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V/0588/2014

Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung - Fortschreibung

Vorlagen 14.08.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 31

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0588_2014_Anlage_1

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Ansehen

Beschlussvorlage

27656 Zeichen

V/0588/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung  - Fortschreibung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.08.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.09.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der auf der Basis des Beschlusses zum Rahmenkonzept 
Schulentwicklungsplanung (V/0678/2010/1) erfolgten Umsetzungsmaßnahmen (Anlage 1) 
zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
2.1 zu den in dieser Fortschreibung beschriebenen Themenfelder  
o 2. städtische Gesamtschule  
o Entwicklung einer inklusiven Schullandschaft 
o Raumstandards im Offenen Ganztag 
o Angebot für Schulverweigerer  
o Gesamtkonzept Schulsozialarbeit 
o Schulentwicklungsplanung Berufskollegs 
o Aktualisierung Schülerprognose  
o Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen 
o Zukunft der Hauptschulen 
o Zukunft der Förderschulen 
o Weiterführende Schulangebote in Stadtbezirken /-teilen 
der Schulentwicklungsplanung die erforderlichen Vorprüfungen und Konkretisierungen 
durchzuführen und dem Rat entsprechende Beschlussvorschläge auf der Grundlage der 
schulpolitischen Leitlinien zu unterbreiten. 
 
2.2 mit Hilfe einer Elternbefragung die Akzeptanz der bisherigen Umsetzungsmaßnahmen zu 
evaluieren, die Kenntnisse der Eltern über das bestehende städtische Schulangebot und 
Schulwahlpräferenzen im Sinne des Elternwahlrechts zu eruieren. Verfahren, Inhalt und Fi-
nanzierung der Elternumfrage werden mit einer gesonderten Vorlage beschlossen. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0588/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Wimmer 
Ruf: 
492-4027 
E-Mail: 
WimmerWo@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.08.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0588/2014 
Kosten / Folgekosten:  
 
Mit dem Beschluss zu dieser Vorlage sind keine unmittelbaren Kosten / Folgekosten verbunden. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.  
Mit seinem Beschluss zum Rahmenkonzept der Schulentwicklungsplanung im Februar 2011 hat 
der Rat der Stadt Münster vier Leitlinien der Schulentwicklungsplanung formuliert, die seitdem für 
die Verwaltung in der Umsetzung von Einzelmaßnahmen handlungsleitend sind.  
Sie lauten im Einzelnen: 
 
1. ein Schulangebot vorzuhalten, das dem Anspruch Münsters als Bildungs- und Wissen-
schaftsstadt gerecht wird; 
2. Rahmenbedingungen zu schaffen, die jedem Kind die Möglichkeit bieten, sein individuelles 
Bildungspotenzial auszuschöpfen und einen von seiner sozialen Herkunft unabhängigen 
optimalen Bildungsabschluss zu erreichen; 
3. ein Schulangebot vorzuhalten, das gesellschaftliche Veränderungen und differenzierte Le-
benssituationen berücksichtigt; 
4. das Schulangebot so weiter zu entwickeln, dass das Prinzip der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen als leitendes Prinzip verwirklicht ist. 
 
Unter diesen Prämissen ist die Verwaltung u.a. beauftragt worden, die Einrichtung einer städti-
schen Gesamtschule sowie der Sekundarschule (Gemeinschaftsschule) voran zu treiben, die 
Schulmodelle „Länger gemeinsam Lernen“ der Grundschule Berg Fidel und der Wartburgschule 
weiter zu entwickeln, das Ganztagsangebot bedarfsgerecht auszuweiten, Voraussetzungen für ein 
Weiterbildungskolleg zu schaffen, die Einrichtung der internationalen Schule zu unterstützen, 
Schulsozialarbeit neu zu strukturieren sowie ein Konzept zur Begabungsförderung vorzulegen. 
Der weitaus größte Teil der vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung priorisierten Ratsaufträ-
ge ist seither umgesetzt worden. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung ist über die sukzes-
sive erfolgten Einzelmaßnahmen in zwei Berichten zur Schulentwicklungsplanung informiert wor-
den. Verschiedene strukturelle und auch begleitende Einzelmaßnahmen entsprechen mit ihren 
Zielsetzungen in unterschiedlichem Maße mehreren Leitlinien (Anlage 1). So ist die Errichtung 
integrativer Schulsysteme einerseits ein Beitrag, ein der Bildungsstadt Münster entsprechendes 
Schulangebot vorzuhalten, andererseits tragen sie in ihrer gebundenen Ganztagsform gesell-
schaftlichen Veränderungen Rechnung und unterstützen mit der Einrichtung integrativer Lerngrup-
pen bzw. als Schulen mit gemeinsamem Lernen Inklusion als handlungsleitendes Prinzip. Um die 
Veränderungen in der Schullandschaft in Münster darzustellen, soll hier auf die Entwicklung des 
Schulangebotes und die Maßnahmen im Bereich Integration / Inklusion beispielhaft näher einge-
gangen werden. 
 
- Schulangebote - 
Das städtische Schulangebot hat sich im Sinne der Leitlinien in den zurückliegenden 3 Jahren qua-
litativ verändert und verfügt heute über eine größere Vielfalt an Schulformen. Mit der 1. Städti-
schen Gesamtschule Münster-Mitte und der Sekundarschule Roxel haben zwei neue Schulen zum 
Schuljahr 2012/13 den Betrieb aufgenommen. Als integriert arbeitende Schulangebote, die bis zur 
Klasse 10 alle Abschlüsse der Sekundarstufe I anbieten und über eine eigene bzw. bei einem fes-
ten Kooperationspartner bestehende Sekundarstufe II verfügen, eröffnen sie Schülerinnen und 
Schülern zusätzliche Wege, das individuelle Leistungspotenzial im Rahmen der individuellen Le-
bensentwicklung auszuschöpfen.  
Mit dem Start der Modellschule PRIMUS zum Schuljahr 2014/2015 entsteht ein weiteres integriert 
arbeitendes Schulangebot. Als eine von landesweit 5 Modellschulen unterrichtet sie zudem von 
der 1. bis zur 10. Klasse und ermöglicht einen bruchlosen Übergang von der Primar- in die Sekun-
darstufe.

- 3 - 
V/0588/2014 
Alle schulstrukturellen Maßnahmen folgten dem vom Rat vorgegebenen Verfahrensgrundsatz 
größtmöglicher Transparenz und Partizipation der am Schulleben Beteiligten. Das Bemühen, die 
Entwicklung der Schullandschaft in Münster möglichst im Konsens mit allen Beteiligten voran zu 
treiben, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz und das Gelingen schulstruktureller 
Veränderungen.  
Die neu aufgebauten Schulen sowie die Entwicklung des Elternwahlverhaltens haben zu einer 
deutlichen Veränderung des weiterführenden Schulangebotes in Münster geführt. So hat sich die 
Zahl der aufnehmenden Hauptschulen seit dem Schuljahr 2010/11 von 8 auf aktuell 4 Hauptschu-
len halbiert. Die Droste-Hauptschule in Roxel ist in die dort gegründete Sekundarschule aufgegan-
gen, die Geistschule hat auf Grund des Aufbaus der Modellschule PRIMUS zum Schuljahr 2014/15 
keine Anmeldungen entgegen genommen. Wartburgschule und Fürstenbergschule mussten we-
gen Unterschreiten der gesetzlich geforderten Mindestgröße auslaufend aufgelöst werden. 
Auch bei den Realschulen hat es Veränderungen gegeben. Auslaufend aufgelöst wurden die Re-
alschule Roxel und die Paul-Gerhardt-Realschule, die in der Sekundarschule Roxel bzw. in der 
Gesamtschule Münster-Mitte aufgegangen sind. Verändert haben sich dadurch auch die Über-
gangsquoten aus dem Primarbereich in den Sekundarbereich: 
 
Tabelle Eingangsquoten in 5. Klassen der städt. Schulen nach Schulform 
Schulform Quote 2010/11 Quote 2011/12 Quote 2012/13 Quote 2013/14 
Hauptschule 10,2%   9,2%   6,4%   6,0% 
Realschule 31,6% 28,9% 23,9% 25,4% 
Sekundarschule - -   3,7%   3,3% 
Gesamtschule - -   5,1%   4,9%1) 
Gymnasium 51,1% 56,4% 52,6% 50,8% 
Gesamt2) 92,9% 94,5% 91,6% 90,4% 
Quelle: Amt f. Schule und Weiterbildung    
1) Der minimale Rückgang der Quote um 0,16 Prozentpunkte begründet sich durch höhere Eingangszahlen   
   bei den Realschulen und gleich bleibende Zahlen bei der Gesamtschule und den Gymnasien bei einer um   
   74 höheren Anzahl von Grundschulabgängern im Vergleich zum Vorjahr. 
2) Die Gesamtquoten unter 100% resultieren aus Übergängen zu Schulen anderer Träger. ( Die Quoten zum 
SJ   2014/15 sind auf der Basis der amtlichen Schulstatistik noch zu ermitteln.) 
 
 
Integration / Inklusion 
Die im Jahr 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention 
war auf Landesebene zum Zeitpunkt des Rahmenkonzeptes zur Schulentwicklungsplanung noch 
nicht durch eine entsprechende Gesetzgebung umgesetzt. Der Rat hatte deshalb die Verwaltung 
aufgefordert, ein Konzept zur Entwicklung einer inklusiven Schullandschaft erst auf der Basis eines 
solchen Gesetzes zu erarbeiten.  
In Fortführung der bisherigen Maßnahmen zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit son-
derpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen, sind seitdem an weiteren weiterführen-
den allgemeinen Schulen integrative Lerngruppen entstanden. Zum Schuljahr 2014/15 haben 17 
weiterführende allgemeine Schulen aller Schulformen 85 Schülerinnen und Schüler mit sonderpä-
dagogischem Förderbedarf in ihr Angebot des gemeinsamen Lernens aufgenommen. Im Primarbe-
reich wurden im Schuljahr 2013/14 insgesamt 351 Schülerinnen und Schüler aller sonderpädago-
gischen Förderschwerpunkte unterrichtet. Ein detaillierter Bericht zu den Angeboten und Schüler-
zahlen im Bereich sonderpädagogische Förderung ist dem Rat und den Fachausschüssen mit der 
Vorlage V/0914/2012 „ Münster auf dem Weg zu einer inklusiven Schullandschaft“ zugegangen. 
 
Die Errichtung der Villa Interim als außerschulischer Lernort für Schülerinnen und Schüler mit dem 
Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung im Jahr 2011 ist zu einem landesweit beachteten 
Modell geworden. Als temporäres Unterstützungsangebot ist es auch im Sinne des 9. Schulrechts-
änderungsgesetzes ein Baustein in einer inklusiven Schullandschaft.

- 4 - 
V/0588/2014 
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz gibt vor, dass zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
konvention die sonderpädagogische Förderung in der Regel in der allgemeinen Schule stattfindet. 
Abweichend hiervon ist den Eltern die Wahl einer Förderschule möglich. Parallel zu dieser gesetz-
lichen Regelung hat das Land die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der 
Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) im Oktober 2013 neu erlassen. Davon betroffen sind ins-
besondere die Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“. Drei der vier in Münster bestehen-
den Schulen dieses Förderschwerpunktes haben die neu festgesetzten Mindestschülerzahlen nicht 
erreicht und hätten demnach auslaufend aufgelöst werden müssen. Sie hätten keine neuen Schü-
lerinnen und Schüler mehr aufnehmen können. 
Um den Prozess der Inklusion auch durch ein faktisch bestehendes Wahlrecht der Eltern zu unter-
stützen, hat der Rat deshalb die schulrechtliche Zusammenlegung dieser drei Förderschulen unter 
Beibehaltung der Standorte beschlossen, um auch mittelfristig ein aufnahmefähiges Förderschul-
angebot „Lernen“ aufrecht zu erhalten (V/0014/2014). 
 
 
Zu 2.  
Schulentwicklungsplanung ist ein fortlaufender Prozess, mit dem das Schulangebot qualitativ und 
quantitativ auf den erkennbaren Bedarf ausgerichtet wird. Für die Fortschreibung des Rahmenkon-
zeptes und die Benennung und Priorisierung der nächsten Ziele ist eine Vergewisserung über das 
bislang Erreichte ebenso erforderlich wie eine Standortbestimmung – auch hinsichtlich regionaler 
und nationaler Entwicklungen. 
 
Parameter für eine Standortbestimmung und ggf. Neuausrichtung sind u.a. 
 
 Die Entwicklung der Schülerzahlen/Prognose, 
 das Elternwahlverhalten (hin zu höheren Abschlüssen, Bildungswege möglichst lange offen 
halten), 
 das Erfordernis, aufgrund der Stadtarchitektur, bzw. der Geografie stadtteilbezogene Kon-
zepte zu entwickeln, 
 die Feststellung, dass das 3-gliedrige System sich im Umbruch befindet und wichtige Teile 
(Haupt- und Förderschulen) nicht schneller wegbrechen dürfen als Ersatzangebote in all-
gemeinen Schulen (insbesondere inklusive Angebote) geschaffen werden. 
 die Tatsache, dass es trotz verstärkter Bemühungen immer noch zu viele Misserfolge gibt 
(Studienabbrecher, Abbrecher von Ausbildungen, Abbruch von Schule, Abschulungen, zu 
viele Ausbildungsinteressierte landen im Übergangssystem). 
 
Dies korrespondiert mit den Ergebnissen des Bildungsberichtes ‚Bildung in Deutschland 2014‘, der 
von einer Autorengruppe i.A. des BMBF erstellt wurde. Dieser kommt u.a. zu den folgenden Fest-
stellungen: 
 
 Veränderung der Rahmenbedingungen durch Schülerzahlentwicklung und Migration. 
 Die soziale Ungleichheit hinsichtlich der Bildungschancen bleibt bestehen. 
 Zu viele ausbildungsinteressierte Kinder und Jugendliche kommen in das Übergangssys-
tem. 
 Hohe Wechsel-/Abbrecherzahlen im Schulbereich, in der dualen Ausbildung und in der 
Hochschule. 
 Der Bildungsstand insgesamt erhöht sich, der Trend zu höheren Abschlüssen setzt sich 
fort. 
 
Vor diesem Hintergrund müssen das Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung und die da-
von abzuleitenden Maßnahmen zur Umsetzung nach Maßgabe der schulpolitischen Leitlinien fort-
geschrieben werden. Über die nachfolgend benannten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen hinaus 
ist die Organisation des Übergangs von der Schule in den Beruf eingebettet in das Landespro-
gramm ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘ (KAoA). Hier werden mit zahlreichen Partnern in den 3 
definierten Handlungsfeldern

- 5 - 
V/0588/2014 
 Berufs- und Studienorientierung 
 Übergangssystem Schule – Ausbildung 
 Steigerung der Attraktivität des dualen Systems 
 
im Rahmen der kommunalen Koordinierung Standardelemente eingeführt sowie Maßnahmen und 
Konzepte für die unterschiedlichen Zielgruppen entwickelt. Hierzu wird die Verwaltung in einer se-
paraten Vorlage berichten und weitergehende Beschlussvorschläge unterbreiten. 
 
 
Kurzfristige Maßnahmen 
Zu einzelnen Bausteinen dieser Fortschreibung hat die Verwaltung bereits konkrete Entschei-
dungsvorschläge entwickelt, die dem Rat kurzfristig zur Beschlussfassung vorgelegt werden: 
 
- 2. städtische Gesamtschule - 
Die Verwaltung ist mit dem Beschluss zur Vorlage V/0865/2013 „2. Städtische Gesamtschule: Vor-
bereitende Prüfaufträge“ beauftragt worden, die notwendigen Vorbereitungen zur Aufnahme des 
Schulbetriebs der 2. Städt. Gesamtschule möglichst zum Schuljahr 2015/16 zu treffen. Dem Rat 
soll deshalb im 3. Quartal 2014 eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt werden (Nieder-
schrift des Rates zur Sitzung 11.12.2013). Die weit über den Kapazitäten liegende Zahl der An-
meldungen an der 1. Städtischen Gesamtschule belegt die Nachfrage nach dieser Schulform in 
der Elternschaft und bestätigt den Bedarf zur Ausweitung dieses integrativen Schulangebotes. Die 
Verwaltung wird entsprechend des Ratsbeschlusses die Ergebnisse der Prüfaufträge und einen 
Entscheidungsvorschlag zu Errichtung der 2. städtischen Gesamtschule zur nächsten Ratskette 
vorlegen. 
 
- Entwicklung einer inklusiven Schullandschaft - 
Das Land hat mit der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes im Oktober 2013  die 
gesetzliche Grundlage zur Entwicklung einer inklusiven Schullandschaft geschaffen (zu den we-
sentlichen Inhalten s. Vorlage 0115/2013 „Umsetzung der Inklusion“). Zur strittigen Frage der An-
wendung des Konnexitätsprinzips haben nach intensiven Diskussionen die Landesregierung und 
die kommunalen Spitzenverbänden im April 2014 eine Vereinbarung getroffen, nach der das Land 
die Konnexität für investive Maßnahmen anerkennt und dafür landesweit den Kommunen und 
Kreisen in den nächsten 5 Jahren insgesamt 125 Millionen € zur Verfügung stellt. Parallel dazu 
stellt das Land eine Inklusionspauschale zur Mitfinanzierung nicht-lehrenden Personals im Dienst 
der Schulträger zur Unterstützung von Schulen mit gemeinsamem Lernen in Höhe von 10 Millio-
nen € p.a. zur Verfügung. Dem Landtag liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung kommuna-
ler Aufwendungen für die schulische Inklusion vor, in dem das Verfahren zur  Verteilung der Mittel 
sowie gemeinsamer Überprüfungen der getätigten Aufwendungen und ggfs. erforderlicher Anpas-
sungen geregelt wird. Die Verwaltung wird auf dieser Basis zur nächsten Ratskette eine Mantelvor-
lage zum Konzept der Entwicklung einer inklusiven Schullandschaft und ihrer Standards in Müns-
ter vorlegen. Die konkrete Umsetzung geschieht durch separate Einzelentscheidungen. 
 
- Raumstandards im offenen Ganztag - 
Für den Ratsauftrag, ein bedarfsdeckendes Platzangebot im Offenen Ganztag der Grundschulen 
vorzuhalten, lassen sich die notwendigen Flächen auf der Grundlage der bestehenden Raumstan-
dards nicht mehr bereitstellen. Die stetig steigenden Teilnehmerzahlen und die damit einherge-
henden Zunahme der OGS-Gruppen erfordern neue Grundsätze und Wege für die Nutzung vor-
handener und die Herrichtung neuer Gebäudeflächen. Die Verwaltung hat hierzu in Zusammenar-
beit mit Grundschulvertretungen einen Vorschlag erarbeitet, der dem Rat zur Entscheidung in der 
nächsten Beratungskette vorgelegt wird. 
 
- Angebot für Schulverweigerer - 
Die Entwicklung eines Angebotes für Schülerinnen und Schüler, die den Besuch einer Schule ver-
weigern, ist im Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung unter dem Titel „Produktionsschule“ 
beschrieben.

- 6 - 
V/0588/2014 
Überlegungen zum Ansatz und zum Bedarf wurden auf Grund der  großen inhaltlichen Zusam-
menhänge zur Schulsozialarbeit und den Entwicklungen in diesem Themenfeld (BuT) und auf 
Grund neuer Maßnahmemöglichkeiten des Jobcenters im Übergang Schule / Beruf mehrfach neu 
geprüft. Die genaue Klärung der Zielgruppe und des quantitativen Bedarfs, die Analyse der beste-
henden Angebote, die Festlegungen zur konzeptionellen und inhaltlichen Ausrichtung des Angebo-
tes stehen in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und weiteren Beteiligten vor dem Abschluss. 
Die Verwaltung wird eine entsprechende Beschlussvorlage bis zum I. Quartal 2015 vorlegen. 
 
- Gesamtkonzept Schulsozialarbeit – 
Bereits mit dem Rahmenkonzept ist die Bedeutung der Schulsozialarbeit herausgestellt worden. 
Die Zuteilung von entsprechenden Fachkräften erfolgte bislang zur Unterstützung 
- des Ganztages an weiterführenden Schulen 
- bei der Einrichtung integrativer Lerngruppen 
- beim Aufbau neuer Schulen 
- in besonderen Einzelfällen 
Daneben besteht für Schulen seit 2008 die Möglichkeit der Umwandlung von Lehrerstellen in Stel-
len für Schulsozialarbeit, was allerdings eher für größere Systeme in Frage kommt.  
Unmittelbar nach Verabschiedung des Rahmenkonzeptes entstand die Möglichkeit der Einrichtung 
der BUT-Schulsozialarbeit, was sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich unter Einbezie-
hung vieler freier Träger erfolgte. Dies führte insgesamt zu einer deutlich verbesserten Ausstattung 
insgesamt mit Schulsozialarbeit, wenngleich das Aufgabenspektrum der BUT-Schulsozialarbeit an 
die Vermittlung zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gekoppelt war und ist. 
 
Vor dem Hintergrund des absehbaren Auslaufens der Finanzierungsmöglichkeit der BUT-
Schulsozialarbeit ist nunmehr eine neue Regelung über die Zuteilung von Schulsozialarbeit erfor-
derlich, auch im Verhältnis von Schulsozialarbeit und Jugendhilfe an Schulen.   
Dabei soll im Wesentlichen abgestellt werden auf die auch national belegten Befunde und Erfor-
dernisse der Inklusion, der Gestaltung erfolgreicher Bildungsbiografien (z.B. Begleitung des Über-
gangs von der Schule in den Beruf) sowie den Herausforderungen des demografischen Wandels, 
bzw. der Migration. Die Verwaltung wird dem Rat zu den Etatberatungen einen Vorschlag zur Fort-
führung der Schulsozialarbeit vorlegen. 
 
Mittel- und langfristige Aufgaben 
- Aktualisierung der Schülerprognose - 
Eine grundlegende Datenbasis für die Schulentwicklungsplanung ist die Prognose der Schülerzah-
len. Sie basiert auf der kleinräumigen Bevölkerungsprognose, die zurzeit vom Amt für Stadtent-
wicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung aktualisiert wird. Die überarbeiteten Daten der Be-
völkerungsprognose sind für den Herbst 2014 angekündigt und ermöglichen dann eine Aktualisie-
rung der 2010 aufgestellten Prognose der Schülerzahlen in Münster.  
Die kleinräumige Gliederung der Bevölkerungsprognose erlaubt auf der Grundlage langjähriger 
statistischer Erfahrungswerte eine Prognose für die schulscharfe Entwicklung der Schülerzahlen 
im Primarbereich sowie auch für die Anwahl der verschiedenen Schulformen und Schulen in der 
Sekundarstufe I. Aus diesen Daten lässt sich der Bedarf und das dementsprechende Schulange-
bot sowohl quantitativ als auch qualitativ erkennen. 
Sie kommt damit dem Auftrag aus § 80 Abs. 5 Schulgesetz NRW nach, der vorsieht, dass die 
Schulentwicklungsplanung „…die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte 
Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, 
Schularten, Orte des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen (berücksichtigt)…“. Über ihre 
Funktion als Planungsgrundlage zur Entwicklung der kommunalen Schullandschaft hinaus sind sie 
rechtlich vorgeschriebener Bestandteil in Genehmigungsverfahren zur Errichtung, Änderung und 
Auflösung von Schulen.  
Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung so frühzeitig wie möglich über 
die Ergebnisse der aktualisierten Schülerprognose berichten.

- 7 - 
V/0588/2014 
- Schulentwicklungsplanung Berufskollegs - 
Eine Schulentwicklungsplanung für die städtischen Berufskollegs mit ihren über 300 Bildungsgän-
gen im dualen System und in Vollzeit für fast 17.000 Schülerinnen und Schüler muss unter vielfäl-
tigen Aspekten und differenziert durchgeführt werden. Sie kann sich nicht auf den Bedarf in Müns-
ter allein beschränken. Die oberzentrale Funktion Münsters auch für den regionalen Ausbildungs-
markt spiegelt sich schon im hohen Anteil auswärtiger Schülerinnen und Schüler an den Berufskol-
legs wider. Zu berücksichtigen sind aber auch Zusammenhänge und Effekte für die örtliche und 
regionale Wirtschaft, die Vernetzung mehrerer Ausbildungsgänge einer Berufsgruppe oder ihre 
Angebote zur Erlangung allgemeiner Schulabschlüsse und berufsvorbereitender Qualifikationen. 
Neben diesen übergeordneten Fragestellungen kann eine Schulentwicklungsplanung für Berufs-
kollegs nicht auf gesetzte Parameter wie festgelegte Raumprogramme zurückgreifen. Die Verwal-
tung wird Anfang 2015 einen Konzeptvorschlag zum Verfahren, zu beteiligenden Akteuren und zu 
einer grundsätzlichen inhaltlichen Ausrichtung unterbreiten. 
 
- Zugewanderte Kinder und Jugendliche - 
Angesichts steigender Zuwanderungszahlen und einer steigenden Aufnahme von schulpflichtigen 
Kindern von Flüchtlingen aus unterschiedlichsten Sprachräumen und mit unterschiedlichster 
Schulerfahrung ist die Erarbeitung eines grundlegenden Konzeptes zur Beschulung von zugewan-
derten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 
02.04.2014 mit seiner Entscheidung zur schulischen Integration von zugewanderten Kindern und 
Jugendlichen in Regelschulen (V/0090/2014/1) die Einführung eines Basispaketes zur sofortigen 
Unterstützung der aufnehmenden Schulen und den Auftrag zur Neukonzeption der Beschulung der 
zugewanderten Kinder und Jugendlichen beschlossen. Die Verwaltung wird dem Rat zu den Etat-
beratungen im Herbst d. J. einen entsprechenden Konzeptvorschlag zur Entscheidung vorlegen. 
 
- Zukunft der Hauptschulen - 
Die seit Jahren rückläufigen Schülerzahlen an Hauptschulen und die stetig sinkende Übergangs-
quote in diese Schulformen (s. oben) haben in den vergangenen Jahren bereits zu einer deutlichen 
Reduzierung des Angebots in dieser Schulform geführt. Begründet ist der Rückgang der Schüler-
zahlen einerseits in veränderten Wahlverhalten der Eltern, die für ihre Kinder den bestmöglichen 
Schulabschluss anstreben sowie auch in der nachfragegerechten Ausweitung der integrierten 
Schulsysteme, die ebenfalls den Bildungsgang Hauptschule anbieten. Die Konzentration des An-
gebots auf die noch aufnehmenden Standorte in Kinderhaus, Coerde, Wolbeck und Hiltrup hat bei 
den Anmeldezahlen zum Schuljahr 2014/15 nur zu einer marginalen Stabilisierung geführt. Die 
Errichtung eines zusätzlichen integrierten Schulangebotes wird absehbar zu einem weiteren Ab-
schmelzen der Anmeldezahlen führen. Ein Konzept für ein Hauptschulangebot in Münster muss 
sowohl diese Entwicklung berücksichtigen, als sich auch der Frage stellen, inwieweit die zielglei-
che Unterrichtung im Bildungsgang Hauptschule für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädago-
gischem Förderbedarf sichergestellt werden kann.  
 
- Zukunft der Förderschulen - 
Mit den bereits beschriebenen Änderungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und  der Ver-
ordnung zu den Mindestgrößen von Förderschulen sind im Sinne der Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention die Rahmenbedingungen gesetzt, das gemeinsame Lernen an all-
gemeinen Schulen und damit die Inklusion zur Regel zu machen. Folgerichtig ist davon auszuge-
hen, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den bestehenden Förderschulen sukzessive 
zurückgehen wird. Werden die erforderlichen Mindestschülerzahlen des jeweiligen Förderschwer-
punktes unterschritten, muss der Schulträger schulorganisatorische Maßnahmen ergreifen.  
Entscheidend für das Gelingen der Inklusion ist neben den institutionellen Rahmenbedingungen 
auch das Vertrauen der Eltern in eine optimale Förderung ihrer Kinder mit sonderpädagogischem 
Förderbedarf an einer allgemeinen Schule. Der Prozess der Vertrauensbildung wird auch dadurch 
gestützt, dass das im Schulgesetz verankerte Wahlrecht der Eltern auch faktisch umgesetzt wer-
den kann. Dafür muss die Förderschullandschaft möglichst so strukturiert sein, dass die Förder-
schulen der jeweiligen Förderschwerpunkte aufnahmefähig bleiben oder alternative Angebote ent-
wickelt werden.

- 8 - 
V/0588/2014 
Dies gilt insbesondere für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, bei dem 
die Mindestschülerzahlen bereits unterschritten werden. Mögliche Entwicklungen sind hier in enger 
Verbindung zum bestehenden außerschulischen Lernort Villa Interim zu prüfen. 
 
- weiterführende Schulangebote in Stadtteilen - 
Das Wahlverhalten der Eltern hat nicht nur die Schülerströme zu den einzelnen Schulformen ver-
ändert. Rückläufige oder auf niedrigem Niveau stagnierende Anmeldezahlen an einzelnen Schulen 
geben unter dem Aspekt eines ausgewogenen Schulangebotes und seiner räumlichen Verteilung 
im Stadtgebiet Anlass zur Sorge. Auch wenn die Aktualisierung der Schülerprognose eine eher 
zunehmende Schülerzahl in Münster insgesamt ergeben sollte und damit die vereinzelten freien 
Kapazitäten bestehender Angebote zukünftig möglicherweise besser ausgelastet sein könnten, 
muss der Entwicklung einzelner Standorte, insbesondere bei den solitären weiterführende Schul-
angebote in Stadtbezirken, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Der Erhalt der Standor-
te ist dabei eine maßgebliche Prämisse. 
 
- Elternbefragung – 
Eine Grundlage für das 2011 beschlossene Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung war 
eine stadtweite Umfrage unter Eltern der Viertklässler, die Aufschluss geben sollte über das 
Schulwahlverhalten, über den Informationsgrad des Schulangebotes, über die Akzeptanz integrati-
ver Angebote, über das Interesse an neuen Schulangeboten und über den Bedarf an Ganztagsan-
geboten in der Sekundarstufe I.  
Das Schulangebot in Münster hat sich seither qualitativ verändert, die Diskussionen zur Umset-
zung der Inklusion haben in den zurückliegenden Jahren eine deutlich größere Aufmerksamkeit 
auch in der Elternschaft erfahren, so dass mit einer erneuten Umfrage 5 Jahre später einerseits die 
bisher umgesetzten Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung evaluiert werden können und 
mögliche Veränderungen bei den Schulwahlpräferenzen und das Schulwahlverhalten zusätzlich zu 
den Ergebnissen der Übergangsquoten für zukünftige Entscheidungen der Schulentwicklungspla-
nung überprüft werden können.  
 
I. V. 
gez. 
Paal 
Stadtrat 
 
Anlage 
Übersicht Umsetzungsmaßnahmen

V_0588_2014_Anlage_1

2044 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0588/2014 
 
Schulpolitische Leitlinie    Maßnahme*              Status 
Das Schulangebot soll dem Anspruch 
Münsters als Bildungs- und 
Wissenschaftsstadt gerecht werden. 
Errichtung der 1. Städt. Gesamtschule  
Errichtung (Gemeinschaftsschule) Sekundarschule Roxel 
Aufbau der Modellschule PRIMUS (längeres gemeinsames Lernen) 
Unterstützung der Entwicklung der Internationalen Schule Münster 
Entwicklung einer 2. Städt. Gesamtschule 
umgesetzt  
umgesetzt 
umgesetzt 
umgesetzt 
in Planung 
Rahmenbedingungen schaffen, die  
jedem Kind die Möglichkeit bieten, sein 
individuelles Bildungspotenzial 
auszuschöpfen und einen von seiner 
Herkunft unabhängigen optimalen 
Bildungsabschluss zu schaffen. 
Netzwerk Begabungsförderung  
Aufbau integriert arbeitender Schulangebote (s. oben) 
Aufbau BuT-Schulsozialarbeit 
Ausbau Lernförderung 
Ausbau integrativer Lerngruppen 
Errichtung Villa Interim 
Konzept Angebote für Schulverweigerer (ehemals Produktionsschule) 
Gesamtkonzept Schulsozialarbeit 
umgesetzt  
umgesetzt 
umgesetzt 
umgesetzt 
umgesetzt 
umgesetzt 
in Planung 
in Planung 
Ein Schulangebot vorhalten, das 
gesellschaftlichen Veränderungen und 
differenzierte Lebenssituationen 
berücksichtigt 
Bedarfsgerechter Ausbau des offenen Ganztags  
Erhöhung der Personalressourcen im offenen Ganztag 
Entwicklung neuer Raumstandards im offenen Ganztag 
Ausbau des gebundenen Ganztags an weiterführenden Schulen 
umgesetzt  
umgesetzt 
in Planung 
umgesetzt 
Das Schulangebot soll nach dem 
handlungsleitenden Prinzip einer 
inklusiven Ausrichtung entwickelt 
werden. 
Ausbau integrativer Lerngruppen  
Stabilisierung Förderschulen „Lernen“ 
Errichtung Villa Interim 
Kooperation mit Landschaftsverband und Bezirksregierung 
Grundlegender Bericht zur Entwicklung einer inklusiven Schullandschaft 
Grundlegendes Gesamtkonzept inklusive Schullandschaft in Münster 
umgesetzt  
umgesetzt 
umgesetzt 
umgesetzt 
umgesetzt 
in Planung 
*eine Maßnahme kann gleichzeitig verschiedenen schulpolitischen Leitlinien dienen

Beratungsverlauf (3)

27.08.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0588/2014
Typ
Vorlagen
Datum
14.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37