V/0580/2024
Bebauungsplan Nr. 629: Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0580-2024-Anlage-2-Begruendung
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Begründung / Seite 1 von 20 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Nr. 629: Wolbeck – Hiltruper Straße / Neuer WLE- Haltepunkt „Wolbeck“ Inhalt Seite 1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3 Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 2 3.2 Bestehendes Planungsrecht ........................................................................................................ 2 3.3 Planfeststellungsverfahren .......................................................................................................... 2 4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 5 Planungsziele ......................................................................................................................................... 3 6 Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 4 7 Lärmimmissionen ................................................................................................................................... 4 8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ....................................................... 6 8.1 Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 6 8.2 Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 7 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 7 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 8 8.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit .......................................................................... 8 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 10 8.4.3 Fläche und Boden ........................................................................................................... 16 8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 16 8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 16 8.4.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 17 8.4.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ........................................................................ 17 8.4.8 Wechselwirkungen .......................................................................................................... 18 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 18 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 18 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 18 8.7 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 18 8.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 19 9 Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 20 10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 20 Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0580/2024 Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 2 von 20 1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen Mit dem Ziel der Verlagerung des Individualverkehrs auf die Schiene wurde 2020 das Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke (Westfälische Landes- Eisenbahn) Münster-Sendenhorst durch die Bezirksregierung Münster eingeleitet. Mit dem Verfahren soll eine direkte Zugverbindung zwischen Sendenhorst und Münster für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) geschaffen werden. Neben dieser regionalen Verbindung als Ziel soll auch das SPNV-Angebot innerhalb Münsters durch die Reaktivierung der WLE- Strecke an Attraktivität gewinnen. In diesem Kontext sollen die zukünftigen Haltepunkte mit der erforderlichen Infrastruktur ausgebaut werden. Dies umfasst z. B. die Herstellung von Wartehäusern oder Fahrradabstellanlagen. Mit diesem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen der insgesamt fünf Haltepunkte im Stadtgebiet entlang der WLE-Strecke geschaffen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.06.2022 vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren aufgestellt. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt durch die planfestgestellte Gleisanlage im Süden die Hiltruper Straße im Westen unbeplanten Innenbereich im Norden und Osten Innerhalb des Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Teile der Flurstücke 274, 1728 und 2752. Die Flächen befinden sich zum Teil im Eigentum der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH. Die öffentliche Nutzung der Flächen wird vertraglich gesichert. 3 Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Die Aufstellung eines Bebauungsplans unterliegt dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan (FNP). Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt für den betreffenden Bereich Bahnhof/Haltepunkt dar. Dem Entwicklungsgebot wird somit entsprochen. 3.2 Bestehendes Planungsrecht Der Geltungsbereich liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich daher bisher nach §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Eine Umsetzung des Vorhabens ist mit dem bestehenden Planungsrecht nicht möglich. Deshalb wird dieser Bebauungsplan aufgestellt. 3.3 Planfeststellungsverfahren Die Bezirksregierung Münster hat im Jahr 2020 das durch die WLE beantragte Planfeststellungsverfahren für die Reaktivierung der WLE-Strecke Sendenhorst –Münster Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 3 von 20 eingeleitet. Im Geltungsbereich der Planfeststellung und somit in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster liegen die Gleisanlagen sowie die Bahnsteige inklusive Rampen an den Haltepunkten. In der Zuständigkeit der Stadt Münster stehen darüberhinausgehende Ausstattungen, zusätzliche verkehrliche Anbindungen und Stellplätze. Deshalb werden diese Inhalte im vorliegenden Bebauungsplanverfahren geregelt. Die in der Planzeichnung zum Bebauungsplan in Lila dargestellten Flächen der Planfeststellung überlagern sich zum Teil mit den Flächen des Bebauungsplanes. Innerhalb dieser überlagernden Flächen liegen Baustelleneinrichtungsflächen für die Umsetzung der Planfeststellung. Die Umsetzung des Bebauungsplans erfolgt erst nach Beendigung der WLE-Baumaßnahmen und damit erst sobald die Entbehrlichkeit deren Baustelleneinrichtungsflächen gegeben ist. 4 Räumliche und strukturelle Situation Der Haltepunkt Wolbeck liegt zentral im Ortsteil und ist der südöstlichste Haltepunkt im Münsteraner Stadtgebiet. Die Umgebung ist geprägt von großflächigem Einzelhandel und Wohnbebauung, sowohl Mehrfamilienhäuser als auch Einfamilienhäuser. Die Gleisanlagen sowie die Hiltruper Straße trennen diese beiden Nutzungen. In wenigen hundert Metern Entfernung liegen das Schulzentrum (westlich) und der Marktplatz (nördlich). Im Osten grenzt das Jugendzentrum „Bahnhof Wolbeck“ an. Nördlich grenzt das Plangebiet an die Südgärten der Wohnbebauung. Bisher ist die Fläche eine Brachfläche, die Gebüsche, Wiese und Schotterflächen aufweist. Informell wird die Fläche als Stellplatz genutzt. 5 Planungsziele Mit dem Bebauungsplan Nr. 629 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den WLE- Haltepunkt „Wolbeck“ geschaffen werden. Die Planungsziele werden maßgeblich durch den verkehrstechnischen Entwurf bestimmt. Aus diesem leitet sich das Ziel ab, neben der Herrichtung des Haltepunktes inklusive der erforderlichen Infrastruktur auch die Anbindung des Haltepunktes an das Busnetz zu erreichen. Maßgebliches Ziel für diesen Haltepunkt ist dabei insbesondere die Verknüpfung des Bahn- und Bus-/Radverkehrs. Dafür wird eine Verbindung zwischen der Hiltruper Straße und der Straße „Am Steintor“ für Busse geschaffen. Zusätzlich sind mehrere Stellplatzangebote für PKW und Fahrräder geplant. Hierzu soll im Bebauungsplan lediglich der planungsrechtliche Rahmen geregelt werden, um die konkrete Ausgestaltung des Haltepunktes dem verkehrstechnischen Entwurf zu überlassen und damit auch eine entsprechende Flexibilität in Bezug auf künftige Bedürfnisse zu gewährleisten. Im Sinne einer Angebotsplanung werden nach aktuellem – und dieser Planung zugrundeliegenden – verkehrstechnischen Entwurf 14 öffentliche Stellplätze für PKWs vorgesehen. Um ein möglichst breites Mischangebot bereitzustellen, sind hierin je zwei Behinderten- und Elektro- sowie vier Carsharing-Stellplätze inkludiert. Hinzu kommen 40 Fahrradanlehnbügel, 15 Bike-Sharing-Stellplätze, 2 Leezenboxen für je 120 Fahrräder und 2 Lastenrad-Stellplätze. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 4 von 20 Abbildung 1: verkehrstechnischer Entwurf (Stand 09.03.2022) 6 Inhalte des Bebauungsplans Basierend auf dem durch das Amt für Mobilität und Tiefbau erstellten verkehrstechnischen Entwurf wird für den überwiegenden Teil des Geltungsbereichs die Nutzung „öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt. Angrenzend zur nördlichen Bestandsbebauung werden zusätzlich öffentliche Grünflächen festgesetzt, um einen Übergang der öffentlichen Verkehrsfläche zum privaten Gartenbereich zu schaffen. Darüber hinaus dienen diese Grünflächen zum Teil der Entwässerung des anfallenden Regenwassers. Dies wird voraussichtlich durch Entwässerungsmulden realisiert. Damit die konkrete Ausgestaltung der Verkehrsfläche nicht zu sehr durch den Bebauungsplan definiert und somit eingeschränkt wird, sind die Festsetzungen für die öffentliche Verkehrsfläche auf die reine Ausweisung als öffentliche Verkehrsfläche begrenzt. So bleibt innerhalb dieser Flächen ein Entwicklungsspielraum, um auf spätere Bedarfe reagieren zu können. Außerdem sind die Flächen, in der die Planfeststellung erfolgt, nachrichtlich dargestellt. 7 Lärmimmissionen Für den Bebauungsplan wurden von dem Ingenieurbüro nts die von dem Haltepunkt in der Nachbarschaft verursachten Verkehrsgeräusche untersucht. Die in dem Gutachten berücksichtigten Verkehrsgeräusche werden verursacht durch den Schienenverkehr auf der WLE-Bahnstrecke, durch Kfz- und Busverkehr auf den Verkehrsflächen und der Pkw- Stellplatzanlage (P&R-Stellplätze und Car-Sharing-Stellplätze) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sowie durch zu erwartende planbedingte Mehrverkehre auf den Straßen in der Nachbarschaft außerhalb des Plangebiete. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 5 von 20 Bei dem nördlich an das Plangebiet angrenzenden Gebiet, einem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB ist die Art der Nutzung nicht eindeutig einer Baugebietskategorie der BauNVO zuzuordnen. Während Teile als Mischgebiet eingestuft werden können, wird insbesondere der innere Bereich des Quartiers eher als Allgemeines Wohngebiet gewertet. Entsprechend erfolgte im Lärmgutachten neben der Betrachtung der Mischgebietswerte auch eine Bewertung als Allgemeines Wohngebiet. Für weite Teile der angrenzenden Bebauung werden sowohl die jeweiligen Grenzwerte von 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts für Mischgebiete als auch die Grenzwerte für Allgemeine Wohngebiete von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts eingehalten. Die Lärmwerte liegen zwischen 50 dB(A) und 64 dB(A) tags sowie 40 dB(A) und 52 dB(A) nachts an den direkt nördlich an den Bahnhaltepunkt angrenzenden Gebäuden (tlw. festgesetztes Mischgebiet). Bei dem Gebäude Hiltruper Straße 21 ist eine detailliertere Betrachtung erforderlich. Auch für dieses Gebäude wird sowohl eine Bewertung als Mischgebiet als auch als Allgemeinen Wohngebiets geführt. Auch wenn, aufgrund des räumlichen Kontextes mit direkten Gegenüber eines Drogeriemarktes samt Fleischers eine Einstufung als Mischgebiet zugänglich ist, kann auch eine Zugehörigkeit zum Allgemeinen Wohngebiet nicht ausgeschlossen werden. An diesem Immissionsort werden im 2. Obergeschoss Lärmpegelwerte von 60 / 50 dB(A) tags/nachts prognostiziert. Die zugehörigen Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete von 64 / 54 dB(A) werden somit um 4 dB(A) unterschritten, die Immissionsgrenzwerte für Allgemeine Wohngebiete von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts jedoch um 1 dB(A) überschritten. Aus dieser Überschreitung von aufgerundet 1 dB(A) im 2. OG der Südfassade des Gebäudes ergibt sich ein Anspruch auf Lärmvorsorge i.S.d. 16. BImSchV für diesen Immissionsort. Die höchsten Lärmpegel an einer planungsrechtlich festgesetzten WA-Nutzung wurden im ursprünglichen Gutachten mit 57/ 45 dB(A) am Petersdamm 3 prognostiziert. Die Lärmpegel liegen damit zwar über den Orientierungswerten der DIN 18005 von 55 dB(A)tags, jedoch auch um 2 bzw. 4 dB(A) unterhalb der Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete von 59/ 49 dB(A). Die prognostizierten Pegelzunahmen durch die planbedingten Mehrverkehre liegen weit unter 1 dB(A) und sind damit nicht erheblich. Auf Basis der in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeit ist vom Ingenieurbüro nts eine ergänzende lärmtechnische Stellungnahme verfasst worden, in der u. a. zusätzlich auch die Außenwohnbereiche (z. B. Terrassen, Gartenlauben etc.) der nördlich angrenzenden Wohngebäude untersucht worden sind. Darüber hinaus erfolgte eine Anpassung des Immissionsortes 06.01 (Petersdamm 2/ 2a), sodass die im Bebauungsplan Nr. 509 „Wolbeck - Am Steintor / Petersheide / Petersdamm“ festgesetzte Baugrenze sowie das zwischenzeitlich neu errichtete Wohngebäude berücksichtigt werden. Im Ergebnis wird dargelegt, dass die Immissionsgrenzwerte von Mischgebieten und allgemeinen Wohngebieten weitestgehend eingehalten werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich die Anzahl der im verkehrstechnischen Entwurf vorgesehenen Stellplätze sowie der damit verbundene Mehrverkehr verdoppeln würden. Ein ggfs. künftig aufkommender Hol- und Bringverkehr ist aus lärmtechnischer Sicht ebenso wenig kritisch, da die maßgebliche Lärmquelle der Bahnverkehr darstellt. Lediglich an dem Immissionsort an der Hiltruper Straße 21 zeigen sich zusätzlich zu den Überschreitungen an der Fassade auch für den Außenwohnbereich des 2. Obergeschosses (Balkone) Überschreitungen der Grenzwerte in der Betrachtung als Allgemeines Wohngebiet um Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 6 von 20 3 dB(A) im relevanten Tagzeitraum. Daher werden auch hier Anspruchsvoraussetzungen ausgelöst. Aus der Zusammenschau der Ergebnisse aus dem Immissionsgutachten und der ergänzenden schalltechnischen Stellungnahme folgt insofern ein Anspruch auf Lärmvorsorge i.S.d. 16. BImSchV für das Gebäude Hiltruper Str. 21. Gemäß dem Grundsatz „aktiver vor passiver Schallschutz“ ist geprüft worden, ob im vorliegenden Fall ein aktiver Schallschutz verhältnismäßig umgesetzt werden kann. Als aktive Schallschutzmaßnahme würde grundsätzlich lediglich die Errichtung einer Lärmschutzwand infrage kommen. Da nur ein Gebäude eine Anspruchsvoraussetzung aufweist, wäre aufgrund der zu realisierenden Höhe und der erforderlichen Überstandslängen des Schallschirms aktiver Schallschutz aus städtebaulichen, wirtschaftlichen und aus Gründen der Flächenverfügbarkeit nicht verhältnismäßig. Aus diesem Grund erfolgt eine passive Lärmvorsorge. Insgesamt bestehen unter Beachtung des Anspruchs auf passive Lärmvorsorge nach der 16. BImSchV an der Hiltruper Str. 21 aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Errichtung des neuen WLE-Haltepunktes „Wolbeck“. 8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. Als Datengrundlage für den Umweltbericht dienen das Umweltkataster Münster sowie verschiedene Fachbeiträge und Gutachten, auf die im jeweiligen Kapitel Bezug genommen wird. Diese Quellen sind im Folgenden aufgelistet: LANUV (2021): Fachinformationssystem Klimaanpassung im Internet: http://www.klimaanpassung- karte.nrw.de/?feld=urbane%20R%C3%A4ume¶m=Klimaanalyse Nts (2023): Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck – Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt „Wolbeck“. Bericht Nr. 0222 0065-1. PlanU GbR Landschafts- und Umweltplanung (2021): Artenschutzprüfung (Stufe II): Anlage der Haltestellen der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) zwischen Münster und Sendenhorst Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (2023): FFH- Verträglichkeitsvorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck – Hiltruper Str. / Neuer WLE-Haltepunkt Umweltdaten Münster 2014/2015 https://www.stadt- muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141 Umweltkataster der Stadt Münster im Internet: (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 7 von 20 Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten sind, d. h. diese reichen auch über den eigentlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 629 hinaus. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Mit dem Bebauungsplan Nr. 629 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Busanbindung und die Infrastruktur des WLE-Haltepunktes „Wolbeck“ geschaffen werden. Geplant sind mehrere Stellplatzangebote für PKW und Fahrräder sowie eine Verbindung zwischen der „Hiltruper Straße“ und der Straße „Am Steintor“ für Busse. Gemäß den Planungszielen wird im Bebauungsplan Nr. 629 überwiegend öffentliche Verkehrsfläche sowie angrenzend zur nördlichen Bestandsbebauung öffentliche Grünläche festgesetzt, um einen Übergang zu den privaten Gartenbereichen zu schaffen. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und –plänen sind für den vorliegenden Bebauungsplan neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung): Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen und menschliche Gesundheit Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS- 19, Hrsg: Forschungsges. für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) - Oktober 2019 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. FFH- Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten sowie Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen des BauGB Leitfaden zur Durchführung von FFH- Verträglichkeitsuntersuchungen in Nordrhein- Westfalen (MUNLV NRW 2002) Fläche und Boden Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz Wasser Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW (Niederschlagswasserbeseitigung) Klima / Luft Klimaanpassungsgesetz NRW Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen des BauGB) Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Denkmalschutzgesetz NRW Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 8 von 20 Regionalplan Das Plangebiet ist im Regionalplan Münsterland als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. Der Schienenweg mit Haltepunkt ist dargestellt. Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als Fläche für Bahnanlagen sowie den Haltepunkt dar. Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst zum größten Teil Flächen, die Bestandteile der Bahnhofsanlagen MS-Wolbeck waren. Die Um- bzw. Wiedernutzung dieser Flächen entspricht den Vorgaben des § 1a Absatz 2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Folgen des Klimawandels Zu den Folgen des Klimawandels gemäß § 1a Absatz 5 BauGB und wie diesen Folgen begegnet werden soll, erfolgen Ausführungen unter dem Punkt 8.4.5 Klima/Luft. Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes Schutzausweisungen liegen im Plangebiet nicht vor. Das nächstgelegene FFH- und Naturschutzgebiet „Wolbecker Tiergarten“ liegt östlich außerhalb des Plangebietes in weniger Entfernung als 300 m Luftlinie (s. Punkt 8.4.2). Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Innenbereich und damit nicht innerhalb eines Landschaftsplangebietes. Grünordnung Münster Die Grünordnung stellt Siedlungsbereich sowie eine Grünverbindung entlang der Bahntrasse dar. Sonstige Schutzwürdigkeiten Die Gleisanlagen südlich außerhalb des Plangebietes sind als schutzwürdiger Biotop der Stadtbiotopkartierung Münster verzeichnet. 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Es erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands in der Bestandssituation sowie eine Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. In dieser Auswirkungsprognose werden bei dem jeweiligen Schutzgut soweit relevant die Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung sowie zur Verringerung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen genannt. Schwierigkeiten traten bei der Zusammenstellung der Angaben nicht auf. 8.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit Bestandssituation der Umwelt Das Plangebiet umfasst zum größten Teil Flächen, die Bestandteile der Bahnhofsanlagen Wolbeck waren. Die Flächen wurden in der Vergangenheit als Holzlagerplatz und werden aktuell informell zum Parken sowie als Lagerfläche genutzt. Nördlich und östlich angrenzend befinden sich die Wohn- und Mischbebauung zwischen der Hiltruper Straße und der Straße Am Steintor sowie der ehemalige Bahnhof Wolbeck, der als Jugendzentrum genutzt wird. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 9 von 20 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Mit dem Bebauungsplan Nr. 629 werden die Voraussetzungen für die Infrastruktur und die Busanbindung des Haltepunktes geschaffen, d.h. es werden PKW- und Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine direkte Busanbindung und damit ein attraktiver Haltepunkt geschaffen. Lärm Im Rahmen eines Schalltechnischen Gutachtens zum Bebauungsplan Nr. 629 (nts, 2023) wurden die von dem Haltepunkt in der Nachbarschaft verursachten Verkehrsgeräusche gutachterlich untersucht. Beurteilungsgrundlage ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Die Verkehrsgeräusche werden verursacht durch den Schienenverkehr auf der WLE- Bahnstrecke sowie durch Pkw- und Busverkehr auf den Verkehrsflächen und der Pkw- Stellplatzanlage (P&R-Stellplätze und Car-Sharing-Stellplätze) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Die Ergebnisse der Untersuchungen zu den Geräuschimmissionen durch den Personennahverkehr auf der WLE-Bahnstrecke sowie durch die Fahr- und Parkgeräusche von Bussen und Pkw auf dem Gelände des geplanten Haltepunktes in Wolbeck zeigen, dass die an den einzelnen Immissionsorten geltenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV grundsätzlich an allen betrachteten Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten werden. Um aufgrund der nicht eindeutig identifizierbaren Art der baulichen Nutzung in dem durch einen Bebauungsplan nicht überplanten Bereich mögliche Schutzansprüche in jedem Falle zu gewährleisten, erfolgte ergänzend zu der Betrachtung als Mischgebiet eine Betrachtung des Bereichs als Allgemeines Wohngebiet mit niedrigeren Immissionsgrenzwerten. Auch in dieser Betrachtung werden die Immissionsgrenzwerte mit Ausnahme des Gebäudes an der Hiltruper Straße 21 eingehalten. Die Immissionsgrenzwerte werden hier tags und nachts um je 1 dB im 2. OG an der Südfassade überschritten sowie um 1 dB im 1. OG und um 3 dB im 2. OG im Außenwohnbereich (Balkone). Aus diesem Grund folgt ein Anspruch auf Lärmvorsoge gem. 16. BImSchV. Darüber hinaus sind in dem hier betrachteten Bereich nach den Bewertungsmaßstäben der 16. BImSchV keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche zu erwarten. Es besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorge über das benannte Gebäude hinaus. Zur Abwicklung des Busverkehrs zwischen der „Hiltruper Straße“ und der Straße „Am Steintor“ soll die Sackgasse „Am Steintor“ zwischen dem ehemaligen Bahnhof und der Straße „Am Steintor“ im Osten des Plangebiets für den Busverkehr geöffnet werden. Die Funktionsänderung der Sackgasse zu einer Durchgangsstraße für den Busverkehr wird als anerkannte Ausnahme von der bautechnischen Betrachtungsweise der 16. BImSchV betrachtet. In diesem Sonderfall einer Funktionsänderung von Sackgassen kann auch ohne eine unmittelbare bauliche Änderung Lärmschutz nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge für einen baulich nicht geänderten Streckenbereich vorgesehen werden. Die Berechnungsergebnisse nach der 16. BImSchV zeigen, dass sich je nach Lage des jeweiligen Immissionsortes der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche deutlich erhöhen kann - auch über 3 dB(A). Die erhöhten Beurteilungspegel für den Planungsfall liegen allerdings unterhalb der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Die Kriterien nach § 1 Absatz 2 der 16. BImSchV für eine wesentliche Änderung einer Straße werden daher nicht erfüllt. Die Erhöhung der Beurteilungspegel bedarf allerdings einer planerischen Abwägung. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 10 von 20 Aufgrund der Reaktivierung des Personennahverkehrs auf der WLE-Bahnstrecke sowie durch die Fahr- und Parkgeräusche von Bussen und Pkw auf dem Gelände des geplanten Haltepunktes sind in dem hier betrachteten Immissionsbereich nach den Bewertungsmaßstäben der 16. BImSchV keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche zu erwarten. Die Kriterien für eine wesentliche Änderung werden daher auch hier nicht erfüllt. Somit entsteht durch die Öffnung der Sackgasse „Am Steintor“ für den Busverkehr nach den Bewertungsmaßstäben der 16. BImSchV kein Anspruch auf Lärmvorsorge. Weitere Informationen können dem Schalltechnischen Gutachten (nts, 2023) entnommen werden. Während der Bauphase ist mit Störungen (z. B. durch Lärm, Licht, etc.) durch Baufahrzeuge und- maschinen zu rechnen. Als Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahme ist eine zügige und gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten anzustreben. Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kulturgüter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert. 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Derzeitige Umweltsituation Bestandskartierung nach Biotoptypen Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst zum größten Teil Flächen, die Bestandteile der Bahnhofsanlagen MS-Wolbeck waren. Diese Bereiche wurden bis Anfang der 2000er Jahre jahrzehntelang als Sammelstelle für Holz aus den Wäldern im Süden von Münster genutzt. Seit ca. 2008 wurde diese Nutzung aufgegeben, so dass sich die Flächen in Teilen durch Sukzessionsentwicklung begrünt haben. Für die Bestandserfassung wurde 2022 eine Kartierung nach Biotop-/ Nutzungstypen durchgeführt. Demnach wird der überwiegende Teil des Plangebiets von einer ruderalen Brachfläche vorwiegend mit Grasbewuchs eingenommen. Der anstehende Boden ist stark anthropogen überprägt, da er erheblich mit Bahnschotter vermischt ist. Die zur Hiltruper Straße orientierten Bereiche werden noch temporär als Lager- bzw. Pkw-Stellflächen genutzt und sind von verdichtetem Schotter ohne Bewuchs geprägt. Der östliche Teil des geplanten Geltungsbereichs, unmittelbar angrenzend an das alte ehemalige Bahnhofsgebäude, kennzeichnet sich durch vollversiegelte Flächen. Nördlich hiervon befindet sich ein bis zu rd. 2 m hoher Böschungsbereich an dessen Oberkante der Geltungsbereich des Bebauungsplans endet. Die Böschung ist mit mittelalten Hainbuchen sowie strauchartigen Ziergehölzen im Unterwuchs bestockt. Westlich an diesen Böschungsbereich anschließend hat sich ein dichtes, aus standortheimischen Straucharten bestehendes Gebüsch sukzessiv entwickelt. Etwas abseits hiervon hat sich eine Weide mittleren Alters als Einzelbaum, vermutlich ebenfalls durch Sukzession etabliert. Der Stammdurchmesser, gemessen in 1 m Höhe, beträgt rd. 40 cm. Im Winter 22/23 wurde auf der Grundlage des Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung der WLE-Trasse sowohl das Gebüsch als auch der Einzelbaum beseitigt. Diese Flächen sind für die Baustelleneinrichtung bzw. als temporäre Lagerflächen für Baumaterialien vorgesehen. Nach Beendigung der Baumaßnahmen soll gemäß Maßnahmenplan des Landschaftspflegerischen Begleitplans der Ursprungszustand wiederhergestellt werden. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 11 von 20 Landschaftsökologische Bestandbewertung Die landschaftsökologische Bewertung des Bestandes wurde auf der Grundlage des städtischen Bewertungsverfahrens zur Ermittlung von Eingriffen im Stadtgebiet durchgeführt. Aufgrund der Vorgabe des oben beschriebenen Sachverhalts wurden bei der landschaftsökologischen Bestandsbewertung die 2022 kartierten Biotopstrukturen bewertet. Demnach erzielen der Gehölzbestand aus Hainbuchen auf der Böschung, die einzeln stehende Baumweide sowie das vorhandene Gebüsch mittlere Biotopwertigkeiten. Die sonstigen innerhalb des Geltungsbereichs vorhandenen Biotoptypen mit dem größten Flächenanteil verfügen aufgrund der starken Überprägung nur über relativ geringe Biotopwertigkeiten. Für das rd. 0,3 ha große Plangebiet wurden im Rahmen der landschaftsökologischen Bewertung insgesamt 8.067 Werteinheiten ermittelt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wertstufe aller Biotoptypen von 2,63. Dieser relativ niedrige Wert ist Ausdruck der überwiegend sehr geringen Biotopqualitäten im Geltungsbereich des Bebauungsplans. 289 m² des Plangebiets (9,41 %) sind im Bestand vollständig versiegelt. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft / Ortsbild Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 629 werden hauptsächlich bislang intensiv genutzte Flächen und solche, deren Nutzungsaufgabe einige Zeit zurückliegt, überplant. Bezogen auf die Gesamtfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind nur in untergeordnetem Maße Biotopstrukturen mittlerer Wertigkeit, wie das Gebüsch, der Einzelbaum sowie ein Teil des Hainbuchenbestandes auf der Böschung von der Maßnahme betroffen. Die Eingriffe werden in erster Linie durch die vorgesehene Neuversiegelung bislang offenporiger Flächen hervorgerufen; diese beträgt 2.228 m² bzw. 72,57 %. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wurden historisch gesehen intensiv als Bahnhofsgelände / Lager genutzt. Die inzwischen in Teilen eingestellte Nutzung hat im Hinblick auf das Ortsbild keine wesentliche Änderung mit sich gebracht. Insofern geht mit dem Umbau des Bereichs zu Verkehrsflächen mit randlicher Eingrünung (Öffentliches Grün) keine gravierende Veränderung des Ortsbildes einher. Lediglich im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes bringt der Verlust eines Teils der vorhandenen Hainbuchen geringe Veränderungen mit sich, indem das Bahnhofsgebäude im nordwestlichen Bereich freigestellt wird. Diese sind jedoch als unbedeutend zu beurteilen. Maßnahmen zur Eingriffsminderung / -minimierung Der Bebauungsplan sieht eine räumliche Aufteilung des Geltungsbereichs in Öffentliche Verkehrsflächen und Öffentliche Grünflächen vor. Die Verortung der Öffentlichen Verkehrsflächen ist zum Gleiskörper orientiert, während der wesentliche Teil der Öffentlichen Grünflächen sich nördlich an die Verkehrsflächen anschließt. Durch diese Zonierung können die visuellen Beeinträchtigungen durch den öffentlichen Verkehr, in Verbindung mit einer Bepflanzung der Grünflächen auf die nördlich angrenzenden Privatgrundstücke abgemildert werden. Die Ausweisung von Öffentlichen Grünflächen minimiert darüber hinaus auch die Neuversiegelung auf das notwendige Maß. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 12 von 20 Landschaftsökologische Bewertung des Bebauungsplanentwurfs Die landschaftsökologische Bewertung der beabsichtigten planrechtlichen Festsetzungen berücksichtigt bereits die vorstehende Maßnahme zur Eingriffsminimierung /-minderung. Demnach wird für die Planung eine landschaftsökologische Wertigkeit von 4.856 Werteinheiten erzielt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wertstufe von 1,58. Kompensation des Eingriffs / Eingriffs-/Ausgleichsbilanz Der Abgleich der landschaftsökologischen Qualitäten zwischen Bestands- und Planungssituation führt unter Berücksichtigung der eingriffsminimierenden Maßnahmen zu einem Defizit von 3.211 Werteinheiten. Dies entspricht einem durchschnittlichen landschaftsökologischen Wertstufenverlust im Plangebiet von 1,05 Wertstufen. Aufgrund der Tatsache, dass innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans keine Kompensationsflächen zur Verfügung stehen, muss der Ausgleich an anderer Stelle im Stadtgebiet nachgewiesen werden. Dieser Nachweis erfolgt durch Zuordnung von zwei Flächen aus dem städtischen Kompensationsflächenpool (Komkat-Nrn.: 00007 und 26021) mit einer Gesamtgröße von 2.907 m². Fläche 1 – Uferrandstreifen an der Aa – Komkat 00007: Der Uferrandstreifen liegt unmittelbar außerhalb des Stadtgebietes im Bereich des nördlichen Aa- Ufers westlich der Gimbter Straße (Gem. Gimbte, Flur 4, Nr. 33 – siehe Lageplan) und ist Teil eines insgesamt 10 m breiten und rd. 430 m langen Abschnitts, der sich an den Böschungsverlauf der Aa anschließt. Im Rahmen der Flächenextensivierung ist hier eine Grünlandbrache mit Hochstauden entwickelt worden. Auf der Fläche in der Größenordnung von 1.826 m² werden 1.881 Werteinheiten an ökologischer Wertsteigerung generiert. Fläche 2 – Im B-Plan 585 Südwestlich Nordkirchenweg – Komkat 26021: Die für den B-Plan Nr. 629 vorgesehene Kompensationsfläche (Gem. Hiltrup, Flur 1, Nr. 538 - siehe Lageplan) ist im Bebauungsplan Nr. 585 als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ ohne zugewiesenes Kompensationserfordernis festgesetzt und im Flächenpool für Kompensationsmaßnahmen unter der Nummer 26021 mit einer Größe von 1.081 m² erfasst. Auf dieser und den benachbarten Kompensationsflächen werden verschiedene landschaftspflegerische Maßnahmen realisiert. Bezogen auf die Kompensationsfläche Nr. 26021 erzielen diese Maßnahmen eine landschaftsökologische Wertsteigerung von 1.330 Werteinheiten. Aus den wertsteigernden Maßnahmen auf den zwei vorstehenden Kompensationsflächen ergibt sich eine Aufwertung von insgesamt 3.211 Werteinheiten. Im Abgleich mit dem Kompensationsdefizit aus der Eingriffsbilanzierung von ebenfalls 3.211 Werteinheiten ergibt sich somit ein ausgeglichenes Verhältnis. Der Eingriff ist damit vollständig kompensiert (Kompensationsquote 100 %). Die Bereitstellung weiterer Ausgleichsflächen ist nicht erforderlich. Kosten der Kompensationsmaßnahmen Die Kosten für die erstmalige Herstellung, die einjährige Fertigstellungspflege und zweijährige Entwicklungspflege auf der Kompensationsfläche Nr. 26021 betragen rd. 6.500,- €. Die Kompensationsfläche 00007 kann kostenneutral zugeordnet werden. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 13 von 20 Für die dauerhafte Unterhaltung der Kompensationsflächen über einen Zeitraum von 20 Jahren sind rd. 2.600,- € zu veranschlagen. Abbildung 2: Lage der Ausgleichsflächen Artenschutzprüfung (ASP) Im Rahmen der Artenschutzprüfung (planU, 2021) erfolgte im Jahr 2021 eine Erfassung der Höhlenbäume, Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien. Die Erfassung erfolgte für die insgesamt fünf geplanten Haltepunkte der WLE in Münster. Höhlenbäume: Im Untersuchungsgebiet zum vorliegenden Bebauungsplan Nr. 629 wurde ein Höhlenbaum erfasst, der jedoch außerhalb der Plangebietsgrenzen liegt. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 14 von 20 Avifauna: In den einzelnen Untersuchungsgebieten zu den fünf Haltepunkten und in deren direkter Umgebung konnten 30 verschiedene Vogelarten nachgewiesen werden. Darunter sind drei sogenannte „planungsrelevante“ Vogelarten (Mäusebussard, Turmfalke, Mehlschwalbe), bei denen aber keine Betroffenheit vorliegt, da nur „überfliegend“ oder „Nahrungsgast“. Diese drei Arten wurden auch nicht im Bereich des Haltepunktes Wolbeck festgestellt. Die sonstigen nachgewiesenen Vogelarten sind weit verbreitet. Bei Eingriffen in den Gehölzbestand bzw. bei der Baufeldfreimachung sind zeitliche Vorgaben zu beachten: - Gehölzarbeiten nur innerhalb des Zeitraum von 01.10. – 28./29.02. eines Jahres - Ausnahmen nur nach Freigabe durch einen Sachverständigen. Fledermäuse: In den einzelnen Untersuchungsgebieten zu den fünf Haltepunkten und in deren direkter Umgebung wurden die vier Fledermausarten Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus festgestellt. Darüber hinaus konnten zwei Arten nicht sicher nachgewiesen werden: Kleiner Abendsegler und Zweifarbfledermaus. Alle Fledermausarten gehören zu den planungsrelevanten Arten. Bei keiner Art gab es aktuell einen Quartiernachweis in den einzelnen Untersuchungsgebieten. Im Bereich des geplanten Haltepunktes Wolbeck wurde die Zwergfledermaus über Detektorkontakte nachgewiesen. Für Eingriffe in den Gehölzbestand gilt: - Da es zu einem Eingriff in den Baumbestand (Hainbuchen auf der Böschung im Bereich des ehem. Bahnhofgebäudes) und ggf. Entfernung von potentiellen Baumhöhlenquartieren kommt, sind weitere Vermeidungsmaßnahmen und ggf. Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Diese bestehen in einer vorherigen Ein- bzw. Ausflug- und Baumhöhlenkontrolle auf Besatz und ggf. Entwertung des Quartierpotenzials. - Die Gehölzbeseitigung hat daher unter ökologischer Baubegleitung zu erfolgen. - Falls ein Fledermausbesatz festgestellt werden sollte, ist die Umsetzung von CEF- Maßnahmen (Aufhängen von entsprechenden Ersatzquartieren) notwendig. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. Zur Minimierung der Lichtemissionen sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen: - Möglichst geringe Aufstellhöhen der Lichtquellen an den Straßenzügen zur Verringerung großräumiger Anlockeffekte - Verwendung geschlossener Lampenkörper (kein Hitzetod von Insekten) mit gerichteter Anstrahlung der betreffenden Bereiche (Lichtbündelung) - Keine Verwendung von Kugelleuchten oder nur zum Teil abgeschirmter Leuchten - Keine Beleuchtung angrenzender Flächen - Verwendung von insekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von < 3000 K). Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 15 von 20 Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. Reptilien: Es wurden keine Reptilien in den Untersuchungsgebieten nachgewiesen. Unter der Vorgabe, dass die im Rahmen der Artenschutzprüfung genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen umgesetzt werden, treten nach gutachterlicher Einschätzung die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ein. Weitere Informationen können der Artenschutzprüfung entnommen werden. FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung Das Bebauungsplangebiet liegt in einer Entfernung von rund 2 60 m westlich des FFH-Gebietes Wolbecker Tiergarten (DE-4012-301). Damit kommt die Regelfallvermutung gemäß VV- Habitatschutz, wonach bei Einhaltung eines Mindestabstands von 300 m zu Natura-2000- Gebieten keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind, nicht zum Tragen. Eine FFH- Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VvP) ist erforderlich. Im FFH-Gebiet kommen folgende Lebensraumtypen mit ihren charakteristischen Arten vor: - Hainsimsen-Buchenwald mit Schwarzspecht und Feuersalamander - Stieleichen-Hainbuchenwald mit Mittelspecht, Bechsteinfledermaus und Feuersalamander - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit dem Mittelspecht. Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie werden im Standarddatenbogen des FFH-Gebietes nicht genannt. Prioritäre Arten sind nicht vertreten. Entsprechend sind auch in den Erhaltungszielen keine Arten des Anhangs II der FFH-RL genannt. Damit sind in der FFH-Vorprüfung die genannten drei Lebensraumtypen mit ihren charakteristischen Arten zu betrachten. Durch die Planung kommt es zu keiner Flächeninanspruchnahme im FFH-Gebiet. Es finden keine Arbeiten im FFH-Gebiet statt. Zwischen dem Plangebiet und dem FFH-Gebiet liegt die vorhandene Wohnbebauung „Am Wigbold“ und „Juffernkamp“, die in ihrem Bestand eine abschirmende Funktion übernimmt. Aufgrund der Entfernung des Plangebietes zum Wolbecker Tiergarten sowie der dazwischenliegenden Wohnbebauung ist nicht mit relevanten Lärm- oder Lichtimmissionen o.ä. im FFH-Gebiet zu rechnen. Es ist nicht von einer Beeinträchtigung der Lebensraumtypen und ihrer charakteristischen Arten auszugehen. Ergebnis der auf dieser Grundlage erarbeiteten FFH-Vorprüfung ist, dass aufgrund - der Art des Vorhabens - des gegenwärtigen Zustands des Gebietes insgesamt und im potentiellen Einwirkungsbereich - der Verbreitung von FFH-Lebensraumtypen sowie - der vorhabenspezifischen potentiellen Wirkungen und Wirkreichweiten Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 16 von 20 insgesamt Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile des FFH- Gebietes DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“ durch das Vorhaben ausgeschlossen werden können. Diese Wertung gilt auch bei Berücksichtigung anderer Pläne und Projekte. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass das Vorhaben auch ohne vertiefende Prüfung im Rahmen einer FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung als verträglich im Sinne des § 34 BNatSchG zu bezeichnen ist. Weitere Informationen können der FFH-VvP entnommen werden. 8.4.3 Fläche und Boden Derzeitige Umweltsituation Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch Schotter- und Brachflächen. Der anstehende Boden ist gemäß Umweltkataster Münster ein Braunerde-Pseudogley. Schutzwürdige Böden finden sich nicht im Plangebiet. Die Flächen sind zwar befestigt und durch Befahrung verdichtet, aber weisen im Bestand nur eine relativ geringe Versiegelung von rund 8 % der Fläche auf. Das Plangebiet wird im städtischen Altlasten-/-Verdachtsflächenkataster nicht als Altlasten- /Verdachtsflächen geführt. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Die Flächenversiegelung nimmt durch die Anlage der öffentlichen Straßenverkehrsflächen deutlich auf rund 82 % der Gesamtfläche zu. Da es sich jedoch um eine Wieder- bzw. Umnutzung einer Bahnseitenfläche handelt, entspricht die Planung dem Gebot, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Zu Bodendenkmälern s. Punkt 8.4.7 (Kulturgüter). 8.4.4 Wasser Derzeitige Umweltsituation Fließ- oder Stillgewässer befinden sich nicht im Plangebiet. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Durch die zusätzliche Versiegelung und Bebauung wird die Grundwasserneubildungsrate gesenkt. Es sind jedoch weder grundwasserabhängige Biotope, noch ein Wasserschutzgebiet o.ä. betroffen, so dass die Erheblichkeit als gering einzustufen ist. 8.4.5 Klima / Luft Derzeitige Umweltsituation Das Plangebiet weist gemäß Umweltkataster keine besondere Klimafunktion auf. Zur Ermittlung der lokalen Klimafunktion bzw. –belastung des Plangebietes und seiner Umgebung wurde die Klimaanalysekarte des Fachinformationssystems Klimaanpassung des LANUV im Internet ausgewertet: demnach herrscht im Plangebiet und der Umgebung im Sommer tagsüber eine starke thermische Belastung, nachts ist eine mäßige Überwärmung festzustellen. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 17 von 20 Die weinigen Bäume und Gehölze im Plangebiet sowie angrenzend daran dienen als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole und Kohlendioxid binden und Sauerstoff produzieren. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Aufgrund der Zunahme der Versiegelung wird die thermische Belastung im Plangebiet im Sommer zunehmen. Als Maßnahme zur Minderung dieses Effektes dient die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche im Norden des Plangebietes. Weitere Begrünungsmaßnahmen, die den Auswirkungen der Versiegelung entgegenwirken können, sollen im weiteren Verfahren umgesetzt werden. Hierzu gehören z. B. die Anpflanzungen von Laubbäumen als Schattenspender im Bereich der Parkplätze sowie die Begrünung der Fahrradboxen etc. Klimawandel Als Treibhausgase werden gasförmige Stoffe in der Luft bezeichnet, die zum globalen Treibhauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen verursachten Ursprung haben können. Im Plangebiet sind bauzeitlich durch die Baumaschinen, LKW etc. sowie betriebsbedingt durch den PKW- und Busverkehr Treibhausgasemissionen zu erwarten. Grundsätzlich handelt es sich bei der Planung des Haltepunktes Wolbeck um einen Baustein im Rahmen der Planung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs, der u.a. der Reduzierung von Treibhausgasemissionen dienen soll. 8.4.6 Landschaft / Ortsbild Derzeitige Umweltsituation Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wurden historisch gesehen intensiv als Bahnhofsgelände / Lager genutzt. Die inzwischen in Teilen eingestellte Nutzung hat im Hinblick auf das Ortsbild keine wesentliche Änderung mit sich gebracht. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Auf Basis des beschriebenen Ausgangszustandes geht mit dem Umbau des Bereichs zu Verkehrsflächen mit randlicher Eingrünung (Öffentliches Grün) keine gravierende Veränderung des Ortsbildes einher. Lediglich im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes bringt der Verlust eines Teils der vorhandenen Hainbuchen geringe Veränderungen mit sich, indem das Bahnhofsgebäude im nordwestlichen Bereich freigestellt wird. Diese sind jedoch als unbedeutend zu beurteilen. Mit der Neustrukturierung und Gestaltung der Fläche sowie Begrünungsmaßnahmen, die im weiteren Verfahren festgelegt werden, ist im Hinblick auf das Ortsbild ein Aufwertungspotential für die Fläche verbunden. 8.4.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Derzeitige Umweltsituation Im Plangebiet befinden sich keine Baudenkmäler. Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Angrenzend an das Plangebiet befindet sich das ehemalige Bahnhofsgebäude, das als Jugendzentrum genutzt wird. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 18 von 20 Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Das Gebäude des ehemaligen Bahnhofs Wolbeck befindet sich außerhalb der Plangebietsgrenzen und wird nicht überplant. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz NRW. Der Bebauungsplan enthält einen Hinweis, für den Fall der Entdeckung neuer Bodendenkmäler. 8.4.8 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Die Berechnungsergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens (nts, 2023) nach der 16. BImSchV zeigen, dass sich je nach Lage des jeweiligen Immissionsortes der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche deutlich erhöhen kann - auch über 3 dB(A). Die erhöhten Beurteilungspegel für den Planungsfall liegen allerdings unterhalb der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Die Kriterien nach § 1 Absatz 2 der 16. BImSchV für eine wesentliche Änderung einer Straße werden daher nicht erfüllt. Die Erhöhung der Beurteilungspegel bedarf allerdings einer planerischen Abwägung. Unter Umsetzung der naturschutzfachlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen des Artenschutzes sind diesbezüglich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Bei Nichtdurchführung der Planung würden die geplanten Infrastruktureinrichtungen des Haltepunktes sowie im Wesentlichen die geplante Busverbindung zwischen der „Hiltruper Straße“ und der Straße „Am Steintor“ nicht realisiert. Damit wäre der Haltepunkt nicht optimal angebunden und ausgestattet. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Der Standort des Haltepunktes wurde im Rahmen der Planfeststellung zur WLE-Reaktivierung festlegt. Da es sich bereits um den ehemaligen Bahnhofsbereich Wolbecks handelt, bietet sich eine Wiedernutzung des Standortes an. 8.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen (s. Punkt 8.4.2) unterliegen der Überwachung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster. Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuierlich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen werden. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 19 von 20 Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monitoring der Umweltentwicklungen. 8.8 Zusammenfassung Gemäß den Planungszielen wird im Bebauungsplan Nr. 629 überwiegend öffentliche Verkehrsfläche sowie angrenzend zur nördlichen Bestandsbebauung öffentliche Grünfläche festgesetzt, um einen Übergang zu den privaten Gartenbereichen zu schaffen. Geplant sind mehrere Stellplatzangebote für PKW und Fahrräder sowie eine Verbindung zwischen der „Hiltruper Straße“ und der Straße „Am Steintor“ für Busse. Zur Abwicklung des Busverkehrs zwischen der „Hiltruper Straße“ und der Straße „Am Steintor“ soll die Sackgasse „Am Steintor“ zwischen dem ehemaligen Bahnhof und der Straße „Am Steintor“ im Osten des Plangebiets für den Busverkehr geöffnet werden. Die Berechnungsergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens (nts, 2023) nach der 16. BImSchV zeigen, dass sich je nach Lage des jeweiligen Immissionsortes der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche deutlich erhöhen kann - auch über 3 dB(A). Die erhöhten Beurteilungspegel für den Planungsfall liegen allerdings unterhalb der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Die Kriterien nach § 1 Absatz 2 der 16. BImSchV für eine wesentliche Änderung einer Straße werden daher nicht erfüllt. Die Erhöhung der Beurteilungspegel bedarf allerdings einer planerischen Abwägung. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung erfolgte eine Beurteilung der Verkehrsgeräusch- immissionen sowohl anhand der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete als auch nach denen für Mischgebiete. Da die Immissionsgrenzwerte tagsüber für Allgemeine Wohngebiete auf den Balkonen im 1. und 2. Obergeschoss vor der Südfassade des Gebäudes Hiltruper Straße 21 überschritten werden, werden im Sinne der planerischen Lärmvorsorge die Grenzwerte für Allgemeine Wohngebiete als maßgeblich betrachtet. Daraus ergibt sich hier ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung für aktiven Schallschutz. Die Höhe der Ausgleichszahlung ist noch zu ermitteln. Aufgrund der zusätzlichen Versiegelung wurde im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ein Kompensationsbedarf ermittelt, der auf zwei städtischen Flächen des Kompensationsflächenpools außerhalb des Bebauungsplans Nr. 629 gedeckt wird. Der Eingriff ist damit vollständig kompensiert. Auf Basis des Artenschutzgutachtens ergeben sich Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutz der Vögel und Fledermäuse. Im Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung ist nicht von einer Beeinträchtigung der Lebensraumtypen und der charakteristischen Arten des Wolbecker Tiergartens auszugehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst zum größten Teil Flächen, die Bestandteile der Bahnhofsanlagen MS-Wolbeck waren. Die Um- bzw. Wiedernutzung dieser Flächen entspricht den Vorgaben des § 1a Absatz 2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Begründung / Seite 20 von 20 9 Flächenbilanz Geltungsbereich 3.070 m² (100 %) Öffentliche Verkehrsfläche 2.517 m² (82 %) Öffentliche Grünfläche 553 m² (18%) Tabelle 2: Flächenbilanz 10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Die Verwirklichung des Bebauungsplans erfolgt in zeitlicher Abstimmung mit der WLE im Zusammenhang mit der baulichen Umsetzung der Inhalte des Planfeststellungsverfahrens. Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage zu dem vom Rat der Stadt Münster am ____________ als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Münster, den __________ Markus Lewe Oberbürgermeister
V-0580-2024-Anlage-4-Planzeichnung
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II 6 20 c 54 a 56 56 a 56 a 10 20 d 30 a 31 30 17 a 6 19 17 4143 14 39 16 18 23 16 1418 12 8 2 a 2 13 a 13 20 53 51 16 49 III IV 27 24 23 50 19 c 19 b 52 37 32 32 6 8 32 a 32 a 33 35 22 1 4 33 a 28 17 19 24 29 27 54 c 18 54 b 26 47 21 31 28 20 30 39 41 21 a 21 e 21 d 32 30 a 58 33 a 30 33 22 15 15 a 54 26 a 2826 31 a 26 5 a 60 17 35 35 a 17 a 25 29 21 21 b 21 c 21 e 21 f 9 21 23 50 a 27 a 21 g 26 a 1 a 1 a 1 a 15 b I I I I I I II I I I I I II II I II II I I I I I I I VII I II III III II I I I I I I II I II II I II II II II II I I I II II IIII V III I I I I I I I I I II II II II I II II 19 a 19 19 d 24 24 50 b 56 b 56 b 5 5 3 3 I I II I II I I II II I I I II I I II II II II III II I I II II II II II II II I I I I I II II III I II II I II I II II II II I I II I I I I I I I I II Rampe 20 a öffentlich öffentlich Neubeckum - Münster I I I I I II II Rampe 20 c 54 a 56 56 a 56 a 10 20 d 19 17 4143 14 39 16 18 23 16 1418 16 49 19 a 19 19 d 24 24 52 37 32 32 a 32 a 1 4 33 a 28 21 31 28 20 30 58 33 a 30 33 54 26 a 2826 35 a 17 a 25 29 21 23 50 a 27 a 21 g 26 a 50 b 15 b 56 b 56 b 5 5 3 3 I I II I II I I II II I I I I I I I I I I VII I II III III II III I I I I I II I II II I II II II II II I I I II II IIII V III I I I II II I I II I I I I II II I I II II II II I II I I II II II II II II I I I I I II II III I II II I II I II II I I I I I II II II II I II III IV II 6 30 a 31 30 17 a 6 12 8 2 a 2 13 a 13 20 53 51 27 24 23 50 19 c 19 b 32 6 8 33 35 22 17 19 24 29 27 54 c 18 54 b 26 47 39 41 21 a 21 e 21 d 32 30 a 22 15 15 a 31 a 26 5 a 60 17 35 21 21 b 21 c 21 e 21 f 9 1 a 1 a 1 a I I I I I I II I I I I I II II I II II An der Vogelrute An der Vogelrute Hiltruper Straße Petersdamm 20 a Hiltruper Straße Am Steintor Am Steintor 2701 3591 3490 2700 34943492 3485 3592 3553 1487 1488 3165 3294 2885 3324 3326 1679 1680 1199 2208 915 1729 1489 3328 3077 2741 274 3006 3103 3106 3162 3296 3053 2783 3142 1258 3478 2086 2550 3415 3493 3531 3477 3554 3424 3289 3428 2259 3598 2344 1501 1499 1500 392 3327 1851 1365 1492 385 1208 1202 1204 1292 1293 1294 1296 1295 643 779 2545 1384 1267 2659 3329 376 3550 3556 3425 3499 3559 3427 3599 364 1197 3555 3164 939 1734 17351737955 267 396 1382 1490 1866 3028 3029 3105 3159 3161 3220 3293 3507 3325 3007 2606 1622 954 401 805 556 629 801 804 806 814 797 798 799 800 1867 935 1383 934 2343 3309 3138 3139 3422 3397 1368 2611 1486 2612 1177 1179 1165 368 1175 1176 1203 1253 1205 3141 3290 3291 2888 276 2087 2088 2089 786 906 2209 1236 2221 1457 3215 2887 1291 3416 3412 366 493 3414 3489 3496 3508 2580 756 1559 1611 27122753 2717 27132714 2715 1682 1755 1733 2785 2258 275 2667 3158 2710 1683 2752 3292 342 3104 3532 1206 1268 1306 1307 3538 1361 1362 2530 1164 2658 1178 1167 3586 3295 843 3054 2255 1610 1686 1687 1728 2816 2243 2244 294 293 298 299 300 1681 3631 3488 3633 3593 952 3634 3636 362 2549 3480 3434 3481 3495 1754 2254 3490 3492 3485 3592 3553 1487 1488 3165 3294 2885 3324 3326 1679 1680 1199 2208 915 1729 1489 3328 3077 2741 274 3006 3103 3106 3162 3296 3053 2783 3142 1258 3478 2086 1754 2549 2550 3415 3493 3531 3477 3554 3424 3289 3428 2259 3598 2344 1501 1499 1500 392 3327 1851 1365 1492 385 1208 1202 1204 1292 1293 1294 1296 1295 643 779 2545 1384 1267 2659 3329 376 3550 3556 3425 3499 3559 3427 3599 364 1197 3555 3164 939 1734 17351737955 267 396 1382 1490 1866 3028 3029 3105 3159 3161 3220 3293 2254 1559 1611 27122753 2717 27132714 2715 1682 1755 1733 2785 2258 275 2667 3158 2710 1683 2752 3292 342 3104 3532 3507 3325 3007 2606 1622 954 401 805 556 629 801 804 806 814 797 798 799 800 1867 935 1383 934 2343 3309 3138 3139 3422 3397 1368 2611 1486 2612 1177 1179 1165 368 1175 1176 1203 1253 1205 1206 1268 1306 1307 3538 1361 1362 2530 1164 2658 1178 1167 3586 3141 3290 3291 2888 3295 843 3054 2255 1610 1686 1687 1728 2816 2243 2244 294 293 298 299 300 276 2087 2088 2089 786 906 2209 1236 2221 1457 3215 2887 1291 1681 3631 3488 3633 3416 3412 366 493 3414 3489 3496 3508 3593 952 3634 3636 2580 756 362 2701 3591 2700 3494 3480 3434 3481 3495 II 12 Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) Gemarkungsgrenze Flurgrenze Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Baum Öffentliche Gebäude Wirtschaftsgebäude Bestandsangaben Gemarkung: Flur: Maßstab: Bebauungsplan Nr. Bebauungsplan Nr. 629 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Wolbeck-Stadt 1, 12 1 : 500 Zeichenerklärung Festsetzungen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Öffentliche Straßenverkehrsflächen Verkehr Straßenbegrenzungslinie Grünflächen öffentliche Grünflächenöffentlich Hinweise Vorgeschlagene Abgrenzung ( Fahrbahn, Bustrasse) Nachrichtliche Übernahme Bereich des Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) der WLE-Strecke Sendenhorst-Münster Dieser Bebauungsplan enthält Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem vom 03.07. bis einschließlich 11.08.2023 öffentlich ausgelegenen Plan. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am ____________ als Satzung beschlossen worden. Münster, __________ Oberbürgermeister Schriftführer Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekannt- machung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ___ vom __________ in Kraft getreten. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker Rechtsgrundlagen: · Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBI. 2023 / Nr. 6) · Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 / Nr. 6) · Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV.NRW. S. 1086) · Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV.NRW. S. 490) Hinweise 1. Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 2. Bodendenkmäler Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Fossilien) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster (Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 16 und 17 DSchG NRW). 3. Eingriffe in den Gehölzbestand: Kommt es zu einem Eingriff in den Baumbestand und ggf. Entfernung von potenziellen Baumhöhlenquartieren, sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Falls ein Fledermausbesatz festgestellt werden sollte, ist die Umsetzung von CEF-Maßnahmen (Aufhängen von entsprechenden Ersatzquartieren) notwendig. Die Gehölzbeseitigung hat unter ökologischer Baubegleitung zu erfolgen. 4. Minimierung von Lichtemissionen: Um die Beeinträchtigung von Insekten und Fledermäusen zu minimieren, sind geschlossene Lampenkörper zu verwenden. Bei der Wahl der Beleuchtung ist auf die Vermeidung von Streulicht zu achten. Es sind insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwenden (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einer geeigneten insektenfreundlichen Farbtemperatur CCT von < 3000 K). Dieser Bebauungsplan wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom ____________ bis einschließlich ____________ veröffentlicht. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0580/2024
V-0580-2024-Anlage-1-Abwaegung
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0580/2024 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 61 Bebauungsplan Nr.: 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. 1 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Vorbemerkung: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand als gemeinsame Veranstaltung mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau in Form einer Bürgeranhörung am 02.02.2023 von ca. 15 bis 18 Uhr statt. Veranstaltungsort war das Schulzentrum Wolbeck. Anwesend waren rd. 50 Bürgerin- nen und Bürger. Nach kurzer Einleitung durch Herr Bensmann (Bezirksbürgermeister) wurde die Veranstaltung eröffnet. An mehreren Thementischen wurden jeweils die 5 verkehrstechnischen Entwürfe vom Amt für Mobilität und Tiefbau sowie die 2 technischen Bebauungspläne vom Stadtplanungsamt erläutert und diskutiert. An den jeweiligen Tischen wurden die Anregungen der Teilnehmenden aufgenommen. Diese sind im Folgenden zusammengefasst. Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 1.1 Es wird sich erkundigt, ob eine Durchfahrt zur Straße Am Steintor nötig sei. Das Wenden der R32 am Kreis- verkehr Hiltruper Straße solle umgesetzt werden. Die Stadt Münster versucht die ideale Bus/Schienen Verknüpfung zu erreichen. Nicht nur das Wenden der Linie R32 ist wichtig, sondern auch die Möglichkeit für den Bus eine Pause einzulegen. Somit handelt es sich bei dem Haltepunkt um eine Endhaltestelle mit War- teposition und Toilettenhäuschen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.2 Es wird angeregt, die Leuchten so zu gestalten, dass diese nicht in den Garten leuchten! Gegebenenfalls solle die Beleuchtung durch Bewegungssensoren ge- steuert werden (adaptiv). Die Ausleuchtung und die Funktion der Leuchten wer- den in der weiteren Planungsphase der Ausbauplanung geprüft. Diese Planungen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.3 Es werden Jugendliche hinter den Leezenboxen be- fürchtet und dadurch Vandalismus, Müll und Lärm. Hier muss die Stadt Münster genau beobachten wie sich das Umfeld entwickelt und gegebenenfalls nachsteu- ern. Im Vergleich zu der heutigen dunklen Fläche, wird es zukünftig eine beleuchtete Fläche geben, die ständig mit Fahrgästen belegt wird. Somit entsteht eine auto- matische und soziale Kontrolle durch die Bürger. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 1.4 Es wird angeregt, Unterflur-Glascontainer zu berück- sichtigen. Unterflurcontainer werden im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung geprüft. Diese Planungen sind nicht Ge- genstand des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.5 Es wird angeregt, die Straße weiter nördlich anzulegen um mehr Platz zum Jugendzentrum zu erreichen. Die vorhandene Wallanlage mit dem vorhandenen Bun- ker und den Bäumen kann nicht problemlos überplant und überbaut werden. Die maximale Verschiebung wurde im Entwurf berücksichtigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.6 Es wird angeregt, Nebenanlagen und Querungsmög- lichkeiten um das Jugendzentrum zu berücksichtigen. In der weiteren Planung wird eine Verbreiterung der Ne- benanlage zum Jugendzentrum geprüft. Diese Planun- gen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.7 Es wird angeregt, die Personenüberführung sowie den Schülerverkehr zu berücksichtigen. Der Bahnübergang wird signaltechnisch und mit Schranken gesichert. Das Betreten der Bahnanlage ist verboten. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.8 Es wird angeregt, die Nebenanlagen im weiteren Ver- lauf der Straße „Am Steintor“ Richtung Norden zu be- rücksichtigen. Dies ist nicht Gegenstand der Planung im Zuge der WLE Reaktivierung, wird aber gegebenenfalls bei wei- teren Maßnahmen im Ortskern Wolbeck berücksichtigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.9 Es wird angeregt, aus dem Baugebiet Petersdamm eine Fußverbindung zum Haltepunkt zu berücksichti- gen. Diese ist heute schon vorhanden und bleibt weiterhin bestehen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.10 Es wird sich erkundigt, ob die Haltestelle Juffernkamp erhalten bleibt. Die Haltestelle Juffernkamp bleibt erhalten und wird vo- raussichtlich mit einer Taxibuslinie angefahren. Die Hal- testelle Drostenhof und der neue Haltepunkt Wolbeck werden zukünftig von der Stadtbuslinie bedient. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 1.11 Es wird angeregt, dass die aktuellen Gartenzugänge zu der nördlich angrenzenden Wohnbebauung weiterhin genutzt werden können. Die öffentliche Grünfläche dient unter anderem zur Ent- wässerung der Verkehrsfläche und wird in diesem Zu- sammenhang modelliert. Eine Zuwegung zu den priva- ten Gärten steht dieser Planung entgegen. Der Stellungnahme, eine Zu- wegung zu den nördlich der öffentlichen Grünfläche gele- genen Gärten zu erhalten, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.1 Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 61 2 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligungszeitraum vom 03.03.2023 bis einschließlich 31.03.2023 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 2.1 Stadtnetze Münster GmbH, Stellungnahme vom 14.03.2023 In der Umgebung Ihres Bauvorhabens befinden sich vorhandene Gas- und Wasser-versorgungsleitungen, sowie Stromkabel (Mittelspannung und Niederspan- nung) und Infokabel der Stadtnetze Münster GmbH so- wie Beleuchtungsanlagen der Stadtwerke Münster GmbH. Zudem verläuft wie oben erwähnt über die Hiltruper Straße eine Gashochdruckleitung! (...) Diese Versorgungsleitungen sind bei anfallenden Tiefbauar- beiten entsprechend zu schützen und sichern. Im Umfeld Ihrer Baumaßnahme planen wir mittelfristig folgende Erneuerungen: • einer Trinkwasserleitung in der Hiltruper Str., auf Höhe des Bahnüberganges • eines Msp.-Kabels südlich des Bahnüberganges • eines Nsp.-Kabel „Am Steintor“ zw. Hausnummer 56- 58 Zudem gehen wir davon aus, dass der Strombedarf für die vier geplanten Ladesäulen, gem. des verkehrstech- nischen Entwurf vom 09.03.2022, über die vorhandene ONS 657 welche sich südlich des Bahnüberganges be- findet, gedeckt werden kann. Genaue Angaben über evtl. Netzausbau können erst nach einer konkreten Leistungsangabe und einer Netzanschlussanfrage ab- gegeben werden. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Pläne wurden an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Diese werden im Rahmen der Ausbauplanung berück- sichtigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag (...) Grundsätzlich gilt für alle bestehenden Versor- gungsanlagen: Vorhandene Anlagen / Betriebsmittel der Stadtnetze Münster GmbH sind bei anfallenden Tiefbauarbeiten fachgerecht zu schützen bzw. zu si- chern und vorher zu lokalisieren (Lage in den Be- standsplänen sind nicht verbindlich). Um die Betriebssi- cherheit unserer Anlagen weiterhin zu gewährleisten, sowie eine sichere Versorgung der Gebäude aufrecht zu hal-ten, ist es unbedingt erforderlich, dass die vor- handenen Leitungstrassen frei von Anlagen / Gebäu- den und Bäumen bleiben. 2.2 LWL - Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Stellungnahme vom 28.03.2023 Aus bodendenkmalpflegerischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o. g. Planung. Wir bitten jedoch, folgenden Hinweis zu berücksichtigen: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturge- schichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der na- türlichen Bodenbeschaffenheit, Fossilien) entdeckt wer- den. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfa- len,Außenstelle Münster (Tel. 0251/591 8911) unver- züglich anzuzeigen (§§ 16 und 17 DSchG NRW). Der Hinweis wurde übernommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.3 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stellungnahme vom 29.03.2023 2.3.1 Dachbegrünung Der Bebauungsplan trifft nur Festsetzungen zu Ver- kehrsflächen sowie Grünflächen. Die Gestaltung der Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag Aus klimatischen und ökologischen, sowie ggf. entwäs- serungstechnischen Aspekten ist eine 100 % Dachbe- grünung an den Leezenboxen zu berücksichtigen. Flachdächer und Dächer bis zu einer Neigung von 15 Grad sind fachgerecht mit mindestens 0,10 m be- grünbares Substrat zu bedecken, sowie mit einer standortgerechten Vegetation extensiv zu begrünen und als begrünte Fläche dauerhaft zu unterhalten. Leezenboxen wird im Rahmen der Ausbauplanung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau konkretisiert. 2.3.2 Baumpflanzungen auf Stellflächen In den Baugebieten ist je angefangene 6 ebenerdige Stellplätze ein standortgerechter Laubbaum zu pflan- zen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhal- ten (§ 9 (1) 25a BauGB). Die Bäume dienen der Be- schattung der Stellplätze und sind unmittelbar im Be- reich der Stellplätze zu pflanzen. Zu verwenden sind Hochstämme einer mindestens mittelkronigen standort- gerechten Baumart in dreimal verpflanzter Qualität mit einem Stammumfang von mindestens 18-20 cm, z.B. Platane, Stieleiche, Ahorn. Die Baumscheiben sind mit einer Größe von mindestens 6 m² (2x3 m) einzurichten. Die Baumstandorte sind mit boden-deckenden Pflan- zen zu begrünen und vor dem Befahren und Beparken zu sichern. Der Bebauungsplan trifft nur Festsetzungen zu Ver- kehrsflächen sowie Grünflächen. Die Anordnung sowie Anzahl der Stellplätze und somit auch die Anzahl und Verortung von Bäumen wird im Rahmen der Ausbau- planung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau kon- kretisiert. Der Stellungnahme, Bäume mit einem Anpflanzgebot festzusetzen, wird nicht ge- folgt. Beschlussvorschlag 1.1.2 2.3.3 Artenschutz Es konnten 30 verschiedene Vogelarten in den einzel- nen Untersuchungsgebieten und in deren direkten Um- gebung nachgewiesen werden. Davon sind drei soge- nannte „planungsrelevante“ Vogelarten, bei denen aber keine Betroffenheit vorliegt, da nur „überfliegend“ oder Ein entsprechender Hinweis wurde im Bebauungsplan aufgenommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 7 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag „Nahrungsgast“. Die sonstigen nachgewiesenen Vogel- arten sind weit verbreitet. Bei Eingriffen in den Gehölzbestand bzw. bei der Bau- feldfreimachung sind zeitliche Vorgaben zu beachten: • Gehölzarbeiten nur innerhalb des Zeitraum von 01.10 – 28/29.02 eines Jahres • Ausnahmen nur nach Freigabe durch einen Sachver- ständigen 2.3.4 Fledermäuse Es wurden vier Fledermausarten nachgewiesen: Gro- ßer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfleder- maus und Breitflügelfledermaus. Darüber hinaus konn- ten 2 Arten nicht sicher nachgewiesen werden: Kleiner Abendsegler und Zweifarbfledermaus. Alle Fleder- mausarten gehören zu den planungsrelevanten Arten. Bei keiner Art gab es aktuell einen Quartiernachweis in den einzelnen Untersuchungsgebieten. Für Eingriffe in den Gehölzbestand gilt: • Wenn im Zuge der Planumsetzung der Baumbestand erhalten wird, ist kein Eintreten von Verbotstatbestän- den zu erwarten. • Kommt es zu einem Eingriff in den Baumbestand und ggf. Entfernung von potenziellen Baumhöhlenquartie- ren, sind weitere Vermeidungsmaßnahmen und ggf. Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Diese bestehen in der zeitlichen Begrenzung der Gehölzrodung (Anfang bis Ende Oktober), einer vorherigen Ein- bzw. Ausflug- und Baumhöhlenkontrolle auf Besatz und ggf. Entwer- tung des Quartierpotenzials. Ein entsprechender Hinweis wurde im Bebauungsplan aufgenommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 8 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag • Die Gehölzbeseitigung hat daher unter ökologischer Baubegleitung zu erfolgen. • Falls ein Fledermausbesatz festgestellt werden sollte, ist die Umsetzung von CEF-Maßnahmen (Aufhängen von entsprechenden Ersatzquartieren) notwendig. Zur Minimierung der Lichtemissionen sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen: • Möglichst geringe Aufstellhöhen der Lichtquellen an den Straßenzügen zur Verringerung großräumiger An- lockeffekte • Verwendung geschlossener Lampenkörper (kein Hit- zetod von Insekten) mit gerichteter Anstrahlung der be- treffenden Bereiche (Lichtbündelung) • Keine Verwendung von Kugelleuchten oder nur zum Teil abgeschirmter Leuchten • Keine Beleuchtung angrenzender Flächen • Verwendung von insekten- und fledermausfreundli- chen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen UV- Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von < 3000 K) • Keine Nachtbeleuchtung während der Bauzeit 2.4 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, Stellungnahme vom 31.03.2023 Für die WLE Haltestelle wird ein Altglascontainer- Standort benötigt. Auf der WLE-Fläche haben früher auch zwei Altglascontainer gestanden. Leider mussten Das Amt für Mobilität und Tiefbau erstellt derzeit die Ausbauplanung für den Haltepunkt. Nach derzeitigem Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 9 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag diese dort abgezogen werden, da aufgrund des Stra- ßenverkehrs eine sichere Verladung nicht sichergestellt werden konnte. Wenn eine Durchfahrtsgenehmigung von der Hiltruper Str. zur Straße Am Steintor oder um- gekehrt vorläge, könnte der Altglascontainer-Standort dort wieder eingerichtet werden. Vor Ort sind auch zwei große Supermärkte, für die Kunden wäre es ein kurzer Weg zur Altglasentsorgung. Die Container können in Unterflur geplant werden. Es sollten zwei Container für Weißglas und einen für Bunt- glas eingeplant werden. Kenntnisstand, stehen keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Darüber trifft der Bebauungsplan nur Festsetzungen zu Verkehrsflächen sowie Grünflächen. Die Anordnung von Altglascontainer ist somit nicht Gegenstand der Planung. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 10 von 61 3 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom bis einschließlich Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.1 Private Stellungnahme vom 08.07.2023 3.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Werte der schall- technischen Untersuchung mit Blick auf die Zugmo- delle nicht plausibel seien. Außerdem seien bereits Züge bestellt worden, obwohl die Planung noch nicht abgeschlossen sei. Die angesprochenen Faktoren betreffen den Betrieb des Schienenverkehrs und sind somit im Rahmen des Plan- feststellungsverfahrens zu betrachten. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die "öffentlichen Grünfläche" nur als zusätzliche Fläche Sinn machen würde und nicht als Ausgleich für die bisherige Grün- fläche dienen könne. Im Umweltbericht ist eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzie- rung erfolgt, mit dem Ergebnis, dass ein externer Aus- gleich erforderlich ist. Die Erläuterung zur Bewertung sowie den Verweis auf die Ausgleichsflächen können dem Kapitel 8.4 der städtebaulichen Begründung ent- nommen werden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.1.3 Es wird darauf hingewiesen, dass seit der Entfernung von Wildwuchs entlang der Gleise keine Fledermäuse und nur wenige Vögel und Eichhörnchen zu beobach- ten seien. Das Bauvorhaben stelle daher eine Beein- trächtigung des Lebensraumes dar. Für alle fünf Haltepunkte im Münsteraner Stadtgebiete wurde eine Artenschutzprüfung (Stufe II) durchgeführt, die jeden Haltepunkt separat betrachtet. Nach gut- achterlicher Einschätzung treten die Verbotstatbe- stände des § 44 BNatSchG nicht ein. (vgl. Anlage der Halte-stellen der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) zwischen Münster und Sendenhorst, Ar- tenschutzprüfung (Stufe II) von 2021) Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.1.4 Es wird angeregt, die PKW-Stellplatzanzahl zu erhö- hen. Der Bebauungsplan definiert keine exakten Stellplatz- zahlen. Die Festsetzung der Flächen ist so gewählt, dass eine flexible Ausgestaltung im Rahmen der Aus- bauplanung möglich ist. Bei der Konzeption des ver- kehrstechnischen Entwurfes durch das Amt für Mobilität Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 11 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag und Tiefbau wurden in Abstimmung mit der WLE plau- sible Annahmen der Stellplatzbedarfe getroffen. Eine Aufweitung der Verkehrsfläche ist nicht möglich. 3.1.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbindung mit der WLE in die Innenstadt keine Zeitersparnis im Ver- gleich zu Auto habe. Die übergeordneten verkehrsplanerischen Fragestellun- gen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Planung. Diese sind im Planfeststellungsverfahren abzuwägen bzw. liegen in der Zuständigkeit des Amtes für Mobilität und Tiefbau. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.1.6 Es wird angeregt, anstelle der WLE-Reaktivierung die Taktung der Buslinie 32 zu erhöhen, da diese direkt in die Innenstadt fahre. Außerdem könnte die Trasse der Gleise für Schnellbusse asphaltiert werden. Die übergeordneten verkehrsplanerischen Fragestellun- gen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Planung. Diese sind im Planfeststellungsverfahren abzuwägen bzw. liegen in der Zuständigkeit des Amtes für Mobilität und Tiefbau sowie der Stadtwerke Münster. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.1.7 Es wird angeregt, dass aus Gründen des Lärmschut- zes der Bus im Kreisverkehr wendet, anstatt durchs Plangebiet zu fahren. Dadurch könnten zudem Kosten für die zu schaffende Busfahrbahn vermieden werden. Der Bebauungsplan setzt überwiegend Verkehrsfläche fest, die auf der Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs dimensioniert ist. Die Stadt Münster versucht die ideale Bus/Schienen Verknüpfung zu erreichen. Nicht nur das Wenden der Linien ist wichtig, sondern auch die Möglichkeit für den Bus eine Pause einzule- gen. Somit handelt es sich bei dem Haltepunkt um eine Endhaltestelle mit Warteposition und Toilettenhäuschen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.1.8 Es wird darauf hingewiesen, dass der Bereich Am Steintor 54 a,b,c als Gewerbegebiet uns nicht als Mischgebiet in der schalltechnischen Untersuchung bewertet worden sei und somit höhere Lärmwerte in dem Bereich zulässig wären. Für den Bereich Am Steintor 54 a,b,c ist in der schall- technischen Untersuchung ein Mischgebiet angesetzt worden. Auf Basis der in der Offenlage gem. § 1 Abs 3 BauGB eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeit ist vom Ingenieurbüro nts eine er- Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 12 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag gänzende lärmtechnische Stellungnahme verfasst wor- den (mit Stand von 21.12.2023). In dieser findet eine Auseinandersetzung mit den anzusetzenden Grenzwer- ten statt. An den genannten Grundstücken werden auch die Grenzwerte für allgemeine Wohngebiete eingehal- ten. 3.2 Private Stellungnahme vom 18.07.2023 3.2.1 Es wird darauf hingewiesen, dass das Planfeststel- lungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Deshalb wird angeregt, die Bebauungspläne erst auf Basis ei- ner abgeschlossenen Planung zu ändern. Die rechtliche Grundlage, um einen Bebauungsplan zu ändern ergibt sich aus § 1 Abs 3 BauGB: „Die Gemein- den haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und so- weit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist […]“ Das Planungserfordernis ergibt sich daraus, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umset- zung des verkehrstechnischen Entwurfes ohne den Be- bauungsplan nicht gegeben sind. Im Sinne der Verfahrensbeschleunigung erfolgt die Auf- stellung des Bebauungsplans parallel zu dem Planfest- stellungsverfahren zur Reaktivierung des Schienenper- sonennahverkehrs auf der WLE-Strecke. Die Abstim- mung der jeweiligen Planungen erfolgt dabei fortlaufend. Der Stellungnahme, den Sat- zungsbeschluss zum Bebau- ungsplan erst nach Ab- schluss des Planfeststel- lungsverfahrens zur Reakti- vierung des Schienenperso- nennahverkehrs zu treffen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.3 3.2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die langfristige Fi- nanzierung der WLE-Reaktivierung nicht sichergestellt sei und die Bebauungspläne deshalb noch nicht geän- dert werden könnten. Aufgrund der gestiegenen Ener- giekosten und der Folgen des 49-EuroTickets seien die Kalkulationen nicht mehr aktuell. Die Prüfung der finanziellen Machbarkeit der Strecken- reaktivierung sowie der Fahrgastzahlen fällt in die Zu- ständigkeit der WLE. Seitens der WLE wird das Verfah- ren fortgeführt. Erkenntnisse, dass das Projekt aufgrund einer möglichen fehlenden Finanzierbarkeit nicht weiter- geführt wird, liegen nicht vor. Somit besteht auch derzeit Der Stellungnahme, den Sat- zungsbeschluss zum Bebau- ungsplan erst nach Ab- schluss des Planfeststel- lungsverfahrens zur Reakti- Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 13 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Neube- wertung der prognostizierten Fahrgastzahlen zu erfol- gen habe, da durch vermehrtes mobiles Arbeiten so- wie konkurrierende Verkehre zur WLE durch Stadt und Umlandgemeinden die Annahmen der Fahrgastzahlen nicht mehr korrekt seien. kein Grund, dass Bebauungsplanverfahren nicht weiter zu führen. vierung des Schienenperso- nennahverkehrs zu treffen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.3 3.2.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die standardisierte Bewertung der Wirtschaftlichkeit der WLE-Reaktivie- rung einen zu geringen Kostenpuffer von lediglich 10 - 30 % erhalte. Aufgrund der aktuellen Bau- und Ener- giekostensteigerungen sei der Wert nicht mehr belast- bar. Es wird darauf hingewiesen, dass die langfristige Fi- nanzierung der WLE-Reaktivierung somit nicht sicher- gestellt sei und die Bebauungspläne deshalb noch nicht geändert werden könnten. Siehe 3.2.2 Der Stellungnahme, den Sat- zungsbeschluss zum Bebau- ungsplan erst nach Ab- schluss des Planfeststel- lungsverfahrens zur Reakti- vierung des Schienenperso- nennahverkehrs zu treffen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.3 3.2.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Reaktivierung der WLE als Teil der sogenannten Münsterland S- Bahn bundesweiten Deutschlandtakt unterliege. Dabei käme es zu einer Umkehr in der lnfrastrukturplanung, da nun fahrplanbasiert die notwendige Infrastruktur er- mittelt und der Deutschlandtakt so zum Bewertungs- maßstab zukünftiger lnfrastrukturausbauten würde. Im Ergebnis müsse auch die WLE in diese bundesweite fahrplanbasierte Planung eingebettet sein. Der Ein- wender befürchtet, dass eine zukünftige anpassung an den Deutschlandtakt zu einem 15-Minuten Takt auf der WLE-Strecke führen könnte, woraus mehr Lärm folgen würde. Alle den Betrieb der Bahnstrecke betreffenden Faktoren liegen in der Zuständigkeit der WLE. Dazu gehört unter anderem die Ermittlung der Fahrgastprognosen sowie die Zug-Taktung. Das im Bebauungsplanverfahren er- stellte Schallgutachten berücksichtigt die seitens der WLE zur Verfügung gestellten Daten. Derzeit liegen keine Anhaltspunkte vor, diese in Frage zu stellen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 14 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.2.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM) Ende 2019 beschlossen habe, eine Machbarkeitsstu- die für die Reaktivierung des weiteren Streckenab- schnittes von Sendenhorst über Neubeckum und Wa- dersloh nach Lippstadt in Auftrag zu geben. Dies sei in der vorliegenden Planung zu berücksichtigen, da bei einer Reaktivierung bis Lippstadt ist von deutlich höhe- ren Fahrgastzahlen auszugehen sei. Daraus würden sich andere Eingangsparameter für die Lärmtechni- sche Untersuchung ergeben. Siehe 3.2.4 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.6 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezirksvertre- tung Südost eine Verlegung des Haltepunktes Angel- modde Richtung Hallenbad in Wolbeck und damit in deutliche Nähe zum Bahnhof Wolbeck beschlossen habe. Der Presse sei zu entnehmen, dass die CDU Münster hierzu auch eine Einwendung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der WLE bei der Bezirks- regierung Münster eingereicht habe. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Verle- gung des Haltepunkts Angelmodde näher an den Bahnhof Wolbeck, die Verkehrsbedeutung des Bahn- hof Wolbeck geringer sei und der Bedarf für eine Mo- bilstation in Wolbeck nicht mehr vorläge. Deshalb wird angeregt, den Ausgang des Planfeststellungsverfah- rens der WLE abzuwarten, bevor der Bebauungsplan geändert wird. Die Standortüberprüfung für die Haltepunkte liegt in der Zuständigkeit der WLE und erfolgt im Rahmen des Plan- feststellungsverfahrens. Die Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Standorte wurde durch die WLE bereits durchgeführt. Somit besteht kein Grund, das Bebauungsplanverfahren nicht fortzuführen. Der Stellungnahme, den Sat- zungsbeschluss zum Bebau- ungsplan erst nach Ab- schluss des Planfeststel- lungsverfahrens zur Reakti- vierung des Schienenperso- nennahverkehrs zu treffen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.3 Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 15 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.2.7 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlage von Park & Ride-Stationen gemeinsam im Rahmen des Plan- feststellungsverfahrens der WLE offengelegt und be- handelt werden sollten, da die Planung dieser Anlagen in ein Gesamtkonzept zur WLE-Reaktivierung einge- bettet werden solle. (…) Die Stadt Münster hat kein Planungsrecht die Park & Ride Stationen Wolbeck und Loddenheide über einen Bebauungsplan zu regeln. Im Geltungsbereich der Planfeststellung und somit in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster liegen die Gleisanlagen sowie die Bahnsteige inklusive Ram- pen an den Haltepunkten. Für die darüberhinausgehen- den Ausstattungen, Straßenquerungsmöglichkeiten und Stellplätze liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Münster. Somit sind die zwei Verfahren der Planfeststellung so- wie das Bebauungsplanverfahren zu unterscheiden. Dort wo inhaltliche Überschneidungen der Planungen vorliegen, wie z.B. beim Schall, erfolgt eine entspre- chende Betrachtung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.8 Es wird mit Verweis auf die Förderrichtlinien darauf hingewiesen, dass für die Park & Ride-Anlagen in Münster bereits zweckgebundene Fördermittel beim NWL beantragt worden seien und diese den Kunden der Bahn vorzuhalten seien. Andernfalls wäre eine Rückerstattung der Fördermittel erforderlich. Es wird deshalb gefordert, dass die Planungsinhalte des Bebauungsplans in das Planfeststellungsverfahren für die Reaktivierung des SPNV eingebettet werden müssten. Die Stadt Münster habe kein Planungsrecht die Park & Ride Stationen Wolbeck und Loddenheide über einen Bebauungsplan zu regeln. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Vo- raussetzungen für die Realisierung des Haltepunktes. Fördermittel stehen nicht im direkten Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren. Die rechtliche Grundlage, um einen Bebauungsplan zu ändern oder aufzustellen ergibt sich aus § 1 Abs. 3 BauGB: „Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzu- stellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ent- wicklung und Ordnung erforderlich ist […]“ Das Planungserfordernis ergibt sich daraus, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umset- zung des verkehrstechnischen Entwurfes ohne den Be- bauungsplan nicht gegeben sind. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 16 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.2.9 Das vorgelegte Schalltechnische Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 629 sei fehlerhaft. So wird bemän- gelt, dass eine Verkehrsprognose fehle. Außerdem wird der Prognosehorizont und die Verkehrsbelastung angezweifelt. Es wird darauf hingewiesen, dass das der Planung zu Grunde gelegte Betriebsprogramm mangelhaft sei. Dies betrifft den zu kurzen Prognosehorizont, das nicht berücksichtigte zu erwartende Bevölkerungswachstum durch das potentielle Baugebiet unterhalb Peters- heide/Tiergarten. Außerdem sei Der Bevölkerungszu- wachs mit einem potentiellen Fahrgastzuwachs gleich- gesetzt worden, welcher sich auch in der Angebotsdar- stellung im Betriebsprogramm (Anzahl der Züge und Zuglängen) korrekt widerspiegeln müsse. Ferner solle eine Prognose für den zu erwartenden Güterverkehr nach verkehrswissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden. Das Betriebsprogramm ist Gegenstand des Planfeststel- lungsverfahrens und nicht des vorliegenden Bebauungs- planverfahrens. Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten für das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbei- tete Schallgutachten wurde von der WLE zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang hat eine Plausibili- tätsprüfung der Ergebnisse durch den Gutachter stattge- funden. Derzeit liegen keine Anhaltspunkte vor, die Ein- gangsdaten in Frage zu stellen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.10 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrsprog- nose als die wesentliche Grundlage der Lärmemission auf methodisch korrekte Erstellung und im gewissen Rahmen auch inhaltlich zu prüfen sowie im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens offen zu legen sei. Siehe 3.2.9 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.11 Es wird darauf hingewiesen, dass in den vorgelegten Unterlagen die mögliche Maximalkapazität der Strecke auch mit Blick auf den Bahnbetrieb im Nachtzeitraum nicht dargestellt worden sei. Deshalb wird angeregt, in der Schall- und Erschütterungstechnischer Untersu- Alle Faktoren, die die Bahnstrecke und nicht das Bebau- ungsplan betreffen, liegen in der Zuständigkeit der WLE und werden somit im Planfeststellungsverfahren abge- wogen bzw. festgelegt. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 17 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag chungen auf die Maximalauslastung der Strecke abzu- stellen oder andernfalls das in den Auswirkungsprog- nosen festgelegte Betriebsprogramm als obere Belas- tungsgrenze in der Planfeststellung verbindlich festzu- legen. 3.2.12 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Züge tags und nachts falsch aus den im Rahmen der Plan- feststellung offen gelegten Unterlagen in der für das Bebauungsplanverfahren erarbeitete schalltechnische Gutachten übernommen worden seien. Siehe 3.2.9 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.13 Es wird darauf hingewiesen, dass das Betriebspro- gramm der WLE auf veralteten Fahrgastannahmen ba- siere und somit aufgrund der prognostizierten Bevölke- rungszuwächse mit einer deutlich intensiveren Nut- zung der Strecke gerechnet werden müsse. Alle den Betrieb der Bahnstrecke betreffenden Faktoren liegen in der Zuständigkeit der WLE. Dazu gehört unter anderem die Ermittlung der Fahrgastprognosen sowie die Zug-Taktung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.14 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bahnsteiglänge mit 120 m geplant wurde, damit perspektivisch die Strecke von längeren Zugkonfigurationen genutzt wer- den könne. Eine solche Doppeltraktion habe der ZVM in einer In- formationsveranstaltung Anfang 2017 auch perspekti- visch in Aussicht gestellt. Siehe 3.2.11 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.15 Es wird darauf hingewiesen, dass das Betriebspro- gramm nicht der Beschlusslage entspräche. Der Rat der Stadt Münster habe die Reaktivierung mit einem Betriebsprogramm beschlossen, welches deutlich mehr Personenzüge als auch den nächtlichen Einsatz von Güterzügen vorsähe (insgesamt 104 Züge am Siehe 3.2.11 Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 18 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag Tag). So wäre eine Erhöhung der Züge aufgrund der Beschlusslage sowie technisch möglich. Dies sei in der Lärmgutachten zu berücksichtigen. 3.2.16 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ersichtlich sei, ob technisch notwendige Leer- und Überführungsfahr- ten der Triebfahrzeuge sowie Wartungsarbeiten im Be- triebsprogramm und somit in den schalltechnischen Untersuchungen berücksichtigt wurden. Alle Faktoren, die die Bahnstrecke und nicht das Bebau- ungsplan betreffen, liegen in der Zuständigkeit der WLE und werden somit im Planfeststellungsverfahren abge- wogen bzw. festgelegt. Siehe auch 3.2.9 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.17 Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe zur An- zahl der Güterzüge im Betriebsprogramm zu gering sei. In einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2010 sei man davon ausgegangen, bis zu 300 Meter lange nächtliche Güterzüge fahren zu lassen. Da die Streckenkapazität weder technisch noch be- trieblich beschränkt sei, sei hinsichtlich der Anzahl der Züge -insbesondere der Güterzüge- ein Sicherheitszu- schlag für die Schalltechnische Untersuchung zu be- rücksichtigen. Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten für das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbei- tete Schallgutachten wurde von der WLE zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang hat eine Plausibili- tätsprüfung der Ergebnisse durch den Gutachter stattge- funden. Derzeit liegen keine Anhaltspunkte vor, die Ein- gangsdaten in Frage zu stellen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.18 Es wird darauf hingewiesen, dass die WLE noch inner- halb des Prognosezeitraumes bis 2030 zwischen Wol- beck und Sendenhorst im 20-Minuten-takt, d.h. 6 Züge je Stunde verkehren würde. Die Schalltechnische Un- tersuchung gehe aber von einem 20/40-Minuten Takt aus, d.h. 4 Züge je Stunde. Es wird deshalb eine Neu- berechnung der Schalltechnischen Untersuchung an- geregt. Siehe 3.2.17 Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 19 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.2.19 Es wird darauf hingewiesen, dass aus dem Gutachten ist nicht erkennbar sei, was für Züge Grundlage der Schalltechnischen Untersuchung sind. Die Zug- und Traktionsarten sind der schalltechnischen Untersuchung auf Seite 14 zu entnehmen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.20 Es wird darauf hingewiesen, dass das Gutachten keine Angaben zu den Lärmpegeln bei Bahnübergängen mache, wofür bei der Berechnung nach der Schall 03- Richtlinie Zuschläge vorzunehmen seien. Eine Korrektur wurde gem. Schall 03 berücksichtigt. (vgl. S. 15 sowie Anlage 2 des Schalltechnischen Gut- achtens) Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.21 Es wird darauf hingewiesen, dass die lärmtechnische Untersuchung als Grundlage für die Fahrbahnart (Schiene) die Fahrbahnart „C1" ohne Korrektur nenne, obwohl die WLE eine Fahrbahn mit Betonschwellen nutze, für die rechnerisch ein Lärmzuschlag von 3 dB(A) anzusetzen ist. D.h. die Lärmemissionen werde deutlich zu gering ausgewiesen. Siehe 3.2.17 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.22 Es wird darauf hingewiesen, dass die Konformitätser- klärung der von dem Gutachter genutzten Software fehle. Für das schalltechnische Gutachten wurde das Büro nts beauftragt. Der Gutachter haftet mit seiner Unterschrift bzw. erklärt die Richtigkeit/ Sachlichkeit. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.23 Zuglänge im Gutachten zu kurz Die Geräuschemissionen werden im nts-Gutachten auf Basis von Zügen mit einer Länge von 35 Metern (bei Einfachtraktion) berechnet. Tatsächlich wurden für die WLE-Strecke vom NWL aber Züge mit einer Länge von 55 Metern bestellt. Auch die Lärmtechnische Un- tersuchung, welche die WLE im Rahmen des Planfest- stellungsverfahrens vorgelegt hat, rechnet mit deutlich längeren Zügen. Da Zuglänge und Achsanzahl we- sentliche Eingangsparameter für die Berechnung von Lärmemissionen sind, ist davon auszugehen, dass das Die Berechnungen zum Bebauungsplan wurden mit denselben Zuglängen und mit identischen Emissionspe- geln wie in der Planfeststellung der WLE-Bahn vorge- nommen. In der Dokumentation der Berechnungsgrund- lagen im Anhang 2 des Berichtes vom Büro nts wurden aber noch die Standardwerte der 16. BImSchV mit kür- zeren Zuglängen angegeben. Somit handelt es sich um einen Darstellungsfehler im Anhang des Schallgutach- tens. Dieser wurde nachträglich korrigiert. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 20 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag vorgelegte nts-Gutachten die Lärmemissionen deutlich zu gering ausweist. Es wird eine Neuberechnung auf Basis der korrekten Zuglängen gefordert. 3.2.24 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht erläutert wurde, wie die Messpunkte im Lärmgutachten ausge- wählt wurden. Außerdem sei es erforderlich, bei Fas- saden mit einer Länge von mehr als 5 Metern Länge diese in Teilfassaden zu zerlegen und dort jeweils ei- nen Messpunkt zu positionieren. Bei der Prüfung auf Lärmschutzansprüche sei auf Einzelpunktberechnun- gen an allen schutzwürdigen Gebäuden abzustellen, um im Hinblick auf die nach § 41 Abs. 2 BlmSchG durchzuführende Verhältnismäßigkeitsprü- fung aktiver Schallschutzmaßnahmen die Zahl der Wohneinheiten mit Lärmschutzansprüchen hinrei- chend genau ermitteln zu können. Die Lage der betrachteten Gebäude mit schutzwürdigen Räumen im Umfeld des Haltepunktes Wolbeck wurde im Rahmen eines Ortstermins am 24.03.2022 ermittelt. Der Gutachter hat Immissionsorte entlang aller an den Gel- tungsbereich des Bebauungsplans angrenzenden Wohngebäude festgelegt. Je nach Ausrichtung bzw. Form des Baukörpers wurden mehrere Immissionsorte angesetzt. Die Ergebnisse sind im Anhang des Gutach- tens nachvollziehbar dargestellt. Die Prüfung auf die An- spruchsvoraussetzung auf Lärmvorsorge an Gebäuden ist mit der erforderlichen Genauigkeit ermittelt worden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.25 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gutachten keine lsophonenkarten beigefügt seien, die Schallaus- breitung sei damit nicht nachvollziehbar. Eine Darstellung der Berechnungsergebnisse in Form von Isophonenkarten ist nicht erforderlich. Ziel des Gut- achtens ist die Überprüfung der schalltechnischen Aus- wirkungen des Vorhabens auf die angrenzende Wohn- bebauung. Diese werden im Gutachten für die jeweili- gen Immissionsorte nachvollziehbar dargestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.26 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungssitua- tion falsch abgebildet worden sei. Dies betrifft das Ge- bäude, welches im Flurstück 366 liege und mittlerweile abgerissen und neu bebaut worden sei. Im Ergebnis sei der Messpunkt 6.1 ca. 20 Meter zu weit entfernt Das Gutachten hat in dem betreffenden Bereich nicht die korrekte Bestandsbebauung berücksichtigt. Deshalb wurde dies mit Stellungnahme vom 21.12.2023 (die Stellungnahme wurde im Rahmen der erneuten Veröf- fentlichung der Planunterlagen mit veröffentlicht) gut- achterlich untersucht und bewertet. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 21 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag von der WLE- gelegt, so dass für den Messpunkt 6.1 zu geringe Lärmwerte ausgewiesen würden. Im Bebauungsplan Nr. 509 – Wolbeck „Am Steintor / Petersheide / Petersdamm“ wurden Baugrenzen auf dem Flurstück Nr. 366 festgesetzt, sodass schutzwür- dige Nutzung auch näher an der Bahnstrecke zulässig ist als der betrachtete Immissionsort IO 06. Zur Prüfung der Verkehrsgeräuschsituation an der nordöstlichen, der Bahnstrecke nächstgelegenen Baugrenze des Flur- stücks Nr. 366 wurden ergänzende Berechnungen auf der Grundlage der in Kapitel 4 des schalltechnischen Gutachtens zum gegenständlichen Bebauungsplan be- schriebenen Berechnungsverfahren für die in Abbildung 4 dargestellten Immissionsorte (Höhe jeweils 4 m über Gelände) durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse zei- gen, dass der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete an allen Immissionsorten an der nordöstlichen Baugrenze des Flurstücks Nr. 366 unterschritten wird. (vgl. Tabelle 2 der schalltechnischen Stellungnahme von nts vom 21.12.2023) 3.2.27 Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebäude Hiltru- per Straße 21 - 21g im Lärmgutachten als Mischgebiet mit höheren Lärmgrenzwerten zugeordnet würden. Gebietscharakter sei hier jedoch ein allgemeines Wohngebiet mit geringeren Lärmgrenzwerten. Analog zu der Betrachtung der schalltechnischen Unter- suchung, die im Rahmen der Planfeststellung erarbeitet wurde, wurde auch im Gutachten zum Bebauungsplan eine Einordnung als Mischgebiet vorgenommen. Der Im- missionsgrenzwert für Mischgebiete wird an allen be- trachteten Immissionsorten unterschritten. Auf Basis der in der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeit ist vom Ingenieurbüro nts eine er- gänzende lärmtechnische Stellungnahme verfasst wor- den (mit Stand von 21.12.2023). In dieser findet eine Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 22 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag Auseinandersetzung mit den anzusetzenden Grenzwer- ten statt. Werden die Grenzwerte für allgemeine Wohn- gebiete angenommen, ergibt sich für das Gebäude Hiltruper Straße 21 sich ein Anspruch auf Lärmvorsorge i.S.d. 16. BImSchV. (vgl. städtebauliche Begründung so- wie schalltechnische Stellungnahme, nts vom 21.12.2023) 3.2.28 Es wird darauf hingewiesen, dass der Jugendclub „Bahnhof Wolbeck" bei der Lärmtechnischen Untersu- chung als Lärmquelle fehle. Das Jugendzentrum liegt außerhalb des Geltungsberei- ches des Bebauungsplans. Da sich die Untersuchung der Auswirkungen der Planung des Haltepunktes nur der Verkehrslärm relevant ist, ist das Jugendzentrum nicht als Lärmvorbelastung zu betrachten. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.29 Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtlärmbe- lastung im Einwirkbereich ungeprüft sei, was dazu führe, dass die Auswirkung des Vorhabens auf den Menschen, d.h. die Betroffenheit, nicht ausreichend dargestellt werden könne. Bei einem erheblichen Um- bau wie bei der WLE sei die Gegenüberstellung der Gesamtbeurteilungspegel (Summenpegel) aus den Geräuschen aller einwirkenden Landverkehrswege vor und nach Fertigstellung des verfahrensgegenständli- chen Verkehrsweges darzustellen. Weiter wird darauf hingewiesen, dass zu hohe Lärmeinwirkungen als „schädliche Umwelteinwirkungen" das Recht auf kör- perliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) oder die Nutzung des Eigentums (sog. eigentumsrechtlicher Eingriff nach Art. 14 GG) und somit Grundrechte beeinträchti- gen könnten. Somit sei die Bildung eines Gesamtlärm- Maßgebend ist allein der Beurteilungspegel des von dem neu zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms. Die Bildung von Summen- pegeln kann geboten sein, wenn der neue oder zu än- dernde Verkehrsweg im Zusammenwirken mit vorhan- denen Vorbelastungen durch andere Verkehrswege ins- gesamt zu einer Lärmbelastung führt, die mit Gesund- heitsgefahren oder einer Beeinträchtigung der Substanz des Eigentums verbunden ist. Beide Verkehrsarten lie- gen unterhalb der Grenzwerte und die Zusatzbelastung durch den Verkehr ist so gering, dass sie als solche nicht wahrgenommen wird. Die Bildung von Summenpe- geln ist daher nicht erforderlich. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 23 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag oder Summenpegels für Schienen- und Straßenver- kehrsgeräusche erforderlich. Denn wenn ein neuer o- der zu ändernder Verkehrsweg im Zusammenwirken mit vorhandenen Vorbelastungen anderer Verkehrs- wege insgesamt eine Belastung hervorrufe, die den kritischen Bereich der Gesundheitsgefährdung erreicht oder zu einem Eingriff in die Substanz des Eigentums führt, dürfe es mit einer bloß sektoralen Betrachtung des jeweiligen Verkehrsweges nicht sein Bewenden haben (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 -4 A1075.04, BVerwGE 125, 116 Rn. 389 f., 394 f.; BVerwG, Urteil vom 29.06.2017, BVerwG 3 A 1.16). 3.2.30 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stand- und Ag- gregatgeräusche, welche an den Bahnhaltepunkten wie z.B. in Wolbeck entstehen, wenn die Züge dort ab- gestellt sind oder länger halten, sind nicht in die Schalltechnische Untersuchung eingeflossen seien. Das im Bebauungsplanverfahren erstellte Schallgutach- ten berücksichtigt die seitens der WLE zur Verfügung gestellten Daten. Dazu gehören alle den Betrieb betref- fenden Faktoren. Derzeit liegen keine Anhaltspunkte vor, diese in Frage zu stellen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.31 Es wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungsan- sprüche nicht ermittelt worden seien. Die Außenwohn- bereiche wie Terrassen, Balkone und Freisitze mit über den Grenzwerten der 16. BlmSchV für die Tagzeit liegenden Schallimmissionen seien hier nicht als Schutzfälle erfasst worden, obwohl die Rechtspre- chung auch diese als schutzbedürftig ansähe (BVerwG Urteil vom 22. März 1986 - Az. 4 C 15/83 - BVerwGE 71, 166, 177) und sich diese räumlich von den berech- neten Schutzfällen an der Fassade von Wohnräumen zum Teil erheblich unterscheiden würden. In der schalltechnischen Untersuchung wurden keine Außenwohnbereiche untersucht. Diese wurden in der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme betrachtet (schalltechnische Stellungnahme vom 21.12.2023). Lediglich an dem Immissionsort an der Hiltruper Straße 21 zeigen sich zusätzlich zu den Überschreitungen an der Fassade auch für den Außenwohnbereich des 2. Obergeschosses (Balkone) Überschreitungen der Grenzwerte in der Betrachtung als Allgemeines Wohn- gebiet um 3 dB(A) im relevanten Tagzeitraum. Daher sind hier die Anspruchsvoraussetzungen gegeben. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 24 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.2.32 Es wird darauf hingewiesen, dass jede Lärmbeein- trächtigung als abwägungserheblicher Belang anzuse- hen sei, die „nicht nur als geringfügig einzustufen ist." Das Bundesverwaltungsgericht gehe auch bei Fassa- denpegeln knapp unterhalb der Grenzwerte des § 2 der 16. BlmSchV von einer Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch Verkehrslärm aus, wenn die Zu- mutbarkeitsschwelle durch Rechtsverordnung auf- grund von Vorschriften wie § 43 BlmSchG normativ festgelegt wurde. Daher seien auch Fassaden von Wohnimmobilien mit Pegeln bis zu 3 dB(A) unterhalb der Grenzwerte des § 2 der 16. BlmSchV als schutzwürdig anzusehen und als Schutzfälle zu erfassen. Dies folge zudem aus der oben begründeten Ungenauigkeit der Berechnungs- methodik der Schall 03 (+ 3 dB). Es wird darauf hinge- wiesen, dass dies nicht korrekt in der schalltechni- schen Untersuchung behandelt worden sei. In der schalltechnischen Untersuchung wird im Ergebnis dargelegt, dass die Immissionsgrenzwerte von Mischge- bieten und allgemeinen Wohngebieten weitestgehend eingehalten werden. Lediglich an dem Immissionsort an der Hiltruper Straße 21 zeigen sich zusätzlich zu den Überschreitungen an der Fassade auch für den Außen- wohnbereich des 2. Obergeschosses (Balkone) Über- schreitungen der Grenzwerte in der Betrachtung als All- gemeines Wohngebiet um 3 dB(A) im relevanten Tag- zeitraum. Daher werden auch hier Anspruchsvorausset- zungen ausgelöst. Abwägungsrelevant sind auch Lärmbelastungen unter- halb der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. An der Mehrzahl der untersuchten Gebäude liegen die Be- urteilungspegel deutlich unter den Grenzwerten. In die- sen Fällen sind die vorhabenbedingten Lärmbelastun- gen zumutbar. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.33 Es wird darauf hingewiesen, dass Kfz- und Busverkehr zu gering angesetzt worden sei. Es fehle der Verkehrs- lärm der Buslinie 8 auf der Hiltruper Straße. Außerdem seien die im Gutachten angesetzten 67 Fahrten basie- rend auf den Stellplätzen viel zu gering angesetzt und nicht plausibel. Zur Bewertung des Verkehrslärms auf der Hiltruper Straße hat der Gutachter die Knotenpunktzählungen der Stadt Münster mit in die Betrachtung einfließen lassen. In diesen Knotenpunktzählungen wurde auch der Bus- verkehr aufgenommen. Es ist nicht geplant die Anzahl der Fahrten der angesprochenen Buslinie 8 zu erhöhen. Bis 2026/2027 sollen in Münster alle Buslinie elektrifi- ziert werden. Die Linie 8 ist bereits teilweise elektrifiziert und wirkt sich somit positiv auf die Lärmbelastung aus. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 25 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag Bei dieser Planung handelt es sich um eine Angebots- planung. Bezüglich einer zukünftigen Auslastung wur- den vom Gutachter plausible Annahmen getroffen. 3.2.34 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Lärmtechni- schen Untersuchung ein einheitlicher Gussasphalt an- genommen worden sei, während in den Darstellungen des verkehrstechnischen Entwurfes in der städtebauli- che Begründung Teile der Fahrbahn und Stellflächen als gepflastert dargestellt worden seien. Die veröffentlichen Darstellungen dienen der Vermitt- lung der grundlegenden Idee, die die Stadt Münster an dem Haltepunkt verfolgt. Die dargestellten Inhalte ent- sprechen nicht unbedingt der späteren Ausbauplanung. Die im Gutachten angesetzten Straßenbeläge wurden mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau abgestimmt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.35 Es wird darauf hingewiesen, dass die „weiteren Para- meter" nach Anl. 2 zu § 4 der 16. BlmSchV sind nicht dokumentiert seien und somit die Offenlage der für die Umweltverträglichkeitsprüfung relevanten Umstände ist unvollständig sei. Die Schalltechnische Untersu- chung sei ohne Kenntnis dieser Parameter nicht über- prüfbar. Die für die vorliegende schalltechnische Berechnung er- forderlichen Eingangsparameter zum Schienenverkehrs- lärm sind im Lärmgutachten unter Kapitel 3.1 „Geräu- schimmissionen Schienenverkehr“ und im Anhang 2 dargelegt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.36 Es wird darauf hingewiesen, dass der Scheiben- bremsanteil und die Traktion der Emittenten Triebwa- gen nicht Gegenstand der Offenlegung der Unterlagen zu einem für die Umweltverträglichkeitsprüfung rele- vanten Umstand sei. Die angesprochenen Faktoren betreffen den Betrieb des Schienenverkehrs und sind somit im Rahmen des Plan- feststellungsverfahrens zu betrachten. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.37 Es wird darauf hingewiesen, dass der Emissionspegel nach Nr. 2.2.9 der Anlage 2 zu § 4 der 16. BlmSchV in 3,5 m Höhe über der Schienenoberkante zu berech- nen sei, in der Schalltechnische Untersuchung aller- dings der Emissionspegel davon abweichend in Höhe der Gleisoberkannte und in 4 m Höhe berechnet wor- den sei. Der Einwand betrifft die im Rahmen der Planfeststellung erstellte schalltechnischen Untersuchung und ist somit nicht im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans abzuwägen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 26 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.2.38 Es wird darauf hingewiesen, dass die Schalltechnische Untersuchung keine Fahrten von Güterzügen im Prog- nose-Mit-Fall untersucht habe, obwohl es im liberali- sierten Schienenverkehrsmarkt den Eisenbahnver- kehrsunternehmen freistehe, auch im Jahr 2030 nach einem Ausbau Güterzüge auf der Eisenbahnstrecke verkehren zu lassen. Siehe 3.2.37 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.39 Es wird darauf hingewiesen, dass die Annahme der Nachtfahrten in der schalltechnischen Untersuchung nicht plausibel und zu gering angesetzt worden sei. Siehe 3.2.37 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.40 Es wird angeregt, dass die Anzahl der Fahrradstell- plätze in den Leezenboxen im Sinne einer Reduzie- rung der Flächenversiegelung verringert wird, auf ein tatsächlich notwendiges Maß begrenzt werden. Die Flächen sollten perspektivisch gesichert und erst bei einem tatsächlichen Nachfragebedarf ausgebaut wer- den, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Der Bebauungsplan definiert keine exakten Stellplatz- zahlen, weder für PKWs noch für Fahrräder. Die Fest- setzung der Flächen ist so gewählt, dass eine flexible Ausgestaltung im Rahmen der Ausbauplanung möglich ist. Bei der Konzeption des verkehrstechnischen Ent- wurfes durch das Amt für Mobilität und Tiefbau wurden in Abstimmung mit der WLE plausible Annahmen der Stellplatzbedarfe getroffen. Die Anzahl der Stellplätze ergibt sich außerdem aufgrund der verfügbaren Flächen sowie der standardisierten Bauformen der Leezenbo- xen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.41 Es wird darauf hingewiesen, dass aus den Planungs- unterlagen nicht hervorgehe, ob die angedachte Bus- Schiene-Verknüpfung barrierefrei ausgestaltet ist. Außerdem wird angeregt, dass der Bahnsteig auf der ganzen Länge von 120 m auf 6 m ausgebaut werden sollte. Zu diesen übergeordneten verkehrsplanerischen Frage- stellungen trifft der Bebauungsplan keine Festsetzun- gen. Im Bebauungsplan werden die Verkehrs-und Grün- fläche festgesetzt. Die angesprochene Ausgestaltung des Bahnsteigausbaus betreffen die Ausbauplanung und sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfah- rens. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 27 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.2.42 Es wird angeregt, neben dem Toilettenhäuschen für die Busfahrer auch Toiletten für Fahrgäste bzw. für die Allgemeinheit einzurichten. Die angesprochene Planung wird im Rahmen der Aus- bauplanung konkretisiert und ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.43 Es wird angeregt, dass einer öffentlichen Rufsäule für Taxis sowie Taxi-Stellplätze vorgesehen wird. Die Festsetzung der Flächen im Bebauungsplan ist so gewählt, dass eine flexible Ausgestaltung im Rahmen der Ausbauplanung möglich ist. Je nach Bedarf kann im Rahmen der Ausbauplanung eine Anpassung der Stell- plätze, d.h. auch eine Anordnung von Taxi-Stellplätzen, im Rahmen der Festsetzungen erfolgen. Der Bebau- ungsplan trifft dazu keine Festsetzungen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.3 Private Stellungnahmen vom 30.07.2023 3.3.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die vorlie- gende Planung der Individualverkehr in diesem Be- reich verstärke und es wird zu einem Verkehrschaos kommen. Der WLE Haltepunkt in Wolbeck sollte des- halb nicht umgesetzt werden. Die Wahl des Standortes für die Haltepunkte liegt in der Zuständigkeit der WLE und erfolgt im Rahmen des Plan- feststellungsverfahrens. Somit ist die Festlegung des Standortes für den Haltepunkt in Wolbeck nicht Bestand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Derzeit gibt es keinen Grund zur Annahme, dass ein Szenario in der beschriebenen Form eintreten wird. Im Gegenteil wird mit der WLE-Reaktivierung eine Redu- zierung des Individualverkehrs angestrebt. Der Stellungnahme, das Be- bauungsplanverfahren zur Errichtung des Haltepunktes in Wolbeck nicht fortzufüh- ren, wird nicht gefolgt Beschlussvorschlag 1.1.4 3.3.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Realisierung der vorliegenden Planung eine Problemzone entstehe, die zu mehr Müll, Vandalismus und Lärm führen würde. Die angesprochenen Aspekte sind nicht Gegenstand der vorliegenden Planung. Bei Ruhestörungen oder Vandalismus ist das Ordnungsamt zuständig. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.3.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Planung zu einer Umweltbelastung mit Blick auf Lärm, Feinstaub und Abgasen führe. Die angesprochenen Auswirkungen wurden im Umwelt- bericht behandelt. Erhebliche nachteilige Umweltauswir- kungen sind nicht erkennbar. Der Stellungnahme, das Be- bauungsplanverfahren zur Errichtung des Haltepunktes Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 28 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag in Wolbeck nicht fortzufüh- ren, wird nicht gefolgt Beschlussvorschlag 1.1.4 3.3.4 Der Bedarf für eine Reaktivierung ist nicht gegeben, weshalb eine Überprüfung des Kosten-Nutzen-Faktors angeregt wird. Die Ermittlung der prognostizierten Fahrgastzahlen und die Prüfung der Finanzierbarkeit liegt in der Zuständig- keit der WLE. Seitens der WLE wird das Verfahren fort- geführt. Es gibt bisher keinen Grund zur Annahme, dass das Projekt aufgrund einer möglichen fehlenden Finan- zierbarkeit, nicht weitergeführt wird. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.3.5 Die hoch verschuldete Stadt Münster verfüge nicht über ausreichende Mittel für dieses Projekt Siehe 3.3.4 Für die Baumaßnahmen zur Errichtung der Verkehrsflä- chen im Bereich des Bebauungsplans werden finanzi- elle Mittel durch die Stadt Münster bereitgestellt. Hier- rüber wird in den Haushaltsberatungen des Rates ent- schieden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.4 Private Stellungnahme vom 30.07.2024 3.4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass den Planunterlagen nicht zu entnehmen sei, welche Bauhöhe die Leezen- boxen bzw. die Toilette für den Busfahrer haben. Es wird angeregt, den verkehrstechnischen Entwurf in hö- herer Auflösung zum Download bereit zu stellen. Die Planung der Leezenboxen liegt in der Zuständigkeit des Amtes für Mobilität und Tiefbau. Der Bebauungs- plan stellt setzt zwar die dafür erforderlichen Flächen fest. Allerdings beinhaltet der Bebauungsplan nicht die konkrete Planung der Leezenboxen oder der Toiletten. Diese erfolgt im Rahmen der noch laufenden Ausfüh- rungsplanung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau. Der in der Begründung dargestellte verkehrstechnische Entwurf dient nur zum besseren Verständnis und ist nicht Teil des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 29 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.4.2 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Mitschrift zur Bürgeranhörung bereits Planungsfragen geäußert wor- den seien, die sich nicht im aktuellen Planungsstand wiederspiegeln. Die Anregungen im Rahmen der Bürgeranhörung wer- den durch das Stadtplanungsamt in Abstimmung mit dem Amt für Mobilität für Tiefbau abgewogen. Eine An- regung führt nicht zwangsläufig zur Anpassung der Pla- nung. Das Ergebnis der Abwägung ist diesem Doku- ment zu entnehmen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.4.3 Es wird angeregt, die vorgesehene Toilette für die Busfahrer in die dort vorhandene Leezenboxen zu in- tegrieren und eine öffentliche Toilette für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Da die Leezenboxen in der Regel standardisiert sind, kann eine angeregte individuelle Planung nicht erfolgen. Die vorliegende Planung dient der verkehrlichen Pla- nung und sieht keine öffentlichen Toiletten vor. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.4.4 Es wird angeregt, die am Haltepunkt vorgesehene Be- leuchtung als adaptive Beleuchtung umzusetzen, auch mit Blick auf den Einfluss der Lichtemissionen für In- sekten. Der Bebauungsplan beinhaltet keine Festsetzungen zur Beleuchtung des Haltepunktes. Diese wird im Rahmen der Ausbauplanung konkretisiert. Bezüglich der Lichtemissionen beinhaltet der Bebau- ungsplan einen Hinweis (Nr. 4) Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.4.5 Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der schall- technischen Untersuchung Bereiche als Gewerbege- biete bewertet worden seien, die allerdings reine Wohngebiete seien. Nach den Unterlagen werden aber deutlich zu hohe Immissionswerte für ein Wohn- gebiet erwartet. Es ist nicht eindeutig welche Grundstücke in der Stel- lungnahme gemeint sind. Die umliegende Bebauung wird in der schalltechnischen Untersuchung sowie in der ergänzenden Stellungnahme differenziert betrachtet. Die Gebiete der untersuchten Immissionsorte wurde entweder als allgemeines Wohngebiet oder als Misch- gebiet betrachtet. Aus dem Gutachten geht hervor, dass im Zusammen- hang mit dem Haltepunkt keine aktiven Lärmschutzmaß- nahmen erforderlich sind. (vgl. schalltechnisches Gutachten, nts von 2023) Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 30 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.4.6 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgeranhö- rung im Februar 2023 von den nördlichen Anliegern eine Anbindung der vorhandenen Gartentörchen an den Bahnhaltepunkt Wolbeck angeregt worden sei. Dies sei im Plan nicht umgesetzt worden. Die öffentliche Grünfläche, die an die betreffenden Grundstücke angrenzt, dient unter anderem zur Entwäs- serung der Verkehrsfläche und wird in diesem Zusam- menhang modelliert. Eine Zuwegung zu den privaten Gärten steht dieser Planung entgegen. Der Stellungnahme, die Zu- wegungen zu den privaten Gärten von der öffentlichen Grünfläche aus zu ermögli- chen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.1 3.4.7 Es wird darauf hingewiesen, dass bereits in der Bür- geranhörung die Befürchtung geäußert worden sei, dass auf der bisherigen Brachfläche zukünftig Vanda- lismus, Lärm und Müll vorkommen werden. Es wird deshalb angeregt, dass für den Ausbau der Fläche die Schaffung von Unterflurcontainern und gleichzeitige Kontrolle durch das Ordnungsamt zu berücksichtigen. Die Kontrolle des öffentlichen Raumes liegt in der Zu- ständigkeit des Ordnungsamtes und ist nicht Gegen- stand der vorliegenden Planung. Darüber hinaus ent- steht im Gegensatz zu der heutigen Brachfläche eine eindeutige Flächenzuweisung und eine geordnete Nut- zung, was eine städtebauliche Auswertung bedeutet. Die Ausgestaltung der Fläche im Detail erfolgt im Rah- men der Ausbauplanung und ist nicht Inhalt des Bebau- ungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.4.8 Es wird darauf hingewiesen, dass aktuell im Umfeld zum zukünftigen Bahnhof Entsorgungscontainer für Bekleidung und Schuhe aufgestellt seien. Es wird an- geregt, auch in Zukunft Entsorgungsmöglichkeiten an- zubieten. Die benannten Container liegen nicht im Geltungsbe- reich des Bebauungsplans. Eine alternative Standortsu- che liegt in der Zuständigkeit der Betreiber. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.4.9 Es wird darauf hingewiesen, dass den veröffentlichten Unterlagen nicht zu entnehmen sei, wann die Realisie- rung der Planung erfolgt. Es sei davon auszugehen, dass die Anlieger während dieser Baumaßnahme er- heblich durch Lärmimmission belästigt würden. Außerdem wird gefordert, dass ein Gutachter die Aus- wirkungen der Bodenerschütterungen durch die Bau- maßnahmen untersucht und bewerten soll. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Vo- raussetzungen für die Realisierung des Haltepunktes. Eine Zeitplanung der Baumaßnahme kann frühestens nach dem Beschluss zur Ausbauplanung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau genannt werden. Bei den angestrebten Baumaßnahmen handelt es sich um gängige Straßenbaumaßnahmen. Eine geforderte Der Stellungnahme, ein Gut- achten zur Bewertung der Auswirkungen durch die ge- planten Baumaßnahmen zu erstellen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.5 Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 31 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag gutachterliche Betrachtung mit Blick auf Bodenerschüt- terungen ist nicht erforderlich. 3.4.10 Es wird darauf hingewiesen, dass in den nördlichen Gärten häufig mehrere Fledermäuse zu sehen und deshalb Nistplätze in der Umgebung zu vermuten seien. Hier sei ein deutliches Augenmerk darauf zu le- gen, dass auch zukünftig die Fledermäuse nicht ver- trieben werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Aus- gleichsflächen für den Bebauungsplan zu weit vom Plangebiet entfernet und nicht für den Ausgleich geeig- net seien. In der Artenschutzprüfung (Stufe II) wurden die arten- schutzrechtlichen Belange im Rahmen des Bebauungs- planverfahrens untersucht. Es konnten keine Fleder- mausquartiere nachgewiesen werden. Dennoch enthält der Bebauungsplan folgenden Hinweis: „Kommt es zu einem Eingriff in den Baumbestand und ggf. Entfernung von potenziellen Baumhöhlenquartieren, sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Falls ein Fle- dermausbesatz festgestellt werden sollte, ist die Umset- zung von CEF-Maßnahmen (Aufhängen von entspre- chenden Ersatzquartieren) notwendig. Die Gehölzbesei- tigung hat unter ökologischer Baubegleitung zu erfol- gen.“ Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.4.11 Es wird angeregt, die vorgesehenen Baumplanzungen im Sinne des Schallschutzes als Baumspalier umzu- setzen und Laubboxen einzuplanen, um das in die Gärten fallende Lau zu entsorgen. Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zu Baum- pflanzungen. Diese werden im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung konkretisiert. Für die öffentliche Grünflä- che sowie die öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt durch die Stadt Münster eine Instandhaltung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.4.12 Es wird angeregt, mehr Stellplätze für PKW und Las- tenräder anzubieten. Am Haltepunkt Wolbeck sind insgesamt 14 Pkw-Stell- plätze geplant. Dabei handelt es sich um einen Mischangebot an Stellplätzen wie Carsharing, Behinder- tenstellplätzen und Stellplätzen mit E-Ladesäulen. 6 Stellplätze stehen allen Verkehrsteilnehmern zur Verfü- gung wobei diese nicht zeitlich begrenzt sind und eher für Pendler gedacht sind. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 32 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag Bei dieser Planung handelt es sich um eine Angebots- planung. Bezüglich einer zukünftigen Auslastung wur- den vom Gutachter plausible Annahmen getroffen. 3.4.13 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anregungen im Rahmen der Beteiligung zum Planfeststellungsverfah- ren bisher unbeantwortet geblieben seien. Der Umgang mit den Stellungnahmen der Planfeststel- lung liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Münster und ist deshalb nicht im Rahmen des Bebauungsplan- verfahrens zu behandeln. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.4.14 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anregungen im Rahmen der Bürgeranhörung während der Offenlage mit der Anmerkung versehen worden seien, dass diese in einer weiteren Planungsphase geprüft werden sollen. Alle Anregungen aus der Bürgeranhörung werden vor der Offenlage geprüft und evtl. berücksichtigt. Da der Rat der Stadt Münster über die Abwägungen aller einge- gangenen Stellungnahmen entscheidet, erfolgt eine Be- antwortung erst nach Satzungsbeschluss. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.5 Private Stellungnahme vom 30.07.2024 3.5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass auf die schriftliche Einwendung im Rahmen des Planfeststellungsverfah- rens keine Rückmeldung erfolgt sei. Es sei nicht nach- vollziehbar, dass nun Bebauungspläne geändert wür- den, ohne das ein Planfeststellungsbeschluss vorläge. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Planfeststellungverfahrens sind in eben- diesem zu behandeln. Im Sinne der Verfahrensbeschleunigung erfolgt die Auf- stellung des Bebauungsplans parallel zum Planfeststel- lungsverfahren. Die Abstimmung der jeweiligen Planun- gen erfolgt dabei fortlaufend. Der Stellungnahme, den Sat- zungsbeschluss zum Bebau- ungsplan erst nach Ab- schluss des Planfeststel- lungsverfahrens zur Reakti- vierung des Schienenperso- nennahverkehrs zu treffen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.3 3.5.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Planrechtferti- gung für das Vorhaben nur gegeben sei, wenn das Vorhaben aus Gründen des Allgemeinwohls objektiv erforderlich sei. Hier sprächen weiterhin gewichtige Ar- Die rechtliche Grundlage, um einen Bebauungsplan zu ändern oder aufzustellen ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 33 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag gumente dafür, dass eine Erforderlichkeit des Vorha- bens aus Gründen des Allgemeinwohls nicht (mehr) bestehe. BauGB: „Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzu- stellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ent- wicklung und Ordnung erforderlich ist […]“ Das Planungserfordernis ergibt sich daraus, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umset- zung des verkehrstechnischen Entwurfes ohne den Be- bauungsplan nicht gegeben sind. Das öffentliche Inte- resse wird darüber hinaus in der städtebaulichen Be- gründung dargelegt. 3.5.3 Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Reaktivie- rung der WLE-Strecke das bestehende Verkehrsange- bot verschlechtert würde, da die Busse R 32 (Regio- nalbus) und S 30 (Schnellbus) ersatzlos gestrichen würden und auch für die Buslinie 8 eine neue Stre- ckenführung geplant sei. Durch die Einführung des Schienenpersonenverkehrs ist eine Veränderung im bestehenden Linienbusangebot zu erwarten. Die übergeordneten Fragestellungen zur Ent- wicklung des ÖPNV werden nicht im Rahmen des Be- bauungsplans untersucht oder bewertet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.5.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der NWL auf ein fi- nanzielles Fiasko zusteuere. Schon 2023 seien die Be- triebsleistungen nicht mehr gesichert. Darum wird sich erkundigt, warum Bebauungspläne geändert werden würden, wenn keine Finanzierung dieser Reaktivierung gesichert sei. Die Prüfung der Finanzierbarkeit liegt in der Zuständig- keit der WLE. Seitens der WLE wird das Verfahren fort- geführt. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Projekt aufgrund einer möglichen fehlenden Finanzier- barkeit nicht weitergeführt wird. Der Stellungnahme, den Sat- zungsbeschluss zum Bebau- ungsplan erst nach Ab- schluss des Planfeststel- lungsverfahrens zur Reakti- vierung des Schienenperso- nennahverkehrs zu treffen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.3 3.5.5 Es wird eine aktuelle NKU (Nutzen-Kosten-Untersu- chung) gefordert, da durch die Verlängerung der Bahn- strecke bis Lippstadt alle Zahlen der NKU-hinfällig seien. Die Kosten-Nutzen-Untersuchung liegt in der Zuständig- keit der WLE und ist nicht Gegenstand des Bebauungs- planverfahrens. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 34 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.5.6 Es wird darauf hingewiesen, dass die Schalltechnische Untersuchung vom 10.01.2023 fehlerhaft sei und keine höheren Fahrgastzahlen und somit längere Züge be- rücksichtige. Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten für das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbei- tete Schallgutachten wurde von der WLE zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang hat eine Plausibili- tätsprüfung der Ergebnisse durch den Gutachter stattge- funden. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die zu Grunde gelegten Daten nicht belastbar sind. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.5.7 Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Planfeststellung nur eine FFH-Vorprüfung erfolgt sei, obwohl von einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebiets 'Wolbecker Tiergarten" auszugehen sei, sodass eine. vollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplans in einer Entfernung von rund 260 m westlich des FFH-Gebietes Wolbecker Tiergarten (DE-4012-301), wurde eine FFH- Vorprüfung erarbeitet. Ergebnis dieser FFH-Vorprüfung ist, dass aufgrund der Art des Vorhabens, des gegen- wärtigen Zustands des Gebietes insgesamt und im po- tentiellen Einwirkungsbereich, der Verbreitung von FFH- Lebensraumtypen sowie der vorhabenspezifischen po- tentiellen Wirkungen und Wirkreichweiten insgesamt Be- einträchtigungen der für die Erhaltungsziele maßgebli- chen Bestandteile des FFH-Gebietes DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“ durch das Vorhaben ausge- schlossen werden können. Somit ergeben sich im Bebauungsplanverfahren keine weiteren Überprüfungsbedarfe. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.5.8 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Züge tags/nachts falsch übernommen worden sei sowie ver- altete Fahrgastannahmen zugrunde lägen. Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten für das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbei- tete Schallgutachten wurde von der WLE zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang hat eine Plausibili- tätsprüfung der Ergebnisse durch den Gutachter stattge- funden. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die zu Grunde gelegten Daten nicht belastbar sind. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 35 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.5.9 Es wird darauf hingewiesen, dass keine Betonschwel- lenzuschläge berücksichtigt worden sein. Die Betonschwellen betreffen die Gleisanlagen und den Bahnbetrieb. Deshalb wird auf das schalltechnische Gutachten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens verwiesen. Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangs- daten wurden durch den Gutachter für das Bebauungs- planverfahren übernommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.5.10 Es wird darauf hingewiesen, dass die Fassadenaus- richtung der Messpunkte in der schalltechnischen Un- tersuchung unklar sei. Die untersuchten Immissionsorte wurden in dem Gut- achten in einer Kartendarstellung (Anhang 1) verortet und im Anhang 3 und 4 des Gutachtens mit Hinweisen zur Richtung erläutert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.5.11 Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben für Zu- schläge der Bahnübergänge fehlen. Im schalltechnischen Gutachten wird auf S. 15 unter C1 erläutert, dass Bahnübergänge vorhanden sind und gem. Schall 03 berücksichtigt wurden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.5.12 Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuglänge falsch übernommen worden sei. Siehe Punkt 3.2.23 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.5.13 Es wird darauf hingewiesen, dass lsophonenkarten fehlen. Siehe 3.2.25 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.5.14 Es wird darauf hingewiesen, dass die Schienenstegab- schirmung Fehlerhafte Berücksichtigung worden sei. Die Schienenstegabschirmung betrifft die Gleisanlagen. Deshalb wird auf das schalltechnische Gutachten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens verwiesen. Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten wur- den durch den Gutachter für das Bebauungsplanverfah- ren übernommen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.5.15 Es wird darauf hingewiesen, dass die Außenwohnbe- reiche nicht berücksichtigt worden seien. In der schalltechnischen Untersuchung wurden keine Außenwohnbereiche untersucht. Diese wurden in der Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 36 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme betrachtet. vgl. schalltechnische Stellungnahme vom 21.12.2023). 3.5.16 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der be- troffenen Wohneinheiten im Abschnitt 10 nicht plausi- bel sei. Da weder in der Begründung zum Bebauungsplan noch im schalltechnischen Gutachten Abschnitte beschrieben werden, ist davon auszugehen, dass der Einwender das Gutachten zur Planfeststellung meint. Daher wird auf das Planfeststellungverfahren verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.5.17 Es wird darauf hingewiesen, dass die Planfeststel- lungsunterlagen auch in Form des Deckblatts an er- heblichen Mängeln leiden würden, die grundsätzlich eine Überarbeitung erfordern. Eine Änderung der Be- bauungspläne solle aus diesen Gründen zur jetzigen Zeit nicht stattfinden. Das Planfeststellungsverfahren liegt nicht in der Zustän- digkeit der Stadt Münster. Da zum jetzigen Zeitpunkt kein Grund zur Annahme vorliegt, dass das Planfeststel- lungsverfahren nicht weitergeführt wird, wird das Bebau- ungsplanverfahren weiterbearbeitet. Der Stellungnahme, den Sat- zungsbeschluss zum Bebau- ungsplan erst nach Ab- schluss des Planfeststel- lungsverfahrens zur Reakti- vierung des Schienenperso- nennahverkehrs zu treffen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.3 3.6 Private Stellungnahmen vom 01.08.2024 3.6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass mit der neuen Stra- ßenführung unnötigerweise eine Straßenversiegelung vorgenommen würde, die trotz jeglichen Bedarfes nicht zu begründen sei. Da zwischen Bus und Bahn eine Verknüpfung erreicht werden soll, ist eine Bus-Haltestelle am WLE-Haltepunkt Wolbeck erforderlich. Eine Wendeanlage für den Bus ist an dieser Stelle nicht zweckmäßig und ein Anschluss an den bestehenden Straßenstich „Am Steintor“ stellt die Erschließungsvariante mit der geringsten Bodenversie- gelung dar. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 37 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.6.2 Es wird darauf hingewiesen, dass der geplante Halte- punkt der WLE Wolbeck über das vorhandene Stra- ßennetz zu erreichen sei. Planungsziel des Bebauungsplans ist es, die planungs- rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Hal- tepunktes inkl. Leezenboxen, PKW-Stellplätze sowie eine Zuwegung. Um diese, im zu beschließenden ver- kehrstechnischen Entwurf festgelegten Bereiche zu schaffen, ist der vorliegende Bebauungsplan erforder- lich.. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.6.3 Es wird darauf hingewiesen, dass der zusätzliche Be- förderungsbedarf auf der geplanten Strecke nicht er- sichtlich sei. Die Überprüfung der Erforderlichkeit der WLE-Strecken- Reaktivierung ist nicht Gegenstand der vorliegenden Planung und wird im Planfeststellungsverfahren erörtert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.6.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Erschließung des Ortskernes Wolbeck durch die Streckenführung ausgeschlossen würde. Die verkehrlichen Auswirkungen des Planfeststellungs- verfahren sind nicht Gegenstand des vorliegenden Be- bauungsplanverfahrens. Dies ist den Unterlagen zur Planfeststellung zu entnehmen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.6.5 Es wird darauf hingewiesen, dass eine erhebliche Ru- hestörung der anliegenden Grundstücke durch die neue Straßenführung nicht auszuschließen sei. Die Auswirkungen des Bebauungsplanverfahrens wer- den im schalltechnischen Gutachten sowie in einer er- gänzenden schalltechnischen Stellungnahme unter- sucht. Lediglich an dem Immissionsort an der Hiltruper Straße 21 zeigen sich zusätzlich zu den Überschreitungen an der Fassade auch für den Außenwohnbereich des 2. Obergeschosses (Balkone) Überschreitungen der Grenzwerte in der Betrachtung als Allgemeines Wohn- gebiet um 3 dB(A) im relevanten Tagzeitraum. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 38 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.7 Private Stellungnahme vom 05.08.2024 3.7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Verkehr auf der Hiltruper Straße sowie die Belieferung und den Betrieb der nahegelegenen Supermärkte bereits eine erhöhte Lärmbelastung bestehe, die in dem Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Im schalltechnischen Gutachten wird im Kapitel 6 erör- tert, inwieweit sich die Lärmemissionen durch den plan- bedingten Mehrverkehr verändert. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der planbedingte Mehrverkehr nicht wahrnehmbar sein wird. Der Supermarkt liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Da sich die Untersuchung der Auswirkungen der Planung des Haltepunktes nur der Verkehrslärm relevant ist, ist der Supermarkt nicht als Lärmvorbelastung zu betrachten. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.7.2 Es wird darauf hingewiesen, dass neben dem bereits vorhandenen Verkehr auf der Hiltruper Straße durch die Realisierung der vorliegenden Planung der Bahn- verkehr, der Busverkehr und der PKW-Verkehr als Lärmquellen hinzukämen. Der aus der Planung resultierende zusätzliche Ver- kehrslärm wurde in dem öffentlich ausgelegten Gutach- ten betrachtet und bewertet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.7.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl und Länge der Züge im Schallgutachten anders angege- ben worden seien als tatsächlich vorgesehen. Außer- dem sei die Lärmbelastungen durch Bahnübergänge, geplanten Güterverkehr und geplante Rangierfahrten nicht einkalkuliert worden. Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten für das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbei- tete Schallgutachten wurde von der WLE zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang hat eine Plausibili- tätsprüfung der Ergebnisse durch den Gutachter stattge- funden. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die zu Grunde gelegten Daten nicht belastbar sind. Siehe auch 3.2.24 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.7.4 Es wird darauf hingewiesen, dass durch vorliegende Planung eine massive Lärmbelastung im Gebäude so- wie im Garten zu befürchten sei. Daraus resultiere Das betreffende Grundstück wurde in dem schalltechni- schen Gutachten betrachtet. In dem Gutachten wird die Unbedenklichkeit nachgewiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 39 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag eine Gesundheitsgefährdung sowie eine deutliche Min- derung der Lebensqualität und des Immobilien- und Grundstückwertes. 3.7.5 Es wird angeregt, von der Busdurchfahrt von der Hiltruper Straße zu Am Steintor abzusehen, da der Busverkehr auf der Strecke der R32 von Albersloh nach Wolbeck seitens der Verkehrsgesellschaft einge- stellt werden solle, wenn der Bahnbetrieb aufgenom- men wird. Die Planungen zum Busverkehr sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und liegen in der Zustän- digkeit der Busverkehrsunternehmen. Eine Abfrage der zukünftigen Entwicklungen des Busverkehrs ist erfolgt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.7.6 Es wird angeregt, dass der Bus den geplanten Kreis- verkehr Hiltruper Straße/Zumbusch Straße als Wende- möglichkeit nutzt. So könne der Baumbestand im Plan- gebiet erhalten werden. Der Bebauungsplan setzt überwiegend Verkehrsfläche fest, die auf der Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs dimensioniert ist. Die Stadt Münster versucht die ideale Bus/Schienen Verknüpfung zu erreichen. Nicht nur das Wenden der Linien ist wichtig, sondern auch die Möglichkeit für den Bus eine Pause einzule- gen. Somit handelt es sich bei dem Haltepunkt um eine Endhaltestelle mit Warteposition. Die Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung und die Kompensa- tionsmaßnahmen sind dem Umweltbericht zu entneh- men. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.7.7 Es wird angeregt, dass für das Grundstück des Ein- wenders angemessene Lärmschutzmaßnahmen um- gesetzt werden, in Form von Schallschutzfenstern so- wie einer Lärmschutzwand, welche auf dem angren- zenden Grundstück außerhalb des Grünstreifens an- gebracht werden sollte. In dem schalltechnischen Gutachten wird die Unbedenk- lichkeit der Planung für das betreffende Grundstück nachgewiesen. Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnah- men ist nicht gegeben. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 40 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.8 Private Stellungnahme vom 06.08.2024 3.8.1 Es wird darauf hingewiesen, dass den Planunterlagen nicht zu entnehmen sei, welche Bauhöhe die Leezen- boxen bzw. die Toilette für den Busfahrer haben. Es wird angeregt, den verkehrstechnischen Entwurf in hö- herer Auflösung zum Download bereit zu stellen. Der Bebauungsplan setzt nur die öffentlichen Grünflä- chen sowie die Verkehrsflächen fest. Die Planungen des Amtes für Mobilität und Tiefbau bauen darauf auf und werden aktuell noch konkretisiert. Der in der Begrün- dung dargestellte verkehrstechnische Entwurf dient nur zum besseren Verständnis und ist nicht Teil des Bebau- ungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.8.2 Es wird angeregt, mehr PKW-Stellplätze vorzusehen. Der Bebauungsplan setzt keine Stellplätze fest, sondern schafft den Rahmen innerhalb dessen das Amt für Mobi- lität und Tiefbau flexibel die Ausbauplanung erarbeiten kann. Bei der Konzeption des verkehrstechnischen Ent- wurfes wurden in Abstimmung mit der WLE plausible Annahmen der Stellplatzbedarfe getroffen. Die Anzahl der Stellplätze ergibt sich außerdem aufgrund der ver- fügbaren Flächen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.8.3 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Mitschrift zur Bürgeranhörung bereits Planungsfragen geäußert wor- den seien, die sich nicht im aktuellen Planungsstand wiederspiegeln. Die Anregungen im Rahmen der Bürgeranhörung wer- den durch das Stadtplanungsamt in Abstimmung mit dem Amt für Mobilität für Tiefbau abgewogen. Eine An- regung führt nicht zwangsläufig zur Anpassung der Pla- nung. Das Ergebnis der Abwägung ist diesem Doku- ment zu entnehmen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.8.4 Es wird angeregt, die vorgesehene Toilette für die Busfahrer in die dort vorhandene Leezenboxen zu in- tegrieren. Da die Leezenboxen in der Regel standardisiert sind, kann eine angeregte individuelle Planung nicht erfolgen. Darüber hinaus ist die Gestaltung der Leezenboxen so- Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 41 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag wie der Busfahrertoilette ist nicht Gegenstand des Be- bauungsplans und wird im Rahmen der Ausbauplanung konkretisiert. 3.8.5 Es wird darauf hingewiesen, dass den veröffentlichten Unterlagen keine Größen für die Leezenboxen zu ent- nehmen sei. Der Bebauungsplan setzt zwar die erforderlichen Flä- chen für die Leezenboxen in Form von öffentlichen Ver- kehrsflächen fest. Allerdings beinhaltet der Bebauungs- plan nicht die konkrete Planung der Leezenboxen. Diese erfolgt im Rahmen der noch laufenden Ausfüh- rungsplanung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.8.6 Es wird angeregt, die am Haltepunkt vorgesehene Be- leuchtung als adaptive Beleuchtung umzusetzen, auch mit Blick auf den Einfluss der Lichtemissionen für In- sekten. Der Bebauungsplan beinhaltet keine Festsetzungen zur Beleuchtung des Haltepunktes. Diese wird im Rahmen der Ausbauplanung konkretisiert. Allerdings beinhaltet der Bebauungsplan folgenden Hinweis: „Um die Beeinträchtigung von Insekten und Fledermäu- sen zu minimieren, sind geschlossene Lampenkörper zu verwenden. Bei der Wahl der Beleuchtung ist auf die Vermeidung von Streulicht zu achten. Es sind insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwenden (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einer geeigneten insekten- freundlichen Farbtemperatur CCT von < 3000 K).“ Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.8.7 Es wird darauf hingewiesen, dass aus den veröffent- lichten Unterlagen nicht hervorgeht, wie der Lärm- schutz erfolge. Die Grenzwerte werden für das betreffende Grundstück des Einwenders eingehalten. Es ergibt sich kein An- spruch auf Lärmvorsorge i.S.d. 16. BImSchV. (vgl. städ- tebauliche Begründung sowie schalltechnische Stellung- nahme, nts vom 21.12.2023). Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 42 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.8.8 Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der schall- technischen Untersuchung Bereiche als Gewerbege- biete bewertet worden seien, die allerdings reine Wohngebiete seien. Den Unterlagen nach würden aber deutlich zu hohe Immissionswerte für ein Wohn- gebiet erwartet. Die umliegende Bebauung wird in der schalltechnischen Untersuchung sowie in der ergänzenden Stellungnahme differenziert betrachtet. Die Gebiete der untersuchten Immissionsorte wurde entweder als allgemeines Wohn- gebiet oder als Mischgebiet betrachtet. Aus dem Gutachten geht hervor, dass im Zusammen- hang mit dem Haltepunkt keine aktiven Lärmschutzmaß- nahmen erforderlich sind. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.8.9 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgeranhö- rung im Februar 2023 von den nördlichen Anliegern eine Anbindung der vorhandenen Gartentörchen an den Bahnhaltepunkt Wolbeck angeregt worden sei. Dies sei im Plan nicht umgesetzt worden. Die öffentliche Grünfläche dient unter anderem zur Ent- wässerung der Verkehrsfläche und wird in diesem Zu- sammenhang modelliert. Eine Zuwegung zu den priva- ten Gärten steht dieser Planung entgegen. Der Stellungnahme, eine Zu- wegung zu den nördlich der öffentlichen Grünfläche gele- genen Gärten zu erhalten, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.1 3.8.10 Es wird darauf hingewiesen, dass den veröffentlichten Unterlagen nicht zu entnehmen sei, wann die Realisie- rung der Planung erfolgt. Es sei davon auszugehen, dass die Anlieger während dieser Baumaßnahme er- heblich durch Lärmimmission belästigt würden. Außerdem wird gefordert, dass ein Gutachter die Aus- wirkungen der Bodenerschütterungen durch die Bau- maßnahmen untersucht und bewertet soll. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Vo- raussetzungen für die Realisierung des Haltepunktes. Eine Zeitplanung der Baumaßnahme kann frühestens nach dem Beschluss zur Ausbauplanung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau genannt werden. Bei den angestrebten Baumaßnahmen handelt es sich um gängige Straßenbaumaßnahmen. Eine geforderte gutachterliche Betrachtung mit Blick auf Bodenerschüt- terungen ist nicht erforderlich. Der Stellungnahme, ein Gut- achten zur Bewertung der Auswirkungen durch die ge- planten Baumaßnahmen zu erstellen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.5 3.8.11 Es wird darauf hingewiesen, dass aus den Plänen die Position der Baumpflanzung nicht hervorgehe und nicht klar sei, wie das Laub entsorgt werde. Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zu Baum- pflanzungen. Diese werden im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung konkretisiert. Für die öffentliche Grünflä- che sowie die öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt durch die Stadt Münster eine Instandhaltung. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 43 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.8.12 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anregungen im Rahmen der Bürgeranhörung während der Offenlage mit der Anmerkung versehen worden seien, dass diese in einer weiteren Planungsphase geprüft werden sollen. Alle Anregungen aus der Bürgeranhörung werden vor der Offenlage geprüft und evtl. berücksichtigt. Da der Rat der Stadt Münster über die Abwägungen aller einge- gangenen Stellungnahmen entscheidet, erfolgt eine Be- antwortung erst nach Satzungsbeschluss. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.9 Private Stellungahme vom 07.08.2024 3.9.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Haltepunkte, d.h. auch das Plangebiet des Bebauungsplans, zu den ge- nehmigungspflichtigen Betriebsanlagen eines Schie- nenwegs gehöre und sind somit im Wege eines Plan- feststellungverfahrens nach § 18 AEG (hier bei der Be- zirksregierung) vom Vorhabenträger einzureichen sei. Somit habe die Stadt Münster kein Planungsrecht für die Haltepunkte über die Aufstellung eines Bebau- ungsplans. Im Geltungsbereich der Planfeststellung und somit in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster liegen die Gleisanlagen sowie die Bahnsteige inklusive Ram- pen an den Haltepunkten. In der Zuständigkeit der Stadt Münster stehen die darüberhinausgehende Ausstattung, Stellplätze und öf- fentliche Verkehrsflächen. Daher wird dieser Bebau- ungsplan durch die Stadt Münster aufgestellt. Wesentlicher Begriff aus der Stellungnahme ist „Be- triebsanlagen“. Darunter fallen nicht die Inhalte des vor- liegenden Bebauungsplans, da diese nicht dem Betrieb, sondern der Verknüpfung mit den umliegenden städte- baulichen Strukturen dienen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.9.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Gleisanlage noch nicht planfestgestellt sei. Der Bebauungsplan greife hier also der notwendigen Planfeststellung zur Reaktivierung der Bahnstrecke vor. Es sei zweifelhaft, ob insoweit überhaupt eine Planrechtfertigung vorliegt. Die rechtliche Grundlage, um einen Bebauungsplan zu ändern ergibt sich aus § 1 Abs 3 BauGB: „Die Gemein- den haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und so- weit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist […]“ Das Planungserfordernis ergibt sich daraus, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umset- zung des verkehrstechnischen Entwurfes ohne den Be- bauungsplan nicht gegeben sind. Der Stellungnahme, den Sat- zungsbeschluss zum Bebau- ungsplan erst nach Ab- schluss des Planfeststel- lungsverfahrens zur Reakti- vierung des Schienenperso- nennahverkehrs zu treffen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.3 Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 44 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag Im Sinne der Verfahrensbeschleunigung erfolgt die Auf- stellung des Bebauungsplans parallel zu dem Planfest- stellungsverfahren. Die Abstimmung der jeweiligen Pla- nungen erfolgt dabei fortlaufend. 3.9.3 Es wird darauf hingewiesen, dass laut Schallgutachten - in Übereinstimmung mit der schalltechnischen Unter- suchung im Planfestellungsverfahren - davon ausge- gangen würde, dass das nördlich an den Haltepunkt angrenzende Siedlungsgebiet (Hiltruper Str. 21 - 21f), das unbeplant ist, als Mischgebiet einzuordnen sei. Laut Schallgutachten wird - in Übereinstimmung mit der schalltechnischen Untersuchung im Planfestel- lungsverfahren - davon ausgegangen, dass das nörd- lich an den Haltepunkt angrenzende Siedlungsgebiet (Hiltruper Str. 21 - 21f), das unbeplant ist, als Mischge- biet einzuordnen ist. Dies habe zur Folge, dass dort nach dem 16. BlmSchG höhere Grenzwerte für Ver- kehrswege zulässig seien als in einem reinen Wohn- gebiet. Im Schallgutachten sei darauf verwiesen wor- den, dass es sich bei der vorhandenen Bebauung ei- gentlich nur um Wohngebäude handelt, man sich aber an den Vorgaben des FNP orientiere. Es wird gefordert die Werte von reinen Wohngebieten im Gutachten für diesen Bereich zu berücksichtigen. Analog zu der Betrachtung der schalltechnischen Unter- suchung, die im Rahmen der Planfeststellung erarbeitet wurde, wurde auch im Gutachten zum Bebauungsplan eine Einordnung als Mischgebiet vorgenommen. Der Im- missionsgrenzwert für Mischgebiete wird an allen be- trachteten Immissionsorten unterschritten. Auf Basis der in der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeit ist vom Ingenieurbüro nts eine er- gänzende lärmtechnische Stellungnahme verfasst wor- den (mit Stand von 21.12.2023). In dieser findet eine Auseinandersetzung mit den anzusetzenden Grenzwer- ten statt. Werden die Grenzwerte für allgemeine Wohn- gebiete angenommen, ergibt sich für das Gebäude Hiltruper Straße 21 sich ein Anspruch auf Lärmvorsorge i.S.d. 16. BImSchV. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.9.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Pegel vom Schienenlärm und die Busdurchfahrt am Haltepunkt zusammen betrachtet werden müssen und nicht ge- sondert. Maßgebend ist allein der Beurteilungspegel des von dem neu zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms. Die Bildung von Summen- pegeln kann geboten sein, wenn der neue oder zu än- Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 45 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag dernde Verkehrsweg im Zusammenwirken mit vorhan- denen Vorbelastungen durch andere Verkehrswege ins- gesamt zu einer Lärmbelastung führt, die mit Gesund- heitsgefahren oder einer Beeinträchtigung der Substanz des Eigentums verbunden ist. Beide Verkehrsarten lie- gen unterhalb der Grenzwerte und die Zusatzbelastung durch den Verkehr ist so gering, dass sie als solche nicht wahrgenommen wird. Die Bildung von Summenpe- geln ist daher nicht erforderlich. 3.9.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Jugendclub Bahnhof Wolbeck als Lärmquelle berücksichtigt wer- den müsse. Siehe 3.2.28 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.9.6 Es wird darauf hingewiesen, dass in der schalltechni- schen Untersuchung Zuglängen von 35 m angesetzt wurden, obwohl bereits Züge mit einer Länge von 55 m bestellt worden seien. Außerdem seien keine Zu- schläge für den Einsatz von Betonschwellen auf Schotter sowie für Bahnübergänge (Petersdamm und Hiltruper Str.) berücksichtigt worden. Die Berechnungen zum Bebauungsplan wurden mit denselben Zuglängen und mit identischen Emissionspe- geln wie in der Planfeststellung der WLE-Bahn vorge- nommen. In der Dokumentation der Berechnungsgrund- lagen im Anhang 2 des Berichtes vom Büro nts wurden aber noch die Standardwerte der 16. BImSchV mit kür- zeren Zuglängen angegeben. Somit handelt es sich um einen Darstellungsfehler im Anhang des Schallgutach- tens. Dieser wurde nachträglich korrigiert. Im schalltechnischen Gutachten wird auf S. 15 unter C1 erläutert, dass Bahnübergänge vorhanden sind und gem. Schall 03 berücksichtigt wurden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.9.7 Es wird darauf hingewiesen, dass die Prognose für 2030 einen 20-Minuten-Takt anstelle eines 20/40-Tak- Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten für das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbei- tete Schallgutachten wurde von der WLE zur Verfügung Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 46 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag tes zwischen Münster-Wolbeck und Sendenhorst vor- sehe und deshalb die Anzahl der Fahrten höher aus- falle als im Gutachten angenommen. gestellt. In diesem Zusammenhang hat eine Plausibili- tätsprüfung der Ergebnisse durch den Gutachter stattge- funden. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die zu Grunde gelegten Daten nicht belastbar sind. 3.9.8 Es wird darauf hingewiesen, dass das FFH-Gutachten im Planfeststellungsverfahren auch von einzelnen Fahrten mit Güterzügen ausgehe, die hier überhaupt keinen Niederschlag gefunden haben. Siehe 3.9.7 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.9.9 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gutachten keine lsophonenkarten beigefügt seien, die Schallaus- breitung sei damit nicht nachvollziehbar. Siehe 3.2.25 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.9.10 Es wird darauf hingewiesen, dass durch jede Kom- mune einen Lärmminderungsplan entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) aufzustellen sei. Danach müssen Lärmkarten und Lärmaktionspläne für sämtliche Hauptlärmquellen und Ballungsräume aufgestellt wer- den. Für die reaktivierte Bahnstrecke, die mit einem Betriebsprogramm oberhalb von 80 Zügen in 24 Stun- den geplant ist, sei eine Lärmkarte- und ein Lärmakti- onsplan aufzustellen. Bei der dort vorzunehmenden Addition der unterschiedlichen Lärmquellen sei davon auszugehen, dass die empfohlenen Richtwerte im Be- reich des Haltepunktes deutlich überschritten werden, sodass der Bereich ein potenzieller Sanierungsfall nach der EU Umgebungslärmrichtlinie würde. Vor die- Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind nicht Gegen- stand des Bebauungsplanverfahrens. Darüber hinaus verdeutlicht das schalltechnische Gutachten für den Hal- tepunkt, dass die Auswirkungen des Bebauungsplans unbedenklich sind und aktiver Schallschutz nicht erfor- derlich ist. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 47 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag sem Hintergrund solle bei Planung schon jetzt Maß- nahmen des aktiven Schallschutzes für die angren- zende Wohnbebauung vorgesehen werden. Dies solle bei der Abwägung der zu berücksichtigenden Interes- sen bei der Aufstellung des Bebauungsplans berück- sichtigt werden. 3.9.11 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zeitersparnis durch die Nutzung der Bahn im Vergleich zur beste- henden Buslinie 22 nur dann gegeben sei, wenn die Bustaktung auf die Bahntaktung abgestimmt sei. Der Betrieb des Busverkehrs sowie die Abstimmung von Bus- und Bahnverkehr sind nicht Gegenstand des Be- bauungsplanverfahrens. Die Bewertung der Vor- und Nachteile der Streckenreaktivierung erfolgt im Planfest- stellungsverfahren. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.9.12 Es wird darauf hingewiesen, dass die Buslinien 8 und Linie 18 weiterhin auf der Hiltruper Straße halten sol- len, wo bereits im Bestand eine chaotische Verkehrssi- tuation vorläge. Außerdem sei in der Zusammenfas- sung der Öffentlichkeitsveranstaltung geäußert wor- den, dass die R32 den Haltepunkt anfahren solle. Die solle nach den bisherigen Plänen zur Reaktivierung überhaupt nicht mehr verkehren. Der Busbetrieb ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Darüber hinaus liegen die genannten Straßenabschnitte außerhalb des Geltungs- bereichs. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.9.13 Es wird darauf hingewiesen, dass die verkehrlichen Auswirkungen der Planung auf die umliegenden Ver- kehrsflächen nicht berücksichtigt worden seien. Dies betrifft sowohl die Auswirkungen des Planbedingten Mehrverkehrs sowie die Schrankenschließung. Im Zusammenhang mit dem Haltepunkt werden 67 PKW-Bewegungen tags und 7 nachts prognostiziert. Diesen Werten stehen auf der Hiltruper Straße (K 36) zwischen dem nördlichen Kreisverkehr und den Einzel- handelseinrichtungen eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 6.500 Kfz/24h und südlich hiervon von 5.600 Kfz/24h gegenüber. Die Auswirkun- gen der vorliegenden Planung auf den umliegenden Verkehr sind also zu vernachlässigen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 48 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag Darüber hinaus sind die Auswirkungen der Streckenre- aktivierung und des Bahnbetriebs im Planfeststellungs- verfahren zu erörtern und nicht Gegenstand des vorlie- genden Bebauungsplanverfahrens. 3.9.14 Es wird darauf hingewiesen, dass die Lärmentwicklung durch den planbedingten Mehrverkehr im Schalltechni- schen Gutachten untersucht und berücksichtigt wer- den solle. Die Auswirkungen der Streckenreaktivierung und des Bahnbetriebs sind im Planfeststellungsverfahren zu er- örtern und nicht Gegenstand des vorliegenden Bebau- ungsplanverfahrens. Die Auswirkungen des Bebauungsplanverfahrens wur- den im schalltechnischen Gutachten sowie in einer er- gänzenden schalltechnischen Stellungnahme unter- sucht. Insbesondere in der ergänzenden Stellungnahme wird verdeutlicht, dass die Fahr- und Parkvorgänge der Pkw in dem Geltungsberiech des Bebauungsplans keinen beurteilungsrelevanten Beitrag zum Gesamtergebnis lie- fern. Maßgeblich für die Verkehrsgeräuschsituation ist der Schienenverkehr. (vgl. schalltechnische Stellung- nahme vom 21.12.2023, S. 8) Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.9.15 Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Anzahl an PKW-Stellplätzen am Haltepunkt zu niedrig sein. Siehe 3.4.12 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.10 Private Stellungnahme vom 08.08.2024 3.10.1 Es wird angeregt, dass der Bus den geplanten Kreis- verkehr Hiltruper Straße/Zumbusch Straße als Wende- möglichkeit nutzt. So könne der Baumbestand im Plan- gebiet erhalten werden. Siehe 3.7.6 Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 49 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.10.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bushaltestelle am Haltepunkt nicht erforderlich sei, da die Linie 8 wei- terhin auf der Hiltruper Straße halten könnte und die Regionale Verkehrsgesellschaft angekündigt habe, dass wenn die WLE reaktiviert ist, die Linie 32 einge- stellt werden solle. Die vorliegende Planung sorge mit der vorgesehenen Bushaltestelle zu einer hohen Lärm- belästigung und für die Eigentümer für wirtschaftliche Nachteile durch Wertminderung und Vermietungs- nachteile. Die Busführung bzw. die Linienplanung ist nicht Be- standteil des Bebauungsplanverfahrens. Die schalltechnische Untersuchung hat die Auswirkun- gen der Planung untersucht und bewertet. Dort wird die Unbedenklichkeit der Planung nachgewiesen. Die Wertentwicklung der angrenzenden Immobilien ist kein abwägungsrelevanter Belang. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.10.3 Es wird darauf hingewiesen, dass durch vorgesehene Planung bestehende Parkmöglichkeiten für die Anwoh- ner der Stichstraße Am Steintor entfallen würden. Es besteht kein Anspruch auf kostenfreie PKW-Stell- plätze im öffentliche Verkehrsraum. Diese sind auf pri- vatem Grundstück umzusetzen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.10.4 Es wird darauf hingewiesen, dass durch die geplante Durchfahrtsstraße, die an die Straße am Steintor an- schließt, die Außenflächen des Jugendzentrums Wol- beck inklusiver der Fahrradständer reduziert werden würden. Das führe zu gefährlichen und unübersichtli- chen Situationen bei Jugendveranstaltungen, insbe- sondere mit Blick auf die Fahrenden Busse. Im Be- stand sei die Situation für die Anwohner bereits unzu- mutbar durch Autos, die auf dem Gehweg parken oder den Motor laufen lassen. Außerdem seien im Bestand schon Belästigungen durch Verunreinigungen der Au- ßenanlagen vorhanden. Die Planung sieht vor, dass die neue Verkehrsfläche für den Busverkehr an den bestehenden Straßenstich der Straße „Am Steintor“ anknüpft. Dafür wird die beste- hende Verkehrsfläche verbreitert und bisherige Brach- flächen umgenutzt. Die bisherige Situation wird durch die klare Straßenführung und die Beleuchtung des Hal- tepunktes eher aufgewertet. Der Vorplatz des Jugend- zentrums wird durch die Verbreiterung der Straße etwas reduziert. Dem Jugendzentrum stehen allerdings weiter- hin ausreichend Flächen sowie Fahrradständer zur Ver- fügung. Bei der neu entstehenden verkehrlichen Verbindung für Busse sowie Fuß- und Radverkehr handelt es sich nicht um ein Vorhaben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. Das verantwortungsvolle Verhalten im öffentlichen Raum, Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 50 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag wie es auch im Bestand erforderlich ist, liegt in der Ver- antwortung der jeweiligen Personen sowie der Veran- stalter. Darüber hinaus ist die Art der Nutzung des Jugendzent- rums sowie deren Auswirkungen auf die Umgebung nicht Gegenstand der vorliegenden Planung. 3.11 Private Stellungnahme vom 08.08.2024 3.11.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Haltepunkte, d.h. auch das Plangebiet des Bebauungsplans, zu den ge- nehmigungspflichtigen Betriebsanlagen eines Schie- nenwegs gehöre und sind somit im Wege eines Plan- feststellungverfahrens nach § 18 AEG (hier bei der Be- zirksregierung) vom Vorhabenträger einzureichen sei. Somit habe die Stadt Münster kein Planungsrecht für die Haltepunkte über die Aufstellung eines Bebau- ungsplans. Siehe 3.9.1 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.11.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Gleisanlage noch nicht planfestgestellt sei. Der Bebauungsplan greife hier also der notwendigen Planfeststellung zur Reaktivierung der Bahnstrecke vor. Es sei zweifelhaft, ob insoweit überhaupt eine Planrechtfertigung vorliegt. Siehe 3.9.2 Der Stellungnahme, den Sat- zungsbeschluss zum Bebau- ungsplan erst nach Ab- schluss des Planfeststel- lungsverfahrens zur Reakti- vierung des Schienenperso- nennahverkehrs zu treffen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.3 Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 51 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.11.3 Es wird darauf hingewiesen, dass laut Schallgutachten - in Übereinstimmung mit der schalltechnischen Unter- suchung im Planfestellungsverfahren - davon ausge- gangen würde, dass das nördlich an den Haltepunkt angrenzende Siedlungsgebiet (Hiltruper Str. 21 - 21f), das unbeplant ist, als Mischgebiet einzuordnen sei. Laut Schallgutachten wird - in Übereinstimmung mit der schalltechnischen Untersuchung im Planfestel- lungsverfahren - davon ausgegangen, dass das nörd- lich an den Haltepunkt angrenzende Siedlungsgebiet (Hiltruper Str. 21 - 21f), das unbeplant ist, als Mischge- biet einzuordnen ist. Dies habe zur Folge, dass dort nach dem 16. BlmSchG höhere Grenzwerte für Ver- kehrswege zulässig seien als in einem reinen Wohn- gebiet. Im Schallgutachten sei darauf verwiesen wor- den, dass es sich bei der vorhandenen Bebauung ei- gentlich nur um Wohngebäude handelt, man sich aber an den Vorgaben des FNP orientiere. Es wird gefordert die Werte von reinen Wohngebieten im Gutachten für diesen Bereich zu berücksichtigen. Analog zu der Betrachtung der schalltechnischen Unter- suchung, die im Rahmen der Planfeststellung erarbeitet wurde, wurde auch im Gutachten zum Bebauungsplan eine Einordnung als Mischgebiet vorgenommen. Der Im- missionsgrenzwert für Mischgebiete wird an allen be- trachteten Immissionsorten unterschritten. Auf Basis der in der Offenlage gem. § 3(2) BauGB ein- gegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeit ist vom Ingenieurbüro nts eine ergän- zende lärmtechnische Stellungnahme verfasst worden (mit Stand von 21.12.2023). In dieser findet eine Ausei- nandersetzung mit den anzusetzenden Grenzwerten statt. Werden die Grenzwerte für allgemeine Wohnge- biete angenommen, ergibt sich für das Gebäude Hiltru- per Straße 21 sich ein Anspruch auf Lärmvorsorge i.S.d. 16. BImSchV. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.11.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Pegel vom Schienenlärm und die Busdurchfahrt am Haltepunkt zusammen betrachtet werden müssen und nicht ge- sondert. Maßgebend ist allein der Beurteilungspegel des von dem neu zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms. Die Bildung von Summen- pegeln kann geboten sein, wenn der neue oder zu än- dernde Verkehrsweg im Zusammenwirken mit vorhan- denen Vorbelastungen durch andere Verkehrswege ins- gesamt zu einer Lärmbelastung führt, die mit Gesund- heitsgefahren oder einer Beeinträchtigung der Substanz des Eigentums verbunden ist. Beide Verkehrsarten lie- gen unterhalb der Grenzwerte und die Zusatzbelastung Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 52 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag durch den Verkehr ist so gering, dass sie als solche nicht wahrgenommen wird. Die Bildung von Summenpe- geln ist daher nicht erforderlich. 3.11.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Jugendclub Bahnhof Wolbeck als Lärmquelle berücksichtigt wer- den müsse. Siehe 3.2.28 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.11.6 Es wird darauf hingewiesen, dass in der schalltechni- schen Untersuchung Zuglängen von 35 m angesetzt wurden, obwohl bereits Züge mit einer Länge von 55 m bestellt worden seien. Außerdem seien keine Zu- schläge für den Einsatz von Betonschwellen auf Schotter sowie für Bahnübergänge (Petersdamm und Hiltruper Str.) berücksichtigt worden. Siehe 3.9.6 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.11.7 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gutachten keine lsophonenkarten beigefügt seien, die Schallaus- breitung sei damit nicht nachvollziehbar. Siehe 3.2.25 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.11.8 Es wird darauf hingewiesen, dass die Außenwohnbe- reiche nicht berücksichtigt worden seien. In der schalltechnischen Untersuchung wurden keine Außenwohnbereiche untersucht. Diese wurden in der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme betrachtet. vgl. schalltechnische Stellungnahme vom 21.12.2023) Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.11.9 Es wird darauf hingewiesen, dass das Schalltechni- sche Gutachten wegen nicht korrekter Eingangspara- meter zu deutlich zu niedrigen Schallpegeln komme, sodass eine Beeinträchtigung oberhalb der Zumutbar- keitsgrenzen nicht auszuschließen sei. Auf dieser Ba- sis könne daher keine Bewertung der Erforderlichkeit Die den Bahnbetrieb betreffenden Eingangsdaten für das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbei- tete Schallgutachten wurde von der WLE zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang hat eine Plausibili- tätsprüfung der Ergebnisse durch den Gutachter stattge- funden. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die zu Grunde gelegten Daten nicht belastbar sind. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 53 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag oder Entbehrlichkeit von Schallschutzmaßnahmen er- folgen. 3.11.10 Es wird darauf hingewiesen, dass durch jede Kom- mune einen Lärmminderungsplan entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) aufzustellen sei. Danach müssen Lärmkarten und Lärmaktionspläne für sämtliche Hauptlärmquellen und Ballungsräume aufgestellt wer- den. Für die reaktivierte Bahnstrecke, die mit einem Betriebsprogramm oberhalb von 80 Zügen in 24 Stun- den geplant ist, sei eine Lärmkarte- und ein Lärmakti- onsplan aufzustellen. Bei der dort vorzunehmenden Addition der unterschiedlichen Lärmquellen sei davon auszugehen, dass die empfohlenen Richtwerte im Be- reich des Haltepunktes deutlich überschritten werden, sodass der Bereich ein potenzieller Sanierungsfall nach der EU Umgebungslärmrichtlinie würde. Vor die- sem Hintergrund solle bei Planung schon jetzt Maß- nahmen des aktiven Schallschutzes für die angren- zende Wohnbebauung vorgesehen werden. Dies solle bei der Abwägung der zu berücksichtigenden Interes- sen bei der Aufstellung des Bebauungsplans berück- sichtigt werden. Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind nicht Gegen- stand des Bebauungsplanverfahrens. Darüber hinaus verdeutlicht das schalltechnische Gutachten für den Hal- tepunkt, dass die Auswirkungen des Bebauungsplans unbedenklich sind und aktiver Schallschutz nicht erfor- derlich ist. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.11.11 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zeitersparnis durch die Nutzung der Bahn im Vergleich zur beste- henden Buslinie 22 nur dann gegeben sei, wenn die Bustaktung auf die Bahntaktung abgestimmt sei. Der Betrieb des Busverkehrs sowie die Abstimmung von Bus- und Bahnverkehr sind nicht Gegenstand des Be- bauungsplanverfahrens. Die Bewertung der Vor- und Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 54 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag Nachteile der Streckenreaktivierung erfolgt im Planfest- stellungsverfahren. 3.11.12 Es wird darauf hingewiesen, dass die Buslinien 8 und Linie 18 weiterhin auf der Hiltruper Straße halten sol- len, wo bereits im Bestand eine chaotische Verkehrssi- tuation vorläge. Außerdem sei in der Zusammenfas- sung der Öffentlichkeitsveranstaltung geäußert wor- den, dass die R32 den Haltepunkt anfahren solle. Die solle nach den bisherigen Plänen zur Reaktivierung überhaupt nicht mehr verkehren. Der Busbetrieb ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Darüber hinaus liegen die genannten Straßenabschnitte außerhalb des Geltungs- bereichs. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.11.13 Es wird darauf hingewiesen, dass die verkehrlichen Auswirkungen der Planung auf die umliegenden Ver- kehrsflächen nicht berücksichtigt worden seien. Dies betrifft sowohl die Auswirkungen des Planbedingten Mehrverkehrs sowie die Schrankenschließung. Im Zusammenhang mit dem Haltepunkt werden 67 PKW-Bewegungen tags und 7 nachts prognostiziert. Diesen Werten stehen auf der Hiltruper Straße (K 36) zwischen dem nördlichen Kreisverkehr und den Einzel- handelseinrichtungen eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 6.500 Kfz/24h und südlich hiervon von 5.600 Kfz/24h gegenüber. Die Auswirkun- gen der vorliegenden Planung auf den umliegenden Verkehr sind zu vernachlässigen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.11.14 Es wird darauf hingewiesen, dass die Lärmentwicklung durch den planbedingten Mehrverkehr im Schalltechni- schen Gutachten untersucht und berücksichtigt wer- den solle. Siehe 3.9.14 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.11.15 Es wird darauf hingewiesen, dass als direkte Anwoh- ner mit erheblicher Belastung durch Lärm, Licht- und Feinstaubemission sowie Müll zu rechnen sei und eine Das schalltechnische Gutachten für den Haltepunkt ver- deutlicht, dass die Auswirkungen des Bebauungsplans unbedenklich sind und aktiver Schallschutz nicht erfor- derlich ist. Der Forderung, eine Lärm- schutzwand zu errichten, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.6 Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 55 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag Nutzung des Gartens nur mit Einschränkung der Le- bensqualität und der Gesundheit möglich sei. Deshalb wird eine Lärmschutzwand gefordert. 3.11.16 Es wird darauf hingewiesen, dass während der Bau- phase über Jahre mit unzumutbaren Einschränkungen durch Lärm und Erschütterungen zu rechnen sei. Die Umsetzung des Haltepunktes ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und liegt in der Zustän- digkeit des WLE bzw. des noch zu beauftragenden Bau- unternehmens. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.12 Private Stellungnahme vom 11.08.2024 3.12.1 Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Bahnver- kehr Setzrisse am Gebäude entstehen könnten. Der Bahnbetrieb betrifft das Planfeststellungsverfahren und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfah- rens. Darüber hinaus liegt das betreffende Grundstück nicht im räumlichen Zusammenhang des vorliegenden Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.12.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine erhöhte Laut- stärke und Störung der nächtlichen Ruhe zu befürch- ten sei, insbesondere durch Bremsmanöver In der schalltechnischen Untersuchung wird im Ergebnis dargelegt, dass die Immissionsgrenzwerte von Mischge- bieten und allgemeinen Wohngebieten weitestgehend eingehalten werden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.12.3 Es wird darauf hingewiesen, dass falschen Vorrichtung zur Eindämmung des erheblichen Zugaufkommens nach Maßgabe der TA Lärm NRW gewählt worden seien. Es ist nicht nachvollziehbar, welche Vorrichtungen ge- meint sind. Generell liegt der Bahnbetrieb nicht in der Zuständigkeit der Stadt Münster. Deswegen wird auf das Planfeststellungsverfahren verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.12.4 Es wird darauf hingewiesen, dass erhebliche Ein- schränkungen der Grünflächen Nutzung der nördlichen Gärten durch den Zugverkehr zu befürchten seien. In der schalltechnischen Stellungnahme vom 21.12.2023 wird erläutert, dass mit Ausnahme der Bal- kone des Gebäudes Hiltruper Straße 21 alle Grenzwerte an den Immissionsorten in den Außenwohnbereichen Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 56 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag eingehalten werden. (vgl. schalltechnischen Stellung- nahme vom 21.12.2023, S. 5) 3.12.5 Es wird darauf hingewiesen, dass von den geplanten Zügen abgewichen und vermehrt Güterzüge genutzt werden könnten. Der Bahnbetrieb liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Münster. Deswegen wird auf das Planfeststel- lungsverfahren verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.12.6 Es wird darauf hingewiesen, dass der Bahnübergang nicht ausreichend geschützt sei. Der Bahnbetrieb, dazu gehört auch die Planung und Si- cherstellung der Sicherheit des Bahnüberganges im Be- trieb, liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Münster. Deswegen wird auf das Planfeststellungsverfahren ver- wiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.12.7 Es wird gefordert, dass ein Gutachten des Mauerwerks des betreffenden Wohnhauses auf Kosten der Stadt und mehrere Wiederholungsgutachten, auch auf Kos- ten der Stadt erstellt werden. Darüber hinaus wird ein Nachweis über die einzuhal- tende Geräuschaufkommen gefordert. Der Bahnbetrieb betrifft das Planfeststellungsverfahren und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfah- rens. Darüber hinaus liegt das betreffende Grundstück nicht im räumlichen Zusammenhang des vorliegenden Bebauungsplans. Das Anliegen ist somit im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorzutragen. Das Geräuschaufkommen ist der schalltechnischen Un- tersuchung zu entnehmen. Der Stellungnahme, ein Gut- achten zur Bewertung der Auswirkungen durch die ge- planten Baumaßnahmen zu erstellen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.5 Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 57 von 61 4 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 03.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 4.1 Bezirksregierung Münster: Dezernat 54 (Wasserwirtschaft, einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) , Stellungnahme vom 17.07.2023 Das Sachgebiet 54.2 -Wasserentnahmen, -schutzge- biete, -versorgung, Grundwasser- gibt folgenden Hin- weis: Um zu verhindern, dass aufgrund der Niederschlags- wasserableitung des Dachflächenwassers Schwer- metalle in das Grundwasser/Gewässer eingetragen werden, sollte im Bebauungsplan festgesetzt wer- den, dass keine Dacheindeckungen aus unbeschich- tetem Metall verwendet werden dürfen. Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zu baulichen Anlagen. Die bauliche Gestaltung der Lee- zenboxen wird im Rahmen der Ausbauplanung kon- kretisiert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2 Umweltforum Münster e.V., Stellungnahme vom 27.07.2023 4.2.1 […] Das Vorhaben Wolbeck- Hiltruper Straße/ Neuer WLE-Haltepunkt „Wolbeck“ stellt im Sinne der Bun- des- wie Landesnaturschutzgesetzes einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Niederschlagswasser, das im Geltungsbereich des B-Planes durch Überbauung of- fener Flächen sowie Ableitung in die Kanalisation verursacht wird. Überbauung und Ableitung verhin- dern die Grundwasserneubildung, die bereits heute Der Bebauungsplan setzt nur öffentliche Grünflächen sowie Verkehrsflächen fest. Die konkreten Fragestel- lungen der Entwässerung werden durch das zustän- dige Fachamt bewertet und bearbeitet. Darüber hinaus wird im Umweltbericht auf Seite 16 erläutert: „Durch die zusätzliche Versiegelung und Bebauung wird die Grundwasserneubildungsrate ge- senkt. Es sind jedoch weder grundwasserabhängige Biotope, noch ein Wasserschutzgebiet o.ä. betroffen, so dass die Erheblichkeit als gering einzustufen ist.“ Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 58 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag und im Hinblick auf den Klimawandel von großer Be- deutung ist. Gemäß § 15 BNatSchG sind Eingriffe zu vermeiden, sodass das Umweltforum Münster im dis- kutierten B-Plan fordert, die Versickerungsmöglich- keiten zu erhalten. Die ausgewiesenen öffentlichen Grünflächen des B-Planes sind daher entsprechend ihrer Versickerungsrate in ihrer Größe zu dimensio- nieren oder die versiegelten Flächen sind derart zu verkleinern, dass anfallendes Niederschlagswasser nicht der Kanalisation zugeführt werden muss. Die notwendigen Flächen der Versickerung sind als öf- fentliche Grünfläche auszuweisen und mit ihren Auf- gaben in den textlichen Erläuterungen zu beschrei- ben. Hier ist ebenfalls festzulegen, dass die Befesti- gungen der Oberflächen im Bereich der Fahrradbü- gel, Parkplätze und der Erschließungsstraße für Nie- derschläge durchlässig zu gestalten sind. Die Dach- flächen der Abstellboxen sind zu begrünen. Das an- fallende Niederschlagswasser muss vollständig und breitflächig über die belebte Bodenschicht versickert werden, um es gereinigt dem Grundwasser zu zufüh- ren. 4.2.2 Wir bitten Sie zudem, im Bereich der Fahrradbügel unterhalb des Bahnsteigs und gegenüber der Lee- zenbox zusätzliche Bäume festzusetzen und zu Der Bebauungsplan setzt keine Bäume fest. Die ge- naue Anzahl und Verortung der zu Pflanzenden Bäume wird im Rahmen der Ausbauplanung festge- legt. Der Stellungnahme, Bäume mit einem Anpflanzgebot festzusetzen, wird nicht ge- folgt. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 59 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag pflanzen. Dies dient der lokalen Klimaverbesserung und der Gestaltung des Raumes. Beschlussvorschlag 1.1.2 4.3 Stadt Münster: Untere Denkmalbehörde, Stellungnahme vom 31.07.2023 Gegen die oben genannten Planungen bestehen aus Sicht der Bodendenkmalpflege keine Bedenken. In- nerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzei- tigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bo- deneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg be- siedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Boden- funde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossi- lien) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhal- ten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan muss einen entsprechenden Hinweis enthalten. Der Hinweis ist wie folgt zu formulieren: Die Entdeckung eines Bodendenkmals (kulturge- schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaf- fenheit und Fossilien) ist unverzüglich der Städti- schen Denkmalbehörde (0251/492-6148) oder dem Ein entsprechender Hinweis wurde aufgenommen. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 60 von 61 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Archäo- logie für Westfalen anzuzeigen, die Fundstelle ist un- verändert zu belassen (§§ 16-17 Denkmalschutzge- setz NRW). 4.4 Stadtnetze Münster GmbH, Stellungnahme vom 11.08.2023 […] Grundsätzlich gilt für alle bestehenden Versorgungs- anlagen: Vorhandene Anlagen / Betriebsmittel der Stadtnetze Münster GmbH sind bei anfallenden Tiefbauarbeiten fachgerecht zu schützen bzw. zu sichern und vorher zu lokalisieren. Um die Betriebssicherheit unserer Anlagen weiterhin zu gewährleisten, sowie eine sichere Versorgung der Gebäude aufrecht zu halten, ist es unbedingt erfor- derlich, dass die vorhandenen Leitungstrassen frei von Anlagen / Gebäuden und Bäumen bleiben. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Pläne wurden an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Diese werden im Rahmen der Ausbauplanung be- rücksichtigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 61 von 61 5 Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 04.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 5.1 Private Stellungnahme vom 04.03.2024 Eine Bedachung der Bahnsteige wäre sehr sinnvoll. Diese könnte mit Photovoltaik belegt werden. Das wäre ein gutes Signal und fördert die Akzeptanz. Die Ausgestaltung der Bahnsteige wird im Rahmen der Planfeststellung festgelegt und ist somit nicht im Rah- men des Bebauungsplanverfahrens abzuwägen. Keine Beschlussfassung erforderlich.
V-0580-2024-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Hinweise / Seite 1 von 1 Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0580/2024 T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n zum Bebauungsplan Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE- Haltepunkt "Wolbeck" Hinweise 1. Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden- zentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 2. Bodendenkmäler Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Fossilien) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster (Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 16 und 17 DSchG NRW). 3. Eingriffe in den Gehölzbestand: Kommt es zu einem Eingriff in den Baumbestand und ggf. Entfernung von potenziellen Baumhöhlenquartieren, sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Falls ein Fledermaus- besatz festgestellt werden sollte, ist die Umsetzung von CEF-Maßnahmen (Aufhängen von entsprechenden Ersatzquartieren) notwendig. Die Gehölzbeseitigung hat unter ökolo- gischer Baubegleitung zu erfolgen. 4. Minimierung von Lichtemissionen: Um die Beeinträchtigung von Insekten und Fledermäusen zu minimieren, sind geschlos- sene Lampenkörper zu verwenden. Bei der Wahl der Beleuchtung ist auf die Vermeidung von Streulicht zu achten. Es sind insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwenden (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einer geeigneten insektenfreundli- chen Farbtemperatur CCT von < 3000 K).
Anlage A
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Anlage A zur V/0580/2024 Kurzüberblick Der Bebauungsplan Nr. 629 für den Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Wolbeck“ soll als Satzung beschlossen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem Ziel der Verlagerung des Individualverkehrs auf die Schiene wurde 2020 das Planfest- stellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke (Westfälische Landes Eisenbahn) Müns- ter-Sendenhorst durch die Bezirksregierung Münster eingeleitet. Mit dem Verfahren soll eine di- rekte Zugverbindung zwischen Sendenhorst und Münster für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) geschaffen werden. Neben dieser regionalen Verbindung als Ziel soll auch das SPNVAn- gebot innerhalb Münsters durch die Reaktivierung der WLE-Strecke an Attraktivität gewinnen. In diesem Kontext sollen die zukünftigen Haltepunkte mit der erforderlichen Infrastruktur ausge- baut werden. Dies umfasst z. B. die Herstellung von Fahrradabstellanlagen. Mit diesem Bebau- ungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen der insgesamt fünf Halte- punkte im Stadtgebiet entlang der WLE-Strecke geschaffen. Finanzierung Für die Errichtung des Haltepunktes Wolbeck (Verkehrsflächen, Leezenboxen etc.) werden die Kosten in einer Baubeschlussvorlage seitens des Amtes für Mobilität und Tiefbau genauer bezif- fert. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Bebauungsplan ist ein Baustein in der Gesamtmaßnahme zur Reaktivierung der WLE- Strecke Münster-Sendenhorst. Diese ermöglicht die Verlagerung des Individualverkehrs auf die Schiene und somit eine Reduzierung der CO2-Emmissionen. Die auf Grundlage des Bebauungs- plans erfolgenden Maßnahmen zur Herstellung des Haltepunktes werden im Rahmen des Be- bauungsplanverfahrens vollständig auf externen Ausgleichsflächen ausgeglichen.
Beschlussvorlage
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V/0580/2024 V/0580/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen nicht gefolgt: 1.1.1 Der Stellungnahme, eine Zuwegung zu den nördlich der öffentlichen Grünfläche gelege- nen Gärten zu erhalten (Anlage 1, Punkte 1.11, 3.4.6, 3.8.9). 1.1.2 Der Stellungnahme, Bäume mit einem Anpflanzgebot festzusetzen (Anlage 1, Punkte 2.3.2, 4.2.2). 1.1.3 Der Stellungnahme, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs zu treffen (Anlage 1, Punkte 3.2.1, 3.2.2, 3.2.3, 3.2.6, 3.5.1, 3.5.4, 3.5.17, 3.9.2, 3.11.2). 1.1.4 Der Stellungnahme, das Bebauungsplanverfahren zur Errichtung des Haltepunktes in Wolbeck nicht fortzuführen (Anlage 1, Punkte 3.3.1, 3.3.3). Stadtplanungsamt 23.10.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kather Telefon: 492-6153 KatherM@stadt-muenster.de Herr Geitel Telefon: 492-6193 Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0580/2024 1.1.5 Der Stellungnahme, ein Gutachten zur Bewertung der Auswirkungen durch die geplan- ten Baumaßnahmen zu erstellen (Anlage 1, Punkte 3.4.9, 3.8.10, 3.12.7). 1.1.6 Der Forderung, eine Lärmschutzwand zu errichten (Anlage 1, Punkt 3.11.15). 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE -Haltepunkt "Wolbeck" wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 629 wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Satzungsbeschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Zur Errichtung des Halte- punktes Wolbeck wird durch das Amt für Mobilität und Tiefbau eine eigene Beschlussvorlage vorbe- reitet, in der konkrete Kosten benannt werden. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 629 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des WLE -Haltepunktes in Wolbeck geschaffen werden. Auf der bisherigen Brachfläche soll zukünftig die erforderliche Infrastruktur umgesetzt werden, die für die Anbindung des Haltepunktes erforderlich ist. Dazu gehören eine neue Straßenverbindung für den Busverkehr sowie PKW-Stellplätze und Fahr- radabstellmöglichkeiten. Die für den Bahnbetrieb erforderlichen Planungen liegen im Geltungsbereich des derzeit noch im Verfahren befindlichen Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung des Schie- nenpersonennahverkehrs auf der WLE-Strecke Münster-Sendenhorst. Die Planung wurde im Rahmen der Bürgerinformation am 02.02.2023 erstmals öffentlich vorgestellt. Vom 03.07.2023 bis zum 11.08.2023 wurde der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt (V/0223/2023). Durch die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur Pla- nung des WLE -Haltepunktes Wolbeck erfolgte eine tiefergehende Betrachtung umweltrelev anter Punkte. In einer ergänzenden schallgutachterlichen Stellungnahme sind die vorgebrachten Belange noch einmal näher untersucht und bewertet worden. Aufgrund der ergänzenden Stellungnahmen wurde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit vom 04.03.2024 bis zum 04.04.2024 durchgeführt. Hierzu wurde die Begrenzung der öffentlichen Ver- kehrsfläche im östlichen Bereich leicht verändert. Die in den jeweiligen Beteiligungszeiten eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 zu- sammengefasst. Für die abwägungsrelevanten Eingaben soll entsprechend den jeweiligen Vorschlä- gen unter Punkt 1. Beschluss gefasst werden. Auf die in der Anlage 1 verwiesenen Gutachten zum Bebauungsplanverfahren kann auf der zugehöri- gen Internetseite des Stadtplanungsamtes unter https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/bebau ungsplanung/plaene-im-verfahren/629-haltepunkt-wle zugegriffen werden. Die Beschlussvorlage zur Ausbauplanung im Bereich des Haltepunkts Wolbeck wird derzeit vom Amt für Mobilität und Tiefbau ausgearbeitet und soll im 1. Quartal 2025 in den politischen Gremien be- schlossen werden. Die Planzeichnung zum Bebauungsplan wurde nach der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nicht geändert. Auch wenn derzeit kein konkreter Termin für den Planfeststellungsbeschluss zur Reaktivie- rung des Schienenpersonennahverkehrs vorliegt, soll der Satzungsbeschluss zu m Bebauungsplan Nr. 629 gefasst werden (Beschlussvorschlag 2.). - 3 - V/0580/2024 Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Stellungnahmen Anlage 2 – Begründung Anlage 3 – Hinweise Anlage 4 – Planzeichnung (Verkleinerung)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (12)
- Hiltruper Straße 21
- Gimbter Straße
- Petersdamm 3
- Juffernkamp
- Albersloher Weg 33
- Am Steintor 2701
- An der Vogelrute
- Nordkirchenweg
- Loddenheide
- Petersheide
- Tiergarten
- Am Wigbold
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Details
- Aktenzeichen
- V/0580/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.10.2024
- Erstellt
- 17.09.2024 11:41