzung definiert.
Bereits abgeschlossen ist das Projekt zur Einführung der E-Akte im Jobcenter (59), welches pünktlich
gemäß zeitlicher Planung im November 2020 abgeschlossen wurde. Ebenso wurde der Aufbau einer
Zentralen Scan-Stelle (ZSS) im Amt 10 projektiert und im Grundsystem realisiert – der konkrete An-
schluss im Ämterkontext wird projektbezogen umgesetzt. Aktuell wird das zugehörige Einführungspro-
jekt für die e-Akte im Sozialamt (50) vorbereitet.
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Jobcenter-Projekt hinsichtlich Aufwand, Umfang und
Komplexität von Fachakten-Projekten und angesichts des hohen Bedarfs in der Verwaltung nach Pa-
pierakten-Digitalisierung wird kurzfristig ein zusätzliches, parallel durchzuführendes, hochgradig stan-
dardisiertes Umsetzungsprojekt zur Einführung der allgemeinen E -Akte eingerichtet werden. Die Ein-
führung der allgemeinen E-Akte ersetzt dabei allerdings nicht die ebenfalls weiterhin notwendige Rea-
lisierung von Fachakten-Projekten. Insbesondere für eine zeitgerechte vollständige Einführung der E -
Akte in den Stadthaus 4-Ämtern sind beide Projekte essentiell.
Die weitere Programm- und Ressourcenplanung wurde in einem ersten Schritt detailliert bis Ende 2024
(Umsetzung Stadthaus 4) und in einem zweiten Schritt grob für die Umsetzung des Gesamtprogramms
– also die vollständige Einführung der E-Akte in der Stadtverwaltung (lt. Vorgabe 70% der Büro-AP) –
ermittelt.
Es steht fest, dass die Ressourcensituation kritisch und keinesfalls ausreichend für die Umsetzung des
DMS-Programms ist – weder im Hinblick auf den Bezug des Stadthauses 4, noch darüber hinaus. Ne-
ben dem dringend gebotenen Aufbau zusätzlichen Personals bei der citeq sind erhebliche Sachmittel
für externe Projektunterstützung, Beschaffung von Hardware und die Digitalisierung der Papierakten
durch Scan-Dienstleister erforderlich.
Das DMS-Programm ist nach verzögertem Beginn aufgrund der inzwischen geleisteten Vorarbeiten
und dem bevorstehenden ersten erfolgreichen Projektabschluss im Jobcenter strategisch und inhaltlich
auf einem guten Weg. Daher hat der Verwaltungsvorstand Mitte November 2020 einer personellen und
finanziellen Ausweitung zugestimmt, da d ie weitere Realisierung des Programms aufgrund der kriti-
schen Ressourcensituation akut gefährdet war. Nur mit dieser deutlichen Anhebung der personellen
und finanziellen Ausstattung des Programms kann eine erfolgreiche Einführung der E-Akte in der Stadt-
verwaltung gelingen. Die Dringlichkeit kann auch aufgrund der Erfahrungen und Herausforderungen für
die Verwaltungsarbeit durch die aktuelle Corona -Pandemie bestätigt werden: Im Sinne von Resilienz
ermöglichen digitale Workflows eine qualitativ hochwertige Dienstleistung auch unter den besonderen
Bedingungen der Kontaktreduzierung oder gar der Kontaktsperre.
Mit der Entwicklung der allgemeinen Verwaltungsakte, einer universell einsetzbaren digitalen Akte in
Doxis4, ermöglicht die citeq auch den ÖrV-Partnern weiterhin die vergleichsweise aufwandsarme Ein-
führung eines DMS-Systems an den Arbeitsplätzen und die Realisierung der ersten Synergieeffekte.
Dies gilt auch für den Roll-Out bereits bestehender ÖrV-Lösungen (z. B. Rechnungsbearbeitung).
Für 2021 ist vorgesehen, zusätzliche Kompetenzen in der citeq für das DMS d.3 aufzubauen. Mit der
Einführung von D3 für den Kreis Coesfeld zur Unterstützung von OPEN/Prosoz - in Kooperation mit
dem KDVZ Frechen - erfolgen in 2021 die Umsetzungsschritte. Weitere Systeme für andere ÖrV Kun-
den sind ebenfalls in 2021 geplant.
Vor diesem Hintergrund werden die ÖrV Partner auch bei der Neupriorisierung ihrer Ausbaupläne be-
gleitet, um eine zukunftsträchtige Entscheidung für das hauseigene DMS-System umsetzen zu können.
Gleichzeitig werden die Städte Hamm und Münster Ihre Ausbaupläne zur Umsetzung spezieller Fach-
akten auf Basis des Doxis -Systems weiter vorantreiben. Aus einem geän derten Projektvorgehen für
den verwaltungsweiten Roll-Out von DMS-Lösungen (E-Akte, Workflows) in Münster für 2020 und 2021
werden sich ebenfalls Synergieeffekte auf die Projektabwicklung für die ÖrV-Kommunen ergeben. Dazu
wurden in 2020 im Bereich Digitalisierung aktuelle Methoden der Projektsteuerung und des Controllings
etabliert und für den ÖrV-Bereich nutzbar gemacht.
27
In 2021 stehen wesentlich Basisthemen an. Sowohl in der Basisinfrastruktur (Servererweiterungen,
Umstieg der Datenbank von Oracle auf MS-SQL Server, vollständige Mandantentrennung, Server-
updates etc.) als auch bei der Basisentwicklung (zentrale Scanstelle, Löschkonzepte, internes über-
greifendes Berechtigungskonzept, Aktenplan, Archivierungsko nzept etc.) müssen parallel zur Fach-
aktenumsetzung viele Themen abgearbeitet werden.
Funktionaler Ausbau der Fachanwendungsplattform VOIS
Mit der vollständigen Umstellung des Einwohnerverfahrens MESO auf die neue Anwendungsplattform
VOIS im Jahr 2018 wurde ein wichtiger Baustein gelegt, um schrittweis e auch andere Bürgeranwen-
dungen auf diese Plattform umzustellen. Die Vorteile liegen in einem fachübergreifend einheitlichen
Bedienkonzept für die Anwenderinnen und Anwender sowie in einer für den stabilen und performanten
Rechenzentrumsbetrieb optimierten Softwarearchitektur. Mittlerweile nutzen 20 Kunden das neue Ein-
wohnerfachverfahren VOIS|MESO.
Aber auch weitere Fachverfahren für die Gebührenkasse (VOIS|GEKA – 19 Kunden), Fischereischeine
(VOIS|FIS – 4 Kunden) und Parkausweise (VOIS|PAM – 4 Kunden) kom men bei mehreren Kunden
zum Einsatz. Die Einführung dieser und weiterer Module ist in Planung und für das Jahr 2021 vorgese-
hen. So soll unter Umständen das Fachverfahren für Antrags - und Überwachungsverfahren rund um
das Gewerbe- und Erlaubniswesen (VOIS|GESO) mit zwei „Pilotkunden“ zum Einsatz kommen.
Das Fachverfahren VOIS|GESO ist das Antrags - und Überwachungsverfahren für das Gewerbe- und
Erlaubniswesen im Ordnungsamt. Es tritt dabei die Nachfolge des von der Fa. naviga entwickelten
Fachverfahrens migewa an und ist vollständig in die VOIS-Plattform integriert. Hierbei ist weiterhin zu
berücksichtigen, dass die bisher bei den ÖrV-Partnern lokal eingesetzte Software PC-Klaus auch vom
Hersteller von VOIS|GESO übernommen. Hierdurch wird sich der Betrieb von den lokalen Installationen
bei den Partnern ins zentrale Rechenzentrum der citeq verlagern.
Als weitere Fachanwendung wurde in Münster ein modernes Warteschlangenmanagementsystem in
die Anwendungsplattform VOIS (VOIS|Tevis) integriert. Ebenfalls soll die Anwendung bei der Stadt Ah-
len zum Einsatz kommen.
Outputmanagement
Die citeq bereitet die Druckausgaben aus vielen Fachanwendungen mit Hilfe einer speziellen Software
für das Outputmanagement für die Massendruckmaschinen der Fachstelle Expedition und Druck des
Personal- und Organisationsamtes der Stadt Münster auf. Ein wesentlicher Aspekt der Aufbereitung ist
die Optimierung des Outputs im Hinblick auf einen kostenoptimierten Versand.
Im Zuge der Digitalisierungsprojekte müssen auch alternative digitale Wege des Versands erschlossen
werden. Insofern muss die bestehende Lösung überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.
Musikschulverfahren
Die bei der Westfälischen Schule für Musik Münst er (WSfM) und der Musikschule Hamm eingesetzte
Software Virtuoso weist eine Vielzahl von Fehlern und funktionalen Schwachstellen auf. Auch ein vom
Hersteller langjährig angekündigtes Update auf eine neue Version der Software brachte keine Lösung.
Aus diesem Grund strebten beide Musikschulen einen Umstieg auf eine neue Software an. Der Auftrag
zur Bereitstellung einer neuen Musikschulsoftware wurde in 2020 vergeben, die Mi gration und Inbe-
triebnahme muss auf Grund technischer Besonderheiten verschoben werden. Eine Realisierung ist
frühestens zum Jahresende 2021 zu erwarten.
28
4 Stellenübersicht 2021 der citeq
4.1 Personal
Die Aufgaben der citeq haben sich in den letzten Jahren erheblich qualitativ und quantitativ ausgewei-
tet. Zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Münster und zur Unterstützung der Kooperations-
partner im Rahmen der ÖrV, wird die citeq in den kommenden Jahren eine erhebliche Ausweitung des
Personals benötigen. Besonders stark zeigt sich das bereits jetzt schon in d er Ausstattung der Stadt
Münster mit Home-Office/mobilen Arbeitsplätzen und der Schulen, die sich durch die Corona-Pandemie
massiv erweitert hat.
Der Bedarf an zusätzlichem Personal zur Umsetzung dieser Aufgaben ist unbestritten. Aufgrund der
Corona-bedingten Entscheidungen u. a. zum städt. Stellenplan 2021 wird es jedoch bei der citeq nur
eingeschränkt Stellenausweitungen geben. Der jetzt erstellte Stellenplan orientiert sich an diesen Vor-
gaben und den zu einzelnen Aufgaben getroffenen Entscheidungen.
Die Besetzung der erforderlichen unbefristet oder befristet eingerichteten Arbeitsplätze mit IT-Fachkräf-
ten gestaltet sich für die citeq zunehmend als schwierig. Im Jahr 2020 konnten, auch durch die Corona-
Pandemie ausgelöst, über Monate bis zu 25 Stellen nicht besetzt werden. Hinzu kam, dass die citeq
im Jahr 2020 erstmals mehrere Kündigungen von Mitarbeitern verkraften musste, was in den vergan-
genen Jahren in dieser Dimension nicht vorgekommen war. Bei der Wiederbesetzung spielen neben
den tarifrechtlichen Gegebenheiten, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt auch eine in der Vergangen-
heit nicht immer zeitnah erfolgte Stellenausschreibung eine Rolle.
Diese Entwicklung wird sich für die citeq weiter verschärfen, da in den kommenden Jahren vermehrt
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Altergründen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden werden und
sich damit der bestehende Personalbedarf weiter ausweiten wird.
Die citeq setzt schon seit Jahren bei der Personalgewinnung zusätzlich auch auf die Einrichtung von
Ausbildungsstellen mit dem Ziel, im Anschluss an die Ausbildung eine möglichst große Anzahl der
zumeist hoch qualifizierten Auszubildenden übernehmen zu können. Hier ist aber auch zu berücksich-
tigen, dass die Qualität der Ausbildung auch mit internem Aufwand verbunden ist, so dass die Anzahl
der Auszubildenden auch nicht unbegrenzt ausgedehnt werden kann. Es wird auch im Ausbildungsbe-
reich mittlerweile immer schwerer, geeignete Auszubildende zu bekommen. Wo noch vor einigen Jah-
ren zwischen vielen Bewerbungen ausgewählt werden konnte, muss mittlerweile aktiv für eine Ausbil-
dung bei der citeq geworben werden. Hinzu kommt für 2020, dass aufgrund der starken Arbeitsbelas-
tung und der vielen offenen Stellen auf eine Einstellung von neuen Auszubildenden verzichtet werden
musste, da die notwendige Ausbildungsqualität durch die citeq nicht leistbar war.
Die Folgen dieser Personalsituation sind bereits deutlich sichtbar:
längerfristige Vertretungssituationen bzw. Verzögerungen bei der Umsetzung von geplanten
Projekten,
teilweise eine erhebliche Überlastung des Stammpersonals,
neue Mitarbeiter/innen sind zunächst noch mit einem großen zeitlichen und hohen finanziellen
Aufwand zu qualifizieren und
krankheitsbedingte Ausfallzeiten der citeq-Mitarbeiter/-innen haben in den vergangenen Mona-
ten erheblich zugenommen.
Nachlassende Termintreue bei neuer IT-Maßnahmen für die Stadt Münster und die ÖrV -Ver-
waltungen sowie eine teilweise reduzierte Qualität von citeq-Leistungen,
Kostensteigerungen, wenn aufgrund des Fehlens eigener Mitarbeiter*innen in teure Berater
investiert werden muss.
Nachfolgend werden die quantitativen Bedarfe für die Einrichtung von zusätzlichen Stellen (Ziffe r 4.2:
Stellenvermehrungen) und die befristeten Projekt-Arbeitsplätze (Ziffer 4.3: zeitlich befristete Projekte –
ohne Einrichtung von Stellen -) erläutert.
29
4.2 Stellenvermehrungen
Die finanziellen Vorgaben und Einschränkungen bei der Einrichtung neuer Stelle n hat auch auf den
Stellenplan der citeq Auswirkungen. Entgegen den zusätzlichen Digitalisierungsanforderungen gibt es
nur eine geringe Anzahl an neuen Stellen:
4.2.1 Unbefristeter Stellenbedarf in 2021
4.2.1.1 Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ - (18.42)
Wie bereits unter Ziffer 3.4.4 „Weiterer Ausbau von Funktionen des Dokumentenmanagements“ erläu-
tert ist für eine zeitnahe Realisierung von DMS-Funktionen bei der Stadt Münster u. a. auch eine Aus-
weitung der personellen Ressourcen für die Entwicklung und den Betrieb unbedingt notwendig. Daher
hat der Verwaltungsvorstand Mitte November 2020 der Ausnahme von den Vorgaben zum Stellenplan
2020 mit der Einrichtung von drei zusätzlichen Stellen ab 2021 zugestimmt.
Stellenbedarf Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ – = 3,0 Stelle (EG11)
4.2.2 Aufhebung eines kw-Vermerkes
4.2.2.1 Team „SAP-Rechnungswesen“ - (18.22)
In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen der Nutzer des SAP -NKF (Städte Münster und
Hamm) immer weiter gestiegen. Mit dem jetzt anstehenden SAP-HANA-Umstieg wird der Betrieb noch-
mals aufwändiger. Neben diesen Entwicklungen direkt im SAP -Umfeld haben sich auch Bedarfe an
SAP-Schnittstellen zu externen Verfahren erheblich erhöht. Zudem wird bis zum März 2021 ein Ver-
fahren zur Unterstützung der Prozesse der Verwaltungsvollstreckung in Münster eingeführt. Auch die-
ses Verfahren wird aufgrund der engen Verbindungen zu SAP in diesem Team betreut. Daher kann
auch die bisher noch mit einem kw -Vermerk versehene Stelle nicht verzichtet werden. Der Vermerk
wurde vor einigen Jahren an dieser Stelle angebracht, um eine zusätzlich eingerichtete unbefristete
Stelle (eine zeitlich befristet vorgesehene Stelle konnte nicht besetzt werden konnte) vorerst mit Reali-
sierung des kw -Vermerkes (Ruhestand des Mitarbeiter s) zahlenmäßig abzusichern. Auf diese Stelle
kann aber aufgrund der dargestellten Entwicklungen der letzten Jahre nicht verzichtet werden, so dass
der kw-Vermerk aufzuheben ist.
4.3 Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –
Nachfolgend werden die Bedarfe der citeq für die Neueinrichtung bzw. den Bestand an befristet einge-
richteten Arbeitsplätzen erläutert:
4.3.1 Team „Digitalisierung“ (18.01)
Mit Ratsvorlage V0143/2018 wurde die Einführung eines anfrage- und Antragsmanagements (Service-
portal) beschlossen. Hier sind weitere Dienste gemeinsam mit den ÖrV -Partnern zu planen und zu
entwickeln. Für einen befristeten Zeitraum von drei Jahren ist für den Ausbau der Dienste zu den ÖrV-
Serviceportalen eine 0,5 Stelle einzurichten.
Personalbedarf Team „Digitalisierung“ = 0,5 Stelle (EG12)
4.3.2 Team „Digitalisierung“ (18.01)
Der Kreis Coesfeld hat in Zusammenarbeit mit dem Kreis Warendorf und den Städten Hamm und
Münster (citeq) einen Antrag zur Förderung für ein Projekt zur Bewältigung der digitalen Anforderungen
bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung NRW im Rahmen einer Sonderbedarfszuweisung gemäß § 19 Absatz 3 GFG ein-
gereicht.
Vor dem Hintergrund der durch das OZG vorgegebenen Rahmenbedingungen ist es Ziel des Projekts
nach Aufgaben und Größenordnung differenziert, geeignete und möglichst in Zusammenarbeit zu er-
bringende kommunale Lösungen zu finden. Es sollen ca. 580 OZG -Leistungsbündel in den Verwal-
tungsvorgängen der Partnerkommune n implementiert werden. Hierbei handelt es sich für die Stadt
Münster um den Ausbau der Online Dienste für ein digitales Rathaus inklusive einer Möglichkeit zur
30
vollständigen digitalen Antragstellung ohne Medienbrüche, der Durchführung von Onlineberatungen .
Über die gewonnenen Erkenntnisse, Umsetzungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten soll anschlie-
ßend ein Leitfaden entwickelt werden, der die Ergebnisse auch für andere Kommunen in Nordrhein -
Westfalen zugänglich macht.
Mit Bescheid vom 15.06.2020 wurde die Zuweisung der Fördermittel in einem Umfang von 500.000 €
bewilligt. Die Zuweisung soll der Einstellung von zusätzlichem Personal ausschließlich für das Projekt
dienen.
Durch den bewilligten Förderantrag kann mit dem auf die Stadt Münster entfallenen Anteil eine auf drei
Jahre befristete 0,5 Stelle besetzt werden. In das P rojekt eingebunden werden zusätzlich 0,5 citeq -
Bestandsmitarbeiter/innen zur Umsetzung der OZG-Projekte der Stadt Münster.
Personalbedarf Team „Digitalisierung“ = 0,5 Stelle (EG12)
4.3.3 Team „citeq@school“ (18.02)
Mit der Vorlage V/0797/2020 „Digitalpakt II: Umsetzung der Förderrichtlinien für die Anschaffung von
digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sowie für
Lehrkräfte“ wurde unter Ziffer 4 vom Rat beschlossen, dass die mit der Umsetzung verbundene Aus-
stattung nicht zu Lasten des Betriebs und weiteren Ausbaus der IT-Unterstützung der Schulen der Stadt
Münster geht. Der vorerst auf 4 Jahre befristeten Einrichtung von 3 zusätzlichen Stellen (E09 - 11) zur
Administration der über die Fördermittel bereitgestellten Geräte wird zugestimmt. Die Stellen werden
im Wirtschaftsplan der citeq für das Jahr 2021 - bei entsprechender Gegenfinanzierung durch das Amt
für Schule und Weiterbildung - befristet eingerichtet. Bereits in 2020 entstehende Aufwendungen sind
im lfd. Haushalt auszugleichen (3,0 Stellen EG9a – 11).
Das Team „citeq@school“ hat in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich die Infrastruktur in den Schu-
len aktualisiert. Damit verbunden war auch in einem erheblichen Umfang der Austausch von Endgerä-
ten, hier insbesondere Monitore. Das konnte durch das vorhandene Personal nicht geleistet werden.
Seit dem 03.10.2018 wurde das Team befristet durch einen Mitarbeiter, der ausschließlich die Auslie-
ferung von Endgeräten begleitet, verstärkt. Zwischenzeitlich begleitet dieser Mitarbeiter auch die um-
fangreicher gewordenen Auslieferungen der IPADs. Die in 2020 auslaufende Befristung wurde bis zum
02.10.2024 verlängert, um die durch den Digitalpakt II und die bei den Schulen zusätzlich beschafften
Geräte betreuen und administrieren zu können. Die Anzahl der durch die citeq zu betreuenden MEP -
Endgeräte ist in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. Auf diese möglichen Auswirkungen
hart die citeq bereits im Wirtschaftsplan 2020 hingewiesen (1,0 Stelle EG06).
Personalbedarf citeq@school = 3,0 befristete Arbeitsplätze - EG9a - 11 und 1,0 befristeter Ar-
beitsplatz – EG06 (03.10.2020 – 30.06.2024)
4.3.4 Team „IT-Planung Stadt Münster, Kundenberatung, IT-Standards“ (18.11)
Die erhöhten Anforderungen bei der Einführung neuer Software und Hardware (z. B. Anforderungsana-
lyse, Berücksichtigung der Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit, Prozessauf-
nahmen) führen zu einem erheblich gestiegenen personellen Aufwand. Zusätzlich ist der Kommunika-
tionsbedarf der IT-Koordinationen und der Ämter/Einrichtungen aufgrund der inzwischen bestehenden
komplexen IT-Infrastruktur und durch technische Weiterentwicklungen erheblich angestiegen.
Festzustellen ist: Die Verwaltung benötigt nicht nur eine insgesamt immer größere Anzahl von IT -Lö-
sungen. Die Lebenszyklen der bestehenden IT -Lösungen werden immer kürzer, so dass sich die An-
zahl und der Aufwand der Projekte zur Einführung neuer IT-Systeme und für die Umstiegs- und Migra-
tionsprojekte abzulösender Bestandlösungen laufend und massiv erhöht.
Personalbedarf Projekte (u. a. Bereich Softwareeinführung, Infrastruktur, Web-Anwendungen) =
1,0 befristeter Arbeitsplatz (EG11)
31
4.3.5 Team „Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Einkauf, Lager““ (18.12)
In den vergangenen Jahren hat sich der Umfang der IT-Beschaffungen kontinuierlich erhöht. Das ist
auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Neben der Ausweitung der ÖrV auf weitere Partner wurden auch
zusätzliche Rahmenverträge abgeschlossen. Daneben hat sich bei allen Partnern, insbesondere aber
auch bei der Stadt Münster, der IT -Bedarf für die Schulen massiv erhöht. Gleichzeitig haben sich die
rechtlichen Anforderungen für Vergaben auch verändert, so dass hier auch unter Berücksichtigung des
IT-Vertragswesens ein erheblich gestiegener Aufwand entstanden ist.
Aufgrund der in Münster, im MEP-Bereich und für die ÖrV-Partner immer umfangreicher eingesetzten
Softwareprodukte haben sich auch die Anforderungen für ein Lizenzmanagement erheblich erhöht. Das
Lizenzmanagement im Bereich des Softwareeinsatzes stellt sicher, dass nur Software verwendet wird,
die lizenziert ist. Die Nutzung von Software ohne Lizenz stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht
dar und birgt erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Da es seitens der Anbieter viele unterschied-
liche Lizenzmodelle gibt, ist ein systematisches Lizenzmanagement nötig, um den Überblick über die
eingesetzte Software und die vorhandenen Lizenzen zu bekommen. Der Abgleich zwischen der einge-
setzten Software und den gekauften Lizenzen ergibt eine Über - bzw. Unterlizenzierung mit dem ent-
sprechenden Handlungsbedarf für das Lizenzmanagement. Ziel des Lizenzmanagements ist es, neben
der Vermeidung strafrechtlicher Risiken auch überflüssige Lizenzkosten zu vermeiden. Um die Aufga-
ben der zentrale IT-Beschaffung weiterhin wahrnehmen zu können ist eine personelle Ausweitung un-
bedingt notwendig.
Personalbedarf Einkauf, Lizenzmanagement = 1,0 befristeter Arbeitsplatz (EG10)
4.3.6 Team „Infoma newsystem“ (18.21)
Der Hersteller Axians Infoma entwickelt Infoma newsystem konsequent auch im Hinblick auf die Digi-
talisierung von internen Prozessen weiter. Durch die gute Integration in die betriebswirtschaftlichen und
kommunalfachlichen Module steigt das Interesse der kommunalen Infoma-Kunden bundesweit in den
letzten Jahren deutlich. Dieser Trend ist auch im ÖrV-Verbund erkennbar. Die ersten beiden ÖrV-Part-
ner haben die citeq beauftragt, die integrierte Rechnungseingangslösung einzuführen und zu betreiben.
Es ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Digitalisierungsprojekte der Kommunen das Interesse an
der Einführung weiterer Digitalisierungsmodule steigen wird.
Personalbedarf Team „Infoma newsystem“ = 1,0 Stellen (EG11)
4.3.7 Team „SAP-Rechnungswesen“ (18.22)
Bereits zum Wirtschaftsplan 2020 wurde im Team eine zusätzliche Stelle zur IT-Umsetzung der recht-
lichen Vorgaben zur digitalen Rechnungsbearbeitung eingerichtet. Die Städte Münster und Hamm ar-
beiten beim SAP -Einsatz sehr eng zusammen. In diesem Zusammenhan g hat die citeq auch schon
darauf hingewiesen, dass bei Entscheidungen der Städte zur Einführung unterschiedlicher Verfahren
von einem Mehrbedarf von voraussichtlich zwei Stellen auszugehen ist, da dann zwei unterschiedliche
Verfahren eingeführt und betreut werden müssen.
Die Städte Münster und Hamm haben sich im Rahmen des Auswahlverfahrens für zwei unterschiedli-
che Verfahren entschieden, so dass vorerst ein zusätzlicher befristeter Personalbedarf für die Anwen-
dungsbetreuung entstanden ist. Die Kosten werden ausschließlich durch die Städte Münster und Hamm
getragen.
Personalbedarf Team „SAP-Rechnungswesen“ = 1,0 Stelle (EG11)
4.3.8 Teams „SAP Personalwirtschaftliche Anwendungen“ und „SAP Zentrale Dienste“
(18.23/18.24)
Bei einer Ausweitung des Einsatzes von SAP-HCM auf die Rechenzentren regioIT und civitec entsteht
bei der citeq in den Teams 18.23 und 18.24 ein zusätzlicher Personalbedarf. Bei einer Beauftragung
werden bereits im Jahr 2020 die Vorarbeiten zur Migration von ca. 22.000 Abrechnungsfällen zu leisten
sein, damit eine erste Personalabrechnung zum Jahreswechsel 2020/2021 vorgenommen werden
32
kann. Das aktuelle Interesse an einer Ausweitung der bestehenden Zusammenarbeit ist groß. Die Pla-
nungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Stellen werden nur besetzt, wenn es zu einer
Auftragserteilung kommt.
Personalbedarf Team „ SAP Personalwirtschaftliche Anwendungen“ und „SAP Zentrale
Dienste“ = 2,0 Stellen (EG11)
4.3.9 Team „Netz, Infrastruktur“ (18.31)
In den kommenden 2 Jahren ist das ÖrV-WAN technisch vollständig umzustellen und auf die notwen-
digen Bandbreiten anzupassen. Der bestehende MPLS-Vertrag ist daher neu auszuschreiben. Dabei
sind auch neue technische Möglichkeiten und Veränderungen ebenso wie die Notwendigkeit, das Netz
kontrolliert für bestimmte IP -Dienste zu öffnen, zu beachten. Die Netzi nfrastruktur wird aufgrund der
neuen Anbindungsmöglichkeiten (eigene Glasfaser in den Kommunen, Richtfunk etc.) komplexer.
Die Absicherung des vertrauenswürdigen Gemeinschaftsnetzes durch dezentrale Firewalls gegenüber
den lokalen Netzen wird notwendig. Sie wird in 2019 unabhängig von dem Ausschreibungsergebnis
abgeschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Breitbandausbau haben sich Verzögerungen
bei der Umsetzung der Ausschreibung ergeben. Gle ichzeitig konnte die vorgesehene befristete Stel-
lenbesetzung Mitte 2018 durch einen Auszubildenden nach seiner Prüfung nicht vorgenommen wer-
den, da er sich kurzfristig zu einer weiteren Ausbildung (Studium) entschlossen hatte und daher auf
das Stellenangebot verzichtete. Die Stelle konnte erst zum 01.05.2019 besetzt werden.
Der neue Mitarbeiter steht für die notwendige Umstellungsphase des ÖrV-WAN zur Verfügung. Der
befristete Personalbedarf besteht daher weiterhin für 2 Jahre
Personalbedarf „Team Netz“ = 1,0 befristeter Arbeitsplatz – EG11 (18.31) –
4.3.10 Teams „Server1“ (18.32)
Das Servicekonto.NRW ist im September 2017 als Identifizierungsdienst für E-Government-Dienste in
NRW in Betrieb gegangen. Es ermöglicht NRW-Bürgerinnen und –Bürgern eine sichere Identität für die
Nutzung aller E-Government-Dienste sämtlicher Kommunal- und Landesbehörden in NRW und – durch
den Serviceportal-Verbund – auch in den anderen angeschlossenen Bundesländern. Das Land NRW
fördert die Weiterentwicklung und den Betrieb.
Vorgesehen ist die Entwicklung von Unternehmenskonten, der weitere Ausbau der mobilen Nut-
zung, die Einrichtung von Postfachfunktionalitäten, die Schaffung weiterer Authentisierungsmög-
lichkeiten (neben Online Ausweisfunktion und Kennung/Passwort) und die Interoperabilität zu Ser-
vicekonten in anderen Bundesländern.
Das Servicekonto.NRW muss aufgrund der geforderten hohen Ausfallsicherheit parallel in zwei Re-
chenzentren betrieben werden. Als Redundanz zum Produktionsstandort Kamp -Lintfort ist der
Standort Münster auszubauen.
Die Finanzierung der beiden befristeten Stellen für Weiterentwicklung und Betrieb erfolgt in voller Höhe
bis Ende 2020 durch das Land NRW. Durch den weiteren Ausbau der Serverinfrastruktur im Rechen-
zentrum besteht zusätzlicher Personalbedarf. Nach dem mit hohem Aufwand vorzunehmenden Aufbau
der technischen Infrastruktur für den Betrieb des Servicekonto.NRW werden die am AP freien Arbeits-
kapazitäten für den ausgeweiteten Serverbetrieb benötigt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten,
zum Wirtschaftsplan 2022 ist über eine evtl. Verstetigung der Stelle zu entscheiden.
Personalbedarf - Team Server 1 (18.32) -Serverbetrieb Servicekonto.NRW = 1,0 befristeter Ar-
beitsplatz – EG11 (Besetzung seit 01.09.2019)
4.3.11 Team „Client“ (18.33)
Mit der Umstellung des Client-Betriebssystems Windows7 hat die citeq auch die aus Sicherheitsgrün-
den zwingend erforderliche Abschaltung der zuvor für alle User besteh enden Administrationsrechte
vorgenommen und auch die Rechte der IT -Koordinationen hinsichtlich der Softwareinstallation einge-
33
schränkt. In diesem Rahmen musste die citeq einen großen Anteil der bisher durch die Ämter installier-
ten Softwareprodukte in die Softwareverteilung selbst übernehmen. Mittlerweile werden durch die citeq
ca. 2.000 Softwarepakete für die Installation auf den unterschiedlichen Verwaltungs-PC erstellt, diese
Pakete müssen zudem bei Updates angepasst und auf die städtischen PC verteilt werden.
Die Umstellung auf Windows10 konnte zeitnah abgeschlossen werden, doch ergeben sich noch um-
fangreiche Nacharbeiten, die im Rahmen des Projektes aufgeschoben werden mussten, da die not-
wendigen Personalkapazitäten (diese befristete Stelle war nur kurzfristig besetzt – Kündigung des Mit-
arbeiters) nicht zur Verfügung standen. Daher ist diese befristete Stelle für weitere 2 Jahre zu besetzen.
Hinzu kommt, dass es in den vergangenen Monaten, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, zu einer
erheblichen Ausweitung der Home-Office-Arbeitsplätze gekommen ist. Die hierfür eingesetzten End-
geräte werden durch das Team bereitgestellt.
In den kommenden Monaten wird dann geprüft, ob die vorhandene Personalausstattung auch nach
dem Abschluss ausreichend ist, um auch den Betrieb der gleichzeitig stark gestiegenen Anzahl an
Clients (PC, Notebooks, Thin-Clients) zu gewährleisten. Die zusätzliche Einführung von mobilen End-
geräten (Tablets) führt in diesem Aufgabenbereich zu zusätzlichen Aufwänden.
Personalbedarf „Team Client“ = 1,0 befristeter Arbeitsplatz – EG11 (18.33)
4.3.12 Team Client (18.33)
In den vergangenen Jahren ist die Anzahl an mobilen Endgeräten (iPhone, iPad, Tablets, Notebooks)
erheblich angestiegen, aktuell verdoppelt sich fast jährlich die Anzahl an Geräten. So werden z. B. ab
2019 auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes – Überwachung des ruhenden Verkehrs und Kommu-
naler Ordnungsdienst – mit Geräten ausgestattet, die von der citeq zu administrieren sind. Die Admi-
nistration und der sichere Betrieb dieser Geräte wird über eine Mobile -Device-Management-Lösung
(MDM) vorgenommen. Durch die weitere Digitalisierung der Arbeitsvorgänge werden immer mehr mo-
bile Endgeräte zur Unterstützung eingesetzt. Daneben werden sich auch, unterstützt durch die neue
Dienstvereinbarung der Stadt Münster zur Telearbeit und mobilem Arbeiten, weitere Anforderungen zur
Ausstattung mit mobilen Endgeräten ergeben.
Mit dem aktuell vorhandenen Personal ist die Aufgabe nicht mehr leistbar. Es soll vorerst eine zusätz-
liche Stelle befristet für drei Jahre eingerichtet werden.
Personalbedarf „Team Client“ = 1,0 befristeter Arbeitsplatz – EG11 (18.33)
4.3.13 Team Server 2 – (18.34)
Die citeq hat in den vergangenen Jahren die Serviceprozesse erheblich, auch aufgrund des laufenden
BSI-Zertifizierungsprozesses, angepasst. Mit der Auswahl und Einführung eines ITSM -Tools werden
sich hier weitere Veränderungen ergeben. Vorhandene Einzellösungen können zusammengeführt wer-
den. In einem ersten Schritt wurde im September 2019 wurde das Modul für den Helpdesk bei der Stadt
Münster und allen Kooperationspartnern eingeführt. Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv. In-
zwischen liegen erste Anfragen vor, dieses Tool auch für weitere Serviceprozesse anderer städt. Äm-
ter/Einrichtungen und Kooperationspartner einzusetzen. Zur Einführung der vorgesehenen weiteren
Module und einer sinnvollen Ausweitung auch auf andere Nutzer ist eine personelle Verstär kung im
Team für einen Zeitraum von drei Jahren notwendig. Der befristet eingerichtete Arbeitsplatz wurde mit
einem Auszubildenden, der im Januar 2020 seine Prüfung erfolgreich ablegt hat, besetzt.
Personalbedarf „Team Server 2“ = 1,0 befristeter Arbeitsplatz – EG11 (18.34)
4.3.14 Team Server 2 – (18.34)
Die citeq hat in den vergangenen Jahren zunehmend Tele-/Home-Office-Arbeitsplätze eingerichtet. Im
Rahmen der Corona-Pandemie mussten kurzfristig in erheblichem Umfang (>300 AP) weitere dieser
Arbeitsplätze bei der Stadt Münster eingerichtet werden. Die Anforderungen steigen weiterhin - auch
bei den ÖrV-Kooperationspartnern - an, im Zuge der 2. Pandemiewelle ist mit einem weiteren Anstieg
der Arbeitsplatzausstattungen zu rechnen. Zum Betrieb sind erhebliche zusätzliche Server einzurichten
und zu betreuen . Ohne eine Personalverstärkung sind die notwen digen Leistungen für den sicheren
34
Betrieb nicht mehr leistbar. Hierfür ist vorläufig auf drei Jahre befristet ein zusätzlicher Arbeitsplatz
einzurichten. In diesem Zeitraum wird geprüft, ob die Ausstattungen verstetigt werden und der Aufwand
damit dauerhaft besteht.
Personalbedarf „Team Server 2“ = 1,0 befristeter Arbeitsplatz – EG11 (18.34)
4.3.15 Team „IMSWare, Standardprodukte“ (18.41)
Die citeq betreibt insbesondere für die Stadt Münster aber auch für einige Kooperationspartner eine
Vielzahl an Anwendungen im ausschließlichen Rechenzentrumsbetrieb ohne Anwendungsbetreuung.
Für diese teilweisen komplexen Anwendungen, z. B. Kfz-, Führerschein-, VHS-, Musikschul- oder Bau-
genehmigungsverfahren, besteht eine Zuständigkeit in den Fachbereichen. Dort steht aber oft nicht das
Know-How zur Verfügung, um bei notwendigen - auch sicherheitskritischen - Updates oder komplett
neuen Versionen die notwendigen Aufgaben auch in Abstimmung mit den Softwarelieferanten und den
Datenbankadministratoren bei der citeq wahrzunehmen. Daher soll zur Absicherung eines sicheren
Betriebs eine Koordination mit fachlicher Betreuung bei der citeq aufgebaut werden. Um den Aufwand
auch in Abstimmung mit den städt. Ämtern/Einrichtungen und Kooperationspartnern zu identifizieren
und eine konkrete Aufgabenverteilung aufgrund der Fachlichkeit bei den Nutzern vornehmen zu können
sind vorerst befristet für 3 Jahre zwei Stellen – Anwendungskoordination Fachverfahren – zu besetzen.
Personalbedarf Team „IMSWare, Standardprodukte“ = 2,0 befristete Arbeitsplätze (EG11)
4.3.16 Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung (18.42)
Bereits in 2020 wurde eine befristete Stelle für den Aufgabenbereich zusätzlich besetzt. Die Umsetzung
der umfangreichen anstehenden DMS-Projekte führen zu einem weiteren dauerhaften Personalbedarf
(s. Ziffer 4.2.1.3) Softwareentwicklung und den laufenden Betrieb. Diese befristet besetzte Stelle wurde
bei den Planungen berücksichtigt und soll vorerst weitergeführt werden. Im weiteren Ausbau des Be-
triebs ist über eine Verstetigung der Stelle zu entscheiden.
Neben dem Ausbau des DMS unter Doxis ist auch die Unterstützung der ÖrV-Kooperationspartner bei
der Einführung und dem Betrieb des Dokumentenmanagementsystems d3 vorgesehen. Hier liegt der
erste umfangreiche Auftrag vor, der zur Umsetzung eine vollständige Stelle benötigt und auch finan-
ziert. Hierfür werden erste personelle Kapazitäten aufgebaut. In Abhängigkeit von den weiteren Ent-
scheidungen bei den ÖrV-Partnern ist auch die Einrichtung einer weiteren befristeten Stelle einzupla-
nen, besetzt wird sie erst bei Sicherstellung der Finanzierung durch Vorlage weiterer Aufträge.
Personalbedarf DMS-Entwicklung und -Betrieb = 1,0 befristeter Arbeitsplatz – EG11 (18.42)
Personalbedarf DMS-Betrieb d3 = 2,0 befristete Arbeitsplätze – EG11 (18.42)
4.3.17 Team „Web-Entwicklungen und Betrieb“ (18.43)
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre in einem zum
OZG zugehörigen Katalog von derzeit 575 im Einzelnen konkret benannten Verwaltungsleistungen bis
zum Jahr 2022 online zugänglich zu machen. Für die Umsetzung haben die ÖrV-Partner die Produkte
Serviceportal der regio iT und den Formularserver der Firma Form-Solutions ausgewählt. Schrittweise
hat die citeq die Serviceportale und die Verwaltungsmandanten des Formularservers für die insgesamt
28 Kommunen (Stadt Münster und 27 ÖRV-Partnerverwaltungen) eingerichtet. Bei den ÖrV-Partner-
verwaltungen wurde zunächst der Schwerpunkt auf die Onlinestellung der Serviceportale gelegt.
In einer zweiten Stufe startete der Auf- und Ausbau der Online-Formulardienste. Mit Form-Solutions ist
es möglich, bestehende (verlagsbetreute und damit rechtssichere) Bestandsformulare (PDF und/oder
Webassistenten) zu nutzen, die Bestandformulare zu verändern und ganz neue Formulare zu entwi-
ckeln. Die Formularerstellung und –einbindung für die Stadt Münster in Kooperation mit den Entwicklern
bei den Kooperationspartnern, kann mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden. Für den
Auf- und Ausbau der Formulardienste ergibt sich ein Personalbedarf bei der citeq von 2,0 Stellen be-
fristet für drei Jahre.
Personalbedarf Webentwicklung = 2,0 befristete Arbeitsplätze – EG11 (18.43)
35
4.4 Zahlenmäßige Zusammenfassung und Stellenübersichten
Der Gesamtstellenbestand der citeq stellt sich wie folgt dar:
2021 2020
Besetzte
Stellen am
30.06.2020
Beamte 36,00 40,13 33,91
Tariflich
Beschäftigte 152,03 144,90 123,54
insgesamt 188,03 185,03 157,45
Stellenübersicht der tariflich Beschäftigten
EntgGr Zahl der
Stellen 2021 Veränderung Zahl der
Stellen 2020
Besetzte
Stellen am
30.06.2020
SV 1,00 0,00 1,00 1,00
15 0,00 -1,00 1,00 1,00
13 12,00 0,00 12,00 12,00
12 13,00 0,00 13,00 10,62
11 97,50 13,13 84,37 71,64
10 21,28 -7,50 28,78 23,96
09B 0,00 0,00 0,00 0,00
09A 1,50 0,00 1,50 1,00
08 4,00 2,50 1,50 1,50
07 1,00 0,00 1,00 0,82
06 0,75 0,00 0,75 0,00
Summe 152,03 7,13 144,90 123,54
Nachrichtlich: Übersicht der Stellen für Beamte/innen
Besoldungs-
gruppe
Zahl der
Stellen 2021 Veränderung Zahl der
Stellen 2020
Besetzte
Stellen am
30.06.2020
A15 4,00 1,00 3,00 2,50
A13 1.EA 7,00 -0,50 7,50 6,50
A12 19,00 -2,63 21,63 17,91
A11 6,00 -2,00 8,00 7,00
Summe 36,00 - 4,13 40,13 33,91
In der ci teq befanden sich zum 30.06. 2020 acht Mitarbeiter in der Ausbildung. Im Ausbildungsjahr
2019/2020 wurden zusätzlich vier neue Auszubildende eingestellt. Die Auszubildenden werden be-
reichsübergreifend für die folgenden Berufsbilder ausgebildet:
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker/-in Systemintegration
Informatikkaufmann/Informatikkauffrau
Informationselektroniker/-in
Informatikbetriebswirt/-in Bachelor of Arts
36
Einzelaufstellungen
Stellenwertanpassung an die Eingruppierung
Arbeitsplatz-Nr.* Bewertung
bisher
Bewertung
künftig Stelle Aufgabengebiet
18.40.0001 E15 A15 1,00 Bereichsleiter Kommunale Anwen-
dungen
18.12.0013 A12 E08 1,00 Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Ein-
kauf, Lager
Diverse E10 E08 1,50 N.N.
18.23.0006 A11 E11 1,00 Personalwirtschaftliche Anwendun-
gen
18.33.0005 A11 E11 1,00 Softwarepaketierung,Anwenderbe-
treuung,Vorort-Service
18.22.0003 A12 E11 1,00 Finanzen: Kreisfreie Städte, Grund-
besitzabgaben, Steuern
18.44.0006 A12 E11 0,63 Einwohnerwesen
18.22.0002 A13L2E1 E11 0,50 Finanzen: Kreisfreie Städte, Grund-
besitzabgaben, Steuern
18.03.0004 E10 E11 0,50 IT-Sicherheit-Changemanagement
18.03.0004 E10 E11 0,50 IT-Sicherheit-Changemanagement
18.11.0014 E10 E11 1,00 Team IT-Planung
18.11.0015 E10 E11 1,00 Team IT-Planung
18.21.0009 E10 E11 1,00 Infoma Newsystem
18.23.0012 E10 E11 1,00 SAP-HCM
18.34.0012 E10 E11 1,00 Umstellung Server Novell auf Micro-
soft
Aufhebung KW-Vermerk
Arbeitsplatz-Nr.* Bewertung
bisher
Bewertung
künftig Stelle Aufgabengebiet
18.22.0003 E11 E11 1,00 SAP Rechnungswesen
Stellenvermehrung
Arbeitsplatz-Nr. Bewertung Stelle Aufgabengebiet Finanzierung
18.42 E11 3,00 Team „Dokumentenmanagement-
systeme, Archivierung“ MS
37
Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –
Projekt EntgGr Umfang Befristung bis Bemerkung
Ausbau Serviceportale
(18.01) E12 0,5 31.10.2023 Finanzierung durch ÖrV
Umsetzung OZG (18.01) E12 0,5 31.10.2023 Finanzierung durch För-
dermittel
Medienentwicklungsplan
citeq@school (18.02)
E06
E11
1,0
3,0
02.10.2024
4 Jahre*
Finanzierung durch
MEP
Einkauf und Lizenzmanage-
ment (18.12) E10 1,0 3 Jahre* Finanzierung MS, MEP
und ÖrV
Infoma newsystem (18.21) E11 1,0 3 Jahre* Finanzierung durch ÖrV
(nicht besetzt in 2020)
SAP-Rechnungswesen
(18.22) E11 1,0 3 Jahre* Finanzierung durch ÖrV
Zusätzliche Kunden im Auf-
gabenbereich SAP-HCM
(18.23)
E11 2,0 3 Jahre*
Finanzierung durch
Dritte über KDN
(nicht besetzt in 2020)
Netzausbau (18.31) E11 1,0 31.12.2022 Finanzierung durch
MS/ÖrV
Betrieb Servicekonto.NRW
(18.32)
E11
1,0 31.08.2022 Finanzierung durch
KDN und ÖrV;
Infrastrukturprojekt
Windows10 (18.33) E11 1,0 2 Jahre*
Finanzierung durch MS
(nicht besetzt seit Ende
2019)
Administration mobiler End-
geräte (18.33) E11 1,0 3 Jahre* Finanzierung durch MS
(nicht besetzt in 2020)
Ausbau ITSM-Funktionen
(18.34) E10 1,0 09.01.2023 Finanzierung durch MS,
MEP und ÖrV
Erweiterung Telearbeit/ mo-
biles Arbeiten (18.34) E11 1,0 3 Jahre* Finanzierung durch
MS/ÖrV
Koordination für Verfahren
ohne bisherige Anwen-
dungsbetreuung durch die
citeq (18.41)
E11 2,0 3 Jahre*
Finanzierung durch
MS/ÖrV
(nicht besetzt in 2020)
DMS-Entwicklung und Be-
trieb (18.42) E11 1,0
31.05.2023
Finanzierung durch ÖrV
DMS-Betrieb d3 (18.42) E11 2,0 3 Jahre* Finanzierung durch ÖrV
(nicht besetzt in 2020)
Formularentwicklung
(18.43) E11 2,0 31.05.2023
31.08.2023
Finanzierung durch MS,
ÖrV
*Befristungszeitraum abhängig von der Stellenbesetzung
38
5 Organigramm
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Friedrich-Ebert-Straße 110
- Dahlweg
- Höfflingerweg 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0078/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.01.2021
- Erstellt
- 18.01.2021 16:00