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V/0198/2016

Anpassung der Pflegekonferenz an die gesetzlichen Vorgaben nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW

Vorlagen 21.03.2016

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Vorlage V-0198-2016 Anlage 2

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Vorlage V-0198-2016 Anlage 1

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Vorlage V-0198-2016 Anlage 3

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Beschlussvorlage

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Vorlage V-0198-2016 Anlage 2

14187 Zeichen

Gegenüberstellung der bisherigen Grundsätze für die Arbeit der Pflegekonferenz  
den zukünftigen Grundsätzen für die Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege 
 
 
 
Grundsätze für die Arbeit der Pflegekonferenz 
 
 
Grundsätze für die Arbeit der  
Kommunalen Konferenz Alter und Pflege 
 
§ 1 Bildung einer Pflegekonferenz  
Die Stadt Münster hat  gem. § 5 Abs. 1  Landespfleg egesetz (PfG NW) 
seit 1996 eine Pflegekonferenz zur Umsetzung der Au fgaben nach den 
§§ 8 und 9 SGB XI und nach dem PfG NW eingerichtet. 
 
§ 1 Bildung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege 
Die Stadt Münster hat gem. § 8 Alten- und Pflegeges etz NRW (APG 
NRW) eine kommunale Konferenz Alter und Pflege zur Umsetzung der 
im APG NRW und in den §§ 8 und 9 SGB XI beschrieben en Aufgaben 
eingerichtet. 
 
§ 2 Ziel und Aufgaben  
 
(1) Ziel der örtlichen Pflegekonferenz in Münster i st die Umsetzung der 
in § 1 Landespflegegesetz formulierten Ziele, eine leistungsfähige 
und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, voll stationäre und 
komplementäre Angebotsstruktur für alle Pflegebedür ftigen zu ge- 
währleisten. 
 
(2) Hierzu nimmt sie folgende Aufgaben wahr: 
 
- Entwicklung und Bewertung der örtlichen pflegerisc hen, haus- 
wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur nach Ma ßgabe der 
Grundsätze „Prävention und Rehabilitation vor Pfleg e“ und 
„ambulant vor stationär“. 
 
- Empfehlungen zu bedarfsorientierten Planungen und Aufbau 
ortsnaher Versorgungsstrukturen, sowie zur Pflegeberatung  
 
- Koordinierung  an den Schnittstellen des Gesundheits-, Pflege- 
und Sozialbereichs zur Verbesserung der Zusammenarb eit al- 
ler 
§ 2 Ziel und Aufgaben  
 
(1) Ziel der kommunalen Konferenz Alter und Pflege in Münster ist die 
Umsetzung der in § 1 APG formulierten Ziele, eine l eistungsfähige 
und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere M enschen und 
pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige du rch die För- 
derung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von  Dienstleis- 
tungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und  alternativen 
Wohnformen sicherzustellen. 
 
(2) Sie wirkt bei der Sicherung und Weiterentwicklu ng der örtlichen 
Angebote mit. Hierzu nimmt sie folgende Aufgaben wahr 
 
- Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung 
 
- Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Qua rtiers- 
strukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wo hn- und 
Pflegeformen 
 
- Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltun gsnotwen- 
digkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Ko mmu- 
Anlage 2 
zu Vorlage V/0198/2016

2
 
- Konkretisierung und regionale Umsetzung der Rahmen verein- 
barungen gemäß § 75 SGB XI. 
 
- Modifizierung bzw. Realisierung der im Rahmen des § 80 SGB 
XI auf Bundesebene erstellten Qualitätsstandards. 
 
- Entwicklung, Prüfung und Bewertung neuer innovativ er Pflege- 
konzepte und -modelle. 
 
- Informationsaustausch zu allen Fragen der Umsetzun g des 
Pflegeversicherungsgesetzes. 
 
- Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des  Pflege- 
versicherungsgesetzes und zur kontinuierlichen Präs enz des 
Themas.  
 
- Hinwirkung auf eine koordinierte Aufgabenwahrnehmu ng im 
Aufgabenfeld der an der Pflege beteiligten Akteure  
 
- Mitwirkung an der Sicherung der qualitativen Weite rentwicklung 
der komplementären und pflegebegleitenden Hilfen  
 
- Beteiligung an der Entwicklung neuer Wohn- und Pfl egeformen 
im Sinne eines selbstständigen und selbstbestimmten  Woh- 
nens im vertrauten Quartier sowie zielgruppenspezif ische An- 
gebotsformen in der Weiterentwicklung der örtlichen  Infrastruk- 
tur.  
 
- Förderung der Beteiligung von Betroffenen an Frage n der zu- 
künftigen Sicherung der Pflege.  
 
- Mitwirkung an einem ressortübergreifenden kommunal en Pfle- 
gediskurs für eine Weiterentwicklung der Wohn-, Pfl ege- und 
Hilfenangebote für pflegebedürftige Menschen.  
nen 
 
- Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs -, Entlas- 
tungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige 
 
- Beteiligung der Gruppen nach § 3 Abs. 1 APG an Fra gen der 
zukünftigen Sicherung der Pflege in der Stadt  
 
- Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesonde- 
re im Bereich der Beratung und des Fallmanagements  
 
- Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vo llstationären 
Pflegeeinrichtungen und einer diesbezüglichen Bedar fsein- 
schätzung. 
 
- Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des  GEPA 
und zur kontinuierlichen Präsens des Themas. 
 
 
- Förderung der Beteiligung der Bürgerschaft bei Fra gen der zu- 
künftigen Sicherung zu Fragen des Alters und der Pf lege  
 
- Berücksichtigung der Lebenssituation älterer Mensc hen und 
Förderung der Teilhabe

3
 
§ 3 Zusammensetzung  
 
(1) Die Pflegekonferenz der Stadt Münster setzt sic h aus folgenden 
Bereichen zusammen, aus denen jeweils ein Mitglied  entsandt 
wird:     
Sparten:  
 
Vorschlag für die Entsendung:  
Senioren 
 
Seniorenvertreter/in 
Menschen mit Behinderungen Kommission zur Förderung  der 
Integration von Menschen mit Be- 
hinderungen 
Selbsthilfegruppen 
 
Vertreter/in des Selbsthilfeforums 
Heimbeiräte / Heimfürsprecher 
 
AG der Münsteraner Heimbeiräte 
bzw. eine Person ihres Vertrauens
 
Stationäre Altenpflegeeinrichtun- 
gen 
AG’s der Leiter/innen der Alten- 
pflegeeinrichtungen 
Ambulante Pflegedienste 
 
AG der ambulanten Pflegedienste 
Tagespflegen 
 
AG Tagespflege 
Hospizarbeit 
 
Vertreter/in aus der lokalen Hos- 
pizarbeit   
Gerontopsychiatrische Angebote Ortsansässige Vertre ter/in von 
gerontopsychiatrischen Diens- 
ten/Einrichtungen 
Landesverbände der Pflegekas- 
sen 
 
Vertreter/in eines regional zustän- 
digen Landesverbandes 
Regionale Pflegekassen 
 
Vertreter/in einer regionalen 
Pflegkasse 
Medizinischer Dienst der Kran- Medizinischer Dienst der Kran- 
§ 3 Mitglieder  
 
(1) Mitglieder der Kommunalen Konferenz für Alter u nd Pflege sind: 
 
 
- kommunale Seniorenvertretung 
- Kommission zur Förderung der Inklusion von Mensche n mit 
Behinderungen 
- Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebens welten 
von Menschen mit geistiger Behinderung 
- Selbsthilfeforum 
- AG der Münsteraner Nutzer/innenbeiräte 
- Stationäre Altenpflegeeinrichtungen 
- Ambulante Pflegedienste 
- Tagespflegen 
- Hospizarbeit 
- Gerontopsychiatrische Angebote 
- Landesverbände der Pflegekassen 
- Verband der privaten Krankenversicherung e.V. 
- Regionale Pflegekassen 
- Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen 
- Klinikenvertretung (Allgemeinkrankenhaus) 
- Niedergelassenen Ärzte 
- Wohlfahrtsverbände 
- Pflegewissenschaft 
- Fraktionen der Kommunalpolitik

4
kenversicherungen  kenversicherungen Westfalen-
Lippe 
Klinikenvertretung  
Vertreter/in eines ortsansässigen 
Allgemeinkrankenhauses 
Niedergelassene Ärzte 
 Kassenärztliche Vereinigung oder 
Ärztekammer 
Wohlfahrtsverbände Vertreter/in der lokalen Wohl- 
fahrtsverbände 
Pflegewissenschaft 
 
Fachhochschule Münster, Fach- 
bereich Pflege 
Kommunalpolitik Vertreter/in der Fraktionen 
Wohnungswirtschaft Sprecher/in des Arbeitskreis 
Münsteraner Wohnungsunter- 
nehmen 
Menschen mit geistiger Behinde- 
rung 
Regionalkonferenz zur Weiterent- 
wicklung der Lebenswelten von 
Menschen mit geistiger Behinde- 
rung 
Menschen ausländischer Her- 
kunft 
Ausländerbeirat 
Bewohnerinnen und Bewohner 
neuer Wohnformen 
Abst. Mit Pflegekonferenz 
Pflegeberatung  
 
Informationsbüro Pflege  
Kommune 
 
Stadt Münster, Sozialdezernentin 
 
  
(2) Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Diese 
können im Rahmen einer Rotation jährlich wechseln. 
 
(3) Zu den Sitzungen der Pflegekonferenz können wei tere beratende 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere aus ge sellschaftli- 
chen Gruppen, sowie des örtlichen Sozialhilfeträger s hinzugezogen 
werden. 
- Wohnungswirtschaft  
- Integrationsrat 
- Bewohner/innen neuer Wohnformen 
- Fachseminar für Altenpflege 
- Pflegeberatung 
- Kommune 
 
(2) Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen.  
 
(3) Zu den Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter  und Pflege 
können weitere beratende Teilnehmerinnen und Teilne hmer, ins- 
besondere aus gesellschaftlichen Gruppen, sowie des  örtlichen 
Sozialhilfeträgers hinzugezogen werden. 
 
(4) Weitere Mitglieder können auf Antrag zur Kommun alen Konferenz 
Alter und Pflege zugelassen werden. Der Antrag auf Zulassung ist 
an die Geschäftsführung der Kommunalen Konferenz Al ter und 
Pflege zu richten. 
Über den Antrag entscheidet die Kommunale Konferenz  Alter und 
Pflege mit einfacher Mehrheit.

5
 
(4) Weitere Mitglieder können auf Antrag zur Pflege konferenz zugelas- 
sen werden. Der Antrag auf Zulassung ist an die Ges chäftsführung 
der Pflegekonferenz zu richten. 
Über den Antrag entscheidet die Pflegekonferenz mit  einfacher 
Mehrheit. 
 
§ 4  Vorsitz und Geschäftsführung  
 
(1) Vorsitzende/r der Pflegekonferenz ist die/der S ozialdezernent/in der 
Stadt Münster. 
 
(2) Die Geschäftsführung der Pflegekonferenz wird v on der Stadt 
Münster, Sozialamt, wahrgenommen. 
 
§ 4 Vorsitz und Geschäft sführung  
 
(1) Vorsitzende/r der Kommunalen Konferenz Alter un d Pflege ist 
die/der Sozialdezernent/in der Stadt Münster. 
 
(2) Die Geschäftsführung der Kommunalen Konferenz A lter und Pflege 
wird von der Stadt Münster, Sozialamt, wahrgenommen. 
 
§ 5  Einladung und Tag esordnung  
 
(1) Der/die Vorsitzende legt Ort, Zeit und Tagesord nung der Sitzung 
fest. 
 
(2) Die Einladung erfolgt durch die Geschäftsführun g der Pflegekonfe- 
renz, spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin. 
 
(3) Vorschläge zur Tagesordnung können von den Mitg liedern der 
Pflegekonferenz bis zu 21 Tage vor dem Sitzungsterm in an die Ge- 
schäftsführung gerichtet werden. 
 
§ 5  Einladung und Tagesordnung  
 
(1) Der/die Vorsitzende legt Ort, Zeit und Tagesord nung der Sitzung 
fest. 
 
(2) Die Einladung erfolgt durch die Geschäftsführun g der Kommunalen 
Konferenz Alter und Pflege, spätestens 14 Tage vor dem Sitzungs- 
termin. 
 
(3) Vorschläge zur Tagesordnung können von den Mitg liedern der 
Kommunalen Konferenz Alter und Pflege bis zu 21 Tag e vor dem 
Sitzungstermin an die Geschäftsführung gerichtet werden. 
 
§ 6  Sitzungshäufigkeit und Sitzungsteilnahme  
 
(1) Die Sitzungen der Pflegekonferenz finden bei Be darf aber in der 
Regel 2 Mal  jährlich statt. 
 
(2) Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich s tatt; soweit ein Bera- 
tungsgegenstand dies gebietet, wird nicht öffentlich beraten.  
§ 6 Sitzungshäufigkeit und Sitzungsteilnahme  
 
(1) Die Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter un d Pflege finden 
bei Bedarf, aber in der Regel zweimal jährlich, statt. 
 
(2) Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich s tatt; soweit ein Bera- 
tungsgegenstand dies gebietet, wird nicht öffentlich beraten.

6
 
(3) Die Mitglieder haben im Falle der Verhinderung ihre Vertretung und 
die Geschäftsführung rechtzeitig zu benachrichtigen. 
 
 
(3) Die Mitglieder haben im Falle der Verhinderung ihre Vertretung und 
die Geschäftsführung rechtzeitig zu benachrichtigen. 
 
§ 7  Arbeitskreise / Fachtagungen  
 
Die Pflegekonferenz kann zur Vorbereitung und Verti efung einzelner 
Fragestellungen und Themen Arbeitskreise bilden ode r Fachtagungen 
durchführen. Zu den Arbeitskreisen können zur Stärkung der Fachkom- 
petenzen sachkundige Personen hinzugezogen werden . 
 
Die jeweiligen Ergebnisse werden abschließend in de r Pflegekonferenz 
beraten. 
 
§ 7 Arbeitskreise / Fachtagungen  
 
Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege kann zur V orbereitung und 
Vertiefung einzelner Fragestellungen und Themen Arb eitskreise bilden 
oder Fachtagungen durchführen. Zu den Arbeitskreise n können zur 
Stärkung der Fachkompetenzen sachkundige Personen h inzugezogen 
werden . 
 
Die jeweiligen Ergebnisse werden abschließend in de r Kommunale 
Konferenz Alter und Pflege beraten. 
 
§ 8  Beschlüsse und Beschlussfähigkeit  
 
(1) Die Pflegekonferenz ist ein auf Konsensfindung angelegtes Gremi- 
um, dessen Beschlüsse empfehlenden Charakter haben.  § 3 (4) 
bleibt unberührt. Empfehlungen werden – soweit von den Mitglie- 
dern der Pflegekonferenz im Einzelfall keine abweic hende Rege- 
lung vereinbart wird – mit einfacher Mehrheit beschlossen. 
 
(2) Die Pflegekonferenz ist beschlussfähig, wenn me hr als die Hälfte 
ihrer Mitglieder anwesend ist. Sie gilt als beschlu ssfähig, so lange 
ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist. 
 
§ 8 Beschlüsse und Beschlussfähigkeit  
 
(1) Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist ei n auf Konsensfin- 
dung angelegtes Gremium, dessen Beschlüsse empfehlenden Cha- 
rakter haben. § 3 (4) bleibt unberührt. Empfehlunge n werden – so- 
weit von den Mitgliedern der Kommunalen Konferenz A lter und 
Pflege im Einzelfall keine abweichende Regelung ver einbart wird – 
mit einfacher Mehrheit beschlossen. 
 
(2) Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist be schlussfähig, 
wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Sie gilt als 
beschlussfähig, so lange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt 
ist. 
 
§ 9  Protokolle und Informationsaustausch  
 
Die Sitzungen der Pflegekonferenz werden von der Ge schäftsstelle 
protokolliert. Die Protokolle werden von dem/der Vo rsitzenden und 
dem/der Protokollführer/in unterzeichnet und nach F ertigstellung an die 
Mitglieder sowie die Stellvertreter/innen verschick t. Sie werden außer- 
§ 9 Protokolle und Informationsaustausch  
 
Die Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege werden von 
der Geschäftsstelle protokolliert. Die Protokolle w erden von dem/der 
Vorsitzenden und dem/der Protokollführer/in unterze ichnet und nach 
Fertigstellung an die Mitglieder sowie die Stellvertreter/innen verschickt.

7
dem auf den  Internetseiten zum Thema Pflege des So zialamtes der 
Stadt Münster veröffentlicht. 
 
Sie werden außerdem auf den Internetseiten der Stad t Münster im 
Ratsinformationssystem veröffentlicht. 
 
§ 10  In Kraft treten  
 
Die Grundsätze für die Arbeit der Pflegekonferenz t reten mit Beschluss 
des Rates vom 07.12.2005  in Kraft .   
 
§ 10 In Kraft treten  
 
Die Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konfer enz Alter und 
Pflege treten mit Beschluss des Rates vom 11.05.2016 in Kraft .

Vorlage V-0198-2016 Anlage 1

6334 Zeichen

Grundsätze für die Arbeit der  
Kommunalen Konferenz Alter und Pflege Münster 
 
§ 1 Bildung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege 
Die Stadt Münster hat gem. § 8 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) eine kommunale Konferenz 
Alter und Pflege zur Umsetzung der im APG NRW und in den §§ 8 und 9 SGB XI beschriebenen 
Aufgaben eingerichtet. 
 
§ 2 Ziel und Aufgaben 
(1) Ziel der kommunalen Konferenz Alter und Pflege in Münster ist die Umsetzung der in § 1 APG 
formulierten Ziele, eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere 
Menschen und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige durch die Förderung der 
Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, 
Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen sicherzustellen. 
(2) Sie wirkt bei der Sicherung und Weiterentwicklu ng der örtlichen Angebote mit. Hierzu nimmt sie 
folgende Aufgaben wahr: 
- Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung 
- Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Qu artiersstrukturen insbesondere unter 
Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen 
- Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltu ngsnotwendigkeiten im Zusammenwirken 
mit den angrenzenden Kommunen 
- Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützung s-, Entlastungs- und 
Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige 
- Beteiligung der Gruppen nach § 3 Abs. 1 APG an Fr agen der zukünftigen Sicherung der Pflege 
in der Stadt  
- Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination,  insbesondere im Bereich der Beratung 
und des Fallmanagements 
- Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und v ollstationären Pflegeeinrichtungen und 
einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung. 
- Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung de s GEPA und zur kontinuierlichen Präsens 
des Themas. 
- Förderung der Beteiligung der Bürgerschaft bei Fr agen der zukünftigen Sicherung zu Fragen 
des Alters und der Pflege 
- Berücksichtigung der Lebenssituation älterer Mens chen und Förderung der Teilhabe 
Anlage 1  
zu Vorlage V/0198/2016

§ 3 Mitglieder 
(1) Mitglieder der Kommunalen Konferenz für Alter u nd Pflege sind: 
- Kommunale Seniorenvertretung 
- Kommission zur Förderung der Inklusion von Mensch en mit Behinderungen 
- Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Leben swelten von Menschen mit geistiger 
Behinderung 
- Selbsthilfeforum 
- AG der Münsteraner Nutzer/innenbeiräte 
- Stationäre Altenpflegeeinrichtungen 
- Ambulante Pflegedienste 
- Tagespflegen 
- Hospizarbeit 
- Gerontopsychiatrische Angebote 
- Landesverbände der Pflegekassen 
- Verband der privaten Krankenversicherung e.V. 
- Regionale Pflegekassen 
- Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen 
- Klinikenvertretung (Allgemeinkrankenhaus) 
- Niedergelassenen Ärzte 
- Wohlfahrtsverbände 
- Pflegewissenschaft 
- Fraktionen der Kommunalpolitik 
- Wohnungswirtschaft  
- Integrationsrat 
- Bewohner/innen neuer Wohnformen 
- Fachseminar für Altenpflege 
- Pflegeberatung 
- Kommune

(2) Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen.  
(3) Zu den Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter  und Pflege können weitere beratende 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere aus gesellschaftlichen Gruppen, sowie des 
örtlichen Sozialhilfeträgers hinzugezogen werden. 
(4) Weitere Mitglieder können auf Antrag zur Kommun alen Konferenz Alter und Pflege zugelassen 
werden. Der Antrag auf Zulassung ist an die Geschäftsführung der Kommunalen Konferenz Alter 
und Pflege zu richten. 
Über den Antrag entscheidet die Kommunale Konferenz Alter und Pflege mit einfacher 
Mehrheit. 
 
§ 4 Vorsitz und Geschäftsführung 
(1) Vorsitzende/r der Kommunalen Konferenz Alter un d Pflege ist die/der Sozialdezernent/in der 
Stadt Münster. 
(2) Die Geschäftsführung der Kommunalen Konferenz A lter und Pflege wird von der Stadt Münster, 
Sozialamt, wahrgenommen. 
 
§ 5 Einladung und Tagesordnung 
(1) Der/die Vorsitzende legt Ort, Zeit und Tagesord nung der Sitzung fest. 
(2) Die Einladung erfolgt durch die Geschäftsführun g der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege, 
spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin. 
(3) Vorschläge zur Tagesordnung können von den Mitg liedern der Kommunalen Konferenz Alter 
und Pflege bis zu 21 Tage vor dem Sitzungstermin an die Geschäftsführung gerichtet werden. 
 
§ 6 Sitzungshäufigkeit und Sitzungsteilnahme 
(1) Die Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter un d Pflege finden bei Bedarf, aber in der Regel 
zweimal jährlich, statt. 
(2) Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich s tatt; soweit ein Beratungsgegenstand dies 
gebietet, wird nicht öffentlich beraten.  
(3) Die Mitglieder haben im Falle der Verhinderung ihre Vertretung und die Geschäftsführung 
rechtzeitig zu benachrichtigen.

§ 7 Arbeitskreise / Fachtagungen 
Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege kann zur Vorbereitung und Vertiefung einzelner 
Fragestellungen und Themen Arbeitskreise bilden oder Fachtagungen durchführen. Zu den 
Arbeitskreisen können zur Stärkung der Fachkompetenzen sachkundige Personen hinzugezogen 
werden. 
Die jeweiligen Ergebnisse werden abschließend in der Kommunale Konferenz Alter und Pflege 
beraten. 
 
§ 8 Beschlüsse und Beschlussfähigkeit 
(1) Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist ei n auf Konsensfindung angelegtes Gremium, 
dessen Beschlüsse empfehlenden Charakter haben. § 3 (4) bleibt unberührt. Empfehlungen 
werden – so weit von den Mitgliedern der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege im Einzelfall 
keine abweichende Regelung vereinbart wird – mit einfacher Mehrheit beschlossen. 
(2) Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist be schlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer 
Mitglieder anwesend ist. Sie gilt als beschlussfähig, so lange ihre Beschlussunfähigkeit nicht 
festgestellt ist. 
 
§ 9 Protokolle und Informationsaustausch 
Die Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege werden von der Geschäftsstelle 
protokolliert. Die Protokolle werden von dem/der Vorsitzenden und dem/der Protokollführer/in 
unterzeichnet und nach Fertigstellung an die Mitglieder sowie die Stellvertreter/innen verschickt. Sie 
werden außerdem auf den Internetseiten der Stadt Münster im Ratsinformationssystem 
veröffentlicht. 
 
§ 10 In Kraft treten  
Die Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege treten mit Beschluss des 
Rates vom 11.05.2016 in Kraft.

Vorlage V-0198-2016 Anlage 3

3821 Zeichen

Mitglieder der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege Münster  Stand 04.03.2016 
Sparte  Mitglied  Vertretung  
Senioren  Kommunale Seniorenvertretung Münster  
Barbara Klein-Reid 
Kommunale Seniorenvertretung Münster  
Margareta Seiling 
Menschen mit Behinderu ngen  Kommission zur Förderung der Integration von Me nschen 
mit Behinderungen 
Otmar Knüvener 
Kommission zur Förderung der Integration von Menschen  
mit Behinderungen 
Dr. Gerhard Bonn 
Menschen mit geistiger Behind erung  Westfalenfleiß gGmbH  
Petra Schlingmann 
Haus vom Guten Hirten  
Jutta Ernsting 
Selbsthilfegruppen  Selbsthilfeforum  
Selbsthilfekontaktstelle Münster 
Renate Ostendorf 
 
Selbsthilfeforum  
Jürgen Brackmann 
Deutscher Schwerhörigenbund – Ortsverein Münster und 
Münsterland e.V. 
Nutzer/ -innenbeiräte  AG der Mü nsteraner Nutzer/ -innen beiräte  
Heinz Olgemöller 
AG der Münsteraner Nutzer/ -innen beiräte  
Robert Schneider 
Stationäre Altenpflegeeinrichtu ngen  Altenhilfe -Zentrum der Missionsschwestern MSC -Hiltrup – 
Haus Franziska 
Jürgen Wilp 
Haus Wilkinghege  
Arnd Wirbelauer 
Ambulante Pfleg edienste  Vis Vitalis  
Bernhard Bruns 
N.N.  
Tagespflegen  Tagespflege Wolbeck, Achatius -Haus Heidhorn  
Markus Jörissen 
Tagespflege im Altenheim St. Elisabeth  
 
Hospizarbeit  Hospiz lebensHaus Münster gGmbH  
Franz-Josef Dröge 
Hospizbewegung  
Barbara Berger 
Gerontopsychiatrische A ngebote  Alexianer -Krankenhaus  
Stefanie Oberfeld 
N.N.  
Landesverbände der Pfleg ekassen  IKK Classic  
Jörg Müller 
N.N.  
Verband der privaten  
Krankenversicherung e.V. 
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.  
c/o COMPASS private Pflegeberatung 
Rita Hemsing-Huesmann 
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.  
c/o COMPASS private Pflegeberatung 
Christiane Neuhaus  
Regionale Pflegeka ssen  AOK  
Tanja Schilling 
BEK  
Frank Borgmann 
Medizinischer Dienst der Krankenve r- 
sicherungen 
Medizinischer Dienst der Kranke nversicherungen  
Frau Dr. Rebel 
Medizinischer Dienst der Kranke nversicherungen  
Josef Bartholomäus 
Anlage 3 
zu Vorlage V/0198/2016

Sparte  Mitglied  Vertretung  
Klinikenvertretung  Raphaelsklinik  
Manfred Fehrenkötter 
Clemenshospital  
Hildegard Tönsing 
Wohlfahrtsverbände  Diakonie Münste r e.V.  
Ulrich Watermeyer 
Caritasverband Stadt Münster  
Helga Fuhrmann 
Pflegewissenschaft  Fachhochschule Münster, Fachbereich Pflege  
Prof. Dr. Marcellus Bonato 
Katholische Hochschule Nordrhein -West falen, Münster  
Prof. Dr. Marion Menke 
Niedergelassene Är zte 
 
Kassenärztliche Vereinigung WL  
Dr. med. Rainer Nierhoff 
Kassenärztliche Vereinigung WL  
N.N. 
Kommunalpolitik  (Ratsfraktionen)  CDU  
RF Christel Loschelder 
SPD 
RF Petra Seyfferth 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Harald Wölter 
FDP 
Anna Jobs 
DIE LINKE 
Barbara Wagstaff 
CDU  
RH Sven Gotthal 
SPD 
Peter Jehkul 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Birgit Edler 
FDP 
Gisela Geschkewitz 
DIE LINKE 
Benjamin Körner 
Wohnungswirtschaft  Wohnungsverein Münster von 1893 EG  
Karin Feldmann 
Wohn+Stadtbau GmbH  
Gabriele Blaese 
Menschen ausländische r He rkunft  Integrationsrat  
Prakash Chandra Lohani 
Integrationsrat  
Deler Saber 
Bewohnerinnen und B ewohner neuer 
Wohnformen 
Bremer Stadtmusikanten  
Gudrun Große Ruse 
Alexianer -Münster GmbH  
Ulrich Beerwerth 
Fachseminare für Altenpfl ege  Johanniter -Akademie -Mü nster  
Ursula Drewes 
N.N.  
Pflegeberatung  Soziale Dienste für Pflegebedürftige und ältere Me nschen  
Stadt Münster, Sozialamt 
Maria-Luise Schwering 
Soziale Dienste für Pflegebedürftige und ältere Menschen  
Stadt Münster, Sozialamt 
Eva Kortmann 
Kommune  Stadt M ünster  
Cornelia Wilkens 
Stadt Münster  
Dagmar Arnkens-Homann 
 
Geschäftsführung :  
Stadt Münster, Sozialamt, Altenhilfe- und Pflegeplanung 
Christine Menke 
Tel. 4 92 – 50 25, E-Mail MenkeChristine@stadt-muenster.de

Beschlussvorlage

7672 Zeichen

V/0198/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anpassung der Pflegekonferenz an die gesetzlichen Vorgaben nach dem Alten- und Pflegegesetz 
NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.04.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.05.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der Umbenennung der Pflegekonferenz in Konferenz Alter und Pflege zu.  
 
2. Der Rat stimmt den neu gefassten Grundsätzen für die Arbeit der Konferenz Alter und Pflege 
(Anlage 1) zu. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
1. Beschlusslage 
 
Mit Beschluss vom 13.12.1995 hat der Haupt - und Finanzausschuss festgelegt eine örtliche Pfleg e-
konferenz einzurichten. Das Landespflegegesetz NW vom 19.03.1996 forderte die Kreise und Kr eis-
freien Städte auf, Pflegekonferenzen einzurichten und die Geschäftsführung zu übernehmen. Von 
1995 – 1998 hat sich die Stadt Münster am Landesmodellprogramm „Örtliche Pflegekonfere nzen“ 
beteiligt. Die konstituierende Sitzung der Pflegekonferenz Münster fand am 18.03.1996 statt. Seitdem 
haben 58 Sitzungen stattgefunden.  
 
In der 3. Sitzung der Pflegekonferenz am 25.09.1996 wurde die 1. Geschäftsordnung verabschi edet, 
mit Vorlage V/0716/2005 wurde die Geschäftsordnung mit erweitertem Inhalt in Grundsätze f ür die 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0198/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Menke 
Ruf: 
492-5025 
E-Mail: 
MenkeChristine@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.03.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0198/2016 
Arbeit der Pflegekonferenz geändert (Beschluss vom 09.11.2005).  
 
 
2. Gesetzliche Veränderungen 
 
Das am 16.10.2014 in Kraft getretene Alten - und Pflegegesetz NRW (APG NRW) ersetzt das La n-
despflegegesetz und macht für die Pflegekonferenz Änderungen erfo rderlich, die die Aufgaben, den  
Namen und die Mitglieder betreffen . Mit dem neuen APG wird das Themenspek trum Pflege um das 
Thema Alter sowohl im Gesetz selber als auch in einzelnen Anwendungsbereichen erweitert.  
 
Mit § 8 APG NRW werden die Einrichtung, d ie Aufgaben und die Zusammensetzung der Mi tglieder 
der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege geregelt. Eine  AG der Pflegekonferenz hat sich mit den 
geänderten Aufgaben durch das APG befasst und in diesem Rahmen auch den Vorschlag der Ve r-
waltung für die an das APG angepassten Grundsätze diskutiert. Das Ergebnis wurde den Mitgliedern 
der Pflegekonferenz in der Sitzung am 18.11.2015 vorgestellt. 
 
Mit der Neufassung der Grundsätze sind im Wesentlichen Anpassungen an das APG NRW erfolgt, 
welche die Ziele und Auf gaben betreffen. Der Aufgabenkatalog der bisherigen Grundsätze e rscheint 
umfassender, führt aber lediglich viele Einzelpunkte auf, die in der neuen Fassung z usammengefasst 
wurden. Wichtig waren der AG hier, noch einmal die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Alter und Pflege 
zu stärken, die Beteiligung der Bürgerschaft bei Fragen der zukünftigen Sicherung zu Fragen des 
Alters und der Pflege zu fördern und die Berücksichtigung der Lebenss ituation älterer Menschen und 
Förderung der Teilhabe aufzunehmen. 
 
In der B esetzung der Konferenz Alter und Pflege sind lediglich Aktualisierungen vorzune hmen. Seit 
2008 wurden weitere Gruppierungen und Mitglieder in die Pflegekonferenz au fgenommen, welche 
sich aber in den Grundsätzen noch nicht wider spiegelten. Insgesamt erfüllt die aktuelle Bese tzung 
bereits die neuen gesetzlichen Vorgaben und auch die thematische Breite von Alter und Pflege. 
 
Die Pflegekonferenz hat in ihrer Sitzung am 18.11.2015 der vorgeschlagenen Änderung der Grund -
sätze zugestimmt. 
 
 
3. Aktuelle und künftige Aufgaben der Konferenz Alter und Pflege 
 
Mit der Einführung des APG wurde den Kommunen die Möglichkeit gegeben, eine verbindliche Pfl e-
gebedarfsplanung einzuführen und diese als Grundlage für eine Bedarfsbestätigung zu ne hmen, die 
Voraussetzung für die Lande sförderung der betreffenden Einrichtungen bzw. neuer Plä tze ist. Die 
Stadt Münster hat eine verbindliche Pflegebedarfsplanung und Bedarfsfeststellung für die vollstationä-
re Pflege eingeführt und im März 2015 den ersten verbindlichen Pflegebedarfsplan vorge legt (s. Vor-
lagen V/006/2015 und V/0438/2015/1). Die Konferenz Alter und Pflege hat diesen Pflegebedarfsplan, 
der jährlich aktualisiert wird, beraten und ein Votum abgegeben (zuletzt s. Vo rlage V/0205/2016). Für 
teilstationäre Pflegeangebote (Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege), die von der verbindlichen Pfleg e-
bedarfsplanung ausgenommen sind, muss nach § 8 Abs. 2 Nr. 7 die Ko nferenz Alter und Pflege den 
Bedarf einschätzen. 
 
Der drohende Fachkräftemangel in der Pflege hat auch die Pflegekonferenz in der Verga ngenheit 
bereits beschäftigt. In der Sitzung am 18.11.2015 wurde angeregt, ein Bündnis für die Pflege in Müns-
ter zu gründen und eine Fachkräfteinitiative zu starten, wie sie bereits erfolgreich in der E mscher-
Lippe-Region durchgeführt wurde. Am 09.02.2016 hat eine Informationsveranstaltung hierzu im 
Stadtweinhaus stattgefunden, zu der alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste in Müns-
ter eingeladen waren. Für dieses Bündnis h aben sich bisher 31 Einrichtungen gemeldet. Es wird ein 
Förderantrag im Rahmen der Landesinitiative Fachkräfte beim Ministerium für Arbeit, I ntegration und 
Soziales NRW gestellt, über den die Regi onalagentur im 2. Quartal d. J. beraten und entscheiden 
wird. Wenn die Förderung bewilligt wird, kann mit der Kampagne im Herbst d.J. gestartet werden.

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Ein Thema der Zukunft wird die Generalisierung der Pflegeausbildung sein, die entsprechende G e-
setzesvorlage befindet sich auf Bundesebene im Beratungsverlauf. Damit wird die Ausbi ldung der 
Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpf lege zu einer Pflegeausbildung zusammeng efasst. 
Diese geplante Veränderung mit ihren Rahmenbedingungen wird unterschiedlich bewertet, die U m-
setzung und die Auswirkungen werden kritisch beobachtet. 
 
Als neues Themenfeld kommt zur Pflege der Bereich Alter hi nzu. Die Konferenz Alter und Pfl ege soll 
an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbezi ehung neuer 
Wohn- und Pflegeformen mitwirken (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 APG NRW). So wird sich die Konferenz Alter 
und Pflege auf ihrer diesjä hrigen Herbstsitzung am 06.10.2016 mit dem Masterplan alteng erechte 
Quartiere für Münster schwerpunktmäßig beschäftigen. Ziel ist eine Verzahnung des Pflegebedarf s-
plans mit der altengerechten Quartiersentwicklung, um bedarfsgerechte Wohn - und Pflegearrange-
ments für Menschen mit und ohne Pflegebedarf in den Qua rtieren zu entwickeln. Die Konferenz Alter 
und Pflege soll diesen Prozess begleiten. 
 
 
4. Fazit und weiteres Verfahren 
 
Die Erweiterung des Aufgabenfeldes der bisherigen Pflegekonferenz um das Themenfeld Alter stellt 
eine Anpassung an die Bedarfe aufgrund des demografischen Wandels dar und bietet e ine Plattform, 
mit einem Querschnitt der in diesem Themenfeld tätigen oder betroffenen Akteuren gemeinsam A s-
pekte zu erörtern und ggf. Handlungsempfehlungen zu entwickeln. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Konferenz Alter und Pflege in das Ratsinformationssystem aufz u-
nehmen, womit eine öffentliche Zugänglichkeit zur Arbeit und den Ergebnissen sichergestellt wird. 
 
 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
1. Grundsätze für die Arbeit der Konferenz Alter und Pflege 
2. Gegenüberstellung der alten und neuen Grundsätze für die Arbeit der Konferenz Alter und Pflege 
3. Mitglieder der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege, Stand März 2016

Beratungsverlauf (3)

13.04.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wilkinghege

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Details

Aktenzeichen
V/0198/2016
Typ
Vorlagen
Datum
21.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37