Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von Bädern
Dringlichkeitsentscheidung OB 202187 vom 20.01.2021
Stand: Am 21.01.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Sammeldokument öffentlich
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Beratungsverlauf
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