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V/0078/2021

Wirtschaftsplan 2021 der citeq

Vorlagen 18.01.2021

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Beschlussvorlage

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V-0078-2021_Anlage_Wiplan 2021

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Beschlussvorlage

3531 Zeichen

V/0078/2021 
V/0078/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wirtschaftsplan 2021 der citeq 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.02.2021 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   02.02.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.02.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der als Anlage 1 beigefügte Wirtschaftsplan der citeq für das Jahr 2021 wird genehmigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Die Finanzierung erfolgt aus dem städt. Haushalt, durch Abrechnung gegenüber den Kooperations-
partnern im Rahmen der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und Abrechnung gegenüber Dritten. 
 
 
Begründung: 
 
Der als Anlage vorgelegte Wirtschaftsplan der citeq, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Finanz - 
und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht, basiert auf den Ergebnissen 2019 und den laufenden 
Rechnungsergebnissen des Jahres 2020.  
 
Wesentliche Veränderungen gegenüber 2020 haben sich in folgenden Positionen ergeben: 
 
 Umsatzerlöse, 
 Materialaufwendungen, 
 Personalaufwendungen, 
 Abschreibungen  
 Sonstige betriebliche Aufwendungen und  
 Zinsergebnis 
 
und sind im Wirtschaftsplan detailliert erläutert. 
 
citeq 
 
10.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Waterkamp 
Telefon: 492-1806 
Waterkamp@citeq.de

- 2 - 
V/0078/2021 
In der mittelfristigen Betrachtung weist der Wirtschaftsplan der citeq in den Jahren 2021 bis 2025  
positive Jahresergebnisse aus.  
 
Die citeq hat sich bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes an der Höhe der im städtischen Haushalt 
für die Jahre 2021 bis 2024 bereitgestellten konsumtiven Mittel und an den geplanten Umsatzerlösen 
mit den ÖrV-Verwaltungen und Dritten orientiert. Darüber hinaus wurden zusätzliche befristete Mittel 
zur Bewältigung der corona -Pandemie sowie zum Ausbau des D MS in der Stadt Münster bereitge-
stellt.  
 
Im jetzt vorgelegten citeq -Wirtschaftsplan 2021 werden neben dem laufenden Betrieb des IT -
Bestands projektierte IT -Ausbaumaßnahmen im Rahmen von jeweils erstellten Aufwandsprognosen 
berücksichtigt.  
 
Die citeq legt im kommenden Jahr ihre Schwerpunkte auf: 
 
 Betrieb und den Ausbau der Verwaltungs-IT, insbesondere in den Bereichen: 
o Dokumentenmanagement 
o innovative IT-Ausstattungen im Stadthaus 1 einschließlich Bürgerservicezentrum 
 Verbesserung der Internetzugänglichkeit für Bürger/innen und Unternehmen in Münster durch 
mehrere Förderprojekte. Im Jahr 2025 soll die Stadt Münster eine GigaBit-Stadt sein!  
 Ausbau der Schul-IT in der Stadt Münster 
 Aufrechterhaltung des Verwaltungs- und Schulbetriebs unter Pandemie-Bedingungen.   
 
Die Stadt Münster ist auf dem Weg zur Digitalen Verwaltung. Erkennbar ist dieses an der zunehmen-
den Anzahl von IT -Lösungen, der immer besseren IT -Arbeitsplatzunterstützung und der Unterstüt-
zung des mobilen Arbeitens. Die Digitalisierung wi rkt sich einerseits positiv auf die Verwaltung und 
die gesamte Stadt Münster aus, der hohe Digitalisierungsgrad führt aber gleichzeitig zu höheren Kos-
ten für die wachsende Anzahl der IT -Systeme und für das zusätzliche Personal, das erforderlich ist, 
um diese Systeme nachhaltig, zuverlässig verfügbar und sicher zu betreiben.  
 
Die Zukunftsfähigkeit der Digitalen Stadtverwaltung Münster ist langfristig nur über einen erweiterten 
IT-Finanzansatz und zusätzliches IT-Personal zu gewährleisten. 
 
 
I.V. 
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Wirtschaftsplan 2021 der citeq

V-0078-2021_Anlage_Wiplan 2021

93165 Zeichen

Wirtschaftsplan 
 
Geschäftsjahr 2021

Impressum 
 
Herausgeberin 
Stadt Münster - citeq 
 
Redaktion 
Peter Boenigk   Holger Waterkamp 
Tel.: 0251/492-18 11 0251/492-18 06 
Fax: 0251/492-77 10 0251/ 492-7710 
e-Mail: boenigk@citeq.de e-Mail: waterkamp@citeq.de 
 
http://www.citeq.de

3 
 
 
 
 
 
 
Wirtschaftsplan 2021 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung ........................................................................................................................................................ 4 
1.1 Vorbemerkung zum Wirtschaftsplan ...................................................................................................... 4 
1.2 Rechtsgrundlagen .................................................................................................................................. 4 
2 Erfolgsplan citeq ............................................................................................................................................. 8 
2.1 Teilerfolgsplan – Bereich Stadt Münster ................................................................................................ 9 
2.2 Teilerfolgsplan – Bereich Medienentwicklungsplan (MEP) .................................................................10 
2.3 Teilerfolgsplan – Bereich Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV)....................................................11 
3 Finanz- und Vermögensplan citeq................................................................................................................16 
3.1 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Stadt Münster ..............................................................17 
3.2 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Medienentwicklungsplan .............................................18 
3.3 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich ÖrV ..............................................................................19 
3.4 Investitionen .........................................................................................................................................20 
3.4.1 citeq .................................................................................................................................................22 
3.4.2 Teilbereich Münster .........................................................................................................................22 
3.4.3 Teilbereich MEP...............................................................................................................................24 
3.4.4 Teilbereich ÖrV ................................................................................................................................25 
4 Stellenübersicht 2021 der citeq ....................................................................................................................28 
4.1 Personal ...............................................................................................................................................28 
4.2 Stellenvermehrungen ...........................................................................................................................29 
4.2.1 Unbefristeter Stellenbedarf in 2021 .................................................................................................29 
4.2.2 Aufhebung eines kw-Vermerkes ......................................................................................................29 
4.3 Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen – ..............................................................29 
4.3.1 Team „Digitalisierung“ (18.01) .........................................................................................................29 
4.3.2 Team „Digitalisierung“ (18.01) .........................................................................................................29 
4.3.3 Team „citeq@school“ (18.02) ..........................................................................................................30 
4.3.4 Team „IT-Planung Stadt Münster, Kundenberatung, IT-Standards“ (18.11) ...................................30 
4.3.5 Team „Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Einkauf, Lager““ (18.12) ......................................................31 
4.3.6 Team „Infoma newsystem“ (18.21) ..................................................................................................31 
4.3.7 Team „SAP-Rechnungswesen“ (18.22) ...........................................................................................31 
4.3.8 Teams „SAP Personalwirtschaftliche Anwendungen“ und „SAP Zentrale Dienste“ (18.23/18.24)  .31 
4.3.9 Team „Netz, Infrastruktur“ (18.31) ...................................................................................................32 
4.3.10 Teams „Server1“ (18.32) .................................................................................................................32 
4.3.11 Team „Client“ (18.33) .......................................................................................................................32 
4.3.12 Team Client (18.33) .........................................................................................................................33 
4.3.13 Team Server 2 – (18.34) ..................................................................................................................33 
4.3.14 Team Server 2 – (18.34) ..................................................................................................................33 
4.3.15 Team „IMSWare, Standardprodukte“ (18.41) ..................................................................................34 
4.3.16 Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung (18.42) ....................................................34 
4.3.17 Team „Web-Entwicklungen und Betrieb“ (18.43) ............................................................................34 
4.4 Zahlenmäßige Zusammenfassung und Stellenübersichten ................................................................35 
5 Organigramm ................................................................................................................................................38

4 
1 Einleitung 
1.1 Vorbemerkung zum Wirtschaftsplan 
 
Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2021 stellt die von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq ins-
gesamt zu erbringenden und geplanten Leistungen sowie die dafür notwendigen Ressourcen dar. 
 
Der Erfolgsplan der citeq ist zur besseren Differenzierung der Kundenbereiche „Stadt Münster – Ver-
waltung (MS)“, „Stadt Münster - Medienentwicklungsplan (MEP)“ sowie „Öffentlich-rechtliche Verein-
barung (ÖrV)“ in drei Teilerfolgspläne untergliedert. 
 
Der Umfang der Leistungen wird bestimmt durch die von den jeweiligen Abnehmern vorgegebenen 
finanziellen Rahmenbedingungen. Konkret zuständig sind die städtische Finanzverwaltung der Stadt 
Münster für die Stadt Münster, das Schuldezernat für den MEP und die jeweils leistungsabnehmenden 
Kommunen für die ÖrV, vertreten durch ihre benannten Vertreter im Zentralausschuss der citeq. 
Erlöse 
Der Bereich MS erzielt Erträge aus den Dienstleistungen für die Ämter und Einrichtungen (einschließ-
lich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und dem Jobcenter) der Stadt Münster.  
Der Bereich MEP erstellt Dienstleistungen für die Schulen der Stadt Münster.  
Der Bereich ÖrV erbringt Dienstleistungen in interkommunaler Zusammenarbeit für die Stadt Münster, 
die Kooperationspartner und Dritte.  
Aufwendungen 
Den Erlösen der einzelnen Bereiche stehen Aufwendungen gegenüber, die entweder direkt oder indi-
rekt die Ergebnisse der Bereiche beeinflussen.  
 
Personalaufwendungen werden über Arbeitszeitaufzeichnungen auf die einzelnen Bereiche verrech-
net und bilden noch vor den Materialaufwendungen den größten Aufwandsbereich. Die Hochrechnun-
gen für die Personalaufwendungen der citeq - dazu zählen auch die Berechnungen für die Pensions-, 
Beihilfe– und Altersteilzeitrückstellungen - erfolgen durch das Personal - und Organisationsamt der 
Stadt Münster.  
 
Die Materialaufwendungen haben vor allem durch Wartungs- und Unterhaltungsaufwendungen sowie 
eingekaufte Dienstleistungen einen wesentlichen Einfluss auf die Einzelergebnisse der Bereiche.  
Dazu zählen auch die Querschnittsleistungen der Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster für die 
citeq. 
 
Weitere Material- und sonstige betriebliche Aufwandspositionen haben indirekten Einfluss auf die Ein-
zelergebnisse. Dazu zählen insbesondere die Mietaufwendungen. 
 
Die Abschreibungen umfassen die Wertminderungen von Vermögensgegenständen in den Bereichen.  
 
Die Zinsen beinhalten den Zinsanteil für Pensions- und Beihilferückstellungen. 
 
1.2 Rechtsgrundlagen 
Rechtsgrundlage für die Erste llung des Wirtschaftsplanes 2021  ist die Eigenbetriebsverordnung 
(EigVO NRW) in der gültigen Fassung. 
 
Gemäß § 14 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirt-
schaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellen-
übersicht.

5 
Der Erfolgsplan gem. § 15 EigVO NRW enthält sämtliche voraussehbaren Erträge und Aufwendun-
gen des Wirtschaftsjahres. Sie basieren auf den erzielten Ergebnissen des Jahres 2019 und den lau-
fenden Rechnungsergebnissen des Jahres 2020. Ferner wurden die heute bekannten und sich bereits 
abzeichnenden Tendenzen der kommenden Jahre im vorliegenden Wirtschaftsplan berücksichtigt.  
 
Der Erfolgsplan z eigt neben den Planansätzen 2021  auch die mittelfris tigen Ansätze für die Jahre 
2022 bis 2025. 
 
Der Vermögensplan enthält gem. § 16 EigVO NRW alle voraussehbaren Ein- und Auszahlungen des 
Wirtschaftsjahres, die sich aus Investitionen (Erne uerung, Erweiterung, Veräußerung) und aus der 
Kreditwirtschaft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ergeben sowie die notwendigen Verpflich-
tungsermächtigungen. 
 
Auf der Einnahmenseite des Vermögensplans sind die vorhandenen oder zu beschaffenden De-
ckungsmittel nachzuweisen. Deckungsmittel, die aus dem Haushalt der Gemeinde stammen, müssen 
mit den Ansätzen im Haushaltsplan der Gemeinde übereinstimmen. 
 
Die Stellenübersicht enthält gem. § 17 EigVO NRW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für 
die tariflichen Beschäftigten einschließlich der Angaben zur Stellenbewertung und Eingruppierung der 
Stelleninhaber/innen. Beamte/innen, die bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beschäftigt wer-
den, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht der citeq nur nachrichtlich 
anzugeben. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der 
tatsächlich besetzten Stellen angegeben. Zusätzlich werden die zeitlich befristeten Projektstellen (lau-
fend und geplant) erläutert.

6 
Erfolgsplan 2021 der citeq 
 
Erträge EURO 
  
Umsatzerlöse 40.260.080 
Sonstige betriebliche Erträge 120.000 
Zinsen und ähnliche Erträge 326.480 
  
 Summe Erträge 40.706.560 
  
  
Aufwendungen EURO 
  
Materialaufwand 14.800.520 
Personalaufwand 15.809.200 
Abschreibungen 4.907.190 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.718.340 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Kreditmarkt) 1.463.470 
Steuern 25.670 
  
 Summe Aufwendungen 38.724.390 
  
Planmäßiger Jahresüberschuss 1.982.170

7 
Vermögensplan 2021 der citeq 
 
Die Auszahlungen und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgen-
dermaßen dar: 
  
Auszahlungen EURO 
Jahresfehlbetrag (Erlöse < Aufwendungen) 0 
Investitionen (aus Investitionsplan – Mittelbedarf) 5.785.560 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 4.907.190 
Ausschüttung an die Stadt Münster 329.470 
Einzahlungen in einen Fonds (Zuführung Pensions- u. Bei-
hilferückstellung + Zinsen Forderung Pensionsrückstellun-
gen) 
1.488.770 
Entnahmen 0 
  
 Summe Auszahlungen 12.510.990 
  
  
Deckungsmittel EURO 
Jahresüberschuss (Erlöse > Aufwendungen) 1.982.170 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 4.907.190 
Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen 2.042.640 
Investitionszuschuss aus dem städt. Haushalt* 0 
Darlehnsauszahlungen (Fremdmittelaufnahme) 3.578.990 
  
 Summe Deckungsmittel 12.510.990 
  
  
Liquiditätsänderung  
   
Veränderung Liquidität 0 
  
  0 
 
 
Münster, den 18.01.2021 
 
 
 
 
Schoenfelder 
Betriebsleiter 
 
 
gez. 
 
Heuer 
Stadtrat 
 
 
gez. 
 
Zeller 
Stadtkämmerin

8 
2 Erfolgsplan citeq 
  Gesellschaft: citeq  citeq 
Nr. Angaben in EURO Plan  
2020 
Plan  
2021 
Plan  
2022 
Plan  
2023 
Plan  
2024 
Plan  
2025 
1 Umsatzerlöse 37.155.800 40.260.080 40.225.640 39.893.780 39.405.600 37.627.030 
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0 
3 sonstige betriebliche Erträge 37.500 120.000 120.000 102.500 0 0 
4 Gesamtleistung 37.193.300 40.380.080 40.345.640 39.996.280 39.405.600 37.627.030 
5 Materialaufwand 12.802.530 14.800.520 13.816.490 13.928.220 13.414.750 13.092.420 
6 Personalaufwand 15.093.440 15.809.200 16.213.130 16.677.450 16.559.980 16.604.130 
7 Abschreibungen 6.889.450 4.907.190 4.653.770 4.270.300 3.958.890 3.619.020 
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 1.259.380 1.718.340 1.500.110 1.999.270 1.808.270 1.808.270 
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 1.148.500 3.144.830 4.162.140 3.121.040 3.663.710 2.503.190 
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 326.480 326.480 326.480 326.480 326.480 326.480 
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 1.360.380 1.463.470 1.537.900 1.588.290 1.647.910 1.693.730 
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 114.600 2.007.840 2.950.720 1.859.230 2.342.280 1.135.940 
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0 
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0 
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 114.600 2.007.840 2.950.720 1.859.230 2.342.280 1.135.940 
17 Steuern vom Einkommen und vom 
Ertrag 30.300 24.670 24.670 24.670 24.670 24.670 
18 sonstige Steuern 1.200 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 
19 Jahresüberschuss 83.100 1.982.170 2.925.050 1.833.560 2.316.610 1.110.270

9 
2.1 Teilerfolgsplan – Bereich Stadt Münster 
  Gesellschaft: citeq  Münster 
Nr. Angaben in EURO Plan  
2020 
Plan  
2021 
Plan  
2022 
Plan  
2023 
Plan  
2024 
Plan  
2025 
1 Umsatzerlöse 13.209.060 13.461.710 13.152.900 12.883.530 12.887.690 12.513.820 
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0 
3 sonstige betriebliche Erträge 37.500 70.000 70.000 52.500 0 0 
4 Gesamtleistung 13.246.560 13.531.710 13.222.900 12.936.030 12.887.690 12.513.820 
5 Materialaufwand 3.474.330 3.952.750 3.749.660 3.548.010 3.578.410 3.602.790 
6 Personalaufwand 6.076.080 5.863.330 5.980.670 6.134.620 6.115.850 6.144.300 
7 Abschreibungen 3.117.440 2.482.050 2.474.720 2.358.620 2.068.860 1.733.520 
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 447.550 693.210 573.620 573.620 573.620 573.620 
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 131.160 540.370 444.230 321.160 550.950 459.590 
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 326.480 326.480 326.480 326.480 326.480 326.480 
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 400.670 433.330 455.370 470.290 487.950 501.510 
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 56.970 433.520 315.340 177.350 389.480 284.560 
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0 
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0 
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 56.970 433.520 315.340 177.350 389.480 284.560 
17 Steuern vom Einkommen und vom 
Ertrag 9.440 8.730 8.730 8.730 8.730 8.730 
18 sonstige Steuern 0 540 540 540 540 540 
19 Jahresüberschuss 47.530 424.250 306.070 168.080 380.210 275.290

10 
2.2 Teilerfolgsplan – Bereich Medienentwicklungsplan (MEP) 
  Gesellschaft: citeq  MEP 
Nr. Angaben in EURO Plan  
2020 
Plan  
2021 
Plan  
2022 
Plan  
2023 
Plan  
2024 
Plan  
2025 
1 Umsatzerlöse 4.768.260 4.346.240 4.346.240 4.346.240 4.346.240 4.346.240 
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0 
3 sonstige betriebliche Erträge 0 0 0 0 0 0 
4 Gesamtleistung 4.768.260 4.346.240 4.346.240 4.346.240 4.346.240 4.346.240 
5 Materialaufwand 642.510 491.990 494.040 534.630 534.260 528.980 
6 Personalaufwand 1.613.790 1.344.040 1.378.880 1.412.030 1.422.870 1.439.820 
7 Abschreibungen 2.237.490 841.180 888.000 1.024.310 1.257.010 1.431.080 
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 162.980 156.670 142.390 142.390 142.390 142.390 
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 111.490 1.512.360 1.442.930 1.232.880 989.710 803.970 
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 0 0 0 0 0 0 
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 76.870 53.710 56.440 58.290 60.480 62.160 
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 34.620 1.458.650 1.386.490 1.174.590 929.230 741.810 
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0 
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0 
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 34.620 1.458.650 1.386.490 1.174.590 929.230 741.810 
17 Steuern vom Einkommen und vom 
Ertrag 0 0 0 0 0 0 
18 sonstige Steuern 0 120 120 120 120 120 
19 Jahresüberschuss  34.620 1.458.530 1.386.370 1.174.470 929.110 741.690

11 
2.3 Teilerfolgsplan – Bereich Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV) 
  Gesellschaft: citeq  ÖrV 
Nr. Angaben in EURO Plan  
2020 
Plan  
2021 
Plan  
2022 
Plan  
2023 
Plan  
2024 
Plan  
2025 
1 Umsatzerlöse 19.178.480 22.452.130 22.726.500 22.664.010 22.171.670 20.766.970 
2 Bestandsveränd., aktivierte Eigen-
leistungen 0 0 0 0 0 0 
3 sonstige betriebliche Erträge 0 50.000 50.000 50.000 0 0 
4 Gesamtleistung 19.178.480 22.502.130 22.776.500 22.714.010 22.171.670 20.766.970 
5 Materialaufwand 8.685.690 10.355.780 9.572.790 9.845.580 9.302.080 8.960.650 
6 Personalaufwand 7.403.570 8.601.830 8.853.580 9.130.800 9.021.260 9.020.010 
7 Abschreibungen 1.534.520 1.583.960 1.291.050 887.370 633.020 454.420 
8 sonstige betriebl. Aufwendungen 648.850 868.460 784.100 1.283.260 1.092.260 1.092.260 
9 Ergebnis vor Zinsen u. Steuern 905.850 1.092.100 2.274.980 1.567.000 2.123.050 1.239.630 
10 sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 0 0 0 0 0 0 
11 Zinsen und ähnliche Aufwendun-
gen 882.840 976.430 1.026.090 1.059.710 1.099.480 1.130.060 
12 Ergebnis der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit 23.010 115.670 1.248.890 507.290 1.023.570 109.570 
13 außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0 
14 außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 
15 außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0 
16 Ergebnis vor Steuern (EBT) 23.010 115.670 1.248.890 507.290 1.023.570 109.570 
17 Steuern vom Einkommen und vom 
Ertrag 15.230 15.940 15.940 15.940 15.940 15.940 
18 sonstige Steuern 0 340 340 340 340 340 
19 Jahresüberschuss 7.780 99.390 1.232.610 491.010 1.007.290 93.290

12 
Umsatzerlöse 
Im Vergleich zum Plan 2020 steigen die Umsatzerlöse der citeq insgesamt um ca. 3.104 T€. Die Um-
satzerlöse in den einzelnen Teilwirtschaftsplänen werden im Folgenden differenziert dargestellt. 
 
 Die Umsatzerlöse im Bereich MS steigen im Vergleich zum Plan 2020 um ca. 253 T€. Die Mehr-
erlöse ergeben sich durch Preisanpassungen, neue Hardwareprodukte und durch zusätzliche An-
wendungen. 
 
Die IT-Leistungen der citeq für die Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster werden über die 
Teilwirtschaftspläne MS und ÖrV erbracht und zentral über Mietpreise und Pauschalen durch den 
städtischen Haushalt finanziert. Vereinbarungsgemäß wird das zentrale Budget jährlich um einen 
festen Betrag erhöht, um Preissteigerungen, neue Arbeitsplätze in der Verwaltung, neue und er-
forderliche Maßnahmen sowie tarifliche Anpassungen ausgleichen zu können. 
 
Aufgrund der durch die Corona -Pandemie entstandenen finanziellen Belastungen hat auch die 
Stadt Münster umfangreiche Vorgaben hinsichtlich der weiteren Bereitstellung von Haushaltsmit-
teln und auch zur Personalausweitung vorgenommen. Für 2021 wurde vom Verwaltungsvorstand 
beschlossen, dass die Vorgaben aus dem Haushaltsjahr 2020 grundsätzlich auch für 2021 gelten 
und zusätzliche Stellen in den Ämtern und Einrichtungen nicht eingerichtet werden. Die grundsätz-
liche Fortschreibung der Mittel des Haushaltsjahres 2020 bedeutet, dass bereits für 2020 geplante 
Projekte nicht mehr realisiert und neue Projekte für 2021 nur noch eingeschränkt eingeplant wer-
den können. 
 
Über die Fortschreibung des zentralen Budgets  hinaus wurden jedoch zeitlich befristet Mittel für 
die Bewältigung der Corona-Krise bereitgestellt. Sie sollen gestiegene Kosten u. a. für die Hard - 
und Software zur Ausweitung der Tele- und Heimarbeit und des mobilen Arbeitens sowie für die 
Einführung von Videokonferenzsystemen decken. Zusätzlich können die Mittel für die IT-Ausstat-
tung der so genannten Corona -Scouts, für die Arbeitsplätze im Impfzentrum Münster  sowie für 
weitere IT-Maßnahmen verwendet werden, die aus dem Corona-Zusammenhang begründet sind.  
Mittel für die Einrichtung eines Dokumentenmanagements wurden ebenfalls über einen VV -Be-
schluss bewilligt. Damit können sowohl Personal- als auch Sachkosten zeitlich befristet finanziert 
werden. 
 
 Im Bereich MEP sinken die Umsatzerlöse gegenüber dem Plan 20 20 um ca. - 422 T€. Im Wirt-
schaftsplan 2020 wurden Erlöse für die Bereitstellung von Schüler - und Lehrer-iPAD´s durch die 
citeq angenommen. Diese Geräte wurden aber durch das Amt für Schule und Weiterbildung direkt 
finanziert und führten daher für den MEP-Bereich der citeq nicht zu Umsatzerlösen. 
 
Die Abrechnung der im Schulumfeld durch die citeq erbrachten Leistungen erfolgt gegenüber dem 
Amt für Schule und Weiterbildung. 
 
 Im Bereich ÖrV steigen die Umsatzerlöse insgesamt um ca. 3.274 T€ gegenüber dem Plan 2020. 
Dies ist begründet durch die Abrechnung neuer Anwendungen und Module sowie Preisanpassun-
gen durch z. B. höhere Wartungsaufwendungen oder Leistungserweiterungen. 
Sonstige betriebliche Erträge 
Sonstige betriebliche Erträge steigen gegenüber dem Plan 2020 um ca. 83 T€. Sie fallen planmäßig 
im Bereich Münster u. a. für Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen und für eine 
Zuwendung des Landes NRW für die Breitbandkoordination sowie für die Erstellung von Next Gene-
ration Access-Entwicklungskonzepten (NGA) an.

13 
Materialaufwand 
Der Materialaufwand erhöht sich gegenüber dem Plan 2020 um ca. 1.998 T€. Er setzt sich zusammen 
aus: 
 
 Aufwendungen für Hilfs - und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, z. B.: Hilfsstoffe, Strom, 
Treibstoffe. Aufgrund von zusätzlichen Büroflächenanmietungen im Dahlweg bzw. Höfflinger Weg 
ist zudem mit einem höheren Aufwand für Energie zu rechnen. 
 
 Aufwendungen für bezogene Leistungen: Aufwendungen der Fahrzeugunterhaltung, Wartung, 
Miete und Aufwendungen für die Unterhaltung immaterieller Vermögensgegenstände , der Be-
triebs- und Geschäftsausstattung, Entsorgungs- und Leasingaufwendungen, der Aufwendungen 
für Datenleitungen, Verwaltungskostenerstattungen sowie Porto für Produkte.  
 
 Der Aufwand für die Wartungsverträge (Hard- und Software) ist in den vergangenen Jahren durch 
Preisanhebungen der SW-Lieferanten zum Teil massiv angestiegen. Dieser Trend wird sich auch 
in den Folgejahren fortsetzen. Zudem steigt der Aufwand durch den Abschluss von weiteren War-
tungsverträgen für zusätzliche Hardware und Anwendungen.  
 
Darüber hinaus bieten die SW-Lieferanten zunehmend in neuen Produktversionen Erweiterungen 
und Anpassungen an, die aufgrund ihres Funktionszuwachses nicht mehr über die bestehenden 
Wartungs- und Pflegeverträge abgedeckt sind. Dabei entsprechen die Kosten der Versions-
sprünge häufig einem Neukauf. Ein Produktwechsel auf eine  preiswertere Software ist i. d. R. 
keine Alternative, da mit einem Umstieg  erhebliche Aufwände und Unwägbarkeiten (Investition, 
organisatorische und personelle Veränderungen, Einführungskosten, etc.) verbunden wären. 
Personalaufwand 
Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus: 
 
 Löhnen und Gehältern: Regelzahlungen, Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen 
sowie geldwerte Sachaufwendungen für Beamte und tariflich Beschäftigte. Ferner Dienstaufwen-
dungen für sonstige Beschäftigte und pauschalierte Steuern. 
 
 Sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung: Beiträgen zu Ver-
sorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung als auch Beihilfen, Unterstützungsleis-
tungen für Beamte, tariflich Beschäftigte sowie die Zuführung zu den Pensions- und Beihilferück-
stellungen, Versorgungsaufwendungen, Sonderzuwendungen und Beihilfen für Ruhestandsbe-
amte sowie die Beiträge zur Unfallversicherung für tariflich Beschäftigte. 
 
Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden in der Vergangenheit stet s ohne Gehaltstrend be-
rechnet. Die Ergebnisse wichen daher oftmals von den tatsächlichen Werten zum Jahresabschluss 
des Jahres ab. Im vorliegenden Wirtschaftsplan wurde mit einem prozentualen Aufschlag auf die Tei-
lewerte in Abhängigkeit von den Tarifverhandlungen für 2021 in Höhe von 1,4% (2022: 1,8%) gerech-
net. Dies allein führt zu einer Erhöhung der Rückstellungen 2021 im Vergleich zur bisherigen Vorge-
hensweise in Höhe von ca. 433 T€. 
 
Die Personalaufwendungen der citeq werden durch das Personal - und Organisationsamt der Stadt 
Münster berechnet. Der Personalaufwand wird im Vergl eich zum Plan 20 20 um ca. 716 T€ steigen 
und berücksichtigt auch zusätzlichen Personalaufwand für neue bzw. erweiterte Aufgaben.  
 
 Tariferhöhungen 
Der neue Tarifvertrag ist beschlossen. Er beginnt am 01.09.2020 und läuft 28 Monate bis zum 
31.12.2022. Für den 01.04.2021 ist eine Tarifsteigerung von +1,4 % (mind. 50,00 €) vorgesehen. 
Zusätzlich gibt es eine Corona -Sonderzahlung, die noch im Dezember 20 20 ausgezahlt werden 
soll.

14 
Die Corona-Sonderzahlung wird nach Einkommensgruppen gestaffelt ausgezahlt. Bei Teilzeitbe-
schäftigten wird die Corona-Sonderzahlung anteilig ausgezahlt.  
Bei den Auszubildenden gibt es einer Erhöhung zum 01.04.2021 von +25,00  € und eine Einmal-
zahlung von 225,00 €. 
 
 Besoldungs-/Versorgungserhöhung 
Die gesetzliche Besoldungs- und Versorgungserhöhung ab dem 01.01.2021 i. H. v. 1,4 % wurde 
in der Personalkostenkalkulation für das Jahr 2021 berücksichtigt. 
 
 Rückstellungen 
Bei der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen wurde eine Verzinsung von 5,00 % 
zugrunde gelegt. Die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit 1,17 % verzinst. 
Abschreibungen  
Bestandteil dieser Position sind die Abschreibungen auf immaterielles  Vermögen (Software), Fahr-
zeuge, Betriebs - und Geschäftsausstattung (u. a. Hardware) und geringwertige Wirtschaftsgüter  
(GWG). 
 
Durch die Anwendung des Wahlrechts und unter Berücksichtigung neuer Investitionen, welche die 
Abschreibungen beeinflussen, sind diese gegenüber dem Wirtschaftsplan 20 20 um ca. - 1.982 T€ 
gesunken. Dies trifft vor allem den MEP -Bereich mit ca. - 1.396 T€ durch die Selbstfinanzierung der 
Schüler- und Lehrer-iPAD´s durch das Amt für Schule und Weiterbildung. 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
Die „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ werden gegenüber dem Plan 2020 um ca. 459 T€ stei-
gen. Grundsätzlich entstehen zusätzliche Aufwendungen aufgrund der Anmietung von zusätzlichen 
Büroflächen und deren Reinigung, die bereits im Jahr 2019 geplant waren aber erst in 2020 ab Juli zu 
berücksichtigen waren und in 2021 erstmals ganzjährig Berücksichtigung finden. Der planmäßige Be-
darf an Fortbildung und begleitenden Reisekosten ist dagegen geringer als in 2020. 
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Zinsen und ähnliche Erträge ergeben sich, wie bereits in den Vorjahren, aus der Verzinsung der For-
derung für die Pensionsrückstellungen. Diese werden im Bereich Münster vereinnahmt. Die Verzin-
sung der Forderung für Pensionsbeträge beträgt seit dem Jahresabschluss 2009 5,00 % und verän-
dert sich nur, wenn sich die Berechnungsbasis ändert.  
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
Der Zinsaufwand wird voraussichtlich um 103 T€ steigen. Begründet ist dies durch den höheren Aus-
weis der Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensions - und Beihilferückstellungen unter dieser 
Position.  
Die Investitionen werden u. a. durch Kassenkredite finanziert . Diese sind für die citeq zurzeit sehr 
günstig und spielen daher nur eine geringe Rolle. 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / sonstige Steuern 
Diese Position beinhaltet die Steuern vom Einkommen und Ertrag für Umsätze mit den Betrieben 
gewerblicher Art sowie Kfz -Steuern. Der für das Jahr 2021 geplante Betrag entspricht in etwa dem 
des Wirtschaftsplans 2020 der citeq. 
Jahresüberschuss 
Aufgrund der oben beschriebenen Zusammenhänge  wird sich insgesamt ein Jahres überschuss in 
Höhe von 1.982.170 € ergeben.  
 
 Der Teilbereich Münster wird demnach 2021 planmäßig mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 
424.250 € abschließen und wird damit über 377 T€ über dem Vorjahr liegen.

15 
 Der MEP-Bereich wird planmäßig mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.458.530 € abschlie-
ßen und damit das Planergebnis des Jahres 20 20 um 1.424 T€ übersteigen. Der Grund liegt im 
Wesentlichen in den Investitionen und damit Abschreibungen für den Bereich MEP in geringwer-
tige Wirtschaftsgüter.  
 Der ÖrV-Bereich wird voraussichtlich mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 99.390 € abschlie-
ßen und damit um ca. 92 T€ über dem Vorjahr liegen.

16 
3 Finanz- und Vermögensplan citeq 
Auszahlungen (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025 
Jahresfehlbetrag  
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0 
Investitionen (aus Investitionsplan - 
Mittelbedarf) 5.785.560 3.163.250 3.349.740 3.633.450 2.540.030 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 4.907.190 5.852.970 4.270.300 4.325.330 3.619.020 
Ausschüttung an die Stadt Münster 329.470 452.910 493.040 196.400 456.650 
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen) 
1.488.770 1.007.650 1.192.350 920.990 769.340 
Entnahmen 0 20.410 158.400 0 51.190 
      
Summe (Auszahlungen) 12.510.990 10.497.190 9.463.830 9.076.170 7.436.230 
      
      
Deckungsmittel (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025 
Jahresüberschuss  
(Erlöse > Aufwendungen) 1.982.170 2.925.050 1.833.560 2.316.610 1.110.270 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 4.907.190 4.653.770 4.270.300 3.958.890 3.619.020 
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 2.042.640 1.488.770 1.007.650 1.192.350 920.990 
Investitionszuschuss aus dem städt. 
Haushalt* 0 0 0 0 0 
Darlehnsauszahlungen  
(Fremdmittelaufnahme) 3.578.990 1.429.600 2.352.320 1.608.320 1.785.950 
Einlagen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Deckung) 12.510.990 10.497.190 9.463.830 9.076.170 7.436.230 
      
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0 
      
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0

17 
3.1 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Stadt Münster 
Auszahlungen (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025 
Jahresfehlbetrag  
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0 
Investitionen (aus Investitionsplan - 
Mittelbedarf) 3.092.880 1.758.220 1.821.550 1.299.280 1.114.040 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 2.482.050 2.474.720 2.358.620 2.068.860 1.733.520 
Ausschüttung an die Stadt Münster 0 97.770 0 0 53.730 
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen) 
436.510 295.450 349.600 270.050 225.570 
Entnahmen 0 20.410 158.400 0 51.190 
      
Summe (Auszahlungen) 6.011.440 4.646.570 4.688.170 3.638.190 3.178.050 
      
      
Deckungsmittel (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025 
Jahresüberschuss  
(Erlöse > Aufwendungen) 424.250 306.070 168.080 380.210 275.290 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 2.482.050 2.474.720 2.358.620 2.068.860 1.733.520 
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 598.910 436.510 295.450 349.600 270.050 
Investitionszuschuss aus dem städt. 
Haushalt* 0 0 0 0 0 
Darlehnsauszahlungen  
(Fremdmittelaufnahme) 2.506.230 1.429.270 1.866.020 839.520 899.190 
Einlagen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Deckung) 6.011.440 4.646.570 4.688.170 3.638.190 3.178.050 
      
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0 
      
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0

18 
3.2 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich Medienentwicklungsplan 
Auszahlungen (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025 
Jahresfehlbetrag  
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0 
Investitionen (aus Investitionsplan - 
Mittelbedarf) 1.152.330 1.088.520 1.278.910 1.708.730 1.326.450 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 841.180 888.000 1.024.310 1.257.010 1.431.080 
Ausschüttung an die Stadt Münster 326.360 315.380 0 0 0 
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen) 
53.870 36.460 43.140 33.330 27.840 
Entnahmen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Auszahlungen) 2.373.740 2.328.360 2.346.360 2.999.070 2.785.370 
      
      
Deckungsmittel (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025 
Jahresüberschuss  
(Erlöse > Aufwendungen) 1.458.530 1.386.370 1.174.470 929.110 741.690 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 841.180 888.000 1.024.310 1.257.010 1.431.080 
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 73.910 53.870 36.460 43.140 33.330 
Investitionszuschüsse 0 0 0 0 0 
Darlehnsauszahlungen  
(Fremdmittelaufnahme) 120 120 111.120 769.810 579.270 
Einlagen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Deckung) 2.373.740 2.328.360 2.346.360 2.999.070 2.785.370 
      
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0 
      
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0

19 
3.3 Teilfinanz- und Teilvermögensplan – Bereich ÖrV 
Auszahlungen (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025 
Jahresfehlbetrag  
(Erlöse < Aufwendungen) 0 0 0 0 0 
Investitionen (aus Investitionsplan - 
Mittelbedarf) 1.540.350 316.510 249.280 625.440 99.540 
Tilgung Darlehn (Fremdmittel) 1.583.960 2.490.250 887.370 999.460 454.420 
Ausschüttung an die Stadt Münster 3.110 39.760 493.040 196.400 402.920 
Einzahlungen in einen Fonds (Zu-
führung Pensions- u. Beihilferück-
stellung + Zinsen) 
998.390 675.740 799.610 617.610 515.930 
Entnahmen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Auszahlungen) 4.125.810 3.522.260 2.429.300 2.438.910 1.472.810 
      
      
Deckungsmittel (Angaben in €) 2021 2022 2023 2024 2025 
Jahresüberschuss  
(Erlöse > Aufwendungen) 99.390 1.232.610 491.010 1.007.290 93.290 
Abschreibungen (Mittelfreisetzung) 1.583.960 1.291.050 887.370 633.020 454.420 
Zuführung zu Pensions- und Beihil-
ferückstellungen 1.369.820 998.390 675.740 799.610 617.610 
Investitionszuschüsse 0 0 0 0 0 
Darlehnsauszahlungen  
(Fremdmittelaufnahme) 1.072.640 210 375.180 -1.010 307.490 
Einlagen 0 0 0 0 0 
      
Summe (Deckung) 4.125.810 3.522.260 2.429.300 2.438.910 1.472.810 
      
Veränderung Liquidität 0 0 0 0 0 
      
Kumulierter Mittelbedarf / Mittel-
freisetzung 0 0 0 0 0

20 
3.4 Investitionen 
Die Investitionen in der citeq erfolgen betragsmäßig gemäß der Übersicht: 
 
Bezeichnung Investitionen 
Münster in € 
Investitionen 
MEP in € 
Investitionen 
ÖrV in € 
Investitionen 
Zentral in € 
Software (SW) 257.050 0 1.277.012 79.000 
Verteilung Zentral 19.071 6.249 53.680 -79.000 
Gesamt SW 276.121 6.249 1.330.692 0 
PKW       50.000 
Verteilung Zentral 26.880 6.520 16.600 -50.000 
Gesamt PKW 26.880 6.520 16.600 0 
Technische Ausstattung 340.000     0 
Mobiliar inkl. DataCenter       14.280 
Rechner-/Serversysteme 727.624 323.970   223.000 
Monitore 296.580 125.460   0 
Drucker, Plotter, Scanner 59.605 32.900   0 
Sonstige DV-Peripheriegeräte 33.196 39.270   240.000 
Router, Hub, Switch 153.605 295.000 15.000 575.000 
TK-Anlagen, Komponenten 10.000     0 
TK-Sonstige Endgeräte 223.300       
GWG 314.183 60.520 20.000 0 
Zwischensumme BGA 2.158.093 877.120 35.000 1.052.280 
Verteilung Zentral 631.789 262.439 158.052 -1.052.280 
Gesamt BGA 2.789.882 1.139.559 193.052 0 
Gesamt Investition 3.092.883 1.152.328 1.540.344 0 
Investitionen - Inhalte 
Die aufgeführten Investitionen sind im vorliegenden Wirtschaftsplan vollumfänglich berücksichtigt. Da-
bei handelt es sich im Schwerpunkt um Reinvestitionen für bereits vorhandene Komponenten sowie 
die Ausstattung zusätzlicher Arbeitsplätze. Ferner sind der BSI-konforme Ausbau des Firewall-Systems 
sowie Investitionen in den Ausbau eines weiteren Serverraums enthalten. 
 
Darüber hinaus sind w esentliche Investitionen im Münster-Bereich geplant: Anwendungsprogramme 
und Module für die Ämter der Stadtverwa ltung, die Ausstattung mit  neuen Office-Versionen, in ver-
schiedene Techniken und in eine neue VoIP-TK-Anlage. 
 
Im MEP-Bereich sind wesentliche Investitionen geplant für Präsentationstechnik für die moderne Ge-
staltung des Unterrichts in den Schulen.

21 
Im ÖrV-Bereich sind wesentliche Investitionen geplant für: die weitere Ausstattung der neu hinzuge-
kommenen Kommunen mit Infoma-Modulen, der weitere Ausbau von SAP -Basis/HCM, der Aufbau/ 
Installation von eRechnungssystemen sowie der Ersatz/Erweiterung von VOIS, Virtuoso, AUGIAS u.a. 
 
Bezeichnung Investitionen MS Investitionen MEP Investitionen ÖrV Investitionen Zentral 
Software (SW) 
 Fördermittel-DB 
 novaKANDIS – Basis  
 ArGIS 
 VoIP 
 Selbstverbucher für 
Büchereizweigestel-
len 
 Speicherplatz für Be-
fliegungsdaten 
 
 xSuite 
 AUGIAS Modul 
 iMikel 
 SER Doxis 
 VOIS GEKA 
 VOIS Online 
 VOIS TEVIS 
 IMSWare-Module 
 FIM 
 KOMVOR 
 Accenture 
 Digitaler Rechnungs-
eingang 
 codia d.3 
 Visual Studio 
 Druck- und Gerä-
temanagement 
 SAP HCM - Module 
 axians Infoma - Mo-
dule  
 BPA 
 Ausbau SAP-Basis 
 VMWare-Lizenzen 
 CommVault-Lizenzen 
PKW     2 PKW 
Techn. Ausstattung  Standortanbindung 
 RZ-Infrastruktur   
 Betrieb/Planung Sys-
temräume 
 Klimaanlage 
 Stromschienen 
 USV 
 Racks im Serverraum 
Rechner-/ Server-
systeme 
 798 (Power) PC 
 21 All-In-One-Sys-
teme 
 184 IGEL 
 197 Notebooks 
 166 iPAD 
 1 MS-Server 
 212 (Power) PC 
 187 Notebooks 
 26 IGEL 
 9 Server 
 
 Microsoft-Server 
 Linux-Server 
 Virtuelle Server 
 Reserve-Server 
Monitore 
 1.178 Monitore 
 Digitale Medien (Ser-
vice-Center) 
 738 Monitore   
Drucker, Plotter, 
Scanner 
 70 verschiedenartige 
Drucker 
 1 Plotter 
 117 Scanner 
 131 verschiedenartige 
Drucker 
 20 Scanner 
  
Sonstige DV-Peri-
pheriegeräte 
 Aufrufanlagen 
 Grafik-Tablets 
 8 Beamer 
 2 USV 
 77 Beamer   SAN-Technik 
Router, Hub, 
Switch 
 Router 
 Switche 
 WLAN Funknetze 
 VoIP Gateways 
 Router 
 Switche 
 WLAN Funknetz 
 Zentrale / dezentrale 
Firewallsysteme 
 Zentrale Firewallsys-
teme 
 Internet-Router 
 WAN-MPLS 
 Firewall DataCenter 
 RZ-Cisco-Technik 
TK-Anlagen, Kom-
ponenten 
 Ausbau TK-Technik 
 465 iPhones    
GWG (Selbständig 
Nutzbare HW / SW 
Bis 410 € netto) 
 Office-Produkte 
 Kleinsoftware 
 VoIP Endgeräte 
 LAN Switche 
 Telefax-Geräte 
 diverse 
 101 iPAD 
 diverse  diverse

22 
Erläuterung der wesentlichen Investitions- und Aufwandspositionen 
3.4.1 citeq  
Die hier aufgeführten Vorhaben haben Einfluss auf alle citeq-Bereiche. 
Aufwendungen für die Unterhaltung von Vermögensgegenständen und Dienstleistun-
gen 
Durch die Einführung neuer Produkte werden neben den reinen Investitionen, welche Abschreibungen 
verursachen, im Regelfall zusätzliche Aufwendungen generiert, die im Planjahr in voller Höhe entste-
hen aber erst in den Folgejahren über die kalkulierten Preise erwirtschaftet werden können. Durch die 
Vielzahl der anstehenden Projekte sind diese Aufwendungen voraussichtlich um ca. 2.981 T€ höher 
als zum Jahresabschluss 2019. Darin enthalten ist auch eine große Anzahl an Softwarelizenzen , die 
für den Zugriff auf die umfangreichen Fachanwendungen, die auf Microsoft-Servern bereitgestellt wer-
den, benötigt werden (sog. TrueUps für verschiedene Microsoft -Software-Produkte: Windows 10, 
Windows Server, Exchange usw.). Zudem kommen Hard - und Softwareprodukte, die unterhalb von 
250 € netto/Stück gehandelt werden und insofern sofortigen Aufwand darstellen. 
Wartungsverträge 
Seit einigen Jahren steigen die Kosten der abgeschlossenen Wartungsverträge nach Ablauf der Ver-
tragslaufzeiten kontinuierlich. Die Lieferanten der citeq erhöhen ihre Wartungskosten zwischen 2 -  8% 
jährlich. Bereits jetzt liegen Informationen zu Kostensteigerung für die Folgejahre vor . Für Hard- und 
Software steigen die Wartungsverträge gegenüber dem Jahresabschluss 2019 für Bestands- und neue 
Produkte voraussichtlich um ca. 1.346 T€.  
 
Eine Kündigung der in der Regel nur über die Hersteller/Lieferanten angebotenen Wartungsverträge ist 
nicht ratsam, da hierüber auch betriebsnotwendige Anpassungen an rechtliche und technische Ände-
rungen umgesetzt werden.  
Gebäude der citeq 
Die citeq wächst. Nach einer Verdichtung innerhalb des Raumbestands des seit 2003 angemieteten 
citeq-Gebäudes (Umwidmung von Teeküchen und Besprechungsräumen in Büros) hatte die citeq wei-
tere Bauteile des Gebäudes sowie zusätzliche Büroräume im städtisch genutzten Bürogebäude an der 
Friedrich-Ebert-Straße 110 angemietet. Im Jahr 2020 wurden für zusätzliche Bedarfe Räume im Ge-
bäude Höfflingerweg 1, bei gleichzeitiger Aufgabe des Standorts Friedrich-Ebert-Straße 110, angemie-
tet, um eine Verteilung der citeq a uf drei Standorte zu vermeiden. In 2021 werden die letzten Teams 
des Bereiches 18.4 „Kommunale Anwendungen“ ebenfalls zum Höfflingerweg 1 umziehen, so dass die 
Bereiche 18.2 „ERP-Systeme“ und 18.4 „Kommunale Anwendungen“ vollständig am Höfflingerweg 1 
untergebracht sind. Ausgelöst durch die Corona-Pandemie wurde auch bei der citeq eine Vielzahl von 
Tele- und Heimarbeitsplätzen eingerichtet. Die bisherigen Erfahrungen sind weitgehend positiv, so dass 
im Jahr 2021 überprüft wird, ob diese Tendenz dazu führen wird, dass die bisher angenommenen Bü-
roflächenbedarfe künftig nur noch in reduzierter Form benötigt werden. 
Datenspeicherung, Datensicherung 
Aufgrund der erheblichen Lieferverzögeru ng des SAN konnte dieses erst i m August 2020 installiert 
werden. In September und Oktober 2020 erfolgte die SAN Migration. 
 
Für 2021 ist eine Kapazitätserweiterung des SAN geplant. Dies erfolgt entsprechend der dann bekann-
ten Bedarfe. 
3.4.2 Teilbereich Münster 
Das zentrale Budget für die Abrechnung der Bereitstellung von Hard- und Software sowie Systeme und 
Anlagen ist im vorliegenden Wirtschaftsplan auf das Niveau des Wirtschaftsplan s 2020 für 2021 fest-
gesetzt worden.  
Durch die Corona-Pandemie bedingt wurden in 2020 viele Home -Office-Arbeitsplätze für Bedienstete 
der Ämter der Stadtverwaltung eingerichtet. Die dadurch gebundenen finanziellen Mittel führen dazu,

23 
dass Projekte nicht wie geplant umgesetzt werden können. Sollten aufgrund technisch neuer Möglich-
keiten oder durch den Rückbau von Home-Office-Arbeitsplätzen oder aus anderen Gründen Mittel frei 
werden, können ggf. in 2021 bisher gestrichene Projekte doch noch gestartet werden. 
 
Die Entwicklung für die Abrechnungsmengen gegenüber dem zentralen Budget  vom 4. Quartal 2019 
zum 4. Quartal 2020 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: 
 
Betreute Sys-
teme 
4. Quartal 
2020 
4. Quartal 
2019 Differenz 
Zentraleinheiten 3.219 3.003 216 
Notebooks 744 628 116 
ThinClients/IGEL 459 152 307 
Mobile Telefonie 667 477 190 
Tablets 437 303 134 
Monitore 4.676 3.809 867 
Drucker 1.490 1.361 129 
 
Die Anzahl der installierten und betreuten IT-Systeme in der Stadt Münster erhöhte sich u.a. durch: 
 
 zusätzliche Anwendungen, z. B. Arbeitsschutz oder das OpenData-Portal 
 die Zunahme der IT-Arbeitsplätze  
o durch Ausweitungen des Stellenplans, 
o durch den Trend zur Teilzeitarbeit 
o durch IT-Komponenten außerhalb der Verwaltungsarbeitsplätze 
 den umfangreichen Ausbau der Telearbeit 
 die verstärkte Nutzung mobiler Endgeräte (Smartphones, Tablets) 
 durch den Ausbau von Home-Office-Arbeitsplätzen bedingt durch die Corona-Pandemie 
Telefonanlage 
Im Rahmen des Projektes soll die gesamte TK -Infrastruktur auf den neusten Stand gebracht werden. 
In diesem Zuge muss die Serverinfrastru ktur, die Virtualisierung, das SAN, die Datensicherung usw. 
ausgetauscht werden. 
Die neue Hardware soll parallel aufgebaut und die Open Scape Voice inkl. aller Applikationen auf das 
neuste Release migriert werden. 
 
Die citeq betreibt für die Stadt Münster eine Open Scape Voice Infrastruktur, Release V.9 mit ca. 4.500 
Teilnehmern. Die Open  Scape Voice und angeschlossene  Applikationen werden auf einer eigenen, 
virtualisierten Infrastruktur betrieben. 
 
Die IP Telefone werden im Client Netz betrieben. Eine Tren nung mittels V-LAN erfolgt nicht. Die TK -
Server und Anwendungen werden in eigenen TK-Server Netzen betrieben. Die Netze sind durch Fire-
walls logisch getrennt, jedoch über entsprechende Firewall -Freischaltungen für festgelegte Dienste  
durchlässig. 
Neben den Unify Applikationen wird der Alarmserver MobiCall von  der Fa. New Voice betrieben. Der 
Alarmserver wird aktuell im Wesentlichen von der Feuerwehr verwendet. Ein Einsatz auch für andere 
Bereiche und Aufgaben ist zu prüfen 
Bürgerservicezentrum 
Für den Start des Bürgerservicezentrums wurde n umfangreiche Investitionen in Medientechnik, Kas-
senautomaten und eine neue Aufrufanlage umgesetzt. Durch die bauseits begründete Verschiebung 
der Eröffnung nach Anfang 2021 wird sich die Inbetriebnahme verzögern. Die Aufrufanlage ist aller-
dings bereits im kleineren Umfang im jetzigen Bürgeramt in Betrieb genommen worden. I n 2021 soll 
die dafür verwendete Hard- und Software auch weiteren Ämtern zur Verfügung gestellt werden.

24 
Breitbandausbau 
Für städtische Gebäude, die im Außenbereich der Stadt angesiedelt und damit nur schwer zu erreichen 
sind, wird der Ausbau voraussichtlich zusätzliche Mittel erfordern und erst in 2021 – 2022 abgeschlos-
sen werden. Um die Tiefbaukosten möglichst gering zu halten, wird die citeq m it den Stadtwerken 
Münster und auch gemeinsam mit anderen TK-Providern Synergien im Tiefbau erschließen.  
3.4.3 Teilbereich MEP 
Optimierung und Erweiterung der digitalen Schulinfrastruktur 
Der MEP-Bereich ist aktuell durch die intensive Ausweitung der digitalen Unterrichtsform geprägt. Im 
Rahmen der Coronakrise haben sich Nutzungsmenge und Anforderungen an die Verfügbarkeit und 
Stabilität grundlegend verändert. Die IT-Systeme der citeq stellen die Grundlagen für das Gelingen des 
digitalen Heimunterrichts von zehntausenden Schüler*innen. Parallel zur Bereitstellung und Administ-
ration der Infrastruktur hat sich die Anzahl der administrierten Endgeräte in 2020 um zusätzliche 5.000 
Geräte erhöht. Durch die Verabschiedung und Umsetzung der bundesweiten Förderprogramme „För-
derung von digitalen Sofortausstattungen“ und „Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“, 
sowie durch vermehrte externe Finanzierung von Endgeräten, wird sich die Anza hl der zusätzlichen 
Endgeräte absehbar bis Ende Q1 2021 auf über 12.000 Geräte erhöhen. Dieser Prozess wird sich auch 
ab Q2 2021 fortführen. Mit der Umsetzung der Vorlage 0312/2020 zum Digitalpakt in den kommenden 
4 Jahren wird die digitale Infrastruktur mit einem Finanzvolumen von beinahe 14 Millionen Euro erwei-
tert und aktualisiert. 
 
Die technische- und organisatorische Struktur wird sich diesen maßgeblichen Änderungen in unter-
schiedlicher Hinsicht anpassen müssen und in 2021 und 2022 den Arbeitsschwerpunkt darstellen: 
 
• Weitere Skalierung der verfügbaren Internetbandbreite an den Schulen 
• Weitere Skalierung der Kapazität der dezentralen- und zentralen Serversysteme 
• Etablierung einer (erweiterten) Supportinfrastruktur für die stark ansteigende Anzahl an digitalen 
Endgeräten  
• Erweiterung der schulischen WLAN-Infrastrukturen 
• Umsetzung unterschiedlicher Maßnahmen zur Optimierung der Verfügbarkeit der IT-Systeme: 
o Desaster Simulation und Disaster Recovery 
o Vulnerability Management 
o Ggf. Zentralisierung einzelner Komponenten 
o Herstellung weiterer Redundanzen  
o Optimierung des Monitorings und Etablierung automatischer- und manueller Entstö-
rungs- und Kommunikationsprozesse 
• Anpassen der Organisationsstruktur des Fachteams citeq@school 
 
Die sich für Schulen und Schulträger ergebenden Aufgabenfelder sind: 
 
• Entwicklung eines Masterplans digitale Bildung 
• Breitbandige Anbindung aller noch ausstehenden Schulstandorte 
• Entwicklung einer Medienentwicklungsplanung für die städtischen Berufskollegs 
• Verschneidung der kommunalen Medienentwicklungsplanung mit den Medienkonzepten der 
Schulen: Paradigmenwechsel in der Ausstattung: Technik folgt dem Konzept 
• Entwicklung und Begleitung von Pilotprojekten/Flexibilisierung der Ausstattungen nach schulspe-
zifischen Bedarfen 
• Einbeziehung von Netzwerkpartnern für den Bereich digitale Bildung (Medienscouts, Projekte zum 
Thema Cybermobbing) 
• Einbindung und Erschließung von Netzwerkpartnern, wie z. B. Stadtbücherei als Lernort zur Erfül-
lung des Medienkompetenzrahmens

25 
3.4.4 Teilbereich ÖrV 
Serviceportal 
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre – in einem zum OZG 
zugehörigen Katalog von derzeit 575 im Einzelnen konkret benannten - Verwaltungsleistungen bis zum 
Jahr 2022 online zugänglich zu machen. 
 
Die technische Umsetzung soll für die Stadt Münster und die ÖrV-Partnerverwaltungen auf der techni-
schen Basis des Serviceportals der Fa. regioIT Aachen erfolgen. Für viele ÖrV-Kommunen wurde das 
Serviceportal im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts eingeführt, welches dann von den Kommunen 
in kooperativer Zusammenarbeit, aber jeweils eigener Verantwortlichkeit funktional um Onlineformular-
dienste erweitert wurde. 
 
Nach aktuellen Planungen der Kommunalen Spitzenverbände und des Landes NRW soll in den nächs-
ten Monaten unter dem Namen Kommunalportal NRW zunächst ein Basisportal für kleine Kommunen 
entwickelt werden. Das Basisportal soll perspektivisch zu einer vollumfänglichen Gesamtlösung weiter-
entwickelt werden und dann als Leitportal für alle Kommunalverwaltungen in NRW  einen Mehrwert 
erbringen. Das Land NRW hat bis zum 31.12.2022 die Übernahme der Entwicklungs- und Betriebskos-
ten für alle Kommunalbehörden zugesagt.  
 
Weil die Zeitspanne zur Umsetzung der OZG -Vorgaben bis zum Jahr 2022 mittlerweile knapp wird, 
setzt die citeq zunächst auf eine Doppelstrategie: Ausbau der Onlinedienste auf Basis der vorhandenen 
Serviceportale und gleichzeitige Förderung des Ansatzes für ein zentrales Landesportal, in das die 
heute aufgebauten Dienste, möglichst mit geringem Aufwand migrierbar sein sollen. Über einen even-
tuellen Umstieg wäre zu einem späteren Zeitpunkt auf Basis der weiteren Entwicklung zu entscheiden. 
 
Der Onlinedienst OLAV setzt auf dem Informationsregister für das Meldewesen auf. Hierüber können 
eine Reihe von Online Vorgängen von Bürgerinnen und Bürgern online durchgeführt werden. Online -
Vorgänge stehen aus den Bereichen Anträge, Pass- und Personalausweisangelegenheiten, Meldevor-
gängen, Wahlvorbereitung, Wohnungsgeber und Bewohnerparken zur Verfügung.  
Die citeq plant – gemäß Kundenanfragen - beginnend mit dem Jahr 2021 die sukzessive Einführung 
von OLAV bei Ihren Kunden in der ÖrV. Hierfür ist bereits eine Bedarfsabfrage bei allen Kunden durch-
geführt worden. 
Weiterer Ausbau von Funktionen des Dokumentenmanagements  
Zentrales Instrument für die Digitalisierung der zuvor organisatorisch optimierten Prozesse in der Ver-
waltung ist das Dokumentenmanagementsystem (DMS). Die citeq setzt hierfür seit Jahren erfolgreich 
das System SER Doxis4 ein, unterstützt jedoch auch ander e DMS-Lösungen der ÖrV-Partner durch 
die Integration von Fachverfahren, die im Rechenzentrum der citeq betrieben werden. 
 
Mit der Vorlage V/0954/2018 „Digitale Stadt Münster – Stadtverwaltung: Verwaltungsweites Dokumen-
tenmanagementsystem“ wurde im Jahr 2018 ein Programm zur verwaltungsweiten Einführung der E -
Akte (so genanntes DMS -Programm) vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Aufgrund der Be-
schlusslage zum Bau des Stadthauses 4 als „papieraktenfreies“ Gebäude sind die Ämter 50, 59, 64 
und 67 dabei prioritär umzusetzen. 
 
Im Oktober 2019 wurde das Projekt zur Einführung der E-Akte im Jobcenter (59) – Stufe 1 – begonnen, 
welches kurz vor dem Abschluss steht. Ebenso wurde der Aufbau einer Zentralen Scan -Stelle (ZSS) 
im Amt 10 projektiert. 
 
Neben den Ämtern, die in das Stadthaus 4 ziehen sollen, liegen der citeq bereits von mehreren anderen 
Ämtern Anfragen zur Digitalisierung der Geschäftsprozesse und damit verbunden der Digitalisierung 
größerer Mengen von Akten vor – bspw. von den Ämtern 20 und 23, bei denen diesbezüglich dringen-
der Handlungsbedarf besteht. 
 
Nach einem verspäteten Beginn des DMS-Programms im Jahre 2019 aufgrund verzögerten Personal-
aufbaus wurde in 2020 der strategisch -organisatorische Programmaufbau konkretisiert. Neben der

26 
Festschreibung der Gremienstruktur wurden insbesondere Priorisierungskriterien für die Umsetzungs-
planung erarbeitet und an Hand bereits entwickelter DMS -Module mögliche E-Akte-Projekttypen und 
deren inhaltliche Abgrenzung definiert. 
 
Bereits abgeschlossen ist das Projekt zur Einführung der E-Akte im Jobcenter (59), welches pünktlich 
gemäß zeitlicher Planung im November 2020 abgeschlossen wurde. Ebenso wurde der Aufbau einer 
Zentralen Scan-Stelle (ZSS) im Amt 10 projektiert und im Grundsystem realisiert – der konkrete An-
schluss im Ämterkontext wird projektbezogen umgesetzt. Aktuell wird das zugehörige Einführungspro-
jekt für die e-Akte im Sozialamt (50) vorbereitet. 
 
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Jobcenter-Projekt hinsichtlich Aufwand, Umfang und 
Komplexität von Fachakten-Projekten und angesichts des hohen Bedarfs in der Verwaltung nach Pa-
pierakten-Digitalisierung wird kurzfristig ein zusätzliches, parallel durchzuführendes, hochgradig stan-
dardisiertes Umsetzungsprojekt zur Einführung der allgemeinen E -Akte eingerichtet werden. Die Ein-
führung der allgemeinen E-Akte ersetzt dabei allerdings nicht die ebenfalls weiterhin notwendige Rea-
lisierung von Fachakten-Projekten. Insbesondere für eine zeitgerechte vollständige Einführung der E -
Akte in den Stadthaus 4-Ämtern sind beide Projekte essentiell. 
 
Die weitere Programm- und Ressourcenplanung wurde in einem ersten Schritt detailliert bis Ende 2024 
(Umsetzung Stadthaus 4) und in einem zweiten Schritt grob für die Umsetzung des Gesamtprogramms 
– also die vollständige Einführung der E-Akte in der Stadtverwaltung (lt. Vorgabe 70% der Büro-AP) – 
ermittelt.  
 
Es steht fest, dass die Ressourcensituation kritisch und keinesfalls ausreichend für die Umsetzung des 
DMS-Programms ist – weder im Hinblick auf den Bezug des Stadthauses 4, noch darüber hinaus. Ne-
ben dem dringend gebotenen Aufbau zusätzlichen Personals bei der citeq sind erhebliche Sachmittel 
für externe Projektunterstützung, Beschaffung von Hardware und die Digitalisierung der Papierakten 
durch Scan-Dienstleister erforderlich. 
 
Das DMS-Programm ist nach verzögertem Beginn aufgrund der inzwischen geleisteten Vorarbeiten 
und dem bevorstehenden ersten erfolgreichen Projektabschluss im Jobcenter strategisch und inhaltlich 
auf einem guten Weg. Daher hat der Verwaltungsvorstand Mitte November 2020 einer personellen und 
finanziellen Ausweitung zugestimmt, da d ie weitere Realisierung des Programms aufgrund der kriti-
schen Ressourcensituation akut gefährdet  war. Nur mit dieser deutlichen Anhebung der personellen 
und finanziellen Ausstattung des Programms kann eine erfolgreiche Einführung der E-Akte in der Stadt-
verwaltung gelingen. Die Dringlichkeit kann auch aufgrund der Erfahrungen und Herausforderungen für 
die Verwaltungsarbeit durch die aktuelle Corona -Pandemie bestätigt werden: Im Sinne von Resilienz 
ermöglichen digitale Workflows eine qualitativ hochwertige Dienstleistung auch unter den besonderen 
Bedingungen der Kontaktreduzierung oder gar der Kontaktsperre.  
 
Mit der Entwicklung der allgemeinen Verwaltungsakte, einer universell einsetzbaren digitalen Akte in 
Doxis4, ermöglicht die citeq auch den ÖrV-Partnern weiterhin die vergleichsweise aufwandsarme Ein-
führung eines DMS-Systems an den Arbeitsplätzen und die Realisierung der ersten Synergieeffekte. 
Dies gilt auch für den Roll-Out bereits bestehender ÖrV-Lösungen (z. B. Rechnungsbearbeitung). 
 
Für 2021 ist vorgesehen, zusätzliche Kompetenzen in der citeq für das DMS d.3 aufzubauen. Mit der 
Einführung von D3 für den Kreis Coesfeld zur Unterstützung von OPEN/Prosoz  - in Kooperation mit 
dem KDVZ Frechen - erfolgen in 2021 die Umsetzungsschritte. Weitere Systeme für andere ÖrV Kun-
den sind ebenfalls in 2021 geplant. 
 
Vor diesem Hintergrund werden die ÖrV Partner auch bei der Neupriorisierung ihrer Ausbaupläne be-
gleitet, um eine zukunftsträchtige Entscheidung für das hauseigene DMS-System umsetzen zu können.  
 
Gleichzeitig werden die Städte Hamm und Münster Ihre Ausbaupläne zur Umsetzung spezieller Fach-
akten auf Basis des Doxis -Systems weiter vorantreiben. Aus einem geän derten Projektvorgehen für 
den verwaltungsweiten Roll-Out von DMS-Lösungen (E-Akte, Workflows) in Münster für 2020 und 2021 
werden sich ebenfalls Synergieeffekte auf die Projektabwicklung für die ÖrV-Kommunen ergeben. Dazu 
wurden in 2020 im Bereich Digitalisierung aktuelle Methoden der Projektsteuerung und des Controllings 
etabliert und für den ÖrV-Bereich nutzbar gemacht.

27 
 
In 2021 stehen wesentlich Basisthemen an. Sowohl in der Basisinfrastruktur (Servererweiterungen, 
Umstieg der Datenbank von Oracle auf MS-SQL Server, vollständige Mandantentrennung, Server-
updates etc.) als auch bei der Basisentwicklung (zentrale Scanstelle, Löschkonzepte, internes über-
greifendes Berechtigungskonzept, Aktenplan, Archivierungsko nzept etc.) müssen parallel zur  Fach-
aktenumsetzung viele Themen abgearbeitet werden. 
Funktionaler Ausbau der Fachanwendungsplattform VOIS 
Mit der vollständigen Umstellung des Einwohnerverfahrens MESO auf die neue Anwendungsplattform 
VOIS im Jahr 2018 wurde ein wichtiger Baustein gelegt, um schrittweis e auch andere Bürgeranwen-
dungen auf diese Plattform umzustellen. Die Vorteile liegen in einem fachübergreifend einheitlichen 
Bedienkonzept für die Anwenderinnen und Anwender sowie in einer für den stabilen und performanten 
Rechenzentrumsbetrieb optimierten Softwarearchitektur. Mittlerweile nutzen 20 Kunden das neue Ein-
wohnerfachverfahren VOIS|MESO. 
 
Aber auch weitere Fachverfahren für die Gebührenkasse (VOIS|GEKA – 19 Kunden), Fischereischeine 
(VOIS|FIS – 4 Kunden) und Parkausweise (VOIS|PAM – 4 Kunden) kom men bei mehreren Kunden 
zum Einsatz. Die Einführung dieser und weiterer Module ist in Planung und für das Jahr 2021 vorgese-
hen. So soll unter Umständen das Fachverfahren für Antrags - und Überwachungsverfahren rund um 
das Gewerbe- und Erlaubniswesen (VOIS|GESO) mit zwei „Pilotkunden“ zum Einsatz kommen.  
 
Das Fachverfahren VOIS|GESO ist das Antrags - und Überwachungsverfahren für das Gewerbe- und 
Erlaubniswesen im Ordnungsamt. Es tritt dabei die Nachfolge des von der Fa. naviga entwickelten 
Fachverfahrens migewa an und ist vollständig in die VOIS-Plattform integriert. Hierbei ist weiterhin zu 
berücksichtigen, dass die bisher bei den ÖrV-Partnern lokal eingesetzte Software PC-Klaus auch vom 
Hersteller von VOIS|GESO übernommen. Hierdurch wird sich der Betrieb von den lokalen Installationen 
bei den Partnern ins zentrale Rechenzentrum der citeq verlagern. 
 
Als weitere Fachanwendung wurde in Münster ein modernes Warteschlangenmanagementsystem in 
die Anwendungsplattform VOIS (VOIS|Tevis) integriert. Ebenfalls soll die Anwendung bei der Stadt Ah-
len zum Einsatz kommen. 
Outputmanagement 
Die citeq bereitet die Druckausgaben aus vielen Fachanwendungen mit Hilfe einer speziellen Software 
für das Outputmanagement für die Massendruckmaschinen der Fachstelle Expedition und Druck des 
Personal- und Organisationsamtes der Stadt Münster auf. Ein wesentlicher Aspekt der Aufbereitung ist 
die Optimierung des Outputs im Hinblick auf einen kostenoptimierten Versand.  
Im Zuge der Digitalisierungsprojekte müssen auch alternative digitale Wege des Versands erschlossen 
werden. Insofern muss die bestehende Lösung überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.  
Musikschulverfahren 
Die bei der Westfälischen Schule für Musik Münst er (WSfM) und der Musikschule Hamm eingesetzte 
Software Virtuoso weist eine Vielzahl von Fehlern und funktionalen Schwachstellen auf. Auch ein vom 
Hersteller langjährig angekündigtes Update auf eine neue Version der Software brachte keine Lösung. 
Aus diesem Grund strebten beide Musikschulen einen Umstieg auf eine neue Software an. Der Auftrag 
zur Bereitstellung einer neuen Musikschulsoftware wurde in 2020 vergeben, die Mi gration und Inbe-
triebnahme muss auf Grund technischer Besonderheiten verschoben werden. Eine Realisierung ist 
frühestens zum Jahresende 2021 zu erwarten.

28 
4 Stellenübersicht 2021 der citeq 
4.1 Personal 
Die Aufgaben der citeq haben sich in den letzten Jahren erheblich qualitativ und quantitativ ausgewei-
tet. Zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Münster und zur Unterstützung der Kooperations-
partner im Rahmen der ÖrV, wird die citeq in den kommenden Jahren eine erhebliche Ausweitung des 
Personals benötigen. Besonders stark zeigt sich das bereits jetzt schon in d er Ausstattung der Stadt 
Münster mit Home-Office/mobilen Arbeitsplätzen und der Schulen, die sich durch die Corona-Pandemie 
massiv erweitert hat. 
 
Der Bedarf an zusätzlichem Personal zur Umsetzung dieser Aufgaben ist unbestritten. Aufgrund der 
Corona-bedingten Entscheidungen u. a. zum städt. Stellenplan 2021 wird es jedoch bei der citeq nur 
eingeschränkt Stellenausweitungen geben. Der jetzt erstellte Stellenplan orientiert sich an diesen Vor-
gaben und den zu einzelnen Aufgaben getroffenen Entscheidungen. 
  
Die Besetzung der erforderlichen unbefristet oder befristet eingerichteten Arbeitsplätze mit IT-Fachkräf-
ten gestaltet sich für die citeq zunehmend als schwierig. Im Jahr 2020 konnten, auch durch die Corona-
Pandemie ausgelöst, über Monate bis zu 25 Stellen nicht besetzt werden. Hinzu kam, dass die citeq 
im Jahr 2020 erstmals mehrere Kündigungen von Mitarbeitern verkraften musste, was in den vergan-
genen Jahren in dieser Dimension nicht vorgekommen war. Bei der Wiederbesetzung spielen neben 
den tarifrechtlichen Gegebenheiten, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt auch eine in der Vergangen-
heit nicht immer zeitnah erfolgte Stellenausschreibung eine Rolle.  
 
Diese Entwicklung wird sich für die citeq weiter verschärfen, da in den kommenden Jahren vermehrt 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Altergründen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden werden und 
sich damit der bestehende Personalbedarf weiter ausweiten wird.  
 
Die citeq setzt schon seit Jahren bei der Personalgewinnung zusätzlich auch auf die Einrichtung von 
Ausbildungsstellen mit dem Ziel, im Anschluss an die Ausbildung eine möglichst große Anzahl der 
zumeist hoch qualifizierten Auszubildenden übernehmen zu können. Hier ist aber auch zu berücksich-
tigen, dass die Qualität der Ausbildung auch mit internem Aufwand verbunden ist, so dass die Anzahl 
der Auszubildenden auch nicht unbegrenzt ausgedehnt werden kann. Es wird auch im Ausbildungsbe-
reich mittlerweile immer schwerer, geeignete Auszubildende zu bekommen. Wo noch vor einigen Jah-
ren zwischen vielen Bewerbungen ausgewählt werden konnte, muss mittlerweile aktiv für eine Ausbil-
dung bei der citeq geworben werden. Hinzu kommt für 2020, dass aufgrund der starken Arbeitsbelas-
tung und der vielen offenen Stellen auf eine Einstellung von neuen Auszubildenden verzichtet werden 
musste, da die notwendige Ausbildungsqualität durch die citeq nicht leistbar war.  
 
Die Folgen dieser Personalsituation sind bereits deutlich sichtbar: 
 längerfristige Vertretungssituationen bzw. Verzögerungen bei der Umsetzung von geplanten 
Projekten,  
 teilweise eine erhebliche Überlastung des Stammpersonals, 
 neue Mitarbeiter/innen sind zunächst noch mit einem großen zeitlichen und hohen finanziellen 
Aufwand zu qualifizieren und  
 krankheitsbedingte Ausfallzeiten der citeq-Mitarbeiter/-innen haben in den vergangenen Mona-
ten erheblich zugenommen. 
 Nachlassende Termintreue bei neuer IT-Maßnahmen für die Stadt Münster und die ÖrV -Ver-
waltungen sowie eine teilweise reduzierte Qualität von citeq-Leistungen,  
 Kostensteigerungen, wenn aufgrund des Fehlens eigener Mitarbeiter*innen in teure Berater 
investiert werden muss. 
 
Nachfolgend werden die quantitativen Bedarfe für die Einrichtung von zusätzlichen Stellen (Ziffe r 4.2: 
Stellenvermehrungen) und die befristeten Projekt-Arbeitsplätze (Ziffer 4.3: zeitlich befristete Projekte – 
ohne Einrichtung von Stellen -) erläutert.

29 
4.2 Stellenvermehrungen 
Die finanziellen Vorgaben und Einschränkungen bei der Einrichtung neuer Stelle n hat auch auf den 
Stellenplan der citeq Auswirkungen. Entgegen den zusätzlichen Digitalisierungsanforderungen gibt es 
nur eine geringe Anzahl an neuen Stellen: 
4.2.1 Unbefristeter Stellenbedarf in 2021 
4.2.1.1 Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ - (18.42) 
Wie bereits unter Ziffer 3.4.4 „Weiterer Ausbau von Funktionen des Dokumentenmanagements“ erläu-
tert ist für eine zeitnahe Realisierung von DMS-Funktionen bei der Stadt Münster u. a. auch eine Aus-
weitung der personellen Ressourcen für die Entwicklung und den Betrieb unbedingt notwendig. Daher 
hat der Verwaltungsvorstand Mitte November 2020 der Ausnahme von den Vorgaben zum Stellenplan 
2020 mit der Einrichtung von drei zusätzlichen Stellen ab 2021 zugestimmt. 
 
Stellenbedarf Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung“ –  = 3,0 Stelle (EG11) 
4.2.2 Aufhebung eines kw-Vermerkes 
4.2.2.1 Team „SAP-Rechnungswesen“ - (18.22) 
In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen der Nutzer des SAP -NKF (Städte Münster und 
Hamm) immer weiter gestiegen. Mit dem jetzt anstehenden SAP-HANA-Umstieg wird der Betrieb noch-
mals aufwändiger. Neben diesen Entwicklungen direkt im SAP -Umfeld haben sich auch Bedarfe an 
SAP-Schnittstellen zu externen Verfahren erheblich erhöht. Zudem wird bis zum März 2021 ein Ver-
fahren zur Unterstützung der Prozesse der Verwaltungsvollstreckung in Münster eingeführt. Auch die-
ses Verfahren wird aufgrund der engen Verbindungen zu SAP in diesem Team betreut. Daher kann 
auch die bisher noch mit einem kw -Vermerk versehene Stelle nicht verzichtet werden. Der Vermerk  
wurde vor einigen Jahren an dieser Stelle angebracht, um eine zusätzlich eingerichtete unbefristete 
Stelle (eine zeitlich befristet vorgesehene Stelle konnte nicht besetzt werden konnte) vorerst mit Reali-
sierung des kw -Vermerkes (Ruhestand des Mitarbeiter s) zahlenmäßig abzusichern. Auf diese Stelle 
kann aber aufgrund der dargestellten Entwicklungen der letzten Jahre nicht verzichtet werden, so dass 
der kw-Vermerk aufzuheben ist.  
4.3 Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen – 
Nachfolgend werden die Bedarfe der citeq für die Neueinrichtung bzw. den Bestand an befristet einge-
richteten Arbeitsplätzen erläutert:  
4.3.1 Team „Digitalisierung“ (18.01) 
Mit Ratsvorlage V0143/2018 wurde die Einführung eines anfrage- und Antragsmanagements (Service-
portal) beschlossen. Hier sind weitere Dienste gemeinsam mit den ÖrV -Partnern zu planen und zu 
entwickeln. Für einen befristeten Zeitraum von drei Jahren ist für den Ausbau der Dienste zu den ÖrV-
Serviceportalen eine 0,5 Stelle einzurichten.  
 
Personalbedarf Team „Digitalisierung“ = 0,5 Stelle (EG12) 
4.3.2 Team „Digitalisierung“ (18.01) 
Der Kreis Coesfeld hat in Zusammenarbeit mit dem Kreis Warendorf und den Städten Hamm und 
Münster (citeq) einen Antrag zur Förderung für ein Projekt zur Bewältigung der digitalen Anforderungen 
bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung NRW im Rahmen einer Sonderbedarfszuweisung gemäß § 19 Absatz 3 GFG ein-
gereicht. 
 
Vor dem Hintergrund der durch das OZG vorgegebenen Rahmenbedingungen ist es Ziel des Projekts 
nach Aufgaben und Größenordnung differenziert, geeignete und möglichst in Zusammenarbeit zu er-
bringende kommunale Lösungen zu finden. Es sollen ca. 580 OZG -Leistungsbündel in den Verwal-
tungsvorgängen der Partnerkommune n implementiert werden. Hierbei handelt es sich für die Stadt 
Münster um den Ausbau der Online Dienste für ein digitales Rathaus inklusive einer Möglichkeit zur

30 
vollständigen digitalen Antragstellung ohne Medienbrüche, der Durchführung von Onlineberatungen . 
Über die gewonnenen Erkenntnisse, Umsetzungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten soll anschlie-
ßend ein Leitfaden entwickelt werden, der die Ergebnisse auch für andere Kommunen in Nordrhein -
Westfalen zugänglich macht.  
 
Mit Bescheid vom 15.06.2020 wurde die Zuweisung der Fördermittel in einem Umfang von 500.000 € 
bewilligt. Die Zuweisung soll der Einstellung von zusätzlichem Personal ausschließlich für das Projekt 
dienen.  
 
Durch den bewilligten Förderantrag kann mit dem auf die Stadt Münster entfallenen Anteil eine auf drei 
Jahre befristete 0,5 Stelle besetzt werden. In das P rojekt eingebunden werden zusätzlich 0,5 citeq -
Bestandsmitarbeiter/innen zur Umsetzung der OZG-Projekte der Stadt Münster. 
 
Personalbedarf Team „Digitalisierung“ = 0,5 Stelle (EG12) 
4.3.3 Team „citeq@school“ (18.02) 
Mit der Vorlage V/0797/2020 „Digitalpakt II: Umsetzung der Förderrichtlinien für die Anschaffung von 
digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sowie für 
Lehrkräfte“ wurde unter Ziffer 4 vom Rat beschlossen, dass die mit der Umsetzung verbundene Aus-
stattung nicht zu Lasten des Betriebs und weiteren Ausbaus der IT-Unterstützung der Schulen der Stadt 
Münster geht. Der vorerst auf 4 Jahre befristeten Einrichtung von 3 zusätzlichen Stellen (E09 - 11) zur 
Administration der über die Fördermittel bereitgestellten Geräte wird zugestimmt. Die Stellen werden 
im Wirtschaftsplan der citeq für das Jahr 2021 - bei entsprechender Gegenfinanzierung durch das Amt 
für Schule und Weiterbildung - befristet eingerichtet. Bereits in 2020 entstehende Aufwendungen sind 
im lfd. Haushalt auszugleichen (3,0 Stellen EG9a – 11). 
 
Das Team „citeq@school“ hat in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich die Infrastruktur in den Schu-
len aktualisiert. Damit verbunden war auch in einem erheblichen Umfang der Austausch von Endgerä-
ten, hier insbesondere Monitore. Das konnte durch das vorhandene Personal nicht geleistet werden. 
Seit dem 03.10.2018 wurde das Team befristet durch einen Mitarbeiter, der ausschließlich die Auslie-
ferung von Endgeräten begleitet, verstärkt. Zwischenzeitlich begleitet dieser Mitarbeiter auch die um-
fangreicher gewordenen Auslieferungen der IPADs. Die in 2020 auslaufende Befristung wurde bis zum 
02.10.2024 verlängert, um die durch den Digitalpakt II und die bei den Schulen zusätzlich beschafften 
Geräte betreuen und administrieren zu können. Die Anzahl der durch die citeq zu betreuenden MEP -
Endgeräte ist in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. Auf diese möglichen Auswirkungen 
hart die citeq bereits im Wirtschaftsplan 2020 hingewiesen (1,0 Stelle EG06). 
 
Personalbedarf citeq@school = 3,0 befristete Arbeitsplätze - EG9a - 11 und 1,0 befristeter Ar-
beitsplatz – EG06 (03.10.2020 – 30.06.2024) 
4.3.4 Team „IT-Planung Stadt Münster, Kundenberatung, IT-Standards“ (18.11) 
Die erhöhten Anforderungen bei der Einführung neuer Software und Hardware (z. B. Anforderungsana-
lyse, Berücksichtigung der Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit, Prozessauf-
nahmen) führen zu einem erheblich gestiegenen personellen Aufwand. Zusätzlich ist der Kommunika-
tionsbedarf der IT-Koordinationen und der Ämter/Einrichtungen aufgrund der inzwischen bestehenden 
komplexen IT-Infrastruktur und durch technische Weiterentwicklungen erheblich angestiegen.  
 
Festzustellen ist: Die Verwaltung benötigt nicht nur eine insgesamt immer größere Anzahl von IT -Lö-
sungen. Die Lebenszyklen der bestehenden IT -Lösungen werden immer kürzer, so dass sich die An-
zahl und der Aufwand der Projekte zur Einführung neuer IT-Systeme und für die Umstiegs- und Migra-
tionsprojekte abzulösender Bestandlösungen laufend und massiv erhöht.  
 
Personalbedarf Projekte (u. a. Bereich Softwareeinführung, Infrastruktur, Web-Anwendungen) = 
1,0 befristeter Arbeitsplatz (EG11)

31 
4.3.5 Team „Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Einkauf, Lager““ (18.12) 
In den vergangenen Jahren hat sich der Umfang der IT-Beschaffungen kontinuierlich erhöht. Das ist 
auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Neben der Ausweitung der ÖrV auf weitere Partner wurden auch 
zusätzliche Rahmenverträge abgeschlossen. Daneben hat sich bei allen Partnern, insbesondere aber 
auch bei der Stadt Münster, der IT -Bedarf für die Schulen massiv erhöht. Gleichzeitig haben sich die 
rechtlichen Anforderungen für Vergaben auch verändert, so dass hier auch unter Berücksichtigung des 
IT-Vertragswesens ein erheblich gestiegener Aufwand entstanden ist. 
 
Aufgrund der in Münster, im MEP-Bereich und für die ÖrV-Partner immer umfangreicher eingesetzten 
Softwareprodukte haben sich auch die Anforderungen für ein Lizenzmanagement erheblich erhöht. Das 
Lizenzmanagement im Bereich des Softwareeinsatzes stellt sicher, dass nur Software verwendet wird, 
die lizenziert ist. Die Nutzung von Software  ohne Lizenz stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht 
dar und birgt erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Da es seitens der Anbieter viele unterschied-
liche Lizenzmodelle gibt, ist ein systematisches Lizenzmanagement nötig, um den Überblick über  die 
eingesetzte Software und die vorhandenen Lizenzen zu bekommen. Der Abgleich zwischen der einge-
setzten Software und den gekauften Lizenzen ergibt eine Über - bzw. Unterlizenzierung mit dem ent-
sprechenden Handlungsbedarf für das Lizenzmanagement. Ziel des Lizenzmanagements ist es, neben 
der Vermeidung strafrechtlicher Risiken auch überflüssige Lizenzkosten zu vermeiden. Um die Aufga-
ben der zentrale IT-Beschaffung weiterhin wahrnehmen zu können ist eine personelle Ausweitung un-
bedingt notwendig. 
 
Personalbedarf Einkauf, Lizenzmanagement = 1,0 befristeter Arbeitsplatz (EG10) 
4.3.6 Team „Infoma newsystem“ (18.21) 
Der Hersteller Axians Infoma entwickelt Infoma newsystem konsequent auch im Hinblick auf die Digi-
talisierung von internen Prozessen weiter. Durch die gute Integration in die betriebswirtschaftlichen und 
kommunalfachlichen Module steigt das Interesse der kommunalen Infoma-Kunden bundesweit in den 
letzten Jahren deutlich. Dieser Trend ist auch im ÖrV-Verbund erkennbar. Die ersten beiden ÖrV-Part-
ner haben die citeq beauftragt, die integrierte Rechnungseingangslösung einzuführen und zu betreiben.  
Es ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Digitalisierungsprojekte der Kommunen das Interesse an 
der Einführung weiterer Digitalisierungsmodule steigen wird.  
 
Personalbedarf Team „Infoma newsystem“ = 1,0 Stellen (EG11) 
4.3.7 Team „SAP-Rechnungswesen“ (18.22) 
Bereits zum Wirtschaftsplan 2020 wurde im Team eine zusätzliche Stelle zur IT-Umsetzung der recht-
lichen Vorgaben zur digitalen Rechnungsbearbeitung eingerichtet. Die Städte Münster und Hamm ar-
beiten beim SAP -Einsatz sehr eng zusammen. In diesem Zusammenhan g hat die citeq auch schon 
darauf hingewiesen, dass bei Entscheidungen der Städte zur Einführung unterschiedlicher Verfahren 
von einem Mehrbedarf von voraussichtlich zwei Stellen auszugehen ist, da dann zwei unterschiedliche 
Verfahren eingeführt und betreut werden müssen.  
Die Städte Münster und Hamm haben sich im Rahmen des Auswahlverfahrens für zwei unterschiedli-
che Verfahren entschieden, so dass vorerst ein zusätzlicher befristeter Personalbedarf für die Anwen-
dungsbetreuung entstanden ist. Die Kosten werden ausschließlich durch die Städte Münster und Hamm 
getragen.  
 
Personalbedarf Team „SAP-Rechnungswesen“ = 1,0 Stelle (EG11) 
 
4.3.8 Teams „SAP Personalwirtschaftliche Anwendungen“ und „SAP Zentrale Dienste“ 
(18.23/18.24) 
Bei einer Ausweitung des Einsatzes von SAP-HCM auf die Rechenzentren regioIT und civitec entsteht 
bei der citeq in den Teams 18.23 und 18.24 ein zusätzlicher Personalbedarf. Bei einer Beauftragung 
werden bereits im Jahr 2020 die Vorarbeiten zur Migration von ca. 22.000 Abrechnungsfällen zu leisten 
sein, damit eine erste Personalabrechnung zum Jahreswechsel 2020/2021 vorgenommen werden

32 
kann. Das aktuelle Interesse an einer Ausweitung der bestehenden Zusammenarbeit ist groß. Die Pla-
nungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Stellen werden nur besetzt, wenn es zu einer 
Auftragserteilung kommt. 
 
Personalbedarf Team „ SAP Personalwirtschaftliche Anwendungen“ und „SAP Zentrale 
Dienste“ = 2,0 Stellen (EG11) 
4.3.9 Team „Netz, Infrastruktur“ (18.31) 
In den kommenden 2 Jahren ist das ÖrV-WAN technisch vollständig umzustellen und auf die notwen-
digen Bandbreiten anzupassen. Der bestehende MPLS-Vertrag ist daher neu auszuschreiben. Dabei 
sind auch neue technische Möglichkeiten und Veränderungen ebenso wie die Notwendigkeit, das Netz 
kontrolliert für bestimmte IP -Dienste zu öffnen, zu beachten. Die Netzi nfrastruktur wird aufgrund der 
neuen Anbindungsmöglichkeiten (eigene Glasfaser in den Kommunen, Richtfunk etc.) komplexer.  
 
Die Absicherung des vertrauenswürdigen Gemeinschaftsnetzes durch dezentrale Firewalls gegenüber 
den lokalen Netzen wird notwendig. Sie wird in 2019 unabhängig von dem Ausschreibungsergebnis 
abgeschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Breitbandausbau haben sich Verzögerungen 
bei der Umsetzung der Ausschreibung ergeben. Gle ichzeitig konnte die vorgesehene befristete Stel-
lenbesetzung Mitte 2018 durch einen Auszubildenden nach seiner Prüfung nicht vorgenommen wer-
den, da er sich kurzfristig zu einer weiteren Ausbildung (Studium) entschlossen hatte und daher auf 
das Stellenangebot verzichtete. Die Stelle konnte erst zum 01.05.2019 besetzt werden.  
 
Der neue Mitarbeiter steht für die notwendige Umstellungsphase des ÖrV-WAN zur Verfügung. Der 
befristete Personalbedarf besteht daher weiterhin für 2 Jahre 
 
Personalbedarf „Team Netz“ = 1,0 befristeter Arbeitsplatz – EG11 (18.31) – 
4.3.10 Teams „Server1“ (18.32) 
Das Servicekonto.NRW ist im September 2017 als Identifizierungsdienst für E-Government-Dienste in 
NRW in Betrieb gegangen. Es ermöglicht NRW-Bürgerinnen und –Bürgern eine sichere Identität für die 
Nutzung aller E-Government-Dienste sämtlicher Kommunal- und Landesbehörden in NRW und – durch 
den Serviceportal-Verbund – auch in den anderen angeschlossenen Bundesländern. Das Land NRW 
fördert die Weiterentwicklung und den Betrieb.  
 
 Vorgesehen ist die Entwicklung von Unternehmenskonten, der weitere Ausbau der mobilen Nut-
zung, die Einrichtung von Postfachfunktionalitäten, die Schaffung weiterer Authentisierungsmög-
lichkeiten (neben Online Ausweisfunktion und Kennung/Passwort) und die Interoperabilität zu Ser-
vicekonten in anderen Bundesländern.  
 Das Servicekonto.NRW muss aufgrund der geforderten hohen Ausfallsicherheit parallel in zwei Re-
chenzentren betrieben werden. Als Redundanz zum Produktionsstandort Kamp -Lintfort ist der 
Standort Münster auszubauen.  
 
Die Finanzierung der beiden befristeten Stellen für Weiterentwicklung und Betrieb erfolgt in voller Höhe 
bis Ende 2020 durch das Land NRW. Durch den weiteren Ausbau der Serverinfrastruktur im Rechen-
zentrum besteht zusätzlicher Personalbedarf. Nach dem mit hohem Aufwand vorzunehmenden Aufbau 
der technischen Infrastruktur für den Betrieb des Servicekonto.NRW werden die am AP freien Arbeits-
kapazitäten für den ausgeweiteten Serverbetrieb benötigt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, 
zum Wirtschaftsplan 2022 ist über eine evtl. Verstetigung der Stelle zu entscheiden.  
 
Personalbedarf - Team Server 1 (18.32) -Serverbetrieb Servicekonto.NRW = 1,0 befristeter Ar-
beitsplatz – EG11 (Besetzung seit 01.09.2019) 
4.3.11  Team „Client“ (18.33) 
Mit der Umstellung des Client-Betriebssystems Windows7 hat die citeq auch die aus Sicherheitsgrün-
den zwingend erforderliche Abschaltung der zuvor für alle User besteh enden Administrationsrechte 
vorgenommen und auch die Rechte der IT -Koordinationen hinsichtlich der Softwareinstallation einge-

33 
schränkt. In diesem Rahmen musste die citeq einen großen Anteil der bisher durch die Ämter installier-
ten Softwareprodukte in die Softwareverteilung selbst übernehmen. Mittlerweile werden durch die citeq 
ca. 2.000 Softwarepakete für die Installation auf den unterschiedlichen Verwaltungs-PC erstellt, diese 
Pakete müssen zudem bei Updates angepasst und auf die städtischen PC verteilt werden.  
 
Die Umstellung auf Windows10 konnte zeitnah abgeschlossen werden, doch ergeben sich noch um-
fangreiche Nacharbeiten, die im Rahmen des Projektes aufgeschoben werden mussten, da die not-
wendigen Personalkapazitäten (diese befristete Stelle war nur kurzfristig besetzt – Kündigung des Mit-
arbeiters) nicht zur Verfügung standen. Daher ist diese befristete Stelle für weitere 2 Jahre zu besetzen. 
Hinzu kommt, dass es in den vergangenen Monaten, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, zu einer 
erheblichen Ausweitung der Home-Office-Arbeitsplätze gekommen ist. Die hierfür eingesetzten End-
geräte werden durch das Team bereitgestellt.  
 
In den kommenden Monaten  wird dann geprüft, ob die vorhandene Personalausstattung auch nach 
dem Abschluss ausreichend ist, um auch den Betrieb der gleichzeitig stark gestiegenen Anzahl an 
Clients (PC, Notebooks, Thin-Clients) zu gewährleisten. Die zusätzliche Einführung von mobilen End-
geräten (Tablets) führt in diesem Aufgabenbereich zu zusätzlichen Aufwänden.  
 
Personalbedarf „Team Client“ = 1,0 befristeter Arbeitsplatz – EG11 (18.33) 
4.3.12 Team Client (18.33) 
In den vergangenen Jahren ist die Anzahl an mobilen Endgeräten (iPhone, iPad, Tablets, Notebooks) 
erheblich angestiegen, aktuell verdoppelt sich fast jährlich die Anzahl an Geräten. So werden z. B. ab 
2019 auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes – Überwachung des ruhenden Verkehrs und Kommu-
naler Ordnungsdienst – mit Geräten ausgestattet, die von der citeq zu administrieren sind. Die Admi-
nistration und der sichere Betrieb dieser Geräte wird über eine Mobile -Device-Management-Lösung 
(MDM) vorgenommen. Durch die weitere Digitalisierung der Arbeitsvorgänge werden immer mehr mo-
bile Endgeräte zur Unterstützung eingesetzt. Daneben werden sich auch, unterstützt durch die neue 
Dienstvereinbarung der Stadt Münster zur Telearbeit und mobilem Arbeiten, weitere Anforderungen zur 
Ausstattung mit mobilen Endgeräten ergeben.  
 
Mit dem aktuell vorhandenen Personal ist die Aufgabe nicht mehr leistbar. Es soll vorerst eine zusätz-
liche Stelle befristet für drei Jahre eingerichtet werden.  
 
Personalbedarf „Team Client“ = 1,0 befristeter Arbeitsplatz – EG11 (18.33) 
4.3.13 Team Server 2 – (18.34) 
Die citeq hat in den vergangenen Jahren die Serviceprozesse erheblich, auch aufgrund des laufenden 
BSI-Zertifizierungsprozesses, angepasst. Mit der Auswahl und Einführung eines ITSM -Tools werden 
sich hier weitere Veränderungen ergeben. Vorhandene Einzellösungen können zusammengeführt wer-
den. In einem ersten Schritt wurde im September 2019 wurde das Modul für den Helpdesk bei der Stadt 
Münster und allen Kooperationspartnern eingeführt. Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv. In-
zwischen liegen erste Anfragen vor, dieses Tool auch für weitere Serviceprozesse anderer städt. Äm-
ter/Einrichtungen und Kooperationspartner einzusetzen. Zur Einführung der vorgesehenen weiteren 
Module und einer sinnvollen Ausweitung auch auf andere Nutzer ist eine personelle Verstär kung im 
Team für einen Zeitraum von drei Jahren notwendig. Der befristet eingerichtete Arbeitsplatz wurde mit 
einem Auszubildenden, der im Januar 2020 seine Prüfung erfolgreich ablegt hat, besetzt.  
 
Personalbedarf „Team Server 2“ = 1,0 befristeter Arbeitsplatz – EG11 (18.34) 
4.3.14 Team Server 2 – (18.34) 
Die citeq hat in den vergangenen Jahren zunehmend Tele-/Home-Office-Arbeitsplätze eingerichtet. Im 
Rahmen der Corona-Pandemie mussten kurzfristig in erheblichem Umfang (>300 AP) weitere dieser 
Arbeitsplätze bei der Stadt Münster eingerichtet werden. Die Anforderungen steigen weiterhin - auch 
bei den ÖrV-Kooperationspartnern - an, im Zuge der 2. Pandemiewelle ist mit einem weiteren Anstieg 
der Arbeitsplatzausstattungen zu rechnen. Zum Betrieb sind erhebliche zusätzliche Server einzurichten 
und zu betreuen . Ohne eine Personalverstärkung sind die notwen digen Leistungen für den sicheren

34 
Betrieb nicht mehr leistbar. Hierfür ist vorläufig auf drei Jahre befristet ein zusätzlicher Arbeitsplatz 
einzurichten. In diesem Zeitraum wird geprüft, ob die Ausstattungen verstetigt werden und der Aufwand 
damit dauerhaft besteht.  
 
Personalbedarf „Team Server 2“ = 1,0 befristeter Arbeitsplatz – EG11 (18.34) 
4.3.15 Team „IMSWare, Standardprodukte“ (18.41) 
Die citeq betreibt insbesondere für die Stadt Münster aber auch für einige Kooperationspartner eine 
Vielzahl an Anwendungen im ausschließlichen Rechenzentrumsbetrieb ohne Anwendungsbetreuung. 
Für diese teilweisen komplexen Anwendungen, z. B. Kfz-, Führerschein-, VHS-, Musikschul- oder Bau-
genehmigungsverfahren, besteht eine Zuständigkeit in den Fachbereichen. Dort steht aber oft nicht das 
Know-How zur Verfügung, um bei notwendigen - auch sicherheitskritischen - Updates oder komplett 
neuen Versionen die notwendigen Aufgaben auch in Abstimmung mit den Softwarelieferanten und den 
Datenbankadministratoren bei der citeq wahrzunehmen. Daher soll zur Absicherung eines sicheren 
Betriebs eine Koordination mit fachlicher Betreuung bei der citeq aufgebaut werden. Um den Aufwand 
auch in Abstimmung mit den städt. Ämtern/Einrichtungen und Kooperationspartnern zu identifizieren 
und eine konkrete Aufgabenverteilung aufgrund der Fachlichkeit bei den Nutzern vornehmen zu können 
sind vorerst befristet für 3 Jahre zwei Stellen – Anwendungskoordination Fachverfahren – zu besetzen.  
 
Personalbedarf Team „IMSWare, Standardprodukte“ = 2,0 befristete Arbeitsplätze (EG11) 
 
4.3.16 Team „Dokumentenmanagementsysteme, Archivierung (18.42) 
Bereits in 2020 wurde eine befristete Stelle für den Aufgabenbereich zusätzlich besetzt. Die Umsetzung 
der umfangreichen anstehenden DMS-Projekte führen zu einem weiteren dauerhaften Personalbedarf 
(s. Ziffer 4.2.1.3) Softwareentwicklung und den laufenden Betrieb. Diese befristet besetzte Stelle wurde 
bei den Planungen berücksichtigt und soll vorerst weitergeführt werden. Im weiteren Ausbau des Be-
triebs ist über eine Verstetigung der Stelle zu entscheiden.  
 
Neben dem Ausbau des DMS unter Doxis ist auch die Unterstützung der ÖrV-Kooperationspartner bei 
der Einführung und dem Betrieb des Dokumentenmanagementsystems d3 vorgesehen. Hier liegt der 
erste umfangreiche Auftrag vor, der zur Umsetzung eine vollständige Stelle benötigt und auch finan-
ziert. Hierfür werden erste personelle Kapazitäten aufgebaut. In Abhängigkeit von den weiteren Ent-
scheidungen bei den ÖrV-Partnern ist auch die Einrichtung einer weiteren befristeten Stelle einzupla-
nen, besetzt wird sie erst bei Sicherstellung der Finanzierung durch Vorlage weiterer Aufträge. 
 
Personalbedarf DMS-Entwicklung und -Betrieb = 1,0 befristeter Arbeitsplatz – EG11 (18.42) 
Personalbedarf DMS-Betrieb d3 = 2,0 befristete Arbeitsplätze – EG11 (18.42) 
4.3.17 Team „Web-Entwicklungen und Betrieb“ (18.43) 
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre in einem zum 
OZG zugehörigen Katalog von derzeit 575 im Einzelnen konkret benannten Verwaltungsleistungen bis 
zum Jahr 2022 online zugänglich zu machen. Für die Umsetzung haben die ÖrV-Partner die Produkte 
Serviceportal der regio iT und den Formularserver der Firma Form-Solutions ausgewählt. Schrittweise 
hat die citeq die Serviceportale und die Verwaltungsmandanten des Formularservers für die insgesamt 
28 Kommunen (Stadt Münster  und 27 ÖRV-Partnerverwaltungen) eingerichtet. Bei den ÖrV-Partner-
verwaltungen wurde zunächst der Schwerpunkt auf die Onlinestellung der Serviceportale gelegt.  
 
In einer zweiten Stufe startete der Auf- und Ausbau der Online-Formulardienste. Mit Form-Solutions ist 
es möglich, bestehende (verlagsbetreute und damit rechtssichere) Bestandsformulare (PDF und/oder 
Webassistenten) zu nutzen, die Bestandformulare zu verändern und ganz neue Formulare zu entwi-
ckeln. Die Formularerstellung und –einbindung für die Stadt Münster in Kooperation mit den Entwicklern 
bei den Kooperationspartnern, kann mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden. Für den 
Auf- und Ausbau der Formulardienste ergibt sich ein Personalbedarf bei der citeq von 2,0 Stellen be-
fristet für drei Jahre.  
  
Personalbedarf Webentwicklung = 2,0 befristete Arbeitsplätze – EG11 (18.43)

35 
 
4.4 Zahlenmäßige Zusammenfassung und Stellenübersichten 
Der Gesamtstellenbestand der citeq stellt sich wie folgt dar: 
 
 2021 2020 
Besetzte  
Stellen am 
30.06.2020 
Beamte 36,00 40,13 33,91 
Tariflich  
Beschäftigte 152,03 144,90 123,54 
insgesamt 188,03  185,03  157,45 
Stellenübersicht der tariflich Beschäftigten 
EntgGr Zahl der 
Stellen 2021 Veränderung Zahl der 
Stellen 2020 
Besetzte  
Stellen am 
30.06.2020 
SV 1,00 0,00 1,00 1,00 
15 0,00 -1,00 1,00 1,00 
13 12,00 0,00 12,00 12,00 
12 13,00 0,00 13,00 10,62 
11 97,50 13,13 84,37 71,64 
10 21,28 -7,50 28,78 23,96 
09B 0,00 0,00 0,00 0,00 
09A 1,50 0,00 1,50 1,00 
08 4,00 2,50 1,50 1,50 
07 1,00 0,00 1,00 0,82 
06 0,75 0,00 0,75 0,00 
Summe  152,03    7,13 144,90  123,54 
 
Nachrichtlich: Übersicht der Stellen für Beamte/innen 
Besoldungs- 
gruppe 
Zahl der 
Stellen 2021 Veränderung Zahl der 
Stellen 2020 
Besetzte  
Stellen am 
30.06.2020 
A15 4,00 1,00 3,00 2,50 
A13 1.EA 7,00 -0,50 7,50 6,50 
A12 19,00 -2,63 21,63  17,91 
A11 6,00 -2,00 8,00 7,00 
Summe 36,00 - 4,13 40,13 33,91 
 
In der ci teq befanden sich zum 30.06. 2020 acht Mitarbeiter in der Ausbildung. Im Ausbildungsjahr 
2019/2020 wurden zusätzlich vier neue Auszubildende eingestellt. Die Auszubildenden werden be-
reichsübergreifend für die folgenden Berufsbilder ausgebildet: 
 
 Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung 
 Fachinformatiker/-in Systemintegration 
 Informatikkaufmann/Informatikkauffrau 
 Informationselektroniker/-in 
 Informatikbetriebswirt/-in Bachelor of Arts

36 
 
Einzelaufstellungen 
Stellenwertanpassung an die Eingruppierung 
Arbeitsplatz-Nr.* Bewertung  
bisher 
Bewertung  
künftig Stelle Aufgabengebiet 
18.40.0001 E15 A15 1,00 Bereichsleiter Kommunale Anwen-
dungen 
18.12.0013 A12 E08 1,00 Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Ein-
kauf, Lager 
Diverse E10 E08 1,50 N.N. 
18.23.0006 A11 E11 1,00 Personalwirtschaftliche Anwendun-
gen 
18.33.0005 A11 E11 1,00 Softwarepaketierung,Anwenderbe-
treuung,Vorort-Service 
18.22.0003 A12 E11 1,00 Finanzen: Kreisfreie Städte, Grund-
besitzabgaben, Steuern 
18.44.0006 A12 E11 0,63 Einwohnerwesen 
18.22.0002 A13L2E1 E11 0,50 Finanzen: Kreisfreie Städte, Grund-
besitzabgaben, Steuern 
18.03.0004 E10 E11 0,50 IT-Sicherheit-Changemanagement 
18.03.0004 E10 E11 0,50 IT-Sicherheit-Changemanagement 
18.11.0014 E10 E11 1,00 Team IT-Planung 
18.11.0015 E10 E11 1,00 Team IT-Planung 
18.21.0009 E10 E11 1,00 Infoma Newsystem 
18.23.0012 E10 E11 1,00 SAP-HCM 
18.34.0012 E10 E11 1,00 Umstellung Server Novell auf Micro-
soft 
Aufhebung KW-Vermerk 
Arbeitsplatz-Nr.* Bewertung  
bisher 
Bewertung  
künftig Stelle Aufgabengebiet 
18.22.0003 E11 E11 1,00 SAP Rechnungswesen 
Stellenvermehrung 
Arbeitsplatz-Nr. Bewertung Stelle Aufgabengebiet Finanzierung 
18.42 E11 3,00 Team „Dokumentenmanagement-
systeme, Archivierung“ MS

37 
Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen – 
Projekt EntgGr Umfang Befristung bis Bemerkung 
Ausbau Serviceportale 
(18.01) E12 0,5 31.10.2023 Finanzierung durch ÖrV 
Umsetzung OZG (18.01) E12 0,5 31.10.2023 Finanzierung durch För-
dermittel 
Medienentwicklungsplan 
citeq@school (18.02) 
E06 
E11 
1,0 
3,0 
02.10.2024 
4 Jahre* 
Finanzierung durch 
MEP 
Einkauf und Lizenzmanage-
ment (18.12) E10 1,0 3 Jahre* Finanzierung MS, MEP 
und ÖrV 
Infoma newsystem (18.21) E11 1,0 3 Jahre* Finanzierung durch ÖrV 
(nicht besetzt in 2020) 
SAP-Rechnungswesen 
(18.22) E11 1,0 3 Jahre* Finanzierung durch ÖrV 
Zusätzliche Kunden im Auf-
gabenbereich SAP-HCM 
(18.23) 
E11 2,0 3 Jahre* 
Finanzierung durch 
Dritte über KDN 
(nicht besetzt in 2020) 
Netzausbau (18.31) E11 1,0 31.12.2022 Finanzierung durch 
MS/ÖrV 
Betrieb Servicekonto.NRW 
(18.32) 
 
E11 
 
1,0 31.08.2022 Finanzierung durch 
KDN und ÖrV; 
Infrastrukturprojekt 
Windows10 (18.33) E11 1,0 2 Jahre* 
Finanzierung durch MS 
(nicht besetzt seit Ende 
2019) 
Administration mobiler End-
geräte (18.33) E11 1,0 3 Jahre* Finanzierung durch MS 
(nicht besetzt in 2020) 
Ausbau ITSM-Funktionen 
(18.34) E10 1,0 09.01.2023 Finanzierung durch MS, 
MEP und ÖrV 
Erweiterung Telearbeit/ mo-
biles Arbeiten (18.34) E11 1,0 3 Jahre* Finanzierung durch 
MS/ÖrV 
Koordination  für  Verfahren 
ohne bisherige Anwen-
dungsbetreuung durch die 
citeq (18.41) 
E11 2,0 3 Jahre* 
Finanzierung durch 
MS/ÖrV 
(nicht besetzt in 2020) 
DMS-Entwicklung und Be-
trieb (18.42) E11 1,0 
 
31.05.2023 
 
Finanzierung durch ÖrV 
DMS-Betrieb d3 (18.42) E11 2,0 3 Jahre* Finanzierung durch ÖrV 
(nicht besetzt in 2020) 
Formularentwicklung 
(18.43) E11 2,0 31.05.2023 
31.08.2023 
Finanzierung durch MS, 
ÖrV 
*Befristungszeitraum abhängig von der Stellenbesetzung

38 
5 Organigramm

Beratungsverlauf (4)

02.03.2021 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 13.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
17.03.2021 Rat
TOP 11.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Friedrich-Ebert-Straße 110
  • Dahlweg
  • Höfflingerweg 1

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Details

Aktenzeichen
V/0078/2021
Typ
Vorlagen
Datum
18.01.2021
Erstellt
18.01.2021 16:00