V/0913/2015
Errichtung von zwei Kitagruppen auf dem Gelände des Altenzentrums Klarastift im Bezirk Mitte
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Anlage 1: Lageplan
116 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1 : 3997 Datum: 10.11.2015 Notizen: © Stadt Münster R 3407 182 H 5758 881 R 3408 189 H 5759 537
Beschlussvorlage
9024 Zeichen
V/0913/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Errichtung von zwei Kitagruppen auf dem Gelände des Altenzentrums Klarastift im Bezirk Mitte
Beratungsfolge
02.12.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
08.12.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.12.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit
zwei Gruppen auf dem Gelände des Altenz entrum Klarastift, Andreas-Hofer-Straße 70, zur
Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur ge-
plant ist
1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
und insgesamt 40 - 45 Plätze umfasst, davon 6 u3- Plätze und 34 - 39 ü3- Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis , dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer w ö-
chentlichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentl i-
chen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköf f-
nungszeit) flexibel angeboten werden.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich 2017 erfolgen.
3. Die Kindertageseinrichtung wird von den beiden kommunal verwalteten Stiftungen Vere i-
nigte Pfründnerhäuser und Pfründnerhaus Kinderhaus als Investor errichtet und an den
Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet.
Vorlagen-Nr.:
V/0913/2015
Auskunft erteilt:
Frau Eschert, Herr Philipp,
Frau Kratz-Trutti
Ruf:
492-5616
E-Mail:
EschertM@stadt-muenster.de
Datum:
18.11.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0913/2015
4. Dem Christlichen Verein junger Menschen Münster Sozialwerk gGmbH (CVJM) wird die
Trägerschaft übertragen. Die Kindertageseinrichtung wird als Dependance zur Kita Joha n-
nes-Busch-Haus geführt.
5. Die Beschlussfa ssung erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt
Münster am 16.12. 2015 zu den Wirtschaftsplänen der Kommunalen Stiftungen für das
Jahr 2016 (V/0897/2015), welcher im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ve r-
braucherschutz und Arbeitsförderung am 25.11.2015 vorberaten wird.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der vorgesch lagenen Maßnahme sind Finanzmittel für Inventar, Möblierung
und Herrichtung der Spiel -/Außenanlagen in Höhe von max. 120.000 € erforderlich. Für die Au s-
stattung der u3 -Gruppe werden gegebenenfalls Bundesmittel beantragt, soweit die entspreche n-
den Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich
die städtischen Zuschüsse entsprechend.
Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 509.000 € an. Diesen
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitte ln in Höhe von rd. 186.000 € und Elternbeiträge
von voraussichtlich 70.000 € gegenüber.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen
0210 Zusch.z.Ausbau
KiTa-Betr.
2016 120.000
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2017ff. 186.000 Landeszu-
schüsse zu den
Betriebskosten*
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte
2017ff. 70.000 Elternbeiträge
(Kita)
256.000
Zeile 15 Transferaufwendungen
1. Gesetzl. Betriebskostenzu-
schuss gemäß KiBiz
2. Freiwilliger städt. Zuschuss
zum Trägeranteil
2017ff.
470.000
39.000
Betriebskos-
tenzuschüsse
für Kitas freier
Träger*
509.000
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*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi-
tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2017 ff. erfolgt.
Begründung
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindert a-
gesbetreuungsplatz.
Im Bereich Mitte beträgt die u3- Versorgungsquote derzeit 40,9 % (1196 Plätze für 2921 Kinder).
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 100,4 % (2267 Plätze für 2259 Kinder).
Damit liegt die Versorgungsquote insbesondere bei den u3 - Kindern unter dem gesamtstädtischen
Durchschnitt. Bereits jetzt können die Nachfragen nach Betreuungsplätzen für u3 Kinder in Mün s-
ter Mitte nicht abgedeckt werden.
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem weiteren Anstieg der u3- und ü3- Kinder in
den nächsten Jahren zu rechnen. Die Steigerung entspreche nd der Kleinräumigen Bevölkerung s-
prognose bis 2020 beträgt im u3 Bereich 127 Kinder und im ü3 Bereich 91 Kinder.
Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die nicht durch die bestehen-
den Einrichtungen abgedeckt werden können.
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertage s-
einrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen
erforderlich.
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten bei gleich bleibender Kin-
derzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2015, ohne Berücksichtigung
weiterer Ausbaumaßnahmen auf 41,2 % für die u3-Kinder und auf 101,9 % für die ü3-Kinder.
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gr uppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder.
Um den Bedarf in Mitte langfristig abzudecken , sind zusätzlich zum Neubau dieser zweigruppigen
Kindertageseinrichtung weitere Maßnahmen entsprechend der demographischen Entwicklung e r-
forderlich.
2. Maßnahmenplanung
Die neue Kindertageseinrichtung wird baulich als zweigruppige Einrichtung mit 6 u3-Plätzen und
34 - 39 ü3-Plätzen errichtet.
Ein Lageplan und ein Grundriss sind beigefügt.
Die erforderliche Außenfläche für 2 Gruppen ist vorhanden.
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Es ist angestrebt, das Konzept des Johannes-Busch-Hauses um eine enge Kooperation zwischen
Kita und Altenzentrum Klarastift zu erweitern. Das Klarastift möchte sich zu einem „Lebenszent-
rum“, in dem Begegnungen von Jung und Alt gefördert werden, entwickeln.
Die Kita könnte zusätzlich zu den erforderlichen Außenflächen die vielfältigen Möglichkeiten des
Klarastiftes wie das Schwimmbad, den Garten und die weiteren Außenflächen gemeinsam mit den
Bewohnern des Klarastiftes nutzen.
Gemeinsame regelmäßige Veranstaltungen zwischen den Bewohnern des Klarastiftes und der Kita
sind angestrebt und sollen eine gute Kooperation prägen. So können gemeinsame Feste in der
Kita oder dem Altenzentrum durchgeführt werden. Themenbezogene regelmäßige Veranstaltun-
gen wie Singen, backen oder Vorleserunden sollen das Miteinander bereichern.
Seit dem 01.08.2013 befindet sich in den Räumen des Altenzentrums Klarastift bereits eine Groß-
tagespflegestelle. Dort werden 9 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren von zwei Tagespflegepersonen
betreut. Die oben beschriebene Kooperation wird hier bereits durchgeführt und soll nun für die Al-
tersgruppe der 2-6jährigen Kinder erweitert werden.
3. Vergabe der Trägerschaft
Der CVJM betreibt mit dem Johannes-Busch-Haus eine viergruppige Einrichtung in Nähe der ent-
stehenden Kita.
Der CVJM ist als Träger bekannt und geschätzt. Er ist bereit, mit dem Klarastift das beschriebene
Konzept an diesem Standort umzusetzen.
Mit der Übernahme der Trägerschaft der Dependance im Klarastift betreibt der Träger weitere zwei
Gruppen in räumlicher Nähe zur Kita Johannes-Busch-Haus.
4. Fazit
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und
ü3- Kinder in Mitte geschaffen.
Entsprechend der städtebaulichen und demographischen Entwicklung sind weitere Planungen für
die Mitte erforderlich.
I.V.
Gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Grundriss
Anlage 2: Grundriss
993 Zeichen
Spüle Geschirrspüler Durchgang Geplante Grenze (Grundstücksanteil ca. 4155 m²) Zugang Luft- raum Atrium Haus 2 Haus 3 Rehazentrum 7276 76 Offene Halle Abbruch der vorhand. Betonwand Zugang Haus 1 Rampe Ambulanz Zugang Andreas- Hofer-Straße 4,00 m² Gruppenraum GIc Gard. zum Hof KITA Boden- ab- senkung Schlafraum GIc Wasch/ Wc GIIIc Wick-T Wick-T Abs GIIIc 12,00 m² 12,00 m² 17,40 m² Schlafraum GIII c 17,00 m² 17,00 m² Nebenraum GIIIc Gruppenraum GIIIc 43,00 m² Dusche 8,57 m² 5,50 m² Wasch/ Wc GIIIc Gard. Nebenraum GIc 17,00 m² Abs Abs Mehrzweckraum 53, 00 m² 3,70 m² Abs 43,00 m² 2,80 m² Außenspielfläche 400 m² Personal Büro 11,00 m² Dusche 7,10 m² Luft- raum Atrium Boden- ab- senkung Abs 1,90 m² Wind- fang Wasch/ Wc GIc Halle/Flur/ Gard, Windf. Küche 13,20 m² 61,66 m² Nutzfläche: ca 287 m² +61 m²= 348m² Steinfurter Straße 60 48149 Münster Tel. 0251/7008-1 Fax 0251/7008-400 1:20003.09.2015/E.Vee. Erdgeschoss Klarastift 2- Gruppen-Kita
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Andreas-Hofer-Straße 70
- Steinfurter Straße 60
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0913/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37