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Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von Bädern

Dringlichkeitsentscheidung OB 202187 vom 20.01.2021

Stand: Am 21.01.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 21.01.2021

    Rat

    TOP 4.1, Genehmigung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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