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212242-01 AA

Geplante Landschaftsschutzverordnung der Höheren Naturschutzbehörde für das Rheinufer BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 212242

Änderungsantrag 20.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, Sitzung am 20.01.2022, TOP 6.6.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2086 Zeichen

Änderungsantrag 
öffentlich 
212242-01 AA 
 
 
 
——
 
Antragsteller/in: 
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
Elisabeth Struwe 
 
 
19.01.2022 
 
 
 
Geplante Landschaftsschutzverordnung der 
Höheren Naturschutzbehörde für das Rheinufer 
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 212242 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale 
Agenda 
20.01.2022 Empfehlung 
 
 
 
Inhalt des Änderungsantrags 
 
 Der Beschlussvorschlag zur geplanten Landschaftsschutzverordnung wird in 
folgenden Punkten geändert: 
 
- §4 (2) 1. (9. Spiegelstrich): Ausnahmen können ausschließlich für die 
Erweiterung von Sport-, Spiel- und Bolzeinrichtungen und nicht für die 
Neuanlage zugelassen werden. 
- §4 (2) 2. (1. Spiegelstrich): Die Ausnahme für das Errichten von Reitplätzen, 
Reitsportflächen und Reitwegen auch mit Naturhindernissen entfällt. 
- §4 (2) 2. (2. Spiegelstrich): Ausnahmen können zugelassen werden für eine 
einmalige geringfügige Verbreiterung von Straßen und Wegen sofern sie ohne 
erhebliche Bodenbewegungen erfolgt. 
- §4 (2) 7. (1. Spiegelstrich): Die Ausnahme für dieErrichtung von Dalben und 
Anlegestegen entfällt. 
- §4 (2) 16. (1. u. 2. Spiegelstrich): Die Ausnahmen für das Fällen von Bäumen 
und für grüngestalterische Maßnahmen in Parkanlagen entfallen unter Punkt 
16, da diese Ausnahmen unter Punkt 17 im selben Paragraphen ebenfalls 
vorgeschlagen werden. 
- §4 (2) 33. In geschützten Gebieten ist es insbesondere verboten außerhalb 
von angelegten und genehmigten Feuer- oder Grillstellen Feuer zu entfachen, 
zu unterhalten, zu verursachen oder zu grillen. 
- §4 (2) 34. Ausgenommen von dem Verbot ist das Entzünden von Feuerwerk 
in den mit einer Schraffur versehenen Bereichen im Zusammenhang mit 
genehmigten Veranstaltungen in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang. 
- Hinsichtlich des Geltungsbereiches der LSVO schließt sich der Ausschuss für 
Umwelt, Klima und lokale Agenda den Änderungsvorschlägen des 
Seite 1 von 2

Seite 2  
——
Arbeitskreises des Naturschutzbeirates an. 
  
 
Begründung 
 
Erfolgt mündlich. 
  
 
 
Anlage/n 
Keine 
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Beratungsverlauf (1)

20.01.2022 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
TOP 6.6.1 Empfehlung

Beschluss: abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rheinufer

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Details

Vorlagen-Nr.
212242-01 AA
Typ
Änderungsantrag
Datum
20.01.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40