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Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der Kommunen hier: Verlängerung der Frist für die Umsetzung des § 2b UStG bis 31.12.2022

Beschlussvorlage 1096 vom 29.09.2020

Stand: Am 29.09.2020 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 08.09.2020

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 6.. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss
  2. 29.09.2020 zuletzt

    Rat

    TOP 28.. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss

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