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V/1032/2017

Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Bäder Münster" - weiteres Vorgehen

Vorlagen 23.11.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 30

Anlage 1 zur Vorlage V/1032/2017

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Ansehen

Anlage 2 zur Vorlage V/1032/2017

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 zur Vorlage V/1032/2017

3302 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/1032/2017 
 
 
 
 
Amt für Bürger- und Ratsservice 23.11.2017 
 492 3364 
 
 
 
 
Auszug aus der Niederschrift über die 25. Sitzung ( öffentlicher Sitzungsteil) des 
Rates am 12.07.2017 
 
 
Punkt 21 der Tagesordnung  
V/0432/2017 
Organisationsform  der städtischen Schwimmbäder  
 
… 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
Mit dem Ziel einer bürgerorientierten, nachhaltigen  und wirtschaftlichen sowie zukunftsfesten Wei- 
terentwicklung des Betriebs der städtischen Bäder beschließt der Rat der Stadt Münster: 
 
1. Der Betrieb der städtischen Schwimmbäder (sechs Hallen- und drei Freibäder) wird zum 1. 
Januar 2018 in die Organisationsform der eigenbetri ebsähnlichen Einrichtung überführt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierzu erforde rlichen Maßnahmen einzuleiten und 
durchzuführen. Wichtige Eckpunkte hierfür sind die Übertragung der Aufgaben des Be- 
triebsausschusses auf den Sportausschuss sowie die Einrichtung einer Betriebsleitung, die 
aus zwei Personen besteht, von denen eine Person vo n der künftig betriebsführenden Ge- 
sellschaft benannt wird.  
 
2. Die Betriebsführung der eigenbetriebsähnlichen E inrichtung wird über den Abschluss einer 
Betriebsführungsvereinbarung mit einer noch zu grün denden Tochtergesellschaft der 
Stadtwerke Münster GmbH von dieser übernommen werde n. Die Verwaltung wird beauf- 
tragt, die erforderlichen Schritte zur Gründung der Gesellschaft und alle weiteren notwendi- 
gen Maßnahmen einzuleiten. Hierzu gehört auch die V orbereitung der abzuschließenden 
Betriebsführungsvereinbarung. Diese soll insbesonde re folgende Ziele und Regelungsin- 
halte umfassen: 
 
• eine Stärkung der Bäder in der Kundenorientierung,  
• eine Auslastungssteigerung, 
• eine Defizitabsenkung der städtischen Bäder um 500 .000 € p.a. als Nettoentlastung für 
die Stadt Münster, 
• die Darstellung sämtlicher Aufwendungen im Rechnun gswesen des Bäderbetriebs so- 
wie 
• die intensive Vermarktung der Bäder, insbesondere über die Stadtwerke Pluscard, 
• die Nutzung von Cross-Selling-Potenzialen, z. B. i n Kombination mit dem ÖPNV-
Angebot, 
• Attraktivitätssteigerung der Bäder durch hochwerti ge Events, 
• Sonstige Aufgaben im Bereich Marketing und Vertrie b, 
• IT-Management (ohne Arbeitsplatzsysteme), 
• Einkauf, 
• Buchführung und Controlling, 
• Organisation und operative Durchführung des laufen den Bäderbetriebs.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Geschäft sführung der Stadtwerke Münster GmbH 
die Vorarbeiten für die Errichtung des neuen Südbad es nach Maßgabe des Ratsbeschlus- 
ses vom 14.12.2016 einzuleiten. Der Rat nimmt gleic hzeitig zur Kenntnis, dass die Investi- 
tion durch die zu gründende Tochtergesellschaft der  Stadtwerke Münster GmbH durchge- 
führt werden soll und das dann errichtete Südbad vom zu errichtenden Eigenbetrieb gemie- 
tet/gepachtet wird. 
 
4. Damit ist der gemeinsame politische Antrag der C DU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL vom 28.11.2016 aufgegriffen. 
 
II. Finanzierung: 
 
Die im Jahr 2017 im Rahmen der vorbereitenden Arbei ten zur Gründung der eigenbetriebsähnli- 
chen Einrichtung auf Seiten der Stadt Münster ggf. erforderlichen etatrelevanten Aufwendungen 
werden durch den Gesamthaushalt getragen.“ 
 
 
 
 
 
 
 
gez. 
Jürgen Kupferschmidt 
Schriftführung

Anlage 2 zur Vorlage V/1032/2017

4642 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/1032/2017 
 
 
 
 
Amt für Bürger- und Ratsservice 23.11.2017 
 492 3364 
 
 
 
 
Auszug aus der Niederschrift über die 27. Sitzung ( öffentlicher Sitzungsteil) des 
Rates am 18.10.2017 
 
 
Punkt 12.2 der Tagesordnung  
V/0783/2017 
Überführung der  städtischen Bäder in die eigenb e- 
triebsähnliche Einrichtung "Bäder Münster" 
 
… 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 12.07.2017 (V/0432/2017) werden die städtischen 
Bäder (sechs Hallen- und drei Freibäder) ab dem 01.01.2018 gemäß § 107 Absatz 2 Gemein- 
deordnung NRW (GO NRW) entsprechend den Vorschrifte n über Eigenbetriebe als so ge- 
nannte eigenbetriebsähnliche Einrichtung  geführt. 
 
2. Der Rat stellt heraus, dass er mit der Überführu ng in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
und der Einbindung der Stadtwerke Münster GmbH in die Betriebsleitung die städtischen Bä- 
der bürgerorientiert, nachhaltig, wirtschaftlich un d zukunftsorientiert weiterentwickeln will. 
Konkret verbindet der Rat mit der Überführung die E rwartung, dass das jährliche Defizit des 
Bäderbetriebs ab 2018 um jeweils 500.000 EUR gesenk t wird (Zielsetzung). Dieses Defizit, 
das von der Stadt Münster auszugleichen ist, wird k ünftig im Haushalt in den Erläuterungen 
zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 0802 (Bäder)  als Aufschlüsselung der Transferauf- 
wendungen gesondert ausgewiesen. 
 
3. Die Betriebssatzung wird in der anliegenden Fass ung (Anlage 1 der Vorlage = Anlage 3a der 
Originalniederschrift) beschlossen. 
 
4. Der Rat beschließt, die Aufgaben eines Betriebsa usschusses gemäß § 114 Absatz 2 Satz 2 
GO NRW in Verbindung mit § 5 der Eigenbetriebsveror dnung NRW (EigVO) dem Sportaus- 
schuss zu übertragen. 
 
5. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster in d er Fassung des Ratsbeschlusses vom 
02.07.2014 (zuletzt geändert am 17.06.2015) erhält die in der Anlage 2 aufgeführte Ergänzung 
in Ziffer 9 für den Sportausschuss (Anlage 2 der Vo rlage = Anlage 3b der Originalnieder- 
schrift). 
 
6. Die Betriebsleitung besteht aus zwei Betriebslei terinnen bzw. Betriebsleitern. Eine Betriebs- 
leiterin bzw. ein Betriebsleiter wird zur Ersten Betriebsleiter/in bestellt.  
 
1.  Herr Dr. Henning Müller-Tengelmann wird zum Ers ten Betriebsleiter bestellt.  
 
2.  Der weitere Betriebsleiter bzw. die weitere Bet riebsleiterin wird zu einem späteren 
Zeitpunkt bestellt.

7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die/der Erste B etriebsleiter/in Beschäftigte/r der Stadtwerke 
Münster und die/der weitere Betriebsleiter/in Beschäftigte/r der Stadt Münster ist. 
 
8.  Der Entwurf des Betriebsführungsvertrags zwisch en der Stadt Münster und der Bäderma- 
nagement Münster GmbH wird in der anliegenden Entwu rfsfassung (Anlage 3) zur Kenntnis 
genommen. 
 
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtwerke Münster GmbH ihr Engagement für die zu- 
künftige eigenbetriebsähnliche Einrichtung ‚Bäder Münster‘ in einer eigenen Tochtergesell- 
schaft bündelt. Details dazu sind einer separaten V orlage an den Rat (V/0770/2017) zu ent- 
nehmen. 
 
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
 
 durch Überführung der Stellen der tariflich Beschä ftigten (Produktgruppe 0802) in die Stel- 
lenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung  der städtische Stellenplan um 62,39 
Stellen vermindert wird. (Die Planstellen der Beamt en werden ab diesem Zeitpunkt geson- 
dert ausgewiesen). 
 
 die Stellenübersicht entsprechend dem vorläufigen Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 
2018 (siehe separate Vorlage) 62,39 Planstellen zuzüglich 4,31 neu einzurichtende Planstel- 
len für tariflich Beschäftigte enthält. Sollte sich  nach Beratung dieser Vorlage herausstellen, 
dass weitere Stellenanteile aus der Verwaltung in d ie eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
wechseln müssen oder weitere zusätzliche Planstelle n notwendig werden, wird dies in den 
Entwurf des Wirtschaftsplans aufgenommen. 
 
11. Die ‚Bäder Münster‘ werden im Beteiligungs-Port folio der Stadt Münster gem. Ratsbeschluss 
vom 21.09.2011, ‚Beteiligungsgrundsätze und Rahmenr ichtlinie für Beteiligungen der Stadt 
Münster, Public Corporate Governance Kodex‘, Anlage  1, dem Steuerungs-Cluster I (Zu- 
schussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem Bu dget) und der Informationskategorie A 
(vierteljährlich) zugeordnet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit der Ausgliederung des Bäderbereiches aus dem ‚K ernhaushalt‘ der Stadt Münster ergeben 
sich vielfältige Auswirkungen auf den Haushaltsplan entwurf 2018. Diese Anpassungen werden 
über Veränderungsblätter in die Haushaltberatungen eingebracht.“ 
 
 
 
 
 
 
 
gez. 
Jürgen Kupferschmidt 
Schriftführung

Beschlussvorlage

5153 Zeichen

V/1032/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Bäder Münster" - weiteres Vorgehen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.11.2017 Sportausschuss Vorberatung 
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,  
 Ordnung und E-Government Vorberatung 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Überführung der städtischen Bäder in eine eigenbetrieb s-
ähnliche Einrichtung zum Stichtag 01.01.2018 aufgrund unerwarteter steuerlicher und damit ver-
bundener gemeinderechtlicher Fragestellungen zu erheblichen finanziellen Risiken für die Stadt 
Münster führen kann. 
 
2. Der Rat stellt deshalb fest, dass die erneute Verhandlung der bereits am 12.07.2017 und am 
18.10.2017 beschlossenen Überführung der städtischen Bäder in die eigenbetriebsähnliche Ei n-
richtung ‚Bäder Münster‘ zum 01.01.2018 erforderlich ist. 
 
3. Der Rat hebt seine Beschl üsse vom 12.07.2017 (Anlage 1) und vom 18.10.2017 (Anlage 2) zur 
Umwandlung der städtischen Bäder als eigenbetriebsähnliche Einrichtung ab dem 01.01.2018  
auf. 
 
4. Der Rat beauftragt stattdessen die Verwaltung, unverzüglich nach Klärung der offenen steuer - 
und gemeinderechtlichen Sachverhalte die städtischen Bäder (sec hs Hallen- und drei Freibäder) 
gemäß § 107 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) entsprechend den Vorschriften über 
Eigenbetriebe in eine so genannte eigenbetriebsähnliche Einrichtung zu überführen. Die Grü n-
dung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung soll im Laufe des Jahres 2018 erfolgen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Aus der o.g. Sachentscheidung ergeben sich keine Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanen t-
wurf 2018 bis 2021. Die Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Bäder Münster“ im la u-
fenden Jahr 2018 wird nach heutiger Einschätzung die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes erfo r-
derlich machen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1032/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Schetter 
Ruf: 
492-2000 
E-Mail: 
Schetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.11.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1032/2017 
 
Begründung: 
 
Mit Beschlüssen vom 12.07.2017 (V/0432/2017) und vom 18.10.2017 (V/0783/2017) hat der Rat we-
sentliche Voraussetzungen zur Überführung der städtischen Bäder in die eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung "Bäder Münster"  zum 01.01.2018 geschaffen. Die Verwaltung hat die zur Gründung von 
„Bäder Münster“ erforderlichen Regelwerke danach weiter fortgeschrieben, insbesondere die 
Betriebssatzung und den Betriebsführungsvertrag zwischen „Bäder Münster“ und der 
Bädermanagement Münster GmbH als Tochterunternehmen der Stadtwerke. Die Abstimmung mit der 
Bezirksregierung Münster zur kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigung der Gründung ist 
zwischenzeitlich weit fortgeschritten. 
 
Zeitlich parallel hat die Verwaltung eine Abstimmung mit den Finanzbehörden vorbereitet, um sich 
gegen steuerliche Risiken, die sich aus der Gründung von „Bäder Münster“ ergeben könnten, 
abzusichern. Insbesondere über die Ratsbeschlü sse vom 12.07.2017 und vom 18.10.2017 sind die 
Finanzbehörden unterrichtet worden. Um für die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster GmbH zu 
verbindlichen Auskünften zu kommen, war es erforderlich, das gesamte Regelwerk (einschließlich der 
Rechtsgrundlagen für die Bädermanagement Münster GmbH) in jeweils finaler Fassung vorzulegen.  
 
Bei der Abstimmung mit den Finanzbehörden sind nun kurzfristig Fragestellungen entstanden, die für 
die Stadt und Stadtwerke einschl. externer Beratung nicht vorhersehbar ware n, jedoch erhebliche 
steuerliche Risiken bergen. Eine Klärung dieser Fragen war kurzfristig nicht möglich,  kann aber im 
Ergebnis zu substanziellen Änderungen in der Betriebssatzung, im Betriebsführungsvertrag und im 
Wirtschaftsplan von „Bäder Münster“ führ en. Entsprechend der Bedeutung der Änderungen wäre 
überdies eine erneute Abstimmung mit der Kommunalaufsicht erforderlich. 
 
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, zunächst die steuerlichen und alle sich daraus 
ergebenden gemeinde- und gemeindew irtschaftsrechtlichen Fragestellungen rechtssicher zu klären 
und erst auf dieser Grundlage eine abschließende Ratsvorlage zur Gründung von „Bäder Münster“ 
vorzulegen. 
 
Die Verwaltung hat das Ziel, zeitliche Verzögerungen gegenüber dem geplanten Gründungste rmin 
01.01.2018 so gering wie möglich zu halten. 
 
Ergänzender Hinweis zum Beschlusspunkt 2: 
Gemäß § 28 der Geschäftsordnung des Rates kann ein Gegenstand, der durch Ratsbeschluss erl e-
digt ist, erst nach 6 Monaten neu verhandelt werden, es sei denn, neu bekannt werdende Umstände 
machen eine frühere Beratung notwendig. Um also die formalen Voraussetzungen für eine erneute 
Befassung des Rates am 13.12.2017 zur Frage der Gründung von „Bäder Münster“ auf der Grundl a-
ge der Ratsbeschlüsse vom 18.10.2017 zu scha ffen, ist ein separater Ratsbeschluss erforderlich, mit 
dem der Rat die Notwendigkeit einer früheren Beratung feststellt. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

29.11.2017 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1032/2017
Typ
Vorlagen
Datum
23.11.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37