V/0653/2020
Moderne Verwaltung, moderne Arbeitsformen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0653/2020 Kurzüberblick Stellungnahme und weitere Behandlung des Antrages der CDU-Fraktion und Fraktion Bünd- nis90/Die Grünen/GAL: „Moderne Verwaltung, moderne Arbeitsformen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 16.06.2020 A- R/0029/2020“ Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) --
20200803Antragstext
4669 Zeichen
ANLAGE Antrag an den Rat A-R/0029/2020 BÜNDNIS 90 Ä CD U DIE GRUNEN Ratsfraktion MS) SAL MÜNSTER Ratsantrag 28.05.2020 Moderne Verwaltung, moderne Arbeitsformen: Digital Workplace ausweiten Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, alsbald technische und organisatorische Voraussetzungen für mehr digitale Arbeitsplätze/Homeoffice und Flexibilisierung von Arbeitszeiten für Angestellte der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften zu schaffen. 2. Eine entsprechende Planung wird dem Rat spätestens in der letzten Sitzung des Jahres 2020 vorgelegt. Begründung: Digitalisierung und Arbeit weisen auf Veränderungen im gegenwärtigen Arbeitsalltag hin. Auch ein Arbeitsplatz in der Verwaltung unterliegt dem Wandel. Die Bedürfnisse zukünftiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich infolge des Generationenwechsels verändert. Aspekte wie eine Work-Life-Balance ebenso wie Familienfreundlichkeit und neue Formen von Arbeitszeiten und Arbeitsorten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Junge Menschen wachsen heutzutage in einer multimedialen, digitalisierten Welt auf. Ihre Erwartungen sind digitalisierte Arbeitsplätze und Prozessabläufe. Für einen regelmäßigen Austausch sind sie bereit, die vielfältigen Kommunikations-Tools zu nutzen, die die Zusammenarbeit auf Distanz ermöglichen. Für die Stadt Münster gilt es, sich bei der Mitarbeiterakquise als attraktiver Arbeitsgeber zu präsentieren, um die Fachkräfte langfristig zu binden und ihr Potenzial optimal zu nutzen. Eine leistungsfähige und bürgerorientierte Kommune trägt als Bindeglied zwischen der in den Kommunen lebenden vielfältigen Gesellschaft und dem Wirtschaftsstandort wesentlich dazu bei, ob sich Familien, Arbeitskräfte und Unternehmen in der Stadt wohlfühlen. Die Stadt kann als Arbeitgeber ganz konkret von dem Arbeitsmodell profitieren, denn sie spart durch MitarbeiterInnen im Homeoffice betriebswirtschaftliche Kosten, u.a. Mieten für teure Büroflächen. Nach Angaben der Wirtschaftsförderung Münster liegt eine Nettokaltmiete für Büroflächen in Münster zwischen 8,50 € und 14,80 € pro qm. Ein Arbeitsplatz in Form eines Digital Workplace kann ein wichtiges Kriterium für die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes sein. Mehr Flexibilität bedeutet mehr Gestaltungsmöglichkeit, die nicht an den bisher üblichen starren Zeitrastern und Arbeitsorte ausgerichtet ist. Die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnik bedeutet einen qualitativen Sprung in Richtung individuelle Formen der Arbeitsorganisation. Moderne Arbeitsformen bieten Möglichkeiten, um Organisationen effizienter, die Arbeitsleistung gleichzeitig individueller und bedürfnisgerechter zu formen. Für ihre praktische Entwicklung und Einführung sollen die Personalverwaltung und die Personal- und Betriebsräte einen geeigneten Rahmen schaffen, um zu einem fairen Interessenausgleich zu kommen. Antrag an den Rat A-R/0029/2020 BÜNDNIS 90 CDU DIE GRÜNEN Ratsfraktion MS) [RATSFRAK TION KANAREN Der dbb Beamtenbund und Tarifunion unterstützen eine weitere Flexibilisierung der Arbeitsmodelle. Anpassungsfähigkeit in diesem zentralen Bereich mindert Bestrebungen, öffentliche Aufgaben aus Gründen der Effizienz und der Effektivität auf private Unternehmen zu verlagern, schafft neue personalwirtschaftliche Spielräume und bindet qualifizierte Kräfte. Flexibel vereinbarte Arbeitszeiten können zudem Personalkosten reduzieren, wobei der Grundsatz der aufgabengerechten Personalausstattung im öffentlichen Dienst zu wahren ist. Unter diesen Maßgaben ermöglichen flexibel gestaltete Arbeitszeiten und -orte einen beschäftigungspolitischen Beitrag des öffentlichen Dienstes. Bereits heute wird in Stellenausschreibungen des öffentlichen Dienstes mit der Möglichkeit des Homeoffice und dessen Vorteile um Personal geworben (zZ. B. Wissenschaftsstadt Darmstadt, Karriere in Hessen - Telearbeit in der hessischen Landesverwaltung). Voraussetzung für digitale Arbeitsplätze/Homeoffice ist dabei modernste Technikausstattung. Daher beschleunigt sie zwangsläufig die Digitalisierungsprozesse innerhalb der Verwaltung. Der Landesbetrieb IT.NRW hat beispielsweise während des Corona-Shutdowns innerhalb von zwei Monaten mit der Einrichtung von 7100 neuen Zugängen für Home-Office-Plätze in der Landesverwaltung die Zahl der Telearbeitsplätze um 50 Prozent erhöht. Dafür bedarf es leistungsstarker IT-Produkte und einer systematischen Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um ihre Kompetenz und die Qualität der Dienstleistungen zu sichern. diesen Erkenntnissen soll die Strategie der Citeq weiterentwickelt werden. gez. gez. Stefan Weber : Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0653/2020
V/0653/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Digitale Stadtverwaltung Münster: Moderne Verwaltung, moderne Arbeitsformen
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 16.06.2020 A-
R/0029/2020
Beratungsfolge
20.08.2020 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung
25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government
Vorberatung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
26.08.2020 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Den in der Begründung dargestellten Eckpunkten für ein umfassendes Konzept zur quantita-
tiven und qualitativen Ausweitung des flexiblen Arbeitens in den Ämtern und Einrichtungen
der Stadt Münster wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Eckpunkte dem Rat im ersten
Halbjahr 2021 ein ausgearbeitetes Konzept, das zuvor mit der Personalvertretung abzu-
stimmen ist, vorzulegen.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass den städtischen Gesellschaften der Antrag mit der
Bitte um Prüfung und zur Erörterung in den Aufsichtsräten zugeleitet wurde.
4. Der Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL A-R/0029/2020 vom
28.05.2020 (Anlage) ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für eine externe Unterstützung bei dem Konzept zur quantitativen und qualitativen Ausweitung des
flexiblen Arbeitens in den Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster wird mit einem Finanzbedarf
von 200.000 Euro gerechnet. Dieser ist wie folgt zu finanzieren:
Personal- und
Organisationsamt
05.08.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Havermeier
Telefon: 492-1020
HavermeierSusanne@stadt-
muenster.de
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Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0108 Personal- und Organisa-
tionsmanagement
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2020
2021
100.000
100.000
Die in 2020 zur Finanzierung der externen Unterstützungsleistungen erforderlichen Ermächtigungen
in Höhe von 100.000 Euro werden im Wege der flexiblen Haushaltsführung im Budget der Produkt-
gruppe 01 08 „Personal- und Organisationsmanagement“ bzw. im zentralen Budget für die IT-
Dienstleistungen der citeq aufgefangen.
Die in 2021 zur Finanzierung der externen Unterstützungsleistungen erforderlichen Ermächtigungen
in Höhe von 100.000 Euro werden zum Haushaltsplan-Entwurf 2021 angemeldet. Die Verwaltung ist
angehalten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle zu kompen-
sieren.
Begründung:
Mit dem Antrag „Moderne Verwaltung, moderne Arbeitsformen“ der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 16.06.2020 (A-R/0029/2020, Anlage 1) wird die Verwaltung beauf-
tragt,
a) alsbald technische und organisatorische Voraussetzungen für mehr digitale Arbeitsplät-
ze/Homeoffice und Flexibilisierung von Arbeitszeiten für Angestellte der Verwaltung und der
städtischen Gesellschaften zu schaffen
b) dem Rat eine entsprechende Planung spätestens zur letzten Sitzung des Jahres 2020 vorzu-
legen.
1. Ausgangssituation
Derzeit bestehen bei der Stadt Münster nach der „Dienstvereinbarung über die Einführung flexibler
Arbeitszeiten bei der Stadtverwaltung Münster“ vom 25.06.2001 sowie der „Dienstvereinbarung über
die Gestaltung von Telearbeit und mobilem Arbeiten“ vom 09.09.2 010, zuletzt geändert zum
01.09.2019, diverse Möglichkeiten zur individuellen Arbeits(-zeit) - gestaltung.
Die „Dienstvereinbarung über die Einführung flexibler Arbeitszeiten bei der Stadtverwaltung Münster“
soll ausdrücklich „dazu beitragen, den Service der Stadtverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger
der Stadt Münster wirtschaftlich zu erbringen, die Eigenverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mita r-
beiter sowie die Team- und Ergebnisorientierung zu fördern und die Vereinbarkeit von beruflichen und
privaten Zielen sowie familiären Verpflichtungen unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen
und tarifrechtlichen Vorschriften zu erleichtern.“ (Präambel)
Insofern werden unter Berücksichtigung der arbeits- und tarifrechtlichen Bestimmungen drei Rahmen-
Arbeitszeitmodelle zur Auswahl angeboten, die sich hinsichtlich der Rahmen - und Kernarbeitszeit
sowie der maximal zulässigen Zeitguthaben und Fehlzeiten unterscheiden (max. Rahmenarbeitszeit:
Montag – Samstag 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr). Die Einführung eines Arbeitszeitmodells gilt in der Regel
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einheitlich auf Amts - oder Abteilungsebene, in begründeten Ausnahmefällen auch auf Fachstelle n-
ebene.
Mehrheitlich wird das flexibelste Arbeitszeitmodell 1 mit der max. Rahmenarbeitszeit (Mo. - Sa. 6.00 –
20.00 Uhr, keine Kernarbeitszeit, max. Zeitguthaben: 80 Std., max. Fehlzeit: 20 Std) in Anspruch g e-
nommen.
Nach der zum 01.09.2019 novellierten „Dienstvereinbarung über die Gestaltung von Telearbeit und
mobilem Arbeiten“ ist die regelmäßige Telearbeit (Homeoffice) in einem Umfang von mindestens 8
Stunden/Woche und maximal 4/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit möglich. Arbeitsplätze
mit einem 100% -Anteil an Heimarbeit sind bei der Stadt Münster im Regelbetrieb nicht zulässig und
als Regelmodell auch nicht gewünscht.
Zusätzlich eröffnet die Dienstvereinbarung die Alternative „mobiles Arbeiten“, d. h. „betriebliche Täti g-
keiten, die (unter Inanspruchnahme einer bereits vorhandenen technischen Ausstattung der Arbeitge-
berin) an einem beliebigen geeigneten Standort des Arbeitgebers bzw. räumlich entfernt vom Stan d-
ort des Arbeitgebers durchgeführt werden.“
Im Unterschied zur Telearbeit ist das mobile Arbeiten nicht antragspflichtig, sondern kann in Abspr a-
che mit der direkten Führungskraft vereinbart werden. Das mobi le Arbeiten bietet eine temporäre A l-
ternative, die für bestimmte Tätigkeiten (Verfassen von Konzepten, Berichten etc.), aus einem beso n-
deren Anlass bzw. für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch genommen werden kann, wenn eine
erforderliche technische Ausstattung vorhanden ist. Da der citeq trotz der novellierten Dienstvereinba-
rung bisher keine weiteren Finanzmittel für den Ausbau mobiler IT -Lösungen bereitgestellt werden
konnten, können derzeit keine zusätzlichen IT-Lösungen zum weiteren Ausbau des „mobilen Arbe i-
tens“ angeboten werden.
Insbesondere die zweite Alternative der Dienstvereinbarung, das mobile Arbeiten, erweist sich als
konstruktives Instrument, dienstliche Bedarfe und persönliche Belange der Mitarbeitenden unkompl i-
ziert in Einklang zu bringen und schafft ausdrücklich eine gute Ausgangslage für eine Ausweitung von
digital workplaces. Der Ausbau des „mobilen Arbeitens“ ist zukünftig aber -stärker als bisher - auch
unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes zu bewerten.
Derzeit wurden rund 2 70 Mitarbeitende nach Genehmigung der Telearbeit mit der notwendigen
Hardware ausgestattet. Darüber hinaus liegen rund 130 weitere Anträge vor, die aktuell nicht bearbei-
tet werden konnten, da alle Hardware -Bestände und sonstigen technischen Möglichkeiten f ür tempo-
räre Arbeitsplätze im Rahmen der Corona-Pandemie eingesetzt wurden.
Technisch gesehen erfolgt die Bereitstellung städtischer IT -Arbeitsplätze abhängig von den örtlichen
Anforderungen grundsätzlich mit zwei unterschiedlichen technologischen Ansätzen:
Die Bereitstellung der Software und Anwendungen innerhalb städtischer Gebäude erfolgt per
lokaler Installation (geräteabhängig), d. h. sämtliche Anforderungen werden durch Konfigurat i-
on, Installation und Restriktion des betreffenden stationären IT -Endgerätes (z. B. PC oder
Notebooks) umgesetzt.
Die Bereitstellung der Software und Anwendungen außerhalb städtischer Gebäude (z. B. in
Telearbeit) erfolgt (anders als innerhalb der städtischen Gebäude) virtuell, d.h. die Software
wird über zentrale Server und damit end geräteunabhängig und von beliebigen Orten aus
nutzbar zur Verfügung gestellt.
Aktuell werden bei der Stadt Münster folgende Endgeräte eingesetzt:
PCs (Büro) 3682
Notebooks (Büro & mobil) 680
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Tablets (mobil) 397
Smartphones (mobil) 676
ThinClients (davon 270 Telearbeit) 356
Vor dem Hintergrund der bisherigen Arbeitsweisen und der Büroraumkonzepte der Stadt Münster war
diese Bereitstellungsart innerhalb städtischer Gebäude angemessen und wird es in Zukunft auch für
einen Teil der A rbeitsplätze bleiben. Die Umsetzung von flexiblen und ortsunabhängigen Ausstattun-
gen sowie eine zunehmende Flexibilisierung der IT -Arbeitsplätze ist mit der Bereitstellung von stati o-
nären IT-Arbeitsplätzen jedoch nicht möglich.
Im Rahmen der Corona-Pandemie
erhielten
216 Mitarbeitende eine temporäre Telearbeitsplatzausstattung,
376 Mitarbeitende konnten an einem dienstlichen Endgerät (Tablet, Notebook) mobil arbeiten
und
in einer Größenordnung von 464 Zugängen wurden darüber hinaus in verschiedenen Ämtern
und Einrichtungen Notebooks und VPN-Zugänge in das städtische Netzwerk, die für den in-
ternen dienstlichen Gebrauch bestimmt waren, auch als Ausstattung für weitere Telearbeits-
plätze eingesetzt.
In Summe bestanden mehr als 1. 300 Zugänge zu Telearbeit oder mobilem Arbeiten, die allerdings
aus verschiedenen Gründen (Arbeitsschutz/-ergonomie, IT-Sicherheit etc.) teilweise nur als tempor ä-
re Lösung während der Corona -Pandemie akzeptiert werden können und jetzt zu konsolidieren sind .
Um die Sozialkontakte im Verlauf der Corona -Krise eingrenzen zu können, wurde hier teilweise und
vorübergehend auch eine vollständige Heimarbeit akzeptiert.
Der so entstandene, neue breite Erfahrungsgewinn mit Telearbeit/mobilem Arbeiten soll im 2. Hal b-
jahr 2020 verwaltungsweit abgefragt und zur Weiterentwicklung der bestehenden Arbeitsformen au s-
gewertet werden. Zu positiven Erfahrungen kann auch beigetragen haben, dass d ie citeq während
der Corona -Pandemie kurzfristig einen Notfallbetrieb zur Durchführu ng von Videokonferenzen und
Online-Meetings ermöglicht hat. Aufgrund des geringen zeitlichen Vorlaufs musste dabei auf die
komplexe Integration in die städtische IT-Infrastruktur verzichtet werden. Dies ermöglicht zwar Online-
Meetings und Videokonferenzen, jedoch wird deren Nutzung z. B. durch die fehlende Integration in
das städtische Mail - und Kalendersystem sowie die fehlende Synchronisation von Benutzerkennu n-
gen und -passwörtern beeinträchtigt. Weiterhin steht die Lösung nur punktuell und nicht flächend e-
ckend zur Verfügung. Die aufgrund der Pandemie eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten
konnten dadurch aber erheblich vereinfacht und verbessert werden.
Alle diese – im Rahmen der Corona-Krise aufgebauten – IT-Lösungen (Arbeitsplätze und Videokonfe-
renz) wurden als Ad-Hoc-Lösungen ohne größere Prüfungen aufgebaut und waren in den bisherigen
Haushaltsplanungen für das Jahr 2021 nicht vorgesehen. Die Aufrechterhaltung der bisher aufgeba u-
ten IT-Lösungen oder eine technisch grundsätzlich mögliche begrenzte Ausweitung um weitere A r-
beitsplätze ist damit bisher nicht sichergestellt.
2. Voraussetzungen und Maßnahmen
2.1 Personal und Organisation
Die Anforderungen an die Arbeitsorganisation sind in den verschiedenen Ämtern und Einrichtun gen
der Stadt sehr heterogen. In den meisten Bereichen bestehen nach wie vor zahlreiche unmittelbare
Kundenkontakte, in einigen Bereichen ist bereits ein digitaler Zugang zu den städtischen Angeboten
realisiert.
Ortsunabhängiges Arbeiten bedingt auch den größtmöglichen Verzicht auf papierbasierte bzw. analo-
ge Medien. Daher ist die weitere Digitalisierung der Arbeitsprozesse bei der Stadt Münster unabding-
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bar. Hierzu muss die Einführung der DMS-Systeme zur Abbildung elektronischer Akten, aber auch für
die Etablierung digitaler Mitzeichnungsprozesse und Workflows stadtweit forciert werden.
Mit Umsetzung der DMS -Strategie werden sukzessive in den Ämtern die Voraussetzungen für eine
digitale Aktenablage geschaffen. Dies betrifft im ersten Schritt die Ämter, die planmäßig im Stadthaus
4 untergebracht werden sollen (Jobcenter, Sozialamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhalti g-
keit). Diesen sollte auch bei der Erprobung von neuen Arbeitsformen mit und ohne regelmäßige
Kundenkontakte weitreichender Gestaltungsspielraum eingeräumt werden. Dies kann - im Sinne von
Pilotprojekten - auch Vereinbarungen beinhalten, die über die jeweils gültige Dienstvereinbarung hi n-
ausgehen. Das Stadthaus 4 bietet mit seinem flexiblen Büroraumkonzept hierfür eine ideale Vorau s-
setzung.
Eine Modifizierung der Arbeitsformen darf nicht zu einer Standardabsenkung des Serviceangebots für
die Bürgerinnen und Bürger führen, sondern soll im Gegenteil auch das städtische Dienstleistungsan-
gebot flexibler und bürgerfreundlicher gestalten. Dazu muss neben der Sicherstellung der bisherigen
lokalen Angebote eine zeitnahe Ausweitung der digitalen Angebote, dazu können aber auch neue z.
B. mobile Dienstleistungsangebote oder Terminvereinbarungen zu Randzeiten treten.
Eine Ausweitung digitaler Dienstleistungsangebote wird perspektivisch Auswirkungen auf das System
der Öffnungszeiten haben. Was während der Corona -Pandemie über eingeschränkte Öffnungszeiten
oder Schichtdienste aufgefangen wurde, ist dauerhaft in ein nachfrageorientiertes Serviceangebot
anzupassen. Dazu können die Erfahrungen während der Corona-Pandemie gesammelt wurden, her-
angezogen werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass in dieser Zeit auch die Nachfrage nach
städtischen Dienstleistungen deutlich eingeschränkter war. Perspektiv isch muss sukzessive – im
Rahmen der arbeitszeit - und tarifrechtlichen Bestimmungen - auf ein sich änderndes Kundenverha l-
ten reagiert werden.
Dazu bedarf es auch einer Anpassung der Binnenorganisation in den einzelnen Ämtern und Organi-
sationseinheiten. Teamstrukturen verändern sich, gleichwohl müssen stabile Kommunikationssyste-
me und Informationsstrukturen aufgebaut werden (vgl. Kollaborationssoftware). Die Arbeitsprozesse
müssen in ortsunabhängige/digitale workflows umgestaltet werden.
Teambildung und –bindung stellen neue Herausforderungen an die Teammitglieder und Führungs-
kräfte („Führen auf Distanz“): es muss sowohl einer Isolierung von Teammitgliedern als auch einer
Zerstörung von Arbeitsteams („Einzelkämpfer“) begegnet werden. Hier können stabile Organisations-
strukturen unterstützen. Es werden aber auch neue und veränderte Anforderungen an die Führungs-
kräfte und Mitarbeitende zukommen, die sich nicht nur in einzelnen Workshops vermitteln lassen. Die
Verwaltung mit ihren Mitarbeitenden im Durchschnittsalter von 44,9 Jahren und ihren Führungskräften
im Durchschnittsalter von 53 Jahren steht damit vor einer Herausforderung, bei der es wesentlich
darauf ankommt, schrittweise, transparent und akzeptiert vorzugehen. In diesem Sinne ist es sicher-
lich empfehlenswert, hier auf erfahrene, externe Beratung und Unterstützung zurückzugreifen.
Zwar existieren bereits erste gute, z. T. schon mehrjährige Erfahrungen mit einzelnen Organisations-
einheiten (z. B. Bußgeldstelle, Beihilfestelle), die vollständig auf digitales Arbeiten umgestellt sind.
Diese können sicherlich bei den weiteren Entwicklungen als positive Beispiele herangezogen werden.
Die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen bedarf ebenso wie die Beachtung der ar-
beitsschutzrechtlichen Bestimmungen eigener Teil-Konzepte.
Die datenschutzrechtliche Komponente wird dabei maßgeblich mit der technischen Umsetzung ve r-
bunden sein und hier Berücksichtigung finden müssen.
Die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben im Homeoffice wird – ggf. nach Beratung durch die
Fachkräfte für Arbeitssicherheit – weitestgehend in die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden übe r-
tragen bleiben. Es werden allerdings stärker als bisher Standardvorgaben (Gefährdungsbeurteilu n-
gen) für digitale Arbeitsplätze erforderlich sein, deren Einhaltung ggf. auch überprüft werden muss.
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Schließlich muss und wird sich eine Ausweitung der Mobilität auf geänderte Bürokonzepte und Bel e-
gungsstandards niederschlagen. Aktuell gilt ein Anspruch auf einen PC -Arbeitsplatz im Doppelbüro
sowohl für Teilzeitkräfte als auch Mitarbeitende im (anteiligen) Homeoffice. Dies ist bei einer Auswe i-
tung digitaler Arbeitsplätze nicht länger vertretbar. Vielmehr sind an wenigen zentralen Bürostando r-
ten ämter- bzw. bedarfsgruppengerecht Bürokontingente mit un terschiedlichen Nutzungsmöglichkei-
ten (z. B. Sachbearbeitung, Beratung, Vortrag) zuzuweisen. Individuelle Büroarbeitsplätze werden
zugunsten von rotierenden Gruppenarbeitsplätzen zurückgeführt. Die standardmäßige Belegung von
Büroräumen folgt nicht mehr de m Schlüssel 2:1 (Personen/Büroraum), sondern je nach Arbeitspr o-
zess 3:1 oder 4:1.
Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden durch diesen Wandel der Arbeitsplätze und A r-
beitsformen ebenso eine grundlegende Veränderung erfahren wie die individuellen Arbeitsweisen. In
der Dimension wird dies verwaltungsweit einen „Kulturwandel“ ausmachen, der nur schrittweise i m-
plementiert werden kann und wachsen muss. Insoweit kommt einem fundierten, strukturierten, u m-
fassenden und abgestimmten Konzept eine eklatante Bedeutung zu. Angesichts der Komplexität und
des Umfangs sollte daher die Möglichkeit eingeräumt werden, teilweise oder punktuell ausgewiesene
externe Fachberatung in Anspruch zu nehmen.
2.2 IT
Neben den erforderlichen IT -Investitionen sind seitens der Stadt Münster verschiedene Rahmenb e-
dingungen in Zuge einer solchen weitreichenden Strategieanpassung hin zu einer Flexibilisierung der
IT-Arbeitsplätze zu beachten:
Die Umsetzung flexiblerer IT-Arbeitsplätze bedingt auch eine mobile bzw. geräteunabhän gige
Telefoninfrastruktur, bspw. durch die Nutzung von benutzerbezogenen Softphone-Clients.
Für die verstärkte Nutzung von mobilen Endgeräten wird eine flächendeckende WLAN -
Infrastruktur für die städtischen Gebäude benötigt. Hierbei fallen insbesondere im Gebäude-
bestand neben zusätzlichen IT -Komponenten auch erhebliche Investitionen für die Verkab e-
lungsarbeiten an.
Durch eine zunehmende Flexibilisierung der IT -Arbeitsplätze und der intensiveren Nutzung
von Videokonferenzen wird eine Modernisierung der Medie nausstattung in städtischen B e-
sprechungs- und Konferenzräumen benötigt, bspw. die standardmäßige Ausstattung mit Di s-
playlösungen, Videokonferenzbars für die Audio - und Videonutzung sowie drahtlose Bil d-
schirmübertragungstechnologien.
Für eine zunehmende Fle xibilisierung der städtischen IT -Arbeitsplätze ist es eine wesentliche V o-
raussetzung, eine endgeräteunabhängige Bereitstellungstechnologie zu etablieren. Bei endgeräteun-
abhängigen Arbeitsplätzen werden den Nutzerinnen und Nutzern unter Einsatz von Virtuali sierungs-
technologien nach persönlicher Anmeldung softwareseitig vollständige (virtuelle) IT -Arbeitsplätze be-
reitgestellt, die unabhängig vom IT -Endgerät aufgerufen werden können und daher ortsunabhängig
funktionieren.
Für die Stadt Münster werden passende Endgeräteszenarien benötigt. Virtuelle IT -Arbeitsplätze er-
möglichen wegen ihrer Endgeräteunabhängigkeit eine besonders hohe Flexibilität i m Hinblick auf die
Endgeräteausstattung, wodurch je nach Arbeitsort eine ideale Kombination aus Mobilität (z.B. Not e-
book) und stationärem Benutzerkomfort (z. B. Doppelmonitorausstattung) möglich ist. Hier ist im Si n-
ne einer verwaltungsweiten Betrachtung die Identifizierung von anforderungsähnlichen Nutzergru p-
pen und darauf aufbauend die Entwicklung von standardisierten, nutzergruppenspezifischen Endge-
räteszenarien zielführend. Endgeräteszenarien für flexible Büroraumkonzepte müssen außerdem –
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insbesondere in Zeiten einer Pandemie - besondere hygienische Anforderungen gewährleisten kö n-
nen.
Die citeq besitzt bereits sehr gute technologische Infrastrukturen und personelles Knowhow für die
Bereitstellung ortsunabhängiger IT -Arbeitsplätze. Zur flächendeckenden Flexibilisierung von städt i-
schen IT-Arbeitsplätzen ist eine konsequente Weiterentwicklung jedoch unabdingbar. Dabei sind fol-
gende Eckpunkte zu berücksichtigen:
Erstellung eines technischen Konzeptes zur flächendeckenden Bereitstellung ortsunabhäng i-
ger, virtueller IT-Arbeitsplätze und Ableitung der daraus resultierenden IT-Maßnahmen
Entwicklung anforderungsspezifischer Nutzergruppen und dazu passender standardisierter
Endgeräteszenarien zur Gewährleistung einer bestmöglichen Kombination aus Mobilität und
Benutzerkomfort je nach Arbeitsort
Analyse aller städtischen Fachverfahren (Anzahl: ca. 500) auf Kompatibilität zu de m erstellten
technischen Konzept
Identifizierung von Handlungsbedarfen bei nicht kompatiblen Fachverfahren und Erarbeitung
von Lösungsvorschlägen (ggf. Migration durch Alternativprodukte)
Auswirkungen der zunehmenden Flexibilisierung auf die Servicezeiten der citeq und den damit
verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen.
Die Umsetzung dieser Strategieanpassung bedingt in jedem Fall eine Investition in die notwendigen
IT- und Virtualisierungstechnologien sowie des entsprechenden Administrationsp ersonals. Weiterhin
ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzung dieser Strategie gesamtstädtisch als fortlaufender Pr o-
zess zu erfolgen hat und mittel- bis langfristig angelegt werden muss.
Neben den notwendigen IT -Technologien für die Bereitstellung ortsun abhängiger IT -Arbeitsplätze
erfordert eine zunehmende Flexibilisierung auch den verstärkten Einsatz von digitalen Kollaborations-
lösungen für Videokonferenzen und Online -Meetings zur Kompensation von Präsenzbesprechungen
sowie die mobile Bereitstellung bedarfsgerechter Office- und Groupware-Anwendungen.
Zur langfristigen Flexibilisierung der städtischen IT -Arbeitsplätze ist die Auswahl und Konzipierung
einer flächendeckend verfügbaren Lösung zur digitalen Zusammenarbeit notwendig, damit die Ko m-
patibilität zum technischen Konzept für die Bereitstellung ortsunabhängiger, virtueller IT -Arbeitsplätze
gewährleistet ist. Dabei sind u. a. folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Integrationsfähigkeit und Kompatibilität in die vorhandene, in den letzten Jahren aufgeba ute
IT-Landschaft der Stadt Münster
Vermeidung von Insellösungen im Bereich digitale r Zusammenarbeit und Office -Funktionen
zur Erhaltung des Benutzerkomforts
Einhaltung der hohen Datenschutz-/Sicherheitsanforderungen einer Kommunalverwaltung und
Kompatibilität mit der bestehenden BSI-Zertifizierung des citeq-Rechenzentrums
Auch diese Konzeption ist angesichts ihres umfassenden und grundständigen Ausmaßes nach de r-
zeitiger Einschätzung nicht ohne externes Knowhow und externe Unterstützungsleistung zu bewer k-
stelligen. Insofern sind auch hierfür vorsorglich entsprechende Mittel bereitzustellen.
Fazit:
Die angestrebte forcierte Digitalisierung und Flexibilisierung von Arbeitsplätzen und Arbeitsformen
wird das städtische Dienstleistungsangebot bürgerfreundli cher gestalten und einen wichtigen Beitrag
zur nachhaltigen Zukunftssicherung unserer Stadt leisten. Sie ist Teil der bereits laufenden Verwa l-
tungsmodernisierung und stellt eine Weiterentwicklung der bisherigen Digitalisierungsstrategie der
Stadtverwaltung dar (siehe u.a. Vorlage V/0989/2017/1).
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Die gezielte umfassende Ausweitung von digitalen Arbeitsplätzen bei der Stadt Münster bedeutet
zugleich einen Umschwung in der bisherigen Verwaltungskultur, der einschneidende Veränderungen
mit sich bringt. Dass di ese Veränderungen akzeptiert und zu einer Verbesserung der Mitarbeiterz u-
friedenheit beitragen, hängt im Wesentlichen von ihrer Implementierung ab. Ein detailliertes Konzept
mit entsprechenden Zielvorgaben, Umsetzungsschritten und finanziellen Auswirkungen wird dem Rat
im 1. Halbjahr 2021 vorgelegt.
Das Konzept umfasst vor allem Festlegungen in Bezug auf nachfolgende Eckpunkte:
technische und organisatorische Rahmenbedingungen zur flächendeckenden Bereitstellung ort s-
unabhängiger, virtueller IT-Arbeitsplätze
Auswahl und Konzipierung einer flächendeckend verfügbaren Lösung zur digitalen Zusammena r-
beit auf Basis der vorhandenen städtischen IT-Landschaft
Ausbau digitaler Workflows und DMS-Strukturen
Anpassung der Arbeitsstrukturen und –organisation
Bürokonzepte und Belegungsstandards
Weiterentwicklung digitaler Bürgerservices
Organisatorische, personelle und finanzielle Auswirkungen
i.V.
gez. Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 16.06.2020
A-R/0029/2020
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0653/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37