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V/0433/2008

Zentrumserweiterung Mecklenbeck

Vorlagen 15.05.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4137 Zeichen

V/0433/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zentrumserweiterung Mecklenbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat stimmt zu, dass zur Umsetzung der Zentrumserweiterung  
- keine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans erfolgt,  
- das Grundstück an den Investor kurzfristig – ohne Bedingungen und ohne Realisierungs-
verpflichtung – vergeben wird. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
            Der Rat hat durch seinen Beschluss vom 12.12.2007 den Projektentwurf „Stadtraum Pro-
jekt/ Fa Holz“ zur Grundlage für die geplante Zentrumserweiterung südlich der St. Anna 
Kirche gemacht. 
            Die Überprüfung des Entwurfes hat ergeben, dass eine Änderung des rechtskräftigen Be-
bauungsplanes nicht erforderlich ist, sondern der vorliegende Entwurf mit Befreiungen von 
Teilen der Festsetzungen und damit verbundenen Anforderungen u.a. zur Nutzung und 
Gestaltung genehmigungsfähig ist. Damit wäre eine kurzfristige Umsetzung der Planung 
möglich, so dass die ursprünglich vergebene Grundstücksoption zugunsten der Fa. Holz 
entbehrlich ist. 
            Die hohen städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten, die den Entwurf kennzeichnen, 
können im weiteren Verfahren jedoch nicht durch vertragliche Regelungen, wie etwa in ei-
nem Städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden. Dies hat seine Gründe in der jüngs-
ten Rechtsprechung zum Vergaberecht. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0433/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz 
Ruf: 
492 61 40 
E-Mail: 
Kurz@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.05.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0433/2008 
 
            Die nordrhein-westfälische Rechtsprechung in Vergaberechtsfragen vom Sommer 2007 
(OLG Düsseldorf – Stichworte: Baukonzession, EU-weite Ausschreibungspflicht bei der 
Veräußerung städtischer Grundstücke) hat vielfältige Fragen für die kommunale Städtebau- 
und Vergabepraxis ausgelöst. Mit der Vorlage V/0769/2007 an den Hauptausschuss vom 
24.09.2007 (mit Vorberatung in ASSVW und AFBL) hatte die Verwaltung bereits über die 
Rechtslage auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung informiert. Der Hauptaus-
schuss hatte in diesem Zusammenhang u. a. zustimmend zur Kenntnis genommen, dass 
bereits laufende Verfahren zur Veräußerung städtischer Liegenschaften, die wesentlich 
durch städtebauliche, stadtgestalterische und architektonische Anforderungen geprägt sind, 
auf der bisherigen Basis und Beschlusslage weitergeführt werden (können). 
 
Das OLG Düsseldorf hat seine Rechtsprechung zur Vergaberechtsproblematik zwischen-
zeitlich durch zwei weitere Entscheidungen vom Dezember 2007 und vom Januar 2008 dif-
ferenziert bestätigt. 
 
Die Verwaltung hat insofern noch einmal, insbesondere die laufenden Verfahren zur Ver-
gabe städtischer Grundstücke, einer aktual isierten und einzelfallbezogenen rechtlichen 
Würdigung und Risikoabwägung – unter Beteiligung der Rechtsanwaltskanzleien Kapell-
mann und Partner, Düsseldorf sowie Baumeister, Münster - unterzogen  
 
Nach wie vor hält die Verwaltung nach eingehender Prüfung des Verfahrens für das Zent-
rum Mecklenbeck an ihrer Einschätzung und an ihrem Verfahrensvorschlag fest, das Ver-
fahren grundsätzlich auf der bisherigen Basis und Beschlusslage weiterzuführen, zur recht-
lichen Risikominimierung allerdings mit Modifizierungen.  
 
Als Konsequenz dieser rechtlichen Bewertung wird auf eine Realisierungsverpflichtung 
durch den Investor sowie auf ergänzende vertragliche Regelungen etwa zur Gestaltung der 
Bebauung oder zu den künftigen Einzelnutzungen verzichtet. Deshalb wird es keinen Städ-
tebaulichen Vertrag zusätzlich zum Grundstückskaufvertrag geben.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (5)

29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.06.2008 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0433/2008
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37