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V/0162/2026/1

Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024

Vorlagen 23.03.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2026, TOP 14

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage 2: Stellungnahme RPA zu JAP 2024

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Ergänzungsvorlage Beschluss

2150 Zeichen

V/0162/2026/1 
V/0162/2026/1 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 (der Hauptvorlage) beigefügten Prüfungsbe-
richtes des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie der beigefügten Stellung-
nahme des Rechnungsprüfungsausschusses (Anlage 2) den Jahresabschluss zum 31.12.2024 
der Stadt Münster mit einer Bilanzsumme von 4.438.243.048,57 € und einem Jahresfehlbetrag 
von 57.531.043,38 € fest (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2. Der Jahresfehlbetrag von 57.531.043,38 € wird durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichs-
rücklage gedeckt (§ 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW). 
 
3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung 
erteilt (§ 96 Abs. 1 S. 3 GO NRW). 
 
 
 
Begründung: 
 
Ad 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.03.2026 gemäß § 59 Abs. 3 
GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stel-
lung genommen. Die Stellungnahme an den Rat ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. 
 
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erklärt der Rechnungsprüfungsausschuss 
in seiner Stellungnahme, dass er keine Einwendungen gegen den vom Oberbürgermeister 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision  
 
24.03.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Remmeke 
Telefon: 492-1400 
Remmeke@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0162/2026/1 
vorgelegten Jahresabschluss und dem Lagebricht zum 31.12.2024 erhebt und den Jahresab-
schluss sowie den Lagebericht der Stadt Münster zum 31.12.2024 billigt. 
 
 
 
gez. 
Tilman Fuchs 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 der Hauptvorlage: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der 
Stadt Münster 
Anlage 2: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.03.2026 zum Ergeb-
nis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 gem. § 59 (3) GO NRW

Anlage 2: Stellungnahme RPA zu JAP 2024

2602 Zeichen

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.03.2026 zum Ergebnis 
der Prüfung des Jahresabschlusses vom 31.12.2024 gem. § 59 (3) GO NRW 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschl uss zum 31.12.2024 – bestehend 
aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang – sowie den La- 
gebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2024 geprüft und sich hierzu des Amtes 
für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtliche Rechnungsprüfung bedient. 
Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsberich- 
tes des AWR (01/2026 vom 15.01.2026)
 zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung ge- 
genüber dem Rat Stellung zu nehmen. 
Die Jahresabschlussprüfung wurde gemäß § 102 GO NRW  in Anlehnung an die vom Institut 
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsät ze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung 
und die Prüfungsleitlinien des Instituts der Rechnungsprüfer (IDR) vorgenommen. 
Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführ t, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, 
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab schluss vermittelten Bildes der Vermö- 
gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er- 
kannt werden konnten (§ 102 Abs. 3 GO NRW). 
Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Er kenntnisse entspricht der Jahresab- 
schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden 
gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons- 
tigen Satzungen. 
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- 
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspreche ndes Bild der Vermögens-, Finanz- und 
Ertragslage der Stadt Münster. 
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss, 
entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittel t insgesamt ein zutreffendes Bild von der 
Lage der Stadt Münster und stellt die Chancen und R isiken der zukünftigen Entwicklung zu- 
treffend dar. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung 
des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet. 
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 
Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW wird die von der Stadtkämme rin am 09.10.2025 aufgestellte und 
vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Jahres abschlusses nebst Lagebericht vom 
31.12.2024 gebilligt. 
 
 
Münster, 17.03.2026 
 
 
gez. 
Albert Wenzel 
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Beratungsverlauf (2)

25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0162/2026/1
Typ
Vorlagen
Datum
23.03.2026
Erstellt
23.03.2026 10:51