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V/0913/2015

Errichtung von zwei Kitagruppen auf dem Gelände des Altenzentrums Klarastift im Bezirk Mitte

Vorlagen 02.11.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 25

Anlage 1: Lageplan

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Beschlussvorlage

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Anlage 2: Grundriss

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Anlage 1: Lageplan

116 Zeichen

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Maßstab 1 : 3997
Datum: 10.11.2015
Notizen:
© Stadt Münster
R 3407 182
H 5758 881
R 3408 189
H 5759 537

Beschlussvorlage

9024 Zeichen

V/0913/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtung von zwei Kitagruppen auf dem Gelände des Altenzentrums Klarastift im Bezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.12.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
08.12.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit 
zwei Gruppen auf dem Gelände des Altenz entrum Klarastift, Andreas-Hofer-Straße 70, zur 
Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur ge-
plant ist 
 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 40 - 45 Plätze umfasst, davon 6 u3- Plätze und 34 - 39 ü3- Plätze. 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis , dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer w ö-
chentlichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentl i-
chen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköf f-
nungszeit) flexibel angeboten werden.  
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich 2017 erfolgen. 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von den beiden kommunal verwalteten Stiftungen Vere i-
nigte Pfründnerhäuser und Pfründnerhaus Kinderhaus als Investor errichtet und an den 
Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0913/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Herr Philipp,  
Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0913/2015 
4. Dem Christlichen Verein junger Menschen Münster Sozialwerk gGmbH (CVJM) wird die 
Trägerschaft übertragen. Die Kindertageseinrichtung wird als Dependance zur Kita Joha n-
nes-Busch-Haus geführt.  
 
5. Die Beschlussfa ssung erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt 
Münster am 16.12. 2015 zu den Wirtschaftsplänen  der Kommunalen Stiftungen für das 
Jahr 2016 (V/0897/2015), welcher im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ve r-
braucherschutz und Arbeitsförderung am 25.11.2015 vorberaten wird. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgesch lagenen Maßnahme sind Finanzmittel für Inventar, Möblierung 
und Herrichtung der Spiel -/Außenanlagen in Höhe von max. 120.000 € erforderlich. Für die Au s-
stattung der u3 -Gruppe werden gegebenenfalls Bundesmittel beantragt, soweit die entspreche n-
den Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich 
die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 509.000 € an. Diesen 
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitte ln in Höhe von rd. 186.000 € und Elternbeiträge 
von voraussichtlich 70.000 € gegenüber. 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2016 120.000  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2017ff. 186.000 Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2017ff. 70.000 Elternbeiträge 
(Kita) 
    256.000  
Zeile 15  Transferaufwendungen 
1. Gesetzl. Betriebskostenzu-
schuss gemäß KiBiz 
2. Freiwilliger städt. Zuschuss 
zum Trägeranteil 
2017ff.  
470.000 
 
39.000 
 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger* 
    509.000

- 3 - 
V/0913/2015 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi-
tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2017 ff. erfolgt. 
 
 
 
Begründung 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindert a-
gesbetreuungsplatz. 
 
Im Bereich Mitte beträgt die u3- Versorgungsquote derzeit 40,9 % (1196 Plätze für 2921 Kinder). 
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 100,4 % (2267 Plätze für 2259 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote insbesondere bei den u3 - Kindern unter dem gesamtstädtischen 
Durchschnitt. Bereits jetzt können die Nachfragen nach Betreuungsplätzen für u3 Kinder in Mün s-
ter Mitte nicht abgedeckt werden. 
 
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem weiteren Anstieg der u3- und ü3- Kinder in 
den nächsten Jahren zu rechnen. Die Steigerung entspreche nd der Kleinräumigen Bevölkerung s-
prognose bis 2020 beträgt im u3 Bereich 127 Kinder und im ü3 Bereich 91 Kinder. 
Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die nicht durch die bestehen-
den Einrichtungen abgedeckt werden können. 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertage s-
einrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen 
erforderlich.  
 
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten bei gleich bleibender Kin-
derzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2015, ohne Berücksichtigung 
weiterer Ausbaumaßnahmen auf 41,2 % für die u3-Kinder und auf 101,9 % für die ü3-Kinder. 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gr uppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder. 
 
Um den Bedarf in Mitte langfristig abzudecken , sind zusätzlich zum Neubau dieser zweigruppigen 
Kindertageseinrichtung weitere Maßnahmen entsprechend der demographischen Entwicklung e r-
forderlich.  
 
2.   Maßnahmenplanung 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird baulich als zweigruppige Einrichtung mit 6 u3-Plätzen und 
34 - 39 ü3-Plätzen errichtet. 
 
Ein Lageplan und ein Grundriss sind beigefügt. 
Die erforderliche Außenfläche für 2 Gruppen ist vorhanden.

- 4 - 
V/0913/2015 
 
Es ist angestrebt, das Konzept des Johannes-Busch-Hauses um eine enge Kooperation zwischen 
Kita und Altenzentrum Klarastift zu erweitern. Das Klarastift möchte sich zu einem „Lebenszent-
rum“, in dem Begegnungen von Jung und Alt gefördert werden, entwickeln. 
Die Kita könnte zusätzlich zu den erforderlichen Außenflächen die vielfältigen Möglichkeiten des 
Klarastiftes wie das Schwimmbad, den Garten und die weiteren Außenflächen gemeinsam mit den 
Bewohnern des Klarastiftes nutzen.  
Gemeinsame regelmäßige Veranstaltungen zwischen den Bewohnern des Klarastiftes und der Kita 
sind angestrebt und sollen eine gute Kooperation prägen. So können gemeinsame Feste in der 
Kita oder dem Altenzentrum durchgeführt werden. Themenbezogene regelmäßige Veranstaltun-
gen wie Singen, backen oder Vorleserunden sollen das Miteinander bereichern. 
 
Seit dem 01.08.2013 befindet sich in den Räumen des Altenzentrums Klarastift bereits eine Groß-
tagespflegestelle. Dort werden 9 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren von zwei Tagespflegepersonen 
betreut. Die oben beschriebene Kooperation wird hier bereits durchgeführt und soll nun für die Al-
tersgruppe der 2-6jährigen Kinder erweitert werden. 
 
 
3.   Vergabe der Trägerschaft 
 
Der CVJM betreibt mit dem Johannes-Busch-Haus eine viergruppige Einrichtung in Nähe der ent-
stehenden Kita.  
Der CVJM ist als Träger bekannt und geschätzt. Er ist bereit, mit dem Klarastift das beschriebene 
Konzept an diesem Standort umzusetzen. 
Mit der Übernahme der Trägerschaft der Dependance im Klarastift betreibt der Träger weitere zwei 
Gruppen in räumlicher Nähe zur Kita Johannes-Busch-Haus. 
 
 
4.   Fazit 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und 
ü3- Kinder in Mitte geschaffen. 
Entsprechend der städtebaulichen und demographischen Entwicklung sind weitere Planungen für 
die Mitte erforderlich. 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
Gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Grundriss

Anlage 2: Grundriss

993 Zeichen

Spüle
Geschirrspüler
Durchgang 
Geplante Grenze
(Grundstücksanteil
ca. 4155 m²)
Zugang
Luft-
raum
Atrium
Haus 2
Haus 3
Rehazentrum
7276
76
Offene Halle
Abbruch der  
vorhand. Betonwand
Zugang Haus 1
Rampe
Ambulanz
Zugang
Andreas- Hofer-Straße
4,00 m²
Gruppenraum GIc
Gard.
zum Hof
KITA 
Boden-
ab-
senkung
Schlafraum 
GIc
Wasch/
Wc GIIIc
Wick-T
Wick-T
Abs GIIIc
12,00 m²
12,00 m²
17,40 m²
Schlafraum
 GIII c
17,00 m² 17,00 m²
Nebenraum
GIIIc
Gruppenraum GIIIc
43,00 m²
Dusche
8,57 m²
5,50 m²
Wasch/
Wc GIIIc
Gard.
Nebenraum
GIc
17,00 m²
Abs Abs 
Mehrzweckraum
53, 00 m²
3,70 m²
Abs 
43,00 m²
2,80 m²
Außenspielfläche
400 m²
Personal
Büro
11,00 m²
Dusche
7,10 m²
Luft-
raum
Atrium
Boden-
ab-
senkung
Abs 1,90 m²
Wind-
fang
Wasch/
Wc GIc
Halle/Flur/
Gard, Windf.
Küche
13,20 m²
61,66 m²
Nutzfläche: ca 287 m²  +61 m²= 348m²
 Steinfurter Straße 60                    48149 Münster
 Tel. 0251/7008-1                   Fax 0251/7008-400
1:20003.09.2015/E.Vee.
Erdgeschoss
Klarastift
2- Gruppen-Kita

Beratungsverlauf (4)

02.12.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 43 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Andreas-Hofer-Straße 70
  • Steinfurter Straße 60
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0913/2015
Typ
Vorlagen
Datum
02.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37