V/0501/2006
Übernahme des Eigenanteils für Lernmittel im Schuljahr 2006/2007 für SGB-II-Empfänger und Empfänger
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Beschlussvorlage
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V/0501/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Übernahme des Eigenanteils für Lernmittel im Schuljahr 2006/2007 für SGB-II-Empfänger und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Beratungsfolge 21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 21.06.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Für das Schuljahr 2006/2007 wird befristet der Eigenanteil für Lernmittel für SGB-II- Empfänger und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf An- trag als freiwillige Leistung der Stadt Münster übernommen. 2. Diese befristete Regelung tritt am 22.06.2006, vorbehaltlich der Verabschiedung des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung, in Kraft. Kosten/Folgekosten 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese freiwillige Leistung zusätzliche Kosten in Form von Erstattungsleistungen in Höhe von bis zu 84.400,00 € entstehen können. Mittelbereitstellung/Finanzierung 4. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Die Mehrkosten in Höhe von bis zu 84.400,00 € können aus Einsparungen bei den Ausgabe- haushaltsstellen „Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz“ im vorab budgetierten Be- reich gegenfinanziert werden. Vorlagen-Nr.: V/0501/2006 Auskunft erteilt: Herr Watermann Ruf: 492 40 10 E-Mail: WatermaL@stadt-muenster.de Datum: 13.06.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0501/2006 Befristung 5. Die Übernahme des Eigenanteils für Lernm ittel für SGB-II-Empfänger und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsges etz gilt zunächst für das Schuljahr 2006/2007. Im Rahmen der Konsolidierung ist im Laufe des Jahres 2006 endgültig zu ent- scheiden, ob die freiwillige Übernahme des Eigenanteils auch für die Schuljahre nach 2006/07 gelten soll. Begründung: In § 96 Abs. 3 des Referentenentwurfes für ein 2. Schulrechtsänderungsgesetz war noch vorgese- hen, dass die Eigenanteile der Eltern bei den Lernmitteln zukünftig • für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII • für Empfänger von ALG II und Sozialgeld nach dem SGB II • bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entfallen. Im aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 14/1572), der Ende Juni abschlie- ßend im Landtag beraten werden soll, sind ledig lich Empfängerinnen und Empfänger von laufen- der Hilfe zum Lebensunterhalt vom Eigenanteil befreit. Allerdings soll in § 96 Abs. 3 Schulgesetz nunmehr festgelegt werden, dass der Schulträger über weitere Entlastungen vom Eigenanteil in eigener Verantwortung entscheidet. (Zitat aus der Begründung zum Regierungsentwurf: Absatz 3 Satz 4 stellt klar, dass die hierfür zuständigen Schulträger über weitere Entlastungen vom Eigen- anteil in eigener Verantwortung entscheiden können, um so sicherzustellen, dass keinem Kind aus finanziellen Gründen ein Schulbuch fehlen darf.) Ein Kostenausgleich über das Land ist bei dieser freiwilligen Leistung einer Kommune nicht vorgesehen. Der Städtetag NW hat sich zuletzt mit Schreiben vom 19.05.2006 massiv gegen diese geplante Neuregelung ausgesprochen. Nach Einschätzung des Städtetages NW vom 31.05.2006 ist nicht mit einer Änderung der vorgesehenen Regelung zu rechnen. Für das laufende Schuljahr 2005/06 hat der Rat am 21.09.2005 der Vorlage V/0738/2005 zuge- stimmt, dass befristet für dieses Schuljahr der Eigenanteil für Lernmittel für ALG II-Empfänger als freiwillige Leistung der Stadt Münster übernommen wird. Wenn es bei dem aktuellen Gesetzentwurf blei bt (Übernahme des Eigenanteils nur für Empfänge- rinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII), ist zur Vorberei- tung der weiteren Schritte bereits jetzt zu entscheiden, ob von der Ermächtigung, kommunal über weitere Entlastungen zu beschließen, Gebrauch gemacht werden soll. Folgende Fallzahlen sind nach den Anträgen für das lfd. Schuljahr zu berücksichtigen; für die Lernmittel ist ein Durchschnittsbetrag von 32 Euro berechnet: > ca. 450 schulpflichtige Kinder bei der Personengruppe Asylbewerber: 14.400 € > ca. 2.200 schulpflichtige Kinder bei der Personengruppe SGB II (davon ca. 600 ALG II): 70.400 € ----------- > freiwillige kommunale Leistung: 84.400 € - 3 - V/0501/2006 Diese freiwillige Leistung der Stadt Münster i.H.v. 84.400,00 € entspricht in etwa den Beträgen, die in den bisherigen Schuljahren verausgabt wurden. Diese Mehrkosten können aus der Ausgabe- haushaltsstelle „Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz“ gedeckt werden. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass zu dem genannten Sachverhalt bereits zwei Urteile des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vorliegen. Dort hatten Empfänger von ALG II für das laufende Schuljahr 2005/06 die Übernahme des Eigenanteils für Lernmittel beantragt. Beide Klagen sind abgewiesen worden. Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung ausgeführt, dass in den beiden Fällen weder sozialhilferechtlich noch politisch zu entscheiden sei. Es sei nur zu entscheiden, ob § 96 Abs. 3 (Übernahme der Eigenanteile nur für SGB XII-Bezieher) gegen Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) verstoße. Hierzu hat das Gericht festgestellt, dass es sehr wohl zwischen den Beziehern in beiden Leistungsbereichen Unterschiede gebe und der Gesetzgeber bewusst die Bezieher von SGB XII-Leistungen vom Eigenanteil befreit habe. Hier werde durch den Gesetzgeber erkannt, dass dieser Personenkreis erwerbsunfähig sei und somit keine Hinzuverdienstmöglichkeit habe, während hingegen SGB II-Bezieher erwerbsfähig seien und durch einen Hinzuverdienst ihre wirtschaftliche Lage beeinflussen können (z.B. durch Ein-Euro- Jobs). Unabhängig von den Gerichtsentscheidungen in diesen zwei Einzelfällen sieht der Gesetzgeber nach dem a ktuellen Gesetzentwurf vor, dass der Schulträger über weitere Entlastungen vom Ei- genanteil in eigener Verantwortung entscheiden kann. Im Hinblick auf das wichtige stadtstrategi- sche Ziel „Bildung“ sollte die Stadt Münster von dieser Möglichkeit gebrauch machen. Grundlegen- de Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles ist, allen Schülerinnen und Schülern der städti- schen Schulen, unabhängig von der Einkommenssituation der Familien, die erforderlichen Mittel zum Erwerb der Schulbücher zur Verfügung zu stellen. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0501/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 13.06.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37