Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 20.05.2020 und während des eingeschränkten Regelbetriebs ab 08.06.2020
Dringlichkeitsentscheidung OB 201008 vom 03.06.2020
Stand: Am 18.06.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Sammeldokument öffentlich
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Beratungsverlauf
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