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222103

Grundstück Bonn-Plittersdorf, Germanenstr. 4 - Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses Az. 459051 VO

Beschlussvorlage 28.10.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, Sitzung am 16.11.2022, TOP 7.7

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

3787 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
222103 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
63 Bauordnungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
Grundstück Bonn-Plittersdorf, Germanenstr. 4 
- Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses 
Az. 459051 VO 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Anhörung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden, weil das Vorhaben den Fest-
setzungen des maßgeblichen Bebauungsplans im Sinne von § 30 BauGB nicht 
widerspricht. 
 
 
Begründung 
Auf dem o.g. Vorhabengrundstück soll ein Bürogebäude mit einer 
Bruttogeschossfläche von ca. 2540 m² mit einer untergeordneten, 
erdgeschossigen Einheit für eine Bäckerei/ein Café im Eckbereich 
Godesberger Allee / Germanenstraße entstehen. Bei Realisierung des 
Vorhabens würde das bestehende Gebäude Germanenstraße 4/ Godesberger 
Allee 28 niedergelegt werden.  
Das Baugrundstück liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 
8118-75, in Kraft getreten am 29.12.2004, und ist daher gemäß § 30 
Baugesetzbuch (BauGB) planungsrechtlich zu beurteilen.  
Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück ein Sondergebiet (SO) gem. § 
11 Baunutzungsverordnung (Bau NVO) mit der Zweckbindung Büro und 
Verwaltung fest. Zulässig ist im Bereich parallel zur Godesberger Allee eine 
maximal viergeschossige Bebauung, die sich im Bereich der Germanenstraße 
um ein Geschoss auf maximal drei Geschosse reduziert. Die maximal zulässige 
Grundflächenzahl gem. § 19 Bau NVO beträgt 0,6, die höchstzulässige 
Geschossflächenzahl gemäß § 20 Bau NVO beträgt 1,4. Stellplätze sind 
grundsätzlich nur in Tiefgaragen zulässig. 
Das geplante Bürogebäude überschreitet die festgesetzten Baugrenzen im 
rückwärtigen südöstlichen Grundstücksbereich durch eine dort geplante 
dreigeschossige Baukörperausbildung. Da nachbarliche Belange hierdurch 
nicht tangiert werden, kann eine Befreiung erteilt werden. 
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Seite 2  
 
 
——
Weiterhin werden aus Gründen der Gestaltung des Eckbereichs – bei IV 
zulässigen Vollgeschossen – oberhalb der drei Vollgeschosse zwei 
Nichtvollgeschosse geplant. Die beiden Nichtvollgeschosse werden als 
Staffelgeschosse ausgeführt, wobei das oberste Geschoss von der 
flächenmäßigen Ausdehnung her wiederum ein Staffelgeschoss, bezogen auf 
das darunterliegende Geschoss, darstellt. Ein weiteres Technikgeschoss ist auf 
dem obersten Geschoss nicht vorgesehen. 
Der Nachweis für die notwendigen Pkw-Stellplätze wird überschläglich in der 
Tiefgarage geführt, bis auf zwei oberirdische PKW-Stellplätze an der 
Germanenstraße. Die 28 notwendigen Fahrradabstellplätze sind innerhalb der 
überbaubaren Grundstücksfläche in überdachten Abstellanlagen vorgesehen.   
Die Tiefgarage wird zur Sicherstellung der geforderten Baumpflanzung auf der 
nordöstlichen Seite noch reduziert. 
Als Kompensation für die GFZ-Überschreitung erhalten alle Flachdächer eine 
extensive Dachbegrünung. Dies geht über die Forderung des 
Bebauungsplanes hinaus (textl. Festsetzung 4.4 des Bebauungsplanes).  Je 
angefangene 500 m² Grundstück ist ein Laubbaum zu pflanzen. Bei 1356 m² 
Grundstücksfläche sind dies 3 Bäume, geplant sind 5 Bäume.  Eine 
detailliertere Außengestaltung wird im Genehmigungsverfahren vorgelegt. 
Insgesamt bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen die Errichtung des Büro- 
und Geschäftshauses in der beabsichtigten Form keine Bedenken. Die 
Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden. 
  
 
 
 
Anlage/n 
 
1 Auszug Liegenschaftskataster Germanenstr. 4 (öffentlich) 
 
2 Ausschnitt aus Lageplan Germanenstr. 4_n.ö._ (nichtöffentlich) 
 
3 Ansicht 1 Germanenstr. 4_n.ö._ (nichtöffentlich) 
 
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Beratungsverlauf (1)

16.11.2022 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 7.7 Anhörung

Beschluss: ungeändert beschlossen - mit Maßgabe

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Germanenstraße 4

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Details

Vorlagen-Nr.
222103
Typ
Beschlussvorlage
Datum
28.10.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40