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V/0501/2006

Übernahme des Eigenanteils für Lernmittel im Schuljahr 2006/2007 für SGB-II-Empfänger und Empfänger

Vorlage 13.06.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.08.2006, TOP 8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6445 Zeichen

V/0501/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Übernahme des Eigenanteils für Lernmittel im Schuljahr 2006/2007 für SGB-II-Empfänger und 
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
21.06.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Für das Schuljahr 2006/2007 wird befristet der Eigenanteil für Lernmittel für SGB-II-
Empfänger und Empfänger von Leistungen nach dem  Asylbewerberleistungsgesetz auf An-
trag als freiwillige Leistung der Stadt Münster übernommen. 
 
2. Diese befristete Regelung tritt am 22.06.2006, vorbehaltlich der Verabschiedung des 2. 
Schulrechtsänderungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung, in Kraft.  
 
Kosten/Folgekosten 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese freiwillige Leistung zusätzliche Kosten in 
Form von Erstattungsleistungen in Höhe von bis zu 84.400,00 € entstehen können. 
 
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
4. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 Ausgaben 
 Die Mehrkosten in Höhe von bis zu 84.400,00 € können aus Einsparungen bei den Ausgabe-
haushaltsstellen „Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz“ im vorab budgetierten Be-
reich gegenfinanziert werden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0501/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
WatermaL@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.06.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0501/2006 
Befristung 
 
5.  Die Übernahme des Eigenanteils für Lernm ittel für SGB-II-Empfänger und Empfänger von 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsges etz gilt zunächst für das Schuljahr 
2006/2007. Im Rahmen der Konsolidierung ist im Laufe des Jahres 2006 endgültig zu ent-
scheiden, ob die freiwillige Übernahme des Eigenanteils auch für die Schuljahre nach 
2006/07 gelten soll. 
 
 
 
Begründung: 
 
In § 96 Abs. 3 des Referentenentwurfes für ein 2. Schulrechtsänderungsgesetz war noch vorgese-
hen, dass die Eigenanteile der Eltern bei den Lernmitteln zukünftig  
 
• für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII 
 
• für Empfänger von ALG II und Sozialgeld nach dem SGB II 
 
• bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  
 
entfallen. 
 
Im aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 14/1572), der Ende Juni abschlie-
ßend im Landtag beraten werden soll, sind ledig lich Empfängerinnen und Empfänger von laufen-
der Hilfe zum Lebensunterhalt vom Eigenanteil befreit. Allerdings soll in § 96 Abs. 3 Schulgesetz 
nunmehr festgelegt werden, dass der Schulträger über weitere Entlastungen vom Eigenanteil in 
eigener Verantwortung entscheidet. (Zitat aus der Begründung zum Regierungsentwurf: Absatz 3 
Satz 4 stellt klar, dass die hierfür zuständigen Schulträger über weitere Entlastungen vom Eigen-
anteil in eigener Verantwortung entscheiden können, um so sicherzustellen, dass keinem Kind aus 
finanziellen Gründen ein Schulbuch fehlen darf.) Ein Kostenausgleich über das Land ist bei dieser 
freiwilligen Leistung einer Kommune nicht vorgesehen. 
 
Der Städtetag NW hat sich zuletzt mit Schreiben vom 19.05.2006 massiv gegen diese geplante 
Neuregelung ausgesprochen. Nach Einschätzung des Städtetages NW vom 31.05.2006 ist nicht 
mit einer Änderung der vorgesehenen Regelung zu rechnen. 
 
Für das laufende Schuljahr 2005/06 hat der Rat am 21.09.2005 der Vorlage V/0738/2005 zuge-
stimmt, dass befristet für dieses Schuljahr der Eigenanteil für Lernmittel für ALG II-Empfänger als 
freiwillige Leistung der Stadt Münster übernommen wird.  
 
Wenn es bei dem aktuellen Gesetzentwurf blei bt (Übernahme des Eigenanteils nur für Empfänge-
rinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII), ist zur Vorberei-
tung der weiteren Schritte bereits jetzt zu entscheiden, ob von der Ermächtigung, kommunal über 
weitere Entlastungen zu beschließen, Gebrauch gemacht werden soll. 
 
Folgende Fallzahlen sind nach den Anträgen für das lfd. Schuljahr zu berücksichtigen; für die 
Lernmittel ist ein Durchschnittsbetrag von 32 Euro berechnet: 
 
>  ca. 450 schulpflichtige Kinder bei der Personengruppe  
 Asylbewerber:   14.400 € 
 
>  ca. 2.200 schulpflichtige Kinder bei der Personengruppe SGB II  
 (davon ca. 600 ALG II): 70.400 € 
   ----------- 
>  freiwillige kommunale Leistung: 84.400 €

- 3 - 
V/0501/2006 
Diese freiwillige Leistung der Stadt Münster i.H.v. 84.400,00 € entspricht in etwa den Beträgen, die 
in den bisherigen Schuljahren verausgabt wurden. Diese Mehrkosten können aus der Ausgabe-
haushaltsstelle „Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz“ gedeckt werden. 
 
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass zu dem genannten Sachverhalt bereits zwei Urteile des 
Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vorliegen. Dort hatten Empfänger von ALG II für das laufende 
Schuljahr 2005/06 die Übernahme des Eigenanteils für Lernmittel beantragt. Beide Klagen sind 
abgewiesen worden. Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung ausgeführt, dass in den beiden 
Fällen weder sozialhilferechtlich noch politisch zu entscheiden sei. 
 
Es sei nur zu entscheiden, ob § 96 Abs. 3 (Übernahme der Eigenanteile nur für SGB XII-Bezieher) 
gegen Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) verstoße. Hierzu hat das Gericht festgestellt, dass 
es sehr wohl zwischen den Beziehern in beiden Leistungsbereichen Unterschiede gebe und der 
Gesetzgeber bewusst die Bezieher von SGB XII-Leistungen vom Eigenanteil befreit habe. Hier 
werde durch den Gesetzgeber erkannt, dass dieser Personenkreis erwerbsunfähig sei und somit 
keine Hinzuverdienstmöglichkeit habe, während hingegen SGB II-Bezieher erwerbsfähig seien und 
durch einen Hinzuverdienst ihre wirtschaftliche Lage beeinflussen können (z.B. durch Ein-Euro-
Jobs). 
 
Unabhängig von den Gerichtsentscheidungen in diesen zwei Einzelfällen sieht der Gesetzgeber 
nach dem a
ktuellen Gesetzentwurf vor, dass der Schulträger über weitere Entlastungen vom Ei-
genanteil in eigener Verantwortung entscheiden kann. Im Hinblick auf das wichtige stadtstrategi-
sche Ziel „Bildung“ sollte die Stadt Münster von dieser Möglichkeit gebrauch machen. Grundlegen-
de Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles ist, allen Schülerinnen und Schülern der städti-
schen Schulen, unabhängig von der Einkommenssituation der Familien, die erforderlichen Mittel 
zum Erwerb der Schulbücher zur Verfügung zu stellen. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

21.06.2006 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
21.06.2006 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
22.08.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0501/2006
Typ
Vorlage
Datum
13.06.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37