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V/0148/2016

71. Änderung FNP- Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 582 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 19.02.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.05.2016, TOP 29.2.1

V-0148-2016-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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V-0148-2016-Anlage-Plangebiet

302 Zeichen

Anlage
zur Vorlage Nr. V/0148/2016Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STADT MTÜNS ER  71. Änderung des Flächennutzungsplans / Bebauungsplan Nr. 582
Gremmendorf - York-Quartier
(Albersloher Weg / Wiegandw eg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg)
Plangebiet - Maßstab 1:10000

Beschlussvorlage

5845 Zeichen

V/0148/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil  
Gremmendorf-West im Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / 
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) 
Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 582: Gremmendorf - York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / 
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
13.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.05.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des 
York-Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / 
Letterhausweg) zu ändern.  
 
2.  Für den Bereich des York -Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / 
Heeremansweg / Letterhausweg) ist gemäß §  2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan 
zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen 
und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen folgende Grundstücke:  
 
Gemarkung Angelmodde:  
Flur 4, Teil des Flurstücks 1938 
 
Gemarkung Münster: 
Flur 169, Teil des Flurstücks 535 
Flur 170, Flurstück 729, Teile der Flurstücke 624, 663 
Flur 171, Flurstücke 266, 287,289, 307, 308, 382, Teil des Flurstücks 324 
Flur 172, Flurstücke 3, 4, 5, 6, 7, 134 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0148/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulte / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 77 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0148/2016 
Flur 176, Flurstück 131, Teile der Flurstücke 102, 103, 104, 105, 183 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Mün ster 
keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
 
Die Nutzung der York -Kaserne in Gremmendorf durch die britischen Streitkräfte wurde Ende 2012 
aufgegeben. Um das Zentrum Gremmendorfs aufzuwerten, ist eine zivile Nachnutzung der York -
Kaserne für den Stadtteil von besonderer s tädtebaulicher Bedeutung. Die Flächen stehen im 
Eigentum des Bundes und werden durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) betreut. 
Die Stadt und die BImA haben 2012 eine Rahmenvereinbarung geschlossen mit dem Ziel einer 
kooperativen Entwicklung aller Konversionsliegenschaften.  
 
Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage 
„Konversion von von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ 
(V/0111/2012/1) ein städtebauliches En twicklungskonzept für die Konversion der York -Kaserne in 
Gremmendorf aufzustellen.  
 
Unmittelbar nach dem Freizug durch die britischen  Streitkräfte im November 2012 startete die 
städtebauliche Perspektivplanung.  In einem sechsmonatigen  Prozess ist im Dialo g zwischen 
Bürgerschaft und Fachakteuren ein Strukturk onzept für die Nachnutzung entstanden.  Auf der 
Grundlage der Pe rspektivplanung wurde der städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb 
ausgelobt. Ab Ende 2013 entwickelten zehn Teams aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten ihre 
Konzepte. Durch ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren mit integrierter Bürgerbeteiligung wurde der 
städtebauliche En twurf von Lorenzen Architekten vom Preisgericht zum Sieger gekürt und für die 
weitere städtebauliche Entwicklung des York -Quartiers empfohlen. Der Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Ve rkehr und Wohnen (ASSVW) nahm diesen Wettbewerbsentwurf gemäß der 
Juryentscheidung am 27.08.2014 zustimmend zur Kenntnis. Im Juni 2015 beschloss der Rat der 
Stadt Münster d ie weitere Qualifizierung des aus dem Wettbewerb hervorgegangenen 
städtebaulichen Entwurfs. Die Ergebnisse der Qualifizierung werden ergänzend zu dieser Vorlage in 
der Sitzung des Planungsausschusses am 13.04.2016 bei Zuladung der Mitglieder der BV Südost 
vorgestellt.  
 
Die Planung sieht für das ca. 50  ha große Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier 
vor. Es soll ein Quartier mit einem breiten, differenzierte n Wohnraumangebot sowie ein neues 
Stadtteilzentrum mit vielfältigem Einzelhandelsa ngebot und Aufenthaltsqualitäten entstehen, d as die 
bisherigen Angebote im Stadtteil ergänzt und  den Stadtteil Gremmendorf mit dem  neuen York -
Quartier verknüpft.  
 
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Münster umfassen für das Plangebiet 
Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Militärische Einrichtung“. Ein gültiger 
Bebauungsplan liegt für das Kasernenareal nicht vor.  
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans sind 
erforderlich, um die im skizzierte n Qualifizierungsprozess entwickelten, städtebaulichen 
Zielsetzungen planungsrechtlich umsetzen zu können.  
 
Der Bebauungsplan Nr.  582 überplant teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr.  128: 
Albersloher Weg / Gremmendorfer Weg, Nr. 142 Teilabschnitt III: Albersloher Weg (von Münnichweg 
bis Gremmendorfer Weg), Nr.  142 Teilabschnitt IV: Albersloher Weg (von Gremmendorfer Weg bis 
Paul-Engelhard-Weg), Nr. 142 Teilabschnitt V: Albersloher Weg (von Paul -Engelhard-Weg bis Otto -

- 3 - 
V/0148/2016 
Hersing-Weg) und Nr.  158: Gremmendorf – Münnichweg / Bonifatiusweg / Letterhausweg. Mit der 
Rechtskraft des neuen Bebauungsplans treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert 
werden, teilweise außer Kraft.  
 
 
i. V.  
 
 
gez.  
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Rat
TOP 29.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Albersloher Weg
  • Angelsachsenweg
  • Heeremansweg
  • Letterhausweg
  • Wiegandweg
  • Gremmendorfer Weg
  • Münnichweg
  • Paul-Engelhard-Weg
  • Bonifatiusweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0148/2016
Typ
Vorlagen
Datum
19.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37