V/0766/2014
Münster-Pass: Zugangsverfahren für Familien mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag (Anregung Nr. 2014-00032)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4424 Zeichen
V/0766/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Münster-Pass: Zugangsverfahren für Familien mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag (Anregung Nr. 2014-00032) Beratungsfolge 23.10.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 05.11.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das in der Begründung dargestellte Verfahren zur Feststellung der Münster-Pass- Berechtigung für Haushalte mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag wird zur Kenntnis genom- men. 2. Die Verwaltung wird weiterhin perspektivische Möglichkeiten einer Erweiterung des Berech- tigtenkreises sondieren, nach Maßgabe der unter Ziffer 3 der Begründung skizzierten Ge- sichtspunkte. Begründung: 1. Inhalt der Anregung Mit ihrer Anregung (§ 24 GO NRW) Nr. 2014-00032 vom 26.02.2014 empfiehlt die Eingeberin, den Münster-Pass auch Personen bzw. Familien mit geringem Einkommen zugänglich zu machen, die keine laufenden Leistungen zur Existenzsicherung erhalten, und das ohne bürokratische Hürden. Als Bezugspunkt ihrer Empfehlung verweist die Eingeberin auf die wirtschaftliche Situation ihrer Familie; die ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Leistungen unregelmäßig und, rückwirkend bewilligt, zeitversetzt fließen. Nach den Ausführungen der Anregung gilt Letzteres namentlich für den Kindergeldzuschlag, der zumeist für zurückliegende Zeiten bewilligt wird; dem- gegenüber setzt die Ausstellung des Münster-Passes grundsätzlich Nachweise über gegenwärtig bestehende Leistungsansprüche voraus. Vorlagen-Nr.: V/0766/2014 Auskunft erteilt: Frau Pape Ruf: 492-5038 E-Mail: Pape@stadt-muenster.de Datum: 08.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0766/2014 2. Künftiges Verfahren zur Feststellung der Berechtigung Abgesehen von denen, die eine laufende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grund- sicherung für Arbeitsuchende), nach SGB XII (Sozialhilfe) oder nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz erhalten, gehören auch Kinderzuschlagsberechtigte zum Personenkreis des Münster- Passes. Besteht Anspruch auf Kindergeldzuschlag gem. § 6a Bundeskindergeldgesetz, erhalten die Eltern und die mit ihnen zusammenlebenden Kinder ihren Münster-Pass jeweils auf Nachfrage; ausgehändigt werden die Münster-Pässe an Kindergeldzuschlagsberechtigte im Sachgebiet Bil- dung und Teilhabe des Sozialamts. Die Ausgabe der Münster-Pässe setzt bislang voraus, dass ein aktueller Anspruch auf Kindergeldzuschlag nachgewiesen wird. Das in der Anregung geschilderte Problem rückwirkender Bewilligung eines Kindergeldzuschlags ist auch nach den Erfahrungen des Sachgebiets Bildung und Teilhabe nicht nur selten, Festset- zungen für einen bereits abgelaufenen Zeitraum sind im Gegenteil eher häufig. Da es keine realis- tischen Aussichten gibt, das Verfahren auf der Seite der Kindergeldkasse zu verändern, das Prob- lem den Berechtigten andererseits den Zugang zum Münster-Pass nicht versperren soll, möchte die Verwaltung künftig Familien mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag Münster-Pässe auszustellen, sofern das Ende des letzten (mit Bewilligungsbescheid der Kindergeldkasse nachgewiesenen) Bewilligungszeitraums nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Ist das der Fall, sollen Familien Müns- ter-Pässe für den verbleibenden Standard-Gültigkeitszeitraum (bis Ende Februar bzw. bis Ende August) erhalten. 3. Empfehlung und Perspektiven Die Verwaltung empfiehlt, ab sofort einen nachgewiesenen Bezug von Kindergeldzuschlag, der nicht länger als 6 Monate zurückliegt, als Berechtigungsnachweis für den Erhalt des Münster- Passes anzuerkennen. Im Übrigen wird die Verwaltung auch in Zukunft Möglichkeiten sondieren, den Berechtigtenkreis des Münster-Passes zu erweitern. Dabei wird sie den Aspekt der Förderung sozialer Teilhabe von Personen mit geringem Einkommen ebenso in den Blick nehmen wie die Anforderungen an die Programmstabilität. Letztere umfasst insbesondere die Gesichtspunkte der finanziellen Rahmenbedingungen, der Anforderungen an personelle Ressourcen (Berechti- gungschecks und Vertrieb) und der Akzeptanz seitens der Münster-Pass-Partner. In Vertretung Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Anregung Nr. 2014-00032 gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Anlage 1
2305 Zeichen
Anregung Nr. 2014-00032 Auf dem WWW-Server wurde am 26. 2. 2014 um 13.19 Uhr folgende Anregung nach § 24 Gemeindeordnung aufgegeben: Name: Vorname: Adresse: Ort: Telefon: E-Mail: Adressat: Rat der Stadt Münster Anregung/ Antrag: Der Münsterpass ist ein tolles Angebot. Ich rege an, dass der Münsterpass auch anderen sozialgeschwächten Familien zu Gute kommt und nicht nur denen, die Sozialhilfeempfänger sind. Das wäre nur fair den Kindern gegenüber, die nichts dafür können, dass ihre Eltern nicht genug Geld haben um ihren Kindern ermöglichen zu können an Kulturelle- und Freizeitaktivitäten teilzunehmen und Forder- und Fördermöglichkeiten zu nutzen. Begründung: Mein Mann und ich sind beide Studenten und haben zwei Kinder. Als Design- und Medizinstudenten mit Familie kann man nicht Vollzeit arbeiten. Wir bekommen zur Unterstützung Bafög, Wohngeld, Kindergeld und unregelmäßig Kinderzuschlag. Der Münsterpass wurde uns mal ausgestellt, ABER das ist die Problematik, nicht regelmäßig. Die Bescheide der Ämter kommen verspätet und sind rückwirkend gültig. Es bringt meinen Kindern keinen Vorteil, wenn der Kinderzuschlagbescheid im August für April kommt. So wird der Münsterpass uns nicht ausgehändigt obwohl der uns zusteht! So möchte ich anregen, dass Sonderregelungen für den Münsterpass festgelegt werden OHNE BÜROKRATISCHE HINDERNISSE! Alle sozialgeschwächten Familien sollten von dem Münsterpass profitieren dürfen unabhängig davon aus welchen Gründen sich die Familie in finanzielle Notlage befindet. Anregung Nr. 2014-00032 Münster hat viele Angebote und tolle Ideen, was Forder- und Förderprojekte, Kulturelle- und Freizeitaktivitäten für Kinder betrifft. Besonders wichtig wäre es für sozialgeschwächten Familien mit besonders begabten Kindern, damit diese Kinder in den Genuss der Förderung kommen. Mit dem Münsterpass wären diese Angebote vergünstigt und jede Familie könnte sich das leisten. Einige Beispiele: Musikunterricht, Museen, Zoo, Schwimmbäder, Theater, Busfahrkarte und vieles mehr. Es ist schade, dass einige Familien aus bürokratischen Gründen ausgeschlossen werden. Ich hoffe Sie teilen meine Anregung. Mit freundlichem Gruß
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0766/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37