V/1032/2017
Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Bäder Münster" - weiteres Vorgehen
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Anlage 1 zur Vorlage V/1032/2017
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Anlage 1 zur Vorlage V/1032/2017 Amt für Bürger- und Ratsservice 23.11.2017 492 3364 Auszug aus der Niederschrift über die 25. Sitzung ( öffentlicher Sitzungsteil) des Rates am 12.07.2017 Punkt 21 der Tagesordnung V/0432/2017 Organisationsform der städtischen Schwimmbäder … „I. Sachentscheidung: Mit dem Ziel einer bürgerorientierten, nachhaltigen und wirtschaftlichen sowie zukunftsfesten Wei- terentwicklung des Betriebs der städtischen Bäder beschließt der Rat der Stadt Münster: 1. Der Betrieb der städtischen Schwimmbäder (sechs Hallen- und drei Freibäder) wird zum 1. Januar 2018 in die Organisationsform der eigenbetri ebsähnlichen Einrichtung überführt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierzu erforde rlichen Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen. Wichtige Eckpunkte hierfür sind die Übertragung der Aufgaben des Be- triebsausschusses auf den Sportausschuss sowie die Einrichtung einer Betriebsleitung, die aus zwei Personen besteht, von denen eine Person vo n der künftig betriebsführenden Ge- sellschaft benannt wird. 2. Die Betriebsführung der eigenbetriebsähnlichen E inrichtung wird über den Abschluss einer Betriebsführungsvereinbarung mit einer noch zu grün denden Tochtergesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH von dieser übernommen werde n. Die Verwaltung wird beauf- tragt, die erforderlichen Schritte zur Gründung der Gesellschaft und alle weiteren notwendi- gen Maßnahmen einzuleiten. Hierzu gehört auch die V orbereitung der abzuschließenden Betriebsführungsvereinbarung. Diese soll insbesonde re folgende Ziele und Regelungsin- halte umfassen: • eine Stärkung der Bäder in der Kundenorientierung, • eine Auslastungssteigerung, • eine Defizitabsenkung der städtischen Bäder um 500 .000 € p.a. als Nettoentlastung für die Stadt Münster, • die Darstellung sämtlicher Aufwendungen im Rechnun gswesen des Bäderbetriebs so- wie • die intensive Vermarktung der Bäder, insbesondere über die Stadtwerke Pluscard, • die Nutzung von Cross-Selling-Potenzialen, z. B. i n Kombination mit dem ÖPNV- Angebot, • Attraktivitätssteigerung der Bäder durch hochwerti ge Events, • Sonstige Aufgaben im Bereich Marketing und Vertrie b, • IT-Management (ohne Arbeitsplatzsysteme), • Einkauf, • Buchführung und Controlling, • Organisation und operative Durchführung des laufen den Bäderbetriebs. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Geschäft sführung der Stadtwerke Münster GmbH die Vorarbeiten für die Errichtung des neuen Südbad es nach Maßgabe des Ratsbeschlus- ses vom 14.12.2016 einzuleiten. Der Rat nimmt gleic hzeitig zur Kenntnis, dass die Investi- tion durch die zu gründende Tochtergesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH durchge- führt werden soll und das dann errichtete Südbad vom zu errichtenden Eigenbetrieb gemie- tet/gepachtet wird. 4. Damit ist der gemeinsame politische Antrag der C DU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 28.11.2016 aufgegriffen. II. Finanzierung: Die im Jahr 2017 im Rahmen der vorbereitenden Arbei ten zur Gründung der eigenbetriebsähnli- chen Einrichtung auf Seiten der Stadt Münster ggf. erforderlichen etatrelevanten Aufwendungen werden durch den Gesamthaushalt getragen.“ gez. Jürgen Kupferschmidt Schriftführung
Anlage 2 zur Vorlage V/1032/2017
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Anlage 2 zur Vorlage V/1032/2017 Amt für Bürger- und Ratsservice 23.11.2017 492 3364 Auszug aus der Niederschrift über die 27. Sitzung ( öffentlicher Sitzungsteil) des Rates am 18.10.2017 Punkt 12.2 der Tagesordnung V/0783/2017 Überführung der städtischen Bäder in die eigenb e- triebsähnliche Einrichtung "Bäder Münster" … „I. Sachentscheidung: 1. In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 12.07.2017 (V/0432/2017) werden die städtischen Bäder (sechs Hallen- und drei Freibäder) ab dem 01.01.2018 gemäß § 107 Absatz 2 Gemein- deordnung NRW (GO NRW) entsprechend den Vorschrifte n über Eigenbetriebe als so ge- nannte eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt. 2. Der Rat stellt heraus, dass er mit der Überführu ng in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung und der Einbindung der Stadtwerke Münster GmbH in die Betriebsleitung die städtischen Bä- der bürgerorientiert, nachhaltig, wirtschaftlich un d zukunftsorientiert weiterentwickeln will. Konkret verbindet der Rat mit der Überführung die E rwartung, dass das jährliche Defizit des Bäderbetriebs ab 2018 um jeweils 500.000 EUR gesenk t wird (Zielsetzung). Dieses Defizit, das von der Stadt Münster auszugleichen ist, wird k ünftig im Haushalt in den Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 0802 (Bäder) als Aufschlüsselung der Transferauf- wendungen gesondert ausgewiesen. 3. Die Betriebssatzung wird in der anliegenden Fass ung (Anlage 1 der Vorlage = Anlage 3a der Originalniederschrift) beschlossen. 4. Der Rat beschließt, die Aufgaben eines Betriebsa usschusses gemäß § 114 Absatz 2 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 5 der Eigenbetriebsveror dnung NRW (EigVO) dem Sportaus- schuss zu übertragen. 5. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster in d er Fassung des Ratsbeschlusses vom 02.07.2014 (zuletzt geändert am 17.06.2015) erhält die in der Anlage 2 aufgeführte Ergänzung in Ziffer 9 für den Sportausschuss (Anlage 2 der Vo rlage = Anlage 3b der Originalnieder- schrift). 6. Die Betriebsleitung besteht aus zwei Betriebslei terinnen bzw. Betriebsleitern. Eine Betriebs- leiterin bzw. ein Betriebsleiter wird zur Ersten Betriebsleiter/in bestellt. 1. Herr Dr. Henning Müller-Tengelmann wird zum Ers ten Betriebsleiter bestellt. 2. Der weitere Betriebsleiter bzw. die weitere Bet riebsleiterin wird zu einem späteren Zeitpunkt bestellt. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die/der Erste B etriebsleiter/in Beschäftigte/r der Stadtwerke Münster und die/der weitere Betriebsleiter/in Beschäftigte/r der Stadt Münster ist. 8. Der Entwurf des Betriebsführungsvertrags zwisch en der Stadt Münster und der Bäderma- nagement Münster GmbH wird in der anliegenden Entwu rfsfassung (Anlage 3) zur Kenntnis genommen. 9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtwerke Münster GmbH ihr Engagement für die zu- künftige eigenbetriebsähnliche Einrichtung ‚Bäder Münster‘ in einer eigenen Tochtergesell- schaft bündelt. Details dazu sind einer separaten V orlage an den Rat (V/0770/2017) zu ent- nehmen. 10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch Überführung der Stellen der tariflich Beschä ftigten (Produktgruppe 0802) in die Stel- lenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der städtische Stellenplan um 62,39 Stellen vermindert wird. (Die Planstellen der Beamt en werden ab diesem Zeitpunkt geson- dert ausgewiesen). die Stellenübersicht entsprechend dem vorläufigen Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 (siehe separate Vorlage) 62,39 Planstellen zuzüglich 4,31 neu einzurichtende Planstel- len für tariflich Beschäftigte enthält. Sollte sich nach Beratung dieser Vorlage herausstellen, dass weitere Stellenanteile aus der Verwaltung in d ie eigenbetriebsähnliche Einrichtung wechseln müssen oder weitere zusätzliche Planstelle n notwendig werden, wird dies in den Entwurf des Wirtschaftsplans aufgenommen. 11. Die ‚Bäder Münster‘ werden im Beteiligungs-Port folio der Stadt Münster gem. Ratsbeschluss vom 21.09.2011, ‚Beteiligungsgrundsätze und Rahmenr ichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster, Public Corporate Governance Kodex‘, Anlage 1, dem Steuerungs-Cluster I (Zu- schussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem Bu dget) und der Informationskategorie A (vierteljährlich) zugeordnet. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit der Ausgliederung des Bäderbereiches aus dem ‚K ernhaushalt‘ der Stadt Münster ergeben sich vielfältige Auswirkungen auf den Haushaltsplan entwurf 2018. Diese Anpassungen werden über Veränderungsblätter in die Haushaltberatungen eingebracht.“ gez. Jürgen Kupferschmidt Schriftführung
Beschlussvorlage
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V/1032/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Bäder Münster" - weiteres Vorgehen Beratungsfolge 29.11.2017 Sportausschuss Vorberatung 30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.12.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Überführung der städtischen Bäder in eine eigenbetrieb s- ähnliche Einrichtung zum Stichtag 01.01.2018 aufgrund unerwarteter steuerlicher und damit ver- bundener gemeinderechtlicher Fragestellungen zu erheblichen finanziellen Risiken für die Stadt Münster führen kann. 2. Der Rat stellt deshalb fest, dass die erneute Verhandlung der bereits am 12.07.2017 und am 18.10.2017 beschlossenen Überführung der städtischen Bäder in die eigenbetriebsähnliche Ei n- richtung ‚Bäder Münster‘ zum 01.01.2018 erforderlich ist. 3. Der Rat hebt seine Beschl üsse vom 12.07.2017 (Anlage 1) und vom 18.10.2017 (Anlage 2) zur Umwandlung der städtischen Bäder als eigenbetriebsähnliche Einrichtung ab dem 01.01.2018 auf. 4. Der Rat beauftragt stattdessen die Verwaltung, unverzüglich nach Klärung der offenen steuer - und gemeinderechtlichen Sachverhalte die städtischen Bäder (sec hs Hallen- und drei Freibäder) gemäß § 107 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) entsprechend den Vorschriften über Eigenbetriebe in eine so genannte eigenbetriebsähnliche Einrichtung zu überführen. Die Grü n- dung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung soll im Laufe des Jahres 2018 erfolgen. II. Finanzielle Auswirkungen Aus der o.g. Sachentscheidung ergeben sich keine Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanen t- wurf 2018 bis 2021. Die Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Bäder Münster“ im la u- fenden Jahr 2018 wird nach heutiger Einschätzung die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes erfo r- derlich machen. Vorlagen-Nr.: V/1032/2017 Auskunft erteilt: Herr Schetter Ruf: 492-2000 E-Mail: Schetter@stadt-muenster.de Datum: 23.11.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1032/2017 Begründung: Mit Beschlüssen vom 12.07.2017 (V/0432/2017) und vom 18.10.2017 (V/0783/2017) hat der Rat we- sentliche Voraussetzungen zur Überführung der städtischen Bäder in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Bäder Münster" zum 01.01.2018 geschaffen. Die Verwaltung hat die zur Gründung von „Bäder Münster“ erforderlichen Regelwerke danach weiter fortgeschrieben, insbesondere die Betriebssatzung und den Betriebsführungsvertrag zwischen „Bäder Münster“ und der Bädermanagement Münster GmbH als Tochterunternehmen der Stadtwerke. Die Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster zur kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigung der Gründung ist zwischenzeitlich weit fortgeschritten. Zeitlich parallel hat die Verwaltung eine Abstimmung mit den Finanzbehörden vorbereitet, um sich gegen steuerliche Risiken, die sich aus der Gründung von „Bäder Münster“ ergeben könnten, abzusichern. Insbesondere über die Ratsbeschlü sse vom 12.07.2017 und vom 18.10.2017 sind die Finanzbehörden unterrichtet worden. Um für die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster GmbH zu verbindlichen Auskünften zu kommen, war es erforderlich, das gesamte Regelwerk (einschließlich der Rechtsgrundlagen für die Bädermanagement Münster GmbH) in jeweils finaler Fassung vorzulegen. Bei der Abstimmung mit den Finanzbehörden sind nun kurzfristig Fragestellungen entstanden, die für die Stadt und Stadtwerke einschl. externer Beratung nicht vorhersehbar ware n, jedoch erhebliche steuerliche Risiken bergen. Eine Klärung dieser Fragen war kurzfristig nicht möglich, kann aber im Ergebnis zu substanziellen Änderungen in der Betriebssatzung, im Betriebsführungsvertrag und im Wirtschaftsplan von „Bäder Münster“ führ en. Entsprechend der Bedeutung der Änderungen wäre überdies eine erneute Abstimmung mit der Kommunalaufsicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, zunächst die steuerlichen und alle sich daraus ergebenden gemeinde- und gemeindew irtschaftsrechtlichen Fragestellungen rechtssicher zu klären und erst auf dieser Grundlage eine abschließende Ratsvorlage zur Gründung von „Bäder Münster“ vorzulegen. Die Verwaltung hat das Ziel, zeitliche Verzögerungen gegenüber dem geplanten Gründungste rmin 01.01.2018 so gering wie möglich zu halten. Ergänzender Hinweis zum Beschlusspunkt 2: Gemäß § 28 der Geschäftsordnung des Rates kann ein Gegenstand, der durch Ratsbeschluss erl e- digt ist, erst nach 6 Monaten neu verhandelt werden, es sei denn, neu bekannt werdende Umstände machen eine frühere Beratung notwendig. Um also die formalen Voraussetzungen für eine erneute Befassung des Rates am 13.12.2017 zur Frage der Gründung von „Bäder Münster“ auf der Grundl a- ge der Ratsbeschlüsse vom 18.10.2017 zu scha ffen, ist ein separater Ratsbeschluss erforderlich, mit dem der Rat die Notwendigkeit einer früheren Beratung feststellt. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1032/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37