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V/0466/2017

Umwandlung des losen Städteverbundes Westfälische Hanse in einen ordentlichen Verein

Vorlagen 19.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.10.2017, TOP 20

Beschlussvorlage

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Satzung Vereinsgründung WHB

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Anlage 1 zur Vorlage 466-2017

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Beschlussvorlage

1962 Zeichen

V/0466/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Münster Marketing 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umwandlung des losen Städteverbundes Westfälische Hanse in einen ordentlichen Verein 
Beitritt der Stadt Münster zu diesem Verein, dem Westfälischen Hansebund e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.10.2017 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
18.10.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Stadt Münster tritt dem am 30.10.2016 gegründeten „Westfälischen Hansebund e. V.“ 
bei. Als Vertreterin der Stadt Münster wird Frau Petra Panske benannt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 250 € steht im Wirtschaftsplan von Münster Marketing b e-
reit und ersetzt die zuvor gezahlte Umlage in gleicher Höhe. 
 
 
Begründung: 
 
Der Westfälische Hansebund (WHB) wurde 1983 mit Sitz in Herford gegründet und in Anleh-
nung an den Internationalen Städtebund DIE HANSE als loser Zusammenschluss von Städ-
ten ausgestaltet. Die Stadt Münster ist Gründungsmitglied. 
 
Aus rechtlichen Gründen erfolgte eine Überführung dieses Verbundes in einen ordentlichen 
Verein, dem in der Zwischenzeit nahezu  alle 50 Mitgliedskommunen beigetreten sind. 
 
Damit auch Münster weiterhin die Entwicklung mitgestalten und vom künftigen zeitgem äßen 
Auftritt des WHB profitieren kann, empfiehlt die Verwaltung den Beitritt der Stadt Münster 
zum „Westfälischen Hansebund e. V.“. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0466/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Jostmeier 
Ruf: 
492-2742 
E-Mail: 
Jostmeier@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0466/2017 
Der jährliche zu leistende Beitrag beläuft sich auf unverändert 250 € je Mitglied und wird für 
die Stadt Münster  über Münster Marketing entrichtet. 
 
Anlagen mit weiteren Erklärungen zum Sachverhalt und die Satzung sind dieser Vorlage be i-
gefügt. 
 
 
I.V. 
gez. Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen

Satzung Vereinsgründung WHB

11464 Zeichen

1  
Anlage 2 zur Vorlage V/0466/2017 
 
Westfälischer Hansebund e.V. 
Satzung 
§1 Name 
 
Der Verein trägt den Namen „Westfälischer Hansebund“ und soll in das Vereinsregister 
eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält er den Zusatz „e.V.“. 
 
 
§2 Sitz 
 
Der Westfälische Hansebund hat seinen Sitz in der Hansestadt Herford. Für die 
Geschäftsführung des Westfälischen Hansebundes wird bei der Hansestadt Herford eine 
Geschäftsstelle eingerichtet. 
 
 
§3 Vereinszweck 
 
Der Westfälische Hansebund hat das Ziel, auf der Grundlage der historischen Hanseidee 
und der geschichtlichen Erfahrung das Eigenbewusstsein der westfälischen Hansestädte 
zu fördern, zur positiven Imagebildung der Städte beizutragen und gemeinsame  Aktionen 
im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Tourismus, Wirtschaft, Kultur und Sport anzuregen, 
welche die Gemeinsamkeiten, Besonderheiten und Qualitäten westfälischer Hansestädte 
herausstellen. 
 
Auf der Basis des grenzüberschreitenden Hansegedankens arbeitet der Westfälische 
Hansebund eng mit dem internationalen Städtebund DIE HANSE (Sitz: Hansestadt 
Lübeck) zusammen. 
 
 
§4 Mitgliedschaft 
 
Mitglied im Westfälischen Hansebund kann jede Stadt werden, die in der Region 
Westfalen der historischen Hanse angehörte, ihr zugewandt war oder in der sich längere 
Zeit hanseatische Kontore oder Niederlassungen befanden. Ein Nachweis ist 
beizubringen. Die Mitgliedsstädte müssen dem Verein einen/eine Vertreter/in benennen, 
der/die befugt ist, im Namen der Mitgliedsstädte Entscheidungen zu treffen. 
 
Der Eintritt einer Stadt beim Westfälischen Hansebund erfolgt durch ein vom (Ober- 
/Bürgermeister/von einer (Ober-)Bürgermeisterin unterzeichnetes Schreiben mit 
Anerkennung der Vereinssatzung des Westfälischen Hansebundes. Ein Ratsbeschluss 
ist beizufügen. 
 
Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung. 
 
Der Austritt aus dem Westfälischen Hansebund ist jederzeit möglich. Er ist schriftlich der 
Geschäftsstelle mitzuteilen. Das Schreiben muss vom jeweiligen (Ober-)Bürgermeister / 
von der jeweiligen (Ober) Bürgermeisterin unterschrieben sein. 
 
Jeder Austritt ist der Mitgliederversammlung mitzuteilen.

2  
Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein 
wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied seinen finanziellen 
Verpflichtungen 3 Monate nach Fälligkeit trotz schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen 
ist. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. 
 
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegen den Verein. 
 
 
§ 5 Organe 
 
Organe des Vereins sind 
1. der Vorstand 
2. die Kommission 
3. die Mitgliederversammlung 
4. die Arbeitskreise 
5. der Kassenprüfer 
 
 
§ 6 Der Vorstand 
 
Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Ihm gehören an: 
 
a. der/ die Vorsitzende, 
b. der/ die stellvertretende Vorsitzende, 
c. das geschäftsführende Vorstandsmitglied und 
d. zwei weitere Vorstandsmitglieder 
 
Vorstandsvorsitzender ist stets die natürliche Person, die das Amt des Bürgermeisters 
der Hansestadt Herford innehat. Die Widerruflichkeit wird auf den Fall beschränkt, dass 
ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt. 
 
Der/ die stellvertretende Vorstandsvorsitzende sowie die zwei weiteren 
Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt und sollten 
natürliche Personen sein, die hauptamtliche (Ober-)Bürgermeister, Beigeordnete oder 
Dezernenten der Kommunalverwaltungen in den Mitgliedsstädten sind. 
 
Die Hansestadt Herford bestimmt das geschäftsführende Vorstandsmitglied. Dies ist 
der/die bei der Hansestadt Herford zuständige Mitarbeiter/in, der/ die vom Bürgermeister 
der Hansestadt Herford mit Angelegenheiten des Westfälischen Hansebundes  betraut 
worden ist. 
 
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder 
gemeinschaftlich, darunter der/ die Vorstandsvorsitzende oder das geschäftsführende 
Vorstandsmitglied, gesetzlich vertreten. Die Mitgliederversammlung kann ein oder 
sämtliche Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. 
 
Dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied obliegt die laufende Geschäftsführung. 
 
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in regelmäßigen Sitzungen. Er ist 
beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der 
Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei 
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/ der Vorstandsvorsitzenden oder im Falle 
seiner Abwesenheit die seines Stellvertreters/ seiner Stellvertreterin. 
 
Der Vorstand ist im Innenverhältnis ermächtigt, Einzelaufträge bis zu einem Auftragswert 
von maximal je 5.000 Euro brutto zu erteilen, sofern diese aus den vorhandenen 
Finanzmitteln des Vereines bestritten werden können. Bei Angelegenheiten mit einem 
darüber hinausgehenden Auftragswert oder solchen, die der Beschlussfassung durch die

3  
Mitglieder vorbehalten sind, ist vor Auftragserteilung die Freigabe durch die 
Mitgliederversammlung einzuholen. 
 
Die Wahlperiode für gewählte Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Die 
Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl bzw. Neuernennung im Amt. 
 
 
§7 Die Kommission 
 
Zur Unterstützung des Vorstandes in der Zeit zwischen den jährlichen 
Mitgliederversammlungen wird eine Kommission eingerichtet. Sie tagt bei Bedarf. Die 
Kommission hat ausschließlich beratende Funktion und kann Empfehlungen an die 
Mitgliederversammlung aussprechen. Bei unterjährig anfallenden aktuellen Themen lädt 
die Geschäftsstelle die Kommission in Textform unter Angabe einer Tagesordnung ein. 
Die Ladungsfrist beträgt 2 Wochen. 
 
Der Kommission gehören an: 
 
- alle Mitglieder des Vorstandes 
- das Mitglied, welches den letztjährigen Westfälischen Hansetag 
ausgerichtet hat, 
- das Mitglied, das den jeweils aktuell bevorstehenden Westfälischen 
Hansetag organisiert und 
- die zwei Mitglieder, die die zwei nachfolgenden Westfälischen Hansetage 
ausrichten, 
- die Vorsitzenden der Arbeitskreise gemäß § 9. 
 
 
§8 Mitgliederversammlung 
 
Einmal jährlich, in der Regel während des Westfälischen Hansetages, findet eine 
ordentliche Mitgliederversammlung (Delegiertenversammlung) statt. Die Einladungen 
erfolgen in Textform durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung. Die 
Ladungsfrist beträgt 4 Wochen. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der/die 
Vorstandsvorsitzende (Vormann), im Falle seiner Verhinderung der/ die stellvertretende 
Vorsitzende. 
 
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mitglieder 
beschlussfähig. Jedes Mitglied hat 1 Stimme. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der 
abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen sind nicht zu 
berücksichtigen. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschlussantrag als abgelehnt. 
 
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er 
muss eine solche einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. 
 
Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, 
die vom Vorsitzenden und vom Protokollführer, der vom Versammlungsleiter bestimmt 
wird, zu unterzeichnen ist. 
 
 
Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über folgende Angelegenheiten: 
 
− Satzungsänderungen (2/3-Mehrheit) 
− Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste 
Geschäftsjahr, Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, Entlastung des 
Vorstands

4  
− Wahl und Abberufung des stellvertretenden Vorsitzenden sowie der weiteren 
Vorstandsmitglieder 
− Wahl des Kassenprüfers 
− Beschlussfassung über die Aufnahme oder den Ausschluss eines Mitglieds 
− Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins 
− Beschlussfassung über Projekte und Projektumlagen 
− Zustimmung zu Rechtsgeschäften des Vorstands mit einem Geschäftswert über 
5.000,00 €. 
 
In dringenden Angelegenheiten kann der Vorstand erforderliche Beschlüsse auch per 
schriftlichem Umlaufverfahren einholen. 
 
 
§9 Arbeitskreise 
 
Der „Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit“ und der „Historische Arbeitskreis“ sind ständige 
Facharbeitskreise.  Die Einrichtung weiterer Arbeitskreise ist durch Beschluss der 
Mitgliederversammlung möglich. 
 
Die Arbeitskreise wählen aus ihrer Mitte jeweils eine/n Vorsitzende/n, der die jeweilige 
Tagesordnung erstellt und die Sitzung leitet. 
 
Die Arbeitskreisleiter werden für jeweils drei Jahre gewählt. 
 
Jeder Arbeitskreis soll mindestens einmal pro Jahr, in der Regel vor der jährlichen 
Mitgliederversammlung, tagen und im Rahmen seiner jeweiligen Zuständigkeit 
Empfehlungen an die Mitgliederversammlung aussprechen. 
Über die jeweilige Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, von dem/der jeweiligen 
Vorsitzenden zu unterzeichnen und der Geschäftsstelle zuzuleiten. 
 
 
§10 Kassenprüfung 
 
Die Kassenprüfung erfolgt einmal pro Jahr durch einen von der Mitgliederversammlung 
zu wählenden Kassenprüfer. Der Kassenprüfer wird für jeweils drei Jahre gewählt. 
 
 
§11 Westfälischer Hansetag 
 
Einmal im Jahr richtet ein Mitglied den Westfälischen Hansetag aus. Zur Durchführung 
eines Westfälischen Hansetages können sich die Mitgliedsstädte schriftlich bewerben. 
 
Die Bewerbung wird der Geschäftsstelle schriftlich vom/von der (Ober)Bürgermeister/in 
der jeweiligen Mitgliedsstadt zugeleitet. Frühestens 15 Jahre vor dem gewünschten 
Veranstaltungsjahr wird die Bewerbung in der Mitgliederversammlung zur Abstimmung 
gestellt. 
 
Zwischen Westfälischem Hansetag und Internationalem Hansetag sollen mindestens 4 
Wochen Zeitabstand liegen. 
 
Der Westfälische Hansetag soll der ausrichtenden Stadt die Möglichkeit geben, ihre 
Tradition und Geschichte sowie ihre kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung in der 
Öffentlichkeit in geeigneter Form darzustellen. 
 
Die Finanzierung des Westfälischen Hansetages erfolgt durch die ausrichtende Stadt.

5  
Für die Durchführung des Westfälischen Hansetages sollen die dazu erstellten 
Richtlinien als Orientierung und Hilfe bei Planung, Durchführung und Organisation 
dienen. 
 
 
§12 Mitgliedsbeitrag, Umlage, Geschäftsjahr 
 
Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 250,00 € erhoben. 
 
Im Bedarfsfall kann eine projektbezogene Umlage zur Finanzierung von besonderen 
Aktivitäten erhoben werden. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung. Die 
Umlage darf nur zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden und das 
Vierfache des Mitgliedsbeitrags nicht übersteigen. Die Mitglieder werden durch die 
Geschäftsstelle schriftlich zur Zahlung des Umlagebetrages Anfang eines Kalenderjahres 
aufgefordert, sofern die Mitgliederversammlung eine Umlage für das jeweilige 
Kalenderjahr beschlossen hat. 
 
Mitglieder, die einer Projektumlage nicht zugestimmt haben, unterliegen keiner 
Zahlungsverpflichtung für diese Umlage, sind jedoch im Gegenzug von einer Teilnahme 
an diesem Projekt ausgeschlossen. 
 
Die anfallenden Verwaltungskosten für die Geschäftsstelle werden allein von der 
Hansestadt Herford getragen. 
 
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 
 
 
§13 Auflösung des Vereins 
 
Die Auflösung des Vereins kann nur die Mitgliederversammlung mit einer zwei Drittel 
Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder beschließen. 
 
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die zur Zeit der Auflösung 
vorhandenen Mitglieder zu gleichen Teilen. 
 
 
 
Vorstehende Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 29. Oktober 2016 in 
Wesel beschlossen.

Anlage 1 zur Vorlage 466-2017

4269 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage V/0466/2017 
 
 
 
 
 
Rechtlich betrachtet verfügte der WHB über keine eigene Rechtspersönlichkeit und 
konnte somit  nicht Träger von Rechten und Pflichten sein. In den zurückliegenden 
Jahren wurden die Einnahmen und Ausgaben des WHB über  ein Unterkonto des 
Verkehrsvereines Herford e.V. abgewickelt. Die Stadt Herford hatte dazu mitgeteilt, 
dass es u. a. nach Umstrukturierungen innerhalb der  Hansestadt Herford und des 
Verkehrsvereins Herford e.V. sowie umfangreichen Rechnungsprüfungen erforderlich 
ist, künftig eine transparente, eindeutige und rechtskonforme Trennung zwischen 
kommunalem Haushalt und Aktivitäten der Geschäftsstelle des Westfälischen 
Hansebundes zu ziehen. Damit einher geht die Forderung des Rechnungsprüfers der 
Stadt Herford  nach Überführung des Westfälischen Hansebundes in eine 
Vereinsorganisation, da nur dann eine eigenständige und vom städtischen Haushalt 
losgelöste Buchführung samt Bankverbindung erreicht wird. 
 
Maßgabe für die organisatorische wie auch finanzielle Gestalt ung des künftigen 
Vereins und die Akzeptanz dieses Vorgehens bei allen bisherigen Mitgliedsstädten 
ist dabei die Prämisse, dass sich für die derzeitigen Mitgliedsstädte keine Nachteile 
aus der Vereinsbildung ergeben.  
 
In seiner Sitzung während des 33. Wes tfälischen Hansetages in Wesel am 
30.10.2016 hat die Delegiertenversammlung bei vier Enthaltungen der 
Vereinsgründung ohne Gegenstimme zugestimmt. Grundlage für den Verein ist die 
beigefügte Satzung, die sich in wesentlichen Teilen an das bislang geltende Statut 
des Westfälischen Hansebundes anlehnt. Die wesentlichsten Änderungen bestehen 
in den Regelungen zum Vorstand und zum Mitgliedsbeitrag. Sah das Statut des 
bisherigen Bundes lediglich den Bürgermeister der Stadt Herford als Vormann vor, 
soll der Vorstand des Vereines künftig aus fünf Vorstandsmitgliedern bestehen (§ 5). 
Die Stadt Herford stellt dabei in Person des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin 
stets den Vorstandsvorsitzenden/  die Vorstandsvorsitzende. Da die Geschäftsstelle 
des Westfälischen Hansebundes wie bislang von der Stadt Herford unterhalten wird, 
wird eine weitere Vorstandsposition (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied) 
ebenfalls verbindlich von der Stadt Herford besetzt. 
 
Eine weitere Änderung besteht in der Festsetzung eines jährlich zu zahlenden 
Mitgliedsbeitrags in Höhe von 250 €. Diese r ersetzt jedoch lediglich die bislang 
bereits jährlich festgesetzte Projektumlage in gleicher Höhe, so dass mit der 
Einführung eines formalen Mitgliedsbeitrages keine Änderung der finanziellen 
Belastung für die Mitgliedskommunen verbunden ist.  
 
Die Umwandlung des bisherigen losen Städteverbundes  in einen ordentlichen Verein 
erfolgt somit ohne negative Auswirkungen auf die bisherigen Mitglieder, bietet jedoch 
mit Blick auf das Vereinsrecht mehr Rechtssicherheit. Die Gründung des Verein s 
stellt insoweit eher einen rein formalen Akt  dar, nicht aber einen grundlegenden 
Strategiewandel.

Mit der Vereinsgründung geht eine Neuorientierung des Westfälischen Hansebundes 
e.V. einher. Die Delegiertenversammlung hat  sich in der genannten Sitzung dafür 
ausgesprochen, als Westfälischer Hansebund künftig moderner aufzutreten, Historie 
und Modernes aus den Hansestädten zu spannenden Geschichten werden zu lassen 
und themenspezifische Routenvorschläge und Angebote zu formulieren, die die 
westfälische Hanse und ihre Hansestädte als touristisch interessantes Ziel 
erscheinen lassen. Durch das themenbezogene Zusammenspiel mit anderen Städten 
wird ein Gewinn für jedes einzelne Mitglied angestrebt: Mehr Aufmerksamkeit, mehr 
Interesse und letztlich auch mehr Besucher. Die westfälische Hanse als gemeinsame 
Klammer wird über den nur einmal pro Jahr stattfindenden Westfälischen Hansetag 
hinaus für die Menschen unserer Region greifbarer und dadurch auch touristisch 
interessanter. Dazu wird Münster Marketing interessante Themen formulieren und 
diese aus touristischer Sicht inhaltlich bedienen. Die Neuorientierung des WHB wird 
verbunden sein mit einem modernen Erscheinungsbild und zeitgemäßen 
Kommunikationslinien, die in den nächsten Monaten bereits umgesetzt werden 
sollen. Die Finanzierung ist aus dem laufenden Budget des WHB gesichert.

Beratungsverlauf (3)

17.10.2017 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2017 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0466/2017
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37