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AN/1245/2026

Umgang mit Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit

FDP/KSG Anfrage nach § 4 05.08.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.09.2026, TOP 12.3.4

FDP/KSG Anfrage nach § 4

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FDP/KSG Anfrage nach § 4

3392 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Herr Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
An die Vorsitzende des Ausschusses 
Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 
Frau Dîlan Yazicioglu 
 
 
 
FDP/KSG-Fraktion 
Im Rat der Stadt Köln 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Telefon 0221. 221-23830 
fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 07.08.2026 
AN/1245/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026 
 
Umgang mit Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit der 
Arbeitnehmerfreizügigkeit 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Ta-
gesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren 
am 17. September 2026 zu setzen. 
 
Sozialleistungen sollen Menschen unterstützen, die auf Hilfe angewiesen sind. Gleichzeitig 
ist es Aufgabe der öffentlichen Hand, Missbrauch konsequent zu verhindern und die Akzep-
tanz des Sozialstaats zu sichern. Ein aktueller Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit 
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt, dass Kommunen über wirksame Instru-
mente verfügen können, um missbräuchliche Leistungsbezüge aufzudecken.  
 
Mit dem Erlass des Landes werden die Jobcenter und Kommunen aufgefordert, konsequen-
ter gegen Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit 
vorzugehen. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass bereits geringfügige Beschäftigungen teil-
weise dazu genutzt werden, einen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II 
für ganze Familien zu begründen. Nach Angaben des Landes werden hierfür gezielt soge-
nannte „Aufstocker" rekrutiert. 
 
Ziel ist es, missbräuchliche Leistungsbezüge frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, ohne 
dabei die unionsrechtlich garantierte Arbeitnehmerfreizügigkeit einzuschränken. Die Stadt 
Gelsenkirchen, die mit systematischen und stichprobenartigen Kontrollen sowie einer intensi-
ven Prüfung der tatsächlichen Arbeitnehmereigenschaft agiert, gilt hierbei bereits als Vorbild. 
  
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden 
Fragen:

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
1. Inwieweit setzt die Verwaltung die im Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen zum 
verstärkten Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit der 
Arbeitnehmerfreizügigkeit beschriebenen Maßnahmen bereits um?  
2. Warum werden in Köln nach Aussage der Verwaltung (Bericht des Kölner Stadt-An-
zeigers vom 08.07.2026) bislang keine systematischen beziehungsweise stichpro-
benartigen Prüfungen der tatsächlichen Arbeitnehmereigenschaft in vergleichbarer 
Form wie in Gelsenkirchen und anderen Kommunen durchgeführt?  
3. Wie viele EU-Ausländer, die als Arbeitnehmer anerkannt sind, beziehen derzeit im 
Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Köln aufstockende Sozialleistungen aus der 
Grundsicherung und wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für aufstockende Leistun-
gen an Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens eine leistungsberechtigte Per-
son als Unionsbürgerin oder Unionsbürger von der Arbeitnehmerfreizügigkeit Ge-
brauch macht? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Ulrich Breite     Dr. Eva-Maria Ritter 
Fraktionsgeschäftsführer    Sozialpolitische Sprecherin

Beratungsverlauf (1)

17.09.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3.4 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
AN/1245/2026
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
05.08.2026
Erstellt
05.08.2026 09:21