V/0433/2008
Zentrumserweiterung Mecklenbeck
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Beschlussvorlage
4137 Zeichen
V/0433/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Zentrumserweiterung Mecklenbeck
Beratungsfolge
29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung
18.06.2008 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Rat stimmt zu, dass zur Umsetzung der Zentrumserweiterung
- keine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans erfolgt,
- das Grundstück an den Investor kurzfristig – ohne Bedingungen und ohne Realisierungs-
verpflichtung – vergeben wird.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen.
Begründung:
Der Rat hat durch seinen Beschluss vom 12.12.2007 den Projektentwurf „Stadtraum Pro-
jekt/ Fa Holz“ zur Grundlage für die geplante Zentrumserweiterung südlich der St. Anna
Kirche gemacht.
Die Überprüfung des Entwurfes hat ergeben, dass eine Änderung des rechtskräftigen Be-
bauungsplanes nicht erforderlich ist, sondern der vorliegende Entwurf mit Befreiungen von
Teilen der Festsetzungen und damit verbundenen Anforderungen u.a. zur Nutzung und
Gestaltung genehmigungsfähig ist. Damit wäre eine kurzfristige Umsetzung der Planung
möglich, so dass die ursprünglich vergebene Grundstücksoption zugunsten der Fa. Holz
entbehrlich ist.
Die hohen städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten, die den Entwurf kennzeichnen,
können im weiteren Verfahren jedoch nicht durch vertragliche Regelungen, wie etwa in ei-
nem Städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden. Dies hat seine Gründe in der jüngs-
ten Rechtsprechung zum Vergaberecht.
Vorlagen-Nr.:
V/0433/2008
Auskunft erteilt:
Herr Kurz
Ruf:
492 61 40
E-Mail:
Kurz@stadt-muenster.de
Datum:
14.05.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0433/2008
Die nordrhein-westfälische Rechtsprechung in Vergaberechtsfragen vom Sommer 2007
(OLG Düsseldorf – Stichworte: Baukonzession, EU-weite Ausschreibungspflicht bei der
Veräußerung städtischer Grundstücke) hat vielfältige Fragen für die kommunale Städtebau-
und Vergabepraxis ausgelöst. Mit der Vorlage V/0769/2007 an den Hauptausschuss vom
24.09.2007 (mit Vorberatung in ASSVW und AFBL) hatte die Verwaltung bereits über die
Rechtslage auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung informiert. Der Hauptaus-
schuss hatte in diesem Zusammenhang u. a. zustimmend zur Kenntnis genommen, dass
bereits laufende Verfahren zur Veräußerung städtischer Liegenschaften, die wesentlich
durch städtebauliche, stadtgestalterische und architektonische Anforderungen geprägt sind,
auf der bisherigen Basis und Beschlusslage weitergeführt werden (können).
Das OLG Düsseldorf hat seine Rechtsprechung zur Vergaberechtsproblematik zwischen-
zeitlich durch zwei weitere Entscheidungen vom Dezember 2007 und vom Januar 2008 dif-
ferenziert bestätigt.
Die Verwaltung hat insofern noch einmal, insbesondere die laufenden Verfahren zur Ver-
gabe städtischer Grundstücke, einer aktual isierten und einzelfallbezogenen rechtlichen
Würdigung und Risikoabwägung – unter Beteiligung der Rechtsanwaltskanzleien Kapell-
mann und Partner, Düsseldorf sowie Baumeister, Münster - unterzogen
Nach wie vor hält die Verwaltung nach eingehender Prüfung des Verfahrens für das Zent-
rum Mecklenbeck an ihrer Einschätzung und an ihrem Verfahrensvorschlag fest, das Ver-
fahren grundsätzlich auf der bisherigen Basis und Beschlusslage weiterzuführen, zur recht-
lichen Risikominimierung allerdings mit Modifizierungen.
Als Konsequenz dieser rechtlichen Bewertung wird auf eine Realisierungsverpflichtung
durch den Investor sowie auf ergänzende vertragliche Regelungen etwa zur Gestaltung der
Bebauung oder zu den künftigen Einzelnutzungen verzichtet. Deshalb wird es keinen Städ-
tebaulichen Vertrag zusätzlich zum Grundstückskaufvertrag geben.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0433/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37