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V/0655/2005

1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 94 für den Bereich Metzer Straße

Vorlage 11.08.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2005, TOP 32.1.1

Anlage - Plan

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Beschlussvorlage

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Anlage - Plan

77 Zeichen

Anlage  
zur Vorlage Nr. 655/2005 
 
Abgrenzung der Veränderungssperre Nr. 94

Beschlussvorlage

3900 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 94 für den Bereich Metzer Straße / Elsässer Straße / 
Umgehungsstraße B 51 / Habichtshöhe 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Anhörung 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die nachfolgende Satzung wird beschlossen: 
 
S a t z u n g
 
 
der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der  
Veränderungssperre Nr. 94 für den Bereich  
Metzer Straße / Elsässer Straße / Umgehungsstraße B 51 / Habichtshöhe 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am                    au
fgrund des § 17 (1) Baugesetzbuch und der §§ 7 
und 41 Gemeindeordnung NW folgenden Beschluss gefasst: 
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 94 für den Bereich Metzer Straße / Elsässer Stra-
ße / Umgeh
ungsstraße B 51 / Habichtshöhe wird um 1 Jahr bis zum 21.11.2006 verlängert. 
 
Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für den Geltungsbereich der Satzung 
die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen wird. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
 
Der Bereich zwischen Metzer Straße, Habichtshöhe, Umgehungsstraße sowie den rückwärtigen, 
östlich gelegenen Grundstücksgrenzen der Elsässer Straße ist charakterisiert durch Wohnbebau-
ung in offener Straßenrandbebauung. Die überwiegend II- geschossige Bebauung entstand in Er-
Vorlagen-Nr.: 
V/0655/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
gänzung der Gartenvorstadt Habichtshöhe/ Grüner Grund um 1930 mit Ergänzungsbauten um 
1950 – einerseits als Einzelhaus- und Doppelhausbebauung sowie andererseits im Mietwoh-
nungsbau. Die für die Entstehungszeit typischen großen, teils als Gemeinschaftsflächen sowie 
Mietergärten, teils privat genutzten Freiflächen, die sich u.a. vor dem Hintergrund der gärtneri-
schen Selbstversorgung erklären, sind mit umfangreichem Baumbestand gut erhalten und stellen 
heute für das gesamte Gebiet einen hohen Wohnwert dar. 
 
Im Bereich Elsässer Straße liegen Bauanträge vor. Danach ist beabsichtigt, Teile der bisherigen 
Freiflächen mit Wohngebäuden zu überbauen. Eine solche bauliche Ergänzung, verbunden mit der 
Signalwirkung für weitere Innenbebauung, wäre mit weit reichenden Veränderungen und Beein-
trächtigungen im Hinblick auf siedlungshistorische, stadtgestalterische, städtebauliche, soziale und 
ökologische Aspekte verbunden. 
 
Die Beurteilung einzelner Bauvorhaben nach § 34 BauGB, dem das Gebiet planungsrechtlich der-
zeit unterliegt, ist nicht ausreichend, um die zukünftige Entwicklung stadtgestalterisch, städtebau-
lich und stadtstrukturell zu steuern sowie den unterschiedlichen Belangen der Gesamtentwicklung 
ausgewogen Rechnung zu tragen. 
 
Da insofern ein Planungserfordernis besteht, hat der Rat für den vorgenannten Bereich am 
12.11.2003 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 472 und am 14.07.2004 die Veränderungs-
sperre Nr. 94 beschlossen. 
 
Der Bebauungsplan soll die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich si-
cherstellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird zurzeit bearbeitet. Die Bürgeranhörung zur 
Planung fand am 04.05.2004 statt. Der Plan soll im Winter 2005/06 den parlamentarischen Gre-
mien vorgelegt werden. 
 
Da mit der Rechtskraft des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes bis zum Ablauf der Ver-
änderungssperre Nr. 94 am 21.11.2005 nicht zu rechnen ist, wird es erforderlich, zur weiteren Si-
cherung der Planung die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.13 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Hauptausschuss
TOP 33.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Rat
TOP 32.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Elsässer Straße
  • Metzer Straße
  • Umgehungsstraße
  • Habichtshöhe
  • Grüner Grund

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0655/2005
Typ
Vorlage
Datum
11.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37