V/0198/2016
Anpassung der Pflegekonferenz an die gesetzlichen Vorgaben nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW
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Vorlage V-0198-2016 Anlage 2
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Gegenüberstellung der bisherigen Grundsätze für die Arbeit der Pflegekonferenz den zukünftigen Grundsätzen für die Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege Grundsätze für die Arbeit der Pflegekonferenz Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege § 1 Bildung einer Pflegekonferenz Die Stadt Münster hat gem. § 5 Abs. 1 Landespfleg egesetz (PfG NW) seit 1996 eine Pflegekonferenz zur Umsetzung der Au fgaben nach den §§ 8 und 9 SGB XI und nach dem PfG NW eingerichtet. § 1 Bildung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege Die Stadt Münster hat gem. § 8 Alten- und Pflegeges etz NRW (APG NRW) eine kommunale Konferenz Alter und Pflege zur Umsetzung der im APG NRW und in den §§ 8 und 9 SGB XI beschrieben en Aufgaben eingerichtet. § 2 Ziel und Aufgaben (1) Ziel der örtlichen Pflegekonferenz in Münster i st die Umsetzung der in § 1 Landespflegegesetz formulierten Ziele, eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, voll stationäre und komplementäre Angebotsstruktur für alle Pflegebedür ftigen zu ge- währleisten. (2) Hierzu nimmt sie folgende Aufgaben wahr: - Entwicklung und Bewertung der örtlichen pflegerisc hen, haus- wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur nach Ma ßgabe der Grundsätze „Prävention und Rehabilitation vor Pfleg e“ und „ambulant vor stationär“. - Empfehlungen zu bedarfsorientierten Planungen und Aufbau ortsnaher Versorgungsstrukturen, sowie zur Pflegeberatung - Koordinierung an den Schnittstellen des Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereichs zur Verbesserung der Zusammenarb eit al- ler § 2 Ziel und Aufgaben (1) Ziel der kommunalen Konferenz Alter und Pflege in Münster ist die Umsetzung der in § 1 APG formulierten Ziele, eine l eistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere M enschen und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige du rch die För- derung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleis- tungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen sicherzustellen. (2) Sie wirkt bei der Sicherung und Weiterentwicklu ng der örtlichen Angebote mit. Hierzu nimmt sie folgende Aufgaben wahr - Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung - Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Qua rtiers- strukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wo hn- und Pflegeformen - Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltun gsnotwen- digkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Ko mmu- Anlage 2 zu Vorlage V/0198/2016 2 - Konkretisierung und regionale Umsetzung der Rahmen verein- barungen gemäß § 75 SGB XI. - Modifizierung bzw. Realisierung der im Rahmen des § 80 SGB XI auf Bundesebene erstellten Qualitätsstandards. - Entwicklung, Prüfung und Bewertung neuer innovativ er Pflege- konzepte und -modelle. - Informationsaustausch zu allen Fragen der Umsetzun g des Pflegeversicherungsgesetzes. - Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des Pflege- versicherungsgesetzes und zur kontinuierlichen Präs enz des Themas. - Hinwirkung auf eine koordinierte Aufgabenwahrnehmu ng im Aufgabenfeld der an der Pflege beteiligten Akteure - Mitwirkung an der Sicherung der qualitativen Weite rentwicklung der komplementären und pflegebegleitenden Hilfen - Beteiligung an der Entwicklung neuer Wohn- und Pfl egeformen im Sinne eines selbstständigen und selbstbestimmten Woh- nens im vertrauten Quartier sowie zielgruppenspezif ische An- gebotsformen in der Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruk- tur. - Förderung der Beteiligung von Betroffenen an Frage n der zu- künftigen Sicherung der Pflege. - Mitwirkung an einem ressortübergreifenden kommunal en Pfle- gediskurs für eine Weiterentwicklung der Wohn-, Pfl ege- und Hilfenangebote für pflegebedürftige Menschen. nen - Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs -, Entlas- tungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige - Beteiligung der Gruppen nach § 3 Abs. 1 APG an Fra gen der zukünftigen Sicherung der Pflege in der Stadt - Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesonde- re im Bereich der Beratung und des Fallmanagements - Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vo llstationären Pflegeeinrichtungen und einer diesbezüglichen Bedar fsein- schätzung. - Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des GEPA und zur kontinuierlichen Präsens des Themas. - Förderung der Beteiligung der Bürgerschaft bei Fra gen der zu- künftigen Sicherung zu Fragen des Alters und der Pf lege - Berücksichtigung der Lebenssituation älterer Mensc hen und Förderung der Teilhabe 3 § 3 Zusammensetzung (1) Die Pflegekonferenz der Stadt Münster setzt sic h aus folgenden Bereichen zusammen, aus denen jeweils ein Mitglied entsandt wird: Sparten: Vorschlag für die Entsendung: Senioren Seniorenvertreter/in Menschen mit Behinderungen Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Be- hinderungen Selbsthilfegruppen Vertreter/in des Selbsthilfeforums Heimbeiräte / Heimfürsprecher AG der Münsteraner Heimbeiräte bzw. eine Person ihres Vertrauens Stationäre Altenpflegeeinrichtun- gen AG’s der Leiter/innen der Alten- pflegeeinrichtungen Ambulante Pflegedienste AG der ambulanten Pflegedienste Tagespflegen AG Tagespflege Hospizarbeit Vertreter/in aus der lokalen Hos- pizarbeit Gerontopsychiatrische Angebote Ortsansässige Vertre ter/in von gerontopsychiatrischen Diens- ten/Einrichtungen Landesverbände der Pflegekas- sen Vertreter/in eines regional zustän- digen Landesverbandes Regionale Pflegekassen Vertreter/in einer regionalen Pflegkasse Medizinischer Dienst der Kran- Medizinischer Dienst der Kran- § 3 Mitglieder (1) Mitglieder der Kommunalen Konferenz für Alter u nd Pflege sind: - kommunale Seniorenvertretung - Kommission zur Förderung der Inklusion von Mensche n mit Behinderungen - Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebens welten von Menschen mit geistiger Behinderung - Selbsthilfeforum - AG der Münsteraner Nutzer/innenbeiräte - Stationäre Altenpflegeeinrichtungen - Ambulante Pflegedienste - Tagespflegen - Hospizarbeit - Gerontopsychiatrische Angebote - Landesverbände der Pflegekassen - Verband der privaten Krankenversicherung e.V. - Regionale Pflegekassen - Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen - Klinikenvertretung (Allgemeinkrankenhaus) - Niedergelassenen Ärzte - Wohlfahrtsverbände - Pflegewissenschaft - Fraktionen der Kommunalpolitik 4 kenversicherungen kenversicherungen Westfalen- Lippe Klinikenvertretung Vertreter/in eines ortsansässigen Allgemeinkrankenhauses Niedergelassene Ärzte Kassenärztliche Vereinigung oder Ärztekammer Wohlfahrtsverbände Vertreter/in der lokalen Wohl- fahrtsverbände Pflegewissenschaft Fachhochschule Münster, Fach- bereich Pflege Kommunalpolitik Vertreter/in der Fraktionen Wohnungswirtschaft Sprecher/in des Arbeitskreis Münsteraner Wohnungsunter- nehmen Menschen mit geistiger Behinde- rung Regionalkonferenz zur Weiterent- wicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinde- rung Menschen ausländischer Her- kunft Ausländerbeirat Bewohnerinnen und Bewohner neuer Wohnformen Abst. Mit Pflegekonferenz Pflegeberatung Informationsbüro Pflege Kommune Stadt Münster, Sozialdezernentin (2) Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Diese können im Rahmen einer Rotation jährlich wechseln. (3) Zu den Sitzungen der Pflegekonferenz können wei tere beratende Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere aus ge sellschaftli- chen Gruppen, sowie des örtlichen Sozialhilfeträger s hinzugezogen werden. - Wohnungswirtschaft - Integrationsrat - Bewohner/innen neuer Wohnformen - Fachseminar für Altenpflege - Pflegeberatung - Kommune (2) Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. (3) Zu den Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege können weitere beratende Teilnehmerinnen und Teilne hmer, ins- besondere aus gesellschaftlichen Gruppen, sowie des örtlichen Sozialhilfeträgers hinzugezogen werden. (4) Weitere Mitglieder können auf Antrag zur Kommun alen Konferenz Alter und Pflege zugelassen werden. Der Antrag auf Zulassung ist an die Geschäftsführung der Kommunalen Konferenz Al ter und Pflege zu richten. Über den Antrag entscheidet die Kommunale Konferenz Alter und Pflege mit einfacher Mehrheit. 5 (4) Weitere Mitglieder können auf Antrag zur Pflege konferenz zugelas- sen werden. Der Antrag auf Zulassung ist an die Ges chäftsführung der Pflegekonferenz zu richten. Über den Antrag entscheidet die Pflegekonferenz mit einfacher Mehrheit. § 4 Vorsitz und Geschäftsführung (1) Vorsitzende/r der Pflegekonferenz ist die/der S ozialdezernent/in der Stadt Münster. (2) Die Geschäftsführung der Pflegekonferenz wird v on der Stadt Münster, Sozialamt, wahrgenommen. § 4 Vorsitz und Geschäft sführung (1) Vorsitzende/r der Kommunalen Konferenz Alter un d Pflege ist die/der Sozialdezernent/in der Stadt Münster. (2) Die Geschäftsführung der Kommunalen Konferenz A lter und Pflege wird von der Stadt Münster, Sozialamt, wahrgenommen. § 5 Einladung und Tag esordnung (1) Der/die Vorsitzende legt Ort, Zeit und Tagesord nung der Sitzung fest. (2) Die Einladung erfolgt durch die Geschäftsführun g der Pflegekonfe- renz, spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin. (3) Vorschläge zur Tagesordnung können von den Mitg liedern der Pflegekonferenz bis zu 21 Tage vor dem Sitzungsterm in an die Ge- schäftsführung gerichtet werden. § 5 Einladung und Tagesordnung (1) Der/die Vorsitzende legt Ort, Zeit und Tagesord nung der Sitzung fest. (2) Die Einladung erfolgt durch die Geschäftsführun g der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege, spätestens 14 Tage vor dem Sitzungs- termin. (3) Vorschläge zur Tagesordnung können von den Mitg liedern der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege bis zu 21 Tag e vor dem Sitzungstermin an die Geschäftsführung gerichtet werden. § 6 Sitzungshäufigkeit und Sitzungsteilnahme (1) Die Sitzungen der Pflegekonferenz finden bei Be darf aber in der Regel 2 Mal jährlich statt. (2) Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich s tatt; soweit ein Bera- tungsgegenstand dies gebietet, wird nicht öffentlich beraten. § 6 Sitzungshäufigkeit und Sitzungsteilnahme (1) Die Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter un d Pflege finden bei Bedarf, aber in der Regel zweimal jährlich, statt. (2) Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich s tatt; soweit ein Bera- tungsgegenstand dies gebietet, wird nicht öffentlich beraten. 6 (3) Die Mitglieder haben im Falle der Verhinderung ihre Vertretung und die Geschäftsführung rechtzeitig zu benachrichtigen. (3) Die Mitglieder haben im Falle der Verhinderung ihre Vertretung und die Geschäftsführung rechtzeitig zu benachrichtigen. § 7 Arbeitskreise / Fachtagungen Die Pflegekonferenz kann zur Vorbereitung und Verti efung einzelner Fragestellungen und Themen Arbeitskreise bilden ode r Fachtagungen durchführen. Zu den Arbeitskreisen können zur Stärkung der Fachkom- petenzen sachkundige Personen hinzugezogen werden . Die jeweiligen Ergebnisse werden abschließend in de r Pflegekonferenz beraten. § 7 Arbeitskreise / Fachtagungen Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege kann zur V orbereitung und Vertiefung einzelner Fragestellungen und Themen Arb eitskreise bilden oder Fachtagungen durchführen. Zu den Arbeitskreise n können zur Stärkung der Fachkompetenzen sachkundige Personen h inzugezogen werden . Die jeweiligen Ergebnisse werden abschließend in de r Kommunale Konferenz Alter und Pflege beraten. § 8 Beschlüsse und Beschlussfähigkeit (1) Die Pflegekonferenz ist ein auf Konsensfindung angelegtes Gremi- um, dessen Beschlüsse empfehlenden Charakter haben. § 3 (4) bleibt unberührt. Empfehlungen werden – soweit von den Mitglie- dern der Pflegekonferenz im Einzelfall keine abweic hende Rege- lung vereinbart wird – mit einfacher Mehrheit beschlossen. (2) Die Pflegekonferenz ist beschlussfähig, wenn me hr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Sie gilt als beschlu ssfähig, so lange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist. § 8 Beschlüsse und Beschlussfähigkeit (1) Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist ei n auf Konsensfin- dung angelegtes Gremium, dessen Beschlüsse empfehlenden Cha- rakter haben. § 3 (4) bleibt unberührt. Empfehlunge n werden – so- weit von den Mitgliedern der Kommunalen Konferenz A lter und Pflege im Einzelfall keine abweichende Regelung ver einbart wird – mit einfacher Mehrheit beschlossen. (2) Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist be schlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Sie gilt als beschlussfähig, so lange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist. § 9 Protokolle und Informationsaustausch Die Sitzungen der Pflegekonferenz werden von der Ge schäftsstelle protokolliert. Die Protokolle werden von dem/der Vo rsitzenden und dem/der Protokollführer/in unterzeichnet und nach F ertigstellung an die Mitglieder sowie die Stellvertreter/innen verschick t. Sie werden außer- § 9 Protokolle und Informationsaustausch Die Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege werden von der Geschäftsstelle protokolliert. Die Protokolle w erden von dem/der Vorsitzenden und dem/der Protokollführer/in unterze ichnet und nach Fertigstellung an die Mitglieder sowie die Stellvertreter/innen verschickt. 7 dem auf den Internetseiten zum Thema Pflege des So zialamtes der Stadt Münster veröffentlicht. Sie werden außerdem auf den Internetseiten der Stad t Münster im Ratsinformationssystem veröffentlicht. § 10 In Kraft treten Die Grundsätze für die Arbeit der Pflegekonferenz t reten mit Beschluss des Rates vom 07.12.2005 in Kraft . § 10 In Kraft treten Die Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konfer enz Alter und Pflege treten mit Beschluss des Rates vom 11.05.2016 in Kraft .
Vorlage V-0198-2016 Anlage 1
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Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege Münster § 1 Bildung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege Die Stadt Münster hat gem. § 8 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) eine kommunale Konferenz Alter und Pflege zur Umsetzung der im APG NRW und in den §§ 8 und 9 SGB XI beschriebenen Aufgaben eingerichtet. § 2 Ziel und Aufgaben (1) Ziel der kommunalen Konferenz Alter und Pflege in Münster ist die Umsetzung der in § 1 APG formulierten Ziele, eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere Menschen und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen sicherzustellen. (2) Sie wirkt bei der Sicherung und Weiterentwicklu ng der örtlichen Angebote mit. Hierzu nimmt sie folgende Aufgaben wahr: - Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung - Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Qu artiersstrukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen - Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltu ngsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen - Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützung s-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige - Beteiligung der Gruppen nach § 3 Abs. 1 APG an Fr agen der zukünftigen Sicherung der Pflege in der Stadt - Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements - Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und v ollstationären Pflegeeinrichtungen und einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung. - Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung de s GEPA und zur kontinuierlichen Präsens des Themas. - Förderung der Beteiligung der Bürgerschaft bei Fr agen der zukünftigen Sicherung zu Fragen des Alters und der Pflege - Berücksichtigung der Lebenssituation älterer Mens chen und Förderung der Teilhabe Anlage 1 zu Vorlage V/0198/2016 § 3 Mitglieder (1) Mitglieder der Kommunalen Konferenz für Alter u nd Pflege sind: - Kommunale Seniorenvertretung - Kommission zur Förderung der Inklusion von Mensch en mit Behinderungen - Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Leben swelten von Menschen mit geistiger Behinderung - Selbsthilfeforum - AG der Münsteraner Nutzer/innenbeiräte - Stationäre Altenpflegeeinrichtungen - Ambulante Pflegedienste - Tagespflegen - Hospizarbeit - Gerontopsychiatrische Angebote - Landesverbände der Pflegekassen - Verband der privaten Krankenversicherung e.V. - Regionale Pflegekassen - Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen - Klinikenvertretung (Allgemeinkrankenhaus) - Niedergelassenen Ärzte - Wohlfahrtsverbände - Pflegewissenschaft - Fraktionen der Kommunalpolitik - Wohnungswirtschaft - Integrationsrat - Bewohner/innen neuer Wohnformen - Fachseminar für Altenpflege - Pflegeberatung - Kommune (2) Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. (3) Zu den Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege können weitere beratende Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere aus gesellschaftlichen Gruppen, sowie des örtlichen Sozialhilfeträgers hinzugezogen werden. (4) Weitere Mitglieder können auf Antrag zur Kommun alen Konferenz Alter und Pflege zugelassen werden. Der Antrag auf Zulassung ist an die Geschäftsführung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zu richten. Über den Antrag entscheidet die Kommunale Konferenz Alter und Pflege mit einfacher Mehrheit. § 4 Vorsitz und Geschäftsführung (1) Vorsitzende/r der Kommunalen Konferenz Alter un d Pflege ist die/der Sozialdezernent/in der Stadt Münster. (2) Die Geschäftsführung der Kommunalen Konferenz A lter und Pflege wird von der Stadt Münster, Sozialamt, wahrgenommen. § 5 Einladung und Tagesordnung (1) Der/die Vorsitzende legt Ort, Zeit und Tagesord nung der Sitzung fest. (2) Die Einladung erfolgt durch die Geschäftsführun g der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege, spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin. (3) Vorschläge zur Tagesordnung können von den Mitg liedern der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege bis zu 21 Tage vor dem Sitzungstermin an die Geschäftsführung gerichtet werden. § 6 Sitzungshäufigkeit und Sitzungsteilnahme (1) Die Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter un d Pflege finden bei Bedarf, aber in der Regel zweimal jährlich, statt. (2) Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich s tatt; soweit ein Beratungsgegenstand dies gebietet, wird nicht öffentlich beraten. (3) Die Mitglieder haben im Falle der Verhinderung ihre Vertretung und die Geschäftsführung rechtzeitig zu benachrichtigen. § 7 Arbeitskreise / Fachtagungen Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege kann zur Vorbereitung und Vertiefung einzelner Fragestellungen und Themen Arbeitskreise bilden oder Fachtagungen durchführen. Zu den Arbeitskreisen können zur Stärkung der Fachkompetenzen sachkundige Personen hinzugezogen werden. Die jeweiligen Ergebnisse werden abschließend in der Kommunale Konferenz Alter und Pflege beraten. § 8 Beschlüsse und Beschlussfähigkeit (1) Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist ei n auf Konsensfindung angelegtes Gremium, dessen Beschlüsse empfehlenden Charakter haben. § 3 (4) bleibt unberührt. Empfehlungen werden – so weit von den Mitgliedern der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege im Einzelfall keine abweichende Regelung vereinbart wird – mit einfacher Mehrheit beschlossen. (2) Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist be schlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Sie gilt als beschlussfähig, so lange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist. § 9 Protokolle und Informationsaustausch Die Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege werden von der Geschäftsstelle protokolliert. Die Protokolle werden von dem/der Vorsitzenden und dem/der Protokollführer/in unterzeichnet und nach Fertigstellung an die Mitglieder sowie die Stellvertreter/innen verschickt. Sie werden außerdem auf den Internetseiten der Stadt Münster im Ratsinformationssystem veröffentlicht. § 10 In Kraft treten Die Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege treten mit Beschluss des Rates vom 11.05.2016 in Kraft.
Vorlage V-0198-2016 Anlage 3
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Mitglieder der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege Münster Stand 04.03.2016 Sparte Mitglied Vertretung Senioren Kommunale Seniorenvertretung Münster Barbara Klein-Reid Kommunale Seniorenvertretung Münster Margareta Seiling Menschen mit Behinderu ngen Kommission zur Förderung der Integration von Me nschen mit Behinderungen Otmar Knüvener Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Dr. Gerhard Bonn Menschen mit geistiger Behind erung Westfalenfleiß gGmbH Petra Schlingmann Haus vom Guten Hirten Jutta Ernsting Selbsthilfegruppen Selbsthilfeforum Selbsthilfekontaktstelle Münster Renate Ostendorf Selbsthilfeforum Jürgen Brackmann Deutscher Schwerhörigenbund – Ortsverein Münster und Münsterland e.V. Nutzer/ -innenbeiräte AG der Mü nsteraner Nutzer/ -innen beiräte Heinz Olgemöller AG der Münsteraner Nutzer/ -innen beiräte Robert Schneider Stationäre Altenpflegeeinrichtu ngen Altenhilfe -Zentrum der Missionsschwestern MSC -Hiltrup – Haus Franziska Jürgen Wilp Haus Wilkinghege Arnd Wirbelauer Ambulante Pfleg edienste Vis Vitalis Bernhard Bruns N.N. Tagespflegen Tagespflege Wolbeck, Achatius -Haus Heidhorn Markus Jörissen Tagespflege im Altenheim St. Elisabeth Hospizarbeit Hospiz lebensHaus Münster gGmbH Franz-Josef Dröge Hospizbewegung Barbara Berger Gerontopsychiatrische A ngebote Alexianer -Krankenhaus Stefanie Oberfeld N.N. Landesverbände der Pfleg ekassen IKK Classic Jörg Müller N.N. Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Verband der privaten Krankenversicherung e.V. c/o COMPASS private Pflegeberatung Rita Hemsing-Huesmann Verband der privaten Krankenversicherung e.V. c/o COMPASS private Pflegeberatung Christiane Neuhaus Regionale Pflegeka ssen AOK Tanja Schilling BEK Frank Borgmann Medizinischer Dienst der Krankenve r- sicherungen Medizinischer Dienst der Kranke nversicherungen Frau Dr. Rebel Medizinischer Dienst der Kranke nversicherungen Josef Bartholomäus Anlage 3 zu Vorlage V/0198/2016 Sparte Mitglied Vertretung Klinikenvertretung Raphaelsklinik Manfred Fehrenkötter Clemenshospital Hildegard Tönsing Wohlfahrtsverbände Diakonie Münste r e.V. Ulrich Watermeyer Caritasverband Stadt Münster Helga Fuhrmann Pflegewissenschaft Fachhochschule Münster, Fachbereich Pflege Prof. Dr. Marcellus Bonato Katholische Hochschule Nordrhein -West falen, Münster Prof. Dr. Marion Menke Niedergelassene Är zte Kassenärztliche Vereinigung WL Dr. med. Rainer Nierhoff Kassenärztliche Vereinigung WL N.N. Kommunalpolitik (Ratsfraktionen) CDU RF Christel Loschelder SPD RF Petra Seyfferth Bündnis 90/Die Grünen/GAL Harald Wölter FDP Anna Jobs DIE LINKE Barbara Wagstaff CDU RH Sven Gotthal SPD Peter Jehkul Bündnis 90/Die Grünen/GAL Birgit Edler FDP Gisela Geschkewitz DIE LINKE Benjamin Körner Wohnungswirtschaft Wohnungsverein Münster von 1893 EG Karin Feldmann Wohn+Stadtbau GmbH Gabriele Blaese Menschen ausländische r He rkunft Integrationsrat Prakash Chandra Lohani Integrationsrat Deler Saber Bewohnerinnen und B ewohner neuer Wohnformen Bremer Stadtmusikanten Gudrun Große Ruse Alexianer -Münster GmbH Ulrich Beerwerth Fachseminare für Altenpfl ege Johanniter -Akademie -Mü nster Ursula Drewes N.N. Pflegeberatung Soziale Dienste für Pflegebedürftige und ältere Me nschen Stadt Münster, Sozialamt Maria-Luise Schwering Soziale Dienste für Pflegebedürftige und ältere Menschen Stadt Münster, Sozialamt Eva Kortmann Kommune Stadt M ünster Cornelia Wilkens Stadt Münster Dagmar Arnkens-Homann Geschäftsführung : Stadt Münster, Sozialamt, Altenhilfe- und Pflegeplanung Christine Menke Tel. 4 92 – 50 25, E-Mail MenkeChristine@stadt-muenster.de
Beschlussvorlage
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V/0198/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Anpassung der Pflegekonferenz an die gesetzlichen Vorgaben nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW Beratungsfolge 13.04.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.05.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt der Umbenennung der Pflegekonferenz in Konferenz Alter und Pflege zu. 2. Der Rat stimmt den neu gefassten Grundsätzen für die Arbeit der Konferenz Alter und Pflege (Anlage 1) zu. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: 1. Beschlusslage Mit Beschluss vom 13.12.1995 hat der Haupt - und Finanzausschuss festgelegt eine örtliche Pfleg e- konferenz einzurichten. Das Landespflegegesetz NW vom 19.03.1996 forderte die Kreise und Kr eis- freien Städte auf, Pflegekonferenzen einzurichten und die Geschäftsführung zu übernehmen. Von 1995 – 1998 hat sich die Stadt Münster am Landesmodellprogramm „Örtliche Pflegekonfere nzen“ beteiligt. Die konstituierende Sitzung der Pflegekonferenz Münster fand am 18.03.1996 statt. Seitdem haben 58 Sitzungen stattgefunden. In der 3. Sitzung der Pflegekonferenz am 25.09.1996 wurde die 1. Geschäftsordnung verabschi edet, mit Vorlage V/0716/2005 wurde die Geschäftsordnung mit erweitertem Inhalt in Grundsätze f ür die Vorlagen-Nr.: V/0198/2016 Auskunft erteilt: Frau Menke Ruf: 492-5025 E-Mail: MenkeChristine@stadt-muenster.de Datum: 09.03.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0198/2016 Arbeit der Pflegekonferenz geändert (Beschluss vom 09.11.2005). 2. Gesetzliche Veränderungen Das am 16.10.2014 in Kraft getretene Alten - und Pflegegesetz NRW (APG NRW) ersetzt das La n- despflegegesetz und macht für die Pflegekonferenz Änderungen erfo rderlich, die die Aufgaben, den Namen und die Mitglieder betreffen . Mit dem neuen APG wird das Themenspek trum Pflege um das Thema Alter sowohl im Gesetz selber als auch in einzelnen Anwendungsbereichen erweitert. Mit § 8 APG NRW werden die Einrichtung, d ie Aufgaben und die Zusammensetzung der Mi tglieder der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege geregelt. Eine AG der Pflegekonferenz hat sich mit den geänderten Aufgaben durch das APG befasst und in diesem Rahmen auch den Vorschlag der Ve r- waltung für die an das APG angepassten Grundsätze diskutiert. Das Ergebnis wurde den Mitgliedern der Pflegekonferenz in der Sitzung am 18.11.2015 vorgestellt. Mit der Neufassung der Grundsätze sind im Wesentlichen Anpassungen an das APG NRW erfolgt, welche die Ziele und Auf gaben betreffen. Der Aufgabenkatalog der bisherigen Grundsätze e rscheint umfassender, führt aber lediglich viele Einzelpunkte auf, die in der neuen Fassung z usammengefasst wurden. Wichtig waren der AG hier, noch einmal die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Alter und Pflege zu stärken, die Beteiligung der Bürgerschaft bei Fragen der zukünftigen Sicherung zu Fragen des Alters und der Pflege zu fördern und die Berücksichtigung der Lebenss ituation älterer Menschen und Förderung der Teilhabe aufzunehmen. In der B esetzung der Konferenz Alter und Pflege sind lediglich Aktualisierungen vorzune hmen. Seit 2008 wurden weitere Gruppierungen und Mitglieder in die Pflegekonferenz au fgenommen, welche sich aber in den Grundsätzen noch nicht wider spiegelten. Insgesamt erfüllt die aktuelle Bese tzung bereits die neuen gesetzlichen Vorgaben und auch die thematische Breite von Alter und Pflege. Die Pflegekonferenz hat in ihrer Sitzung am 18.11.2015 der vorgeschlagenen Änderung der Grund - sätze zugestimmt. 3. Aktuelle und künftige Aufgaben der Konferenz Alter und Pflege Mit der Einführung des APG wurde den Kommunen die Möglichkeit gegeben, eine verbindliche Pfl e- gebedarfsplanung einzuführen und diese als Grundlage für eine Bedarfsbestätigung zu ne hmen, die Voraussetzung für die Lande sförderung der betreffenden Einrichtungen bzw. neuer Plä tze ist. Die Stadt Münster hat eine verbindliche Pflegebedarfsplanung und Bedarfsfeststellung für die vollstationä- re Pflege eingeführt und im März 2015 den ersten verbindlichen Pflegebedarfsplan vorge legt (s. Vor- lagen V/006/2015 und V/0438/2015/1). Die Konferenz Alter und Pflege hat diesen Pflegebedarfsplan, der jährlich aktualisiert wird, beraten und ein Votum abgegeben (zuletzt s. Vo rlage V/0205/2016). Für teilstationäre Pflegeangebote (Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege), die von der verbindlichen Pfleg e- bedarfsplanung ausgenommen sind, muss nach § 8 Abs. 2 Nr. 7 die Ko nferenz Alter und Pflege den Bedarf einschätzen. Der drohende Fachkräftemangel in der Pflege hat auch die Pflegekonferenz in der Verga ngenheit bereits beschäftigt. In der Sitzung am 18.11.2015 wurde angeregt, ein Bündnis für die Pflege in Müns- ter zu gründen und eine Fachkräfteinitiative zu starten, wie sie bereits erfolgreich in der E mscher- Lippe-Region durchgeführt wurde. Am 09.02.2016 hat eine Informationsveranstaltung hierzu im Stadtweinhaus stattgefunden, zu der alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste in Müns- ter eingeladen waren. Für dieses Bündnis h aben sich bisher 31 Einrichtungen gemeldet. Es wird ein Förderantrag im Rahmen der Landesinitiative Fachkräfte beim Ministerium für Arbeit, I ntegration und Soziales NRW gestellt, über den die Regi onalagentur im 2. Quartal d. J. beraten und entscheiden wird. Wenn die Förderung bewilligt wird, kann mit der Kampagne im Herbst d.J. gestartet werden. - 3 - V/0198/2016 Ein Thema der Zukunft wird die Generalisierung der Pflegeausbildung sein, die entsprechende G e- setzesvorlage befindet sich auf Bundesebene im Beratungsverlauf. Damit wird die Ausbi ldung der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpf lege zu einer Pflegeausbildung zusammeng efasst. Diese geplante Veränderung mit ihren Rahmenbedingungen wird unterschiedlich bewertet, die U m- setzung und die Auswirkungen werden kritisch beobachtet. Als neues Themenfeld kommt zur Pflege der Bereich Alter hi nzu. Die Konferenz Alter und Pfl ege soll an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbezi ehung neuer Wohn- und Pflegeformen mitwirken (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 APG NRW). So wird sich die Konferenz Alter und Pflege auf ihrer diesjä hrigen Herbstsitzung am 06.10.2016 mit dem Masterplan alteng erechte Quartiere für Münster schwerpunktmäßig beschäftigen. Ziel ist eine Verzahnung des Pflegebedarf s- plans mit der altengerechten Quartiersentwicklung, um bedarfsgerechte Wohn - und Pflegearrange- ments für Menschen mit und ohne Pflegebedarf in den Qua rtieren zu entwickeln. Die Konferenz Alter und Pflege soll diesen Prozess begleiten. 4. Fazit und weiteres Verfahren Die Erweiterung des Aufgabenfeldes der bisherigen Pflegekonferenz um das Themenfeld Alter stellt eine Anpassung an die Bedarfe aufgrund des demografischen Wandels dar und bietet e ine Plattform, mit einem Querschnitt der in diesem Themenfeld tätigen oder betroffenen Akteuren gemeinsam A s- pekte zu erörtern und ggf. Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Die Verwaltung beabsichtigt, die Konferenz Alter und Pflege in das Ratsinformationssystem aufz u- nehmen, womit eine öffentliche Zugänglichkeit zur Arbeit und den Ergebnissen sichergestellt wird. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: 1. Grundsätze für die Arbeit der Konferenz Alter und Pflege 2. Gegenüberstellung der alten und neuen Grundsätze für die Arbeit der Konferenz Alter und Pflege 3. Mitglieder der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege, Stand März 2016
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Wilkinghege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0198/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37