V/0912/2011
Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2012
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Beschlussvorlage
4839 Zeichen
V/0912/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2012 Beratungsfolge 14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Anregungen gemäß § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage sind alle etatrelevanten Anregungen nach § 24 GO NRW, die im Rahmen der Etatberatung vorgelegen haben und nicht oder nur teilweise aufgegriffen worden sind, erledigt. 2. Anregungen der Bezirksvertretungen Die in der Anlage beigefügten Anregungen der Bezirksvertretungen sind im Rahmen der Etatbera- tungen der Fachausschüsse nicht aufgegriffen worden. Mit der Beschlussfassung über diese Vor- lage gelten sie abschließend als nicht aufgegriffen. 3. Stellenplan Der Stellenplan der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2012 wird in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 07.12.2011 beschlossen. 4. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit dem ihr zugrunde liegendem Haushaltsplan (einschließlich der in der Veränderungsliste dargestellten Anpassungen gegenüber dem Haus- haltsplanentwurf) wird beschlossen. Vorlagen-Nr.: V/0912/2011 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 08.12.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0912/2011 Begründung: Zu 1. Anregungen nach § 24 GO NRW Alle vorliegenden etatrelevanten Anregungen nach § 24 GO NRW wurden in den Fachausschüs- sen behandelt. Soweit ihnen nicht oder nur teilweise entsprochen wurde, sind sie mit dem Be- schluss des Rates über die Haushaltssatzung 2012 erledigt. Zu 2. Anregungen der Bezirksvertretungen Alle vorliegenden Anregungen der Bezirksvertretungen wurden in den Fachausschüssen behan- delt. Soweit ihnen nicht oder nur teilweise entsprochen wurde, sind sie mit dem Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung 2012 erledigt. Zu 3. Stellenplan Der Entwurf des Stellenplanes 2012 wurde dem Rat im Rahmen der Etateinbringung zur Kenntnis gegeben. Der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung hat den Stellenplan in seiner Sitzung am 01.12.2011 beraten. Zu 4. Haushaltssatzung Der Rat hat den mit der Vorlage V/0692/2011 zugeleiteten Entwurf der Haushaltssatzung 2012 nebst ihren Anlagen am 21.09.2011 zur Kenntnis genommen und den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur Beratung überwiesen. Nach Abschluss der Beratungen in den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen ergeben sich nach dem Stand vom 08.12.2011 folgende Gesamtveränderungen gegenüber dem Entwurf: Zu § 1 der Haushaltssatzung Ergebnisplan in Euro Gesamtbetrag der Erträge lt. Etat-Entwurf 887.421.630 Veränderung + 5.472.380 Gesamtbetrag der Erträge lt. beigefügter Satzung 892.894.010 Gesamtbetrag der Aufwendungen lt. Etat-Entwurf 898.709.250 Veränderung + 12.072.130 Gesamtbetrag der Aufwendungen lt. beigefügter Satzung 910.781.380 Finanzplan Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit lt. Etat-Entwurf 832.239.990 Veränderung + 5.374.430 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit lt. beigefügter Satzung 837.614.420 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit lt. Etat-Entwurf 807.950.330 Veränderung + 8.232.530 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit lt. beigefügter Satzung 816.182.860 Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit lt. Etat-Entwurf 73.414.240 Veränderung + 1.135.930 Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit lt. beigefügter Satzung 74.550.170 Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit lt. Etat-Entwurf 101.092.240 Veränderung + 1.135.930 Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit lt. beigefügter Satzung 102.228.170 - 3 - V/0912/2011 Zu § 2 der Haushaltssatzung Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen wird von 36.827.010 € um 825.070 € auf 36.001.940 € verändert. Zu § 3 der Haushaltssatzung Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird von 33.677.390 € um 1.655.000 € auf 35.322.390 € verändert. Zu § 4 der Haushaltssatzung Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird von 11.287.620 € auf 0 € und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird von 0 € auf 17.887.370 € verändert. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen: 1. Anregungen der Bezirksvertretungen 2. Stellenplan 3. Haushaltssatzung 2012 4. Veränderungsliste
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0912/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.12.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37