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V/0580/2024

Bebauungsplan Nr. 629: Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 10.10.2024

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V-0580-2024-Anlage-2-Begruendung

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V-0580-2024-Anlage-4-Planzeichnung

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V-0580-2024-Anlage-1-Abwaegung

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V-0580-2024-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0580-2024-Anlage-2-Begruendung

55766 Zeichen

Begründung / Seite 1 von 20  
B e g r ü n d u n g   
zum Bebauungsplan Nr. 629:  
Wolbeck – Hiltruper Straße / Neuer WLE-
Haltepunkt  „Wolbeck“ 
Inhalt  Seite  
1  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 
2  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 2 
3.2  Bestehendes Planungsrecht ........................................................................................................ 2 
3.3  Planfeststellungsverfahren .......................................................................................................... 2 
4  Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 
5  Planungsziele ......................................................................................................................................... 3 
6  Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 4 
7  Lärmimmissionen ................................................................................................................................... 4 
8  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ....................................................... 6 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 6 
8.2  Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 7 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 7 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 8 
8.4.1  Menschen und menschliche Gesundheit .......................................................................... 8 
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 10 
8.4.3  Fläche und Boden ........................................................................................................... 16 
8.4.4  Wasser ............................................................................................................................ 16 
8.4.5  Klima / Luft ...................................................................................................................... 16 
8.4.6  Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 17 
8.4.7  Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ........................................................................ 17 
8.4.8  Wechselwirkungen .......................................................................................................... 18 
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 18 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 18 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 18 
8.7  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 18 
8.8  Zusammenfassung .................................................................................................................... 19 
9  Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 20 
10  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 20 
  
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0580/2024

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 2 von 20  
1  Planungsanlass / Planungsgrundlagen  
Mit dem Ziel der Verlagerung des Individualverkehrs auf die Schiene wurde 2020 das 
Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke (Westfälische Landes-
Eisenbahn) Münster-Sendenhorst durch die Bezirksregierung Münster eingeleitet. Mit dem 
Verfahren soll eine direkte Zugverbindung zwischen Sendenhorst und Münster für den 
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) geschaffen werden. Neben dieser regionalen Verbindung 
als Ziel soll auch das SPNV-Angebot innerhalb Münsters durch die Reaktivierung der WLE-
Strecke an Attraktivität gewinnen. In diesem Kontext sollen die zukünftigen Haltepunkte mit der 
erforderlichen Infrastruktur ausgebaut werden. Dies umfasst z. B. die Herstellung von 
Wartehäusern oder Fahrradabstellanlagen. Mit diesem Bebauungsplan werden die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen der insgesamt fünf Haltepunkte im Stadtgebiet 
entlang der WLE-Strecke geschaffen. 
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.06.2022 vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Der 
Bebauungsplan wird im Vollverfahren aufgestellt. 
2  Geltungsbereich  
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt durch 
 die planfestgestellte Gleisanlage im Süden 
 die Hiltruper Straße im Westen 
 unbeplanten Innenbereich im Norden und Osten 
Innerhalb des Gebietes liegen folgende Grundstücke: 
Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Teile der Flurstücke 274, 1728 und 2752. 
Die Flächen befinden sich zum Teil im Eigentum der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH. 
Die öffentliche Nutzung der Flächen wird vertraglich gesichert. 
3  Planungsrechtliche Situation  
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Die Aufstellung eines Bebauungsplans unterliegt dem Entwicklungsgebot aus dem 
Flächennutzungsplan (FNP). Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt für den betreffenden 
Bereich Bahnhof/Haltepunkt dar. Dem Entwicklungsgebot wird somit entsprochen.  
3.2  Bestehendes Planungsrecht  
Der Geltungsbereich liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet 
sich daher bisher nach §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang 
bebauten Ortsteile). Eine Umsetzung des Vorhabens ist mit dem bestehenden Planungsrecht 
nicht möglich. Deshalb wird dieser Bebauungsplan aufgestellt.  
3.3  Planfeststellungsverfahren 
Die Bezirksregierung Münster hat im Jahr 2020 das durch die WLE beantragte 
Planfeststellungsverfahren für die Reaktivierung der WLE-Strecke Sendenhorst –Münster

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 3 von 20  
eingeleitet. Im Geltungsbereich der Planfeststellung und somit in der Zuständigkeit der 
Bezirksregierung Münster liegen die Gleisanlagen sowie die Bahnsteige inklusive Rampen an 
den Haltepunkten. In der Zuständigkeit der Stadt Münster stehen darüberhinausgehende 
Ausstattungen, zusätzliche verkehrliche Anbindungen und Stellplätze. Deshalb werden diese 
Inhalte im vorliegenden Bebauungsplanverfahren geregelt.  
Die in der Planzeichnung zum Bebauungsplan in Lila dargestellten Flächen der Planfeststellung 
überlagern sich zum Teil mit den Flächen des Bebauungsplanes. Innerhalb dieser überlagernden 
Flächen liegen Baustelleneinrichtungsflächen für die Umsetzung der Planfeststellung. 
Die Umsetzung des Bebauungsplans erfolgt erst nach Beendigung der WLE-Baumaßnahmen 
und damit erst sobald die Entbehrlichkeit deren Baustelleneinrichtungsflächen gegeben ist.   
4  Räumliche und strukturelle Situation  
Der Haltepunkt Wolbeck liegt zentral im Ortsteil und ist der südöstlichste Haltepunkt im 
Münsteraner Stadtgebiet. Die Umgebung ist geprägt von großflächigem Einzelhandel und 
Wohnbebauung, sowohl Mehrfamilienhäuser als auch Einfamilienhäuser. Die Gleisanlagen sowie 
die Hiltruper Straße trennen diese beiden Nutzungen. In wenigen hundert Metern Entfernung 
liegen das Schulzentrum (westlich) und der Marktplatz (nördlich). Im Osten grenzt das 
Jugendzentrum „Bahnhof Wolbeck“ an. Nördlich grenzt das Plangebiet an die Südgärten der 
Wohnbebauung. 
Bisher ist die Fläche eine Brachfläche, die Gebüsche, Wiese und Schotterflächen aufweist. 
Informell wird die Fläche als Stellplatz genutzt. 
5  Planungsziele  
Mit dem Bebauungsplan Nr. 629 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den WLE-
Haltepunkt „Wolbeck“ geschaffen werden. Die Planungsziele werden maßgeblich durch den 
verkehrstechnischen Entwurf bestimmt. Aus diesem leitet sich das Ziel ab, neben der Herrichtung 
des Haltepunktes inklusive der erforderlichen Infrastruktur auch die Anbindung des Haltepunktes 
an das Busnetz zu erreichen. Maßgebliches Ziel für diesen Haltepunkt ist dabei insbesondere die 
Verknüpfung des Bahn- und Bus-/Radverkehrs. Dafür wird eine Verbindung zwischen der 
Hiltruper Straße und der Straße „Am Steintor“ für Busse geschaffen. Zusätzlich sind mehrere 
Stellplatzangebote für PKW und Fahrräder geplant. Hierzu soll im Bebauungsplan lediglich der 
planungsrechtliche Rahmen geregelt werden, um die konkrete Ausgestaltung des Haltepunktes 
dem verkehrstechnischen Entwurf zu überlassen und damit auch eine entsprechende Flexibilität 
in Bezug auf künftige Bedürfnisse zu gewährleisten. Im Sinne einer Angebotsplanung werden 
nach aktuellem – und dieser Planung zugrundeliegenden – verkehrstechnischen Entwurf 14 
öffentliche Stellplätze für PKWs vorgesehen. Um ein möglichst breites Mischangebot 
bereitzustellen, sind hierin je zwei Behinderten- und Elektro- sowie vier Carsharing-Stellplätze 
inkludiert. Hinzu kommen 40 Fahrradanlehnbügel, 15 Bike-Sharing-Stellplätze, 2 Leezenboxen 
für je 120 Fahrräder und 2 Lastenrad-Stellplätze.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 4 von 20  
 
Abbildung 1: verkehrstechnischer Entwurf (Stand 09.03.2022) 
6  Inhalte des Bebauungsplans  
Basierend auf dem durch das Amt für Mobilität und Tiefbau erstellten verkehrstechnischen 
Entwurf wird für den überwiegenden Teil des Geltungsbereichs die Nutzung „öffentliche 
Verkehrsfläche“ festgesetzt. Angrenzend zur nördlichen Bestandsbebauung werden zusätzlich 
öffentliche Grünflächen festgesetzt, um einen Übergang der öffentlichen Verkehrsfläche zum 
privaten Gartenbereich zu schaffen. Darüber hinaus dienen diese Grünflächen zum Teil der 
Entwässerung des anfallenden Regenwassers. Dies wird voraussichtlich durch 
Entwässerungsmulden realisiert. 
Damit die konkrete Ausgestaltung der Verkehrsfläche nicht zu sehr durch den Bebauungsplan 
definiert und somit eingeschränkt wird, sind die Festsetzungen für die öffentliche Verkehrsfläche 
auf die reine Ausweisung als öffentliche Verkehrsfläche begrenzt. So bleibt innerhalb dieser 
Flächen ein Entwicklungsspielraum, um auf spätere Bedarfe reagieren zu können.   
Außerdem sind die Flächen, in der die Planfeststellung erfolgt, nachrichtlich dargestellt. 
7  Lärmimmissionen 
Für den Bebauungsplan wurden von dem Ingenieurbüro nts die von dem Haltepunkt in der 
Nachbarschaft verursachten Verkehrsgeräusche untersucht. Die in dem Gutachten 
berücksichtigten Verkehrsgeräusche werden verursacht durch den Schienenverkehr auf der 
WLE-Bahnstrecke, durch Kfz- und Busverkehr auf den Verkehrsflächen und der Pkw-
Stellplatzanlage (P&R-Stellplätze und Car-Sharing-Stellplätze) innerhalb des Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans sowie durch zu erwartende planbedingte Mehrverkehre auf den Straßen in 
der Nachbarschaft außerhalb des Plangebiete.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 5 von 20  
Bei dem nördlich an das Plangebiet angrenzenden Gebiet, einem unbeplanten Innenbereich nach 
§ 34 BauGB ist die Art der Nutzung nicht eindeutig einer Baugebietskategorie der BauNVO 
zuzuordnen. Während Teile als Mischgebiet eingestuft werden können, wird insbesondere der 
innere Bereich des Quartiers eher als Allgemeines Wohngebiet gewertet. Entsprechend erfolgte 
im Lärmgutachten neben der Betrachtung der Mischgebietswerte auch eine Bewertung als 
Allgemeines Wohngebiet.  
Für weite Teile der angrenzenden Bebauung werden sowohl die jeweiligen Grenzwerte von 
64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts für Mischgebiete als auch die Grenzwerte für Allgemeine 
Wohngebiete von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts eingehalten. Die Lärmwerte liegen 
zwischen 50 dB(A) und 64 dB(A) tags sowie 40 dB(A) und 52 dB(A) nachts an den direkt nördlich 
an den Bahnhaltepunkt angrenzenden Gebäuden (tlw. festgesetztes Mischgebiet).   
Bei dem Gebäude Hiltruper Straße 21 ist eine detailliertere Betrachtung erforderlich. Auch für 
dieses Gebäude wird sowohl eine Bewertung als Mischgebiet als auch als Allgemeinen 
Wohngebiets geführt. Auch wenn, aufgrund des räumlichen Kontextes mit direkten Gegenüber 
eines Drogeriemarktes samt Fleischers eine Einstufung als Mischgebiet zugänglich ist, kann auch 
eine Zugehörigkeit zum Allgemeinen Wohngebiet nicht ausgeschlossen werden. An diesem 
Immissionsort werden im 2. Obergeschoss Lärmpegelwerte von 60 / 50 dB(A) tags/nachts 
prognostiziert. Die zugehörigen Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete von 64 / 54 dB(A) 
werden somit um 4 dB(A) unterschritten, die Immissionsgrenzwerte für Allgemeine Wohngebiete 
von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts jedoch um 1 dB(A) überschritten. Aus dieser 
Überschreitung von aufgerundet 1 dB(A) im 2. OG der Südfassade des Gebäudes ergibt sich ein 
Anspruch auf Lärmvorsorge i.S.d. 16. BImSchV für diesen Immissionsort. 
Die höchsten Lärmpegel an einer planungsrechtlich festgesetzten WA-Nutzung wurden im 
ursprünglichen Gutachten mit 57/ 45 dB(A) am Petersdamm 3 prognostiziert. Die Lärmpegel 
liegen damit zwar über den Orientierungswerten der DIN 18005 von 55 dB(A)tags, jedoch auch 
um 2 bzw. 4 dB(A) unterhalb der Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete von 59/ 49 dB(A). Die 
prognostizierten Pegelzunahmen durch die planbedingten Mehrverkehre liegen weit unter 
1 dB(A) und sind damit nicht erheblich. 
Auf Basis der in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Bedenken 
und Anregungen aus der Öffentlichkeit ist vom Ingenieurbüro nts eine ergänzende 
lärmtechnische Stellungnahme verfasst worden, in der u. a. zusätzlich auch die 
Außenwohnbereiche (z. B. Terrassen, Gartenlauben etc.) der nördlich angrenzenden 
Wohngebäude untersucht worden sind. Darüber hinaus erfolgte eine Anpassung des 
Immissionsortes 06.01 (Petersdamm 2/ 2a), sodass die im Bebauungsplan Nr. 509 „Wolbeck - 
Am Steintor / Petersheide / Petersdamm“ festgesetzte Baugrenze sowie das zwischenzeitlich neu 
errichtete Wohngebäude berücksichtigt werden. Im Ergebnis wird dargelegt, dass die 
Immissionsgrenzwerte von Mischgebieten und allgemeinen Wohngebieten weitestgehend 
eingehalten werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich die Anzahl der im 
verkehrstechnischen Entwurf vorgesehenen Stellplätze sowie der damit verbundene 
Mehrverkehr verdoppeln würden. Ein ggfs. künftig aufkommender Hol- und Bringverkehr ist aus 
lärmtechnischer Sicht ebenso wenig kritisch, da die maßgebliche Lärmquelle der Bahnverkehr 
darstellt. Lediglich an dem Immissionsort an der Hiltruper Straße 21 zeigen sich zusätzlich zu den 
Überschreitungen an der Fassade auch für den Außenwohnbereich des 2. Obergeschosses 
(Balkone) Überschreitungen der Grenzwerte in der Betrachtung als Allgemeines Wohngebiet um

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 6 von 20  
3 dB(A) im relevanten Tagzeitraum. Daher werden auch hier Anspruchsvoraussetzungen 
ausgelöst. 
Aus der Zusammenschau der Ergebnisse aus dem Immissionsgutachten und der ergänzenden 
schalltechnischen Stellungnahme folgt insofern ein Anspruch auf Lärmvorsorge i.S.d. 
16. BImSchV für das Gebäude Hiltruper Str. 21. Gemäß dem Grundsatz „aktiver vor passiver 
Schallschutz“ ist geprüft worden, ob im vorliegenden Fall ein aktiver Schallschutz verhältnismäßig 
umgesetzt werden kann. Als aktive Schallschutzmaßnahme würde grundsätzlich lediglich die 
Errichtung einer Lärmschutzwand infrage kommen. Da nur ein Gebäude eine 
Anspruchsvoraussetzung aufweist, wäre aufgrund der zu realisierenden Höhe und der 
erforderlichen Überstandslängen des Schallschirms aktiver Schallschutz aus städtebaulichen, 
wirtschaftlichen und aus Gründen der Flächenverfügbarkeit nicht verhältnismäßig. Aus diesem 
Grund erfolgt eine passive Lärmvorsorge.  
Insgesamt bestehen unter Beachtung des Anspruchs auf passive Lärmvorsorge nach der 
16. BImSchV an der Hiltruper Str. 21 aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken 
gegen die Errichtung des neuen WLE-Haltepunktes „Wolbeck“. 
8  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a 
des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen 
sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Als Datengrundlage für den Umweltbericht dienen das Umweltkataster Münster sowie 
verschiedene Fachbeiträge und Gutachten, auf die im jeweiligen Kapitel Bezug genommen wird. 
Diese Quellen sind im Folgenden aufgelistet: 
LANUV (2021): Fachinformationssystem Klimaanpassung im Internet: 
http://www.klimaanpassung-
karte.nrw.de/?feld=urbane%20R%C3%A4ume&param=Klimaanalyse 
Nts (2023): Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck – Hiltruper 
Straße / Neuer WLE-Haltepunkt „Wolbeck“. Bericht Nr. 0222 0065-1. 
PlanU GbR Landschafts- und Umweltplanung (2021): Artenschutzprüfung (Stufe II): Anlage 
der Haltestellen der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) zwischen Münster und 
Sendenhorst 
Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (2023): FFH-
Verträglichkeitsvorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck – Hiltruper Str. / Neuer 
WLE-Haltepunkt  
Umweltdaten Münster 2014/2015 https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141 
Umweltkataster der Stadt Münster im Internet: 
(http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 7 von 20  
Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die einzelnen 
Schutzgüter zu erwarten sind, d. h. diese reichen auch über den eigentlichen Geltungsbereich 
des Bebauungsplans Nr. 629 hinaus.  
8.2  Kurzdarstellung der Planung 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 629 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Busanbindung und die Infrastruktur des WLE-Haltepunktes „Wolbeck“ geschaffen werden. 
Geplant sind mehrere Stellplatzangebote für PKW und Fahrräder sowie eine Verbindung 
zwischen der „Hiltruper Straße“ und der Straße „Am Steintor“ für Busse.  
Gemäß den Planungszielen wird im Bebauungsplan Nr. 629 überwiegend öffentliche 
Verkehrsfläche sowie angrenzend zur nördlichen Bestandsbebauung öffentliche Grünläche 
festgesetzt, um einen Übergang zu den privaten Gartenbereichen zu schaffen.  
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und –plänen sind für den vorliegenden 
Bebauungsplan neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende 
relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung): 
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des 
Umweltschutzes 
Menschen und menschliche 
Gesundheit  
 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)  
 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-
19, Hrsg: Forschungsges. für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV) - Oktober 2019  
 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm 
(TA Lärm) 
 Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)  
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
 
 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. FFH-
Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick 
auf streng geschützte Arten sowie 
Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen des 
BauGB 
 Leitfaden zur Durchführung von FFH-
Verträglichkeitsuntersuchungen in Nordrhein-
Westfalen (MUNLV NRW 2002) 
Fläche und Boden  Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz 
Wasser 
 
 Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz 
NRW (Niederschlagswasserbeseitigung) 
Klima / Luft  Klimaanpassungsgesetz NRW 
Landschaft  Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung 
i. V. m. den Regelungen des BauGB) 
Kulturelles Erbe und sonstige 
Sachgüter  
 Denkmalschutzgesetz NRW  
Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 8 von 20  
Regionalplan 
Das Plangebiet ist im Regionalplan Münsterland als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. 
Der Schienenweg mit Haltepunkt ist dargestellt.  
Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als Fläche für Bahnanlagen 
sowie den Haltepunkt dar.  
Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst zum größten Teil Flächen, die Bestandteile 
der Bahnhofsanlagen MS-Wolbeck waren. Die Um- bzw. Wiedernutzung dieser Flächen 
entspricht den Vorgaben des § 1a Absatz 2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam umzugehen.  
Folgen des Klimawandels 
Zu den Folgen des Klimawandels gemäß § 1a Absatz 5 BauGB und wie diesen Folgen begegnet 
werden soll, erfolgen Ausführungen unter dem Punkt 8.4.5 Klima/Luft.  
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes 
Schutzausweisungen liegen im Plangebiet nicht vor. Das nächstgelegene FFH- und 
Naturschutzgebiet „Wolbecker Tiergarten“ liegt östlich außerhalb des Plangebietes in weniger 
Entfernung als 300 m Luftlinie (s. Punkt 8.4.2).  
Landschaftsplan  
Das Plangebiet liegt im Innenbereich und damit nicht innerhalb eines Landschaftsplangebietes.  
Grünordnung Münster 
Die Grünordnung stellt Siedlungsbereich sowie eine Grünverbindung entlang der Bahntrasse dar.  
Sonstige Schutzwürdigkeiten 
Die Gleisanlagen südlich außerhalb des Plangebietes sind als schutzwürdiger Biotop der 
Stadtbiotopkartierung Münster verzeichnet.  
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Es erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands in der 
Bestandssituation sowie eine Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. In 
dieser Auswirkungsprognose werden bei dem jeweiligen Schutzgut soweit relevant die 
Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung sowie zur Verringerung und zum Ausgleich 
erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen genannt. Schwierigkeiten traten bei der 
Zusammenstellung der Angaben nicht auf.  
8.4.1  Menschen und menschliche Gesundheit 
Bestandssituation der Umwelt 
Das Plangebiet umfasst zum größten Teil Flächen, die Bestandteile der Bahnhofsanlagen 
Wolbeck waren. Die Flächen wurden in der Vergangenheit als Holzlagerplatz und werden aktuell 
informell zum Parken sowie als Lagerfläche genutzt. Nördlich und östlich angrenzend befinden 
sich die Wohn- und Mischbebauung zwischen der Hiltruper Straße und der Straße Am Steintor 
sowie der ehemalige Bahnhof Wolbeck, der als Jugendzentrum genutzt wird.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 9 von 20  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 629 werden die Voraussetzungen für die Infrastruktur und die 
Busanbindung des Haltepunktes geschaffen, d.h. es werden PKW- und 
Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine direkte Busanbindung und damit ein attraktiver 
Haltepunkt geschaffen.  
Lärm 
Im Rahmen eines Schalltechnischen Gutachtens zum Bebauungsplan Nr. 629 (nts, 2023) wurden 
die von dem Haltepunkt in der Nachbarschaft verursachten Verkehrsgeräusche gutachterlich 
untersucht. Beurteilungsgrundlage ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).  
Die Verkehrsgeräusche werden verursacht durch den Schienenverkehr auf der WLE-
Bahnstrecke sowie durch Pkw- und Busverkehr auf den Verkehrsflächen und der Pkw-
Stellplatzanlage (P&R-Stellplätze und Car-Sharing-Stellplätze) innerhalb des Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans.  
Die Ergebnisse der Untersuchungen zu den Geräuschimmissionen durch den 
Personennahverkehr auf der WLE-Bahnstrecke sowie durch die Fahr- und Parkgeräusche von 
Bussen und Pkw auf dem Gelände des geplanten Haltepunktes in Wolbeck zeigen, dass die an 
den einzelnen Immissionsorten geltenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV grundsätzlich 
an allen betrachteten Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten werden. Um aufgrund der 
nicht eindeutig identifizierbaren Art der baulichen Nutzung in dem durch einen Bebauungsplan 
nicht überplanten Bereich mögliche Schutzansprüche in jedem Falle zu gewährleisten, erfolgte 
ergänzend zu der Betrachtung als Mischgebiet eine Betrachtung des Bereichs als Allgemeines 
Wohngebiet mit niedrigeren Immissionsgrenzwerten. Auch in dieser Betrachtung werden die 
Immissionsgrenzwerte mit Ausnahme des Gebäudes an der Hiltruper Straße 21 eingehalten. Die 
Immissionsgrenzwerte werden hier tags und nachts um je 1 dB im 2. OG an der Südfassade 
überschritten sowie um 1 dB im 1. OG und um 3 dB im 2. OG im Außenwohnbereich (Balkone). 
Aus diesem Grund folgt ein Anspruch auf Lärmvorsoge gem. 16. BImSchV. Darüber hinaus sind 
in dem hier betrachteten Bereich nach den Bewertungsmaßstäben der 16. BImSchV keine 
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche zu erwarten. Es besteht kein 
Anspruch auf Lärmvorsorge über das benannte Gebäude hinaus. 
Zur Abwicklung des Busverkehrs zwischen der „Hiltruper Straße“ und der Straße „Am Steintor“ 
soll die Sackgasse „Am Steintor“ zwischen dem ehemaligen Bahnhof und der Straße „Am 
Steintor“ im Osten des Plangebiets für den Busverkehr geöffnet werden. Die Funktionsänderung 
der Sackgasse zu einer Durchgangsstraße für den Busverkehr wird als anerkannte Ausnahme 
von der bautechnischen Betrachtungsweise der 16. BImSchV betrachtet. In diesem Sonderfall 
einer Funktionsänderung von Sackgassen kann auch ohne eine unmittelbare bauliche Änderung 
Lärmschutz nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge für einen baulich nicht geänderten 
Streckenbereich vorgesehen werden. 
Die Berechnungsergebnisse nach der 16. BImSchV zeigen, dass sich je nach Lage des jeweiligen 
Immissionsortes der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche deutlich erhöhen kann - auch 
über 3 dB(A). Die erhöhten Beurteilungspegel für den Planungsfall liegen allerdings unterhalb der 
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Die Kriterien nach § 1 Absatz 2 der 16. BImSchV für 
eine wesentliche Änderung einer Straße werden daher nicht erfüllt. Die Erhöhung der 
Beurteilungspegel bedarf allerdings einer planerischen Abwägung.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 10 von 20  
Aufgrund der Reaktivierung des Personennahverkehrs auf der WLE-Bahnstrecke sowie durch die 
Fahr- und Parkgeräusche von Bussen und Pkw auf dem Gelände des geplanten Haltepunktes 
sind in dem hier betrachteten Immissionsbereich nach den Bewertungsmaßstäben der 
16. BImSchV keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche zu erwarten. Die 
Kriterien für eine wesentliche Änderung werden daher auch hier nicht erfüllt. Somit entsteht durch 
die Öffnung der Sackgasse „Am Steintor“ für den Busverkehr nach den Bewertungsmaßstäben 
der 16. BImSchV kein Anspruch auf Lärmvorsorge.  
Weitere Informationen können dem Schalltechnischen Gutachten (nts, 2023) entnommen 
werden.  
Während der Bauphase ist mit Störungen (z. B. durch Lärm, Licht, etc.) durch Baufahrzeuge und-
maschinen zu rechnen. Als Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahme ist eine zügige und 
gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten anzustreben.  
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und 
Kulturgüter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.  
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation 
Bestandskartierung nach Biotoptypen 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst zum größten Teil Flächen, die Bestandteile 
der Bahnhofsanlagen MS-Wolbeck waren. Diese Bereiche wurden bis Anfang der 2000er Jahre 
jahrzehntelang als Sammelstelle für Holz aus den Wäldern im Süden von Münster genutzt. Seit 
ca. 2008 wurde diese Nutzung aufgegeben, so dass sich die Flächen in Teilen durch 
Sukzessionsentwicklung begrünt haben. 
Für die Bestandserfassung wurde 2022 eine Kartierung nach Biotop-/ Nutzungstypen 
durchgeführt. Demnach wird der überwiegende Teil des Plangebiets von einer ruderalen 
Brachfläche vorwiegend mit Grasbewuchs eingenommen. Der anstehende Boden ist stark 
anthropogen überprägt, da er erheblich mit Bahnschotter vermischt ist. Die zur Hiltruper Straße 
orientierten Bereiche werden noch temporär als Lager- bzw. Pkw-Stellflächen genutzt und sind 
von verdichtetem Schotter ohne Bewuchs geprägt. Der östliche Teil des geplanten 
Geltungsbereichs, unmittelbar angrenzend an das alte ehemalige Bahnhofsgebäude, 
kennzeichnet sich durch vollversiegelte Flächen. Nördlich hiervon befindet sich ein bis zu rd. 2 m 
hoher Böschungsbereich an dessen Oberkante der Geltungsbereich des Bebauungsplans endet. 
Die Böschung ist mit mittelalten Hainbuchen sowie strauchartigen Ziergehölzen im Unterwuchs 
bestockt. Westlich an diesen Böschungsbereich anschließend hat sich ein dichtes, aus 
standortheimischen Straucharten bestehendes Gebüsch sukzessiv entwickelt. Etwas abseits 
hiervon hat sich eine Weide mittleren Alters als Einzelbaum, vermutlich ebenfalls durch 
Sukzession etabliert. Der Stammdurchmesser, gemessen in 1 m Höhe, beträgt rd. 40 cm. 
Im Winter 22/23 wurde auf der Grundlage des Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung der 
WLE-Trasse sowohl das Gebüsch als auch der Einzelbaum beseitigt. Diese Flächen sind für die 
Baustelleneinrichtung bzw. als temporäre Lagerflächen für Baumaterialien vorgesehen. Nach 
Beendigung der Baumaßnahmen soll gemäß Maßnahmenplan des Landschaftspflegerischen 
Begleitplans der Ursprungszustand wiederhergestellt werden.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 11 von 20  
Landschaftsökologische Bestandbewertung 
Die landschaftsökologische Bewertung des Bestandes wurde auf der Grundlage des städtischen 
Bewertungsverfahrens zur Ermittlung von Eingriffen im Stadtgebiet durchgeführt. Aufgrund der 
Vorgabe des oben beschriebenen Sachverhalts wurden bei der landschaftsökologischen 
Bestandsbewertung die 2022 kartierten Biotopstrukturen bewertet. 
Demnach erzielen der Gehölzbestand aus Hainbuchen auf der Böschung, die einzeln stehende 
Baumweide sowie das vorhandene Gebüsch mittlere Biotopwertigkeiten. Die sonstigen innerhalb 
des Geltungsbereichs vorhandenen Biotoptypen mit dem größten Flächenanteil verfügen 
aufgrund der starken Überprägung nur über relativ geringe Biotopwertigkeiten. 
Für das rd. 0,3 ha große Plangebiet wurden im Rahmen der landschaftsökologischen Bewertung 
insgesamt 8.067 Werteinheiten ermittelt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wertstufe aller 
Biotoptypen von 2,63. Dieser relativ niedrige Wert ist Ausdruck der überwiegend sehr geringen 
Biotopqualitäten im Geltungsbereich des Bebauungsplans. 289 m² des Plangebiets (9,41 %) sind 
im Bestand vollständig versiegelt. 
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft / Ortsbild 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 629 werden hauptsächlich bislang intensiv genutzte 
Flächen und solche, deren Nutzungsaufgabe einige Zeit zurückliegt, überplant. Bezogen auf die 
Gesamtfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind nur in untergeordnetem Maße 
Biotopstrukturen mittlerer Wertigkeit, wie das Gebüsch, der Einzelbaum sowie ein Teil des 
Hainbuchenbestandes auf der Böschung von der Maßnahme betroffen. 
Die Eingriffe werden in erster Linie durch die vorgesehene Neuversiegelung bislang offenporiger 
Flächen hervorgerufen; diese beträgt 2.228 m² bzw. 72,57 %. 
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wurden historisch gesehen 
intensiv als Bahnhofsgelände / Lager genutzt. Die inzwischen in Teilen eingestellte Nutzung hat 
im Hinblick auf das Ortsbild keine wesentliche Änderung mit sich gebracht. Insofern geht mit dem 
Umbau des Bereichs zu Verkehrsflächen mit randlicher Eingrünung (Öffentliches Grün) keine 
gravierende Veränderung des Ortsbildes einher. Lediglich im Bereich des ehemaligen 
Bahnhofsgebäudes bringt der Verlust eines Teils der vorhandenen Hainbuchen geringe 
Veränderungen mit sich, indem das Bahnhofsgebäude im nordwestlichen Bereich freigestellt 
wird. Diese sind jedoch als unbedeutend zu beurteilen. 
Maßnahmen zur Eingriffsminderung / -minimierung 
Der Bebauungsplan sieht eine räumliche Aufteilung des Geltungsbereichs in Öffentliche 
Verkehrsflächen und Öffentliche Grünflächen vor. Die Verortung der Öffentlichen 
Verkehrsflächen ist zum Gleiskörper orientiert, während der wesentliche Teil der Öffentlichen 
Grünflächen sich nördlich an die Verkehrsflächen anschließt. Durch diese Zonierung können die 
visuellen Beeinträchtigungen durch den öffentlichen Verkehr, in Verbindung mit einer 
Bepflanzung der Grünflächen auf die nördlich angrenzenden Privatgrundstücke abgemildert 
werden. Die Ausweisung von Öffentlichen Grünflächen minimiert darüber hinaus auch die 
Neuversiegelung auf das notwendige Maß.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 12 von 20  
Landschaftsökologische Bewertung des Bebauungsplanentwurfs 
Die landschaftsökologische Bewertung der beabsichtigten planrechtlichen Festsetzungen 
berücksichtigt bereits die vorstehende Maßnahme zur Eingriffsminimierung /-minderung. 
Demnach wird für die Planung eine landschaftsökologische Wertigkeit von 4.856 Werteinheiten 
erzielt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wertstufe von 1,58. 
Kompensation des Eingriffs / Eingriffs-/Ausgleichsbilanz 
Der Abgleich der landschaftsökologischen Qualitäten zwischen Bestands- und Planungssituation 
führt unter Berücksichtigung der eingriffsminimierenden Maßnahmen zu einem Defizit von 3.211 
Werteinheiten. Dies entspricht einem durchschnittlichen landschaftsökologischen 
Wertstufenverlust im Plangebiet von 1,05 Wertstufen. 
Aufgrund der Tatsache, dass innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans keine 
Kompensationsflächen zur Verfügung stehen, muss der Ausgleich an anderer Stelle im 
Stadtgebiet nachgewiesen werden. Dieser Nachweis erfolgt durch Zuordnung von zwei Flächen 
aus dem städtischen Kompensationsflächenpool (Komkat-Nrn.: 00007 und 26021) mit einer 
Gesamtgröße von 2.907 m². 
Fläche 1 – Uferrandstreifen an der Aa – Komkat 00007: 
Der Uferrandstreifen liegt unmittelbar außerhalb des Stadtgebietes im Bereich des nördlichen Aa-
Ufers westlich der Gimbter Straße (Gem. Gimbte, Flur 4, Nr. 33 – siehe Lageplan) und ist Teil 
eines insgesamt 10 m breiten und rd. 430 m langen Abschnitts, der sich an den Böschungsverlauf 
der Aa anschließt. Im Rahmen der Flächenextensivierung ist hier eine Grünlandbrache mit 
Hochstauden entwickelt worden. 
Auf der Fläche in der Größenordnung von 1.826 m² werden 1.881 Werteinheiten an ökologischer 
Wertsteigerung generiert. 
Fläche 2 – Im B-Plan 585 Südwestlich Nordkirchenweg – Komkat 26021: 
Die für den B-Plan Nr. 629 vorgesehene Kompensationsfläche (Gem. Hiltrup, Flur 1, 
Nr. 538 - siehe Lageplan) ist im Bebauungsplan Nr. 585 als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, 
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ ohne zugewiesenes 
Kompensationserfordernis festgesetzt und im Flächenpool für Kompensationsmaßnahmen unter 
der Nummer 26021 mit einer Größe von 1.081 m² erfasst. Auf dieser und den benachbarten 
Kompensationsflächen werden verschiedene landschaftspflegerische Maßnahmen realisiert. 
Bezogen auf die Kompensationsfläche Nr. 26021 erzielen diese Maßnahmen eine 
landschaftsökologische Wertsteigerung von 1.330 Werteinheiten. 
Aus den wertsteigernden Maßnahmen auf den zwei vorstehenden Kompensationsflächen ergibt 
sich eine Aufwertung von insgesamt 3.211 Werteinheiten. Im Abgleich mit dem 
Kompensationsdefizit aus der Eingriffsbilanzierung von ebenfalls 3.211 Werteinheiten ergibt sich 
somit ein ausgeglichenes Verhältnis. Der Eingriff ist damit vollständig kompensiert 
(Kompensationsquote 100 %). Die Bereitstellung weiterer Ausgleichsflächen ist nicht erforderlich. 
Kosten der Kompensationsmaßnahmen 
Die Kosten für die erstmalige Herstellung, die einjährige Fertigstellungspflege und zweijährige 
Entwicklungspflege auf der Kompensationsfläche Nr. 26021 betragen rd. 6.500,- €. Die 
Kompensationsfläche 00007 kann kostenneutral zugeordnet werden.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 13 von 20  
Für die dauerhafte Unterhaltung der Kompensationsflächen über einen Zeitraum von 20 Jahren 
sind rd. 2.600,- € zu veranschlagen. 
 
Abbildung 2: Lage der Ausgleichsflächen 
Artenschutzprüfung (ASP)  
Im Rahmen der Artenschutzprüfung (planU, 2021) erfolgte im Jahr 2021 eine Erfassung der 
Höhlenbäume, Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien. Die Erfassung erfolgte für die insgesamt 
fünf geplanten Haltepunkte der WLE in Münster.  
Höhlenbäume: Im Untersuchungsgebiet zum vorliegenden Bebauungsplan Nr. 629 wurde ein 
Höhlenbaum erfasst, der jedoch außerhalb der Plangebietsgrenzen liegt.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 14 von 20  
Avifauna: In den einzelnen Untersuchungsgebieten zu den fünf Haltepunkten und in deren 
direkter Umgebung konnten 30 verschiedene Vogelarten nachgewiesen werden. Darunter sind 
drei sogenannte „planungsrelevante“ Vogelarten (Mäusebussard, Turmfalke, Mehlschwalbe), bei 
denen aber keine Betroffenheit vorliegt, da nur „überfliegend“ oder „Nahrungsgast“. Diese drei 
Arten wurden auch nicht im Bereich des Haltepunktes Wolbeck festgestellt. Die sonstigen 
nachgewiesenen Vogelarten sind weit verbreitet.  
Bei Eingriffen in den Gehölzbestand bzw. bei der Baufeldfreimachung sind zeitliche Vorgaben zu 
beachten:  
- Gehölzarbeiten nur innerhalb des Zeitraum von 01.10. – 28./29.02. eines Jahres 
- Ausnahmen nur nach Freigabe durch einen Sachverständigen. 
Fledermäuse: In den einzelnen Untersuchungsgebieten zu den fünf Haltepunkten und in deren 
direkter Umgebung wurden die vier Fledermausarten Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, 
Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus festgestellt. Darüber hinaus konnten zwei Arten nicht 
sicher nachgewiesen werden: Kleiner Abendsegler und Zweifarbfledermaus. Alle 
Fledermausarten gehören zu den planungsrelevanten Arten. Bei keiner Art gab es aktuell einen 
Quartiernachweis in den einzelnen Untersuchungsgebieten.  
Im Bereich des geplanten Haltepunktes Wolbeck wurde die Zwergfledermaus über 
Detektorkontakte nachgewiesen.  
Für Eingriffe in den Gehölzbestand gilt: 
- Da es zu einem Eingriff in den Baumbestand (Hainbuchen auf der Böschung im Bereich 
des ehem. Bahnhofgebäudes) und ggf. Entfernung von potentiellen 
Baumhöhlenquartieren kommt, sind weitere Vermeidungsmaßnahmen und ggf. 
Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Diese bestehen in einer vorherigen Ein- bzw. Ausflug- 
und Baumhöhlenkontrolle auf Besatz und ggf. Entwertung des Quartierpotenzials.  
- Die Gehölzbeseitigung hat daher unter ökologischer Baubegleitung zu erfolgen.  
- Falls ein Fledermausbesatz festgestellt werden sollte, ist die Umsetzung von CEF-
Maßnahmen (Aufhängen von entsprechenden Ersatzquartieren) notwendig. 
Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.  
Zur Minimierung der Lichtemissionen sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:  
- Möglichst geringe Aufstellhöhen der Lichtquellen an den Straßenzügen zur Verringerung 
großräumiger Anlockeffekte  
- Verwendung geschlossener Lampenkörper (kein Hitzetod von Insekten) mit gerichteter 
Anstrahlung der betreffenden Bereiche (Lichtbündelung)  
- Keine Verwendung von Kugelleuchten oder nur zum Teil abgeschirmter Leuchten  
- Keine Beleuchtung angrenzender Flächen  
- Verwendung von insekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer 
Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen UV-Licht-Anteil von 
0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in 
Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von < 3000 K).

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 15 von 20  
Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.  
Reptilien: Es wurden keine Reptilien in den Untersuchungsgebieten nachgewiesen. 
Unter der Vorgabe, dass die im Rahmen der Artenschutzprüfung genannten Vermeidungs- und 
Minimierungsmaßnahmen umgesetzt werden, treten nach gutachterlicher Einschätzung die 
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ein.  
Weitere Informationen können der Artenschutzprüfung entnommen werden.  
FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung 
Das Bebauungsplangebiet liegt in einer Entfernung von rund 2 60 m westlich des FFH-Gebietes 
Wolbecker Tiergarten (DE-4012-301). Damit kommt die Regelfallvermutung gemäß VV-
Habitatschutz, wonach bei Einhaltung eines Mindestabstands von 300 m zu Natura-2000-
Gebieten keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind, nicht zum Tragen. Eine FFH-
Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VvP) ist erforderlich.  
Im FFH-Gebiet kommen folgende Lebensraumtypen mit ihren charakteristischen Arten vor: 
- Hainsimsen-Buchenwald mit Schwarzspecht und Feuersalamander 
- Stieleichen-Hainbuchenwald mit Mittelspecht, Bechsteinfledermaus und 
Feuersalamander 
- Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit dem Mittelspecht. 
Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie werden im Standarddatenbogen des FFH-Gebietes nicht 
genannt. Prioritäre Arten sind nicht vertreten. Entsprechend sind auch in den Erhaltungszielen 
keine Arten des Anhangs II der FFH-RL genannt. 
Damit sind in der FFH-Vorprüfung die genannten drei Lebensraumtypen mit ihren 
charakteristischen Arten zu betrachten.  
Durch die Planung kommt es zu keiner Flächeninanspruchnahme im FFH-Gebiet. Es finden keine 
Arbeiten im FFH-Gebiet statt.  
Zwischen dem Plangebiet und dem FFH-Gebiet liegt die vorhandene Wohnbebauung „Am 
Wigbold“ und „Juffernkamp“, die in ihrem Bestand eine abschirmende Funktion übernimmt. 
Aufgrund der Entfernung des Plangebietes zum Wolbecker Tiergarten sowie der 
dazwischenliegenden Wohnbebauung ist nicht mit relevanten Lärm- oder Lichtimmissionen o.ä. 
im FFH-Gebiet zu rechnen. Es ist nicht von einer Beeinträchtigung der Lebensraumtypen und 
ihrer charakteristischen Arten auszugehen.  
Ergebnis der auf dieser Grundlage erarbeiteten FFH-Vorprüfung ist, dass aufgrund  
- der Art des Vorhabens 
- des gegenwärtigen Zustands des Gebietes insgesamt und im potentiellen 
Einwirkungsbereich 
- der Verbreitung von FFH-Lebensraumtypen sowie 
- der vorhabenspezifischen potentiellen Wirkungen und Wirkreichweiten

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 16 von 20  
insgesamt Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile des FFH-
Gebietes DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“ durch das Vorhaben ausgeschlossen werden 
können. 
Diese Wertung gilt auch bei Berücksichtigung anderer Pläne und Projekte.  
Zusammengefasst ist festzuhalten, dass das Vorhaben auch ohne vertiefende Prüfung im 
Rahmen einer FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung als verträglich im Sinne des § 34 BNatSchG zu 
bezeichnen ist.  
Weitere Informationen können der FFH-VvP entnommen werden.  
8.4.3  Fläche und Boden 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch Schotter- und Brachflächen. Der anstehende Boden ist 
gemäß Umweltkataster Münster ein Braunerde-Pseudogley. Schutzwürdige Böden finden sich 
nicht im Plangebiet. Die Flächen sind zwar befestigt und durch Befahrung verdichtet, aber weisen 
im Bestand nur eine relativ geringe Versiegelung von rund 8 % der Fläche auf.  
Das Plangebiet wird im städtischen Altlasten-/-Verdachtsflächenkataster nicht als Altlasten-
/Verdachtsflächen geführt. 
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Die Flächenversiegelung nimmt durch die Anlage der öffentlichen Straßenverkehrsflächen 
deutlich auf rund 82 % der Gesamtfläche zu. Da es sich jedoch um eine Wieder- bzw. Umnutzung 
einer Bahnseitenfläche handelt, entspricht die Planung dem Gebot, mit Grund und Boden 
sparsam umzugehen.  
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 8.4.7 (Kulturgüter). 
8.4.4  Wasser 
Derzeitige Umweltsituation 
Fließ- oder Stillgewässer befinden sich nicht im Plangebiet. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb 
eines Wasserschutzgebietes. 
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Durch die zusätzliche Versiegelung und Bebauung wird die Grundwasserneubildungsrate 
gesenkt. Es sind jedoch weder grundwasserabhängige Biotope, noch ein Wasserschutzgebiet 
o.ä. betroffen, so dass die Erheblichkeit als gering einzustufen ist.  
8.4.5  Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation  
Das Plangebiet weist gemäß Umweltkataster keine besondere Klimafunktion auf. Zur Ermittlung 
der lokalen Klimafunktion bzw. –belastung des Plangebietes und seiner Umgebung wurde die 
Klimaanalysekarte des Fachinformationssystems Klimaanpassung des LANUV im Internet 
ausgewertet: demnach herrscht im Plangebiet und der Umgebung im Sommer tagsüber eine 
starke thermische Belastung, nachts ist eine mäßige Überwärmung festzustellen.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 17 von 20  
Die weinigen Bäume und Gehölze im Plangebiet sowie angrenzend daran dienen als 
Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole und Kohlendioxid binden und Sauerstoff produzieren.  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Aufgrund der Zunahme der Versiegelung wird die thermische Belastung im Plangebiet im 
Sommer zunehmen. Als Maßnahme zur Minderung dieses Effektes dient die Festsetzung einer 
öffentlichen Grünfläche im Norden des Plangebietes.  
Weitere Begrünungsmaßnahmen, die den Auswirkungen der Versiegelung entgegenwirken 
können, sollen im weiteren Verfahren umgesetzt werden. Hierzu gehören z. B. die Anpflanzungen 
von Laubbäumen als Schattenspender im Bereich der Parkplätze sowie die Begrünung der 
Fahrradboxen etc. 
Klimawandel 
Als Treibhausgase werden gasförmige Stoffe in der Luft bezeichnet, die zum globalen 
Treibhauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen 
verursachten Ursprung haben können. Im Plangebiet sind bauzeitlich durch die Baumaschinen, 
LKW etc. sowie betriebsbedingt durch den PKW- und Busverkehr Treibhausgasemissionen zu 
erwarten.  
Grundsätzlich handelt es sich bei der Planung des Haltepunktes Wolbeck um einen Baustein im 
Rahmen der Planung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs, der u.a. der Reduzierung 
von Treibhausgasemissionen dienen soll. 
8.4.6  Landschaft / Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation  
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wurden historisch gesehen 
intensiv als Bahnhofsgelände / Lager genutzt. Die inzwischen in Teilen eingestellte Nutzung hat 
im Hinblick auf das Ortsbild keine wesentliche Änderung mit sich gebracht. 
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Auf Basis des beschriebenen Ausgangszustandes geht mit dem Umbau des Bereichs zu 
Verkehrsflächen mit randlicher Eingrünung (Öffentliches Grün) keine gravierende Veränderung 
des Ortsbildes einher. Lediglich im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes bringt der Verlust 
eines Teils der vorhandenen Hainbuchen geringe Veränderungen mit sich, indem das 
Bahnhofsgebäude im nordwestlichen Bereich freigestellt wird. Diese sind jedoch als unbedeutend 
zu beurteilen. Mit der Neustrukturierung und Gestaltung der Fläche sowie 
Begrünungsmaßnahmen, die im weiteren Verfahren festgelegt werden, ist im Hinblick auf das 
Ortsbild ein Aufwertungspotential für die Fläche verbunden.  
8.4.7  Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation 
Im Plangebiet befinden sich keine Baudenkmäler. Bodendenkmäler sind nicht bekannt. 
Angrenzend an das Plangebiet befindet sich das ehemalige Bahnhofsgebäude, das als 
Jugendzentrum genutzt wird.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 18 von 20  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Das Gebäude des ehemaligen Bahnhofs Wolbeck befindet sich außerhalb der 
Plangebietsgrenzen und wird nicht überplant. 
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz NRW. Der Bebauungsplan enthält einen 
Hinweis, für den Fall der Entdeckung neuer Bodendenkmäler.   
8.4.8  Wechselwirkungen 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Die Berechnungsergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens (nts, 2023) nach der 
16. BImSchV zeigen, dass sich je nach Lage des jeweiligen Immissionsortes der 
Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche deutlich erhöhen kann - auch über 3 dB(A). Die 
erhöhten Beurteilungspegel für den Planungsfall liegen allerdings unterhalb der 
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Die Kriterien nach § 1 Absatz 2 der 16. BImSchV für 
eine wesentliche Änderung einer Straße werden daher nicht erfüllt. Die Erhöhung der 
Beurteilungspegel bedarf allerdings einer planerischen Abwägung.  
Unter Umsetzung der naturschutzfachlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie der 
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen des Artenschutzes sind diesbezüglich keine 
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.  
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung würden die geplanten Infrastruktureinrichtungen des 
Haltepunktes sowie im Wesentlichen die geplante Busverbindung zwischen der „Hiltruper Straße“ 
und der Straße „Am Steintor“ nicht realisiert. Damit wäre der Haltepunkt nicht optimal angebunden 
und ausgestattet.  
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Der Standort des Haltepunktes wurde im Rahmen der Planfeststellung zur WLE-Reaktivierung 
festlegt. Da es sich bereits um den ehemaligen Bahnhofsbereich Wolbecks handelt, bietet sich 
eine Wiedernutzung des Standortes an.  
8.7  Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung 
der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige 
Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe 
zu ergreifen.  
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen (s. Punkt 8.4.2) unterliegen der Überwachung des 
Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster.  
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuierlich 
die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren kann die 
Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen werden.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 19 von 20  
Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monitoring der 
Umweltentwicklungen.  
8.8  Zusammenfassung 
Gemäß den Planungszielen wird im Bebauungsplan Nr. 629 überwiegend öffentliche 
Verkehrsfläche sowie angrenzend zur nördlichen Bestandsbebauung öffentliche Grünfläche 
festgesetzt, um einen Übergang zu den privaten Gartenbereichen zu schaffen. Geplant sind 
mehrere Stellplatzangebote für PKW und Fahrräder sowie eine Verbindung zwischen der 
„Hiltruper Straße“ und der Straße „Am Steintor“ für Busse. Zur Abwicklung des Busverkehrs 
zwischen der „Hiltruper Straße“ und der Straße „Am Steintor“ soll die Sackgasse „Am Steintor“ 
zwischen dem ehemaligen Bahnhof und der Straße „Am Steintor“ im Osten des Plangebiets für 
den Busverkehr geöffnet werden.  
Die Berechnungsergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens (nts, 2023) nach der 
16. BImSchV zeigen, dass sich je nach Lage des jeweiligen Immissionsortes der 
Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche deutlich erhöhen kann - auch über 3 dB(A). Die 
erhöhten Beurteilungspegel für den Planungsfall liegen allerdings unterhalb der 
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Die Kriterien nach § 1 Absatz 2 der 16. BImSchV für 
eine wesentliche Änderung einer Straße werden daher nicht erfüllt. Die Erhöhung der 
Beurteilungspegel bedarf allerdings einer planerischen Abwägung.  
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung erfolgte eine Beurteilung der Verkehrsgeräusch-
immissionen sowohl anhand der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Allgemeine 
Wohngebiete als auch nach denen für Mischgebiete. Da die Immissionsgrenzwerte tagsüber für 
Allgemeine Wohngebiete auf den Balkonen im 1. und 2. Obergeschoss vor der Südfassade des 
Gebäudes Hiltruper Straße 21 überschritten werden, werden im Sinne der planerischen 
Lärmvorsorge die Grenzwerte für Allgemeine Wohngebiete als maßgeblich betrachtet. Daraus 
ergibt sich hier ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung für aktiven Schallschutz. Die Höhe 
der Ausgleichszahlung ist noch zu ermitteln. 
Aufgrund der zusätzlichen Versiegelung wurde im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung 
ein Kompensationsbedarf ermittelt, der auf zwei städtischen Flächen des 
Kompensationsflächenpools außerhalb des Bebauungsplans Nr. 629 gedeckt wird. Der Eingriff 
ist damit vollständig kompensiert. Auf Basis des Artenschutzgutachtens ergeben sich 
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutz der Vögel und Fledermäuse. Im 
Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung ist nicht von einer Beeinträchtigung der 
Lebensraumtypen und der charakteristischen Arten des Wolbecker Tiergartens auszugehen.  
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst zum größten Teil Flächen, die Bestandteile 
der Bahnhofsanlagen MS-Wolbeck waren. Die Um- bzw. Wiedernutzung dieser Flächen 
entspricht den Vorgaben des § 1a Absatz 2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam umzugehen.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung / Seite 20 von 20  
 
9  Flächenbilanz 
Geltungsbereich 3.070 m² (100 %) 
Öffentliche Verkehrsfläche 2.517 m² (82 %) 
Öffentliche Grünfläche 553 m² (18%) 
Tabelle 2: Flächenbilanz 
10  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Die Verwirklichung des Bebauungsplans erfolgt in zeitlicher Abstimmung mit der WLE im 
Zusammenhang mit der baulichen Umsetzung der Inhalte des Planfeststellungsverfahrens. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage 
zu dem vom Rat der Stadt Münster am ____________ als Satzung 
beschlossenen Bebauungsplan Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / 
Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
Münster, den __________ 
Markus Lewe  
Oberbürgermeister

V-0580-2024-Anlage-4-Planzeichnung

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öffentlich
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Neubeckum - Münster
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An der Vogelrute
An der Vogelrute
Hiltruper Straße
Petersdamm
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Hiltruper Straße
Am Steintor
Am Steintor
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3495
II
12 Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Baum
Öffentliche Gebäude
Wirtschaftsgebäude
Bestandsangaben
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
Bebauungsplan Nr.
Bebauungsplan Nr. 629
629
Wolbeck -
Hiltruper Straße /
Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck"
Wolbeck-Stadt
1, 12
1 : 500
Zeichenerklärung
Festsetzungen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Bebauungsplans
Öffentliche Straßenverkehrsflächen
Verkehr
Straßenbegrenzungslinie
Grünflächen
öffentliche Grünflächenöffentlich
Hinweise
Vorgeschlagene Abgrenzung
( Fahrbahn, Bustrasse)
Nachrichtliche Übernahme
Bereich des Planfeststellungsverfahrens zur
Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV) der WLE-Strecke Sendenhorst-Münster
Dieser Bebauungsplan enthält Änderungen und Ergänzungen
gegenüber dem vom 03.07. bis einschließlich 11.08.2023 öffentlich
ausgelegenen Plan.
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7
und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am
____________ als Satzung beschlossen worden.
Münster, __________
Oberbürgermeister Schriftführer
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekannt-
machung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ___ vom __________
in Kraft getreten.
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Rechtsgrundlagen:
· Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBI. 2023 / Nr. 6)
· Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 / Nr. 6)
· Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421),  zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV.NRW. S. 1086)
· Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV.NRW. S. 490)
Hinweise
1. Der Planung zugrundeliegende Vorschriften
Die
 der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften)
können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen und Bauen“ im
Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
2. Bodendenkmäler
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk,
Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit,
Fossilien) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren Denkmalbehörde und
der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster (Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen
(§§ 16 und 17 DSchG NRW).
3. Eingriffe in den Gehölzbestand:
Kommt es zu einem Eingriff in den Baumbestand und ggf. Entfernung von potenziellen
Baumhöhlenquartieren, sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Falls ein Fledermausbesatz festgestellt
werden sollte, ist die Umsetzung von CEF-Maßnahmen (Aufhängen von entsprechenden Ersatzquartieren)
notwendig. Die Gehölzbeseitigung hat unter ökologischer Baubegleitung zu erfolgen.
4. Minimierung von Lichtemissionen:
Um die Beeinträchtigung von Insekten und Fledermäusen zu minimieren, sind geschlossene Lampenkörper
zu verwenden. Bei der Wahl der Beleuchtung ist auf die Vermeidung von Streulicht zu achten. Es sind
insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwenden (mit einer Hauptintensität des
Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einer
geeigneten insektenfreundlichen Farbtemperatur CCT von < 3000 K).
Dieser Bebauungsplan wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom
____________ bis einschließlich ____________ veröffentlicht.
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0580/2024

V-0580-2024-Anlage-1-Abwaegung

135808 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0580/2024 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 61 
Bebauungsplan Nr.: 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck"  
Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, aus der 
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. 
1  Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB  
Vorbemerkung: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand als gemeinsame Veranstaltung mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau 
in Form einer Bürgeranhörung am 02.02.2023 von ca. 15 bis 18 Uhr statt. Veranstaltungsort war das Schulzentrum Wolbeck. Anwesend waren rd. 50 Bürgerin-
nen und Bürger. Nach kurzer Einleitung durch Herr Bensmann (Bezirksbürgermeister) wurde die Veranstaltung eröffnet. An mehreren Thementischen wurden 
jeweils die 5 verkehrstechnischen Entwürfe vom Amt für Mobilität und Tiefbau sowie die 2 technischen Bebauungspläne vom Stadtplanungsamt erläutert und 
diskutiert. An den jeweiligen Tischen wurden die Anregungen der Teilnehmenden aufgenommen. Diese sind im Folgenden zusammengefasst. 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
1.1  Es wird sich erkundigt, ob eine Durchfahrt zur Straße 
Am Steintor nötig sei. Das Wenden der R32 am Kreis-
verkehr Hiltruper Straße solle umgesetzt werden. 
Die Stadt Münster versucht die ideale Bus/Schienen 
Verknüpfung zu erreichen. Nicht nur das Wenden der 
Linie R32 ist wichtig, sondern auch die Möglichkeit für 
den Bus eine Pause einzulegen. Somit handelt es sich 
bei dem Haltepunkt um eine Endhaltestelle mit War-
teposition und Toilettenhäuschen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.2  Es wird angeregt, die Leuchten so zu gestalten, dass 
diese nicht in den Garten leuchten! Gegebenenfalls 
solle die Beleuchtung durch Bewegungssensoren ge-
steuert werden (adaptiv).  
Die Ausleuchtung und die Funktion der Leuchten wer-
den in der weiteren Planungsphase der Ausbauplanung 
geprüft. Diese Planungen sind nicht Gegenstand des 
Bebauungsplans.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.3  Es werden Jugendliche hinter den Leezenboxen be-
fürchtet und dadurch Vandalismus, Müll und Lärm. Hier 
muss die Stadt Münster genau beobachten wie sich 
das Umfeld entwickelt und gegebenenfalls nachsteu-
ern.  
Im Vergleich zu der heutigen dunklen Fläche, wird es 
zukünftig eine beleuchtete Fläche geben, die ständig 
mit Fahrgästen belegt wird. Somit entsteht eine auto-
matische und soziale Kontrolle durch die Bürger. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 61 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
1.4  Es wird angeregt, Unterflur-Glascontainer zu berück-
sichtigen. 
Unterflurcontainer werden im Rahmen der Ausfüh-
rungsplanung geprüft. Diese Planungen sind nicht Ge-
genstand des Bebauungsplans. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.5  Es wird angeregt, die Straße weiter nördlich anzulegen 
um mehr Platz zum Jugendzentrum zu erreichen.  
Die vorhandene Wallanlage mit dem vorhandenen Bun-
ker und den Bäumen kann nicht problemlos überplant 
und überbaut werden. Die maximale Verschiebung 
wurde im Entwurf berücksichtigt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.6  Es wird angeregt, Nebenanlagen und Querungsmög-
lichkeiten um das Jugendzentrum zu berücksichtigen. 
In der weiteren Planung wird eine Verbreiterung der Ne-
benanlage zum Jugendzentrum geprüft. Diese Planun-
gen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.7  Es wird angeregt, die Personenüberführung sowie den 
Schülerverkehr zu berücksichtigen.  
Der Bahnübergang wird signaltechnisch und mit 
Schranken gesichert. Das Betreten der Bahnanlage ist 
verboten.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.8  Es wird angeregt, die Nebenanlagen im weiteren Ver-
lauf der Straße „Am Steintor“ Richtung Norden zu be-
rücksichtigen. 
Dies ist nicht Gegenstand der Planung im Zuge der 
WLE Reaktivierung, wird aber gegebenenfalls bei wei-
teren Maßnahmen im Ortskern Wolbeck berücksichtigt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.9  Es wird angeregt, aus dem Baugebiet Petersdamm 
eine Fußverbindung zum Haltepunkt zu berücksichti-
gen.  
Diese ist heute schon vorhanden und bleibt weiterhin 
bestehen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.10  Es wird sich erkundigt, ob die Haltestelle Juffernkamp 
erhalten bleibt. 
Die Haltestelle Juffernkamp bleibt erhalten und wird vo-
raussichtlich mit einer Taxibuslinie angefahren. Die Hal-
testelle Drostenhof und der neue Haltepunkt Wolbeck 
werden zukünftig von der Stadtbuslinie bedient. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 61 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
1.11  Es wird angeregt, dass die aktuellen Gartenzugänge zu 
der nördlich angrenzenden Wohnbebauung weiterhin 
genutzt werden können.  
Die öffentliche Grünfläche dient unter anderem zur Ent-
wässerung der Verkehrsfläche und wird in diesem Zu-
sammenhang modelliert. Eine Zuwegung zu den priva-
ten Gärten steht dieser Planung entgegen.   
Der Stellungnahme, eine Zu-
wegung zu den nördlich der 
öffentlichen Grünfläche gele-
genen Gärten zu erhalten, 
wird nicht gefolgt.  
Beschlussvorschlag 1.1.1

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 61 
2  Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  
Beteiligungszeitraum vom 03.03.2023 bis einschließlich 31.03.2023 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.1 Stadtnetze Münster GmbH, Stellungnahme vom 14.03.2023 
  In der Umgebung Ihres Bauvorhabens befinden sich 
vorhandene Gas- und Wasser-versorgungsleitungen, 
sowie Stromkabel (Mittelspannung und Niederspan-
nung) und Infokabel der Stadtnetze Münster GmbH so-
wie Beleuchtungsanlagen der Stadtwerke Münster 
GmbH. Zudem verläuft wie oben erwähnt über die 
Hiltruper Straße eine Gashochdruckleitung! (...) Diese 
Versorgungsleitungen sind bei anfallenden Tiefbauar-
beiten entsprechend zu schützen und sichern. 
Im Umfeld Ihrer Baumaßnahme planen wir mittelfristig 
folgende Erneuerungen: 
• einer Trinkwasserleitung in der Hiltruper Str., auf 
Höhe des Bahnüberganges 
• eines Msp.-Kabels südlich des Bahnüberganges 
• eines Nsp.-Kabel „Am Steintor“ zw. Hausnummer 56-
58 
Zudem gehen wir davon aus, dass der Strombedarf für 
die vier geplanten Ladesäulen, gem. des verkehrstech-
nischen Entwurf vom 09.03.2022, über die vorhandene 
ONS 657 welche sich südlich des Bahnüberganges be-
findet, gedeckt werden kann. Genaue Angaben über 
evtl. Netzausbau können erst nach einer konkreten 
Leistungsangabe und einer Netzanschlussanfrage ab-
gegeben werden.  
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Pläne 
wurden an das zuständige Fachamt weitergeleitet. 
Diese werden im Rahmen der Ausbauplanung berück-
sichtigt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 61 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag 
(...) Grundsätzlich gilt für alle bestehenden Versor-
gungsanlagen: Vorhandene Anlagen / Betriebsmittel 
der Stadtnetze Münster GmbH sind bei anfallenden 
Tiefbauarbeiten fachgerecht zu schützen bzw. zu si-
chern und vorher zu lokalisieren (Lage in den Be-
standsplänen sind nicht verbindlich). Um die Betriebssi-
cherheit unserer Anlagen weiterhin zu gewährleisten, 
sowie eine sichere Versorgung der Gebäude aufrecht 
zu hal-ten, ist es unbedingt erforderlich, dass die vor-
handenen Leitungstrassen frei von Anlagen / Gebäu-
den und Bäumen bleiben. 
2.2 LWL - Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Stellungnahme vom 28.03.2023 
  Aus bodendenkmalpflegerischer Sicht bestehen keine 
grundsätzlichen Bedenken gegen die o. g. Planung. Wir 
bitten jedoch, folgenden Hinweis zu berücksichtigen: 
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturge-
schichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde 
aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der na-
türlichen Bodenbeschaffenheit, Fossilien) entdeckt wer-
den. 
Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren 
Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfa-
len,Außenstelle Münster (Tel. 0251/591 8911) unver-
züglich anzuzeigen (§§ 16 und 17 DSchG NRW). 
Der Hinweis wurde übernommen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.3 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stellungnahme vom 29.03.2023 
 2.3.1 Dachbegrünung Der Bebauungsplan trifft nur Festsetzungen zu Ver-
kehrsflächen sowie Grünflächen. Die Gestaltung der 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 61 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag 
Aus klimatischen und ökologischen, sowie ggf. entwäs-
serungstechnischen Aspekten ist eine 100 % Dachbe-
grünung an den Leezenboxen zu berücksichtigen. 
Flachdächer und Dächer bis zu einer Neigung von 
15 Grad sind fachgerecht mit mindestens 0,10 m be-
grünbares Substrat zu bedecken, sowie mit einer 
standortgerechten Vegetation extensiv zu begrünen 
und als begrünte Fläche dauerhaft zu unterhalten. 
Leezenboxen wird im Rahmen der Ausbauplanung 
durch das Amt für Mobilität und Tiefbau konkretisiert. 
 2.3.2 Baumpflanzungen auf Stellflächen 
In den Baugebieten ist je angefangene 6 ebenerdige 
Stellplätze ein standortgerechter Laubbaum zu pflan-
zen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhal-
ten (§ 9 (1) 25a BauGB). Die Bäume dienen der Be-
schattung der Stellplätze und sind unmittelbar im Be-
reich der Stellplätze zu pflanzen. Zu verwenden sind 
Hochstämme einer mindestens mittelkronigen standort-
gerechten Baumart in dreimal verpflanzter Qualität mit 
einem Stammumfang von mindestens 18-20 cm, z.B. 
Platane, Stieleiche, Ahorn. Die Baumscheiben sind mit 
einer Größe von mindestens 6 m² (2x3 m) einzurichten. 
Die Baumstandorte sind mit boden-deckenden Pflan-
zen zu begrünen und vor dem Befahren und Beparken 
zu sichern. 
Der Bebauungsplan trifft nur Festsetzungen zu Ver-
kehrsflächen sowie Grünflächen. Die Anordnung sowie 
Anzahl der Stellplätze und somit auch die Anzahl und 
Verortung von Bäumen wird im Rahmen der Ausbau-
planung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau kon-
kretisiert.  
Der Stellungnahme, Bäume 
mit einem Anpflanzgebot 
festzusetzen, wird nicht ge-
folgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.2 
 2.3.3 Artenschutz 
Es konnten 30 verschiedene Vogelarten in den einzel-
nen Untersuchungsgebieten und in deren direkten Um-
gebung nachgewiesen werden. Davon sind drei soge-
nannte „planungsrelevante“ Vogelarten, bei denen aber 
keine Betroffenheit vorliegt, da nur „überfliegend“ oder 
Ein entsprechender Hinweis wurde im Bebauungsplan 
aufgenommen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 7 von 61 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag 
„Nahrungsgast“. Die sonstigen nachgewiesenen Vogel-
arten sind weit verbreitet.  
Bei Eingriffen in den Gehölzbestand bzw. bei der Bau-
feldfreimachung sind zeitliche Vorgaben zu beachten:  
• Gehölzarbeiten nur innerhalb des Zeitraum von 01.10 
– 28/29.02 eines Jahres 
• Ausnahmen nur nach Freigabe durch einen Sachver-
ständigen 
 2.3.4 Fledermäuse  
Es wurden vier Fledermausarten nachgewiesen: Gro-
ßer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfleder-
maus und Breitflügelfledermaus. Darüber hinaus konn-
ten 2 Arten nicht sicher nachgewiesen werden: Kleiner 
Abendsegler und Zweifarbfledermaus. Alle Fleder-
mausarten gehören zu den planungsrelevanten Arten. 
Bei keiner Art gab es aktuell einen Quartiernachweis in 
den einzelnen Untersuchungsgebieten. 
Für Eingriffe in den Gehölzbestand gilt: 
• Wenn im Zuge der Planumsetzung der Baumbestand 
erhalten wird, ist kein Eintreten von Verbotstatbestän-
den zu erwarten.  
• Kommt es zu einem Eingriff in den Baumbestand und 
ggf. Entfernung von potenziellen Baumhöhlenquartie-
ren, sind weitere Vermeidungsmaßnahmen und ggf. 
Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Diese bestehen in 
der zeitlichen Begrenzung der Gehölzrodung (Anfang 
bis Ende Oktober), einer vorherigen Ein- bzw. Ausflug- 
und Baumhöhlenkontrolle auf Besatz und ggf. Entwer-
tung des Quartierpotenzials.  
Ein entsprechender Hinweis wurde im Bebauungsplan 
aufgenommen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 8 von 61 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag 
• Die Gehölzbeseitigung hat daher unter ökologischer 
Baubegleitung zu erfolgen.  
• Falls ein Fledermausbesatz festgestellt werden sollte, 
ist die Umsetzung von CEF-Maßnahmen (Aufhängen 
von entsprechenden Ersatzquartieren) notwendig. 
Zur Minimierung der Lichtemissionen sind folgende 
Vorgaben zu berücksichtigen:  
• Möglichst geringe Aufstellhöhen der Lichtquellen an 
den Straßenzügen zur Verringerung großräumiger An-
lockeffekte  
• Verwendung geschlossener Lampenkörper (kein Hit-
zetod von Insekten) mit gerichteter Anstrahlung der be-
treffenden Bereiche (Lichtbündelung)  
• Keine Verwendung von Kugelleuchten oder nur zum 
Teil abgeschirmter Leuchten  
• Keine Beleuchtung angrenzender Flächen  
• Verwendung von insekten- und fledermausfreundli-
chen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität des 
Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen UV-
Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem 
geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, 
Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von < 
3000 K) 
• Keine Nachtbeleuchtung während der Bauzeit 
2.4 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, Stellungnahme vom 31.03.2023 
  Für die WLE Haltestelle wird ein Altglascontainer-
Standort benötigt. Auf der WLE-Fläche haben früher 
auch zwei Altglascontainer gestanden. Leider mussten 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau erstellt derzeit die 
Ausbauplanung für den Haltepunkt. Nach derzeitigem 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 9 von 61 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag 
diese dort abgezogen werden, da aufgrund des Stra-
ßenverkehrs eine sichere Verladung nicht sichergestellt 
werden konnte. Wenn eine Durchfahrtsgenehmigung 
von der Hiltruper Str. zur Straße Am Steintor oder um-
gekehrt vorläge, könnte der Altglascontainer-Standort 
dort wieder eingerichtet werden. Vor Ort sind auch zwei 
große Supermärkte, für die Kunden wäre es ein kurzer 
Weg zur Altglasentsorgung. 
Die Container können in Unterflur geplant werden. Es 
sollten zwei Container für Weißglas und einen für Bunt-
glas eingeplant werden. 
Kenntnisstand, stehen keine geeigneten Flächen zur 
Verfügung. 
Darüber trifft der Bebauungsplan nur Festsetzungen zu 
Verkehrsflächen sowie Grünflächen. Die Anordnung 
von Altglascontainer ist somit nicht Gegenstand der 
Planung.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 10 von 61 
3  Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Beteiligungszeitraum vom bis einschließlich  
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
3.1 Private Stellungnahme vom 08.07.2023  
 3.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Werte der schall-
technischen Untersuchung mit Blick auf die Zugmo-
delle nicht plausibel seien. Außerdem seien bereits 
Züge bestellt worden, obwohl die Planung noch nicht 
abgeschlossen sei. 
Die angesprochenen Faktoren betreffen den Betrieb des 
Schienenverkehrs und sind somit im Rahmen des Plan-
feststellungsverfahrens zu betrachten.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die "öffentlichen 
Grünfläche" nur als zusätzliche Fläche Sinn machen 
würde und nicht als Ausgleich für die bisherige Grün-
fläche dienen könne. 
Im Umweltbericht ist eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzie-
rung erfolgt, mit dem Ergebnis, dass ein externer Aus-
gleich erforderlich ist. Die Erläuterung zur Bewertung 
sowie den Verweis auf die Ausgleichsflächen können 
dem Kapitel 8.4 der städtebaulichen Begründung ent-
nommen werden. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.1.3 Es wird darauf hingewiesen, dass seit der Entfernung 
von Wildwuchs entlang der Gleise keine Fledermäuse 
und nur wenige Vögel und Eichhörnchen zu beobach-
ten seien. Das Bauvorhaben stelle daher eine Beein-
trächtigung des Lebensraumes dar. 
Für alle fünf Haltepunkte im Münsteraner Stadtgebiete 
wurde eine Artenschutzprüfung (Stufe II) durchgeführt, 
die jeden Haltepunkt separat betrachtet. Nach gut-
achterlicher Einschätzung treten die Verbotstatbe-
stände des § 44 BNatSchG nicht ein. (vgl. Anlage der 
Halte-stellen der Westfälischen Landes-Eisenbahn 
GmbH (WLE) zwischen Münster und Sendenhorst, Ar-
tenschutzprüfung (Stufe II) von 2021) 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.1.4 Es wird angeregt, die PKW-Stellplatzanzahl zu erhö-
hen. 
Der Bebauungsplan definiert keine exakten Stellplatz-
zahlen. Die Festsetzung der Flächen ist so gewählt, 
dass eine flexible Ausgestaltung im Rahmen der Aus-
bauplanung möglich ist. Bei der Konzeption des ver-
kehrstechnischen Entwurfes durch das Amt für Mobilität 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 11 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
und Tiefbau wurden in Abstimmung mit der WLE plau-
sible Annahmen der Stellplatzbedarfe getroffen. Eine 
Aufweitung der Verkehrsfläche ist nicht möglich. 
3.1.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbindung mit 
der WLE in die Innenstadt keine Zeitersparnis im Ver-
gleich zu Auto habe. 
Die übergeordneten verkehrsplanerischen Fragestellun-
gen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Planung. 
Diese sind im Planfeststellungsverfahren abzuwägen 
bzw. liegen in der Zuständigkeit des Amtes für Mobilität 
und Tiefbau.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.1.6 Es wird angeregt, anstelle der WLE-Reaktivierung die 
Taktung der Buslinie 32 zu erhöhen, da diese direkt in 
die Innenstadt fahre. Außerdem könnte die Trasse der 
Gleise für Schnellbusse asphaltiert werden. 
Die übergeordneten verkehrsplanerischen Fragestellun-
gen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Planung. 
Diese sind im Planfeststellungsverfahren abzuwägen 
bzw. liegen in der Zuständigkeit des Amtes für Mobilität 
und Tiefbau sowie der Stadtwerke Münster.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.1.7 Es wird angeregt, dass aus Gründen des Lärmschut-
zes der Bus im Kreisverkehr wendet, anstatt durchs 
Plangebiet zu fahren. Dadurch könnten zudem Kosten 
für die zu schaffende Busfahrbahn vermieden werden. 
Der Bebauungsplan setzt überwiegend Verkehrsfläche 
fest, die auf der Grundlage des verkehrstechnischen 
Entwurfs dimensioniert ist. Die Stadt Münster versucht 
die ideale Bus/Schienen Verknüpfung zu erreichen. 
Nicht nur das Wenden der Linien ist wichtig, sondern 
auch die Möglichkeit für den Bus eine Pause einzule-
gen. Somit handelt es sich bei dem Haltepunkt um eine 
Endhaltestelle mit Warteposition und Toilettenhäuschen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.1.8 Es wird darauf hingewiesen, dass der Bereich Am 
Steintor 54 a,b,c als Gewerbegebiet uns nicht als 
Mischgebiet in der schalltechnischen Untersuchung 
bewertet worden sei und somit höhere Lärmwerte in 
dem Bereich zulässig wären. 
Für den Bereich Am Steintor 54 a,b,c ist in der schall-
technischen Untersuchung ein Mischgebiet angesetzt 
worden.  
Auf Basis der in der Offenlage gem. § 1 Abs 3 BauGB 
eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen 
aus der Öffentlichkeit ist vom Ingenieurbüro nts eine er-
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 12 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
gänzende lärmtechnische Stellungnahme verfasst wor-
den (mit Stand von 21.12.2023). In dieser findet eine 
Auseinandersetzung mit den anzusetzenden Grenzwer-
ten statt. An den genannten Grundstücken werden auch 
die Grenzwerte für allgemeine Wohngebiete eingehal-
ten. 
3.2 Private Stellungnahme vom 18.07.2023 
 3.2.1 Es wird darauf hingewiesen, dass das Planfeststel-
lungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Deshalb 
wird angeregt, die Bebauungspläne erst auf Basis ei-
ner abgeschlossenen Planung zu ändern. 
Die rechtliche Grundlage, um einen Bebauungsplan zu 
ändern ergibt sich aus § 1 Abs 3 BauGB: „Die Gemein-
den haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und so-
weit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung 
erforderlich ist […]“ 
Das Planungserfordernis ergibt sich daraus, dass die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umset-
zung des verkehrstechnischen Entwurfes ohne den Be-
bauungsplan nicht gegeben sind.   
Im Sinne der Verfahrensbeschleunigung erfolgt die Auf-
stellung des Bebauungsplans parallel zu dem Planfest-
stellungsverfahren zur Reaktivierung des Schienenper-
sonennahverkehrs auf der WLE-Strecke. Die Abstim-
mung der jeweiligen Planungen erfolgt dabei fortlaufend. 
Der Stellungnahme, den Sat-
zungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan erst nach Ab-
schluss des Planfeststel-
lungsverfahrens zur Reakti-
vierung des Schienenperso-
nennahverkehrs zu treffen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.3 
 3.2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die langfristige Fi-
nanzierung der WLE-Reaktivierung nicht sichergestellt 
sei und die Bebauungspläne deshalb noch nicht geän-
dert werden könnten. Aufgrund der gestiegenen Ener-
giekosten und der Folgen des 49-EuroTickets seien 
die Kalkulationen nicht mehr aktuell.  
Die Prüfung der finanziellen Machbarkeit der Strecken-
reaktivierung sowie der Fahrgastzahlen fällt in die Zu-
ständigkeit der WLE. Seitens der WLE wird das Verfah-
ren fortgeführt. Erkenntnisse, dass das Projekt aufgrund 
einer möglichen fehlenden Finanzierbarkeit nicht weiter-
geführt wird, liegen nicht vor. Somit besteht auch derzeit 
Der Stellungnahme, den Sat-
zungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan erst nach Ab-
schluss des Planfeststel-
lungsverfahrens zur Reakti-

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 13 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Neube-
wertung der prognostizierten Fahrgastzahlen zu erfol-
gen habe, da durch vermehrtes mobiles Arbeiten so-
wie konkurrierende Verkehre zur WLE durch Stadt und 
Umlandgemeinden die Annahmen der Fahrgastzahlen 
nicht mehr korrekt seien. 
kein Grund, dass Bebauungsplanverfahren nicht weiter 
zu führen. 
vierung des Schienenperso-
nennahverkehrs zu treffen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.3 
 3.2.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die standardisierte 
Bewertung der Wirtschaftlichkeit der WLE-Reaktivie-
rung einen zu geringen Kostenpuffer von lediglich 10 - 
30 % erhalte. Aufgrund der aktuellen Bau- und Ener-
giekostensteigerungen sei der Wert nicht mehr belast-
bar.  
Es wird darauf hingewiesen, dass die langfristige Fi-
nanzierung der WLE-Reaktivierung somit nicht sicher-
gestellt sei und die Bebauungspläne deshalb noch 
nicht geändert werden könnten. 
Siehe 3.2.2 Der Stellungnahme, den Sat-
zungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan erst nach Ab-
schluss des Planfeststel-
lungsverfahrens zur Reakti-
vierung des Schienenperso-
nennahverkehrs zu treffen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.3 
 3.2.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Reaktivierung 
der WLE als Teil der sogenannten Münsterland S-
Bahn bundesweiten Deutschlandtakt unterliege. Dabei 
käme es zu einer Umkehr in der lnfrastrukturplanung, 
da nun fahrplanbasiert die notwendige Infrastruktur er-
mittelt und der Deutschlandtakt so zum Bewertungs-
maßstab zukünftiger lnfrastrukturausbauten würde. Im 
Ergebnis müsse auch die WLE in diese bundesweite 
fahrplanbasierte Planung eingebettet sein. Der Ein-
wender befürchtet, dass eine zukünftige anpassung an 
den Deutschlandtakt zu einem 15-Minuten Takt auf der 
WLE-Strecke führen könnte, woraus mehr Lärm folgen 
würde. 
Alle den Betrieb der Bahnstrecke betreffenden Faktoren 
liegen in der Zuständigkeit der WLE. Dazu gehört unter 
anderem die Ermittlung der Fahrgastprognosen sowie 
die Zug-Taktung. Das im Bebauungsplanverfahren er-
stellte Schallgutachten berücksichtigt die seitens der 
WLE zur Verfügung gestellten Daten. Derzeit liegen 
keine Anhaltspunkte vor, diese in Frage zu stellen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 14 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.2.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Zweckverband 
Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM) 
Ende 2019 beschlossen habe, eine Machbarkeitsstu-
die für die Reaktivierung des weiteren Streckenab-
schnittes von Sendenhorst über Neubeckum und Wa-
dersloh nach Lippstadt in Auftrag zu geben. Dies sei in 
der vorliegenden Planung zu berücksichtigen, da bei 
einer Reaktivierung bis Lippstadt ist von deutlich höhe-
ren Fahrgastzahlen auszugehen sei. Daraus würden 
sich andere Eingangsparameter für die Lärmtechni-
sche Untersuchung ergeben. 
Siehe 3.2.4 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.6 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezirksvertre-
tung Südost eine Verlegung des Haltepunktes Angel-
modde Richtung Hallenbad in Wolbeck und damit in 
deutliche Nähe zum Bahnhof Wolbeck beschlossen 
habe. Der Presse sei zu entnehmen, dass die CDU 
Münster hierzu auch eine Einwendung im Rahmen des 
Planfeststellungsverfahrens der WLE bei der Bezirks-
regierung Münster eingereicht habe. 
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Verle-
gung des Haltepunkts Angelmodde näher an den 
Bahnhof Wolbeck, die Verkehrsbedeutung des Bahn-
hof Wolbeck geringer sei und der Bedarf für eine Mo-
bilstation in Wolbeck nicht mehr vorläge. Deshalb wird 
angeregt, den Ausgang des Planfeststellungsverfah-
rens der WLE abzuwarten, bevor der Bebauungsplan 
geändert wird. 
Die Standortüberprüfung für die Haltepunkte liegt in der 
Zuständigkeit der WLE und erfolgt im Rahmen des Plan-
feststellungsverfahrens. Die Abwägung der Vor- und 
Nachteile der verschiedenen Standorte wurde durch die 
WLE bereits durchgeführt. Somit besteht kein Grund, 
das Bebauungsplanverfahren nicht fortzuführen.   
Der Stellungnahme, den Sat-
zungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan erst nach Ab-
schluss des Planfeststel-
lungsverfahrens zur Reakti-
vierung des Schienenperso-
nennahverkehrs zu treffen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.3

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 15 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.2.7 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlage von Park 
& Ride-Stationen gemeinsam im Rahmen des Plan-
feststellungsverfahrens der WLE offengelegt und be-
handelt werden sollten, da die Planung dieser Anlagen 
in ein Gesamtkonzept zur WLE-Reaktivierung einge-
bettet werden solle. (…) 
Die Stadt Münster hat kein Planungsrecht die Park & 
Ride Stationen Wolbeck und Loddenheide über einen 
Bebauungsplan zu regeln. 
Im Geltungsbereich der Planfeststellung und somit in 
der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster liegen 
die Gleisanlagen sowie die Bahnsteige inklusive Ram-
pen an den Haltepunkten. Für die darüberhinausgehen-
den Ausstattungen, Straßenquerungsmöglichkeiten und 
Stellplätze liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Münster. 
Somit sind die zwei Verfahren der Planfeststellung so-
wie das Bebauungsplanverfahren zu unterscheiden. 
Dort wo inhaltliche Überschneidungen der Planungen 
vorliegen, wie z.B. beim Schall, erfolgt eine entspre-
chende Betrachtung. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.8 Es wird mit Verweis auf die Förderrichtlinien darauf 
hingewiesen, dass für die Park & Ride-Anlagen in 
Münster bereits zweckgebundene Fördermittel beim 
NWL beantragt worden seien und diese den Kunden 
der Bahn vorzuhalten seien. Andernfalls wäre eine 
Rückerstattung der Fördermittel erforderlich. 
Es wird deshalb gefordert, dass die Planungsinhalte 
des Bebauungsplans in das Planfeststellungsverfahren 
für die Reaktivierung des SPNV eingebettet werden 
müssten. Die Stadt Münster habe kein Planungsrecht 
die Park & Ride Stationen Wolbeck und Loddenheide 
über einen Bebauungsplan zu regeln. 
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für die Realisierung des Haltepunktes. 
Fördermittel stehen nicht im direkten Zusammenhang 
mit dem Bebauungsplanverfahren. 
Die rechtliche Grundlage, um einen Bebauungsplan zu 
ändern oder aufzustellen ergibt sich aus § 1 Abs. 3 
BauGB: „Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzu-
stellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ent-
wicklung und Ordnung erforderlich ist […]“ 
Das Planungserfordernis ergibt sich daraus, dass die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umset-
zung des verkehrstechnischen Entwurfes ohne den Be-
bauungsplan nicht gegeben sind. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 16 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.2.9 Das vorgelegte Schalltechnische Gutachten für den 
Bebauungsplan Nr. 629 sei fehlerhaft. So wird bemän-
gelt, dass eine Verkehrsprognose fehle. Außerdem 
wird der Prognosehorizont und die Verkehrsbelastung 
angezweifelt. 
Es wird darauf hingewiesen, dass das der Planung zu 
Grunde gelegte Betriebsprogramm mangelhaft sei. 
Dies betrifft den zu kurzen Prognosehorizont, das nicht 
berücksichtigte zu erwartende Bevölkerungswachstum 
durch das potentielle Baugebiet unterhalb Peters-
heide/Tiergarten. Außerdem sei Der Bevölkerungszu-
wachs mit einem potentiellen Fahrgastzuwachs gleich-
gesetzt worden, welcher sich auch in der Angebotsdar-
stellung im Betriebsprogramm (Anzahl der Züge und 
Zuglängen) korrekt widerspiegeln müsse. 
Ferner solle eine Prognose für den zu erwartenden 
Güterverkehr nach verkehrswissenschaftlichen 
Grundsätzen erstellt werden. 
Das Betriebsprogramm ist Gegenstand des Planfeststel-
lungsverfahrens und nicht des vorliegenden Bebauungs-
planverfahrens. 
Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten für 
das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbei-
tete Schallgutachten wurde von der WLE zur Verfügung 
gestellt. In diesem Zusammenhang hat eine Plausibili-
tätsprüfung der Ergebnisse durch den Gutachter stattge-
funden. Derzeit liegen keine Anhaltspunkte vor, die Ein-
gangsdaten in Frage zu stellen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.10 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrsprog-
nose als die wesentliche Grundlage der Lärmemission 
auf methodisch korrekte Erstellung und im gewissen 
Rahmen auch inhaltlich zu prüfen sowie im Rahmen 
des Bebauungsplanverfahrens offen zu legen sei. 
Siehe 3.2.9 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.11 Es wird darauf hingewiesen, dass in den vorgelegten 
Unterlagen die mögliche Maximalkapazität der Strecke 
auch mit Blick auf den Bahnbetrieb im Nachtzeitraum 
nicht dargestellt worden sei. Deshalb wird angeregt, in 
der Schall- und Erschütterungstechnischer Untersu-
Alle Faktoren, die die Bahnstrecke und nicht das Bebau-
ungsplan betreffen, liegen in der Zuständigkeit der WLE 
und werden somit im Planfeststellungsverfahren abge-
wogen bzw. festgelegt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 17 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
chungen auf die Maximalauslastung der Strecke abzu-
stellen oder andernfalls das in den Auswirkungsprog-
nosen festgelegte Betriebsprogramm als obere Belas-
tungsgrenze in der Planfeststellung verbindlich festzu-
legen. 
 3.2.12 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Züge 
tags und nachts falsch aus den im Rahmen der Plan-
feststellung offen gelegten Unterlagen in der für das 
Bebauungsplanverfahren erarbeitete schalltechnische 
Gutachten übernommen worden seien. 
Siehe 3.2.9 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.13 Es wird darauf hingewiesen, dass das Betriebspro-
gramm der WLE auf veralteten Fahrgastannahmen ba-
siere und somit aufgrund der prognostizierten Bevölke-
rungszuwächse mit einer deutlich intensiveren Nut-
zung der Strecke gerechnet werden müsse.  
Alle den Betrieb der Bahnstrecke betreffenden Faktoren 
liegen in der Zuständigkeit der WLE. Dazu gehört unter 
anderem die Ermittlung der Fahrgastprognosen sowie 
die Zug-Taktung.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.14 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bahnsteiglänge 
mit 120 m geplant wurde, damit perspektivisch die 
Strecke von längeren Zugkonfigurationen genutzt wer-
den könne. 
Eine solche Doppeltraktion habe der ZVM in einer In-
formationsveranstaltung Anfang 2017 auch perspekti-
visch in Aussicht gestellt.  
Siehe 3.2.11 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.15 Es wird darauf hingewiesen, dass das Betriebspro-
gramm nicht der Beschlusslage entspräche. Der Rat 
der Stadt Münster habe die Reaktivierung mit einem 
Betriebsprogramm beschlossen, welches deutlich 
mehr Personenzüge als auch den nächtlichen Einsatz 
von Güterzügen vorsähe (insgesamt 104 Züge am 
Siehe 3.2.11 Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 18 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
Tag). So wäre eine Erhöhung der Züge aufgrund der 
Beschlusslage sowie technisch möglich. Dies sei in 
der Lärmgutachten zu berücksichtigen.   
 3.2.16 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ersichtlich sei, 
ob technisch notwendige Leer- und Überführungsfahr-
ten der Triebfahrzeuge sowie Wartungsarbeiten im Be-
triebsprogramm und somit in den schalltechnischen 
Untersuchungen berücksichtigt wurden. 
Alle Faktoren, die die Bahnstrecke und nicht das Bebau-
ungsplan betreffen, liegen in der Zuständigkeit der WLE 
und werden somit im Planfeststellungsverfahren abge-
wogen bzw. festgelegt. 
Siehe auch 3.2.9 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.17 Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe zur An-
zahl der Güterzüge im Betriebsprogramm zu gering 
sei.  
In einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2010 sei 
man davon ausgegangen, bis zu 300 Meter lange 
nächtliche Güterzüge fahren zu lassen.  
Da die Streckenkapazität weder technisch noch be-
trieblich beschränkt sei, sei hinsichtlich der Anzahl der 
Züge -insbesondere der Güterzüge- ein Sicherheitszu-
schlag für die Schalltechnische Untersuchung zu be-
rücksichtigen.  
Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten für 
das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbei-
tete Schallgutachten wurde von der WLE zur Verfügung 
gestellt. In diesem Zusammenhang hat eine Plausibili-
tätsprüfung der Ergebnisse durch den Gutachter stattge-
funden. Derzeit liegen keine Anhaltspunkte vor, die Ein-
gangsdaten in Frage zu stellen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.18 Es wird darauf hingewiesen, dass die WLE noch inner-
halb des Prognosezeitraumes bis 2030 zwischen Wol-
beck und Sendenhorst im 20-Minuten-takt, d.h. 6 Züge 
je Stunde verkehren würde. Die Schalltechnische Un-
tersuchung gehe aber von einem 20/40-Minuten Takt 
aus, d.h. 4 Züge je Stunde. Es wird deshalb eine Neu-
berechnung der Schalltechnischen Untersuchung an-
geregt. 
Siehe 3.2.17 Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 19 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.2.19 Es wird darauf hingewiesen, dass aus dem Gutachten 
ist nicht erkennbar sei, was für Züge Grundlage der 
Schalltechnischen Untersuchung sind. 
Die Zug- und Traktionsarten sind der schalltechnischen 
Untersuchung auf Seite 14 zu entnehmen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.20 Es wird darauf hingewiesen, dass das Gutachten keine 
Angaben zu den Lärmpegeln bei Bahnübergängen 
mache, wofür bei der Berechnung nach der Schall 03-
Richtlinie Zuschläge vorzunehmen seien.  
Eine Korrektur wurde gem. Schall 03 berücksichtigt. 
(vgl. S. 15 sowie Anlage 2 des Schalltechnischen Gut-
achtens) 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.21 Es wird darauf hingewiesen, dass die lärmtechnische 
Untersuchung als Grundlage für die Fahrbahnart 
(Schiene) die Fahrbahnart „C1" ohne Korrektur nenne, 
obwohl die WLE eine Fahrbahn mit Betonschwellen 
nutze, für die rechnerisch ein Lärmzuschlag von 3 
dB(A) anzusetzen ist. D.h. die Lärmemissionen werde 
deutlich zu gering ausgewiesen. 
Siehe 3.2.17 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.22 Es wird darauf hingewiesen, dass die Konformitätser-
klärung der von dem Gutachter genutzten Software 
fehle. 
Für das schalltechnische Gutachten wurde das Büro nts 
beauftragt. Der Gutachter haftet mit seiner Unterschrift 
bzw. erklärt die Richtigkeit/ Sachlichkeit. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.23 Zuglänge im Gutachten zu kurz 
Die Geräuschemissionen werden im nts-Gutachten auf 
Basis von Zügen mit einer Länge von 35 Metern (bei 
Einfachtraktion) berechnet. Tatsächlich wurden für die 
WLE-Strecke vom NWL aber Züge mit einer Länge 
von 55 Metern bestellt. Auch die Lärmtechnische Un-
tersuchung, welche die WLE im Rahmen des Planfest-
stellungsverfahrens vorgelegt hat, rechnet mit deutlich 
längeren Zügen. Da Zuglänge und Achsanzahl we-
sentliche Eingangsparameter für die Berechnung von 
Lärmemissionen sind, ist davon auszugehen, dass das 
Die Berechnungen zum Bebauungsplan wurden mit 
denselben Zuglängen und mit identischen Emissionspe-
geln wie in der Planfeststellung der WLE-Bahn vorge-
nommen. In der Dokumentation der Berechnungsgrund-
lagen im Anhang 2 des Berichtes vom Büro nts wurden 
aber noch die Standardwerte der 16. BImSchV mit kür-
zeren Zuglängen angegeben. Somit handelt es sich um 
einen Darstellungsfehler im Anhang des Schallgutach-
tens. Dieser wurde nachträglich korrigiert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 20 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
vorgelegte nts-Gutachten die Lärmemissionen deutlich 
zu gering ausweist. Es wird eine Neuberechnung auf 
Basis der korrekten Zuglängen gefordert. 
 3.2.24 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht erläutert 
wurde, wie die Messpunkte im Lärmgutachten ausge-
wählt wurden. Außerdem sei es erforderlich, bei Fas-
saden mit einer Länge von mehr als 5 Metern Länge 
diese in Teilfassaden zu zerlegen und dort jeweils ei-
nen Messpunkt zu positionieren. Bei der Prüfung auf 
Lärmschutzansprüche sei auf Einzelpunktberechnun-
gen an allen schutzwürdigen Gebäuden abzustellen, 
um im Hinblick auf die nach § 41 Abs. 2 
BlmSchG durchzuführende Verhältnismäßigkeitsprü-
fung aktiver Schallschutzmaßnahmen die Zahl der 
Wohneinheiten mit Lärmschutzansprüchen hinrei-
chend genau ermitteln zu können.  
Die Lage der betrachteten Gebäude mit schutzwürdigen 
Räumen im Umfeld des Haltepunktes Wolbeck wurde im 
Rahmen eines Ortstermins am 24.03.2022 ermittelt. Der 
Gutachter hat Immissionsorte entlang aller an den Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans angrenzenden 
Wohngebäude festgelegt. Je nach Ausrichtung bzw. 
Form des Baukörpers wurden mehrere Immissionsorte 
angesetzt. Die Ergebnisse sind im Anhang des Gutach-
tens nachvollziehbar dargestellt. Die Prüfung auf die An-
spruchsvoraussetzung auf Lärmvorsorge an Gebäuden 
ist mit der erforderlichen Genauigkeit ermittelt worden. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.25 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gutachten 
keine lsophonenkarten beigefügt seien, die Schallaus-
breitung sei damit nicht nachvollziehbar. 
Eine Darstellung der Berechnungsergebnisse in Form 
von Isophonenkarten ist nicht erforderlich. Ziel des Gut-
achtens ist die Überprüfung der schalltechnischen Aus-
wirkungen des Vorhabens auf die angrenzende Wohn-
bebauung. Diese werden im Gutachten für die jeweili-
gen Immissionsorte nachvollziehbar dargestellt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.26 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungssitua-
tion falsch abgebildet worden sei. Dies betrifft das Ge-
bäude, welches im Flurstück 366 liege und mittlerweile 
abgerissen und neu bebaut worden sei. Im Ergebnis 
sei der Messpunkt 6.1 ca. 20 Meter zu weit entfernt 
Das Gutachten hat in dem betreffenden Bereich nicht 
die korrekte Bestandsbebauung berücksichtigt. Deshalb 
wurde dies mit Stellungnahme vom 21.12.2023 (die 
Stellungnahme wurde im Rahmen der erneuten Veröf-
fentlichung der Planunterlagen mit veröffentlicht) gut-
achterlich untersucht und bewertet.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 21 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
von der WLE- gelegt, so dass für den Messpunkt 6.1 
zu geringe Lärmwerte ausgewiesen würden. 
 
Im Bebauungsplan Nr. 509 – Wolbeck „Am Steintor / 
Petersheide / Petersdamm“ wurden Baugrenzen auf 
dem Flurstück Nr. 366 festgesetzt, sodass schutzwür-
dige Nutzung auch näher an der Bahnstrecke zulässig 
ist als der betrachtete Immissionsort IO 06. Zur Prüfung 
der Verkehrsgeräuschsituation an der nordöstlichen, der 
Bahnstrecke nächstgelegenen Baugrenze des Flur-
stücks Nr. 366 wurden ergänzende Berechnungen auf 
der Grundlage der in Kapitel 4 des schalltechnischen 
Gutachtens zum gegenständlichen Bebauungsplan be-
schriebenen Berechnungsverfahren für die in Abbildung 
4 dargestellten Immissionsorte (Höhe jeweils 4 m über 
Gelände) durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse zei-
gen, dass der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete an 
allen Immissionsorten an der nordöstlichen Baugrenze 
des Flurstücks Nr. 366 unterschritten wird. (vgl. Tabelle 
2 der schalltechnischen Stellungnahme von nts vom 
21.12.2023) 
 3.2.27 Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebäude Hiltru-
per Straße 21 - 21g im Lärmgutachten als Mischgebiet 
mit höheren Lärmgrenzwerten zugeordnet würden. 
Gebietscharakter sei hier jedoch ein allgemeines 
Wohngebiet mit geringeren Lärmgrenzwerten.  
 
Analog zu der Betrachtung der schalltechnischen Unter-
suchung, die im Rahmen der Planfeststellung erarbeitet 
wurde, wurde auch im Gutachten zum Bebauungsplan 
eine Einordnung als Mischgebiet vorgenommen. Der Im-
missionsgrenzwert für Mischgebiete wird an allen be-
trachteten Immissionsorten unterschritten. 
Auf Basis der in der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB 
eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen 
aus der Öffentlichkeit ist vom Ingenieurbüro nts eine er-
gänzende lärmtechnische Stellungnahme verfasst wor-
den (mit Stand von 21.12.2023). In dieser findet eine 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 22 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
Auseinandersetzung mit den anzusetzenden Grenzwer-
ten statt. Werden die Grenzwerte für allgemeine Wohn-
gebiete angenommen, ergibt sich für das Gebäude 
Hiltruper Straße 21 sich ein Anspruch auf Lärmvorsorge 
i.S.d. 16. BImSchV. (vgl. städtebauliche Begründung so-
wie schalltechnische Stellungnahme, nts vom 
21.12.2023) 
 3.2.28 Es wird darauf hingewiesen, dass der Jugendclub 
„Bahnhof Wolbeck" bei der Lärmtechnischen Untersu-
chung als Lärmquelle fehle. 
Das Jugendzentrum liegt außerhalb des Geltungsberei-
ches des Bebauungsplans. Da sich die Untersuchung 
der Auswirkungen der Planung des Haltepunktes nur 
der Verkehrslärm relevant ist, ist das Jugendzentrum 
nicht als Lärmvorbelastung zu betrachten. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.29 Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtlärmbe-
lastung im Einwirkbereich ungeprüft sei, was dazu 
führe, dass die Auswirkung des Vorhabens auf den 
Menschen, d.h. die Betroffenheit, nicht ausreichend 
dargestellt werden könne. Bei einem erheblichen Um-
bau wie bei der WLE sei die Gegenüberstellung der 
Gesamtbeurteilungspegel (Summenpegel) aus den 
Geräuschen aller einwirkenden Landverkehrswege vor 
und nach Fertigstellung des verfahrensgegenständli-
chen Verkehrsweges darzustellen. Weiter wird darauf 
hingewiesen, dass zu hohe Lärmeinwirkungen als 
„schädliche Umwelteinwirkungen" das Recht auf kör-
perliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) oder die Nutzung 
des Eigentums (sog. eigentumsrechtlicher Eingriff 
nach Art. 14 GG) und somit Grundrechte beeinträchti-
gen könnten. Somit sei die Bildung eines Gesamtlärm- 
Maßgebend ist allein der Beurteilungspegel des von 
dem neu zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg 
ausgehenden Verkehrslärms. Die Bildung von Summen-
pegeln kann geboten sein, wenn der neue oder zu än-
dernde Verkehrsweg im Zusammenwirken mit vorhan-
denen Vorbelastungen durch andere Verkehrswege ins-
gesamt zu einer Lärmbelastung führt, die mit Gesund-
heitsgefahren oder einer Beeinträchtigung der Substanz 
des Eigentums verbunden ist. Beide Verkehrsarten lie-
gen unterhalb der Grenzwerte und die Zusatzbelastung 
durch den Verkehr ist so gering, dass sie als solche 
nicht wahrgenommen wird. Die Bildung von Summenpe-
geln ist daher nicht erforderlich. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 23 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
oder Summenpegels für Schienen- und Straßenver-
kehrsgeräusche erforderlich. Denn wenn ein neuer o-
der zu ändernder Verkehrsweg im Zusammenwirken 
mit vorhandenen Vorbelastungen anderer Verkehrs-
wege insgesamt eine Belastung hervorrufe, die den 
kritischen Bereich der Gesundheitsgefährdung erreicht 
oder zu einem Eingriff in die Substanz des Eigentums 
führt, dürfe es mit einer bloß sektoralen Betrachtung 
des jeweiligen Verkehrsweges nicht sein Bewenden 
haben (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 -4 
A1075.04, BVerwGE 125, 116 Rn. 389 f., 394 f.; 
BVerwG, Urteil vom 29.06.2017, BVerwG 3 A 1.16).  
 3.2.30 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stand- und Ag-
gregatgeräusche, welche an den Bahnhaltepunkten 
wie z.B. in Wolbeck entstehen, wenn die Züge dort ab-
gestellt sind oder länger halten, sind nicht in die 
Schalltechnische Untersuchung eingeflossen seien. 
Das im Bebauungsplanverfahren erstellte Schallgutach-
ten berücksichtigt die seitens der WLE zur Verfügung 
gestellten Daten. Dazu gehören alle den Betrieb betref-
fenden Faktoren. Derzeit liegen keine Anhaltspunkte 
vor, diese in Frage zu stellen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.31 Es wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungsan-
sprüche nicht ermittelt worden seien. Die Außenwohn-
bereiche wie Terrassen, Balkone und Freisitze mit 
über den Grenzwerten der 16. BlmSchV für die Tagzeit 
liegenden Schallimmissionen seien hier nicht als 
Schutzfälle erfasst worden, obwohl die Rechtspre-
chung auch diese als schutzbedürftig ansähe (BVerwG 
Urteil vom 22. März 1986 - Az. 4 C 15/83 - BVerwGE 
71, 166, 177) und sich diese räumlich von den berech-
neten Schutzfällen an der Fassade von Wohnräumen 
zum Teil erheblich unterscheiden würden. 
In der schalltechnischen Untersuchung wurden keine 
Außenwohnbereiche untersucht. Diese wurden in der 
ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme betrachtet 
(schalltechnische Stellungnahme vom 21.12.2023). 
Lediglich an dem Immissionsort an der Hiltruper Straße 
21 zeigen sich zusätzlich zu den Überschreitungen an 
der Fassade auch für den Außenwohnbereich des 2. 
Obergeschosses (Balkone) Überschreitungen der 
Grenzwerte in der Betrachtung als Allgemeines Wohn-
gebiet um 3 dB(A) im relevanten Tagzeitraum. Daher 
sind hier die Anspruchsvoraussetzungen gegeben.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 24 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.2.32 Es wird darauf hingewiesen, dass jede Lärmbeein-
trächtigung als abwägungserheblicher Belang anzuse-
hen sei, die „nicht nur als geringfügig einzustufen ist." 
Das Bundesverwaltungsgericht gehe auch bei Fassa-
denpegeln knapp unterhalb der Grenzwerte des § 2 
der 16. BlmSchV von einer Beeinträchtigung der 
Wohnnutzung durch Verkehrslärm aus, wenn die Zu-
mutbarkeitsschwelle durch Rechtsverordnung auf-
grund von Vorschriften wie § 43 BlmSchG normativ 
festgelegt wurde. 
Daher seien auch Fassaden von Wohnimmobilien mit 
Pegeln bis zu 3 dB(A) unterhalb der Grenzwerte des § 
2 der 16. BlmSchV als schutzwürdig anzusehen und 
als 
Schutzfälle zu erfassen. Dies folge zudem aus der 
oben begründeten Ungenauigkeit der Berechnungs-
methodik der Schall 03 (+ 3 dB). Es wird darauf hinge-
wiesen, dass dies nicht korrekt in der schalltechni-
schen Untersuchung behandelt worden sei. 
In der schalltechnischen Untersuchung wird im Ergebnis 
dargelegt, dass die Immissionsgrenzwerte von Mischge-
bieten und allgemeinen Wohngebieten weitestgehend 
eingehalten werden. Lediglich an dem Immissionsort an 
der Hiltruper Straße 21 zeigen sich zusätzlich zu den 
Überschreitungen an der Fassade auch für den Außen-
wohnbereich des 2. Obergeschosses (Balkone) Über-
schreitungen der Grenzwerte in der Betrachtung als All-
gemeines Wohngebiet um 3 dB(A) im relevanten Tag-
zeitraum. Daher werden auch hier Anspruchsvorausset-
zungen ausgelöst. 
Abwägungsrelevant sind auch Lärmbelastungen unter-
halb der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. An 
der Mehrzahl der untersuchten Gebäude liegen die Be-
urteilungspegel deutlich unter den Grenzwerten. In die-
sen Fällen sind die vorhabenbedingten Lärmbelastun-
gen zumutbar.   
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.33 Es wird darauf hingewiesen, dass Kfz- und Busverkehr 
zu gering angesetzt worden sei. Es fehle der Verkehrs-
lärm der Buslinie 8 auf der Hiltruper Straße. Außerdem 
seien die im Gutachten angesetzten 67 Fahrten basie-
rend auf den Stellplätzen viel zu gering angesetzt und 
nicht plausibel.  
Zur Bewertung des Verkehrslärms auf der Hiltruper 
Straße hat der Gutachter die Knotenpunktzählungen der 
Stadt Münster mit in die Betrachtung einfließen lassen. 
In diesen Knotenpunktzählungen wurde auch der Bus-
verkehr aufgenommen. Es ist nicht geplant die Anzahl 
der Fahrten der angesprochenen Buslinie 8 zu erhöhen. 
Bis 2026/2027 sollen in Münster alle Buslinie elektrifi-
ziert werden. Die Linie 8 ist bereits teilweise elektrifiziert 
und wirkt sich somit positiv auf die Lärmbelastung aus.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 25 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
Bei dieser Planung handelt es sich um eine Angebots-
planung. Bezüglich einer zukünftigen Auslastung wur-
den vom Gutachter plausible Annahmen getroffen. 
 3.2.34 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Lärmtechni-
schen Untersuchung ein einheitlicher Gussasphalt an-
genommen worden sei, während in den Darstellungen 
des verkehrstechnischen Entwurfes in der städtebauli-
che Begründung Teile der Fahrbahn und Stellflächen 
als gepflastert dargestellt worden seien. 
Die veröffentlichen Darstellungen dienen der Vermitt-
lung der grundlegenden Idee, die die Stadt Münster an 
dem Haltepunkt verfolgt. Die dargestellten Inhalte ent-
sprechen nicht unbedingt der späteren Ausbauplanung. 
Die im Gutachten angesetzten Straßenbeläge wurden 
mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau abgestimmt.   
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.35 Es wird darauf hingewiesen, dass die „weiteren Para-
meter" nach Anl. 2 zu § 4 der 16. BlmSchV sind nicht 
dokumentiert seien und somit die Offenlage der für die 
Umweltverträglichkeitsprüfung relevanten Umstände 
ist unvollständig sei. Die Schalltechnische Untersu-
chung sei ohne Kenntnis dieser Parameter nicht über-
prüfbar. 
Die für die vorliegende schalltechnische Berechnung er-
forderlichen Eingangsparameter zum Schienenverkehrs-
lärm sind im Lärmgutachten unter Kapitel 3.1 „Geräu-
schimmissionen Schienenverkehr“ und im Anhang 2 
dargelegt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.36 Es wird darauf hingewiesen, dass der Scheiben-
bremsanteil und die Traktion der Emittenten Triebwa-
gen nicht Gegenstand der Offenlegung der Unterlagen 
zu einem für die Umweltverträglichkeitsprüfung rele-
vanten Umstand sei.  
Die angesprochenen Faktoren betreffen den Betrieb des 
Schienenverkehrs und sind somit im Rahmen des Plan-
feststellungsverfahrens zu betrachten.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.37 Es wird darauf hingewiesen, dass der Emissionspegel 
nach Nr. 2.2.9 der Anlage 2 zu § 4 der 16. BlmSchV in 
3,5 m Höhe über der Schienenoberkante zu berech-
nen sei, in der Schalltechnische Untersuchung aller-
dings der Emissionspegel davon abweichend in Höhe 
der Gleisoberkannte und in 4 m Höhe berechnet wor-
den sei. 
Der Einwand betrifft die im Rahmen der Planfeststellung 
erstellte schalltechnischen Untersuchung und ist somit 
nicht im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 
abzuwägen.   
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 26 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.2.38 Es wird darauf hingewiesen, dass die Schalltechnische 
Untersuchung keine Fahrten von Güterzügen im Prog-
nose-Mit-Fall untersucht habe, obwohl es im liberali-
sierten Schienenverkehrsmarkt den Eisenbahnver-
kehrsunternehmen freistehe, auch im Jahr 2030 nach 
einem Ausbau Güterzüge auf der Eisenbahnstrecke 
verkehren zu lassen. 
Siehe 3.2.37  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.39 Es wird darauf hingewiesen, dass die Annahme der 
Nachtfahrten in der schalltechnischen Untersuchung 
nicht plausibel und zu gering angesetzt worden sei. 
Siehe 3.2.37  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.40 Es wird angeregt, dass die Anzahl der Fahrradstell-
plätze in den Leezenboxen im Sinne einer Reduzie-
rung der Flächenversiegelung verringert wird, auf ein 
tatsächlich notwendiges Maß begrenzt werden. Die 
Flächen sollten perspektivisch gesichert und erst bei 
einem tatsächlichen Nachfragebedarf ausgebaut wer-
den, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. 
Der Bebauungsplan definiert keine exakten Stellplatz-
zahlen, weder für PKWs noch für Fahrräder. Die Fest-
setzung der Flächen ist so gewählt, dass eine flexible 
Ausgestaltung im Rahmen der Ausbauplanung möglich 
ist. Bei der Konzeption des verkehrstechnischen Ent-
wurfes durch das Amt für Mobilität und Tiefbau wurden 
in Abstimmung mit der WLE plausible Annahmen der 
Stellplatzbedarfe getroffen. Die Anzahl der Stellplätze 
ergibt sich außerdem aufgrund der verfügbaren Flächen 
sowie der standardisierten Bauformen der Leezenbo-
xen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.41 Es wird darauf hingewiesen, dass aus den Planungs-
unterlagen nicht hervorgehe, ob die angedachte Bus-
Schiene-Verknüpfung barrierefrei ausgestaltet ist.  
Außerdem wird angeregt, dass der Bahnsteig auf der 
ganzen Länge von 120 m auf 6 m ausgebaut werden 
sollte. 
Zu diesen übergeordneten verkehrsplanerischen Frage-
stellungen trifft der Bebauungsplan keine Festsetzun-
gen. Im Bebauungsplan werden die Verkehrs-und Grün-
fläche festgesetzt. Die angesprochene Ausgestaltung 
des Bahnsteigausbaus betreffen die Ausbauplanung 
und sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfah-
rens.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 27 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.2.42 Es wird angeregt, neben dem Toilettenhäuschen für 
die Busfahrer auch Toiletten für Fahrgäste bzw. für die 
Allgemeinheit einzurichten. 
Die angesprochene Planung wird im Rahmen der Aus-
bauplanung konkretisiert und ist nicht Bestandteil des 
Bebauungsplanverfahrens. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.43 Es wird angeregt, dass einer öffentlichen Rufsäule für 
Taxis sowie Taxi-Stellplätze vorgesehen wird. 
Die Festsetzung der Flächen im Bebauungsplan ist so 
gewählt, dass eine flexible Ausgestaltung im Rahmen 
der Ausbauplanung möglich ist. Je nach Bedarf kann im 
Rahmen der Ausbauplanung eine Anpassung der Stell-
plätze, d.h. auch eine Anordnung von Taxi-Stellplätzen, 
im Rahmen der Festsetzungen erfolgen. Der Bebau-
ungsplan trifft dazu keine Festsetzungen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.3 Private Stellungnahmen vom 30.07.2023 
 3.3.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die vorlie-
gende Planung der Individualverkehr in diesem Be-
reich verstärke und es wird zu einem Verkehrschaos 
kommen. Der WLE Haltepunkt in Wolbeck sollte des-
halb nicht umgesetzt werden. 
Die Wahl des Standortes für die Haltepunkte liegt in der 
Zuständigkeit der WLE und erfolgt im Rahmen des Plan-
feststellungsverfahrens. Somit ist die Festlegung des 
Standortes für den Haltepunkt in Wolbeck nicht Bestand 
des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens.  
Derzeit gibt es keinen Grund zur Annahme, dass ein 
Szenario in der beschriebenen Form eintreten wird. Im 
Gegenteil wird mit der WLE-Reaktivierung eine Redu-
zierung des Individualverkehrs angestrebt.   
Der Stellungnahme, das Be-
bauungsplanverfahren zur 
Errichtung des Haltepunktes 
in Wolbeck nicht fortzufüh-
ren, wird nicht gefolgt 
Beschlussvorschlag 1.1.4 
 3.3.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Realisierung der 
vorliegenden Planung eine Problemzone entstehe, die 
zu mehr Müll, Vandalismus und Lärm führen würde.  
Die angesprochenen Aspekte sind nicht Gegenstand 
der vorliegenden Planung. Bei Ruhestörungen oder 
Vandalismus ist das Ordnungsamt zuständig. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.3.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Planung zu einer 
Umweltbelastung mit Blick auf Lärm, Feinstaub und 
Abgasen führe. 
Die angesprochenen Auswirkungen wurden im Umwelt-
bericht behandelt. Erhebliche nachteilige Umweltauswir-
kungen sind nicht erkennbar.  
Der Stellungnahme, das Be-
bauungsplanverfahren zur 
Errichtung des Haltepunktes

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 28 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
in Wolbeck nicht fortzufüh-
ren, wird nicht gefolgt 
Beschlussvorschlag 1.1.4 
 3.3.4 Der Bedarf für eine Reaktivierung ist nicht gegeben, 
weshalb eine Überprüfung des Kosten-Nutzen-Faktors 
angeregt wird. 
Die Ermittlung der prognostizierten Fahrgastzahlen und 
die Prüfung der Finanzierbarkeit liegt in der Zuständig-
keit der WLE. Seitens der WLE wird das Verfahren fort-
geführt. Es gibt bisher keinen Grund zur Annahme, dass 
das Projekt aufgrund einer möglichen fehlenden Finan-
zierbarkeit, nicht weitergeführt wird. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.3.5 Die hoch verschuldete Stadt Münster verfüge nicht 
über ausreichende Mittel für dieses Projekt 
Siehe 3.3.4  
Für die Baumaßnahmen zur Errichtung der Verkehrsflä-
chen im Bereich des Bebauungsplans werden finanzi-
elle Mittel durch die Stadt Münster bereitgestellt. Hier-
rüber wird in den Haushaltsberatungen des Rates ent-
schieden.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.4 Private Stellungnahme vom 30.07.2024 
 3.4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass den Planunterlagen 
nicht zu entnehmen sei, welche Bauhöhe die Leezen-
boxen bzw. die Toilette für den Busfahrer haben. Es 
wird angeregt, den verkehrstechnischen Entwurf in hö-
herer Auflösung zum Download bereit zu stellen. 
Die Planung der Leezenboxen liegt in der Zuständigkeit 
des Amtes für Mobilität und Tiefbau. Der Bebauungs-
plan stellt setzt zwar die dafür erforderlichen Flächen 
fest. Allerdings beinhaltet der Bebauungsplan nicht die 
konkrete Planung der Leezenboxen oder der Toiletten. 
Diese erfolgt im Rahmen der noch laufenden Ausfüh-
rungsplanung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau. 
Der in der Begründung dargestellte verkehrstechnische 
Entwurf dient nur zum besseren Verständnis und ist 
nicht Teil des Bebauungsplans.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 29 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.4.2 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Mitschrift zur 
Bürgeranhörung bereits Planungsfragen geäußert wor-
den seien, die sich nicht im aktuellen Planungsstand 
wiederspiegeln. 
Die Anregungen im Rahmen der Bürgeranhörung wer-
den durch das Stadtplanungsamt in Abstimmung mit 
dem Amt für Mobilität für Tiefbau abgewogen. Eine An-
regung führt nicht zwangsläufig zur Anpassung der Pla-
nung. Das Ergebnis der Abwägung ist diesem Doku-
ment zu entnehmen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.4.3 Es wird angeregt, die vorgesehene Toilette für die 
Busfahrer in die dort vorhandene Leezenboxen zu in-
tegrieren und eine öffentliche Toilette für Menschen 
mit Behinderung zu schaffen. 
Da die Leezenboxen in der Regel standardisiert sind, 
kann eine angeregte individuelle Planung nicht erfolgen. 
Die vorliegende Planung dient der verkehrlichen Pla-
nung und sieht keine öffentlichen Toiletten vor. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.4.4 Es wird angeregt, die am Haltepunkt vorgesehene Be-
leuchtung als adaptive Beleuchtung umzusetzen, auch 
mit Blick auf den Einfluss der Lichtemissionen für In-
sekten. 
Der Bebauungsplan beinhaltet keine Festsetzungen zur 
Beleuchtung des Haltepunktes. Diese wird im Rahmen 
der Ausbauplanung konkretisiert.  
Bezüglich der Lichtemissionen beinhaltet der Bebau-
ungsplan einen Hinweis (Nr. 4) 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.4.5 Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der schall-
technischen Untersuchung Bereiche als Gewerbege-
biete bewertet worden seien, die allerdings reine 
Wohngebiete seien. Nach den Unterlagen werden 
aber deutlich zu hohe Immissionswerte für ein Wohn-
gebiet erwartet. 
Es ist nicht eindeutig welche Grundstücke in der Stel-
lungnahme gemeint sind. Die umliegende Bebauung 
wird in der schalltechnischen Untersuchung sowie in der 
ergänzenden Stellungnahme differenziert betrachtet. 
Die Gebiete der untersuchten Immissionsorte wurde 
entweder als allgemeines Wohngebiet oder als Misch-
gebiet betrachtet. 
Aus dem Gutachten geht hervor, dass im Zusammen-
hang mit dem Haltepunkt keine aktiven Lärmschutzmaß-
nahmen erforderlich sind.  
(vgl. schalltechnisches Gutachten, nts von 2023) 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 30 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.4.6 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgeranhö-
rung im Februar 2023 von den nördlichen Anliegern 
eine Anbindung der vorhandenen Gartentörchen an 
den Bahnhaltepunkt Wolbeck angeregt worden sei. 
Dies sei im Plan nicht umgesetzt worden. 
Die öffentliche Grünfläche, die an die betreffenden 
Grundstücke angrenzt, dient unter anderem zur Entwäs-
serung der Verkehrsfläche und wird in diesem Zusam-
menhang modelliert. Eine Zuwegung zu den privaten 
Gärten steht dieser Planung entgegen.    
Der Stellungnahme, die Zu-
wegungen zu den privaten 
Gärten von der öffentlichen 
Grünfläche aus zu ermögli-
chen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.1 
 3.4.7 Es wird darauf hingewiesen, dass bereits in der Bür-
geranhörung die Befürchtung geäußert worden sei, 
dass auf der bisherigen Brachfläche zukünftig Vanda-
lismus, Lärm und Müll vorkommen werden. Es wird 
deshalb angeregt, dass für den Ausbau der Fläche die 
Schaffung von Unterflurcontainern und gleichzeitige 
Kontrolle durch das Ordnungsamt zu berücksichtigen. 
Die Kontrolle des öffentlichen Raumes liegt in der Zu-
ständigkeit des Ordnungsamtes und ist nicht Gegen-
stand der vorliegenden Planung. Darüber hinaus ent-
steht im Gegensatz zu der heutigen Brachfläche eine 
eindeutige Flächenzuweisung und eine geordnete Nut-
zung, was eine städtebauliche Auswertung bedeutet. 
Die Ausgestaltung der Fläche im Detail erfolgt im Rah-
men der Ausbauplanung und ist nicht Inhalt des Bebau-
ungsplans. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.4.8 Es wird darauf hingewiesen, dass aktuell im Umfeld 
zum zukünftigen Bahnhof Entsorgungscontainer für 
Bekleidung und Schuhe aufgestellt seien. Es wird an-
geregt, auch in Zukunft Entsorgungsmöglichkeiten an-
zubieten. 
Die benannten Container liegen nicht im Geltungsbe-
reich des Bebauungsplans. Eine alternative Standortsu-
che liegt in der Zuständigkeit der Betreiber.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.4.9 Es wird darauf hingewiesen, dass den veröffentlichten 
Unterlagen nicht zu entnehmen sei, wann die Realisie-
rung der Planung erfolgt. Es sei davon auszugehen, 
dass die Anlieger während dieser Baumaßnahme er-
heblich durch Lärmimmission belästigt würden. 
Außerdem wird gefordert, dass ein Gutachter die Aus-
wirkungen der Bodenerschütterungen durch die Bau-
maßnahmen untersucht und bewerten soll. 
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für die Realisierung des Haltepunktes. 
Eine Zeitplanung der Baumaßnahme kann frühestens 
nach dem Beschluss zur Ausbauplanung durch das Amt 
für Mobilität und Tiefbau genannt werden.  
Bei den angestrebten Baumaßnahmen handelt es sich 
um gängige Straßenbaumaßnahmen. Eine geforderte 
Der Stellungnahme, ein Gut-
achten zur Bewertung der 
Auswirkungen durch die ge-
planten Baumaßnahmen zu 
erstellen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.5

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 31 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
gutachterliche Betrachtung mit Blick auf Bodenerschüt-
terungen ist nicht erforderlich. 
 3.4.10 Es wird darauf hingewiesen, dass in den nördlichen 
Gärten häufig mehrere Fledermäuse zu sehen und 
deshalb Nistplätze in der Umgebung zu vermuten 
seien. Hier sei ein deutliches Augenmerk darauf zu le-
gen, dass auch zukünftig die Fledermäuse nicht ver-
trieben werden.  
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Aus-
gleichsflächen für den Bebauungsplan zu weit vom 
Plangebiet entfernet und nicht für den Ausgleich geeig-
net seien. 
In der Artenschutzprüfung (Stufe II) wurden die arten-
schutzrechtlichen Belange im Rahmen des Bebauungs-
planverfahrens untersucht. Es konnten keine Fleder-
mausquartiere nachgewiesen werden. Dennoch enthält 
der Bebauungsplan folgenden Hinweis: 
„Kommt es zu einem Eingriff in den Baumbestand und 
ggf. Entfernung von potenziellen Baumhöhlenquartieren, 
sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Falls ein Fle-
dermausbesatz festgestellt werden sollte, ist die Umset-
zung von CEF-Maßnahmen (Aufhängen von entspre-
chenden Ersatzquartieren) notwendig. Die Gehölzbesei-
tigung hat unter ökologischer Baubegleitung zu erfol-
gen.“ 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.4.11 Es wird angeregt, die vorgesehenen Baumplanzungen 
im Sinne des Schallschutzes als Baumspalier umzu-
setzen und Laubboxen einzuplanen, um das in die 
Gärten fallende Lau zu entsorgen. 
Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zu Baum-
pflanzungen. Diese werden im Rahmen der Ausfüh-
rungsplanung konkretisiert. Für die öffentliche Grünflä-
che sowie die öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt durch 
die Stadt Münster eine Instandhaltung. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.4.12 Es wird angeregt, mehr Stellplätze für PKW und Las-
tenräder anzubieten. 
Am Haltepunkt Wolbeck sind insgesamt 14 Pkw-Stell-
plätze geplant. Dabei handelt es sich um einen 
Mischangebot an Stellplätzen wie Carsharing, Behinder-
tenstellplätzen und Stellplätzen mit E-Ladesäulen. 6 
Stellplätze stehen allen Verkehrsteilnehmern zur Verfü-
gung wobei diese nicht zeitlich begrenzt sind und eher 
für Pendler gedacht sind.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 32 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
Bei dieser Planung handelt es sich um eine Angebots-
planung. Bezüglich einer zukünftigen Auslastung wur-
den vom Gutachter plausible Annahmen getroffen. 
 3.4.13 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anregungen im 
Rahmen der Beteiligung zum Planfeststellungsverfah-
ren bisher unbeantwortet geblieben seien. 
Der Umgang mit den Stellungnahmen der Planfeststel-
lung liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Münster 
und ist deshalb nicht im Rahmen des Bebauungsplan-
verfahrens zu behandeln. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.4.14 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anregungen im 
Rahmen der Bürgeranhörung während der Offenlage 
mit der Anmerkung versehen worden seien, dass 
diese in einer weiteren Planungsphase geprüft werden 
sollen. 
Alle Anregungen aus der Bürgeranhörung werden vor 
der Offenlage geprüft und evtl. berücksichtigt. Da der 
Rat der Stadt Münster über die Abwägungen aller einge-
gangenen Stellungnahmen entscheidet, erfolgt eine Be-
antwortung erst nach Satzungsbeschluss.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.5 Private Stellungnahme vom 30.07.2024  
 3.5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass auf die schriftliche 
Einwendung im Rahmen des Planfeststellungsverfah-
rens keine Rückmeldung erfolgt sei. Es sei nicht nach-
vollziehbar, dass nun Bebauungspläne geändert wür-
den, ohne das ein Planfeststellungsbeschluss vorläge. 
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im 
Rahmen des Planfeststellungverfahrens sind in eben-
diesem zu behandeln.  
Im Sinne der Verfahrensbeschleunigung erfolgt die Auf-
stellung des Bebauungsplans parallel zum Planfeststel-
lungsverfahren. Die Abstimmung der jeweiligen Planun-
gen erfolgt dabei fortlaufend. 
Der Stellungnahme, den Sat-
zungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan erst nach Ab-
schluss des Planfeststel-
lungsverfahrens zur Reakti-
vierung des Schienenperso-
nennahverkehrs zu treffen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.3 
 3.5.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Planrechtferti-
gung für das Vorhaben nur gegeben sei, wenn das 
Vorhaben aus Gründen des Allgemeinwohls objektiv 
erforderlich sei. Hier sprächen weiterhin gewichtige Ar-
Die rechtliche Grundlage, um einen Bebauungsplan zu 
ändern oder aufzustellen ergibt sich aus § 1 Abs. 3 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 33 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
gumente dafür, dass eine Erforderlichkeit des Vorha-
bens aus Gründen des Allgemeinwohls nicht (mehr) 
bestehe. 
BauGB: „Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzu-
stellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ent-
wicklung und Ordnung erforderlich ist […]“ 
Das Planungserfordernis ergibt sich daraus, dass die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umset-
zung des verkehrstechnischen Entwurfes ohne den Be-
bauungsplan nicht gegeben sind. Das öffentliche Inte-
resse wird darüber hinaus in der städtebaulichen Be-
gründung dargelegt. 
 3.5.3 Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Reaktivie-
rung der WLE-Strecke das bestehende Verkehrsange-
bot verschlechtert würde, da die Busse R 32 (Regio-
nalbus) und S 30 (Schnellbus) ersatzlos gestrichen 
würden und auch für die Buslinie 8 eine neue Stre-
ckenführung geplant sei.  
Durch die Einführung des Schienenpersonenverkehrs ist 
eine Veränderung im bestehenden Linienbusangebot zu 
erwarten. Die übergeordneten Fragestellungen zur Ent-
wicklung des ÖPNV werden nicht im Rahmen des Be-
bauungsplans untersucht oder bewertet. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.5.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der NWL auf ein fi-
nanzielles Fiasko zusteuere. Schon 2023 seien die Be-
triebsleistungen nicht mehr gesichert. Darum wird sich 
erkundigt, warum Bebauungspläne geändert werden 
würden, wenn keine Finanzierung dieser Reaktivierung 
gesichert sei. 
Die Prüfung der Finanzierbarkeit liegt in der Zuständig-
keit der WLE. Seitens der WLE wird das Verfahren fort-
geführt. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, dass das 
Projekt aufgrund einer möglichen fehlenden Finanzier-
barkeit nicht weitergeführt wird. 
Der Stellungnahme, den Sat-
zungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan erst nach Ab-
schluss des Planfeststel-
lungsverfahrens zur Reakti-
vierung des Schienenperso-
nennahverkehrs zu treffen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.3 
 3.5.5 Es wird eine aktuelle NKU (Nutzen-Kosten-Untersu-
chung) gefordert, da durch die Verlängerung der Bahn-
strecke bis Lippstadt  alle Zahlen der NKU-hinfällig 
seien. 
Die Kosten-Nutzen-Untersuchung liegt in der Zuständig-
keit der WLE und ist nicht Gegenstand des Bebauungs-
planverfahrens. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 34 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.5.6 Es wird darauf hingewiesen, dass die Schalltechnische 
Untersuchung vom 10.01.2023 fehlerhaft sei und keine 
höheren Fahrgastzahlen und somit längere Züge be-
rücksichtige.  
Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten für 
das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbei-
tete Schallgutachten wurde von der WLE zur Verfügung 
gestellt. In diesem Zusammenhang hat eine Plausibili-
tätsprüfung der Ergebnisse durch den Gutachter stattge-
funden. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die zu 
Grunde gelegten Daten nicht belastbar sind. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.5.7 Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der 
Planfeststellung nur eine FFH-Vorprüfung erfolgt sei, 
obwohl von einer erheblichen Beeinträchtigung des 
FFH-Gebiets 'Wolbecker Tiergarten" auszugehen sei, 
sodass eine. vollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung 
durchzuführen sei. 
Da der Geltungsbereich des Bebauungsplans in einer 
Entfernung von rund 260 m westlich des FFH-Gebietes 
Wolbecker Tiergarten (DE-4012-301), wurde eine FFH-
Vorprüfung erarbeitet. Ergebnis dieser FFH-Vorprüfung 
ist, dass aufgrund der Art des Vorhabens, des gegen-
wärtigen Zustands des Gebietes insgesamt und im po-
tentiellen Einwirkungsbereich, der Verbreitung von FFH-
Lebensraumtypen sowie der vorhabenspezifischen po-
tentiellen Wirkungen und Wirkreichweiten insgesamt Be-
einträchtigungen der für die Erhaltungsziele maßgebli-
chen Bestandteile des FFH-Gebietes DE-4012-301 
„Wolbecker Tiergarten“ durch das Vorhaben ausge-
schlossen werden können. 
Somit ergeben sich im Bebauungsplanverfahren keine 
weiteren Überprüfungsbedarfe. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.5.8 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Züge 
tags/nachts falsch übernommen worden sei sowie ver-
altete Fahrgastannahmen zugrunde lägen. 
Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten für 
das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbei-
tete Schallgutachten wurde von der WLE zur Verfügung 
gestellt. In diesem Zusammenhang hat eine Plausibili-
tätsprüfung der Ergebnisse durch den Gutachter stattge-
funden. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die zu 
Grunde gelegten Daten nicht belastbar sind. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 35 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.5.9 Es wird darauf hingewiesen, dass keine Betonschwel-
lenzuschläge berücksichtigt worden sein. 
Die Betonschwellen betreffen die Gleisanlagen und den 
Bahnbetrieb. Deshalb wird auf das schalltechnische 
Gutachten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens 
verwiesen. Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangs-
daten wurden durch den Gutachter für das Bebauungs-
planverfahren übernommen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.5.10 Es wird darauf hingewiesen, dass die Fassadenaus-
richtung der Messpunkte in der schalltechnischen Un-
tersuchung unklar sei. 
Die untersuchten Immissionsorte wurden in dem Gut-
achten in einer Kartendarstellung (Anhang 1) verortet 
und im Anhang 3 und 4 des Gutachtens mit Hinweisen 
zur Richtung erläutert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.5.11 Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben für Zu-
schläge der Bahnübergänge fehlen. 
Im schalltechnischen Gutachten wird auf S. 15 unter C1 
erläutert, dass Bahnübergänge vorhanden sind und 
gem. Schall 03 berücksichtigt wurden. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.5.12 Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuglänge falsch 
übernommen worden sei. 
Siehe Punkt 3.2.23  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.5.13 Es wird darauf hingewiesen, dass lsophonenkarten 
fehlen. 
Siehe 3.2.25  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.5.14 Es wird darauf hingewiesen, dass die Schienenstegab-
schirmung Fehlerhafte Berücksichtigung worden sei. 
Die Schienenstegabschirmung betrifft die Gleisanlagen. 
Deshalb wird auf das schalltechnische Gutachten im 
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens verwiesen. 
Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten wur-
den durch den Gutachter für das Bebauungsplanverfah-
ren übernommen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.5.15 Es wird darauf hingewiesen, dass die Außenwohnbe-
reiche nicht berücksichtigt worden seien. 
In der schalltechnischen Untersuchung wurden keine 
Außenwohnbereiche untersucht. Diese wurden in der 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 36 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme betrachtet. 
vgl. schalltechnische Stellungnahme vom 21.12.2023). 
 3.5.16 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der be-
troffenen Wohneinheiten im Abschnitt 10 nicht plausi-
bel sei. 
Da weder in der Begründung zum Bebauungsplan noch 
im schalltechnischen Gutachten Abschnitte beschrieben 
werden, ist davon auszugehen, dass der Einwender das 
Gutachten zur Planfeststellung meint. Daher wird auf 
das Planfeststellungverfahren verwiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.5.17 Es wird darauf hingewiesen, dass die Planfeststel-
lungsunterlagen auch in Form des Deckblatts an er-
heblichen Mängeln leiden würden, die grundsätzlich 
eine Überarbeitung erfordern. Eine Änderung der Be-
bauungspläne solle aus diesen Gründen zur jetzigen 
Zeit nicht stattfinden. 
Das Planfeststellungsverfahren liegt nicht in der Zustän-
digkeit der Stadt Münster. Da zum jetzigen Zeitpunkt 
kein Grund zur Annahme vorliegt, dass das Planfeststel-
lungsverfahren nicht weitergeführt wird, wird das Bebau-
ungsplanverfahren weiterbearbeitet. 
Der Stellungnahme, den Sat-
zungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan erst nach Ab-
schluss des Planfeststel-
lungsverfahrens zur Reakti-
vierung des Schienenperso-
nennahverkehrs zu treffen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.3 
3.6 Private Stellungnahmen vom 01.08.2024 
 3.6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass mit der neuen Stra-
ßenführung unnötigerweise eine Straßenversiegelung 
vorgenommen würde, die trotz jeglichen Bedarfes 
nicht zu begründen sei. 
Da zwischen Bus und Bahn eine Verknüpfung erreicht 
werden soll, ist eine Bus-Haltestelle am WLE-Haltepunkt 
Wolbeck erforderlich. Eine Wendeanlage für den Bus ist 
an dieser Stelle nicht zweckmäßig und ein Anschluss an 
den bestehenden Straßenstich „Am Steintor“ stellt die 
Erschließungsvariante mit der geringsten Bodenversie-
gelung dar.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 37 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.6.2 Es wird darauf hingewiesen, dass der geplante Halte-
punkt der WLE Wolbeck über das vorhandene Stra-
ßennetz zu erreichen sei. 
Planungsziel des Bebauungsplans ist es, die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Hal-
tepunktes inkl. Leezenboxen, PKW-Stellplätze sowie 
eine Zuwegung. Um diese, im zu beschließenden ver-
kehrstechnischen Entwurf festgelegten Bereiche zu 
schaffen, ist der vorliegende Bebauungsplan erforder-
lich.. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.6.3 Es wird darauf hingewiesen, dass der zusätzliche Be-
förderungsbedarf auf der geplanten Strecke nicht er-
sichtlich sei. 
Die Überprüfung der Erforderlichkeit der WLE-Strecken-
Reaktivierung ist nicht Gegenstand der vorliegenden 
Planung und wird im Planfeststellungsverfahren erörtert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.6.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Erschließung 
des Ortskernes Wolbeck durch die Streckenführung 
ausgeschlossen würde. 
Die verkehrlichen Auswirkungen des Planfeststellungs-
verfahren sind nicht Gegenstand des vorliegenden Be-
bauungsplanverfahrens. Dies ist den Unterlagen zur 
Planfeststellung zu entnehmen.   
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.6.5 Es wird darauf hingewiesen, dass eine erhebliche Ru-
hestörung der anliegenden Grundstücke durch die 
neue Straßenführung nicht auszuschließen sei. 
Die Auswirkungen des Bebauungsplanverfahrens wer-
den im schalltechnischen Gutachten sowie in einer er-
gänzenden schalltechnischen Stellungnahme unter-
sucht.  
Lediglich an dem Immissionsort an der Hiltruper Straße 
21 zeigen sich zusätzlich zu den Überschreitungen an 
der Fassade auch für den Außenwohnbereich des 2. 
Obergeschosses (Balkone) Überschreitungen der 
Grenzwerte in der Betrachtung als Allgemeines Wohn-
gebiet um 3 dB(A) im relevanten Tagzeitraum. 
 
 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 38 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
3.7 Private Stellungnahme vom 05.08.2024 
 3.7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Verkehr 
auf der Hiltruper Straße sowie die Belieferung und den 
Betrieb der nahegelegenen Supermärkte bereits eine 
erhöhte Lärmbelastung bestehe, die in dem Gutachten 
nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.  
Im schalltechnischen Gutachten wird im Kapitel 6 erör-
tert, inwieweit sich die Lärmemissionen durch den plan-
bedingten Mehrverkehr verändert. Der Gutachter kommt 
zu dem Ergebnis, dass der planbedingte Mehrverkehr 
nicht wahrnehmbar sein wird.  
Der Supermarkt liegt außerhalb des Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans. Da sich die Untersuchung der 
Auswirkungen der Planung des Haltepunktes nur der 
Verkehrslärm relevant ist, ist der Supermarkt nicht als 
Lärmvorbelastung zu betrachten. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.7.2 Es wird darauf hingewiesen, dass neben dem bereits 
vorhandenen Verkehr auf der Hiltruper Straße durch 
die Realisierung der vorliegenden Planung der Bahn-
verkehr, der Busverkehr und der PKW-Verkehr als 
Lärmquellen hinzukämen. 
Der aus der Planung resultierende zusätzliche Ver-
kehrslärm wurde in dem öffentlich ausgelegten Gutach-
ten betrachtet und bewertet. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.7.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl und 
Länge der Züge im Schallgutachten anders angege-
ben worden seien als tatsächlich vorgesehen. Außer-
dem sei die Lärmbelastungen durch Bahnübergänge, 
geplanten Güterverkehr und geplante Rangierfahrten 
nicht einkalkuliert worden. 
Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten für 
das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbei-
tete Schallgutachten wurde von der WLE zur Verfügung 
gestellt. In diesem Zusammenhang hat eine Plausibili-
tätsprüfung der Ergebnisse durch den Gutachter stattge-
funden. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die zu 
Grunde gelegten Daten nicht belastbar sind. 
Siehe auch 3.2.24 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.7.4 Es wird darauf hingewiesen, dass durch vorliegende 
Planung eine massive Lärmbelastung im Gebäude so-
wie im Garten zu befürchten sei. Daraus resultiere 
Das betreffende Grundstück wurde in dem schalltechni-
schen Gutachten betrachtet. In dem Gutachten wird die 
Unbedenklichkeit nachgewiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 39 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
eine Gesundheitsgefährdung sowie eine deutliche Min-
derung der Lebensqualität und des Immobilien- und 
Grundstückwertes. 
 3.7.5 Es wird angeregt, von der Busdurchfahrt von der 
Hiltruper Straße zu Am Steintor abzusehen, da der 
Busverkehr auf der Strecke der R32 von Albersloh 
nach Wolbeck seitens der Verkehrsgesellschaft einge-
stellt werden solle, wenn der Bahnbetrieb aufgenom-
men wird. 
Die Planungen zum Busverkehr sind nicht Gegenstand 
des Bebauungsplanverfahrens und liegen in der Zustän-
digkeit der Busverkehrsunternehmen. Eine Abfrage der 
zukünftigen Entwicklungen des Busverkehrs ist erfolgt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.7.6 Es wird angeregt, dass der Bus den geplanten Kreis-
verkehr Hiltruper Straße/Zumbusch Straße als Wende-
möglichkeit nutzt. So könne der Baumbestand im Plan-
gebiet erhalten werden. 
Der Bebauungsplan setzt überwiegend Verkehrsfläche 
fest, die auf der Grundlage des verkehrstechnischen 
Entwurfs dimensioniert ist. Die Stadt Münster versucht 
die ideale Bus/Schienen Verknüpfung zu erreichen. 
Nicht nur das Wenden der Linien ist wichtig, sondern 
auch die Möglichkeit für den Bus eine Pause einzule-
gen. Somit handelt es sich bei dem Haltepunkt um eine 
Endhaltestelle mit Warteposition. 
Die Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung und die Kompensa-
tionsmaßnahmen sind dem Umweltbericht zu entneh-
men.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.7.7 Es wird angeregt, dass für das Grundstück des Ein-
wenders angemessene Lärmschutzmaßnahmen um-
gesetzt werden, in Form von Schallschutzfenstern so-
wie einer Lärmschutzwand, welche auf dem angren-
zenden Grundstück außerhalb des Grünstreifens an-
gebracht werden sollte. 
 
In dem schalltechnischen Gutachten wird die Unbedenk-
lichkeit der Planung für das betreffende Grundstück 
nachgewiesen. Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnah-
men ist nicht gegeben. 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 40 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
3.8 Private Stellungnahme vom 06.08.2024 
 3.8.1 Es wird darauf hingewiesen, dass den Planunterlagen 
nicht zu entnehmen sei, welche Bauhöhe die Leezen-
boxen bzw. die Toilette für den Busfahrer haben. Es 
wird angeregt, den verkehrstechnischen Entwurf in hö-
herer Auflösung zum Download bereit zu stellen. 
 
Der Bebauungsplan setzt nur die öffentlichen Grünflä-
chen sowie die Verkehrsflächen fest. Die Planungen des 
Amtes für Mobilität und Tiefbau bauen darauf auf und 
werden aktuell noch konkretisiert. Der in der Begrün-
dung dargestellte verkehrstechnische Entwurf dient nur 
zum besseren Verständnis und ist nicht Teil des Bebau-
ungsplans.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.8.2 Es wird angeregt, mehr PKW-Stellplätze vorzusehen. Der Bebauungsplan setzt keine Stellplätze fest, sondern 
schafft den Rahmen innerhalb dessen das Amt für Mobi-
lität und Tiefbau flexibel die Ausbauplanung erarbeiten 
kann. Bei der Konzeption des verkehrstechnischen Ent-
wurfes wurden in Abstimmung mit der WLE plausible 
Annahmen der Stellplatzbedarfe getroffen. Die Anzahl 
der Stellplätze ergibt sich außerdem aufgrund der ver-
fügbaren Flächen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.8.3 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Mitschrift zur 
Bürgeranhörung bereits Planungsfragen geäußert wor-
den seien, die sich nicht im aktuellen Planungsstand 
wiederspiegeln. 
Die Anregungen im Rahmen der Bürgeranhörung wer-
den durch das Stadtplanungsamt in Abstimmung mit 
dem Amt für Mobilität für Tiefbau abgewogen. Eine An-
regung führt nicht zwangsläufig zur Anpassung der Pla-
nung. Das Ergebnis der Abwägung ist diesem Doku-
ment zu entnehmen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.8.4 Es wird angeregt, die vorgesehene Toilette für die 
Busfahrer in die dort vorhandene Leezenboxen zu in-
tegrieren. 
Da die Leezenboxen in der Regel standardisiert sind, 
kann eine angeregte individuelle Planung nicht erfolgen. 
Darüber hinaus ist die Gestaltung der Leezenboxen so-
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 41 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
wie der Busfahrertoilette ist nicht Gegenstand des Be-
bauungsplans und wird im Rahmen der Ausbauplanung 
konkretisiert.  
 3.8.5 Es wird darauf hingewiesen, dass den veröffentlichten 
Unterlagen keine Größen für die Leezenboxen zu ent-
nehmen sei. 
Der Bebauungsplan setzt zwar die erforderlichen Flä-
chen für die Leezenboxen in Form von öffentlichen Ver-
kehrsflächen fest. Allerdings beinhaltet der Bebauungs-
plan nicht die konkrete Planung der Leezenboxen. 
Diese erfolgt im Rahmen der noch laufenden Ausfüh-
rungsplanung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.8.6 Es wird angeregt, die am Haltepunkt vorgesehene Be-
leuchtung als adaptive Beleuchtung umzusetzen, auch 
mit Blick auf den Einfluss der Lichtemissionen für In-
sekten. 
Der Bebauungsplan beinhaltet keine Festsetzungen zur 
Beleuchtung des Haltepunktes. Diese wird im Rahmen 
der Ausbauplanung konkretisiert. Allerdings beinhaltet 
der Bebauungsplan folgenden Hinweis:  
„Um die Beeinträchtigung von Insekten und Fledermäu-
sen zu minimieren, sind geschlossene Lampenkörper zu 
verwenden. Bei der Wahl der Beleuchtung ist auf die 
Vermeidung von Streulicht zu achten. Es sind insekten- 
und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwenden 
(mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 
500 nm bzw. maximalen UV-Licht-Anteil von 0,02 %, 
bspw. LED-Leuchten mit einer geeigneten insekten-
freundlichen Farbtemperatur CCT von < 3000 K).“ 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.8.7 Es wird darauf hingewiesen, dass aus den veröffent-
lichten Unterlagen nicht hervorgeht, wie der Lärm-
schutz erfolge. 
Die Grenzwerte werden für das betreffende Grundstück 
des Einwenders eingehalten. Es ergibt sich kein An-
spruch auf Lärmvorsorge i.S.d. 16. BImSchV. (vgl. städ-
tebauliche Begründung sowie schalltechnische Stellung-
nahme, nts vom 21.12.2023).  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 42 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.8.8 Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der schall-
technischen Untersuchung Bereiche als Gewerbege-
biete bewertet worden seien, die allerdings reine 
Wohngebiete seien. Den Unterlagen nach würden 
aber deutlich zu hohe Immissionswerte für ein Wohn-
gebiet erwartet. 
Die umliegende Bebauung wird in der schalltechnischen 
Untersuchung sowie in der ergänzenden Stellungnahme 
differenziert betrachtet. Die Gebiete der untersuchten 
Immissionsorte wurde entweder als allgemeines Wohn-
gebiet oder als Mischgebiet betrachtet. 
Aus dem Gutachten geht hervor, dass im Zusammen-
hang mit dem Haltepunkt keine aktiven Lärmschutzmaß-
nahmen erforderlich sind. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.8.9 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgeranhö-
rung im Februar 2023 von den nördlichen Anliegern 
eine Anbindung der vorhandenen Gartentörchen an 
den Bahnhaltepunkt Wolbeck angeregt worden sei. 
Dies sei im Plan nicht umgesetzt worden. 
Die öffentliche Grünfläche dient unter anderem zur Ent-
wässerung der Verkehrsfläche und wird in diesem Zu-
sammenhang modelliert. Eine Zuwegung zu den priva-
ten Gärten steht dieser Planung entgegen.    
Der Stellungnahme, eine Zu-
wegung zu den nördlich der 
öffentlichen Grünfläche gele-
genen Gärten zu erhalten, 
wird nicht gefolgt.  
Beschlussvorschlag 1.1.1 
 3.8.10 Es wird darauf hingewiesen, dass den veröffentlichten 
Unterlagen nicht zu entnehmen sei, wann die Realisie-
rung der Planung erfolgt. Es sei davon auszugehen, 
dass die Anlieger während dieser Baumaßnahme er-
heblich durch Lärmimmission belästigt würden. 
Außerdem wird gefordert, dass ein Gutachter die Aus-
wirkungen der Bodenerschütterungen durch die Bau-
maßnahmen untersucht und bewertet soll. 
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für die Realisierung des Haltepunktes. 
Eine Zeitplanung der Baumaßnahme kann frühestens 
nach dem Beschluss zur Ausbauplanung durch das Amt 
für Mobilität und Tiefbau genannt werden.  
Bei den angestrebten Baumaßnahmen handelt es sich 
um gängige Straßenbaumaßnahmen. Eine geforderte 
gutachterliche Betrachtung mit Blick auf Bodenerschüt-
terungen ist nicht erforderlich. 
Der Stellungnahme, ein Gut-
achten zur Bewertung der 
Auswirkungen durch die ge-
planten Baumaßnahmen zu 
erstellen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.5 
 3.8.11 Es wird darauf hingewiesen, dass aus den Plänen die 
Position der Baumpflanzung nicht hervorgehe und 
nicht klar sei, wie das Laub entsorgt werde. 
Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zu Baum-
pflanzungen. Diese werden im Rahmen der Ausfüh-
rungsplanung konkretisiert. Für die öffentliche Grünflä-
che sowie die öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt durch 
die Stadt Münster eine Instandhaltung. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 43 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.8.12 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anregungen im 
Rahmen der Bürgeranhörung während der Offenlage 
mit der Anmerkung versehen worden seien, dass 
diese in einer weiteren Planungsphase geprüft werden 
sollen. 
Alle Anregungen aus der Bürgeranhörung werden vor 
der Offenlage geprüft und evtl. berücksichtigt. Da der 
Rat der Stadt Münster über die Abwägungen aller einge-
gangenen Stellungnahmen entscheidet, erfolgt eine Be-
antwortung erst nach Satzungsbeschluss. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.9 Private Stellungahme vom 07.08.2024 
 3.9.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Haltepunkte, d.h. 
auch das Plangebiet des Bebauungsplans, zu den ge-
nehmigungspflichtigen Betriebsanlagen eines Schie-
nenwegs gehöre und sind somit im Wege eines Plan-
feststellungverfahrens nach § 18 AEG (hier bei der Be-
zirksregierung) vom Vorhabenträger einzureichen sei. 
Somit habe die Stadt Münster kein Planungsrecht für 
die Haltepunkte über die Aufstellung eines Bebau-
ungsplans. 
Im Geltungsbereich der Planfeststellung und somit in 
der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster liegen 
die Gleisanlagen sowie die Bahnsteige inklusive Ram-
pen an den Haltepunkten. 
In der Zuständigkeit der Stadt Münster stehen die 
darüberhinausgehende Ausstattung, Stellplätze und öf-
fentliche Verkehrsflächen. Daher wird dieser Bebau-
ungsplan durch die Stadt Münster aufgestellt. 
Wesentlicher Begriff aus der Stellungnahme ist „Be-
triebsanlagen“. Darunter fallen nicht die Inhalte des vor-
liegenden Bebauungsplans, da diese nicht dem Betrieb, 
sondern der Verknüpfung mit den umliegenden städte-
baulichen Strukturen dienen.   
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.9.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Gleisanlage 
noch nicht planfestgestellt sei. Der Bebauungsplan 
greife hier also der notwendigen Planfeststellung zur 
Reaktivierung der Bahnstrecke vor. Es sei zweifelhaft, 
ob insoweit überhaupt eine Planrechtfertigung vorliegt. 
Die rechtliche Grundlage, um einen Bebauungsplan zu 
ändern ergibt sich aus § 1 Abs 3 BauGB: „Die Gemein-
den haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und so-
weit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung 
erforderlich ist […]“ 
Das Planungserfordernis ergibt sich daraus, dass die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umset-
zung des verkehrstechnischen Entwurfes ohne den Be-
bauungsplan nicht gegeben sind.   
Der Stellungnahme, den Sat-
zungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan erst nach Ab-
schluss des Planfeststel-
lungsverfahrens zur Reakti-
vierung des Schienenperso-
nennahverkehrs zu treffen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.3

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 44 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
Im Sinne der Verfahrensbeschleunigung erfolgt die Auf-
stellung des Bebauungsplans parallel zu dem Planfest-
stellungsverfahren. Die Abstimmung der jeweiligen Pla-
nungen erfolgt dabei fortlaufend. 
 3.9.3 Es wird darauf hingewiesen, dass laut Schallgutachten 
- in Übereinstimmung mit der schalltechnischen Unter-
suchung im Planfestellungsverfahren - davon ausge-
gangen würde, dass das nördlich an den Haltepunkt 
angrenzende Siedlungsgebiet (Hiltruper Str. 21 - 21f), 
das unbeplant ist, als Mischgebiet einzuordnen sei. 
Laut Schallgutachten wird - in Übereinstimmung mit 
der schalltechnischen Untersuchung im Planfestel-
lungsverfahren - davon ausgegangen, dass das nörd-
lich an den Haltepunkt angrenzende Siedlungsgebiet 
(Hiltruper Str. 21 - 21f), das unbeplant ist, als Mischge-
biet einzuordnen ist. Dies habe zur Folge, dass dort 
nach dem 16. BlmSchG höhere Grenzwerte für Ver-
kehrswege zulässig seien als in einem reinen Wohn-
gebiet. Im Schallgutachten sei darauf verwiesen wor-
den, dass es sich bei der vorhandenen Bebauung ei-
gentlich nur um Wohngebäude handelt, man sich aber 
an den Vorgaben des FNP orientiere. 
Es wird gefordert die Werte von reinen Wohngebieten 
im Gutachten für diesen Bereich zu berücksichtigen.  
Analog zu der Betrachtung der schalltechnischen Unter-
suchung, die im Rahmen der Planfeststellung erarbeitet 
wurde, wurde auch im Gutachten zum Bebauungsplan 
eine Einordnung als Mischgebiet vorgenommen. Der Im-
missionsgrenzwert für Mischgebiete wird an allen be-
trachteten Immissionsorten unterschritten. 
Auf Basis der in der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB 
eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen 
aus der Öffentlichkeit ist vom Ingenieurbüro nts eine er-
gänzende lärmtechnische Stellungnahme verfasst wor-
den (mit Stand von 21.12.2023). In dieser findet eine 
Auseinandersetzung mit den anzusetzenden Grenzwer-
ten statt. Werden die Grenzwerte für allgemeine Wohn-
gebiete angenommen, ergibt sich für das Gebäude 
Hiltruper Straße 21 sich ein Anspruch auf Lärmvorsorge 
i.S.d. 16. BImSchV.  
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.9.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Pegel vom 
Schienenlärm und die Busdurchfahrt am Haltepunkt 
zusammen betrachtet werden müssen und nicht ge-
sondert.  
Maßgebend ist allein der Beurteilungspegel des von 
dem neu zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg 
ausgehenden Verkehrslärms. Die Bildung von Summen-
pegeln kann geboten sein, wenn der neue oder zu än-
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 45 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
dernde Verkehrsweg im Zusammenwirken mit vorhan-
denen Vorbelastungen durch andere Verkehrswege ins-
gesamt zu einer Lärmbelastung führt, die mit Gesund-
heitsgefahren oder einer Beeinträchtigung der Substanz 
des Eigentums verbunden ist. Beide Verkehrsarten lie-
gen unterhalb der Grenzwerte und die Zusatzbelastung 
durch den Verkehr ist so gering, dass sie als solche 
nicht wahrgenommen wird. Die Bildung von Summenpe-
geln ist daher nicht erforderlich. 
 3.9.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Jugendclub 
Bahnhof Wolbeck als Lärmquelle berücksichtigt wer-
den müsse. 
Siehe 3.2.28 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.9.6 Es wird darauf hingewiesen, dass in der schalltechni-
schen Untersuchung Zuglängen von 35 m angesetzt 
wurden, obwohl bereits Züge mit einer Länge von 
55 m bestellt worden seien. Außerdem seien keine Zu-
schläge für den Einsatz von Betonschwellen auf 
Schotter sowie für Bahnübergänge (Petersdamm und 
Hiltruper Str.) berücksichtigt worden. 
Die Berechnungen zum Bebauungsplan wurden mit 
denselben Zuglängen und mit identischen Emissionspe-
geln wie in der Planfeststellung der WLE-Bahn vorge-
nommen. In der Dokumentation der Berechnungsgrund-
lagen im Anhang 2 des Berichtes vom Büro nts wurden 
aber noch die Standardwerte der 16. BImSchV mit kür-
zeren Zuglängen angegeben. Somit handelt es sich um 
einen Darstellungsfehler im Anhang des Schallgutach-
tens. Dieser wurde nachträglich korrigiert. 
Im schalltechnischen Gutachten wird auf S. 15 unter C1 
erläutert, dass Bahnübergänge vorhanden sind und 
gem. Schall 03 berücksichtigt wurden. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.9.7 Es wird darauf hingewiesen, dass die Prognose für 
2030 einen 20-Minuten-Takt anstelle eines 20/40-Tak-
Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten für 
das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbei-
tete Schallgutachten wurde von der WLE zur Verfügung 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 46 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
tes zwischen Münster-Wolbeck und Sendenhorst vor-
sehe und deshalb die Anzahl der Fahrten höher aus-
falle als im Gutachten angenommen. 
gestellt. In diesem Zusammenhang hat eine Plausibili-
tätsprüfung der Ergebnisse durch den Gutachter stattge-
funden. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die zu 
Grunde gelegten Daten nicht belastbar sind. 
 3.9.8 Es wird darauf hingewiesen, dass das FFH-Gutachten 
im Planfeststellungsverfahren auch von einzelnen 
Fahrten mit Güterzügen ausgehe, die hier überhaupt 
keinen Niederschlag gefunden haben. 
Siehe 3.9.7 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.9.9 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gutachten 
keine lsophonenkarten beigefügt seien, die Schallaus-
breitung sei damit nicht nachvollziehbar. 
Siehe 3.2.25 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.9.10 Es wird darauf hingewiesen, dass durch jede Kom-
mune einen Lärmminderungsplan entsprechend der 
EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG 
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 
Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von 
Umgebungslärm) aufzustellen sei. Danach müssen 
Lärmkarten und Lärmaktionspläne für sämtliche 
Hauptlärmquellen und Ballungsräume aufgestellt wer-
den. Für die reaktivierte Bahnstrecke, die mit einem 
Betriebsprogramm oberhalb von 80 Zügen in 24 Stun-
den geplant ist, sei eine Lärmkarte- und ein Lärmakti-
onsplan aufzustellen. Bei der dort vorzunehmenden 
Addition der unterschiedlichen Lärmquellen sei davon 
auszugehen, dass die empfohlenen Richtwerte im Be-
reich des Haltepunktes deutlich überschritten werden, 
sodass der Bereich ein potenzieller Sanierungsfall 
nach der EU Umgebungslärmrichtlinie würde. Vor die-
Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind nicht Gegen-
stand des Bebauungsplanverfahrens. Darüber hinaus 
verdeutlicht das schalltechnische Gutachten für den Hal-
tepunkt, dass die Auswirkungen des Bebauungsplans 
unbedenklich sind und aktiver Schallschutz nicht erfor-
derlich ist.   
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 47 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
sem Hintergrund solle bei Planung schon jetzt Maß-
nahmen des aktiven Schallschutzes für die angren-
zende Wohnbebauung vorgesehen werden. Dies solle 
bei der Abwägung der zu berücksichtigenden Interes-
sen bei der Aufstellung des Bebauungsplans berück-
sichtigt werden. 
 3.9.11 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zeitersparnis 
durch die Nutzung der Bahn im Vergleich zur beste-
henden Buslinie 22 nur dann gegeben sei, wenn die 
Bustaktung auf die Bahntaktung abgestimmt sei. 
Der Betrieb des Busverkehrs sowie die Abstimmung von 
Bus- und Bahnverkehr sind nicht Gegenstand des Be-
bauungsplanverfahrens. Die Bewertung der Vor- und 
Nachteile der Streckenreaktivierung erfolgt im Planfest-
stellungsverfahren. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.9.12 Es wird darauf hingewiesen, dass die Buslinien 8 und 
Linie 18 weiterhin auf der Hiltruper Straße halten sol-
len, wo bereits im Bestand eine chaotische Verkehrssi-
tuation vorläge. Außerdem sei in der Zusammenfas-
sung der Öffentlichkeitsveranstaltung geäußert wor-
den, dass die R32 den Haltepunkt anfahren solle. Die 
solle nach den bisherigen Plänen zur Reaktivierung 
überhaupt nicht mehr verkehren.  
Der Busbetrieb ist nicht Gegenstand des vorliegenden 
Bebauungsplanverfahrens. Darüber hinaus liegen die 
genannten Straßenabschnitte außerhalb des Geltungs-
bereichs. 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.9.13 Es wird darauf hingewiesen, dass die verkehrlichen 
Auswirkungen der Planung auf die umliegenden Ver-
kehrsflächen nicht berücksichtigt worden seien. Dies 
betrifft sowohl die Auswirkungen des Planbedingten 
Mehrverkehrs sowie die Schrankenschließung.  
Im Zusammenhang mit dem Haltepunkt werden 67 
PKW-Bewegungen tags und 7 nachts prognostiziert. 
Diesen Werten stehen auf der Hiltruper Straße (K 36) 
zwischen dem nördlichen Kreisverkehr und den Einzel-
handelseinrichtungen eine durchschnittliche tägliche 
Verkehrsstärke (DTV) von 6.500 Kfz/24h und südlich 
hiervon von 5.600 Kfz/24h gegenüber. Die Auswirkun-
gen der vorliegenden Planung auf den umliegenden 
Verkehr sind also zu vernachlässigen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 48 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
Darüber hinaus sind die Auswirkungen der Streckenre-
aktivierung und des Bahnbetriebs im Planfeststellungs-
verfahren zu erörtern und nicht Gegenstand des vorlie-
genden Bebauungsplanverfahrens.  
 3.9.14 Es wird darauf hingewiesen, dass die Lärmentwicklung 
durch den planbedingten Mehrverkehr im Schalltechni-
schen Gutachten untersucht und berücksichtigt wer-
den solle. 
Die Auswirkungen der Streckenreaktivierung und des 
Bahnbetriebs sind im Planfeststellungsverfahren zu er-
örtern und nicht Gegenstand des vorliegenden Bebau-
ungsplanverfahrens.  
Die Auswirkungen des Bebauungsplanverfahrens wur-
den im schalltechnischen Gutachten sowie in einer er-
gänzenden schalltechnischen Stellungnahme unter-
sucht.  
Insbesondere in der ergänzenden Stellungnahme wird 
verdeutlicht, dass die Fahr- und Parkvorgänge der Pkw 
in dem Geltungsberiech des Bebauungsplans keinen 
beurteilungsrelevanten Beitrag zum Gesamtergebnis lie-
fern. Maßgeblich für die Verkehrsgeräuschsituation ist 
der Schienenverkehr. (vgl. schalltechnische Stellung-
nahme vom 21.12.2023, S. 8) 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.9.15 Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgesehene 
Anzahl an PKW-Stellplätzen am Haltepunkt zu niedrig 
sein. 
Siehe 3.4.12 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.10 Private Stellungnahme vom 08.08.2024  
 3.10.1 Es wird angeregt, dass der Bus den geplanten Kreis-
verkehr Hiltruper Straße/Zumbusch Straße als Wende-
möglichkeit nutzt. So könne der Baumbestand im Plan-
gebiet erhalten werden. 
Siehe 3.7.6  
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 49 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.10.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bushaltestelle 
am Haltepunkt nicht erforderlich sei, da die Linie 8 wei-
terhin auf der Hiltruper Straße halten könnte und die 
Regionale Verkehrsgesellschaft angekündigt habe, 
dass wenn die WLE reaktiviert ist, die Linie 32 einge-
stellt werden solle. Die vorliegende Planung sorge mit 
der vorgesehenen Bushaltestelle zu einer hohen Lärm-
belästigung und für die Eigentümer für wirtschaftliche 
Nachteile durch Wertminderung und Vermietungs-
nachteile. 
Die Busführung bzw. die Linienplanung ist nicht Be-
standteil des Bebauungsplanverfahrens.  
Die schalltechnische Untersuchung hat die Auswirkun-
gen der Planung untersucht und bewertet. Dort wird die 
Unbedenklichkeit der Planung nachgewiesen. 
Die Wertentwicklung der angrenzenden Immobilien ist 
kein abwägungsrelevanter Belang.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.10.3 Es wird darauf hingewiesen, dass durch vorgesehene 
Planung bestehende Parkmöglichkeiten für die Anwoh-
ner der Stichstraße Am Steintor entfallen würden. 
Es besteht kein Anspruch auf kostenfreie PKW-Stell-
plätze im öffentliche Verkehrsraum. Diese sind auf pri-
vatem Grundstück umzusetzen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.10.4 Es wird darauf hingewiesen, dass durch die geplante 
Durchfahrtsstraße, die an die Straße am Steintor an-
schließt, die Außenflächen des Jugendzentrums Wol-
beck inklusiver der Fahrradständer reduziert werden 
würden. Das führe zu gefährlichen und unübersichtli-
chen Situationen bei Jugendveranstaltungen, insbe-
sondere mit Blick auf die Fahrenden Busse. Im Be-
stand sei die Situation für die Anwohner bereits unzu-
mutbar durch Autos, die auf dem Gehweg parken oder 
den Motor laufen lassen. Außerdem seien im Bestand 
schon Belästigungen durch Verunreinigungen der Au-
ßenanlagen vorhanden. 
Die Planung sieht vor, dass die neue Verkehrsfläche für 
den Busverkehr an den bestehenden Straßenstich der 
Straße „Am Steintor“ anknüpft. Dafür wird die beste-
hende Verkehrsfläche verbreitert und bisherige Brach-
flächen umgenutzt. Die bisherige Situation wird durch 
die klare Straßenführung und die Beleuchtung des Hal-
tepunktes eher aufgewertet. Der Vorplatz des Jugend-
zentrums wird durch die Verbreiterung der Straße etwas 
reduziert. Dem Jugendzentrum stehen allerdings weiter-
hin ausreichend Flächen sowie Fahrradständer zur Ver-
fügung.  
Bei der neu entstehenden verkehrlichen Verbindung für 
Busse sowie Fuß- und Radverkehr handelt es sich nicht 
um ein Vorhaben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. Das 
verantwortungsvolle Verhalten im öffentlichen Raum, 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 50 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
wie es auch im Bestand erforderlich ist, liegt in der Ver-
antwortung der jeweiligen Personen sowie der Veran-
stalter. 
Darüber hinaus ist die Art der Nutzung des Jugendzent-
rums sowie deren Auswirkungen auf die Umgebung 
nicht Gegenstand der vorliegenden Planung. 
3.11 Private Stellungnahme vom 08.08.2024 
 3.11.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Haltepunkte, d.h. 
auch das Plangebiet des Bebauungsplans, zu den ge-
nehmigungspflichtigen Betriebsanlagen eines Schie-
nenwegs gehöre und sind somit im Wege eines Plan-
feststellungverfahrens nach § 18 AEG (hier bei der Be-
zirksregierung) vom Vorhabenträger einzureichen sei. 
Somit habe die Stadt Münster kein Planungsrecht für 
die Haltepunkte über die Aufstellung eines Bebau-
ungsplans. 
Siehe 3.9.1 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.11.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Gleisanlage 
noch nicht planfestgestellt sei. Der Bebauungsplan 
greife hier also der notwendigen Planfeststellung zur 
Reaktivierung der Bahnstrecke vor. Es sei zweifelhaft, 
ob insoweit überhaupt eine Planrechtfertigung vorliegt. 
Siehe 3.9.2 Der Stellungnahme, den Sat-
zungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan erst nach Ab-
schluss des Planfeststel-
lungsverfahrens zur Reakti-
vierung des Schienenperso-
nennahverkehrs zu treffen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.3

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 51 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
 3.11.3 Es wird darauf hingewiesen, dass laut Schallgutachten 
- in Übereinstimmung mit der schalltechnischen Unter-
suchung im Planfestellungsverfahren - davon ausge-
gangen würde, dass das nördlich an den Haltepunkt 
angrenzende Siedlungsgebiet (Hiltruper Str. 21 - 21f), 
das unbeplant ist, als Mischgebiet einzuordnen sei. 
Laut Schallgutachten wird - in Übereinstimmung mit 
der schalltechnischen Untersuchung im Planfestel-
lungsverfahren - davon ausgegangen, dass das nörd-
lich an den Haltepunkt angrenzende Siedlungsgebiet 
(Hiltruper Str. 21 - 21f), das unbeplant ist, als Mischge-
biet einzuordnen ist. Dies habe zur Folge, dass dort 
nach dem 16. BlmSchG höhere Grenzwerte für Ver-
kehrswege zulässig seien als in einem reinen Wohn-
gebiet. Im Schallgutachten sei darauf verwiesen wor-
den, dass es sich bei der vorhandenen Bebauung ei-
gentlich nur um Wohngebäude handelt, man sich aber 
an den Vorgaben des FNP orientiere. 
Es wird gefordert die Werte von reinen Wohngebieten 
im Gutachten für diesen Bereich zu berücksichtigen.  
Analog zu der Betrachtung der schalltechnischen Unter-
suchung, die im Rahmen der Planfeststellung erarbeitet 
wurde, wurde auch im Gutachten zum Bebauungsplan 
eine Einordnung als Mischgebiet vorgenommen. Der Im-
missionsgrenzwert für Mischgebiete wird an allen be-
trachteten Immissionsorten unterschritten. 
Auf Basis der in der Offenlage gem. § 3(2) BauGB ein-
gegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen aus 
der Öffentlichkeit ist vom Ingenieurbüro nts eine ergän-
zende lärmtechnische Stellungnahme verfasst worden 
(mit Stand von 21.12.2023). In dieser findet eine Ausei-
nandersetzung mit den anzusetzenden Grenzwerten 
statt. Werden die Grenzwerte für allgemeine Wohnge-
biete angenommen, ergibt sich für das Gebäude Hiltru-
per Straße 21 sich ein Anspruch auf Lärmvorsorge i.S.d. 
16. BImSchV.  
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.11.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Pegel vom 
Schienenlärm und die Busdurchfahrt am Haltepunkt 
zusammen betrachtet werden müssen und nicht ge-
sondert. 
Maßgebend ist allein der Beurteilungspegel des von 
dem neu zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg 
ausgehenden Verkehrslärms. Die Bildung von Summen-
pegeln kann geboten sein, wenn der neue oder zu än-
dernde Verkehrsweg im Zusammenwirken mit vorhan-
denen Vorbelastungen durch andere Verkehrswege ins-
gesamt zu einer Lärmbelastung führt, die mit Gesund-
heitsgefahren oder einer Beeinträchtigung der Substanz 
des Eigentums verbunden ist. Beide Verkehrsarten lie-
gen unterhalb der Grenzwerte und die Zusatzbelastung 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 52 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
durch den Verkehr ist so gering, dass sie als solche 
nicht wahrgenommen wird. Die Bildung von Summenpe-
geln ist daher nicht erforderlich. 
 3.11.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Jugendclub 
Bahnhof Wolbeck als Lärmquelle berücksichtigt wer-
den müsse. 
Siehe 3.2.28 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.11.6 Es wird darauf hingewiesen, dass in der schalltechni-
schen Untersuchung Zuglängen von 35 m angesetzt 
wurden, obwohl bereits Züge mit einer Länge von 55 
m bestellt worden seien. Außerdem seien keine Zu-
schläge für den Einsatz von Betonschwellen auf 
Schotter sowie für Bahnübergänge (Petersdamm und 
Hiltruper Str.) berücksichtigt worden. 
Siehe 3.9.6 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.11.7 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gutachten 
keine lsophonenkarten beigefügt seien, die Schallaus-
breitung sei damit nicht nachvollziehbar. 
Siehe 3.2.25 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.11.8 Es wird darauf hingewiesen, dass die Außenwohnbe-
reiche nicht berücksichtigt worden seien. 
 
In der schalltechnischen Untersuchung wurden keine 
Außenwohnbereiche untersucht. Diese wurden in der 
ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme betrachtet. 
vgl. schalltechnische Stellungnahme vom 21.12.2023) 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.11.9 Es wird darauf hingewiesen, dass das Schalltechni-
sche Gutachten wegen nicht korrekter Eingangspara-
meter zu deutlich zu niedrigen Schallpegeln komme, 
sodass eine Beeinträchtigung oberhalb der Zumutbar-
keitsgrenzen nicht auszuschließen sei. Auf dieser Ba-
sis könne daher keine Bewertung der Erforderlichkeit 
Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten für 
das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbei-
tete Schallgutachten wurde von der WLE zur Verfügung 
gestellt. In diesem Zusammenhang hat eine Plausibili-
tätsprüfung der Ergebnisse durch den Gutachter stattge-
funden. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die zu 
Grunde gelegten Daten nicht belastbar sind. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 53 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
oder Entbehrlichkeit von Schallschutzmaßnahmen er-
folgen. 
 3.11.10 Es wird darauf hingewiesen, dass durch jede Kom-
mune einen Lärmminderungsplan entsprechend der 
EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG 
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 
Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von 
Umgebungslärm) aufzustellen sei. Danach müssen 
Lärmkarten und Lärmaktionspläne für sämtliche 
Hauptlärmquellen und Ballungsräume aufgestellt wer-
den. Für die reaktivierte Bahnstrecke, die mit einem 
Betriebsprogramm oberhalb von 80 Zügen in 24 Stun-
den geplant ist, sei eine Lärmkarte- und ein Lärmakti-
onsplan aufzustellen. Bei der dort vorzunehmenden 
Addition der unterschiedlichen Lärmquellen sei davon 
auszugehen, dass die empfohlenen Richtwerte im Be-
reich des Haltepunktes deutlich überschritten werden, 
sodass der Bereich ein potenzieller Sanierungsfall 
nach der EU Umgebungslärmrichtlinie würde. Vor die-
sem Hintergrund solle bei Planung schon jetzt Maß-
nahmen des aktiven Schallschutzes für die angren-
zende Wohnbebauung vorgesehen werden. Dies solle 
bei der Abwägung der zu berücksichtigenden Interes-
sen bei der Aufstellung des Bebauungsplans berück-
sichtigt werden. 
Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind nicht Gegen-
stand des Bebauungsplanverfahrens. Darüber hinaus 
verdeutlicht das schalltechnische Gutachten für den Hal-
tepunkt, dass die Auswirkungen des Bebauungsplans 
unbedenklich sind und aktiver Schallschutz nicht erfor-
derlich ist.   
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.11.11 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zeitersparnis 
durch die Nutzung der Bahn im Vergleich zur beste-
henden Buslinie 22 nur dann gegeben sei, wenn die 
Bustaktung auf die Bahntaktung abgestimmt sei. 
Der Betrieb des Busverkehrs sowie die Abstimmung von 
Bus- und Bahnverkehr sind nicht Gegenstand des Be-
bauungsplanverfahrens. Die Bewertung der Vor- und 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 54 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
Nachteile der Streckenreaktivierung erfolgt im Planfest-
stellungsverfahren. 
 3.11.12 Es wird darauf hingewiesen, dass die Buslinien 8 und 
Linie 18 weiterhin auf der Hiltruper Straße halten sol-
len, wo bereits im Bestand eine chaotische Verkehrssi-
tuation vorläge. Außerdem sei in der Zusammenfas-
sung der Öffentlichkeitsveranstaltung geäußert wor-
den, dass die R32 den Haltepunkt anfahren solle. Die 
solle nach den bisherigen Plänen zur Reaktivierung 
überhaupt nicht mehr verkehren.  
Der Busbetrieb ist nicht Gegenstand des vorliegenden 
Bebauungsplanverfahrens. Darüber hinaus liegen die 
genannten Straßenabschnitte außerhalb des Geltungs-
bereichs. 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.11.13 Es wird darauf hingewiesen, dass die verkehrlichen 
Auswirkungen der Planung auf die umliegenden Ver-
kehrsflächen nicht berücksichtigt worden seien. Dies 
betrifft sowohl die Auswirkungen des Planbedingten 
Mehrverkehrs sowie die Schrankenschließung. 
Im Zusammenhang mit dem Haltepunkt werden 67 
PKW-Bewegungen tags und 7 nachts prognostiziert. 
Diesen Werten stehen auf der Hiltruper Straße (K 36) 
zwischen dem nördlichen Kreisverkehr und den Einzel-
handelseinrichtungen eine durchschnittliche tägliche 
Verkehrsstärke (DTV) von 6.500 Kfz/24h und südlich 
hiervon von 5.600 Kfz/24h gegenüber. Die Auswirkun-
gen der vorliegenden Planung auf den umliegenden 
Verkehr sind zu vernachlässigen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.11.14 Es wird darauf hingewiesen, dass die Lärmentwicklung 
durch den planbedingten Mehrverkehr im Schalltechni-
schen Gutachten untersucht und berücksichtigt wer-
den solle. 
Siehe 3.9.14 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.11.15 Es wird darauf hingewiesen, dass als direkte Anwoh-
ner mit erheblicher Belastung durch Lärm, Licht- und 
Feinstaubemission sowie Müll zu rechnen sei und eine 
Das schalltechnische Gutachten für den Haltepunkt ver-
deutlicht, dass die Auswirkungen des Bebauungsplans 
unbedenklich sind und aktiver Schallschutz nicht erfor-
derlich ist.   
Der Forderung, eine Lärm-
schutzwand zu errichten, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.6

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 55 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
Nutzung des Gartens nur mit Einschränkung der Le-
bensqualität und der Gesundheit möglich sei. Deshalb 
wird eine Lärmschutzwand gefordert.  
 3.11.16 Es wird darauf hingewiesen, dass während der Bau-
phase über Jahre mit unzumutbaren Einschränkungen 
durch Lärm und Erschütterungen zu rechnen sei. 
Die Umsetzung des Haltepunktes ist nicht Gegenstand 
des Bebauungsplanverfahrens und liegt in der Zustän-
digkeit des WLE bzw. des noch zu beauftragenden Bau-
unternehmens. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.12 Private Stellungnahme vom 11.08.2024 
 3.12.1 Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Bahnver-
kehr Setzrisse am Gebäude entstehen könnten. 
Der Bahnbetrieb betrifft das Planfeststellungsverfahren 
und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfah-
rens. Darüber hinaus liegt das betreffende Grundstück 
nicht im räumlichen Zusammenhang des vorliegenden 
Bebauungsplans. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.12.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine erhöhte Laut-
stärke und Störung der nächtlichen Ruhe zu befürch-
ten sei, insbesondere durch Bremsmanöver  
In der schalltechnischen Untersuchung wird im Ergebnis 
dargelegt, dass die Immissionsgrenzwerte von Mischge-
bieten und allgemeinen Wohngebieten weitestgehend 
eingehalten werden. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.12.3 Es wird darauf hingewiesen, dass falschen Vorrichtung 
zur Eindämmung des erheblichen Zugaufkommens 
nach Maßgabe der TA Lärm NRW gewählt worden 
seien.  
Es ist nicht nachvollziehbar, welche Vorrichtungen ge-
meint sind. Generell liegt der Bahnbetrieb nicht in der 
Zuständigkeit der Stadt Münster. Deswegen wird auf 
das Planfeststellungsverfahren verwiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.12.4 Es wird darauf hingewiesen, dass erhebliche Ein-
schränkungen der Grünflächen Nutzung der nördlichen 
Gärten durch den Zugverkehr zu befürchten seien. 
In der schalltechnischen Stellungnahme vom 
21.12.2023 wird erläutert, dass mit Ausnahme der Bal-
kone des Gebäudes Hiltruper Straße 21 alle Grenzwerte 
an den Immissionsorten in den Außenwohnbereichen 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 56 von 61 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
eingehalten werden. (vgl. schalltechnischen Stellung-
nahme vom 21.12.2023, S. 5) 
 3.12.5 Es wird darauf hingewiesen, dass von den geplanten 
Zügen abgewichen und vermehrt Güterzüge genutzt 
werden könnten. 
Der Bahnbetrieb liegt nicht in der Zuständigkeit der 
Stadt Münster. Deswegen wird auf das Planfeststel-
lungsverfahren verwiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.12.6 Es wird darauf hingewiesen, dass der Bahnübergang 
nicht ausreichend geschützt sei. 
Der Bahnbetrieb, dazu gehört auch die Planung und Si-
cherstellung der Sicherheit des Bahnüberganges im Be-
trieb, liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Münster. 
Deswegen wird auf das Planfeststellungsverfahren ver-
wiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.12.7 Es wird gefordert, dass ein Gutachten des Mauerwerks 
des betreffenden Wohnhauses auf Kosten der Stadt 
und mehrere Wiederholungsgutachten, auch auf Kos-
ten der Stadt erstellt werden.  
Darüber hinaus wird ein Nachweis über die einzuhal-
tende Geräuschaufkommen gefordert. 
Der Bahnbetrieb betrifft das Planfeststellungsverfahren 
und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfah-
rens. Darüber hinaus liegt das betreffende Grundstück 
nicht im räumlichen Zusammenhang des vorliegenden 
Bebauungsplans. Das Anliegen ist somit im Rahmen 
des Planfeststellungsverfahrens vorzutragen. 
Das Geräuschaufkommen ist der schalltechnischen Un-
tersuchung zu entnehmen. 
Der Stellungnahme, ein Gut-
achten zur Bewertung der 
Auswirkungen durch die ge-
planten Baumaßnahmen zu 
erstellen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.5

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 57 von 61 
4  Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  
Beteiligungszeitraum vom 03.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023  
Nr.  Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag  
4.1 Bezirksregierung Münster: Dezernat 54 (Wasserwirtschaft, einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) , Stellungnahme vom 17.07.2023 
  Das Sachgebiet 54.2 -Wasserentnahmen, -schutzge-
biete, -versorgung, Grundwasser- gibt folgenden Hin-
weis: 
Um zu verhindern, dass aufgrund der Niederschlags-
wasserableitung des Dachflächenwassers Schwer-
metalle in das Grundwasser/Gewässer eingetragen 
werden, sollte im Bebauungsplan festgesetzt wer-
den, dass keine Dacheindeckungen aus unbeschich-
tetem Metall verwendet werden dürfen. 
Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zu 
baulichen Anlagen. Die bauliche Gestaltung der Lee-
zenboxen wird im Rahmen der Ausbauplanung kon-
kretisiert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2 Umweltforum Münster e.V., Stellungnahme vom 27.07.2023 
 4.2.1 […] 
Das Vorhaben Wolbeck- Hiltruper Straße/ Neuer 
WLE-Haltepunkt „Wolbeck“ stellt im Sinne der Bun-
des- wie Landesnaturschutzgesetzes einen Eingriff 
in Natur und Landschaft dar. Dies gilt insbesondere 
für den Verlust von Niederschlagswasser, das im 
Geltungsbereich des B-Planes durch Überbauung of-
fener Flächen sowie Ableitung in die Kanalisation 
verursacht wird. Überbauung und Ableitung verhin-
dern die Grundwasserneubildung, die bereits heute 
Der Bebauungsplan setzt nur öffentliche Grünflächen 
sowie Verkehrsflächen fest. Die konkreten Fragestel-
lungen der Entwässerung werden durch das zustän-
dige Fachamt bewertet und bearbeitet.  
Darüber hinaus wird im Umweltbericht auf Seite 16 
erläutert: „Durch die zusätzliche Versiegelung und 
Bebauung wird die Grundwasserneubildungsrate ge-
senkt. Es sind jedoch weder grundwasserabhängige 
Biotope, noch ein Wasserschutzgebiet o.ä. betroffen, 
so dass die Erheblichkeit als gering einzustufen ist.“   
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 58 von 61 
Nr.  Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag  
und im Hinblick auf den Klimawandel von großer Be-
deutung ist. Gemäß § 15 BNatSchG sind Eingriffe zu 
vermeiden, sodass das Umweltforum Münster im dis-
kutierten B-Plan fordert, die Versickerungsmöglich-
keiten zu erhalten. Die ausgewiesenen öffentlichen 
Grünflächen des B-Planes sind daher entsprechend 
ihrer Versickerungsrate in ihrer Größe zu dimensio-
nieren oder die versiegelten Flächen sind derart zu 
verkleinern, dass anfallendes Niederschlagswasser 
nicht der Kanalisation zugeführt werden muss. Die 
notwendigen Flächen der Versickerung sind als öf-
fentliche Grünfläche auszuweisen und mit ihren Auf-
gaben in den textlichen Erläuterungen zu beschrei-
ben. Hier ist ebenfalls festzulegen, dass die Befesti-
gungen der Oberflächen im Bereich der Fahrradbü-
gel, Parkplätze und der Erschließungsstraße für Nie-
derschläge durchlässig zu gestalten sind. Die Dach-
flächen der Abstellboxen sind zu begrünen. Das an-
fallende Niederschlagswasser muss vollständig und 
breitflächig über die belebte Bodenschicht versickert 
werden, um es gereinigt dem Grundwasser zu zufüh-
ren. 
 4.2.2 Wir bitten Sie zudem, im Bereich der Fahrradbügel 
unterhalb des Bahnsteigs und gegenüber der Lee-
zenbox zusätzliche Bäume festzusetzen und zu 
Der Bebauungsplan setzt keine Bäume fest. Die ge-
naue Anzahl und Verortung der zu Pflanzenden 
Bäume wird im Rahmen der Ausbauplanung festge-
legt. 
Der Stellungnahme, Bäume 
mit einem Anpflanzgebot 
festzusetzen, wird nicht ge-
folgt.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 59 von 61 
Nr.  Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag  
pflanzen. Dies dient der lokalen Klimaverbesserung 
und der Gestaltung des Raumes. 
Beschlussvorschlag 1.1.2 
4.3 Stadt Münster: Untere Denkmalbehörde, Stellungnahme vom 31.07.2023 
  Gegen die oben genannten Planungen bestehen aus 
Sicht der Bodendenkmalpflege keine Bedenken. In-
nerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzei-
tigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im 
Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bo-
deneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg be-
siedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit 
archäologische Funde und Befunde auftreten sowie 
neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Boden-
funde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen 
in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossi-
lien) entdeckt werden. 
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhal-
ten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt 
das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan 
muss einen entsprechenden Hinweis enthalten. 
Der Hinweis ist wie folgt zu formulieren:  
Die Entdeckung eines Bodendenkmals (kulturge-
schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber 
auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaf-
fenheit und Fossilien) ist unverzüglich der Städti-
schen Denkmalbehörde (0251/492-6148) oder dem 
Ein entsprechender Hinweis wurde aufgenommen.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 60 von 61 
Nr.  Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag  
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Archäo-
logie für Westfalen anzuzeigen, die Fundstelle ist un-
verändert zu belassen (§§ 16-17 Denkmalschutzge-
setz NRW). 
4.4 Stadtnetze Münster GmbH, Stellungnahme vom 11.08.2023 
  […] 
Grundsätzlich gilt für alle bestehenden Versorgungs-
anlagen: 
Vorhandene Anlagen / Betriebsmittel der Stadtnetze 
Münster GmbH sind bei anfallenden Tiefbauarbeiten 
fachgerecht zu schützen bzw. zu sichern und vorher 
zu lokalisieren.  
Um die Betriebssicherheit unserer Anlagen weiterhin 
zu gewährleisten, sowie eine sichere Versorgung der 
Gebäude aufrecht zu halten, ist es unbedingt erfor-
derlich, dass die vorhandenen Leitungstrassen frei 
von Anlagen / Gebäuden und Bäumen bleiben. 
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Pläne 
wurden an das zuständige Fachamt weitergeleitet. 
Diese werden im Rahmen der Ausbauplanung be-
rücksichtigt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 61 von 61 
5  Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
Beteiligungszeitraum vom 04.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024  
Nr.  Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag  
5.1 Private Stellungnahme vom 04.03.2024 
  Eine Bedachung der Bahnsteige wäre sehr sinnvoll. 
Diese könnte mit Photovoltaik belegt werden. Das wäre 
ein gutes Signal und fördert die Akzeptanz. 
Die Ausgestaltung der Bahnsteige wird im Rahmen der 
Planfeststellung festgelegt und ist somit nicht im Rah-
men des Bebauungsplanverfahrens abzuwägen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

V-0580-2024-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

1878 Zeichen

Hinweise / Seite 1 von 1 
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0580/2024 
T e x t l i c h e  F e s t s e t z u n g e n
  
zum Bebauungsplan Nr. 629:  
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-
Haltepunkt "Wolbeck" 
Hinweise 
1.  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden-
zentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, 
eingesehen werden. 
2.  Bodendenkmäler 
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. 
Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen 
Bodenbeschaffenheit, Fossilien) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern 
ist der Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle 
Münster (Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 16 und 17 DSchG NRW). 
3. Eingriffe in den Gehölzbestand: 
Kommt es zu einem Eingriff in den Baumbestand und ggf. Entfernung von potenziellen 
Baumhöhlenquartieren, sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Falls ein Fledermaus-
besatz festgestellt werden sollte, ist die Umsetzung von CEF-Maßnahmen (Aufhängen 
von entsprechenden Ersatzquartieren) notwendig. Die Gehölzbeseitigung hat unter ökolo-
gischer Baubegleitung zu erfolgen. 
4. Minimierung von Lichtemissionen: 
Um die Beeinträchtigung von Insekten und Fledermäusen zu minimieren, sind geschlos-
sene Lampenkörper zu verwenden. Bei der Wahl der Beleuchtung ist auf die Vermeidung 
von Streulicht zu achten. Es sind insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu 
verwenden (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen 
UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einer geeigneten insektenfreundli-
chen Farbtemperatur CCT von < 3000 K).

Anlage A

2063 Zeichen

Anlage A zur V/0580/2024 
Kurzüberblick 
Der Bebauungsplan Nr. 629 für den Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Wolbeck“ soll als 
Satzung beschlossen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem Ziel der Verlagerung des Individualverkehrs auf die Schiene wurde 2020 das Planfest-
stellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke (Westfälische Landes Eisenbahn) Müns-
ter-Sendenhorst durch die Bezirksregierung Münster eingeleitet. Mit dem Verfahren soll eine di-
rekte Zugverbindung zwischen Sendenhorst und Münster für den Schienenpersonennahverkehr 
(SPNV) geschaffen werden. Neben dieser regionalen Verbindung als Ziel soll auch das SPNVAn-
gebot innerhalb Münsters durch die Reaktivierung der WLE-Strecke an Attraktivität gewinnen. 
In diesem Kontext sollen die zukünftigen Haltepunkte mit der erforderlichen Infrastruktur ausge-
baut werden. Dies umfasst z. B. die Herstellung von Fahrradabstellanlagen. Mit diesem Bebau-
ungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen der insgesamt fünf Halte-
punkte im Stadtgebiet entlang der WLE-Strecke geschaffen. 
 
Finanzierung 
Für die Errichtung des Haltepunktes Wolbeck (Verkehrsflächen, Leezenboxen etc.) werden die 
Kosten in einer Baubeschlussvorlage seitens des Amtes für Mobilität und Tiefbau genauer bezif-
fert. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Bebauungsplan ist ein Baustein in der Gesamtmaßnahme zur Reaktivierung der WLE-
Strecke Münster-Sendenhorst. Diese ermöglicht die Verlagerung des Individualverkehrs auf die 
Schiene und somit eine Reduzierung der CO2-Emmissionen. Die auf Grundlage des Bebauungs-
plans erfolgenden Maßnahmen zur Herstellung des Haltepunktes werden im Rahmen des Be-
bauungsplanverfahrens vollständig auf externen Ausgleichsflächen ausgeglichen.

Beschlussvorlage

5322 Zeichen

V/0580/2024 
V/0580/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
1. Beschluss über die Stellungnahmen  
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 629:  Wolbeck - 
Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" wird wie folgt Beschluss gefasst: 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird 
den nachfolgenden Stellungnahmen nicht gefolgt: 
1.1.1 Der Stellungnahme, eine Zuwegung zu den nördlich der öffentlichen Grünfläche gelege-
nen Gärten zu erhalten (Anlage 1, Punkte 1.11, 3.4.6, 3.8.9). 
1.1.2 Der Stellungnahme, Bäume mit einem Anpflanzgebot festzusetzen (Anlage 1, Punkte 
2.3.2, 4.2.2). 
1.1.3 Der Stellungnahme, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erst nach Abschluss 
des Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs 
zu treffen (Anlage 1, Punkte 3.2.1, 3.2.2, 3.2.3, 3.2.6, 3.5.1, 3.5.4, 3.5.17, 3.9.2, 3.11.2). 
1.1.4 Der Stellungnahme, das Bebauungsplanverfahren zur Errichtung des Haltepunktes in 
Wolbeck nicht fortzuführen (Anlage 1, Punkte 3.3.1, 3.3.3). 
Stadtplanungsamt 
 
23.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Kather 
Telefon: 492-6153 
KatherM@stadt-muenster.de 
  
Herr Geitel 
Telefon: 492-6193 
Geitel@stadt-muenster.de

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V/0580/2024 
1.1.5 Der Stellungnahme, ein Gutachten zur Bewertung der Auswirkungen durch die geplan-
ten Baumaßnahmen zu erstellen (Anlage 1, Punkte 3.4.9, 3.8.10, 3.12.7). 
1.1.6 Der Forderung, eine Lärmschutzwand zu errichten (Anlage 1, Punkt 3.11.15). 
2.  Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 629:  Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE -Haltepunkt 
"Wolbeck" wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. 
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 629 wird ebenfalls beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Satzungsbeschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Zur Errichtung des Halte-
punktes Wolbeck wird durch das Amt für Mobilität und Tiefbau eine eigene Beschlussvorlage vorbe-
reitet, in der konkrete Kosten benannt werden. 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 629 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung 
des WLE -Haltepunktes in Wolbeck geschaffen werden. Auf der bisherigen Brachfläche soll zukünftig 
die erforderliche Infrastruktur umgesetzt werden, die für die Anbindung des Haltepunktes erforderlich 
ist. Dazu gehören eine neue Straßenverbindung für den Busverkehr sowie PKW-Stellplätze und Fahr-
radabstellmöglichkeiten. Die für den Bahnbetrieb erforderlichen Planungen liegen im Geltungsbereich 
des derzeit noch im Verfahren befindlichen Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung des Schie-
nenpersonennahverkehrs auf der WLE-Strecke Münster-Sendenhorst.  
Die Planung wurde im Rahmen der Bürgerinformation am 02.02.2023 erstmals öffentlich vorgestellt. 
Vom 03.07.2023 bis zum 11.08.2023 wurde der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt (V/0223/2023).  
Durch die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur Pla-
nung des WLE -Haltepunktes Wolbeck erfolgte eine tiefergehende Betrachtung umweltrelev anter 
Punkte. In einer ergänzenden schallgutachterlichen Stellungnahme sind die vorgebrachten Belange 
noch einmal näher untersucht und bewertet worden. 
Aufgrund der ergänzenden Stellungnahmen wurde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit vom 
04.03.2024 bis zum 04.04.2024 durchgeführt. Hierzu wurde die Begrenzung der öffentlichen Ver-
kehrsfläche im östlichen Bereich leicht verändert.  
Die in den jeweiligen Beteiligungszeiten eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage  1 zu-
sammengefasst. Für die abwägungsrelevanten Eingaben soll entsprechend den jeweiligen Vorschlä-
gen unter Punkt 1. Beschluss gefasst werden.  
Auf die in der Anlage 1 verwiesenen Gutachten zum Bebauungsplanverfahren kann auf der zugehöri-
gen Internetseite des Stadtplanungsamtes unter https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/bebau 
ungsplanung/plaene-im-verfahren/629-haltepunkt-wle zugegriffen werden. 
Die Beschlussvorlage zur Ausbauplanung im Bereich des Haltepunkts Wolbeck wird derzeit vom Amt 
für Mobilität und Tiefbau ausgearbeitet und soll im 1. Quartal 2025 in den politischen Gremien be-
schlossen werden.  
Die Planzeichnung zum Bebauungsplan wurde nach der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nicht 
geändert. Auch wenn derzeit kein konkreter Termin für den Planfeststellungsbeschluss zur Reaktivie-
rung des Schienenpersonennahverkehrs vorliegt, soll der Satzungsbeschluss zu m Bebauungsplan 
Nr. 629 gefasst werden (Beschlussvorschlag 2.).

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V/0580/2024 
Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Stellungnahmen 
Anlage 2 – Begründung 
Anlage 3 – Hinweise 
Anlage 4 – Planzeichnung (Verkleinerung)

Beratungsverlauf (4)

05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 41.3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 48.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Hiltruper Straße 21
  • Gimbter Straße
  • Petersdamm 3
  • Juffernkamp
  • Albersloher Weg 33
  • Am Steintor 2701
  • An der Vogelrute
  • Nordkirchenweg
  • Loddenheide
  • Petersheide
  • Tiergarten
  • Am Wigbold

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Details

Aktenzeichen
V/0580/2024
Typ
Vorlagen
Datum
10.10.2024
Erstellt
17.09.2024 11:41