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V/0766/2014

Münster-Pass: Zugangsverfahren für Familien mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag (Anregung Nr. 2014-00032)

Vorlagen 10.10.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 28

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

4424 Zeichen

V/0766/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Münster-Pass: Zugangsverfahren für Familien mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag (Anregung  
Nr. 2014-00032) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.10.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung Vorberatung 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das in der Begründung dargestellte Verfahren zur Feststellung der Münster-Pass-
Berechtigung für Haushalte mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag wird zur Kenntnis genom-
men.  
 
2. Die Verwaltung wird weiterhin perspektivische Möglichkeiten einer Erweiterung des Berech-
tigtenkreises sondieren, nach Maßgabe der unter Ziffer 3 der Begründung skizzierten Ge-
sichtspunkte.  
 
 
Begründung: 
 
1. Inhalt der Anregung  
 
Mit ihrer Anregung (§ 24 GO NRW) Nr. 2014-00032 vom 26.02.2014 empfiehlt die Eingeberin, den 
Münster-Pass auch Personen bzw. Familien mit geringem Einkommen zugänglich zu machen, die 
keine laufenden Leistungen zur Existenzsicherung erhalten, und das ohne bürokratische Hürden. 
Als Bezugspunkt ihrer Empfehlung verweist die Eingeberin auf die wirtschaftliche Situation ihrer 
Familie; die ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Leistungen unregelmäßig und, 
rückwirkend bewilligt, zeitversetzt fließen. Nach den Ausführungen der Anregung gilt Letzteres 
namentlich für den Kindergeldzuschlag, der zumeist für zurückliegende Zeiten bewilligt wird; dem-
gegenüber setzt die Ausstellung des Münster-Passes grundsätzlich Nachweise über gegenwärtig 
bestehende Leistungsansprüche voraus.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0766/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Pape 
Ruf: 
492-5038 
E-Mail: 
Pape@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0766/2014 
2. Künftiges Verfahren zur Feststellung der Berechtigung 
 
Abgesehen von denen, die eine laufende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grund-
sicherung für Arbeitsuchende), nach SGB XII (Sozialhilfe) oder nach dem Asylbewerberleistungs-
gesetz erhalten, gehören auch Kinderzuschlagsberechtigte zum Personenkreis des Münster-
Passes. Besteht Anspruch auf Kindergeldzuschlag gem. § 6a Bundeskindergeldgesetz, erhalten 
die Eltern und die mit ihnen zusammenlebenden Kinder ihren Münster-Pass jeweils auf Nachfrage; 
ausgehändigt werden die Münster-Pässe an Kindergeldzuschlagsberechtigte im Sachgebiet Bil-
dung und Teilhabe des Sozialamts. Die Ausgabe der Münster-Pässe setzt bislang voraus, dass ein 
aktueller Anspruch auf Kindergeldzuschlag nachgewiesen wird.  
 
Das in der Anregung geschilderte Problem rückwirkender Bewilligung eines Kindergeldzuschlags 
ist auch nach den Erfahrungen des Sachgebiets Bildung und Teilhabe nicht nur selten, Festset-
zungen für einen bereits abgelaufenen Zeitraum sind im Gegenteil eher häufig. Da es keine realis-
tischen Aussichten gibt, das Verfahren auf der Seite der Kindergeldkasse zu verändern, das Prob-
lem den Berechtigten andererseits den Zugang zum Münster-Pass nicht versperren soll, möchte 
die Verwaltung künftig Familien mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag Münster-Pässe auszustellen, 
sofern das Ende des letzten (mit Bewilligungsbescheid der Kindergeldkasse nachgewiesenen) 
Bewilligungszeitraums nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Ist das der Fall, sollen Familien Müns-
ter-Pässe für den verbleibenden Standard-Gültigkeitszeitraum (bis Ende Februar bzw. bis Ende 
August) erhalten.  
 
3. Empfehlung und Perspektiven 
 
Die Verwaltung empfiehlt, ab sofort einen nachgewiesenen Bezug von Kindergeldzuschlag, der 
nicht länger als 6 Monate zurückliegt, als Berechtigungsnachweis für den Erhalt des Münster-
Passes anzuerkennen. Im Übrigen wird die Verwaltung auch in Zukunft Möglichkeiten sondieren, 
den Berechtigtenkreis des Münster-Passes zu erweitern. Dabei wird sie den Aspekt der Förderung 
sozialer Teilhabe von Personen mit geringem Einkommen ebenso in den Blick nehmen wie die 
Anforderungen an die Programmstabilität. Letztere umfasst insbesondere die Gesichtspunkte der 
finanziellen Rahmenbedingungen, der Anforderungen an personelle Ressourcen (Berechti-
gungschecks und Vertrieb) und der Akzeptanz seitens der Münster-Pass-Partner.  
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anregung Nr. 2014-00032  gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Anlage 1

2305 Zeichen

Anregung Nr. 2014-00032 
Auf dem
 WWW-Server wurde am 26. 2. 2014 um 13.19 Uhr   
folgende Anregung nach § 24 Gemeindeordnung aufgegeben:  
  
 
Name:  
Vorname:  
Adresse:  
Ort:  
Telefon:  
E-Mail:   
  
Adressat:  
Rat der Stadt Münster 
 
  
Anregung/ Antrag: 
  
Der Münsterpass ist ein tolles Angebot. 
  
Ich rege an, dass der Münsterpass auch anderen sozialgeschwächten Familien  
zu Gute kommt und nicht nur denen, die Sozialhilfeempfänger sind. 
  
Das wäre nur fair den Kindern gegenüber, die nichts dafür können, dass ihre  
Eltern nicht genug Geld haben um ihren Kindern ermöglichen zu können an  
Kulturelle- und Freizeitaktivitäten teilzunehmen und Forder- und  
Fördermöglichkeiten zu nutzen.   
 
 
Begründung: 
  
Mein Mann und ich sind beide Studenten und haben zwei Kinder. Als Design-  
und Medizinstudenten mit Familie kann man nicht Vollzeit arbeiten. 
  
Wir bekommen zur Unterstützung Bafög, Wohngeld, Kindergeld und unregelmäßig  
Kinderzuschlag.  
  
Der Münsterpass wurde uns mal ausgestellt, ABER das ist die Problematik,  
nicht regelmäßig. 
  
Die Bescheide der Ämter kommen verspätet und sind rückwirkend gültig.  
  
Es bringt meinen Kindern keinen Vorteil, wenn der Kinderzuschlagbescheid im  
August für April kommt. So wird der Münsterpass uns nicht ausgehändigt  
obwohl der uns zusteht!  
   
So möchte ich anregen, dass Sonderregelungen für den Münsterpass festgelegt  
werden OHNE BÜROKRATISCHE HINDERNISSE!  
  
Alle sozialgeschwächten Familien sollten von dem Münsterpass profitieren  
dürfen unabhängig davon aus welchen Gründen sich die Familie in finanzielle  
Notlage befindet.

Anregung Nr. 2014-00032 
Münster hat viele Angebote und tolle Ideen, was Forder- und Förderprojekte,  
Kulturelle- und Freizeitaktivitäten für Kinder betrifft. Besonders wichtig  
wäre es für sozialgeschwächten Familien mit besonders begabten Kindern,  
damit diese Kinder in den Genuss der Förderung kommen. 
  
Mit dem Münsterpass wären diese Angebote vergünstigt und jede Familie  
könnte sich das leisten.  
  
Einige Beispiele: Musikunterricht, Museen, Zoo, Schwimmbäder, Theater,  
Busfahrkarte und vieles mehr. 
  
Es ist schade, dass einige Familien aus bürokratischen Gründen  
ausgeschlossen werden. 
  
Ich hoffe Sie teilen meine Anregung. 
  
  
Mit freundlichem Gruß

Beratungsverlauf (3)

23.10.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2014 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0766/2014
Typ
Vorlagen
Datum
10.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37