Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der Kommunen hier: Verlängerung der Frist für die Umsetzung des § 2b UStG bis 31.12.2022
Beschlussvorlage 1096 vom 29.09.2020
Stand: Am 29.09.2020 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss.
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Beschlussvorlage (Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der Kommunen hier: Verlängerung der Frist für die Umsetzung des § 2b UStG bis 31.12.2022)
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Beratungsverlauf
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