222103
Grundstück Bonn-Plittersdorf, Germanenstr. 4 - Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses Az. 459051 VO
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Sammeldokument öffentlich
3787 Zeichen
Beschlussvorlage öffentlich 222103 Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Bonn-Plittersdorf, Germanenstr. 4 - Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses Az. 459051 VO Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden, weil das Vorhaben den Fest- setzungen des maßgeblichen Bebauungsplans im Sinne von § 30 BauGB nicht widerspricht. Begründung Auf dem o.g. Vorhabengrundstück soll ein Bürogebäude mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 2540 m² mit einer untergeordneten, erdgeschossigen Einheit für eine Bäckerei/ein Café im Eckbereich Godesberger Allee / Germanenstraße entstehen. Bei Realisierung des Vorhabens würde das bestehende Gebäude Germanenstraße 4/ Godesberger Allee 28 niedergelegt werden. Das Baugrundstück liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 8118-75, in Kraft getreten am 29.12.2004, und ist daher gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) planungsrechtlich zu beurteilen. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück ein Sondergebiet (SO) gem. § 11 Baunutzungsverordnung (Bau NVO) mit der Zweckbindung Büro und Verwaltung fest. Zulässig ist im Bereich parallel zur Godesberger Allee eine maximal viergeschossige Bebauung, die sich im Bereich der Germanenstraße um ein Geschoss auf maximal drei Geschosse reduziert. Die maximal zulässige Grundflächenzahl gem. § 19 Bau NVO beträgt 0,6, die höchstzulässige Geschossflächenzahl gemäß § 20 Bau NVO beträgt 1,4. Stellplätze sind grundsätzlich nur in Tiefgaragen zulässig. Das geplante Bürogebäude überschreitet die festgesetzten Baugrenzen im rückwärtigen südöstlichen Grundstücksbereich durch eine dort geplante dreigeschossige Baukörperausbildung. Da nachbarliche Belange hierdurch nicht tangiert werden, kann eine Befreiung erteilt werden. Seite 1 von 3 Seite 2 —— Weiterhin werden aus Gründen der Gestaltung des Eckbereichs – bei IV zulässigen Vollgeschossen – oberhalb der drei Vollgeschosse zwei Nichtvollgeschosse geplant. Die beiden Nichtvollgeschosse werden als Staffelgeschosse ausgeführt, wobei das oberste Geschoss von der flächenmäßigen Ausdehnung her wiederum ein Staffelgeschoss, bezogen auf das darunterliegende Geschoss, darstellt. Ein weiteres Technikgeschoss ist auf dem obersten Geschoss nicht vorgesehen. Der Nachweis für die notwendigen Pkw-Stellplätze wird überschläglich in der Tiefgarage geführt, bis auf zwei oberirdische PKW-Stellplätze an der Germanenstraße. Die 28 notwendigen Fahrradabstellplätze sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche in überdachten Abstellanlagen vorgesehen. Die Tiefgarage wird zur Sicherstellung der geforderten Baumpflanzung auf der nordöstlichen Seite noch reduziert. Als Kompensation für die GFZ-Überschreitung erhalten alle Flachdächer eine extensive Dachbegrünung. Dies geht über die Forderung des Bebauungsplanes hinaus (textl. Festsetzung 4.4 des Bebauungsplanes). Je angefangene 500 m² Grundstück ist ein Laubbaum zu pflanzen. Bei 1356 m² Grundstücksfläche sind dies 3 Bäume, geplant sind 5 Bäume. Eine detailliertere Außengestaltung wird im Genehmigungsverfahren vorgelegt. Insgesamt bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen die Errichtung des Büro- und Geschäftshauses in der beabsichtigten Form keine Bedenken. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden. Anlage/n 1 Auszug Liegenschaftskataster Germanenstr. 4 (öffentlich) 2 Ausschnitt aus Lageplan Germanenstr. 4_n.ö._ (nichtöffentlich) 3 Ansicht 1 Germanenstr. 4_n.ö._ (nichtöffentlich) Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen - mit Maßgabe
Zur SitzungOrte (1)
- Germanenstraße 4
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 222103
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 28.10.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40