V/0812/2008
NRW-Sportschule - Bau und Betrieb des Sportinternats in Münster, hier: Investorenmodell und Trägerschaft
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Ratsvorlage_08_10_23_Anlage_1_Vereinsschreiben
2121 Zeichen
Verein zur Förderung des Leistungssports in Münster e. v.
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An alle
Mitglieder des Vereins
Münster, 10.4.2008
Zeichen: Vst / Wis
Mitgliederoversammlung 2008 am 6.5.2008
TOP 9. -Anträge
i Antrag des Vorstandes -Beschluss im Rahmen der Vorstands sitzung vom 22.2.2008
9.1- NRW-Sportschule und Spor1internat Münster
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
1. Der Verein zur Förderung des Leistungssports in Münster e. V. erklärt sich grundsätzlich
bereit, auf der Grundlage einer zwischen den Vertrags parteien Stadt Münster und Verein
abzustimmenden Leistungsvereinbarung, den Internatsbetrieb im Zuge der SportschuIe NRW
in Verbindung mit dem Pascal-Gymnasium Münster unabhängig vom Standort des Internates
ohne weitere städtische Zuschüsse zu übernehmen.
2. Der Verein erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, die Bauträgerschaft für das Internat
mit einer zwischen den Vertragspartnern abzustimmenden Leistungsbeschreibung zu
übernehmen, ggfs. auch in Verbindung mit der DJK-SportschuIe.
3. DerVerein geht davon aus, dass er eine adäquate Betreuung durch Fachämter der Stadt
Münster in Analogie zu Baurnaßnahmen von Sportvereinen erfährt.
4. Der Verein geht davon aus, dass der Internatsbetrieb mit 30 Plätzen spätestens zu Beginn
des Schulj ahres 2010/2011 aufgenommen wird.
5. Auf der Grundlage der bisherigen Vereinbarungen mit der DJK-Sportschule und den
Eltern der Internatsschillerinnen und der pädagogischen Betreuung führt der Verein die
bisherige Trägerschaft des Sportinternates an der DJK-Sportschule bis zum Ende des
Schuljahres 2009/2010 fort.
Der Vorstand
GünterSchulze Blasum Matthias Fell Uwe Peppenhorst
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender
Vorsitzender: Günter Schulze Blasum -stellv.Vorsitzende: Matthias Fell / Uwe Peppenhorst
Anschrift: Verein zur Förderung des Leisnmgssports in Münster e, V: -c/o Stadtsportbund Münster e. V.
Mauritz-Lindenweg 95 -48145 Münster-Tel.: 0251-30334 -Fax: 0251-394189 -VR-Nr.: 2434;L
:1):i Bankverbindung: Sparkasse MÜllsterland Ost -BLZ 40050150 -Konto 12500
;
-
Beschlussvorlage
26753 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft NRW-Sportschule - Bau und Betrieb des Sportinternats in Münster hier: Investorenmodell und Trägerschaft Beratungsfolge 23.10.2008 Sportausschuss Einbringung 28.10.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 28.10.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 04.11.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 05.11.2008 Sportausschuss Vorberatung 05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung 05.11.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag Sachentscheidung 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Münsteraner „Verein zur Förderung des Leistungssports“ auf seiner Mitgliederversammlung am 06.05.08 durch Beschluss (Anlage 1) seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt hat „auf der Grundlage einer zwischen den Vertragsparteien Stadt Münster und dem Verein abzustimmenden Leistungsvereinbarung, den Internatsbetrieb der Sportschule NRW in Verbindung mit dem Pascal-Gymnasium Münster unab- hängig vom Standort des Internates ohne weitere städtische Zuschüsse zu übernehmen“, und dies mit Schreiben vom 21.10.2008 grundsätzlich bestä- tigt hat.(Anlage 2). 2. Zur Realisierung eines Sportinterna ts der NRW-Sportschule wird folgende Priorisierung zugrunde gelegt: 1. Anmietung von Wohn- und Funktionsräumen im ehemaligen Internat des Lettischen Gymnasium, Lettisches Zentrum Salzmannstraße, 2. Erstellung eines Neubaus durch die DJK-Sportschule e. V. auf ihrem Gelän- Vorlagen-Nr.: V/0812/2008 Auskunft erteilt: Frau Klein Herr Bertling Ruf: 492 52 11 492 7043 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Bertling@stadt-muenster.de Datum: 21.10.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. de Grevener Straße, 3. Erstellung eines Neubaus durch das Studentenwerk Münster auf einem städtischen Grundstück an der Bahlmannstraße/Falgerstraße 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Realisierung eines Neubaus eines Internatgebäudes nach Priorität 2 bzw. Priorität 3 von verschiedenen Fakto- ren wie z. B. Stadtentwicklung, Baurecht, Finanzierung, mögliche Folgenut- zung beeinflusst wird. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, 4.1 den Münsteraner „Verein zur Förderung des Leistungssports“ bei den Ver- handlungen und Vereinbarungen auf der Basis der vom Rat beschlossenen Priorisierung mit den jeweiligen Vermietern/Bauträgern und bei der Bean- tragung von Fördermitteln des Landes NRW fachlich zu begleiten und bera- ten. 4.2 die Zusammenarbeit mit dem Münsteraner „Verein zur Förderung des Leis- tungssports“ vertraglich zu sichern und jährlich, u. a. auf der Grundlage des Geschäftsberichts des Münsteraner „Verein zur Förderung des Leistungs- sports“, die Einhaltung der Vereinbarungen zu prüfen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sportausschuss über den Fortgang der Verhandlungen und des Verfahrens zu berichten. Kosten – Folgekosten 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass 6.1 der Anteil der Stadt Münster an der Finanzierung des Gebäudes des Sportin- ternats der NRW-Sportschule in Münster auf maximal 700.000 € begrenzt ist und diese Mittel dem Vermieter/Bauträger erst gegen Nachweis des Auf- wands bis zum Ende des Jahres 2011 zur Verfügung gestellt werden. 6.2 auch die Sanierung/Modernisierung in einem Bestandsbau mit Mitteln des Landes NRW förderfähig ist. Begründung Die mit Priorität 1 vorgeschlagene Anmietung von Wohn- und Funktionsräumen im e- hemaligen Internat des Lettischen Gymnasium, Lettisches Zentrum Salzmannstraße bietet nach gründlicher Abwägung durch die Verwaltung die Chance einer dem Bedarf entsprechenden bestmöglichen Skalierbarkeit und birgt für den Träger, den Münstera- ner „Verein zur Förderung des Leistungssports“ (Verein) ebenso wie für die Stadt Müns- ter (Stadt) langfristig die geringsten Risiken, auch vor dem Hintergrund der von dem Pascal-Gymnasium und dem Verein anders eingeschätzten Priorisierung der Standorte. A. Vorbemerkung - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Der Rat der Stadt Münster stellte am 12.03.2008 die Abgabe eines Projektantrages an das Land NRW zum Sportinternat der NRW-Sportschule in Münster unter umfassende Bedingungen. So soll u. a. „ein Träger gefunden werden, der verbindlich zusichert, folgende Aufgaben in eigener Verantwortung zu übernehmen: a) Planung, Errichtung und Finanzierung ei nes Sportinternats mit 30/32 Plätzen unter Einbeziehung der Bauunterhaltung und der Betriebskosten für das Gebäude über einen Zeitraum von 20/25 Jahren auf einem Grundstück im Umfeld des Pascal- Gymnasiums als NRW-Sportschule, b) Beantragung von Sportfördermitteln des Landes NRW bei gleichzeitiger verbindli- cher Verpflichtung gegenüber dem Land NRW als auch der Stadt Münster, sowohl den Landeszuschuss als auch die städtischen Mittel gemäß den entsprechenden Bedingungen der jeweiligen Förderrichtlinie über den Zweckbindungszeitraum zu sichern, c) Bereitschaft zur Übernahme des Internatsbetriebes in eigener Verantwortung und zur Gewährleistung einer umfassenden Betreuung der Athletinnen und Athleten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der Internatsführung und den Vor- gaben der Sportverbände für die Kaderbetreuung ohne weitere Zuschüsse der Stadt Münster.“ Dieser Ratsbeschluss begrenzt die finanzielle Förderung durch die Stadt Münster (Stadt) auf maximal 700.000 € als 30%ige Komplementärförderung zu 70%igen Zu- schuss des Landes NRW. 1. Der Träger des Sportinternats der NRW-Sportschule in Münster Entsprechend der Beschluss- und Angebotslage werden Vermietung/Bauträgerschaft und Trägerschaft bzw. Führung des Sportinternats der NRW-Sportschule in Münster in unterschiedlicher Verantwortung liegen. So wird der Vermieter/Bauträger und damit Antragsteller für die Sportfördermittel von Land NRW und Stadt im Falle der Sanierung bzw. Modernisierung des Internats im ehemaligen Lettischen Gymnasium das Lettische Zentrum sein, für einen Neubau entweder die DJK-Sportschule e. V. oder das Studen- tenwerk Münster. Im Falle eines Neubaus orientiert sich der Bauträger an folgendem, am Bedarf orien- tierten Flächen und Raumprogramm: • Ca. 1.100 qm Programmfläche (Hauptnutzfläche), • sechs Wohnbereiche für jeweils fünf Personen, • eine Wohnküche/Aufenthaltsraum je Wohnbereich, • 30 Zimmer á 20 qm incl. Sanitärbereich, • ein Wohn- und Bürobereich für Betreuungspersonal, • ein großer Gemeinschaftraum, • Wasch- und Trockenräume, Abstellflächen, Funktionsräume für Technik und Utensi- lien (z. B. Sportausrüstung, Fahrräder). Der Münsteraner „Verein zur Förderung des Leistungssports“ (Verein) erklärte der Stadt gegenüber mit Schreiben vom 21.10.2008 (Anlage 2 ) seine Bereitschaft, eigenverant- - 4 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. wortlich das Sportinternat im Einvernehmen mit der der NRW-Sportschule in Münster sachgemäß führen zu wollen. 2. Der Standort für das Sportinternat der NRW-Sportschule in Münster Das Pascal-Gymnasium ist NRW-Sportschule in Münster. Integraler Bestandteil einer NRW-Sportschule ist ein Sportinternat. Auf dem Schulgelände fehlen die Möglichkeiten, eine Internatsunterbringung zu realisieren. Dennoch ist es erforderlich, das Sportinter- nat mit engem räumlichem und inhaltlichem Zusammenhang zur NRW-Sportschule in Münster zu betreiben. Dort sollen die Sportschüler und Sportschülerinnen Zimmer mie- ten können und qualifiziert versorgt und betreut werden. Der Internatsbetrieb wird durch den Verein gesichert. Für die Realisierung eines Sportinternats der NRW-Sportschule in Münster kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Betracht: im Umfeld der NRW-Sportschule in Müns- ter eine geeignete Immobilie zu nutzen oder einen Neubau zu errichten. Zu diesen bei- den Alternativen gibt es drei unterschiedliche Angebote (vgl. Beschlusspunkt Buchstabe A, Ziffer 2.1, 2.2, 2.3), die die Verwaltung unter dem Gesichtspunkt der Vergleichbar- keit geprüft hat. 2.1 Miete von Wohn- und Funktionsräumen im ehemaligen Internat des Let- tischen Gymnasium, Lettisches Zentrum Salzmannstraße a) Anbieter Seit Anfang der 1980er Jahre betrieb die Lettische Gemeinde in Münster das Lettische Gymnasium (Zweckbindung für die in das Gebäude investierten Landesmittel: bis 2015). In dem angeschlossenen Internatsbetrieb lebten betreut Schüler und Schülerin- nen aus Lettland längere Zeit ohne ihre Familien. 1998 wurde der Internatsbetrieb im Zuge der europäischen Harmonisierung aufgegeben. ZZ. sind einige der Internatszim- mer an junge Menschen aus Lettland und Studierende vermietet, ein Teil des Hauses ist von der Uppenberg-Schule belegt, ein Teil der Anlagen ist nicht voll ausgelastet. Die Lettische Gemeinde will das Lettische Zentrum in Münster künftig wieder mit mehr Leben füllen. Angebote für junge Menschen in der Ausbildung, staatenübergreifende Kooperationen und ein Austausch auf lokaler Ebene sind von den Verantwortlichen an- gedacht. Ein tragfähiges Konzept wird z. Z. erarbeitet. Das Lettische Zentrum wird mit den v. g. geplanten Vorhaben voraussichtlich nicht vollständig ausgelastet sein und ü- ber freie Kapazitäten für eine andere Nutzung verfügen. b) Angebot Die Lettische Gemeinde bietet dem Verein am 22.07.2008 an, im ehemaligen Internat des Lettischen Zentrum bis zu 32 Wohnräume, Räume für Betreuungskräfte und Ge- meinschaftseinrichtungen (wie Küche, Speisesaal, Gemeinschaftsräume) für das Sport- internat der NRW-Sportschule in Münster zu mieten. Das Lettische Zentrum wird über die angebotenen Internatsplätze hinaus weitere Kapazitäten bereitstellen können. c) Fachliche Bewertung - 5 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Das Internatsgebäude ist hinsichtlich der Ausstattung teilweise sanierungs- bzw. mo- dernisierungsbedürftig. Die notwendige Herrichtung für den Betrieb des Sportinternats der NRW-Sportschule in Münster umfasst Teilsanierung von Nasszellen, Anstrich, Bo- denbelag, Mobiliar, Verkabelung, räumliche Trennung des Internatsbetriebs vom übri- gen Gebäude und die technische Einrichtung für eine separate verbrauchsbezogene E- nergieabrechnung. Die Verwaltung schätzt nach einer Ortsbegehung mit Vertretern des Lettischen Zentrums den Aufwand dafür auf ca. 550.000 €. Diese Sanierungs- bzw. Modernisierungskosten können wie bei einem Neubau vom Land NRW zu 70% gefördert werden. Die angebotenen Zimmer und Einrichtungen im Lettischen Zentrum sind für den Betrieb eines Sportinternats geeignet. Es können unterschiedliche Etagen gemietet werden, die über ein separates Treppenhaus erreichbar sind. Eine Trennung des Sportinternats der NRW-Sportschule von der übrigen Nutzung ist mit wenig Aufwand möglich. Das Internatsgebäude des Lettischen Zentrums liegt in der Nähe der NRW-Sportschule, hat eine gute Verkehrsanbindung, die Umgebung (gewachsenes Wohngebiet mit Einfa- milienhäusern, geeignete Infrastruktur) ist schulverträglich. Die Immobilie könnte nach einer relativ kostengünstigen Sanierung bzw. Modernisierung im Vergleich zur Neubau- variante kurzfristig bezugsfertig sein. Förderlich scheint die bisherige Nutzung des Ge- bäudes durch Internatsschüler und Internatsschülerinnen. Die schon bestehende Inter- natunterbringung sowie der jährliche Ausbau der Angebote der NRW-Sportschule in Münster könnten hier kurzfristig nahtlos fortgesetzt und nach den Bedürfnissen der NRW-Sportschule in Münster fortgeschrieben werden. Auch eine bedarfsorientierte An- mietung ist unter bestimmten Voraussetzungen (bauliche Trennung) möglich. Für den Träger, den Münsteraner „Verein zur Förderung des Leistungssports“ ebenso wie für die Stadt Münster birgt dieses Modell die Chance einer dem Bedarf angemesse- nen Skalierbarkeit und birgt langfristig die geringsten Risiken. 2.2 Neubau der DJK-Sportschule e. V. auf ihrem Gelände Grevener Straße a) Anbieter Die DJK-Sportschule e. V. betreibt als Bistumseinrichtung in Münster an der Grevener Straße die DJK-Sportschule „Kardinal von Galen“ und das auch öffentlich zugängliche DJK-Sportbad (das zz. mit einem städtischen Zuschuss modernisiert wird). Die DJK- Sportschule e. V. will verstärkt mit anderen Trägern aus dem Sportbereich kooperieren. b) Angebot Die DJK-Sportschule e. V. bietet dem Verein am 15.09.2008 an, auf ihrem Gelände an der Grevener Straße zum Festpreis 2.330.000 € ein Sportinternat für die NRW-Sport- schule in Münster zu bauen, das den schulischen und sportfachlichen Anforderungen entspricht. Der Aufwand für eine Möblierung (Gegenwert ca. 100.000 €) fehlt im Ange- bot. Das skizzierte Flächen- und Raumprogramm hat den Charakter einer ersten Stu- die. Das in dem Angebot dargestellte Sportinternat für die NRW-Sportschule in Münster soll zwischen dem Gebäude der DJK-Sportschule e. V. und dem Großspielfeld, zum Teil auf die Laufbahn gebaut werden. Die vorgesehene Fläche ist Eigentum der DJK-Sportschule e. V., dies ist kostenneutral innerhalb des Angebots veranschlagt. Die genannten - 6 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 2.330.000 € sollen in den Neubau der Internatszimmer und Internatseinrichtungen in- vestiert werden. Den Aufwand will die DJK-Sportschule e. V. mit Sportfördermitteln des Landes und der Stadt finanzieren. Die geschätzte Investition von 2.330.000 € geht über den per Ratsbeschluss festgelegten maximalen Aufwand hinaus, die Differenz ist vom Bauträger außerhalb einer Förderung von Land NRW und Stadt zu finanzieren oder die Planung ist den zur Verfügung stehenden Mitteln anzupassen. c) Fachliche Bewertung Der vorgestellte Neubau der DJK-Sportschule e. V. wird in unmittelbarer Nähe zum be- stehenden Gebäude der DJK-Sportschule und deren Sportanlagen, Freibad, Seminar- räume und Kantine geplant. Diese räumliche Nähe löst eine Lärmschutzproblematik aus, die sich u. U. nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens lösen lässt. Eine Mitnutzung der Schuleinrichtungen durch das Sportinternat ist möglich und vorgesehen. Eine bedarfsorientierte Ausstattung der Räume lässt sich nach Aussagen der DJK- Sportschule e. V. im Zusammenhang mit der konkreten Planung im Rahmen des Bud- gets realisieren. Sollte das Bauvorhaben konkret werden, müssten die bislang ungeprüften stadtgestal- terischen, planungs- und baurechtlichen und finanztechnischen Aspekte beleuchtet werden. Insbesondere wie bzw. zu welchen Bedingungen sich das geplante Gebäude auf der Fläche realisieren ließe (Lärmschutz), müsste näher betrachtet werden. Ggf. wirken sich diese Aspekte auf die Umsetzung der vorgestellten Planung aus. 2.3 Neubau Studentenwerk Münster auf einem städtischen Grundstück an der Bahlmannstraße/Falgerstraße a) Anbieter Das Studentenwerk Münster (übergeordnet: Land NRW) baut und betreibt in Münster eine Vielzahl unterschiedlicher Immobilien, die es eigenverantwortlich an Einzelne oder öffentliche Einrichtungen vermietet. Das Studentenwerk Münster als eher gemeinnützig ausgerichteter Anbieter von Wohnraum zu sozialverträglichen Bedingungen verfügt ü- ber Erfahrungen und geeignetes Personal für den Bau, den Betrieb, die Unterhaltung von Wohnreinrichtungen sowie über Referenzobjekte. b) Angebot Das Studentenwerk Münster bietet dem Verein am 15.09.2008 an, auf einem Grund- stück in Münster zum Festpreis von 2.258.520 € ein Sportinternat für die NRW-Sport- schule in Münster zu bauen, das den schulischen und sportfachlichen Anforderungen entspricht. Das skizzierte Flächen- und Raumprogramm ist an anderer Stelle bereits als Wohnheim für Studierende realisiert worden. Eine Anpassung auf das hier nötige Raumprogramm ist vorgesehen. 2.258.520 € will das Studentenwerk Münster in den Bau der Internatszimmer und In- ternatseinrichtungen ohne den Grunderwerb investieren. Den geschätzten Aufwand will das Studentenwerk mit Sportfördermitteln des Landes und der Stadt finanzieren. Der Aufwand für das Grundstück (Kauf/Erbpacht) ist im Angebot ungeschätzt und erhöhte ggf. die vorgestellte Investition. - 7 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Die Verwaltung hat nach intensiver Prüfung der Möglichkeiten ein städtisches Grund- stück an der Bahlmannstraße/Falgerstraße vorgeschlagen, das auf Grund seiner Nähe zum Pascal-Gymnasium in Frage kommt. Zu welchen Bedingungen das vorgesehene Grundstück an der Bahlmannstraße / Fal- gerstraße dem Studentenwerk Münster von der Stadt im Rahmen einer Erbpacht zur Verfügung gestellt werden könnte, ist noch festzulegen. Ein unterstellter Erbbauzins in Höhe von 4% des Bodenwertes führt unter Zugrundelegung des für das Quartier in der Bodenrichtwertkarte für Grundstückswerte des Gutachterausschusses in der Stadt Münster ausgewiesenen durchschnittlichen Bodenwertes in Höhe von 380 €/qm zu ei- nem Erbbauzins in Höhe von 15,20 €/qm jährlich. Stellte die Stadt das Grundstück zu Bedingungen zur Verfügung, die den sportförderli- chen Konditionen vergleichbar sind (Bodenwert = etwa 18,50 € / qm) läge der Erbbau- zins bei rd. 0,74 €/qm jährlich. Das als Standort vom Studentenwerk Münster vorgesehene städtische Grundstück wird derzeit als öffentliche Grünfläche und in Teilbereichen als öffentlicher Kinderspielplatz und Bolzplatz genutzt. Der auf dem Grundstück liegende Bolzplatz hat als Altanlage Be- standsschutz. Dieser würde bei entsprechenden Baumaßnahmen, bzw. bei einer auf dem Grundstück notwendigen Verlagerung entfallen. Inwieweit eine Neuerstellung auf diesem Grundstück dann noch genehmigungsfähig sein wird, ist fraglich. Insgesamt ist diese baurechtliche Situation nicht ohne Risiken und eine zeitnahe Umsetzung nur schwer einschätzbar. Für die Fläche besteht kein Bebauungsplan – eine Neubebauung muss sich auf der Ba- sis des § 34 Baugesetzbuch „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“. Zwar ist es, bezogen auf die Art der Nutzung und ihre grundsätzliche Verträglichkeit möglich die Fläche für Zwecke des Sportinternats der NRW-Sportschule in Münster im vorhandenen reinen Wohngebiet in Anspruch zu nehmen. Vor dem Hintergrund der Prägung des Quartiers mit Stadtvillen und kleinteiligen Mehrfamilienhäusern mit kleinteiligen Grund- flächen einerseits und max. zwei Vollgeschossen mit geneigten, z. T. ausgebauten Dachflächen andererseits, erscheint die absehbare Baumasse eines Sportinternats mit eingeschätzt ca. 1.500-1.700 qm Bruttogeschossfläche jedoch nur in kleinteiliger und aufgelockerter Bauweise möglich. Sollte dieser Standort für das Internat ausgewählt werden, bliebe die Frage zu klären, ob die Aufgabe der Grün- und Freifläche stadtstruk- turell ohne Bauleitplanverfahren möglich wäre. Das Studentenwerk Münster hält für den Fall rückläufiger bzw. schwankender Auslas- tung durch den Internatsbetrieb in dem Neubau eine andere Wohnnutzung (z. B. Stu- dierende, externe Auszubildende, Senioren, Gäste) für möglich. Beim Bau des Sportin- ternats der NRW-Sportschule in Münster würde die dafür erforderliche Ausstattung (z. B. Anschlüsse für Kochnischen, versetzbare Wände) kostenneutral vorgesehen bzw. eingerichtet. c) Fachliche Bewertung Das vorgestellte Bauvorhaben des Studentenwerk Münster bietet als Neubau eine be- darfsbezogene Planung und Ausführung, einen zeitgemäßen Standard, eine angemes- sene Lage zur NRW-Sportschule in Münster. Der Anbieter Studentenwerk bringt eine langjährige Erfahrung mit dem Bau, der Unter- haltung und Führung von Wohneinrichtungen für junge Menschen in der Ausbildung ein. - 8 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Der Träger hält in der Perspektive eine Parallel- oder Alternativnutzung für nicht ausge- schlossen. Sollte das Bauvorhaben konkret werden, müsste geklärt werden, zu welchen Bedingun- gen das städtische Grundstück bereitsteht. Auch die bislang ungeprüften stadtgestalte- rischen und baurechtlichen Aspekte müssten berücksichtigt werden. Diese Vorgaben könnten sich zeitlich und inhaltlich auf die Realisierung des Projekts auswirken. 2. 4 Projektvergleich Bei einem Vergleich der v. g. Angebote mit einem standardisierten Berechnungsschlüs- sel ergeben sich pro Jahr Gesamtbetriebskosten von ca. 84.000 € im Lettischen Zent- rum, 53.000 € im Neubau der DJK-Sportschule. Die Beispielrechnung des Studenten- werks Münster bezieht sich auf ein realisiertes Studentenheim mit Betriebskosten von 84.000 € und ist vom Raumbedarf nicht objektscharf auf ein Sportinternat bezogen. Eine Umrechnung auf die hier gültigen Vergleichsverhältnisse (Raumprogramm) erge- ben ähnliche Kosten wie beim Neubau des DJK-Angebots (Wohnfläche multipliziert mit 6,70 €). Werden die Aufwendungen kostenmäßig auf Bewohner und Bewohnerinnen umgelegt, ergibt das bei einer vollen Auslastung des Sportinternats eine Miete pro Internatszim- mer von ca. 200 € im Lettischen Zentrum, ca. 140 € im Neubau der DJK-Sportschule und ca. 150 € im Neubau des Studentenwerk Münster. Für das Objekt des Studentenwerk Münster ist die Monatsmiete um die anteiligen Auf- wendungen für den Erbbauzins – entweder basierend auf dem Marktwert oder zu ei- nem förderlichen Satz – anzuheben. 3. Die Beteiligung der Stadt Münster 3.1 Schulische Anforderungen Der Rat der Stadt Münster hat mit Vorlage V/0159/2008/1. Erg festgelegt, dass das Sportinternat der NRW-Sportschule in Münster offen sein soll für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen. Das schulische Konzept des Pascal-Gymnasiums für die NRW-Sportschule in Münster greift dies auf. Zur Unterstützung des Konzepts bevorzugt das Pascal-Gymnasium einen Internatsstandort, der eine gute Erreichbarkeit der Schule ermöglicht. Es wird mit mehrfachem täglichem Pendelverkehr zwischen Schule und Sportinternat gerechnet, zumal Unterricht, Trainingszeiten und evtl. Nachführunterricht am schulischen Standort zu koordinieren sind. Auch weiter entfernt liegende Trainings- und Wettkampfstätten sollten von der NRW-Sportschule wie auch vom Standort des Sportinternats gut erreichbar sein. Die Schule verfolgt ein ganzheitliches Bildungskonzept, was eine weitreichende Integra- tion der Leistungssportlerinnen und -sportler in den allgemeinen schulischen Alltag und Unterricht erlaubt. Dies setzt seitens der Schule eine aufwändige Stundenplangestal- tung voraus. Eine räumliche Nähe des Internats zum Schulgebäude unterstützt diese Planung und die Integration der Internatsschülerinnen und -schüler in das allgemeine schulische Leben. Angesichts dieses planerischen Aufwandes und angesichts des An- spruchs eines ganzheitlichen Bildungskonzepts ist die nahtlose Fortführung der Sport- schule auch durch Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler in den kommenden Auf- nahmejahren ein dringliches Erfordernis. - 9 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Der Verein nahm bereits zum Beginn des Schuljahres 2007/2008 einen Internatsbetrieb mit neun Jugendlichen auf. Derzeit sind im Gebäude der DJK-Sportschule e. V. acht junge Mädchen, in einem Münsteraner Wohnheim ein junger Mann untergebracht. Das Pascal-Gymnasium wünscht sich eine nahtlose Fortsetzung des Internatsbetriebs auch in den neuen Anfangsklassen der NRW-Sportschule, damit die organisatorische Ausrich- tung des Schulbetriebs auf die Ansprüche der Leistungssportlerinnen und Leistungs- sportler aufrecht erhalten werden kann. Dies steht in Zusammenhang mit der Bewer- bung des Pascal-Gymnasiums um den Status als NRW-Sportschule und setzt eine Ü- bergangsregelung für den wachsenden Internatsbetrieb bis zur Fertigstellung eines Ge- bäudes voraus. Details zum künftigen Betrieb des Sportinternats (Versorgung, Betreuung) werden zwi- schen der NRW-Sportschule und dem Träger (Verein) mit Blick auf die Ansprüche der jugendlichen Sportler und Sportlerinnen abgestimmt werden. Das Pascal-Gymnasium befasste sich am 17.10.2008 mit den vorgestellten Projekten und priorisiert aus pädagogischen Gründen die Standorte wie folgt: 1. Bahlmann/Falgerstraße 2. Lettisches Gymnasium, Salzmannstraße 3. DJK-Sportschule, Grevener Straße. Gleichwohl werden alle drei Standorte akzeptiert, wobei davon ausgegangen wird, dass das Landesjugendamt den spezifischen Bedingungen eines Sportinternats zu- stimmt und die pädagogischen Rahmenbedingungen z. B. des Nachführunterrichts auch im Internatsgebäude gegeben sind. 3.2 Gemeinsame Projektarbeit Der Verein hat angeboten, das Sportinternat der NRW-Sportschule in Münster zu füh- ren. Der Verein ist mit ehrenamtlichen Kräften besetzt und finanziert seine Aufwendun- gen aus Sponsorenmitteln. Der Verein als Träger des Sportinternats der NRW-Sportschule in Münster wird nach den einschlägigen Vorschriften mit unterschiedlichen lokalen und überregionalen Akteu- ren, ggf. nach einem engen Terminplan verhandeln müssen. Die Aufgaben stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen, besonders jedoch den Verein als verantwort- lichen Träger und Betreiber des Sportinternats der NRW-Sportschule in Münster. Der Verein hält es wegen der komplexen Anforderungen und der herausragenden Bedeu- tung des Projekts für angemessen, gemeinsam mit der Verwaltung mit den unter- schiedlichen Akteuren zusammenzuarbeiten. Auch die Verwaltung hält es für sinnvoll, den Verein und den Bauträger bei den notwendigen Projektanträgen für das Sportinter- nat der NRW-Sportschule in Münster und den Vertragsverhandlungen mit den Anbietern zu unterstützen. Zu den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten müssen folgende vertragliche Regelun- gen getroffen werden. 1. Die Stadt wird mit dem Träger der Baumaßnahmen zur Realisierung des Sportin- ternats der NRW-Sportschule in Münster einen Vertrag schließen. Im Rahmen die- ses Vertrages sind die Rahmenbedingungen für die Realisierung des Internatsbe- - 10 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. triebs und die Verwendung und dauerhafte Sicherung der städtischen Mittel durch den künftigen Träger der Baumaßnahmen zur Umsetzung des Sportinternats der NRW-Sportschule in Münster zu regeln. 2. Der Verein wird mit einem der Anbieter (Lettisches Zentrum Salzmannstraße, DJK- Sportschule e. V., Studentenwerk Münster) einen Miet- und Kooperationsvertrag schließen. 3. Ferner wird das Verhältnis des Verein s und der NRW-Sportschule über eine Koope- rationsvereinbarung geregelt. i. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Schreiben des Münsteraner „Verein zur Förderung des Leistungssports“ vom 10.04.2008 Anlage 2: Schreiben des Münsteraner „Verein zur Förderung des Leistungssports“ vom 21.10.2008 Anlage 3: Übersicht der angebotenen Projekte an unterschiedlichen Standorten
08_10_23_Ratsvorlage__Anlage_3_Uebersicht_Standorte
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08_10_23_Ratsvorlage_Anlage_2 _Standorte_Verein
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Geschäftsstelle und Postanschrift: Verein zur Förde rung des Leistungssports Münster e.V. c/o SSB Münster e.V. - Mauritz-Lindenweg 95 - 48145 Münster Geschäftsführer: SSB Münster e.V. – Dietmar Wiese – Fon 0251 – 3 03 34 Vorstand: Günter Schulze Blasum - Matthias Fell - U we Peppenhorst , VR-Nr. 2434 Bankverbindung: Sparkasse Münsterland Ost - BLZ 400 501 50 - Konto 12 500 Verein zur Förderung des Leistungssportes e.V - Mauritz-Lindenweg 95 - 48145 Münster www.leistungssportfoerderung-ms.de info@leistungssportfoerderung-ms.de St.-Nr.337/5984/0534 Stadt Münster Frau Dr. A. Hanke Postfach 48127 MÜNSTER Münster, den 21.10.2008 24. Mai 2006 mit der Bitte um Weiterleitung an den Sportausschuss der Stadt Münster ! Sportinternat Münster - hier Standortfrage Sehr geehrte Frau Dr. Hanke! In seiner heutigen Sitzung hat sich der Vorstand de s Vereins zur Förderung des Leistungssportes in Münster e.V. ausführlich und intensiv mit dem o.g. Thema befasst. Im Zuge dieser Beratungen wurde beschlossen, in Sachen Standortfrage eine eigene Pr iorisierung vorzunehmen. Und zwar in folgender Reihenfolge: 1.: DJK Sportschule an der Grevener Straße 2.: Falgernstraße (Studentenwerk) 3.: Lettisches Zentrum, Salzmannstraße. Grundsätzlich kann sich der Verein zur Förderung des Leistungssports in Münster zwar vorstellen, dass das Sportinternat an jedem der vorgenannten St andorte gebaut wird, allerdings gibt es im Falle Lettisches Zentrum große Bedenken, ob ein Sportinter nat hier tatsächlich verwirklicht werden kann. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es seitens der Eltern einiger derzeitiger Internatsschüler sowie eines Sportfachverbandes klare Meinungsäußerungen gi bt, in denen dieser Standort (beispielsweise wegen der schlechten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, aber auch aufgrund seiner abgeschiedenen Lage und insbesondere wegen der mang elnden Betreuungs- und Versorgungsqualität) als nicht geeignet bezeichnet wird. Wenn seitens der Stadt der Standort Lettisches Zentr um favorisiert wird, weil dort die Investitionskosten voraussichtlich deutlich geringe r sein werden als an den beiden anderen Standorten, so möchten wir darauf hinweisen, dass n ach den vorliegenden Berechnungen diese Einsparungen im Laufe der Zeit durch deutlich höhere Betriebskosten wieder aufgefressen werden dürften. Der Vorstand des Vereins zur Förderung des Leistungs sports in Münster würde sich freuen, wenn die Fraktionen im Rat der Stadt Münster dieser Argumenta tion folgten. Ausdrücklich bieten wir in diesem Zusammenhang an, in persönlichen Gesprächen weitere Gründe zu erläutern, die für die o.g. Priorisierung ausschlaggebend waren. Mir freundlichen Grüßen Günter Schulze Blasum Matthias Fell Uwe Peppenhorst Vorsitzender stell. Vorsitzender stell.Vorsitzender
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Salzmannstraße 3
- Grevener Straße 2
- Bahlmannstraße
- Mauritz-Lindenweg 95
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0812/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.09.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37