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V/0072/2011

Feststellung des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Münster

Vorlagen 28.01.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.02.2011, TOP 9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5399 Zeichen

V/0072/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
16.02.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Prüfungsberichtes des Rech-
nungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2009 der Stadt Münster mit einer Bilanz-
summe von 3.558.867.756,30 € und einem Jahresfehlbetrag von 37.829.666,80 € fest (§ 
96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2. Der Jahresfehlbetrag von 37.829.666,80 € wird durch eine Inanspruchnahme der Aus-
gleichsrücklage gedeckt. 
 
3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2009 Entlas-
tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). 
 
 
Begründung: 
Örtliche Prüfung
 
 
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zu m Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen 
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 
nachzuweisen ist.  
 
Den mit Datum vom 19.08.2010 von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2009 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der 
Rat in der Sitzung am 29.09.2010 (Vorlage Nr. V/0628/2010) zur Kenntnis genommen und zur Prü-
fung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 101  Abs. 1 GO NRW prüft der 
Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO 
NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0072/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Frohne 
Ruf: 
492 1400 
E-Mail: 
FrohneK@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.02.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0072/2011 
 
Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vor-
schriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen waren die 
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Ü bersicht über die örtlich festgelegten Nutzungs-
dauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem Jahresab-
schluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schul-
den-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§  101 Abs. 1 GO NRW). 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 durchgeführt und über die Prüfung den als 
Anlage beigefügten Bericht erstellt. 
Die wesentlichen Feststellungen aus der Prüfung  wurden buch-
halterisch umgesetzt und bewirken Abweichungen des tatsächlich fe stzustellenden Jahresabschlusses 
von seiner Entwurfsfassung. Nach dem Ergebnis der  Prüfung beläuft sich der Jahresfehlbetrag 2009 
auf 37.829.666,80 € gegenüber 38.394.267,31 € im Entwurf. Einzelne Sachverhalte konnte die Verwal-
tung aus technischen Gründen nicht mehr im Jahr 2009 umsetzen. Dies e Sachverhalte waren für die 
Gesamtaussage des Jahresabschlusses allerdings  von untergeordneter Bedeutung und werden im 
nachfolgenden Haushaltsjahr 2010 in die laufende Buchhaltung eingearbeitet. All diese Ergebnisse 
schränken das insgesamt mit der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnene positive Urteil nicht ein. 
Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die 
bereits mit der Vorlage V/0628/2010 versandten Unterlagen zum Jahresabschluss 2009 verwie-
sen. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2011 den Bericht über die Prü-
fung des Jahresabschlusses 2009 eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wirt-
schaftlichkeitsprüfung und Revision formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ange-
schlossen und dem Rat empfohlen, den aufgestellten Jahresabschluss 2009 der Stadt Münster 
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. 
 
Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch 
den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prüfungsergebnis Stel-
lung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durchsicht des Prüfungs-
berichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. 
 
Abdeckung des Jahresfehlbetrages
 
 
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlus-
ses auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgleichs-
verpflichtung des § 75 Abs. 2 GO NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages von
 
37.829.666,80 € durch eine vorrangige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu erfolgen. 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahinge-
hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine 
Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

- 3 - 
V/0072/2011

Beratungsverlauf (3)

15.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2011 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2011 Rat
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0072/2011
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37