V/0064/2016
Errichtung einer Gesamtschule am Standort der Paul-Gerhardt-Realschule, Jüdefelder Straße 10
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
25196 Zeichen
V/0064/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Errichtung einer Gesamtschule am Standort der Paul-Gerhardt-Realschule, Jüdefelder Straße 10
Nachfinanzierung aufgrund von Mehrkosten
Beratungsfolge
23.02.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
08.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.03.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei der Errichtung der Gesamtschule Münster-Mitte am
Standort der Paul-Gerhardt-Realschule in den Handlungsfeldern:
Bauen unter schulbetrieblicher Volllast, Sanierung, umfangreicher An - und Umbau des
Gebäudes der ehemaligen Paul -Gerhardt-Realschule und der Überwasser schule in B e-
standbauten,
erweiterte Planungs- und Bauleistungen erforderlich wurden, die einen zusätzlichen Mittelbedarf
in Höhe von 521.500 € auslösen, das entspricht 2,96 % des ursprünglichen Budgetansatzes im
Baubeschluss.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die
Fortschreibung der Planung des Neubaus des Gebäudes für die Sekundarstufe II,
einschließlich der Zweifach-Sporthalle,
erweiterte Planungs- und Bauleistungen erforderlich werden, die einen zusätzlichen Mit telbedarf
in Höhe von 521.000 € auslösen, das entspricht 2,96 % des ursprünglichen Budgetansatzes zum
Baubeschluss,
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die vorgenannten erweiterten Planungs– und Baulei-
stungen
Auswirkungen auf die Baunebenkosten der eingebundenen Fachplanungs- und
Ingenieurleistungen
haben, die einen zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von 342.400 € auslösen,
das entspricht 1,94 % des ursprünglichen Budgetansatzes zum Baubeschluss
Vorlagen-Nr.:
V/0064/2016
Auskunft erteilt:
Herr Brockhausen
Ruf:
492-2413
E-Mail:
BrockhS@stadt-muenster.de
Datum:
18.02.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0064/2016
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass, um die Inbetriebnahme des 2. Bauabschnittes zum
Schuljahresbeginn 2018 nicht zu gefährden, alle erforderlichen Fachplanungsleistungen wie
geplant fortgeführt werden, so dass der Baubeginn, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwen-
digen zusätzlichen Finanzmittel, fristgerecht im Sommer 2016 erfolgen kann.
II. Finanzielle Auswirkungen:
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Deckung des unter Punkt 1 bis 3 genannten Fina n-
zierungsbedarfes zusätzlich 1.380.000 € benötigt werden.
4. Für die o. g. Sachentscheidung wurden in den Haushaltsplänen 2012 - 2016 ff Finanzmittel in
Höhe von 17,6 Mio. Euro bereitgestellt. Weitere 1.380.000 € sind für die Maßnahme im Hau s-
haltsplan 2017 ff zu veranschlagen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnah-
me
4430 Erweiterung Gesamtschule
Münster-Mitte
2012 430.000
2013 920.000
2014 2.862.000
2014 288.000 Mittelum-
schichtung in
der PG 0301
2015 4.600.000
2016 2.500.000
2017 2.500.000
2018 3.500.000
Summe bisher bereitgestellte Mittel 17.600.000
Mehrbedarf 1.380.000
2017 1.000.000
2018 380.000
Gesamtsumme Neu
18.980.000
Bisherige Beschlüsse
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 mit der Vorlage V/0894/2011 die E r-
richtung einer vierzügigen städtischen Gesamtschule am Standort der städtischen Paul -Gerhardt-
Realschule, Jüdefelder Straße 10, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, das Vergabeverfahren
zur Beauftragung der Architektenleistungen entsprechend der Verdingungsordnung für Freischaffe n-
de (VOF) einschließlich der Durchführung eines begrenzten Architektenwettbewerbs vorzubereiten.
- 3 -
V/0064/2016
Am 19.09.2012 hat der Hauptausschuss die Durchführung eines begrenzten Architektenwettb ewerbs
beschlossen.
Am 10.07.2013 hat der Hauptausschuss mit der Vorlage V/0215/2013 die Ergebnisse des Archite k-
tenwettbewerbes und des VOF -Verfahrens zur Vergabe der Architektenlei stungen zur Kenntnis g e-
nommen und das Architekturbüro Bleckmann und Krys (bka) aus Münster mit den Architektenleistu n-
gen beauftragt.
Am 02.04.2014 hat der Rat der Stadt Münster die Realisierung der Gesamtschule entsprechend der
vorgelegten Gebäude- bzw. Freiraumplanung beschlossen (Baubeschluss).
Zu 1.: Sanierung, umfangreicher An- und Umbau des Gebäudes der ehemaligen Paul-Gerhardt-
Realschule und der Überwasserschule, 1. Bauabschnitt
Rahmenbedingungen für den Schul- und Baustellenbetrieb
Die Realisierung der Gesamtschule am Standort der Paul -Gerhardt-Realschule stellt eine der derzeit
größten baulichen Herausforderung der Stadt Münster dar. Baufachlich wird die Baumaßnahme durch
die Sanieurng, den Umbau und die Erweiterung von zwei großen Bestandgebä uden bestimmt: Die
alte Paul -Gerhardt-Realschule wird umfassend saniert und erweitert, die Überwasserschule durch
Umbauten den aktuellen funktionalen Anforderungen angepasst.
Die intensiven baulichen Eingriffe in den Gebäudebestand werden in den Gebäuden r ealisiert,
in denen parallel unter Volllast die auslaufende Paul-Gerhardt-Realschule und die
Gesamtschule Münster Mitte ihren lau fenden Schulbetrieb gewährleiste n müssen! Alle
Bauarbeiten werden in beiden Gebäuden damit unter extrem erschwerten Bedingungen ausgeführt
und dennoch soweit als möglich darauf abgestimmt. Erhebliche gegenseitige, teilweise äußerst
problematische Auswirkungen, lassen sich nicht vermeiden und führen zu starken Mehrbelastungen
des Schulbetriebes.
Nach dem Baubeschluss wurde zunächst die Planung für den 1. Bauabschnitt (Startorganisation und
Umbau der Paul-Gerhardt-Realschule mit angeschlossenem Neubau der Mensa, Sanierung der
Überwasserschule) weiterentwickelt. Im Sommer 2015 erfolgte hierzu der Baubeginn. Aktuell sind fast
alle Bauaufträge zum 1. Bauabschnitt vergeben.
Von den Bauarbeiten sind alle Gebäudeteile (Klassenräume, Fachräume, Lehrerzimmer, Verwa ltung,
Flure WC-Anlagen, etc.) betroffen. Selbst bei intensiver Grundlagenermittlung kann nur auf stichpr o-
benartige Untersuchung der vorhandenen Bauteile und teilweise auf nur noch rudimentär vorhand e-
nes Planmaterial (Überwasserschule) zurückgegriffen werden.
In der Folge muss die Planung einer Baumaßnahme im Bestand immer von Annahmen ausgehen, die
häufig erst während der Bauarb eiten im Gebäudebestand bestätigt oder im ungünstigeren Fall nicht
bestätigt werden. In diesem Sinne sind Abweichungen von den Erkenntnissen der Grundlagenermit t-
lung beim Bauen im Bestand die Regel, auf die mit einer Aktualisierung der Planung, Ä nderungen in
der Ausführung und häufig auch im Bauablauf reagiert werden muss. Planungs - und nicht vorhe r-
sehbare Ausführungsänderungen müssen vor Ort unter Einbeziehung aller Fachbelange entschieden
werden und sind, je nach Umfang, in den Vorermittlungen der zu erw artenden Baukosten nicht en t-
halten.
Hierbei wird nicht zuletzt ein großer Koordinationsaufwand bei der S chule und im Baustellenbetrieb
ausgelöst, der seinerseits notwendige Reaktionen des Schulbetriebes auf geänderte Bauabläufe aus-
löst. Auch diese Reaktion en erfordern im Schul - und Baustellebetrieb ergänzende Leistungen, Au f-
wendungen und Kosten.
Die erforderlichen Umbau - und Instandsetzungsmaßnahmen greifen an zahlreichen Ste llen in die
Gebäudestruktur und die haustechnischen Anlagen tief ein. Eine Konzentr ation der Ausführungsa r-
beiten auf die Ferienzeiten war trotz intensiver Bemühungen und dem Ziel der zeitnahen Bereitste l-
lung der Räume nur untergeordnet möglich.
- 4 -
V/0064/2016
Wesentliche Auswirkungen des Bauens im Bestand sind:
A) Bauen unter Schulbetrieb 110.000 €
Die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes erfordert begleitenden, flankierende Maßnahmen, die über
die gesamte Bauzeit hinweg in unterschiedlicher Intensität wie folgt notwendig wurden:
Fortwährende Reinigungsarbeiten unter laufenden Schul- und Baustellenbetrieb
zur Sicherstellung nutzbarer Schulräume > 50.000 €
Stetiges Transportieren, Ausräumen und Verlagern von Einrichtungsgegen-
ständen und Raumausstattungen zur kontinuierlichen Bereitstellung funktions-
bereiter Unterrichtsräume > 50.000 €
Provisorisches Herstellen von Schulhofflächen und Absperrungen als Reaktion
auf den laufenden Schulbetrieb > 10.000 €
B) Sanierung, An- und Umbau im Bestand 411.500 €
Trotz intensiver Grundlagenermittlung, sowohl im Hochbau als auch im haustechnischen Bere ich,
wurden im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahmen unvorhersehbare Bauteilzustände vorgefunden,
die einer Ertüchtigung im Rahmen von Umbau - und Sanierungsmaßnahmen, bzw. einer A npassung
der Planung „auf der Baustelle“ aufgrund von Abweichungen zu den Besta ndsunterlagen, bedurften.
Darüber hinaus wurde davon ausgegangen, dass die vorhandenen Bestandsgebäude, da bis zum
Beginn der Bauarbeiten im Schulbetrieb befindlich, brandschutztechnisch nur geringf ügig angepasst
werden müssten. Bei der Erstellung der Bran dschutzkonzepte wurden die B estandsgebäude jedoch
neu bewertet und ein Maßnahmenkatalog zur Erreichung der Genehmigungsfähi gkeit festgelegt, der
den ursprünglich kalkulierten Umfang übersteigt. Folgende Auslöser von Mehrkosten können benannt
werden:
Eine im Bestandsgebäude der Paul-Gerhardt-Realschule großflächige Stahl-
betonrippendecke zeigte nach umfassender Öffnung der abgehängten Decke
gravierende Schäden im Bereich der Betonrippen. Die Bewehrungseisen wiesen
in weiten Teilen keine oder nur unzureichende Betonüberdeckungen auf, sodass
sowohl die Tragfähigkeit als auch der Brandschutz nicht mehr ausreichend ge-
währleistet war. Die Decke musste aufwendig durch Spritzbeton saniert werden.
Außerdem mussten ausschließlich für das Abhangsystem der hier geplanten
naturwissenschaftlichen Ausstattung aufgrund der durch den Spritzbetonauftrag
geänderten Deckensituation neue Haltepunkte gesetzt werden. > 120.000 €
Alle Türen in den Bestandsgebäuden wurden auf der Grundlage der sich aus
den neu erstellten Brandschutzkonzepten ergebenden Anforderungen überprüft.
Hierbei zeigte sich, dass ein Großteil der Türen erneuert werden musste. > 68.000 €
Durch die in den Bestandsgebäuden geplanten Umbaumaßnahmen wurde die
Neuverlegung von vertikalen und horizontalen Installationssträngen für die
technische Gebäudeausstattung durch die vorhandene Bausubstanz erforderlich.
Erst nach intensiver Grundlagenermittlung und Konkretisierung der Entwurfs-
planung der haustechnischen Gewerke, konnten die Auswirkungen auf den
Hochbaugewerken konkret ermittelt werden. Der Umfang und die Folgekosten
im Hochbaubereich übersteigen die in den Kostenermittlungen erfassten Ansätze > 92.000 €
Um die Kellerlichtschächte an der Paul-Gerhardt-Schule weiter belichtet zu be-
lassen, wurde in der Ausführungsplanung der beiden neu geplanten Rampenan-
lagen, zur barrierefreien Erschließung der Haupteingänge die ursprünglich kalku-
lierte Betonkonstruktion durch eine Stahlgitterkonstruktion ersetzt. > 22.000 €
Im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung vorhandener naturwissen-
schaftlicher Einrichtungen wurde festgestellt, dass viele der vorhandenen, und
- 5 -
V/0064/2016
für eine Übernahme vorgesehen Ausstattungsmöbel, zuvor aufgearbeitet bzw.
geändert werden müssen, um dem Stand der Technik und den Sicherheits-
standards zu entsprechen. Für einige Möbel stellte sich nach eingehender
Prüfung, der Aufwand für eine Aufarbeitung und Versetzung als unwirtschaftlich
dar, sodass hier Erneuerungen erforderlich wurden. > 34.500 €
Die zusätzlich im Bauprozess für die Handlungsfelder Bauen unter Schulbetrieb (A)
und Sanierung, An- und Umbau im Bestand (B) entstandenen Kosten belaufen sich auf 521.500 €
Das entspricht 2,96 % der Kosten des Baubeschluss vom
Zu 2.: Neubau des Gebäudes für die Sekundarstufe II, einschließlich der Zweifachsportha lle,
2. Bauabschnitt
Die Vorplanung zum 2. Bauabschnitt (Neubau einer Sporthalle mit Unterrichtsräumen der Sek. II)
wurde zunächst zeitlich versetzt weiterverfolgt, da die Inbetriebnahme erst für den Schuljahresb eginn
2018 erforderlich ist. Für den 2. Bauabschnitt wurde ein Vorabzug der Entwurfsplanung einschließlich
Kostenberechnung Ende 2015 vorgelegt.
Die Haushaltsmittel wurden auf der Grundlage der im Rahmen der Vorplanung erstellten Kosten-
schätzung ermittelt. Die Vorplanung beschreibt eine noch sehr frühe Phase des Planungsprozesses.
Zu diesem Zeitpunkt liegt noch keine abschließende Planungsabstimmung mit der Schule, Genehmi-
gungsgrundlage zur Tragwerksplanung und zum Brandschutz etc. vor. Die Kostenschätzung ist zu
dem Zeitpunkt eine noch grobe über Flächenvergleichswerte erstellte Kostenermittlung.
Nach der Entwurfsplanung einschließlich Kostenschätzung (Stand Baubeschluss v. April 2014) ist die
Planung intensi v weiter vorangetrieben worden. Neben der Einbeziehung der weiterentwickelten
Fachplanungen der haustechnischen Gewerke konnte die Planung in zahlreichen Gesprächen mit der
Schule umfassend auf deren pädagogische und betriebliche Belange abgestimmt werden. Bei dieser
Weiterentwicklung konnten Annahmen aus der Wettbewerbs - und Entwurfsplanung we itestgehend
bestätigt werden, in Teilen war eine Konkretisierung und Anpassung auf technische Anforderungen
und schulische Belange notwendig.
Trotz einer konsequenten Einhaltung der beschlossenen Fl ächen- und Standardvorgaben aus dem
Baubeschluss und einer ständigen, intensiven und kritischen Planungsabstimmung unter allen Pl a-
nungsbeteiligten, auch vor dem Hintergrund der Einhaltung des Kostenrahmens, ergeben sich de n-
noch verschiedene Mehrkostenposten im Zuge der Planungsfortschreibung (s. Punkt C), die sich
auch durch Planungsanpassungen nicht reduzieren lassen und auch nicht zur Deckung der Mehrkos-
ten im 1. Bauabschnitt herangezogen werden können.
C) Planungsfortschreibung
2. Bauabschnitt 451.000 €
Die Ende 2015 mit dem Vorabzug der Entwurfsplanung vorgelegte Kostenberechnung stellt durch die
Berücksichtigung der Ergebnisse aller fortgeschrieben Fachplanungen (einschließlich Vorabzug
Brandschutzkonzept und statischer Vorberechnung) eine deutlich qualifiziertere Kostenermittlung
aufgrund der Planungsfortschreibung dar.
Folgende Kosten, die sich im Zuge dieser Planungsfortschreibung ergeben, können benannt werden:
Im ursprünglichen Konzept der Tragwerksplanung war für die Sporthallendecke
der Einsatz von Betonfertigteilen vorgesehen. Aufgrund der beengten Situation
des geplanten Baufelds und der Zuwegung im Altstadtbereich stellt sich die
Baustellenlogistik als besonders schwierig dar. Die zuvor angedachte Dachtrag-
werkskonstruktion mit Fertigteilträgern wäre, wenn überhaupt, nur schwer und mit
- 6 -
V/0064/2016
erheblichen zusätzlichen Transportkosten realisierbar. Es wird jetzt in der Tragwerks-
planung eine Spannbetonlösung in Ortbetonausführung für das weitgespannte
Hallentragwerk vorgesehen. Zusätzlich müssen hierbei Schwerlasttürme/-stützen
für die bauzeitliche Abfangung der zweigeschossigen Aufbauten auf die
Hallenkonstruktion kalkuliert werden. > 85.000 €
In den Kostenschätzungen zum Baubeschluss wurden die Kosten für die
naturwissenschaftlichen Einrichtungen auf Erfahrungswerte abgeschlossener
Baumaßnahmen hochgerechnet. Auf der Grundlage der nun bereits für den
1. Bauabschnitte beauftragten Auftragssumme und einem zum 2. Bauabschnitt
erstellten bepreisten Leistungsverzeichnis werden hier aktuelle Mehrkosten im
Bereich der Ausstattung erwartet. > 90.000 €
Aufgrund des engen Baufeldes, der stetigen Platznot, der Sicherung der auf dem
Grundstück vorhandenen Versorgungsleitungen und um die Schulhoffläche
während der Bauzeit nicht weiter einzuschränken, ist ein kompletter Baugruben-
verbau vorgesehen. Die ursprünglich vorgesehenen Abböschungen werden nicht
ausgeführt. > 67.000 €
Aufgrund der aktualisierten Baugrubenplanung ergaben sich insbesondere durch
höhere Konstruktionshöhen der Bauteile im Bereich der Sporthalle Mehrmassen
beim Erdaushub. Eine Erhöhung des Gebäudes war ausgeschlossen, die Be-
rücksichtigung der Abstandsflächen zur Nachbarbebauung machte hier eine Ab-
senkung der Sporthallensohle erforderlich. Die hieraus resultierenden Mehrmas-
sen und weiterer Grubenaushub haben Mehrkosten zu Folge. > 70.000 €
Zum Zeitpunkt der Grundlagenermittlung wurde eine auf Stichproben
beruhende geotechnische Untersuchung des anstehenden Bodenmaterials
erarbeitet. Im Zuge der Erdarbeiten ergaben sich Mehrleistungen für die
Entsorgung von belastetem Erdaushub (Z2-Material) und Asphaltmaterial (PAK),
die in der Kostenschätzung zur Vorplanung nicht vorhergesehen werden konnten.
Hiernach wurde Bodenmaterial der Belastungsstufe Z1 vorhergesagt. > 127.000 €
Aufgrund der erstellten Lichtberechnung werden zwei zusätzliche Mastleuchten
als Sicherheitsbeleuchtung an den Eingängen und zwei zusätzliche Mastleuchten
zur Ausleuchtung der Jüdefelderstraße erforderlich. > 12.000 €
D) Erdarbeiten im Zusammenhang mit den Archäologische Grabungen 40.000 €
Sowohl die Paul-Gerhardt-Realschule als auch die Überwasserschule sind Baudenkmale und heraus-
ragende Beispiele für ihren jeweiligen Errichtungszeitraum.
Die Baufelder des Erweiterungs- und Neubaus der Gesamtschule w aren auf Grund ihrer Lage im I n-
nenstadtbereich vor Baubeginn für die Durchführung von archäologischen Grabungen vorgesehen.
Die hierfür anfallenden Kosten sind entsprechend gesetzlicher Vorgaben durch den Grundstückse i-
gentümer, in diesem Fall die Stadt zu tragen.
Die archäologischen Grabungen wurden mit insgesamt 720.000 € veranschlagt und umfassen zum
einen die Personalkosten der Grabungsarbeiten und zum anderen die archäologiebedingten Ko sten
für Erdarbeiten. Grundlage dieser Kalkulation waren die Untersuchung der zukünftig durch die neu
geplanten Erweiterungs- bzw. Neubaugebäude zum 1. und 2. Bauabschnitt überbauten Flächen.
Die archäologischen Ausgrabungen der zuvor veranschlagten Baufelder haben bisher zu keiner Ko s-
tensteigerung geführt. Der hierfür von der Politik beschlossene Kostenrah men wurde bislang nicht
vollständig ausgeschöpft.
Aufgrund der Abweichung von der ursprünglich geplanten Ausbautiefe (ca. 80 cm) der neu herzuric h-
tenden Schulhofflächen zwischen den Bestandsgebäuden der Paul -Gerhardt-Schule und der ehema-
- 7 -
V/0064/2016
ligen Überwasserschule, und der archäologischen Befundlage ab ca. 30 cm unter der vo rhandenen
Asphaltfläche, wurden Bodendenkmale tangiert, die eine archäologische Untersuchung erforde rlich
und sinnvoll machen. Trotz dieser erheblichen Erweiterung der Untersuchungsfläche n (ca. 1.500 m²)
wird das ursprünglich veranschlagte Budget durch wirtschaftliches Arbeiten der A rchäologie nur im
Bereich der Schulhofflächen verhältnismäßig geringfügig überschritten. Hierfür werden voraussichtlich
Mehrkosten in Höhe von ca. 40.000,00 € entstehen. Dieser Mehraufwand steht in Anbetracht der bis-
herigen reichhaltigen Befunddichte in einem günstigen Verhältnis zum Erkenntnisgewinn für die
Stadtgeschichte. Damit ist auch perspektivisch der Gesamtkostenbedarf gedeckt.
E) Sondierungsbohrungen für Kampmitteluntersuchungen 30.000 €
Für die Rammarbeiten zur Erstellung des Baugrubenverbaus zum
2. Bauabschnitt waren vorab nach Rückkopplung mit der Feuerwehr Münster
Sondierungsbohrungen zur Kampfmitteluntersuchung durchzuführen. Diese
waren in der Kostenschätzung bislang nicht erfasst. > 30.000
Die zusätzlich im Bauprozess für die Planungsfortschreibung (C), die Erdarbeiten im Zusammenhang
mit den archäologischen Grabungen (D) und den Kampfmittelräumdienst (E) entstandenen Kosten
belaufen sich auf 521.000 €
Das entspricht 2,96 % der Kosten des Baubeschlusses vom 02.04.2014.
Zu 3.: Änderungen in den und Auswirkungen auf die Baunebenkosten der eingebundenen
Fachplanungs- und Ingenieurleistungen
F) Baunebenkosten 342.400 €
Die Baunebenkosten wurden zum Zeitpunkt des Baubeschlusses unter den damals bekannten Rah-
menbedingungen und Voraussetzungen kalkuliert. Diese Rahmenbedingungen ha ben sich in den
letzten Monaten, wie beschrieben, geändert und führen in der Folge zu folgenden Auswirkungen und
Kosten:
Die Freiraumplanung sollte ursprünglich komplett verwaltungsintern durch das
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit erfolgen. Zunehmende Aufgaben, nicht
zuletzt aus dem Bereich der Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen binden
Personal, sodass die Planungsleistungen der Außenanlagen ab der
Ausführungsplanung extern vergeben werden musste. > 132.400 €
Die Prüfung der Tragwerksplanung zum 2. Bauabschnitt kann nicht wie
ursprünglich geplant verwaltungsintern durch die Statische Prüfstelle des
Bauordnungsamtes erfolgen, sondern muss aufgrund des Einsatzes von
Spannbetonbauteilen an ein hierfür qualifiziertes externes Büro für Prüfstatik
vergeben werden. > 40.000 €
Der zuvor genannte Einsatz von Spannbetonelementen löst aufgrund der
erforderlichen komplexere Berechnungen und des erhöhten Aufwandes auf der
Baustelle höhere Honorarkosten für die Tragwerksplanung aus als ursprünglich
kalkuliert. > 44.000 €
Aufgrund der im Zuge der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung für den
2. Bauabschnitt festgestellten Erhöhung der Bauwerkskosten gegenüber den
ursprünglich geschätzten Kosten erhöhen sich auch entsprechend die
anrechenbaren Kosten und damit das Honorar für die Architektenleistungen. > 50.000 €
Die Ausstattung der naturwissenschaftlichen Räume für den 1. und 2. Bau-
abschnitt werden über alle Leistungsphasen vom beauftragten
Architekturbüro bearbeitet. Hinzu kommen zusätzliche Leistungen
- 8 -
V/0064/2016
für die Ermittlung des NW-Raum Bestandes, um möglichst viele Möbel
zu erhalten. Hierfür waren bislang keine zusätzlichen Honoraransatz
berücksichtigt. > 56.000 €
Zusätzliche zu den ursprünglich kalkulierten Baunebenkosten entstanden
verschiedene, bisher nicht vorgesehene Kosten (z. B. für ergänzende
Baugrunduntersuchungen, rechtliche Beratung etc.). > 20.000 €
Die im Bauprozess für die Planungsfortschreibungen und geänderten Ausführungen ausgelösten zu-
sätzlichen Baunebenkosten belaufen sich auf 342.400 €
Das entspricht 1,94 % der Kosten des Baubeschlusses vom 02.04.2014.
Die vorgenannten Mehrkostenpositionen aus den Bereichen:
Bauen unter schulbetrieblicher Volllast (A)
Sanierung, umfangreicher An- und Umbau des Gebäudes der ehemaligen Paul Gerhard Realschu-
le und der Überwasserschule (B)
Fortschreibung der Neubauplanung des Gebäudes für die Sekundarstufe II, einschließlich der
Zweifachsporthalle (C bis E)
Änderungen in den und Auswirkungen auf die Baunebenkosten der eingebundenen Fachplanungs-
und Ingenieurleistungen (F)
ergeben in der Summe 1.384.900 €.
Insgesamt ergeben sich für den 1. und 2. Bauabschnitt aufgrund der aktuellen Rahmenbedin-
gungen und Entwicklungen im Projekt nachfolgend dargestellte Budgetentwicklungen:
Gegenüberstellung aktuelle Kostenprognose (1. + 2. BA) / Budget Baubeschluss
Budget
Aktuelle Prognose
Baubeschluss
Differenz zum
1.BA + 2.BA
1. + 2. BA
Baubeschluss
incl. Einsparungen
KG 100 Grundstück
30.000,00 €
30.000,00 €
KG 200
Herrichten u.
Erschließen
30.000,00 €
30.000,00 €
0,00 €
KG 300 Baukonstruktion
8.692.687,36 €
8.003.416,00 €
689.271,36 €
KG 400 TGA ohne Küche
2.640.555,39 €
2.712.081,00 €
-71.525,61 €
KG 470 Küche Mensa
343.969,02 €
321.072,00 €
22.897,02 €
KG 500 Außenanlagen
1.143.695,09 €
1.050.765,00 €
92.930,09 €
KG 600 Ausstattung
1.445.779,09 €
1.358.990,00 €
86.789,09 €
KG 700 Baunebenkosten
3.355.000,00 €
2.869.508,00 €
485.492,00 €
KG 100 - 700 Summe
17.681.685,95 €
16.345.832,00 €
1.335.853,95 €
Startorganisation
400.000,00 €
400.000,00 €
0,00 €
Archäologische Grabungen 760.000 €
720.000,00 €
40.000,00 €
Unvorhergesehenes, Rundung
138.772,18 €
134.168,00 €
4.146,05 €
18.980.000,00 €
17.600.000,00 €
1.380.000,00 €
- 9 -
V/0064/2016
Kostenaufteilung:
Sanierung, umfangreicher An- und Umbau des Gebäudes der 2,96 %
Ehemaligen Paul Gerhard Realschule und der Überwasserschule
Planungsfortschreibung Neubau des Gebäudes für die
Sekundarstufe II, einschließlich der Zweifachsporthalle 2,96 %
Änderungen in den und Auswirkungen auf die Baunebenkosten
der eingebundenen Fachplanungs- und Ingenieurleistungen 1,94 %
Gesamt 7,86 %
I. V.
Peck
Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Jüdefelderstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0064/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37