V/0162/2026/1
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0162/2026/1 V/0162/2026/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 Beratungsfolge 25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 (der Hauptvorlage) beigefügten Prüfungsbe- richtes des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie der beigefügten Stellung- nahme des Rechnungsprüfungsausschusses (Anlage 2) den Jahresabschluss zum 31.12.2024 der Stadt Münster mit einer Bilanzsumme von 4.438.243.048,57 € und einem Jahresfehlbetrag von 57.531.043,38 € fest (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 2. Der Jahresfehlbetrag von 57.531.043,38 € wird durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichs- rücklage gedeckt (§ 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW). 3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung erteilt (§ 96 Abs. 1 S. 3 GO NRW). Begründung: Ad 1.) Feststellung des Jahresabschlusses Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.03.2026 gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stel- lung genommen. Die Stellungnahme an den Rat ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erklärt der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Stellungnahme, dass er keine Einwendungen gegen den vom Oberbürgermeister Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 24.03.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Remmeke Telefon: 492-1400 Remmeke@stadt- muenster.de - 2 - V/0162/2026/1 vorgelegten Jahresabschluss und dem Lagebricht zum 31.12.2024 erhebt und den Jahresab- schluss sowie den Lagebericht der Stadt Münster zum 31.12.2024 billigt. gez. Tilman Fuchs Anlagen: Anlage 1 der Hauptvorlage: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Stadt Münster Anlage 2: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.03.2026 zum Ergeb- nis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 gem. § 59 (3) GO NRW
Anlage 2: Stellungnahme RPA zu JAP 2024
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Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.03.2026 zum Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses vom 31.12.2024 gem. § 59 (3) GO NRW Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschl uss zum 31.12.2024 – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang – sowie den La- gebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2024 geprüft und sich hierzu des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtliche Rechnungsprüfung bedient. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsberich- tes des AWR (01/2026 vom 15.01.2026) zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung ge- genüber dem Rat Stellung zu nehmen. Die Jahresabschlussprüfung wurde gemäß § 102 GO NRW in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsät ze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung und die Prüfungsleitlinien des Instituts der Rechnungsprüfer (IDR) vorgenommen. Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführ t, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab schluss vermittelten Bildes der Vermö- gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er- kannt werden konnten (§ 102 Abs. 3 GO NRW). Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Er kenntnisse entspricht der Jahresab- schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons- tigen Satzungen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspreche ndes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster. Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittel t insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster und stellt die Chancen und R isiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW wird die von der Stadtkämme rin am 09.10.2025 aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Jahres abschlusses nebst Lagebericht vom 31.12.2024 gebilligt. Münster, 17.03.2026 gez. Albert Wenzel Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0162/2026/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.03.2026
- Erstellt
- 23.03.2026 10:51