V/0655/2005
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 94 für den Bereich Metzer Straße
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Anlage - Plan
77 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. 655/2005 Abgrenzung der Veränderungssperre Nr. 94
Beschlussvorlage
3900 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 94 für den Bereich Metzer Straße / Elsässer Straße / Umgehungsstraße B 51 / Habichtshöhe Beratungsfolge 06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Anhörung 21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 21.09.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die nachfolgende Satzung wird beschlossen: S a t z u n g der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 94 für den Bereich Metzer Straße / Elsässer Straße / Umgehungsstraße B 51 / Habichtshöhe Der Rat der Stadt Münster hat am au fgrund des § 17 (1) Baugesetzbuch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW folgenden Beschluss gefasst: Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 94 für den Bereich Metzer Straße / Elsässer Stra- ße / Umgeh ungsstraße B 51 / Habichtshöhe wird um 1 Jahr bis zum 21.11.2006 verlängert. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für den Geltungsbereich der Satzung die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen wird. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Bereich zwischen Metzer Straße, Habichtshöhe, Umgehungsstraße sowie den rückwärtigen, östlich gelegenen Grundstücksgrenzen der Elsässer Straße ist charakterisiert durch Wohnbebau- ung in offener Straßenrandbebauung. Die überwiegend II- geschossige Bebauung entstand in Er- Vorlagen-Nr.: V/0655/2005 Auskunft erteilt: Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 19.08.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - gänzung der Gartenvorstadt Habichtshöhe/ Grüner Grund um 1930 mit Ergänzungsbauten um 1950 – einerseits als Einzelhaus- und Doppelhausbebauung sowie andererseits im Mietwoh- nungsbau. Die für die Entstehungszeit typischen großen, teils als Gemeinschaftsflächen sowie Mietergärten, teils privat genutzten Freiflächen, die sich u.a. vor dem Hintergrund der gärtneri- schen Selbstversorgung erklären, sind mit umfangreichem Baumbestand gut erhalten und stellen heute für das gesamte Gebiet einen hohen Wohnwert dar. Im Bereich Elsässer Straße liegen Bauanträge vor. Danach ist beabsichtigt, Teile der bisherigen Freiflächen mit Wohngebäuden zu überbauen. Eine solche bauliche Ergänzung, verbunden mit der Signalwirkung für weitere Innenbebauung, wäre mit weit reichenden Veränderungen und Beein- trächtigungen im Hinblick auf siedlungshistorische, stadtgestalterische, städtebauliche, soziale und ökologische Aspekte verbunden. Die Beurteilung einzelner Bauvorhaben nach § 34 BauGB, dem das Gebiet planungsrechtlich der- zeit unterliegt, ist nicht ausreichend, um die zukünftige Entwicklung stadtgestalterisch, städtebau- lich und stadtstrukturell zu steuern sowie den unterschiedlichen Belangen der Gesamtentwicklung ausgewogen Rechnung zu tragen. Da insofern ein Planungserfordernis besteht, hat der Rat für den vorgenannten Bereich am 12.11.2003 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 472 und am 14.07.2004 die Veränderungs- sperre Nr. 94 beschlossen. Der Bebauungsplan soll die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich si- cherstellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird zurzeit bearbeitet. Die Bürgeranhörung zur Planung fand am 04.05.2004 statt. Der Plan soll im Winter 2005/06 den parlamentarischen Gre- mien vorgelegt werden. Da mit der Rechtskraft des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes bis zum Ablauf der Ver- änderungssperre Nr. 94 am 21.11.2005 nicht zu rechnen ist, wird es erforderlich, zur weiteren Si- cherung der Planung die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Elsässer Straße
- Metzer Straße
- Umgehungsstraße
- Habichtshöhe
- Grüner Grund
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0655/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37