V/0072/2011
Feststellung des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
5399 Zeichen
V/0072/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Münster Beratungsfolge 15.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 16.02.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Prüfungsberichtes des Rech- nungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2009 der Stadt Münster mit einer Bilanz- summe von 3.558.867.756,30 € und einem Jahresfehlbetrag von 37.829.666,80 € fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 2. Der Jahresfehlbetrag von 37.829.666,80 € wird durch eine Inanspruchnahme der Aus- gleichsrücklage gedeckt. 3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2009 Entlas- tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Begründung: Örtliche Prüfung Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zu m Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Den mit Datum vom 19.08.2010 von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2009 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 29.09.2010 (Vorlage Nr. V/0628/2010) zur Kenntnis genommen und zur Prü- fung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. Vorlagen-Nr.: V/0072/2011 Auskunft erteilt: Herr Frohne Ruf: 492 1400 E-Mail: FrohneK@stadt-muenster.de Datum: 02.02.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0072/2011 Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vor- schriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen waren die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Ü bersicht über die örtlich festgelegten Nutzungs- dauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem Jahresab- schluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schul- den-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§ 101 Abs. 1 GO NRW). Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 durchgeführt und über die Prüfung den als Anlage beigefügten Bericht erstellt. Die wesentlichen Feststellungen aus der Prüfung wurden buch- halterisch umgesetzt und bewirken Abweichungen des tatsächlich fe stzustellenden Jahresabschlusses von seiner Entwurfsfassung. Nach dem Ergebnis der Prüfung beläuft sich der Jahresfehlbetrag 2009 auf 37.829.666,80 € gegenüber 38.394.267,31 € im Entwurf. Einzelne Sachverhalte konnte die Verwal- tung aus technischen Gründen nicht mehr im Jahr 2009 umsetzen. Dies e Sachverhalte waren für die Gesamtaussage des Jahresabschlusses allerdings von untergeordneter Bedeutung und werden im nachfolgenden Haushaltsjahr 2010 in die laufende Buchhaltung eingearbeitet. All diese Ergebnisse schränken das insgesamt mit der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnene positive Urteil nicht ein. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0628/2010 versandten Unterlagen zum Jahresabschluss 2009 verwie- sen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2011 den Bericht über die Prü- fung des Jahresabschlusses 2009 eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wirt- schaftlichkeitsprüfung und Revision formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ange- schlossen und dem Rat empfohlen, den aufgestellten Jahresabschluss 2009 der Stadt Münster gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prüfungsergebnis Stel- lung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durchsicht des Prüfungs- berichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. Abdeckung des Jahresfehlbetrages Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlus- ses auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgleichs- verpflichtung des § 75 Abs. 2 GO NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages von 37.829.666,80 € durch eine vorrangige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu erfolgen. Entlastung des Oberbürgermeisters Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel- lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahinge- hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. In Vertretung gez. Bickeböller Stadtkämmerin - 3 - V/0072/2011
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0072/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37